»85 Amtsblatt zur «aibacher Zeituna Nr. 135. Mittwoch den 17. Juni 1874. 1262—1) «i. 43K9. , Kundmachung. Jene Forstcandidaten, welche zu der mit Mini-Wial-Berordnungvom 16.Iänner 1850,R.-G. B. "r. 63, XXVI. Stück, Seite 640, vorgeschriebenen ?nd im Herbste l. I. abzuhaltenden Staatsprü' !^ng für den selbstständigcn Forstverwaltungsdienst ?der für das Forstschutz. und technische Hilssper-!"llale zugelassen zu werden wünschen, werden auffordert, ihre nach Vorschrift der obigen Mini-mial-Verordnung belegten Gesuche längstens bis 15. Juli l. I. bti dieser k. k. Landesregierung, und zwar, wenn !^ derzeit bereits im Forstdienste stehen, in: Wege Mr vorgesetzten Behörde einzubringen, wobei noch "elnerkt wird, daß jene Candidaten, die sich auch «Us den Jagdgesetzen und dem Jagdwesen prüfen "ssen wollen, dies in ihren Gesuchen um Zulas^ Mg zur Prüfung besonders anzugeben haben. Laibach, am 11. Juni 1874. B. k. Landesregierung siir Kram. ^244^3) 3tr. 1Mb. Hauptlehrersstelle. An der k. k. Lehrerinneubildungsanstalt zu ^ibach ist die Stelle eines Hauptlehrers für Frei-^ndzeichnen und Mathematik mit deutfcher Unter-^chtösprache zu besetzen, wobei jedoch bemerkt wird, ^ derfelbe mit Gemäßheit des hohen Ministerial-^ses vom 7. Juli 1873, Z. 7301, nach Er-^rnis bis zum gesetzlichen Ausuiaße der Lehrenden auch an dcr k. k. Lehrerbildungsanstalt ^ Verwendung genommen lverden könne. > Vewerder um diese Stelle, mit wclchcr die "tch die Gcsctze vom 1V. März 1872 und 15ten Mil iij7^ normierten Beziige verbunden sind, )"den ihre gchörig documentirten Gesuche, und zwar, "I"u sie vereitö angestellt sind, iui Dienstwege, '""st aber unmittelbar beim k. k. Landeöschulrathe '" Krain . bis 12. Juli 1874 '^bringen. — Laibach am 25. Mai 1874. K. k. fandesschulrach sür Krain. Der t. t. Hofrath und Vorsitzende: ^ Fürst Lothar Vletternich m. p. (254—3) Nr. 334. . , Dritte Lehrerstelle N der dreiklnssigeu Volksschule in Altenmarkt . bei Saas, "omit ein Iahresgehalt von 400 st. nebst freier Ahnung, bestehend in cincm schönen geräumigen Nwmer im Schulhause, verbunden ist, ist zu besetzen. «. Bewerber haben ihre aehöria documentierten besuche ^ v u / V l,. bis Ende Juni d. I. vaults zu überreichen. . Geprüfte Lehrerinnen, welche auch in weibli-3^ Handarbeiten Unterricht zu ertheilen in der ^e sind, haben den Borzug. . K. k. Bezirksschulrath Loitsch zu Planina, " 6. Juni i«74. l364^>i) Nr. 8148. Erlaß. . Da sich die Fälle des Verlustes von Auf-^bslecepissen zu Nachnahmesendungen auffallend ü„l rt' so findet sich die gefertigte Direction ver^ j ^^t, das p. t. Publicum in dessen eigenstem Iw ^, ^ dringend darauf aufmertfam zu machen, ^ ^^ ^ Hinkunft die Bewilligung einer Nach-^ Mleauszahlung ohne Recepisse nur in den äußer-tz^ 3ä'llen ertheilen wird, weshalb sich die größte ^tsamkeit in der Aufbewahrung der bezüglichen "'gabs-viecepisse empsiehlt. Trieft, den 8. Juni 1874. A. k. Pssidirection. Hertaus w. z». (245—2) Nr. 3686. Ausschreibung von kostenfrelen Mllitärzuglingvplätzen im Vtilitärcollegium zu St. Polten und in der technischen Militärakademie zu Wien. Mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner k. u. l. Apostolischen Majestät werden auch für das nächste Schuljahr Söhne von CivilstaatSdcamten Aller^ höchsten Ortes zur ausnahmSweisen Betheilung mit kostenfreien Militärzöglingsplätzen in dem Ml' litärcollegium zu St. Polten und in der technischen Militärakademie in Wien beantragt werden, sojern dies ohne Beeinträchtigung von Söhnen der Offiziere oder Militärbeamten zulässig erscheint und die Aspiranten den AujnahmSbcdlngmssen vollkommen entsprechen. Die Aspiranten jür das M ilitärcollegium müssen die vierte Masse eines Unter- oder eines Realgymnasiums absolviert und darüber empfehlende Zeugnisse erworben haben. < Fern.rS müssen die Aspiranten der deutschen Sprache vollkommen mächtig sein und dürfen bis zum Beginne des nächsten Schuljahres das Lebensalter von höchstens 17''/,, Jahren nicht üdeischrit ten haben. Jeder Aspirant wird vor der definitiven Aufnahme in das Militärcollegium daselbst einer Vorprüfung aus den in dem Untergymuasium vorkommenden Gegenständen mit Ausnahme der griechischen Sprache unterzogen. AuS dem Militärcollegium werden die Zöglinge nach befriedigend absolviertem zweijährigen Curse in die neuftädter Militärakademie übersetzt, aus welcher dieselben nach einem vierjährigen Curse in das l. k. .^eel, als Osfiztcl. übertreten, wenn sie den bestehenden Aoischristen nach die lHignung sich hiezu erworben haden. In der technischen Militärakademie besteht eine Artillerie- und eme Genieabt Heilung mit ze vier Jahrgängen. Die Aspiranten für die eine oder für die andere dieser Abtheilungen müssen eine vollständige (6- oder 7klassige) Realschule absolviert, ebenfalls empfehlende Zeugnisse erworben haben, der deutschen Sprache vollkommen kundig sein, und dürfen das 1!). Lebensjahr bis zum Beginne des nächsten Schuljahres nicht überfchritten haben. Die Aspiranten haben gleichfalls eine Auf-nahmsprüfung in der Akademie selbst abzulegen, und zwar wird gefordert: n) Dtulsche Sp r achc. Jene üelliuleit im müudli« chcn <Äcdmllcl»auSlauschc, um den deulschcn ^ehl vvllragcli m der Mat^um mit HerstäuomS sulgcu zu lölmcn, fcrners cimgc Oewandthell m jchiljlllchll Darstellung beschreibender und erzählender Aufsähe, ti) Französische Sprache. Eimgc ztcnnlmsse. e) Mathematik. Kenntni« dcr Äiilhmclil und 8ll gcdra, einschließlich der Glelchungcu zwettcn ^rudcs m>t einer und zwei Unbetannlen, der arilymelljchen (hühern banges) Ul,d gcomemsHen Rrlhen, der CombinalionSlehre, dann der Plammetric, Stereometrie, ebene und sphiirische Trlgononielr»c. ä. Darftellent» e Geomelr ie. Ucbcr die Gerade und Ebene, linschliehlich dcr Ebcn(n«Echnit>e unl Prismen und Pyramiden, dann der Durchdringun« gen disser Körper. «) Physil. Allgemeine und blsol,dtre ltigenschaflcn der Hörper, Mcchnnit, WcUlnlchrc, Alustil, Qplll, Wanne, Magnetismus unt» ^lcllllcilal mit llcmcnlai-lNülhcmallschcr Gcuründun^ nach einem der Lehl. bilcher der PHYsil für Obel^ymnasien oder Orel' realfchulln. j) Chemie. Gesetze der chemischen Velbmdungen, «lomr, Molecule, Wcilhiglell dtl Atome und Radikale, Acquivalcnz, Glundzügr dcr chemischen Theo» lie über die Constitution dcr iiölpe», l auch das Körpermaß auzugetml. ly die Schulztugnissc aus den absolvierten Gymnasial-, veziehuugswelse Realllassen, emschließllch deS Zeug-nlsscS jür oas dieSjahllgc erste Semester. Das lehlbezelchnele Zeugn,s muß jedenfalls on. gebracht werden. «>. Bezüglich der Bittsteller, respective der Vater der Aspiranten: ») Die behördliche Aachweisung der Mllilür- und jon. sl,gen VlaalSbienjlleillung sowie der etwaigen besondern lljerblenjle; d) die behördliche OeMigung der Familien- und Ver-mögel'ev^haltnlsjc der Hewerbrr. Gleichzeitig wird auch bekannt gegeben, daß bei jenen Aspiranten, für welche die Ausnahme alS ^ahlzöglmge u. s. w. in die Militärakademie zu Wiener-Dleustadt angestrebt wird, die Einthei^ lung dahin - uliter Ausrechthaltung der bereits er wähnten, allgemein giltigen Modalitäten — von der Ausnahmsprüsung über die Gegenstände der absolvierten sechsten Klasse des Obergymnasiums, in der Mathematik aber einschließlich der Gleichungen deö zweiten Grades und der Progressionen abhängig, überdies noch einige ttenntms der französischen Sprache erwünscht ist. Wien, im Mai 1874. Vom k. k. Neich«.Knegsministeri«m.