Dienstag den 15. Herbstmonat. ^ Inländische Nachrichten. Lawach, öm 15. Herbsim. Am 6. d. Nachmittags sind 80. Personen von dem Gefolge des nach Konstantinopel bestimmten Pohlnischen Gesandten Fürsten von Po-tocki in i) Wagen hier angekommen, und haben den folgenden Tag frühe ihre Reise weiter über Triefl, undVenedlg, wo sie zu den übrigen , die durch Kärnten rechten, stoffen werden, angetretten. — Am 8. d. wurde der Rechnungsführer des Vukaffo-vichischen Freykorps, der vor einigen Monaten mit 24,000 fl. ins Venezianische Gebieth desertirte, auf Befehl der Republik nach Triest gebracht, und dem General-idberkommando übergeben. — Der F. M. L. Gazinelli ist einsweilen als Komandant Von I. Q. angestellt. N)ien, den s. ^erbsim. Se. Maj. der Kaiser, Höchstwelche von der durch die Chyrurgische Operazion gemachten Wunde Vollkommen geheilet sind, und sonst sich ganz wohl befinkn, haben das Lustschloß zu Laxenburg, wegen der daselbst durch ««5 haltendes Regeuwetter in voriger Woche verursachten Ueberschwemmung am abgewi« chenen Donnerstag verlassen , und das Lust« schloß zu Hetzeudorf bezogen. Se. Maj. haben den Kommandante» des hier in Garnison liegenden Grenadiers« bat. Qberstl. Elsner zum Obersten bey Wol« fenbütl Infanterie, und den Rittmeister Gr. v. Rosenberg bey Kaiser Cheveaur l« gers zum 2ten Major zu ernennen geruhet. Von der Gesundheit der Rußischen Mo< narchm sind erst vorgestern durch einen Kur-rier aus Petersburg, allen Schweden und Türken zum Verdruße, die besten Nach« richten eingegangen. Die mitgekommeneu Depeschen sollen blos das Ersuchen de, Monarchist enthalten haben, daß bey dem Umstände, da die Hauptmacht der Türken immer mit siärkerm Drucke sich den Russischen Truppen nähert, von unserer Seilt irgend eine mächtige Diversion geschehe» Wwöchkt. Dieß so3 hauptsächlich de« wankenden Entschluß auf Bclgrad los^ugehen, besördert haben. Der Prinz von Koburg war übrigens schon vorher angewiesen, im Fall der Noth auf das erste Ersuchen des Fürsten von Repnin, sich an dessen Armee anzuschliessen. Hier folgt das Ver;eichniß derjenigen Unteroffiziere, und Gemeinen, welche eine im Feldlager bey Focksan zusammengesetzte Kommission wegen ihrer am i. Augnst bezeigten Tapferkeit einer goldenen , oder silbernen Denkmünze würdig erkannte: Fa^ kats Korporal von Kaiser Hussaren; Fc-her Wachtmeister von Barko Hussaren; und siupprecht Feldwebel von Schröder Infanterie ; diese 3 haben goldene Denkmünzen. Ott, Oberfeuerwerker von dem Bombardierkorps ; Patsch, Korporal vom ersten Artillcrieregimente; Hertel, Kanonier Vom dritten Artillerieregimente; die Gemeinen, Teke, Uifalusi, Iuhacz, von Kaiser Huss. Paiksi, Wachtmeister; Reßsi, Dull, Swentitzkl), und Harsam Korporale, und die Gemeinen Reis, Sakas, Ketzkemeth, und Terreck von Varko Huss; Die Gemeinen Roth, Kapetzky , und Zupe^ak von Schröder; Koch, Feldwebel, undGuberts Korporal von Kaunitz; Farkas, Scharf-schüy von Szekler Infanterie; Nubner und Schussel, Gemeine von Lewenchr; Höckel, Korporal von den Pontonicrs, diese 24 haben silberne Denkmün en erhalten. Der hier erfolgte plötzliche Todesfall des Hrn. Hofraths v. Schosulan, Direktors bey dem Mautamte, und Tobacksgefalle wird allgemein bedauert. Er war ein thätiger Menschenfreund, der vielen Unglücklichen Wohlthaten , und Unterstützung an» gedeihen ließ. An dessen Stelle soll der Monarch bereits den Gr. Vinzenz v. Stra-soldo dermaligen Banko - Administrator zu Graz ernennt h< .l. Ttgram, ben za. Aug. Usz her Ge». Major von Iellachich wahrnahm, daß die Türken unter Anführung des Barjaktar Allilagich starke Rekognoszirungen gegen Dubicza vornehmen, ließ er sogleich die feindlichen Gebürge Katara, und Paßtite-vo durch das Frey'korps besetzen, und gieng am 12. p. selbst mit 2 Divis, von Palf-fy unter Kommando des Oberstlieut. Wolf, und 2 Divisionen vom zweyten Vanalre-gr.nent unter Kommando des Oberstlieut. Miksich über die Unna, in das Türkische Gebieth , nahm noch einen Trupp von den Kostaimtzcr Freiwilligen sammt ihren Bürgermeister Vukanovich mit sich. Der Hr. General durchstreifte mit seiner Mannschaft die ganze Gegend von Begovo, und Knez-polye. Mehrere feindliche Haufen , sobald sie unsere Truppen sahen, entflohen; diejenigen / so sich setzen wollten , wurden angegriffen, und ^urückgetrisben. Der als Bravi bekannte Barjaktar Allilagich flüchtete sich mit noch 2 andern Türken in ein Haus, gegen welches der Hr. General bett Lieutenant V.'avakovitsch selbst nebst bett Kostainiyer Freiwillige anrücken ließ , welche in der größten Geschwindigkeit durch die Tharen, Fenster, und Wände des Hau-ßes eindrangen, und den herzhaften Tücken nebst seinen 2 Kameraden sich zu ergeben nöthigten. Ausser diesen 3 Personen ist auch ein Deserteur, der in diese« Gegenden vielen Schaden angerichtet hat, gefangen worden, 5 Feinde sind von dem Gefechte auf dem Playe geblieben, wett mehrere aber mit fortgenommen worden. Durch diese Rekognos irung wurde der Feind aus dieser gan en Gegend, und ^besonders aus dem freyen Felde des an^r''"-. zcnden Türkischen Gebiethes vertrieben^ der Hr. Generalmajor besetzte darauf -'ln Anhöhe, welche eine weite AussM ln va feindliche Gebieth gab. Die Türken maP len Mannschüsse, ohne weiter vorMn'n, gen. Nachts um 12 Uhr führte der Hr. G. M. seine Mannschaft mit der gemachten Beute, und den Gefangenen wieder zurück. Unser Verlust bestand in 1 Todten von den Vukassovichischen Freykorps, und ein Mann von dem Kussevichischen ^reykorps wurde verwundet. Die 3 ge-sangenfn Türken sind den 18. d. über Karlstadt nach Svetitze abgeschickt worden, der Deserteur aber wurde der Iustitz übergeben. ^Focksan, ben 18. Aug. Die hier am «Nukow gelagerte Armee des Pr. v.Ko-vurg ist gestern aufgebrochen , und hat sich Naher gegen die Gebirge von Siebenbürgen gezogen , wo die Truppen gutes Wasser finden, woran es in dem vorigen Lager fast gan,lich gebrach. Die ehemaligen Umwohner unserer Stadt, und der umliegenden Orte komnm: nun häufig zurück, Und sangen an ihre durch die Wuth der Gurken ganz zerstörten Häuser wieder aufzubauen , und in bewohnbaren Stand zu setzen. — Der Fürst Potemlin ist, wie allgmmn verlautet, mit 40000 Mann im Marsche um dem Seraskier Hassan Pascha entgegen zu gehen, der bet, Ismail Über d,e Donau gesetzt hat. Man erwar-"t tagllch Nachrichten, daß es zwischen vle,en Heeren zu einem Tressen komme. ^ ^M'" , den Z. Hcrbswl. Aus Fu-)5 b'ben wir die erfreuliche Nachricht N "'' ^"k ^r Hr F- M. Graf von ^addtk, an dessen Aufkommen vor einigen 5^? «och jedermann zweifelte, ganz aus-'«r Gefahr sey, und nur noch einige Ta-ge abwarte, um seine Reise nach Wien türks^"'^ N""^ gegenüber auf un/^ .- ^ben wlrd von unfern Leuten ium N ^el Brennholz geschlagen, und den 3?/^"? -"/'lerer in SMnien siehen-"n 3lrwee herichcr geschaft. AuMnbische Nachrichten. Frankreich. Paris, öe« 16. AuF. Die Generalversammlung hat nunmehr ihren Entwurf zu der künftigen Konstitution odcr Regierungsform gänzlich zu Slandc gebracht, wovon dcr Eingang also sautet: „Wir von dml Könige berufne, und durch den Willen der Bürger aller Stände in eine Nazionalversammlung vereinigte Repräsentanten oder Vertretter der französischen Nazion führen nach unserer Vollmacht folgende Grundsätze und Regierungsform , als eine Verfassung des französischen Reichs ein. Hat sie der König einmal erkannt und besta'ttigtt, so wird und soll sie in keinem Satze geändert werden. Der Entwurf selbst ist in zwey Kapi« tel abgetheilt. Das erste handelt von den Rechten der Menschen und des Bürgers überhaupt, das zweyte Kapitel, als das wesentlichste, enthalt die Grundsatze der Französischen Regierung. Erstes Rapitel. KrMrung der Rechte des Menschen unb Bürgers. t.) Alle Menschen haben einen unwiderstehlichen Trieb ihre Glückseligkeit zu suchen. Um da:u durch Vereinigung ihrer Kräfte zu gelangen, haben sie Gesellschaften errichtet, und Regierungen eingeführt. Icde Regierung muß also die allgemeine Glückseligkeit zum End wecke haben. 2.) Hieraus folgt, das die Regierung zum Besten derer, die regiert werden, und nicht c"5l^V^?'> ilt; daß kein öf-fentltches Amt als em Eigenthum derer, die es ausüben, betrachtet werden kann; daß das Prmnpmm aller Souverainita't der Nazlon beywohnt, und daß keine Gesellschaft und keine einzelne Person eine Au-tontat haben kann, die nicht ausdrücklich daher kommt. 3.) Die Natur hat die Menscht« frey und einander gleich an Rechten gemacht; die gesellschaftlichen Unterschiede müssen sich also auf dcn gesellschaftlichen Nutzen gründen. 4.) Um glücklich zu seyn , müssen die Menschen die freye und gänzliche Ausübung alle? ihrer physischen, und moralischen Kräfte haben. 5.) Man muß daher auch andern die freye Ausübung der ihrigen einräumen. 6.) Aus dieser «usdrücklichen oder stillschweigenden Uebereinstimmung entspringt zwischen den Menschen eine doppelte Beziehung der Rechte, und Pflichten. 7.) Eines jeden Recht besteht in der Ausübung seiner Pflichten, die allein durch das ahnliche Recht, dessen andere einzeln gemessen, eingeschränkt ist. 8.) Jedermanns Pflicht besteht darin, tas Recht eines andern zu respektiren. 9.) Um also die allgemeine Glückseligkeit zu bewirken, muß die Regierung die Rechte schützen, und die Pflichten vorschreiben. Sie muß der freyen Ausübung der mensch, lichen Kräfte keine andre Gränzen setzen, «ls die zur Sicherung des Genusses aller Vürger, und zur Verhinderung schädlicher Handlungen für die Gesellschaft nöthig sind, zi. s. w. iO.) Durch deutliche, bestimmte und einförmige Gesetze für alle Bürger müssen die Rechte geschützt, die Pflichten vorgeschrieben, und schädliche Handlungen bestraft werden. 11.) Die Bürger können keinen andern , als solchen Gesetzen unterworfen seyn, worin sie oder ihre Repräsentanten frey gewilliget haben; lind in diesem Sinne ist das Gesetz ein Ausdruck des allgemeinen Willens. 12.) Alles, was das Gesetz nicht verbietet, das ist erlaubt, und niemand kann gezwungen werden das zu thun, was es nicht befiehlt. 13.) Das Gesetz kann nie auf Tha- ten gezogen werden, die bor seiner Vekants machung vorhergehen, und wenn es gegee ben wäre, um das Urtheil über vorhergegangene Thaten zu bestimmen, so würde es unterdrückend und tyrannisch wet-den. 14.) Um dem Despotismus vorzubeugen , und die Herrschaft der Gesetze sicher zu stillen , muß die gesetzgebeude, voltziehende und richterliche Gewalt verschieden seyn. 15.) Alle einzelne Personen müssen zu den Gesetzen ihre Zuflucht nehmen, und schnelle Hülfe gegen "alle Beleidigung und alles Unrecht, welches sie an ihren Gü-tern , oder an ihrer Person erlitten haben, oder auch wegen Hindernissen, die sie bey der Ausübung ihrer Freyheit fmden möche ten, erhalten können. 16.) Es ist jedem erlaubt, Gewalt mit Gewalt zu vertreib ben , wofern sie nicht vermöge des Gesetzes angewendet wird. 17.) Niemand kann anders, als vermöge des Gesetzes, nach der von demselben vorgeschriebenen Form, und in Fällen , die es vorgesehen, in Verhaft genommen, oder gefangen gesetzt wtl-den. 18.) Niemand kann anderswo, alt in dem Gerichtszwange, der ihm von dem Gesetze angewiesen worden, gerichtet we^ dcn. 19.) Die Strafen müssen nicht will-kührlich , sondern von den Gesetzen besinnt, und schlechterdings einerlei sur alle Bürger seyn', wie ihr Rang und Vermögen auch beschaffen ist. 22) Jedes Mitglid de> Gesellschaft, welches Recht zum Schutz* des Staats hat, muß zu dessen Glückst-ligkeit behülflich seyn, und zu den nöth^ gen Kosten nach Maaßgabe seines Vermögens beytragen , ohne daß eines , wie M Rang oder Bedienung auch beschaffen fty ^ an eine Begünstigung oder Befreyung n"' spruch machen kau. (DieFortseyu„3 f"^ 2. Uhr aufdem Platze Nro. 135« '"de5 von Kleilmiayerschen Buchhandlung ausgegeben.