Die Karstaufforstung in Krain. Aus Anlass des 50jahrigen Regierungsjubilaums Seiner Itais. und konigl. Apostoli seli en jVlajestšit Kaiser Franz Josef I. und fiir die Wohlfahrts-Ausstellung in Wien 1898 herausgegeben von der Aufforstungs-Commission fiir das Karstgebiet des Herzogthums Krain. Verfasst von Wenzl Goli k. k. Oberforstrath und Landes-Forstinspector in Laibach, Ritter des Franz-Josef-Ordens, Stellvertreter des Prasidenten der Aufforstungs-Commission fiir das Karstgebiet des Herzogthums Krain, II. Viceprasident des krainisch-kiistenlandischen Forstvereines, Mitglied des Central-Ausschusses der k. k. Landvvirtschafts-Gesellschaft in Krain, Ehrenbtirger der Gemeinde Oberurem in Innerkrain. ivl it vier Abbildungen. Laibach 1898. Im Verlage der Aufforstungs-Commission fiir das Karstgebiet des Herzogthums Krain. Buchdruckerei von Ig. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg in Laibach. cfioo Vorwort. Kein Forst ohne Cultur, Keine Cultur ohne Forst. er hocherfreuliche, begliickende Anlass des funfzigjahrigen Regierungs-Jubilaums Sr. kaiserlichen und koniglichen Apostolischen Majestat unseres allgeliebten Kaisers und Herrn Franz Josef I., und zugleich der im Titel dieser Festschrift angegebene weitere Zweck der von der hohen k. k. Landes- regierung fur Krain durch den Herrn Landesprasidenten Se. Excellenz Victor Baron Hein ausgesprochenen Betheiligung an der aus demselben feierlichen Anlass in Wien stattfindenden Wohlfahrts-Ausstellung des Jahres 1898, waren der Aufforstungs-Commission fur das Karstgebiet des Herzogthums Krain die frohbegriiCten Motive, den Fachgenossen und dem weiteren Kreise der Interessenten sowie zugleich allen Vaterlandsfreunden in einer zusammenfassenden Darstellung ein, Bild der hochwichtigen Karstaufforstung in Krain nach ihren bisherigen Fortschritten zu bieten. Der mit der Abfassung dieser Darstellung betraute Verfasser tritt nun mit diesem Werke vor die Offentlichkeit, erfiillt von der hohen Bedeutung seines Vorwurfes und mit dem aufrichtigen Wunsche, dass die nachstehenden Zeilen nicht allein dem erhabenen und schonen Doppelanlasse nach besten Kraften entsprechen, sondern dass auch durch das hier zur Verarbeitung gelangte Materiale ein nicht un- wichtiger Beitrag zur Landeskunde von Krain in der so bedeutsamen Richtung der culturellen Entwickelung eines durch seine Naturwunder weit liber die Marken der Heimat hinaus bertihmten Landestheiles geliefert sein mbge. m An dieser Stelle beniitzt der Verfasser auch die Gelegenheit, dem Herrn Wilhelm Putick, k. k. Forst-Inspectionscommissar in Laibach, den besonderen Dank fiir seine Mithilfe, speciell bei Schilderung der Gewasser und unterirdischen Wasserlaufe sowie der klimatischen Factoren, auszusprechen. Durch die Beschaffenheit als Karstboden ist dieser Landestheil des Herzoethums Krain —- das Innerkrain ■—- in einem grofien Theile durch Jahrhunderte her, seitdem eben die Entwaldung und Verodung eingetreten war, in der Entfaltung seiner, von der Natur auch hier gegeben gewesenen culturellen Bestimmung zuriickgeblieben. Den durch jenes gewaltthatige Eingreifen auf diesem Landestheile liegenden Bann zu losen, war und ist die gleich schone wie hohe Aufgabe der Karstaufforstung, die also berufen erschien und berufen bleibt, zunachst dem Karstgebiete, in weiterer Folge aber auch dem ganzen Lande, in volkswirtschaftlicher Beziehung von unabsehbarem Nutzen zu sein, dem Theile wie dem Ganzen zur grofiten und besten Wohlfahrt zu dienen. Und fasst man den bereits deutlich und umfangreich wahrnehm- baren, hebenden und fordernden Einfluss der Karstaufforstung fiir das Landes- und Volkswohl im allgemeinen und im Detail ins Auge, so findet man nach kurzem Anblicke, wie schon durch das bisher Geleistete der tiefeingreifenden Tendenz dieses Wohlfahrtswerkes in erfreulichster Weise entsprochen worden und wie durch die weitaussehende und systematische Grundlegung und VVeiterfuhrung der betreffenden Leistungen auch die sichere Aussicht auf ein herrliches, volles Gedeihen auch aller weiteren diesbeziiglichen Arbeiten festgestellt erscheint. Wer die nachstehenden Schilderungen der ortlichen Verhaltnisse und des Karstzustandes von Innerkrain vor der glucklich begonnenen und verstandnisvollst weitergefiihrten Aufforstung, dann die bis in die minutiosesten Einzelheiten dargelegte Thatigkeit der Aufforstungs- commission und der Leitunof derselben im textlichen Theile und in den beigeschlossenen iibersichtlichen tabellarischen Aufzeichnungen genau verfolgt, der wird heute schon das Land Krain, beziehungs- weise seine Karstdistricte, begliickwiinschen miissen zu den iiber- IV raschenden Erfolgen, welche von der Karstaufforstung — dank dem rationellen und den natiirlichen Bedingnissen von Land und Volk ent- sprechenden Vorgehen — in der verhaltnismaCig so iiberaus kurzen Frist von einem Decennium durch die Arbeiten der Commission erzielt worden sind, wahrend die ersten Anfange der Karstaufforstung in Krain, welche von der hohen Regierung ins Leben gerufen wurden, ihr erstes Vierteljahrhundert zuriickgelegt haben. Insgesammt sind dem verodeten Karstgebiete in Krain gegenwartig schon uneefahr 1700 ha Flache durch die zielbewusste Forstcultur ab- O gerungen worden und die seinerzeitige forstwissenschaftliche Karstfrage erscheint heute bereits vollkommen gelost. Die Karstfrage hat sich durch die Bemilhungen der Landes-Forstinspection nunmehr dahin umgestaltet, dass sie eine Geld- und Zeitfrage geworden ist. Ihre iveitere Losung besteht darin, dass mit den jahrlich zur Verfilgung stehenden Geldmitteln moglichst grofie und gesicherte Schwarzfohren- Culturen bewdltigt werden und dass die Umiuandlung der alteren Vorculturen durch Unterbau und Pjlanzung von Tannen und Fichten, Buchen und Eichen etc., gleichzeitig vollzogen werde. Allerdings wird die Bewaltigung der Karstaufforstungen in Krain, unter der Voraus- setzung, dass jahrlich im Durchschnitte 150 bis 200 ha Karstoden der Forstcultur und Waldwirtschaft zugefuhrt werden, noch immerhin einen Zeitraum von 25 bis jo Jahren beanspruchen. Die flir die Volkswirtschaft und Volkswohlfahrt dieser Art bereits erzielten, iiberraschend glanzenden Erfolge sowie das zugleich in klare Sehweite geriickte vollbefriedigende Zukunftsbild der Karst¬ aufforstung, wie sie in dieser, dem groGen patriotischen Unternehmen der Karstaufforstung gewiss zahlreiche neue Freunde und Forderer gewinnenden Festschrift aufgezeigt wurden, sind am besten geeignet, jeden auch nur leisesten Zweifel an dem herrlichen Gelingen des hochbedeutsamen Werkes zunichte zu machen, sowie im Gegentheile schon die gegenwartige Generation der Karstbewohner — die ja auch durch das ausschlieClich aus ihrer Mitte stattfindende Ent- nehmen der Arbeitskrafte nachstgreifbaren Nutzen ziehen —- und auch alle nachfolgenden Generationen immer mehr und mehr von v dem segensreichen Einflusse dieses grofien wirtschaftlichen und Wohlfahrtswerkes auf alle Lebensverhaltnisse voli und dauernd zu iiberzeugen. Und die goldenen Fruchte der Karstaufforstung, die weit liber die Grenzen der engferen Karstdistricte hinausreichen werden, sie mogen dann, wie von den Einzelnen in diesen Districten, so auch von den nachsten Nachbarn und von der ganzen Bevolkerung des Landes Krain, ja selbst von den Anwohnern in den Kustengebieten der blauen Adria, deren fiir das machtige Osterreich-Ungarn hochbedeutende Hafenstadte Triest und Fiume zunachst sich der Wohlthaten veranderter klimatischer Verhaltnisse erfreuen mogen, mitgenossen werden; dank- barst wird sich dann die Nachwelt noch dessen erinnern, was in der Zeit der glorreichen Regierung Seiner kaiserlichen und koniglichen Apostolischen Majestat unseres allergnadigsten Kaisers und Herrn Franz Josef I. und unter Allerhochstdessen weisem Schutze Staat und Land und Einzelne zum gllicklichen Anfang und fordersamen Fortgange der Karstaufforstung in Krain geleistet haben: Viribus unitis! Laibach im Mai 1898. Der Verfasser. VI Inhaltsverzeichnis. Erster Theil. Sei , e I. Das Karstgebiet im allgemeinen. 1 II. Das Karstgebiet von Krain im besonderen. 4 III. Der Kapst im politisehen Bezirk Adelsbepg. 14 1. Begrenzung und Ausdehnung. 15 2. Hohenlage und Bodengestaltung. 16 3. Geologische Verhaltnisse und Gliederung. 20 4. Gewasser und unterirdische Wasserlaufe. 22 5. Klimatische Factoren. 27 6 . Wirtschaft1iche Beniitzung des Bodens. 35 7. Ansiedlungen und Bewohnerzahl.37 8. Viehstand und Viehzucht.39 9. Eisenbahnen und Verkehrswege. 46 Zvveiter Theil. Foptsehpitt und Epfolg der Karstauffopstung in Kpain.51 1. Anfangliche Versuche zur Wiederbewaldung des Karstes. 52 2. Systematische Durchfiihrung der Karstaufforstung. 62 3. Summarische Nachweisung liber die Karstaufforstung in Krain (1872 bis 1897) . 70 4. Karstaufforstungs-Commissionen. 73 5. Rechnungsabschliisse des Karstaufforstungsfondes. 78 6. Aufforstungs-Praliminare per 1898 . 90 7. Beschadigungen der Karstculturen.90 8. Nutzungen der Karstculturen. 92 9. Organisation der Forstaufsicht. 94 10. Schlussbemerkungen.98 Dritter Theil. Die Pflanzenerziehung im k. k. Fopstgapten in der Gradisa bei Laibaeh ... 101 Vierter Theil. Gesetzliehe Bestimmungen, betreffend die Karstaufforstung in Krain.... 109 1. Landesgesetz vom 9. Marž 1885, L. G. BI. Nr. 12, betreffend die Karstaufforstung im Herzogthume Krain.109 2. Kundmachung des k. k. Landesprasidenten in Krain vom 10. Februar 1886, Z. 491/Pras., womit zum § 2 des Gesetzes vom 9. Marž 1885 die Wahlordnung erlassen wird. L. G. BI. Nr. 7 ex 1886 . 113 3. Kundmachung der k. k. Landesregierung in Krain vom 11. Mai 1886, Z. 1136/Pras., betreffend die Geschaftsordnung der Aufforstungs-Commission fur das Karstgebiet des Herzogthums Krain. L. G. BI. Nr. 10 ex 1886 . 116 VII Erster Theil. I. Das Karstgebiet im allgemeinen. om naturwissenschaftlichen Standpunkt, und zwar nach d er geophysischen und geologischen Beschaffenheit betrachtet, werden gegenwartig als Berglandschaften des Karstes, das ist als Karstgebiet im allgemeinen, grofie Landerstrecken im sud- lichen Theile von Europa bezeichnet, welche analoge Boden- und Wasserverhaltnisse aufzuweisen haben, wie das ursprunglich als .« Karst- plateau■>, auch «Karst», slovenisch « Kras », benannte Gebiet von Krain, womit das einheimische Volk aber nur solche Liegenschaften dieses Gebietes zu bezeichnen pflegt, die dasselbe schon als unwirtliche, mehr oder minder ver- odete Weideterrains von seinen Vorfahren iiberkommen hat. Dieser zutreffend bezeichnende Provinzialismus, das heifit der volks- thtimliche Ausdruck «.Karst», fiir eine fast ertragslose Hutweide und fur ein steriles Terrain, das im Grunde genommen aber zugleich eine besonders charakteristische, geognostische Beschaffenheit aufzuweisen hat, wurde neuerer Zeit auch zum wissenschaftlichen Ausdrucke gewahlt, um ausgedehnte Gebirgs- formationen in ihrer eigenartigen Physiognomie und Hydrographie generell zu charakterisieren, und zwar ohne Rucksichtnahme auf die wirtschaftlichen Zufalle ihrer Benutzungsweise, das heiBt ohne Rucksicht auf ihre concrete Culturgattung. Demnach ist das Karstgebiet im allgemeinen, das ist als wissenschaftliche Bezeichnung angewendet, von dem Zustande der auf demselben jeweilig vorhandenen Culturverhaltnisse vollkommen unabhangig. Infolgedessen enthalt das Karstgebiet im allgemeinen die mannigfaltigsten Culturgattungen, welche der wirtschaftlichen Thatigkeit fruherer und jetziger Generationen entstammen, die hier vielseitig unter den gleichartigen Naturverhaltnissen bald niitzlich, bald schadlich in ali das eingegriffen haben, was die liebe Natur einstens dargeboten hat und heute noch darzubieten imstande ist. 1 Durch die Naturwissenschaft, welche iiberall, unbekiimmert um die wirtschaftlichen Eingriffe der Menschheit, zuwerke geht und iiberall nur die sachlichen Unterscheidungsmerkmale zu finden trachtet, ist gegenwartig auch hier vollkommen erwiesen, dass die verodeten Liegenschaften der Karstlander weder durch die geognostischen, noch durch die klimatischen Verhaltnisse dieses Gebietes zu begriinden und zu erldaren sind, sondern dass dieselben lediglich als die Folge einer unausgesetzten schadlichen Behandlungs- weise angesehen iverden mussen, wobei allerdings die localen Verhaltnisse des Bodens sowie die localen Einwirkungen des Klimas die einmal veranlasste und bestandig fortgesetzte Verwiistung entschieden beschleunigt haben. Wenn auch die verodeten Strecken des Karstgebietes ihrem Alter nach sehr bedeutend voneinander abweichen, indem einzelne bis in das graue Alterthum, andere in das Mittelalter fallen, viele jedoch der Neuzeit angehoren, so wird richtigerweise nach Uberlieferung von Sage und Geschichte stets die Schuld nur auf Menschen und Volker zuriickgefiihrt. Zahlreiche Beweise solcher Uberlieferung sprechen dafiir, dass das Karst- gebiet urspriinglich mit ausgedehnten Waldern versehen gewesen. Der beste Beweis aber, dass die gegenwartigen Karstoden ebenso waldmai3ig mit nutz- baren Baumen und Holzern verschiedener Art bewachsen waren, sind die noch jetzt vorhandenen Walder und conservativ bewirtschafteten Forste ihrer unmittelbaren und vollkommen gleichartigen Umgebung. Im Schutze dieser Walder und Forste gedeihen auf denselben felsigen Boden und unter dem namlichen rauhen Gebirgsklima nebenher auch andere Culturgattungen ganz vortrefflich. Dessenungeachtet sind ftir eine ausgesprochen landwirtschaftliche Beniitzung im Karstgebiete nur verhaltnismafiig kleine Flachen von Natur aus vortheilhaft geeignet. In der Hauptsache ist jedoch das Karstgebiet durch seine natiirlichen Vorbedingungen ein ausgesprochenes Waldgebiet. Dasselbe wird allenthalben auf kiinstlichem Wege mittelst Aufforstung seiner ertragslosen Oden successiv in das richtige Verhaltnis zuriickgefiihrt werden, um der Forstwirtschaft diejenigen Terrainflachen wieder zuzuweisen, wo einstens schon Walder waren, die aber aus sehr verschiedenen Griinden vernichtet wurden. Grofie Waldbrande bei den wiederholten Kriegs- und Heeresziigen in friihen Zeiten, desgleichen aus Furcht vor wilden Thieren gelegte Waldbrande, wie nicht minder die gleiche Verwiistung behufs Schaffung grofierer Weide- flachen fur die Schaf- und Ziegenherden der alten Nomadenvolker, dann zu allen Zeiten Tributpflichten, politische Riicksichten, menschliche Habgier u.a.m. sind mit Berechtigung als die Ursachen der localen Verodung des Karst¬ gebietes zu betrachten. Daraus ist es auch erklarlich, dass einzelne Striche dieses ausgedehnten Karstgebietes durch ihre geographische Lage und geschichtliche Vergangenheit grofiere Verwiistungen erlitten haben, als die iibrigen, mehr oder minder abseits gelegenen, relativ schwachbewohnten und seinerzeit formlich unzuganglichen Berglandschaften des Karstes, die sozusagen 2 jederzeit unter dem Schutze der Natur in Ruhe geblieben sind. Diese Behaup- tung findet ihre Begrundung iiberall innerhalb der Grenzen des siideuropaischen Karstgebietes, welches in der osterreichisch-ungarischen Monarchie beginnt und in Griechenland endet. Die aufierste nordwestliche Grenze des obbezeichneten Karstgebietes wird durch den Meerbusen von Triest, die Ebene von Monfalcone und Gradiška und von hier durch das Isonzothal stromaufwarts iiber Gdrz, Canale, Tolmein bis Karfreit gebildet. Nordlich ist dasselbe annahernd begrenzt durch die Linie, welche die Ortschaften und Stadte Karfreit, Krainburg, Laibach, Ratschach und Gurkfeld an der Save, Samobor, Sissek und Jasenovac miteinander verbindet. Die ostliche Grenze desselben wird vom letztgenannten Orte durch das Savethal gebildet und fiihrt weiter durch jene Lander, die der Balkanhalbinsel angehoren, Bosnien, Herzegowina, Serbien und einen grofien Theil von Macedonien in sich schliefiend, bis an die Ostkiiste von Griechenland. Im Stiden und Westen wird dieses Karstgebiet durch das Meer begrenzt, aus welchem die zahlreichen Inseln, besonders an der Kiiste von Dalmatien und Istrien, als Fortsetzungen der Berglandschaften des Karstes emporragen. Dem Karstgebiet im allgemeinen sind demnach ferner angehorig: Griechenland, Albanien, Montenegro, Dalmatien sammt den Inseln, ein grofier Theil von Kroatien, das Gebiet des Fiumaner Comitates, inbegriffen das Gebiet der koniglichen Freihafenstadt Fiume, ein grofier Theil von Krain, das osterreichische Kustenland und Istrien sammt den Inseln und endlich das Territorium der kaiserlichen Freihafenstadt Triest am gleichnamigen Meerbusen, wo die vorangefiihrte Begrenzung des Karstgebietes im wissenschaftlichen Sinne ihren Abschluss findet. Innerhalb dieser weiten Grenzen befindet sich demnach die Karstformation, das ist das Karstgebiet im allgemeinen. Dasselbe bedeckt also eine Flache, die sich iiber viele Tausende von Quadratkilometern erstreckt. In dieser grofien Ausdehnung und mannigfaltigen Gliederung des siideuropaischen Karst¬ gebietes ist aber, wie bereits hervorgehoben wurde, ein grofier Theil von Krain eingeschlossen, und dieser Theil des ganzen so ansehnlichen Karst¬ gebietes soli nun im Nachstehenden der naheren Betrachtung unterzogen werden. 3 II. Das Karstgebiet von Krain im besondern. Durch die vorangefiihrte Begrenzung des siideuropaischen Karstgebietes sind zwar die Grenzen fiir das Karstgebiet von Krain theihveise schon gezogen, aber behufs specieller Schilderung der Berglandschaften des krainischen Karst¬ gebietes mag doch zum Zwecke leichterer Orientierung eine beztigliche Wieder- holung des Vorangefuhrten und namentlich unter Hinzufugung naherer An- haltspunkte wohl zweckmafiig erscheinen. Dort, wo die nordliche Grenzlinie des Karstgebietes von Karfreit gegen Krainburg zieht und am Moschitzberge die Landesgrenze zwischen dem Kiistenland und Krain trifft, beginnt auch die nordliche Grenzlinie des Karstgebietes von Krain. Die Begrenzung desselben verlauft von hier entlang der bekannten Verbindungslinien Krainburg, Laibach, Ratschach, Gurkfeld und gegen Samobor bis zur Landesgrenze von Kroatien; ferner entlang der kroatischen Landesgrenze durch das Uskokengebirge und das Kulpathal stromaufwarts bis nach Ossiunitz; von hier dann entlang der kroatischen Landesgrenze durch das Cabrankathal stromaufwarts bis Neuwinkel; von hier weiter durch das bewaldete Gebirge entlang der kroatischen Landesgrenze bei Babenfeld in die Terrainfalte Praprotna und Jelena Draga, unterhalb des krainischen Schneeberges, bis zur dreifachen Landesgrenze von Krain, Kroatien und Kiistenland, in der Nahe des Forsthauses Klanska Polica; von hier weiter entlang der ktistenlandischen Grenze durch das bewaldete Gebirge, hinab in das Muldenthal der Reka; im Bereiche dieses Muldenthales fort dann entlang der kiistenlandischen Grenze bei Skofle und Famlje am Rekaflusse voriiber, wieder bergaufwarts an der ktistenlandischen Grenze hin, bei Sinadole aber- mals thalabwarts gegen St. Veit im Wippacher Thale; durch das letztgenannte Thal bei Ustia und Sturja voruber und abermals in das Gebirge hinauf, durch den Ternovaner und Idrianer Wald, bestandig entlang der kiistenlandischen Grenze, quer iiber das Thal der Idrica auf die Gebirgskamme und die Wasser- scheiden der Idrica und Zora, die bekanntlich die Zufliisse der Adria von jenen des Schwarzen Meeres trennen, fort dann entlang der kiistenlandischen Grenze bis zum Ausgangspunkt am Moschitzberge, wodurch die Begrenzung des Karstgebietes von Krain im naturwissenschaftlichen Sinne geschlossen erscheint. Daraus geht hervor, dass circa 75 Procent der Landesflache von Krain, das ist von 9955'83 ungefahr 7466 Quadratkilometer, innerhalb der naturwissen- schaftlichen Karstgrenzen gelegen sind. Allerdings liegen im Bereiche dieser 4 Grenzen auch einzelne Theilstrecken von offenen Thalern und Niederungen, ferner eine Anzahl jener charakteristischen Mulden- und Kesselthaler, denen auch der Zirknitzer See angehort. Diese Liegenschaften sind: ein Theil des Savethales zwischen Krainburg und Laibach, ferner das Laibacher Moorbecken sammt den Thalfurchen der Seitenbache, weiterhin das Neuringthal bei Nassen- fuG, dann das Gurkthal von der Save bis nach Rudolfswert, geringfugige Terrainstreifen im Kulpathal und die Niederungen bei Mottling und Tscher- nembl, weiters ein Theil des Muldenthales der Reka, ein Theil des Wippacher Thales, das schmale Pollander und Selzach-Zeierthal; aufierdem befinden sich, wie bereits angedeutet, innerhalb des krainischen Karstgebietes nachstehende Mulden- und Kesselthaler, und zwar: das Muldenthal der Poik und Nanošica bei Adelsberg, die Kesselthaler bei Laserbach und Laas, der Zirknitzer See, das Kesselthal von Planina, die Hochmulden von Kaltenfeld bei Adelsberg, von Neudorf-Oblak, Maunitz, Loitsch und voh Zadlog bei Idria, das Kessel¬ thal von Račna, das Kesselthal von Ponikve, Guttenfeld und Struge, die Plochmulde von Dobernik, die Kesselthaler von Reifnitz und Gottschee, das muldenformig unterbrochene Kesselthal der Themenitz bei Treffen und Honigstein. Nebenher enthalt das obbezeichnete Gebiet eine groGere Anzahl von kaum nennenswerten Terrainmulden, die mit Riicksicht auf ihre geringe Ausdehnung nur als Dolinen zu betrachten sind, welche bekanntlich unter die charakteristischen Erscheinungen der Karstoberflache gehoren und von. dieser nicht einzeln ausgeschieden werden konnen. Diese sowie die groGeren Mulden- und Kesselthaler, die Gehange und Niederungen der iibrigen Thaler bilden ob ihrer gunstigen Bodenverhaltnisse den Standort fur die verschiedensten landwirtschaftlichen Culturgattungen. Sie bestehen aus Weingarten, Obst- und Gemiisegarten, Ackern und Wiesen, wie es eben die Lage und Meereshohe zulasst. Nach Abzug der sammtlichen, im Vorstehenden angefiihrten Liegen¬ schaften, mit weiterer Beriicksichtigung der Flachen von Ortschaften, Eisen- bahnen, StraGen, Wegen und Gewassern, bleiben immer noch circa 60 Procent der Landesflache, das ist ungefahr 5973 Quadratkilometer Terrainflache, vor- handen, die sich in diesem Karstgebiet aus Waldern, aus sogenannten Berg- wiesen, PIutweiden und verodeten Weideflachen zusammensetzen. Giinstigerweise sind aber die Walder, wie es die Karstnatur erfordert, in diesem Gebiete grofitentheils noch vorherrschend. Dieselben betragen hier circa 3453 Quadratkilometer Gesammtflache. Nur dort, wo der Wald in fruheren Jahrhunderten unniitzerweise gerodet oder zwecklos vernichtet wurde, besteht allerdings nur local ein ungunstiges Verhaltnis in der Bodenbeniitzung. Ertrags- arme Hutweiden und ertragslose Oden sowie auch felsige Steinwiisten breiten sich uberall dort aus, wo unbeschadet und trotz der felsigen Standorte ertrags- reiche Walder und Forste zum privatwirtschaftlichen Vortheile der Besitzer und aus offentlichen Wohlfahrtsriicksichten, gleichwie zum Nutzen der Allgemeinheit stehen sollten. B Durch jene obenangefuhrten Ursachen aber, durch welche da und dort im Laufe der Zeiten die einstigen Urwalder theihveise vernichtet wurden, sind einzelne Strecken des Karstgebietes von Krain noch gegemvartig in mehr oder minder groGer Ausdehnung entwaldet. Dagegen sind aus den verschont gebliebenen Resten der vormaligen Urwalder und unter forstgesetzlichem Schutze nunmehr regelrechte Wirtschaftswalder entstanden, welche vorwaltend das Gebirge und die exponierten Hochlagen dieses Karstgebietes kronen und als Quellen des Wohlstandes ihrer Besitzer in erster Reihe anzusehen sind. Diese gesetzmaGig erhaltenen und bewirtschafteten Forste des Karst¬ gebietes von Krain, nach Gebirgsgruppen und Thalern betrachtet, sind, im Nordwesten an der obbezeichneten Karstgrenze beginnend, folgende: 1. ) Die Walder der Gebirgsgruppe siidwestlich von Krainburg im Nieder- schlagsgebiete der Zeier von Selzach-Eisnern und der Pollander Zeier, welche im Siiden an die groGeren, theils entwaldeten Billichgrazer Berge und die bewaldeten Hiigel nordwestlich und westlich von Laibach im Niederschlags- gebiete des Gradašca- und Svicabaches angrenzen. 2. ) Die Walder der ausgedehnten Gebirgsgruppe am Krim, Mokritz, Ljubljanski und Vini Vrh, siidlich von Laibach, jenseits des Laibacher Moor- beckens im Niederschlagsgebiete der Zelimljišica, Išica, Iška, Borovnišica, des Zirknitzer Baches, sowie der unterirdischen Zuflusse von Planina, Loitsch und Oberlaibach. 3. ) Die Walder der weithin reichenden Hiigel- und Gebirgsgruppe ostlich und siidostlich von Laibach, welche vom Savethal liber Ratschach bis Gurk- feld einerseits und vom Gurkthal liber Rudolfswert, Seisenberg bis Obergurk anderseits umrandet sind und ferner von Obergurk nach Guttenfeld, Rašica, Auersperg und Piauzbiihel zum Siidostpunkte des Laibacher Moorbeckens heriiberziehen. Diese Berg- und Hiigehvalder liegen im Niederschlagsgebiete zahlreicher Bache, die zur Laibach, Save und Gurk auf oberirdischem und theihveise auf unterirdischem Wege ihren Abfluss finden. Von den wichtigeren dieser Bache sind zu nennen: der Reka- und der Wesnitzbach, welche oberirdisch in den Laibachfluss einmiinden; der Passiekbach, der Medvedbach, der Rekabach, der Sapotabach und der wasserreiche Neuringbach, welche sammtlich ober¬ irdisch in die Save abflieGen; der weitverzweigte Radulabach, der auf ober¬ irdischem Wege in den Gurkfluss einmiindet; ferner die Temenitz, welche zweimal durch das vorgelagerte Gebirge unterirdisch ihren Abfluss findet und wieder zutage kommt, um endlich als Prečna in der Nahe von Rudolfswert in die Gurk zu flieGen; endlich der Weichselbach, welcher oberirdisch bei Obergurk in die Gurk einmiindet. AuGer zahlreichen kleinen Hohlenquellen, die dem Gurkfluss, auch im Sommer bei trockener Witterung, aus dem Berg- innern bestandige VVasser zufiihren, ist der Hohlenursprung bei Obergurk fiir den Wasserreichthum des Gurkflusses von einer groGen Bedeutung. Aus 6 dieser imposanten Riesenquelle stromen namlich die unterirdischen Wasserlaufe wieder zutage, die itn hohergelegenen Račnathale den Dobrava- und Sicabach verschlingen und die nebenher den unterirdischen Abfluss des wasserreichen, bei Ponikve siidwestlich von Obergurk in einen Abgrund hinabstiirzenden Rašicabach in die Hohlungen des Gebirges aufnehmen. Nur nebenher und der Vollstandigkeit wegen seien hier die Auenwalder des Gurkthales bei Landstrafi erwahnt. Dieselben liegen vorwiegend im Thal- boden und aufierhalb des Karstterrains. Im Karstgebiete sind ferner gelegen: 4. ) Die Walder des Uskokengebirges, sudlich vom Gurkthale bis zur kroatischen Landesgrenze. An diese anschlieCend die Walder der Hiigel- und Gebirgsgruppen bei Rudolfswert im Niederschlagsgebiete des in die Gurk einmiindenden Sclrvverenbaches bis zur Thalfurche von Pollandel und Semitsch, inbegriffen die bewaldeten Hiigel in der Umgebung von Mottling und Tscher- nembl bis zur kroatischen Landesgrenze an der Kulpa, das ist im Niederschlags¬ gebiete des von unterirdischen Wasserlaufen und Hohlenquellen gespeisten Lahinabaches, der in die Kulpa oberirdisch abflieGt. 5. ) Die isolierten Buschholzer, als Uberbleibsel und sparliche Reste der vormaligen Walder in dem wasserlosen Gebiete von Durrenkrain, einem breiten Gebirgsriicken, der sich zwischen dem Oberlaufe des Gurkthales von Ober¬ gurk bis Seisenberg und Hof einerseits und zwischen dem wasserlosen Thale von Guttenfeld und Struge bis nach Ebenthal und Altlag anderseits aus- dehnt, sind die Anzeichen des wirtschaftlichen Elends der Bevolkerung dieses Gebietes. 6. ) In unmittelbarer Nachbarschaft, westlich oberhalb des Guttenfelder Thales, erhebt sich ein schmaler Gebirgskamm, der von den VValdern der sogenannten Mala Gora bedeckt und gekront ist. Dieser von Nordwest gegen Siidost dahinziehende Gebirgskamm sendet weder hiniiber in das Gutten¬ felder Thal, noch heriiber in das breitere Reifnitzer Thal, die ihm beiderseits in gleicher Richtung nachziehen, auf oberirdischem Wege auch nur einen einzigen Wasserlauf. Die auf denselben einfallenden Niederschlage werden sammtlich durch die Kliifte und Spaltfen des Kalkgesteines spurlos aufgenommen. Trotz- dem hat die vor dem Reifnitzer Thale gelegene Thalschlucht von Ortenegg einen kleinen Bach aufzuweisen, der bei Žlebič oberhalb Reifnitz in die Tenterahohle absturzt, und aufierdem fiihrt das Reifnitzer Thal noch drei Bache, und zwar die Feistritz, die Reifnitz und die Rakitnitz, welche jedoch aus anderen Niederschlagsgebieten von gegeniiberliegender Thalseite gespeist werden und ihren Lauf gegen den Gebirgszug der Mala Gora heriiberlenken, ohne sich jedoch oberirdisch vereinigen zu konnen. Jeder einzelne dieser drei Bache verschwindet fur sich allein durch Felsklufte und Spalten seines eigenen Bettes in die Tiefe, noch bevor die Vereinigung im Thalboden, beziehungs- weise am FuiJe der Mala Gora, moglich ware. 7 Nur bei Hochwassern tritt soleh eine Erscheinung in der Weise ein, dass eine vollkommene Inundation des Thalbodens durch die drei Wasser- laufe verursacht wird. Die 0berschwemmungswasser finden dann aus dem scheinbar geschlossenen Muldenthal ostlich von Niederdorf einen oberirdischen Abfluss in das Kesselthal von Gottschee und uberschwemmen dasselbe von Koflern bis Niedermosel, welche Calamitat noch durch das Gewasser des Rinscheflusses im Gottscheer Kesselthale vergrofiert wird. Diese gesammten Inundationswasser finden aber keinen oberirdischen Ablauf und miissen successive durch Felsklufte und Spalten des Thalbodens ihren unterirdischen Abfluss suchen, der denselben in den Hohlungen unter dem Karstterrain dargeboten erscheint. Ihre Ausmundung erfolgt unmittelbar am Ufer des Kulpaflusses durch zwei riesige Hohlenquellen. 7. ) In gleicher Richtung von Nordwest nach Siidost, in welcher das Kesselthal von Gottschee zur Kulpa einerseits dahinzieht und anderseits die obenerwahnte Thalfurche von Pollandel aus dem Gurkthale bis Semitsch emporreicht, breitet sich zwischen diesen beiden Niederungen, anschliefiend an das Gebiet von Dilrrenkrain, ein machtiger Gebirgsstock aus, der den Namen Hornwald tragt und seine Vorberge Debeli Vrh, Lipovac und Tisova Glavica noch weiter in derselben Richtung von Untersteinivand uber Mitter- zvald und Nesselthal, Buchberg und Unterzvald bis zur Kulpa ausdehnt. Wie schon diese Gebirgs- und Ortsnamen andeuten, sind hier groiSe, zusammen- hangende Walder vorhanden. 8. ) Am grofiten ist aber an und fur sich das Waldgebiet, welches den parallelen'Gebirgszug, westlich vom Thalverlaufe der Ortenegger Schlucht, des Reifnitzer und Gottscheer Kesselthales bis zur Landesgrenze an der Kulpa und Čabranka bedeekt und iiberdies mit den Wa!dern Kroatiens zusammen- hangt, die ihrerseits vvieder in paralleler Richtung an das bewaldete Gebirge des Krainer Schneeberges stofien. Dieses Waldgebiet beginnt im Nieder- schlagsgebiete der Rašica bei Grofilaschitz, allerdings mit isolierten Waldflachen, welche die Hochmulde von Neudorf-Oblak umranden, und wird durch die waldlosen Flachen und den kahlen Slivnicaberg bei Zirknitz, durch den Zirknitzer See und das Kesselthal von Laas-Altenmarkt von den benachbarten Gebirgswaldern getrennt. Diese Trennungslinie erhalt ihre Fortsetzung uber St. Andra zur kroatischen Landesgrenze bei Altwinkel im Čabrankathale, wo die Umfangslinien des obbezeichneten Waldgebietes ihren Abschluss finden. Innerhalb dieser Linien dehnen sich aber jene grofien, zusammenhangenden Walder aus, welche die Hochmulden und Thalbecken von Laserbach und Suchen, Masern, Gottenitz und Rieg einschliefien. Diese also ausgedehnten Walder haben besondere Namen, welche sie den einzelnen Bergziigen verdanken, und zwar die Velika Gora mit dem Ojstri. Vrh und der Bela Stena; der Gottenitzer und Rieger Wald mit dem Barnik, Schneewitz, Hirschbiihel und dem Morowitzer Berg; der Friedrichsteiner 8 Wald mit dem Windischdorfer Nock, Eisbuhel, Burgernock, Friedrichstein und Lienfelder Nock, sowie die Auslaufer desselben bis zum Verdrenger Berg an der Kulpa. Auffallend ist in diesem groGen Waldgebiete der voll- standige Mangel an oberirdischen Gewassern. Dieser absolute Wassermangel ist aber auch im gegenilberliegenden Hornwalde zu verzeichnen. Von den Fliissen und Bachen, die entlang des FuGes dieser bewaldeten Gebirgszuge dahinfuhren, sowie von den durftigen Wasserlaufen, die in einzelnen der Hochmulden und Thalbecken des weiten Gebietes anzutreffen sind, muss natiirlichervveise abgesehen werden, weil dieselben insgesammt nur auf unter- irdischem Wege ihre Zufliisse aus diesen Waldgebirgen erhalten. Die Ursache dieser seltsamen Wasserverhaltnisse, trotz der ausgedehnten Bewaldung, liegt demnach nur in der geognostischen Beschaffenheit des Kalksteines dieser machtigen Gebirgsgruppen. Immerhin haben aber diese Walder eine unschatz- bare Bedeutung fur die Verzogerung und Regelung des Abflusses der Nieder- schlagswasser in die Hohlungen des Gebirges. Mit dem Verschwinden dieser Walder, das ist mit der Verodung dieser Karstgebirge, wiirden die von den- selben eingeschlossenen Thalbecken und besonders die offenen Thaler der obgenannten Bache und Fliisse durch analoge Erscheinungen von Hochwassern und groGen Inundationen heimgesucht werden, wie dieselben erfahrungsgemaG den landwirtschaftlichen Liegenschaften einzelner Karstthaler seit Jahrhunderten schadlich sind und die bis in die neueste Zeit als ein unabwendbares Ubel der naturlichen Verhaltnisse des Karstes angesehen wurden. 9.) Aus dem Vorstehenden ist nun weiter ersichtlich, dass diese Walder an ein bewaldetes Karstgebiet Kroatiens angrenzen und dass dieser bewaldete Gebirgszug eigentlich in paralleler Richtung von Nordwest gegen Sudost, demnach geradeso wie die obgenannten Walder an der Cabranka und Kulpa, abermals aus Krain iiber die Landesgrenze nach Kroatien hinuberstreicht. Dieser bewaldete Gebirgszug wird insbesondere durch den Krainer Schneeberg charakterisiert. Seine theilweise schon beschriebenen Trennungs- linien, die ihm von Natur aus gegeben sind, beginnen am Sudrande des Kesselthales von Planina beim Schlosse Haasberg; dieselben beruhren die Hochmulde von Maunitz und Rakek, ferner den Zirknitzer See, das Kessel- thal von Laas-Altenmarkt und die Hochmulde von Babenfeld, wo sie an die kroatische Landesgrenze stoGen. Von hier durchquert diese Landesgrenze und ferner jene des Kiistenlandes das Waldgebiet unter dem Krainer Schneeberge, bis die letztere in das Rekathal herabfiihrt. Hier ware abermals eine naturliche Prennungslinie gegeben. Die Rander der beiden Muldenthaler des Rekaflusses und der Poik sollten naturgemaG hier die Waldrander bilden. Aber keines- wegs trifft dieses naturliche Verhaltnis hier zu. Die Waldrander sind nach- theiligerweise zuriickgedrangt in die Hochlagen des Krainer Schneeberges und des Javornik, dessen bewaldete Vorberge bis zur Hochmulde von Kaltenfeld und bis zum Alt-Haasberg am Sudrande des Kesselthales von Planina reichen. 9 Die entwaldeten und sonach verodeten Berglandschaften des Karstes von Krain haben hier eine sehr bedeutende Ausdehnung. Sie sind mit allen ihren seltsamen Naturerscheinungen die urspriinglichen Namenstrager des Karstgebietes iiberhaupt, denn dieselben bilden den volksthumlich- und welt- bekannten «Kar st*. In gleicher Weise wie diese verodeten Berglandschaften haben auch die Walder des Krainer Schneeberges und des Javornik keine oberirdischen Wasserlaufe. Die atmospharischen Niederschlage dieses groGen Karstgebietes und seiner benachbarten Walder verschwinden ilberall spurlos in die Tiefe. Die unterirdischen Wasserlaufe dieses Gebietes erzeugen in den bekannten Mulden- und Kesselthalern sowie im Zirknitzer See wasserreiche Quellen, welchen ganze Bache und stellenweise wilde Gebirgsfliisse entspringen und durch welche die periodischen Uberschwemmungen und voriibergehenden See- bildungen auf den landwirtschaftlich benutzten Liegenschaften dieser Thaler verursacht werden. 10.) Endlich liegt im Bereiche des krainischen Karstgebietes noch eine zum groGten Theile bewaldete Gebirgsgruppe. Dieselbe fuhrt zufolge ihrer grofieren Ausdehnung und Gruppierung verschiedene Namen. Die bekanntesten derselben sind der Idrianer und Birnbaumer Wald. In ihrem westlichen Gebiete sind diese beiden Gebirgswalder durch die entholzten Gehange der Bela- schlucht voneinander getrennt, wahrend sie sonst ein zusammenhangendes Waldgebiet darstellen. Der Idrianer Wald, im Niederschlagsgebiete des Idricaflusses, bildet mit seinen bewaldeten Vorbergen die Verbindung zu den im Nordosten und Osten gelegenen Karstwaldern der benachbarten Gebirgsgruppe im Quellgebiete der Pollander Zeier. Derselbe umschliefit die wasserarmen Hochmulden von Schwarzenberg und Zadlog sowie die Thalfurche von Plotederschitz. Im Norden und Westen ist derselbe nur durch die kustenlandische Landesgrenze von dem bekannten Ternovaner Walde geschieden. Der Birnbaumer Wald mit dem Bergriesen »Nanos* wird durch die obervvahnte Schlucht des Belabaches im Norden theilweise vom Idrianer Walde getrennt, ferner durch das tiefe Wippacher Thal im Westen, durch das Mulden- thal der Poik und Nanošica, sowie ferner durch die Hochmulde von Kaltenfeld im Siiden und durch das Kesselthal von Planina und durch die von hier zur Hochmulde von Loitsch emporfuhrende wasserlose Thalfurche im Osten umrandet. Diese Thalfurche ist grofitentheils bewaldet und vermittelt den Zusammenhang mit den siidlich von Laibach und ostlich von Loitsch gelegenen Karstwaldern. Westlich von dieser Thalfurche iibergeht der Birnbaumer Wald in den Idrianer Wald. Dieses Waldgebiet hat mit Ausnahme des Idricaflusses und seiner neben- bache, welche im Niederschlagsgebiete des Idrianer Waldes emporquellen und oberirdisch weiterziehen, sonst nur unterirdische Wasserlaufe, die das Gebirge lO in weiten Hohlungen durchflieGen und die localen Niederschlage mittelst Spalten, Kliiften und Hohlen aufnehmen. Diese unterirdischen Wasserlaufe ergieGen ihr Gewasser in die Flusse und Bache der benachbarten Gebirgs- thaler sowie in die Karstfliisse der angrenzenden Mulden- und Kesselthaler. So entspringt der Hubelbach an der kustenlandischen Grenze aus einer starken Karstquelle tief unter dem Plateau des Ternovaner und Idrianer Waldes. Ahnlich quillt der Belabach in der Schlucht zwischen dem Idrianer und Birnbaumer Walde hervor. Beide Bache miinden in den Wippachfluss. Sehenswurdig ist der wasserreiche Ursprung des Wippachflusses am FuGe des Birnbaumer Waldes. Der in die Wippach einmundende Močilnikbach nimmt rechtsufrig eine Reihe von Karstquellen auf, die am FuGe der Fels- wande des Nanos entspringen. Bei Prawald liegt die Wasserscheide der Wippach, beziehungsweise der Nanošica, die dem Poikflusse tributpflichtig ist. Eine Reihe von Karstquellen entspringt hier unter den schroffen Wanden des Nanos, von Prawald bis St. Michael hin. Sonderbar ist im Plintergrunde von St. Michael der entgegengesetzte Abfluss des Baches, der plotzlich unter der bertihmten Hohlenburg Luegg im Bergmassiv des Birnbaumer Waldes in rveiten Hohlungen ver-schwindet. MuthmaGlich ist dieser Bach das oberste Ende jenes unterirdischen Wasserlaufes, der am Ursprunge der Wippach vvieder zutage kommt. Ferner entspringen am FuGe des Birnbaumer Waldes im Kesselthale von Planina mehrere Quellen. Bemerkenswert ist hier auch der periodische Ursprung der Hotenka bei Garčarevc, welcher als Uberlauf eines verborgenen Hohlengewassers aus der Tiefe emporsprudelt, wenn anhaltende Regen das Leitungsvermogen der Wasserhohle iiberspannen, wahrend sonst nur zwei mit unerschopflichem Wasser, brunnenahnlich gefullte Felslocher vorhanden sind. Von einem oberirdischen Wasserlaufe, als Zu- und Abfluss, ist hier jahriiber die langste Zeit keine Špur zu beobachten. Das also geschilderte Waldgebiet ist wohl nur an seiner westlichen und sudlichen Peripherie von mehr oder minder verodeten Weideflachen umrandet. Diese Umrandung wird aber nicht allein durch das steile Felsgehange des Wippacher Thales sammt der Belaschlucht sowie durch die felsigen Abdachungen gegen die Nanošica des Muldenthales der Poik gebildet, sondern es hat dieser wirtschaftliche Krebsschaden auch die auGerste westliche Terrainwelle am Plateau des Nanos ergriffen und der Waldwirtschaft entzogen. Die iibrigen Theile dieser Gebirgsgruppe sind jedoch vorwaltend von geschlossenen Waldern bestockt. Im Hinblick auf die obgenannten Walder sowie auf die theilweise bewaldeten Gebirgs- und Pliigelgruppen hat das Karstgebiet von Krain innerhalb seiner naturwissenschaftlich gezogenen Grenzen insgesammt zehn charakteristische Waldgebiete aufzuweisen, fur deren ktinftigen Fortbestand, gleichwie bei den Wohlfahrtswaldern im Hochgebirge und wie bei den Waldern 11 2 * im allgemeinen, durch die strenge Handhabung der Bestimmungen des Forst- gesetzes vom 3. December 1852 vorgesorgt erscheint. Mit Riicksicht auf die bestehende Gliederung dieser Waldgebiete in die einzelnen Besitzkategorien ist besonders hervorzuheben, dass hier die Privat- zvdlder vorherrschen. Von diesen entfallen wieder mehr als 60 Procent auf das Eigenthum von kleinen Waldbesitzern. Infolgedessen sind viele scheinbar einheitliche Waldcomplexe aus zahlreichen Parcellen zusammengesetzt. Die Walder des privaten Grofigrundbesitzes sind trotz ihrer groiJen Ausdehnung dennoch nur auf weniger als 40 Procent der Flache des Privatwaldes ver- theilt. Aber dieses Verhaltnis zwischen dem bauerlichen, das ist kleinen Wald- besitze, und den gegenwartigen Waldflachen der landtaflichen Giiter und Herrschaften des Grofigrundbesitzes ist hier kein feststehendes. Durch die auch anderwarts vorkommenden Parcellierungen von Waldern, die einzelnen speculativen Gtiterschlachtern in die Hande fallen, nimmt von Jahr zu Jahr der kleine Waldbesitz an Ausdehnung zu. Anderseits werden hiedurch die Waldflachen des GrolSgrundbesitzes nachtheiligervveise immer kleiner. Ein ahnlicher Ubelstand besteht zum Nachtheil einer besseren, conser- vativen Waldwirtschaft auch in der zweiten Besitzkategorie dieser Waldgebiete, namlich in den sporadisch noch bestehenden Gemeindewaldern. Durch die unaufhaltsam eingerissene Tendenz der Zerstuckelung der eigentlichen Gemeindewalder und der denselben gesetzlich gleichzuhaltenden gemein- schaftlichen Aquivalentwalder, die anlasslich der Servitutenablosungen aus dem Waldbesitze der verpflichteten Herrschaften entweder gemeindeweise oder nach Ortschaften und Weilern, kurzum einer Mehrheit von Berechtigten abgetreten wurden, nimmt die individuelle Waldvertheilung derart iiberhand, dass im Laufe weniger Jahre diese Besitzkategorie bis auf ein Minimum ver- schwunden sein wird. Allerdings wird dadurch der bauerliche Waldbesitz um Hunderte von Parcellen vermehrt und gewinnt dadurch auch hinsichtlich der Flachenausdehnung. Aber gleichzeitig und unvermeidlich wird in weiterer P'olge davon die Waldsubstanz im allgemeinen vermindert, denn die PIolz- vorrathe der individuellen Parcellen werden erfahrungsgemafi sofort nach der Vertheilung solcher Walder habgierig und planlos ausgebeutet, so dass an Stelle der nachhaltigen Bewirtschaftung der friiheren Gemeinde- und Gemein- schaftswalder iiberall der aussetzende Betrieb in den correspondierenden Waldtheilen unmittelbar nach der Parcellierung herbeigefiihrt wird. In die dritte Besitzkategorie gehoren die Staats- und Fondsforste. Dieselben haben im Bereiche des krainischen Karstgebietes eine verhaltnismafiig kleine Ausdehnung. Theilweise am Karstterrain liegt der Jelovcawald, und zwar an der nordlichen Grenzlinie, vom Moschitzberge ostlich gelegen; ferner ist ebenfalls nur zum Theile dem Karstgebiet angehorig der Krakauvvald im Gurk- thal. Im Karstgebiete ganzlich eingeschlossen sind ferner: der Padešnicavvald 12 am Krainer Schneeberg, der Golobičovcwald am Javornik bei Adelsberg und endlich die Staatsforste von Idria im Idrianer Walde. Durch die Schilderung der Verhaltnisse in den einzelnen Waldgebieten des krainischen Karstes soli vor allem dargethan werden, dass mit Riicksicht auf die sehr bedeutende Ausdehnung des Terrains, tvelches vom naturwissen- schaftlichen Standpunkt aus dem Karstgebiet in Krain angehort, doch nur verhaltnismaGig kleine Strecken dieser Berglandschaften durch die Entwaldung in langstvergangenen Zeiten mehr oder minder verodet und ertragslos daliegen, um von den gegenwartigen und zukunftigen Generationen durch die Forst- cultur wirtschaftlich thatig gemacht zu werden. Obwohl in einzelnen dieser Waldgebiete stellenweise groCere und kleinere Terrainstrecken wegen ihres entholzten Zustandes den Besitzern hinsichtlich der Viehweide nur aufierst minimale Ertrage liefern, so zum Beispiele die Billichgrazer Berge, die Menešija und Slivnica bei Zirknitz, ferner auf dem entwaldeten Karstterrain von Diirrenkrain, sowie auf anderen sehr elenden Hutvreiden, auf welchen die Grasweide im Vergleiche zur Laubweide von Strauchern und Niederholzern weit im Hintergrunde bleibt, so fristet sich hier doch das Weidevieh einige Monate des Jahres kiimmerlich hinrveg, und die Besitzer trachten auf diese Weise die fiir den Winter erforderlichen Futter- vorrathe moglichst zu sparen. In diesen Gegenden ist nur mit den Fortschritten der Landwirtschaft, durch ausgiebigen Futterbau und durch den successiven Ubergang zur Stall- fiitterung auf eine Besserung der wirtschaftlichen Verhaltnisse zu rechnen. Mit dieser Sanierung Hand in Hand gehend ist die Forstwirtschaft erst be- rufen, Theile von solchem Terrain wieder zu bewalden und andere Partien in bestockte Weideflachen successive umzuwandeln. Diese Ziele miissen aber vorher noch angestrebt werden, bevor die langsam, aber stetig fortschreitende Verodung solcher Karstterrains Dimensionen annimmt, wie dieselben auf dem allgemein als «Karst» bekannten, verodeten und verarmten Gebiete des politischen Bezirkes Adelsberg zu verzeichnen sind, wo gegenwartig groGe, zusammenhangende Flachen ertragsloser Hutvveiden mit namhaften Geldopfern aufgeforstet werden, um schutzende Walder wieder zu begrunden, wo sie die verodete Natur unbedingt zuruckverlangt und wo sie eine weise Regierung im Interesse der Volkswirtschaft, zum Wohle und zur vernunftigen Beniitzung ftir die Menschen durch die Forstwissenschaft kiinstlich wieder ins Leben ruft. IS III. Der Karst im politischen Bezirke Adelsberg. Aus der Scb.il d erung der allgemeinen Verhaltnisse des Karstgebietes von Krain, welches im vorstehenden Capitel des naheren erortert worden, geht ohne Zweifel hervor, dass der politische Bezirk Adelsberg, und zwar in seiner ganzen Ausdehnung — 89792 ha — einen integrierenden Bestand- theil dieses Karstgebietes reprasentiert. Wenn nun ferner liervorgehoben wird, dass im Bereiche dieses politischen Bezirkes von den obgenannten Wald- gebieten und Waldern theilweise der Idrianer Wald und zum groCten Theile der Birnbaumer Wald mit dem Nanos, sowie theilweise der Javornikwald mit den Auslaufern des benachbarten Waldgebietes am Krainer Schneeberge gelegen sind, so geht daraus weiter hervor, dass diese entlang der nordlichen und ostlichen Bezirksgrenze dahinziehenden Gebirgswalder nebst den Wald- flachen am Karste zusammen 23008 ha — daher nur einen aliquoten Theil des Adelsberger Karstgebietes bedecken. Der iibrige Theil dieses Karstterrains ist bis auf kleine, vereinzelte Uberbleibsel von Niederwaldern und Busch- geholzen, die in obiger Waldflache eingerechnet sind, vollstandig entwaldet, so dass hier auf einem sehr bedeutenden Gebiete, das ist zwischen dem Birnbaumer Walde und dem Krainer Schneeberg und unmittelbar vom FulJe dieser Gebirgswalder gegen Siiden iiber Berg und Thal bis zur kustenlandischen Grenze, das entwaldete Karstterrain von Adelsberg ausgebreitet erscheint. Dieses Terrain hat einschliefilich der Thaler und ali er ubrigen Liegenschaften sammt Bauflachen, Eisenbahnen, StraCen, Wegen, Gewassern etc. eine Aus¬ dehnung von 66784 ha Gesammtflache. Mit Rucksicht auf den Zweck dieser Schrift werden im Nachstehenden wesentlich nur die Localverhaltnisse des obgenannten Karstes, das ist des entwaldeten und verodeten Karstgebietes im politischen Bezirke Adelsberg, ausfiihrlicher in Betracht gezogen. Denn die einzelnen Abschnitte dieses Theiles der vorliegenden Schrift bilden die wichtigsten Grundlagen fur die im zweiten Theile derselben enthaltene Schilderung der krainischen Karst- aufforstung, woselbst dann zur Vermeidung von storenden Wiederholungen und abseits vom Gegenstande herzuholender Betrachtungen auf diese genauere Kenntnis der Localverhaltnisse zuruckgeblickt vverden kann. 14 1. Begrenzung und Ausdehnung. Das entwaldete Karstgebiet im politischen Bezirk Adelsberg umrandet das Hochplateau des Idrianer Waldes mit seinem schroffen Felsgehange im Wippacher Thale und in der Felsschlucht des Belabaches von der kusten- landischen Grenze bei Sturia uber Zoll bis Podkraj hinauf, stellenweise mehr oder weniger auch noch in das Waldgebiet des Plateaus hineinziehend. Dieses entholzte und meist auch verodete Karstterrain bildet bekanntlich auch die theihveise Trennung zwischen dem Idrianer und Birnbaumer Walde, die in der Belaschlucht von Natur aus gegeben vrorden. Das linksufrige Felsgehange dieser Schlucht ist im Oberlaufe bei Kleinbela nur zum Theile entwaldet. Im Mittellaufe von Kleinbela bis St. Daniel reichen die Nanosforste des Birn¬ baumer Waldes bis hinab zur Schluchtsohle. Von St. Daniel und Sanabor ist das schroffe Nanosgehange des Unterlaufes der Schlucht bis nach Wippach entwaldet und nahezu verodet. Die Entwaldung findet von hier auch weiter noch eine Fortsetzung von circa 3 km Breite am Nanosplateau, so dass von Wippach bis in die Nahe von Prawald sowohl die schroffen Felswande als auch ein wechselnd breiter Terrainstreifen am Plateau mehr oder minder bereits verodet sind, beziehungsweise der Verodung successive anheim fallen werden. Bei Prawald, Senosetsch und Sinadole, nahe an der kiistenlandischen Grenze, beginnt der eigentliche Karst. Derselbe erstreckt sich von hier uber die Berglandschaft, die wellenformig zwischen dem Muldenthale der Poik und Nanošica im Norden einerseits und dem Muldenthale der Reka im Suden anderseits, in siidostlicher Richtung uber St. Peter nach Grafenbrunn und Koritnica bis zum Waldgebiete des Krainer Schneeberges ausgebreitet ist, und liegt das letztgenannte Waldgebiet schon jenseits der Bezirksgrenze. Im aufier- sten Siidosten endlich bildet die kustenlandische Grenze die Trennung dieser Karstoden von jenen des benachbarten Kustenlandes. Durch die obgenannten Muldenthaler, welche sich am Terrainsattel bei St. Peter am meisten nahern, wird im Norden gegen Adelsberg und den Javornikwald sowie im Siiden gegen die kustenlandische Grenze jenseits des Rekaflusses die trostlose Einformigkeit des Karstes theilweise unterbrochen. Die tieferen Liegenschaften dieser beiden Muldenthaler werden vorwiegend als Felder und Wiesen benutzt Alles iibrige Terrain ist Weideland, welches streckenweise geradeso verodet ist, wie auf den exponierten Kuppen und Rucken des eigentlichen Karstes. Dte Gesammtausdehnung des entivaldeten Karstes, das ist der sogenannten Hutweiden und Oden, inbegriffen des entholzten und theihveise unproductiven Karstterrains am Nanos und im Wippacher Thale, betragt 29456 ha Fldche. Dieselbe ist demnach gr o J]er als die Gesammtfldche der Walder, die in diesem politischen Bezirk eine Ausdehnung von 25008 ha besitsen. IS Es ware za weit gegangen, wenn die Wiederbewaldung der gesammten 29456 ha Hutweiden und Oden als nothwendig hingestellt werden wiirde. Aber dass die kiinstliche Aufforstimg und die waldgemdfie Beivirtschaftung von rund 15000 ha dieses mehr oder minder verodeten und sozusagen ertragslosen Karstterrains im Laufe der nachsten Decennien nach Bewaltigung von allerhand technischen und privatrechtlichen Scbvvierigkeiten zustande kommen wird, wodurch mehrere localgetrennte Waldobjecte, beziehungsweise Schutzwalder, geschaffen werden, ist durch das Gesetz voni p. Marž 1885 , betreffend die Karstaufforstung im HerzogtJmme Kram (L. G. BI. Nr. 12 de 1885),* gesickert. Wiinschenswert und sehr niltzlich ware noch auBerdem die Bepflanzung des restlichen Hutvveideterrains mit vereinzelt stehenden Futterlaubbaumen 'und Strauchern. In dieser Beziehung wird auch, seinerzeit durch Muster- anlagen in einzelnen Gemeinden dem allgemein beklagten Futtermangel entgegenzuwirken, sehr zweckdienlich sein. Dadurch wiirden ohne Zweifel die landvvirtschaftlichen Verhaltnisse, beziehungsweise die Viehzucht, wesentlich gefordert werden; die Ausdehnung des Karstes wiirde hingegen successive vermindert und endlich vollkommen beseitigt werden. 2. Hohenlage und Bodengestaltung. Die Hohenlage und Bodengestaltung der verodeten Berglandschaften des Karstes im politischen Bezirk Adelsberg wird am entsprechendsten dadurch charakterisiert, dass die einzelnen Bergrucken und Kuppen sowie das flache Karstterrain der Muldenthaler mit ihren absoluten Hohen iiber dem Adriatischen Meere angefiihrt werden, wobei zu bemerken kommt, dass die Hohenunterschiede local sehr verschieden sind. Im allgemeinen ist die Bodengestaltung wellenf6rmig, bald von hoheren, bald von tieferen Terrainwellen durchzogen. Diese felsigen Terrainwellen sowie die Langenrichtung des Wippacher Thales und ebenso die Langenrichtungen der beiden Muldenthaler des Poik- und Rekaflusses, die in den Karst eingebettet sind, haben sammtlich denselben Verlauf, das heiGt, ihre Langenachsen sind parallel. Sie liegen in der gleichen Richtung, das ist von Nordwest nach Siidost, wie der geologische Aufbau des Karstes und die Schichtung des Gesteines der felsigen Karstscholle dahin- streicht. Die obgenannten Thaler gravitieren genau in entgegengesetzter Richtung, das ist von Siidost nach Nordwest; ein Zeichen, dass hier die Berglandschaften des Karstes eine allgemeine Abdachung gegen Nordwest aufzuweisen haben. Diese naturnothwendige Vorbedingung des Wasserabflusses in oberirdischen Rinnsalen ist aber hier, wie am Karste uberhaupt, nur local vorhanden. * Dieses Landesgesetz ist im vierten Theile dieser Schrift vollinhaltlich angeschlossen. 16 Das Wippacher Thal bleibt hiebei auGer Betracht. Dasselbe ist namlich ein normales, offenes Flussthal. Was jedoch die beiden Muldenthaler, das ist jenes des Poikflusses und seines tributaren Nanošicabaches einerseits und dasjenige des Rekaflusses anderseits betrifft, so liegen hier die Verhaltnisse \vesentlich anders. Diese Muldenthaler und ihre Flusse gravitieren allerdings geradeso wie andere offene Flussthaler viele Kilometer weit von Siidost nach Nordwest. Im auGersten nordwestlichen Winkel sind aber beide Thaler durch hugelige Karstfelsen und Bergriicken vollkommen abgeschlossen. Dadurch haben diese Thaler keinen thalformigen Ausgang. Die gebirgige Umrandung schlieGt sie als Mulde ein. Ihre wasserreichen Flusse haben sich jedoch unter dem Karstterrain einen entsprechenden Ausgang zum weiteren Laufe durch Hohlungen erzwungen. Bevor dieser unterirdische Abfluss von dem Gewasser erbohrt wurde, lagen urspriinglich, wie dies noch gegemvartig die geognostische Beschaffenheit und Gestaltung des Bodens genau erkennen lasst, in diesen Muldenthalern sehr groGe und tiefe Gebirgsseen, die iiber den Terrainsattel bei St. Peter miteinander communicierten. Die fruchtbaren Bodenniederungen der gegen- wartigen Muldenthaler verdanken ihre Erdkrume den Anschwemmungen und Ablagerungen auf den einstigen Seeboden. Das hohergelegene Karstterrain bildete vormals hier die Seeufer, Halbinseln und Inseln, analog den periodisch noch vorhandenen Verhaltnissen am benachbarten Zirknitzer See. Die angedeuteten Hohenunterschiede lassen wohl erkennen, dass am Karste, der hierzulande auch Innerkrainer Kar st genannt wird, strenggenom- men von einem Plateau, wie dieses Karstterrain noch ofters in der Literatur speciell bezeichnet wird, nicht gesprochen werden kann. Wohl ist es im groGen und ganzen moglich, fiir das Karstgelande im Bereiche von St. Peter eine mittlere Meereshohe zu berechnen, liber und unter der sich einst die Terrainwellen gehoben und gesenkt haben und gegemvartig daliegen, doch sind die Hohenunterschiede vieler Karstriicken und Kuppen so bedeutend, dass dadurch der Charakter eines Plateaus sehr wesentlich gestort wird und sozusagen nicht vorhanden ist. Am besten wird diese Uberzeugung gewonnen, wenn man diese Berglandschaften zu FuG durchquert und von ein er hoheren Terrainwelle zur anderen hiniiberwandert. Viel geebneter und fast ausgeglichen erscheint allerdings dieses wellenformige Bodenrelief, wenn man zum generellen Uberblick desselben auf dem 1300 m hohen Nanos oder auf der 1796 m hohen Schneekoppe des Krainer Schneeberges mit dem Fernrohr in der Hand eine Aufstellung nimmt. Von diesen beiden Standpunkten betrachtet, erscheint die durchschnittlich von 600 bis 750 m Meereshohe variierende Bodenerhebung des Innerkrainer Karstes sozusagen plateauformig und nur stellemveise von breiten Riicken sowie von scheinbar flachen Kuppen iiber- ragt. Die Einformigkeit und die freie Ubersicht des entwaldeten Karstes im Bereiche von St. Peter begiinstigen diesen generellen Eindruck. 17 3 Nebenstehendes Landschaftsbild veranschaulicht das Karstterrain mit dem Ausblicke von St. Peter gegen Norden auf die benachbarten Aufforstungen und auf den Hohenzug des Javornik. Doch im Detail, welches fur die Karstaufforstung mafigebend ist, sind die absoluten Hohen und die Bodengestaltungen des Karstes von einer besonders mannigfaltigen Beschaffenheit. Als Beispiele hiefur sind anzufiihren: Die steilen, entwaldeten Berglelmen am FulSe des Idrianer Waldes, welche aus dem Wippacher Thale von 120 bis 550 m emporsteigen und hierauf in die schroffen Felswande des gegen Siiden exponierten Berggehanges bis zur theihveise entwaldeten Hochlage von 850 und 960 m Meereshohe iibergehen. Die Abdachungen dieser Flochlagen zur Belaschlucht, die rapid von 700 auf 120 m hinabfuhrt, sind sehr steil und schroff. Das entwaldete und verodete Felsgehange des Birnbaumer Waldes bei Oberfeld und Wippach ftihrt steil und schroff empor von 110 bis 750 m Meereshohe auf das felsige Nanosplateau, aus welchem einzelne Rucken und Kuppen des entwaldeten Westrandes von 850 bis 963 m emporragen. Der Terrainsattel bei Prawald hat eine Meereshohe von 620 m. Der- selbe bildet den Ubergang aus dem Wippacher Thale in das Muldenthal der Nanošica und Poik von Adelsberg. Schroffe Karstoden steigen von diesem Sattel zu den sterilen Felswanden des Nanos empor und erreichen entlang dieser Gebirgsnase in der 1262 m hohen Plaischa den Saum der Nanosforste. Die benachbarte, 1300/« hohe Nanoskuppe, der sogenannte Debeli Vrh, und der 1315 m hohe Suhi Vrh liegen in den Forsten des Birnbaumer Waldes ver- borgen. Die siidwestlich exponierten, sterilen Felswande des Nanosgehanges beginnen oberhalb Gradiše bei Wippach auf 768 m Meereshohe im sogenannten Klainik. Ihr oberer Rand erreicht in der Kuppe «Tura» 963 m, ferner im Sattel Vrata 853 m, weiter bei der Kapelle St. Hieronvmus 1018 m und an der Nase oberhalb Prawald 1262 m Meereshohe. Das Muldenthal der Poik und Nanošica hat seinen tiefsten Punkt bei dem Hohlenschlunde des Poikflusses unterhalb der weltberuhmten Adelsberger Grotte auf einer Meereshohe von 507 m. Die ebenen und sanft hiigeligen Liegenschaften dieses Muldenthales steigen von hier ganz allmahlich gegen Prawald bis auf 580 m entlang der Nanošica und anderseits entlang der Poik, ebenso allmahlich ansteigend, bis zum 540 m hohen Ursprunge dieses Flusses bei St. Peter auf 578 m Meereshohe. Das Muldenthal der Reka, welches die siidliche Abgrenzung des Inner- krainer Karstes bis zur Landesgrenze bildet, hat im Siidosten nahe der kiistenlandischen Grenze eine Meereshohe von 433 m. Dasselbe fallt lang- sam zu seiner tiefsten Partie von 350 m im Nordwesten an der Landesgrenze bei Britof. Sein Terrain ist aufiergewohnlich stark coupiert, von zahlreichen Quellen und Bachen durchfurcht und von ebenso zahlreichen Htigeln beherrscht. Flache Thalniederungen, wie sie die Poikmulde aufzuweisen hat, sind nur 18 KARSTTERRAIN BEI ST, PETER, I im Slidosten bis Dornegg-Feistritz vorhanden, demnach von unbedeutender Ausdehnung. Im allgemeinen hat dieses Muldenthal den Charakter eines Hugellandes. Vorwaltend haben diese Hiigel eine Meereshohe von 500 bis 550 m aufzuweisen, wenn auch etwa zehn derselben liber 600 m emporragen und der hochste davon, nahe der Ortschaft Ostrožnoberdo, 661 m liber dem Adriadschen Meere liegt. Zwischen diesen zwei Muldenthalern breitet sich die grol3e Flache des eigentlichen Karstes aus. Dieselbe besteht zwar aus einer durch den schmalen Sattel bei St. Peter unterbrochenen Reihe von Kuppen, die aber im ganzen betrachtet, nur eine breite Terrainwelle bilden. Im westlichen Theile von St. Peter hat diese Terrainwelle zwar eine geringere Breite als in der ostlichen Partie. Dagegen ist hier der Wellenkamm, sowie das Karstterrain liberhaupt, durchschnittlich hoher. Die mittlere Meereshohe betragt auf dieser Terrain- welle circa 750 ni. Sie beginnt im Nordwesten an der kiistenlandischen Grenze bei Sinadole auf der Kuppe «Dor» mit 675 ni, erreicht bei Seno- setsch auf den Kuppen des Gaberk liber 800 und 900 m, wo die Uremšica als hochste Kuppe 1027 m Meereshohe besitzt. Die am weitesten im Slidosten bei St. Peter emporragende Osoinica von 822 m absoluter Hohe sendet ihre Ab- dachung zu dem schmalen Sattel bei St. Peter auf 578 m hinab. Jenseits des Terrainsattels, unmittelbar bei St. Peter, erreicht die ostliche Partie des Karstkammes in der steilen Primuskuppe 721 m, im Tabor 747 m und weiter siidostlich am schroffen Felsenrande der Rekamulde auf der Kuppe Gradišče 794 m, ferner am Tešiak 806 m, auf dem Achatz 801 m und am Kozlak 998 m Meereshohe. Vom obbezeichneten Felsenrand ist die Ab- dachung des Karstes in das Rekathal sehr steil, meistentheils schroff. Von demselben Rande und seinen Kuppen gegen Osten, sowie ostlich vom Poik- flusse bis zur Bezirksgrenze von Adelsberg, beziehungsweise zum Waldgebiete des Javornik und Krainer Schneeberges, hat der siidostliche Theil des Inner- krainer Karstes eine flachere Gestaltung, hingegen eine grofiere Ausbreitung, als in der von St. Peter nordwestlich gelegenen Partie. Die Meereshohen dieser wellenformigen Karstlandschaft betragen im allgemeinen 600 bis 700 m, ob- wohl auch hier mehrere Kuppen liber 800 m emporragen. Je naher dem Javornik und dem Krainer Schneeberge, desto hoher liegen diese entwaldeten Berglandschaften. Ihre hochsten Kuppen sind im Norden die Trojica 1125 m, Jerušce 888;« und Križeševc 951 m; mitten in diesem Gebiete der Tučak 789 m, ostlich davon die Pšišca 911 m und Vlaka 997 m; im Sliden die Milonia 1098 m und der Suhi Vrh, als die hochste dieser entwaldeten Kuppen, mit 1174 m Meereshohe. Hiedurch ist wohl die Bodengestaltung des Innerkrainer Karstes hin- reichend ckarakterisiert. Dieser Karst liegt einerseits im Wippacher Thale am tiefsten auf der absoluten Hohe von 110 m und erreicht am obgenannten Suhi Vrh die maximale Meereshohe von 1174 m. Zu der vorherrschenden 19 3 ' Steilheit seiner Abdachungen, die vom Fufie des Nanos und stellenweise am Rande der Rekamulde in schroffe Felsen libergehen, kommt noch speciell in solchen Lagen die Exposition gegen Siiden und Siidwesten in Betracht, wo- durch die Aufforstung sehr wesentlich erschwert wird. Ahnlichen Schwierig- keiten begegnet die Aufforstung der Terrainwelle und ihrer Kuppen, die hier in der Hochlage und Exposition gegen Nordost und Sudwest gelegen sind und durch die geognostische Beschaffenheit des Felsbodens auiSerdem noch iiberall vermehrt werden. 3. Geologisehe Verhaltnisse und Gliederung. In dem geologisch und geognostisch hochinteressanten Gebiete der Berglandschaften und Muldenthaler des Karstes im allgemeinen, in dieser langgestreckten, seltsam wellenformigen Gebirgsformation, die sich von Nord- west nach Siidost im Streichen des Gesteines deutlich auspragt und die sich, vom geologischen Standpunkte betrachtet, liber das osterreichische Klisten- land und Istri en sammt den Inseln im Quarnero, ferner liber einen grofien Theil von Krain und Kroatien, iiber Dalmatien und die dalmatinischen Inseln, ferner iiber Bosnien und die Herzegowina, liber Montenegro bis hinab zur Siid- spitze von Dalmatien, sowie noch weiter iiber einen grofien Theil von Serbien, liber die westliche Tiirkei und liber Griechenland ausdehnt, reprasentiert der krainische Karst im engeren Sinne nur eine der vielen und groBeren Terrain- vvellen, deren Begrenzung und Ausdehnung bereits im friiheren Abschnitte dieser Schrift dargestellt wurde. Diese Terrainwelle bildet mit ihrem Kamme einen verhaltnismaBig flachen Bergriicken, der am FuBe des Hochmassivs «Nanos» bei Prawald, Senosetsch und Sinadole aus dem klistenlandischen Karstgebiete herbeizieht und in siidostlicher Richtung liber St. Peter, Zagurje, Grafenbrunn fortstreicht und endlich in das bewaldete Gebirgsmassiv des Krainer Schneeberges iibergeht. Dieser Karstriicken hat demnach eine Lange von circa 30 km, hingegen eine wechselnde Breite von 8 bis 12 km. Derselbe besteht der Hauptsache nach aus Kreidekalken, unter welchen ganz wesentlich die Radiolitenkalke vorherrschen, wahrend die Hippuriten- und Caprotinenkalke wohl auch in diesem Gebiete des krainischen Karstes vorkommen, aber hier nur kleinere Flachen einnehmen. Dieselben bilden hingegen in den benach- barten Hochlagen des Nanos, Javornik und theilweise am Krainer Schneeberge den absoluten Standort fiir die Tannen- und Buchenwalder der ausgedehnten Forste des allgemeinen Karstgebietes. Die vorgenannten drei Kalksteinarten der Kreideformation haben eine sehr geringe Menge organischer Reste aufzuweisen und erschweren dadurch nicht nur ihre Gliederung zueinander, sondern sind auch dort, wo die Scheidungen gegen die Kalksteine der alteren Triasformation aus der Tiefe zutage treten, sowie auch anderseits dort, wo die Kalksteine der jiingeren 20 Eocenformation dieselben zu iiberlagern beginnen, ofters schwer zu unter- scheiden. Dessenungeachtet gibt schon das oberirdische Aussehen und die Beschaffenheit der Schichtenlagerung einigen Anhalt fiir die Gliederung dieser Kalksteine des krainischen Karstes, die nach Dr. Staches Untersuchungen nachfolgend unterschieden werden: Der Caprotinenkalk, als das unterste Glied unmittelbar auf Triaskalken liegend, von mehr oder minder dunkelgrauer, bisweilen gelblicher Farbe, bildet vorwiegend machtige Schichten. Derselbe hat stellenvveise auch einen Schichtemvechsel mit sandigen Dolomiten und dolomitischen Breccien auf- zuweisen. Sein Vorkommen bleibt hier auf die Linie Prawald-St. Peter be- schrankt, von welcher seine Schichten gegen das Muldenthal der Poik verflachen und auf welchen die jiingeren Stufen von Kreidekalken und eocenen Sand- steinen auflagern. Der Radiolitenkalk, ein Glied der oberen Kreidestufen, fiihrt in seinen unteren Schichten vorwiegend dunkle, oft sehr bituminose Kalksteine und braunliche Dolomite, die sich je weiter hinauf, desto mehr verlieren. Dieser Kalkstein ist hier, wie schon oben angefuhrt wurde, am meisten verbreitet. Der Hippuritenkalk, das oberste Glied der Kreideformation, ein hell- gefarbter, meistens sehr reinerKalkstein, mit einer furBauzwecke ganz besonderen Eignung, ist sehr dicht, wetterfest und lasst sich gut bearbeiten. Manche Schichten desselben sind von marmorartiger Beschaffenheit. Sein Vorkommen am krainischen Karste im engeren Sinne beschrankt sich auf einzelne Nester nordlich, ostlich und siidlich von St. Peter. Die Cosinaschichten bestehen aus vorwaltend dunkelgefarbten, meist stark bituminosen, dilnngeschichteten Kalksteinen und Mergelschiefern. Die¬ selben bilden die Scheidung zwischen der Kreide- und der Eocenformation. Sie werden hier nur insoferne in Betracht gezogen, als sie im Vereine mit den auflagernden Nummulitenkalken der Eocenformation einen circa P 5 km breiten Terrainstreifen von derselben Beschaffenheit des Standortes bilden, wie die breiten Flachen der vorangefiihrten Kreidekalke, die sie an den Randern gegen die Thalmulden der Poik und Nanošica im Norden und der Reka im Siiden bandformig umgiirten. Diese beiden langgestreckten Muldenthaler vermitteln endlich mit ihren breiten Flachen, auf denen nur ausschliefilich die eocenen Sandsteine, Mergel, Mergelschiefer, Conglomerate und geringe Alluvionen abgelagert sind, den oberirdischen Zusammenhang mit den noch bevvaldeten Karstgebieten von Krain im Norden, Nordosten und Osten einerseits und mit den Kalkstein- Wtisteneien des Istrianer Karstes am Čičenboden, sowie mit dem Castuaner Walde im Stiden anderseits. Mit diesen Ausfuhrungen ist die geologische und geognostische Be¬ schaffenheit und Gliederung des krainischen Karstes, das ist der obbezeichneten Terrainwelle, naher beschrieben. Es erubrigt nur noch besonders hervorzuheben, 21 dass hinsichtlich der Bodenbildung die Kalksteine der Kreideformation, die den eigentlichen Karst ausmachen, das denkbar schlechteste Materiale sind; denn es wird nicht umsonst die besondere Dichte, Wetterfestigkeit und daher die besondere Eignung der Karstkalke fur Bausteine gepriesen. That- sachlich haben diese Kreidekalke eine Widerstandsfahigkeit gegen die atmo- spharischen Einfliisse, dass weder Frost noch Hitze, weder Nasse noch Diirre eine merkliche Veranderung auf mechanischem Wege daran hervorbringen. Das Gestein des Karstes liegt demnach bestandig in seinem Urzustande da. In den Schichtenspalten und in den Querkliiften findet sich aber eingeschwemmte Lehmerde, die der sparlichen Bodenvegetation zur Nahrung und den forstlichen Culturen in der Jugend als erste Wegzehrung dient. Je tiefer die Wurzeln der Forstgewachse in die Kliifte und Spalten des Kalkgesteines zu dringen von Natur aus bestimmt erscheinen, desto gesicherter ist ihr Gedeihen. Bei giin- stiger Lagerung der Schichten des Kalkgesteines sind die Spalten und Quer- klufte bis zur aufiersten Tiefe, wohin die Baumwurzeln einzudringen vermogen, mit feuchter Lehmerde angefullt. Die versickernden Regen- und Schneewasser bringen allmahlich von der Oberflache frische Zufuhren und erweitern durcli ihre chemischen Einfliisse die feinsten Spalten im Laufe der Jahrhunderte zu Kltiften und Hohlungen. Hingegen sind bei ungiinstiger Lagerung der Schichten, das ist wo solche annahernd horizontal liegen oder den Berg- abhang im gleichen Neigungsverhaltnisse plattenformig bedecken, die forst¬ lichen Standortsverhaltnisse derart beschaffen, dass von einem Aufforstungs- plan uberhaupt abgesehen werden muss. Vortheilhaftervveise sind solche Schichtungen am krainischen Karste nur ortlich vorhanden und haben eine sehr geringe Ausdehnung. Meistentheils liegen die Schichten des Kalksteines steil einfallend und sind durch geologische Storungen wahrend der epochalen Hebung, Senkung, Verwerfung und Faltung der Karstlandschaften in den gegenwartigen zerkliifteten Zustand versetzt worden. In weiterer Folge wurden die zweifellos vor Jahrtausenden bestandenen Binnenseen durch die unterirdisch vorbereiteten Schichtenbriiche und Hohlungen entwassert. Dieser geologischen Epoche gehoren die beiden Thalmulden der Poik und Nanošica einerseits und der Reka anderseits an. Ihre jiingeren Gesteinsarten, insbesoridere die Sandsteine und Mergelschiefer, welche die Kalksteine des eigentlichen Karstriickens umgiirten, sind leicht verwitternd und hinsichtlich der Bodenbildung als sehr gtinstig zu bezeichnen. 4. Gewasser und unterirdisehe Wasserlaufe, Inundationen, Wassermangel und Wasserversorgung. Der krainische Karst ist bekanntlich ein wasserarmes Gebiet. Seine Wasserarmut, sowie der Wassermangel der benachbarten Karstlandschaften uberhaupt, wird nur durch die geognostische Beschaffenheit dieses Kalkstein- 22 gebirges verursacht. Denn wie im Nachfolgenden aus den klimatischen Factoren zu entnehmen ist, lassen die Niederschlagsverhaltnisse hinsichtlich der jahrlichen Regenmenge und Vertheilung derselben im allgemeinen nichts zu beklagen ubrig. In anderen Gebirgsformationen wiirden vielmehr die reichlichen Nieder- schlage eine sehr bedeutende Verzweigung der Gewasser hervorbringen. Aber am Karste ist dieselbe sozusagen nicht vorhanden. Allerdings sind im Innern des Karstes unzahlige Wasseradern, Spalten, Klufte, Canale, Hohlen und geraumige Wasserbecken vorhanden, die den oberirdischen Wassermangel jedoch nicht parallisieren. Und so haben unter diesen seltsamen Verhaltnissen die im Karstgebiet eingeschlossenen Muldenthaler zeitweise durch formliche Seebildungen oder periodische Uberschwemmungen zu leiden. Der vielfach zerkliifteten und unterhohlten Beschaffenheit der einzelnen Karstriicken sowie ganzer Bergmassive der Karstlandschaft ist der im ganzen Gebiete herrschende oberirdische Mangel an Quellen, Bachen und fliefiendem Gewasser iiberhaupt zuzuschreiben. Wenn aber die betrachtlichen Regenmengen auf der Karst¬ landschaft niederfallen und iiberall spurlos in das Felsgebirge versclnvinden, so miissen doch offenbar die weiteren Bewegungen und Ansammlungen des. Gewassers unterirdisch erfolgen, um endlich irgendwo in tieferen Liegen- schaften und Thalsenkungen als machtige Quellen doch wieder an den Tag zu gelangen. Diese vollkommen natiirlichen Erscheinungen bilden wegen ihrer Grofiartigkeit die wunderlichsten Geheimnisse des Karstes. Aber die- selben wiederholen sich in den Gebieten aller Kalkgebirge bald im kleineren, bald im groCeren Umfange. Am Karste, sowie im Kalksteingebirge iiberhaupt, ist die gewohnliche orographische Wasserscheide unbrauchbar. Die Ausforschung der hydrologischen Wasserscheide ist hier iiberall von groGter Bedeutung. Die seltsame Lagerung und grofie Ausdehnung der Kalksteinformation des Karstes bringen es mit sich, dass hier die grofiartigsten Erscheinungen der unterirdischen Wasserlaufe vorhanden sind. Und gerade der krainische Karst reprasentiert in dieser Richtung einen classischen Boden. Er ist auch dem- zufolge am besten gekannt. Dazu haben aber wieder seine wunderlichen Natur- verhaltnisse sowie seine geographische Lage am meisten beigetragen. Mit der blolSen Namhaftmachung seiner wenigen oberirdischen Gewdsser, ohne Riick- sichtnahme auf die unterirdische Fortbewegung derselben, ware wohl der Sache nicht gedient. Der Ursprung der Poik bei St. Peter und der ihres Nebenflusses Nanošica am FuGe des Nanos, im Vereine mit den tributaren Quellen unterhalb des Karstriickens von Prawald bis St. Peter einerseits, die Riesenquelle der Feistritz bei Illyrisch-Feistritz als Hauptzufluss der Reka aus dem siidostlichen Theile des krainischen Karstes anderseits, das sind die nennensuuerten Gevuasser dieses Gebietes, die ihren periodischen Wasser- reichthum wie auch ihre Zufliisse im allgemeinen den unterirdischen Kluft- bachen und verborgenen Wasserbehaltern des krainischen Karstes verdanken. 23 Die wahrend der Regenzeit und noch einige Tage nach derselben fliefienden Hungerquellen und Giefibache, denen das oberirdische Dasein nach kurzem Laufe durch eine Gebirgskluft oder eine Hohlenspalte benommen wird und die sich weiterhin durch Hohlungen im Berginnern fortbewegen und miteinander vereinigen, um an einer Hohlenquelle wieder hervorzutreten, zeigen tiberall, wohl nur in kleinem Mafistabe, die weltbekannte Eigenthum- lichkeit des unterirdischen Verschvvindens der beiden grofien Karstfliisse, und zwar der Poik bei Adelsberg und der Reka bei St. Cantian im angrenzenden Kiistenlande. Die verhaltnismafiig wasserdichte Unterlagerung durch Sandsteine und Mergelschiefer der Eocenformation in den ausgedehnten Muldenthalern, die sie mit ihren Nebenfliissen und Seitenbachen durchstromen und durchschlangeln, bringt es hervor, dass die Poik im Norden und die Reka im Suden des krainischen Karstes viele Kilometer weit oberirdisch fortfliefien. Am tiefsten Punkte beider Muldenthaler hort plotzlich die Eocenformation auf. Der Muldenrand wird durch hohe und schroffe Felsen von Kalksteinen der Kreide- formation abgeschlossen. Die herbeistromenden Fliisse finden daselbst in ungeheuren Hohlen ihren unterirdischen Abfluss. Der Anblick dieses seltsamen Verschwindens eines wasserreichen Flusses ist iibenvaltigend. Von dem unterirdischen Laufe der Reka bei St. Cantian sind durch die aufopfernden Forschungen der Section «Kustenland» des Deutschen und Osterreichischen Alpenvereines circa 3 km bekannt. Die Fort- setzung dieses Hohlenflusses ist noch in tiefes Dunkel gehullt. Vermuthet wird allerdings, und zwar mit guter Begriindung, dass der Timavo bei Duino die Ausmiindung der Reka ins Meer reprasentieren diirfte. Entschieden werden die kiinftigen Erforschungen des noch unbekannten, circa 30 km langen Plohlenlaufes der Reka groCen Schwierigkeiten begegnen. Dieselben werden offenbar namhaftere Kosten verursachen, die jedoch mit Riicksicht auf die rationelle Losung der Wasserversorgungsfrage in Triest auBerst niitz- lich verwendet sein werden. Die Kenntnis liber den unterirdischen Wasserlauf und die imposanten Hohlungen der Poik, die bekanntlich unterhalb der Tropfsteingrotte bei Adelsberg in das Berginnere stromt, ist bereits sehr weit gediehen. Die Forschungen und Vermessungen fanden hier schon wiederholt iiber Auftrag des k. k..Ackerbau-Ministeriums statt. Einmal zur Erlangung genauer und ver- lasslicher Plane von den Grottengangen und sehenswiirdigen VVeitungen der Adelsberger Grotte, besonders mit Riicksicht auf die offentliche Sicherheit der Grottenbesucher sowie im Interesse der Wissenschaft, das anderemal hinwieder hinsichtlich der geplanten landwirtschaftlichen Ameliorationen, und zwar behufs unschadlicher Ableitung der inundierenden Hochwasser von den Mulden und Kesselthalern des Karstgebietes, ferner behufs Zuleitung von Nutzwassern und zur Wasserversorgung am krainischen Karste im allgemeinen. Durch diese 24 systematischen Studien und Forschungen ist es nunmehr erwiesen, dass die Wasserhohle der Poik aus der Adelsberger Grotte in die benachbarte Grofi- Ottoker Grotte, von hier weiter in nordlicher Richtung zum Naturschachte von St. Magdalena, ferner nordlich fort zum imposanten, offenen Felsentrichter der Piuka Jama fuhrt, unterhalb des Vodni Dol in nordostlicher Richtung zum tiefen Felsensturz der kleinen Košelevka hindurchkommt und durch den westlichen Plohlengang der Kleinhauselhohle bei Planina nach der unter- irdischen Vereinigung mit den im ostlichen Hohlengange herbeistromenden Wassern vom Zirknitzer See aus dem pittoresken Hohlenthor im Hintergrunde der Burgruine Kleinhausel in das Kesselthal von Planina hinausstromt. Nach Aufnahme anderweitiger, gleichfalls unterirdisch aus dem Zirknitzer See zu- fliefiender und im sogenannten Muhlthale hervorquellender Gewasser fuhrt der Fluss im Bereiche des Kesselthales von Planina den Namen Unz. Am Nord- ost- und Nordrande dieses geschlossenen Muldenthales erfolgt neuerdings auf unterirdischem Wege der Abzug des Unzflusses. Sein Gewasser verliert nun auf diesem circa 10 km langen Laufe durch die Hohlen abermals den Namen, denn jenseits des unterhohlten Gebirgsstockes werden die correspondierenden Riesenquellen, als der Ursprung der kleinen und der grofien Laibach, Lubia und Bistra benannt. Durch die vorerwahnten hydrologischen Studien ist es ferner erwiesen, dass die Hochwasser der Poik vom Einlauf in ihre Hohlungen bei Adelsberg bis zur Ausmiindung am Hohlenthore bei Planina, das ist fiir den zu durch- stromenden Hohlenlauf von circa 7 km Lange, ungefahr 3 1 j i bis 6'/ 2 Stunden benohtigen, je nachdem die unterirdischen Raume noch von friiheren Hoch- wassern angefullt sind oder bei langeren Niederwassern des Poikflusses ihre aufgespeicherten Wasservorrathe zum Abflusse bringen konnten, so dass die- selben in leerem Zustande eine so bedeutende Verzogerung des unterirdischen Durchflusses hervorbringen. Aus denselben hydrologischen Studien geht ferner hervor und ist auch bereits durch mehrseitige Herstellungen versuchsweise erwiesen, dass die dufierst schddlichen Inundationen, die wahrend der Vegetationsperiode in den Kesselthalern des Karstes infolge heftiger Regengiisse einzutreten pflegen, mit verhaltnismafiig geringen Kosten, durch hydrotechnische Arbeiten, die eine ausgesprochene Specialitat des Karstes sind und fur denselben erfunden wurden, hintangehalten werden konnen. Diese hydrotechnische Specialitat des Karstes besteht einfacherweise darin, dass die von Natur aus vorhandenen Hohlenweitungen zum Ausgleiche des Zu- und Abflusses der Hochwasser beniitzt werden. Kiinstliche Wasserschachte von local verschiedener Tiefe, tunnelformige Durchbruche am Rande der Thalmulden, durch welche die Hochwasser in die unterirdischen Hohlraume abgeleitet werden, theilweise Ver- klausungen geeigneter Hohlenprofile mit Errichtungen regulierbarer Schleusen, Entleerungen vorhandener unterirdischer Wasserbehalter, sogenannter Hohlen- 23 Seen u. a. m., das sind die hydrotechnischen Specialmittel, den Karsthohlen- gewassern niitzlich entgegenzuwirken. Schon diese wenigen Schilderungen ilber die seltsame Bewegung der Karstgewasser lassen es erkennen, dass die krainische Karstlandschaft ebenso- wenig oberirdische Wasserlaufe aufzuweisen hat, wie der Karst im allgemeinen. Die wenigen unversiegbaren Wasseradern, welche kleine Bache und zwei Fliisse bilden, liegen eigentlich abseits vom Karstterrain und sind den benach- barten Muldenthalern angehorig. Daher liegt hier neben der Calamitat der Inundationen in den mulden- formigen Kesselthalern der vielleicht noch argere Contrast des Wassermangels auf den exponierten Karstriicken und Berglandschaften vor. Der Wassermangel nimmt namlich speciell auf dem krainischen Karste in einzelnen trockenen Sommern wie auch in strengen, niederschlagsarmen Wintern geradezu unglaubliche Dimensionen an. Sobald die Wasservorrathe in den Cisternen und Wasserlaken, die als Viehtranken dienen, erschopft sind, miissen die erforderlichen Gebrauchswasser manchenorts stundenweit von den nachsten Fliissen, Wasserleitungen, Hohlenquellen, Tiefbrunnen und in den argsten Diirrperioden von den zur Verfiigung gestellten Wasserwagen aus der Sudbahnstation St. Peter zugefiihrt werden. Es sind aber auch schon derartige Sommerdiirren dagewesen, dass die Bevolkerung einzelner Dorfer das gesammte Vieh fur die Dauer zurWeide und Tranke in wasserfiihrende Gegenden hinweg- treiben musste. Glucklicherweise sind solche Calamitaten nur in einzelnen Jahren zu verzeichnen. Die letzte grofie Wassernoth am krainischen Karste trat im Sommer desjahres 1891 ein. Seither ist aber schon Wesentliches zur Beseitigung solchen Wassermangels geschehen und eine grofiere Reihe projectierter Mafinahmen geht weiterer Verwirklichung entgegen. Die Wasserversorgmig am Karste wird gegenwartig in systematischer Weise durchgefuhrt. Sowohl die Regierung als auch der Landesausschuss gevvahren den Gemeinden fur die Herstellung geeigneter Anlagen zur Wasser- versorgung sehr namhafte Subventionen; Staats- und Landestechniker ver- fassen die Projecte und Kostenvoranschlage fur die Viehtranken, Cisternen, Tiefbrunnen und Wasserleitungen im Interesse der Gemeinden. Auch in dieser Richtung hatte das k. k. Ackerbau-Ministerium im Jahre 1891 generelle Vorstudien angeordnet. Das Resultat derselben war ein sehr niitzliches, da mit den aufierst diirftigen und primitiven Zustanden der gegend- ublichen Wasserbeschaffung gebrochen wurde, und gegenivartig wird die Wasserfrage am Karste nach wissenscliaftlichen Grundsatzen der Geologie und Technik rationell geldst. Wo nur moglich, werden die Ortschaften mit Wasserleitungen von ver- schiedener Ausdehnung versorgt. Am Rande und im Bereiche der Mulden- thaler werden in vielen Ortschaften Tiefbrunnen mit dem besten Erfolge hergestellt, nachdem die ersten subventionierten Versuchsbrunnen den Beweis 26 erbracht haben, dass die alterthumlichen, meist sehr kleinen Gemeinde-Cisternen nicht iiberall am Platze sind. Nahe an einzelnen Hungerquellen werden grobe Wasserbehalter errichtet, aus denen in tiefergelegene Ortschaften des Karstes die erforderlichen Trink- und Nutzwasser zugeleitet werden. Die Cisternen bilden das letzte Auskunftsmittel fur Weiler und Ortschaften, die mit an- gemessenen Kosten in besserer Weise nicht zu versorgen sind. Sammtliche Wasserversorgungs-Anlagen werden mit entsprechend und zweckmafiig her- gestellten Viehtranken in Verbindung gebracht. Diese Anlagen reprasentieren am Karste uberall neben der Aufforstung eine der grofiten und wichtigsten Amelio- rationen, welche Staat und Land vom Standpunkte der offentlichen Wohlfahrt und Volkswirtschaft hier «mit vereinten Kraften® ins Leben gerufen haben. 5. Klimatische Faetoren und Klima. Winde und IVetter. Der meteorologische Erfahrungssatz, dass unter den klimatischen Faetoren die Windstromungen, in alter Zeit auch einfach «Wetter» genannt, fur die Witterungsverhaltnisse einer Gegend mafigebend sind, diirfte kaum anderswo zutreffender sein, als gerade im Gebiete des krainischen Karstes. Hier beherrschen namlich die Winde zu jeder jahreszeit das Wetter, das heifit den Charakter der Witterung vollkommen. Dabei gibt es hier eigentlich nur zwei wichtige und sehr charakteristische Windstromungen, welche in kampfender Abwechslung die Oberherrschaft gewinnen. Die eine aus Siiden, die andere aus Norden. Fur beide Windrichtungen sind das benachbarte breite Thalbecken des Adriatischen Meeres sowie die hohen Gebirgsstocke des Festlandes mafigebend, denn langs der Adria, aus sudostlicher Richtung, kommt der Scirocco heriiber, wohingegen die aus Norden heran- ziehenden Luftstromungen durch die Bergriesen der Julischen Alpen und des Ternovaner Waldes einerseits und durch das Hochmassiv des Krainer Schnee- berges anderseits in die breite Einsattelung bei Adelsberg zusammengedrangt werden. Dadurch entsteht am Krainer Karste ein mehr oder minder heftiger Nordostivind, der als «Bora » allgemein bekannt ist. Diese beiden Winde, Scirocco und Bora, miissen wir nun ob ihrer groften Bedeutung fiir das Klima am Karste hier naher in Betracht ziehen. Der Sčirocco, aus Siidost, ist am haufigsten wahrzunehmen. Derselbe ist immer mit Wasserdiinsten schwer beladen und walzt sein regenschwangeres Gewolk sehr nahe iiber die nebelbedeckte Landschaft her. Es sind nur selten Jahre, in welchen ein bis zwei Monate des Sommers ohne Sciroccalwetter bleiben, und dieses Ausbleiben wird das nachstemal um so intensiver nach- geholt. In den ubrigen Jahreszeiten findet j eden Monat wenigstens durch einige Tage der Scirocco seme VViederkehr. An solehen Tagen und schon vor dem Eintritte des Sciroccahvetters fallt das Barometer tief herab. Der niedere Luftdruck, die grofie relative Luftfeuchtigkeit sowie die plotzlich 27 4 ’ auftretenden Temperaturanderungen der Atmosphare sind Begleiterscheinungen der siidostlichen Windstromungen, die von allenLebewesen empfunden werden. Ein Gefuhl der Unbehaglichkeit und Miidigkeit beschleicht den Menschen; die Thiere werden trage und schlafrig. Nur die Vegetation geniefit den Vor- theil der Belebung nach iiberstandener Winterszeit. Die Zug- und Wander- vogel beniitzen die fruhjahrlichen Sciroccalwetter zur bequemeren Uberfahrt nach ihren heimatlichen Brutstatten. Aber aufierst nachtheilig wirkt ein mehr- tagiges Sciroccovvetter, wenn es, von anhaltendem Regen und nicht selten selbst von Schneegestober begleitet, wahrend der Bliitezeit der verschiedenen Gewachse eintritt. Die Karstculturen sind demnach sehr haufig den Gefahren der Schneebruche im Fruhjahre, Herbste und Winter ausgesetzt, und der Rauhreif und Eisanhang im Winter, den der Scirocco mit sich bringt, gefahrdet und schadigt die Holzgewachse im allgemeinen. Nur im Sommer nach langerer Diirre bringen die Sciroccalregen der Pflanzenwelt einen unschatzbaren Nutzen. Der Scirocco ist stets, Sommer oder Winter, von Regen und atmospharischen Niederschlagen begleitet und herrscht mit grofier RegelmaGigkeit zur Tag- und Nachtgleiche im Friihling und im Herbste. Seine bezugliche Dauer betragt eine bis drei Wochen, iiberhaupt so lange, bis ihn die mitherrschende Bora iiberwaltigt und zuruckdrangt. Der Scirocco weht ziemlich gleichmaGig. Er nimmt nur allmahlich an Starke zu und ebenso wieder langsam ab. Zum Schlusse und oftmals nur als kurze Unterbrechung des unentschiedenen Kampfes der Bora gegen den Scirocco tritt Windstille ein, aber die laufeuchte Luft bleibt, der Regen fallt reichlich nieder und durch die Erschopfung des Gewolkes, welches infolge der Wind- stille von auGen keine Zufuhr erhalt, findet bisweilen eine Ausheiterung statt. Diese ist nur dann von Dauer, wenn die Bora ihre Oberherrschaft zu be- haupten imstande ist. Sonst kommt nach der kurzen Ausheiterung der Scirocco wieder mit frisch beladenem Gewolk und fordert mit erneuertem Regen die Bora zum Kampfe heraus. Nach der endlichen Uberwaltigung des Sciroccal- wetters im Fruhjahre tritt der Sommer mit voller Macht unvermittelt iiber das Karstgebiet. Die Vegetation entfaltet ihre groGe Uppigkeit uberall, wo die Menschen und Thiere nicht schadlich eingreifen. Der Ubergang des Sciroccalwetters zum Herbste wird mitunter durch die Energie der Bora eingeleitet. Es folgt regelmaGig ein mehrwochentlicher heiterer Spatherbst, dem die nordlichen, speciell die nordostlichen Windstro- mungen den Charakter verleihen. Spaterhin gegen den Winter und im Winter selbst hat die eisige Bora ihre Vorherrschaft, und es findet in dieser Jahreszeit der Scirocco nur selten ein langeres Dasein. Es herrscht im allgemeinen ein rascher Wechsel in den Windstromungen, und je nach der Oberhand und Dauer des Scirocco ist der Winter am Karste mehr oder minder lang und kalt. Die Bora, aus Nordost, ist als eisige Windsbraut, wie schon erwahnt, im Winter vorherrschend. Sie konnte nur schwer bei der Besprechung der 28 Herrschaft des Scirocco unerwahnt bleiben, nachdem sie mit ihm so charakte- ristisch abwechselt. Daher eriibrigt hier nur noch die Beschreibung ihrer besonderen Eigenschaften. Sie nimmt sehr verschiedene Grade ihrer Heftigkeit an. Entschieden ist sie aber der beftigste Wind am Karste und entartet nicht selten zu einem furchtbaren, geradezu unwiderstehlichen Sturme. Die Bora hat einen streng localen Charakter. Sie ist ein ausgesprochener Karstwind und in anderen Gegenden nur als frischer Ostnordost, als scharfer Nordost sowie als eisiger Nordnordost bekannt. Ihre speciellen Eigenschaften muss man daher am Karste versplirt und beobachtet haben und dies besonders im Winter. Zwar nicht immer und so auch nicht in den iibrigen Jahreszeiten hat sie dieselbe Heftigkeit, vor welcher sich Menschen und Thiere ftirchten mussen. Als sogenannter «Borin» mit frischem, ruhigem Zuge ist diese Windstromung in den iibrigen Jahreszeiten von segensreicher, austrocknender Wirkung und bringt besonders im Sommer eine angenehme Abktihlung in die sonnen- ergluhte Karstlandschaft. Im Herbste kommt sie den heimatlichen Zug- und Wandervogeln sehr zustatten, denn sie treibt dieselben ohne groGeren Aufenthalt iiber die zahlreichen hungrigen Vogelherde himveg, weiter iiber das Mittelmeer zum Winterquartier. Derselbe Nordost, das heiGt Borin und Bora, welcher im Sommer zwar selten eintritt und nicht langer als zwei bis drei Tage ganz maGig anhalt, saust und braust im Winter oft vierzehn Tage bis drei Wochen fast ununterbrochen fort; er treibt die Regenwolken des Scirocco zuriick nach Siiden und bringt jedesmal eine heitere Witterung mit sich. Die Vorzeichen der Bora sind das plotzliche Verschwinden der Nebel, der schnelle Wolkenzug von Nordost und ein hoher Barometerstand. Ihre Herrschaft lasst sich von der Ferne daran erkennen, dass iiber den hochsten Bergspitzen groGe weiGliche Wolkenballen schweben. Solche Wolkenballen bedecken kappenformig den Krainer Schnee- berg, den Javornik und den Nanos, ohne von der heftigen Windstromung mit- gerissen zu werden. Die Vehemenz der Bora macht sich schon in Adelsberg fiihlbar und wachst stellenweise bis zum heftigsten Sturme an, der auf dem Karste bei St. Peter, in der sogenannten Poik, sowie bei Dornegg und ander- seits am FuGe des Nanos bei Prawald und Senosetsch die Communication auf den StraGen und Wegen nicht nur erschwert, sondern bisweilen sogar ganz unmoglich macht. Am heftigsten vvtithet sie dort, wo groGereThalschluchten - am FuGe des Gebirges liegen, wie z. B. bei Prawald, St. Veit und Wippach, oder wo Einsattelungen der Gebirgsziige vorhanden sind, wie z. B. bei Adels¬ berg und St. Peter. Die sichersten Localmerkmale des Wiithens der Bora sind die gegen dieselbe behordlich getroffenen SchutzmaGregeln sowie einzelne Vorkehrungen der Bevolkerung: Bauernhauser ohne Rauchfange, andere Wohn- hauser mit sehr niedrigen, flachen Dachern, mit Hohlziegeln gedeckt und mit kopfgroGen Bruchsteinen beschwert. An den gefahrdeten Eisenbahnstrecken und Einschnitten aber gewahrt man massive Borawande aus Holz oder Stein- / 29 mauern; Alleebaume imd Obstbaumpflanzungen jeweilig zwischen drei Pfahlen verankert. Diese und andere Einrichtungen miissen getroffen werden, um der stofiweisen Heftigkeit der Bora Widerstand zu leisten. Auch die Natur trachtet sich zu helfen, so gut sie es vermag. Altere Baume und Straucher bufien im Laufe der Jahre das Astwerk an der Boraseite ein. Dieselben entwickeln ihre Aste dagegen an der abgewendeten Seite viel besser. Die Bora zerbricht starkere Baumaste, ja sie entwurzelt und zerbricht selbst starkere Baume. Sie wirft FuGganger und auch schwere Frachtwagen, ja sogar Eisenbahmvagen um und durchdringt die warmste Bekleidung. Dabei ist sie im Winter, besonders dann, wenn die Landschaft beschneit ist, eisig kalt. Die Gegend am Karste ist bei heftiger Bora wie ausgestorben. Wer nicht unbedingt muss, der wagt sich nicht ins Freie. Unter allen ihren Eigenschaften ist das sto6weise, plotzliche Einsetzen und das ebenso plotzliche Nachlassen, welches sich in kiirzeren und langeren Zwischenraumen Tag und Nacht fort wiederholt, fiir den Menschen hochst unangenehm und erschwert das Athmen. Das Gefuhl der Kalte wird aber durch die grofie Trockenheit der Bora noch verstdrkt. Auch den jugendlichen Pflanzen ist die aufierordentlich austrocknende VVirkung der Bora sehr schadlich. Zartere Gevudchse und Pjlanzungen werden nur durch diese schadliche Eigen- schaft und nicht durch den blofien Prost der nointerlichen Borastiirme vernichtet. Sie vertrocknen im frostigen Winter. Die treibende Gewalt der Bora, wenn dieselbe mit einem feinen Schnee- gestober heranriickt, ist mehr oder minder gut bekannt, besonders aus den Verkehrsstorungen der Karstbahnen. Vollgewehte Eisenbahneinschnitte, ver- schneite und blockierte Bahnzuge, gestorter Post- und Telegraphenverkehr sind die Folgen solcher Schneesturme. In den Dolinen und Karstmulden, hinter den Borawanden der Eisenbahnen findet der Sclinee geradezu un- glaubliche Ablagerungen. Auch dem Meteorologen erwachsen Schwierigkeiten bei der Betrachtung solcher Schneeverhaltnisse. Ein solches Schneetreiben am Karste vereitelt ihm jede Berechnung der gefallenen Niederschlage. Es schneit oft Tag und Nacht in dieser Weise fort, und der Schnee wird von den exponierten Lagen ganzlich fortgetragen, anderwarts wieder machtig angehauft. Dass die Bora kleine Steinchen, Sand und lockere Ackerkrumen, besonders im Winter bei Barfrosten, in Bewegung setzt, mitfuhrt, treibt und endlich fallen lasst, ist jahrlich, besonders im Fruhling, an der Oberflache der Schneemassen in den geschutzten Dolinen und Karstmulden sehr deutlich zu beobachten. Wie schon oben erwahnt wurde, ist entweder die Bora oder der Scirocco fiir den Charakter des Winters eines jeden Jahres maBgebend. Die tibrigen Windstromungen gehoren am Karste von Krain zu den seltenen Naturerscheinungen und haben, wenn sie iiberhaupt eintreten, keine be- sondere Dauer. SO Der Ostvuind bringt im Friihling und Sommer trockenes Wetter, in ver- einzelten Jahren groiSe Diirre. Im Herbste und Winter bringt derselbe grofiere Schneefalle hervor. Der Siidivind entladet im Sommer heftige Gewitterregen. In den anderen Jahreszeiten tritt derselbe als reiner Siid iiberhaupt nicht in die Erscheinung. Der Westwind findet nur in siidlicher Ablenkung, das ist als Siidwest, im Friihjahr und Sommer durch einige Tage seine Geltung. Derselbe ist warm und trocken und wird der bliihenden Baum- und Getreidevegetation oft nachtheilig. Der reine Westwind findet zum Karste keinen Eingang. Dagegen bringt der Nordwest im Herbste schones Wetter. Derselbe iibergeht nach kurzer Dauer zum Nordwind und dieser unmittelbar in den Nordost, die oben geschilderte Bora, so dass der reine Nordivind am Karste nur durch wenige Stunden zur Beobachtung kommt. Atmosphdrische Niederschlage. Aus den vorstehenden Betrachtungen iiber die Winde und das Wetter geht schon hervor, dass am Krainer Karste, wo sich der Kampf um die Herrschaft des Scirocco und der Bora so oft in jedem Jahre abspielt, auch die atmospharischen Niederschlage iiberhaupt als Verluste dieser wiederholten Kampfe zwischen den laufeuchten siidlichen und den trockenkalten nordlichen Windstromungen sehr namhaft sein miissen. Thatsachlich sind die Niederschlage derart reichlich und im allgemeinen so gtinstig vertheilt, dass trotz der grofien Zerkliiftung des felsigen und steinigen Bodens und trotz der zeitweise eintretenden Diirre die Karstculturen nur selten, ab und zu in Jahren einen vernichtenden Mangel der Bodenfeuchtigkeit erleiden. Die beiden nachstehenden Tabellen der monatlichen Niederschlags- mengen der letzten drei Jahre in Adelsberg und St. Peter sind fiir den Krainer Karst mafigebend. Die eigentlichen Durchschnittsziffern fiir die Niederschlage des krainischen Karstaufforstungsgebietes miissen jedoch der meteorologischen Beobachtungsstation St. Peter entnommen werden. Diese Station hat sowohl nach ihrer geographischen Lage als auch hinsichtlich ihrer Meereshohe (560 m) die Eignung, das Mittel aus dem Niederschlagsgebiete des Krainer Karstes zu constatieren. Niederschlagsmengen in Adelsberg. Sl f Niederschlagsmengen in St. Peter am Karste. Wenn auch aus einer blofi dreijahrigen Beobachtungsreihe der mittlere Jahresniederschlag einer Gegend noch nicht mit hinreichender Genauigkeit constatiert werden kann, so wird man kaum eine nennenswerte Differenz spaterhin finden, wenn fur den krainischen Karst als abgerundete Jahres- niederschlagsmenge im Mittel 1500 mm, das ist 150 cm, angenommen werden. Diese Durchschnittsziffer der jahrlichen messbaren Niederschlage ist um so zutreffender und den Karstculturen um so giinstiger, als der Vergleich der mittleren Jahresniederschlage benachbarter Orte fur die Annahme derselben spricht. Denn es hat Laibach 145 cm, Gorz 160 cm und Idria 178 cm Jahres¬ niederschlag. Hinsichtlich der Vertheilung der Niederschlagsmengen am Karste von Krain betragen dieselben in Millimetern: Friihjahr: Sommer: Herbst: Winter: Marž, April, Mai Juni, Juli, August Sept., Oct., Nov. Dec., Jann., Febr. 374-3 457-3 435-4 288 6 Demnach fallen die Hauptmengen der Niederschlage am Karste in den Sommer und Herbst. Im Friihlinge sind die Niederschlage trotzdem auch sehr ausgiebig. Diese finden aufierdem noch jahrlich die Reste der winterlichen Schneefalle vor, die sie aufthauen und auf diese Weise dem Boden zufiihren. Die grofie Niederschlagsmenge im Sommer ist auf die starken Gewitterregen zuriickzufuhren, die jedoch trotz ihrer bedeutenden Intensitat und Regenmenge fur die Vegetation weniger nachhaltig von Nutzen sind, als die Sciroccalregen des Frtihlinges, die wohl auch im Sommer einzutreten pflegen und die vor- wiegend den Charakter der milden Landregen an sich tragen. Diesen Charakter haben auch die ersten Herbstregen. Doch entarten diese im October sehr haufig in heftige Regengiisse mit Gewitterbildungen, wenn die Bora den Kampf gegen den Scirocco ankiindigt. Die unmittelbare Folge dieses Kampfes ist der Beginn des ersten Schneefalles. Doch ist dieser Herbstschnee selten von Dauer; das nachste Sciroccalwetter bringt ihn rasch zur Schmelze. Ein gleiches Schicksal haben auch oftmals der nachste Schneefall und die winter- lichen Schneefalle im December und Janner zu verzeichnen. Uberhaupt sind 32 die Witterungsexcesse in der Winterszeit am Karste derart beschaffen, dass sie allen Regeln der Meteorologie spotten! Die geringsten Niederschlage fallen am Karste in den Monaten Februar und November eines jeden Jahres. Diese beiden Monate haben auch regel- mafiig den heitersten Witterungscharakter sowie auch den geringsten Antheil von den jahrlichen 135 bis 140 Regentagen. Die meisten Regentage hat der Mai und October, denn in diesen Monaten finden an je 16 Tagen Nieder¬ schlage statt; der Marž und September haben je 14, der April und Juni 13 und 12, der Juli, August, December und Janner 11 und 10, endlich der No¬ vember und Februar 7 und 6 Tage, an welchen Niederschlage eintreten. Die maximalen Niederschlage binnen 24 Stunden entfallen auf die Tage der Sommergewitter im Juli und August, hingegen die geringsten auf den Februar. Am 9. August 1897 wurde in St. Peter binnen 24 Stunden eine Niederschlagsmenge von 140 Millimeter beobachtet. Bei den Sciroccalregen zur Tag- und Nachtgleiche betragen die taglichen Niederschlage vorwiegend 20 bis 40 Millimeter. Nur selten im Herbste entladen sich auch grofiere Regengusse. So zum Beispiele brachte der 27. October 1895 einen 24stiindigen Niederschlag von 98 Millimetern. Der grofite Nutzen der Fruhjahrsregen fur die Pflanzemvelt liegt in ihrer geringeren Intensitat und in ihrer zahl- reicheren Wiederkehr. Zu den atmospharischen Niederschlagen am Karste von Krain muss auch entschieden die aufierordentlich starke Thatibildung wahrend der ganzen Vegetationsperiode gezahlt werden. Die Thaubildung ist derart intensiv und findet taglich sofort nach Sonnenuntergang statt, so dass die Bodenvegetation im Sommer noch langere Zeit nach Sonnenaufgang wie durch einen leichten Regen befeuchtet erscheint. Bei dieser starken Thaubildung, zu deren Entstehung der zerkliiftete und unterhohlte Felsboden sehr wesentlich beitragt, ist es erklarlich, dass jugendliche Culturen in vereinzelten Jahren von der Sommer- diirre und von der Intensitat der Tageshitze nicht sammt und sonders zu- grunde gehen. Lufttemperatur und Jaliresseiten. Die mittlere Jahrestemperatur am Karste in Krain betragt 8'8 Grade Celsius. Dieselbe ist nur etwas geringer als jene von Laibach, trotz der wiederholten Borasturme, von welchen die Landeshauptstadt verschont ist. Die heifiesten Tage fallen in den Juli bis Anfang August. Am kaltesten ist der Janner, wenn auch oftmals einzelne Tage zu Ende des December das Minimum der Tagestemperatur fur sich in Anspruch nehmen. Der Winter hat infolge der vorherrschenden Borasturme eine mittlere Temperatur von —2 Grad Celsius.— Temperaturen von 10 bis 20 Grad Celsius unter Nuli sind nicht von Dauer. Es sind selten Winter, in welchen volle vier Wochen hintereinander das Thermometer unter dem Gefrierpunkte bliebe. Die Temperaturwechsel, die nach einer Frostzeit plotzlich eintreten, sind Begleit- 33 5 erscheinungen des obengeschilderten Sciroccalwetters. In denselben 24 Stunden steigt das Thermometer von 10 Grad unter Nuli auf 5 bis 6 und oft 10 bis 12 Grad ober Nuli. Frost, Thauwetter, Schnee, Regen, Bora, Scirocco und umgekehrt, das sind die charakteristischen Erscheinungen in der Regellosigkeit der Karst- winter. Diese Contraste wechseln miteinander gevvohnlich nach einigen Tagen und hochstens nach drei bis vier Wochen ab. Demzufolge sind die einzelnen Winterphasen am Karste von keiner grofieren Dauer. Im grofien und ganzen gibt es hier Winter, die vorherrschend vom Sciroccahvetter begleitet sind, und solche, die von Borastiirmen regiert werden. Die ersteren sind mild, dagegen von langerer Dauer; die letzteren starren in Eis und Schnee, doch sind sie von klirzerem Dasein. Nach einem energischen Borawinter im December oder Janner bringt das nachste Sciroccahvetter, nicht selten von Gewittern begleitet, von der Bora ofters unterbrochen, grofie Temperaturschwankungen hervor. Im Februar endlich sind die Kampfe und Schwankungen der Temperatur am geringsten. Die Witterung wird bestandig, heiter, frisch und trocken, bis wieder im Laufe des Marž, gewohnlich zur Zeit der Tag- und Nachtgleiche, die anhaltend lauen Sciroccalregen eine Temperatur von 10 bis 15 Grad mit mit sich bringen und damit den Friihling einleiten. Der Friihling des Krainer Karstes ist vorherrschend eine von heiteren, sonnigen Tagen vviederholt unterbrochene Regenzeit. Schneegestober, Ruck- falle der Temperatur und selbst scharfe Froste pflegen noch im April und Anfangs Mai einzutreten. Die grofiten Temperaturschwankungen sind im Marž und April zu verzeichnen. Diese Unterschiede betragen binnen 24 Stunden 20 bis 26 Grad Celsius. Solche Wettersttirze mit grofien Temperaturschwan- kungen sind jahrlich zu befiirchten. Wenn dieselben erst im Mai erscheinen, da die Baume schon mit Bliiten und Laub prangen, verursacht der nasse, schwere Schnee durch seine Last viele Bruchschaden, und die darauf folgenden Froste verderben das Laubvverk, die Bliiten und die zarten Fruchtansatze. Je zeitlicher aber im Friihlinge die Bora ihren letzten winterlichen Rlickschlag iiber die Karstlandschaft ausbreitet, desto regelmafiiger und hoher werden die spateren Friihjahrstemperaturen. Die mittlere Frtihjahrstemperatur betragt 8'8 Grad Celsius. Sie ist demnach genau dieselbe wie das Jahresmittel. Ist die Regenzeit und der kritische Wettersturz glticklich voriiber, so beginnt schon im Mai, beinahe ohne Ubergang aus den Regentagen des Friihlinges, das Sommerwetter seine Pracht und Iditze zu entfalten. Der Sommer bringt am krainischen Karste vvochenlang das herrlichste Wetter mit sich. Hohe Tagestemperaturen und laue, warme Nachte charakteri- sieren die Sommermonate Juni, Juli und Augušt im allgemeinen. Maximale Hitzegrade von 30 bis 32 Grad im Schatten und 40 bis 44 Grad an der Sonne wiederholen sich oft durch vierzehn Tage im Juli bis zum August. Die mittlere Sommertemperatur betragt 19 Grade Celsius. Dieselbe wird auf dieses durchschnittliche Mafi durch die vviederholten Regengiisse und Hagehvetter 34 herabgedriickt. Einzelne Sommer sind jedoch Wochen und Wochen hindurch ohne Regen, dazu noch von trockenen Ostwinden begleitet, welche naturgemaG eine auGerst schadliche Diirre liervorbringen. Die Bodenvegetation und die jugendlichen Karstculturen verdorren dann in breiten Flachen; Menschen und Thiere leiden nicht weniger unter der anderwarts unbekannten Landplage eines entsetzlichen Wassermangels. Gunstigerweise gehoren solche Sommer- diirren am krainischen Karste zu den selteneren Erscheinungen. Ebenso selten hat diese Gegend einen Sommer mit vorherrschendem Sciroccalregen, wie der des Jahres 1896, aufzuweisen. Die meisten Karstsommer haben den obengeschilderten normalen Charakter. Der Herbst ist gewohnlich kurz und schon, wenn von der mehrwochent- lichen Regenzeit, die ihn einleitet, abgesehen wird. Seine mittlere Temperatur von 9‘3 Grad Celsius iiberragt die mittlere Friihjahrstemperatur und das Jahres- mittel im allgemeinen. Mit Riicksicht darauf, dass der September sehr haufig bis zur Halfte sommerliche Tagestemperaturen hervorbringt und erst durch das Sciroccalwetter zur Tag- und Nachtgleiche den herbstlichen Charakter an- nimmt, bleiben nur die beiden Monate October und November sozusagen herbstlich angelegt. Da weiter in Betracht zu ziehen ist, dass der October am krainischen Karste ein ausgesprochener Regenmonat ist, der erst zu Ende durch Schnee und durch die obligaten Borasturmversuche seinen Sciroccal- charakter andert, so bleibt hier endlich nur dem November die Gelegenheit, die Schonheit und Freundlichkeit der Herbsttage geltend zu machen. Dieser Monat rechtfertigt auch regelmaGig und in vollem MaGe seinen guten Ruf mit heiterem Himmel, herbstlich warmen Tagen, kuhi en und frostigen Nachten, ferner mit recht frischen Borin- und auch einzelnen Borawinden sowie mit geringen Regen- oder Schneefallen. Seine wohl kurzen Tage rufen Erinne- rungen an den vergangenen Sommer zuriick und einzelne derselben mahnen zum Schlusse durch die dahinjagende Bora immer eindringlicher an den bevorstehenden Winter, bis dieser seine Herrschaft antritt und das meteoro- logische Jahr neuerdings eroffnet. 6. Wirtschaftliche Beniitzung des Bodens. Die im politischen Bezirk Adelsberg vorkommenden Culturgattungen finden sich in der nachfolgenden Tabelle naher verzeichnet, und es wurden die Flachen der einzelnen Culturgattungen aus der beim k. k. Landes- Mappenarchiv in Laibach erliegenden Ubersichtskarte der Catastralgemeinden dieses politischen Bezirkes nach dem Stande vom Jahre 1890 entnommen. Demnach sind darin die seither vorgefallenen Culturanderungen nicht ent- halten, aber mit Riicksicht darauf, dass solche Culturanderungen im all¬ gemeinen von geringer Ausdehnung sind — ausgenommen die durch Auf- forstung des Karstterrains, beziehungsweise der Hutweiden, neuentstandenen 3S 5 ’ Waldflachen, die im zweiten Theile dieser Schrift ersichtlich gemacht werden, — findet eine nennenswerte Differenz zwischen den concreten Verhaltnissen in der Natur gegeniiber den Angaben dieser Tabelle nicht statt. Infolgedessen ist die nachstehende Ubersicht der Flachen, betreffend die wirtschaftliche Beniitzung des Bodens durch die einzelnen Culturgattungen, bis auf die ob- ervvahnten Differenzen, die erst anlasslich der im Zuge befindlichen Revision des Catasters zur Beriicksichtigung gelangen werden, im groben und ganzen den gegenwartigen Verhaltnissen in der Natur entsprechend. Zu En de des Jahres 1890 wurden im politischen Bezirk Adelsberg verzeichnet: Die vorstehenden Ziffern, weiche das jedem Sachkundigen bekannte Missverhaltnis der wirtschaftlichen Beniitzung des Karstbodens besser und deutlicher offenbaren, als die lebhaftesten Schilderungen des nationaloko- 36 nomischen Stillstandes und Riickganges dies vermogen, sind zu weiteren Ver- gleichen und Betrachtungen geeignet. Bekanntlich ist das durchschnittliche Bewaldungsprocent im Herzogtbume Krain 44‘4 der Landesflache. Demzufolge hat der Adelsberger Bezirk mit seinen 25‘6 Procenten Waldflache gegeniiber dem Landesmittel einen Abgang von rund 19 Procent Waldungen. Wiirde dieser Mangel in einer hoheren und wirtschaftlich rentableren Culturgattung begrundet sein, so ware dagegen nichts einzuvvenden. Waren also die fehlenden Walder niitzlicherweise in Acker, Garten, Weingarten und Wiesen aufgegangen, so miisste das Gesammt- procent dieser landwirtschaftlichen Liegenschaften, wie in anderen hoch- cultivierten Bezirken des Landes und der nachbarlichen Alpenlander, liber 56 Procent betragen. Aber diese Culturgattungen bilden hier knapp 40 Procent der Bezirksflache. Dieselben enthalten demnach die fehlende Waldflache nicht, und sie werden auch in Hinkunft, mit Riicksicht auf die obendargestellten Bodenverhaltnisse, eine namhaftere Vermehrung durch Urbarmachung der absoluten Waldboden und verodeten PIutweiden niemals erfahren. Infolge- dessen sind die fehlenden Procente der Bezirkswaldflache nur im Hutvveide- terrain zu suchen. Thatsachlich sind sie auch in diesem Terrain enthalten. Wahrend anderwarts unter gleichartigen Verhaltnissen blofi 12 bis 14 Pro¬ cent der Bezirksflache in Hutweiden und Oden bestehen, sind hier rund 33 Procent des Terrains der Viehweide und Verodung anheimgefallen und davon offenbar die bei der Bewaldung fehlenden 19 Procent auf Kosten der Waldcultur, doch ohne dabei der Viehzucht in dem AusmaCe nutzlich zu sein, wie es im Plochgebirge die Alpenweiden unbestritten sind. Gewiss drei Viertheile der PIutweiden des Karstes wiirden in den benacharten Alpenlandern als ertragsloses Terrain angesehen werden, weil dieselben infolge ihrer felsigen und steinigen Beschaffenheit gegenwartig nicht anders zu beurtheilen sind. Diese Liegenschaften diirfen aber keineswegs als unproductives Terrain uberhaupt angesehen werden. Sie liefern nur jetzt als verodete Hutweiden sozusagen keine oder nicht entsprechende Ertrage, wahrend sie durch die Forstcultur und im iibrigen Theile durch die raumliche Pflanzung geeigneter Futterlaubbaume und Straucher zukunftig sehr namhafte Ertrage zu liefern imstande sein werden. Den schlagendsten Beweis hiefiir reprasentieren die vorhandenen 23008 ha Wirtschaftswalder sowie die fiinfzehn- bis funfundzwanzig- jahrigen Aufforstungsobjecte des Karstes im Bezirke selbst. 7. Ansiedlungen und Bewohnerzahl. Der politische Bezirk Adelsberg besteht aus nachfolgenden Gerichts- und Steuerbezirken, deren Flachenausdehnung und administrative Gliederung nach Steuer- und Ortsgemeinden sowie deren Ansiedlungen und Bewohneranzahl in nachstehender Tabelle ersichtlich gemacht sind: 37 In dem zehnjahrigen Zeitraume zwischen den beiden Volkszahlungen hat demnach die Gesammteimvohnerzahl um 24 Bewohner abgenommen. Diese Abnahme ist darauf zuriickzufuhren, dass die Auswanderung nach Amerika aus den einzelnen Gerichtsbezirken verschieden in der Anzahl gewesen ist. Die meisten Auswanderer entfallen auf den Bezirk Senosetsch. Das obenverzeichnete Flhchenausmafi sowie die Anzahl der Gemeinden und Ortschaften entsprechen dem Stande der letzteren Volkszahlung. Auch ist nach dieser die relative Eimvohnerzahl pro 1 km 2 berechnet. (Das Landes- mittel betragt 48 Bewohner pro 1 km 2 ') — Im Durchschnitte betragt dieselbe fur den gesammten politischen Bezirk Adelsberg 46 Bevvohner pro 1 km 2 \ dagegen haben die Gerichtsbezirke Feistritz und Wippach je 52, wahrend Senosetsch mit 45 nahezu das Mittel und der Gerichtsbezirk Adelsberg mit 39 Eimvohnern das Minimum der relativen Bewohnerzahl aufzuweisen. Dies hat seinen Grund darin, dass die beiden Bezirke Feistritz und Wippach in ihren fruchtbaren Thalern viel mehr landwirtschaftlich bearbeiteten Grund und Boden besitzen als Adelsberg und Senosetsch. Im Steuerbezirk Adelsberg liegen groBtentheils die verodeten Flachen des Karstes und die Walder am Javornik. Der Steuerbezirk Senosetsch besteht ebenfalls zum grofieren Theile aus Hutweiden und geringvvertigen Niederwaldern am Karste. Die vorherrschende Beschaftigung der Einwohner des politischen Bezirkes Adelsberg bilden die Landwirtschaft und Viehzucht. Theilweise wird dieser Bezirk von sehr abgeharteten und tiichtigen Forstarbeitern bevolkert. Aus vielen Gemeinden ziehen dieselben periodisch rottenvveise als Holzknechte in die Fremde zur Waldarbeit. Industrie ist nur sehr wenig vorhanden. Die benachbarten Walder am Nanos, am Javornik und am Krainer Schneeberge geben einer grofien Anzahl von Holzfrachtern eine lohnende Beschaftigung. Auch zur Bahnerhaltung wird eine Reihe von kraftigen Arbeitern herangezogen. 38 Im allgemeinen wird der Karst von einem gesunden, fleifiigen und arbeitsamen Volke bewohnt. Das rauhe Gebirgsklima und die Borastiirme dulden keine Schwachlinge. Daher ist hier die Sterblichkeitsziffer bis zum zehnjahrigen Kindesalter weitaus iiberwiegender als auf dem flachen Lande. Der Nationalitat nach sind die einheimischen Karstbewohner Slovenen. Dieselben sind von mittlerer Statur, kraftig, widerstandsfahig und mit person- lichem Muthe ausgestattet, geistig und moraliscli gut veranlagt. Ilire Religion ist romisch-katholisch. Fiir die entsprechende Bildung des Geistes und des Herzens ist durch die Erziehungspflege in Volksschulen und Kirchen vor- gesorgt. Die hauptsachlichste Nahrung des Karstvolkes besteht in Vegetabilien. Einfachheit und Geniigsamkeit kennzeichnen den Familientisch. Reinlichkeit und sparsame Bescheidenheit herrscht iiberall in Haus und Hof sowie in der armlichen Htitte. Die Bekleidung ist im allgemeinen einfach, rein und nett. Das Feiertagsgewand kann sogar speciell bei der weiblichen Bevolkerung schon und nicht wohlfeil genannt werden. Zur Beurtheilung der physischen Entwickelung des Volkes sei schliefilich angefuhrt, dass vom politischen Bezirk Adelsberg die Tauglichkeit zum Militar nur 13 bis 14 Procent der Stellungspflichtigen betragt, wahrend sich das Landesmittel auf 16 Procent beziffert. 8. Viehstand und Viehzucht. Auf Grundlage der amtlichen Zahlungen in den Jahren 1870, 1880 und 1890 wurden im politischen Bezirk Adelsberg nachfolgende Anderungen des Viehstandes constatiert: 39 Die Pferdezucht hat demnach in der zwanzigjahrigen Periode um 382 Stiick zugenommen. Hingegen ist die Anzahl der Esel und Maulthiere um 32 Stiick vermindert worden. Diese Abnahme ist an und fiir sich sehr geringfiigig. Dieselbe ist mit der namhaften Vermehrung des Pferdestandes im Zusammenhange. Die Rindviehzucht hat im Verlaufe der obigen Zahlperiode sehr wesent- lich zugenommen. Diese Zunahme des Rindviehstandes betragt im ganzen Bezirk 1772 Stiick, das ist durchschnittlich pro Jahr 88 bis 89 Stiick. Die nachhaltige Vermehrung des Standes der Rinder und ebenso der Pferde ist darauf zuriickzufuhren, dass erstens die Bevolkerung vom Staate beziiglich der Pferde- und Rinderzucht in mannigfacher Weise unterstutzt wird und dass durch die fortschreitende Verbesserung der Qualitat des einheimischen Vieh- schlages, insbesondere durch die Rassenkreuzung mit Lippizaner Hengsten sowie anderseits mit Miirzthaler und Mollthaler Stieren, die Besitzer bessere Verkaufspreise erzielen, welche sehr wesentlich auf die Erhohung des Vieh- standes einwirken. Ferner haben die allgemeinen Fortschritte und die inten- sivere Bodenbeniitzung in der Landwirtschaft ebenso vortheilhaft zur Ver¬ mehrung des Pferde- nnd Rinderstandes beigetragen. Die Schafzucht hat dagegen wahrend dieser Periode eine sehr grobe Abnahme erfahren. Im Durchschnitte sind jahrlich 640 Schafe weniger zu verzeichnen. Diese nachhaltige Verminderung des Schafstandes ist durch die geringere Rentabilitat derselben und durch die fortschreitende, eintraglichere Rindviehzucht zu erklaren. Zur Blutauffrischung und Rassenveredlung des heimischen grobwolligen Karstschafes vverden iiberdies durch Staatssubventionen Bergamasker und Uggowitzer Bocke angekauft und an die Schafziichter un- entgeltlich vertheilt. Die auffallend grofie Abnahme der Schafzucht ist aber keineswegs den bisherigen Fortschritten der Karstaufforstung und localen Einschrankung der Schafvveide und der Viehweide in den Karstculturen iiber- haupt zur Last zu legen, wie dies vorkommen konnte, wenn diese Abnahme im politischen Bezirk Adelsberg allein in Betracht gezogen wird. Aber es darf nicht iibersehen werden, dass die grofite Verminderung des localen Schafstandes in eine Zeit fallt, die v or dem Beginne der systematischen Karst¬ aufforstung bereits abgelaufen war, dass damals die jahrliche Abnahme der Schafe 873 Stiick wahrend eines Decenniums betrug und dass im darauf folgenden Decennium die jahrliche Abnahme sich nur auf 408 Stiick belief. Aufierdem darf auch nicht iibersehen werden, dass die Schafzucht im ganzen Kronlande, also auch aufierhalb des Karstes, stetig abnimmt. Zum Beweise dessen sei angefiihrt, dass der Gesammtstand der Schafe in Krain im Jahre 1880 um 17730 Stiick geringer war als im Jahre 1870, ferner im Jahre 1890 abermals um 13871 Stiick gegeniiber dem Stande vom Jahre 1880 abgenommen hat. Die amtliche Zahlung der Schafe in Krain vom Jahre 1890 hat noch einen Gesammtstand von 53560 Stiick aufzuweisen. Demzufolge haben die 40 Fortschritte der Karstaufforstung keine Riickwirkung auf die Verminderung des Schafstandes geaufiert. Vielmehr hat hier die bessere Rentabilitat der Rindviehzucht und die intensivere Bentitzung des Bodens im allgemeinen den Ausschlag gegeben. Die Ziegenhaltung hat vortheilhafterweise wahrend des obigen Zeitraumes von 20 Jahren nicht blofi im politischen Bezirk Adelsberg eine sehr nam- hafte Abnahme erfahren, indem der Stand derselben von 813 auf 406 Stuck herabgesunken ist, sondern die Abnahme dieser beriichtigten Waldverwiister betragt im ganzen Lande wahrend dieser Zahlperiode die namhafte Anzahl von 8088 Stuck. Ihr Gesammtstand mit Ende des Jahres 1890 war erhobener- weise nur noch 8467 Stuck. Dass die Ziegenhaltung im Laufe der nachsten Jahre bis auf eine unschadliche Anzahl dieser in den Stali verwiesenen Nutz- thiere armer Leute herabsinken wird, kann als natiirliche Folge des Fortschrittes der Landescultur nicht fernebleiben. Die Schvueinezucht hat im Zeitraume vom Jahre 1870 bis 1890 von 5305 auf 6107, daher um 802 Stuck zugenommen. Dieselbe ist hier nur durch den intensiver betriebenen Feldbau herbeigefuhrt und wird vom Weidegange nicht beeinflusst, was bei den vorgenannten Thiergattungen nicht selten behauptet wird. Mit diesen Betrachtungen liber den Viehstand und die Viehzucht waren die Verhaltnisse am Karste des politischen Bezirkes Adelsberg nicht hinreichend gekennzeichnet, wenn nicht zum Schlusse noch einige statistische Betrachtungen iiber die gegebenen Vorbedingungen speciell hinsichtlich der Rinderzucht imVer- gleiche zu den iibrigen politischen Bezirken desLandes angestellt werden mochten. Wiederholt war die engherzige Befiirchtung einzelner Landwirte zu vernehmen, und es wurde mitunter auch in Form von Klagen iiber den Nieder- gang oder die driickende Schadigung der Rindviehzucht darauf hingewiesen, dass durch die fortschreitende Karstaufforstung eine groGere Entfaltung der Rinderzucht am Karste hintangehalten werden wiirde. Allerdings ist diese mangelhafte Beurtheilung der localen Verhaltnisse nicht besonders verbreitet, aber sie iibt dennoch einen storenden Einfluss und erweckt ein ungerecht- fertigtes Misstrauen hin und wieder in einzelnen Karstgemeinden, wenn dieselben zur Abtretung von Culturobjecten herangezogen werden. Dort, wo es an kluger Einsicht und richtiger Beurtheilung der wirt- schaftlichen Verhaltnisse mangelt, konnen nur statistische Ziffern den Beweis erbringen und eine bessere Uberzeugung verschaffen, als dies der Ausspruch von localkundigen Sachverstandigen vermag. Solche Ziffern enthalten die nachstehenden Tabellen, deren nahere Betrachtung jeden Zweifel ausschlieGt. Die erste Tabelle enthalt die landwirtschaftlich benutzten Grundstiicke, welche der Viehzucht dienstbar sind; die andere hingegen enthalt die Anzahl der Rinder, als der ausschlaggebenden Viehgattung fiir die Landwirtschaft in Krain, aus den letzten drei amtlichen Zahlungen, nach den politischen Bezirken des Landes geordnet. 41 6 42 43 6 * Aus den beiden vorstehenden Tabellen lasst sich ferner die Tabelle des relativen Standes der Rinder nach der amtlichen Zahlung vom Jahre 1890, mit Berucksichtigung der summarischen Flachen der fur die Rindviehzucht in Betracht zu ziehenden Grundstiicke (Acker, Wiesen, Hutweiden und Alpen), ziffermafiig ableiten. Diese Tabelle ist dann endlich zu weiteren Schlussfolgerungen iiber den Rindviehstand und seine Nahrungsflachen geeignet, wobei auch die vorher- gehenden Tabellen mit in Betracht gezogen werden miissen. 44 Die intensivste Rindviehzucht hat demnach der politische Bezirk Stein; dann folgen die politischen Bezirke Littai, Gurkfeld, Laibach, Krainburg, Rudolfswert, Tschernembl, Radmannsdorf, Loitsch, Gottschee und zuletzt reiht sich Adelsberg an. Diese Reihenfolge des relativen Rindviehstandes wird durch die Riicksicht- nahme auf den correspondierenden Futterverbrauch fur die Pferde und die iibrigen Thiergattungen sehr wenig abgeandert, denn auch in diesem Falle bleibt Adelsberg nach Loitsch und Gottschee am Schlusse der Reihe. Dieser Umstand findet darin seine Begrundung, dass die Hutweideflachen des Bezirkes Adelsberg, nebenbei bemerkt, ebenso wie in den Bezirken Gottschee, Loitsch und Radmannsdorf zififermaGig wohl sehr grofi sind, aber der Viehzucht aufierst wenig fruchten und stellenweise gar keinen Nutzen bringen. Erwiesenermafien haben die letztgenannten Bezirke trotz ihrer sehr grofien Hutweiden einen sehr geringen relativen Viehstand; hingegen haben diejenigen Bezirke mit den kleinsten Hutweideflachen, wo ein rationeller Futter- und Wiesenbau vorherrscht, den grofiten relativen Rindviehstand. Demnach steht hier der relative Viehstand mit der Flache des Hutweide- terrains im entgegengesetzten Verhaltnisse. Er steigt aber im gleichen Sinne mit der procentuellen Zunahme der Feld- und Wiesenflachen bei vorausgesetzt rationeller Bevvirtschaftung derselben. Es bedarf also einer sehr grofien Flachenausdehnung derjenigen Grund- stucke, die gegenwartig als Weideland der Viehzucht speciell im Adelsberger Bezirk ausschliefilich dienstbar sind, insbesondere aber der verodeten Hut- weiden, nachvueislicli nicht, um hier einen relativ hoheren Rindviehstand erhalten und ernahren zu konnen. Die Hebung der Rindviehzucht im politischen Bezirk Adelsberg und so auch am Karste iiberhaupt wird unbestritten nur durch die Einfiihrung eines rationellen Futter- und Wiesenbaues, analog wie in den mustergiltig bewirtschafteten Bezirken des Landes, zu erreichen sein. Die systematische Anderung der jetzigen landwirtschaftlichen Gepflogenheit am Karste macht allerdings auch den successiven Ubergang zur rationellen Stallfutterung unab- vveislich. Selbstverstandlich dtirfen aber dann die einzelnen Viehzuchter wohl nur das uberschussige Heu und Trockenfutter, ferner nur das entbehrliche Streu- material in die naheliegenden Seestadte Triest und Fiume sowie nach Istrien und Gorz zum Verkauf ausfuhren. Jedenfalls mtissen die Viehzuchter und Landwirte ihre Futter- und Streuvorrathe dem eigenen Hauptwirtschaftsbetrieb in solchen Mengen ungeschmalert zu erhalten trachten, dass ihr Viehstand nicht, wie bisher, durch viele Monate auf den mageren Karstweiden zu darben braucht, nachdem derselbe auch im Winter nur bei schmaler Kost eingestallt war, sondern damit ihre Nutzthiere die langste Zeit des Jahres im Stalle bei voller Krippe erhalten werden konnen, wodurch die am Karste noch ganzlich unbekannte Stallmistdlingung der Wiesen zugleich ermoglicht werden wiirde. 4B 9. Eisenbahnen und Verkehrswege. Der politische Bezirk Adelsberg, beziehungsweise der Innerkrainer Karst, wird bekanntlich von der Sudbahn durchzogen und in sehr niitzlicher Weise aufgeschlossen. Aus der Landeshauptstadt Laibach fuhrt die Sudbahn uber den Laibacher Moorboden; jenseits desselben uber den monumentalen Franzdorfer Viaduct, der noch heute zu den grofiartigsten Bauten zahlt, fruher aber an Lange alle ahnlichen Eisenbahnobjecte iibertraf und demzufolge mit dem Wunderwerke des altromischen Aquaductes von Spoleto in der italienischen Provinz Perugia verglichen wurde. Durch das Waldgebiet des Ljubljanski Vrh aufsteigend, fuhrt die Sudbahn nach Loitsch; von hi er weiter durch das Loitscher Waldgebiet nach Rakek; sie umkreist die Hochmulde von Rakek und Maunitz, woselbst trotz der Nahe ein Ausblick zum Zirknitzer See durch die linksseitigen vorgelagerten Hiigel unmoglich gemacht ist; sie fiihrt von hier wieder zvvischen den bewaldeten Vorbergen am Fufie des Javornik hindurch zur Station Adelsberg empor. Noch vor der Einfahrt in diese erste Karst- station vervvehren massive Borawande aus Holz und Stein, zum Schutze gegen Schneeverwehungen errichtet, die Terrainiibersicht auf den nordlichen Auslauf des Karstes. Uber diese Borawande hinweg sind nur rechterseits die auf- geforsteten Kuppen des Ojstri Vrh und Sovič zu erblicken. Die gleichen Borawande umsaumen bald rechts, bald links die Bahn- strecke zwischen Adelsberg, Prestranek bis zur Station St. Peter am Karste. Sie behindern fast ununterbrochen den freien Ausblick auf den Karst, auf die vielseitigen, rechts- und linksgelegenen Karstaufforstungen sowie auch stellenweise den Fernblick in die ausgedehnte Karstlandschaft. Eine Strecke hin gewahrt man bei der Bahnfahrt rechterseits in der Ferne den dominie- renden Bergriesen «Nanos», linkerseits das bewaldete Gebirge des Javornik und weit in der Ferne die pyramidenformige Schneekoppe, die aus dem Waidgebiete des Krainer Schneeberges machtig emporragt. Die Bahnstation St. Peter ist ein wichtiger Knotenpunkt der Sudbahn. Sie ist die Abzweigstation von der Triester Hauptlinie nach Fiume, von welcher sowohl die Hauptlinie gegen Triest als auch die Fiumaner Nebenlinie hinab- ziehen, wenngleich St. Peter um ein geringes tieferliegt als die hochst- gelegene Karststation Adelsberg, deren Meereshohe 583-51 m betragt. Die Station St. Peter ist der wichtigste Stapelplatz fur die Forstproducte aus den Waldgebieten des Krainer Schneeberges und des Javornik. Vom Javornik wird zwar auch ein Theil der Forstproducte, speciell von dem Ge- hange in der Nahe von Adelsberg, Haasberg und Planina, zur Station Adels¬ berg verfrachtet. Die letztgenannte Station bildet ferner die Verladestelle fiir die Forstproducte aus dem grofiten Theile des Birnbaumer Waldes, beziehungs- weise aus den Waldern des Nanos. 46 Von St. Peter fiihrt die Hauptlinie der Siidbahn, gleichfalls durch Bora- \vande geschiitzt, am siidlichen Abhange des Karstes der Osoinica iiber machtige Damrnanschiittungen dahin und durchfahrt, viermal hintereinander in Tunnels verschwindend, das coupierte Karstterrain der Auslaufer des Gaberk, bevor sie die Station Oberlesetsche erreicht. Diese Station liegt bereits im Muldenthale des Rekaflusses und ist nur fiir den Bahnbetrieb als Wasserstation durch die Thalsperren und Reservoirs, die in den eocenen Sandsteinen der Gaberkschluchten gebettet sind, von Interesse. Fiir den Karst sind diese offenen Reservoir-Anlagen behufs Einfiihrung von Bewasserungen entschieden muster- giltig und reprasentieren nachahmungswiirdige Beispiele. Von dieser Station fiihrt die Bahnstrecke weiter fort im Gefalle entlang des Gehanges der Vorberge des Gaberk. Abermals werden zwei Terrain- riicken mittelst Tunnels unterfahren, worauf die Peslivc-Kuppe bei Famlje die Bahnstrecke zum Rekafluss am na.chsten hinabgedrangt hat; doch die Terrain- hindernisse und der felsige Abschluss des Muldenthales der Reka zwingen dieselbe, auch weiterhin entlang des Gaberkgehanges bis zur Landesgrenze fortzuziehen. Die nachste Bahnstation ist Divača und liegt circa 5 km von hi er im benachbarten Kiistenland, ungefahr 437 m iiber dem Adriatischen Meere. Die Nebenlinie der Siidbahn von St. Peter nach P'iume fiihrt im be- standigen Gefalle, von den unvermeidlichen Borawanden beschiitzt, unter dem Steilrande des Karstes am Gehange des Tabor in das Muldenthal der Reka hinab. Ihre Strecke schlangelt sich in dem coupierten Terrain des Rekathales hindurch und unterfahrt, dreimal unweit voneinander in Tunnels verschwindend, die querliegenden Hiigelriicken nahe der Station Ktihlenberg. Diese Station ist nur fiir die Bewohner der dichtanrainenden Ortschaften des Rekathales von localer Bedeutung. Erwahnenswert ist auch ferner der seltsame Umstand, dass die Bahnstrecke auch noch weiter von der Station Ktihlenberg thalauf- warts durch die Rekamulde, das ist parallel stromaufwarts, entlang des Reka¬ flusses dahinzieht, dabei aber am Karstgehange unterhalb der Steihvande des Gradišče und Tešiak bis unmittelbar zur Station Dornegg-Feistritz immer tiefer hinabftihrt. Erst von dieser Station weiter thalaufwarts entlang eines Seitenbaches der Reka beginnt die Bahnstrecke regelrecht zu steigen und iibersetzt in dieser Steigung die Landesgrenze, worauf sie in die benachbarte Station Jelšane im Kiistenland einlauft und von dort weiter iiber Sapiane, Mattuglie-Abbazia nach Fiume hinabzieht. Hinsichtlich der Station Dornegg-Feistritz ist zu bemerken, dass dieselbe an der Verfrachtung der Forstproducte aus dem Waldgebiete des Krainer Schneeberges, die an den Wassersagen des Thales verschnitten werden, theil- weise participiert. Der politische Bezirk Adelsberg ist ferner von einem sehr zahlreich verzweigten Strafien- und Wege-Netze durchzogen. Die ReichsstraBe von Laibach nach Adelsberg, die bei Planina das Waldgebiet des Javornik und den 47 Birnbaumer Wald umzieht und die Walder derVorberge aufschlieGt, dient auch zur Verfrachtung der Schnittwaren und Bauholzer aus dem holz- und wasser- reichen Planinathale nach Adelsberg zur Bahnstation. AuGerhalb des Marktes Adelsberg gabelt sich diese ReichsstraGe gegen Triest einerseits und gegen Fiume anderseits. Die Triester ReichsstraGe fiihrt durch das Muldenthal von Adelsberg liber Hrasche nach Prawald, und sie dient in ihrem Thalzug einer groGeren Anzahl erhaltenerFahrwege, Gemeinde- und BezirksstraGen beiderseits zur Einmiindung. Die rechtsseitigen Communicationen sind mit ihrer weiten Verzweigung wesentlich auch dem Holztransport aus dem Birnbaumer Walde dienstbar; hingegen haben die linksseitigen Verkehrswege nur eine locale Bedeutung fiir die Ortschaften der Poikmulde. Von Prawald steigt die Triester ReichsstraGe auf den Karst von Seno- setsch. Sie fuhrt weiter liber die Landesgrenze bei Sinadole gegen Sesana im Kiistenland. Eine Abzweigung derselben iibersteigt den Karst zwischen Senosetsch und Sinadole und fiihrt iiber die kiistenlandische Grenze nach Divača. In Senosetsch liegt ferner die Einmiindung mehrerer Gemeinde- und BezirksstraGen aus der Umgebung des Karstes. Von der Triester ReichsstraGe zweigt in Prawald die Gorzer ReichsstraGe ab. Dieselbe steigt bis zu dem nahegelegenen Terrainsattel unter dem Nanos empor. Von hier fallt sie allmahlich gegen St. Veit im Wippacher Thale. In St. Veit miindet wieder eine VerbindungsstraGe von der Triester ReichsstraGe aus Štorje im Kiistenland ein. Von St. Veit nach Wippach zieht die Gorzer ReichsstraGe in der Ebene des Wippacher Thales dahin. Vor Wippach zweigt linkerseits abermals eine VerbindungsstraGe ab nach dem Kiistenland und eine GemeindestraGe nach Slap. Die Gorzer ReichsstraGe fiihrt weiter im Thal- boden iiber die Landesgrenze bei Sturia nach Haidenschaft im Kiistenland. In Sturia beginnt der Aufstieg der ReichsstraGe, die aus dem Gorzischen durch den Birnbaumer Wald in die Triester ReichsstraGe umveit von Loitsch einmtindet. Dieselbe ersteigt successive von 110 m Meereshohe das siidliche Gehange des Karstes unter dem Idrianer Walde bis nach Zoll auf 610 m Hohe. Eine VerbindungsstraGe von Wippach iiber Oberfeld steigt in zahlreichen Serpentinen im steilen Karstgehange zu ihr auf die Hohe von 550 m empor. In Zoll beginnt die Abziveigung der den Idrianer Wald iiber Schwarzenberg durchziehenden BezirksstraGe nach Idria. Von Zoll steigt die obervvahnte ReichsstraGe nach Podkraj (799 ni) und zum Hrušicasattel (883 ni) und fallt von hier in verschiedener Steile in Serpentinen gegen Loitsch auf 494 m herab. Diese ReichsstraGe schlieGt einen groGen Theil des Birnbaumer Waldes gegen die Siidbahnstation Unterloitsch auf. Die auGerhalb des Marktes Adelsberg begin nende Fiumaner Reichsstrafte fiihrt durch die Niederung des Muldenthales entlang des Poikflusses durch Mautersdorf nach St. Peter und dient einer Reihe von GemeindestraGen der 48 Karstdorfer und erhaltenen Fahrwegen aus dem Waldgebiete des Javornik zur Einmiindung. Der Holzkohlen- nnd Holztransport auf diesen Strafien und Wegen gravitiert theihveise nach Adelsberg, vorrviegend jedoch nach St. Peter. Von St. Peter fuhrt die Fiumaner Reichsstrafie in groben Serpentinen hinab in das coupierte Terrain des Muldenthales der Reka. Flier nimmt dieselbe viele GemeindestraiSen und -Fahrwege als seitliclie Communicationen auf. Von ihr zweigt knapp am rechten Reka-Ufer eine LandesstraiSe ab, die entlang des rechten Flussufers bis zur Brucke nach Skofle fuhrt und im linksufrig gelegenen Kiistenlande fortgesetzt ist. Der weitere Zug der Fiumaner Reichsstrafie entwickelt sich parallel flussaufrvarts am rechten Ufer der Reka. Die Gemeindestrafien und -Wege des linken Flussufers finden liber einzelne Briicken ihre Verbindung zur rechts- ufrig nach Dornegg-Feistritz ziehenden Reichsstrafie, welche hier zwei wichtigen Bezirksstraben als Anschluss dient. Einerseits fiihrt von St. Peter liber den Karst durch Grafenbrunn und Schembie, nach Aufnahme mehrerer Gemeinde- wege, unter welchen der Schonburger Weg aus dem Waldgebiete des Krainer Schneeberges am wichtigsten ist, die Bezirksstrabe herab vom Karste zur Fiumaner ReichsstraiSe und Bahnstation in Dornegg-Feistritz. Anderseits vermittelt die von hier entlang des Oberlaufes der Reka aufsteigende Bezirks- strafie bis zur kiistenlandischen Grenze die Communication aus dem aufiersten Theile des Karstes und aus dem entferntesten Waldgebiete des Krainer Schneeberges. Von Dornegg-Feistritz steigt die Fiumaner Reichsstrafie nach Uberbriickung des Rekaflusses am linksufrigen Hiigelterrain des Muldenthales empor bis zur Landesgrenze und erreicht aufsteigend Jelšane im Kiistenlande, von wo dieselbe ihren weiteren Zug nach Fiume entwickelt. Aus dem Vorstehenden moge entnommen worden sein, dass der poli- tische Bezirk Adelsberg , beziehungsuueise der Karst, sehr giinstige Communications- verhdltnisse aufzuvveisen hat. 49 7 Zweiter Theil. Fortschritt und Erfolg der Karstaufforstung in Krain. Ausnahme der amtlichen Berichte, welche ilber den Fortschritt und Erfolg der Karstaufforstung in Krain seit 25 Jahren regel- mafiig am Jahresschlusse dem hohen k. k. Ackerbau-Ministerium erstattet \vurden und aus welchen kleinere Notizen zur Ver- ofifentlichung an die Fachzeitschriften sowie an die Tagesblatter erfolgten, sind bis zur gegenwartigen Jubilaumsschrift uber die Karstaufforstung in Krain und deren Erfolge umfassendere Darstellungen, welche einen naheren Einblick in die wirtschaftlichen Verhaltnisse des Karstes im politischen Bezirk Adelsberg speciell ermoglichen wurden, nicht veroffentlicht worden. Obwohl in einzelnen Biichern und Broschuren ,* welche der Karst- bewaldung in den nachbarlichen Kronlandern speciell gewidmet sind, die analogen Verhaltnisse des Karstes von Krain nebenher Envahnung gefunden haben und auGerdem in verschiedenen Mittheilungen, Berichten und Zeit- schriften** verstreute Nachrichten liber die Karstaufforstung in Krain enthalten * Die Forstwirtschaft im osterreichischen ICttstenlande mit vorziiglicher Rticksicht auf die Karstbeiaaldung von Simon Scharnaggl, k. k. Forstinspector in Triest. Im Verlage des k. k. Ackerbau-Ministeriums, Wien 1873. — Das Karstgebiet Militar-Kroatiens und seine Rettung, dann die Karstfrage iiberhaupt. Herausgegeben vom k. k. General-Commando in Agram, als Landes-Verwaltungsbehorde der kroatisch-slavonischen Militargrenze, verfasst von Josef Wessely, General-Domanen-Inspector und Forstakademie-Director a. D. Agram 1876. Commissionsverlag der Universitats-Buchhandlung Albrecht & Fiedler. ** Der Karst und seine forstlichen Verhaltnisse. Mit besonderer Beriicksichtigung des osterreichischen Kiistenlandes von Hermann Ritter von Guttenberg, k. k. Forstrath in Triest, als Vortrag gehalten in der Section «Kustenland» des Deutschen und Osterreichischen Alpen- vereines. 1881. Vereins-Zeitschrift.— Monatsschrift des Osterreichischen Reichs-Forstvereines, speciell 1865 November-Heft und 1880 Janner-Heft. Spaterhin Vierteljahresschrift desselben Vereines (1893 bis 1898). — Mittheilungen des Krainisch-kustenlandischen Forstvereines, angefangen vom Jahre 1876 bis 1893, darauf folgend Mittheilungen der Forstvereine fur Niederosterreich, Steiermark, Krain-Kiistenland, Karaten vom Jahre 1894 bis 1897. — Thatigkeitsberichte des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom Jahre 1868 bis 1898. Sl sind, so wird mit Riicksicht auf die hierzulande gesammelten Erfahrungen und wirtschaftlichen Wahrnehmungen, sowie in Anbetracht des gegenwartigen Umfanges und Fortschrittes der Karstaufforstung, nach 25jahriger Thatigkeit auf diesem Gebiete die willkommene Gelegenheit beniitzt, anlasslich der gegen- wartigen Jubilaums- und Wohlfahrtsausstellung eine umfangreichere Denkschrift iiber die Karstaufforstung in Krain der Offentlichkeit vorzulegen. Das einschlagige Materiale, welches fur die Abfassung dieser Jubilaums- Schrift im Laufe der Jahre successive erwachsen ist, sowie die im vorstehenden ersten Theile angeordneten Grundlagen fur den Aufbau derselben, haben ungeachtet der sorgfaltigen Auswahl des Lehrreichsten einen grofieren Umfang angenommen. Um bei der Schilderung der Fortschritte und Erfolge der Karstaufforstung in Krain mehrfache Wiederholungen der LocalverhaltnUse auf den einzelnen Culturobjecten zu vermeiden, wurden die grundlegenden Capitel des ersten Theiles ausftihrlicher behandelt, so dass im Nachstehenden nach Erfordernis nur darauf zuriickveraiesen werden kann. 1. Anfangliehe Versuche zur Wiederbewaldung des Karstes. Erstaunlich fur die Laienwelt im allgemeinen und auffallend fur die forstlichen Berufskreise im besondern dtirfte offenbar die Thatsache sein, dass die versuchsweisen Anfange der Wiederbewaldung des Karstes iiberhaupt und so auch speciell in Krain erst in den fimfziger bis siebziger Jahren dieses Jahrhundertes zu verzeichnen sind. Selbst die bezuglichen Vorschlage reichen nicht viel weiter zuruck. Wenige Jahre zuvor sind die ersten concreten Antrage zur theilweisen Wiederbewaldung des Karstes zwar besprochen und beschrieben worden, aber die Ausfuhrung der geplanten Aufforstungen scheint damals auf unuberwindliche Schwierigkeiten gestofien zu sein. Mit Ausnahme einzelner Versuchsculturen und kleiner Anpflanzungen im Bereiche der noch bestandenen Karstwalder blieben die allerersten Anregungen eine Reihe von Jahren sozusagen erfolglos. Aus der alteren forstlichen Gesetzgebung friiherer Jahrhunderte sowie aus den altesten Waldordnungen ist zu ersehen, dass dieselben nur den Zweck hatten, den Fortbestand der damaligen Walder, dort, wo solche noch verschont waren, nach Moglichkeit zu sichern. Die Wiederbewaldung der uralten Blofien und Oden am Karste fand in denselben keine ausdruckliche Berucksichtigung. Diese gesetzlichen Bestimmungen richteten ihr Augenmerk ausschliefilich auf die Wald erhaltung, denn sie enthielten sehr strenge Verbote hinsichtlich der Rodung, der Schaf- und Ziegenweide in den Waldern, wie auch hinsichtlich der Waldverwustungen, und insbesondere war das Anztinden der Walder bei Todesstrafe verboten. Die allerersten, forstgesetzlich angeordneten Pflanzungen, die im Geiste der Gesetzgebung nicht allein den Waldern, sondern auch dem verodeten 52 Karste niitzlich werden sollten, sind jedoch bereits in den Bestimmungen des von der Kaiserin Maria Theresia fiir das Herzogthum Krain in der Landes- hauptstadt Laibach am 23. November 1771 gegebenen Waldordnung vorgesehen. Diese Waldordnung enthalt neben anderen wichtigen Bestimmungen, betreffend die Erhaltung und nachhaltige Bewirtschaftung der sammtlichen Walder, besonders der Montanwalder und der Waldungen am Karste, in der Poik und in Istrien, auch noch ausdriickliche Anordnungen hinsichtlich der Wieder- bewaldung von oden Liegenscliaften. Diese letzteren Bestimmungen lauten : »Decimo sexto.» — «Gebe es aber ode Platze, welche weder zu Felder, noch Weingarten, noch sonsten von den Gemeinden gebrauchet und genutzet werden konnen, und also aus Mangel der zuruckgelassenen Saamenbaumern weder mit Saamen angeflohen, noch mit einiger jungen MaiG versehen und iiberzogen sind, so miissen derley ode Platze durch den Pflug, wo man mit demselben fortkommen kann, oder, wo es nicht moglich ist, mit Krampen ordentlich umgekehret, solchergestalten der Grund besaet und mit der Eggen unter die Erden gebracht werden, weswegen hier unten in dem § ultimo (48) ausgewiesen, wie die Sorten deren Saamen eigentlich beschaffen, auch zu was fiir einer Zeit die Saamen entweder auszustecken oder der Grund zu besaen seye.» «Quadragesimo secundo.» — «Und da der Mangel des Holzes von Jahr zu Jahr sich immer mehr und mehr aufiert, besondes aber wo Bergwerke sind, welche der Zeit einen weit grofiern Aufgang haben, als der anscheinende Zuwachs der Walder geben kann, so beschiehet Unsere allergnadigste, dabey aber ernsthafte Verordnung hiemit, dass jedes aufrechte Haus alljahrlich, in- solang ein oder Grund vorgefunden wird, ein Theil davon, wie § 16 gesaget worden, mit Flolzsaamen zu besaen, und bey ihren Hausern, Garten, Wiesen, Hutwaiden 20 Stuck Setzling von ein oder andern Holzgattung, die nemlich auf solcher oden Erden oder Boden wachsen und fortkommen konnen, auch wenn es die Beschaffenheit des Grundes leidete, die Maulbeerbaumer anzusetzen verbunden seyn solle, welche Aussetzung dann sonderlich daselbst zu beschehen hat, wo ein jeder Landesinnwohner seine Garten, Felder oder Wiesen gern einzaunen wollte, wie dann beynebst und insonderheit zur Einfriedung der Garten, Felder und Wiesen die Maulbeerbaume dergestalten zu gebrauchen seyn werden, dass von auBen die Reihe mit Schleen oder Genista spinosa und die innere Reihe mit Maulbeerbaumen angepflanzet werde, worauf jeder Ortes-Richter unter eigener Dafurhaltung die genaueste Obsorge zu tragen hat.» Trotzdem diese Waldordnung von den besten Intentionen zeugt, hatte dieselbe mangels einer strengeren Handhabung kaum den Zweck der fiir- sorglichen Walderhaltung erreicht, fiir die sie in erster Reihe bestimmt war; umsoweniger aber sind in der Zeit der Wirksamkeit dieser Waldordnung die in derselben ausdriicklich anbefohlenen Baumpflanzungen und Waldsaaten am oden Karste erfolgt. 33 Eine vollstandige Wiedergabe der Theresianischen Waldordnung, die fur die Forstgeschichte von Krain sehr bedeutsam ist, kann in vorliegende Schrift wegen ihres grofieren Umfanges nicht aufgenommen werden; doch mogen einige vveitere fur den Karst belangreiche Stellen derselben im Nach- folgenden angefiihrt sein. Es heiiSt darin unter anderem also: «Diese Unsere Waldordnung ist keiner Dingen (keineswegs) dahin ge- meinet, den Obrigkeiten in ihrer Jurisdiction und Gerechtigkeit wegen Be- strafung ihrer Unterthanen, oder derjenigen, welche ihnen an ihren Waldungen einigen Schaden zufiigen, im mindesten zu derrogiren, vielmehr wollen Wir, dass selbe, wie ehedessen die Ubertretter und Holzdiebe nach aller Scharfe selbst ansehen, auch diejenige, so sich denen Satzungen gemaC nicht verhalten oder dagegen vergehen, mit Arrest, Dominical-Arbeit, ja nach Gestalt der Sache mit der Zuchthausstrafe, oder wie es sonsten hergebracht ist, jedoch gegen vorlaufiger Anzeige bey seiner Behorde belegen, wann aber eine Beschadigung mit unterloffen ware, liber diese Bestrafung nicht nur allein den billigen Ersatz des zugefiigten Schadens pro praeterito abforderen und solchen von denen Ubertreteren executive eintreiben, sondern auch noch annebst dieselbe alles Ernstes dahin verhalten sollen, fiinffach soviel Holz an solchen Orten, wo der Holzmangel am meisten und empfindlichsten andringet, nachzuzieglen, als in ein oder anderer Waldung von diesen oder jenen geschwendet und der Wald zugegen denen hochsten Vorschriften beschadiget worden ist, um an- durch in ihren eigenen Waldungen den Holzwachs desto besser zu befordern, und denen diesfalligen in Schwung gehenden gemeinsamen schadlichen Ex- cessen mit VVurksamkeit und Nachdruck fur das kiinftige gebiihrenden Einhalt zu verschaffen.» «Wie es aber auch hauptsachlich dahin ankommet, damit die Herrschaften und Obrigkeiten selbsten mit einem guten Exempel vorgehen, und also ihre Unterthannen zur eifrigen Nachfolge aufmuntern und anfrischen, als wollen Wir uns gegen gedachte Herrschaften und Obrigkeiten dahin gnadigst ver- sehen, selbe werden Unsern zu ihnen gesetzten allergnadigsten Vertrauen ein vollkommenes Geniigen alsogewiss leisten, wie im widrigen dieselbe von jeder- manniglich, forderist aber von Unseren Creishauptleuten an Behorde sogleich angezeiget und von derselben zur gemessenen Bestrafung gezogenwerden sollen.» — «In Sachen kommet es hauptsachlich auf zwey Stucke an, wie nemlich> «Erstens die vorhandene erwachsene Walder mit guter Wirthschaft anzu- greifen.» «Zweytens aber, wieder Naclnvachs und junge Maifi wiederum anzu- zieglen und zu befordern, mithin eine bestandige Dauerhaftigkeit in dem jahrlichen Holzschlag zu erhalten und zu erreichen seye.» Hierauf folgen die in §§ 1 bis 48 gegebenen Bestimmungen dieser Waldordnung, wobei die zwei letzten Paragraphen (47 und 48) die Durch- ftihrungsbestimmungen enthalten, und zwar: S4 «Gleichwie aber es hierbey hauptsachlich dahin ankommet, auf ali das- jenige, was einmal heilsam angeordnet worden, eine Special-Aufsicht zu tragen und also ad Executionem zu bringen. So haben Wir Quadragesimo septimo allergnadigst resolviret, dass, nachdeme doch die mehresten Besitzer deren Waldungen entweder Herrschaften oder solche Obrigkeiten sind, die Forster, oder doch in ihren unterthanigen Dorfschaften Suppleute oder Richters zu halten pflegen, zu solchem Ende vor allem diese Forster, oder Suppleute, oder Dorfrichters zu der diesfalligen bestandigen Waldungsaufsicht bestellet, denenselben eine gedruckte Waldordnung mit- getheilet, solche von ihnen aufmerksam ofters durchgelesen werden solle, oder sofern selbe des Lesens unkundig waren, von anderen Personen ofters vorlesen zu lassen, damit alle zu einer Schadlichkeit des Waldes gereichende Excessus verhinderet, solche gleich ihren Obrigkeiten zur Remedur, oder auch allenfalls dem'behorigen Creisamt angezeiget, mithin zu Beforderung deren Waldungen und des Nachwachses ali mogliches beygetragen werde, in den Bergvverks-Districten aber sind die Unter-Bergrichters von dem Ober-Berg- richter auf gleiche WeiG nach der obstehenden Vorschrift anzuweisen.» «Obrigens hat es bey der in der von Uns unter 21ten Julii 1753 gnadigst geschopften Resolution enthaltenen § 9 und so weiter unter 19tcn Marž 1768 inhaesive hochsten Befehl wegen Abstellung der Holzzaun und Anziehung der lebendigen Zaun, und bey der den 19ten Marzen 1766 zur Hindanhaltung deren in Unserm Iierzogthum Crain in Schwung gehenden Wald-Excessen festgesetzten Norma generali sein unabanderliches Bevvenden, und wollen Wir, dass jene Walder und Gemeinde, in welchen gemeinschaftlich die Unterthanen die Wayde pflegen und das Jus lignandi haben, binnen zwcy Jahren von dem Tag der Kundmachung dieses Unseres hochsten Normalis, wie es mit denen Gemein-Hutwayden geschehen, unter die betreffende Inter- essenten ordentlich Loosweise eingetheilet, die unterthanige eigene Waldungen aber dem Unterthan zu ferner vorschriftlichen Benutzung belassen und hieruber jedoch von dem Grundherrn die bestandige Ober-Auf- und Einsicht getragen, die Stadtwaldungen dagegen ebenfalls wie andere grundherrliche Waldungen gehalten \verden sollen, immassen mittelst einer solchen Eintheilung die Waldung mehr geschonet, und das junge Holz, welches nicht zu besorgen vonnothen seyn wird, dass ein anderer mit Fallung vorkommete, con- serviret wurde.» «Und weilen schlufllichen es ofters dahin ankommen kann, dass ein oder andere Herrschaft, Gemeinde und Unterthan ihre vorhin ausgerottete Walder iviederum zu einer Waldung zu erheben, aus wahren patrotischen An- trieb bewogen seyn diirfte, solches aber nicht anderst, als durch die Besaung eines derley Grunds beschehen kann.» «Quadragesimo octavo. So will auch nothig seyn eine Information hier beyzuftigen, wie der hiezu benothigte Saamen respectu ein und anderer Holz- S5 gattungen aussehe, was fiir einen Grund derselbe liebe, und zu was fiir einer Zeit die Saung vorzunehmen seye, und zwar:» »Erstens seynd die Aichel ohnedeme bekannt, welche so viel moglich an schattigten Orten, oder wohin die Sonne nicht bestandig fallet, und zwar mit Anfang April eine halbe Ellen von einander zu stecken, jedoch wird die Erde vorhero nicht tief, sondern etwann gegen eine Spanne aufzuwerfen seyn. Zweitens die Rothbuchen hat ein dreyeckigte Frucht, und ein Hillsen von Kastanienfarb; wird zur Herbstzeit reif: Drittens die Weiflbuche etc. Viertens die Aspe etc. Fiinftens der Linden ihr Saamen etc. Sechstens die Burke etc. Siebentens die Kiefere, Tannen und Fiichten etc.» «Solchem allen nach ist Unsere allergnadigste Zuversicht auch ernst- gemessene Befehl hiemit, dass diesem Unsern allerhochsten Willen in allen genau nachgelebt, und von allen Herrschaften und Obrigkeiten, wie auch allen Waldinhaberen und Eigenthumeren (welchen die- erste Instanz in Fallen, wo es die Abstellung der auszuubemvahrnehmenden Missbrauchen, oder be- findende geflissentliche Ubertrettungen belanget, eingeraumet, auch sodann denenselben sich an das vorgesetzte Creisamt, oder an Unsere Landeshaupt- mannschaft zur erforderlichen Abhilfsverschaffung zu verwenden vorbehalten wird) sich deme so vvillig, als schuldig, und gehorsamst um so mehr gefuget werde, als es um ihr eigenes Beste eben so, wie um das allgemeine Wohl- seyn zu thun ist.» «Unsere Creishauptleute haben anbey uber den Vollzug dieser Unserer allerhochsten Satzungen gleichfalls zu invigiliren, und die bey denen in ihren Creisen hin und her verrichtenden Reisen vvahrnehmende Excessen entweder gleich selbsten zu remediren und die Strafen vorzunehmen, oder aber, wann es Herrschaften betrifft, solches an Unsere Landeshauptmannschaft in Crain einzuberichten, betrifft es aber Bergwerke dem Oberbergamt anzuzeigen, welches nach Befund der Sache, was recht und billig ist, alles Ernstes fiir- zukehren haben wird.» »Obrigens hat es sowohl bey der Ferdinandischen Anno 1553 emanirten niederosterreichischen Berg-, Wald- und Eisen-Obmanns-Ordnung, als auch bey den Waldamts- und anderen Eisen-Obmanns-Ordnungen, dann Jagerey- Patenten und anderen in Sachen vveiters ergangenen Verordnung sein unab- anderliches Bewenden.» Der offenbare Mangel an fachmannisch geschulten Durchfuhrungsorganen hinsichtlich dieser strengen Waldordnung tragt die Schuld daran, dass am oden Karste jener Zeit die Wiederbewaldung nicht zustande kam und dass sogar die Verkarstung local an Ausdehnung auch noch spaterhin zunahm. S6 Die Waldverhaltnisse am Karste haben spaterhin auch vvahrend der Napoleonischen Kriege keinen wirtschaftlichen Aufschwung erfahren. Uber die franzosische Herrschaft in Illyi'ien (1809 bis 1813) enthalt die Geschichte Krains von August Dimitz — Laibach 1875, II. Band, S. 317 — betreffend die Forstverwaltung nachstehenden Wortlaut: «FiirdieForstverwaltung,Jagd und Fischerei wurden drei Administrationen unter dem Titel: «Conservationen der Gewasser und Walder» errichtet; die erste fur Krain, Karaten und Istrien mit dem Sitze in Laibach, die zweite fur Civilkroatien, Fiume und die quarnerischen Inseln in Karlstadt, die dritte fur Dalmatien und Ragusa in Fiume. Dem Conservateur war ein ansehnliches Personale von Inspectoren, Unterinspectoren, Forstmeistern, Forstern und Forst- messern beigegeben. Conservateur und Generalinspector in Laibach war im December 1810 Ladevese, Inspector Bonniot. Das System war gut, aber dessen Ausfiihrung mangelhaft. Die Conservateurs waren keine Fachmanner, bereisten ihre Bezirke selten und liefien dadurch den ubrigen Oberbeamten freien Spielraum zu Erpressungen jeder Art. Dass die Waldungen nicht ganzlich devastiert wurden, verhiitete nur die Treue der eingeborenen Forstmeister und der wegen vollkommener Sperrung des Seehandels ungemein niedrige Holzpreis. Auf die Gemeindewaldungen iibten die Conservateure keine Aufsicht, wenn sie auch gesetzlich geboten war; sie wurden nach Willkiir ausgebeutet. Das Jagdwesen lag zur Zeit der franzosischen Herrschaft in Krain sehr darnieder, und der Wildstand verminderte si-ch bedeutend.* Nach der franzosischen Zwischenherrschaft kam in Krain die Theresianische Waldordnung wieder zur Geltung. Dieselbe wurde aber nebst den ubrigen forstpolizeilichen Vorschriften durch das gegenwartige Forstgesetz vom 3. December 1852 am l.Janner 1853 auBer Kraft gesetzt. Das neue Forstgesetz brachte die Wohlfahrtswirkungen der Walder zur offentlichen Geltung und genaueren Beobachtung. Anfanglich mangelte es zwar auch an den zur Handhabung dieses neuen Forstgesetzes erforderlichen Durchfuhrungsorganen. Trotz der Strenge seiner die Walderhaltung sowie die Aufforstung frisch abgetriebener Waldflachen und alteren Blofien nach- driicklich anstrebenden Bestimmungen konnte kaum hintangehalten werden, dass durch den Aufschwung des Holzhandels in den benachbarten Hafenstadten Triest und Fiume die noch vorhandenen Walder am Karste und Umgebung in ihrer nachhaltigen Bewirtschaftung Schaden leiden. Umsoweniger konnten die gesetzlichen Intentionen auf die Wiederbewaldung der uralten Karstblofien eine wirksame Ausdehnung finden. Dessenungeachtet reprasentiert das Inslebentreten des gegenwartigen Forstgesetzes einen epochalen Umschwung der wirtschaftlichen Verhaltnisse in den Waldern iiberhaupt und ftir den Karst im besoridern. Die Ablosung der Weide- und Holzungsrechte durch Abtretung der Waldaquivalente an die Berechtigten, die Grundentlastung hinsichtlich der Rechte und Ver- pflichtungen, die Einflussnahme auf die vorsichtige Bewirtschaftung der Schutz- walder, die Ausscheidung der Bannwalder, die Vorschriften fiir die Bewirt- schaftung der Gemeinde- und Gemeinschaftswalder, die Administrativ- bestimmungen fiir die Forste des Grofigrundbesitzes, die Bestimmungen betreffend die Holzbringung und Trift, dann betreffend der Waldbrande und Insectenschaden u. a. m. reprasentieren wohl denkwxirdige Marksteine auf dem Wege, der durch das neue Forstgesetz zum wissenschaftlichen Ausbau der Waldwirtschaft geebnet vvurde. Dass in der Praxis noch viele Bemiihungen und Anstrengungen zur Fierstellung vollkommen geordneter Verhaltnisse auf dem angebahnten Wege eriibrigen und fortschreitend erwachsen, ist eine naturliche Erscheinung, die, wie in allen Verzweigungen des volkswirtschaftlichen Lebens, die idealen Ziele zu erreichen erschwert. Aufier den nattirlichen Schvvierigkeiten sind und waren speciell am Karste auch noch sociale Hindernisse vorhanden, die zwar gegenwartig zum grofieren Theile schon beseitigt sind, die aber zur Erklarung der Sachlage trotzdem angefuhrt werden miissen. In erster Reihe war hier seinerzeit das eintragliche Strafienfuhrwerk sozusagen der einzige Beruf, welchem die mannliche Be- volkerung im dolce far niente allgemein nachgieng, wahrend die weibliche Bevolkerung mit den Kindern angewiesen war, so gut als sie es vermochte, die Landwirtschaft und Viehzucht zu betreiben. Diese wirtschaftlichen Ubel- stande sind seit der am 27. Juli 1857 in Gegenwart Seiner Majestat des Kaisers und zahlreicher auswartiger Sommitaten in besonders feierlicher Weise erfolgten Eroffnung der Karstbahn zwischen Laibach und Triest alsbald verschwunden. Die einstigen Fuhrleute kehrten zur heimatlichen Scholle zurilck. Der Ubergang zur angestrengten Arbeit auf Feldern und Wiesen sowie in den VValdern hat sich aber trotzdem nur langsam vollzogen. Von der seinerzeitigen Generation der Fuhrleute sind gegenwartig nur mehr wenige am Leben; denn 40 Jahre sind bereits verstrichen seit jenem Tage, als der Frachtenverkehr auf der Siidbahn eroffnet wurde, wodurch die meisten Besitzer am Karste sich ge- zwungen sahen, mit ihren bisherigen Gewohnheiten plotzlich zu brechen und fortan Landwirte und Viehzuchter zu werden. Andere Erwerbsquellen waren damals und sind heute am Karste noch nicht vorhanden. Es bedarf wohl keiner naheren Erklarung, dass die ungewohnte Beschaftigung nur langsame Fortschritte machte. Aller Anfang ist schwer. Die Sltesten Leute wissen zu erzahlen, dass viele Karstbesitzer anfangs nicht glauben wollten, dass ihr Anwesen imstande sein werde, ihren Familien eine Existenz zu bieten. Die gegenwartige Generation des Karstes verdankt jedoch der Boden- production und der Viehzucht einen fortschreitend besseren Lebensunterhalt, der auch in moralischer Beziehung besser ist, als das zufallige, bequeme Hin- und Herfuhrwerken der Vergangenheit. Die Fortschritte der Landescultur auf dem Karste sind schon heute recht gunstige zu nennen, und im Laufe der S8 nachsten Decennien werden die wirtschaftlichen Fortschritte am Karste die Unterlassungssunden friiherer Generationen vollstandig gutmachen. Allerdings ist hier noch eine zweite Reihe socialer Hindernisse zu bewaltigen. Diese bestehen in den Besitz- und Eigenthumsverhaltnissen von Grund und Boden, speciell des Hutweideterrains und des verodeten Karstes. Wie aus dem ersten Theile dieser Schrift in der Abtheilung «Wirt- schaftliche Beniitzung des Bodens» ersichtlich ist, nehmen die Hutweiden, richtiger gesagt die Karstoden und das unproductive Terrain im politischen Bezirk Adelsberg eine Gesammtflache von 29456 ha ein. Diese Liegenschaften bilden noch zum groGeren Theile und in ausgedehnten Flachen einen gemein- schaftlichen Besitz der Ortschaften und Gemeinden; sie sind als Gemeinde- gut zu betrachten. Der andere Theil dieses Hutvveideterrains bildet das unbeschrankte Privateigenthum der einzelnen Gemeinde-Insassen, die im Wege der individuellen Vertheilung der urspriinglichen Gemeinde-Hutweiden bald groGere, bald kleinere Parcellentheile zugewiesen erhielten. In einzelnen Fallen ist aber trotz der Parcellierung solcher Gemeindegiiter die Ausiibung der gemeinschaftlichen Viehweide als gegenseitiges Servitut verblieben, und diese Reallast macht anlasslich der Aufforstung solcher Parcellen eine vorherige Ablosung der bestehenden Weiderechte nothwendig. Die naturgemaG ver- schwindend kleinen Weidenutzungen verursachen haufig bei ihrer Ablosung bedeutende Schwierigkeiten und mitunter auch Kosten, die den Wert des zu entschadigenden Rechtes vielfach iiberschreiten. Viel einfacher, wenn auch nicht ohne formelle Schwierigkeiten, gestaltet sich ■ die Fleranziehung der Gemeinde-Hutweiden zur Aufforstung. Mittelst rechtskraftigen Beschlusses der vollzahligen Gemeindevertretung wird die Viehweide auf dem zur Aufforstung ausgeschiedenen Karstterrain eingestellt. Hiemit wird die Grundlage zur Erziehung eines lastenfreien Gemeinschafts-, beziehungsweise Gemeindewaldes geschaffen. Flingegen reprasentieren die parcellierten, das heiGt individuell vertheilten Hutweiden und Karstoden nach ihrer Aufforstung ebensoviel individuelle Waldantheile, deren hinkunftige Bewirtschaftung abermals groGere Schwierigkeiten bereiten wird als der unvertheilte Gemeindewald. Die Aufforstung und Wiederbewaldung des gesammten Hutweide- und unproductiven Terrains von 29456 ha im Adelsberger Bezirke ware offenbar fur die betreffenden Gemeinden und fiir die Einzelbesitzer von groGen wirt- schaftlichen Vortheilen begleitet. Doch werden diese Culturarbeiten aus offent- lichen Riicksichten nicht auf die Gesammtflache der mehr oder minder verodeten Karstweiden ausgedehnt werden. Trotzdem ist zu gevvartigen, dass die auGerhalb der offentlichen Interessensphare gelegenen Terrainflachen des Karstes, ohne gesetzlichen Zwang, allmahlich von ihren Besitzern selbst theil- weise durch Aufforstung und theihveise durch angemessene Beholzung mit Futterlaubgewachsen in den Zustand groGerer Productionsfahigkeit gebracht werden. 59 8 * Die Erfolglosigkeit der anfanglichen Versuche zur Wiederbewaldung des Karstes ist darauf zuriickzufuhren, dass die beziiglichen Arbeiten nicht unter fachmannischer Leitung vorgenommen wurden, denn noch bevor am Karste von Krain und im Karstgebiet uberhaupt zur Wiederbewaldung Anstalten getroffen worden sind, hat die Stadt Triest in ihrem verodeten Territorium diesbezugliche allererste Versuche unternommen. Uber diese Versuche sagt von Guttenberg in seinem obenangefiihrten Vortrage: «1842 hat zuerst der Magistrat von Triest einige kleine Aufforstungs- versuche gemacht, welche aber wegen Mangel an Sachkenntnis und Erfahrung misslangen, hauptsachlich weil man die Saat statt der Pflanzung anwendete. Im selben Jahre band der Triester Magistrat die Holzfallungen in Communal- waldern an specielle Bewilligungen und setzte Normen fur die Karstbewaldung fest, allein die Durchfuhrung dieser weisen Verfugungen unterblieb aus Griinden, welche zu erforschen mir nicht gelungen ist. Inzwischen wurde sowohl in den zunachst interessierten Gegenden als auch in vreiteren Kreisen die offentliche Meinung rege, dass fur die Wiederaufforstung des Karstes in Krain, Istrien, Triest und Gorz etwas geschehen musse; es erschienen (1850) diesbezugliche Artikel in mehreren Zeitungen; es bildete sich 1851 ein Karstbewaldungsverein fur die Umgebung Triests mit Sesana und Comen, es wurde sogar 1852 ein Gesetzentwurf fur die Karstaufforstung ausgearbeitet, welcher jedoch ebenso- wenig wie der erwahnte Verein einen praktischen Erfolg hatte, da der letztere kein weiteres Lebenszeichen von sich gab, der Entwurf aber vermuthlich wegen des bald darauf erfolgten Inslebentretens des Reichs-Forstgesetzes vom 3. December 1852 fallen gelassen wurde, obwohl dieses Gesetz auf die Karstaufforstung nur sehr beschrankte Anwendung finden kann, da es nur die Erhaltung der bestehenden Walder und die Wiederaufforstung von Waldbloften in Betracht zieht, jedoch fur die Aufforstung groiJer kahler Weideflachen, welche nicht als Waldblo6en angesehen werden konnen, keine Bestimmungen enthalt.* Ferner sagt von Guttenberg in grofitentheils auch fur Krain zutreffen- der Weise: «Endlich ist nicht zu leugnen, dass die kiinstliche Aufforstung der Karst- oden einerseits mit Riicksicht auf die bedeutenden technischen Schwierigkeiten gediegene forstliche Kenntnisse, besonders im Forstculturfache, erheischt, welche den Besitzern derselben, seien es Gemeinden oder Private, vollstandig ab- gehen, anderseits aber Auslagen erfordert, welche die Krafte der Besitzer weit iibersteigen, wobei noch zu bedenken ist, dass dieselben nicht nur die Cultur- kosten tragen miissten, sondern auch wahrend eines ziemlich langen Zeit- raumes den, wenn auch geringen, doch fur die okonomische Existenz der armen Karstbewohner wichtigen Weidenutzen verlieren wiirden, und dass uber¬ haupt die Rentabilitat der Karstaufforstung fiir die Besitzer selbst (namlich eine halbwegs gute Verzinsung der Investierungskosten) sehr fraglich ist. Diese Aufforstung wurde ja niemals vom Standpunkte der Rentabilitat des 60 Einzelnbesitzers, sondern von jenem der allgemeinen Landeswohlfahrt als nothwendig erkannt.» Die wiederholten Versuche und Bemiihungen, welche die Stadt Triest in ihrem Territorium zur Bewaltigung der Karstaufforstungsfrage mit Ausdauer, trotz der anfanglichen Misserfolge, im Jahre 1857 neuerdings auf das Pro- gramm setzte, sind wiederholt von fachmannischer Seite lobend anerkannt worden, denn dieselben haben zur Losung des schvvierigen Problems der Karstaufforstung sehr wesentlich beigetragen. Dieselben bilden offenbar die ersten Grundlagen, auf welche sich die Resolutionen der im Jahre 1865 zu Triest stattgefundenen Wanderversammlung des osterreichischen Reichs-Forst- vereines sowie die hiedurch angeregten Verfiigungen der Regierung, betreffend die Karstaufforstung im allgemeinen, stiitzten. Bekanntlich durchzog diese Wanderversammlung, von Adelsberg ausgehend, groBtentheils den krainischen, kiistenlandischen und Triester Karst und besichtigte hiebei naher viele in- structive Liegenschaften und constatierte nach zweitagiger Excursion bei den Gegenstandsverhandlungen nachstehende Wahrnehmungen: «1.) Selbst die odesten Strecken des Karstes sind culturfahig, indem sich zwischen dem nackten Fels sehr productives Erdreich befindet und die gewohnliche Bora kein unbedingtes Hindernis des Baumwuchses ist. 2. ) Ein groBer Theil des Karstes besteht aus bloB devastiertem Walde, der nur der Schonung vor dem Zahne des Weideviehes und vor der Hacke der Insassen bedarf, um von selbst wieder zu gutem Walde heranzuwachsen. 3. ) Das, was bisher fiir die Wiederbewaldung des Karstes, sei es von der Stadt Triest, sei es von der Statthalterei, sei es von einzelnen Privaten, geschah, ist beachtenswert und lehrreich.* Die von dieser Forstvereins-Versammlung gefassten drei Resolutionen lauten: «1.) Zur Forderung der Karstbewaldung sei eine angemessene Zahl steuerfreier Jahre fiir die aufgeforsteten Flachen zu gewahren. 2. ) Es sei nothwendig, den technischen Theil der Karstbewaldung durch hiefiir anzustellende, im Aufforstungswesen besonders bewanderte Forstwirte' ausfiihren zu lassen. 3. ) Die sofortige Wiederbewaldung des Karstes sei nicht nur fiir die Karstlander, sondern auch fiir den Kaiserstaat wichtig, daher letzterer den Bemiihungen der ersteren zu Hilfe kommen miisse.» Obzwar seitens der Regierung am Gorzer und Istrianer Karste vor dem Jahre 1864 auch schon kleinere Aufforstungsversuche veranlasst wurden, so bedeutet dessenungeachtet erst das Jahr 1864 fiir den kiistenlandischen Karst den Anfang von groBeren Regierungsmafinahmen, die hinsichtlich der Karst¬ aufforstung getroffen wurden. Schon im nachsten Jahre (1865) gab die obcitierte Resolution des osterreichischen Reichs-Forstvereines die Anregung zur Ernennung eines 61 Karstbewaldungs-Inspectors und zur Bewilligung von staatlichen Subventionen fur die Erziehung des erforderlichen Pflanzenmateriales in den am kusten- landischen Karste vertheilten Gemeinde-Baumschulen. In Krain aber wurde erst anlasslich der Organisation der staatlichen Forstaufsicht im Jahre 1871 die Stelle eines Landes-Forstinspectors systemisiert. Diesem wurden auch die Agenden der Karstaufforstung in Krain iibertragen. Wahrend der Jahre 1872 bis einschliefilich 1875 wurden fur die Karstauf¬ forstung im politischen Bezirk Adelsberg mehrere Saatkampe angelegt, welche zur Pflanzenerziehung dienten. Diese Saatkampe bestanden nur wenige Jahre in Adelsberg, Senosetsch, St. Peter, Feistritz und Buje. Die Anlage und Erhaltung derselben, inbegriffen die Subventionen und Pramien fur die anfanglichen Karstaufforstungen in Krain, haben in den Jahren 1872 bis 1875 nachstehende Gesammtkosten verursacht, und zwar: Die obengenannten local vertheilten Saatkampe wurden jedoch bald zufolge ihrer provisorischen Anlage aufgelassen, nachdem die inzwischen angelegte Central-Saatschule in Rosenbach bei Laibach, die fur den Karst das erforderliche Pflanzenmateriale vom Jahre 1876 angefangen zu liefern bestimmt wurde, den Bedarf vollauf deckte. Nach diesen anfanglichen Versuchen und Vorbereitungen zur Wieder- bewaldung des Karstes in Krain wurden auf Grund der an Ort und Stelle gewonnenen Erfahrungen, welche die Nothwendigkeit der Vornahme von Regieculturen an Stelle der anfangs subventionierten Aufforstungen erkennen liefien, bereits im Jahre 1876 die ersten Schwarzfohrenpflanzungen in eigener Regie auf zwei verodeten Karstzveiden* bevverkstelligt, und damit wurde der erste Schritt zur sy stematischen Durchfiihrung der Karstaufforstung unter- nommen. 2. Systematisehe Durchfiihrung der Karstaufforstung. Durch die vielseitigen Versuche, die anfanglich am benachbarten klisten- landischen und Triester Karste angestellt wurden und speciell durch die eigenen Wahrnehmungen vom Jahre 1872 bis 1874, die hinsichtlich der Pflanzenerziehung in local vertheilten Gemeinde-Saatschulen und Saatkampen und die auch hinsichtlich des Vorganges bei den Aufforstungen am krainischen Karste gemacht wurden, ergab sich neuerdings die administrative Noth- wendigkeit, welche die Regierung veranlasste, sowohl die ftir den Karst * Am Oj stri Vrh bei Adelsberg und Strazica bei Dornegg-Feistritz. 62 erforderlichen Pflanzen in eigenen Central-Saatschulen zu erziehen als auch die Aufforstungen fernerhin in eigener Regie zu bewerkstelligen. Zufolge der getroffenen Anordnungen wurde die Pflanzenerziehung fiir die Karstaufforstungen in Krain derart umgestaltet, dass die provisorisch angelegten Saatkampe* successive aufgelassen vvurden, wahrend die in Rosenbach bei Laibach angelegte Central-Saatschule und spaterhin der k. k. Forstgarten in der Gradisa bei Laibach fur den entsprechenden Pflanzen- bedarf nicht allein der Karstculturen, sondern auch der Waldculturen in Krain iiberhaupt vorzusorgen hatte. Im nachfolgenden dritten Theile dieser Schrift wird die beziigliche Pflanzenerziehung in der urspriinglich bestandenen Central-Saatschule und im gegenwartigen k. k. Forstgarten ausfuhrlicher dargestellt. Was die ersten und seither ununterbrochen in eigener Regie bewerk- stelligten Aufforstungen am Karste des politischen Bezirkes Adelsberg betrifft, muss hervorgehoben werden, dass anfangs ob verschiedener Schwierigkeiten sowie behufs vollkommener Sicherung des localen Erfolges nothwendigerweise nur ein langsamer Fortschritt angestrebt und erzielt werden konnte. Wie bereits am Schlusse der Beschreibung der anfanglichen Culturversuche betont wurde, gelangten im Jahre 1876 die ersten systematischen Karstauf¬ forstungen in Krain zur Ausfuhrung. Die summarische Nachweisung derselben in funfjahrigen Zeitraumen, einschliefilich bis zum Jahre 1897, sind in der Tabelle auf S. 70 und 71 enthalten. Aus dieser Tabelle geht hervor, dass in den Jahren 1876 bis 1880 die Neuculturen 70'58 ha und die Nachbesserungen 50 ha Gesammtflache in sich schlieiSen. Fiir diese Karstaufforstungen wurden 696610 Sttick Nadelholz- und 136500 Stuck Laubholzpflanzen verwendet. Die Gesammtkosten beliefen sich hiefiir auf den Betrag von 6949 fl. 64 kr. 6. W., wobei die durchschnittlichen Gesammtkosten der Pflanzungen pro Mille 8 fl. 34 kr. betrugen. Die verwendeten Nadelholzpflanzen waren vorherrschend Schwarzfohren und nur circa 3 Procent Wei6fohren. Unter den zur Verwendung gelangten Laubholzern waren vorwiegend Akazien und Pappel-Stecklinge, ferner Pflanzen und Heister von Eichen, Eschen, Ahornen, Buchen, Edelkastanien und Ulmen. Die Gesammtkosten dieser Aufforstungen setzen sich aus folgenden Lieferungen und Arbeitskategorien zusammen: 1. ) Herstellung von Einfriedungsmauern, 2. ) Aushub der Pflanzlocher, 3. ) Gewinnung und Lieferung der Culturerde, 4. ) Lieferung und Transport des Pflanzenmateriales, 5. ) eigentliche Pflanzungskosten und 6. ) Regiekosten. , * In Adelsberg, Senosetsch, St. Peter, Feistritz und Buje. 63 Was die Herstellung der Einfriedungsmauern betrifft, muss hervorgehoben werden, dass diese verhaltnismaBig kostspieligen Arbeiten tiberall am Karste zur Sicherung der Culturobjecte vor dem Zutritte des Weideviehes unbedingt erforderlich sind. Das Querprofil dieser Einfriedungsmauern ist ein Trapez, dessen Basis O - 75 m, die Oberkante 045 m und die Hohe 1 m betragt; es hat somit jeder Langenmeter dieser Mauern einen Rauminhalt von O'60 m z . Die Herstellungskosten eines Langenmeters solcher Einfriedungsmauern sind je nach der Localitat verschieden. Sie betragen pro 1 m current 20 bis 40 Kreuzer, selbstverstandlich als Accordlohn, inbegriffen die Steingewinnung im Cultur- object und Lieferung des Steinmateriales zur Baustelle. In dieser Weise wird gleichzeitig eine ortliche Raumung und Beseitigung des groberen Gesteines vom Culturobject erzielt. In ausgedehnteren Culturflachen reicht allerdings bei dem allgemeinen Steinreichthum des Karstes die zweckdienliche Beseitigung der Gesteinstriimmer entlang der Einfriedungsmauern stellenweise nur wenige Meter einwarts in das Culturobject. Diese Einfriedungsmauern werden am Karste allgemein nach dem vor- stehenden Profil als Trockenmauern, das heifit in Form eines trockenen Steinsatzes aus Bruchsteinen und Findlingen, rings um die Aufforstungsflachen hergestellt. Es bedarf zwar keines weiteren Beweises, dass je groBer die um- friedete Flache ist und je regelmaBiger ihre Figur sich gestaltet, desto geringer die auf die Flacheneinheit entfallende Umfangslange wird. Aber dieser plani- metrische Lehrsatz ist in der Natur nicht uberall anwendbar. Stellenweise mussen die Einfriedungsmauern entlang der gegebenen Eigenthumsgrenzen, die meist ganz unregelmafiig dahinziehen, hergestellt werden; hie und da mussen kleinere Flachen fiir sich umfriedet werden. Welchen Einfluss solche Verhaltnisse auf die durchschnittlichen Gesammtkosten ortlicher Aufforstungen ausuben, kann aus folgenden Beispielen beurtheilt werden: Wahrend eine quadratische Culturflache von 4 ha einen Umfang, beziehungsweise eine Mauerlange, von 800 m besitzt, hat eine rechteckige Flache von 400 m Lange und 100 m Breite einen Umfang, beziehungswiese eine Mauerlange, von 1000 m. Vorausgesetzt den Einheitspreis von 30 kr. pro 1 m current kostet die Ein- friedungsmauer beim obigen Quadrate 240 fl., dagegen beim flachengleichen Rechtecke 300 fl., demnach um 60 fl. mehr, wodurch die Einfriedungskosten pro 1 ha in der Rechteckflache um 15 fl. mehr betragen; denn die Einfriedungs¬ kosten betragen 75, beziehungsweise 60 fl. pro 1 ha Culturflache. Wie namhaft die Einfriedungskosten pro Flacheneinheit unter der obigen Voraussetzung des Einheitspreises der Mauerherstellung bei zunehmender GrSGe der Culturflache sich vermindern, geht jedoch aus Folgendem hervor: Eine 4 ha groBe quadratische Culturflache erfordert pro 1 ha 60 fl. Einfriedungskosten; eine 9 ha groBe quadratische Culturflache erfordert pro 1 ha hingegen 40 fl. Einfriedungskosten; ferner eine 16 ha grofie quadratische Culturflache erfordert pro 1 ha 30 fl. Einfriedungskosten und eine 25 ha 04 grofie quadratische Culturflache erfordert pro 1 ha nur noch 24 fl. Ein- friedungskosten; endlich eine 36 ha grofte quadradsche Culturflache erfordert pro 1 ha blofi 20 fl. Einfriedungskosten. Diese ziffermaGige Betrachtung lasst sich noch weiter fortsetzen. Die Thatsache, dass die relativen Einfriedungskosten mit der Zunahme der Flachen correspondierend im einfachen Verhaltnis abnehmen, findet auch in der Praxis der Karstaufforstung iiberall nach Thunlichkeit ihre Anwendung. Immer- hin belasten aber diese unvermeidlichen Einfriedungskosten sehr wesentlich das Gesammterfordernis der Aufforstungsarbeiten am Karste, wahrend sie anderwarts vollkommen erspart bleiben. Nicht minder kostspielig ist die zweite Arbeitskategorie, namlich der Aushub der Pflanzlocher. Auch diese Arbeitsleistung unterscheidet sich hier sehr bedeutend von der ahnlichen Arbeit auf anderen Boden- und Gesteins- arten aufierhalb des Karstes. Schon die zum Aushube der Pflanzlocher am Karste beniitzten Werk- zeuge — schvvere Spitzhauen = slovenisch «cepin* — und Brechstangen aus Eisen, die nur von sehr kraftigen Mannern gehandhabt werden konnen, lassen deutlich die Schwierigkeit und Kostspieligkeit dieser Arbeiten annehmen. Je nach den localen Bodenverhaltnissen* ist die elf- bis zw6lfstiindige Tagesleistung eines Mannes im Durchschnitte 280 bis 420 Pflanzlocher. Der Taglohn hiefiir betragt 70 bis 80 Kreuzer. Die grubenformig ausgehobenen Pflanzlocher haben im allgemeinen eine Tiefe von 30 bis 35 cm und einen mindestens ebenso grofien Durchmesser. Die Herstellung von eintausend solcher Pflanzlocher kostet 1 fl. 66 kr. bis 2 fl. 85 kr. Diese Locher werden im Taglohn unmittelbar vor der Pflanzung hergestellt. Versuchsweise Her- stellungen derselben im Accordwege zur Herbstzeit und im Fruhjahre vor der Pflanzung haben keine gunstigeren Resultate mit sich gebracht und machten iiberdies bestandige Aufsicht und Controle erforderlich, weil diese Pflanz¬ locher zufolge der felsigen Bodenverhaltnisse ohne Verband ausgehoben werden miissen, um natiirlicherweise die vorhandenen und mit Lehmerde angefiillten Spalten und Felskliifte moglichst ausniitzen zu konnen. Die dritte Arbeitskategorie besteht in der Gewinnung und Lieferung der Culturerde. Nur in sehr seltenen Fallen geniigt die aus den Pflanzlochern ausgehobene Lehmerde zur Unterbringung und Festmachung der Pflanzen. Steine und Schotter von dem Aushub entfernt, erubrigt zu solchem Zwecke in der Regel kaum eine Handvoll Erdreich. Deshalb muss auf geeigneten Stellen, das ist meistentheils in den Mulden, Dolinen und Gruben der Cultur¬ flache, oder in nachster Umgebung fur die Gewinnung und Lieferung der erforderlichen Culturerde vorgesorgt werden. Manner graben dieselbe aus und * Diesbezuglich wird auf die im ersten Theile dieser Schrift bei dem Titel »Hohen- lage und Bodengestaltung*, «Geologische Verhaltnisse und Gliederung* hingewiesen. 65 9 Kinder bringen sie in handsamen Korben, welche dieselben gewohnheitsmafiig am Kopfe auf einem ringformigen Tuchpolster (Tragwulst, slovenisch «svitek* genannt) frei tragen, zu den Reihen der Culturweiber. Zufolge der Unwegsam- keit der Culturobjecte ist die Zubringung der nothigen Culturerde in grofieren Mengen geradezu unmoglich. Mit dem Fortschreiten der Pflanzung werden nothwendigerweise die Gewinnungsstellen der Culturerde angemessen verlassen und hinwieder neue Gruben aufgesucht. Was viertens die Lieferung und den Transport des Pftaiizenmateriales anbelangt, muss betont werden, dass die Erziehung der fur die Karstauf- forstung in Krain erforderlichen Pflanzen gegenwartig im k. k. Forstgarten in der Gradisa bei Laibach unter der Leitung des k. k. Landes - Forstinspectors bewerkstelligt wird, welche staatliche Anstalt im dritten Theile dieser Festschrift eine ausfuhrliche Darstellung findet. Aus dem oberwahnten Forstgarten werden jahrlich mehrere Millionen Waldpflanzen zur Fruhjahrscultur abgegeben, und davon wird in erster Reihe der Bedarf far den Karst gedeckt. Als Vergtitung fur Aushebe- und Verpackungskosten, sammt Zustellung zum Siidbahnhof in Laibach, entrichtete der Karstaufforstungsfond pro Mille Pflanzen, ungeachtet der Pflanzengattung, bis zum Jahre 1889 den Betrag von 65 Kreuzern, darauf- hin im Jahre 1890 nur 40 Kreuzer. Die Verpackung der Pflanzen geschieht mittelst feuchten Mooses in durchlocherten oder eigens hiefiir hergestellten Lattenkisten. Ihr Eilguttransport per Bahn von Laibach zu den einzelnen Bestimmungsstationen am Karste wird von der k. k. priv. Siidbahn- Gesellschaft mit Rucksicht auf die offentliche Wohlfahrt der Karstaufforstung unentgeltlich und in der entgegenkommendsten Weise bewerkstelligt. Dieses anerkennungs- wiirdige Entgegenkommen der Siidbahn ermoglicht auch noch aufierdem durch die kostenlose Beistellung von sogenannten Bahnwagerln den auflerst vor- theilhaften Weitertransport der Pflanzenkisten bis in die unmittelbare Nahe vieler sozusagen umvegsamer Culturobjecte des Karstes links und rechts langs der Bahn. Von der Abladestelle werden die Pflanzen partienweise in Trag- korben zu den Culturobjecten vveiterbefordert, wenn die Fortschaffung der verhaltnismafiig groflen und schweren Kisten sammt den Pflanzen unthunlich ist. Nach den von der Bahnstrecke entfernteren Culturflachen erfolgt der Kistentransport des Pflanzenmateriales mittelst Fuhrwerkes auf Strafien und Fahrwegen, soweit es moglich ist; schliefilich wird das Pflanzenmaterial aus den Kisten herausgenommen und bis zur Vervvendungsstelle hinubergetragen. Der Riicktransport der leeren Kisten zu den betreffenden Bahnstationen erfolgt meistens noch am selben Tage. Die kostenfreie Verfrachtung derselben zuriick zur Siidbahnstation Laibach vollzieht sich sehr schnell, so dass die Kisten wiederholt zur Verwendung kommen, wodurch mehrfache Kostenersparnisse bei Verpackung und Verfrachtung der Pflanzen erzielt werden. Funftens kommen die eigentlichen Pjlanzungskosten in Betracht. Auch diese Arbeitskategorie der Karstaufforstung ist zufolge der localen Verhaltnisse 66 bedeutend kostspieliger als bei Forstculturen in anderen Gegenden. Durch- schnittlich werden von jedem Culturweibe taglich bei elf- bis zw6lfstiindiger Arbeitszeit 280 bis 360 Stiick Pflanzen, beziehungsweise Pflanzlocher bewaltigt. Der Taglohn far diese Culturweiber betragt 50 Kreuzer. Demnach betragen die eigentlichen Pflanzungskosten pro Mille 1 fl. 40 kr. bis 1 fl. 80 kr. Trotz des verhaltnismafiig nicht hohen Taglohnes und trotz der Emsigkeit der Cultur- weiber ist am Karste eine groflere durchschnittliche Tagesleistung bei der Pflanzung ausgeschlossen. Eine Steigerung des Durchschnittes dieser quanti- tativen Arbeitsleistung wiirde entschieden die Qualitat der Ausfuhrung schadigen, denn die Arbeit der Culturweiber besteht am Karste aus folgenden Verrich- tungen: Mit einer kurzgestielten Jathaue muss zuerst das von den Taglohnern roh ausgehobene Pflanzloch vom Steinschutt entsprechend gesaubert werden; hierauf wird der Boden nach Moglichkeit mit einem verkehrt gelegten Rasen- stiicke bedeckt und dasselbe mit der Haue angedruckt; dann wird die von den Kindern herbeigetragene Culturerde nachgeschuttet, die in einem Brei von Jauche und feingesiebter Culturerde eingeschlammten Pflanzemvurzeln an- gemessen ausgebreitet, mit Culturerde sorgfaltig umgeben, welch letztere successive mit den Handen nachgedruckt wird, bis die Pflanze ihre natiirliche Unterbringung und Bodenfestigkeit besitzt; schliefilich werden auf die Cultur¬ erde des Pflanzloches mehrere Steinbrocken zum Scliutze gegen die Bora aufgelegt. In dieser miihsamen Weise erfolgt die Lochpflanzung am Karste schon seit mehreren Jahren mit eingeschulten Leuten aus den umliegenden Karst- ortschaften und bietet der Bevolkerung neben dem Arbeitslohn auch noch die Gelegenheit, die Schwierigkeit der Karstaufforstung kennen zu lernen und die Nutzlichkeit dieser Arbeiten zu schatzen. Was endlich die Regiekosten betrifft, so waren dieselben anfanglich bedeutend geringer als jetzt und belasteten ganz gleichmafiig die correspon- dierenden Culturflachen. Dagegen erwachst gegenwartig mit der jahrlichen Zunahme der Culturflachen und mit dem Fortschritt und der Ausdehnung der bereits waldgema6 begriindeten Objecte eine Reihe von Arbeiten und Kosten fiir die Pflege und Aufsicht der Karstaufforstungen, ferner jahrlich verschiedene Auslagen administrativ er Natur, welche das ganze Unternehmen betreffen und keineswegs blofl der jeweiligen Jahresculturflache zur Last geschrieben werden diirfen. Ungeachtet dessen erheischt die Nachweisung der relativen Pflanzungs¬ kosten aus den ersten Jahren der Karstaufforstung in Krain noch eine Aufklarung mit Rticksicht auf den namhaften Unterschied gegeniiber den folgenden Jahren. Nebst dem sehr wesentlichen Einflusse der Einfriedungskosten kleiner Flachen, die pro Flacheneinheit und ferner pro Mille Pflanzen gegeniiber ausgedehnteren Einfriedungsflachen ins Gewicht fallen, wie dies oben an 67 9 ' Beispielen erlautert wurde, sind die ersten Regieculturen am Karste in Krain mit einer in der Pflanzung ganzlich unerfahrenen Arbeiterschaft ausgeflihrt worden. Selbstverstandlich erfolgte die Einschulung derselben auf Kosten des Fortschreitens der betreffenden Arbeiten und vertheuerte die relative Arbeitsleistung. Aufierdem war hier noch die grofite Sorgfalt bei der ersten Ausfuhrung der Pflanzungen geboten, um die unter der Bevolkerung am Karste seinerzeit verbreiteten Zweifel an dem Erfolge der Aufforstung durch gelungene Culturen zu zerstreuen. Anderseits wurde damit gleichzeitig beabsichtigt, die unvermeidlich kostspieligeren Nachbesserungen auf den geringsten Procentsatz zu reducieren. Bereits im Jahre 1880 wurden die Gesammtkosten der Pflanzung pro Mille Pflanzen auf nahezu dieselben Durchschnittsziffern herabgedriickt, die bei den weiteren Karstaufforstungen in Krain als normal zu betrachten sind. Auf S. 70 und 71 folgt nun die summarische Nachweisung liber die Karstaufforstung in Krain vom Jahre 1872 bis 1897, wahrend die beziiglichen Erlauterungen zu derselben hier angeschlossen werden. In der erwahnten Tabelle liber die Karstaufforstung in Krain sind fiir das Jahrflinft 1881 bis 1885 folgende summarische Nachvveisungen enthalten: Die Neuculturen dieses Zeitraumes betragen 74'72 ha und die Nach¬ besserungen 228’29 ha Gesammtflache. Flir dieselben wurden 2289000 Stlick Nadelholzpflanzen (vorherrschend Schwarzfohren) und 163000 Stlick Laubholzer (Akazien, Pappeln, Eichen, Eschen, Ahorne, Buchen, Edelkastanien und Ulmen) verwendet. Die Gesammtkosten betrugen hiefiir 11063 fl. 53 kr. 6. W., wobei die durchschnittlichen Gesammtkosten der Pflanzungen pro Mille 4 fl. 51 kr. ausmachten. Was die Zusammensetzung dieser Kosten betrifft, so ist dieselbe aus den ganz analogen Lieferungen und Arbeitskategorien bestehend, wie im ersten Jahrflinft, weshalb eine nahere Erlauterung derselben mit dem Hinweis auf die vorangehenden Ausflihrungen nicht erforderlich erscheint. Hingegen wird mit Riicksicht auf die obige Ziffer der durchschnittlichen Gesammtkosten der Pflanzungen (pro Mille 4 fl. 51 kr.) hervorgehoben, dass diese Durch- schnittsziffer nur mit entsprechend eingeschulter Arbeiterschaft zu erzielen ist. Locale Uberschreitungen der durchschnittlichen Pflanzungskosten einerseits sowie auch anderseits Leistungen, die durchschnittlich billiger zu stehen kommen, sind in den einzelnen Fallen durch die ortlichen Verhaltnisse der Bodenbeschaffenheit, ferner durch die herrschende Witterung und zum guten Theile auch durch die Hohe der Arbeitslohne bedingt. Unter dieser Mannig- faltigkeit localer Verhaltnisse gelangen die Karstculturen auf den einzelnen Objecten zur Ausfuhrung, wodurch auch die vorgekommenen Differenzen auf unmittelbar benachbarten Culturflachen in einem und demselben Jahre, als auch in verschiedenen Jahren, ihre Erklarung finden. Aus der flir die Nachbesserungen verwendeten Pflanzenmenge ist zu ersehen, dass trotz der Sorgfalt bei den Aufforstungsarbeiten am Karste das 68 Eingangsprocent ziemlich grofi ist. Dasselbe betragt im Mittel 40 bis 50 Procent. Abgesehen von der formlichen Neucultur verschieden grofier Brandflachen* die allerdings nur als Nachbesserungen verbucht werden miissen, sind einzelne Theile von sehr exponierten Culturobjecten wiederholt mit 10 bis 30 Procent Pflanzen nachgebessert worden, so dass endlich die Nachbesserungen das obige Mittel erreichten. Die Neuculturen werden am Karste, je nach den Bodenverhaltnissen und Abdachungen der Localitat, mit 10- bis 15000 Pflanzen pro Hektar durch Einzeln-Lochpflanzungen bewerkstelligt. Diese relative Pflanzenmenge ist mit Riicksicht auf die zur Karstaufforstung verwendeten Schwarzfohren und durch die gegebenen Verhaltnisse von Boden und Klima nach den bisherigen Erfahrungen liber den Pflanzeneingang keineswegs zu hoch gegriffen. Als gelungene Karstcultur wird eine Flache erst dann betrachtet, wenn dieselbe durch die eventuellen wiederholten Nachbesserungen zum Schlusse einen lebensfahigen Pflanzenstand von mindestens 80 Procent aufzuweisen hat. Die summarische Nachweisung der Karstaufforstung in Krain, betreffend das Jahrftinft 1886 bis 1890, ist ebenfalls in der nachstehenden Tabelle enthalten. Die dort verzeichneten Neuculturen dieses Zeitraumes betragen 270'94 ha und die Nachbesserungen 532-34 ha Gesammtflache. Fiir dieselben wurden 5322000 Stiick Nadelholzpflanzen — vorherrschend Schwarzfohren, nebstbei circa P5 Procent Weififohren, 1 Procent Ficbten und 10000 Stiick Tannen behufs Unterpflanzung in alteren Fohrenculturen, — ferner 41000 Stiick Laubholz- pflanzen — Eschen und Ulmen — verwendet. Die Gesammtkosten beliefen sich hiefiir auf den Betrag von 23913 fl. 10 kr., wobei die durchschnittlichen Gesammtkosten der Pflanzungen pro Mille 4 fl. 50 kr. betrugen. Auch in diesem Jahrftinft war die Zusammensetzung der Gesammtkosten vollkommen gleichartig wie im vorhergegangenen Zeitraume und bedarf infolgedessen keiner besonderen Erklarung. Ebenso entsprechen sehr genau die relativen Pflanzungskosten (pro Mille 4 fl. 50 kr.) dem bezuglichen Durchschnitte des letzten Zeitraumes. Selbstverstandlich sind dieselben nach Ausscheidung der an Privatbesitzer gezahlten Aufforstungspramien und Remunerationen fiir die Forstaufsicht berechnet worden. Zu bemerken ist jedoch, dass in den Jahren 1886 bis einschliefilich 1888 die Lieferungskosten pro Mille Pflanzen 65 kr. betragen haben, wahrend dieselben im Jahre 1890 auf den Betrag von 40 kr, pro Mille vermindert wurden. Ausnahmsweise erfolgte im Jahre 1889 die Pflanzenlieferung ohne Riickersatz der Gestehungskosten fiir die Verpackung. Die Verwendung von Laubholzpflanzen, Stecklingen und Heistern zur Karstaufforstung in Krain wurde im Jahre 1886 endgiltig aufgelassen, nach- dem die Erfahrungen der letzten Jahre gegen dieselbe sprachen. Das Ein¬ gangsprocent der Stecklinge und Pflanzen war bei den verschiedenen zur * Die summarische Ubersicht der Brandflachen ist am Schlusse dieses Theiles enthalten. 69 3. Summarische uber die Karstauifforstuing 70 Naehweisung in Krain 1872 bis 1807. 71 Verwendung gelangten Laubholzern derart hoch, dass nur vereinzelte Exem- plare den Einfliissen der Sommerdiirre und der Bora zu widerstehen ver- mochten. Meistentheils hatten sonach die hieftir aufgewendeten Kosten in einem aufierst ungiinstigen Verhaltnisse zum erzielten Erfolge gestanden. Aufierdem tragen die Laubholzpflanzungen in der Jugend zur Verbesserung des Bodens nichts bei, weil die Bora das herabgefallene Laub von den Culturflachen fortweht. Die Heisterpflanzung als Nachbesserung alterer Culturen dagegen ist sehr kostspielig und konnte demzufolge nur in sehr geringer Menge vorgenommen werden. Ubrigens sind schon gegenwartig in einzelnen alteren Schwarzfohren-Pflanzungen am Karste in Krain verschiedene Laub- holzer auf natiirlichem Wege, allerdings nur sporadisch, emporgediehen, sobald ihnen die Schwarzfohren den nothigen Schutz bieten konnten. Die Erfahrungen haben ferner gelehrt, dass fiir den grof en Betrieb der Karstaufforstungen in Krain ausschliefilich nur die Schzvarzfohre als wider- standsfiihige und zugleich bodenbessernde und schutzgevuahrende Holzart an- erkannt werden muss. Deshalb wird die Schwarzfohre in Hinkunft fiir die systematischen Karstaufforstungen, das ist fiir die Neuculturen der Karstoden, ganz ausschliefilich zur Verwendung gelangen. Dieselbe ist erwiesenermafien einzig und allein geeignet, die verodeten Standorte des krainischen Karstes im Verlaufe von 15 bis 20 Jahren nach deren Bepflanzung durch ihren reich- lichen Nadelfall derart zu verbessern und fiir die hinkiinftige Nachzucht edlerer Holzarten vorzubereiten, dass mit dem Unterbaue, beziehungsweise mit der Unterpflanzung, schattenliebender Holzer des Karstes ohneweiters mit dem besten Erfolge begonnen werden kann. Die in den benachbarten Wirtschaftswaldern und Forsten am krainischen Karstgebiete vorherrschenden Tannen und Buchen geben die sicherste Biirgschaft fiir das vollkommene Gelingen der Intentionen und fiir das Erreichen des Endzieles der Karst¬ aufforstungen. Wenn auch einzelne Fichten, Larchen und "VVeififohren, ferner einzelne Eichen, Eschen, Weifibuchen, Ahorne, Ulmen etc. als gepflanzte Liickenbiifier oder natiirliche Ansiedler hie und da zu verzeichnen sein werden, so sind und bleiben entschieden fiir die Karstwalder nur die Weifitannen und Rothbuchen auch in Hinkunft die herrschenden Holzarten, fiir deren Nachzucht und widerstandsfahiges Gedeihen uns die Natur allein die lehrreichsten Beispiele und Beweise liefert. Von grofieren Versuchen mit anderen Holzarten muss entschieden auch in Hinkunft abgerathen werden. Hinsichtlich der in diesem Jahrfiinft vorgenommenen Nachbesserungen von 532'34 ha Gesammtflache ist zu bemerken, dass im Durchschnitte pro 1 ha Nachbesserungsflache 3700 Stiick Pflanzen verwendet wurden, wobei jedoch mehrere Culturobjecte wahrend dieses Zeitraumes wiederholt nachgebessert werden mussten. Dass die relativen Kosten der Nachbesserungen gegenuber jenen der Neuculturen nicht besonders differieren, trotzdem letztere durch die Plerstellungskosten der Einfriedungsmauern namhaft belastet werden, griindet 72 sich am krainischen Karste auf mehrjahrige Erfahrungen. Diese Thatsache findet darin ihre Erklarung, dass der Fortschritt, beziehungsweise die Arbeits- leistung, in den Nachbesserungen durch die nothwendige Entwickelung der Arbeiterschaft in langgezogener Kette und durch die Vorwartsbewegung der- selben auf weiten Flachen beeintrachtigt wird. Im iibrigen unterscheiden sich aber die Arbeitskategorien und Lieferungen der Nachbesserungen von denen der Neuculturen durch gar nichts, so dass es ferner infolge der localen Verhaltnisse auch erklarlich wird, wenn einzelne Nachbesserungen relativ theuerer zu stehen kommen, als die ursprunglichen Neuculturen derselben Flache. 4. Karstaufforstungs-Commissionen. Dieses Jahrfunft (1886 bis 1890) ist ferner fur die Karstaufforstung in Krain mit Rucksicht auf die Durchfuhrungsmodalitaten von einer sehr wesent- lichen Bedeutung. Denn durch das Gesetz vom p. Marž i885, betreffend die Karstaufforstung im Herzogthume Krain (L. G. BI. Nr. 12 ), welches im vierten Theile dieser Schrift vollinhaltlich wiedergegeben wird, erhielt die systematische Durchfiihrung der Karstaufforstungen ihre legislative Grundlage. Nach Con- stituierung der Aufforstungs-Commission fur das Karstgebiet des Herzogthums Krain im Jahre 1886, deren Geschaftsordnung (L. G. BI. Nr. 10 ex 1886) und Wahlordnung (L. G. BI. Nr. 7 ex 1886) ebenfalls im nachfolgenden vierten Theile beigegeben erscheinen, wurden im Jahre 1889 die ersten Aufforstungen gemafi den Bestimmungen des obcitierten Gesetzes vorgenommen. Bis zum Jahre 1889 hatte der k. k. Landes-Forstinspector im Verordnungswege die Aufgabe, die jahrlichen Culturflachen zu ermitteln und die Aufforstungen derselben im Einvernehmen mit den betreffenden Besitzern durchzufuhren. Die privat- rechtlichen Besitz- und Eigenthumsverhaltnisse bereiteten hiebei mannig- fache Schwierigkeiten, deren Beseitigung nur auf legislativem Wege moglich wurde. Zufolge der Bestimmungen des § 2 des obcitierten Gesetzes ist gegen- wartig die Durchfuhrung der Karstaufforstung einer besonderen zehngliedrigen Aufforstungs-Commission iibertragen. Dieselbe besteht aus einem vom Ackerbau- minister ernannten Prasidenten, aus einem Vertreter der Landesregierung, aus je einem Vertreter der politischen Bezirksbehorden in Adelsberg und Loitsch, dem Landes-Forstinspector, einem Delegierten des Landesausschusses und aus vier Vertrauensmannern, von welchen je zwei von den Vorstanden der im Karstgebiete der oberwahnten politischen Bezirke gelegenen Gemeinden zu wahlen sind. GemaB den Bestimmungen des § 6 desselben Gesetzes hat die Com- mission behufs Einleitung der Aufforstung, unbeschadet der in dem be- stehenden Forstgesetze normierten Competenz der politischen Behorden, die aufzuforstenden Parcellen zu ermitteln und festzustellen. 7S Dieser Aufgabe hat die erste Karstaufforstungs-Commission unmittelbar nach ihrer Constituierung im Jahre 1887 entsprochen. Sie bestand aus fol- genden Mitgliedern: 1. ) Gustav Graf Thurn-Valsassina, Landeshauptmann in Krain, als Prasident; 2. ) Anton Globočnik, k. k. Regierungsrath, als Prasident-Stellvertreter; 3. ) Wenzel Goli, k. k. Landes-Forstinspector; 4. ) PViedrich R. v. Schwarz, k. k. Bezirkshauptmann des politischen Bezirkes Adelsberg; 5. ) Dr. Karl Rufi, k. k. Bezirkshauptmann des politischen Bezirkes Loitsch; 6. ) Otto Detela, Gutsbesitzer, als Delegierter des Landesausschusses; 7. ) Josef v. Obereigner, Forstmeister in Schneeberg; 8. ) Leopold Dekleva, Besitzer in Košana; 9. ) Fleinrich Kavčič, Besitzer in Prawald, Landtagsabgeordneter; 10.) Paul Gruden, Besitzer in Jeličen Vrh. Diese Commission hat in der zu Laibach am 30. Juli 1887 abgehaltenen Sitzung nachstehenden Beschluss gefasst: «Das Protokoli und Gutachten iiber die im Monate Mai 1887 stattgefundene commissionelle Begehung des Adels- berger Karstgebietes wird genehmigt.» Diesbeziiglich berichteten Regierungs¬ rath Anton Globočnik und Landes-Forstinspector Wenzel Goli, dass die engere Commission fiir Adelsberg Anfangs Mai 1887 die Steuerbezirke Feistritz, Seno- setsch, Wippach und Adelsberg als eigentliches Karstgebiet des Landes be- gangen und im grofien Ganzen die Anhohen und Abhange festgestellt hat, welche unter den Verhaltnissen des § 1 des Karstaufforstungsgesetzes sich befinden und daher aufzuforsten sind. Dieselben sind im diesfalligen Com- missionsprotokolle folgendermafien naher bezeichnet: A. Der Hohenrucken von St. Peter bi s zum Achatzberge sammt den beiderseitigen in die Thaler der Reka und der oberen Poik abfallenden Abhange. B. Die von der Bahnstation St. Peter ober der Eisenbahn ansteigenden oden Hutvveiden von Košana und Vrem bis an die Landesgrenze bei Divača. C. Die westlichen Abhange des Nanos in ihren tieferen Lagerungen von Ložica bis Oberfeld und dann jene des Kovkberges oberhalb Budajne und Zapuše bis Sturja. D. Die vom Markte Adelsberg gegen Norden sich ausbreitenden Karstflachen bis an die sich an dieselben anschliefienden bereits vorhandenen Waldbestande. E. Die oberhalb des Bahnhofes von Adelsberg und der Balin gegen Rakitnik ansteigenden Karsthutweiden der Ortschaften Adelsberg und Altendorf. Die Detailbestimmung der einzelnen Parcellen fiir die Anlage des Auf- forstungscatasters und die Erhebung allfalliger wirtschaftlicher Rticksichten, welche der Aufforstung entgegenstehen, kann erst nach grundhaltig durch- gefuhrter Verhandlung mit den Parteien und anderweitigen Localerhebungen erfolgen, um deren Vornahme die k. k. Bezirkshauptmannschaft Adelsberg bereits ersucht wurde. 74 Die obgenannte Commission nahm dies zur Kenntnis; sie genehmigte ferner das Gutachten der engeren Gommission bezuglich der in demselben Gutachten zur Aufforstung beantragten Liegenschaften und erklarte diesen Antrag als allgemeinen Aufforstungsplan in Gemafiheit des § 13 der Geschafts- ordnung mit dem Bemerken als mafigebend, dass auf Grund desselben die weiter erforderlichen Verhandlungen zu pflegen und die Aufforstungs-Erkennt- nisse zu fallen sind. Anschliefiend an diesen Commissionsbeschluss folgt ein Formulare fur die Karstaufforstungs-Erkenntnisse in Krain. Št. Razsodba, Komisija za pogozdovanje Krasa v vojvodini Kranjski razsoja na podstavi dognanih pozvedeb in svojega sklepa, storjenega v seji dnč . tako: V katastralni občini . ležeča . parcelna št. v ploskovni meri oziroma nje na.ležeči del v približni ploskovni meri . spada v zmislu § 1. zakona z dnč 9. mar- cija 1885. leta, dež. zak. št. 12, k onim zemljiščem, o katerih se misli, da bi moglo njih stalno oskrbovanje po pravilih um¬ nega gozdarstva zabranjevati pomnožitev elementarnih in obče-škodljivih neprilik kraškega svetd, oziroma zmanjšati te ne- prilike, in katere je tudi v bodoče, iz- vršujč vsakokratna gozdno-policijska do¬ ločila, oskrbovati po pravilih umnega gozdarstva. Zoper to razsodbo je odprt priziv, kateri se vloži v štirih tednih, štetih od vročitvenega dnč, pri tem uradu na c. kr. poljedeljsko ministerstvo. Komisija za pogozdovanje Krasa v voj¬ vodini Kranjski. V Ljubljani, unč . Zahl. Erkenntnis, Die Karstaufforstungs-Commission fur das Herzogthum Krain findet auf Grund der gepflogenen Erhebungen und des Sitzungsbeschlusses vom .... . zu erkennen: Die in der Catastral-Gemeinde. befindliche ... Parcelle Nr. im FlachenmaBe von beziehungsweise deren. \varts gelegener Theil im beilaufigen Flachen- maCe von . gehorte im Sinne des § 1 des Gesetzes vom 9. Marž 1885, L. G. B. Nr. 12, unter jene Grund- stiicke, deren standige forstmafiige Be- handlung zur Hintanhaltung einer Ver- scharfung und beziehungsvveise zur Her- beifuhrung einer Milderung der elemen¬ taren und gemeinschadlichen Ubelstande der Karstregion angemessen erscheint und welche auch weiterhin nach den jeweiligen forstgesetzlichen Bestimmungen forstmafSig zu behandeln sind. Gegen diese Entscheidung steht der binnen vier Wochen vom Zustellungstage an gerechnet hieramts einzubringende Re- curs an das h. k. k. Ackerbau-Ministerium offen. Karstaufforstungs-Commission fttr das Herzogthum Krain. Laibach a ir.. Die gesetzmafiige Ermittelung und Feststellung der aufzuforstenden Parcellen umschlieCt zufolge des obigen Beschlusses der Karstaufforstungs- Commission im politischen Bezirk Adelsberg eine Gesammtflache von 7077-05 ha Karstterrain. Bei der Zusammenstellung der zur Aufforstung bestimmten Parcellen wurden vorlaufig nur die vollkommen verodeten Plutweiden des Karstes im politischen Bezirk Adelsberg einbezogen, und es sind daher in der obigen Gesammtflache nur solche Parcellen enthalten, die sozusagen ohne jedweden Ertrag gelegen sind. Diese Karstoden sind in erster Reihe zur Aufforstung ermittelt und festgestellt worden. AuCer diesen ganzlich verodeten Parcellen werden nach Maflgabe der Nothwendigkeit auch noch minder ver- odete, immerhin aber sehr ertragsarme Hutweideparcellen, beziehungsweise Theile derselben, in die gesetzmafiige Aufforstung einbezogen, um weiterhin nach den forstgesetzlichen Bestimmungen forstmafiig behandelt zu werden. Auf diese Weise wird im Laufe der nachsten Decennien eine weitere Gesammt¬ flache von circa 8000 ha hinzukommen, so dass die Aufforstungs-Commission in Krain, speciell im politischen Bezirk Adelsberg, insgesammt eine Karst- flache von rund 15000 ha der gesetzmafiigen Wiederbewaldung zuzufiihren haben vvird. Wie bereits im ersten Theile dieser Schrift unter dem Titel: «Wirtschaft- liche Beniitzung des Bodens» und noch zuvor bei dem Titel: »Begrenzung und Ausdehnung* hervorgehoben wurde, betragt das Hutweide- und unproductive Terrain im politischen Bezirk Adelsberg insgesammt 29456 ha Flache. Da- von sind die obigen 15000 ha mehr oder minder verodeten und sozusagen ertragslosen Terrainflachen nachgewiesenermaflen ohne Gefahrdung des Haupt- wirtschaftsbetriebes der betreffenden Besitzer, ja vielmehr zum privatwirtschaft- lichen Vortheile derselben nach den Bestimmungen des obcitierten Gesetzes fiir die Aufforstung in Aussicht genommen. Der bessere Theil dieses Hut- weideterrains im restlichen Ausmafie von 14456 ha sowie die von der Auf¬ forstung ausgeschlossenen Wiesen mit einer Flache von 24560 ha, ferner 9435 ha Acker, daher zusammen 48451 ha landwirtschaftlicher Grundstiicke, werden der Viehzucht in Flinkunft ungeschmalert dienstbar bleiben. Bei intensiverer Beniitzung dieser landwirtschafdichen Grundstiicke und durch den Ubergang, wenn auch allenfalls nur zur theilvveisen Stallfiitterung, ist ihre Flache nach statistischen Analogi en ausreichend, zumindest 28500 Stiick Rinder vortheilhaft zu ernahren, wahrend jetzt im politischen Bezirk Adels¬ berg trotz der 63082 ha grofien Nahrflache auffallenderweise nur 17283 Stiick Rinder gehalten werden, deren Besitzer noch nebstbei iiber theilweisen Futter- mangel klagen. Allerdings entbehren diese in den Karstgemeinden oftmals gehorten, meist nur gevvohnheitsmafiigen Klagen der natiirlichen Begriindung. Nur aufierst selten in Jahren mit wochenlanger Sommerdiirre kommen un- giinstige Futterernten vor, die wohl einen natiirlichen Futtermangel zur Folge haben, der jedoch durch die eigene Schuld der Viehziichter und Landwirte, 76 wenn dieselben der Versuchung des Futterverkaufes bei hohen Preisen nicht widerstehen, hie und da in Futternoth ausarten kann. In dieser Beziehung sei jedoch auf die im ersten Theile dieser Schrift bei dem Titel: «Viehstand und Viehzucht* enthaltenen Schlussfolgerungen hingewiesen. Was die im § 5 des obcitierten Karstaufforstungsgesetzes normierten Bestimmungen anbelangt, das ist die Bildung eines Aufforstungsfonds zur Erfullung der in diesem Gesetze der Aufforstungs-Commission zugewiesenen Aufgaben, sowie zur Bestreitung der Regiekosten der Commission, kommt zu bemerken, dass dieser Fond, dessen Verwaltung der Aufforstungs-Commission ubertragen wurde, bereits im Jahre 1887 gegriindet worden ist. Als Zahlstelle des Fonds dient die krainische Landescasse in Laibach. Vor der Constituierung der Karstaufforstungs-Commission und ferner noch zwei Jahre nach derselben wurden die sammtlichen Aufforstungsarbeiten ausschliefilich nur aus Staats- subventionen beglichen, zu welchen der neugegriindete Fond in den beiden Jahren 1887 und 1888 nur insoferne herangezogen wurde, als das Erfordernis fiir Aufforstungspramien und Remunerationen vorhanden war. Das erste Gesammt-Erfordernis wurde aus dem Fonde erst im Jahre 1889 bedeckt. In demselben Jahre ist auch die erste Staatssubvention diesem Fonde zu- gefuhrt worden. Die nachstehende Tabelle enthalt die Geldgebarung des Fonds fur die Jahre 1887 bis inclusive 1890. 77 5. Reehnungs- betreffend den Karstaufforstungsfond in Krain 78 f. Abschluss fiir die Jahre 1887 bis inclusive 1890. 79 Die summarische Nachweisung der Karstaufforstung in Krain, betreffend das Jahrfiinft 1891 bis 1895, ist in der Tabelle auf S. 70 und 71 ent- halten. Die Neuculturen dieses Zeitraumes betragen 47 D 29 ha und die Nach- besserungen 771 ’28//« Gesammtflache. Fiir dieselben wurden 8103270 Stiick Nadelholzpflanzen — vorherrschend Schwarzfohren, und zwar in den Neu¬ culturen ausschliefllich, — ferner in den Nachbesserungen nebstbei Tannen, Fichten und WeiiJfohren sowie 251 kg Tannen-, Fichten- und Fohren- samen zum Unterbau und zur Platzesaat auf Liicken in alteren Culturen verwendet. In den Neuculturen kamen 5035000 Stiick Schvvarzfohren, das ist pro 1 ha 10700 Stiick Pflanzen zur Verwendung. Von den^ 3068270 Stiick Nadelholzpflanzen, die zu den Nachbesserungen verwendet wurden, waren 2776270 Stiick Schwarzfohren, 116000 Stiick Fichten, 104000 Stiick Weii3fohren und 72000 Stiick Tannen. Die kostspielige Pflanzung von Laubholzern wurde aus den voran- gefiihrten Griinden vollkommen aufgegeben. Die Gesammtkosten der Aufforstungen, einschlieftlich der Aufsichts- und Regiekosten, betragen in diesem Jahrfiinft die Summevon 55115 fl. 72kr.o.W. Die Zusammensetzung dieser Gesammtkosten war dieselbe wie im vorher- gegangenen Zeitraum, und wird diesbeztiglich auf die Rechnungsgebarung des Aufforstungsfonds in der Tabelle auf S. 86 und 87 hingewiesen. Ebenso entsprechen die relativen Pflanzungskosten (pro Mille 4 fl. 50 kr.) sehr genau dem beziiglichen Durchschnitte des letzteren Zeitraumes. Selbst- redend sind dieselben nach Ausscheidung der an Privatbesitzer gezahlten Aufforstungspramien und Remunerationen, sowie nach Ausscheidung der Auf- sichtskosten, Cataster-, Commissions- und anderweitigen Kosten, die den Fond belasten, berechnet worden. Bemerkenswert ist jedoch der Kostenpunkt der Pflanzenlieferung. Im Jahre 1891 betrugen die Lieferungskosten pro Mille Pflanzen 30 kr., in den Jahren 1892, 1893 und 1894 hingegen 40 kr. und im Jahre 1895 dagegen 50 kr. In Anbetracht dessen, dass die durchschnittlichen Gesammtkosten der Pflanzungen in diesem Jahrfiinft pro Mille 4 fl. 50 kr. betragen und dass pro 1 ha Neuculturen 9- bis 12000 Pflanzen verwendet wurden, berechnen sich die mittleren Culturkosten pro 1 ha von 40 fl. 50 kr. bis 54 fl. Zu den Nach¬ besserungen ist ferner zu bemerken, dass dieselben durchschnittlich pro 1 ha Flache circa 4000 Pflanzen, daher 18 fl. Gesammtkosten erforderlich machten. Nach der bereits im Jahre 1886 erfolgten Constituierung der ersten Karst- aufforstungs-Commission, deren seinerzeitige Mitglieder oben genannt worden, sind weiterhin mehrfache Veranderungen des Mitgliederstandes eingetreten. 80 Der erste -Prasident dieser Commission, Graf Gustav Thurn-Valsassina, wurde seiner ersprieGlichen Thatigkeit nach wenigen Jahren (im Jahre 1888) durch den Tod entrissen. Als Nachfolger desselben wurde Dr. Josef Poklukar, Landeshauptmann in Krain, im Jahre 1889 zum Prasidenten ernannt. Unter dessen Prasidium bestand die Karstaufforstungs-Commission aus folgenden Mitgliedern: 2. ) Josef Dralka, k. k. Regierungsrath, als Prasident-Stellvertreter; 3. ) Wenzel Goli, k. k. Landes-Forstinspector; 4. ) Friedrich Ritter v. Schwarz, k. k. Bezirkshauptmann des politischen Bezirkes Adelsberg; 5. ) Dr. Michael Gstettenhofer, k. k. Bezirkshauptmann des politischen Bezirkes Loitsch; 6. ) Otto Detela, Gutsbesitzer, als Delegierter des Landesausschusses; 7. ) Heinrich Kavčič, Besitzer in Prawald; 8. ) Mathias Ambrožič, Besitzer in Neudirnbach; g.) Josef v. Obereigner, Forstmeister in Schneeberg; 10.) Paul Gruden, Besitzer in Jeličen Vrh. An Stelle des k. k. Regierungsrathes Anton v. Globočnik, anlasslich dessen Austrittes aus dem Staatsdienste, wurde k. k. Regierungsrath Josef Dralka zum Prasidenten-Stellvertreter dieser Commission ernannt. Infolge der Versetzung des k. k. Bezirkshauptmannes Dr. Karl RuG zur k. k. Statthalterei in Graz wurde sein Amtsnachfolger, k. k. Bezirkshauptmann Dr. Michael Gstettenhofer, als Commissionsmitglied einberufen. Ferner sind durch Todesfalle aus der Commission geschieden: Leopold Dekleva, Besitzer in Košana, f 1888 (an seine Stelle wurde Mathias Ambrožič, Besitzer in Neudirnbach, gewahlt); Josef Samsa, Ersatzmann und Besitzer in Koseze, f 1888 (an dessen Stelle wurde zum Ersatzmanne Johann Urbančič, Besitzer in Dornegg, neugewahlt). Neuerdings sind im Jahre 1890 durch Versetzungen Ferdinand Marquis von Gozani als Bezirkshauptmann in Adelsberg und Gustav del Cott als Bezirkshauptmann in Loitsch an Stelle der obengenannten Mitglieder in die Commission einberufen worden. Im Jahre 1891 betrauerte wieder die Commission das Ableben ihres verdienstvollen Prasidenten, des Landeshauptmannes Dr. Josef Poklukar, der ungeachtet seiner kurzen Functionsdauer einen wesentlichen Einfluss auf den Fortschritt der Karstaufforstung ausgeiibt hatte. Nach seinem Tode wurde im Jahre 1892 Landeshauptmann Otto Detela zum Prasidenten der Aufforstungs-Commission in Krain ernannt. 81 Zufolge der im Jahre 1892, nach Ablauf der normierten ftinfjahrigen Thatigkeitsdauer vorgenommenen Neuwahl wurden in die Karstaufforstungs- Commission in Krain wieder~, beziehungsweise neugewahlt und ernannt: 1. ) Otto Detela, Landeshauptmann in Krain, Gutsbesitzer etc., als Prasident; 2. ) Josef Dralka, k. k. Regierungsrath, als Stellvertfeter des Prasidenten; 3. ) Wenzel Goli, k. k. Forstrath und Landes-Forstinspector; 4. ) Ferdinand Marquis v. Gozani, k. k. Bezirkshauptmann in Adelsberg; 5. ) Gustav del Cott, k. k. Bezirkshauptmann in Loitsch; 6. ) Dr. Franz Papež, Advocat und Landesausschussbeisitzer in Laibach, als Delegierter des Landesausschusses; 7. ) Heinrich Kavčič, Landtagsabgeordneter und Besitzer in Prawald; 8. ) Mathias Ambrožič, Besitzer in Neudirnbach; 9. ) Johann Gruden, Besitzer in Jeličen Vrh; * 10.) Thomas Tolazzi, Besitzer in Unterloitsch.** Im Jahre 1893 hat abermals die Commission ein verdienstvolles Mitglied durch das Ableben des Landtagsabgeordneten Heinrich Kavčič, Besitzer in Prawald, verloren. Dessen Ersatzmann war bis zur Neuwahl Josef Čuček, Besitzer in Grafenbrunn, und als Nachfolger und Commissionsmitglied wurde im Jahre 1893 Leopold Dekleva, Besitzer in Buje, neugewahlt. Durch Versetzung des k. k. Bezirkshauptmannes Ferdinand Marquis von Gozani nach Laibach wurde im Jahre 1895 an seine Stelle k. k. Regierungs- secretar Wilhelm Laschan Ritter v. Moorland als Leiter der k. k. Bezirks- hauptmannschaft Adelsberg in die Commission einberufen. Was die Rechnungsgebarung iiber den Karstaufforstungsfond in Krain fur die Jahre 1891 bis einschliefilich 1895 betrifft, so ist dieselbe in der Tabelle auf S. 86 und 87 enthalten. Die summarische Nachweisung der Karstaufforstung in Krain, betreffend die letzten beiden Jahre 1896 und 1897, ist hingegen in der Tabelle auf S. 70 und 71 enthalten. Die Neuculturen dieser zwei Jahre betragen 324'29 ha und die Nachbesserungen hinwieder 232'44 ha Gesammtflache. Fur die ersteren wurden ausschlielSlich nur Schwarzfohren, und zwar 3242000 Stilck beniitzt. Fur die letzteren gelangten hingegen 758000 Stiick Schwarzfohren, ferner 73000 Stiick Fichten, 64000 Stiick Tannen und endlich auch 59000 Stiick Wei6fohren zur Verwendung. * An Stelle seines inzwischen verstorbenen Vaters Paul Gruden, der seit dem Be- stande der Commission dieser angehort hatte. ** An Stelle des Forstmeisters Josef v. Obereigner in Schneeberg. 82 Die Gesammtkosten dieser Aufforstungen, einschliefilich der Aufsichts- und Regiekosten, betragen in diesen beiden Jahren zusammen 28463 fl. 49 kr. Hinsichtlich der Zusammensetzung dieser Kosten wird auf die nachfolgende Rechnungsgebarung des Aufforstungsfonds auf S. 88 und 89 hingewiesen. Inbetreff der relativen Pflanzungskosten, die sich im Durchschnitt auf 5 fl. 6 kr. pro Mille Pflanzen berechnen, ist zu bemerken, dass die schon seit dem Jahre 1894 nachhaltig von Jahr zu Jahr immer hoher steigenden Taglohne der Culturarbeiterschaft diese Erhohung der relativen Kosten mit sich gebracht haben. Im Vergleiche zu den friiheren Jahren sind die gegen- wartigen Taglohne am Karste iiberhaupt um 10 bis 15 Procent gestiegen. Dieselben betragen jetzt ftir Manner 80 bis 90 kr., fiir Weiber 50 bis 60 kr., fiir Kinder 25 bis 30 kr. Auflerdem entrichtete die Aufforstungs-Commission fiir die Lieferung der Pflanzen im Jahre 1896 pro Mille 50 kr. und im Jahre 1897 hinwieder 60 kr., wogegen diese Vergiitung in den Jahren 1892 bis 1894 nur 40 kr. pro Mille betragen hat. Zu den Neuculturen dieser beiden Jahre wurden pro Hektar durchschnittlich 10000 Pflanzen verwendet, wobei die Gesammtkosten der Pflanzung pro Hektar im Mittel 49 fl. 75 kr. betrugen. Fiir die Nachbesserungen wurden dagegen pro Hektar im Durchschnitte 4100 Stiick Pflanzen verwendet, wobei die mittleren Kosten dieser Nachbesserungen sich pro Mille Pflanzen auf 5 fl. 35 kr. belaufen, so dass ein Hektar Nachbesserungsflache durchschnittlich circa 21 fl. 90 kr. kostete. Die im vergangenen Jahre 1897 eingetretenen Veranderungen in der Zusammensetzung der Karstaufforstungs-Commission in Krain gestalteten sich in nachstehender Weise: Regierungsrath Josef Dralka schied aus dem activen Staatsdienste mit dem Titel und Charakter eines Hofrathes und trat in den Ruhestand iiber. Seine nahezu zehnjdhrige, sehr erspriefiliche Thatigkeit, welche derselbe als Vertreter der k. k. Landesregierung und als Stellvertreter des Prasidenten der Commission entfaltete, wurde in der Sitzung dieser Commission am 29. Juli 1897 durch die einstimmige Votierung des Dankes zum Ausdrucke gebracht. Daraufhin wurde zum Vertreter der k. k. Landesregierung der k. k. Landesregierungs-Secretar Dr. Heinrich Edler v. Cron ernannt. Ferner trat infolge Neuwahl eines Landesausschussbeisitzers an Stelle des Dr. Franz Papež im Jahre 1897 der Reichsraths- und Landtagsabgeordnete Franz Povše als Delegierter des Landesausschusses in die Commission. Die gegenwartige Karstaufforstungs-Commission in Krain besteht demnach aus folgenden Mitgliedern: 1. ) Otto Detela, Landeshauptmann in Krain, Gutsbesitzer etc. etc., als Prasident; 2. ) Dr. Heinrich Edler v. Cron, k. k. Landesregierungs-Secretar, als Ver¬ treter der k. k. Landesregierung; 83 ii 3. ) Wenzel Goli, k. k. Oberforstrath und Landes-Forstinspector, als Stell- vertreter des Prasidenten; 4. ) Wilhelm Laschan Ritter v. Moorland, k. k. Bezirkshauptmannn, als Vertreter des politischen Bezirkes Adelsberg; 5. ) Gustav del Cott, k. k. Bezirkshauptmann, als Vertreter des politischen Bezirkes Loitsch; 6. ) Franz Povše, Reichsraths- und Landtagsabgeordneter, als Delegierter des Landesausschusses; 7. ) Leopold Dekleva, Besitzer in Buje, als Vertrauensmann; 8. ) Mathias Ambrožič, Besitzer in Neudirnbach, als Vertrauensmann; 9. ) Johann Gruden, Besitzer in Jeličen Vrh, als Vertrauensmann; 10.) Thomas Tolazzi, Besitzer in Unterloitsch, als Vertrauensmann. Ersatzmanner: 1. ) Karl Jellen, k. k. Forstinspections-Adjunct in Adelsberg, als Ersatzmann des k. k. Landes-Forstinspectors; 2. ) Josef Čuček, Besitzer in Grafenbrunn; 3. ) Franz Novak, Besitzer in Britof; 4. ) Josef Habe, Besitzer in Zadlog; 5. ) Franz Modic, Landtagsabgeordneter und Besitzer in Lahovo. Die vier letzteren als Ersatzmanner der obigen Vertrauensmanner. In der nachfolgenden Tabelle auf S. 88 und 89 sind die Gebarungen uber den Karstaufforstungsfond fiir die beiden Jahre 1896 und 1897 sowie der Rechnungsabschluss des Fonds vom Beginne desselben bis inclusive 1897 enthalten. Aus derselben geht hervor, dass am Jahresschlusse 1897 die Karstaufforstungs-Commission einen Cassarest im Betrage von 7250 fl. 74 kr. aufzuweisen hatte, nachdem die Gesanimteinnahmen des Fonds wahrend seines bisherigen Bestandes iojjig fl. 75-5 kr. und die Gesanimtausgaben 96065 fl. 15 kr. betragen haben. Vor der Griindung des Karstaufforstungsfonds wurden die Aufforstungen am krainischen Karste, und zwar vom Jahre 1872 angefangen, ausschliefilich mit Staats-Subventiormi bewerkstelligt, deren Gesammtsumme den Betrag von 36041 fl. 85'5 kr. 6. W. reprasentiert. Demzufolge wurden insgesammt, das ist vom Jahre 1872 bis inclusive 1897, fiir die Karstmifforstungen in Krain 132106 fl. 87 kr. 6. W. verwendet. Mit diesem Geldaufvvande wurden am krainischen Karste insgesammt 21222580 Stuck Waldbdumchen eingesetzt und auBerdem noch 251 kg Holz- samen unterbaut, wodurch zusammen 124 . 0'78 ha Karstode 7 i vuiederbeivaldet und 1814-35 ha Karstaufforstungen sowie auch theihveise bebuschte Ilut- weiden nachgebessert wurden. 84 Sowohl die Aufforstungen der letzten Jahre als auch die Culturen und Jungholzer der vorangegangenen Lustren gedeihen in der schonsten Weise. Allerdings erfordern die jiingsten Aufforstungen bis zu ihrem zehnten Jahre wiederholte Nachbesserungen. In den zehn- bis fiinfundzwanzigjdhrigen Culturen und Jungholzern hat sich bereits uberall eine Nadel- und Humusschichte von 7 bis Ig cm Dicke abgelagert. Sie bedeckt den felsigen und steinigen Boden und wird nur von den groCeren Felstriimmern unterbrochen. Die Zuwachsverhaltnisse der zur Karstaufforstung in Krain verwendeten Holzarten, insbesondere die der vorherrschenden Schvoarzfohre, sind als sehr giinstig zu bezeichnen. Die zwanzig- bis fiinfundzwanzigjahrigen Fohrenjung- holzer haben eine mittlere Hohe von gg bis jg m aufzuweisen. Ebenso ist der Starkezuwachs entsprechend grob; der mittlere Durchmesser in einer Hohe von 0'5 m liber dem Boden betragt 126 bis 172 mm. Der laufendjahrliche Starkezuvuachs fiir die letzten fiinf Jahre ist demnach 9'2 mm. Die bisherigen Unterpflanzungen von WeiJ 3 tannen und die Liickennach- besserungen mit Fichten stehen und gedeihen sehr gut. In der umfangreicheren Fortsetzung derselben tmd in der successiven Umvuandlung der Fdhrenvorculturen in voertvolle Tannenivalder gipfelt das Endziel der Karstaufforstung in Krain. 88 Reehnungs- betreffend den Karstaufforstungsfond 86 Abschluss in Krain fiir die Jahre 1891 bis inclusive 1895. 87 Reehnungs- betreffend den Karstaufforstungsfond in Krain 88 Absehluss fiir die Jahre 1887 bis inclusive 1897. 89 12 6. Aufforstungs-Praliminare pro 1898. Im Anschlusse sei hier noch das Aufforstungs-Praliminare fiir das Jahr 1898 angereiht. Auf Grund des vom k. k. Oberforstrath und Landes-Forstinspector Wenzel Goli in der Sitzung der Karstaufforstungs-Commission am 29. Juli 1897 entwickelten Arbeitsprogrammes fiir das Jahr 1898, welches von der Commission genehmigt wurde, sind Neuculturen in einer Flachenausdehnung von 106 - 36//rt und Nachbesserungen von 270'34 ha projectiert. Fiir diese Aufforstungen werden aus dem k. k. Forstgarten in der Gradisa bei Laibach insgesammt 2521000 Stiick Nadelpflanzen, und zwar: Schwarzfohren 2341000 Stiick, Tannen 105000 Stiick, Fichten 45000 Stiick, Weififohren 30000 Stiick, zur Verwendung gelangen. Das Geld-Erfordernis wird hiefiir nachstehenderweise praliminiert: 1. ) Aufforstungen. 14642 fl. 2. ) Einfriedungsmauern. 994 » 3. ) Grundankauf. 500 » 4. ) Aufforstungscataster. 200 » 5. ) Commissionskosten. 800 » 6. ) Aufsichtskosten. 2060 » 7. ) Remunerationen und Regiekosten . . . 674 » 8. ) Verschiedene Kosten. 100 » Zusammen . . 19970 fl. Die Bedeckung dieses Gesammt-Erfordernisses erscheint durch Beitrage des Staates, des Landes und durch sonstige Zufliisse gesichert. 7. Besehadigungen der Karsteulturen. So wie jede gute und niitzliche Sache, so hat auch die Karstaufforstung ihre eigenen Feinde. Die gefahrlichsten derselben, namlich die Menschen und Weidethiere, werden in sehr wirksamer Weise durch die strenge Forstaufsicht und durch die Einfriedungsmauern, deren Gesammtlange 28432 m betragt, abgehalten. Die Bekampfung der iibrigen Feinde, sowie die Vorbeugungs- maBregeln behufs Hintanhaltung grofierer Besehadigungen, machen eine be- standige Uberwachung der Culturobjecte erforderlich; die hiefiir aufgewendeten Kosten werden von Jahr zu Jahr grofier. Allerdings belasten sie die Gesammtheit der Aufforstungsflachen, die ebenfalls jahrlich an Ausdehnung zunehmen. Die aufgewendete Miihe und die namhaften Geldopfer, welche die Karst- aufforstungen mit sich bringen, erleiden dessenungeachtet noch, und zwar theil- weise durch groBere und kleinere Besehadigungen, unvermeidliche Storungen welche den, allgemeinen Fortschritt und Erfolg dieser Arbeiten schmalern. 90 Verursacht werden solche Beschadigungen einerseits durch Insecten, anderseits durch die bekannten elementaren Ubelstande des Karstes und am haufigsten durch Feuer. Unter den culturschadlichen Insecten, deren Vorhandensein am Karste die wiederholten Nachbesserungen mitverschuldet, sind in erster Reihe die Engerlinge der Mai- und Junikafer zu bezeichnen. Dieselben sind in den Karstculturen am haufigsten und schadlichsten. VVeiters sind zu nennen: die Raupen der Kieferntriebwickler und der Kiefernspinner. Die ersteren kommen in allen den fiinf- bis zwolfjahrigen Culturen allerdings nur sporadisch vor. Dieselben werden jahrlich sorgfaltig vernichtet, um ihre Vermehrung hintan- zuhalten. Die letzteren, die Kiefernspinner, wurden in den Jahren 1896 und 1897 nur bei Wippach beobachtet. Sie hatten dort in den achtzehnjahrigen Culturen nur ein mafiiges Vorkommen und wurden mit grofier Sorgfalt be- sonders im Raupenstadium gesammelt und vernichtet. Im Winter 1895/96 wurden 4 ha von der zvvolfjahrigen Cultur «Ober der Grotte* bei Adelsberg durch Schneebriiche zugrunde gerichtet. In gleicher Weise wurde im selben Winter auf einer Flache von 0'10 ha die zehnjahrige Cultur «Selce* zerbrochen. Am zahlreichsten wurde das Naclibesserungsprocent der Culturen durch die Diirre im Sommer und durch die Bora im Winter verursacht und diese elementaren Ubelstande, zu welchen noch der Engerlingfrafi hinzukommt und die nur durch wiederholte Nachbesserungen besiegt werden konnen, begriinden eben das namhafte Nachbesserungsprocent. Inbegriffen unter den Nachbesserungen sind auch die Aufforstungen von 17’91 ha Brandflachen. Dieselben sind eigentlich als kostspieligere, zweitmalige Neuculturen zu betrachten. Aber sie wurden aus formellen Griinden zu den Nachbesserungen hinzugerechnet, um den Aufforstungscataster in der Rubrik der Neuculturen gegeniiber der Natur ubereinstimmend zu erhalten. Die obigen Brandflachen bestehen aus dreizehn, verschieden grofien Brandobjecten, die local getrennt sind und in den Jahren 1881 bis 1897 verzeichnet wurden. Sieben Feuer wurden durch den Funkenflug von Locomotiven verursacht. Hingegen blieb in sechs Fallen die Ursache des Brandes unbekannt. Die Stidbahn leistete ftir die ersteren Brande eine Entschadigung von zusammen 664 fl. 72 kr. an den Karstaufforstungsfond. Die letzteren Brandschaden von zusammen 940 fl. blieben dagegen unvergiltet. Zur Hintanhaltung von Feuersgefahren durch Funkenflug von Locomotiven wurden entlang der Eisenbahn auf den gefahrdeten Strecken ahnliche Trockenmauern hergestellt, wie dieselben zur Einfriedung der Culturobjecte, beziehungsweise zur Abhaltung der Weidethiere errichtet werden. 91 12 51 8. Nutzungen der Karstculturen. In den ersten Jahren nach der Einfriedung und Verhegung der Karst¬ culturen stellt sich auf den allermeisten Flachen ein reichlicher Graswuchs ein. Stellenweise wird dieser Graswuchs derart iippig, dass derselbe sich den jugendlichen Schwarzfohren, die als zweijahrige Pflanzen eingesetzt werden, durch mehrere Jahre hindurch nicht blofi als nachtheilig, sondern geradezu als gefahrlich erweist. Diese Nachtheile und Gefahren bestehen in der Uber- wucherung und Verdammung der Fohrenpflanzen wahrend der Vegetationszeit und beim trockenen Zustande der Graser in der raschen Fortleitung und Ausbreitung von Bodenfeuern, die in wenigen Stunden auf grofteren Cultur- flachen die aufgewendeten Bemiihungen und Geldopfer vernichten konnen. Aus diesen Griinden schon allein miissen die Culturobjecte anfanglich mit grofierer Sorgfalt gepflegt und gereinigt werden. Dort, wo die Grasnutzung in den Karstculturen von den Eigenthiimern und Besitzern des Terrains unentgeltlich erfolgt oder wo die Aufforstungs-Commission, falls die Besitzer solcher Liegenschaften auf die muhsame Grasgewinnung mit der Sichel ver- zichten, diese vorsichtige Nutzung an dritte Personen gegen eine angemessene Vergiitung hintangibt, erwachsen daraus fiir den Karstaufforstungsfond keinerlei Kosten. Aber auf einzelnen, sozusagen unzuganglichen Karstculturen miissen die Grassauberungen ohne Aufschub zu einer bestimmten Zeit vorgenommen werden, ohne dass sich hiefiir weder die Berechtigten noch andere Abnehmer melden. In solchen Fallen erwachsen dem Fonde aus der Grasgewinnung verschiedentliche Ausgaben fiir Taglohne und Aufsichtskosten. Die, nebenbei bemerkt, mit dem Futtergewachse «Poligonum sachalinense» angestellten Pflanzungsversuche ergaben ein recht erfreuliches Resultat, und verspricht dieses Dauergewachs einen sehr vortheilhaften Futterertrag zu liefern. Eine grofiere Nutzung der Karstculturen besteht darin, dass nach erfolgtem Kronenschluss in der dichten Schwarzfohren-Pflanzung durch die Aufastung der Vorwiichse und durch die Entnahme der unterdriickten Baumchen eine Menge Streu- und Brennholz - Material gewonnen wird, welches den Besitzern zugute kommt. Theihveise findet dieses Reisig - Material auch seine vortheil- hafte Verwendung zur Feuerung in den landesiiblichen Kalkofen. Noch grofiere Mengen von Fohrenreisig und Stangen werden in den- jenigen Karstculturen gewonnen, wo mittelst kleiner Locherhiebe und mittelst der Duchforstungen und Lauterungen der zwanzig- und mehrjahrigen Jung- wiichse die Schwarzfohren zu Gunsten der Zukunftsholzer des Karstes entfernt werden. Obzwar diese Umwandlung der reinen Fohren-Jungwuchse in Tannen- und Fichten-Culturen mit eingesprengten Laubholzern erst nach dem zwanzigsten Jahre der Fohrenpflanzungen eingeleitet und hierauf nur successive durch- gefiihrt werden kann, also am krainischen Karste mit seinen knapp 25jahrigen Fohrenculturen die Urmvandlung erst in den letztverflossenen Jahren in Angriff 92 genommen wurde, so konnen die ersten diesbeziiglichen Resultate als recht befriedigend bezeichnet werden. Durch diese Vornutzungen, welche den Besitzern der aufgeforsteten einstmaligen Karstoden die ersten namhafteren Ertrage abwerfen, wird endlich auch die vorgefasste Abneigung der Karstbevolkerung gegen die minderwertige Schwarzfohre nach und nach verschwinden. Dieses Vorurtheil wird umso rascher eines Besseren uberwiesen werden, je grofier und umfangreicher die Tannen- und Fichtenjungwuchse im Schutze ihrer stiefmiitterlich angesehenen Schwarzfohren emporgediehen sein werden. Bestimmterweise ist zu gewartigen, dass auch die letzten Zweifler und Widersacher der Karstaufforstung schon in dem nachsten Decennium, durch den Anblick der ersten vollzogenen Cultur-Metamorphose bekehrt und daraufhin entgegenkommend, als Forderer der offentlichen Wohlfahrt zur Seite stehen werden. Nebenher ist noch zu bemerken, dass sich in den zusammenhangenden Karstculturen neben einer groBeren Menge von niitzlichen Vogeln auch bereits Wild (Basen und Rehe) angesiedelt hat. Einen anerkannt gunstigen Einfluss, der stellenweise schon als Nutzen erwiesen ist, bringen die von Jahr zu Jahr emporwachsenden Karstaufforstungen entlang der Siidbahn dadurch hervor, dass die Schneeverwehungen sehr wesentlich abgeschwacht worden sind. Dieselbe Wahrnehmung wurde auch auf den die alteren Karstculturen durchziehenden Strafien und Fahrwegen gemacht. Das fruherer Zeit beobachtete Schneetreiben bei Borastiirmen findet schon gegen- wartig an den alteren Aufforstungen ein Hindernis, durch das die Bora ab- geschwacht und zugleich der Schnee zuriickgehalten wird. Thatsachlich finden gegenwartig die Schneemassen ihre natiirliche Ablagerung in den Karstculturen entlang der Eisenbahn, ohne Verwehungen der Bahneinschnitte in jener Weise verursachen zu konnen, wie solche ehevor den Bahnverkehr durch mehrere Tage ganzlich in Stockung brachten und die Seestadte Triest, Pola und Fiume formlich blockierten. Diese niitzlichen Wirkungen der Karstaufforstung werden selbstverstandlich im Fortschritte der Arbeiten und insbesondere im Heranwachsen der Culturen zu Hochwaldern, die eine nachhaltige Bewirtschaftung im Plenterbetriebe er- fordern werden, den elementaren und gemeinschadlichen Ubelstanden der Karstregion immermehr begegnen und dieselben schliefilich vollkommen iiber- waltigen. Nach mehrere Decennien fortgesetzter Aufforstungsthatigkeit wird der Karst in Krain die Wohlfahrtswirkungen einer beivaldeten Bet'glandschaft wohl erst kunftige Ge7ierationen im vollen Umfange beurtheilen lassen. 93 9. Organisation der Forstaufsieht. Anfanglich wurden die Karstaufforstungen im politischen Bezirk Adelsberg von den landesfiirstlichen Forstaufsichts-Organen deš genannten Bezirkes iiberwacht. Solange die Flachen der bevvaltigten Karstculturen nur circa 300 ha umfriedeten, komite die Aufsicht derselben in dieser Weise und durch Fleranziehung von Gelegenheitsvvachtern (Feld- und Waldhiiter der Gemeinden, Bahnvvachter der Stidbahn und StraiJen-Einraumer) gegen angemessene Ent- schadigung dieser Wachter ausgeiibt werden. Nachdem damals schon die ortlich weit voneinander entfernten Culturobjecte solche Ubervvachung erschwerten, wurde daher im Jahre 1890 von der Karstaufforstungs-Commission ein be- soldeter Forsthiiter bestellt und in den Jahren 1891 bis 1893 auf Rechnung des Fonds drei besoldete Forsthiiter fiir die Karstaufforstungen angestellt, zu welchen im Jahre 1894 noch ein vierter hinzukam. Wahrend des Jahres 1895 wurde nebst den vier Forsthiitern noch ein Forstwart fur den Karst aus dem Fonde besoldet. Dieses Aufsichtspersonale blieb in den Jahren 1896 und 1897 ohne Veranderung im Dienste der Karstaufforstungs-Commission. Die letzt- jahrige Besoldung derselben betrug fur den Forstwart 680 fl. und fiir die Forsthiiter (je 210 fl.) zusammen 840 fl.; wahrend iiberdies den Gelegenheits¬ vvachtern fiir einzelne Culturobjecte Remunerationen im Betrage von 112 fl. ausbezahlt wurden. Fiir das besoldete Aufsichtspersonale wurden aus dem Fonde gezahlt: im Jahre 1890 230 fl. » * 1891 725 » » » 1892 725 » > » 1893 725 » » » 1894 905 » » » 1895 1310 » » » 1896 1430 » » * 1897 1520 » Summa . . 7570 fl. Aufierdem betragen die Remunerationen der Gelegenheitswachter fiir die Zeit vom Jahre 1887 bis einschliefilich 1897 die Summe von 1183 fl. 50 kr. Diesem nach beziffern sich die bisherigen Gesammtkosten der Forstaufsieht auf 8753 fl. 50 kr. 6. W. Nachstehend theilen wir die Dienst-Instruction fiir die Forsthiiter der Karstaufforstungs-Commission fiir das Herzogthum Krain mit. Dieselbe lautet: 94 § 1 - Dienstliche Stellung und Unterordnung. Die von der Karstaufforstungs-Commission bestellten Forsthiiter, deren Be- stellung nebst der Bestimmung des Jahreslohnes und allfalliger sonstiger Beziige auf Grund der diesbeziiglich von der Commission gefassten Beschliisse dem Prasi- denten zusteht, unterstehen in disciplinarer Hinsicht diesem, in dienstlicher Beziehung jedoch dem k. k. Landes-Forstinspector, beziehungsweise dessen Stellvertreter. Sie werden in der Ausiibung ihres Dienstes von dem jeweilig in Adelsberg amtierenden 1. f. Forsttechniker und dem k. k. Forstwarte der politischen Verwaltung iiberwacht und haben deren dienstlichen Auftragen und Anordnungen Folge zu leisten. § 2 - Beeidigung. i Die Forsthiiter werden fur den Forstschutzdienst in GemaJheit des § 52 des Forstgesetzes und der Bestimmung der Ministerial-Verordnung vom 1. Juli 1857, R. G. BI. Nr. 124, in Eid und Pflicht genommen. In Ausiibung des Dienstes werden die beeideten Forsthiiter als offentliche Wache angesehen, genieCen in dieser Beziehung alle im Gesetze gegriindeten Rechte, welche den Civilwachen zukommen, sind befugt, im Dienste ein Seitengewehr, und verpflichtet, als Abzeichen das mit dem Gesetze vom 29. Mai 1887 und Landes- regierungs-Verordnung vom 2. December 1887, Z. 11430 L. G. BI. Nr. 29, vor- geschriebene ovale Schild auBen am Ročke auf der linken Brustseite zu tragen. Jedermann ist gehalten, den dienstlichen Aufforderungen der Forsthiiter Folge zu leisten. Ubrigens haben sich Letzere an die Bestimmungen der §§ 55, 56, 57 und 58 des Forstgesetzes zu halten. § 3 . Diensteseinfuhrung. Jedem Forsthiiter wird ein bestimmter Schutzbezirk (Begehungsrayon) zur un- mittelbaren Ubervvachung zugewiesen. Die Einfuhrung in den Dienst erfolgt durch den 1. f. Forsttechniker von Adels¬ berg, und es werden ihm nebst der Vorzeigung der einzelnen Culturobjecte und deren Begrenzung bei diesem Anlasse die mit seinem Dienste verbundenen Obliegen- heiten vorgehalten und Ausziige, eventuell Abschriften, von den auf die einzelnen Objecte Bezug habenden Erkenntnissen ausgefolgt. Der Forsthiiter ist auch zur Mitwirkung bei Handhabung der Forstpolizei berufen. § 4 . Dienstespflichten. Die Forsthiiter sind berufen und verpflichtet, innerhalb des ihnen zur Aufsicht zugevviesenen Schutzbezirkes (Begehungsrayons) alle Culturobjecte und VValdungen fleiCig und sorgfaltig zu begehen, alle wahrgenommenen Unzukommlichkeiten, Uber- tretungen und Unterlassungen des Forstgesetzes und der Erkenntnisbestimmungen ohne Unterschied, ob sie vom Grundbesitzer, Berechtigten oder Dritten veriibt werden, nach den im § 6 vorgezeichneten Bestimmungen anzuzeigen, auf alle durch 9S Thiere oder Elementarereignisse verursachten oder zu besorgenden Schaden auf- merksam zu sein und deren nachtheilige Folgen, soweit dies in ihrer Macht steht, schon in ihrer Entstehung hintanzuhalten. Den Grundbesitzern haben sie bei der Waldwirtschaft und im Aufforstungs- wesen rathend und unterstutzend an die Hand zu gehen. Bei den seitens der Karstaufforstungs-Commission in eigener Regie auszufuh- renden Arbeiten haben die Forsthiiter genau und piinktlich nach den erhaltenen Anordnungen vorzugehen, in der Eigenschaft als Arbeits - Aufseher darauf zu halten, dass die Arbeiter innerhalb der normalen Tagesarbeitszeit sich der Arbeit nicht entziehen, die Arbeit selbst in einer dem Zwecke und Erfolge entsprechenden Weise verrichten und iiberhaupt die Ordnung dabei aufrecht erhalten bleibe. § 5 . Dienstesgehorsam. Die Forsthiiter sind verpflichtet, beztiglich ihres Dienstes allen, mit ihrer Dienstvorschrift im Einklange stehenden Anordnungen des Landes-Forstinspectors, be- ziehungsweise dessen Stellvertreters und den mit einer dienstlichen Aufgabe bei der Karstaufforstung betrauten k. k. Forstwarten der politischen Verwaltung unweigerlich und piinktlich Folge zu leisten. Die Weisungen der politischen Behorde haben die Forsthiiter in gleicher Weise zu vollziehen; doch haben sie in solchen Fallen ihren Vorgesetzten, be- ziehungsweise den 1. f. Forsttechniker in Adelsberg, wenn moglich vor, jedenfalls aber gleich nach Vollziehung derselben, hievon in Kenntnis zu setzen. § 6 . Ertheilung der Auftrage, Erstattung der Anzeigen und Berichte. Die Auftrage an die Forsthiiter erfolgen in der Regel miindlich; nur besonders wichtige Angelegenheiten werden denselben schriftlich mitgetheilt. Dieselben haben alle in ihrem Schutzbezirk entdeckten strafbaren Handlungen und Ubertretungen des Forstgesetzes und sonstiger Erkenntnisbestimmungen in der Regel in 14tagigen Zeitperioden mittelst einer Liste dem 1. f. Forsttechniker in Adelsberg anzuzeigen. In vvichtigen Fallen, oder wenn Gefahr am Verzuge haftet, sind diese Anzeigen einzelnweise von Fali zu Fali miindlich oder schriftlich anzubringen. Alle sonstigen Meldungen und Berichte erstatten die Forsthiiter miindlich. Zu diesem Zwecke hat sich der Forsthiiter, mit Ausnahme der Wintermonate De¬ cember, Janner und Februar, an einem bestimmten Tage jeden Monates bei dem 1. f. Forsttechniker in Adelsberg zum Dienstrapporte einzufinden, falls der 1. f. Forst¬ techniker diesen Monats-Rapport nicht gelegenheitlich seiner Anvvesenheit im Schutz- bezirke bereits entgegengenommen hat. § 7. Aufbewahrung von Schriften. Jedem Forsthiiter wird ein Dienstbuch ausgefolgt, in welches derselbe taglich die zuriickgelegten Begehungsstrecken und gemachten dienstlichen Wahrnehmungen kurzgefasst zu verzeichnen hat. Als Bestandtheil der Dienstbucheinlage vverden jedem derselben eine Dienst- instruction und Ausziige der Erkenntnisse, welche auf die innerhalb seines Rayons sich befindenden Objecte Bezug haben, ausgefolgt. Alle schriftlichen Vormerke und Auftrage hat der Forsthiiter sorgfaltig auf- zubewahren und bei einem Dienstvvechsel seinem Nachfolger zu iibergeben. 96 § 8 . Benehmen bei Dienstesverhinderung. Wird der Forsthiiter durch Krankheit oder sonst aus einem erheblichen Grunde langer als zwei Tage in der Ausiibung seines Dienstes gehindert, so hat er den 1. f. Forsttechniker in Adelsberg sogleich hievon in Kenntnis zu setzen. Die Bewil- ligung eines Urlaubes von drei Tagen ertheilt der 1. f. Forsttechniker in Adelsberg, iiber diese Dauer hinaus jedoch nur der Prasident der Karstaufforstungs-Commission. § 9 - Benehmen gegen Parteien. Der Forsthiiter soli durch ein tadelloses, moralisches Betragen in und auBer Dienst sich die allgemeine Achtung zu ervverben und zu erhalten suchen. Gegen Frevler darf er sich weder leidenschaftlich noch nachgiebig bezeigen. § io. Verbot der Annahme von Geschenken. Die Forsthiiter sind lediglich auf die ihnen vermoge Bestellungsdecret zugestandenen Barbeziige angewiesen; es ist ihnen daher nicht erlaubt, flir ihre dienstlichen Verrichtungen auBerdem noch Bezahlungen, Vergiitungen oder Geschenke von Waldbesitzern, Berechtigten oder Arbeitern zu fordern oder anzunehmen. Ebenso ist dem Forsthiiter jede Ausiibung von Nutzungen in den Cultur- objecten verboten. § H. Auflosung des Dienstverhaltnisses. Fiir die Auflosung des Dienstverhaltnisses aul3er dem Falle der Dienstesentlassung (§12 dieser Instruction) wird eine gegenseitige vierzehntagige Kiindigung festgestellt. Der Forsthiiter hat die Diensteskiindigung bei dem L f. Forsttechniker in Adelsberg miindlich oder schriftlich anzubringen und kann hieriiber eine schriftliche Bestatigung verlangen. Den Dienst darf er jedoch erst nach erfolgter Enthebung und Ubergabe der Dienstschriften an den 1. f Forsttechniker in Adelsberg verlassen. § 12 - Dienstesentlassung. Die Dienstesentlassung des Forsthiiters kann von dem Prasidenten der Aufforstungs-Commission ausgesprochen und sofort verfiigt werden: a) Wenn sich der Forsthiiter, ungeachtet wiederholter Mahnungen, Verletzungen oder Aufierachtlassungen der ihm durch diese Instruction auferlegten Dienst- pflichten zuschulden kommen lasst; b) wenn ihm Handlungen oder Gebrechen zur Last fallen, welche seine Beeidigung als Forsthiiter nach § 3 oder 4 der Ministerial-Verordnung vom 1. Juli 1857, R. G. BI. Nr. 124, ausschlieBen oder unzulassig machen; c) wenn er wegen Verletzung des offentlichen Anstandes fiir die Ausiibung des Dienstes nicht mehr als geeignet erkannt wird. Karstaufforstungs-Commission fiir das Herzogthum Krain. Der Prasident: Dr. Josef Poklukar. J3 97 10. Schlussbemerkungen. Aufier den in den vorstehenden Tabellen und Nachweisungen ent- haltenen Regieculturen wurden in lobenswerter Weise seitens einzelner Besitzer in den politischen Bezirken Adelsberg und Loitsch, speciell in den Gemeinden Adelsberg, Cepno, Britof, Zoll und Loitsch, aus eigenem Antrieb Auf- forstungen verodeter Karsthutweiden vorgenommen. Zur Unterstutzung und Forderung der nachahmungswilrdigen Bestrebungen solcher Karstbesitzer wurden denselben die erforderlichen Waldpflanzen aus dem k. k. Forstgarten in Laibach unentgeltlich, beziehungsweise gegen Vergutung der Aushebe- und Verpackungskosten geliefert. Die hiedurch bewerkstelligten Aufforstungen am Karste des politischen Bezirkes Adelsberg finden stellenweise ihren An- schluss an die durch Subventionen ausgefuhrten Regieculturen. Andere sind jedoch vorlaufig in isolierter Lage. Selbstverstandlich sind diese von Privat- personen vorgenommenen Aufforstungen in den Flachenverzeichnissen obiger Tabellen aus formellen Griinden nicht enthalten. Die Karstaufforstungs-Commission in Krain ist gegenwartig in der an- genehmen Lage, auf das erste Decennium ihrer fiir das allgemeine Wohl und gleichzeitig zum Vortheile zahlreicher Besitzer am Karste hochstbedeutsamen Thatigkeit zuriickzublicken, wahrend die ersten Anfange der Karstaufforstung in Krain, welche von der hohen Regierung ins Leben gerufen wurden, bereits ihr erstes Vierteljahrhundert zuruckgelegt haben. Trotz der Schwierigkeiten, mit welchen die bisherige Durchfiihrung dieser volkswirtschaftlichen Riesenarbeit zu kampfen hatte, ist, wie der geneigte Leser aus dem meritorischen Inhalte dieser Schrift entnommen haben wird, ein angemessener Fortschritt und erfreulicher Erfolg bereits zu verzeichnen. Ins- gesammt sind dem verodeten Karste in Krain gegenwartig schon ungefahr 1700 ha Flachen durch die zielbewusste Forstcultur abgerungen worden. Nicht geringere Schwierigkeiten stehen der hinkunftigen, noch auf viele Decennien projectierten Karstaufforstung entgegen. Die seinerzeitige forst- voissenschaftliche Karstfrage erscheint aber vollkommen geldst. Dieselbe hat sich durch die Bemtihungen der Landes-Forstinspection nunmehr dahin umgestaltet, dass sie eine Geld- und Zeitfrage geworden ist. Ihre weitere Losung besteht darin, dass mit den jahrlich zur Verfiigung stehenden Geldmitteln moglichst grofie und gesicherte Schwarzfdhren-Culturen bewaltigt werden, und dass die Umwandlung der alteren Vorculturen durch Unterbau und Pflanzung von Tannen und Fichten, Buchen und Eichen etc.. gleichzeitig vollzogen werde. Allerdings wird die Bewaltigung der Karstaufforstungen in Krain unter der Voraussetzung, dass jahrlich im Durchschnitte 150 bis 200 ha Karstoden der Forstcultur und Waldwirtschaft zugefuhrt werden, noch immerhin einen Zeitraum von 25 bis jo Jahren beanspruchen. 98 So erwiinscht allenfalls noch ein rascherer Fortschritt dieses denk- wurdigen und sehr nutzlichen Culturwerkes erscheinen durfte, um in kurzerer Reihe von Jahren die Vollendung der Karstaufforstung anzustreben, um eben- soviel umfangreicher wiirden sich die Hindernisse bei der Durchfuhrung der jahrlichen Culturen darstellen. Abgesehen davon, dass die Opferwilligkeit der hohen Regierung und des hohen Landtages umsovielmehr in Anspruch genommen werden wiirde, so findet die GroGe der jahrlichen Culturflachen, trotz entsprechender Ver- theilung auf mehrere getrennt liegende Arbeitsfelder, ihre obere Grenze an der vorhandenen Arbeiterschaft, die ohnedies zu einzelnen Culturobjecten ein bis zwei Stunden Weges zuriicklegen muss. Auswartige Arbeiter oder eventuell Straflinge, welche hier nur ftir die Dauer von 4 bis 5 Wochen Bescliaftigung finden konnen, wiirden uberhaupt kaum billiger und besser arbeiten als die heimische Bevolkerung, welche bei den jahrlichen Karstculturen eine will- kommene Gelegenheit findet, einigen Taglohn zu verdienen. Auch die Leitung und Uberwachung der Culturarbeiten sowie der damit verbundene Manipulationsdienst w!irde durch die Vermehrung der Arbeits¬ felder und Aufforstungsflachen verhaltnismafiig vermehrt werden. Die hieftir gegemvartig zugebote stehenden Krafte und Geldmittel wiirden keineswegs ausreichend sein. Eine abermalige Personalvermehrung, beziehungsweise Re- organisation der Forstaufsicbt ware die unabweisliche Folge davon. Dieselbe wird sich zwar im Laufe der Jahre mit dem Fortschritte der Culturen wohl als nothwendig erweisen, aber sie wird nur allmahlich erfolgen, so dass ftir die Heranbildung der betreffenden Organe die nothige Zeit gewonnen werden kann. Selbst die Pflanzenerziehung wurde durch die Entfaltung eines rascheren Fortschrittes in der Karstaufforstung umgestaltet werden miissen. Speciell mit Riicksicht auf die jahrlich zur Culturumwandlung benothigten Tannen- pflanzen miisste in ausgedehnter Weise vorgesorgt werden. Alle diese Plindernisse waren im Verlaufe von wenigen Jahren zu be- waltigen. Aber die Arbeiterfrage am Karste durfte auch in Hinkunft mafigebend bleiben, den verarmten Karstbewohnern ungeschmalerten Verdienst zu bieten. Hiedurch wird die jetzt lebende Generation am Karste einigermafien dafiir entschadigt, was dieselbe durch die Beschrankung des freien Eigenthumes zu Gunsten ihrer Nachkommen und zur allgemeinen Wohlfahrt einsichtsvoll erduldet. Am Schlusse dieses Theiles der vorliegenden Festschrift sei aber mit stolzer Freude hervorgehoben, dass die Fortschritte und Erfolge der Karst¬ aufforstung in Krain seitens des k. k. Ackerbauministers, Sr. Excellenz Johann Graf Ledebur, sowie seitens des k. k. Landesprasidenten, Sr. Excellenz Victor Baron Hein, und des Landeshauptmannes in Krain, Otto Detela, an Ort und Stelle in Augenschein genommen wurden. Durch diese hohen Besuche wurden der Karstaufforstung vviederholte Ehrungen zu Theil, welche offenkundig 99 beweisen, dass sowohl die Staats- als auch die Landesbehorden dem Gelingen der groGangelegten Culturarbeit am Karste ein besonderes Interesse entgegen- bringen. Zur bleibenden Erinnerung an diese hohen Besuche wurden nachstehende Karstaufforstungen mit den Namen ihrer wohlwollenden Besucher benannt: Die Graf Ledebur-Culturen auf der Osojnica bei St. Peter; die Baron Hein-Culturen am Gehange und am Fufie des Gaberk an der kiistenlandischen Grenze bei Ober-Leseče; die Detela-Culturen auf den Anhohen bei Juršič. Diese Culturen sind in den folgenden Abbildungen zur Anschauung gebracht. 100 GRAF LEDEBUR-CULTUREN AUF DER 0S0JN1CA BE1 ST, PETER. v 1 - BARON HEIN-CULTUREN AM GEHANGE UND AM FUSSE DES GABERK AN DER KUSTENLANDISCHEN GRENZE BEI OBER-LESECE. DETELA-CULTUREN AUF DEN ANHOHEN BEI JURŠIČ. Dritter Theil. Die Pflanzenerziehung im k. k. Forstgarten in der Gradisa bei Laibach. ie es bereits im zweiten Theile dieser Schrift in der Einleitung zur systematischen Durchfuhrung der Karstaufforstung bemerkt worden, dass sich gleich zu Beginn der Aufforstungen die administrative Nothwendigkeit herausstellte, die Pflanzen- erziehung fur den Karst geradeso wie die Karstculturen in eigener Regie vorzunehmen, wurde dieser Uberzeugung entsprechend schon im Jahre 1874 eine Central-Saatschule in Rosenbach bei Laibach angelegt. Die erste Pflanzenabgabe aus dieser Central-Saatschule erfolgte bereits im Jahre 1876 und dauerte bis zur Auflassung derselben im Jahre 1891, worauf noch im selben Jahre mit der Pflanzenlieferung aus dem im Jahre 1889 neu angelegten k. k. Forstgarten in der Gradisa bei Laibach begonnen wurde. Dieser letztgenannte Forstgarten, der in seinem heutigen Betriebe den An- forderungen des Pflanzenbedarfes, sowohl fur die Karstculturen als auch fur die Waldculturen in Krain iiberhaupt, noch vollkommen entspricht, besteht aus acht Catastralparcellen, von welchen zwei als Bauparcellen, eine als Feldweg und fiinf als Acker, Wiesen und Garten grundbiicherlich vergewahrt sind. Die Gesammtflache dieser Parcellen betragt. 3-2281 ha davon entfallen auf die obigen Bau- und Wegparcellen .... 0-1266 » demnach haben die iibrigen Parcellen eine Ausdehnung von. . 3-1015 » Sie bilden die eigentliche Forstgartenflache, die durch einen Bach und durch Umfriedungsgraben sowie durch die Weganlagen auf eine Ausdehnung von 2-4433 ha Beetflache reduciert wird. Diese letztere Flache besteht aus 64 Tafeln, von welchen drei fur Zwecke der Garten-Manipulation und fiir forstliche Versuchspflanzungen reserviert sind. Nach Abzug derselben (0-7141 ha) und nach Beriicksichtigung der Raseneinfassung, sowie der Zutrittsteige der ubrigen Tafeln (von zusammen 0-4020 ha), verbleibt eine thatsachliche Anbauflache von 1-3272 ha, die sich auf 61 Tafeln vertheilt. Die Pflanzenerziehung wird auf dieser Anbauflache derart betrieben, dass in erster Reihe der Bedarf fiir die jahrlichen Karstculturen und Waldculturen lOl in Krain gedeckt wird. In zweiter Reihe finden auch auswartige Pflanzen- bestellungen und Lieferungen fur Aufforstungen aufierhalb des Landes Krain nach Maftgabe der vorrathigen Pflanzenmengen Beriicksichtigung. Hauptsachlich werden hier erzogen: Sclnvarzfohren, Fichten, Larchen, Tannen, Weififohren und verschiedene Laubholzer; die letzteren jedoch nur nach Erfordernis, speciell in friiheren Jahren fur den Zweck der Karst- aufforstung in Krain. Die obgenannten Nadelholzer, die dem Karste und den Landeswaldern als einheimische Holzarten zugefuhrt werden, reprasentieren die Massen- production des Laibacher Forstgartens. Neben diesen werden auch Weymouths- kiefern (Pinus strobus), Eiben (Taxus baccata, durch Stecklinge), japanische Larchen (Larix leptolepsis) sowie verschiedene andere Exoten und Versuchs- gewachse in kleineren Mengen erzogen und an Waldbesitzer des Landes sowie auch nach auswarts abgegeben. Angebaut werden hier alljahrlich im Durchschnitte 100 kg Schwarzfohren-, 15 kg Wei6fohren-, 110 kg Fichten-, 50 ^Tannen-, 50 kg Larchen-, 10 kg Weymouthskiefer- und 50 kg Samen verschiedener Laubholzer. Der Anbau erfolgt in Rillensaaten auf den durch die Pflanzenabgabe frei gewordenen Tafeln. Aufierdem, dass beim Anbau ein formlicher Fruchtwechsel beobachtet wird, findet auch eine maGige Dilngung mit Composterde statt, um die Anbau- flachen auch in Hinkunft productionsfahig zu erhalten. Die Saatbeete werden vortheilhafterweise mit Wachholderreisig beschirmt. Die Verschulung der Fichten wird mit der Hacker’schen Verschulmaschine vorgenommen. Diese Arbeit geht mit groGer Schnelligkeit vonstatten. Sechs Personen (ein Mann und fiinf Madchen) verschulen bei zehnstundiger Arbeits- zeit 35- bis 40000 Stuck Fichtenpflanzchen, die in den Reihen anderthalb Centimeter Abstand haben. Die Verschulung der Larchen und Tannen erfolgt mittelst Handarbeit. Unverschult bleiben die gesammten Fohren, da dieselben als zweijahrige Pflanzen zur Abgabe gelangen. Desgleichen bleiben grofiere Mengen von Fichten, Larchen und Tannen unverschult und werden als solche dreijahrig und zum Theile vierjahrig abgegeben. Die nachstehenden Tabellen verzeichnen die jahrlich zur Abgabe ge- langten Pflanzenmengen aus der friiheren Central-Saatschule und aus dem jetzigen Forstgarten. Insgesammt wurden vom Jahre 1876 bis einschliefilich 1898 aus der Central-Saatschule und aus dem jetzigen Forstgarten bei Laibach 102132000 verschiedenartige Baumpflanzen abgegeben. Die Kosten fiir die Pflanzenerziehung haben einschlieGlich des Jahres 1897 insgesammt 92066 fl. 34 kr. betragen. Hiezu die fiir das Jahr 1898 prali- minierten Kosten in der Summe von 3280 fl. 09 kr. eingerechnet, so betragen 102 die Gesammtkosten 95346 fl. 43 kr. Sonach belaufen sich die Kosten fiir die Pflanzenerziehung rund auf 94 kr. pro tausend Pflanzen. Durch den im Jahre 1889 eingeleiteten Verkauf eines Theiles der Pflanzen zum vollen Tarifspreise wurde bis inclusive des Jahres 1897 ein Riick-Empfang der Staats-Subventionen im Betrage von 34253 fl. erzielt. Nachdem die obigen Kosten fiir die Pflanzenerziehung, inclusive des Jahres 1897, im Betrage von 92066 fl. 34 kr. durch Staats-Subventionen im Betrage von 76110 fl. gedeckt wurden, wahrend der Rest im Betrage von 15956 fl. 34 kr. durch die Riick-Ersatze fiir das Ausheben, Sortieren, Zahlen und Verpacken der Pflanzen seine Bedeckung gefunden hat, ergibt sich nach Abrechnung des obigen Ruck-Empfanges im Betrage von 34253 fl., dass der Staat zu der vorstehenden Pflanzenerziehung bis inclusive des Jahres 1897 factisch nur einen Beitrag von 41857 fl. geleistet hat. Demzufolge betragt die factische Staats-Subvention pro tausend Stiick Pflanzen durchschnittlich nur 44 kr. Die Leitung dieser staatlichen Anstalt ist dem k. k. Landes-Forstinspector in Laibach uberantvvortet. Seit zwanzig Jahren versieht dieselbe der gegemvartige k. k. Landes-Forstinspector und Oberforstrath Wenzel Goli, dessen Leitung auch hinsichtlich der Karstaufforstung gleichfalls auf das Jahr 1878 zuriickreicht. Das grofie Interesse, vvelches in forstlichen Berufskreisen in Osterreich und ebenso im Auslande fiir den Laibacher Forstgarten, speciell fiir die Ein- richtungen und Erfolge dieser grofiten Staatsanstalt Osterreichs besteht, findet seine Belege in den wiederholten Besuchen hoher Personlichkeiten: Sr. Excellenz Ackerbauminister Graf Julius Falkenhayn, Landesprasident Baron Winkler, Landeshauptmann Gustav Graf Thurn-Valsassina, Landeshauptmann Dr. Josef Poklukar, Sr. Excellenz Ministerprasident Graf Badeni, Sr. Excellenz Landesprasident Victor Baron Hein, Sr. Excellenz Ackerbauminister Johann Graf Ledebur, Landeshauptmann Otto Detela etc. etc., von illustren Re- prasentanten des Forstwesens aus dem In- und Ausland und von zahlreichen Excursionen von Studierenden der forstlichen Lehranstalten und der Hoch- schule fiir Bodencultur u. s. w., — welche Besuche dem Forstgarten im Laufe der zwanzig Jahre zutheil geworden. Eine besonders denkwiirdige Auszeichnung aber widerfuhr dieser Anstalt, und zugleich ein Zeichen hervorragender Huld und Gnade, durch den Aller- hochsten Besuch Seiner Majestat des Kaisers Franz Josef I. am 13. Juli 1883 allergnadigst, wobei Seine Majestat fiir die zweckmafiige Einrichtung dieser Anstalt dem Landes-Forstinspector Wenzel Goli die Allerhochste Anerkennung huldvollst auszudriicken geruhten. 103 Summarische iiber die in der Centralsaatschule in Rosenbach bei Laibach abgegebenen Nadelholz- 104 Nachweisung vom Jahre 1876 bis einschlieClich i8go erzogenen und und Laubholz-Pflanzen. ios Summarische iiber die im k. k. Forstgarten in der Gradiša erzogenen und abgegebenen 106 Naehweisung bei Laibach vom Jahre 1891 bis inclusive 1898 Nadelholz- und Laubholz-Pflanzen. 107 14 Vierter Theil. Gesetzliche Bestimmungen betreffend die Karstaufforstung in Krain. Landesgesetzblatt fiir das Herzogthum Krain. Jahrgang 1885. VII. Stiick. Ausgegeben und versendet am 21. November 1883. 12 . Gesetz vom 9. Marž 1885, betreffend die Karstaufforstung im Herzogthume Krain. Mit Zustimmung des Landtages Meines Herzogthumes Krain finde Ich an- zuordnen, wie folgt: § 1 . Die dem Karst angehorigen Waldgriinde, Hutweiden und unproductiven Flachen der politischen Bezirke Adelsberg und Loitsch, deren standige forstmafiige Behandlung zur Hintanhaltung einer Verscharfung und beziehungsweise zur Herbeifiihrung einer Milderung der elementaren und gemeinschadlichen "Ubelstande der Karstregion an- gemessen erscheint, sind, insoweit es ohne Gefahrdung des Hauptvvirtschaftsbetriebes der betreffenden Besitzer oder dritter Personen, denen Rechte auf diese Grundflachen zustehen, geschehen kann, nach den Bestimmungen dieses Gesetzes allmahlich auf- zuforsten. § 2 . Die Durchftihrung der Karstaufforstung in den politischen Bezirken Adelsberg und Loitsch wird einer besonderen «Aufforstungscommission» iibertragen. Dieselbe besteht aus einem vom Ackerbau-Minister ernannten Prasidenten, aus einem Vertreter der Landesregierung, aus je einem Vertreter der politischen Bezirks- behorden in Adelsberg und Loitsch, dem Landes-Forstinspector, einem Delegierten des Landesausschusses und aus vier Vertrauensmannern, von welchen je zwei von den Vorstanden der im Karstgebiete der obervvahnten politischen Bezirke gelegenen Gemeinden zu wahlen sind. Fiir den Prasidenten sowohl, als auch ftir die anderen eben genannten Commissionsmitglieder ist je ein Ersatzmann zu bestimmen, beziehungs- \veise zu wahlen, welcher fiir das betreffende Mitglied im Falle seiner Verhinderung einzutreten hat. 109 Die naheren Bestimmungen iiber die Wahl der Vertrauensmanner und der Ersatz- manner derselben sind in einer von der Landesregierung zu erlassenden Wahlordnung festzustellen. Sammtliche Mitglieder der Aufforstungscommission fungieren als solche unent- geltlich, haben jedoch, mit Ausnahme des Landes-Forstinspectors und seines aus dem Stande der Berufs-Forsttechniker der politischen Yerwaltung in Krain zu berufenden Ersatzmannes, Anspruch auf Vergiitung etwaiger Reisekosten. § 3. Die Aufforstungscommission bat ihren Sitz in Laibach. Dieselbe ist nur dann in ihrer Gesammtheit (§ 2) einzuberufen, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, welche das ganze Aufforstungsgebiet betreffen. Handelt es sich hingegen um Angelegenheiten, welche nur einen Theil desselben betreffen, so hat der Prasident nebst dem Vertreter der Landesregierung, dem Delegierten des Landesausschusses und dem Landes-Forstinspector nur jenen Vertreter der politischen Bezirksbehorde und jene Vertrauensmanner zu berufen, welche aus dem betreffenden Gebietstheile in die Commission entsendet sind. § 4 . Die Aufforstungscommission verhandelt die ihr durch dieses Gesetz ubertragenen Angelegenheiten im Wege collegialer Berathung und Beschlussfassung. Die lediglich auf die Ausfuhrung eines Beschlusses abzielenden Angelegenheiten sind namens der Commission vom Vorsitzenden im Vereine mit dem Landes-Forstinspector, welch letz- terer sich hiebei der Mitwirkung der ihm unterstehenden Forstorgane bedienen kann, zu besorgen. Zur Beschlussfahigkeit der Aufforstungscommission ist erforderlich, dass nebst dem Vorsitzenden und dem Landes-Forstinspector wenigstens die Halfte der andern zu der betreffenden Sitzung berufenen Commissionsmitglieder anwesend sei. Die Beschliisse werden mit absoluter Stimmenmehrheit der Anwesenden gefasst. Der Vorsitzende stimmt nur bei gleichgetheilten Stimmen, und gilt sodann jene An- sicht als Beschluss, welcher er beigetreten ist. Gegen die Beschliisse der Commission kann von den betheiligten Parteien die Berufung an den Ackerbau-Minister binnen vier Wochen von der Zustellung des betreffenden Bescheides an ergriffen werden. § 5 - Zur Erfullung der in diesem Gesetze der Aufforstungscommission zugewiesenen Aufgaben, sovvie zur Bestreitung der Regiekosten der Commission selbst wird ein Aufforstungsfond gebildet, dessen vom Ackerbau-Minister und dem Landesausschusse zu genehmigendes Jahreserfordernis durch fallvveise zu vereinbarende, von der Staats- verwaltung und dem Lande aus den hiezu verfassungsmaCig bewilligten Mitteln zu leistende Beitrage sowie durch etvvaige andere Zufliisse zu bedecken ist. Dieser Fond wird von der Aufforstungscommission verwaltet. Es werden ferner der Commission die zu den Aufforstungen nothigen Pflanzen aus den staatlichen Baumschulen Krains, soweit der jeweilige Vorrath reicht, unent- geltlich iiberlassen werden. § 6 . Behufs Einleitung der Aufforstung hat die Commission, unbeschadet der in dem bestehenden Forstgesetze normierten Competenz der politischen Behorden, aus HO den im § 1 erwahnten Grundflachen der politischen Bezirke Adelsberg und Loitsch die aufzuforstenden Parcellen zu ermitteln und festzustellen. Bei Feststellung dieser Grundstiicke ist insbesondere die Bewaldung der Berg- kuppen ober dem Karstplateau und der schroffen Abhange dieses Plateaus, sowie der an den Linien der k. k. priv. Siidbahn gelegenen Parcellen der im § 1 be- zeichneten Gattung ins Auge zu fassen. Von den Grundstiicken auf dem Karst¬ plateau selbst und an den Linien der Siidbahn sind jene, welche auch zu einer landwirtschaftlichen Cultur geeignet waren, in allen Fallen, wo es ohne erhebliche Beeintrachtigung des Hauptzweckes der KarstaufForstung geschehen kann, in die Aufforstung nicht einzubeziehen. § 7 . Alle nach den Bestimmungen des § 6 zur Aufforstung ermittelten Grund- parcellen sind, sobald die beziiglichen Erkenntnisse in Rechtskraft erwachsen sein werden, in einem besonderen Cataster zu verzeichnen, innerhalb einer vom Ackerbau- Minister nach Einvernehmung des Landesausschusses zu bestimmenden Frist der Auf¬ forstung als Mittel- oder Hochivalder nach den folgenden Bestimmungen dieses Gesetzes zuzufiihren und auch iveiterhin nach den jeweiligen forstgesetzlichen Bestim¬ mungen forstmaCig zu behandeln. § 8 . Die Aufforstungscommission hat in allen Fallen, in welchen nach den obival- tenden Verhaltnissen nicht von vornherein ein begriindeter Zweifel gegen die fach- gemafie Ausfiihrung der Aufforstung seitens der Grundbesitzer oder gegen die forstmaCige Erhaltung der zur Aufforstung herangezogenen Grundflachen seitens der Besitzer, oder dritter Personen, denen Rechte auf diese Grundflachen zustehen, be- stehen solite, eine Vereinbarung mit den Betheiligten iiber die Art der Aufforstung und iiber die Bestimmungen zur Sicherung der Cultur, sowie liber die Modalitaten der hiefiir durch unentgeltliche Pflanzenabgabe und etwa auch durch Geldbeitrage aus dem Aufforstungsfonde zu gewahrende Unterstiitzung anzustreben. In der gedachten Vereinbarung ist auch genau festzustellen, ob und in wie- weit den Betheiligten der Bezug von Gras-, Holz- und sonstigen Nutzungen aus den der Aufforstung unterzogenen Grtinden wahrend der Aufforstungszeit gestattet sei. § 9- Wenn der im § 8 bezeichnete Vorgang wegen der daselbst ervvahnten Ziveifel der Aufforstungscommission nicht angemessen erscheint, oder wenn wegen Nicht- zustandekommens der gemaC § 8 angestrebten Vereinbarung oder aus anderen Griinden die Erwerbung des Grundstiickes in das Eigenthum des Aufforstungsfondes tiberhaupt sich als zweckma!3ig darstellt, hat die Aufforstungscommission den Ankauf des Grundstiickes aus den Mitteln des genannten Fondes anzustreben. Ist das Grundstiick mit fremden, die Aufforstung beeintrachtigenden Rechten belastet, so hat die Commission auf die Ablosung dieser Rechte aus Mitteln des Aufforstungsfondes zunachst im Wege der freien Ubereinkunft hinzuwirken. § io. In den Fallen, in denen die gemaC § 8 getroffene Vereinbarung seitens der Grundbesitzer oder Berechtigten auf eine dem Zwecke der Aufforstung offenbar vviderstreitende Weise verletzt wird, oder die gemaC § 9 angestrebte Ervverbung oder Ablosung nicht erzielt werden konnte, hat die Aufforstungscommission die Enteignung der betreffenden Grundstiicke und Rechte zu Gunsten des Aufforstungs¬ fondes bei der Landesregierung anzusprechen. 111 § 11 . Findet die Landesregierung den Anspruch der Aufforstungscommission auf Enteignung des Grundstiickes oder der Rechte Dritter in den vorstehenden Bestim- mungen dieses Gesetzes begriindet, so hat sie demselben stattzugeben und zugleich den hieftir aus dem Aufforstungsfonde zu entrichtenden Betrag nach Einvernehmung zweier von ihr berufener Sachverstandigen auszusprechen. Gegen diese Entscheidung steht jedem Betheiligten die Berufung an den Ackerbau-Minister, innerhalb vier Wochen von der Zustellung der Entscheidung an, offen. Die Recurse sind bei der Landesregierung einzubringen. § 12 - Es steht iiberdies jedem, welcher sich durch die Entscheidung des Ackerbau- Ministers tiber den, ftir das zu enteignende Grundstiick oder Recht zu entrichtenden Betrag nicht ftir befriedigt halt, frei, innerhalb dreiCig Tagen von der Zustellung der Entscheidung an, die gerichtliche Ermittelung und Feststellung der Entschadigung von jenem Bezirksgerichte zu begehren, in dessen Sprengel das zu enteignende, be- ziehungsweise mit fremden Rechten belastete Grundstiick liegt. Die Ermittelung und Feststellung der Entschadigung im gerichtlichen Wege hat in diesem Falle unter sinngemaBer Anwendung der Vorschriften des Reichs- gesetzes vom 18. Februar 1878 (R. G. BI. Nr. 30), betreffend die Enteignung zum Zwecke der Herstellung und des Betriebes von Eisenbahnen, zu geschehen, insoferne mit gegentvartigem Gesetze nicht anders verfiigt wird. Im Falle einer solchen Inanspruchnahme des Gerichtes hat der Vollzug der Enteignung bis nach Durchfuhrung des gerichtlichen Verfahrens und bis zur Zahlung oder bis zum gerichtlichen Erlage des in diesem Verfahren festgestellten Betrages aufgeschoben zu bleiben. § 13 . Die Geldstrafen, tvelche nach dem allgemeinen Forstgesetze ftir im Gebiete der politischen Bezirke Adelsberg und Loitsch veriibte Forstfrevel verhangt werden, ferner die auf Grund des Forstgesetzes zuerkannten Waldschadenersatze bezuglich der in das Eigenthum des Aufforstungsfondes ubergegangenen Waldgriinde flieBen in den Aufforstungsfond. § 14 - Die vom Ackerbau-Minister mit dem Landesausschuss.e zu vereinbarende Ge- schaftsordnung der Aufforstungscommission wird die Grenzen, innerhalb welcher dieselbe im eigenen Wirkungskreise Ausgaben aus dem Aufforstungsfonde beschliefien kann, beziehungsweise die Falle einer vorlaufigen Einholung der Zustimmung des Ackerbau-Ministers und des Landesausschusses zu diesen Ausgaben, ferner die Vor¬ schriften ftir die Verwaltung und Verrechnung dieses Fondes tiberhaupt regeln. § 15 . Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes sind Meine Minister des Ackerbaues, des Innern, der Finanzen und der Justiz beauftragt. Wien am 9. Marž 1885. Franz Joseph m. p. Taaffe m. p. Falkenhayn m. p. Dunaj ewsky m. p. Pražak m. p. 112 Landesgesetzblatt fur das Herzogthum Krain. Jahrgang 1886. IV. Stiick. Ausgegeben und versendet a m 20. Marž 1886. 7. Kundmachung des k. k. Landesprasidenten in Krain vom 10. Februar 1886, Z. 491/Pr., womit zum § 2 des Gesetzes vom 9. Marž 1885, Nr 12 L. G. BI., betreffend die Karstauf- forstung im Herzogthume Krain, die Wahlordnung erlassen wird. Auf Grund des § 2 des Gesetzes vom 9. Marž 1885, Nr. 12 L. G. BI, betreffend die Karstaufforstung im Herzogthume Krain, werden liber die, von den Vorstanden der im Karstgebiete der politischen Bezirke Adelsberg und Loitsch gelegenen Gemeinden vorzunehmende Wahl der Vertrauensmanner und der Ersatzmanner derselben in die mit der Durchfiihrung der Karstaufforstung betraute Aufforstungs-Commission folgende Bestimmungen festgestellt. § 1 - Als Gemeinden, welche im Sinne des § 2 des obigen Gesetzes die Vertrauens¬ manner in die Karstaufforstungs-Commission zu entsenden haben, werden als im Karstgebiete gelegen bestimmt: 1. Alle Gemeinden des politischen Bezirkes Adelsberg. 2. Alle Gemeinden des politischen Bezirkes Loitsch mit Ausnahme der Gemeinde Sairach. § 2 , In jedem der beiden politischen Bezirke Adelsberg und Loitsch werden von den Vorstanden der im § 1 bezeichneten Gemeinden je zwei Vertrauensmanner und fiir jeden derselben ein Ersatzmann in die Aufforstungs-Commission geivahlt. Die Wahl fmdet am Amtssitze der politischen Bezirksbehorden statt. § 3. Behufs Vornahme der Wahl hat jede der beiden Bezirksbehorden ein Verzeichnis der vvahlberechtigten Gemeindevorstande ihres Gebietes (Wahlerverzeichnis), nach der alphabetischen Reihenfolge der Gemeinden geordnet, derart zu verfassen, dass bei jeder Gemeinde zuerst der Gemeindevorsteher und nach ihm die Gemeinderathe eingetragen werden. § 4 . Der Leiter der politischen Bezirksbehorde bestimmt den Tag, die Stunde und den Ort der Wahl und ladet zu derselben die vvahlberechtigten ein. Die eingelangten Ausvveise liber die ordnungsmailig erfolgte Einladung sind bei den Wahlacten zu hinterlegen. § 5 - VVahlbar in die Aufforstungs-Commission als Vertrauensmann oder als Ersatzmann ist jedes Gemeindemitglied der im § 1 bezeichneten Gemeinden, vvelches in den Gemeindeausschuss vvahlbar ist. Die Wahl erfolgt auf 5 Jahre. Nach Ablauf dieser Functionsdauer konnen die Gewahlten, wenn denselben kein gesetzliches Hindernis im Wege steht, wieder gewahlt werden. US >5 § 6 - Die Wahlhandlung wird durch eine Wahlcommission geleitet, welche aus dem Leiter der politischen Bezirksbehorde oder dessen Abgeordneten als Vorsitzenden und aus zwei, von den am Wahltage zur festgesetzten Stunde im Versammlungsorte erschienenen Wahlberechtigten aus ihrer Mitte zu wahlenden Mitgliedern besteht. Zur Giltigkeit der Wahl der Commissionsmitglieder geniigt die relative Stimmen- mehrheit der Wahler. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Vorsitzenden der Wahlcommission zu ziehende Los. § v. Der Wahlact beginnt, nach Constatierung der ordnungsmaBig erfolgten Einladung der Wahlberechtigten durch die Wahlcommission, ohne Rticksicht auf die Anzahl der erschienenen Wahler. § 8 . Zuerst ist die Wahl der beiden Vertrauensmanner und nach ihrer Beendigung jene der Ersatzmanner vorzunehmen. § 9 - Die Abstimmung erfolgt miindlich. Zuerst geben die beiden gewahlten Mitglieder der Wahlcommission ihre Stimme ab. Hierauf werden durch den Vorsitzenden der Wahlcommission die Wahl- berechtigten in der Reihenfolge, wie ihre Namen im Wahlerverzeichnisse eingetragen sind, zur Stimmgebung aufgerufen. Wahlberechtigte, welche nach geschehenem Aufrufe ihres Namens in die VVahler- versammlung kommen, haben erst, wenn das ganze Wahlerverzeichnis durchgelesen ist, ihre Stimme abzugeben und sich deshalb bei der Wahlcommission zu melden. § io. Jeder zur Wahl aufgerufene Wahlberechtigte hat jene zwei Personen mit genauer Bezeichnung zu nennen, welche nach seinem Wunsche Vertrauensmanner, beziehungs- weise Ersatzmanner derselben werden sollen. Im Wahlerverzeichnisse ist, wenn der Wahlberechtigte seine Stimme abgegeben hat, dies neben dem Namen desselben in der dafiir vorbereiteten Rubrik ersichtlich zu machen. Das eine der gewahlten Mitglieder der Wahlcommission fiihrt das Abstimmungs- verzeichnis und das andere die Stimmliste. In dem Abstimmungsverzeichnisse sind die VVahlberechtigten, welche die Stimme abgeben, und bei jedem derselben die Personen, ftir welche die Stimme abgegeben worden ist, namentlich anzufuhren. In der Stimmliste ist jeder, \velcher als Vertrauensmann, beziehungsweise als Ersatzmann, eine Stimme erhalt, zu verzeichnen und neben seinem Namen die Zahl 1, bei der zweiten Stimme, vvelche auf ihn fallt, die Zahl 2, bei der dritten die Zahl 3 u. s. f. beizusetzen. § 11 - Die Abgabe der Stimmen ist zur festgesetzten Stunde durch den Vorsitzenden der Wahlcommission zu schlieCen. Es diirfen jedoch Wahlberechtigte, welche noch vor Ablauf der bestimmten Schlusstunde im Wahllocale erscheinen und daselbst beim Schlusse der Abstimmung anvresend sind, von der Stimmgebung nicht aus- geschlossen werden. 114 § 12- Das Resultat der vollendeten Stimmzahlung ist von dem Vorsitzenden der Wahlcommission sogleich bekannt zu geben. § 13 . Als gewahlter Vertrauensmann, beziehungsweise Ersatzmann, ist derjenige anzu- sehen, welcher mehr als die Halfte aller abgegebenen giltigen Stimmen fur sich hat. Haben mehr Personen, als zu wahlen sind, die absolute Stimmenmehrheit fur sich, so entscheidet die uberwiegende Stimmenzahl und bei gleicher Stimmenzahl das vom Vorsitzenden der Wahlcommission zu ziehende Los, wer von ihnen als gevvahlt anzusehen ist. § 14 . Wurde die absolute Stimmenmehrheit nicht erlangt, so wird zu einem zweiten Wahlgange, und wenn auch dieser resultatlos bleibt, zur engeren Wahl geschritten. § 15 . Bei der engeren Wahl haben sich die Wahlberechtigten auf jene Personen zu beschranken, die bei dem zweiten Wahlgange nach denjenigen, welche die absolute Mehrheit erlangten, die relativ meisten Stimmen fur sich hatten. Die Zahl der in die engere Wahl zu bringenden Personen ist immer die doppelte von der Zahl der noch zu wahlenden Vertrauensmanner, beziehungsvveise Ersatzmanner. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die engere Wahl zu bringen ist. Jede Stimme, vvelche bei der engeren Wahl auf eine nicht in diese Wahl gebrachte Person fallt, ist als ungiltig zu betrachten. Wenn bei der engeren Wahl die sammtlichen in diese Wahl gebrachten Personen die gleiche Stimmenzahl erhalten, so dass jede von ihnen die Halfte aller Stimmen fur sich hat, so entscheidet das vom Vorsitzenden der VVahlcommission zu ziehende Los, wer von ihnen als gewahlt anzusehen sei. Insoweit auBer diesem Falle die absolute Stimmenmehrheit nicht erzielt wird, ist die engere Wahl fortzusetzen, bis hinsichtlich beider Vertrauensmanner, beziehungs- weise Ersatzmanner, die absolute Stimmenmehrheit oder die obgedachte gleiche Theilung der Stimmen zvvischen allen in die engere Wahl gebrachten Personen erreicht ist, in welch letzterem Falle schlieflich das Los entscheidet. § 16 - Wahlberechtigte sind deshalb, weil sie bei einem friiheren Wahlgange ihr Stimmrecht nicht ausgeiibt haben, bei dem folgenden Wahlgange von der Ausiibung dieses Rechtes nicht ausgeschlossen. § 17 - Nach vollendeter Wahlhandlung wird das dariiber geftihrte Protokoli geschlossen, sammt dem Abstimmungsverzeichnisse und der Stimmliste von den Mitgliedern der Wahlcommission unterfertiget und dann, unter Anschluss des Wahlerverzeichnisses und der im § 3 erwahnten Ausweise, durch den Leiter der politischen Bezirksbehorde der politischen. Landesbehode behufs Ausfertigung der Wahlcertificate fur die Gewahlten vorgelegt. US 15 § 18 . Einwendungen gegen das Wahlverfahren sind binnen der Praclusivfrist von acht Tagen nach beendeter Wahl bei der politischen Bezirksbehorde einzubringen und von dieser an die politische Landesbehorde zur endgiltigen Entscheidung zu leiten. § 19 . Wird im Laufe der Wahlperiode (§ 4) die Stelle eines Vertrauensmannes oder eines Ersatzmannes erledigt, so ist binnen vierzehn Tagen eine neue Wahl fur die noch iibrige Zeit, unter Beobachtung der in den voratehenden Paragraphen enthaltenen Bestimmungen, vorzunehmen. ^ , , T , .. .. ° Der k. k. Landesprasident: Freiherr von Winkler m. p. Landesgesetzblatt fur das Herzogthum Krain. Jahrgang 1886. VI. Stiick. Ausgegeben und versendet am 25. Mai 1886. 10 . Kundmachiing der k. k. Landesregierung in Krain vom 11. Mai 1886, Z. 1136/Pr., betreffend die Geschaftsordnung der Aufforstungs-Commission fur das Karstgebiet des Herzogthumes Krain. Infolge Erlasses des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 26. April 1. J., Z. 3875, \vird nachstehende, im Einvernehmen mit dem krainischen Landesausschusse auf Grund des § 14 des Landesgesetzes vom 9. Marž 1885, Nr. 12 L. G. BI., verfasste « Geschaftsordnung » der Aufforstungs-Commission fur das Karstgebiet des Herzog¬ thumes Krain hiemit kundgemacht. Freiherr von Winkler m. p. Geschafts-Ordnung der Aufforstungs-Commission fur das Karstgebiet des Herzogthumes Krain. § 1 - Die Durchfiihrung der Karstaufforstung im Herzogthume Krain wird einer be- sonderen Aufforstungs-Commission tibertragen. Dieselbe besteht aus einem vom k. k. Ackerbau-Minister ernannten Prasidenten, aus einem Vertreter der Landesregierung, aus je einem Vertreter der politischen Bezirksbehorden in Adelsberg und Loitsch, dem k. k. Landes-Forstinspector, einem Delegierten des Landesausschusses und aus vier Vertrauensmannern, von welchen je zwei von den Vorstanden der im Karstgebiete der politischen Bezirke Adelsberg und Loitsch gelegenen Gemeinden zu wahlen sind. Fur den Prasidenten sowohl, als auch fur die anderen eben genannten Commissionsmitglieder ist je ein Ersatzmann zu bestimmen, beziehungstveise zu \vahlen, welcher fur das betreffende Mitglied im Falle seiner Verhinderung einzutreten hat (§ 2 des Karstaufforstungs-Gesetzes). Alle dem Prasidenten auf Grund des Gesetzes oder der gegemvartigen Geschafts¬ ordnung zukommenden Obliegenheiten werden im Verhinderungsfalle von seinem Stell- vertreter besorgt. Der Prasident vertritt die Commission vor den zustandigen Behorden und den Parteien. 116 § 2 . Die Aufforstungs-Commission hat ihren Sitz in Laibach. Dieselbe ist nur dann in ihrer Gesammtheit (§ 1) einzuberufen (weitere Com- mission), wenn es sich um Angelegenheiten handelt, welche das ganze Aufforstungs- gebiet betreffen (§ 13). Handelt es sich hingegen um Angelegenheiten, welche nur einen Theil des Aufforstungsgebietes betreffen, so hat der Prasident nebst dem Ver- treter der Landesregierung, dem Delegierten des Landesausschusses und dem k. k. Landes-Forstinspector nur jenen Vertreter der politischen Bezirksbehorde und jene Vertrauensmanner zu berufen, ivelche aus dem betreffenden Gebietstheile in die Com- mission entsendet sind (engere Commission) (§ 3 des Gesetzes). § 3 Die weitere Commission versammelt sich ivenigstens einmal vierteljahrig zu ordentlichen Sitzungen an den vom Prasidenten zu bestimmenden Tagen; derselbe beruft die Commission iiberdies zu aufierordentlicher Sitzung, wenn dringende Ge¬ schafte es erheischen, oder drei Mitglieder darum ansuchen. Die engere Commission tritt nach MaBgabe des Bedarfes nach dem Erniessen deš Prasidenten oder liber Verlangen von zwei Mitgliedern zusammen. Zugleich mit der Einladung hat der Prasident auch die betreffende Tagesordnung mitzutheilen. Zu den Sitzungen konnen auch die Ersatzmanner eingeladen werden, damit sie vom Gange der Geschafte unterrichtet bleiben, wobei sie berathende und nur dann entscheidende Stimme haben, wenn sie an Stelle der ivirklichen Mitglieder fungieren. § 4 . Dem Prasidenten steht bei der Verwaltung des AufForstungsfondes fiir die forst- technischen Angelegenheiten der k. k. Landes-Forstinspector, und fiir die okonomischen und finanziellen Agenden das von der Commission hiezu bestimmte Mitglied zur Seite. Der Prasident vertheilt die Geschafte unter die einzelnen Commissionsmitglieder, bestimmt die Tage fiir die Erhebungen an Ort und Stelle und verstandigt hievon die betheiligten Parteien behufs deren Intervenierung. Es steht dem Prasidenten frei, zu solchen Erhebungen, sowie zu den Sitzungen auch andere fachkundige Personen, deren Mitwirkung ihm niitzlich scheint, zu be¬ rufen, in ivelchem Falle dieselben jedoch keine beschliefende Stimme haben. § 5 . Nach Eroffnung der Sitzung und Verlesung des letzten Sitzungsprotokolles gibt der Prasident die laufenden Geschafte bekannt und ladet hierauf die Berichterstatter ein, ihre Antrage iiber die ihnen zugewiesenen Geschafte vorzutragen. Die Commission verhandelt die ihr durch das Gesetz iibertragenen Angelegen¬ heiten im Wege collegialer Berathung und Beschlussfassung. Nach Schluss der Debatte lasst der Prasident liber jeden einzelnen Gegenstand abstimmen, wobei er eventuellen Verbesserungsantragen den Vorzug zu geben hat. Zur Beschlussfahigkeit der Commission ist erforderlich, dass nebst dem Vor- sitzenden und dem k. k. Landes-Forstinspector wenigstens die Halfte der anderen, zu der betreffenden Sitzung berufenen Commissionsmitglieder anwesend sei. Die Beschliisse iverden mit absoluter Stimmenmehrheit der Amvesenden gefasst. Der Prasident stimrnt nur bei gleichgetbeilten Stimmen, und gilt sodami jene Ansicht als Beschluss, ivelcher er beigetreten ist. 117 Die lediglich auf die Ausfiihrung eines Beschlusses abzielenden Angelegenheiten sind namens der Commission vom Vorsitzenden im Vereine mit dem k. k. Landes- Forstinspector zu besorgen (§ 4 des Gesetzes). Die Erledigung der Geschaftsstiicke, welche keine commissionelle Verhandlung erfordern, besorgt der Prasident im gevrohnlichen Wege. § 6- Jedes Mitglied hat das Recht, bei den Sitzungen Antrage und Anfragen in Angelegenheiten des Wirkungskreises der Commission zu stellen. Solche Antrage sind je nach dem Beschlusse der Commission sogleich oder im gewohnlichen Wege zu behandeln. Auf Anfragen antwortet der Prasident sogleich oder in der nachsten Sitzung. § 7 . Die Commission kann fur die Vorerhebungen und fur die betreffenden Bericht- erstattungen Subcomitžs bestellen. § 8 . Uber jede Sitzung der weiteren oder engeren Commission ist ein Protokoli aufzunehmen, in welches die Namen der anwesenden Mitglieder oder Ersatzmanner, sovvie die in der Sitzung selbst erstatteten Berichte und Antrage und die gefassten Beschlusse einzutragen sind. Auf Verlangen eines jeden Mitstimmenden ist im Protokolle sein in der Mi- noritat gebliebenes Votum, unter Angabe der von ihm angefiihrten wesentlichsten Grande, einzutragen. Dieses Protokoli ist in der nachsten Sitzung zu verlesen und vom Prasidenten und einem Mitgliede der Commission, sowie vom Protokollsfiihrer, nach Vornahme der etwaigen Berichtigungen, zu fertigen. Die Protokolle der Sitzungen der engeren Commission sind in der nachsten Sitzung der vveiteren Commission zur Vorlesung zu bringen. Fur die Fuhrung des Protokolles ist mittelst Beschlusses der Commission vor- zusorgen. § 9- Die Protokollierung der laufenden Acten der Commission wird dem k. k. Landes- Forstinspector ubertragen, der auch fur deren Aufbewahrung zu sorgen hat. Das Mundieren der Acten, sowie ihre Expedition wird in der Regel durch die politische Landesbehorde besorgt. § io. Der Prasident kann eigene fachkundige Personen gegen eine von der Commission fest- zusetzende Entlohnung zur Ausarbeitung von nothwendigen Planen und Zeichnungen auf- nehmen, insoweit dies nicht von dem technischen Personale der politischen Landesbehorde besorgt werden konnte; das gleiche gilt von den etwa nothigen geodatischen Arbeiten. Die Fuhrung des im § 7 des Gesetzes erwahnten Waldcatasters obliegt dem k. k. Landes-Forstinspector, welcher auch eine genaue Ubersicht der schon ausge- fuhrten und in Ausfiihrung begriffenen Arbeiten zu fiihren hat. § 11 - Die Acten der Commission haben mit der Unterschrift des Prasidenten ver- sehen zu sein. § 12 . Recurse gegen die Beschlusse der Commission sind mit dem Gutachten der- selben dem k. k. Ackerbau-Ministerium vorzulegen. 118 § 13 . Der Beschlussfassung der weiteren Aufforstungscommission sind zu unterziehen: 1. Die Bestimmung des allgemeinen Aufforstungsplanes, auf Grund dessen die Detail-Ermittlung der aufzuforstenden Parcellen seitens der engeren Commission zu erfolgen hat. 2. Die Feststellung, in welchen Fallen die Enteignung anzusprechen ist. 3. Die Genebmigung der Rechnungsabschltisse und Voranschlage. 4. Die Anzahl und Dislocation der flir die Bewachung der durch die Com¬ mission in Angriff genommenen und ausgefuhrten Arbeiten zu bestellenden Aufsichts- organe, die Entlohnung derselben, ihre Ernennung und Entlassung, sowie die Ge- nehmigung der ihnen vorzuschreibenden Dienstes-Instruction. 5. Die Anderung der Geschaftsordnung, vorbehaltlich der hoheren Genehmigung. § 14 . Alle nicht der weiteren Commission vorbehaltenen Gegenstande (§ 13) unter- liegen der Beschlussfassung der engeren Commissionen und insbesondere: 1. Die Bestimmung, in welchen Fallen nach § 8 des Gesetzes eine Verein- barung mit den Parteien wegen der Durchfiihrung der Aufforstung und der ihnen etwa zu gevvahrenden Untersttitzungen und Entschadigungen anzustreben, oder in GemaCheit des § 9 zur Enverbung der betreffenden Grundstiicke fiir Rechnung des Aufforstungsfondes zu schreiten ist. 2. Die etwaigen zum Schutze der Aufforstung nothwendig erkannten Arbeiten, wie zum Beispiel die Errichtung von Einfriedungsmauern, Schutzarbeiten auf Ab- schwemmungen unterworfenen Griinden und andere ahnliche, sowie die beztiglichen Kosten ' § 15. Die Commission hat alljahrlich einen detaillierten Voranschlag fiir die verschie- denen Arbeiten und Auslagen des Fondes zu verfassen, welcher dem Landesaus- schusse und dem k. k. Ackerbau-Ministerium zur Bevvilligung der betreffenden Do- tation fiir den Aufforstungsfond vorzulegen ist. § 16 - Es obliegt dem k. k. Landes-Forstinspector, die forsttechnischen, von der Commission angeordneten Arbeiten zu leiten und die Thatigkeit der Aufsichtsorgane zu controlieren. Derselbe hat auch alljahrlich rechtzeitig auf Grund des oberwahnten Jahres- Voranschlages die Voranschlage tiber die erforderliche Pflanzenanzahl und liber die Kosten der einzelnen, im nachsten Jahre auf Kosten des Aufforstungsfondes vorzu- nehmenden Arbeiten zu verfassen und der Commission vorzulegen und ebenso auch vorzusorgen, dass die bestehenden oder zu errichtenden Saatschulen die Pflanzen in der nothwendigen Art und Anzahl liefern konnen. § l 7 - Innerhalb der Grenzen der jahrlich bewilligten Dotation ist die Commission berechtiget, die fiir die verschiedenen Arbeiten und Auslagen zum Zivecke der Auf¬ forstung erforderlichen Betrage zu verwenden. Fiir Auslagen, die im oberwahnten Voranschlage nicht inbegriffen sind, hat jedoch die Commission von Fali zu Fali vorher die Zustimmung des Landesausschusses und des k. k. Ackerbau-Ministeriums einzuholen (§ 14 des Gesetzes). § 18 . Die Verwaltung des Aufforstungsfondes obliegt dem Prasidenten im Vereine mit dem von der Commission in GemaCheit des § 4 dieser Geschaftsordnung 119 bestimmten Mitgliede derselben. Die Geldgebarung des Fondes wird bis auf weiteres auf Grund einer besonderen Instruction durch die krainische Landescasse besorgt. Die der Commission aus Staats- und Landesmitteln angewiesenen Betrage sind mit Ausnahme jenes Theilbetrages, der voraussichtlich in der nachsten Zeit wird ausgegeben werden miissen, bei einem von der Commission zu bestimmenden offent- lichen Credit-Institute fruchtbringend anzulegen. Dieser Theilbetrag, dem auch die etwaigen kleineren Einkiinfte des Aufforstungs- fondes zuflieBen, ist bei der Landescasse zu hinterlegen. Nach jedesmaliger Erschopfung des derart deponierten Betrages verfiigt der Prasident die Behebung einer fiir die nachste Zeit erforderlichen Summe vom frucht¬ bringend angelegten Capitale. Die iiber Beschluss der Commission stattfindenden Zahlungen an Parteien ge- schehen durch die Landescasse, jedoch immer nur iiber besondere Anvveisung des Prasidenten, welcher auch ermachtigt ist, jene Betrage anzuweisen, die sich auf Kanzlei-, Reise- und ahnliche Auslagen beziehen, insoweit sie den, zu diesem Zwecke veranschlagten Betrag nicht tibersteigen. § 19 - Der k. k, Landes-Forstinspector erhalt vom Prasidenten entsprechende Vorschiisse zur Ausfiihrung der technischen Arbeiten gegen nachtragliche Verrechnung, welche innerhalb des auf den Monat, in dem die betreffende Arbeit ausgefiihrt wurde, fol- genden Monates zugleich mit der Vorlage der Verzeichnisse der vervvendeten Arbeiter und der von den Parteien bestatigten Rechnungen zu iiberreichen ist. § 20 . Ftir die Verrechnung der Ausgaben und Einnahmen des Aufforstungsfondes ist ein Cassa-Journal und ein Hauptbuch nach den ftir die offentlichen Cassen bestehenden Vorschriften zu fiihren. Die Fiihrung des Cassa-Journals und des Hauptbuches, die Abfassung der jahrlichen Rechnungslegung, sowie die Priifung der Rechnungen des k. k. Landes- Forstinspectors wird von der krainischen Landescasse, beziehungsweise von der Landesbuchhaltung besorgt. § 21 . Das Verwaltungsjahr beginnt mit 1. Janner und endigt mit letztem December. Der Voranschlag ist von der Verwaltung des Fondes im Monate Juli eines jeden Jahresder Commission vorzulegen,welchedenselben nach stattgefundener Beschlussfassung an den Landesausschuss und an das k. k. Ackerbau-Ministerium zu leiten hat (§ 15). Der jahrliche Rechnungsabschluss ist der Commission im darauffolgenden Mo¬ nate Februar zur Priifung und Genehmigung vorzulegen und dann zur Kenntnis des Landesausschusses und des k. k. Ackerbau-Ministeriums zu bringen. § 22 . Von der Commission beschlossene Anderungen dieser Geschafts-Ordnung be- diirfen der Genehmigung des Landesausschusses und des k. k. Ackerbau-Ministeriums. 120 . ■ '