Gesetz- und Perori»l»»ftSl>latt für dar ölterreicQtlct) = ir[irtldje .Külleiilniiö, bestehend aus den gefürsteten Grafschaften Görz und GradiSca, der Markgrafschaft Istrien und der reichsunmittelbaren Stadt Triest mit ihrem Gebiete. XX. Stück. Ausgegeben und versendet am 31. Angust 1888. 25. Gesetz vom 15. August 1888, wirksam für die gefürstete Grafschaft Görz und Gradišča, betreffend die Classification der Straße Cormons-Mariano-Bruma. Ueber Antrag des Landtages Meiner gefürsteten Grafschaft Görz und Gradišča, finde Ich anzuordnen: Art. I. Die Straße von Cormons über Angoris, Billaorba, Mariano und über die Weiler Viola und Basiol bi Bruma bis zur Reichsstraße nächst der Brücke von Sagrado wird als Concurrenzstraße erklärt. Art. II. Dieses Gesetz tritt mit dein Tage seiner Kundmachung in Wirksamkeit. Ischl, am 15. August 1888. Franz Joseph m. p. Taaffe m. p. .