Intelligenz - Blatt zm Laibacher Zeitung 5^- 6c».' Dienstag, den 25. Iuly »62«. GuberniHl-Verlautbarungen« Z, 77^. Verlautbarung. Nro. 7657. (")) Es ist dermahl die 8te Prabtnde der krainerischen Stiftsdamen lw jahrll-chen Ertrage uer 2.0 ft. M. M. erlediget. Vevmog des allerhöchsten ^nftbriefes vom 16. Iuly 1792, darf das Auer zur Aufnahme m die krainerische Fräulein-Stiftsdamen-Prabende nicht unter i5 Jahren seyn. Die Aufzunehmende muß stets eines guten Rufes und unbescholtenen Wandels gewesen seyn , darf neben dieser Prabende keine andere Stiftung genießen, und muß bey der Aufnahme in dieses 5Vtift dem Genusse einer frühern Stiftung entsagen, sie kann jedoch, was sie nach ihrer Aufnahme erbet/ oder ihr sonst rechtmäßig zufallt, als ihr Eigenthum behalten. Zur Ueberkomlnung der berührten Prabende sind nur jene fähig, deren Va-der entweder krainerisch-landstandische Mitglieder, oder aber (ohne iedoch Ahnenproben beyzubringen) wenigstens vom Ritterstande sind, wie auch jene, deren keltern um das Land, oder durch 10jährige Dienstleistung im Lande in höhern Aemtern, als z. B. landesfürstliche Räthe,oder als Siabsoffciere sich Verdienste nworben haben, dabey aber mittellos, und mit mehreren Kindern beladen sind. Daher jene Bittstellerinnen, welche die von Sr. Majestät vorgeschriebenen Eigenschaften besitM und dle erledigte Snftsprabende ;u erhalten wünschen, die erforderlichen Eigenschaften, nach dem Inhalte des mn gedruckter Gubrrniale Verlautbarung vom ,9. Jänner 1621, Nr. ?58^83, bekannt gemachten Formulars mit Vorlage des Taufscheines, d,^ Dürftlqkeits-und «5?ittenzeuamsses u erwn-sen, und dle gchöriq belegten Gesuche verläßlich bis 26. August d. I. bcy diesem Gubernium emzureicken haben, well auf d:e nicht gehörig belegten oder später einlangendcn Gesuche kein Bedacht genommen wird. Vom k. k.iüy^'. Gubernium. Lachach am 5. Iuly 1822» Anton Kunstl, k. k. Gub. Seebär, Z. 76U' ^ 0 ncurs - Verlautbarung Nr. gIs.^. zur Besetzung der P 0 stmelsters - Z telle zu Wipbach im A d e l s- berqer Kreise. (3) Zur Besetzung der in E'-lediqung gekommenen «Postmeisters-Stelle zu Wip-bach im Adelsbcrger K^cise wird hiermit der Concurs bis 20. August d. I. ausgeschrieben. Diejenigen, wel he d'ese Ttelle ^u erlanqen w'"'eschen, haben bis zum obigen Zeitpuncte ihre Gelu he bev dieser Landesfittle einzureichen, und sich darin über ihren Geburtsort, Alter, ^tand, moralisches Betragen, und über jene Eigenschaften auszuweisen, welche zuv Vcrschung dieses Amts nothwendig sind. Vom k. k. ilwr. Gubcm'.'m ^', ? ba d am 12. Iuly 1822. Bönedict Mansue't v. ^radeneck, k.k. Gub. Secretar.. 5)26 Stadt-und landrechtliche Verlautbarungen. Z. 77G. (2) Nro. 3260. Von dem k.k. Stadt- und Landrechte in Kram wird den unbekannten Primus Wo-natsch'scben Erben mittelst gegenwärtigen Edicts erinnert: GZ haben wider dicftldcn bey diesem Gerichte der Iostvh und (Caspar Johann Kremscher, Glgcnthümer der Häuser Nro. 94 und 95 in der St. Peters-Vorstadt zu Lasbach, die Klaae aufVerjährt-und Crloschencrtlärung des, auf diesen Hauftrn ftit 4. Iuly 1766 iytHbulirten Schuldscheins vom 19. Februar 17^0, pr. 6c»o fl., eingebracht und um die richterliche hülfe gebethen. D'a der Aufenthaltsort der beklagten Primus Wonatsä/schen Erben diesem Gerichte unbekannt, und weil dieselben vielleicht aus den k. t'. Ecblanden abwesend sind, so hat man zur Verhandlung dieses Gegenstandes die Tagsahung auf den 14. Octodcr l. I», Morgens um 9 Uhr, vor dicftm k. k. Stadt- und Landrechte angeordnet, und zu ihrer Vertheidigung und auf Gefahr und Unkosten der genannten Erben, den hietortigen Gc< richtsadvocaten Dr. Lorenz Ebecl< alsEurator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechts» fache nach der bestehenden GeriHtsordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Die Primus Wonatsch'schen unbekannten Erben werden dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rcchtcc^ Zeit selbst erscheinen, cdtr inzwisiden dem bestimmen Vertreter ihre Rechtsbehelie an die Hand geben, oder auck sich selbst c,nen andern Sach» Walter zu bestellen und oicsem G,lichte nahmhaft zu machen, und überhaupt in die rechtlichen ordnungsmaßl M X'o.ge einzuschreiten wi,scn möc,.'n, insbesondere, da sie sich die aus dieser Veradsäumuug einsteoeuden Folgen scll,st bc uinessen haben wcrocn. Von dem k. r. Sradt- und LaNdrcchte in Krain. Lc^baä) den »5. I,un>> 1Ü22. , Z. Lc>a. " (3)" ^ ^^ Nro. Z7«2. Von dem k, k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sco übet Ansuchen des Johann und der Mir^ Oanne, vercyeli^te'i ^ichzin, als cr^anen E ben, zur Ecfocschung der Schuldenlast n,vch dem im Monach.' /lrril l. ^. zu Laibach rcrstoc-bcncn Pe^er Dannc, die Ta^sahung auf den i9.Auqust,l. ^., ^o»-m rtaas um^Nbr, vcr diesem k. k. Sta'."t» un^ Lindreckte bcstimmr worden, beo wclcker alle jene^ welche an diesen Verlast, aus was immer für einem N'cktsgrunß anmeldcn und rechlsa/ltcno darthun sollen, wldrigens sie cie Fslgen des §» 814 b. G. B. ssch selbst zuzuschr.ib.n haben werden- Von dem t k. ^tadt- und Landrechte in Krain. Laibach den 5. ^uln 1822. Z. 76». (2) Nro. l«2^i. Von vem k. k. Stadt- und Landrechte in 6>ain wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen des Dr. Luca^ Ruß, wider I.ana, Barraaa,°wegen, von booa ft rückständigen 5 pcto. Interessen pr. 83« fi. ,3 tr. und 5oo ft., dann Rcchtskostc" c. 8. c., in die öffentliche Berstngerung des, d.m Exequirtcn gehöligen, auf 89,635 ft. 19^ geschätzten Gucs Wttdenegg gewilUget, u>,d hierzu drey Termine, und zwar der ersie auf den 2^. Iuny, der zweyte auf den 26. August und der dritte auf den 26. October l» I., jedes Mahl um 9 Uhr Vormittags, vor diesem k. t. Stadt« und Lancrechte mit dew Beysatze bestimmt worden, daß, wenn diese Realität weder bey dcr ersten noch zwcyt^ Feilbietbungstagsahung um den Schähungsbetrag oder darüber an Mann gebracht wer den könnte, selbe bey der dritten auch unter der Schätzung hindan gcqel cn werden wu.l de. Wo übrigens den Kauflustigen freystcht, die dicß'fälliqcn Licitationcbedingnisse ^, auch die Schätzung in der dießlandrechtllchen Registratur zu den gewöhnlichen Amtsst"»^ den oder bey dem Sxecutionsfühcer, Dr. Lucas'Ruß, einzusehen und Abschriften dav" zu beheben. Laibach den 9. April 1822. ,. , so Anmerkung. 'Da sich bey der ersten Tagsahung kein Kauflustiger gemeldet b"/ ' wird hiermit oer zweyten/ auf den 26. August 'bereits bcltimmten, Feilbicthungol^ satzung Statt gegeben» — 927 — 2. ??'. (5) ^' ^^' Von dem f. f. Stadt, und Landrechte in Kram wird bekannt gcmacht: Es sey ttbcr Ansuchen der Maria Wesley, als bedingt erklärten Erbinn, zur Erforschung der Schul» dcnlast nach ihrem, am 20. Oclober 1Ü21 in der Kothgasse der hurortigen (^t. Peters. Vorstadc ^c^. , 20 verstorbenen, Ehegatten Franz Wesley, die Tagsatzung auf den 12. August l.I., Vormittags um 9 Uhr, vor dics.m k. k. Stadt - und Landreätc bestimmt worden, bey welcher alle jene, welche an diesen Pcllaß, aus waS immer sur emem Recdtsgrunde, Ansprüche ;u stellen vermeinen, solche sogcwiß anmelden und rcchtSgel. tend daMun sollen, widrigens sie die Folgen des §.614 b. G. B. sich selbst zuzuichrclden habcn werden, ci ^ 0 Von dem k. 3. Stadt- und Landrechte in Kram. Laibach den 'b. ^zuny 1U22. ^ Z.^772. ^ ^""' """ ' (3) " "Nro< 332(> Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in'Krain wird bekannt gemacht: (5s sey über Ansuchen der Ursula Elow^r, als crNärtcn Erbmn, zmErforschung der Schuldenlast nach dem, am »o. M.lo d.I. verstorbenen, Eyegattcn Joseph Slowak) die Tagsahung auf den b. August d.I., VormictigS uin 9 Uhr, vor diesen t.k. Stadt-und Landrcchte l?cstimmt »vorden, bco wcl^er alle jene, ucla)e an diesen Vtllaß, auS was immer für einem Nechtö« «runde, Ansprüche.zu stcllcn vermeinen, solare srgcniß anmelden und rcchtsgcltcnd dar» thun sollen, wldrlgenö sic dlc Folgen dcö §. L14 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Von dem k. k. Stadt und Landrcchte in Kram. Laibach den iL. Iuny 1622. Z. ^74. (3) Nro. 35o2. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen ccr Marg.nclh Debcutz, ^'itwe, als erklärten Erbinn, zur Erforschung der Schuldenlast naco d,m, nu Monathe May l. I. allhier verstorbenen,Ehemann FranzDe-bcuh, die Ta'Atzung auf den 5. August d. I., VormtttagS um 9 Uhr, vor dnscm k. k. Stadt- und Landreckte bestimmt worden, bey welcher aüc zene, welche an diesen Verlaß, aus was immer für emem Rcwtsqrundc, Ansptüchc zu stellen,vermeinen, sclchc sogcwiß an« melden und rechtsgeltend darthun soNeu,widri,gens sie die Felgen des §. 614 b. G. B. sich selbst zuzusckreid^n haben werden. Von dem k. k. Stadt» und Landreäte in Krain. Laiback) den 2». Iuny 1622. Z. 779. ^)> Nr. 3454. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bckannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Caspar Aandursck, Vclmundez der Joseph Woltsä'it'sch'schen Kinder erster > und zweyter Ehe, als erklärten Erden, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem, am »6. September »621 allhier verstorbenen, Lobntutschcr Joseph W ltschitsck, die Tagsayung auf den »2. August d. I., Vormittags um 9 Uhr, vor diesem l. t. Stadt, und Landcech. te bestimmt worden, bey welcher alle jene, welche an diesen Verlaß, aus was immer für cincm Rechtöqrunde, Ansprüche zu stellen vermeinen, solche sogewisi anmelden und rechts, geltend daccdun stllcn, widrigens sie die Folgen des §. 614 b.'G. B. sich ftlbft zuzuschreiben haben werden. Von d m k. k. Stadt, und Landrechte in Krain. Laibach am 21. Iuny 5822. Z.^8a. ' ^3) Nrö7359^ Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gcmacht: Es sey über Ansuchen deä Franz und Antonia Lcngclacker, als erklärten Erben, zur Erfsrsckung der Schuldenlast nach chrcr, am 5. Iuny d. I. verstorbenen Mutter derselben, Ioscpha Leng,e» lacher, die Tagsaftung auf den 5. August d. I., Vormtttags um 9 Uhr, vor diesem k.t. Stadt» und Landrechte bestimmt roordeu, bey welcher alle jene, welche an dusen VerwA» auö was immer Nr cinem Rechtsgrunde, Ansprühe zu stellen vermeinen, solche sogt" wiß an.nelo.n und rewlsgeltend darthun solln, widrigenS sie cie Folgen des §. 8l4 b« G.B. sich selbst zuzustreben haben werden. Von dem t< t. Sla'ct^ und Landrcckte in Kram. Laibach den 25. Iuny »821. ^' Z7"773. (3) "^ -^—— Nl0?355o. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird hiermit b^annt gemacht: ^l sey übcr das Gesuck dis Ios pH Gcesscl, Inhaber d r h rrsckaft Treffen, in die Ausfertigung der Amortlsationsedicce, rücksi^tlich des, vom Johann Nep. Barrag^i un^ seir.ec Gattinn Catharina, gel'orne Icntschitscl), an Ioaäxm Gallinger unterm 1. I»!y iäo? über ein Darl.hcn von 400a ft. B. Z. ausgcstcttten, angeblich in Verlust gerathenen Schuldscheins, ^ä el^ctum der Cassirunq des darauf befindlichen Tabul.irccrtisicats vom 29. Iulo ^ttc>7, 'qe.rilUg<'t worden. Es haben demnach alle jene, welche auf gedachten Sckuldsvein, aus was immer für einem Ncchtögrunde, Ansprüche machen zu tiinnett vermeinen, selbe binnen der geschlichen Frist von einem Jahre, secl's Wochen und drey Tagen vor diesem k. k. Stadt, und Landreckte sogewiß anzumelden und andängig zu machen, ais im Widrigen auf weiteres Anlanqen des heutigen Bittstellers die obqeochte Schuldurkunde nach Verlauf dieser geschlichen Frist für getödtet, traft» und wirkungslos ertlärt werden wird. Von dem k. t. Stadt- und Landrechte in Krain. Laibach am »6. Iuny 5^22. Nr. 35)5. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird anmit bekannt gemache: Es sey über das Gesuch dcr Johanna Sosler, Oigenthümermn des Hauses Nro. ic),) in o?k Salcndergasse allhier, in die Ausfertigung der Amo-tisario.scdicte rückslcktlich des. auf dem aus das gedachte haus, zur Sicherheit ocr darin der Rosaba Yiasin lebenslänglich le-ftirt'l freyen Wohnung, vorgemerkten Franz Ancon v. Steindcrg'schen Testa-nenie l,estnd^ lichen Pränotirun^scernsicats, gcwllligct worden. Es haden demnach alle jene, t-'^l ve auf gedachtes Testament, aus was immer für einem Rcchtsgrunce, Ansprüche gründen zu können vermeiden, s^lbe binnen der geschlichen Frist ron clnem Jahre, sechs Woche»« und drey Tagen vor diesem k. k. Stadt- uno Landre hte sogewch anmelden und anhäiigig zu macken, als im Widrigen auf weiteres Anlangen de< mutigen B tmcllerinn das ov-.gedachte Pränotirungscertificat nach Vcrlauf dieser geschlichen Frist für getöotet, krüf<" und wirkungslos erklärt werden wird. Von dcm k. k. Stadt- und Landrechte in Krain. Laibach am 25. Iuny 1822. Z. 7907"^""" (3)'..... ' Nr7?5c)5. Von dem k. k. Stadt- und kandrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es scy von diesem Genchte über Ansuchen des Florian Mls.hil), Marh.Maiditsch'sche" Concursmaffe-Verwalters,dle Feilblethung des, zu i)l,ftr ^oncursmaffe gehörigen/ sub Eonsp. Nr° i35 i^l der deucschm Gasse a^hur liegenden, und auf io,6 ^ 20 kr. gerichtlich geschälten Hauses qewllliget, dah^r aber zur Vornahme derselben zwey Tagsatzungen, und zwar auf den i<-. August und <). September l. I., l^ desMahl umc) Uhr Morgens, vor dlüsem k. k. Hladt-und Landrechte angeordnet worden, daß) wenn besagtes vaus weder bey der er-sten noch bey der zwcy'eb Tagsatzung wenigstens um den Schätzungswerts an Mann gebracht we» den kontt^ te, mit der weitern Feüblethung his nach verfaßter Classisicotion. und auö^etra^ genem Vorrechte inne qehalren werden würde. Uebngens siehe jcderman frcv^ die dießfalliaen ^citarionsbedmgnisse in der dießsilNgen Reglst^arur oder bey dem Eonsursmasse-Verwalter einzusehen. Lachach am ^5. Iunp 1822, — 929 — Aemtliche Verlautbarungen. 3. 78^. Verlautbarung »6 Nr. 6,9. (2) über das Brechen, Zustellen und (ginsehen der Streifsteme an "M vcn^dna na« Oberlaibach führenden Straßcnzuge wird am 29. August, früh um 9 ^'^'" ^c^ gen Rathssaale eine Licitation abquälten, und dnses Unternehmen dem AnndeMether pr. Stück gegen folgende Bedingnisse überlassen werden. />l,^;<^ T) Der Ersterer ist verpflichtet, an dcm Straßenzuge von hlcr nach Qdcrlaivacv 5c^^ Streifstein,? zu brechen, zuzubringen und einzusehen. < ^. - ^ 2) Die Strelfstcine müssen aus festem, der Verwitterung trotzenden ^vteme ve^ stehen, uno daran nnr die etwa unförmlich hervorragenden Kanten grob beyauen werden; übrigens fast »1^2 Schuh tief in den Grund eingesetzt seyn, eben so hocv auo dem Grunde hervorragen, dann wenigstens 5 Sä)uh lang, und an jenem Theile, wo sse aus dem Grunde hervorkomme, auch wenigstens 1 Schuh breit und eben so dick seon. 3) Alle Strelflteine, die eine qerlngcre, als die bedungene Länge, Breite und Dicke haben, nickt aus festem Steine bestehen, nicht fest und nicht in der vorgeschriebenen Tle-fe und höhe eingcsehi find, odcr hervorragen, werden autgeftoßen, und tcr Erllcher «st vcrpftichtet, dafür n^uc bcdungencrmasien zu stellen eder sich gefaNcn lasen, daß dlcse auf seine Kosten und Geiadl eingesetzt werden. 4) An dem besagten Straßenzuge werden die Strecken, zw schcn wel6 cn dieStreif« steine einMftyen kommen, entweder durch nummcrirte Pflöcke. oderdurchBcncnnung der, a>n benannten Straßcnzuge liegenden Häuser l.czeichnct, und auf jcdcr dieser Strecke» die Anzahl der cinzus'bcnden Strcifsteine, so wie d',e l?ntfc^nu,g, in welcl er dicse von emander einzusehen sind, l-estimmt angcgcl.cn wnden. Dic in jeder ticscr Ctt^cke-n mchr, 0 er in eincr größcrn. als der vorgeschriebenen Entfcrnuna einacsehtcn Etrei'stei-ne werden, im ersten ^alle, nicl't bezahlt, und im zweyten, tic Streifsteine ebenfalls auf Kosten und Gefakr des Erstchers contractmäßlg eingesetzt werden. 5) Nach Verlauf cines jeden Monaths werden die eingesehttn Strcifsteine von einem hierortigcn , von dusem Obcrdcrgamte hierzu bestimmten Ineividuo untersucht, die den vorausgegangenen Bedingmfscn angemessen befundenen abgezählt, wofür dem Arst»ker die accordirte Vergütung pr. Stück, gegen (Hrlag classcnmäßig gcstämpcltcr Quittung, bey der hierortigcn k. r. Obcrdcrgamtscasse geleistet wird. 6) Jeder Licitant hat ein Vadium pr. 5c. ft. zu erlegen, welches dem Nickterstcher gleich naä) gee.^dlater Licitation rückgegeben, dcm Erstehcr aber auf Abschlag der zu leistenden (5autw,l ruckvehalten wird. 7) Der im Nahmen eines andern Licitirende musi sich mit einer legalen Voll« macht sowohl, ols über die Fähigkeit der Kautionsstellung ausweisen, im widrigen Falle wird dllselbe nickt zur Licnati n zug^lasspn. tt) 6ur Zlchcrhcit des Ärariums hat der Erstcher gleich nach elfolgtcr boher Rati^ pcatlon clne auf 10 prCto. des auslicitincn Wcrtbcs bcrccl'ncte 6aution, entweder im Baren oder in cinem hrpothekar-Instrumente, zu erlegen oder sicl) die RückHaltung der eritcrn ^ahlunqöratcn so lange gefallen ^ lassen, bis dlcftr rückgchaltenc Gcldbeuoa?e« ncni der zu lci't:l.den Cautlon gleich kommt. 9) Dcm Grstebcr steht es freo, die, (älnfehung dcr Strcifsteine im fünf igcn Mili, tarjahre »625 ^u vollenden, wnd aber für ticse Bcllcnduna n,it t-lw Scllusse les Mi-litärjahrs itt2^um so acnisser verbindlich gemacht, ols im entgegengesetzten ^al!e ^icse Einsetzung dulä) Aufnal'M». eigener Leute und aus dcsien ^cfal'l vollendet wcrd fälligen Vcrkaufsbedingnissc in dieser Gerichtscanzlcy auf zetesmahUgeö Verlangen em^ gesehen werden können. , Bczulsgcricht Krcutdcrg am 10. Iuny 1L22. «. <, < <-,,' « Anmeclung. Da dco der ersten Feilbicthungstagsatzung kein KaufNcvhaver erschienen ist, so wird die mchrgenanntc Realität beyder am 10.August l.I. anderaum« tcnTogsahung fcilgclothen werden. , Bezirksgericht Kreutbcrg den »5. Iuly 1622. 2 7na. E d i c t. (2) Von dem Bezirksgerichte der Herrschaft Pölland wird hiemit bekannt gemacht: Es scye auf Ansuchen des Gcorg ^taudachcr von Hirschdorf, wider Marco Stau-dacher, von ebenda, wegen schuldigen 5o fi. Interessen und Gerlchtskosien, in die öffentliche Feübiethung der, mit gerichtlichem Pfandrecht belegten, auf i55st. gerichtlich geschätzten Besitzung, im Wege der gerichtlichen Exccutwn gewilliget, und zur Abhaltung der Versteigerung der Zo. Iuly, 27. August und 20. September mit dem Beysatze bestimmt worden / daß, wenn erwähnte Besitzung weder bey der ersten noch 2. Fcilbicthung um dlc Schätzung oder darüber nicht an Mann gebracht werden könnte, solche bey der 3. und letzten auch unter der Schätzung hindan gcgcben werden würde. Die Kausiusngen, welche diese Besiyung gegen gleich bare Bezahlung zu überkommen gedenken, haben an obbestimmtem Tag und Stunde m Loco Hirsch-dorf zu erscheinen. Bezntsgcricht Polland dcn 9. Iuly 1822. Z. 7'3. Verlautbarung. (2) Mit Bewilligung der Wohllöblichen k. k. illyrischen Domainen-Administration wird am 6. August l. I., Vormittaos um 9 Uhr, in der Amtscanzley der k. k. Staatsherrschaft Landstraß, die zu dieser gehörige Dominica!-Wiese Tschu-tschia-Mlaka, rder Peschzhake, in 27 Abtheilungen in neunjährigen, mit 1. November 1822 beginnenden Pacht, öffentlich versteigert werden. Pachtlustige werden demnach hierzu mit dcm Beysatze eingeladen, daß von selben die Einsicht der dicßfälligen Pachtbedingnisse bey diesem Verwaltungsamte täglich zu dcn gewöhnlichen Amtsstundcn genorrmen werden könne. K. K. Verwaltungsamt Landstraß am 9. Iuly 1822.________ ^ Z. 792. (2) 'Von dem Bezirksgerichte der Grafschaft Auersperg, als Concurs-InstanzMirb hiemit bekannt gemacht: Es seyen zur öffentlichen Versteigerung der in Concurt verfallenen Mathias Douschagischen, zu Ossreideg gelegenen, der Grafschaft Auers- ^ 9F2 >«> ' ' perg sub Rect. Nr. 8^ dienstbaren, auf 450 fi. M. M. geschätzten ,>2 Hubt/ der ,6. August, i3. September und 17. October d. I., jedes Mahl Vormittag um 9 Uhr, am Orte der Realität mit dem Bevsatze benimmt worden, daß bey der Z. Taasatzurg dieselbe auch unter dem Schahungswerthe hil.dan gegeben wurde. Die v,c?>atlonsbedingnlffe können in hierortiger Canzlcy eingesehen werden.' Auersperg am 6. Iuly 1622. Z. 785. ^ . ., .^ (5 d , c t. Nro. 297. (3) Von dem Bezirksgerichte >cr Staatöherrschaft Münkcndorf wird befannt gemacht: Es seo auf Ansuchen des Hrn. Dr. Johann Bergcr, wider die Ohelcute Georg,uno Gertraud Sillcutz,dan.n IosepHa, Gertlcuo^ülditsch und Georg Silleuy, Senior, von Neul, wegen schuldiger ^47 fl. 44 kr., sammt 5 pto. Zinsen ftit 19. Iuny it!l5 c. 5. c., in ?ie Neasumirung dcr, auf den 22. Dcccm'ocr 1621 beltimmt gewesenen aber nicht vorgenom» mcncn 3tcnFcilbinhung eines »)U und »^Antheiles von derSillcuz'schcn, in Ncul sub H. Nro. 1 gelegenen, dcr Herrschaft Kreuz fud Rcct. Rro. 262 zinsharen, gerichtlich auf 5^c> st. geschätzten Kaufrecktshuve gcwilligct, und die cießfällige neuerliche Tagsahunq auf d.en i3. August l. I., Vormltags um 9 Uhr, vor d'.esem Bezirksgerichte mit dem Beysatze bclllmmt norden > daß, wenn diese Antbeilc bey dcr cbengenannten Tagsahung nlcht um ken Schätzungswerts oder darüber an Mann gebracht wcroen könnten/ selbe auch unter oer Schätzung hindan gegeben werden würden. Die Schätzung uno die Llcitationsbedingnisse find' bey diestnr Gerichte einzusehen. Müntendorf am 2U. Juno 1822^___________^__^^^________ Z?'?667' ' O d i c t. ^ Nro. 2U6. (5), ^on dem Bezirksgerichte, dcr Staatsherrschaft Münkcndorf werden alle jene, welche auf den Verlaß dcS, ^m 6. Viar^ l. I. in der Eradt Srcin sub H. Nro. 65 verstorbenen Hausbesitzers Jacob Slerjanz, auö waK immer fur emem Rechtsgrundc, Ansvrücke z" stellen vermeinen, solche bey der zu diesem (5nde auf den 2. August l.I., Vormittaqö uw 9, Uhr, vor diesem Bezirksgerichte bestimmten Tagsahung sogewch anzumelden und rechts-geltend darzuthun> widigen^ der Verlaß abgeh^ndell und ocn deteffe.nden Erben emge-antwortet werden wird.. Müntendorf am 2. Iuly 1862. Z. 787. Licitations-AnkUndigung. (3) Am 2g.,Iulo l.I., und nöthigen>ails die darauf folgenden Tage, werden im Hause Nro. 19 m der Graoischa^Vorstadt'verschiedene HauscinrichtungsWcke, als: Kästen, S^ phen, 'Sessel, Tlscbe, Spiegel, eme Stockuhr, Steingutgeschirre, Scheibenvückst"^ Scheibenpistolen, Mannsklelder, Wäsche, eine goldportilte Schabrake, em derglclcken Säbettuppel, ^usitallcn für mehrere Instrumente, schwarze Bouteillen und sonstige O?* fe und ^chulzeugnlssen von den letzten zwey Semestern belegten, Gesuche längstens bis 26. August d. ^s. bey diesem Gubernium zu überreichen, weil auf die mcht gehöng belegten oder spater einlangenden Gesucbe kein Bedacht genommen wnd. Von dem k.k. illpr. Gubcrnmm zu Laibach den 12. Iuly 1822. ______________ Anton Kunstt, k. k. Gub. Secretar. Kreisamtliche Verlautbarung. Z. 811. V e r l a u t b a r u n g. Nr. 4,48. (1) In Folge hoher Gubernral-Verordnung dd. 2, Iuly 1822, Nr. 7863, wird über die Verführung der Bergwerkeproducte von Idria nach Tnest, und der Berge Werkserfordernisse uon Trieft nach Idria, für die drey «uf einander folgenden Mili-tarjahre itt25 bis inci. 1826, eine- kuilation den 12. August l.I. um g Uhr früh, in der Canzley des k. k. Adelsbergcr Kretsamres abgehalten werden. Es werden demnach alle jene, welche diese Verführung nach den bey dem k^ k. Idrianer Oberdergamte und bey diesem Krelsantte einzusehenden Bedingnissen an sich zu bringen gedenken, hiermu eingeladen, sich am '12. August l. I. l^t der hiesigen Amcscanzley längst bis 9 Uhr Vormittags einzufinden. K. K. Kreisamt Udelsberg den 11. Iuly 1822. Stadt - und landrechtliche Verlautbarungen. Z. 8o5. (») , Nro.3»35. Von dem k. ?. Gtadt. und 3andrcnq und auf seine Gcfabr und Un« tcftcn dcn hierortigeii tserlcktsadvccatcn Dr Anton Llndncl als tiuratcr bestellt, und als> selbem die Reclnung um die binnen c,s. Tagen zu erstattenden allfäMgen Mängel zuge« fertiget. Welches dem abwesenden- Iol-ann ^lorianz zu dem Ende ctinncrt wird, tamit «r entweder die zur Wahrnehmung semerRc^te erforderliche PorsehunH treffen^ oder dem z>ereus bt.stclltcn Üertreter die nöthigen Rcchtsdedclfe an die Hand geben, oder aucb eine» andern Sachwalter bestellen und dlcscm Gereckte nahrnbsst maäen möqe, wiln^snö »ll die aus ocr 45eral)säumm>g cntst.hcndcn, Folaen sick selbst beruimessen haben nni?» Von. dem t.t. Htadt und Landrechte M Krain. Latvach den ;<>, Zulh ^82^. (2«r Beylage Nro.Z9> M ^emtliche - Verlautbarungen- Vom k. k. Hauptzoll- und Mauthobera«te in Laibach wird hiermit /uröf-fentllchm Kenntniß gebracht, daß, in Folge wchllöbl. k. k. Zoll! und Balzge-faü.'n-Mmun!t.aflons-BewllIlgung vom iZ. d. M., Nrs. 78W, Montaas am Z^des k. M. August zu den gewöhnten Stunden, nähmlich von n bls 12 Uhr Vormittags, eine Mlnuendo-Llcitation über die Lieferung von 5«SnlckGram-aufsehtrs.Kaputrocken, ln der Oberamtscanzl.y, woselbst auch vorlausia die Be-dlngnlsse jeden Tag ^wahrend den Amtsstunden emges-hen werd-n könmn, abae-halten, und d,e l.eferung nur dem Geringltbiethenden überlassen werden wird. Wozu icder Unternehmungslustige eingeladen wird. Laibach den 20. Iulp 1622. ^0? ^^"^!!' ^-^' ^^ ^ 3- "" den Bedarf derO.nzleyreqmwn dies s Nlls hleramts abgehaltene 3,cttation, weqcn der überspannten, den Ankauf aus fr rer Han! uberftbrettenden Anböthe die höhere Genebmiqunq nicht erkalten hat, und daber die Abhaltung einer neuerlichen Llcttation anbeföhle« worden ist, so wird solche auf denBedarf vo« z^, ^filftcn, »a — Rotbstltten, "4 — ^imm?rman'.!s« Bleistiften, ,V000 Stück Federkiele, 2l Pfund Mlttelfeines Sieqcli^achs nntz ' 3« Stück zweyklingige Federmesser? !7mr Khltten^^c^^"""'"''"äude am Zchulplatz« ».«97- V°r«it.a«« um ^^3" ^'tationibedmgnisse tonnen zu den^en>°!mf^„ Amtifiunden hier cinqcschen Laibach den »6. Iuly 1822. 3- 816. Verlautbarung. Nr ,yVss Erledigte prov. Canzleydieners-Stelle bey der k.k. illyr. Baudlrectlon 1) Um dle gegenwarng m Erledigung gekommene Canzleydieners-Stelle mit emem Iahri-Gehalte von ,^3 fl. ,«. kr. M. M. w.cder mir em.m Hie7« mql.--chen Indlv.duum beseyen zu können, werden die kompetenten fur diesen Dosten ^?^'^"^^" ."^ g aubwurdigen Zeugnissen über die Fähigkeiten, Sittlich' ^ ^ ^"'^ D.enstle.stung versehenen Gesuche längstens bis Ii. August d. I. hleher an die unterzeichnete B.udirection einzusenden. Von der k. k. kandesbaudirection. Laibach am 20. Iuly 1622. « n Vermischte Verlautbarungen. ",' ^"' ^ d i c t. Nro. 648. (1) Von dem Bez'rfsgeriHte der Etaatsberrscbaft Adclsberss wird bekannt gemacht: Os leg auf Vlnschretten des Anton (Zastellanovich, Getreidhändlers zu Hriest, die executise ^erssefgerungder, dem Joseph Zuzeck, »«mia? ^ junior, zuKosckana, gehörigen, und der Etaatsyerrschalt Adelsberg sub Urb. Nr. 67? 1)4, 6L3 und 722 unterthänigcn, um 117? ^-55 fr. gerichtlich geschätzten 3jä Hübe, wegen schuldigen 422 ft. 24 kr. M.M. c. 5. c., bewilliget worden/wozu dley Termine, And zwar der 16. August, »3. September und n. ^ctober l. '5 in Loco Kosckana, Vormittag von 9 bis »2 Uhr, mit dem Anhange ausge« scur,eben worften, daß in dem Falle, als gedachte Realität weder bev dcr ersten nocd zwcu< renFeil^elonng u,n oder über denSckähungswertb an Mann gebracht werden sollte, sol-^' b^'y der dritten auch unter demselben an den Meistbictber hindan gcgebcn werden würde. D«e Bet ingnisse dcr Licitation, Vortheile und Lasten der Realität können tagllch in bieftc Canzlev gefthen werden. Bezirksgericht A^elsberg den 4. Iuly »822. ^ Z 609. «^««««««.^^...«. ^ ^. ^ ^ Nro. 552. (1) Gon dem Bezirksgerichte Kre»!tbcrg wird bekannt gemacht: (5s sey übcF 7lnsuä'cn des verrn Aloys Flcyhclrn y. Abf^ltcrcr, Inhaber dcr herrsc! afl Kreuz, bcy dein Um« stände, dasi die ?lnt.Wiri'lschcn Verlas; -Rcalit rcn^u Sajcusche in der P^arr Jauchen, bey der am 7. May l. I. abgehaltenen crecutiven Fcildictkung n,cht an Mann gebracht workc« sind, nunmehr in eine neuerliche auf den 24. Auqnft l. I., um 9 Uhr Vormittags, im Ortc Sa,eusche angeordnete Versteigerung dieser Realitäten, bcstct''i»'d aus ciner zur hcrr, sckaft ^rcuz und einer andern zur Pfcurgmt Jauchen di^ftbarcn hudsn., n cqcn an dcn^ Herrn Exccutionöführer Freyherr von Abfaztercr aus dem Unhcile i)do. 6."Iuly i6i5 schuldigen 270 ft. c. 5. c., mit dem gcwiNigct worden, dasi, »venn di^lc Rcalitätcn um ibrcn gerichtlich erhobenen SchätzungZwend, und zwar !>n? zur Hcrrscha't Klcuz rr. i58c» si., und jene zur Pfarrgült Jauchen pr. 5g5 si. zinsbar, cdcr darüber niän verlauft w«oen kö.nntcn, solche auch bey dieser cinzigon5cilbiethungssagsatzungunter N^stm Echa« bungswerthc hindan gegeben wcrdcn. — Worcn sämmtliche Hypotbct'ar.gläubiac> , so wie c-sse Kauftiel Haber m,t dem Bi.mcrlcn in die Kenntniß gescht werden, 'daß die dießfälli« qen Licita'tillnsbedinanlssc in däjigcr Uwlscanzley cingcschcn wcrdcn tonnen. Bezirksgericht Kzcutl'crq am l. Iuly 1622. Z. 607. (,) N,o. 56,. Von dem Bezirksgerichte Radmannsdorf wird hiermit aNgemcin bekannt qcmackt: ßs sey auf Ansuchen des Herrn Philipp Jacob Groschcl, Pfarrer zu Laufen, als Nnirc>r-salcrbe ccs, am 4. May d. I. zu Laufen verstorbenen, Jacob Hanschitsch, in den vcrstci-gerungsweisen Vcrs^uf der, zu diesem Verlasse gehörigen Fährnisse und Kleidungsstücke gewilliget und zur Vornabme derFeilbiethung die Licitationstagsahung c,uf t en25. Iuly d. I. und nöthigenfalls auch am darauf folgenden Tage, jederzeit Vormittags vcn 9 bis !2 — und Nachmittag von 3 bis 6 Uhr, im Orte Laufen in dem Hause Nrö. 56, festge. scht worden. , Os werden demnach aNe Kaussicbbaber zu den Licitationen zu erscheinen eingeladen. Bezirksgericht Radmannsdorf am »2. Iuly 1622. Z. 6,6/" ""^ (1) Nro.5^'.^ Von dcm Bezirksgerichte Radmannsdorf wird hiermit allgemein bckanrt gemacht» Ss sey zur Liauid-rung d«^s Actlv< und Passivstandcs nach kcm, zu Laufcn mit hincerlas^ sung emes Testaments am 4. May d.I. verstorbenen, Jacob Hansa ilsch. eine Tcgsahuna «uf den 9. August ,822, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, ror tics.m BczirlsgericNc anbe« räumt worden, rrczu demnach aNc jene, welche bey diesem Berlasse irgend cincn An« spruch ;u machen gedenken, so wie auch jene, welche zu demselben etwas scluldcn, mit dem Beosahe vorgeladen werden, daß erstere ihre Ansplüäe bey dieser Ta^sahuzig söge. wiß anzumelden. Letztere aber ihre Schulden getreu anuiqcbcn balcn, nndrunnK sich Erstere den aNfäNigcn Nachtkcil in Fclge §. 8,4'a. b. G. B., stll.s^ zuschlcibin müßtttr, Hegen Letztere aber im Rechtswege fürgeqangen werden wülde. BezittSgelicht Radmannsdorf am 12. I„lp 1622. Z. Fa^ Huben-Verkaufs-Anzeige. Von dem Bezirksgerichte dcr ^taatshn-rschaft Htttich wird bekannt gemacht, daß übcr Ansuchen des Anton Oven, vulgo ^chcngar, von. Eichenrhal, in die execunve Feilblethung der, o:m Antoi> ^5>uppanrschusch,vulgo Koschiel, zu Mle-fchou, qthörigen, dcr dasig^ Staatsherrschaft dienstbaren ganzen Bauershube, sammt darauf befindlichen Hohn- und Wnthshaflsgebaud^n, wegen behaupt^ ten ^5 st. 26 kr. Interessen und Unkosten/ gewiüiget worden seye. Da nun hlerzu drey Tn-mine, nähmlich der 17. Iuny, 17. Iuly und 17. Auaust l. I., icderzeit '^ormtttags uin 9 Uhr, im Orte Mleschou mit dem AtU hanqe ausgeschrieben wurden, daß, wenn die oberwahnten Realitäten weder bey der ersten noch zwepten Feildiethungstagsatzung um den gerichtlich erhobenen Scha^ tzungswerth plv 366 st. MM. an Mann gebracht werden konnten, sclbe bey der dritten^Feilbiethung auch unter der Schätzung hindan gegeben werden würden, so werden alle Kauflustigen, nne die vorgemerkten Gläubiger, besagtermaßen zu erscheinen hlcrmit vorgeladen. Sittich am 4. May ,822. Anmerkung. Bey dcr ersten und zweyten Feilbiethungstagsatzung, ist kein Anboth gemacht worden. Z. 812. E d r c t. Nro. lo^5. (l> Alle jene, dle auf den Verlaß des,, zu Unterlipoglou «m 18. Iuny t. I. ohne Testament verstorbenen, Joseph Marouth, aus welch immer für einem Rechtsgrunde, Ansprüche zu machen gedenken, werdcn am i<). Al gust l. I., früh uw « Uhr, um so gewisser in dieser Amtscanzley erscheinen', als nch die Ausbleiben-den dle Folgen des 814. §. a. l» G. B. selbst werden zur Last schreiben müssen. Bezirksgericht Herrschaft Weixclberg den 3. Iuly 1622. Verzeichnis der hier Verstorbenen. Den 16. Iuly. Der Frau Franzisca Sender, Witwe, ihre H.cchter Theresia, alt i5 Jahr, in der CaP< WerstHot Nro. 1«, a^i der Lungenschwindsucht. ^ Den 17. Dem Vimon Vokal, Schn alt 27 Stund, auf der ^t, P. V. Nco. 25^ beyde an Schwache^ - ' " - Den i3. Franz Reyer, Sträfling,, alt 55 Jahr, im Strafhaus a,n Castell Nro. 67, "" »er scrovhulosen Ä.bzehrung. — Warg. Noßman., Institucsarm«.,. Witwe, ait 99 2«hr, a"l >ev PoU.n«H Nro. 44» , »>,« Den ,9. De>n Joseph Tersiner> Hausbesitzer, sein Weib'Ursula, alt 26 Jahr, auf "' Pollana Nro. 46. K. K. Lottoziehung am 20. Iuly 1.822. In Triest. 83. 8. 78. 16. 69. Die nächsten Ziehungen werden am 5. und 14. August abgehalten werden. Z. 760. (3) »cl Nr. 7985. 33 ir Franz der Erste, hon Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; König von Jerusalem, HmMrn, Böhmen, der 5ombardey und Venedig, von und Illy- ril'n; Erzherzog von Oesterreich; Herzog von Lothringen Salzburg, Steyer, Kärmhcn, Krain, Ober - und Nieder-Schlesien; Großfürst m Suben-bürgcn; Markgraf in Mähren; gefürstettr Crat von Habsburg uni) ' Tyrol:c. 3c. Mit Unsrem Patente vom 27. Auguss 1820 habcn Wir in Absicht auf die Ausmittlung und Liquidirung der Staatsschuld des lombardifch-venctlamschen Königreiches die nöthigen Anordnungen getroffen, und llns vorbehalten, Unsere weiteren Beschlüsse sowohl über die Errichtung des Credits-Institutes, welches unter der Benennung: „Monte des lombardisch - veneti anischen Königreichs" in Unserer königlichen Stadt. Mailand bestehen, einer abgesonderten Behords mit dcrBenennung: „Prafectur des Monte" untergeordnet, und in welchem die erwähnte Staatsschuld vereiniget seyn wird, als auch in Rückficht auf die Gründung cires besonoeren> der allmahligen Einlösung und Tilgung dieser Schuld gewidmeten Fondes bekannt zu geben. Da Wlv nunmehr in dieser Beziehung die geeignete Entschließung gefaßt haben, so, finden Wir Folgendes- anzuordnen r I. Tite l. Bestimmung des Monte des lombardisch-venerianischen Königreiches und Leitung desselben. > , §..„1., Der Zweck und die Bestimmung des Monte des lombardisch-veneriani-fchen Königreiches ist darauf gerichtet, durch d»c ihm> zugewiesenen Fonde die genaue Erfüllung der gegen die Gläubiger eingegangenen Verbindlichkeiten zu sichern, und die allmählige Einlösung dann Tilgung der auf ihn futterten schuld zu bewirken.. §'. 2: Dle Verwaltunss,des Monte wird nncr eigenen Bchöroe unter dem Nahmen :^ „Prafectur de s M 0 n t e" übcrrragm', welche aus einem Präfccten und dem erforderlichen Personale bestehe»/ und Unserem Gubernium in Mailand unmittelbar untergeordnet seyn soll». Der Praftctur des Monte werden folgende Verrichtungen zugewiesen: 3) die Umschreibung dcr Renten (llmiäne poi-pomc) > dann dle damit verbundene Auoftrtlgung und Auefolgung der Rcnt^ Urkunden (^ii,o11o); 1>), die Aul-üellurg. der Versicherungsscheine ((^elnswlm), welche ln Folge des §. 22 UinVrco Patentes vom 27. August 1820 jenen Gläubigern erfolget werden, deren Forderungen den festgesetzten geringsten Ncnten-Betrag, nlcht erreichen, und. dle Umstaltung dieser Hersicherungsscheme (^erQt^ÄÜ) in Renv (Zur Bcylage Nr. 59.) Urkunden ((^rtolle) nach den in dem bemerkten Patente enthaltenen Vor« schriften; c) die Auszahlung der verfallenen Renten in den festgesetzten Zeitfristen; ä) die Umschreibung des Eigenthumes der eingetragenen Renten, und die Evi, denzhaltunq aller Verhaltnisse, welche sich auf das Eigenthum und den Genuß der Renten beziehen; endlich e) die Emlösung der Rent - Urkunden und Versicherungsscheine mittelst des Tilgungsfondes. II. Titel. Eintragung der fortdauernden Renten ; Ausfertigung der Reilt-Urkunden und Versicherungsscheine. §. 4. Die Präfectur dcs Monte wird von der Liquidirungs - Commission Verzeichnisse erhalten, in welchen die ausgemittelten und lwmdlrtenForderunqsposten mir beygefügtem Nahmen des Gläubigers einzeln aufgeführet sind. Diese Verzeichnisse bilden die Grundlage der Amtshandlungen der Präfectur. §. 5. Sie wird Bücher eröffnen, in welche die in den erwähnten Verzeichnissen aufgeführten Renten-Betrage mit Verfügung des Tauf- und Geschlechrsnahmens der Glaubiger, unter Ansetzung des Tages der Einschreibung und der halbjährigen Gebühr eines jeden Gläubigers, mir fortlaufenden Zahlen eingetragen werden. §. 6. Die Präfectur des Monte erfolgt dem Gläubiger einen Inscriptions-Auszug oder eine Nent-Urkunde (<^i-l,«NI), welche der in den Büchern des Monte enthaltenen Vorschreibung entspricht, und nach dem im Anhange befindlichen Formulare ^ ausgefertiget wird. §. 7» Jene liquiden Forderungs - Posten, welche den mit dem H. 21 Unseres Patentes vom 27. August 1820 festgesetzten geringsten Renten-Betrag nicht erreichen, werden von der Präfectur in besondere Vormerkung genommen, und dett Gläubigern hierüber nach Anordnung des §. 22 desselben Patentes die entsprechen-den Versicherungsscheine nach dem Formulare 15 ausgestellet. §. 8. Die Umstaltung der Versicherungsscheine (^6iü5i^,ü) in Rent - Urkunden ((^rtoill)) wird nach den Bestimmungen des§. 23 des Patcmes vom 27. August 1820 und nach den über die Einschreibung der Renten und Ausfertigung der Rent-Itrkunden in dem gegenwartigen Patente enthaltenen Anordnungen vollzogen. M. T i t e l. Zahlung der inscribirten Renten. Der Monte wird aus dem Staatsschatze jederzeit vorzugsweise mit den erforderlichen Geldmitteln zur Bezahlung des Gesammtbetrages der eingeschriebenen Renten versehen. ?» 10. , Die Zahlung der eingetragenen Jahres - Renten wird halbjährig n"w dem Ablauft des Semesters, in der durch den §. 18 Unseres Patentes vom 27. A" 9^5 gust 1820 bezeichneten Art, ent.weder bey der Casse des Monte in Mailand, oder für Rechnung derselben auch lxcy den Provmzial-Finanz-Eassm des lombardisch-venetianischen Königreiches ln jenem Falle erfolgen, wenn es der Gläubiger vorzieht, bcy emer der letzterwähnten Cassen die Zahlung zu erhalten. Zum Bchufe der Zahlungs-Uebertragung ,st das dießfallige Gesuch bey der Prafectur des Monte wenigstens Einen Monath vor dem eintretenden nächsten Zahlungs-Termine einzureichen, widrigens der für den laufenden Semester enrfal-lende Renten-Berrag noch von jener Casse gezahlt werden wird, bey welcher derselbe flüssig war. §. 11. Bey Behebung dcs verfallenen Renten - Betrages stellt der Empfange, dcr zahlenden Casic eine, mn emem Stamocl von ?.^ C'ent:simi versehene, von ihm unterschriebene Quittung nach dem Formulare <Ü au?. IV. Titel. Eigenthum und Genuß der Renren; Haftungen, die sich hierauf beziehen; Behandlung der Versicherung5schei»e. §..12. Das Eigenthums - und Pfandrecht auf die eingeschriebenen Renten, so w:c der Anspruch auf ihren zeitlichen Genuß, nnrd nach den Vorschriften des bür-gevlichcn Gesetzbuches und d.r attgcmeinen Gerichtsordnung erworben. §. iZ. ,er Haf ungl'n tlur dann als bestehend an, wenn die Vormerkung darüber in den Credits-Büchcrn desselben nach den Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches und der allgemeinen Gerichtsordnung durch die greigncre Behörde bew:rkt wurde. ^ Die Ecssion einer Rent - Urkunde wird bey dem Monte als ordnungsmäßig angesehen, und in Folge derselben die Umschreibung des Eigenthumes in den Credits-Büchern veranlaß":, wenn auf der Rückseite der Nent-Urkunde die Abtretung nach dem beyliegenden Formulare I) ausgedrückt ist. Von ursprünglichen Haftungen,' in so fern sie sich aus der unmittelbaren UquidaNons; Verhandlung ergeben, wird tm Prafecmr zum Bcyufe ihrer Amtshandlung durch die nn §.4 Unseres gegenwartigen Patentes erwähnten Ver-znchnlsse, welche sie von der ^qmdirungs.Eommlsswn erhatt, in die Kenntmß gesetzt. Mit Rücksicht arf dcn §. iZ Unseres gegenwärtigen Patentes kann die Einstellung dcr Zahlung provisonsch auch über ein Gesuch des eingetragenen Elgen-thümers, oder des von der Praftciur gehörig anerkannten Ajsignawrs eingcleltec werden, wenn einer von ihnen den Besitz der Rent-Urkunde verloren hat, un) einer widerrechtlichen Erhebung des Renten-Betrages im Lauft derAmortisations-Verhandlung vorbeugen will. y36 "- ^^^^^ ^ §. 17. W Im Falle die Rente bey einer Provinzial - Finanz - Casse flüssig ist, kann der Dnnglichkeit wegen die Einstellung der Zahlung bey der. zahlenden Fincuiz-Caffe unmittelbar angesucht werden. Es muß jedoch gleichzeitig dle Bitte darum bep der'Prafectur des Monte eingereicht werden, welche die ^uspendlruntz der Zahlung zu genehmigen hat. §. 18. Die lim außergerichtlichen Wege bewilligte Zahlungseinstellung verliert ihre Wirkung nach AblaufEines Monathes, wenn nicht dem Monte in dieserZeit-frist die gerichtliche Verordnung zukommt, welche die Zahlungseinstellung aufrecht erhalt. tz. ,9. Nur dem eingeschriebenen Eigenthümer oder seinem Bevollmächtigten kommt das Befugniß zu, unmittelbar von der Präfectur des Monte eine Bestätigung über die Existenz und den '^tand einer oder mehrerer Renten zu verlangen. Jeder Andere, welcher sich in dem Falle befände, siner solchen Bestätigung zu bedürfen, hat die Bitte darum bey der competenten Gerichtsbehörde zu stellen. / Diese Bestätigungen vertreten m keinem Falle die Stelle Verlorner Nent-Urkunden. §. 20. Die in dem gegenwartigen Titel enthaltenen Bestimmungen finden auch bey den Versicherungsscheinen (Oi-nNoan), in so fern es die Natur derselben gestattet, ihre Anwendung. V. T i t e l. Umschreibung/ Erneilerung u»d Amortisirung der Rsut - Urkunden und'Versicherungsschein §. 21. Die Umschreibung und Erneuerung der Nent-Urkunden findet in folgenden Fallen Statt: 2) Bey Ucbsrtragung des Eigenthumes der Renten; aus Anlaß derselben kann ein Renten-Betrag auf emen oder meh«re neue Besitzer, und mehrere auf verschiedene Nahmen eingetragene Renten können auf einen einzigen Besitzer umgeschrieben werden; K) Bey bloßer Vereinigung odo^Ht» -äiR «0NUN2 5taoilim 00IN6 ?7ll/ll>ltt?n di 1-endnH n^Ua paronte 27. ^05^0 1820. Miano 1i........... (sx«ia pcl ,iziU» » «cco.) ver lic»i-ini ....»» ^^^ ^orini..............c^ie io 80N08«il.t,ß sovvero cliiiia (^^352 cli lnianx.i d^ll^, Inl.c!n.6en?.a..........^or conlo ra^0 8nI1' anniikl r<3iil1ll.a f)^r^>c:Ma cl'l liorlni.............. ^»orl.»^ äaliLl (^ar^eiia 80tw ii num^ro ..... in (lai.a dci ............ ime- zw^ a ....... . .... « . 0 per foäc.....°. Nilano li . . . ° « > I^ioi'lni.......... I'orm. D°. «1 3i"r. ^. 1^. c^,i65l,c^ ^iorno dl . . . . . », . tioli' Anno ..<.... I'orm. ^ , ^3^)2X!0 per lo ztemma.) ^ra 1i creäiwri 60U' I. k» klonte äel ke^no Lomdaräo-Vonkw trov^l isaritto ^s. ^s. per 1' ÄNNna.ionciitH poi-p«Ui^ cli . . . . . ... . . liorini 6l^ eon^i^oiini . . . . . . . .... . . provenientc: da oreäil.i üc^uiliaN 2 iorm^i deÜI äovrana pktsnle in ikua 27. ^08to 1820. 1/ indicatH anuua lanclila « ««NlCsir.'iimc'iNc; in coi'50 pr6880 ii ^Vlon^o ^ da! ..»........_.. in lor^H deila lüaNeila in llata..........' ' ?><0...... ^IcccmiS sjN68ia lüattella e 8l.a^a annuiiadä (lunni0i-t.ix2äta), cot'i in Inoii^ HMa 5Qcdc8imH 8i ril«»c:ln In pr68cnie. Milano II..... (3pHxlo pel dullo < 5«cco.)