Iwts- zur Laibacher Zeitung. , ^, , is -7,,,« , , ' - . ,______________________ ,s!lV ,' HK 139. Hamaag ven 19. Hovember 1842. Clubernial- Verlautbarungen. 3.160'^.(1) näNr27484.Nr.2L3.Et.GVC. Kundmachung der Verkaufs - Versteigerung der dem Neligionsfonde gehörigen Fischerei-Gerechtsame inV»(jä, in der Gemeinde ^.lturu, im Rcntbezirke H>ola. —- In Folge deö hohen Hofkammer-Präsidial-Decretes vom 12. Juni 1831, Nr. 6167, wird am 20. December 1842 in den gewöhnlichen Amtsstunden bei dem k. k. Be: zirks-Commissariate I?oli,, Istriancr Kreises, im Wege der öffentlichen Versteigerung zum Verkaufe der nachbenannten, dem Neligion5-fonde gehörigen Gerechtsame geschritten werden, und zwar: des Fischfangrechtes in Vuclö in der Gemeinde ^llura, im Schähungöwerthe ron 420 st. -— Diese Gerechtsame wird um den vorangcschten Fiöcalpreis auögebotcn, nnd dem Meistbietenden mit Vorbehalt der Geneh-uügung des k. k. Hofkammer-Präsidiums überlassen werden. — Niemand wnd zur Versteigerung zugelassen, der nicht vorläufig den zehnten Theil deö Fiöcalpreisis, entweder in barer Conventions-Münze, oder in öffentlichen verzinslichen Staatöpapieren nach ih^n, Zur Zeit deö Erlages bekannten cursmä's;igc„ oder sonst gesetzlich bestimmten Wcrchc bei der Verstei-gcrungS-Commission erlegt, oder cine auf diesen Betrag lautende, vorläufig von derrrwähn-ten Commission geprüfte und geschlich zureichend befundene Sicherstellungs. Urkunde beibringt. — Die erlegte Calllim! wnd jedem Militanten, mit Ausnahme jener des MeijNnetcrs nach beendigter Versteigerung zuruckacstellt; jene des Meistbieterö dagegen wlrd alö verfallen angesehen werden, wenn cr sich zur Errichtung deö dilßfälligen Contracles nicht herbeilassen wollte, ohne daß er deßhalb von den Verbindlichkeiten nach dem Licitationsacic befreit würde, oder wenn cr die zu bezahlende erste Rate dev gemachten Anales in der festgesttzlcn Zei: nicht berichtigen würde. Bei pflichtmäßiger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte Betrag ander ersten Kaufschillingshälfte abgerechnet, oder die sonst geleistete (Kaution wieder erfolgt werden. — Wer für einen Dritten einen Anbot machen will, ist verbunden, die von diesem hiezu erhaltene Vollmacht der Versteige-rungs'Commission zu überreichen. — Der Meist-bietcr hat die Hälfte deö Kaufschillings innerhalb vier Wochen nach erfolgter und ihm bekannt gemachter Bestätigung deb Vertaufactes, und .wch vor der Uebergabc der Gerechtsame zu berichtigen, die andere kann er gegen dem, dasi cr sie auf der erkauften Gerechtsame oder auf einer andern, normalmaßigc Sicherheit gewährenden Realität grundbücherlich versichert, mit fünf von hundert in Conventions-Münze verzinset, und die Zinsen in halbjährigen Verfallsraten abführt, in fünf gleichen Jahresraten abtragen, wenn der Erstehungspreis denBetrag von 50 si. übersteigt; sonst aber wird die zweite Kaufschil-lingshalfte binnen Jahresfrist, vom Tage der Uebergabc gerechnet, gegen die ersterwähnten Be« dingnisse berichtiget werden müssen. — Bei gleichen Anboten wird demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich zur soglcichcn oder früheren Be-ricyligung des Kaufschillings herbeiläßt. - Für. den Fall, daß der Ersteher der Gerechtsame con-tractsbrüchig, und letztere einem Wiederverkaufe, dessen Anordnung auf Gefahr und Kosten deb Ersteherä dann sich ausdrücklich vorbehalten wird, ausgesetzt werden sollte, wird es von dem Ermessen der k. k. Staatsgüter-Vcräusierungö-Provinzial Commission abhängen, mcht nur die Summe ^zu bestimmen, welche bei der neuen Feilbietung für den Auörufsvrcis gelten sollc, sondern auch den Rclicitationsact entweder unmittelbar zu genehmigen, oder aber denselben dem hohen Hofkammer'Präsidium vorzulegen. — Weder aus der Bestimmung dcö Ausrufe preiseö, noch aus der Beschaffenheit der Genehmigung des Licitationsncteö kann der contractü- 863 brüchig gewordene K5ufer irgend eine Einwendung geqen die Gültigkeit und rechtlichen Folgen der Rclicitation herleiten. — Nach ordentlich vor sich gegangener Versteigerung und ru'ck-sichUich bereits geschlossener Licitation werden weitere Anbote nicht mehr angenommen, sondern zurückgewiesen werden, worauf die Licitationslu-stigen insbesondere aufmerksam gemacht werden. -»^ Die übrigen Verkaufsbedingnisse, der Werth- anschlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernden Fischerei-Gerechtsame könnejl von den Kauflustigen bei dem k. k. Bezirks-Com-missariate I> Dreißigst - Tariffeö vom Jahre 1840 genannten Eisen-Artikel Be> zug nehmen, zur allgemeinen Wissenschaft unl> Darnachachtung bekannt gemacht. ! Dießseitige ^'^^/ Bciderlan- ^Masi' Eingangs- ^"'?^ dige ! !"' Gebühr bel der' DrcNN^^^ Ausgangs^, stab der /c- c , ° < buhr bel der ElN- ^" " ! Verzol- Ungar« ober ^^ Sieb.,,bür.. ^ ^""!"' l«,,g S.ebendurg.» ^^______ ^«„«c. ! ^ s^" st, > kr. f>, , kr, > ! ! ! l >, ! > ^ 1) Eisenstein, cigentllch Eisenerz . . !.......... , " 1 , . 2) Eisen, rohes, in Gänsen, Mulden/ ! ! Flößen und Blatteln, Klaub- und ^ Waschcisen, überhaupt alleö Eisen, > welches von den Schmelzwerken K^57- .............."enfrel......,,! 3) Hammerschlag, Schmidezunder od. ^i Ctr. ^ , 6>/ __ . ^ Sinter, Eisenfeilspane und derglel-^^co - ^ ! " ^ ^ chen Abfälle....... , ! tz) Eisen, altes und Brucheisen ohne l Unterschied.......' 5) Frischeisen, halb und vollkomme- ! ncs, d. i. alleö Roheisen, welches der ! Zerrennung oder Verfrischung be- '''^reits unterzogen worden, aber noch ! j nicht zur Centnerware verfeinert ist, ^ ^ 6'/ — ! 2'/ und worunter auch das Roheisen ^ ^ Ar. — " > (oder richtiger Grobcisen) in Mas' ^ ,^ouo seln, welches bereits daö Product i desFrischprozesscs oder der Schmidt eisenbereitung ist, gehört . . , 6) Grob-und Strcckeistn in Stangen und Buschen aller Art, oder söge- ^ ^ l' Nannteö 6entnergut, als: Wagen-schienen, Mgclzahn. Eisen, Ankereisen u. dgl. ...... 869 Die IM für den bezeichneten inländischen Verkehr über die innere oder Zwischen-Zoll - Linie erlassenen Zoll - und Dreißigst-Bestimmungen haben mit dem 1. December 1842 in Wirksamkeit zu treten. — Laibach am 3. November 1842. Joseph Freiherr v. Weingarten, ^landeö - Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, Vice-Präsident. Friedrich Ritter v. Kreizberg, k. k. Gubernialrath. Z. i6o5. (2)262746) Nr.270 St.G.V.C. Kundmachung der Verkaufs, Versteigerung zwe,er in der Gemeinde kluzxia, Renlbeznkes Capo d'Istna gelegenen Fonos-Realttälen.— In Folge hohen Hofkammer: Präsidial »Decretes vom Za. s>ep« tember l8/z,, Nr. 680 l?. I'., wnd am 3o. November l. I. m den gewöhnlichen Amts-stundcn bei dem t. k. Remamt, Capo d'Istna, Issrlancr Kreises, zumVeikaufe dernachbenann» len, zu ^1^38'^ un Rentbcj»rleCapo d'Istl,age» legcnen Fonds - Nealltaten geschritten wtrden, als: i)e>nce Brachgrul'dcs >n der(^unl.r2^ll» l^i»l-nc^i, Gcmcinde IVIX^li», im Flächenmaße uon bellausig 652 ^ttlafter u„h geschätzt auf 28ss. 24'^ kr.; 2) tllics Brachgrundes m,t 44 Re> blnsiöckcn, in delsclden (^onliaclH u»id Gemeinde, im Flächenmaße von 23/»tt Hl^laftcr und geschäht auf lo5 si. - Dlese N^llläten werden einzelnweise, so wie sie der betreffende Fond besiyt und genießt, oder zu besitzen und zu gcmcßen berechtiget wäre, um dle beigesetzten Fiscalpre.se ausgeboten, und den Meistbietenden mit Vorbehalt der Genehmigung des k. k. Hof-kammer-Präsidiums überlassen werden. — Nie' mand wird ,ur Ve'stclczerung zugelass,,i, der Nlcht vorläufig den zehnten Thell des Fiscal' prelses, entweder in barer Colwemio,is-Münze oder in öffentlichen verzmsllchen Slaatspaple-ren nach chrem zur Ze»t des E'lages bekamuen cursmäßigen oder sonst gesetzlich bestimmten Werthe, bei der Versscignungs-Comm,silo„ erlegt, oder eme auf t>,cs?n Betrag lautende, vorlausig von der nwihntm Commission ae; prüfte und gesrtz'zlch zureichend befundene Sl-chersscllungS Urkunde beibringt. — D»e e>l>gte Caution w»rd l?dem Llcilanten, mit Ausnahme jener desMcistbieters, nach beendigter Versteigerung zurückgestellt, jene dcs Melstbielers dagegen wnd als oe>fallen angelehen weiden, wenn er sich zur Errichtung des dießfälliicn Contraries lücht l'erbeilaffer, wollte, ohne daß er deßhalb von den Verkmdlichleiten nach dem Licitationsacte befcett würde, oder wenn er die zu bezahlende erste Rate deS, gemachten «nbo«-tes in eer festgesetzten Zelt mcht berichtigen würde. Bei pfilchliräßiger Erfüllung dieser Obllegcnhelten aber wlrd ihm der ericgte Betrag an der ersten KaufschUlingshalfte abge« rechnet, oder die sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. — Wer für einen Dritten einen Anbot machen will, »st verbunden, die von diesem h>ezu erhaltene Vollmacht der Vers steigerungs.Commiffwn;u überreichen. —> Der Mtlstbleter hat die Hälfte des Kaufschlllings »nnerhalb vier Wochen nach erfolgtet und ihm bekannt gemachler Bestätigung des Verkaufs» actcs, «lib noch vor der Uebergabe der Rea: liläl zu be'lchligcnj d>e andere Hälfte kann er gegen dem, daß er sie auf der erkauften oder auf einer andern, normalmäßige Sicher, he>t gewahrenden Realität g'Ulidbüchclllch versickert, mit fünf vom Hunden in Conventions Münze verzmsel, und die Zinsen in halbjährigen Verfallsraten abführt, in fünf gleichen Jahresraten abtragen , wenn der Erste-hungsurns dcn Betrag von 5o fl. übere st.igt; svlist aber wiro dle zwelte Kaufschil-llugshälfl'e binnen Iah»csf:l!l, vom Tage der Uebergabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Bedmglusse berichligel werd,n müssen. — Bei glc>ch-li Nnborcn wild demjenigen der Vorzug gegeben werden. der sich zur sogleis chen ooer ftühern Berichtigung des Kauf-sch'llin^s herbeiläßt. — Für dm Fall, daß der E,sschec der N^lltät lonlraclsbrüchig, und letztere einem Wiederverkaufe, dcssd, ausgesetzt werdm ft llle, wlrd es von dem >3r, messen der k. k. Slaalsgüce»--Ve>auß,rungs« Provllizlal ° Eommlssion abhängen, nicht nur die Summe zu bestimmen, welche b,i der NlUcn Feilbictung für den Ausrufspreis gel« ten solle, sonoer«, ailch den Relicitalionsact entweder unmittelbar zu genehmigen, oder aber dclisclben dem hohen H^fkammer ^ Präsidium vorzulegen. - Weder aus der Blsslmmung des slusrufsftrcises, noch aus der Beschaffen, he>t dcr Genehmigung dcs ?icitationsactes kann der colinaclsb'üch'g gewordene Kaufer irgend cine Emwmdung gegcn dle Gültigkeit und vccbtlichcn Felgen der Nclicitation herleiten. — Nach ordentlich „or sich gegangener Versteigerung und rüclstchillch nach bereits ge-schl sscner ^»citation werden weitere Anbote »licht mehr angenommen, sondern zurückgewiesen werden, worauf die Licuallonslustigm insbesondere aufmerlsam gemacht werden.— Die übrigen Vclkallfsbedlnginsse, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernden 870 Realitäten können von den Kaustussigen bei dem k. k. Rcntalnte m i^apo d'Issrla eingese« hen werden. — Von der l. k. Staatsgüter' Verauß.'rungsanz., Emmenthaler, Hol« linder, Gvouer, Quargel, Pnmsen, 1^0lul<- Geselchtes. Schinfcli von Sl. Daniel, klein geschlm« ten, dann G'äyer Scbmkcn, Z"'gcn und Kals^»fic,sch, I^1l»rl» clc'il l Pllglicser und K'ali;f.lacli, D"lltl,i Alcx., Haselnüsse; Sicillaner, Smirnei », Calabrestr-und Bullan,Rosmen, Zanl. Wc,^bec,-, grüne Erdscn vrn Odessa, Dcbllzlncr und Venlzia» ner Seife. Hamburger Haringe, Rundsisch, und Sardsüc,,, Tonina »n Oel, und grüne On-vcn, echte Aoola. Geschirre. Alle Sorten englische und inländische Smngut? und Porzcllan-Geschlrre, stückt!,^, als auch in ganzen Servicen. laibach am i5. November i6^L. Joseph ^lllr. Am Hauplplah Nl. 2 35.