Zeitschrift für krainische Landeskunde. Nummer 4. Laibach, 1897. Y. Jahrgang. Das Eisen in Krain. Beiträge zur Geschichte der krainischen Eisenindustrie und des krainischeii Eisenhandels. Von A. Milliner. Bergordnung und Berggericht. IY. Am 9. November ritt er nach Krop, Stein-büchl und Kolnitz, wo er die Bergwerksordnung „durch und durch auf die Wündisch sprach verdolmötscht und verkhündt“ hat, die Arbeiter „in Gliibdt“ genommen und Becht gesprochen. Dann sei er zum Pfleger von Radmannsdorf, Wolf Rasp, habe ihm die,.Ordnung „fürgetragen“, und ihn ermahnt, die armen Gewerken nicht zu bedrücken, sie in Ruh und Frieden zu lassen und ihm hr seinem Amte keine Hindernisse zu bereiten. Rasp achtete darauf nicht, sondern habe ihm „schmechtliche Wort zuegesagt. Auch den armen Gewèrkhen so mit dagewest, bedroet, wie er diePundter1) lernen und Erst halten welle“. Er halte sich an seine Pfandverschreibung und kenne keine Bergwerksordnung und keinen Oberbergrichter. Eine Zuschrift beantwortete Rasp gar nicht. Am folgenden Tage ritt Tolhopf gegen Eisnern, um auch hier Gewerke und Arbeiter in „glüht“ zu nehmen. Die von Eisnern widersetzten sich aber nicht nur der Ordnung, „sondern dieselb in Verachtung gestellt, und dermassen zu gegen gewest, dass Ich vor der menig Volkhs in sorgen gestanden“. Sie sagten, der Pfleger von Lack, Herr von Sigers-torff, hätte ihnen verboten, ihm als Oberbergrichter Gehorsam zu leisten. Als er sich an Letzteren gewendet, gab er zur Antwort, er wolle darüber dem Bischöfe von Freising berichten. So musste Tolhopf unverrichteter Sache wegreiten. Nach seiner Abreise hat aber der von Sigers-torff den Gewerken „vili Häfftigen“ verboten ihm zu gehorchen, ja sogar gerathen, ihn in ihre ') Aufrührer. Häuser nicht einzulassen, in welchem Sinne vom Richter zu Eisnern ein Schreiben an Tolhopf erfolgte. Bezüglich der Rechnung der Gewaltträger heisst es, dass sich dieselbe über 2316 fl. Rh. belief. Die Gewerke gaben, so oft sie verlangten, Geld her, sie erwarteten aber rechtmässige Rechnunglegung. Es zeigte sich aber eine solche Unordnung in den Rechnungen, | keine Belege weder für grosse noch kleine Posten, dass die Gewerke sehr unwillig waren. Die Schuld der Gewerke sollte aber noch 1724 fl. betragen, so dass sich die Gewerke entschlossen, „solche verwürtte vnd ganz verdaechtige Raittung gar nicht anzunemben“, sondern eine Specificirung zu verlangen. Sie seien drei Tage über der „Raittung“ gesessen. Als ihnen vor Gericht ihr Vorgehen höchlich verwiesen wurde, wussten sie sich nicht anders zu verantworten, als „dass sy nit Docters noch Puechalters wären, sy westen nit wie sy die Raittung anderst stellen sollen, worumb man sie das nit ehe gelernt hatte, vnnd triben und treiben selbs als gespött daraus“. Nach vielem Hin- und Herreden einigte man sich dahin, den Rechnungsrest von 1724 fl. auf 615 fl. Rh. herabzusetzen, eventuell anzuerkennen. Seit dieser Zeit habe ich „bei Inen all meine Huldt und Freundschaft verloren, da hatte ich bei Inen khein günst noch gnadt mehr, vnnd wie Ich hieruor zu disem Ambt geschickht vnd tauglich durch sy geruembt, vnd gehalten, also bin Ich Jezo durch dise Ire Raittung der Aller vnwerdest vnd vnuer-standigist worden“. Junauer und Rottenmaner legten die Gewaltträgerei ab bis auf den 10. Mai 1576, das ist ein halbes Jahr. Seither klagen sie mich an, „wann Ich aber. Ir Raittung verthaidigt Inen der Unbilligkhait wider mein gewissen vnd Pflicht bei gstanden vnd die Armen Gewerkhen neben Inen vberförthaillen hette helfen, wäre Ich noch besser dann hüuor nie.“ 4 Die Gewerke beschlossen nun, bis auf St. Niklastag (2. December) per Ctr. Eisen 2 kr. zu erlegen, wodurch in die 300 fl.1) aufgebracht würden. Tolhopf bespricht nun weiter seine Thätigkeit im Jahre 1576 und sagt, dass er auch die Hämmer in der Wohein und zu Assling beritten, bei denen er „Ir er Vngehorsamb willen nichts Richten mögen, dessen Ich mich in den HansenHolzer gezogen haben wil“. Die Italiener waren, wie 1 schon öfters bemerkt, der neuen Ordnung von Haus aus nicht grün. Wie wir sahen, war z. B. Gnechi ein williges Werkzeug Junauer’s. Bei der Wahl des Oberbergrichters hielten sie sich reservirt abseits, und in seiner Yertheidi-gungsschrift sagt Tolhopf, dass er mit den Herren und Landleuten auf gutem Fuss zu sein sich bestrebte und sich mit ihnen nicht verfeinden wolle, da er nicht beabsichtige, sein „Leib vnd Leben an die Pfan zu setzen, weil Ich ohne dis vor den Walchen vnnd andern die mir dröllich, zu mehrmallen gewahrnet worden“. Auf die Anklage, Tolhopf hielte keinen geschworenen Gerichtsschreiber und Frohnboten, antwortet er, dass er 1574 nach seiner Installation den Hans Mucha als Schreiber aufgenommen und iy„ Jahre gebraucht. Als ihm am 9. August 1575 die Bergwerksordnung eingehändigt wurde, hat er ob Unbrauchbarkeit des Mucha, den Gregor Zier-man „zuvor in Laibach gewesten Teutschen Schulmeister“ mit 72 fl. Besoldung aufgenommen, die er ihm aber, „weil niembt khein gelt hergièbt, auss aignen Sack geben muss“, am 12. October hätte er ihn ein Jahr, und Zierman sei ein bei Hoch und Nieder geachteter Ehrenmann. Bezüglich der Klagen, er kümmere sich nicht um die Wälder, sagt er, er habe wieder heuer die Wälder zu Assling und Hudavolsch beritten, „aber die vngehorsamen Wallien lassen nur dess mehr zu Tr uz die Wälder vnnottiger Weiss nider schlachen vnnd verderben. Der Herr von Sigestorf alls Pfleger der Herrschaft Lagkh, deme Ich die Verwüstung vnd Verschwendung derselben Wälder in der Herrschaft Lagkh gelegen, zuegeschrieben, vnnd abzustellen vermanet, hat denèn Pauern vmb souil desto mehr erlaubt, dass sy destò häfftiger darin Schwenden, Prennen vnd das schön gehülz welliches der Erz. drh. ein schöner Schatz, Abschlagen, Gereutter machen vnd mit dem Gaiss Vieh verderben, dermassen dass zu erbarmen“. Unterm 23. October 1577 erfolgt zunächst ein Bescheid der Kammer, Tolhopf habe im Dienste zu bleiben, welchen er fleissig abzuwarten habe. Den Gewerken aber wird eingeschärft, ihm gebührenden Gehorsam zu leisten. Unterm 5. December 157 7 ') 300 X 60 = 180°0 kr--= 9000 Ctr. Eisen. d. „Bruck a. d. Muer“ erfloss das Urtheil des Erzherzogs in der Angelegenheit, in welchem es heisst: Es habe der Herzog „auf nur der Gewerckhen selbst Anhalten, vnnd sonnst der erforderenden notturfft nach“ unter 23. Februar 1575 die neue Bergwerksordnung erlassen. „Dieweil unns aber an iezo aller Hanndt darwider strebende Vngebür, vnnd namblichen das Etliche gewerckhen angeregter neu aufgerichter Perckhwerchsordnung sich freuenlich Wiedersetzen dieselb wie auch vnsern vnd vnserer Nachgesetzten Obrigkeiten beueleh verschimpfen vnnd verachten Hanndt an die Pötten legen vnnd sonnst immer weeg souil truzigen muetwillen freuel vnnd vergweltigung yeben vnnd treiben, das sich vnser Ober-Perckhrichter vmb kheine Handlungen, an denselben Ortten annemen oder zurechtfertigen vnndterstehen dörfe, vnnd das auch sy durch etlich Lanndtleuth verthadigung in sollichen Vngehorsamb gleichsamb nit Wenig gesterckt werden sollen, glaubwürdig fürkhümen. Weliches alles vnns aber billich zu höchsten vnnd ganz vngnädigem missfallen raichen tuet, Auch alss zuezu-sehen oder zugedulden kheines Weegs gemaint sein will.“ Der Herzog befiehlt daher bei Strafe dem Bergrichter zu gehorchen, ihn in Ausübung seines Amtes nicht zu stören und die Anordnungen der Obrigkeiten nicht zu verachten, zu beschimpfen und - sie nicht zu vergewaltigen. Als, Strafe wird gedroht: „Mit ArrestirungleresPerckhwerchstail vnnd des in Ieres Hämern vnnd Wer ckhgäden gemachten Eysens, Stachel oder Nägel strakhs an alles verschonen fürzugeen.“ Nun war die Position des Oberbergrichters einigerm assen gefestigt, seine Autorität gewahrt und dem Uebermuthe der rohen Gewerke in etwas der Zügel angelegt. Unterm 5. Mai 1578 erlässt Tollhoff ein Circulare, in welchem er den Gewerken vorhält, dass sie trotz Beschlusses, vom Ctr. Eisen 2 kr. Anlage zu bezahlen, dem Boten, welchen der Oberbergrichter zur Eincassirung aussandte, nichts bezahlten, derselbe nach neuntägiger Reise, auf der er bis in die Wochein gekommen, „unve rieh teter zurückhkhomen“. Er befiehlt ihnen daher, zum 26. Mai nach Laibach zu erscheinen und bei Strafe „der grossen Perckh Peen“ die Anlage mitzubringen und zu seinen Händen zu erlegen. Tollhopf starb 1579. Junauer’s Hass gegen ihn war unbezähmbar und sein Intriguenspiel unaufhörlich. Noch kurz nach dessen Tode schreibt er in Gemeinschaft mit Rotten-manner an den Vicedom unterm 3. September 1579 : „Es sei laut Bergwerksordnung, III. Artikel, den Gewaltträgern auferlegt, dass in Folge Ablebens, Schwachheit, Unverstand des Oberbergrichters, einen neuen vorzuschlagen. Da Felix Dolhopf gar untauglich war, so hätten sie in der letzten Zusammenkunft den Paul P r e gl lumi Ludwig Bartolay erwählt. „Weil nun Felix Tolhopf mittlerweile gestorben, so bitten sie, der Vicedom möge dies der Camer anzeigen und die beiden Genannten in Vorschlag bringen.“ Tollhopf amtirte seit 13. October 1578, also fast sechs Jahre. — Wie viel Aerger muss der Arme von Junauers Falschheit ertragen haben, der ihn frühzeitig ins Grab brachte. Nach des verhassten Tolhopf Tode berufen Junauer und Rottenmanner als Gewaltträger , mit Circulare dd. „am Khobl“ 18.- September die Gewerke über Auftrag des Yicedoms zur Neuwahl eines Oberbergrichters auf Montag nach Michaeli, den 5 October, nach Krainburg. Es erschienen zur Wahl, welche am 6. October 1579 stattfand, folgende Gewerken: Paul Junauer aus der Sala, Mathias Rottenmanner aus Eisnern, Paul Pr egei aus derVodiz, Felician G o m p a für Ob er- und Unter-Eis ern, ’) Hieronymo Gnekho vom obern Hammer am „Kohl“ (Hubl), Anibaie Gnekho vom untern Hammer am „Khobl“, Francesco Maluasia von den drei Hämmern, als an der Feistritz, und zweien na Po sab lenim, Ludwig Bartholey vom „neuen Playhaus zu Asling“, Andreas Perkhuzin, „von ebendort sein Mitgewerke“, Matthäus Krabath, Bürger zu Krainburg, „ Gewalttrager der Herrn und Gewerken des Eisenbergwerks in der Gankher“, Hans Heinrich e r zu W r e k h o u i z (Brekovca), Georg F r a k h o 1-litz, Bergrichter und Hammergewerk zu KlioHniz, Christof Casparin, Bergrichter und Hammergewerk zu Steinbüchl, Peter Morzhitsh aus der Krop vom obern Hammer, Blas Jenish aus der Krop vom untern Hammer. Abwesend | waren geblieben : Misser Santo Markhesi und Buzelluni, Hammergewerken zu „Jauernik und a. d. Sau bei Assling“. Ihr Bevollmächtigter war Francesco Malvasia. Oratio Nani, Gewerk beim „alten Hammer Khuechels Hammer in der Wochein“. Auch für diesen wählt Malvasia von an der Feistritz. Hans Trantin, Gewerk in der Canomel (Känomla). Bahtista Gnekho, Gewerk in der K1 o b u s h (Hudavolša), Eneas G e 11 i n-ger, Gewerk in der Idria. Diese wählen schriftlich. Piero Perkhozin, Gewerk, zu Leng veld (Mojstrana bei Längenfeld), sein Bevollmächtigter war Anibaie Gnekho. Andreas Pregl, Gewerk in der Neuen Welt, endlich Gregor D o 11 e n i z (Dolenc), „Bestandmann desPergwerks Rangenau beiWipach“. *) *) Die Herren waren nämlich wieder Gewaltträger ihrer Mitgewerke in den betreffenden Ortschaften. Gefertigt ist das Wahlprotokoll von Andre Sun, Bürger zu Krainburg und „in dieser Erkhürung fürgenombener Pergkschreiber". Einstimmig wurden in Vorschlag gebracht: Paul Pregel und Ludwig Wartholley; nur Paul Pregel gibt seine Stimme dem Junauer. Die unangenehmen Erfahrungen, welche man in den ersten fünf Jahren mit den ungeberdigen Herren gemacht hatte, scheinen bei der Erzherzoglichen Kammer nicht ohne Eindruck geblieben zu sein, man ignorirte hohen Ortes diese Wahlvorschläge ganz, und unterm 3. Februar 1580, dd. Graz, ernennt Erzherzog Carl den Gregor Cornar (Komar) zum Oberbergrichter und weist ihm 200 fl. Gehalt an, das Geld sei von den Gewerken einzubringen. Hiervon wird der Vicedom Niklas Bonhomo mit Zuschrift intimirt. Komar amtirt bis Ende 1583. Durch seine Berufung als Verweser nach Idria wird der Posten des Oberbergrichters, wie es in der Zuschrift dd. Graz, 3. Jänner 1584, heisst: durch Gregor Comar's „Abzug“ erledigt. Als Nachfolger wird Hans Holzer ernannt. Ein Wahlakt liegt -weder vor, noch wird eines solchen irgendwie Erwähnung gethan; man bekam eben Junauer’s Intriguen, welcher die rohen Gewerken ganz in der Hand hatte, satt, und wollte die Autorität des Oberbergrichters nicht zum Spielball Junauers machen lassen. Was sich inzwischen in den Gewerkenkreisen, dann zwischen diesen uud der Regierung abspielte, ist aus den Akten nicht zu ersehen. Junauer’s imd Rottenmanner’s Gewaltträgerschaft wurde durch den Vorgang der Kammer ganz gegenstandslos, da man sie einfach nicht mehr hörte, sondern die Oberbergrichter ohne Vorschlag ernannte. Junauer und Rottenmanner konnten sich indessen nicht beruhigen und den Verlust ihrer führenden Stellung unter den Gewerken nicht verschmerzen. Abermals erhoben sie ihre Klagen über den Verfall der Gewerke, „seit sie des Amts Irer Gewaltstragerei ent-sezt.“ Jezt würden „die mereren vani nüzlichi-sten artikel der Perkhordnung nicht mer gehalten noch volzogen, vnnd darumben die Eysen Perkhwerch Jezo erger als zuvor steen.“ Es wird daher unterm 20. Februar 1584 dem Oberbergrichter von der Karner in Graz aufgetragen, dass er „ den Supplicanten gegen mergedachten Gber-khen dermassen der Gebüer vimd billichkait verhelfe, damit Sy sich veitter zu besclrwären nit Ursach haben.“ Durch 14 Jahre agitirt nun schon der ebenso j energische als egoistische und ehrgeizige Mann in aller möglichen Weise, um sein Ziel zu erreichen. 4* Kleinere Mittheilungen. Die Ausgrabungen in der Spital gasse in Laibach 1896 und 1897. Yon A. Müllner. in. Die Rippenansätze der Wölbung lagen 2 m über dem Boden, einer derselben war noch erkennbar. Taf. II, Fig. 1, B. Hier wurde zuerst bis auf die Tiefe von 2 m unter Terrain gegraben, weil man hier die Kalkgrube für den Neubau anlegte. Es ist wahrscheinlich, dass wir es hier mit den Resten jener Kapelle zu thun haben, welche bei der ersten Errichtung des Spitales1) durch die Königin Elisabeth hergestellt wurde. In einer uns nicht bekannten Zeit, wahrscheinlich nach dem zerstörenden Erdbeben von 1511, wurde die zweite Kapelle errichtet, da die erste zu klein geworden war gegenüber der steigenden Zahl der Bewohner. Mit dieser grösseren haben wir uns nun eingehender zu beschäftigen. Dieselbe reichte bis an die alte Fronte des Hauses in der Spitalgasse, während die neue Baulinie des Hauses bis zur Linie x y des Planes, Taf. I, zurückgesetzt wurde. Um daher volle Einsicht in die Anlage zu erhalten, mussten die Fundamente des Baues über die Baulinie x y hinaus hier ausgehoben werden. Dies geschah über gütige Bewilligung des löbl. Stadtmagistrates auf Kosten des Musealfondes, welche der löbl. krainische Landesausschuss bewilligte. Da von den Baulichkeiten über Terrain, wie schon bemerkt, nichts mehr vorhanden war,2) so beschränkte sich das Interesse auf die Fundamente und die um und unter denselben zu Tage tretenden Funde. Die Ausgrabung des Grundes bestätigte vor allem die peinliche Genauigkeit, mit welcher 1831 Emerich Schreiber die Baulichkeit aufgenommen hatte. Der Grundriss ist: auf Taf. I, JB, C, D, ersichtlich. Die Totallänge des Baues B betrug sammt Vorhalle C 10’5 Klafter oder 20 5 m\ der Raum JB war durch zwei Bögen in drei Theile gesondert, in der Vorhalle C stützten zwei Pfeiler F F die Wölbungen. Die Fundamentmauern der Kirche reichten bis in 2 m Tiefe und standen auf Piloten, welche in den sandigen Lehm (mivka) und den Thon eingetrieben waren. Mit Rücksicht auf die Nachrichten, dass; hier bei ■) Der locale Sprachgebrauch bezeichnet damit fälschlich ein Krankenhaus. Unter Spital verstand man im Mittelalter ein Unterkunftshaus für Arme, Pilger und Reisende; ein hospitalitium von hospes, Gaslfreund und Gastwirth. 2) Dieselben wurden, wie oben bemerkt, zu Geschäftslocalitäten umgebaut. St. Elisabeth Herbart von Auersperg nach dem Gefecht bei Budački begraben worden Sei, glaubte man möglicherweise auf ein Gruftgewölbe in der Kirche rechnen zu dürfen. Die Erwartung wurde nicht erfüllt, denn der ganze Boden unter der Kapelle war aus Estrich gebildet, unter welchem der ursprüngliche Thon und sandige Lehm lagen. Keine Spur deutete darauf hin, dass je nach Erbauung der Kapelle der Boden aufgerissen worden, obgleich das Terrain derselben mit Skeletten dicht gefüllt war. Ehe wir nun zur Besprechung derselben schreiten, seien hier einige Fundstücke vorgeführt, welche im Gemäuer der Kapelle und der benachbarten Gebäude sich vorfanden, oder in der Erde zerstreut lagen : 1. Münzen: fünf Stücke der Augusteischen Zeit, schlecht erhalten ; am besten ein Augustus mit PROVIDENTIA ; ein Silberstück von Caracalla mit PONTIF. TR. P. III., 3 Meter tief im lehmigen Sande; endlich 1 Stück von Constantinus mag. 2. Ein vollkommen erhaltenes Salbenfläschchen, 4 cm hoch, und ein Fragment aus Millefioriglas aus dem 1. Jhrli. 3. Drei römische Inschriftsteine, über welche wir separat berichten. Der Herkulesstein stak in den Fundamenten des Anbaues D bei 1 auf Taf. I, ferner ein Grabstein und ein Fragment einer Inschrift in . den Fundamenten der Kapelle selbst, bei 4 auf Taf. I. 4. Unter den gothischen Diensten, bei 2 und 3'der Kapelle, lag in den Grundmauern jederseits ein Steintrog, wie sie zur Aufstellung röm. Grabmonumente bisweilen verwendet wurden ; bei 2 lag über dem Troge : 5; ein mittelalterlicher Grabstein. Derselbe ist am unteren Ende abgebrochen, besteht aus grobem Conglomerat und ist 1-38 m hoch, 0-88 m breit und 20 cm dick. Taf. II, Fig. 3. Der Kelch im Wappenschild neben dem Kreuze deutet auf einen Priester, dem der Stein gesetzt war; von Inschrift ist keine Spur vorhanden. 6. Ausserhalb der Capelle im Fundamente des Hauses Taf. I, 6, fand sich ein göthischer Fenstergiebel aus grünem Ottokersteine, und bei Nr. 5 ein eigentümliches Capital aus feinem Moräutscher Sandsteine, Taf. II, Fig. 4. Von besonderem Interèsse aber war der Fund von einundfünfzig Skele tteh, deren sich Sieben ausserhalb der Kapelle, viörundvierzig' aber unter deren Estrich, oder unter den Fundamentmauern derselben vorfanden. Da die Ausgrabung von der Hofseite, also von Osten her vorschritt, so traf man zunächst auf die Fundamente des Presbyteriums und rückte dann gegen die Einfahrt des Hauses G bis zur neuen Baulinie x y vor. Die Ausgrabung der "Vorhalle der Kapelle (7, zwischen der alten und neuen Baulinie wurde, wie schon bemerkt, vom Museo bestritten, um volle Klarheit über die Anlage zu gewinnen. res. 3. T/jf.sr m m 4' . , Rant. Caj-uitoil ^0ÙJtfà*4/ù&&y~ T^Cqjyy , JS% - IP ^ ^ ||l /3 (fi\J 7*- Ositi *2. ^ ^ ci» hi /Pö £$"/