K. k. steiermärkische Statthallerei aus Kommission in den politischen Bezirken Marburg-badt und Umgebung vom 9. bis 14. Juli 1917. /<5/^ Protokoll ausgenommen anläßlich der Kommissionellen Erhebung und Verhandlung über das Ansuchen der Stadtgemeinde Marburg um Genehmigung eines elektrischen Stromverteilungsnetzes in den Gemeinden Stadt Marburg, Kartschowin, Leitersberg, Vrunndorf, Rothwein und Pobersch. Die Stadtgemeinde Marburg hat mit der Eingabe vom 27. März 1917, Z. 900/18, um die Genehmigung einer elektrischen Starkstromleitung (Stromverteilungsnetz für Licht- und Kraftstrom) angesucht, welche von der auf Parzelle Nr. 485, Katastralgemeinde St. Magdalena, zu errichtenden Haupttransformatorenstation ausgehend, die elektrische Kraft vom Elektrizitätswerke F a al der steiermärkischen Elektrizitäts-Gesellschaft bezieht und sich auf die Gemeinden Stadt Marburg, Kartschowin, Leitersberg, Brunn¬ dorf, Nothwein und Pobersch (politischer Bezirk Marburg Stadt und Mar¬ burg Umgebung) erstreckt. Die Statthalterei hat hierüber mit dem Erlasse vom 22. Juni 1917, Z. 4/509/5, auf Grund der W 29 und 142 der Gewerbeordnung die Kommissionelle Lokalerhebung und Verhandlung für die Zeit vom 9. bis 14. Zuli 1917 anberaumt, mit deren Durchführung der k. k. Bezirkskom¬ missär Dr. Fritz B a j a rdi unter Zuziehung des k. k. Bauoberkommissärs Ingenieur Fritz Lohmann und des k. k. Maschinenadjunkten Ingenieur Anton B l a s ch e k betraut wurde. Das Auslage- und Kundmachungsverfahren wurde im Wege des Stadtrates Marburg und der k. k. Bezirkshauptmannschaft Marburg durchgeführt, wo je,ein Gleichstück des be¬ züglichen Projektes in der Zeit vom 25. Zuni bis 9. Juli 1917 zur augemeinen Einsicht auf¬ gelegt war. Seitens der Statthalterei wurden zur Kommission unmittelbar eingeladen: 1. Die Stadtgemeinde Mgrburg Durch den Stadtrat), als deren Vertreter erschienen sind: Bürgermeister Dr. Z. H ch m i d e r er, die Gemeinderäte Dr. O. O r o s el und Julius P friiner und Amtsdirektor Dr. Z. Schinner. 2. Die Gesellschaft für elektrische Industrie in Graz als Projektsverfasser, als deren 'Vertreter erschienen sind: Direktor Ingenieur Morbther, Ingenieur Pfleghaar, Ingenieur Scherer. 3. Die Generaldirektion der k. k. priv. Südbahngesellschaft in Wien, als deren Vertreter erschienen sind: a) Oberinspektor Ingenieur Moritz Z e s s e r für die Maschinendirektion ,- bj Bauoberkommissär Ingenieur Adolf P a l i e g e für die Bahnerhaltungssektion Marburg S.-L.: c) Bauoberkommissär Ingenieur Hudeschek für die Bahnerhaltungssektion Marburg K.-L.; 6) Baukommissär Ingenieur Zosef Dworak für das Betriebs¬ inspektorat Graz. 4. Die k. k. Post- und Telegraphendirektion in Graz, als deren Vertreter erschienen ist: Bauoberkommissär Ingenieur Anton Zä g er. 5. Die k. k. Draubauleitung Graz, als deren Vertreter erschienen ist: Bauoberkommissär Ingenieur Alois v. Frizberg (auch in Vertretung der staatlichen Wasserbauverwaltung). 6. die k. k. Neichsstraßenverwaltung Marburg, als deren Vertreter erschienen ist: Bau¬ oberkommissär Ingenieur Alois v. Frizberg. 7. das k. u. k. Militärkommando Graz, als dessen Vertreter erschienen ist: k. u. k. Oberst Karl Koralek. 8. das k. u. k. Militärstationskommando Marburg, als dessen Vertreter erschienen ist: k. u. k. Oberst Karl Koralek. 9. Das k. k. Eisenbahnministerium. 10. Der Verein für Heimatschutz in Steiermark (über besonderes Ansuchen), als dessen Vertreter erschienen ist: Architekt Fritz Friedriger. l l Die Kommission tritt Montag, den 9. 1917 um 9 Uhr vormittags bei der projektierten Haupttransformatorenstation nächst der Mü'täroberrealschule (Parzelle Nr. 485, Katastral¬ gemeinde St. Magdalena) zusammen. Die Vertreter des Stadtrates Marburg und der Bezirksbauptmannschaft Marburg übergeben dem Kommissionsleiter die mit den Auflageklauseln versehenen Projektstücke, die Kundmachungs- und Verständigungsnachweise mit dem Beifügen, daß beim Amte eine Ein¬ wendung gegen das Projekt vorgebracht wurde, welche unter Beilage dem Protokolle an¬ geschlossen wurde. 1. Tag, 9. Juli 1917. Begehung der Hochspannungsleitung (Südleikung) nebst Transformatorenstationen in den Katastralgemeinden St. Magdalena, Unkerrokhwein, Pobersch und Brunn¬ dorf. -V. Äußerung des Sachverständigen für Elektrotechnik. Die beabsichtigte Bauführung bezweckt die Versorgung der Stadt Marburg und der Amgebungsgemeinden mit elektrischer Energie für Licht- und Kraftzwecke. Der Umfang der Bauführung ist aus dem vorgelegten technischem Berichte ersichtlich; doch muß schon an dieser Stelle betont werden, daß die Ausführung der Anlage nicht sofort im vollen Umfange des Ent¬ wurfes erfolgt, sondern daß mit Rücksicht auf die Knappheit der verschiedenen Materialien mehrere Bauperioden zu unterscheiden sein werden. Auch in der Ausführung selber werden zunächst gegenüber dem vorliegenden Entwürfe be¬ deutendere Abweichungen stattfinden, die durch den Umstand veranlaßt werden, daß das Faaker Elektrizitätswerk zunächst nicht mit einer 46.000 Volt-Leitung an Marburg heran¬ kommt, sondern zunächst in der Leitung nur die Generatorspannung von 11.000 Volt hak, die Aeich ist der Hochspannung des städtischen Netzes. Die erste Bauperiode umfaßt das Hochspannungsnetz, das nächst der k. u. k. Militär- Oberrealschule in unmittelbarer Nähe der Faaler Leitung beginnt und zum städtischen Wasser¬ werke führt (Station 37). Die im Plane verzeichnete Leitung von der Station 37 zur Station 39 wird in einem späteren Zeitpunkte ausgeführt. Von der vorhin angeführten Abzweigstelle führt eine weitere Leitung zur Station 33, wo eine Kabelleitung anschlieszt, die zur Station 32 führt und von hier ausgehend zur Reichs¬ straßenbrücke geleitet wird und die elektrische Energie auf das linke Drauufer überführt. Auf diesem werden in der ersten Bauperiode die Stationen 5, 6, 7, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23 und 24 ausgeführt. Von der Leitung zur Station 33 zweigen zwei Stichleitungen ab, von denen die eine zur Station 34, die andere zur Station 35 führt. Auch diese beiden Stationen sollen in der ersten Periode ausgebaut werden. Die Leitungen, die zu allen anderen Stationen führen, werden erst in der zweiten Bau¬ periode ausgeführt. Durch den Umstand, daß die provisorische Leitung des Faaler Elektrizitätswerkes nur eine Spannung von 11.000 Volt führen wird, entfällt in der ersten Bauperiode die Aufführung der Haupttransformatorenstation nächst der k. u. k. Militär-Oberrealschule und es wird in un¬ mittelbarer Nähe der Stelle, die für die Haupktransformakorenstation bestimmt ist, von der Faaler Leitung eine Trennstelle geschaffen. Die Freileitungen der ersten Bauperiode werden nur provisorisch verlegt und es hat dis Leitung von der Haupttrennstelle zur Station 33 einen Querschnitt von 50 w/m?, die später gegen eine solche von 95 w/m? ausgetauscht werden soll. Die bei der Station 33 beginnende Kabelleitung wird sofort in ihrem endgültigem Zustande ausgeführt und erhält einen Quer¬ schnitt von 95 m/m-, die von der Hauptleitung abzweigenden Stichleitungen einen Querschnitt von 16 bis 50 in/m?. Alle diese Leitungen, sowohl die provisorischen als auch die endgültigen, sollen aus Aluminium hergestellt werden. Die Leitung von der Trennstation zum Wasserwerke wird in ihrer ersten Bauführung aus Eisen hergestellt und erhält einen Querschnitt von 35 m/m?. Diese Leitung wird dann später gegen eine Aluminiumleitung von 70 m/m? Querschnitt ausgetauscht. Die Leitungen der zweiten Bauperiode werden in ihrem endgültigen Zustande ausgeführt jwerden. 2 Die heutige Begehung erstreckte sich auf die Leitung mit den Stationen 32, 33, 34, 3ö, 36 und 38, dann auf die Leitung mit den Stationen 37 und 39, schließlich auf die Leitung mit den Stationen 30 und 31. Durch die Verlegung der ersterwähnten Leitung werden insbesondere die Interessen der k. k. priv. Südbahn-Gesellschaft und der k. k. Reichsstraßenverwaltung berührt. Die Leitung kreuzt in Kilometer 1'0/1'1 die Kärntnerlinie der Südbahn, und zwar als Kabel¬ leitung. Bon der Station 32 führt eine Kabelleitung zur Reichsstrahenbrücke, die der Sfraßen- verwaltung gehörigen Grund in Anspruch nimmt. Die zweite Leitung kreuzt außer einigen Gemeindestraßen die Triester-Reichsstraße nächst dem Wasserwerke und dann die Gleisanlage des Thesener Bahnhofes. Durch die Verlegung der dritten Leitung werden insbesondere wieder Interessen der k. k. priv. Südbahn-Gesellschaft berührt, deren Linie Marburg—Franzensfeste in Kilo¬ meter 2-9/3-0 von der Hochspannungsleitung überquert wird. Außerdem werden auch durch diese Leitung kleinere öffentliche Wege gekreuzt/ oder es findet eine Entlangführung an solchen statt. Schließlich wäre noch zu bemerken, daß die bauführende Unternehmung am heutigen Tage eine Abänderung des Leitungsplanes vorlegte, die die Leitung zum Wasserwerke betrifft. Die diesbezüglichen Pläne wurden dem Projekte angeschlossen. Das Durchgangsrecht für alle Leitungen, die der ersten Bauführung angehören, wurde im wesentlichen erworben, hingegen ist das Durchgangsrecht für die Leitungen der zweiten Bauführung nur teilweise gesichert. Die Vorschreibungen, unter denen die Baubewilligung zu erteilen wäre, werden ge¬ legentlich der Schlußprotokollierung beantragt werden. k. Parteien-Nußerungen. 1. Dr. Radoslav Pipus, als Vertreter der Posojilnica in Marburg, hat gegen die Anlage der Leitung, insbesondere gegen die Führung derselben über die Parzellen 169/1 und 169/2, Katastralgemeinde St. Magdalena, prinzipiell nichts einzuwenden, jedoch müßte der Inhalt des von der Stadtgemeinde Marburg im Entwürfe vorgelegten Dienstbarkeits¬ bestellungsvertrages (als Protokollbeilage di angeschlossen) folgende Abänderung erfahren: aj im 8 1 wären nach den Worten «wann immer gegen vorherige Anmeldung" die Worte «und gegen Ersatz des durch die Betretung allenfalls verursachten Schadens" einzufügen ; b) der 8 2 hätte nach den einleitenden Worten weiter zu lauten: «der gegenständlichen Leitungen für jedes Zahr der Ausübung dieser Rechte einen Entschädigungsbetrag, und zwar: a) Für jeden aufgestellten hölzernen Mast samt nicht betoniertem Fundamente von L 5.—, sage fünf Kronen; für jeden Mast mit betoniertem Fundamente oder jeden aus einem ebäude ruhenden Stützpunkt L 10.—, sage zehn Kronen. />) Für die Überspannung der obgenannten Parzellen für je 100 m Länge IL 2.—, sage zwei Kronen zu bezahlen." c) Im ß 3 haben die Worte «etwa notwendige" zu entfallen; die Frist zur Behebung der Beeinträchtigung ist mit 6 Wochen festzustellen. 6) Der erste Sah des ß 4 hat folgendermaßen zu lauten: «Wenn durch eine Ereignung beim Betriebe der elektrischen Leitung oder der Anlegungs- und Erhaltungsarbeiten oder aus Anlaß dieses Betriebes oder dieser Arbeiten die Verletzung oder Tötung eines Menschen oder eine Sachbeschädigung herbeigeführt wird, so haftet die Stadtgemeinde für den entstandenen Schaden wie eine Eisenbahn nach dem Gesetze vom 5. März 1869, R.-G.-Bl. Nr. 27, für den Schaden haftet, welcher durch eine Ereignung im Betriebe der Eisenbahn herbeigeführt wird." e) Der ß 5 hat folgenden Zusatz zu erhalten : «Parzellen und Parzellenteile, welche von der Leitung nicht berührt werden, können von der belasteten Realität jederzeit ohne Übertragung der Dienstbarkeit abgeschrieben werden." Unter diesen Bedingungen erteilü die Posojilnica in Marburg die Zustimmung zur Anlage und äußert den Wunsch, daß die Leitung in der Richtung der künftigen Straßen gelegt werde, nachdem obgenannte Parzellen 169/1 und 169/2 bereits parzelliert und die künftigen Straßen festgelegt sind. Pip«s m. p. 2* 3 2. Herr Dr. Fritz Scher bäum namens der Firma Marburger Dampfmühle Karl Scherbaum und Söhne" stimmt der Leitungslegung über ihre Parzellen, Katastralgemeinde St. Magdalena, Einlagezahl 214, Parzelle Nr. 483, und Einlagezahl 211, Parzelle Nr. 486, unter der Bedingung zu, daß die Leitungsmaste nicht mehr als einen Meter von der jetzt bestehenden Umfriedung der k. u. k. Militär-Oberrealschule entfernt aufgestellt werden und daß ihre Zahl nicht mehr als drei, ausschließlich der beiden Endmasten (der eine am Trans- formakorenhaus, der andere auf der angrenzenden Parzelle Nr. 364) beträgt. Ebenso bewahrt sich genannte Firma das Recht, daß anläßlich einer stattfindenden Verbauung obgenannter Parzellen die Leitung entsprechend verlegt wird. Bezüglich der Leitung über ihre Parzelle, Katastralgemeinde Unter-Rothwein, Einlagezahl 307, Parzelle Nr. 365/1, wahrt sich die Firma ebenfalls das Recht, daß anläßlich einer staltfindenden Verbauung die Leitungsmaste ent¬ sprechend auf Kosten des Unternehmens innerhalb eines Zeitraumes von einem Vierteljahre vom Zeitpunkte der Anmeldung verlegt werden. Marburger Dampfmühle Karl Scherbaum und Söhne m. x>. 3. Herr Ludwig Petz, erster Gemeinderat der Gemeinde Brunndorf, erklärt namens dieser Gemeinde, gegen die projektierte Anlage und insbesondere Trassenführung keine Ein¬ wendung zu erheben und äußert nur den Wunsch, daß die Durchführung des Baues möglichst bald in Angriff genommen werde, behufs Versorgung der Gemeinde Brunndorf mit Licht- und Kraftstrom. — Um eine Protokollsabschrift wird ersucht. Ludwig Petz m. p. 2. Tag, 10. Juli 1917. Begehung der Hochspannungsleitung nebst Transformatorenstationen in den Katastral¬ gemeinden Kärntnerthor, Kartschowin, Unterpotschgau, Stadt Marburg. Burgtor, Burg- maierhof und Mellingberg. Äußerung des Sachverständigen für Elektrotechnik. Die heutige Begehung umfaßte im wesentlichen zwei Hochspannungsleitungen. Die eine beginnt an der Drauwalder-Reichsstraße, verläuft am westlichen und nördlichen Rande der Stadt und erreicht beim Winzerhause des Freiherrn von Twickel ihren östlichsten Punkt, wendet sich in der Transformatorenstation Nr. 4 nach Norden und endet bei der Ziegelei Derwuschek in der Katastralgemeinde Unter-Potschgau. Von dieser Hauptleitung sind zufolge des Entwurfes zwei Stichleitungen, die zu den Stationen 25, 27 und 28 führen, geplant, außerdem zweigen zwei kurze Leitungen ab, an die die Stationen 2 und 3 angeschlossen werden sollen. 3n Verbindung mit dieser Leitung steht die nördlichste Drauüberquerung, die diese Leitung mit dem Brunndorfer Hochspannungsnetze verbindet. infolge der Beschaffenheit des Brunndorfer Drauufers kann der tlberführungsmast nicht nahe ap das Ufer herangestellt werden und es ergibt sich die Notwendigkeit, daß durch die Drauüberspannung auch der längs des Ufers führende Gemeindeweg überspannt wird. Am linken Ufer ist die Aufstellung des llberspannungsmastes ohne bedeutendere Schwierigkeiten möglich. Durch die Verlegung dieser Leitungen werden die Drauwalderstraße, die Bezirksstraße nach Gams und einige untergeordnete Gemeinde- und Privatwege gekreuzt. Die Aufstellung der Station 28 im schmalem Verbindungswege von der Mozartstraße zu einer im Plane eingezeichneten Zukunftsstraße erscheint vom Standpunkte der öffentlichen Sicherheit nicht zulässig, da die Freileitung mit 10.000 Volt Spannung in stark verbautes Gebiet eintritt. Desgleichen ist die projektierte Situierung der Station 27 keine geeignete, da die Frei¬ leitung in ihrem letzten Teile über einen als äußerst feuergefährlich zu erachtenden Holz¬ lagerplatz führt. Es obwaltet jedoch kein Bedenken, diese Transformatorenstation noch außer¬ halb dieses Platzes aufzuskellen. Die Lage der Stationen 1, 2, 3, 4, 25, 26 und 29 gibt vom öffentlich-rechtlichem Standpunkte zu keinerlei Bedenken Anlaß. Die zweite Leitung schließt an die gestern erwähnte Station 32 an, erreicht unter Benützung der Draubrücke das linke Drauufer und umfaßt die Stationen 21, 22, 23, 24, 19, 18, 20, 17, 16, 6, 5, 7, 11, 8, 9, 10, 12, 14, 15 und 13, von wo aus durch die südlichste Drauüberspannung 'die Verbindung mit der am rechten Afer gelegenen Station 39 hergestellt wird. Dieses Netz wird bis auf die Drauüberspannung und die Verbindung zwischen den Stationen 8, 9, und 10 4 als Kabelleitung ausgeführt. Vom öffentlich-rechtlichen Standpunkte ist gegen die einzelnen Aufstellungsorte kein grundsätzlicher Einwand zu erheben und es wäre nur zu empfehlen, für die Station 20 am Burgplatze den Aufstellungsort derart zu wählen, daß sich die Station in das Gesamtbild des Platzes günstig einfügt und den Verkehr nicht hindert. Vorteilhaft wäre es, diese Station in einem der bestehenden Gebäude unterzubringen. Durch die Kabelleitung wird vornehmlich städtischer Grund in Anspruch genommen; nur im Zuge der Viktringhofgasse, des Burgplatzes und der Tegetthoffstraße wird Grund der k. k. Straßenverwaltung benützt, desgleichen wird durch die Überquerung der Drau zwischen den Stationen 13 und 39 das Interesse der staatlichen Wasserbauten berührt. Durch die Ver¬ legung des Kabels in der Mellingerstraße findet eine Unterfahrung der Südbahnlinie statt, wodurch auch die Interessen dieser Gesellschaft tangiert werden. Die Station Nr. 24 soll auf dem Grunde des k. k. Staatsgymnasiums errichtet werden, wo gleichfalls staatliche Interessen zu wahren sind. Auf Grund der durchgeführten örtlichen Erhebung kann gesagt werden, daß die Anlage, beziehungsweise die geplante Leitungsführung vom Standpunkte der öffentlichen Sicherheit zulässig ist und es werden die Vorschreibungen, die bei der Ausführung des ge¬ samten Netzes zu berücksichtigen sein werden, vom Gefertigten bei der Schlußprotokollierung näher beantragt werden. Ing, Blaschek m. p. 6. Parteien-Nutzerung. 4. Herr Valentin Schäffer, Gemeindevorsteher der Gemeinde Kartschowin, erklärt namens dieser Gemeinde sein volles Einverständnis mit dem vorliegenden Projekte. Um eine Protokollsabschrift wird ersucht. Valentin Schäffer in. x> Gemeindevorsteher. 5. Herr Nupert Pircher, Gemeindevorsteher der Gemeinde Leitersberg, erklärt namens dieser Gemeinde gegen das vorliegende Projekt keine wie immer geartete Einwendung zu erheben. Um eine Protokollsabschrift wird ersucht. Rupert Pircher m. p. Gemeindevorsteher. 6. Herr Zosef Holnthaner, Gemeindevorsteher in Nothwein, erklärt nainens dieser Ge¬ meinde gegen das vorliegende Projekt (Führung der Hochspannungsleitung) keine Ein¬ wendung zu erheben und stellt nur das Ersuchen um ehesten Anschluß der Gemeinde Nothwein an das Verteilungsnetz. Um eine Protokollsabschrift wird ersucht. Zosef Holnthaner in. p. Gemeindevorsteher. 7. Herr Theobald Z e m a n nals Vertreter der Firma „Mellingberger-Roßweiner-Ziegel- werke Marburg" (Eigentümer Rudolf Kiffmann und Ubald Nassimbeni) erklärt gegen das vorliegende Projekt und insbesondere gegen die Aufstellung der Transformatorenstation Nr. 10 auf Parzelle Nr. 250/4, Katastralgemeinde Mellingberg, keine Einsprache zu erheben. Theob. Zemann in. p. 8. Herr Dr. Zosef P o s s e kals Vertreter der Firma Thomas Götz, Brauerei in Marburg, gibt folgende Äußerung ab: Unter der Voraussetzung, daß die Transformatorenstation Nr. 18 auf Parzelle Nr. 150, Katastralgemeinde Burgmaierhof, und zwar mitten an dem Zaune, mit welchem der städtische Grund am Tegetthoffplah abgegrenzt wird, zu stehen kommt, erhebt die Firma Thomas Götz gegen das vorliegende Projekt keinerlei Einwendung. Um eine Protokollsabschrift wird ersucht. Dr. Josef Pofsek m. p. 9. Äußerung der Frau Juliana Vicher siehe Protokollbeilage 5 3. Lag, 11. Juli 1917. Begehung der Niederspannungsleitung in den Katastralgemeinden: Stadt Marburg, Kartschowin (westlich der Straße zu den 3 Teichen), Kärnknerthor und Brunndorf. -V. Äußerung des Sachverständigen für Elektrotechnik. Zn öffentlich rechtlicher Beziehung kann gegen die geplante Ausführung des Nieder- spannungsnehes in den heute begangenen Gemeinden Marburg Stadt, Kartschowin (westlich der Straße zu den 3 Teichen), Kärntnerthor und Brunndorf kein Einwand erhoben werden. Doch muh gesagt werden, daß die Ausführung nicht mit dem Entwürfe übereinstimmen wird, da durch den Umbau des Telephonnehes Änderungen im Niederspannungsnehe erforderlich sein werden. Der Bau dieses Netzes wird im Einvernehmen mit der k. k. Post- und Tele- graphen-Direktion durchzuführen sein und es werden hiebei die Sicherheitsvorschriften für elektrische Starkstromanlagen in vollem Umfange einzuhalten sein. 8. Parteien-Autzerungen. Privatparteien sind am heutigen Berhandlungstage nicht erschienen. Der Bertreker der k. K. Post- und Telegraphendirektion behält sich seine Äußerung für die Schlußprotokollierung vor. 4. Tag, 12. Juli 1917. Begehung der Niederspannungsleitung in den Katastralgemeinden: Burgmaierhof, Melling- berg (Netz 10, nächst der Drau) und Burgtor. Äußerung des Sachverständigen für Elektrotechnik. Die heute begangene Leitungsstrecke gibt vom technischen Standpunkte keinen besonderen Anlaß zu einer Bemerkung: bezüglich der endgültigen Ausführung gelten jedoch dieselben Verhältnisse, die bereits gestern in der technischen Äußerung festgelegt wurden. 8. Parteien-Außerungen. Parteien sind zur heutigen Begehung nicht erschienen bezw. behalten sich dieselben ihre Äußerungen für die Schlußprotokollierung vor. 5. Tag, 13. Juli 1917. Begehung der Niederspannungsleilung in den Katastralgemeinden: Kartschowin (östlich der Straße zu den 3 Teichen), Unker-Potschgau, Freideg, Koschak, Mellingberg, St. Magdalena und Pobersch. Äußerung des Sachverständigen für Elektrotechnik. Die heute begangene Leitungsstrecke gibt vom technischen Standpunkte keinen besonderen Anlaß zu einer Bemerkung,- bezüglich der endgültigen Ausführung gelten jedoch dieselben Verhältnisse, die bereits gestern in der technischen Äußerung festgelegt wurden. 8. Parteien-Außerungen. 10. Äußerung des Heinrich H e h l, Mühlenbesitzer in Unterpotschgau, siehe Protokoll¬ beilage L. 6 11. Die Unterfertigten, sämtliche Besitzer in Koschak, Gemeinde Leitersberg, und zwar: Rudolf K i s s m a nn, Rudolf Rau ch, Elise Wolf, Josef L eyr e r, Moritz Schlesinger, geben folgendes an: Wir begrüßen auch im Namen aller übrigen Besitzer in Koschak das vorliegende Projekt auf das freudigste und stellen an die Stadtgemeinde Marburg als Unternehmerin das dringende Ersuchen, den Ausbau des Blocknetzes 2 b, ausgehend von der Transformatoren¬ station 2, gleich in der ersten Bauperiode in Angriff zu nehmen, da wir abgesehen von der dringend notwendigen Lichtversorgung auch einen nicht unbedeutenden Bedarf an Kraftstrom haben, dessen sofortige Ausnützung insbesondere in der Jetztzeit mit Rücksicht auf den Mangel an Arbeitskräften ein dringendes Bedürfnis erscheint. Rudolf Rauch m. p. Rudolf Kiffmann m. p. Josef Leyrer m. x>. Elise Wolf in. x>. Moritz Schlesinger. 12. Herr Baurat Moritz H e i d e r namens des steiermärkischen Landesausschusses bezw. des Krankenhaus-Fondes Marburg gibt folgende Äußerung ab: Zur Versorgung des Krankenhauses und der k. k. Männerstrafanstalt mit Strom wird an der Spitalsmauer auf dem Grunde der Strafanstalt der Transformator Nr. 38 aufgestellt. Die Hochspannungszuleitung erfolgt durch ein Hochspannungskabel, welches in der Straße des Leichenhauses verlegt werden soll. Der Gefertigte erhebt gegen diese Beilegung vorbe¬ haltlich der Zustimmung des Landesausschusses keine Einsprache, behält sich aber folgende Bedingungen vor: uj Die Verlegung des Kabels auf Krankenhausgrund erfolgt nur gegen Widerruf, d. h. die Stadtgemeinde verpflichtet sich, das Kabel in angemessener Frist zu entfernen, falls dies der Landesausschuß verlangen sollte. b) Die Stadtgemeinde verpflichtet sich zur Zahlung eines Anerkennungszinses von L 2.—, sage zwei Kronen, pro Zahr. c) Es wird als selbstverständlich erachtet, daß bei der Verlegung alle bestehenden Vor¬ schriften zum Schuhe des Lebens und der Gesundheit genau eingehalten werden. äj Die Sadtgemeinde verpflichtet sich, die jetzige Grabung und etwa spätere Wieder¬ aufgrabungen rascheslens durchzuführen, um den Spitalsbetrieb möglichst wenig zu behindern. Die Straße ist nach Wiederzuschüttung in ordentlichen Zustand zu versehen. Gegen die Auf¬ stellung von Masten der Niederspannungsleitung zugunsten der Häuser in der Poberscher- straße gegenüber dem Leichenhause wird unter der Bedingung kein Einwand erhoben, daß für jeden dieser Maste ein Anerkennungszins von L 1.—, sage einer Krone, pro Fahr an den Krankenhausfond entrichtet wird. Auch diese Herstellung wird nur gegen Widerruf gestattet. Ersuche um ein Protokollabschrist zu Händen des steiermärkischen Landes-Ausschusses. Moritz Heider m. p. LandeLbaural. 6. Tag, 14. Juli 1917. Schlußprotokollierung, Äußerung des Sachverständigen für Elektrotechnik. 3m Zuge der bisherigen Verhandlung hatte ich den vorliegenden Entwurf hauptsächlich von dem Standpunkte überprüft, ob die Ausführung der gesamten Anlagen in öffentlich-recht¬ licher Beziehung zulässig ist und bin zu dem Schlüsse gekommen, daß in dieser Richtung gegen die beabsichtigte Bauführung grundsätzliche Bedenken nicht zu erheben sind. Wenn im Nach¬ stehenden jene Beschränkungen und Vorschreibungen beantragt werden, unter denen die Aus¬ führung der Anlage als zulässig erkannt wird, so sei hier auf den Umstand verwiesen, daß be¬ züglich jener Transformatorstationen, die in Industriebetrieben ausgestellt werden, späterhin bezüglich der Einrichtung und Ausgestaltung dieser Stationen ein eigenes Genehmigungs¬ verfahren einzuleiten sein wird, da für diese Stationen nicht die nötigen Pläne vorliegen, um alle jene Vorschreibungen festzulegen, die sich vom bau-,feuer-und sicherheitspolizeilichen Stand¬ punkte als notwendig ergeben. Grundsätzliche Einsprüche werden jedoch gegen die Errichtung dieser Stationen nicht erhoben und es obwaltet gegen die Erteilung der allgemeinen Bau¬ bewilligung kein Bedenken. Die Erteilung dieser allgemeinen Baubewilligung wäre zu er¬ strecken auf die Transformatorstationen 7, 9 und 17. 7 Ich hatte bereits Gelegenheit zu bemerken, daß bei der beabsichtigten Ausführung des elektrischen Gesamtnehes zwei bezw. drei voneinander getrennte Bauabschnitte zu unter¬ scheiden sind, und daß Teile des ersten Bauabschnittes mit Rücksicht auf die derzeitigen schwierigen Berhältnisse, unter denen besonders die Materialbeschaffung leidet, nicht in ihrem beabsichtigten Schlußzustande, sondern nur als Mergangsbau ausgeführt werden. Da dieser tibergangszustand auch mehrere Aahre hindurch anhalten kann, ist es erforderlich, die Bedingungen, unter denen die Bauausführung vom Standpunkte der öffentlichen Sicher¬ heit als zulässig erkannt wird, auch für die einzelnen Baustufen gesondert festzustellen, wobei auch auf die Belange jener öffentlichen Betriebe und Unternehmungen Bedacht zu nehmen sein wird, die durch diese Bauführung besonders berührt werden. Es sei an dieser Stelle betont, daß der geplante Ausbau vom wirtschaftlichen Standpunkte überaus begrüßenswert und mit Rücksicht auf den Krieg und seine Begleitumstände ein dringendes Erfordernis ist. Die Eigenart der Anlage und der Bauverhältnisse erfordert in ihrer Beurteilung folgende Unterteilung: I. Hochspannungsleitungen und Transformatorstationen. Endgiltige Bauausführung. 8. Notbau (Provisorium). II. Niederspannungsneh. III. Allgemeine Bestimmungen. l. Hochspannungsleitungen und Transformatorenstationen. Endgiltige Bauausführung. In diese Gruppe gehören alle Leitungen und Transformatorstationen des 2. und 3. Bau¬ abschnittes und die Kabelleitungen der 1. Baustufe. Die Freileitungen dieser Baustufe werden zunächst als Notbau ausgeführt. Die geplante Ausführung ist durch die vorliegenden Pläne und den technischen Bericht in klarer Weise dargelegt und es ist zu den bisherigen Äußerungen betreffend die teilweise Abänderung des Entwurfes, nichts Wesentliches hinzuzufügen. Einer allenfalls mißverständlichen Auffassung bezüglich der Aufstellung der Station 28 (Äußerung vom 10. Juli) sei nur hier begegnet. Gegen die Aufstellung dieser Station im dort erwähnten Verbindungswege wird ein Einwand nicht erhoben, dieser richtet sich vielmehr nur gegen die beabsichtigte Hochspannungs-Freileitung zu dieser Station. Bei der Ausführung dieser Baugruppe sind folgende Vorschreibungen einzuhalten: 1. Die Verlegung der Freileitungen hat derart zu erfolgen, daß der tiefste Punkt der Leitung sowohl bei -t- 40° L als auch bei — 5° L und der ungünstigeren Zusahbelastung auf der freien Strecke sowie bei Entlangführung an öffentlichen Verkehrswegen — darunter sind zu verstehen Neichsstraßen, Bezirksstrahen und Fahrwege in geschlossenen Ortsgebieten — der unterste Leitungsdraht mindestens 5 Meter über dem Erdboden, bei Straßen¬ kreuzungen mindestens 6 Meter über der Straßendecke verbleibt. 2. Für jene Leikungsstrecken, für die mit Rücksicht auf die vorhandenen Spannweiten ein Nachweis über die auftretende Höchstbeanspruchung der Leitungen vorgeschrieben ist, sind für die Berechnung dieser Beanspruchungen jene Annahmen zugrunde zu legen, die durch den 5. Anhang zu den Sicherheitsvorschrifien für elektrische Starkstromanlagen bestimmt werden. Diese Berechnung hat sich sowohl auf die Leitungen selbst, als auch auf die SAH- punkte zu erstrecken und es sind die durchgeführten Berechnungen vor Inangriffnahme des Baues zur Überprüfung vorzulegen. Bei der Berechnung der Beanspruchung der Leitungen und Ständer im Kreuzungsfelde öffentlicher Verkehrswege darf die höchste Beanspruchung der Leitungen nur der sonst zulässigen Höchstspannung betragen. Auf diese Bestimmung ist insbesondere Rücksicht zu nehmen, wenn der Aufstellungsort des Aberspannungsmastes am Brunndorfer-Ufer der westlichst gelegenen Drauüberspannung mit Rücksicht aus die Örtlichkeit derart gewählt werden muß, daß dieses Kreuzungsfeld noch den dortigen öffentlichen Verkehrsweg einschließt. 3. Im Kreuzungsfelde öffentlicher Wege und in den beiden anschließenden Spannfeldern darf als Leitungsmaterial nur hartgezogenes Kupfer verwendet werden, die Leitungen sind an den Kreuzungsmasten an 3 Punkten bruchsicher aufzuhängen und für den Fall eines Isolatorbruches vor dem Abgleiten zu schützen. 4. Bei Verlegung der Leitungen auf Holzgestänge ist die Spannweite der einzelnen Felder derart zu wählen, daß die Beanspruchung des Gestänges innerhalb der zulässigen Grenzen verbleibt, wobei die Querschnitte sämtlicher zugespannten Drähte in Rechnung zu sehen sind. 8 3. 3n geschlossenen Orlsgebieten darf die Spannweite der einzelnen Felder nicht mehr als 40 Meter betragen, die Leitungen selbst sind an 2 Punkten bruchsicher aufzuhängen und die Strecke derart zu verlegen, daß sie von bewohnten Baulichkeiten tunlichst mindestens 3 Meter entfernt bleibtz unter keinem Ilmstande aber näher als 3 Meter an solche Bau¬ lichkeiten herantritt. Die Holzmaste müssen eine Zopfstärke von mindestens 18 Zentimter aufweisen. 6. Bei größeren Richtungsänderungen sind in der Leitung ^.-Maste zu verwenden. Bei geringen Knickungen können auch Stützen oder Ankerdrähte angebracht werden, doch sind letztere in einer Mindesthöhe von 3 Meter über dem Boden durch Isoliereier zu unterbrechen. 7. Die Stützpunkte sind fortlaufend mit Nummern zu versehen; im freien Felde ist mindestens an jedem 3. Maste in den landesüblichen Sprachen durch Aufschrifttafeln vor der Be¬ rührung herabhängender Leitungsdrähte zu warnen, außerdem ist ein roter Blihpfeil an¬ zubringen. Bei Kreuzung öffentlicher Wege sind diese Tafeln an beiden Kreuzungsmasten zu befestigen. 8. Bei Verlegung der Leitung längs der k. u. k. Militär-Oberrealschule ist darauf Bedacht zu nehmen, daß die Leitung derart geführt wird, daß eine mutwillige Berührung der Drähte hintangehalten wird. 9. Für die Befestigung der Leitungsseile an den Isolatoren, für die Herstellung der Ver- bindungsknoken und für die Beanspruchung der Isolatoren gelten die einschlägigen Be¬ stimmungen der Sicherheitsvorschriften für elektrische Starkstromanlagen. 10. Bei Belassung der Transformatorstation 28 an der in Aussicht genommenen Stelle, darf die Einleitung der Hochspannung in diese Station nur mittels Kabels erfolgen, der An¬ schluß durch eine Freileitung ist nicht zulässig, da die Hochspannungsfreileitung bereits geschlossen und stadtartig verbaute Gebiete Überspannen würde. Die Station Nr. 27 ist aus Gründen der öffentlichen Sicherheit derart aufzustellen, daß der in der Nähe gelegene Holzlagerplatz von der Hochspannungsfreileitung nicht überquert wird. 11. Die Transformakorstationen sind ausreichend geräumig auszuführen, für deren Durch¬ lüftung in baulicher Ausführung Vorsorge zu treffen, die Eingangstüren der Stationen müssen nach außen aufschlagen. 12. Bei den Transformatoren sind nicht stromführende Teile dauernd zu erden oder mit Vor¬ richtungen zu versehen, welche gestatten, diese Teile jederzeit gefahrlos an Erde zu legen. Vor den Transformatoren sind isoliert ausgestellte Bedienungsböden aufzustellen oder zumindestens isolierende Decken zu verwenden. 13. Werden Transformatoren derart aufgestellk, dak eine leitende Berührung zwischen deren Gestellen oder deren Wicklungen und anderen leitenden Körpern, welche der zufälligen Berührung durch Personen ausgesetzt sind, möglich ist, so müssen diese anderen leitenden Körper zuverlässig geerdet werden. 14. In unmitelbarer Nähe der Transformatoren sind für beide Stromkreise entsprechende Sicherungen anzubringen. Diese Sicherungen sind vrimär entsprechend der maximal zu¬ lässigen Stromstärke des Transformators, sekundär entsorechend den Querschnitten der abgehenden Leitungen zu bemessen. Die Sicherungen der beiden Stromkreise sind räumlich derart zu trennen, daß eine gleichzeitige Berührung der beiden Sicherungsarten aus- aeschlossen wird. 13. In allen Transformakorstationen sind ständig Rettungshacken, Gummischuhe und -Hand¬ schuhe bereitzuhalten. Desgleichen sind die Vorschriften für die erste Hilfeleistung bei elektrischen Anglücksfällen anzubringen. 16. Der Trennschalter nächst der k. u. k. Militär-Oberrealschule ist in einem widerstands¬ fähigem Gehäuse unterzubringen und unter Verschluß zu halten. 8. N o tb a u (Provisorium). Bei der Verlegung der Freileitungen gelten sinngemäß die vorstehenden Vorschreibungen. Für die Eisenleitungen sind gut verzinkte Eisendrähte zu verwenden, die Höchstbeanspruchung darf im ungünstigsten Belastungsfalle nicht mehr als ein Drittel der Bruchspannung betragen. Im Sinne der bestehenden Bestimmungen sind die Kreuzungen öffentlicher Wege auch in diesem Falle aus Hartkupfer herzustellen, es sei denn, daß vom Ministerium über besonderes Einschreiten von dieser Forderung Abstand genommen wird. 2 9 tt. Niederspannungsnetz. Da das Niederspannungsnetz infolge des zu gewärtigenden Ausbaues des staatlichen Schwachstromnehes wesentliche Änderungen erfahren wird, kann derzeit nur aus die Erteilung der allgemeinen Baubewilligung eingeraten werden. Der neue Leitungsentwurf wäre im Ein¬ vernehmen mit der k. k. Post- und Telgraphen-Direktion in Graz zu verfassen. Die Erteilung der Baubewilligung wäre nur an die Bedingung zu knüpfen, daß bei der Verlegung des Netzes die Sicherheitsvorschriften für elektrische Starkstromanlagen im vollen Umfange ein- zuhalken sind, wobei besonders darauf acht zu nehmen ist, daß jede unbeabsichtigte oder mut¬ willige Berührung der Leitungen hintangehalten wird. Zu diesem Zwecke sind die Leitungen längs der Gebäude derart zu verlegen, daß sie ober den Fenstern des höchsten Stockwerkes verlaufen. Von dieser Vorschreibung darf nur in unbedingt notwendigen Fällen Abstand ge¬ nommen werden. III. Allgemeine Bestimmungen. 1. Da sowohl im Hochspannungs- als auch im Niederspannungsnehe vom Einbau von Trennschaltern und Streckenunterbrechern Abstand genommen wird, ist ein Organisations- statut zu schaffen, das die Außerbetriebsetzung jener Leitungszweige, die im Bereiche eines Brandherdes zu liegen kommen, genauestens regelt. Die Möglichkeit der Außerbetrieb¬ setzung der gefährdeten Zweige muß vor Beginn der Löscharbeiten unbedingt gewähr¬ leistet sein. Dieses Organisationsstatuk das auch die Umgebungsgemeinden zu berück¬ sichtigen hat, ist der Behörde zur Überprüfung vorzulegen. 2. Zur Regelung des Betriebes und zur Vermittlung dringender Meldungen an das Kraft¬ werk in Faal ist zwischen einer Dienststelle in Marburg und dem genannten Kraftwerke eine telephonische Verbindung herzustellen, die es jederzeit ermöglicht, das Gespräch un¬ verweilt aufzunehmen. 3. Da innerhalb des Stadtgebietes Marburg auch andere elektrische Starkstromleitungen bestehen, die bald nach der Inbetriebsetzung dieses Werkes abgetragen werden sollen, ist für die Dauer des gleichzeitigen Bestandes dieser verschiedenen Leitungsarten eine provisorische Vorkehrung zu treffen, die den Übertritt des höher gespannten Stromes in die andere Leitung verhindert. 4. Die Fertigstellung der Anlage ist der Behörde unter Vorlage von Ausführungsplänen bekanntzugeben, die sich mit Rücksicht auf die unbedingt zu erwartenden Abänderungen im Gesamtausbaue das Recht vorbehälk, weitere Vorschreibungen, die als notwendig er¬ achtet werden, zu bestimmen. Ing. Blaschek m. p. k. k. Maschinenadjunkt. k. Parteien-Autzerungen. 13. Äußerung des Herrn Dr. Ludwig Franz namens der Firma Ludwig Franz und Söhne in Marburg siehe Protokollbeilage L. 14. Äußerung des Vertreters der staatlichen Masserbauverwaltung und der Drau- regulierung siehe Protokollbeilage v. 15. Äußerung des Vertreters der Reichsstraßenverwaltung siehe Protokollbeilage L. 16. Äußerung des bautechnischen Sachverständigen siehe Protokollbeiiage k. 17. Äußerung des Herrn Josef T s ch e ligi, Brauereibesitzers in Marburg: Bezüglich der vom Verein Heimatschutz anläßlich der kommissionellenBegehung angeregten Aufstellung der Transformatorenstation Nr. 22 in dem toten Winkel zwischen Kärntnerstraße und Domgasse (am Hauptplahe) schließe ich mich dem Proteste des Herrn Dr. Ludwig F r a n z (Protokollbeilage L) an. Gegen die projektierte Aufstellung der Transformatorenstation Nr. 23 in der Burggasse erhebe ich keine Einwendung, stelle jedoch die Bedingung, daß dieselbe bei einer eventuellen Verbauung meiner dahinter befindlichen Bauparzelle an eine andere geeignete Stelle verlegt wird, wobei ich schon jetzt die Erklärung abgebe, daß ich gerne bereit bin, der Unterbringung der Station im selben Ausmaße in dem eventuellen Neubau(in denKellerräumen) zuzustimmen. Die Kosten einer solchen Verlegung der Station sowie ihres eventuellen Einbaues in einen Neubau hätte die Stadtgemeinde Marburg zu tragen. Josef Tscheligi m. x>. lO 18. Der Vertreter des k. u. k. Militärkommandos Graz und des k. u. k. Militärstations¬ kommandos Marburg, k. u. k. Oberst Karl K o r a l e k gibt zu Protokoll: Vorbehaltlich der Genehmigung des k. u. k. Kriegsministeriums wird gegen das vor¬ liegende Projekt einer elektrischen Licht- und Kraftanlage für die Stadtgemeinde Marburg und Umgebung umsoweniger etwas eingewendet, als es auch im Interesse der Militärverwaltung gelegen wäre, wenn die Durchführung des Projektes je eher desto besser in Angriff genommen werden würde. Wenngleich der Militärvertreter nicht ermächtigt ist, heute schon anzugeben, inwieweit und zu welcher Zeit die Inanspruchnahme der elektrischen Kraft für militärische Objekte in Aussicht genommen ist, so ist andererseits die Gewähr dafür, im Notfälle jederzeit diese Kraft in Anspruch nehmen zu können, von unzweifelhaft größtem Werte. Die eheste Inangriffnahme der Arbeiten wäre auch aus diesem Grunde geboten, weil die derzeit der Armee im Felde zugehörigen, in Marburg befindlichen Kommandos, Truppen und Anstalten, vor allem das Kommando der Südwest-Front die Vorteile dieser Installation noch während des Krieges ausnühen möchten. Um daher die Möglichkeit der sofortigen Inangriffnahme des Werkes zu sichern, wäre im Sinne der analogen Anforderungen des k. u. k. Militärkommandos Graz das Projekt für die erste Bauperiode soweit als möglich zu reduzieren und beantragt daher der Militärver- treter die Überstellung nachfolgender Linien in die zweite Bauperiode, und zwar: die un¬ gefähr 3 Kilometer lange Stromleitung zwischen den Transformatorenstationen 4 und 1, ferner die ungefähr 6.3 Kilometer lange Stromleitung über die Transformatorenstationen 31, 30, 29, 28, 27, 26, 25 nach 4. Von besonderer Wichtigkeit erscheint es ferner dem Militärvertreter, auf die unbedingte Notwendigkeit hinzuweisen, alle derzeit bereits bestehenden, innerhalb der zur Ausführung gelangenden Stromleitung liegenden, selbständigen kleinen elektrischen Anlagen o h n e j e d e Ausnahme sogleich in das Netz einzubeziehen, um die dort gebundenen Rohmaterialien speziell an Kupfer und Blei freizubekommen. Im Besonderen muß der Militärvertreter noch folgende Forderungen stellen: 1. Bezüglich Sicherheitsvorkehrungen. uj Die Starkstromleitung auf Parzelle 485 und 486 der Katastralgemeinde St. Magdalena längs der Einfriedung der k. u. k. Militär-Oberrealschule muß mindestens einen Meter lichte Weite von der Einfriedung entfernt sein und mindestens eine Höhe von 6 Meter haben, wobei die Aufhängung zweifach gesichert sein muß. Die Anzahl der Maste auf dieser Strecke wolle von 5 auf 3 reduziert werden. Mit Beziehung auf die Protokollbeilage L der Firma Ludwig Franz L Söhne kann dem Vorschläge, die Trasse längs des Baches, welcher die Grenze gegen die k. u. k. Militär-Oberrealschule bildet, zu führen, aus Sicherheitsgründen nicht zugeskimmt werden. K) Die Hochstromleitung zwischen den Transformatorenstationen 33 und 34, welche sich unmittelbar an die Einfriedung der Militärbaracken und die westliche Einfriedungsmauer des Augmentakions-Magazines anlehnt, muß mindestens 6 Meter hoch geführt werden, bei zwei¬ facher Aufhängungssicherung. ch Hieher gehört auch die Forderung, daß sowohl Hoch- als Niederstromleitungen die be¬ stehenden Telephon- und Telegraphenleitungen in keiner Meise stören dürfen und schließt sich der Militärvertreter in dieser Hinsicht vollinhaltlich den Ausführungen des Vertreters der k. k. Post- und Telegraphendirektion an. 2. Bezüglich seinerzeitiger Ausnützung der elektrischen Kraft. Die Heeresverwaltung wahrt sich im Hinblicke auf die vielen militärischen Objekte der Garnison Marburg das Recht, jederzeit den Anschluß und den nötigen Strom zu erhalten. Dieses Recht wird nicht nur für die permanenten militärischen Objekte in Anspruch genommen, sondern auch für die während der Mobilisierung errichteten und eventuell noch zu errichtenden Baracken und für die zu Heereszwecken, speziell Reserve-Spitälern, adaptierten Objekte. Hiebei würde es sich nicht nur um die Lichtquelle handeln, sondern auch eventuell um Krafiskrom und in vereinzelten Fällen auch um Beheizungsanlagen. Aus diesem Grunde wird auch die Forderung gestellt, die Transformatorenstation 34 in die erste Bauperiode einzubeziehen, um schon jetzt das an diese Station gebundene Reserve- spilal Nr. 1 im Bedarfsfälle mit elektrischem Lichte und kleinen Beheizungsvorrichtungen zwecks Sterilisierungen versehen zu können. Hingegen erhebt der Militärvertreter keine Einwendung dagegen, daß diese Trans- formatorenstakion 34, wie dies von mehreren Seiten verlangt wurde, in die südwestliche Ecke 2* 11 des Gartens des Truppenspitals verlegt werde, wodurch auch die Zuleitungen des Nieder- slromnetzes für die Objekte des Spitals und seiner Accessorien kürzer und daher billiger zu stehen kämen. Schließlich ersucht der Vertreter des k. u. k. Stationskommandos um die Überlassung von 3 Exemplaren des Protokolles behufs Vorlage je eines Exemplares an das k. u. k. Kriegs- Ministerium, das Militärkommando Graz und das Skationskommando, sowie eines Planes 1: 12.500 mit Einzeichnung aller geplanten Stromleitungen. Karl Koralek m. x>., Oberst. 19. Die Vertreter der Gemeinde Pobersch, und zwar Gemeindevorsteher Franz R o i ko, Gemeinderak Zakob Kerschnik und Gemeinderat Zohann Krepp ek, geben folgende Äußerung ab: Mir erheben namens der Gemeinde Pobersch gegen das vorliegende Projekt, insbesondere gegen die Führung der Hochspannungsleitung in der Gemeinde Pobersch keine Einwendung, jedoch muß sich die Stadtgemeinde Marburg verpflichten, unter den noch zu vereinbarenden Bedingungen an die Gemeinde Pobersch in dem Zeitpunkte Strom abzugeben, in welchem die Gemeinden Kartschowin und Brunndorf Strom erhalten. Am eine Protokollabschrift wird ersucht. Jakob Kerschnik m. x>. Franz Roiko w. p. Zohann Kreppek m. x>. 20. Äußerung des Herrn Direktors 5ng. Max Droscht namens der steiermärkischen Elektrizitätsgesellschaft siehe Protokollbeilage 6. 21. Äußerung des Herrn Architekten Friß F r i e d r i g er namens des Vereines Heimat¬ schuh in Steiermark siehe Protokollbeilage 22. Herr Valentin Schäffer, Gemeindevorsteher der Gemeinde Kartschowin, hat bereits unter Punkt 4 der Parteienäußerungen namens der Gemeinde sein Einverständnis mit dem vorliegenden Projekte erklärt und stellt im Nachhange hiezu nur das Ersuchen, die Stadt¬ gemeinde Marburg möge als Unternehmerin den ehemöglchen Anschluß an das bestehende Leitungsnetz bis zu den «Drei Teichen" in der Gemeinde Kartschowin ausbauen. Valentin Schäffer m. r>., Gemeindevorsteher. 23. Herr Franz Derwuschek, Ziegeleibesiher in Leitersberg, ist namens der Frau Cäcilia W a st i a n erschienen und erklärt daß die Genannte gegen das vorliegende Projekt keinerlei Einwendungen erhebt. Franz Derwuschek m. p. 24. Herr Franz Derwuschek, Gemeinderat der Gemeinde Leikersberg, begrüßt namens dieser Gemeinde das vorliegende Projekt auf das Freudigste und stellt das Ersuchen um ehesten Ausbau der bezüglichen Leitungsstrecke. Diesem Ansuchen schließt sich der Genannte als Baumeister und Ziegelfabriksbesiher auch für seine Person an, da er insbesondere auf die Zuführung von Kraftstrom zu seiner Ziegel¬ fabrik Wert legt. Am eine Protokollsabschrist zu Händen der Gemeinde Leitersberg wird ersucht. Franz Derwuschek w. x., Baumeister. In Vertretung der Gemeinde Leitersberg b. M. D. 25. Äußerung der Vertreter der Generaldirektion der k. k. priv. Südbahngesellschaft siehe Protokollbeilage I. 26. Äußerung des Vertreters der k. k. Post- und Telegraphendirektion Graz siehe Protokollbeilage X. ,2 27. Herr Oberdirektor S e r d a der Männerstrafanstalt Marburg hat im kurzen Wege um Übermittlung einer Protokollsabschrift zu Händen der Direktion dieser Strafanstalt ersucht. 28. Die projektierende Firma «Gesellschaft für elektrische Industrie" in Graz, Herrengasse Nr. 13, ersucht um Übermittlung von 6 Protokollabschriften. 29. Äußerung des elektrotechnischen Beirates der Stadtgemeinde Marburg siehe Protokollbeilage I.. 30. Schlußäuherung der Stadtgemeinde Marburg siehe Prolokollbeilage bl. 31. Entwurf des Dienstbarkeitsvertrages siehe Protokollbeilage bl. Borgelesen, geschlossen und gefertigt Marburg, am 14. Zuli 1917. Dr. Bajardi m. p. K. k. Bezirkskommiffär als Verhandlungsleitei-. K. Nasko m. p. Dizebürgeimeifler in Verlrelung des Siadtralcs. Ing. Blaschek m. p. k. k. Waschinenadjunki als Sacherhändiger für Elektrotechnik. Ing. F. Lohmann m. p. k. k. Bau-Overkommiffär. Statthalterei-Sekretär Sima-Gall m. p. für die k. k. BezlrkshaupimannschaN Marburg. Protokoll-Beilage An den löblichen Stadlrat in Marburg. 9. Der Gefertigten, Frau Juliana Bicher, Hausbesitzerin in Marburg, Mellingerstraße Nr. 53, wurde vor einiger Zeit von einer Kommission mündlich mitgeteilt, daß auf ihrem Grundbesitz neben ihrem Wohnhause Nr. 53 eine Hütte für die Aufbewahrung der für die elek¬ trische Lichtanlage benötigten Bestandteile aufgestellt werden sollte. Da der Gefertigten durch die Aufstellung einer solchen Hütte westlich ihres Wohnhauses die Einfahrtstraße zu ihrem rückwärts gelegenen Wirtschaftsgebäude und Garten benommen und außerdem durch den fortwährenden Verkehr noch weitere Schäden verursacht werden würden, ist sie mit diesem Projekte auf keinen Fall einverstanden und kann somit hiezu ihre Zustimmung nicht geben. Auf Grund des Vorstehenden bittet sie den löblichen Stadtrat: Derselbe möge von dem in Rede flehenden Hüttenbaue auf ihrem Grundbesitze Abstand nehmen, da sich gewiß wo anders ein geeigneterer Platz hiezu leicht finden wird. Marburg, am l. Zuli 1917. Kochachtungsvoll Zuliana Vicher in. p. Nach erfolgter Aufklärung, daß es sich nicht um die Aufstellung einer Hütte (Trans¬ formatorenstation), sondern nur um die Errichtung eines Mastes auf Parzelle Nr. 190/2, Katastralgemeinde Burgtor, und die Überspannung der Parzelle Nr. 193/4 handelt, zieht die Unterfertigte ihre vorstehende Beschwerde zurück. Marburg, am 10. Juli 1917. Juliana Vicher in. p. Vor mir: Dr. Bajardi in. p. 14 Protokoll-Beilage L. 10. Herr Heinrich H etzl, Mühlenbesitzcr in Unterpotschgau, Gemeinde Leitersberg, gibt Folgendes an: Ich besitze die neugebaute Mühle in der Katastralgemeinde Anterpotschgau an der Reichs- strahe, ungefähr 250 bis 270 Meter von der bei der Ziegelfabrik Derwuschek projektierten Transformatorenstation Nr. 1 entfernt. Ich stelle das Ersuchen um Anschluß dieser meiner Mühle an die Niederspannungsleitung; mein Bedarf würde sich auf 20 L8. stellen. Leitersberg, 13. Zuli 1917. Heinrich Hetzt m. p. 15 Protokoll-Beila g e L . Äußerung des Äerrn Dr. Ludwig Franz. Die nachfolgenden Äußerungen gebe ich sowohl für meine Person als auch als In¬ haber der Firma «LudwigFranzKSöhnein Marburg" ab. Die Parzelle Nr. 364, Katastralgemeinde Unter-Rothwein, wird nach den vorliegenden Plänen durch eine Hochspannungs-Freileitung der Länge nach durchschnitten. Es wäre meines Erachtens unschwer, diese Trasse längs des Baches, welcher die Grenze gegen die k. u. k. Militär-Oberrealschule bildet, zu führen, wenn die teils überhängenden Bäume der Parkanlage dieser k. u. k. Anstalt entsprechend zugeschnitten würden. Wenn wider Erwarten die Führung der Trasse längs des Baches aus irgend einer Ursache Hindernissen begegnen sollte, ersuche ich, zumindest die Anzahl der vorgesehenen Maste zu reduzieren. Ich nehme an, daß hiefür 2 höchstens 3 genügen werden. Wegen der Aufstellung der Umformerstation Nr. 20 auf dem Burgplahe vor dem «Schwarzen Adler" und Nr. 22 auf dem Hauptplatze vor dem Ludwighofe erhebe ich folgende Vorstellungen: An Stelle des heutigen Gasthofes «Zum schwarzen Adler" wird nach Friedensschluß ein größerer, neuzeitlich gehaltener Fremdenhof errichtet, welcher auch der Stadt zur Zierde gereichen soll und was nur auf einem tunlichst freien Platze möglich ist. Die Anbringung eines Stadtbahn-Wartehäuschens dürfte in absehbarer Zeit ohnehin unvermeidlich sein, so daß die Aufstellung einer Umformerstation, welche in einem Nachbargebäude (Burg) oder unter¬ irdisch untergebracht werden könnte, a u f dem Burgplahe doch unterbleiben sollte. Wenn trotzdem die Umformeranlage a u f dem Burgplatze erbaut werden mühte, schlage ich eine tunlichst weite Verrückung derselben abwärts gegen die Viktringhofgasse vor. Die geplante Umformerstelle Nr. 22 wolle unbedingt so aufgestellt werden, daß der drei¬ eckige Raum zwischen der Nachbar-Realität des Herrn Tscheligi, dem Ludwighofe und dem Bürgersteige gänzlich frei bleibt, weil er für den geschäftlichen Verkehr an Markttagen un¬ bedingt nötig ist, außerdem die Abladung für Mehl und Kohle für die im Ludwighofe befind¬ liche Bäckerei von dort erfolgt und schließlich die Aufstellung in diesem Dreiecke Licht und Luft sowie den freien Zugang zu den Geschäftsläden im Ludwighofe behindert und somit für den Hauseigentümer wie für die Mieter ein empfindlicher Schaden entstünde. Ich schlage daher vor, den Umformer mitten in den vom Verkehre nicht berührten Teil des Hauptplahes zu verlegen und vielleicht einen zweckdienlichen, breiten, umlaufenden, so¬ genannten Rettungsplatz um diese Station vorzusehen. Betreffs der Umformerstelle Nr. 7 in der Mellingerstraße wird es vorteilhaft sein, diesen nicht bloß für den Antrieb der Dampfmühle und Teigwaren-Fabrik, sondern auch gleichzeitig für die Abgabe von Beleuchtungsstrom an den schon heute aus unserem Industrie-Betriebe beleuchteten Häuserblock meiner Firma, und zwar Mellingerstraße 11, 13, 15, 17 und 19 einzurichten. Marburg, am 13. Zuli 1917. Dr. Ludwig Franz w, p. 16 Protokoll-Beilage v. Äußerung des Vertreters der staatlichen Wasserbau-Verwaltung und der Drauregulierung. Gegen die Überspannung der Drau mit Hochspannungsleitungen nächst Kilometer 1-5 der Dcauwalder-Neichsstraße, im Zuge der Triester-Neichsstrahen-Brücke und in der Nähe des städtischen Schlachthofes in Marburg wird unter folgenden Bedingungen kein Einwand erhoben: 1. Die Abspannmaste sind an hochwasserfreier Stelle standsicher zu errichten und dabei auf festem Untergründe, mindestens jedoch 2 Meter tief zu gründen. Der Sockel hat wenigstens 0-5 Meter über Erdboden zu reichen. Die Eisenmaste selbst sind auf 2-5 Meter Höhe glatt zu verschalen. 2. Jede Lockerung oder sonstige Beschädigung der Ufer ist bei der Mastaufsteilung zu ver¬ meiden. 3. Die Leitungen müssen bei tiefstem Durchhange noch mindestens 4-2 Meter über höchstem Wasserstande, also in der Höhe von 11 Meter über dem Nullpunkte des Marburger Brückenpegels liegen, damit herantreibende Bäume und sonstige Gegenstände in keine Berührung mit der Leitung gelangen können. 4. Die Floßfahrt darf weder bei den Herstellungs- noch bei den Erhaltungsarbeiten ge¬ fährdet oder auch nur beeinträchtigt werden. 5. Sollten Hochwasser oder sonst irgend welche Ereignisse eine Sicherung der Maske durch Herstellung von Uferschußbauten notwendig machen, so hak die Besitzerin der Leitungs¬ anlage die Kosten der bezüglichen Entwürfe und Arbeiten selbst zu tragen. 6. Die Besitzerin der Leitungsanlage hat für jeden Schaden aufzukommen, welcher der staatlichen Wasserbauverwaltuna und der Drauregulierung durch die Errichtung, den Bestand oder die etwaige Beseitigung der Leitungsanlage unmittelbar oder mittelbar erwächst. Schließlich wird um je ein Gleichstück der Berhandlungsschrift und der Entscheidung für die Draubauleitung und für die staatliche Wasserbau-Berwaltung ersucht. Der k. k. Baubezirksleiter: Ingenieur v. Frizberg m. x>. k. k. Bauoberkommissär. 3 17 Protokoll-Beilage L. Äußerung des Vertreters der Reichsstraßen-Verwaltung. Die vorliegenden Bauentwürfe sind zu allgemein gehalten, als daß schon jetzt eine ins Einzelne gehende Zustimmung zur Inanspruchnahme des Reichsstraßengrundes ausge¬ sprochen werden könnte. Es müssen daher Ergänzungen und Abänderungen der folgenden Be¬ stimmungen ausdrücklich vorbehalten werden. Im übrigen wird gegen die beabsichtigte Inan¬ spruchnahme des Reichsstraßengrundes nichts eingewendet, wenn sich die Stadtgemeinde Marburg mittels eines rechtsgiltig ausgestellten Verpflichtungsscheines bereit erklärt, folgende Bedingungen zu erfüllen. 1. Es ist ein genauer Bauentwurf in zweifacher Ausfertigung für alle auf Reichsstraßen¬ grund und — auf unverbauten Stellen — in einem Abstande von weniger als 4 Meter davon in'Aussicht genommenen Herstellungen vorzulegen, worin auch die Maße der Kabeltiefen, Freileikungshöhen, Häuserabstände usw. einzutragen sind. Hierbei haben für die Umformerhäuschen Grundrisse und Ansichten beigebracht zu werden. 2. Die Herstellung der Anlage hat, insoferne nicht Abänderungen besonders vorgeschrieben werden, nach den Sicherheitsvorschriften des Elektrotechnischen Vereines in Wien unter besonderer Berücksichtigung der Bestimmungen 15 bis einschließlich 19 des 5. Anhanges zu erfolgen. 3. Die Leitungen müssen bei tiefstem Durchhänge noch mindestens 6 Meter über Erd¬ boden liegen. 4. Die Maste sind verläßlich standfest aufzuslellen, und zwar womöglich mindestens 2 Meter abseits der Fahrbahn und nicht in den Rinnsälen. Notwendige Abweichungen vom Bau¬ entwürfe sind vor Arbeitsdurchführung der k. k. Baubezirksleitung behufs Erteilung der Zustimmung mitzuteilen. 5. Die Kabel sind mindestens 70 Zentimeter unter der Fahrbahn und mindestens 40 Zenti¬ meter unter der Sohle der Straßenseitengräben zu verlegen. 6. Die Stellen, wo die Straße mittels Kabeln gekreuzt wird, sind mit Hilfe von Merksteinen oder dergleichen dauernd kenntlich zu machen. 7. Für die Inanspruchnahme der Draubrücke sind genaue Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen beizubringen. Die durch die Kabelträger dauernd verdeckten Stellen des Brückentragwerkes sind vor Arbeitsbeginn mit einem haltbaren Anstrich aus Schuppenpanzerfarbe zu versehen. Das Durchspihen der Widerlager hat mit der größten Vorsicht zu erfolgen. 8. Durch die vorzunehmenden Arbeiten, sowie durch den Betrieb und den Bestand der Anlage darf der Straßenverkehr in keiner Weise gefährdet oder auch nur gestört werden. 9. Bei jeder Ausgrabung des Straßengrundes sind die verschiedenen Stoffe des Straßen¬ körpers sorgfältig zu trennen und bei Zuschüttung der Baugrube nach Notwendigkeit zu ergänzen und fachgemäß einzubringen. Der Untergrund muß hierbei in Schichten von 15 cm Höhe iestgestampft werden. Für die sofortige Behebung etwaiger Seßunaen ist aeschlägelter Schotter von geeigneter Beschaffenheit in genügender Menge bereitzustellen. 10. Bei Kabellänasleitungen ist die Straßenfahrbahn in der Aushubbreite samt den beider¬ seitigen Anschlußstreifen von je 0.5 m Breite 2 Zahre hindurch unter Mitaufsicht der k. k. Baubezirksleikung einwandfrei zu erhalten. Mo der Abstand von 2 solchen gleich¬ laufenden Straßenstreifen weniger als 1 m beträgt, ist auch der dazwischen gelegene Teil ohne Kostenersatz in die städtische Erhaltung zu übernehmen. 11. Binnen 3 Monaten nach Fertigstellung der Anlage sind über alle Inanspruchnahmen des Reichsstraßengrundes durch städtische Elekkrizitäts-, Gas-, Wasser- und Kanalleitungen Ausführungspläne mit eingeschriebenen Maßen in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. 12. In allgemeiner Hinsicht sind in den Verpflichtungsschein die auf der angehefteten Druck¬ sorte enthaltenen 12 Bestimmungen aufzunehmen. Am je eine Abschrift der Verhandlungsschrift und der Entscheidung wird ersucht. Der k. k. Baubezirksleiter: Ing. v. Frizberg m. p. 18 Anhang zu Protokoll-Beilage L, In allgemeiner Hinsicht: 1. Ich (wir) anerkenne(n) die erteilte Bewilligung ausdrücklich als eine bittw e i s e und jederzeit widerrufliche. Die Anlage ist daher, falls dies durch eine bauliche Um¬ gestaltung der Reichsstraße notwendig werden sollte, ganz oder teilweise, und zwar stets ohne Anspruch auf Entschädigung über jederzeitige Aufforderung der Reichsstraßenverwaltung binnen einer von derselben zu sehenden Frist auf meine (unsere) Kosten in der begehrten Weise abzuändern oder gänzlich zu entfernen und der frühere Zustand wieder herzustellen, widrigens das k. k. Ärar berechtigt ist, diese Arbeiten auf meine (unsere) Gefahr und Kosten vornehmen zu lassen. 2. Ich (wir) verpflichte(n) mich (uns), die Anlagen genau nach den Weisungen der Reichs¬ straßenverwaltung und nach dem als wesentlichen Bestandteil dieses Reverses angehefteten Plane vom auf eigene Kosten herzustellen und ebenso stets in gutem Zustande zu erhalten. Beränderungen an der Anlage dürfen unbeschadet der hiefür eventuell erforderlichen gewerbepolizeilichen Genehmigung (8 32 Gew.-Ord.) nur mit Bewilligung der Reichsstraßenverwaltung vorgenommen werden. Mindestens Tage vor Inangriffnahme der ersten Herstellung der Anlage oder jeder Abänderung oder sonstigen größeren Arbeit an derselben ist der Reichsstraßenverwaltung (zu Händen des Baubezirks-Leiters) Anzeige zu erstatten. Den Organen der Reichsstraßen- verwaltung steht die Überwachung aller Arbeiten und der Erhaltung der Anlage und zu diesem Zwecke auch das Betreten meiner (unserer) Liegenschaften E.-Zl. Katastralgemeinde zu und verpflichtet (ver¬ pflichten) sich der (die) Gefertigte(n), den bezüglichen Anordnungen dieser Organe Folge zu leisten. 3. Ich (wir) hafte(n) für jeden durch die Errichtung, den Bestand, Reparatur, Änderung oder Beseitigung der Anlage an den ärarischen Straßen und Objekten, an Personen und nicht ärarischen Objekten entstehenden Schaden. Beschädigungen an der Reichsstraße oder ärarischen Objekten sind sofort auf meine (unsere) Kosten zu beheben, widrigens die Reichsstraßen¬ verwaltung berechtigt ist, dies auf meine (unsere) Kosten und Gefahr vornehmen zu lassen. Ich (wir) anerkenne(n) die von der k. k. Reichsstraßenverwaltung (Statthalterei Graz) be¬ stätigten Ausweise über den allfälligen Schaden als gegen mich (uns) vollen Beweis machende öffentliche Urkunden. Dagegen ist das k. k. Ärar von jeder Haftung für Beschädigungen an der Anlage, mögen sie auf welche Weise immer erfolgen, befreit. 4. Ich (wir) verpflichte(n) mich (uns), meine (unsere) Anlagen so herzustellen, zu erhalten, zu betreiben und nötigenfalls auch abzuündern, daß jede Beschädigung staatlicher oder vom Staate zu erhaltender Telegraphen-, Telephon-, und Signalanlagen und jede Störung ihres Betriebes vermieden wird. Diese Verpflichtung erstreckt sich sowohl auf die bei Errichtung der Starkstromanlage bereits bestehenden, als auch auf die allfälligen, erst später zu er¬ richtenden staatlichen Anlagen zur elektrischen Nachrichtenvermittlung. 5. Demgemäß habe(n) ich (wir) auf meine (unsere) Kosten alle jene Maßnahmen aus¬ zuführen, welche zum Schuhe der Anlagen der staatlichen Telegraphenverwaltung gegen Be¬ schädigung und Störung, sowie im Interesse der Sicherheit der die Betriebseinrichtungen der letzteren bedienenden oder benützenden Personen durch die Starkstromanlage notwendig werden und an dieser selbst vorzunehmen sind. Insoweit aber zu diesem Behufe Vorkehrungen an den staatlichen Anlagen von der Telegraphenverwaltung selbst getroffen werden müssen (wie beispielsweise Einbau von Ab¬ schmelzsicherungen, Umgestaltung von Freileitungen in Kabelanlagen u. dgl.), habe(n) ich (wir) die notwendigen Kosten der Staatsverwaltung zu ersehen. über die Notwendigkeit und die Art der zum Schuhe der staatlichen Anlagen aus¬ zuführenden Arbeiten will (wollen) ich (wir) vorbehaltlich der Entscheidung der jeweils zu¬ ständigen Behörde mit der Post- und Telegraphendirektion das Einvemehmen pflegen. 6. Sollte die Errichtung von neuen staatlichen Anlagen der bezeichneten Art an der Reichsstraße in Zukunst nur durch eine Verlegung der Starkstromanlage ermöglicht werden, und eine zweckentsprechende Unterbringung der staatlichen Leitung in einer anderen Trasse untunlich sein, so werde(n) ich (wir) über Verlangen der Reichsstraßenverwaltung meine (unsere) Anlage, und zwar auf eigene Kosten zu verlegen haben, soferne deren anderweitige zweckentsprechende Unterbringung möglich ist. 3* 19 Anhang zu Protokoll-Beilage L. 7. Sollten sich nach Eröffnung des Betriebes der Starkstromanlagen infolge desselben Störungen in den eingangs genannten staatlichen Anlagen Herausstellen, so verpflichte(n) ich (wir) mich (uns) die nachträglich notwendigen Vorkehrungen vorbehaltlich der Entscheidung der jeweils zuständigen Behörde im Einvernehmen mit der zuständigen Post- und Telegraphen¬ direktion festzusetzen und mit tunlichster Beschleunigung auszuführen. 8. Ich (wir) verpflichte(n) mich (uns), für die Dauer des Bestandes der Anlage dem k. k. Ärar einen jährlichen Anerkennungszins von - K, sage . vorhinein bis längstens 15. Jänner jedes Jahres mittels Erlagschein der k. k. Postsparkasse in Wien zu bezahlen. Eine Rückerstattung des für das betreffende Jahr gezahlten Anerkennungszinses findet unter keinen Umständen stakt. 9. Zur Sicherstellung der dem k. k. Ärar aus diesem Reverse betreffend die prekaristische Gestattung der . gemäß §8 1 und 3 rückzuvergütenden Auslagen, der demselben gemäß 8 3 zustehenden Schadenersatzansprüche und der Zahlung des gemäß 8 4 zu entrichtenden Anerkennungszinses bestellt (bestellen) der (die) Gefertigte(n) dem k. k. Ärar eine Kaution von L, sage ---- und erteilt (erteilen) die Einwilligung zur Einverleibung des Pfandrechtes für diesen Kautionshöchstbetrage von k, sage — . auf die Liegenschaft E.-Z.: zu Gunsten des k. k. Ärars. 10. Die mit der Ausstellung und grundbücherlichen Durchführung dieses Reverses ver¬ bundenen Kosten trägt (tragen) der (die) Gefertigte(n). 11. Der Revers wird in einer Ausfertigung ausgestellt, welche von der k. k. Statthalterei in Verwahrung genommen wird, eine Abschrift erhält 12. Für alle aus diesem Reverse entstehenden Rechtsstreitigkeiten, welche nicht Kraft des Gesetzes vor einen ausschließlichen besonderen Gerichtsstand gehören, sind in I. Instanz die sachlich zuständigen Gerichte am Sitze der k. k. Finanzprokuratur in Graz ausschließlich zuständig. 20 Protokoll-Beilage k. Äußerung des bautechnischen Sachverständigen. Bom bautechnischen Standpunkte besteht gegen die Erteilung der Baubewilligung des bereits beschriebenen Projektes kein Einwand, wenn nachstehende Bedingungen eingehalten werden: 1. Die eisernen Maste der Drau- und Reichsstraßenüberspannungen sind planlich genau darzustellen, die auftretenden Spannungen in allen Konstruktionsteilen rechnerisch nach¬ zuweisen. Als Grenzwerte für die auftrelenden zulässigen Spannungen sind die Bestimmungen des elektrotechnischen Vereines in Wien, der Bauordnung und jene der Vorschriften für Beton- und Eisenbetonbauten maßgebend. Bei der Untersuchung der Standfestigkeit der Maste kann der passive Erddruck berück¬ sichtigt werden, wobei für die Bestimmung des Erddruckes der natürliche Böschungswinkel des Fundamentmateriales maßgebend ist. Zur Aufnahme der Ankerkräfte sind in den Fundamentkörpern Ankerplatten anzu¬ bringen, deren Größe derart zu bemessen ist, daß der nach der Betonverordnung Druck nicht überschritten wird. Die Annahme von Haftspannungen bei einer Betonmischung von magerer als 1:5 ist unzulässig. Die Fundamente solcher Maste dürfen nur auf gewachsenem Boden zu stehen kommen. 2. Die Transformatorenstation Nr. 20 am Burgplatze ist derart zu stellen, daß der Verkehr in der Richtung der Burggasse wie auch jener zur Viktringerhofgasse und aus der¬ selben in beiden möglichen Fahrrichtungen nicht beeinträchtigt wird. Das gleiche gilt auch für einen Einsteigeturm, falls der Transformator unterirdisch angelegt werden sollte. Äußerst wünschenswert wäre die Unterbringung des Transformators in einem Hause am Burgplahe, um auf diesem Platze dem regen Verkehre die freie Aussicht zu erhalten. 3. Der Transformator Nr. 32 am Magdalenenplatze ist derart zu stellen, daß eine unmittelbare Verbindung zwischen der Reichsstraße und der Richard-Wagner-Gasse südlich des Transformators vorhanden ist. Andererseits sind beide Straßenzüge in voller Breite zu belassen und darf die entstehende Insel nicht mit Gebüschen bepflanzt werden. 4. Die Kabel sind sowohl im Strahenkörper als auch im sonstigem Gelände in einer Mindesttiefe von 70 cm unter dem Boden zu verlegen und durch eine Ziegelschar abzudecken. Kreuzt eine Kabelleitung ein fremdes Kabel so ist zwischen den beiden ein Höhenunterschied von mindestens 40 Zentimeter einzuhalten, das Kabel in ein Rohr derart einzuziehen, daß das Rohr über der Kreuzungsstelle beiderseits mindestens um einen halben Meter überragt. Ingenieur F. Lohmann m. x>. k. k. Bauoberkommsjär. 21 Protokoll-Beilage 6. Äußerung des Vertreters der Steiermärkischen Elektrizitäts-Gesellschaft. Die Steiermärkische Elektrizitätsgesellschaft begrüßt die Inangriffnahme der Arbeiten am Berteilungsnetze der Stadtgemeinde Marburg unter Wahrung und unter der Voraus¬ setzung der Einhaltung der im Übereinkommen zwischen der Stadtgemeinde und Steier¬ märkischen Elektrizitätsgesellschaft festgelegten gegenseitigen Rechte und Pflichten. Zum Projekte selbst wird bemerkt: Der Anschluß des Marburger Verteilungsnehes erfolgt derzeit mit der Generatoren¬ spannung direkt, d. h. es ist möglich, in Faal bis 11.000 Volt Spannung zu halten und wird mit Rücksicht auf den Spannungsabfall in der Fernleitung mit einer Spannung von annähernd 10.000 Volt am Endpunkte derselben zu rechnen sein. Es empfiehlt sich in die Abzweigung der der Stadtgemeinde Marburg gehörigen 10.000 Volt-Leitung ab unserer Fernleitung einen Ölschalter einzubauen, damit die Ab¬ schaltung des gesamten Marburger Netzes unabhängig von einer Verständigungsmöglichkeit mit der Zentrale Faal auch unter voller Belastung erfolgen kann. Die Bewilligung zur Erstellung dieser Einrichtung auf dem Grunde der Steiermärkischen Elekkrizitäksgesellschaft samt der abgehenden Freileitung wird erteilt unter der Bedingung, daß die Situierung im Einvernehmen und derart erfolgt, daß der spätere Bau der Haupt¬ transformatorenstation nicht behindert ist. Der seitens des Herrn Staatstechnikers gestellten Forderung nach einer telephonischen Verbindung mit der Zentrale Faal ist schon jetzt durch Errichtung der Telephonnummer 248 a im Anschlüsse an das Telephonneh Marburg entsprochen. km 3 Protokollabschriften samt Entscheidung wird ersucht. Max Drosch! m. x>. 22 Protokoll-Beilage 8. Zum Ansuchen der Stadtgemeinde Marburg vom 27. März 1917, Zl. 900/18 um die Ge¬ nehmigung einer elektrischen Starkstromleitung. 21. Architekt Fritz Friedrigerals Vertreter des Vereines für Heimatschuh in Steier¬ mark, Konservator der k. k. Zentralkommission für Denkmalpflege, äußert: Die Lage der verschiedenen Transformatoren st ationen ist aus den Lagenplänen annähernd zu entnehmen. Hingegen liegen bezüglich der baulichen Aus¬ gestaltung der Hauptstation keine, bezüglich der Nebenstationen bloß 4 typische Ansichten vor. Wohl aber gaben die Vertreter der Steiermärkischen Elektrizitätsgesellschaft gelegentlich der Kommissionierung die Zusage ab, bei Ausgestaltung des Baues der Hauyttransformatoren- station den Bestrebungen unseres Vereines Nechnung zu tragen, auch teilte die „Gesellschaft für elektrische Industrie" als projektierende Firma mit Schreiben vom 15. Zuli 1917 unserer Vereinsleitung mit, „daß beiliegende Ansichtsskizzen nicht endgiltige Fassadenentwürfe dar¬ stellen, es vielmehr beabsichtigt ist, seinerzeit den speziellen Verhältnissen angepahte Detail¬ entwürfe ausarbeiten zu lassen". Wir müssen daher auf Erfüllung dieser Zusagen bestehen und um rechtzeitige Vorlegung der in Nede stehenden Detailpläne, so¬ wohl für die Haupt- als auch für die Neben st ationen ersuchen. Unsere weitere Äußerung kann sich nach dem Vorheraesagten daher heute nur auf die Lage der ein¬ zelnen Stationen und auf die bei deren baulicher Ausgestaltung zu beobachtenden Grundsätze erstrecken. Die Aaupktransformatorenstation ist gut situiert, die bauliche Ausgestaltung ist der Landschaft anzupassen. Bezüglich der N e b e n st a t i o n e n 1, 2 3 n n d 4 ist nickts zu bemerken. Die Neben st ation 5 wäre unmittelbar an das bestehende Kabelhaus der k. k. Post und zwar in der Meise anzuschließen, daß eine einheitliche Wirkung der dann vereinigten Objekte erzielt wird, wodurch die Vermeidung eines Neichens und das unschöne Neben¬ einanderstehen zweier kleiner Gebäude vermieden wird. Die Neben st ation 6 wäre parallel der künftigen Regulierungslinie (siehe Stadkplan) zu orientieren. Der Stadtgemeinde wird empfohlen, gleichzeitig eine Bedürfnisanstalt, ein kleines Ver¬ kaufsgewölbe und an den vollen Umfassungswänden Ankündiaungstafeln vorzusehen, damit im Laufe der Zeit die gegenwärtig bestehenden unschönen Ankündigungssäulen entfernt werden können. Auch wäre bei Verfassung des Entwurfes auf die spätere Angliederung einer Warte¬ halle der elektrischen Trambahn Rücksicht zu nehmen. Bezüglich der N e b e n st a t i o n 7 ist, weil diese in ein bestehendes Gebäude eingebaut wird, nichts zu bemerken. Bezüglich der N e b e n st a t i o n e n 8, 9 u n d 10 ist nichts zu bemerken. Die Nebenstation 11 wolle unmittelbar an die Ecke der Schaffergasse und Mel- lingerstraße (in die Flucht der Gartenzäune) gerückt und dadurch der unmittelbare Zugang von der Gasse und eine beträchtliche Ersparung an okkupiertem Gartenterrain ermöglicht werden. Der Stadtgemeinde wird empfohlen, an der einen vollen, gegen die Mellingerstraße ge¬ legenen Umfassungsmauer Ankündigungstafeln vorzusehen. Bezüglich der N e b e n st a t i o n 12 u n d 13 ist nichts zu bemerken. Die Neben st ation 14 wäre entsprechend dem Wunsche des Hausbesitzers an die Ostseite der dort befindlichen Kehrichtgrube anzuschließen, immerhin aber, wie geplant, knapp an die Nachbargrenze zu stellen. Die Neben st ation 15 wäre an die Ecke des Gartenzaunes zu verschieben. Die Neben st ation 16 wäre zwecks Vermeidung eines Reichens in einer Entfernung von mindestens 3 Meter von dem zum Hause Nr. 8 gehörigen Sihgarten zu errichten. Der Skadtgemeinde wird empfohlen, an den zwei vollen straßenseitig gelegenen Um¬ fassungsmauern Ankündigungstafeln vorzusehen. Bezüglich der N e b e n st a t i o n 17 ist nichts zu bemerken. 23 Die N ebe n st atio n 18 wolle unmittelbar an die Straße, und zwar etwa in die Mitte des bogenförmigen Gartenzaunes gerückt werden, wodurch der direkte Zugang von der Straße ermöglicht und eine Beeinträchtigung des Maschinensaales vermieden wird. Der Skadtgemeinde wird empfohlen, die überständigen Bäume der hier bestehenden Gartenanlagen zu enfernen, den straßenseitigen Lattenzaun auszubessern und auf der Garten¬ seite durch Sträucher zu decken, letzteres, um den störenden Einblick in den zur Fässer- ablagerung benützten Garten zu hindern. Bezüglich der Nebenstation 19 ist nichts zu bemerken. Der Stadtgemeinde wird empfohlen, an den drei vollen, gegen den Park gerichteten Ilmfassungswänden Ankündigungs¬ tafeln vorzusehen. Die N e b e n st a ti o n 20 ist entgegen dem Hauptgrundsahe des neuzeitlichen Städte¬ baues nahezu in die Mitte des Platzes situiert. Da eine Verlegung in den Hof bezw. Garten Oes ßepec'schen oder des Grippa'schen Hauses der Brunngasse auf Schwierigkeiten stößt, wird beantragt, die Station in der Negulierungsflucht der Brunngasse in einer Entfernung von etwa 6 Metern von der zukünftigen südöstlichen Ecke des Hauses Nr. 3 am Burgplahe zu errichten. Der Stadtgemeinde wird empfohlen, gleichzeitig ein kleines Berkaufsgewölbe und an den vollen Umfassungswänden Ankündigungstafeln vorzusehen, als auch bei der Verfassung des Entwurfes auf die spätere Angliederung einer Wartehalle der elektrischen Trambahn Rücksicht zu nehmen. Die Nebenstation21 wird unterirdisch und zwar so errichtet, daß die Abdeckung der¬ selben im Straßenniveau liegt. Hiegegen ist nichts einzuwenden. Der Stadtgemeinde wird empfohlen, gleichzeitig eine Bedürfnisanstalt vorzusehen, als auch bei der Verfassung des Entwurfes auf die spätere Aufstellung einer Wartehalle der elektrischen Trambahn und eines kleinen Verkaufsgewölbes Rücksicht zu nehmen. Die N e b e n st a t i o n 22 ist ebenfalls entgegen dem Hauptgrundsatze des neuzeitlichen Städtebaues nahezu in der Mitte des Platzes situiert. Es wird daher beantragt, diese Station in die Flucht der Häuser Kärnlnerstraße 4 und 2 und zwar in einem Abstande von etwa 6 Metern von der südöstlichen Ecke des Hauses 2/8 in das durch die Einsprünge der Häuser 8 und 9 begrenzte tote Dreieck zu verlegen. Der Stadtgemeinde wird empfohlen, an den vollen Ilmfassungsmauern Ankündigungs- kafeln vorzusehen. Die Nebenstation 23 ist unmittelbar an die südliche Futtermauer des Gartens an¬ gelehnt und steht somit sehr ungünstig im Straßenkörper. Da der Besitzer des Gartens die Er¬ richtung der Station auf seinem Grunde ablehnt, bleibt vorläufig nichts anderes übrig, als dieselbe in einer Entfernung von etwa 10 Meter vom Zause Nr. 34, aber auch in einem Ab¬ stande von etwa 3 Meter von der vorerwähnten Futtermauer zu errichten und bei Verbauung des Gartens zu trachten, daß die Station in den Neubau verlegt wird. Der Stadtgemeinde wird empfohlen mit besonderer Rücksicht auf die Nähe des Theaters an den vollen Umfassungswänden Ankündigungstafeln vorzusehen. Die Neben st ation 24 steht unmittelbar in der Fluchtlinie der Herrengasse, was unschön wirkt und die im Stadkregulierungsplane für diesen Gebäudeblock vorgesehenen Vor¬ gärten zerreißt. Es wird daher empfohlen, dieses Objekt auf Vorgartentiefe von der Herren¬ gasse abzurücken. Bezüglich der Neben st ation 25 wird bemerkt, daß es uns gleichgültig ist, ob die Errichtung am nördlichen oder südlichen Endteile dieser Sackstraße erfolgt. Bezüglich der N e b e n st a t i o n 26 ist nichts zu bemerken. Die Neben st ation 27 sollte mit Rücksicht auf die Stappelung der Holzvorräke des Lagerplatzes nicht auf diesem, sondern auf dem nördlich davon gelegenen, ebenfalls der Gemeinde gehörigen Acker und zwar in einer Entfernung von 15 Meter von der künftigen Strahenflucht und in einem Abstande von 3 Meter von der Einzäunung des Lagerplatzes errichtet werden. Bezüglich der N e b e n st a t i o n e n 28, 29, 30 u n d 31 ist nichts zu bemerken. Die Neben st ation 32 muß, um die Verwertung der Bauplätze nicht zu verhindern, unbedingt von denselben wegverlegt werden. Empfohlen wird die Errichtung im toten Dreiecke, welches von der Flucht der Richard Wagner- und Triesterstraße und der nördlichen Front des Magdalenenplahes gebildet wird und zwar in einem Abstande von etwa 6 Meter von der erwähnten nördlichen Front. Der Stadtgemeinde wird empfohlen, gleichzeitig eine Bedürfnisanstalt, ein kleines Ver¬ kaufsgewölbe und an den vollen Umfassungsmauern Ankündigungstafeln vorzusehen. Auch wäre bei Verfassung des Entwurfes auf die spätere Angliederung einer Wattehalle der elektrischen Trambahn Rücksicht zu nehmen. 24 Die Neben st akion 33 wolle nicht an die zwei Grenzen des öffentlichen Parkes gebaut, sondern von denselben je 3 Meter abgerückt werden. Die Nebenstation 34 muß, um der Verwertung des Bauplatzes nicht im Wege zu stehen, an die gegenüberliegende Ecke, in den Garten des Truppenspitales,, verlegt werden. Bezüglich der Nebenstationen 35 und 36 i ^ nichts zu bemerken. Bezüglich der N e b e n st a t i o n 37 (Einbau in ein bestehendes Gebäude) u n d 38 ist nichts zu bemerken. Betreffs der vorgelegten 4 Typen der äußeren Ausgestaltung der Neben st ationen wird bemerkt: Obgleich dieselben einen bedeutenden Fortschritt gegenüber den Entwürfen früherer Zeiten darstellen, muß gesagt weden, daß diese Häuschen im Detail viel zu massig gehalten sind und daher zu klobig wirken würden. Eine entsprechende Verminderung der Größen der Details ist daher unbedingt erforderlich. Insbesondere aber muß begehrt werden, daß diese Häuschen, entgegen den zwei vorliegenden Typen, ohne Türmchen (d. h. nicht in kapellen¬ artigem Charakter) zur Ausführung gelangen, umsomehr, da andere Formen (als giebelartige Aufbauten, Aussetzung von Laternen oder dergleichen) dem beabsichtigten Zwecke in keiner Weise hinderlich sind. Um eine Protokollsabschrift wird ersucht. Fritz Friedriger m. p. Arqttekt und Baumeister. 25 Protokoll-Beilage J. Äußerung der Vertreter der Generaldirektion der k. k. priv. Südbahngesellschaft. Die Siadtgemeinde Marburg beabsichtigt die Aufstellung von Transformatoren und die Verlegung von Hochspannungsspeiseleitungen nebst Niederspannungsverteilungsleitungen. Diese Herstellungen berühren die Interessen der Bahnanstalt in nachstehenden Fällen: Linie Wien — Trie st. u) Parallelführung von Hoch- und Niederspannungsfreileitungen vom südlichen Portale des Leitersberger-Tunnels bis zur Mellinger-Unterfahrt sTransformatorenstation Nr. 1 bis 6) rund 3 Kilometer lang in verschiedenen Abständen von der Blockleitung bis herab zu 30 Meter. bs Eine Kabelunterführung der Niederspannungsleitung in der Megübersehung in Km 275.21. cs Ferner eine Niederspannungskabelunterführung unter der gewölbten Brücke über den Potschgauerbach in Km 275.935. 6) Kabelunterfahrung der Hochspannungsleitung in der Mellinger-Unterfahrt, Km 276.703. es Unterfahrung der Niederspannungsfreileitung im südlichen Biaduktbogen über dem Schindergraben, Km 278.607. t) Überquerung des Verschubbahnhofes Thesen einschließlich der Hauptgeleise in Km 279.280 mit einer Aochspannungsfreileitung. 8. Linie Marburg — Franzensfe st e. g) Hochspannungskabelunterführung in Km 1.004. K) Hochspannungsfreileitung überquert die Bahn im Zuge des Fahrweges in Km 2.92. Die Vertreter der Generaldirektion der k. k. priv. Südbahn-Gesellschaft erheben unter den nachfolgenden Bedingungen keine grundsätzliche Einwendung: 1. Für die Herstellung der Leitungsanlagen und die Aufstellung von Transformatoren¬ häuschen sind die «Anleitungen für Bestimmungen über die Ausführung und den Betrieb fremder elektrischer Starkstromleitungen bei Kreuzungen mit und Näherungen an Eisen¬ bahnen, herausgegeben vom Vereine Deutscher Eisenbahnverwaltungen, Berlin im Oktober 1912" unter Berücksichtigung des Erlasses des k. k. Eisenbahnministeriums vom 27. Mai 1916, Z. 16.683 (XXXIII. Stück des Amtsblattes), einzuhalten. 2. Hinsichtlich der Inanspuchnahme von Bahngrund, der unter b) bis b) angeführten Leitungen ist mit der Bahnverwalkung je ein der Genehmigung des k. k. Eisenbahn¬ ministeriums unterliegendes Übereinkommen abzuschließen. 3. Für die unter b) bis einschließlich b) angeführten Teile der Leitung hat die Bahnanstalt die Baubewilligung beim k. k. Eisenbahnminiskerium zu erwirken und sind daher seitens der Bauwerberin für diese Teile der Anlage die Bauentwürfe nebst einem llbersichts- plane im Maßstabe 1:12.500 sowohl für die Hoch- als auch die Niederspannungsanlagen nach den Vorschreibungen der eingangs angeführten «Anleitung" in sechsfacher Aus¬ fertigung (hievon drei gestempelt) im Einvernehmen mit den beiden Bahnerhaltungs- Sektionen Marburg S.-L., beziehungsweise K.-L. zu erstellen und bei denselben ein¬ zureichen. In Ergänzung des 8 1 der vorerwähnten Anleitung wird hinzugefügt, daß die Zeichnungen der Klemmen, Isolatoren und ähnlichen wichtigen Bestandteilen der Frei leitungskreuzungen, sowie der Lrdkabelquerschnitte in Naturgröße beizufügen sind. Sollte die Ausführung der Leitungen vor Herablangen der Baubewilligung im dringenden öffentlichen Interesse in Angriff genommen werden müssen, so ist auf Grund des eingereichken Bauentwurfes eine Erklärung abzugeben, allenfalls behördlich geforderte Änderungen auf eigene Kosten durchzuführen. 26 4. Die im Kreuzungsfelde für die bruchsichere Aufhängung zu verwendenden Kupferleikungs-, Porzellan- und Eisenmaterialien sind einer Prüfung auf Festigkeit, beziehungsweise Elastizität zu unterzihen und zu dieser Prüfung Vertreter der Bahnanstalt einzuladen. 5. Die Erdrückleitung vom Blockposten Nr. 42, Marburg Hauptbahnhof, ferner zwischen den Blockposten Nr. 45 und 46 ist durch eine Rückleitung aus 5 mm verzinktem Eisendraht auf dem bestehenden Bahngestänge zu ersetzen. Die Drahtzüge zum Stellen der Signale westlich des Kärntnerbahnhofes sind zu erden. Diese beiden Herstellungen sind durch die Bahnverwaltung auf Kosten der Bau¬ werberin auszuführen. 6. Die unter Punkt k) angeführte Überquerung liegt im Bereiche eines großen Bahnhofes, welcher sich derzeit im Bau befindet und dessen endgiltige Ausgestaltung noch nicht fest¬ gelegt werden kann. Aus diesem Grunde wäre im Sinne der eingangs erwähnten „An¬ leitung" § 2, Punkt 5, zweiter Absatz die Überquerung mit einem in Erde verlegten Kabel herzustellen. Sollte diese Lösung auf unüberwindliche Schwierigkeiten stoßen, so könnte die Leitung an der beabsichtigten Stelle in einer allseits geschlossenen Eisenkonstrution als Freileitung verlegt werden. 7. Die Aufstellungspunkte für die Maste bei den beiden Kreuzungen unter l) und b) sind im Einvernehmen mit den betreffenden Bahnerhaltungs-Sektionen unter Rücksichtnahme auf etwaige Gleisvermehrungen sestzulegen. Die im Zuge von Freileitungen aus- zuführendbn Kabelunterführungen sind an beiden überführungsmasten allpolig mit Blih- schuhvorrichtungen auszurüsten und sind sowohl die Kabel über Tag, als auch die Erd¬ leitungen der Blihschuhvorrichtungen an den Masten bis in erreichbare Höhe in ein Rohr einzuziehen. Hinsichtlich des Schuhes der für gesellschaftliche Zwecke dienenden Schwachstrom¬ leitungen wird den Äußerungen des Vertreters der k. k. Post- und Telegraphenverwaltung vollinhaltlich beigestimmt. 8. Schließlich kommt in Betracht die Aufstellung des Transformatorenhäuschens Nr. 11 auf der dem Pensionsfonde für Diener gehörigen Grundparzelle Nr. 174 der Katastral¬ gemeinde Burgtor. Hinsichtlich dieser Herstellung ist das mit Schreiben vom 7. Februar 1917, Z. 836/A. V. 5. 17, dem Stadtrate übermittelte Übereinkommen rechtskräftig aus¬ zufertigen. Um kostenlose Übermittlung von je fünf Durchschlägen der Verhandlungsschrift zu Händen der beiden Bahnerhaltungs-Sektionen Marburg S.-L. und K.-L. wird ersucht. Ing. Moritz Lesser m. p. Ober-Inspektor, für die Maschinendirektion. Ing. Adolf Paliege m. p. Ing. Josef Dworak m. p. Bau-OberkommMr, Baukommissär, für die B.L.S. Marburg S.-L. sür das Betriebsinspektorat Graz. Ing. Kudeschek m. p. Sektions-Vorstand, für das B.E.S. Marburg K.-L. 27 Protokoll-Beilage L. Der Vertreter der k. k. Post- und Telegraphendircktion in Graz, k. k. Bau¬ oberkommissär stng. Anton Jäger stellt folgende Bedingungen: 1. Die Stadtgemeinde Marburg als Unternehmung ist verpflichtet, ihre Anlage (10.000 Bolt Drehstrom im Primärneh, 380/220 Bolt im Sekundärneh) in Bezug auf die staatlich erhaltenen Leitungen und Anlagen derart herzustellen, zu erhalten, zu betreiben und nötigenfalls auch abzuändern, daß jede Störung oder Gefährdung des Bestandes und Betriebes der staatlichen, beziehungsweise staatlich erhaltenen Telegraphen-, Fernsprech- und Signalleitungen vermieden wird. 2. Alle Maßnahmen zur Erreichung obigen Zweckes sind auf Kosten der Unternehmung, und zwar an den Starkstromanlagen durch die Unternehmung, an den staatlich erhaltenen Anlagen durch die Staatstelegraphenverwaltung auszuführen. 3. Die Unternehmung haftet kostenpflichtig der Staatstelegraphenverwaltung gegenüber für jede Beschädigung oder Störung, welche durch die Starkstromanlagen mittelbar oder un¬ mittelbar an den staatlich erhaltenen Anlagen verursacht werden sollten. Hiezu gehört auch die Erhaltung der Schuhvorkehrungen. 4. Sollten sich nachträglich Störungen der staatlichen Anlagen durch die Starkstromanlage zeigen, so hat die Unternehmung auch alle nachträglich von der Staatstelegraphen¬ verwaltung anzuordnenden Borkehrungen nach Punkt 2 und 3 sofort zu veranlassen. 5. Bor Beginn von Arbeiten an den Starkstromanlagen, durch welche die staatlichen Anlagen berührt werden können, ist die k. k. Telegraphen-Erhaltungssektion III in Marburg zu verständigen, damit sie rechtzeitig für den Schutz der eigenen Anlage sorgen kann. 6. Die Starkstromanlage darf erst unter Spannung gesetzt werden, wenn alle Schuh¬ vorkehrungen fertiggestellt und überprüft sind. Der Betrieb selbst darf erst eröffnet werden, wenn alle Bedingungen erfüllt sind, was durch eine Endüberprüfung festzustellen ist. 7. Wenn durch die geplante Starkstromanlage Reichsstraßen berührt werden, so wird dec im Sinne des Erlasses des Ministeriums für öffentliche Arbeiten vom 5. April 1913, Z. 65.199 aus 1912, auszustellende Revers zur Bedingung gemacht. 8. Bei parallelem Lauf der Hochspannungsleitung (10.000 Bolt) mit staatlich erhaltenen Leitungen ist im allgemeinen eine gegenseitige Mindestentfernung gleich der größten Mastenlänge einzuhalten. Bei normalem Zustande der Hochspannungsleitung darf außer¬ dem höchstens 10 Bolt Berührungsspannung in den staatlichen Leitungen induziert werden. 9. Bei Kreuzungen der Hochspannungsleitung mit wichtigen Telegraphen- oder Fernsprech¬ leitungen oder mit Bahnleitungen, die in freier Strecke nicht unterkabelt werden dürfen, ist die Hochspannungsleitung an Kreuzungsmasten bruchsicher aufzuhängen. Das genaue Projekt für diese bruchsichere Aufhängung ist der Post- und Telegraphendirektion in Graz zur Genehmigung vorzulegen, wobei bei Straßenkreuzungen die Bestimmungen der Er¬ lässe des k. k. Handelsministeriums vom 9. Oktober 1914, bei Bahnkreuzungen die be¬ züglichen Anleitungen des Bereines deutscher Eisenbahnverwaltungen als Richtschnur zu dienen haben. Bei dem Umstände, als Teile der Anlage, darunter auch Kreuzungen, nicht in endgiltiger Weise ausgeführt werden, weiters wegen der schwierigen Material¬ beschaffung und des überaus zwingenden Bedarfes könnten Eckmaste vorbehaltlich der Genehmigung durch die k. k. Verwaltung auch in entsprechend starker Holzkonstruktion beantragt werden. Es wäre jedoch darauf Bedacht zu nehmen, daß sie in angemessener Zeit nach Eintritt normaler Verhältnisse durch vorschriftsmäßige Eisenmaste erseht werden. Bedingung bleibt, daß die Unternehmung für die Sicherheit ihrer Kreuzungsobjekte haftet, was sie schriftlich zu erklären hat. 10. Bei nahem Parallellauf der Hochspannungsleitungen mit den staatlich erhaltenen Block¬ leitungen der Bahn sind letztere als Doppelleitungen auszugestalten, d. h. mit einer gemein¬ samen Rückleitung zu versehen. Wenn sich in den einfachen Bahn-Telephon- und Glocken- 28 leitungen bei Parallellauf mit Hochspannungsleitungen Störungen bemerkbar machen sollten, so sind die Einfachleitungen gleichfalls zu doppeln. 11. Die frei gekreuzten staatlich erhaltenen Leitungen sind nach Bedarf mit Strom und und Spannungssicherungen zu versehen. 12. Die Post- und Telegraphendirektion behält sich das «Recht der zeitweiligen Überprüfung der an den Starkstromanlagen zum Schuhe der staatlich erhaltenen Anlagen angebrachten Einrichtungen vor. 13. Das Niederspannungsneh (380/220 Bolt Drehstrom) betreffend wird bemerkt, daß die Unternehmung den Nulleiter auszuführen und zu erden gedenkt, was nach den Vorschriften zum Schuhe der staatlich erhaltenen Anlagen in der Negel nicht zulässig ist. Soll diesem Plane zugestimmt werden, so müssen nach Punkt 1 und 2 auf Rechnung der Unternehmung Gegenmaßnahmen getroffen werden, welche geeignet sind, alle störenden Einflüße von den staatlichen Anlagen fern zu halten. Solche Maßnahmen sind die entsprechende Verlegung der Erden bei Telegravhenleitungen im Bedarfsfälle und der Umbau des Ortsfernsprech- netzcs Marburg von Einfach- auf in sich geschlossene Doppelleitungen. 14. Bei parallelem Lauf der Niederspannungsleitungen mit den staatlichen Leitungen soll die gegenseitige Entfernung tunlichst gleich der längsten Masten sein. Ist dies undurchführbar, muß durch Versicherungsmittel verhindert werden, daß sich die beiden Leitungsarten berühren können; doch ist näherer Parallellauf als auf Mastenlänge nur auf kurze Strecken gestattet. An Balladen ist die mögliche größte Entfernung einzuhalten, die ein¬ zelnen Spannfeldern sind so kurz zu wählen daß für genügende Sicherheit gesorgt ist. Dabei soll die stärkere Leitung oberhalb gehen und am Isolator innen angebunden sein. Besonderes Augenmerk ist auf jene Stellen zu richten, wo obrutschender Schnee gefährlich werden könnte. i g Bei Kreuzungen mit Svannunaen über 300 Ms 3000 Volt kommen nach den Vorschriften für die Organe der Staatstelegraphenanffalt betreffend den Schuß der Telegravhen-, Telephon- und Signalanlagen gegen Starkstrom" (Wien, 1908, k. k. Hof- und Staats¬ druckerei), ausgenommen Verlegungen oder Kabelungen, nur Scbußneße in Frage, welche gack Artikel 13 dieser Vorschriften ansznfübren sind. Mit Rücksicht darauf, daß die ge- r-Mlüte Ncckivcmnuna die Grenzspannung von 300 Volt nur unerheblich übersteigt und Picknt?ne2e '--"len Stellen unzweckmäßig, schwer anzubringen oder unverhältnismäßig kostlnielig seir werden, wird der üpfernebmung nahegelegt. nm die Zulassung von Hacke- thaldraht mit P. B. B. Isolation oder eines gleichwertigen Leitungsmakeriales für Kreuzungen bei der Post- und Telearaphendirektion in Graz anzusuchen. 16. Wo Schwachstrom- mit Starkstromkabeln gemeinsam in den Straßenzügen verlaufen, sollen sie, wo irgend zulässig, in Straßenbreite voneinander liegen und dürfen nur dann parallel verlaufen, wenn sie induktioMsrm sind. Müssen die Kabeln unvermeidlich gekreuzt oder auf weniger als 50 Zentimeter genähert werden, so sind die Starkstromkabeln in eisernen Rohren, gemauerten Kanälen oder Zementrokren zu verlegen. Die Schutzhülle bat beiderseits mindestens 1 Meter über die Kreuzungsstelle binauszureichen und muß bei Annäherung bis über jene Punkte hinausgehen, für welche der Mindestabstand von 50 Zentimeter wieder vorhanden ist. Bei metallischen Schutzhüllen sind isolierende Zwischenkörner: Ziegel, Ton, Schiefervlatken, zwischen diese und dem zu kreuzenden oder genäherten Kabel einzulegen. Verläuft dos Starkstromkabel in der Nähe von Masten der staatlichen Leitunaen. so ist ein Schutzraum von mindestens 1^ Metern nach allen Seiten um den Mast frei zu halten. 17. Die Staatstelegraphenverwalkung haftet nicht für Beschädigungen, welche an den Stark¬ stromkabeln durch Arbeiten an ihren eigenen Anlagen etwa verursacht werden könnten. 18. Wo Parallellauf mit den Hoch- oder Niederspannungslaffungen Induktion in den staat¬ lichen Leitungen befürchten läßt, sind die Leitungen zu verdrillen. 19. Über Mahl und Umfang der Schuhvorkehrungen hat sich die Unternehmung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen vor Ausführung mit der Telegraphen-Erhalkunassektion 111 in Marburg ins Einvernehmen zu setzen. In strittigen Fällen oder bei Meinungsver¬ schiedenheiten entscheidet die Post- und Telegraphendirektion ohne Widerspruch. 20. Die staatliche Überlandfernsprechleitung Graz—Marburg ist von Km 62.8 bis km 64.5'6 von der westlichen auf die östliche Reichsstraßenseite zu verlegen, falls die Nieder- Ipannungsleitung in der veranschlagten Weise auf der Westseite der Reichsstraße am Leitersberg ausgeführt werden sollte. 29 21. Diese Vorschreibungen gelten sinngemäß auch für die Leitungen der Stadtgemeinde Marburg und etwaiger Leitungen des k. u. k. Militärärars. 22. Die Unternehmung hat bei Arbeiten, welche die Staatstelegraphenverwaltung an ihren Anlagen ursächlich der Starkstromanlagen auszuführen hat, die rechtsverbindliche Zu¬ stimmung zur Benützung von Grund und Eigentum dritter Personen zu erwirken, wenn dies durch die auszuführenden Arbeiten bedingt ist. 23. Der Post- und Telegraphendirektion in Graz ist ein Leitungsplan, welcher die gesamten Stark- und Schwachstromanlagen zu enthalten hat, einzusenden. Schließlich wird um einen Abdruck der Verhandlungsschrift und zweier Abdrücke der Ent¬ scheidung zu Händen der Post- und Telegraphenüirektion in Graz ersucht und gefordert, daß der Bedarf der Post- und Telegraphenverwaltung an Strom nach Fertigstellung der An¬ lage unter den allgemeinen Bedingungen oder nach besonderen Abmachungen mit in erster Linie und unweigerlich gedeckt wird. Marburg, am 14. Zuli 1917. 3ng, Anton Zager m. p. k. k. Bauoberkommissär. 30 Protokoll-Beilage L,. Äußerung des elektrotechnischen Beirates der Stadtgemeinde Marburg. Der unterzeichnete elektrotechnische Sachverständige äußert sich zu den einzelnen Protokollierungen der behördlichen Organe in nachstehender Weise: 1. Zur Äußerung des elektrotechnischen Sachverständigen: Es wird ersuchst die Kreuzungen öffentlicher Straßen, Wege usw. anstatt mit Hartkupfer mit Eisen ausführen zu dürfen, nachdem die dermalige Borschreibung seitens des behördlichen elektrotechnischen Sachverständigen, für diese Kreuzungen Hartkupfer verwenden zu müssen, auf eine anfechtbare Auslegung der Wiener Sicherheitsvorschriften, bezw. deren Anhänge beruht. Der erste Anhang zu den Wiener Sicherheitsvorschriften, der vor einigen Jahren er¬ schien, hatte eine Abänderung der ß 74 bis 76 genannter Vorschriften über die Errichtung von Freileitungen als Inhalt, für normale Friedenszeiten giltig, Der zweite Anhang der Wiener Sicherheitsvorschriften betrifft den Ersah von Kupfer durch Eisen während der Kriegsdauer und eine angemessene Zeit nachher. In diesem Anhang wird gestattest statt Kupfer für Frei¬ leitungen Eisen zu verwenden und wird gar keine diesbezügliche Einschränkung gemacht. Zeitlich nachher ist allerdings ein 5. Anhang über die Ausführung von Freileitungen er¬ schienen, der für Straßenkreuzungen Hartkupfer vorschreibt. Dieser 5. Anhang wird jedoch am Kopfe ausdrücklich a l s e i n E r s a h des ersten Anhanges bezeichnet, gilt daher genau so, wie es für den ersten Anhang der Fall war, sinngemäß a u s s ch l i e ß l i ch für die Ausführung von Freileitungen in normalen Friedenszeiten. Es müssen daher logischerweise die Erleichterungen des Kriegsanhanges Nr. 2, die ohne jede Einschränkung Verwendung von Eisen anstatt von Kupfer für Freileitungen gestatten, auch auf den 5. Anhang Bezug haben oder für den¬ selben gelten. Aus diesen Gründen wird ersucht, die Ausführung von Straßenkreuzungen im Sinne des Anhanges 2 in Eisen zu gestatten. Ein diesbezüglicher Präjudizfall wurde übrigens bereits bei der behördlichen Begehung der Fernleitung Faal—Marburg geschaffen. 2. Zur Äußerung des Vertreters der Reichsstrahenverroaltung: Hiezu hat der elektrotechnische Beirat der Stadtgemeinde Marburg nichts zu bemerken. 3. Zur Äußerung des Vertreters der staatlichen Wasserbauverwaltung und der Drau- regulierung: Hiezu hat der elektrotechnische Sachverständige ebenfalls nichts zu bemerken. 4. Zur Äußerung des bautechnischen Sachverständigen: Hiezu hat der elektroliechnische Sachverständige lder Stadtgemeinde Marburg nichts weiter zu bemerken, gibt jedoch zu Protokoll, daß einverständlich mit dem bautechnischen Sach¬ verständigen unter «gewachsenem Boden" jeder nicht durch künstliche Anschüttung geschaffene Baugrund zu verstehen ist. 5. Zur Äußerung des Vertreters des Vereines Heimatschuh in Steiermark : Die in dieser Äußerung angeführten Wünsche in Bezug auf Wahl der Aufstellungsorts der Transformatorhäuschen, ihrer baulichen Ausgestaltung usw. werden gerne tunlichste Be¬ rücksichtigung finden. 6. Zur Äußerung der Vertreter der k. k. priv. Südbahn-Gesellschaft : Der elektrotechnische Beirat äußert sich bezüglich Punkt 6 auf Seite 3 in folgender Weise : Die Wahl, ob die Überquerung des Bahnhofes Thesen seinerzeit mit Erdkabel oder Frei¬ leitung in allerseits geschlossener Eisenbrücke erfolgen soll, bleibt der Stadtgemeinde überlassen. Nachdem die Einschaltung eines Kabelstückes in die durchlaufende, die Stadt Marburg mitversorgende östliche Freileitung als in elektrischer Hinsicht ungünstig bezeichnet werden 3l muß, zieht die Siadtgemeinde die Freileitung dem Kabel vor und hofft, daß eine seinerzeitige Einigung über die Art der bezüglichen Ausführung in diesem Sinne mit der k. k. priv. Süd¬ bahn-Gesellschaft erzielbar sein wird. 7. Zur Äußerung des Vertreters der Steiermärkischen Elektrizitätsgesellschaft: Hiezu bemerkt der Sachverständige der Gemeinde, daß über die Kosten des gewiß not¬ wendigen ölschalters mit der steiermärkischen Elektrizitäts-Gesellschaft später eine Verein¬ barung erzielt werde müßte. 8. Zur Äußerung des Vertreters des k. u. k. Miltärkommandos Graz und des k. u. k. Militär-Stationskommandos Marburg: Hiezu hat der elektrotechnische Sachverständige der Gemeinde Marburg nichts weiter zu bemerken. 9. Zur Äußerung des Vertreters der k. k. Post- und Telegraphendirektion in Graz: Hiezu hat der elektrotechnische Beirat in Bezug auf die technischen Bedingungen, welche die Äußerung enthält, nichts weiter zu sagen. Ing. Wolfgang Wendelin in. x>. o. ö. Hochschulprofessor, als elektrotechnischer Beirat der Stadt¬ gemeinde Maburg. 32 Protokoll-Beilage -I. Äußerung der Vertreter der Stadtgemeinde Marburg als Konsenswerberin. 1. (Äußerung der Posojilnica.) Die Äußerung wird unter dem Vorbehalt der vertrag¬ lichen Regelung der begehrten Entschädigungsbeträge mit dem Bemerken zur Kenntnis ge¬ nommen, daß die Konsenswerberin nur die im Gesetze vorgesehene Haftung für Schäden aus dem Betriebe der elektrischen Leitung übernimmt. ^cl 2. (Äußerung der Firma Karl Scherbaum K Söhne.) Wird zur Kenntnis genommen. ^6 3. (Äußerung der Gemeinde Brunndorf.) Wird zur Kenntnis genommen. 4. (Äußerung der Gemeinde Kartschowin.) Wird zur Kenntnis genommen. ^.<4 5. (Äußerung der Gemeinde Leitersberg.) Wird zur Kenntnis genommen. 6. (Äußerung der Gemeinde Rothwein.) Wird zur Kenntnis genommen. 7. (Äußerung der Mellingberger-Roßweiner-Ziegelwerke.) Wird zur Kenntnis ge¬ nommen. 8. (Äußerung der Firma Thomas Götz.) Wird zur Kenntnis genommen, jedoch behält sich die Stadtgemeinde das Recht vor, bezüglich allfälliger anderer Situierung des Trans¬ formatorenhäuschens auf ihrem Grunde mit der Firma Th. Götz die vertragliche Regelung zu erzielen. ^.6 9. (Äußerung der Frau Juliane Bicher.) Infolge Rückziehung der Einwendung gegen¬ standslos. 10. (Äußerung des Heinrich Hehl.) Wird zur Kenntnis genommen. ^.6 11. (Äußerung der Besitzer in Koschak.) Wird zur Kenntnis genommen. ^6 12. (Äußerung des Vertreters des Landesausschusses namens des Krankenhausfonds.) Wird zur Kenntnis genommen mit dem Bemerken, daß die Konsenswerberin die vertragliche Festsetzung der Bedingungen der hauptsächlich im Interesse des Landeskrankenhauses zu er¬ stellenden Leitung vor Legung derselben sich vorbehält. 13. (Äußerung der Firma Ludwig Franz L Söhne.) Die in Vorschlag gebrachte Trassenverlegung ist mit Rücksicht auf die Äußerung des Vertreters des k. u. k. Stations¬ kommandos Marburg unmöglich. Dem Wunsche der Verminderung der Anzahl der Maste wird nach Tunlichkeit entsprochen werden. Bezüglich der Aufstellung des Transformators Nr. 20 am Burgplatze verweisen wir auf das Gutachten des bautechnischen Sachverständigen in dieser Angelegenheit, welchem wir uns anschließen. Dem Verlangen um Freilassung des Dreieckes am Hauptplahe zwischen Domgasse und Kärnknerstraße erscheint nach der Projektsvorlage vollinhaltlich entsprochen und ist die Um¬ stellung des Transformators Nr. 22 in diese Ecke ein Wunsch des Vertreters des Vereines Heimatschutz, welchem wir aus Verkehrsrücksichten ebenfalls nicht entsprechen wollen. Der im Schlußsätze der Äußerung gestellte Wunsch wird erst bei Abschluß der Strom¬ lieferungsbedingnisse geregelt werden. ^<1 14. (Äußerung der Wasserbauverwaltung.) Wird zur Kenntnis genommen. -V6 13. (Äußerung der Reichsstrahenverwaltung.) Wird zur Kenntnis genommen. 16. (Äußerung des bautechnischen Sachverständigen.) Wird auf die Äußerung des Sachverständigen der Gemeinde verwiesen. ^.6 17. (Äußerung des Herrn Josef Tscheligi.) Wird zustimmend zur Kenntnis genommen. -Vcl 18. (Äußerung des Vertreters des k. u. k. Militärkommandos Graz und des Stations¬ kommandos Marburg.) Die Äußerung wird mit Befriedigung zur Kenntnis genommen. Der Forderung der Ablieferung der durch die Auflassung der bestehenden elektrischen Anlagen freigewordenen Rohmaterialien wird zugestimmt, soweit die bestehende städtische elektrische Anlage in Betracht kommt: bezüglich der jetzt bestehenden privaten elektrischen Anlagen wird gebeten, daß diese Anforderung von Seite des k. u. k. Militärärars seinerzeit gestellt werde. 33 Der gewünschten Stromlieferung an die Heeresverwaltung ist die Konsenswerberin gerne bereit nach Maßgabe des Ausbaues und der damit gegebenen Leistungsfähigkeit der An¬ lagen zu entsprechen, sowie Anschlüsse nach Möglichkeit in Bezug aus Materialbeschaffung herzustellen. Die gewünschte Planausfertigung wird vom Stadlrate an den Herrn Vertreter erfolgen. -V6 19. (Äußerung der Gemeinde Pobersch.) Wird zur Kenntnis genommen. 20. (Äußerung der Steiermärkischen Eelekkrizitäts-Gesellschaft.) Wird auf die Äußerung des Sachverständigen der Stadtgem^inde, Herrn Professor Wendelin, verwiesen. Zeä 21. (Äußerung des Vertreters des ^ereines „Heimatschuß".) Den Wünschen des Vereines „Heimatschuß" wird nach Tunlichkeit entsprochen werden. ^6 22. (Nachtragsäußerung des Gemeindevorstehers von Kartschowin.) Wird zur Kenntnis genommen. 23. (Äußerung der Frau Cäcilia Wastian.) Wird zur Kenntnis genommen. 24. (Äußerung des Franz Derwuschek.) Wird zur Kenntnis genommen. 25. (Äußerung des Vertreters der Generaldirekkion der k. k. priv. Südbahngesellschaft.) Wird auf das namens der Stadtgemeinde Marburg abgegebene Gutachten des Professors Wendelin hingewiesen. 26. Zu den von dem Vertreter der k. k. Post- und Telegraphendirektion in Graz ge¬ stellten Bedingungen erstatten die Vertreter der Stadt Marburg folgende Äußerung: Schon seit einer Reihe von Fahren wurde von maßgebenden zivilen und militärischen Kreisen über die unhaltbaren Zustände im Marburger Telephonnetze Beschwerde geführt, weil es tatsächlich unmöglich ist, ein vertrauliches oder geschäftliches Telephongespräch zu führen, ohne daß es nicht von einer ganzen Gruppe anderer Telephonstellen gleichzeitig mitgehört würde. Dieser, namentlich im öffentlichen Dienste sehr schwer fühlbare tlbelstand hat feine Ursache darin, daß im Marburger Telephonnetze fast ausschließlich Einfachleitungen ohne metallische Rückleitungen bestehen. Von Seite der k. k. Post- und Telegraphendirektion in Graz wurde die Berechtigung dieser Beschwerde auch vollinhaltlich anerkannt und mit Zuschrift vom 6. Februar 1911, Nr. 115.415/VI, dem Stadtrake Marburg mitgekeilt, „daß zur Behebung der bestehenden tibelstände im Marburger Telephonnetze die zweckdienlichen Maßnahmen beim k. k. Handels¬ ministerium bereits in Vorschlag gebracht worden sind". Weiters wurde in dieser Zuschrift erwähnt: „Anlangend den Mißstand des Mithörens fremder Gespräche ist schon seit längerer Zeit die Rekonstruktion des Telephonnetzes in Marburg in der Weise in Aussicht genommen, daß die Herstellung metallischer Rückleitungen zu den dermalen fast ausschließlich als Einfach¬ leitungen ausgeführten Telephonleitungen platzzugreifen haben wird, wodurch das auf gegen¬ seitige Induktion der streckenweise parallel verlaufenden Einfachleitungen zurückzuführende Mithören verläßlich beseitigt würde." — „Sonach darf wohl der Behebung der dermaligen Mängel in der Marburger Staatstelephoneinrichtung in Bälde entgegengesehen werden." Obwohl die Zusicherung der Abstellung dieser Mängel vor 6 Fahren erfolgt ist und sich inzwischen die Anzahl der Telephonsprechstellen um fast 100 Prozent vermehrt hat, ist bis zum heutigen Tage nicht nur die zugesicherte Abstellung ausgeblieben, sondern es wurden auch die neuen Anschlüsse ohne metallische Rückleitungen hergeskellt. Auf Grund neuerlich vorgebrachter Vorstellungen wurde dem Stadtrate Marburg von der k. k. Post- und Telegraphendirektion in Graz mit Note vom 16. Mai 1915, Z. 22.691/VI „in Gemäßheit des Erlasses des k. k. Handelsministeriums vom 6. Mai l. F., Z. 10.315/?, die Mitteilung gemacht, daß mit Rücksicht auf die dermaligen Verhältnisse ein Zeitpunkt für die auch seitens dieser Zentalstelle in Aussicht genommene Sanierung des Telephonnehes in Marburg an der Drau nicht genannt werden kann. Die Angelegenheit wird jedoch im Auge behalten, nach Eintritt normaler Verhältnisse ein Projekt über die Sanierung des Telephonnehes ausgearbeitet und dem k. k. Handelsmini¬ sterium vorgelegt werden." Gerade die gegenwärtigen schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse machen es der Stadt¬ gemeinde zur Pflicht, die Einführung elektrischer Energie nach Marburg nach Fertigstellung der Wasserkraftanlage in Faal an der Drau, welche im heurigen Herbste erfolgt, unter allen Um¬ ständen durchzuführen. Es müßte daher das Hindernis, welches das staatliche Telephonnetz für die Einführung der elektrischen Energie bildet, durch entsprechenden Umbau des Netzes vorher beseitigt werden, zumal die zu erwartende Störung in dem Betriebe der staatlichen Telephon¬ anlage durch das vorliegende Projekt einzig und allein auf die bestehenden llbelstände im Marburger Telephonnehe zurückzuführen sein wird. Durch die Annahme der von dem Vertreter der k. k. Post- und Telegraphendirektion in Graz heute gestellten Forderungen wäre aber die Stadtgemeinde Marburg in die Zwangslage 34 versetzt, entweder die Kosten sür die von der k. k. Post- und Telegraphenverwaltung als not¬ wendig zugegebene und in Aussicht gestellte Sanierung des staatlichen Telephonnehes selbst zu tragen oder das ganze vorliegende, in höchst wirtschaftlichem Interesse gelegene Projekt fallen zu lassen. Mit Rücksicht auf diese Ausführungen geben sich die Vertreter der Stadtgemeinde der Hoffnung hin, daß die Staatsverwaltung ihre Forderung in gerechter Würdigung der klar¬ gelegten Tatsachen entsprechend abändern werde, da von der Stadtgemeinde für die ohnehin als notwendig anerkannte Sanierung des Marburger Telephonnehes billigerweise unmöglich irgendwelche Ersatzleistung begehrt werden kann. Die Stadtvertretung wäre auch nicht in der Lage, die Annahme dieser Forderungen vor der Öffentlichkeit zu rechtfertigen. Die Stadtgemeinde Marburg hofft, um das vorliegende, im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse liegende Projekt der Verwirklichung zuzuführen, ein gütliches Übereinkommen mit der k. k. Post- und Telegraphenverwaltung erzielen zu können. Es behält sich daher die Stadtgemeinde ihre endgiltige Stellungnahme zu den heute ge¬ stellten Forderungen der k. k. Post- und Telegraphenverwaltung bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses dieser Verhandlungen vor. Am 6 Protokollsabschriften wird ersucht. Für die Stadtgemeinde Marburg als Konsenswerberin: Dr. Ioh. Schmiderer m. p. Büge-men! r. Dr. Oskar Orosel m. x>. SKidlrctt. Franz Neger m. p. (Lemcindcra!. Julius Pfrimer w. p. Dr. I. Schinner m. p. AnU-direktor. 35 Protokoll-Beilage ki. Dienstbarkeitsbestellungsvertrag zwischen als Eigentümer der Liegenschaft E.-Z. .. .. K.-G. Gerichtsbezirk - --- einerseits und der Stadtgemeinde Marburg andererseits wie folgt: § 1- erteil hiemit für sich und seine (ihre) Rechtsnachfolger der Stadtgemeinde Marburg als Eigentümerin der elektrischen Anlagen für die Stadt Marburg und Umgebung sowie deren Rechtsnachfolgern das Recht, die zur Liegenschaft E.-Z. K.-G. - Grundparzelle Nr. gehörige zur Herstellung und Erhaltung der elektrischen Leitungen zu benützen, zu diesem Zwecke auf dieselbe Maste, Streben, Anker u. dgl. zu sehen, über die Parzelle Leitungen zu spannen, die gesamte Leitungsanlage in Betrieb zu erhalten, die genannte Parzelle wann immer gegen vorherige Anmeldung zu betreten, Abänderungen und Reparaturen vornehmen zu lassen und endlich die erforderlichen Grabungen für die Fundamente der Maste sowie die notwendigen Ausästungen für die Leitungen vorzunehmen. 8 2. Als Entgelt für die Einräumung vorstehender Dienstbarkeiten verpflichtet sich die Stadtgemeinde Marburg im Zeitpunkte der Errichtung der gegenständlichen Leitungen für die ganze Dauer der Ausübung dieser Rechte einen einmaligen Entschädigungsbetrag, und zwar: 1. Für jeden aufgestellten Stützpunkt samt Fundament von k, lese: _ , - _ 2. Für die Überspannung der obgenannten Parzelle von i. — - — — -M»FHk .»W bd «»*- ' M E.,-. 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