884 Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 96. Montag den 27. April 1908. (1756) Präs. 1801 u. 1835 12/8. KanzleibeamtenfteUen der X. oder Xl. «angsllasse bnm l. l. Landesgcrichte Klagenfurt und beim l. k. Bezirksgerichte Wolfsberg oder bei anderen Gerichten zu besehen. Bewerbungsgefuche sind bis längstens 24. Mai 1908 beim l. k. Landesgerichts'Präsidium Klagenfurt einzubringen. Klagenfurt, am 23. April 1908. (17b4) 3-1 g. 146. Offertausschreibung. An den Rcichsstrahen des Baubezirles Adelsberg gelangen für das Jahr 1908 nach. stehende Bauarbeiten zur Vergebung: ») Triester «eichsstrahe: 1.) Relonstrultion der eingestürzten Wand« mauer im km 44 6-44 8 in Oberplanina veranschlagt mit 300 X; 2.) Relonstrultion der baufälligen Wand» mauer im km 44 6—44 8 zu Oberplanina im Voranschlage von 4 schädigten Straßenstrecke im km 37 2-37-4 bei Koseze, veranschlagt mit rund 1600 X; o) Virnbaumer «eichsftraße: 4.) Neuherstellung zweier gedeckter Durch» lasse im km 13 6 —13 8 im Orte Podlraj im Kostenbeträge vor 600 Iv; H) Lieferung von Ttraßenbanzeugstücken und Requisiten im Voranschlage von 180 X. Behufs Hintangabe der vorstehend angeführten Bauten und Lieferung wird eine Mi» nuendolizitation bei der gefertigten l. l. Vezirls« hauptmannschaft am 16. Mai 1908 mit dem Beginne um 9 Uhr vormittags ab« gehalten werden. Vor Beginn der mündlichen Verhandlung sind b°/, des Fistalpreiscs jenes Objektes, für welches ein Anbot gestellt wird. als Reugeld zu Handen der Lizitationslommijsion zu erlegen. Es können auch nach Vorschrift des ß 4 der allgemeinen Vaubedingnisse verfaßte, mit 10°/, Kaution belegte und mit einer 1 ü'Stempel-marke versehene Offerte gestellt weiden, welche jedoch vor Beginn der mündlichen Lizitation bei der gefertigten l. l, Bezirlshauvtmannschaft überreicht oder portofrei übersendet werden müssen. Der Vollendungstermin für die Bau» arbeiten ist mit 31. August 190« festgesetzt. Die diesfälligen Bauelaborate, allgemeinen und speziellen Baubedingnisse können in den gewöhnlichen Amtsstunden in der Kanzlei des Baubezirles Adelsberg eingesehen werden. K. t. Nezirlshauptmannschaft Adelsberg, am 20. April N««8. (1759) Z. 7644. Iayoverpachtung. Mit Bezug auf die hierämtliche Kund. machung vom 29. März 1908, g. 6476, wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß die Jagdbarkeiten der Ortsgemeinden Kronau und Ovsise am 28. April I. I. nicht zur Lizitation gelangen. K. t. Bezirkshauptmannschaft Radmanns» dorf am 22. April l908. St. 7644. Lovska dražba. Z ozirom na tuuradni razglas z dne 29. marca 1908, St. 6476, ae daje na splošno znanje, da se lova obèin Kranjaka gora in Ovšiše na dan 28. aprila t. 1. ne bosta po javni dražbi dala v zakup. C. kr. okrajno glavarstvo v Radovljici, dne 22. aprila 1908. (1616) 3-3 Št. 13.347. Razglas. V smislu § 53. obèinskega reda za de-želno stolno mesto Ljubljano daje podpisani mostni magistrat javno na znanje, da so raèunski sklepi za leto 1907, in sicer mestnega zaklada, ubožnega zaklada, zaklada mešèanBke imovine, ustanovnega zaklada, mestnega loterijskega posojila, mestnega vodovoda, meatne klavnice in mestne elektrarne dogotovljeni, ter bodo 14 dnij, to je od 15. do 28. t. m. v prostorih mestnega knjigovod-stva razgrnjeni obeanom na vpogled, da za-more navesti vsakdo svoje opazke o njih. 0 pravoèasno vloženih ugovorih bode razsojal obèinski svet. Magistrat deželnega stolnega mesta Ljubljane dne 10. aprila 1908. (1742) aä 8. 6/7 70. Edilt. Im Konkurse des Josef Millavc, gewesenen nicht protokollierten Kaufmannes in Großlaschitz, hat der Masse« Verwalter einen Entwurf zur Verteilung der Masse vorgelegt. Alle Konkursgläubiger, die bisher Forderungen angemeldet haben, können von dem Verteilungsentwurfe beim Kon-kurslommissär oder Masseverwalter Ein« sicht und Abschrift nehmen und ihre allfälligen Erinnerungen dagegen bis 7. Mai I90U mündlich oder schriftlich beim Konkurs-lommissär einbringen und bei der zur Verhandlung darüber und zur Feststellung der Verteilung auf den 14. Mai 1908, vormittags 9V, Uhr, bei dem k. k. Bezirksgerichte Großlaschih, Zimmer Nr. 1, anberaumten Tagsatzung erscheinen. Zu dieser Taqsatzung werden der Masseverwalter, dessen Stellvertreter und die Mitglieder des Gläubigerausschusses insbesondere vorgeladen. Großlaschitz, am 17. April 1908. Der Konkurslommissär. (1722) Firm. 8li/« Einz7l. — 30/14. Vditl. Das gefertigte Kreisgericht als Handelsgericht gibt bekannt, daß bei der Firma Kraincr Handclsbienenstand Baron Rotschütz zu Weixclburg in Krain auf Grund des Gesuches vom 18. April 1908, Firm. 80/8, Einz. I. — 30/14, im Handelsregister 1.) die Löschung des bisherigen Inhabers Herrn Emil Ra-venegg, Gutsbesitzers auf Schloß Smer-egg bei Weixelburg und 2.) die Ein» tragung des neuen Inhabers Franz Ravenegg, welcher unter der mit einer Stampiglie abgedruckten Firma zeichnen wird mit: «Franz Ravenegg», vollzogen worden ist. K. k. Kreisgericht Rudolfswert, Abt. I, am 2l. April 1908. (1660) _ Firm. 244 "Zäär. IVr237/l. Razglas. Pri c. kr. deželni kot trgovski sod-niji v Ljubljani se je izvrŠil vpis firme Ljudska hranilnica in posojilnica na Vicu registrovana zadruga z neomejeno zavezo v zadružni register. Zadruga se opira na zadnižna pravila z dne 28. marca 1908, ima 8voj sedež na Glincah in namen raz-mere svojih Èlanov v gmotnem oziru zboljšavati; zlasti spodbujati varènost in 8 svojim zadružnim kreditom pre-skrbovati svojim udom v gospodar-stvu potrebna denarna sredstva. Naèelstvo obstoji iz naèelnika in šestih odbornikov, katere izvoli obcni zbor za eno leto. Taèasni udje naèelstva so: Jožef Lavriè, posestnik in trgovec, Viè št. 44, naèelnik ; Ivan Pliberšek, posestnik in c. kr. delovodja, Rožna dolina št. 124; Jožef VrtaÈnik, posestnice sin, Viè št. 48 ; Franc Pance, posestnik, Viè St. 8; Peter Rekar, posestnik in c. kr. delovodja v pok., Rožna dolina Št. 112; Janez Pance, posestnik, Glince št. 83 ; Franc Pleško, posestnik, Viè št. 9. Naèelstvo podpisuje v imenu za-druge tako, da se podpišeta dva uda pod firrao zadruge, katera naj bode pisana ali s peèatom natisnjena. Svoje sklepe razglaŠa naèelstvo po potrebi z oznanili, v uradnici na-bitimi. Dan, ura, kraj in dnevni red obè-nega zbora razglasiti je osem dni prej v glasilu «Narodni Gospodar», izhajajoèem v Ljubljani, in po v uradnici nabitem naznanilu. Na enaki naèin razglasiti je tudi vsa druga razglasila zadruge. Ljubljana, 10. aprila 1908. (1755) S. 5/6 216. Sklep. V konkurzni reÈi umrlega gosp. Franceta Sušteršièa, bivšega c. kr. poštarja v Èrnomlju, se za ugotovitev zahtev upravnika konkurznega sklada za nagrado in povraÈilo izdatkov do-loci narok na sredo, 13. maja 19 08, dopoldne ob 9. uri, pri tern sodišèu, 8oba št. 1. K temu naroku vabijo se vsi konkurzni upniki. C. kr. okrajno sodiSÈe v Èrnomlji, odd. I, dne 15. aprila 1908. Konkurzni komisar. (1721) Firm. 74/8 "GenTL 93/6. Oklic. Pri obstojeÈi tvrdki Narodna hranilnica in posojilnica v Radeèah registrovana zadruga z neomejeno zavezo se je izvrŠil v zadružnem registru: 1.) izbris izstopivgega èlana naèelstva g. Vendelin Küssela iz Radeè; 2.) vpis novo izvoljenega naèelstvenega èlana g. Alberta Moserja, posestnika in tr-govca v Radeèah. C. kr. okrožno sodišèo v Rudolfo" vem, odd. I. dno 21. aprila 1908. Ueleriw» ans dem Französischen and in* Französische werden besorgt. Anträge an die Ädm. dieser Zeitung sub „Fran$ais". (i7ßi) Soeben erschien: Württemberg Huldigungs - Marsch von Theodor Christoph Kapellmeister im k. u. k. Infanterie-Regiment Leopold II. König der Belgier Nr. 27. Opus 50. Preis für Klavier zu zwei Händen K 1*80. Verlag von 1338)20 lg. v. Kleinmayp S Fed. Bamberg Buch-, Kunst- und Musikalienhandlung in Laibach, Hongreßplatz Nr. 2. ---------------------- ¦ - . ¦......¦_____________________________—^^^^ Gelegenheitskauf! Kaufmannshaus in «ras (1762> zwei Stock hohes schönes Eckhaus mit nachweisbarem Umsätze VOIJ 90.000 Kronen, auf lebhaftestem Posten, wird Umstände halber unter dem Realwert mit geringer Anzahlung verkauft. Zuschriften erbeten an Ferdinand Tschech, Graz, Vorbeckgfl»&0e Puf! nach Portarose bei Pirano (Istrien) wohin? Pension „Vittoria" in wunderschöner Lage, neu und mit allem Komfort eingerichtet, gegenüber der LandungBbrücko und den Strandbädern. Vorzügliche Wiener Kiiolie> Zimmer von 3 Kronen aufwärts. Lohndiener bei jedem in PortoroHo an' legenden Dampfer. Auskünfte erteilt --« . - n. — ¦ l Vcctopia Risser (1763) Besitzerin des Wiener Buffets „Dorft"- ________________________- -¦" Laibacher Zeitung Nr. 96. 885 27. April 1908. '"' ' Kundmachung. " Laut Erlasses vom 12. April 1908. Zahl 11.479. l>at das l. l. Handelsministerium behufs Förderung der Exportbestrebungen im Einvernehmen mit dein l. l. Ministerium für Kultus und Unterricht die Verleihung von Auslandsstipendien an Professoren und Absolventen der höheren kommerziellen Lehranstalten in Aussicht genommen. Für die Verleihung gelten nachstellende Grundsätze: ^ Für die Professoren der Vxportatademie des t. t. Handelsmuseums: 1.) Das l. l. Handelsministerium errichtet zwei Ferial-Reisestipendien für Professoren der Exportalademic des l. l. Hcindclsmuseums im Betrage von je 1000 X; doch lann für überseeische Plätze außerdem ein Reisezuschuß bis zum Höchstausmaße von 1500 X bewilligt werden. 2.) Vewerber um ein solches Stipendium haben eine Mehrjährige Lehrtätigkeit und die Kenntnis der Sprache des zu besuchenden Landes nachzuweisen. ",) Vei Verleihung, dieser Stipendien werden in erster Neihe die Fachlehrer für jene Disziplinen berücksichtigt, deren pflege vom Standpunkte des österreichischen Exports vor nehmlich in Betracht kommt. 4.) Die Gesuche um Verleihung eines solchen Stiver diums sind bis Ende April im Wege der Direktion der ^fportaladcmic des l. l. Handclsmuseums beim l. l. Handelsministerium einzubringen. In dem Gesuche ist diejenige spezielle Aufgabe, deren Bearbeitung sich der betreffende Professor während seines Aufenthaltes im Auslande widmen will, genau anzugeben. Vei der Auswahl dieser Aufgabe sind Studien auf solchen Gebieten in Aussicht zu Nehmen, deren Pflege vom Standpunkt des österreichischen Außenhandels wünschenswert erscheint. Die Direktion der Anstalt hat diese Gesuche mit ihrem Gutachten an das l. l. Handelsministerium zu richten. 5.) Die Stipendien werden im Einvernehmen mil dem k, l. Ministerium für Kultus und Unterricht vom l. l. Handelsministerium in der Regel für einen dauernden Aufenthalt von zwei Monaten, Hin- und Rückreise nicht eingerechnet, und zwar nur für einen Handelsplatz verliehen. 6,) Auf Grund der erstatteten Vorschläge bestimmt das l. t. Handelsministerium Umfang und Art des zu bearbeitenden Themas. ?.) Die Ausarbeitung der gestellten Aufgabe ist mil klncm kurzen allgemeinen Bericht über die Durchführung der Studienreise im Wege der Direktion längstens innerhalb vier Monaten, nach der Rückkehr dem l, k. Handelsministerium vorzulegen. 8.) Diese Studienberichte sind nach Tunlichteit im Jahrbuch der Exportalademie des l. l. Handelsmuseums zu veröffentlichen. ^- Für Professoren der Handelsakademien: 1.) Das l. l. Handelsministerium errichtet sechs Ferial-"eisestipendicn für Professoren höherer Handelsschulen (Handelsakademien), und zwar im Betrage von je 1000 X; "^h lann für überseeische Plätze außerdem ein Reisezuschuß b^s zum Höchstausmaße von 1500 X bewilligt werden. 2,) Benxrber um ein solches Stipendium haben eine Mehrjährige Lehrtätigkeit und die .Kenntnis der Sprache des 3U besuchenden Landes nachzuweisen. 3.) Bei Verleihung dieser Stipendien werden in erster ^«ihe die Fachlehrer für jene Disziplinen berücksichtigt, deren Pflege vom Standpunkte des österreichischen Exportcs vornehmlich in Betracht kommt. 4.) Die Gesuche um Verleihung eines solchen Stipen-^ums sind bis Ende April im Wege der Direktion der yöheren Handelsschule (Handelsakademie) beim k. l. Mini Zerium für Kultus und Unterricht einzubringen. In dem ^suchc ist diejenige spezielle Aufgabe, deren Bearbeitung >'ch dcr beireffende Professor während seines Aufenthaltes ^ Auslande widmen will, genau anzugeben. Vei der /luswahl dieser Aufgabe sind Studien auf solchen Gebieten ? Aussicht zu nehmen, deren Pflege vom Standpunkte des ^rreichischcn Außenhandels wünschenswert erscheint. Die Erektion der betreffenden Lehranstalt hat diese Gesuche mit hlern Gutachten im Wege des Kuratoriums (Verwaltung^ ^tes. Aufsichtsrates) an das t. l. Ministerium für Kultus nd Unterricht einzusenden, welches dieselben an das l. l. Ncmdelsministerium »ociter leitet. 5.) Pje Stipendien werden im Einvernehmen mit dem ' l. Ministerium für Kultus und Unterricht vom l. l. ^^lsministerium in der Regel für einen dauernden Aufmalt von z»vei Monaten. Hin- und Rückreise nicht ein-- dehnet, und zwar nur für einen Handelsplatz, verliehen. ^ 6.) U,,f H^sld der erstatteten Vorschläge bestimmt das '' Handelsministerium im Einvernehmen mil dem l. l. l'nisterium für Kultus und Unterricht Umfang und Art zu bearbeitenden Themas. ?.) Die Ausarbeitung der gestellten Aufgabe ist mit ern kurzen allgemeinen Bericht über die Durchführung l Studienreise im Wege der vorgesetzten Direktion und Kuratoriums längstens innerhalb vier Monaten nach 'icli ^ ^nr l. t. Ministerium für Kultus und Unter-. )! vorzulegen, welches dieselben an das t. t. Handelsmini-""'",. weiterleiten wirb. 8.) Diese Studienberichte sind nach Tunlichlcit in dem Iahresprogramme der höheren Handelsschule (Handelsakademie), welcher der Professor angehört, zu veröffenl. lichen. 4'. Für Absolventen der Exportalademie des k. k. Handelsmnseums: 1.) Die Auslandsstipcndien haben den Zweck, einzelnen befähigten Absolventen der Exportalademie des t. l. Handclsmuseums das Studium auswärtiger Handelsplätze zu ermöglichen und den Uebertritt in die Praxis des österreichischen Außenhandels zu erleichtern. Diesem Zwecke entsprechend sollen die Stipendien die damit Betciltcn instand setzen, im Sinne eines bestimmten eigenen Platzes in das Ausland zu reisen und daselbst zwei bis drei Monate den Lebensunterhalt zu bestreiten, wobei erwartet wird, daß es den Stipendisten gelingen werde, in dieser Zeit eine feste Anstellung in einem Export- oder Importhause jenes Landes zu erlangen. Eigentliche Reisestipendien zum vorübergehenden Aufenthalte im Auslande stellen die hier ins Auge gefaßten Stipendien nicht dar. 2,) Die Auslandsstipendien lverden vom t. l. Handelsministerium verliehen. Die Ausschreibung erfolgt in der Regel im März jedes Jahres, die Verleihung in den darauffolgenden Herbstmonatcn, Die diesbezüglichen Gesuche an das l. l. Handelsministerium sind bis längstens 1. Mai bei dcr Direktion der Exportalademie des l. l. Hanbelsmuseums einzubringen, welche dieselben mit ihren Anträgen an das l. l. Handelsministerium weiterleitet. In dem Gesuche hat der Bewerber den Reiseplan anzugeben und zwei ober mehrere Handelsplätze zu nennen, für welche er das Neise-stipendium zu verwerten gedenkt, wobei jener Platz hervorzuheben ist. welcher in erster Linie gewünscht wird. Dem Gesuche hat der Bewerber beizulegen: a) eine genaue Darstellung feines bisherigen Lebenslaufes unb seiner persönlichen Verhältnisse; d) das Diplom der Exportatademie des l. l. Hanbels- muscums; «) das Gcburlsdotument; li) den Heimatschein; ^) das Siitcnzcugnis; k) ein Gesundheitsattest: k) das Verwendungszeugnis über bcn Dienst in der Praxis; 1i) den Nachweis, daß ber Bewerber der Militärpflicht genügt hat, oder vom Militärdienste befreit ist; i) den Nachweis, daß er die in dem aufzusuchenden Lanbe gangbarsten Sprachen ausreichend beherrscht; k) die Erklärung, daß er sich im Falle der Verleihung des Stipendiums nach Ablauf der Stipenbienbauer im Interesse des österreichischen Außenhandels lxtätigen wirb. Die Direktion der Anstalt hat nach Anhörung des Lehrkörpers unb nach Einholung sonstiger entsprechender Informationen eine Aeußerung über die Charaktereigenschaften und Repräsentanz des Gesuchstellers, sowie überhaupt über dessen persönliche Eignung, im Auslande ersprießliche kommerzielle Arbeit zu leisten, der Eingabe anzuschließen und sich hiebei auch über den dem Vewerber zu gewährenden Mindestbetrag auszusprechen. Die Erledigung des Gesuches wird vom l. l, Handels-Ministerium an den Einreicher direkt hinausgegeben und unter einem dem l. l. Ministerium für Kultus und Unterricht, sowie der Direktion dcr Exportalademie des l. f. Hanbelsmuseums zur Kenntnis gebracht. '"!.) Für das Jahr 1903 stehen 5 derartige Stipendien zur Verfügung. Dre Höhe derselben richtet sich nach d.'r Entfernung und den Lcbcnsverhältnisscn des aufzusuchenden Handelsplatzes, auch wird auf die persönlichen Verhältnisse des Bewerbers Rücksicht genommen. In der Regel wird eine dreimonatliche Stipendierung im Gesamtbeträge von 000 bis 800 X für europäische und von 12W bis 1600 X sür überseeische Handelsplätze, ausnahmsweise auch in einem höheren Betrage ins Auge gefaßt werben. Die erste Hälfte bes Stipendiums erhält ber Stipendist kurz vor ber Abreise, bie andere Hälfte in zwei Raten an, Ende des ersten und des zweiten Monates nach bei Abreise durch das l. u. l. Konsularamt. Einen Monat vor ber Abreise hat der Stipendist das Datum derselben dem l. t, Handelsministerium unmittelbar anzuzeigen, worauf die Flüssigmachung der ersten Rate erfolgen wird. 4) Die Stipendien können nur an solche Absolventen verliehen werden, welche österreichische Staatsangehörige sind. ein Diplom mit mindestens gutem Erfolge beibringen unb nach dem Verlassen der Schule wenigstens ein Jahr, höchstens aber fünf Jahre in der Warenpraxis gedient haben. Ausnahmsweise tann auch von der Bedingung ber Praxis abgesehen lverden, wenn lKrücksichtigungswerte Grünbe basiir vorliegen. 5.) Die Stipendisten haben die Verpflichtung, sich sofort nach ihrem Eintreffen auf dem fremden Handelsplatze bei dem dortigen l, u. l. Konsularamt vorzustellen, ihre Wohnungsadresse und jede spätere Veränderung derselben daselbst bekannt zu geben, während ihres Aufent. Haltes das l. u. l. Konsularamt über ihre Tätigteit zu informieren und sich bei Annahme einer Stellung ober vor der Abreise abzumelden. Der Stipendist übernimmt die Verpflichtung, dem l. t. Handelsministerium, sowie der Direktion ber Anstalt sofort Anzeige zu erstatten, sobalb er in ein Geschäftshaus dauernd aufgenommen wird. Das Recht auf den Bezug des etwa noch aushaftenden Restes des Stipendiums ber-liert der Stipendist durch seinen Eintritt in ein Geschäftshaus, welches nicht einen Zweig des internationalen Waren-hanbcls zum Gegenstande hat. Ebenso sind diese Anzeigen zu erstatten, wenn es bem Stipendisten innerhalb ber Sliftendierungsdauer nicht gelungen ist. eine Anstellung zu finden. Es wird ferner erwartet, baß ber Stipendist, wenn er zur Kenntnis von Umständen gelangt, die für die künftige Entsendung von Handels- unb Exportalabemitern von Belang smb. bem l. t. Handelsministerium Hiedon Mitteilung erstattet. Zu biesen Umständen würde auch der Fall zu zählen sein. daß dem Stipendisten weitere Vakanzen in Import- oder Exporthäusern bekannt würben, v. Für Absolventen der Handelsakademien: ).) Die Auslandsstipendien haben den Zweck, einzelnen befähigten Absolventen höherer Handelsschulen sHan-delsakademien) das Studium auswärtiger Handelsplätze zu ermöglichen und den Uebertritt in die Praxis des österreichischen Außenhandels zu erleichtern. Diesem Zwecke entsprechend sollen die Stipendien die damit Veteilten instand setzen, im Sinne eines bestimmten eigenen Planes in das Ausland zu reisen und daselbst zwei bis drei Monate den Lebensunterhalt zu bestrebten, wobei erwartet wirb, daß es den Stipendisten gelingen werd«, in dieser Zeit eine feste Anstellung in einem Export- ober Importhause jenes Landes zu erlangen. Eigentliche Rrisestipenbien zum vorübergehenden Aufenthalte im Auslande stellen die hier ins Auge gefaßten Stipendien nicht bar. 2.) Die Auslandsstipenbien für Hanbelsatabemiler werden vom l. l. Handelsministerium auf Antrag, des l. l. Ministeriums für Kultus unb Unterricht verliehen. Die Ausschreibung erfolgt in ber Regel im März jedes Jahres, die Verleihung in den darauf folgenden Hcrbstmonaten, Die diesbezüglichen Gesuche an das l. t. Handelsministerium sind bis längstens 1. Mai bei der Direktion ber höheren Handelsschule (Handelsakademie), an welcher ber Bewerber seine Studien vollendet hat, einzubringen und im Wege des Kuratoriums (Verwaltn nasratrs. Aufsichts-rates) dieser Lehranstalt oder der politischen Lanbesstelle, bezw. Landesschulbchörde bis längstens 1. Juni an bas l. l. Ministerium für Kultus unb Unterricht zu senben. welches dieselben mit seinen Anträgen an das k. t, Handelsministerium weiterleitet. In dem Gesuche Hai ber Vewerbec den Reiseplan anzugeben unb zwei ober mehrere Handelsplätze zu nennen, für welche er bas Reisestipendium zu verwerten gedenkt, wobei jener Platz hervorzuheben ist, welcber in erster Linie gewünscht wird, D?rn Glucke f>at der Bewerber beizulegen: l>) eine genaue Darstellung jrmtb M5l)) bas Sittenzeugnis; l) ein Gesundheitsattest; j?) bas Verwenbunczszeugnis über den Dienst in der Praxis; >>) ben Nachweis,'baß ber Vewerber der Militärpflicht genügt hat, ober vom Militärdienste befreit ist; i) den Nachweis, baß er bie in dem aufzusuchenden Lande gangbarsten Sprachen ausreichend beherrscht; k) bie Erklärung, baß er sich im Falle ber Verleihung bcs Stipendiums nach Ablauf der Stipenbienbauer im Interesse bes österreichischen Außenhandels belätigen wirb. Die vermittelnde Direktion hat nach Anhörung be» Lehrkörpers unb nach Einholung sonstiger entsprechender Informationen eine Aeußerung über die Charaktereigenschaften und Repräsentanz des Gesuchstellers. sowie über« Haupt über dessen persönliche Eignung, im Auslande ersprießliche kommerzielle Arbeit zu leisten, ber Eingab« anzuschließen unb sich hicbci auch über ben bem Bewerber zu gewährenden Minbestbetrag auszusprechen. Es ist der vermittelnden Direktion überlassen, ob sie in einer solchen Angelegenheit ben ern» bestehenden Verein ber Absolventen ihrer Anstalt zu Rate ziehen will. Die berart instruierten Gesuche sinb sobann bem Schul-turatorium (Verwaltungsrate. Aufsichtsrate) zu übermitteln, welches dieselben im Geleite ber eigenen MeinungK» äußerung dem l. l. Ministerium für Kultus und Unter, richt vorlegt. Bei Staatsanstalten tritt in dieser Hinsicht an bie Stelle bes Kuratoriums die politische Lanbesstelle, bezw. bie Lanbesschulbehörde. Die Erledigung bes Gesuches wirb vom l. l. Handelsministerium an ben Einreicher birett hinausgegeben unb unter einem dem l. l. Ministerium siir Kultus unb Unter- Laibacher Zeitung Nr. 96. 886 27. April 1908. richt zur Kenntnis gebracht; das letztere Ministerium verständigt hierauf die vermittelnde Schuldirektion von der vollzogenen Entscheidung. 3.) Für das Jahr 1908 stehen 23 Stiftendien zur Verfügung. Die Höhe derselben richtet sich nach der Entfernung und den Lebnsverhältnissen des aufzusuchend«. Handelsplatzes; auch wird auf die persönlichen Verhältnisse des Bewerbers Rücksicht genommen. In der Regel wird eine dreimonatliche Stipendicrung im Gesamtbeträge von M0 bis 800 X für europäische und von 1200 bis 1600 X für überseeische Handelsplätze, ausnahmsweise auch in einem höheren Betrage ins Auge gefaßt werden. Die erste Hälfte des Stipendiums erhält der Stipendist kurz vor der Abreise, die andere Hälfte in zwei Raten am Ende des ersten und des zweiten Monates nach der Abreise durch das k. u. l. Konsularamt. Einen Monat vor der Abreise hat der Stipendist das Datum derselben dem k. l. Handelsministerium unmittelbar anzuzeigen, worauf die Flüssigmachung der ersten Rate erfolgen wird. 4.) Die Stipendien können nur an Absolventen von inländischen höheren Handelsschulen (Handelsakademien) verliehen werden, welche österreichische Staatsangehörige sind, ein durchaus sehr befriedigendes Abgangszeugnis beibringen und nach dem Verlassen der Schule wenigstens ein Jahr, höchstens aber fünf Jahre in der Warenpraxis gedient haben. Ausnahmsweise kann auch von der Bedingung der Praxis abgesehen werden, wenn berücksichtigungs-werte Gründe dafür vorliegen. Absolventen der Abituriententurse an höheren Handelsschulen lönnen bei Erfüllung aller sonstigen Bedingungen nur dann Berücksichtigung finden, wenn sie den Kurs als ordentliche Hörer mit vorzüglichem Erfolge absolviert haben. 5.) Die Stipendisten haben die Verpflichtung sich sofort nach ihrem Eintreffen auf dem fremden Handelsplatze bei dem dortigen l. u. t. Konsularamt vorzustellen, ihre Woh» nungsadresse und jede spatere Veränderung derselben daselbst belannizugeben, während ihres Aufenthaltes das l. u. k, Konsularamt über ihre Tätigkeit zu informieren und sich bei Annahme einer Stellung oder vor der Abreise abzumelden. Der Stipendist übernimmt die Verpflichtung, dem l. l. Handelsministerium, sowie der Direktion der Anstalt, aus der er hervorging, sofort Anzeige zu erstatten, sobald er in ein Geschäftshaus dauernd aufgenommen wird. Das Recht auf den Bezug des etwa noch anshaftenden Nestes des Stipendiums verliert der Stipendist durch seinen Eintritt in ein Geschäftshaus, welches nicht einen Zweig des internationalen Warenhandels zum Gegenstand hat. Ebenso sind diese Anzeigen zu erstatten, wenn es dem Stipendisten innerhalb der Stipendierungsdauer nicht gelungen ist, eine Anstellung zu finden. Es wird feiner erwartet, daß der Stipendist, wcim er zur Kenntnis von Umständen gelangt, die für die lünf-iige Entsendung von Handelsalademilern von Belang sind, dem l. k. Handelsministerium hievun Mitteilung erstattet. Zu diesen Umständen würde auch der Fall zu zählen sein, daß dem Stipendisten weitere Vakanzen in Import- ober Exporthäusern bekannt würben. K. l. Landesregierung für Krain. 2 aibach am 22. April 1908. Anzeigebtatt. In meinem Neubaue in der Knaffl- gasse, gegenüber der Krainischen Sparkasse, sind noch einige elegant ausgestattete Wohnungen mit 3, 5 und 6 Zimmern nnd Zu-gehör, znm Angasttermin zu vergeben. Ernest Hammerschmidt, (1744) Valvasorplatz Nr. 5. 3-2 Lr Gegründet 1842. ^"^ * Wappen-, Schriften- T und Schildermaler I Brüder Eberl Laibach IKlkloiiöstraße Nr. 6 Ballhantgasse Nr. 6. Telephon 154. (3KO7) 191 i I |> = tü^hch = § [Gefrorenes! ;? 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(1753) WIEN am 21. April 1908. Johann Neužil Franz Siegel Sohriftführer. Obmann. Druck und Verlag von Jg. 0. KleinmayrKFed. Vamberg.