Zcitima Zeitschrift für Stadt und Land, mit besonderer Rücksicht ans deutsche und sltwische Interessen. Erscheint jeden DinStag und Freitag Abend» — PrciS vierteljährig l fl. 15 kr.; mit "Poftver- sendung 1 fl. 30 fr. Conv. Münze. IVsO 42. Verautworll. Redaction: Bincenz Prasch, f. f. Professor. Freitag am C. Oct. 1848. Zic strafbare Chreilverletznug. Bon Dr. Julius Galba, Supplent der politischen Lehrkanzel am Theresianum. Die Preßfreiheit veranlaßt viele Beschwerden über Ehrenverletzungc». Jeder Staatsbürger soll hierüber klare und juridisch scharse Begriffe haben, u», sich im Falle einer sclbstcrfahrnen Unbilde verständig benehmen, al(j Geschworner gerecht urtheilen und die Urtheile der Geschwornen selbst wieder richtig beurtheilen zu können. Möchten nachstehende Zeilen hiezu ein Schärflein bei-»ragen. 1. Unter Ehre versteht nun die äußere Anerkennung der gute» Eigenschaften einer Person, diese mögen nun in angebornen Anlagen ihres Geistes und Körpers, oder in erworbenen Vorzügen bestehen. Zum Wesen der wahre» Ehre gehört also nothwendig immer Würdigkeit und äußere Anerkennung derselben. — Bestünde das Wesen der Ehre bloß in der äußern Meinung der Menschen, so wäre sie eine Form ohne inneren Gehalt, ein Körper ohne Seele, ein bloßeö Vorurtheil, eine lere Einbildung. Eben so wenig aber bezeichnet die innere Würdigkeit ohne äußere Anerkennung schon den Begriff der Ehre, denn dann wäre sie eine Seele ohne Körper. Was nicht erkannt wird, ist so viel als nicht d«. Der Jurist will alles äußerlich, allgemein er-kennbar dargethan habe», und so auch die Würdigkeit oder Unwürdigkeit einer Person in jedem Ehrenstreite, welchen man vor sei» Forum bringt. Weil aber die innere Würdigkeit äußerlich niemals vollständig erkannt werden kann, so bedarf dieselbe einer juridischen Er-gänzung. Daher der Grundsatz: die innere Würdigkeit eineS Jeden wird so lange rechtlich angenommen, bis diese Annahme durch rechtlich erwiesene unehrenhafte Handlungen aufgehoben wird. 2. Die strafbare Ehrenverletzung ist ein böswilliger, durch Wort oder Zeichen, Schrift oder Druck gemachter Angriff auf die Ehre eines bestimmten Rechts-subjekteS durch Andichtung grober Gebrechen, unsittlicher Fehler oder bürgerlich strafbarer Handlungen. Die In-jurie muß somit 1. gegen eine bestimmte phisische cd« intellektuelle Person, welche ein Recht auf Ehre besitz,, gerichtet seyn. Angriffe gegen eine bloße Mehr-heit von Personen, welche asS keine gesetzlich anerkannte oder juridische Einheit bestehen, wie gegen Grayer Thcatcrpnblikum, rußische Journalisten, deutsche Gelehrte begründen keine juridische Ehrenverletzung der Gesammtheit, weil diese gar kein anerkanntes RechtS-subjekt ist; wohl aber können untcr Umständen die ein^ zelnen darunter begriffenen Personen injuriirt erschienen. Die Injurie muß 2. etwaS die Ehre der Person wirk-lich Verletzendes und zugleich Rechtswidriges enthalten, indem das Behauptete nicht auf Wahrheit beruht. Bloß unangenehme und empfindliche Sache», bloße Unhöflichkeiten oder Äußerungen, welche weder den allgemeinen Menschenwenh, noch die politische Stellung, noch den besondern StandeSwerth der be-stimmten Person betreffen, enthalte» keine Injurie. So ist eS keine Ehrenverletzung, wenn ich von einem Offizier behaupte, er habe eine schlechte Gesangstimine, oder von einer Dame, sie habe faule Zähne, oder wenn ich von Peter behaupte, er sey ein Dieb, und von Paul, er sei ein Betrüger, wen» der Erstere wirklich gestohlen und der Andere etwa einen Meineid geschworen hat. Freilich muß ich dieses rechtlich erweisen können, den» der Richter kann nicht daö beurtheilen, was allenfalls wahr ist, sondern was ihm als wahr bewie-sen wird. Die Injurie muß 3. in der bösen A b' ficht, die Ehrenrechte zu verletzen, zugefügt werden; wo diese fehlt, wo ein allfälliger Nachtheil ohne Willen, also unwillkührlich eingetreten ist, kann von keiner RechtS-Verletzung im strafrechtlichen Sinne die Rede seyn. Eben so gut könnte ich eine Schneelavine anklagen, die mein Eigenthum zerstörn. Die böse Absicht ist übrigens meist auS der Handlung selbst ohne besondere Nebenumstände erkennbar. In zweifelhaften Fallen kann eine Ehrener-flärung den Sachverhalt aufklären. 3. Rücksichtlich der Wahrheit der Beschuldigung ist die Wahrheit der Thatsache von der Wahrheit des Urtheils zu unterscheiden. Nur die Vertretung der ersteren kann rechtlich gefordert werden; daS Ge-fetz, der Ausspruch, die Handlung, welche man tadelt, muß wirklich da, oder wirklich geschehen sein. Denn äußere Thatsachen sind an sich allein erkennbar, sie lassen sich durch Augenschein oder Zeugen beweisen, über die Wabrheit derselben entschieden, objektive Gründe und nicht subjektive Meinungen. Anders verhalt es sich mit der Wahrheit deS Urtheile. Diese braucht Niemand zu verantworten, sie mag Anderen richtig oder falsch dün-ken, weil daS Behauptete demjenigen, der das Urtheil fällte, doch wahr, d. h. seiner Überzeugung gemäß seyn konnte. Man kann den Menschen nicht zwingen, dieS für falsch oder wahr, für schlecht oder gut zu halten, und eben so wen,g ihm beweisen, welche Meinung er wirklich hat und dadurch den Widerspruch mit seiner Äußerung, die M e i n u n g ö l ü g e darthun. ES ist daher keine Injurie, wenn ich urtheile: Der Nachdruck ist ein diebisches Handwerk. Trattner ist ein Nachdruker, fol-glich meiner Meinung nach ein Dieb. Eine Injurie wäre nur dann vorhanden, wenn der Untersatz erdichtet wäre. Und wenn durch ein falsches Urtheil Tausende zu gleich unrichtigen Urtheilen verleitet werden, so kann sich der Betroffene rechtlich darüber nicht beschweren, weil die Meinung keinem Zwange unterliegt, so-bald sie keine Aufforderung zu einer gesetzwidrigen Handlung enthält. Mit Recht aber kann er fordern, daß die berührten Thatsachen selbst nicht durch Zusätze, Weg-laßungen oder Verfälschungen entstellt werden. (Schluß folgt.) Wien. (Cirkulare deS Kriegsmini-sttrS an sämmtliche Herren commandiren-den Generäle jc.) Es sind seit einiger Zeit, selbst aus dem Reichstage wiederholte Klagen über Aeuße-rungen von Militärindividuen vorgekommen, welche geeignet sind, die öffentliche Meinung und alle wohlgesinnten Staatsbürger zu beunruhigen, indnn sie die Gesinnungen der k. k. Armee und insbesondere eines Theils des OffiziercorpS als den von Sr. Majestät dem Kaiser seinen Völkern gegebenen constitutionellen Institutionen abgeneigt darstellend trachten. ES ist meine ernste Pflicht, in der Armee jene Einheit der Gesinnungen, des Pflichtgefühls, deS un bedingten Gehorsams gegen die allerhöchsten Anordnungen deö erhabenen Monarchen, folglich auch die Achtung vor den konstitutionellen Einrichtungen und Verfügungen im Staate aufrecht zu erhalten und nicht zu dulden, daß Einzelne sich erlauben, gegen den ausgesprochenen Willen deS Monarchen, sich gegen die neue Gestaltung des SiaatSgebäudeS auszuspechen. Ich finde mich daher um so mehr veranlaßt, sämmtliche commandirenden Herren Generäle, Divisio-närS, Brigadiers, Regiments - und EorpScommandan-ten, dann überhaupt alle ChefS von Militärbranchen auf das Bestimmteste aufzufordern, ihre Untergebenen allen Ernstes anzuhalten, in diesem Sinne stetS Pflicht-gemäß zu handeln und sich zu benehmen, als unvorsichtige unsere constitutionellen Einrichtungen nicht angemessenen Aeußerungen stets benützt werden, um den Geist ganzer Truppen zu derdächtigen. Ich darf mich mit Vertrauen der Hoffnung über-lassen, eS werde die Ueberzeugung, daß fernerhin jeder Anlaß zu solchen Anklagen zu vermeiden sei, allgemein als eine Pflicht gegen den Thron und das Vaterland erkannt werden, und daß sämmtliche Herren Vorgesetzte eifrigst in diesem Sinne auf ihre Untergebenen zu wir-ken bemüht sein werden. Wien. (EorreSpondenz.) Das hohe Ministerium deS Unterrichtes hat die vom Gremium deS Wie-ner HandelstandeS projertirte großartige Handelsschule beifällig bewilliget und die diesfälligen Statuten sanc-tionirt. Diese Schule, an welcher sich sämmtliche Han delSleute deS Wiener bürgerlichen Handelsstandev ge setzlich bethciligen müssen, wird Sonntags Nachmittags von Lehrlingen und Praktikanten aller Handlungen der Stadt und Vorstädte Wiens besucht, und besieht in vier Lokal Abtheilungen, je zu drei Classen. Vier ReligionS Lehrer und Zwöls Fachlehrer unterrichten in der Religion, Schön - und Schnellschrei-ben, Arithmetik mit Mercantil - Vortheilen, Handels-EorreSpondenz, deutscher Sprache, Münz, Maß - und GewichtSkunde, HandelSgeografie, Waarenkunde, Han-delS - und Wechselrecht, Buchhaltung, ital. und franz. Sprache. Auch Handlungö - EommiS ist der Zutritt ge stattet. Die früher bestandene Christenlehre ist aufgehoben. Vermöge Gremial - Beschluß ist als Direktor dieser Handelsschule der Herr Prof. F. S. Xigris, Mitglied mehrerer Akademien der Wissenschaften und deS Institut 6' Afrique, zu Paris, ernannt worden. (Der Genannte gehört zu unseren stabilen Eorrrspon-denten, dessen Jeder wir viele mit Beifall aufgenom-mene Artikel verdanken. A. d. R.) Ungarn. Graf Easimir Batthyany, Obergespan deS Baranyer Eomitäl berichtet, daß eine für General Roth bestimmte Ladung Munition, enthaltend 194,400 Stück Patronen durch den Major der ungarischen Landwehr, Anton Perezel, weggenommen wor-den sei. Die gefangenen Gränzer äußerten sich, daß sie keine Antipathie, sondern eine alte Neigung gegen die Ungarn hegen. In der Sitzung deS ungarischen Reichs. tageS vom 2?. Sept. wurde auf KossuthS Antrag beschlossen, über die Ermordung deS Grafen Lamberg eine strenge Untersuchung einzuleiten. Der Ministerpräsident Batthyanv hat seine Stelle niedergelegt, jedoch in einer aus Wien datirten Zuschrift erklärt, .man werde — 191 - ihn immer kämpfend finden mit Wort und That für Ungarns Recht und die Heiligkeit der Gesetze und nie tuhend, so lange noch ein Feind unsern Boden mit seiner Gegenwart besudelt, und noch ein Gesetz übrig ist, dem die vollste Anerkennung nicht geworden, komme die Revolution von Oben oder von Unten." Die Dampf-schiffahrt so wie die Eilwagenfahrt von Wien nach Ungarn ist unterbrochen, indem die Reisenden bloß bis Preßburg aufgenommen werden. Zum Bau der Ofner Schanzen sind aus Schemnitz 50V Bergknappen ge--kommen. In der Sitzung vom 1. Oktober wurde beschlossen, daß alle Laden geschlossen, die Gewerbe ein-gestellt werden und die gesammte Bevölkerung gegen die Croaten ziehen solle. Graf Zichp, welchen man die Uebergabc StuhlweissenburgS zuschrieb, und bei dem man verschiedene zur Aufwieglung de» ungarischen Mi-litärS auffordernde Papiere gefunden haben will, wurde als ein Spion des BanuS von den Ungarn zum Tode verurtheilt. DaS erste Tressen gegen die Croaten siel am lin-ken Flügel deS BanuS vor, der sich gegen LovaS Be-reny schwenkte. Die kroatischen TirailleurS wurden von den Plänklern der Regimenter Ernst und Wasa zu-rückgetrieben; gleiches Schicksal hatte eine Abtheilung SereLaner auf den Hügeln, welche von der Honvvd des LandwehrmajorS Jvänka gesäubert wurden. Endlich erschien der linke Flügel und eröffnete ein Kanonenfeuer, welches aber durch die ungarische Artillerie zum Schwei-gen gebracht wurde. Ueber das zweite Tressen, welches am 29. Sept. zwischen Nelemze und MartouväsÄr vorfiel, gab der Präsident deS ungarischen Repräsentantenhauses in der Sitzung folgenden Aufschluß, den wir durch vorliegen-de Detailberichte ergänzen. Um 11 Uhr Vormittags stürzte Ielacii) mit seiner ganzen Armee aus Stuhlweis-senburg hervor, voran die muthigen SereLaner. Mit dem Groß der Armee griff er den ungarischen rechten Flügel an nnd entwickelte seine ganze Streitmacht. Die Borsoder Nationalgarde wich beim ersten Angriffe zu-rück, indeß sammelte sich bald daS ganze Bataillon und griff den Feind im Sturmschritt erfolgreich mit dem Bajonetten an, so daß dieser zurückwich. Nun sammelte Ielaiii: seine Kürassiere und führte sie in Masse gegen die ungarische Infanterie, während die ungarische La-vallerie in der Nähe die Schlacht erwartete. Allein nun rückte die ungarische Landwehr Artillerie anS dem Thale ans einen Hügel und eröffnete auf die Kürassiere ein so mörderisches Feuer, daß diese in ordnungSloser Flucht davon sprengten und den ungarischen Husaren keine Zeit ließen, mit ihnen den Kampf aufzunehmen. General-major Märza hatte auf ungarischer Seite die DiSpo* sitionen mit der größten Entschlossenheit geleitet, da« ganze OffiziercorpS zeigt einen ausgezeichneten Muth, wie auch die deutsche Artillerie jenes Regimentes, deren anderer Theil auf Seite des Feindes steht. Um 6 Uhr Zog sich Ielacic nach der rechten Seite zurück, woraus die Ungarn vermutheten, er beabsichtige einen nächtlichen Angriff. Man hielt nun KriegSrath und die Befürchtung, Jelaöid kö nne sie bei Csakvar und BieSke überflügeln, bewog auch die Ungarn zum Rückzüge nach dem günstig gelegenen Martonvvftr. Der oben erwähnte Major Iv»nka wurde durch Verrath gefangen genoinmen, von dem Ban aber unter der Bedingung -n Freiheit gesetzt, daß ein viertägiger Waffenstillstand vermittelt werde, welcher jedoch nur auf 48 Stunden geschlossen wurde. Nach dem Berichte deS Präsidenten habe Jelatii. selbst im Rücken seiner Schlachtordnung auf seine Truvpen feuern lassen, weil sie nicht vorwärts wollten, und man hatte aus Ofen alfoglcich die Freiwilligen au« Schi-rosch, die Wiener Legion und das Zrinyereorps in« La-ger abgeschickt. Allein Jelakid zog sich nach neuern Ve-richten über Mor und in der Richtung von Doti«, vereitelte fohin die Absicht der Ungarn, »inen neuen Kampf zu beginnen und besetzte mit 5 — 6000 Trup-pen Raab. Die Grayer Zeitung läßt bereits zum zweiten Male den Ban in Ofen einrücken; der Freimüthige faselt von einer Schlacht am linken Donauufcr, in der 15,000 Croaten und 10,000 Ungarn gefallen feien. Und am Ende zeigt sich, daß kein weiteres Gefecht statt fand. Selbst die Nachricht, daß der Ban durch eine vortheilhafte Bewegnng die Richtung nach VoreSvar ausgeführt habe, scheint bei der bedeutenden Entfernung kaum denkbar, würde aber allerdings die wiederfvrechen-den Gerüchte einiger Maßen vereinigen. Am wichtigsten ist die auö halboffizieller Quelle uns zugekommene Ernennung deS F. Z. M. Baron Retseyzum ungarischen Ministerpräsidenten^ nicht Krieg«-minister, wie die Grayer Zeitung sagt), welcher zugleich ein neue« Manifest deS Kaisers unterzeichnete, daS den ungarischen Reichstag auflöset, die insurgirten Comitate in KriegSzustand erklärt, und den Ban Jelakiv mit ausgedehnter Vollmacht zum k. Commissär für ganz Ungarn ernennt. Ob dadurch der Kamvf beendigt ist, steht dahin. Ungarische Blätter behaupten, daß der Agramec Bischof Haulik ganz wider Vermuthen den illynschen Bewegungen in seiner Diöcese energisch entgegen wirke. Er ließ, wie eS heißt, Seminaristen und Geistliche, die sich in derlei Agitationen hervorthaten, theils ent-fernen, theils auf andere Posten versetzen. An der kroatischen Gränze sollen nach dem Lloyd 20,000 BoS-niaken zum Einfalle bereit stehen. Im Szalader Comitat hat sich eine Schaar von nahe an 2000 Mann gesammelt, um den Croaten die Zufuhr abzuschneiden. Am 26. Sept. wurde ein Mehl-tranöport von Husaren und Magyaren angefallen, spä-ter aber von den Croaten wieder genommen und nach Kanisa gebracht. Zu Prilok wollten 100 Mann theils von Wasa, theils von Ernst Infanterie nebst einer Abtheilung Husaren, die alö Kranke zurück geblieben, nach ihrer Genesung wieder zum ungarischer Heere. — 192 - flößen, wurden aber trotz entschiedenem Wiederstande entwaffnet. Aufgefangene Briefe beweisen, daß Oberst Drei-hann in Essegg, welcher vom österreichischen Kriegs» Ministerium Befehl erhielt, mit feinem Regimente nach Galizien zu marschiren, die Absicht hegte, sich mit der Division deS Generalmajors Roth um Fünfkirchen in Verbindung zu fetzen. Vom serbischen Kriegsschauplätze trifft zugleich die Nachricht ein, daß der Patriarch den Major ESoricS, welcher zu Illvk sein Lager hat, aufgefordert hat, bei Soitin oder Dalya über die Donau zu setzen, um auf solche Art die Fortschritte deS BanuS zu unterstützen. Seil der für die Ungarn unglücklichen Schlacht bei St. Thomas war die Ortschaft Ermenyhäza, von den Serben genommen und angezündet, ferner die wodschast mit den 5 Provinzial Dörfern Subotiza, Kuschtil, Wojwodina, Jama und Udwar vergrößert worden. Weißkirchen hielt sich »och immer und vor Werschey soll an, 25. Sept. ein Angriff von 1,300 Serben deS Alibunarer Lagers auf die Stadt voll» ständig zurückgeschlagen worden sein. Die Walachen in Siebenbürgen organisiren ihren Aufstand immer mehr und sind fest entschlossen, die Union mit Ungarn nicht einzugehen. Die neuesten Berichte auS Ungarn bestätigen obige Nachricht von der Ernennung Jelacii: zum Militär» und Civilgouverneur in Ungarn während der KriegS-dauer; ferner sollen alle ohne königliche Sanktion erlassenen Beschlüsse annullirt werden. Die croatischen Truppen haben in Raab eine ContributionSsteuer von €0,000 Laib Brot, 700 Eimer Wein, 300 Etr. Rindfleisch, 1200 Metzen Hafer und 30,000 fl. E.M. erhoben und sind auch in Wieselburg eingerückt. DeS BanuS Publikation, daß er nicht als Feind der Un^ garn komme, hat eine gute Wirkung hervorgebracht. Wien. Seit 4. d. M. ist eine neue Scheide» münze von 2 und 0 Kreuzerstücken i» Umlauf gebracht worden. Erstere sind von Kupfer, die letzteren von Silber. Die ReichStagSsitzung von 3. Oktober gewährte kein nennenSwcrlheS Resultat, als daß die Grundrechte den Abtheilungen zur Berichterstattung zugewiesen wur» den. In der Abendsitzung sprach insbesondere Brauner voll Kraft gegen daS ganze gegenwärtige Steuerfistem, jedoch für Annahme des Budgets, welches der Finanz-minister vertheidigte, während Borrosch nur die Bewilligung auf ein halbes Jahr erstrecken wlll. Inder Sitzung vom 4. Oktober wurde nun folgender Theil der Steuerbewilligung angenommen: §. 1. In Berücksichtigung derunabweislichen Nothwendigkeit,dem Staatshaushalte die nöthigen Mittel zu verschaffen, jedoch unter ausdrücklichem Vorbehalte der Aenderungen, welche über ' | direkte und indirekte Abgaben, nach Berathung dc» vorzulegenden StaatSvoranschlageS und allsogleicher Vorlage der Ergebnisse deS Staatshaushaltes für 1847 im genauesten Detail, von der Versammlung beschlossen worden, sind für das erste Semester des VerwaltungS» jahreS 1849 die bisher eingeführten direkten und indirekten Abgaben nach dem gegenwärtigen Ausmaße auS-zuschreiben. Alle Weg, Brücken » and Wassermauthen sind nach dem bisherigen Ausmaße auf ein ganzes Jahr zn verpachten. Die in Böhmen von mehreren Jndustrial-nuyungen als Beihülfe zur Grundsteuer gezahlte Firti» tialsteuer hört vom 1. Nov. 1848 auf. 5. 2. Unier Beobachtung der bestehenden Vorschriften sind die für öffentliche Zwecke gestatteten, jedoch über den gegenwärtigen Betrag auf keinen Fall zu erhöbendeu Zu» schlägt zu den direkten und indirekten Abgaben für daS erste Semester des VerwaltungSjahreS 1849 nach Maß der Erfordernisse einzuheben. Der ständische Domest»-kalfondzufchlag ist nicht auf Rustikalgründ? umzulegen. W. Feistritz am 5. Oktober W. Gestern wurde hier die Fahnenweihe der Nationalgarde auf eine sehr erhebende Weise gefeiert. Wir wollen die Leser nicht mit den Weitläufigkeiten desselben ermüden; sehr erfrenlich aber war die zahlreiche Gegenwart von mehr als 100 Cillier Nationalgarden, wodurch das Band gegenseitiger Eintracht um so fester geschlungen wur» de. Alle Hänfrr der Stadt waren mit zahlreichen Fab-nen geschmückt, und eine Tafel von nahe an 500 Gedecken nahm die Fröhlichen auf, wobei die einhei-mische und die Cillier N. G- Musikbanda abwechselnd Pieren vortrugen. Ein glänzender Ball, Fackelzug und allgemeine Beleuchtung der Stadt, wobei sich das Balllo» eale ungemein imposant auSnahm, beschlossen das Fest, an welchem auch Deputationen aus Marburg unvPet» tau freundlichen Antheil nahmen. Lombardei und Venedig. Das Fort Mal-ghera, welches auf der Landseitc den Schlüssel zu Be» nedig bildet, soll am 2. Oktober von unsern Truppen genommen worden sein. In Venedig herrscht große Verwirrung, welche noch durch die Wahrnehmung vermehrt wurde, daß Manin die Stadt verlassen hat. Die feindliche Besatzung vou Osoppo machie am 26. v. M. einen Ausfall, welcher nach der Wiener Zei-tung von unserm CernirungScorpS zurückgewiesen wurde. Nach direkten Nachrichten aber haben sich die Feinde dabei vollständig verproviantirt. Eine zweite Angabe der W. Zeitung, Osoppo sei mit Sturm genommen, klingt bei der Lage der Feste envaS unwahrscheinlich. Wien. Ein Manifest des Kaisers an die Bevölkerung deS lombardisch venetianischcn Königreiches sichert derselben eine, ihrer Nationalität, den Bedürfnissen deS Landes so wie ihrer Verbindung mit der Monarchie, entsprechende Verfassung zu. Echnellpressendruck und Verlag von I. B. Ieretin.