Laibacher SCHULZEITUNG. Organ des krainischen Landes - Lehrervereins. Erscheint Vereinsmitglieder am 10. und 25. jedes Monats. erhalten das Blatt gratis. Sechste** .Talix-^ang*. Pränumerazionspreise: Für Laibach : Gan/.jähr.fl.2*60.halbjähr. fl.1'40.— Mit der Post: Ganzjähr.fl.2*80, halbjähr. fl.1*50. Ezpedizion: Buchdruckerei lg. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg, Bahnhofgasse Nr. 15. Inserate werden billigst berechnet. Schriften und Werke zur Rezension werden franko erbeten. Ein krainischer Pädagog. Wir können uns zwar nicht rühmen, dass Krain so viele und bedeutende Pädagogen hervorgebracht habe, wie andere österreichische Kronländer; trotzdem aber können wir mit berechtigtem Stolze auf einen Mann hinweisen, der an der Begründung des österreichischen Volksschulwesens zu Ende des vorigen und Anfang dieses Jahrhundertes in hervorragender Weise beteiligt war und in der Geschichte derselben einen ehrenvollen Platz einnimmt. Wenn wir hier die Aufmerksamkeit unserer Leser auf denselben lenken möchten, so geschieht es erstens darum, weil seiner in den gewöhnlichen Darstellungen der Geschichte des österreichischen Volksschulwesens keine Erwähnung geschieht und wir es für eine Pflicht ansehen, sein Andenken wenigstens bei seinen Landsleuten aufzufrischen; ganz besonders aber halten wir dies gerade jetzt für angezeigt, wo die Frage des Verbotes der körperlichen Strafen in der Schule die Lehrerkreise in so hohem Masse beschäftigt. Denn gerade dieser unser Landsmann war es, der bei allen sich ihm darbietenden Gelegenheiten, sowol bei den Kommissionen, denen er beigezogen wurde, und als Mitglied des Studien-Konsesses, wie in seinen katochetischen Vorträgen für eine mildere Schulzucht und die Aufhebung der körperlichen Züchtigung in der Schule eintrat Dieser Mann war Josef Speudou, Doktor der Theologie, Domprobst des wiener Metropolitankapitels, infulierter Prälat und Konsistorialrat, Universitätskanzler, k. k. niederösterreichischer Regierungsrat u. s. w. Geboren 1757 zu Möschnach in Oberkrain, erhielt er den ersten Unterricht in der Stadtschule zu Krainburg, um in das Gymnasium zu Laibach treten zu können, wo Anton Kautschitz * sein Lehrer war. Da er seine Eltern frühzeitig verloren, lies ihn sein älterer Bruder Anton Spendou, damals Priester der fürsterzbischöflichen Chur, zuletzt Domkustos des wiener Metropolitankapitels, k. k. wirklicher Hofrat, Referent bei der Studienhofkommission und Direktor der theologischen Studien, nach Wien kommen, wo er 1769 in das akademische Gymnasium eintrat und bei seinem Austritte 1773 mit dem späteren Prälaten Anton Karl Reyberger um den Rang des Ersten stritt. Nach vollendeter Philosophie, die Josef Ernst Meyer, der erste weltliche Professor, in der deutschen Sprache lehrte, über die Wahl des Standes noch unschlüssig, besuchte er die juridischen Vorlesungen unter Martini und Hupka. Im folgenden Jahre ging er jedoch zur Theologie über und hatte das Glück, sich die besondere Zuneigung seines Professors * Anton Kautschitz, geh. 1742 zu Idria, bis 1773 im Jesuitenorden, dann Weltpriester, wurde Domherr zu Wiener-Neustadt, Probst und Weihbischof zu Wien, 25. Oktober 1806 Bischof von Laibach, starb daselbst 17. März 1814. der Kirchengeschichte, Ferdinand Stöger, zu erwerben, der ihn in der Folge als ersten Kustos der Universitäts-Bibliothek zu sich in seine an die Bibliothek stossende Wohnung nahm, wo Spendou mit mehreren hervorragenden Professoren bekannt wurde. Hier benutzte er die Gelegenheit, seine theologischen Kenntnisse über die gewöhnlichen Grenzen eines Schülers zu erweitern. Er wurde von seinem Lehrer und Woltäter Stöger bei Verfassung seiner Introdudio in historiam ecclesiasticcm und anderen gelehrten Arbeiten seines Faches verwendet. In derselben Zeit wurde er dem Kegierungsrate und Referenten in geistlichen und Schulsachen, Karl v. Hägelin, bekannt. Dem katechetischen Unterrichte sich widmend, fühlte er, dass er dazu durch die katechetischen Vorlesungen des Frohstes Ignaz v. Felbiger nicht vollkommen vorbereitet sei, da dessen Unterricht meist in der Abrichtung bestand, über den Text des vorgeschriebenen Lehrbuches Fragen zu stellen. Es mangelte bei seiner Methode die Anweisung, Begriffe beizubringen und an die vorhandenen neue anzuknüpfen, — noch weniger ward auf Hilfsbücher zur weiteren Ausbildung hingewiesen. Selbst der Katechist des berühmten Historikers Ignaz Schmidt, den doch Felbiger ins Deutsche übersetzt hatte, blieb unerwähnt. — Durch das Studium des Katechisten, die Katechisierkuust Millers und durch das Lehren lernte der junge Katechet eine zweckmässigere Art zu katechetisieren, wodurch die Lehren, die in den Verstand des Katechumenen gekommen sind, auf den Willen wirken können und im Gedächtnisse nützlich aufbewahrt werden. — Im Jahre 1781 wurden beide Katecheten an der Normalschule ihres Amtes enthoben. 1782 übernahm Spendou, als ihr Nachfolger, alle Lehrstunden in den vier Klassen und den Unterricht der Geistlichen im Katechisieren. Von nun an sammelte er und las alles Vorzügliche in dieser Beziehung. Sein Bestreben war, darzutun, dass seine Lehrmethode in der Entwicklung und Ausbildung der menschlichen Seelenkräfte gegründet und von den berühmtesten katholischen Schriftstellern empfohlen worden sei. Alle Hilfsmittel seiner eigenen Ausbildung machte er den geistlicheu Präparanden bekannt. Das bei den öffentlichen Prüfungen zahlreich versammelte Publikum gab dieser Lehrmethode allen Beifall. Auch Fremde interessierte es, die Anwendung dieser Methode in den Lehrstunden der Jugend zu hören Der Präsident der Studien-Hofkommission, Freiherr van Swieten, war bei jeder öffentlichen Prüfung mit Aeusserungen seines Beifalls gegenwärtig. Mit dem Eintritte Josef Anton Gall’s, des 1785 von der Pfarre Burgschleinitz nach Wien berufenen Oberaufsehers der deutschen Schulen, fängt die zweite Epoche in der Verbesserung des deutschen Schulwesens in Oesterreich an. Felbiger arbeitete zuerst für die Bereicherung des Gedächtnisses, Gail für die Entwicklung des Verstandes. Deshalb verlor er ungern den gleichgesinnten Katecheten, als dieser auf den Vorschlag der Direktoren des Generalseminariums, Lachenbauer und Lorenz, 1785 zum Vizedirektor desselben ernannt wurde. Schon in diesem Jahre geschah es nach seinem Anfrage, dass er die Alumnen nach St. Anna begleiten und dort die Vorlesungen über die Katechetik abhalten, zu Hause aber mit denselben korrepetiereu sollte. Zum Teil in derselben Absicht wurde den Direktoren aller Generalseminarien aufgetragen, zwei oder drei ihrer ausgezeichneten Zöglinge in das praktische Jahr nach Wien zu schicken. Nach der Beförderung des Oberaufsehers und Dom-scholasters Gail auf das Bistum Linz im Jahre 1788 wurde Spendou sein Nachfolger und blieb es bis Ende 1816, da er von Kaiser Franz zur Belohnung seiner umfassenden und vieljährigen Verdienste, besonders um das Volksschulwesen, zur Probstei des wiener Metropolitankapitels befördert wurde. Während dieses Zeitraumes war er unausgesetzt bemüht, eine zweckmässige Lehrart nicht nur in der Religion, sondern in allen Gegenständen des Elementar-Unterrichtes sowol in Wien mittelst bewirkter Anstellung vorzüglich talentvoller Katecheten und Lehrer an der Normalschule, die für alle anderen die lebendige Norm sein sollten, und mittelst des Präparanden - Unterrichtes für Schulgehilfen und Hauslehrer, als auch in allen Provinzen zu begründen und zu verbreiten. Neben der Verbesserung der Lehrmethode bestrebte sich Spendou schon als Katechet, eine mildere Schulzucht einzuführen und aus den Schulen die körperlichen Strafen zu entfernen, wodurch das physische und moralische Gefühl abgestumpft, der Lehrgegenstand selbst verhasst und das Schulgeheu verleidet wird. Das Methodenbuch mit der Sagan’schen Lehr-art wurde allmälig ausser Gebrauch gesetzt und dafür eine Anweisung in Aphorismen den Lehrern in die Hand gegeben. Es wurden teils ganz neue Lehrbücher: die deutsche Sprachlehre von Josef May, die Naturlehre von F. Fried, die Rechenkunst von F. Haidinger, die Geometrie von Johann v. Sneder eingeführt, teils die vorhandenen, wie die Baukunst und Geographie, verbessert und so in allen anderen Gegenständen Verbesserungen vorgeschlagen Und einzuführen gestattet. In der Ueberzeugung von dem woltätigen Einfluss der Musik auf die Milderung der Sitten und von der Notwendigkeit derselben für die Landschullehrer machte Spendou den Antrag, dass der Unterricht im Generalbasse an der Normalschule für Präparanden zum Schulamte eingeführt werde. Als 1806 die Volkschulen den bischöflichen Konsistorien und unter deren Leitung den Dechanten als Schuldistrikts-Aufsehern anvertraut wurden, verfasste Spendou als Oberaufseher und Mitglied der unter dem Vorsitze des Fürsterzbischofes Grafen Hohenwart niedergesetzten Hofkommission unter Mitwirkung des damaligen Regieruugsrates und Schulreferenten Augustin Gruber* einen Schulkodex, welcher unter dem Titel „Politische Schulverfassung der deutschen Schulen, Wien 1806“ gedruckt erschien und alle Gesetze in dieser Beziehung enthielt. Spendou entwarf auch den Plan eines Lehrbuches, das er teils selbst bearbeitete, teils von dem Dechanten, ehemaligen Katecheten bei St. Anna in Wien, Anton Hye, bearbeiten iiess. Dieses sollte die vorzüglichsten woltätigen Gesetze enthalten, welche von dem Landesfürsten für die Sicherheit des Lebens, der Gesundheit, des Eigentums u. s. w. gegeben worden sind. Dasselbe erschien unter dem Titel: „Lesebuch für Wiederholungsschulen oder Inbegriff des Notwendigsten, was ein jeder als Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft wissen soll; Wien 1823.“ — In der Ueberzeugung, dass nur dann besser talentierte und gebildete Menschen für den Schulstand zu hoffen sind, wenn ihnen dieser ein anständigeres Auskommen verschafft, gründete er ein Witweninstitut für die Schullehrer innerhalb der Linien Wiens. Während der von dem Freiherrn v Martini versuchten Schulreform gegen den Studien-plan des Freihern van Swieten war der Oberaufseher Spendon Mitglied des Studien-Kon-sesses für das Volksschulwesen, und in dieser Eigenschaft 1791 zu einer Hofkommission unter dem Vorsitze des böhmisch - österreichischen Kanzlers Freiherru v. Krefel und des Preiherrn v. Martini berufen. Kaiser Josef II. hatte verordnet, dass nach dem Tode des Johann Thomas Edlen v. Trattuern der Verlag der Lehrbücher von der Schulbücher-Ver-schleiss-Administrazion zum Besten des niederösterreichischen Schulfondes übernommen Werden soll. Diese Verordnung war Spendou bekannt, schien aber nach dem Tode des Johann Thomas v. Trattnern betreffenden Orts vergessen zu sein. Als nun dessen Sohn die Buchhandlung aufgab und die Schulartikel verschiedenen Buchhaudlungeu überliess, machte Spendou als Oberaufseher der deutschen Schulen darauf aufmerksam, dass die Zeit gekom-uien sei, den Verlag der Schulbücher zu übernehmen. Die hierüber gemachten Anträge wurden genehmigt und dadurch dem Studienfonde ein jährlicher bedeutender Zufluss zugewendet. Spendou erhielt dafür eine Personalzulage von jährlich 500 fl., auf welche er bei seiner Beförderung auf die Probstei Verzicht leistete. Als Vorsteher und Kurator der * Augustin Gruber, geb. 1763, war 1815 bis 1823 Bischof von Laibach, dann Fürsterzbischof Von Salzburg, starb daselbst 28. Juni 1835. katechetischen Stiftung, deren Artikel zur unentgeltlichen Verteilung unter die Schul- und Christenlehrjugend bestimmt waren , vermehrte er dieselben mit mehreren Artikeln, unter welchen vorzüglich die Andachtsübungen und Parabeln von Josef Anton Gail geeignet waren, wahre Religiosität einznflössen. Unter Spendou wuchs der katechetische Fond, den er mit 11,500 fl. übernommen hat, bis zu seinem Austritte auf mehr als 100,000 fl. an. Ausser den oberwähnten ist von Spendou keine Schrift im Drucke erschienen. Er scheint sich lieber mit dem Ausfeilen derjenigen beschäftigt zu haben, die nach seinen Ideen von anderen verfasst worden waren. Seine katechetischen Vorlesungen sind von einem seiner Zuhörer, jedoch sehr fehlerhaft, nachgeschrieben und in Druck gegeben worden. Im Jahre 1838 feierte dieser würdige Prälat sein fünfzigjäriges Jubiläum, bei welcher Gelegenheit ihm Kaiser Ferdinand I. in Anerkennung seiner Verdienste das Ritterkreuz des Leopold-Ordens verlieh. Im Frühjahre 1839 begab er sich nach Kirnberg und beschloss daselbst, nahe am Ende des drei und achtzigsten Lebensjahres, infolge Altersschwäche am 18. Jänner 1840 sein tätiges Leben. Nochmals das Züchtigungsrecht in der Volksschule. Eine neue Erfindung allerjüngsten Datums fordert gebieterisch zu einer etwas näheren Beleuchtung der aus derselben abgeleiteten Lehrmeinungen heraus. Diese nagelneue Erfindung ist wol die „Pädagogik des Prügelns.“ * Man braucht dem hiermit bezeichneten Artikel in Kr. 23 dieser Zeitschrift gar nicht weiter zu folgen, denn die Aufschrift allein charakterisiert denselben zur Genüge. Es dürfte so mancher Leser der „Laibacher Schulzeitung“ mit mir sich erstaunt gefragt haben, was für ein neuer Zweig der Wissenschaft denn das wol sein möge, und seit wann überhaupt Pädagogik und Prügeln mit einander etwas anderes gemein haben, als allenfalls die Anfangsbuchstaben. Auch ist, mir wenigstens, durchaus nicht bekannt geworden, dass irgendwo sich die Lehrer für das „Prügeln“ erklärt hätten. Der Herr Verfasser des berührten Artikels beschuldigt jedoch ganz unverfroren die in Wien versammelten Lehrer — und damit dürfte wol, aller Wahrscheinlichkeit nach, die zweite niederösterr. Landes-Lehrerkonferenz gemeint sein — dieses Verbrechens. Nun bin ich selber einer dieser „versammelt Gewesenen.“ Ich habe mein Gewissen aufs genaueste erforscht und nicht gefunden, dass wir damals etwas derartiges unternommen und so jemanden Gelegenheit geboten hätten, als Humanitätsprediger zu uns nach Niederösterreich zu kommen. Wenn man sich die Mühe gegeben, die Verhandlungsprotokolle mit Verständnis und ohne alle Voreingenommenheit durchzugeheu, so wird man entdecken, dass wir weiter nichts anstrebteu, als die Beseitigung des gegenwärtig in der Schul- und Unterrichtsordnung, Absatz IV, im § 24, Alinea 1, stehenden Schlusspassus. Es wurden auch die gewichtigen Gründe, die dazu drängen und nicht in uns liegen, angegeben, und niemandem fiel es ein, wie in manchem der Tagesblätter und auch in Fachzeitschriften zu lesen stand, dem Prügeln das Wort zu reden. Es gab im Gegenteile Konferenzmitglieder, die sich auf denselben idealen Standpunkt stellten, den der Verfasser der Schul- und Unterrichtsordnung einnahm. Aber das ist eben der Kern der Sache. Jeder von uns wünschte gewiss aufrichtiger, als irgendwer in Mähren und der ganzen übrigen Welt, dass es ja gelingen möchte, solch’ ideale Zustände zu erreichen; aber wir, die wir mitten im Strome des Lebens stehen, die * Wir geben über diesen Gegenstand, der nun genügend beleuchtet erscheint, nur noch diesem Artikel Raum. Gründe und Gegengründe trafen mitunter scharf zusammen, aber sie klärten die Sache, und darum freut es uns, dass diese Angelegenheit so viele Kämpfer auf den Platz rief. D. Red. in konkreten Fällen uns zu benehmen haben und auf dem uns sich darbietendeu Felde reale Frfolge erzielen müssen, dürfen nicht verschweigen, dass es heute und vielleicht noch geraume Zeit nicht angehe, zu behaupten: Schüler und auch Lehrer seien bereits so vollkommene, himmlisch reine Wesen, wie sie es sein müssten, um den Wünschen des genannten Artikels zu entsprechen. Möge der Verfasser desselben nur einmal die Konsequenzen seiner Behauptungen suchen. Wer wollte auch behaupten, dass es nirgends eine Familie gäbe, in der ein für seine Kinder liebevoll besorgter Vater gar nie in die allerdings unangenehme Lage versetzt werden würde, hier und da fühlen lassen zu müssen, dass eine scharf markierte Grenze zwischen Recht und Unrecht überschritten wurde, und so zur Selbst-einkehr und Ueberlegung eines sonst sich leichtfertig über diesen Konflikt des Einzelwillens mit dem einer Gesammtheit sich Hinaussetzenden zu zwingen. Und sollte es wirklich gar kein verzogenes Söhnlein geben, das niemals die Herrschaft über seine Begierden durch eine unaugenehme körperliche Empfindung — und darauf läuft wol die Züchtigung hinaus — wieder hätte gewinnen müssen ? Nun freilich, wenn man das alles brutal findet, dann lassen wir uns von jedem, der mit der sittlichen Weltordnuug, mit den staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen nicht einverstanden ist, ganz ruhig gefallen, dass er all’ das über den Haufen werfe, und sorgen wir nur dafür, dass er ja sich nicht beklagen könne, er leide unter dem sogenannten Rechte des Stärkeren. Dann öffue man getrost die Kerker und schaffe überhaupt alles ab, was nur im entferntesten mit Strafe und Sühne Aehnlichkeit hat, denn gutwillig hat sich’s selten noch einer gefallen lassen, dass man ihn hinderte, sich und andere zu Schaden zu bringen oder zu verderben. Ich für meine Person bedanke mich für diese Perspektive, die sich da eröffnet, und meine, das Unglück sei viel geringer, wenn der Lehrer einmal einem durch sonst gar nichts zur Raison zu bringenden Rangen, der durchaus nicht hören will, es fühlen lässt: „Auch du bist dem Gesetze Achtung und Gehorsam schuldig!“ Dass der Lehrer, der während der Schulzeit Vaterstelle an dem seiner Leitung auver-trauten Kinde vertritt, das natürliche Recht besitzen muss, ganz so zu handeln, wie gegebenen Falles der Vater des Kindes zu handeln sich gezwungen sähe, das ist für mich ganz zweifellos. Freilich darf dem Lehrer auch nie die wahrhafte Liebe zu den Kindern fehlen; ist diese aber vorhanden, und das muss doch von jedem Lehrer, will er nicht ein blosser Mietling sein und bleiben, angenommen werden, so braucht es keiner besonderen Vorsichten, denn dann ist eine Ueberschreitung des elterlichen Züchtigungsrechtes — und dieses muss auch dem Lehrer eingeräumt sein — gar nie zu befürchten. Ueberdies ist für diesen Fall ohnehin — wie auch in der Laudes-Lehrerkonferenz ganz richtig bemerkt wurde — vorgesorgt, da ja schon das bürgerliche Strafgesetz jede Ueberschreitung des Züchtigungsrechtes ahndet. Ich dächte, das wäre vollkommen genügend. Dies dürfte auch leidenschaftliche Naturen zur Zurückhaltung bewegeu, und wo das nicht auslangt, da bewirkt es gewiss auch keine anderweitige überflüssige und darum schädliche gesetzliche Bestimmung, und deshalb weg damit! Von der Donau, im Jänner 1878 J—ch. Die Klosterschulen. Von Job. Petkovšek. (Fortsetzung.) Lehrer und Methode der Rlosterschulen. In der Entwicklungszeit der Klosterschulen war der Lehrer der scholastischen Wissenschaften, Scholasticus, Schulmeister, Schulhalter, Didasculus, Magniscola genannt, selbst koch als Lehrer tätig und trug zugleich die höchste Würde in deu Klosterschulen, und konnte als solcher unmittelbar zum Bischof ernannt werden, was auch sehr häufig geschah. Als aber mit der Zeit der Zndraug von Schülern ein nicht uubedeutender wurde, so führte er nur noch die Oberaufsicht über die Unterrichtsanstalt, entwarf Lehrpläne, prüfte und stellte die Lehrer an, verteilte unter dieselben die Lehrfächer und Klassen, beaufsichtigte die Mönche, die sich mit dem Bücherabschreiben befassten, und korrigierte die abgeschriebenen Bücher, leitete die religiösen Hebungen der Schuljugend, setzte den Stundenplan fest und besuchte wöchentlich die Lehrzimmer, um die etwaigen Wahrnehmungen und Berichte dem Klostervorsteher vorzubringen. Da aber mit der Scholasterstelle nicht nur eine hohe Würde und ein grosses Ansehen verbunden war, sondern auch seine Einkünfte sehr beträchtlich waren, so strebten selbst adelige Personen nach dieser Würde. Der Scholaster hatte den Rang eines Prälaten und stand im Chore zur Seite des Dekans; er trug wie dieser das farbige Pallium. Als Untergebener des Scholasters, der später zum wirklichen Schulmeister avancierte, war der — redor scholarium, redor ludi, Kinderlehrer, Kindermeister, Lehrmeister, welcher vom Scholasticus eingesetzt, besoldet und beaufsichtigt wurde. In der Regel versahen das Rektorat Geistliche, doch wurden später zu diesem Amte auch Laien zugelassen. Die nächste Aufgabe des Schulmeisters war, den Schülern die trivialen Kenntnisse, wie Lesen, Schreiben, Rechnen, lateinische Grammatik, Singen, beizubringen; er hielt zugleich die Schüler zum Besuche des Chors an, achtete darauf, besonders in höheren Klassen, dass sie sich in der Schule, bei Prozessionen, auf der Strasse sowol als auch bei allen festlichen Gelegenheiten nur der lateinischen Sprache bedienten. — Dem Scholaster und Rektor zunächst folgte der Kantor, dem die Leitung des Gesanges, die Bestimmung der Leseabschnitte für die Festtage, die Verfertigung der Kalender und, wenn er befähigt war, auch die Erteilung des Unterrichtes in den einzelnen Fächern oblag. — An den grösseren Klosterschulen hatte man zur Ueberwachung der Schüler in und ausser der Schule die Circatores oder Knabenaufseher. (Eine ähnliche Einrichtung hatten auch die Kathedral-schulen, die sie wahrscheinlich aus den Klosterschulen überkommen haben, denn der Stifter dieser Schulen, Chrodegang, Bischof von Metz 742—766, hatte die an seiner Kathedral-kirche angestellten Geistlichen zur klösterlichen Eingezogenheit und Erziehung der Jugend nach Benedikts modifizierter Regel verhalten.) Mit der Achtung der Lehrer ging die der Schule Hand in Hand, und als die Scholastiker, ihrer regelmässigen häuslichen Eingezogenheit müde, ihre Pfründen in Freiheit da, wo ihnen Forst zum Jagen, ein Flecken zum Wohnen gefiel, verzehren wollten und viele derselben, besonders die adeligen, ihre alten Aemter gleichsam als kirchliche Lehngüter und persönliche Würden mit ihren Renten als Erbschaft ihrer Vorfahren beibehielten, die Schularbeiten aber einem bürgerlichen Rektor, Magister und Subkantor gegen eine kärgliche Entlohnung überliessen: da sank der Ruf und die Achtung der Lehrer, und mit ihnen der der Schulen. Die Methode der Klosterlehrer war eine rein formale; sie bestand in Diktieren, Vorsagen, Nachsagen, Vorlesen, Vortragen, Disputieren, Memorieren, — erging sich in haarspaltenden Definizionen, in Silbenstecherei, in spitzfindigen Deuteleien und sonstigen Aeusserlichkeiten. Für jene, welche sich nicht dem geistlichen Stande widmeten, genügten einige Religionsbegriffe, Lesen, Schreiben, Rechnen, etwas Grammatik und Musik. Ausserdem wurden Adelige in den Gesetzen und körperlichen Hebungen unterrichtet. Aus der Schule nahm der Vornehme im allgemeinen weiter nichts in die Welt mit hinaus, als einige Elementarfertigkeiten im Lesen, nicht immer im Schreiben, auswendig gelernte Liederweisen und tiefe Ehrfurcht vor dem geistlichen Stande und dessen Oberhaupte. Das Trivium — Grammatik, Dialektik, Rethorik — hielt man für jeden notwendig, der auf Bildung Anspruch machte. Es bezog sich auf die Sprache und die sprachlichen Verhältnisse, wie die Redeteile, Kedeformen, Redeunterschiede und Redefiguren, und sollte ad eloquentiam führen. Das Quadrivium Musik, Arithmetik, Geometrie, Astronomie — umfasste das Wissen der Raum- und Zeitverhältnisse und dessen wissenschaftliche und künstlerische Anwendung, und sollte jene beschäftigen, welche das Trivium durchlaufen hatten und nun noch eine höhere Bildung austrebteu. Doch hat man sich in den Trivialschulen nicht genau an das Trivium gehalten, da sich in vielen derselben auch andere Gegenstände fanden und man überhaupt das Einüben der in den Kirchen üblichen Melodien und Lieder, sowie etwas Rechnen für notwendiger als Dialektik und Rethorik hielt. Grammatikalischer Unterricht bestand in der lateinischen Sprache. Die Schüler lernten zuerst lesen, dann die Quantität der Silben, die Formen der Deklinazioneu und Konjuga-zionen; hierauf schritt man zur Lektüre von leichten lateinischen Schriftstellern, wobei Akzent, Wort- und Versfüsse, Versmasse, Orthographie, Etymologie, Tropen, Barbarismen etc. erörtert wurden. Der Unterricht in der Arithmetik bestand nicht sowol in Anweisungen, wie man mit Zahlen umgehen müsse, sondern vielmehr in Fantasien über die geheimen und wunderbaren Kräfte einer jeden Zahl. Um die Zahlen zu bezeichnen, nahm man nicht nur Hände und Finger, sondern auch Rechenmaschine (abacus) und Rosenkranz (rosarium) zur Hilfe: die linke Hand auf die Brust gelegt bezeichnete 10,000, beide Häude gefaltet 100,000. Das technische Hilfsmittel, mittelst deren mau die Resultate auf dem mechanischen Wege zu gewinnen suchte, bestand aus einer Tafel mit parallelen Einschnitten oder Linien und einer bestimmten Anzahl beweglicher Stifte, mit Knöpfen versehen, von denen jene dazu dienten, der Reihe nach von der Haupteinheit an die verschiedenen Einheiten der höheren Zuhlordnungeu anzugeben, diese hingegen, die Menge dieser Einheiten zu bestimmen; auch die pythagoräische Tafel (abacus Pythagoricus), welche das kleine Einmaleins in Gestalt eines Quadrates angiebt, soll in den Klosterschulen bekannt gewesen sein. Die arabischen Ziffern und eine leichtere Methode für diesen Unterricht brachte Gerbert, (nachher Papst Sylvester II.) von Cordova nach Deutschland. Die Geometrie wurde auch in den niedern Schulen nach Auszügen aus Euklid gelehrt. Man erklärte, was Punkt, Linien, Flächen und Körper seien; man führte die Hauptarten der einen und der andern au, aber von einer eigentlichen Wissenschaft war nicht die Rede. Mit dieser Disziplin verband man meist die Geographie. Schon im siebenten Jahrhundert soll das Kloster St. Gallen eine geographische Karte besessen haben, und Karl der Grosse soll auf einem silbernen Tische die Abbildung des Sternenhimmels und der Erde gehabt haben. Der Irländer Virgilius behauptete, es gäbe Antipoden. Geschichte war lange Zeit vom Unterrichte ausgeschlossen. Der kritische Sinn für Ausmittlung und Feststellung historischer Wahrheit war diesen Schulen fremd; kirchliche Befangenheit gab auf Treue und Glauben wieder, was sie ungeprüft empfangen hatte; »Legenden und Wunderdinge standen in der Geschichtschreibung zuerst und zuhöchst.“ Physik trat bei Erforschung der Naturkräfte wegen den kirchlichen Anschauungen und dem rohen Aberglauben in den Hintergrund, deshalb spielten Magie und die Teufelsgeschichten eine grössere Rolle — Die Hauptaufgabe der Chemie, mit der Alchemie verschwisterst, war ein Versuch der Goldmacherkunst und die Auffindung des Lebenselixirs, utid im 13. Jahrhunderte soll ein Franziskauermönch vor Eduard I. 50,000 Pfund Queck-eüber in Gold verwandelt haben. Da die Hauptbeschäftigung der Mönche die Schreibkuust war, so fand sich fast bei jedem Kloster ein Saal, das Museum, für die Schreiber eingerichtet, an dessen Wänden Regeln mit Versen angehäugt waren, die ermahnten, keine Worte beim Abschreiben von Büchern eiuzumischeu, langsam zu schreiben, gehörig abzusetzeu und richtig zu interpunk- tieren. In den grossem Klöstern war gewöhnlich ein Schreibmeister bestellt, der die Arbeiten verteilte, die abzuschreibenden Bücher bestimmte und die Korrekturen besorgte. Als Schreib-stoff wurde in Italien bis ins 6. Jahrhundert der Papyrus, im Norden das Pergament gebraucht. Weil jedoch das Pergament so teuer war, dass es bei zu leistender Zahlung statt Silber angenommen wurde und man ein Messbuch mit Weinbergen, Wiesen und Gehölzen erkaufte, bediente man sich öfters der Baumrinde, während Wachstafeln nur in der Schule zum Konzipieren, zu Schreibübungen und zu Rechnungen gebraucht wurden. — Mit der Veränderung der Schreibmassen veränderte man natürlich auch die Schreibwerkzeuge. Bei harten Schreibmassen nahm mau den Griffel, der von Gold oder anderem Metall, von Glas oder Holz war. Die Tinte wurde anfangs aus Russ, später aus Weinstein und Kohlen, auch aus Vitriol bereitet. Die Tintenbehälter waren von Horn, gingen unten spitz zu und wurden durch ein Loch in das Schreibpult gesteckt. Das Latein war vor allen andern Schriftarten herrschend. Kursivschrift kam im 5. Jahrhundert auf. Die Interpunkzion war seit dem 8. Jahrhundert gebräuchlich. Mit dem 11. Jahrhundert wurden die Abkürzungen gewöhnlich. Waren die Bücher auf Baumrinde oder Bast, späterhin auf Papier geschrieben, so wurden sie gewöhnlich mit Zedernsaft bestrichen, um sie vor Fäulnis und vor Würmern zu bewahren, und dann an einem runden, zu beiden Enden mit Knöpfen versehenen Stabe befestigt und aufgerollt. Zwischen die traurige Zeit der strengen, mönchisch finstern Zucht fielen bestimmte Ergötzungstage. An solchen Tagen waren folgende Spiele gestattet: Das Würfelspiel, das Laufen nach einem bestimmten Ziele, das paarweise Ringen mit gesalbten Händen, das Stockspiel und das gepanzert sich mit Steinen werfen. Für kleine Kinder waren die Spiele des Kreiseltreibens, des Reifschlagens, des Braut- und Bräutigamspielens, das Hinkeln oder auf einem Beine tanzen und des Schaukelns. Neben den Spielen waren es die Schulfeste, welche der rauhen Strenge der Disziplin ein Gegengewicht verliehen. Auch dramatische Aufführungen fanden bei solchen Festen statt. Solche dramatische Darstellungen wurden am liebsten au Stiftungstagen der Klöster und an Gedenktagen der Heiligen, und zwar von den Lehrern mit ihren grossem Schülern und den dazu tauglichen Laien aufgeführt. Damit wären wir mit der Darstellung der Entwickelung der pädagogischen Wirksamkeit der ersten Klosterschulen zu Ende und kommen in der Besprechung der weitern Entwickelung dieser Art Schulen zu einem Orden, welcher auf dem Gebiete des Klosterschulwesens wol das Beste und Meiste geleistet hat. (Fortsetzung folgt.) Erlass des Ministers für Kultus und Unterricht vom 12. Dezember 1877, Z. 19,603, an die Landesschulräte für Böhmen, Bukowina, Galizien, Gürz und Gradiška, Istrien, Kärnten, Krain, Nähren, Niederösterreich, Salzburg und Schlesien. * Bei wiederholten Anlässen ist es zu meiner Kenntnis gelangt, dass bei Durchführung der Gesetze über die Neuaulegung oder Ergänzung der Grundbücher in den Fällen, wo es sich um die grundbücherliche Eintragung der Schulgebäude handelt, seitens der mit der Vertretung der Schule betrauten Organe nicht durchwegs ein gleichförmiger Vorgang beobachtet wird. Ich finde daher dem k. k. Landesschulrate als Richtschnur für solche Fälle folgendes zu bemerken: Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass, wo nicht spezielle Umstände eine besondere Ausnahme begründen, die öffentliche Volksschule selbst als juristische Person das Rechtssubjekt des gesammten zur Schule gewidmeten Vermögens, mithin auch der Schulgebäude und Schulgrundstücke bildet, und dass daher die Schule als im Eigentume und * Siehe unsere „Rundschau“ in Nr. 1. D. R. im Besitze dieser Schulgebäude und Schulgrundstiieke befindlich anzusehen ist, Mit Rücksicht hierauf erscheinen die zur Vertretung der Interessen der Schule berufenen Organe in allen verkommenden Fällen berechtigt und verpflichtet, den Anspruch zu erheben, dass die Schule als Eigentümer in das neu anzulegende oder zu ergänzende Grundbuch eingetragen wird. Nur wo derzeit zwar nicht die Schule selbst, aber doch „die Schulgemeinde“ oder „der Ortsschulfond“ als Eigentümer eingetragen erscheint, ist gegen eine solche allerdings nicht ganz korrekte Formel keine Einsprache zu erheben, da hiermit die bleibende Widmung für den Schulzweck genügend bezeichnet und daher aus einer solchen Eintragung irgend welcher Nachteil für die Schule nicht zu besorgen ist. In diesem Sinne wolle der k. k. Landesschulrat die geeigneten Weisungen an die unterstehenden Bezirksschulräte gelangen lassen und denselben hierbei zugleich bemerken, dass sie keineswegs abzuwarten haben, bis sie im amtlichen Wege zur Kenntnis einer solchen im Zuge befindlichen Verhandlung gelangen , sondern dass sie von amtswegen kraft ihres Rechtes zur Aufsicht über die gesummten Schulangelegenheiten ihres Bezirkes sich von den vorkommenden Eintragungen der Schulgebäude und Schulgrundstücke die Ueber-zeugung zu verschaffen und dieselben in Evidenz zu halten haben, und dass sie ferner im Einvernehmen mit den Ortsschulräten, welchen die ausschliessliche Ingerenz in dieser Sache keineswegs überlassen werden darf, auf die Eintragung in dem oben bezeichneten Sinne hinzuwfirken, und falls die Eintragung in einer anderen Weise bereits stattgefunden hat, gegebenen Falles innerhalb der gesetzlichen Frist den vorgeschriebenen Weg zu betreten haben, um die Rektifizierung der Einlage zu bewirken. Sollten sich diesfalls Schwierigkeiten ergeben, so wird die Unterstützung der Finanzprokuratur in Anspruch zu nehmen sein. Ueber das in Geraässheit des vorstehenden Erlasses Verfügte wolle mir der k. k. Landesschulrat Bericht erstatten. cliLafd- Wien. (Staatsausgaben für Volksschulen.) Das Abgeordnetenhaus des Reichsrates hat bei dem Titel „Volksschulen“ die Post Nr. 1, „Lehrer- und Lehrerinen-Bildungsanstalten,“ mit 1 194,000 fl. genehmigt und somit den Regierungsantrag behufs der Abrundung um 674 fl. gemindert. Die zu dieser Post gehörenden weiteren Beträge im Extraordinafium wurden in acht verschiedenen Posten, zusammen im Betrage von 210,300 fl., eingestellt. Ferner wurden für Post Nr. 2, „Lehrkurs zur Heranbildung von Kindergärtnerinen und Auslagen für Kindergärten,“ ins Ordinarium 18,450 fl., für Post 3, „Stipendium für Lehramtszöglinge,“ ins Ordinarium 220,000 fl., für Post 4, „Verdienstzulagen für Lehrpersonen an Lehrer- und Lehrerinen-Bildungsanstalten,“ im Ordinarium 3000 fl., für Post 5, „Staatszuschüsse zu Normalschulfonds,“ ins Ordinarium 151,000 fl. eingestellt. Niederösterreich. (Die Wehrpflicht der Volksschullehrer.) Der niederösterreichische Landesschulrat hat die Einsetzung eines Komites, bestehend aus Mitgliedern des niederösterr. Landesausschusses und des niederösterr. Landesschulrates, zur Beratung der Regelung der Rechtsverhältnisse der Volksschullehrer im etwaigen Mobilisierungsfalle beschlossen. Salzburg. (Von der Lehrerbildungsanstalt.) Im Sommer vergangenen Jahres wurde vom Unterrichtsministerium den Lehramtskandidatinen verboten, an der k. k. Lehrer-ßildungsanstalt in Salzburg die Reifeprüfung abzulegen. Dieses Verbot war drückend, wie es sich wol erklären lässt Eine Kundmachung des k. k. Landesschulrates hebt laut Eröffnung des Unterrichtsministeriums dieses Verbot wieder auf. Tirol. (Die Bezirksschulinspektoren über den §24 der Schul- und Unterrichtsordnuug. — Renitenzler.) Wie das „Tir. Schulbl.“ berichtet, wurden auch die Bezirksschulinspektoren Tirols veranlasst, sich über die Aenderungen in der Schul-und Unterrichtsorduung im allgemeinen und speziell über die Frage der körperlichen Züch- tigung zu äussern Dreizehn waren für die Zulässigkeit der Körperstrafe, zehn dagegen. Die diesbetreffenden Beratungen wurden in einer Reihe von Sitzungen gepflogen. Die Minorität führte in einer Erklärung über ihre abweichenden Anschauungen aus, dass eine Verfügung über die Wiedereinführung der körperlichen Züchtigung „entbehrlich, unnütz, zweckwidrig, schädiicb, gefährlich und undurchführbar“ sei. — Wie das gleiche Blatt mitteilt, gibt es im Lande der Glaubeuseinheit noch immer viele Katecheten, die die Eintragung der Religionsnote in die Kataloge und Schulnachrichten verweigern. Das Blatt bemerkt zum Schlüsse: „Wir werden es noch erleben, dass Kinder und Erwachsene endlich auch solchen Menschen entfremdet werden, welche immer von Vernachlässigung der Religion reden und dem Kaiser Hochs ausbringen, und dort, wo es gilt, den Worten die Tat folgen zu lassen, das Gegenteil tun. Kroazien. (Bildungsanstalten für Lehrer und Lehrerinen.) Das Land Kroazien besitzt zu Agram eine Lehrer- und eine Lehreriueubildungsanstalt; überdies gibt es daselbst auch noch eine weibliche „Klosterpräparandie.“ Die Lehrerbildungsanstalt zählt 74, die Lehrerinenbildungsanstalt 55 Zöglinge. In der „Klosterpräparandie“ sind 77 Kandidatinen. In der Abteilung für weibliche Handarbeiten bilden sich 17 Sehülerinen zu Lehrerinen dieses Zweiges heran. Hi o a, 1 e f3. Veränderungen im Lehrstande. Herr Primus Ušeničnik, supplierender Lehrer an der Realschule zu Essegg, wurde zum provisorischen Lehrer in Oberlaibach ernannt. Aus der Sitzung des k. k. Landesschulrates vom 2 4. Jänner. Die Erweiterung der zweiklassigen Volksschule in Radmannsdorf zu einer vierklassigen, vom Beginne des nächsten Schuljahres an, wird beschlossen und unter Aufrechthaltung der bisherigen Jahresgehalte der beiden ersten Lehrposten mit je 500 fl., der der beiden anderen mit 450 fl. und 400 fl. festgestellt. — Der Rekurs eines Baukomitžes wider die Entscheidung eines k. k. Bezirksschulrates inbetreff der Herstellung einiger Reparaturen an einem Schulgebäude wird mit dem Boisatze zurückgewiesen, dass es den Schulgemeinden unbenommen bleibe, allfällige Ersatzansprüche gegen den Unternehmer im Rechtswege auszutragen. — Die Ausschreibung zur provisorischen Besetzung der Hausmeister-Schuldienerstelle im hiesigen Lyzealgebäude wird veranlasst und inbetreff der Abänderungen der Dienstinstruk-zion dieser Stelle das Gutachten der betreffenden Direkzionen und der Bibliotheksverwaltung eingeholt. — Rekurse und Strafnachsichtsgesuche in Schulversäumuisfällen, Remune-razions- und Gehalts Vorschussgesuche werden erledigt. In der Sitzung des krainischen Landesausschusses vom 19. Jänner wurde für den Schulhausbau zu Ratschach in Uuterkrain für das Jahr 1878 eine Subvenzion per 500 fl. bewilligt; ob eine solche auch für das Jahr 1879 bewilligt werden wird, muss erst dem Beschlüsse des künftigen Landtages anheimgestellt werden. — Der Gemeinde Ambrus nächst Seisenberg wurde für den Schulhausbau ein Betrag von 400 fl bewilligt, welche Subvenzion auch im Jahre 1879 flüssig gemacht werden wird, soferne der Landtag hiezu seine Zustimmung erteilt. Berichtigung. In der „Rundschau“ unserer letzten Nummer brachten wir die einem wiener Blatte entnommene Nachricht, dass an der grazer Lehrerinenbildungsanstalt die slovenische Sprache als obligater Gegenstand eingeführt worden sei, mit der —jedoch nicht von uns, wie die „Laib. Ztg.“ meldet, sondern von jenem wiener Blatte gemachten — Bemerkung, es sei jene Verfügung durch den Umstand veranlasst worden, dass die Lehrerinen, die in Laibach ausgebildet werden, sich von nun an mittelst Reverses verpflichten müssen, durch 6 Jahre in Kraiu dienen zu wollen — Letztere Angabe ist, wie wir von mass- gebender Seite erfuhren, unrichtig. Abgesehen davon, dass bezüglich des Dienstes nur Stipeu-distinen — deren es in Laibach wenige gibt — auf ein Land beschränkt werden könnten, ist bei uns auch dieses nicht der Fall und Steiermark wird nach wie vor Lehrerinen aus Krain beziehen können. Jene Beschränkung bezieht sich nur auf die Staats-Stipendisten der Lehrerbildungsanstalten, und dieselbe ist auch notwendig, da der Bedarf an Lehrern in Krain noch durch eine unabsehbare Reihe von Jahren nicht wird gedeckt werden können. Aus dem steiner Schulbezirke. Wie wir vor kurzem meldeten, erhielten mehrere Gemeinden dieses Schulbezirkes zur Herstellung von Schulgärten und Anschaffung von Gartengeräten Subvenzionen. Man sollte nun meinen, dass die soartig unterstützten Kor-porazionen freudig daran gehen werden, das Nötige zur Realisirung längst gehegter Wünsche vom Stapel zu lassen. Doch man höre: die grosse Schulgemeinde Kommenda St. Peter, die mehr als jede andere eines Schulgartens oder wenigstens einer Obstbaumschule bedarf, und welche bekanntlich auch zu dem erwähnten Zwecke einen nicht unbedeutenden Subvenzionsbetrag erhalten sollte, erklärte, kein Grundstück zur Errichtung eines Schulgartens auf treiben zu können. Nun musste zur Beteilung mit dem dadurch verfügbar gewordenen Geldbeträge zum gedachten Zwecke eine andere Gemeinde in Vorschlag gebracht werden, die hoffentlich mehr Verständnis für das Nützliche und zugleich Notwendige an den Tag legen wird, als Kommenda. Kleinkinder-Bewahranstalt in Laibach. Aus dem in der „Laib. Ztg.“ veröffentlichten Rechnungsabschlüsse der hiesigen Kleinkinder-Bewahranstalt pro 1877 erhellt, dass sich die Einnahmen dieses woltätig wirkenden Institutes im abgelaufenen Jahre — inklusive eines aus dem Vorjahre verbliebenen Kasserestes per 391 fl. 34 kr. — auf 2391 fl. 23 kr., die Ausgaben dagegen auf 2181 fl. 89 kr. beliefen, so dass das Jahr 1877 mit einem baren Kassereste per 209 fl. 34 kr. abschliesst. Die genannte Anstalt war im Jahre 1877 am Schlüsse des Sommersemesters von 70 Knaben und 102 Mädchen, somit von 172 Kindern, im Alter von 4 bis 6 Jahren, aus allen, selbst den entlegensten Stadtteilen regelmässig besucht. Gegenwärtig sind 55 Knaben und 84 Mädchen, zusammen 139 Kinder, eingeschrieben, und erfolgt, wie alljährlich, mit dem Eintritte der bessern Jahreszeit durch Zulässigkeit der Mitbenützung des Gartens der weitere Zuwachs, der sich schon einigemale bis zur Gesammtzahl von 200 Kindern belief. Während der Wintermonate wurden überdies 60 der dürftigsten oder entlegen wohnenden Kinder unentgeltlich mit der Mittagskost beteilt. Der von der Direkzion gleichzeitig ausgegebene, den Rechnungsabschluss begleitende Bericht konstatiert mit dankbarer Anerkennung, dass die heuer bereits in ihren 43. Jahrgang getretene Anstalt sich auch im verwichenen Jahre der werktätigen Unterstützung zahlreicher Woltäler zu erfreuen hatte. In erster Linie gedenkt derselbe der namhaften Spenden des Herrn Fürstbischofes Dr. Pogačar, der krainischen Sparkasse, der Erben des verstorbenen Herrn Michael Smold und des Herrn Ferdinand Schmidt. Dem krainischen Schulpfennige ging von eiuem Schulfreunde aus dem Wippacher-tale eine Spende von 8 fl. 20 kr. zu. Laibacher Pfahlbauten. Um die wichtigsten der auf dem laibacher Moore gemachten Pfahlbautenfuude auch der ausländischen wissenschaftlichen Welt und der Allgemeinheit vorzuführen, hat die Leitung des krainischen Landesmuseums, das dieselben bekanntlich eigentümlich besitzt, beschlossen, eine zahlreiche Kollekzion derselben zur pariser Weltausstellung zu senden Die hiezu ausgewählte, alle charakteristischen Stücke umfassende Sammlung wurde auf 42 weisslackierten Holztafeln sehr übersichtlich zuzammengestellt und mit Draht befestigt. Seit einigen Tagen befindet sich diese interessante Sammlung in den unteren Lokalitäten des hiesigen Museums zur allgemeinen Ansicht ausgestellt Aus unserem Vereine. Samstag den 16. d. M. wird Herr Professor Linhart über das „Telephon“ vortragen uud sich dabei auch eines solchen bedienen. — Der letzte Vereins- abend war ebenfalls ein recht vergnügter. Gegenwärtig liegen im Vereinslokale 31 Zeitschriften auf. Zum landwirtschaftlichen Unterrichte. Herr N. Hoffmanu, Verfertiger chirurgischer Instrumente, Messer- und Waffenschmied, der für seine Erzeugnisse schon mehrfach ausgezeichnet wurde, liefert dauerhafte pomologische uud Gartengeräte zu folgenden Preisen: 1 starkes feines Gartenmesser 1 fl. 20 kr., 1 Veredlungs-(Okulier-)Messer mit 2 Klingen 1 fl. 40 kr., 1 Baum- oder Kebscheere 2 fl, 1 liaupenscheere 3 fl., 1 Obstbrecher 2 fl., 1 Gaisfuss 1 fl. 80 kr., 1 Baum- oder Gartensäge 1 fl. 50 kr. und 1 Richtschnur sammt Eisengestell 1 fl. 80 kr. Einzelne Lehrer haben für landwirtschaftliche Zwecke bereits bei Herrn Hoffmann Bestellungen gemacht. Orig'in.a-l-^Zorresponn.d.exizerL. Retfniz, 6. Februar. Die Ortsgemeinde Grosspölland (Velike poljane), vom Markte und Schulorte Reifniz in nördlicher Richtung gelegen und bei zwei Wegstunden entfernt zählt über 30 schulfähige Kinder, welche wegen zu weiter Entfernung, zumal in der Winterszeit, die Schule nicht besuchen konnten. Diesen Umstand berücksichtigend, wurde in der Sitzung des k. k. Bezirksschulrates zu Gottschee am 23. Oktober v. J. beschlossen, in Grosspölland eine Exkurrendo - Schule mit einem Unterrichtstage in der Woche zu errichten. Aus diesem Anlasse fand am 15. November v. J. zu Grosspölland unter persönlicher Leitung des für den Fortschritt sehr warm eingenommenen Herrn Bezirkshauptmannes von Gottschee und des Schulleiters von Reifniz die diesfällige Verhandlung mit den dortigen Insassen statt. Das Ergebnis dieses Aktes war ein sehr erfreuliches, denn die Pöllander, den'Nutzen einer Schule einsehend, äusserten sich bereitwillig, ungeachtet ihrer Armut, die Verpflegungs- und Transportkosten für den exkurrierenden Lehrer zu übernehmen ; nur brachten sie die Bitte vor, für den Lehrer die Remunerazion höhernorts zu erwirken. Be dieser Gelegenheit wurde auch das von den Pöllandern angekaufte Terrain (der geeignetste und schönste Platz dieser Ortschaft) zum Baue eines neuen Schulhauses besichtigt und protokollarisch festgesetzt, den Bau im künftigen Frühjahre vorzunehmen, wofür das Materiale schon in Bereitschaft steht. Der Herr Bezirkshauptmaun belobte die Opferwilligkeit dieses gutmütigen Volkes und machte der Exkurrendo-Schule zur Anschaffung der notwendigsten Schulrequisiteu ein Geschenk von 10 Gulden, wofür sich die anwesenden Männer (bei 30 an der Zahl) gerührten Herzens bedankten. — Es wurde gleich ein hübsches lichtes und geräumiges Lokale im Hause Nr. 7 als Schulzimmer gepachtet, dann mit Notbänken etc. versehen und am 22. November v. J. der Schulunterricht mit 34 Schülern und Schülerinnen begonnen. Die Freude der Schuljugend beim ersten Eintritte des Lehrers in ihre Mitte war unbeschreiblich. Sie können den Donnerstag kaum erwarten (es sind ihnen 5 Stunden Unterrichtszeit nie zu viel) und machen im Lernen, weil sie sich während der Woche zu Hause fleissig üben, erfreuliche Fortschritte. — Alle Ehre also dem jungen, schlichten, aber sehr umsichtigen Gemeindevorsteher Andoljšek, dem edlen Schulfreunde und Woltäter Herrn Bezirksbauptmanne Dollhoff aber Hochachtung und Dank! Gurkfeld, 2. Februar 1878. Unsere Schule, die heuer, wie bekannt, auf vier Klassen erweitert wurde, zählt bei 180 schulpflichtige Kinder, von denen nahezu die Hälfte auswärtigen Landgemeinden, aber dem gurkfelder Schulsprengel angehört. Bekanntlich ist die Dauer des Werktagsschulbesuches in Stadt und Marktschulen mit mehr als zweiklassigen Schulen eine acht-, in den Dorfschulen hingegen eine sechsjährige. Kinder dieser letzteren, sowie Kinder jener Landgemeinden, die irgend einem Stadt- oder Marktschulsprengel angehören, müssen nach vollendetem sechsjährigen Werktagsschulbesuche noch einen zwei- __ 45 jährigen Wiederholungsunterricht an diesen Schulen geniessen. Vor nicht langer Zeit kam vom löblichen k. k. Bezirksschulräte au die hiesige Schulleitung die Aufforderung, den Lekzionsplau für den Wiederholungsunterricht zu entwerfen. Bevor man jedoch daran ging, stellte die Konferenz aus den Schulmatriken jene Schüler und Schülerinen zusammen, die diesem Unterrichte beizuziehen wären. Und das Ergebnis war — 2 Knaben und 1 Mädchen. Man wird fragen, woher denn doch so wenig Kinder ? Es ist bekannt, dass die hiesigen alten Schulräumlichkeiten derart zu klein und auf die Dauer unbrauchbar waren, dass man die Kinder aus den Landgemeinden ob Mangels an Platz gar nicht in die Schule aufnehmen konnte; dieselben mussten ohne jedweden Unterricht zuhause bleiben. Wie nun unsere Schuljugend aus den alten, dunklen Schulräumlichkeiten in die lichten, palastähnlichen Säle froh und dankbaren Herzens übersiedelte, schrieb sich Gross und Klein in die Schule ein und besuchte sie bis jetzt regelmässig; daher aber kommt es auch, dass in der I. und II. Klasse 10- bis 12, in der III. und IV. Klasse 13- bis 14jährige Knaben und Mädchen vorzufinden sind, und aus diesem Grunde steht es auch so sonderbar für die Wiederholungsschule. Man wird es doch nicht haben wollen, dass diese Kinder auf Kech-nung des schon heuer eingeführten Wiederholungsunterrichtes der Werktagsschule Adieu zurnfen und unsere ohnedies ziemlich schülerarmen Klassen noch mehr lichten. Fr. Gross, Lehrer. üKzlan.rLigrfaltig'es. „Die Töchter der christlichen Liehe“ in Graz, die das Dironek’sche Waisenhaus leiten, haben sich eine gröbliche Misshandlung eines Mädchens zu Schulden kommen lassen. Die Untersuchungskommission hat die diesbezüglichen Akten an die Staatsanwaltschaft abgetreten. Der Stadtschulrat sah sich nun veranlasst, auf Grund der gepflogenen Erhebungen an die Leitung der bezeichneten Anstalt Verhaltungsvorschriften zu erlassen, in denen „das Kuieen auf dem kalten Steinboden der Gänge im Winter, Ohrfeigen, Beisseu bei den Ohren, Schlagen mit dem Staberl, strenges Fasten etc.“ als unzulässig angeführt wird. Der Leitung wurde auch bekannt gegeben, dass vierteljährig eine behördliche Nachschau bezüglich der Einrichtung, Kost und Bekleidung der Zöglinge vorgenommen und hierüber ein Protokoll geführt werden wird. Ebenso wurde angeorduet, dass, entgegen der klösterlichen Gepflogenheit, den Zöglingen die Kücksprache mit ihren Angehörigen ohne Gegenwart von Zeugen in angemessenen Zeiträumenzu gestatten sei, und dass die Pfleglinge zu schweren Arbeiten im Hause nicht verwendet werden dürfen. Das alles wird für die frommen Schwestern der „christlichen Liebe“ wol ein Dämpfer sein. Preisaussclireibung. Der wiener Tierschutzverein hat einen Preis von 30 Dukaten in Gold für die beste Tierschutzschrift ausgeschrieben. Dieselbe muss von Interesse im allgemeinen und insbesondere für den Lehrerstand sein, in deutscher Sprache verfasst, im Umfange von mindestens vier und höchstens sechs Druckbogen, und längstens am 1. Juli 1878 in Händen des Vereinsausschusses (Wien, L, Johannesgasse 4) sein. Die konkurrierenden Schriften müssen mit einem Motto versehen sein, und ist denselben ein versiegeltes Kouvert beizulegen, welches aussen dasselbe Motto und eine beliebige Adresse für die eventuelle Rücksendung, innen den wahren Namen und die Adresse des Verfassers, welche sonst nirgends ersichtlich sein dürfen, enthält. Die Prüfung der Preisschriften wird sofort nach Ablauf des Einsendungstermines von dem aus zwei Ausschuss- und drei externen Mitgliedern bestehenden Preisgerichte vorgenommen, und der Preis dem Verfasser derjenigen Schrift, welcher er zuerkannt wurde, ausbezahlt. Die preisgekrönte Schrift ist unbedingtes Eigentum des wiener Tierschutzvereines und wird von demselben veröffentlicht werden. Eine Schusteruniversität. Wiener Blätter berichten: Ein Konsorzium hervorragender Schuhmacher ist um Bewilligung eingeschritten, eine wiener Schuhmacher-Lehranstalt errichten zu dürfen. Dieselbe soll bezwecken: praktische und theoretische Ausbildung in der gesammten Schuhmacherei, sowie Anleitung zur Ausübung besonderer Fertigkeiten in einzelnen Zweigen dieses Gewerbes. Der Unterricht soll durch eine Muster- und Modellsammlung gefördert werden. Deutschlands und Oesterreichs Bücherprodukzion im Jahre IS!??. Aus Leipzig wird vou einem Statistiker geschrieben: Das heute ausgegebene „Börsenblatt für den deutschen Buchhandel“, Nr. 302, enthält den letzten heurigen Abschnitt der amtlichen Regi-straude der in Leipzig eingelieferten literarischen Nova-Sendungen Deutschlands, Oesterreichs und der Schweiz. Die heurige Endsumme aller Eintragungen ist 16,437, die höchste Ziffer bis jetzt. Im letzten Jahrzehnt (1868 bis 1877) wurden im ganzen 144,155 Nova aus Deutschland etc. in Leipzig registriert. Der zehnjährige Durchschnitt ist mithin 14,415. Dieser aber ist erst seit vier Jahreu erreicht und überstiegen worden. Das Kriegsjahr 1870 brachte einen Rückgang um 911 Nummern. Im Jahre 1871 wurde das Defizit nicht blos ausgeglichen, sondern sogar ein Mehr von 220 Nummern erzielt. Der eigentliche Aufschwung datiert aber erst von 1874, wo man 15,016 Werke oder Theile von solchen ver-zeichuete, dann von 1875, wo man deren 15,579 buchte, bis 1876 mit 15,857 schloss und nun gar 1877 den Durchschnitt mit 2022 überholte. 33-ü.cih-er- ■a.n.d. Zeit-u.ng'sscllaa/u... Naturgesckichte für die obern Klassen der Volksschulen, Bürgerschuleu und verwandte Lehranstalten. Von Dr. Karl Rothe. 2. Stufe. Wien, Verlag von A. Pichlers Witwe & Sohn Preis 50 kr. — Vorliegende Naturgeschichte erweitert deu bereits im ersten (auch von uns seinerzeit berührten) Hefte gebrachten Stoff. Zur besseren Orientierung, wie nicht minder zur Wiederauffrischuug des Gelernten hätte eine nochmalige kurze Anführung der auf der ersten Stufe vorgeführten Tiere, Pflanzen und Mineralien wesentlich beigetragen, und zwar wäre solches nach unserem Errachten unmittelbar vor dem Uebergange auf neue Gattungen, Arten und Individuen am Platze gewesen. Im ganzen bietet das Werkchen, das zur Ermöglichung von klareren Vorstellungen 240 in den Text gedruckte Abbildungen enthält, manches recht Brauchbare für die obbezeichneten Lehranstalten, obwol die Schreibweise mitunter etwas an’s Sonderbare grenzt (z. B.: „den Menschen greift die Wildkatze nur gereizt an“). Im gleichen Verlage sind noch erschienen: 24 Melodien zu den Liedern in dem Lesebuche für Volks- und Bürgerschulen von Niedergesäss. II. Schuljahr. Herausgegeben von Franz Nitsche, Oberlehrer in M.-Trübau. Preis 10 kr. 14 Melodien zu den Liedern eben desselben Lesebuches, ebenfalls von Franz Nitsche herausgegeben. III. Schuljahr. Preis 10 kr. — Lehrern, die das Niedergesäss’sche Lesebuch in ihren "Schulen eingeführt haben, werden die beiden Heftchen gewiss willkommen sein. Lied an die Donau, Gedicht von Dr. Alois Ph. Hellmanu. In Musik gesetzt für Männerchor und Solo-Quartett mit Orchester (oder Klavierbegleitung) von Anton Vogl. (Verlag von A. Pichlers Witwe & Sohn in Wien.) Preis: Klavierauszug 1 fl., Singstimme 50 kr. Jul. Verne’s gesammte Schriften, Von dem bereits früher erwähnten interessanten Werke: „Julius Verne’s gesammte Schriften, illustrierte Volks- und Familienausgabe (vollständig in 100 illustrierten Lieferungen ä 25 kr. ö. W. = 50 Pf.) — erschien soeben die 10. Lieferung. Die bis jetzt vorliegenden ersten 10 Bändchen behandeln die naturwissenschaftlichen und phantasievollen Romane: Reise „Vou der Erde zum Mond“, Reise „Um den Mond“ und Reise „Nach dem Mittelpunkt der Erde“, welche für Jung und Alt eine höchst lehrreiche und unterhaltende Lektüre bieten. Was bis jetzt noch als unerreichbar, als Wunder erschien, sucht Jul. Verne in seinen anmutigen Schilderungen naturgemäss darzulegen, wobei er eben seine wunderbare Phantasie in schönster Weise spielen lässt. Wir empfehlen obiges Werk der besten Beachtung. „Der Lehrerbote“ in Znaim (Mähren) erscheint vom Neujahr angefangen mit 6 Beilagen für den Zeichenunterricht an Volks-, Bürger- und gewerblichen Fortbildungsschulen um den bisherigen Präunmerazionsbetrag von zwei Guldeu ganzjährig. Schulanstalten und Lehrer, welche mit der Zeit zu einer billigen und reichen Formensammlung für das Tafelzeichnen und für die Vorlage gelangen wollen, werden zu der Pränumerazion dieser Zeitschrift, welche zweimal im Monate erscheint, freundlichst eingeladen. „Illustrierte Welt.“ Deutsches Familienbuch. 26. Jahrgang 1878. In 14tägigeu Heften ä nur 30 Pf. Stuttgart, Verlag von Ed. Hallberger. Es dürfte wol kaum ein Unterhaltungsblatt geben, das so mannigfaltig und reichhaltig im Texte, so gediegen und überraschend schön ausgestattet durch Bilderschmuck ist, als die „Illustrierte Welt“, bei wirklich erstaunlicher Billigkeit. Das neueste Heft dieses Familienblattes, das ja ein stets neu ersehnter Gast bei Hunderttausenden ist, bringt uns einen ebenso heiteren, wie das Gemüt auf's tiefste ergreifenden Koman: „Stolz und Liebe“, bearbeitet nach englischem Stoff von Vacano, neben dem merkwürdigen Roman: „Gräfin Sibylla“ von Alexander Römer. Passauer hat eine reizende, originelle Novelle zu diesem Hefte beigesteuert, Gustav Rasch bringt einen interessanten Artikel: „Ein Besuch bei Liliputanern.“ Daneben eine Fülle von anregenden Artikeln aus allen Gebieten des öffentlichen wie des gewerblichen und wissenschaftlichen Lebens, welche die Lektüre von Dutzenden von Tagesschriften und Fachblättern ersetzen. Es ist unmöglich, mehr Unterhaltendes und Anregendes, Belehrendes und Gemeinnütziges in Wort und Bild für die Familie zu bieten, als die „Illustrierte Welt“ dies in ihren Heften für nur wenige Pfennige tut. Dies Blatt ist in Wirklichkeit ein Schatz für jede Familie. DEHrled.Ig'te I_i elxr st eilen. Krain. Im Schulbezirke Littai: Vierklassige Volksschule zu Töpliz-Sagor, dritte Lehrerstelle, Gehalt 500 fl., Zulage 100 fl., Wohnung; Ortsschulrat daselbst bis 16. Februar. Im Schulbezirke Stein: Einklassige Volksschule in Jauchen. Lehrerstelle, Gehalt 450 fl., Wohnung; Ortsschnlrat daselbst bis 15. Februar. — Im Schulbezirke Radmannsdorf: Einklassige Volksschule zu Kronau, Lehrerstelle, Gehalt 450 fl., Zulage 50 fl., Wohnung; Bezirksschulrat Radmannsdorf bis Ende Februar. — Im Schulbezirke Tschernembl: Zweiklassige Volksschule zu Dragatusch, zweite Lehrerstelle, Gehalt 450 fl.; Ortsschulrat daselbst bis Ende Februar. Steiei-mai-li. Unterlehrerstelleu zu Hitzendorf (22. Februar', Waltersdorf ;bis 1. März), Hatzendorf (bis 19. Februar), Fcldbach (bis 20. Februar), PLcLelsdorf (bis 15. Februar), Uebelbach (bis 24. Februar), Sachsenfeld (bis 15. Februa*), Eisenerz (bis 15. Februar) und St. Veit bei Graz (bis 25. Februar); sämmtliche bei den betreflenden Ortsschulräten. - Vierklassige Volksschule zu Knittelfeld, Oberlehrerstelle, Gehalt 800 fl. und Funkzionsbezüge; Ortsschulrat daselbst bis 24. Februar. — Volksschule zu Winklern (Bezirk Oberwölz), Lehrerstelle, Gehalt 600 fl., Wohnung und Garten; Ortsschulrath daselbst bis 20. Februar. — Dreiklassige Volksschule zu Klein, Lehrerstelle, Gehalt 550 fl., Wohnung; Ortsschulrat daselbst bis 20. Februar. — Oberlehrerstelle zu Sachsenfeld, Gehalt 600 fl., Funkzionsbezüge, Wohnung; Ortsschulrat daselbst bis 15. Februar Niedei-österi'eicH. Lehrerstelle zu Missingdorf (Bezirk Horn), Gehalt 600 fl., Wohnung, Garten; Bezirksschulrat Horn bis 17. Februar. — Volksschule zu Hausleithen (Bezirk Korneuburg), Lehrerstelle. Gehalt 600 fl.; Ortsschulrat daselbst bis 15. Februar. — Lehrerstelle zu Prinzendorf, Gehalt 700 fl., und zu Bullendorf, Gehalt 600 fl. und Wohnung, beide im Bezirke Mistelbach; bei den betreffenden Ortsschulräten bis 20. Februar. — Schulleiterstellen zu Japons, Nieder-Edlitz und Niklasberg im Bezirke Waidhofen a. d Thaya, Gehalt je 600 fl.; bei den betreffenden Ortschulräten bis 23. Februar — Unterlehrerstelle zu Klausenleopoldsdorf, Sulz-Stangan und Mödling (Bezirk Baden), Gehalt je 400 fl.; dann zu Sallapulka, Trabenreith und Weitersfeld (Bezirk Horn), Gehalt je 400 fl.; bei den betreffenden Ortsschulräten bis 18. Februar. Danksagungen. Herr Josef Seunig, Herrschaftsbesitzer in Strobelhof und Mitglied des k. k. Bezirksschulrates, hat der Volksschule in Dobrova Dr. Lorinsers Abbildungen der wichtigsten essbaren, verdächtigen und giftigen Schwämme zum Geschenke gemacht. Dem edlen Schulfreunde wird für dieses prachtvolle Lehrmittel hiemit bestens gedankt. Dobrova, am 30 Jänner 1878. August Adamič, Leiter. Das löbliche Komite des krainischen Schulpfenuigs hat auch heuer unserer Schule gespendet: 1 Ries Schreibhefte, Vz ßi03 Zeichenhefte, 2 Dutzend Bleistifte, 10 Exemplare »Slov. Abecednik“, 5 Exemplare „Prva računica“, 6 Exemplare „Druga računica“ und 5 Exemplare „Tretja računica“. Den wärmsten Dank dafür spricht Gefertigter aus. Kiliichgraz, am 20. Jänner 1878. Bozja, Lehrer. Das löbliche Komite des krainischen Sekulpfennigs hat sich iu Berücksichtigung der grossen Armut der Schuljugend der hierortigen vierklassigen Volksschule geneigtest bewogen gefunden, nachstehende Lernmittel zu spenden: 1 Gros Stahlfedern, 4 Dutzend Federhalter, 1 Kies Schreibhefte, 1/2 Kies Zeichenhefte, 5 Exemplare „Prvo berilo“, 8 Exemplare „Drugo berilo“, 5 Exemplare „Druga nemška slovnica“, 6 Exemplare „Viertes Rechenbuch“ und 1 Rechenapparat. Der Unterzeichnete erfüllt daher eine seiner angenehmsten Pflichten, wenn er dem löblichen Komite und allen Sehulwoltätern im Namen der beteilten Schuljugend den wärmsten und innigsten Dank hiemit ausspricht. Ortsschulrat zu Senosetscli, am 14. Jänner 1878. Karl Demscher, Obm. und Schulleiter. Das löbliche Komite des krainischen Schulpfennigs hat unserer Volksschule folgende Lernmittel gespendet: 6 Stück „Abecednik“, 6 Stück „Druga računica“, 6 Stück „Prva računica“, 100 Stück Pollaks Schönschreibtheken, 1 Gros Federn, 3 Dutzend Federhalter, 2 Dutzend Bleistifte, 1 Dutzend elast. Rechentafeln nnd 1 Schachtel Griffel. Für diese Spende spricht der Gefertigte dem löbl. Komite den wärmsten Dank aus. Niederdorf, am 26. Jänner 1878. Johann Cuk, Schulleiter. Das löbliche Komitd des krainischen Schulpfennigs übersandte auf Ansuchen des Gefertigten gegen Ende des Monats Dezember 1877 der Volksschule zu Kraxen nachbenannte Lernmittel, als: 200 Schönschreibhefte von Pollak, 1 Gros Stahlfedern, 3 Dutzend Federhalter, 8 Exemplare „Slov. Abecednik“, 4 Exemplare „Tretja računica“, 6 Exemplare „Druga računica“ und 6 Exemplare „Prva računica“, wofür vonseite des Unterzeichneten der wärmste Dank zum Ausdrucke gebracht wird. Kraxen, den 18. Jänner 1878. Jos. Zajic, Lehrer. Die Unteiiehrerstelle an der zweiklassigen Volksschule zu Fr asslau, mit den Bezügen der dritten Gehaltsklasse und freier Wohnung, wird ausgeschrieben. Gesuche sind bis Ende Februar 1878 an den Orts-schulrat in Frasslau zu senden. Bezirksschulrat Franz, am 1. Februar 1878. Der Vorsitzende: Haas m. p. Die Lehrerstelle an der einklassigeu Volksschule zu Svetina, mit den Bezügen der dritten Gehaltsklasse, freier Wohnung und Gemüsegarten, wird ausgeschrieben. Gesuche sind bis Ende Februar 1878 an den Ortsschulrat in Svetina zu senden. Bezirkssshulrat Cilli, am 1. Februar 1878. Der Vorsitzende: Haas m. p. Für die Redakzion verantwortlich: Joh. Sima, Polanastrasse Nr. 35 (alt 29). Verlegt und hsransgegeben vom ..krain. Landes-Lehrerverein.“ — Druck v. Kleinmayr & Bamberg, Laibach. 'ilBspam LyW Erfcheint in WO illuftr. Lieferungen a 25 kr. 8. W. = 50 Pf. Yorriithig bei allen Buchhandlungen. In Laikcli bei Kleinmayr & Bamberg.