J alii*«'. II. Laibach, den 15. August 1874. Hr. 8. gtunmle, v Die Krainer Biene. Illustrirtes Yereins-Organ der Bieiienfreiiiide in Krain, Steiermark, Kärnten, Görz und Istrien. lierlaniati»nen etc. -1er Mitglieder "Ich .Krainer lih-nrnzui-htiiVerein*- sind in rieliten: An il.i» Ilienen/nelileverein«-l'rä-idiuin zu Smerek, l'ont IVWudurr, in Krain: diejenigen
  • r Mitglieder dpa .-teiermärki-rh.n r.ieueiuurht*vt«n. t \mm mVMii / Srlm.ii iu f>iiii;l)iMiti der Statuten bezeichneten Mitgliedsrechte gemessen alle österreichischen Staatsbürger — doch können Bieuenenfreunde sowohl aus Oesterreich-Ungarn als auch aus dem Auslande (Nicht-Staatsbürger) nur den portofreien Bezug des Vereinsblattes und event, (vide unten) das Eintrittsrecht iu die Vere ins Versammlungen beanspruchen. Zur Ersichtlichmaciiuug des Beitritts erhalten alle Mitglieder das sogen, kleine Diplom gleichzeitig als Legitimationskarte zum Eintritt iu die Versammlungen nach Erlag der Aufnahmstaxe von 1 fl., eventuell 50 kr., resp. 25 kr.: das grosse in Farbendruck künstlerisch ausgeführte lithographirte Vereinsdiplom wird nur auf besonderen Wunsch und Zahlung von 1 II. abgegeben. Mitgliedspflichten. g 7. Den Vereinszweck allenthalben eifrig zu fördern; im besonderen haben: а) Ehrenmitglieder keine weiteren Verpflichtungen: б) correspondirende die l'llicht der Einsendung von jährlich 2 bis 3 Druckseiten Originalaufsätze ins Vereinsblatt, widrigens die Löschung «1er Ernennung durch Verlautbarung im Vercinsblatte erfolgt. c) Gründungsmitglieder, welche einmalig 15 fl., ferner 1 tl. Aufuahmetaxe und I tl. für das grosse Diplom bezahlen. d) Unterstfizende Mitglieder mit jährlich 3 tl. Mitgliedsbeitrag, einmaliger I fl. Aufiiahmstaxe und I II. Diplomtaxe. c) Wirkende Mitglieder, und zwar: 1. solche Inländer, die jährlich (incl. kl. Diplom) 2 tl. öst. und 50 kr. einmalige Aufuahmetaxe bezahlen (für das grosse Diplom, falls es gewünscht wird, 1 fl. einmalig); 2. solche Münder, die nur jfilirl. iucl. kl. Diplom 1 Ii. Ost. uud 25 kr. oin-malige Aufnahmetaxe zahlen (für das grosse Diplom besonders 1 fl.). und zwar: alle Yolksschullerer in ganz Oesterreich (Cisleithauien) und alle Bauern in den Kronländern Krain, Steiermark, Kärnten, Görz und Istrien mit vollen Mitgliedsrechten (Wirthschaftsbesitzer aus den übrigen Kronländern, Lehrer höherer Schulen, Professoren etc. zahlen den vollen Betrag); 3. solche In- uud Ausländer jeden Standes, die nur jährlich iucl. kl. Diplom. 1 tl. össterr. ('oder 20 Sgr. = 2 Mark) und 25 kr. (oder 5 Sgr. = '/« Mark) einmalige Aufnahmstaxe zahlen und dafür unter Verzicht auf alle sonstigen Mitgliedsrechte nur zum portofreien Vereinsblattbezuge berechtigt sind: auch diesen steht der Bezug des grossen Vereinsdiploms ä 1 11. (20 Sgr.) zu. Wer den Jahresbeitrag für das kommende Vereinsjahr nicht bis Ende Dezember des laufenden Jahres bei dem Vereinspräsidium entrichtet hat, wird in der Kegel als ausgeschieden betrachtet; doch soll es dem Ermessen des Vereinspräsidenten freigestellt sein, die Jahresbeiträge durch Nachnahmekarte unter Zuschlag von 16 kr. Portobetrag zu erheben. Mit 15. Januar werden die Namen der betreifenden früheren Mitglieder aus den Listen gelöscht, die Adressenschleifen der ausgetretenen Mitglieder beseitigt und wird das Blatt demnach nicht mehr zugesendet. Nachzahlungen sind tier Ordnung gemäss wie die Zahlungen neueintretender Mitglieder zu behandeln, also unter Zuschlag der Aufnahmetaxe, die eventuell durch Postnachnahmekarte unter Zuschlag von 16 kr. eingezogon wird. Anmeldungen zum Eintritt, denen der Mitgliedsbeitrag etc. nicht haar oder in Postanweisung boiliegt,, bleiben unberücksichtigt, da Nachnahme nicht gestattet ist. Das Vereinsblatt empfangen die Ehrenmitglieder und Gründungsmitglieder, so lange der Verein besteht, kostenfrei in beiden Landessprachen; die unterstützenden, correspondirenden uud wirkenden in der von ihnen gewünschten Sprache. Wer von letzteren das Blatt in beiden Sprachen wünscht;, hat dafür einen um 1 11. höheren Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Bei nachträglichem Bezüge eines Jahrgangs, sei es nun slovenisch oder deutsch, beträgt der Preis incl. Francozusendung 1 II. 10 kr. (22 Sgr.) Das Voreinsblatt wird nur an die dem Vorstaude mit vollständigster Adresse namhaft gemachten Mitglieder abgegeben. Bei Bestellungen durch die Post kostet jeder Jahrgang des deutschen oder slovenischen Textes 3 II. 24 kr. öst. W. Vorstehende Beschlüsse treten mit dem Tage der Publication 1871 ohne jede Bückwirkung in Kraft. Dio bis jetzt eingetretenen Mitglieder zahlen keine Aufnahmstaxe oder Nachzahlungen pro 1874; nur vom 1. Jänner 1.875 ab die veränderte Jahres^ gebühr. Beilage Ii zum Protokolle der Ausschussitzung vom 16. Juni 1874. Der Vereinsausschuss besciiliesst zum Absatz 6 des I'rotokolles: Es steht jedem Mitgliede als österreichischem Staatsbürger frei, jährlich bis zur Höhe von 7 11. Bieuenwolmungeu und praktische Bieneuzuchtsgeräthe aus nachstehendem Verzeichnisse zu den dort bezeichneten halben Freisen zu beziehen, wenn der Geldbetrag haar (nicht durch Nachnahme) ca. 2 Monate mindestens vor der Lieferzeit an die Vereiusleitung (Smerek, P. Pösendorf) eingesendet; ferner Name, Cha- rak tor, Wohnort, Post and letzte Bahnstation deutlich angegeben uud schliesslich jeder Bestellung als Entschädigung für den Prachtbriefstempel und Verpackung mindestens 5 kr. von jedem Guldeu, nie aber weniger als IG kr. (event, in Briefmarken) beigefügt ist. L'eberschreitet die Bestellung den Betrag von 7 fl., so treten für die zuviel bestellten Gegenstände doppelte Preise eiu. Dem Vereinspräsideuten steht jederzeit im Interesse der Vereinskasse die Sisti-rnng dieser Verfügungen zu, welche mit 1. September 1874 in Kraft treten. Die demnach für die Vereinsmitglieder um die Hälfte e:-■.;.- ,'ten Preise der Bienen Wohnungen uud Geräthe sind bis auf Widerruf: it. kr. 1 Vereinshalblagorstock (Kotbschütz'scher)......................................1 — 1 Vereinslagerstock, einwandig....................................................2 25 1 Vereinshalbständer, einwaudig (Berlepscher)..................................2 25 1 Vereinshalbständer oder Vereinslagerstock, doppelwandig....................3 50 1 dreifacher Kotbschütz'scher Kähmcheuapparat mit Hobel- und Sägelade . . 2 — 1 Honigschleuder-Maschine (Rothscbütz'sche)....................................7 — 1 "Wabenenplätter zum Entdeckein..............................................— 45 l Waben-Igel dto. dto................................................— 45 1 Drohnenfungtricliter............................................................— 50 1 Weiselburg (Kothschütz'sche) für Vereinstöcke................................— 75 1 Wabengabel (Kothschütz'sche) für verschiedene Stockbreiten................— 80 1 „ für Vereinstöcke mit einer Vereinsbreite von 25 Cm..........— 25 1 Sehwarmspritze..................................................................1 15 1 Wabenzange......................................................................— 40 1 Sehwarmlänger (für Bäume ohne Leiter)......................................1 05 1 Schwarmbeutel (zum Abfangen vor dem Flugloche)..........................— 90 1 Futterkäfig (Rothschütz'scher, für Fladen)....................................— 30 1 Futterrähmchen (Kothschütz'schas, doppeltos) für flüssigen Honig..........— 35 1 Futternäpfchcu (für flüssigen Honig), am Boden einzuschieben..............— 10 1 Futterträukglas (Fütterung von oben)........................................— 20 1 Kauchapparat nebst 1 Dutzend Lunten........................................— 85 Kauchlunteu pr. Dutzend..........................................................— 10 1 Nichtraucherpfeife..................................— 75 1 Kaucherpaleutpfuifo (Strassburger)............................................— 75 I Drahttubus (schützt den ganzen Kopf)........................................— 80 1 Drahthalbmasko (schützt Augen uud Nase)..................................— 30 1 Wabenmesser, gross............................................................— 25 1 Wabenmesser in Maurerkelleulbrm............................................— 25 * 1 Putzeisenkrücke..................................................................— 30 1 Putzschaber......................................................................— 25 1 Nutensäge zum Anfertigen der Stöcke........................................— 35 1 Nuteuhobel „ „ „ „ ........................................— 35 Auswärtige Vereiusgenosson (als Blattabonnenten) aus Ungarn und Ausland überhaupt können obige Gegenstände nur zu den doppelten (Gestehungs-)Kosten beziehen. Verlud und licdai-tion: Präsidium des Krainer Hienenzuchtsvereins unter Verantwortlichkeit von J. Jerič. — Druck v. Klcinmayr & Hamberg in Laiback.