Inhalt. , Geschichte der Entstehung und Verwaltung der k. k. Studienbibliothek in Laibach. Von Konrad Stefan, k. k. Bibliothekskustos ............................... Seite 1-116 Mitteilungen des Musealvereines für Krain. Herausgegeben vom Ausschüsse. Zwanzigster Jahrgang. 907. s für Krain. MATAR. Druck von lg. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg. Inhaltsverzeichnis. Seite Geschichte der Entstehung und Verwaltung der k. k. Studien- Bibliothek in Laibach. Von Konrad Stefan................. 1 Wasserversorgung im Karstgebiete. Von E. Heinrich Schollmayer- Lichtenberg................................................ 117 Das Schloßarchiv in Auersperg. Von Fr. Komatar............... 161 Verzeichnis der Mitglieder des Musealvereines für Krain im Jahre 1907. Von M. Pajk.....................................246 Wissenschaftliche Korporationen und Vereine, mit denen der Museal verein für Krain in Verbindung steht und die Publikationen austauscht. Von Dr. J. Žmavc.....................252 Personalnachrichten, Von M. Pajk.............................256 Geschichte der Entstehung und Verwaltung der k. k. Studien-Bibliothek in Laibach. Von Konrad Stefan, k. k. Bibliothekskustos. Vorwort. Die k. k. Studienbibliothek soll im Herbste des Jahres 1907 aus den jetzigen provisorischen Noträumen in neue, modern eingerichtete Bibliotheksräume übersiedeln und daselbst neu, und zwar nach dem «numerus currens» aufgestellt werden. Dieser für die künftige Entwicklung der Anstalt jedenfalls bedeutsame Umstand hat mich bestimmt, im folgenden die Geschichte der «Entstehung und Verwaltung» derselben nach den Amtsakten, erliegend in der Registratur der Studienbibliothek, eingehender darzustellen, als dies bisher durch Georg Kosmac (Die k. k. Lyzealbibliothek in Laibach. Laibach 1857. Aus: «Mitteilungen des Historischen Vereines für Krain» 1857), P. v. Radies (Die k. k. Studienbibliothek in Laibach. In: «Österreichische Wochenschrift» 1864, 3. Bd.) und kleinere Aufsätze anderer Autoren in den «Mitteilungen des Historischen Vereines für Krain» geschehen ist. Der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften in Wien und der Krainischen Sparkasse fühle ich mich zum ehrfurchtsvollsten Danke verpflichtet, da sie durch Bewilligung von Subventionen erst die Drucklegung dieser Schrift ermöglichten. Ebenso statte ich an dieser Stelle dem Herrn P. v. Radies für die Mitteilungen, die er mir bei Durchsicht meines Manuskriptes zu machen die Freundlichkeit hatte, meinen schuldigen Dank ab. Laibach im Jahre 1906. Konrad Stefan. Bis zur förmlichen Gründung im Jahre 1791. Der im Jahre 1774 beim Brande des Laibacher Jesuitenkollegiums gerettete Teil der Bibliothek des aufgelösten Jesuitenordens wurde von der Kaiserin Maria Theresia dem Laibacher Lyzeum als Lyzealbibliothek zum öffentlichen Gebrauche zugewiesen. In Befolgung eines von der k. k. Landeshauptmannschaft erhaltenen Auftrages überreichte Landrat Leopold Freiherr yon Lichtenberg eine vom 1. Mai 1775 datierte «Spezifikation jener 637 Werke, welche nach diesem Brande zum Teil in einem alten Kasten des gewesenen Jesuitenkollegiums vorgefunden, zum Teil dagegen durch verschiedene Wege in Erfahrung gebracht, dann auch zum Teil gegen kleine Rekompensen durch die Studenten, Handwerksjungen, Bürger und dergleichen nach und nach eingeliefert und unterdes in seiner Privatwohnung untergebracht worden,» mit der Bitte, «darüber ehebaldigst zu disponieren, da es an Unterbringungsräumen mangle». Diese Bücher wurden noch in demselben Jahre in das (nunmehr infolge des Erdbebens im Jahre 1895 demolierte) Redoutengebäude neben der St. Jakobskirche gebracht, in welchem damals die Gymnasial- und höheren Schulen untergebracht waren. Der landeshauptmannschaftliche Rat Freiherr von Raigers-feld vermehrte diese Lyzeal-, ehemalige Jesuitenbibliothek noch im Jahre 1774 mit seiner Familienbüchersammlung. Der erste Lyzealbibliothekar Wilde führt in seinem im Juli 1790 beendeten «Verzeichnis der Laibacher akademischen Bücher-sammlung» 962 Werke mit 1377 Bänden an. Aus diesem «Verzeichnis» sind auch die folgenden Angaben über die anderen Bibliotheken entnommen, durch deren Zusammenlegung die Lyzealbibliothek entstanden ist. Das Studienhofkommissionsdekret (St. H. C. D.) vom 14. Oktober 1775, Z. 56, besagt nun: «Es ist in Ansehung der Bibliothek in Laibach, da ein tauglicher Ort — das Redoutengebäude — hiefür ausfindig gemacht worden ist, mit der Zeit auf Anschaffung der nötigen Bücher Bedacht zu nehmen, alsdann die Stelle eines Bibliothecarii einem dasigen Lehrer der Gottesgelahrtheit gegen einer geringen Zulage anzuvertrauen». Demzufolge übernahm der Jesuit und Gymnasialpräfekt Innozenz Freiherr von Taufferer die Aufsicht über die Lyzeal-bibliothek und führte sie von 1775 bis 16. Oktober 1783 allein, von da bis 31. August 1792 aber gemeinsam mit dem Kreisamte. Zur Vermehrung der Lyzealbibliothek wurden vom Jahre 1776 an aus dem eingezogenen Vermögen der Exjesuiten jährlich 300 fl. bestimmt und bis 1784 auch wirklich dazu verwendet. Als Richtschnur für die Einrichtung und Benützung der so entstandenen Staatsbibliothek wurde die von Stefan Rauthen-strauch, Oberdirektor der Wiener Universitätsbibliothek, ausgearbeitete alte Bibliotheksinstruktion mit St. H. C. D. vom 30. April 1778, Z. 628, vorgeschrieben, die laut § 5 des St. H. C. D. vom 23. Juli 1825, Z. 2930, noch teilweise in Wirksamkeit ist. Dieser Instruktion gemäß waren bloß die Lyzeal-professoren zum Entlehnen nach Hause berechtigt; das galt im ganzen genommen bis zum Jahre 1849. Die nächste Vermehrung erfolgte im Jahre 1778. Durch St. H. C. D. vom 24. Oktober 1778 wurde nämlich die Übernahme der von dem im Jahre 1776 verstorbenen Generalvikar von Peer hinterlassenen Büchersammlung von 1022 Werken in 2019 Bänden in die Lyzealbibliothek in Laibach genehmigt. Sowie Maria Theresia aus der Büchersammlung des aufgelösten Jesuitenordens die Lyzealbibliothek stiftete, so nahm auch Kaiser Josef II. auf diese bei der Aufhebung der Klöster Bedacht. Mit Hofdekret (H. D.) vom 23. September 1782 ordnete Josef II. nämlich an, daß die Bücher und ins gelehrte Fach einschlägigen Handschriften der in jedem Lande aufgelösten Klöster den öffentlichen Universitäts- und Lyzeal-bibliotheken des betreffenden Landes zugeteilt werden, mit Ausnahme derjenigen Werke, welche sich die Hofbibliothek auswählen würde, und gestattete, daß diese Bibliotheken die erhaltenen Duplikate verauktionieren und das daraus gelöste Geld zur Ergänzung mangelhafter, Fortsetzung angefangener und Nachschaffung neuer unentbehrlicher Werke verwenden mögen. Laut dieses H. D. wurden der Lyzealbibliothek in Laibach im Jahre 1782 aus der Bibliothek der Kartäuser zu Freudenthal 769 Werke in 1153 Bänden einverleibt, worunter auch das zu Freudenthal im Jahre 1347 auf Pergament geschriebene Manuskript «De civitate Dei St. Augustini» und ein Taschenkalender auf Pergament aus dem Jahre 1415, beziehungsweise 1054. Das erstere Manuskript ist beschrieben von P. v. Radies in den «Mitteilungen» 1862, sein Titelblatt ist abgebildet in Grefes «Alt-Krain». Der Taschenkalender ist besprochen von Radies im «Österreichischen Volksfreund» und erklärt von Milkowicz in den Mitteilungen der k. k. Zentralkommission zur Erhaltung etc., 16. Bd., 1890, p. 53. Eine hohe Verordnung vom 28. September 1783 verfügte ergänzend, daß von den in der Lyzealbibliothek in Laibach vorfindigen Duplikaten die besseren Stücke abgesondert und ein Verzeichnis davon an das Landesgubernium zur Erwägung geschickt werde, ob darüber eine Lizitation anzuordnen wäre, wohingegen die übrigen Duplikate hintanzugeben sind Da ferner in Laibach die (seit 1780 bestandenen) theologischen Schulen aufgehoben seien,1 so sei fürderhin nicht mehr auf 1 Sie wurden mit H. D. vom Jahre 1791 wieder eingeführt. Anschaffung theologischer Werke anzutragen, welches auch selbst von Fortsetzungen derselben, falls sie nicht besonders gute und gemeinfaßliche Werke betreffen, zu verstehen sei. Sollte ferner der Präfekt Taufferer für die Mundierung der zu fertigenden Kataloge einen Tagschreiber brauchen, so stehe es ihm frei, beim i. ö. Gubernium um eine Remuneration für die deshalb gemachten Auslagen für einen Tagschreiber anzulangen. Laut Erlaß der Landeshauptmannschaft vom 16. Oktober 1783 wurde ferner die Lyzealbibliothek von nun an unter die gemeinschaftliche Aufsicht des Kreisamtes und des Präfekten Taufferer gestellt. Diese gemeinsame Aufsicht dauerte bis zur Pensionierung des Taufferer am 31. August 1792. — Aus den Akten ist nicht ersichtlich, daß Taufferer in Befolgung der Verordnung vom 28. September 1783 die Verzeichnung der Duplikate oder die Kataloge in Angriff genommen hätte. Infolge Allerhöchster Entschließung vom 20. April 1784 und H. D. vom 24. März 1785 hat aller Ankauf von Büchern so lange zu unterbleiben, bis zur Errichtung der Bibliotheken überhaupt sowohl bei Universitäten als bei Lyzeen ein gewisses System festgesetzt sein wird, welches die Gattungen der nötigen Bücher bestimme und wonach sodann überall deren Anschaffung zu geschehen hat; denn der Endzweck einer Lyzealbibliothek ist eigentlich, daß die Lehrer da finden sollten, was jeder in seinem Fache nicht entbehren kann. Infolgedessen wurde die zur Vermehrung der Lyzealbibliothek aus der Exjesuitenkasse angewiesene jährliche Dotation von 300 fl. durch sieben Jahre, von 1785 bis 1791, nicht benützt und bildete somit im Jahre 1791 den sogenannten «ersparten Bibliotheksfonds» von 2100 fl., der dann von 1792 bis 1808 zur Vermehrung der regelmäßigen Dotation jährlicher 300 fl. verwendet wurde. Mit H. D. vom 3. April 1786, Z. 159, erschien die angekündigte Instruktion, nach welcher die Bibliothekare bei der Bücheraufnahme vorgehen sollen, damit man den dringendsten Bedürfnissen der Lehrer in. jedem Fache zuvorkomme. Die Mittel dazu seien die Büchersammlungen der aufgehobenen oder noch aufzuhebenden Klöster und der bestehende angewiesene Fonds der Bibliothek. Bevor wir das weitere Wachstum unserer Büchersammlung verfolgen, wollen wir auf die ersten Bestrebungen nach Errichtung einer «öffentlichen Bibliothek» in Laibach zurückgehen. Schon die in Laibach im Jahre 1693 nach dem Vorbilde der damaligen italienischen Akademien mit ausgesprochen wissenschaftlichen Tendenzen gegründete «Academia opero-sorum», an deren Gründung sich die bedeutendsten Männer, die damals in Krain lebten, wie Martin Bautscher, Ludwig Schönleben, Freiherr von Pelzhofer, J. G. Thalnitscher von Thalberg u. a., beteiligten, hatte im § 8 ihrer Gesetze (Statuten, Leges), um Wohltäter ihrer Nachkommen zu sein, bestimmt: «Damit den Liebhabern der Wissenschaften der gelehrte Vorrat nach und nach herbeigeschafft werde, wird auf Kosten der Akademiker eine öffentliche Bibliothek1 errichtet werden, zu welcher jedermann der Zutritt freistehen wird und für deren Ordnung und Besorgung ein Bibliothekar bestellt wird». Diese Bibliothek kam auch zustande. -Nach dem Stiftsbrief vom 30. Mai 1701 waren der Fürstbischof Sigmund Graf von Herberstein, Dompropst Johann Prešern und Domdechant Johann Anton von Thalberg mit Hinzufügung eines Kapitals von 2000 fl. zur Dotierung des Bibliothekars die ersten Geschenkgeber durch Zusammenlegung ihrer Privatbibliotheken zum öffentlichen Gebrauche. Später wurde sie durch das Vermächtnis der Privatbibliothek des Max Freiherrn von Rasp und zweifelsohne auch durch Geschenke anderer Mitglieder vermehrt, wie des Joh. Jak. Schilling1. 1 Gestorben am 16. Juli 1754. Diese Bibliothek der Operasen wurde 1704 im bischöflichen Alumnatshause untergebracht und war also ihrer Bestimmung nach dem öffentlichen Gebrauche gewidmet. Als sich die Gesellschaft der Operosen 1725 aufgelöst, ging ihre Büchersammlung in den Besitz des fürstbischöflichen theologischen Seminars über, wo sie noch gegenwärtig bewahrt wird, trotz der wiederholten Bestrebungen des Landes, diese «Alumnatsbibliothek» ihrer Bestimmung gemäß, eine «öffentliche Bibliothek» zu sein, mit der später gegründeten Lyzealbibliothek zu vereinigen. Im Jahre 1781 wurde die Gesellschaft der Operosen wieder gegründet, aber noch in demselben Jahre für immer aufgelöst. Von dieser neugegründeten Akademie ging nicht nur der Kern ihrer Mitglieder, sondern auch der noch immer lebendige Gedanke der Gründung einer öffentlichen Bibliothek an die im Jahre 1767 gegründete «Gesellschaft des Ackerbaues und der nützlichen Künste in Krain» über. Diese Gesellschaft bestrebte sich nämlich von Anfang ihrer Entstehung an, allerlei gemeinnützige Anstalten zur Belebung der Landwirtschaft und Industrie gangbar zu machen, und «erachtete die Gründung einer öffentlichen Bibliothek für eines der schicklichsten Mittel, ihrem Zwecke entgegenzuarbeiten, indem sie dieselbe in jedem Betracht zur Aufklärung des Publikums für unentbehrlich hielt». Sie nahm somit die Bemühungen der Operosengesellschaft um die Gründung einer öffentlichen Bibliothek wieder auf, obwohl es eigentlich außer dem Wirkungskreise eines ökonomischen Instituts gelegen war. Sie erkaufte in dieser Absicht nach und nach eine gut gewählte Sammlung ökonomischer und physikalischer Bücher mit beträchtlichen Kosten, besonders im Fache der Baukunst, Mechanik, Botanik, Naturkunde, des Bergbaues und der Landwirtschaft. Zur Gesellschaftskasse wurden jährlich aus der landesfürstlichen Kammerkasse 778 fl. und aus dem ständischen Domestikalfonds 1000 fl. bezahlt; außerdem bezog sie eine von Sr. Majestät jährlich bewilligte Summe. Ihrem Bemühen verdanken wir die Werke des Scopoli, Hacquet, Jos. Schemerl, Ant. Linhart und ihre eigenen Publikationen, nämlich die «Sammlung nützlicher Unterrichte der Agrikulturgesellschaft in Krain», von 1770 bis 1776, und den Vorläufer der «Laibacher Zeitung», nämlich das «Wöchentliche Kundschaftsblatt des Herzogtums Krain», von 1775 bis 1776. Am 27. April 1784 stellte der landeshauptmannschaftliche Rat und Direktor der Ackerbaugesellschaft Georg Jakob Graf von Hochenwart in Wien den Antrag, daß die fürstlich Auerspergsche Bibliothek, deren Anschaffungspreis vielleicht über 16.000 fl. betragen habe, um 1200 fl. von seiten der Ackerbaugesellschaft erkauft werde und mit den zu Laibach ohne wesentlichen Nutzen auf bewahrten zwei anderen Büchersammlungen, nämlich der Lyzeal- und Alumnatsbibliothek, zum öffentlichen Gebrauch vereinigt werde.1 Auf diesen Antrag hin erhielt er unter dem 6. Mai 1784 von Wien die Weisung, seinen Antrag samt dem Katalog der genannten Bibliothek und einer kurzen Vorerinnerung von seinem Gedanken in Ansehung des zu einer öffentlichen Bibliothek zu widmenden «loci physici» an das Gubernium nach Graz zu schicken, wobei ihm alle Unterstützung in Aussicht gestellt wurde. In seinem darauf erstatteten Berichte vom 23. Mai 1784 heißt es nun: «Es geht die Absicht dahin, die von der ökonomischen Gesellschaft angeschaffte Büchersammlung zum öffentlichen Gebrauche zu widmen oder vielmehr hierorts eine öffentliche Bibliothek zu errichten; er erbittet hiezu einen Teil des leerstehenden Platzes des abgetragenen Jesuitenkollegiums, wo ein Bibliotheksgebäude aufzuführen wäre, für 1 Die Auerspergsche Bibliothek war im «Fürstenhof» untergebracht und wurde nach dessen (infolge des Erdbebens im Jahre 1895 erfolgten) Demolierung nach Schloß Losenstein in Oberösterreich überführt, wo sie sich noch derzeit befindet. welches die Ackerbaugesellschaft die Kosten selbst herzugeben imstande ist, und zwar aus eigenem Fonds und den angewiesenen Zuflüssen. Wenn das Gubernium die Genehmigung dazu nicht erteilen sollte, so könnte die Bibliothek im Alumnatshause oder im ständischen Gymnasium untergebracht werden. Die Aufsicht darüber wäre einem ohnehin pensionierten Exjesuiten, auch mit Rücksicht auf die Gubernial-verordnung vom 15. Oktober 1783, betreffend die Verwendung der Exjesuiten zu Staatsdiensten, mit Beigebung eines Gehilfen und eines Dieners gegen freie Wohnung im Bibliothekshause und Zuteilung des vom Bibliothekar im Alumnat dermalen genießenden Gehaltes jährlicher 180 fl. anzuvertrauen. Die Vermehrung und Ergänzung der in jedem Fache noch abgängigen Bücher könnte zum Teil von der ökonomischen Gesellschaft bestritten, zum Teil angehofft werden, daß Seine Majestät nicht allein die Büchersammlungen der aufgehobenen und etwa noch aufzuhebenden Klöster hiezu widmen, sondern gleich anderen Ländern einen angemessenen Betrag allergnädigst anzuweisen geruhen würde. Ferner könne man mit ebenso gutem Grunde hoffen, daß sich auch einige für das allgemeine Beste wohlgesinnte Private hervortun würden, hiezu einen Beitrag zu leisten. Fast gleichzeitig, nämlich am 24. Mai 1784, machte das Laibacher Kreisamt einen Vorschlag zur Errichtung einer «öffentlichen Bibliothek» an das Gubernium von Innerösterreich. Es bat darin, daß die zerstreuten Bestandteile einer ihr Dasein schon wirklich habenden Bibliothek in ein Ganzes gesammelt und dieses unter einer öffentlichen Aufsicht dem allgemeinen Gebrauche gewidmet würde. Diese Bestandteile seien: 1.) Die Lyzeal- oder ehemalige Jesuitenbibliothek; ihre Bestimmung sei, öffentlich zu sein. Sie stehe aber nicht offen, da der verdienstvolle Bibliothekar Innozenz Freiherr v.Taufferer mit Geschäften zu sehr überladen sei, um die Bibliothek zu besorgen. 2. ) Die im Alumnat befindliche sogenannte «öffentliche» Bibliothek; diese sei zu mangelhaft und nur zweimal in der Woche durch wenige Stunden, und auch diese nicht durch alle Jahreszeiten, geöffnet, und deren Gebrauch oder Nichtgebrauch sei zu sehr von der Laune der sie besorgenden Geistlichkeit abhängig. 3. bis 4.) Mit diesen Bibliotheken die Bibliothek der ökonomischen Gesellschaft zu vereinigen und die Fürst Auerspergsche Familienbibliothek abzulösen, sehnt sich die ökonomische Gesellschaft selbst. 5. ) Die Bibliothek der soeben aufgehobenen Laibacher Augustiner. Noch vor Absendung dieses Vorschlages erhielt das Kreisamt am 24. Mai 1784 laut Gubernialverordnung vom 6. Mai 1784 die Weisung, die Bibliothek des aufgehobenen Augustinerklosters in Laibach in 3190 Bänden ins ständische Lyzeum zu übertragen und mit dieser die Alumnatsbibliothek zum öffentlichen Vorteil des Publikums zu vereinigen. Die letztere wurde aber vom Bischof nicht ausgeliefert. 6. ) Die Bibliothek derDiskalzeatenin Laibach, ob sie aufgelöst werden oder nicht, da sie im letzteren Falle immer die Freiheit behalten, nicht nur ihre eigenen Bücher, sondern auch alle übrigen aus dem gemeinschaftlichen Büchersaale benutzen zu können. Die Diskalzeaten hatten nämlich schon in einer schriftlichen Erklärung ihre Bibliothek an die zu errichtende öffentliche Bibliothek zediert. Nach ihrer Auflösung im Jahre 1786 zählte Wilde nach Übernahme ihrer Bibliothek in derselben 3265 Bände. 7. ) Die fürstbischöfliche Büchersammlung zu Oberburg im Cillier Kreis, welche eigentlich den krainischen Ständen gehöre, deren Anspruch darauf der ständische Archivarius Alois von Pichelstein auch in einer Beilage ausführlich begründete. Als nämlich die krainische Landschaft, als solche in überwiegender Majorität ihrer Vertreter offiziell zum Luthertum übergetreten, um 1563 einë eigene evangelische Schule, die lateinische Landschaftsschule, einrichtete, so schloß sie daran die Gründung einer «feinen öffentlichen Bibliothek», zunächst zum Gebrauche der Schule, dann für die Prädikanten und Kantoren und schließlich für alle Mitglieder der Gemeinde. Die Büchersammlung des vor den Verfolgungen des katholischen Klerus aus Krain geflüchteten Reformators, des ehemaligen Domherrn Primus Trüber, die er in seinem Hause in Laibach zurückgelassen und die er nachher der Landschaft geschenkt, bildete dazu den Grundstein; den Weiterbau förderte die Landschaft durch wiederholte Käufe nach dem Tode von Prädikanten und Lehrern. Als die Gegenreformation ihr Werk begonnen, welches durch ein Autodafé mehrerer Wagen voll Lutherischer Bücher inauguriert wurde, die in der eisigen Thomasnacht vom 29. Dezember 1600 auf dem Laibacher Hauptplatze aufloderten, da entspann sich bald ein heftiger Streit zwischen ihr und der Landschaft, indem sie von letzterer die Auslieferung ihrer Bibliothek an den Jesuitenkonvent verlangte, was jedoch die Stände zu tun sich hartnäckig weigerten. Am 22. Februar 1601 erließ Erzherzog Ferdinand den Befehl an dieVerordneten, die im Landhause auf bewahrten Bücher seinen Kommissären auszuliefern. Dieser Befehl war aber ohne Wirkung geblieben. Erst die Anwesenheit des Erzherzogs in Laibach im Jahre 1616 machte dem Streite ein Ende. Die Entscheidung erfolgte nämlich von seiten der Regierung dahin, daß die Bibliothek von den akatholischen Landständen zur Verhütung der Ketzerei an den Fürstbischof von Laibach, Thomas Chrön, ausgeliefert werden mußte, der die Bücher auf seine Herrschaft Oberburg in Untersteiermark schaffen ließ.1 Hier seien sie, wie das Kreisamt weiter ausführt, durch 200 Jahre so wenig benützt worden, daß noch zur Stunde 1 P. v. Radies, Österreichische Wochenschrift etc. 1864. 3. Bd. kein Katalog derselben da ist. Sie sei ferner, da sie nachlässig bewahrt wird, der Zerstreuung so sehr ausgesetzt, daß schon dieser Umstand für die Rettung ihrer Überbleibsel das Wort führt. Durch Veräußerung der durch Vereinigung dieser Büchervorräte entstandenen Duplikate würde der Ankauf anderer Bücher ohne außerordentlichen Beitrag von irgend einer Seite ermöglicht werden. Der Bericht schließt mit einem ähnlichen Vorschlag, betreifend die Leitung und Verwaltung der Bibliothek, wie jener der Ackerbaugesellschaft. Mittelst hoher Verordnung vom 30. Juni 1784 wurde dieser kreisamtliche Originalvorschlag der Ackerbaugesellschaft mit dem Aufträge mitgeteilt, alles betreifende Material für die Ankunft des Gouverneurs Grafen von Khevenhüller bereitzuhalten, der sich vorbehielt, den Ort für das Bibliotheksgebäude zu bestimmen. Aus dem Protokoll der unter dem Vorsitz des Gouverneurs am 18. August 1784 in betreff der Errichtung einer «öffentlichen Bibliothek» abgehaltenen Sitzung ist zu ersehen, daß der Eürstbischof bereit war, die Oberburger Bibliothek zur allgemeinen Bibliothek zu überlassen, und daß der Gouverneur dem Vorschlag des Grafen Hochenwart, für die Bibliothek an der Stelle des früheren Jesuitenkollegiums ein neues Gebäude aufzuführen, nicht abgeneigt war. Zu einer Entscheidung kam es aber nicht. Die Ackerbaugesellschaft erhielt nur den Auftrag, den ganzen Plan, nämlich: 1.) ob die Errichtung einer öffentlichen Bibliothek von einem wesentlichen Nutzen sein würde, 2.) aus was für Büchern sie zu bestehen hätte, 3.) betreffend den Platz, wo sie errichtet werden soll, 4. ) aus was für Mitteln die Unkosten zu bestreiten wären und 5. ) wie die Bibliothek künftig zu erhalten und zu besorgen wäre, samt dem Riß und Überschlag vom neuzuerrichtenden Gebäude an das Gubernium einzuschicken. In dem infolge dessen abgeschickten Berichte vom 15. März 1785 legt die Ackerbaugesellschaft den Plan und Kosten- Voranschlag vor, begründet die Notwendigkeit und Möglichkeit der Errichtung einer öffentlichen Bibliothek, zählt die Fonds für die Erhaltung und Verwaltung der Bibliothek auf und erwähnt als weiteren Bestandteil der zu errichtenden öffentlichen Bibliothek auch die Bibliothek des am 25. Oktober 1784 aufgehoben Stiftes der Sitticher Zisterzienser, für deren Überlassung zu diesem Zwecke gebeten wird. Die Kosten wären zu bestreiten aus ihrem eigenen Vermögen und ihren Zuflüssen, aus dem für die ehemalige Jesuitenbibliothek angelegten, bei der Landschaft befindlichen und durch die Natur seiner Bestimmung hieher gehörigen Kapital von 1000 fl. und endlich aus dem zur Vermehrung der Lyzealbibliothek angewiesenen und bei seiner Bestimmung zu erhaltenden Fonds aus der Exjesuitenkasse von jährlichen 300 fl. Die Sitticher Bibliothek wurde von Wilde erst am 22. Jänner 1790 in 27 Kisten, enthaltend 2523 Bände, übernommen. Dieser von der Ackerbaugesellschaft 1785 skizzierte Plan ist jedoch bloß Entwurf geblieben; denn die Gesellschaft erlebte selbst das Schicksal, in völlige Untätigkeit zu verfallen und sich im Jahre 1787 aufzulösen. Ihr erspartes Vermögen wurde zum Normalschulfonds eingezogen und ihre Büchersammlung von 572 Werken in 2086 Bänden kraft der H. V.vom 6.Augustl787 (Gubernialverordnung vom 29. Oktober 1787) der Lyzealbibliothek übergeben und in den vier unteren Gewölben im Gymnasialgebäude bei St. Jakob untergebracht. Mittelst Verordnung vom 5. Dezember 1785 wurden die Mariabrunner Zisterzienser nächst Landstraß aufgelöst und ihre Bibliothek mit 1815 Werken in 2486 Bänden wurde darauf auch mit der Lyzealbibliothek vereinigt. Infolge Anweisung der i. ö. Kameralgüter-Administration vom 18. Mai 1786 wurden die Bücher des am 23. März 1786 aufgelösten Konvents der Tybeiner Serviten gleich nach der Auflösung nach Laibach geschickt und dem Lyzealbibliothekar übergeben. Wilde faßte die Tybeiner, einige von * Taufferer gekaufte und andere von Gruber1 geschenkte und alle noch Vorgefundenen nicht verzeichneten Werke in einem einzigen Verzeichnisse zusammen und zählte ihrer 1102 Bände. Mit den bisher genannten Büchersammlungen sind auch ihre Kataloge in die «akademische Büchersammlung» bei St. Jakob mitgekommen; dieselben enthalten aber keine Bestätigung, daß bei der Übergabe dieser Büchersammlungen an die Lyzealbibliothek alle darin verzeichneten Bücher noch wirklich vorhanden gewesen und übernommen worden wären; es kommen vielmehr in dem von Wilde geschriebenen «Verzeichnisse»1 2 mehrere der in diesen Katalogen verzeichneten Werke wirklich nicht vor. So führt der Katalog der Sitticher Bibliothek als «Hauptsumme aller Bücher» 2663 an, während Wilde nur 2523 Bände zählt; jener der Mariabrunner Bibliothek enthält 1446 katalogisierte Bücher und 2181 unbeschriebene kleine Büchel, also zusammen 3627 Bände, Wilde zählt aber nur 2486 Bände. Von den abgängigen Büchern der Ackerbaugesellschaft ist ein eigenes Verzeichnis vorhanden. Der als Geschichtschreiber Krains bekannte Anton Linhart, Sekretär beim Laibacher Kreisamt, machte nun am 14. Juli 1786 dem i. ö. Gubernium den Vorschlag, das aufgehobene und nunmehr leerstehende Franziskanerkloster zu einem Normalschulhaus umzugestalten, in welchem auch eine Bibliothek untergebracht werden könnte. Da diesemVorschlag alle maßgebenden Faktoren beistimmten, wurde das Franziskanerkloster von den Landständen zur Herstellung des Lyzeums vom Religionsfonds gekauft. Die Adaptierungsarbeiten begannen am 28. Jänner 1788 und wurden im September 1790 beendet. Um die Bibliothek 1 Gruber Gabriel, Jesuit, war Lehrer an der Lehrkanzel für Künstler und Handwerker und ging 1784 nach Rußland. 2 Ein Duplikat davon ist im Grazer Statthalterei-Archiv unter dem Titel: Catalogus librorum bibliothecae lycei labacensis (1789) in 4 Halblederbänden. gemeinnützig zu machen, wurde im neuen Lyzealgebäude für einen Büchersaal mit anstoßenden Zimmern die Fürsorge getroffen. Als mit Hofstellenverordnung vom 19. Dezember 1788 die Verzeichnung der Bücher der aufgehobenen Stifter und Klöster nach der am 23. September 1782 erflossenen höchsten Vorschrift in Innerösterreich anbefohlen wurde, erhielt das Laibacher Kreisamt mittelst Gubernialverordnung vom 12. Jänner 1789 den Auftrag, die erwähnten Bücher in Verwahrung zu nehmen und sie in Ermangelung eines Bibliothekskustos an ein vom Kreisamte nach Graz in Vorschlag zu bringendes Individuum zu übergeben, der mit dem ihm allenfalls beizugebenden notwendigen Diurnisten nach der für Bibliothekare am 30. April 1778 von der hohen Hofstelle erteilten Instruktion unter Aufsicht des Kreishauptmannes die anlangenden Bücher mit den vorhandenen Katalogen zu skontrieren oder von jedem Stifte besonders zu verzeichnen haben werde. Für diese Arbeit werde ein mäßiges Diurnum oder nach vollendetem Geschäfte eine Belohnung erwirkt werden. Das Laibacher Kreisamt erließ deshalb an FranzWilde1, Lehrer der Philosophie am Laibacher Lyzeum, die Anfrage, ob er das Revisionsgeschäft des Büchervorrates nicht zu übernehmen gedächte. Wilde erklärte sich mit Vergnügen zu diesem «trockenen aber wichtigen Geschäfte» bereit. Mit hohem Guber-nialreskript vom 11. April 1789 wurde daher Wilde zum Bibliotheksbesorger ernannt und sein Anerbieten, die anbefohlene Revision der hiesigen Lyzealbibliothek auf sich zu nehmen und diese Arbeit binnen sechs Monaten vollenden zu wollen, mit Zufriedenheit aufgenommen. 1 Wilde war geboren 1753 in Groß-Karlowitz im Fürstentume Neiß in Preußisch-Schlesicn. Nach vollendetem juridischen Lehrkurs an der Wiener Universität im Jahre 1780 übernahm er am 1. Juni 1780 das Erziehungsamt bei der Familie des Staatsministers von Reischach. Bei seinem Austritt aus dieser Stellung im Jahre 1788 erhielt er mit höchster Entschließung vom 27. August 1788 das erwähnte Lehramt. Nachdem der damalige Kreishauptmann und spätere Gubernialrat von Cannal dem Wilde die Bibliothek übergeben hatte, legte Wilde den 27. April 1789 Hand ans Werk und begann mit Hilfe des Diurnisten Franz Bratte* die Revision des im Redoutengebäude neben der St. Jakobskirche befindlichen Büchervorrats. Schon nach kaum zwei Monaten wurde in einer Hofverordnung vom 5. Juni 1789 vom Kreisamt eine umständliche Auskunft mit Nachdruck verlangt, wie weit es bis nun mit der Berichtigung der Bibliothek gekommen und warum dieses Geschäft noch nicht beendet sei. Das Kreisamt fordert deshalb den Wilde auf, den Plan, den sich derselbe vorgesetzt hat, zu zergliedern, sich über die im Anfänge der Bearbeitung und im weiteren Verfolge derselben aufgestoßenen und noch ferner besorglichen Schwierigkeiten auszuweisen und dadurch die höchste Hofkommission zu überzeugen, daß eine Mühewaltung, wozu vielleicht auch die angetragene Frist von sechs Monaten nicht ausreichen dürfte, in einer Zeit von zwei Monaten noch keine großen Fortschritte im Geschäfte, viel weniger das Ende desselben hat hervorbringen können. Darauf berichtet Wilde: «Seit der Auflösung der Ackerbaugesellschaft verwaiste auch die Büchersammlung; Staub, Schimmel und Moder quartierten sich ein und die Materialien der Aufklärung gerieten in den jammervollsten Zustand. Niemand hat sich um die nötige Bücherpflege gekümmert; die Bücher blieben eingesperrt und dem Zahne der Zeit überlassen. Bei der Vereinigung der Klosterbibliotheken mit der Lyzeal-bibliothek hat man die Unvorsichtigkeit begangen, die Bücher ohne alle Ordnung untereinander zu stellen. Seine erste Sorge bestand darin, die Bücher von Staub, Schimmel und Moder zu befreien, die Zimmer zu lüften und zu reinigen. Dann bestrebte er sich, neue Kataloge aufzunehmen, indem die vor- 1 1 Bratte blieb vom 1. Mai bis 1. Oktober 1789 gegen tägliche 30 kr. 2* handenen sehr unvollständig waren. Die Abteilung, Numerierung und vorschriftsmäßige Klassifizierung erforderte eiserne Geduld.» — Als mit H. C. D. vom 11. September 1789 aufgetragen wurde, mit der ferneren Behandlung und Beschreibung der Bibliotheksbücher in Laibach innezuhalten, bis seinerzeit über die vollständige Einrichtung gedachter Lyzealbiblio-thek das Nötige werde veranlaßt werden, entließ Wilde den Diurnisten Bratte mit Ende September 1789; er durfte zwar das am 8. Oktober 1789 gerade in Angriff genommene Verzeichnis der Diskalzeatenbibliothek, ohne dafür etwas aufzurechnen, fortsetzen, welches er am 26. November 1789 beendete, mußte aber die fernere Verzeichnung im Sinne dieser Hofverordnung einstweilen einstellen. Wilde hatte trotz der erwähnten unerwarteten Hindernisse bis 26. November 1789 das Verzeichnis in duplo von sechs Bibliotheken beendet: 1. ) die Jesuitenbibliothek mit 962 Werken in 1377 Bänden, 2. ) die Bibliothek des Generalvikars von Peer mit 1022 Werken in 2019 Bänden, 3. ) die Bibliothek der Kartäuser zu Freudenthal mit 769 Werken in 1153 Bänden, 4. ) die Bibliothek der Diskalzeaten in Laibach mit ungefähr 2400 Werken in 3265 Bänden, 5. ) die Bibliothek der Ackerbaugesellschaft mit 572 Werken in 2086 Bänden, 6. ) die Bibliothek der Mariabrunner Zisterzienser nächst Landstraß piit 1815 Werken in 2486 Bänden. Zusammen ungefähr 7538 Werke in 12.386 Bänden. Als das Kreisamt den Wilde aufforderte, sich zu erklären, ob er die Gesinnung der hohen Länderstelle, ihm die beständige Obsorge der Bibliothek gegen eine Besoldungszulage zu übergeben, wirklich benützen wolle, erklärte er sich bereit, in Ermangelung eines Aufsehers die Aufsicht über den Büchersaal fortzuführen und seine müßigen Stunden der unumgänglich notwendigen Bücherpflege zu widmen und die Büchervorräte der Augustiner, Sitticher und Tybeiner, mit welch letzteren der geringe Grubersche und Taufferersche Büchervorrat vereinigt wurde, ohne Beihilfe eines Diurnisten und ohne Veranlassung der mindesten Kosten nach dem anfänglich festgesetzten Plane zu beschreiben, in der alleinigen Absicht, durch diese Obsorge die vorhandenen Materialien der Literatur nicht verwaisen zu lassen und um bei künftiger Organisierung einer förmlichen Lyzealbibliothek die Einrichtung der Bibliothek zu erleichtern. Nachdem Wilde am 22. Jänner 1790 auch die Sitticher Bibliothek in 27 Kisten übernommen hatte, beendete er bis Ende Juni 1790 auch die Verzeichnisse der letzten drei Bibliotheken : 7. ) die Bibliothek der Augustiner in Laibach mit (ungefähr 2800 Werken in) 3190 Bänden, 8. ) die Bibliothek der Sitticher Zisterzienser mit (ungefähr 1950 Werken in) 2523 Bänden, 9. ) die Tybeiner Servitenbibliothek mit (ungefähr 1000 Werken in) 1102 Bänden. In allen neun Bibliotheken zählte also Wilde mit Einrechnung eines Nachtrages von 4 Werken in 4 Bänden und 41 Manuskripten in 209 Bänden in seinem «Verzeichnis der Laibacher akademischen Büchersammlung» zusammen 19415 Bände im Gymnasialgebäude bei St. Jakob. In diesem Verzeichnisse sind die Bücher der einzelnen Bibliotheken meist nach Hauptfächern abgeteilt, in jedem Hauptfach nach dem Formate und in jedem Formate nach dem Alphabete geordnet. Außerdem hatte Wilde bei der Revision gleichzeitig viele zur Versteigerung bestimmten Duplikate und unbrauchbaren Werke ausgeschieden, und zwar 5050 Bände, welche nach Gewicht verkauft werden sollten. Über den inneren Wert der vorhandenen Werke äußert sich Wilde folgendermaßen: a) Im theologischen und kanonischen Fache sind die Hauptwerke in guten Auflagen vorhanden; b) im juridischen Fache kann sich die hiesige Bibliothek rühmen, eine vollständige Sammlung der besten Werke aus den ältesten Zeiten der Jurisprudenz zu besitzen; c) an lateinischen Klassikern mangelt es nicht, unter denselben sind mehrere schöne Auflagen vorhanden; auch einige griechische sind vorhanden; d) im Fache der Botanik, Baukunst, Zeichenkunde, Chemie, Chirurgie, Landwirtschaft, Naturkunde, Altertumskunde, Geographie und alten Geschichte ist gut gewählter Vorrat da; e) nur im philosophischen und medizinischen Fache ist die Armut an neueren Schriften besonders hervorstechend. Am 16. Juni 1790 bittet Wilde die Landesstelle, ihm die freie Wohnung, welche im neuen Lyzealgebäude absichtlich für den Bibliotheksverweser angetragen ist, zuzuerkennen für die gehabte und noch zu habende Mühe beim Revisionsgeschäft wie auch gegen das Anerbieten, die beständige Obsorge über den Büchersaal auf sich zu nehmen. Er wünschte ferner, daß die h. Hofstelle ihm die Kustodie «per decretum» auftrage, ohne zu verlangen, daß ihm ein bestimmtes Gehalt für dermalen angewiesen werde, da er überzeugt sei, Seine Majestät werde bei Begründung einer förmlichen Lyzeal-bibliothek in Laibach auf seine Verwendung den gnädigsten Bedacht nehmen. Die krainische Landschaft macht in ihrer untertänigsten Vorstellung aus dem Landtage vom 27. Juli 1790 bei der Thronbesteigung Kaiser Leopolds unter anderem auch ihr Eigentumsrecht auf die schon «Lyzealbibliothek» getaufte, aber noch nicht aufgestellte Sammlung geltend und schildert ihren Zustand als einen «verwirrten», «indem sie ohne Auf- sicht, ohne Nutzen dahin modere und ihre zweckmäßige Einrichtung vergebens erwarte.»1 Dies wirkte. — Als nämlich Leopold II. auf seiner Reise nach Fiume im August 1790 in Laibach Aufenthalt nahm, besichtigte er am 25. August auch die Lyzealbibliothek und gab dem Wilde als dem Verweser über die getroffene Einrichtung die Höchste Zufriedenheit zu erkennen mit dem Beisatze, einen ausführlichen Bericht über den Zustand dieser Büchersammlung und über die in Vorschlag zu bringenden Fonds zum Unterhalt der öffentlichen Bibliothek nachzutragen. In seinem darauf schon am 29. August 1790 erstatteten Bericht schildert Wilde den Zustand der Bibliothek, führt die Fonds an, welche schon die Ackerbaugesellschaft dazu verwenden wollte, und fährt dann fort: «Fast in jeder Provinz der i. ö. Staaten besteht eine so gemeinnützige Anstalt (Bibliothek); das Herzogtum Krain allein erwartet von der Huld Euerer Majestät diese für das hiesige lesebegierige Publikum so notwendige Einrichtung, nämlich die Eröffnung des Büchersaales im neuen Lyzealgebäude. Die studierende Klasse, die sich von Jahr zu Jahr vermehrt, empfiehlt sich durch die guten Naturanlagen und Verwendung. Es ist jedoch die Betrachtung wichtig, daß fast alle Individuen von dürftigen Eltern abstammen und sich nicht in Umständen befinden, den Kreis ihrer Kenntnisse auf eigene Kosten oder andere Hilfsmittel der Lektüre zu erweitern. Die übrigen Klassen des Publikums klagen ebenfalls über Mangel an Nahrungsmitteln für die Bildung.» In Erledigung von Wildes Eingabe vom 16. Juni 1790 erfolgte mittelst Gubernialverordnung vom 31. August 1790 folgende Entscheidung: «Da in dem zum Schulgebäude abzuändernden Franziskanerkloster auch die Lyzealbibliothek zu übersetzen ist, so ist vorzüglich erforderlich, daß einem jeweiligen 1 Radies, Wochenschrift. Bibliothekar einige Zimmer zur unentgeltlichen Wohnung überlassen werden. Gleichwie der Professor Wilde an der Zustandebringung dieser so beträchtlichen Bibliothek mit ungemeinem Fleiße gearbeitet, hierüber den Katalog vorschriftsmäßig verfaßt und diese mühsame Beschäftigung ganz unentgeltlich verrichtet hat, so ist auch billig, daß ihm vor allen anderen Bittwerbern die dem zur Bibliothek bestimmten Orte am nächsten gelegene Wohnung insolange, bis ein Bibliothekar von höchster Behörde ernannt sein wird, unentgeltlich überlassen werde.» — Am 25. September 1790 bezog nun Wilde diese Amtswohnung. Infolge Hofdekret vom 4. Oktober 1790 durften den öffentlichen Lehrern gegen ausgestellte Empfangscheine die nötigen Bücher auf bestimmte Zeit zum Privatgebrauch überlassen werden. Im Geiste des § 31 des allgemeinen Studienplanes solle ferner jeder Lehrer befähigt sein, über das ihm zugehörige Bücherfach Einsicht zu nehmen; die Lehrerversammlungen sollen sich auch die Kataloge der bereits vorhandenen Bücher vorlegen lassen und sehen, was eigentlich zu ihrem Bedarfe da sei oder noch mangle und sodann die neu anzuschaffenden Bücher ihres Faches in Vorschlag bringen, wie auch über die Einrichtung und Beschaffenheit der Bibliothek die etwa nötigen Vorstellungen zu machen berechtigt sein. Die Sache des Bibliothekars werde es sein, einverständlich mit dem Studien-konseß, für die Anschaffung selbst, für gute Preise und Auflagen zu sorgen. Laut St. H. C. D. vom 15. Jänner 1791, Z. 136, hat endlich Seine Majestät gnädigst entschlossen, daß beim Lyzeum in Laibach eine öffentliche Bibliothek, wozu das Gebäude und ein ansehnlicher zweckmäßiger Büchervorrat bereits vorhanden ist, errichtet, ihr das zweite Stockwerk des Schulgebäudes eingeräumt, die Aufsicht darüber dem dortigen Professor der Philosophie Franz Wilde nebst seinem Lehramt anvertraut, demselben dafür eine Zulage von 200 fl. zu seinem Gehalte bestimmt und vom 1. Mai 1789 an, um den Fleiß, womit sich derselbe seit dieser Zeit auf die mühsame Revision des oben erwähnten Büchervorrates verwendet hat, zu belohnen, aus dem Studienfonds angewiesen werde. Mit hoher Hofkanzleiverordnung vom 31. Dezember 1791 (Verordnung der Landesstelle vom 18. Jänner 1792) wurde ferner in Ansehung eines Fonds zur fortwährenden Erhaltung und Vermehrung der Lyzealbibliothek der zur Vermehrung der Gymnasialbibliothek bestimmt gewesene und bei seiner Bestimmung zu erhaltende Betrag von jährlichen 300 fl. als Bibliotheksdotation für 1792 aus dem krainischen Studienfonds flüssig gemacht mit dem Anhänge, daß bei der Anschaffung der Bücher und anderer Bibliothekserfordernisse die Wahl dem Bibliothekar überlassen werde, indem darüber bestimmte, sowohl allgemeine als besondere Vorschriften, die ihn sicher und hinlänglich leiten, vorhanden sind; derselbe hat jedoch der Landeshauptmannschaft von Halbjahr zu Halbjahr anzuzeigen, ob und was für Bücher er angeschafft und wie viel er von den dazu gewidmeten 300 fl. verwendet hat. Zur leichteren Anschaffung der Bücher wurden auch die unter dem Namen des «ersparten Bibliotheksfonds» vorhandenen 2100 fl. bewilligt, jedoch nur nach und nach. Die Bibliothek unter Wilde, während der französischen Okkupation und unter Kallister. 1791 bis 1828. Im August 1791 begann Wilde die Überführung des Büchervorrats und der wenigen zur Aufnahme aller Bücher bei weitem nicht hinreichenden Bücherkasten aus dem Büchersaal bei St. Jakob ins neue Lyzealgebäude. In diesem befanden sich damals das Gymnasium, Lyzeum, die Lyzealbibliothek, Normalschule und Hauptwache, das Monturdepot und die Backöfen der Laibacher Garnison, das Berggerichts-Substitutionsamt und das Münzamt. Nachdem diese mannigfaltigen Anstalten im Laufe der Jahre anderweitig untergebracht worden und zuletzt, im Herbst 1899, auch das Gymnasium in einen Neubau übersiedelt war, blieb die Lyzealbibliothek allein darin, bis auch sie im September 1901 eine provisorische Unterkunft beziehen mußte, da das Lyzealgebäude infolge der durch das Erdbeben im Jahre 1895 erlittenen Beschädigungen demoliert werden sollte. Wilde setzte nun aus allen vorhandenen Büchersammlungen eine allgemeine zusammen,sondertedieDuplikate undunbrauchbaren Werke von den beizubehaltenden ab, reihte sowohl die ersteren zum künftigen Vorbehalt als auch die letzteren zur vorschriftsmäßigen Hintangebungin eine alphabetische Ordnung mit Hinsicht auf Format und Rubrik. Es glückte seiner Tätigkeit, dieses Geschäft bis 15. November 1791 zustande zu bringen. Die beiden Lesezimmer waren zwar noch nicht genügend eingerichtet und deshalb auch noch nicht allgemein zugänglich, konnten aber von den Lehrern Sonntags, Dienstags und Donnerstags benützt werden, wobei die Leser vom Bibliotheksschreiber bedient wurden. Für die Beheizung der Lesezimmer wurden je 25 fl. bewilligt. Am 2. Jänner 1792 macht sich Wilde auf Grund seiner Pflicht, als Bibliothekar auf die Sicherheit des Büchersaales und des Gebäudes alle Bedachtsamkeit zu nehmen, und überzeugt, daß durch die Fahrlässigkeit der Rauchfangkehrergesellen und -buben oft gefahrvolle Ausbrüche des Feuers veranlaßt werden, zum Vergnügen, der hohen Landesstelle bereitwillig anzubieten, auch auf diesen Zweig häuslicher Wachsamkeit die notwendige Rücksicht zu nehmen, besonders da das Gebäude aus Mangel eines mit Ziegeln gepflasterten Bodens noch nicht feuersicher sei. — Zur Sicherung der Bibliothek gegen die verzehrende Gewalt des Feuers empfiehlt er daher der Landesstelle wiederholt, zuletzt am 16. Juni 1803 anläßlich eines im benachbarten Kanonikathause Nr. 7 ausgebrochenen Feuers und unter Berufung auf die bestehenden Normalien, die Pflasterung des Bodens, den Büchersaal mit eisernen Fensterbalken zu versehen und die Eingangstüren mit Eisenplatten zu bekleiden. Auch bedauert er, daß die Rauchfänge der Gymnasialzimmer an der Rückseite der Bücherkasten hinaufsteigen. Diese anempfohlenen Vorsichtsmaßregeln wurden zwar als zweckmäßig bezeichnet, es wurde aber von denselben «dermalen» Abstand genommen. Der Fußboden in den Gängen des zweiten Stockwerkes blieb ungepflastert und der größte Büchersaal entbehrte während des ganzen Bestandes des Gebäudes sogar der (äußeren) Winterfenster, so daß der Aufenthalt in den ohnehin nicht heizbaren Bibliotheksräumen während der kalten Monate infolgedessen nicht angenehm sein konnte. Durch das Erdbeben im Jahre 1895 wurde ein Rauchfang des Lyzealgebäudes so beschädigt, daß sich beim Heizen der unter den Bücherzimmern befindlichen Schulzimmer im Herbste 1895 zwei Bibliothekssäle mit Rauch füllten. Eine vom k. k. Bauamte sofort eingeleitete Untersuchung und angeordnete Reparatur verhütete eine weitere Gefahr für die Bibliothek. Im Jahre 1801 war im Lyzealgebäude Militär einquartiert. Als der Studienkonseß am 17. September 1801 Vorstellungen dagegen erhob, wurde ihm zur Beruhigung versichert, daß man mit Zuversicht hoffe, daß das Lyzealgebäude mit Eintritt des nächsten Schuljahres von dem darin bequartierten Militär ganz geräumt werde, nachdem zur Beziehung der St. Peterskaserne bereits das Gehörige eingeleitet worden sei. Als sich während des dritten Koalitionskrieges das Militäroberkommando darum bewarb, daß das Lyzealgebäude dem Militär eingeräumt werde, bat Wilde die Landesregierung, dieselbe möge sich ins Mittel legen, daß solches nicht geschehe. Das half aber nichts; es kam anfänglich österreichisches und während der zweiten Invasion der Franzosen, 28. November 1805 bis 25. Februar 1806, französisches Militär hinein. Da 1809 im Lyzealgebäude wieder Militär einquartiert wurde, bat Wilde nochmals am 6. August 1809, das Lyzeal- gebäude von allen künftigen Einquartierungen nach dem Sinne aller Verordnungen zu befreien. Man versprach auch, einen diesbezüglichen Auftrag an die Bequartierungskommission ergehen zu lassen. — Diese Militäreinquartierungen hörten indes erst auf, als das Gebäude im Jahre 1901 vom Erdboden verschwand. Während der Einquartierungen reichten die Strohlager auf den Gängen bis unmittelbar an den Bibliothekseingang, und das Rauchen auf diesen Strohmassen schien, wenn nicht erlaubt, so doch geduldet zu sein. Mit nicht geringer Sorgfalt hat sich Wilde bemüht, die innere Einrichtung der zu eröffnenden Lesezimmer und des Büchersaales, des früheren Refektoriums der Franziskaner, zu besorgen. Er bittet dringend, den Büchersaal mit den nötigen Kasten zu versehen, damit er imstande sei, dem Büchervorrate die nötige Ordnung zu geben. Infolge Höchster Entschließung vom 17. November 1792 wurden zur inneren Verkleidung des Büchersaales 1438 fl.bewilligt; dieselbe wurde am 9. Jänner 1794 beendet. Nach der Demolierung des Gebäudes im Jahre 1901 diente sie als Heizmaterial. Als nächste Folge seines Geschäftskreises bezeichnete Wilde die Verzeichnung der in alphabetische Ordnung gestellten Duplikate. Für diese Arbeit, sowie in Rücksicht der Zukunft, wenn die wirkliche Eröffnung der Bibliothek stattfinden werde, erbat er sich für die mechanischen Arbeiten einen von ihm gewählten Wochenschreiber, um mehr Zeit zu gewinnen, dem Geiste des Geschäftes vorzustehen. Derselbe wurde ihm auch mit Landesstellenverordnung vom 7. Jänner 1792, Z. 57, gegen den gewöhnlichen Taglohn von 30 kr. bewilligt, und zwar also zunächst zur Verfassung des Duplikatenkatalogs. — Der Wochenschreiber, Josef Anton-tschitsch, ein Student, der sich schon durch 20 Monate, vom 1. Juni 1790 bis 31. Jänner 1792, in der Bibliothek unentgeltlich und immer unverdrossen als ein Gehilfe hatte gebrauchen lassen, trat seinen Dienst am 1. Februar 1792 an. Als infolge Hofkanzleiverordnung vom 28. April 1792 der Studienkonseß errichtet wurde, dem der Bibliothekar als Referent in Bibliothekssachen beizuziehen war, damit der Studienkonseß vom Zustande der Bibliothek unterrichtet werde, wurde Wilde zum Beisitzer ernannt. Im Jahre 1792 schenkte der Gymnasialpräfekt Baron von Taufferer der Lyzealbibliothek 43 Werke in 85 Bänden und der Lehrer der Poetik Jakob von Knauer 50 Werke in 57 Bänden. In Erledigung der Bibliotheksrechnung für 1792 tadelt die Landesstelle unter dem 9. März 1793 einerseits die Anschaffung von politischen Zeitungen, darunter der «Wiener Zeitung», die künftig zu unterbleiben habe, anderseits anläßlich des Gelegenheitskaufes der Bibliothek nach dem landeshauptmannschaftlichen Rat Kajetan von Pettenek den Ankauf von alten Bibliotheken ohne Wahl und ohne auf das eigentliche Bedürfnis des Lehrstandes zu sehen. Die Folge davon sei, daß unter wenigen Klassikern viele unbrauchbare Schriften um Preise, die in dieser Rücksicht immer teuer genug sind, bezahlt werden müssen, und daß die Bibliothek mit Duplikaten, Triplikaten und schlechten Auflagen vermehrt wird. Endlich werden die Ausgaben für verschiedene österreichische Gesetzsammlungen gerügt, da ani Lyzeum kein Lehrstuhl über vaterländische Geschichte besteht, während andere notwendige Bücher hätten gekauft werden können. Den Ankauf der «Wiener Zeitung» erklärte Wilde damit, daß sie nicht als Zeitung für Lehrer gehalten wird, sondern allein in Beziehung auf die reichhaltigen literarischen Nachträge, wodurch der. Lehrstand und der Bibliothekar in den Stand gesetzt werden, die Auflagen und Bücherpreise zu kollationieren und den Ankauf nach geordneten Regeln der Ökonomie zu besorgen. Auch den zweiten Vorwurf ließ Wilde nicht unwidersprochen. Er sagt: «Die Beschuldigung, die man ihm macht, ist ganz gegen die Literatur und Bibliographie. Wenn er das bekannte Werk ,Ossian‘ in duplo aus Unwissenheit anerkauft hätte, so verriete er sträfliche Unkunde seines Amtes; da er aber in dem von Pettenekischen Bücherverlaß die ,Gedichte Ossians aus dem Englischen und zum Teil der keltischen Ursprache1, von Freiherrn von Harold in Prosa übersetzt, Düsseldorf 1775, erkaufte und laut jüngst gelegter Rechnung ,Ossians und Sineds Lieder von Denis, neu bearbeitet von Alberti, Wien 1791/2‘, prächtig aufgelegt, erhandelte, so ersucht er, den inneren Wert dieser beiden Auflagen zusammenzuhalten, die Literatur dabei um Rat zu fragen, ob diese beiden Produkte als Duplikate angesehen werden können. Es falle ihm nicht bei, das erstere dieser Werke bei der künftigen Versteigerung der Duplikate unter die Zahl der zu veräußernden zu stellen.» Dieses Werk erscheint später wirklich nicht in dem Duplikatenverzeichnis vom Jahre 1794 unter den mit Titeln angeführten, es ist aber auch nicht in Wildes «Catalogus» vom Jahre 1803 noch in einem späteren Kataloge der Bibliothek verzeichnet. Als am 9. März 1793 die Landesbehörde vom Studien-konseß eine Äußerung über die Möglichkeit verlangte, den Dienst eines Pedells, des Bibliotheks- und Lyzealschreibers aus Ersparungsrücksichten einer einzigen Person zu übergeben, wendet sich Wilde am 30. März 1793 entschieden dagegen und sagt: «Ämter bei öffentlichen Bibliotheken erheischen Beamte, die sich ausgebreitete Bücherkunde in der Länge von Jahren eigen gemacht haben; diese Art von Kenntnissen setzt Mühe, anhaltenden Fleiß und Lieblingsneigung für die Literatur voraus; bei wenigen erwacht sie, bei mehreren erstickt Mannigfaltigkeit der Geschäfte die erwachte und bei den wenigsten kommt sie zur gedeihlichen Reife.» Da aber nach Ansicht der Landesbehörde diese drei Ämter nur einen gemeinen, des Lesens und Schreibens kun- digen Kanzleimann erfordern, mußte der Bibliotheksschreiber auch die Kanzleigeschäfte des Studienkonsesses und die Pedellatsgeschäfte besorgen, wodurch der Amtsgang der eigentlichen Bibliotheksgeschäfte nicht unwesentlich gehemmt wurde. Als nun mittelst Verordnung vom 17. Juni 1793 vom Studienkonseß ein Ausweis über die Dienstleistung des Bibliotheksschreibers abverlangt wurde, da von ihm der Duplikatenkatalog noch immer nicht beendet wurde, berichtete Wilde unter dem 27. Juli 1793, daß er den Bibliotheksschreiber verhielt: 1. ) zur Kopierung eines bibliographischen Verzeichnisses beizubehaltender literarischer Werke; 2. ) zur Aufnahme eines Katalogs erlaubter, tolerierter und verbotener Bücher; 3. ) zur Verfertigung des Katalogs der zu veräußernden Duplikate nach vorgelegtem Muster, indem ihm Wilde in dieser Geschäftsklasse vorarbeitete und die historischen Data der Bücherkunde überhaupt und insbesondere genau sammeln ließ; 4. ) zur Führung des Rezepissen-Protokolls; 5. ) zur Einzeichnung brauchbarer, neu herauskommender Bücher; 6. ) zur Bedienung der Bücherfreunde und Leser im Lesezimmer an den ordentlichen Tagen, Sonntags, Dienstags und Donnerstags nachmittag, mit beliebigen Lektüregegenständen. Trotz der hemmenden Nebenbeschäftigungen des Bibliotheksschreibers sei jedoch der Katalog über die zu veräußernden Duplikate vollendet und werde nach berichtigter Revision bald vorgelegt werden. In Erwiderung auf diesen Bericht äußert sich die Landesstelle unter dem 10. August 1793 folgendermaßen: «Sie ersehe aus dem vorgelegten Ausweise nicht ohne Mißvergnügen, daß der Bibliothekar diesen ohnehin ganz zweckwidrig aus der Klasse der Studenten gewählten Wochenschreiber bereits durch 18 Monate zu ganz anderen Geschäften als zum Katalogschreiben, was der Bewilligung der Landesstelle vom 7. Jänner 1792 zugrunde lag, verwendet hat. Daß Antontschitsch zur Erlernung bibliographischer Kenntnisse, wofür ihn doch der Studienfonds nicht bezahlen kann, zur Verfassung des Katalogs über erlaubte usw. Bücher, wovon der Nutzen nicht abzusehen ist und, solange ein ordentlicher Skriptor nicht angestellt wird, zu mehreren, nur dem mit einer Zulage versehenen Bibliothekar obliegenden Geschäften gebraucht worden ist, war ganz wider die Absicht der Landesstelle. Die letztere versehe sich nun, der Bibliothekar werde den Duplikaten-katalog mit Ende des laufenden Militärjahres liefern, ohne deswegen vom August an etwas für den Wochenschreiber mehr aufzurechnen, da dieser die befragte Arbeit in der abgewichenen Zeit von 18 Monaten (vom 1. Februar 1792 bis 31. Juli 1793), durch die er den Gehalt genoß und die er doch größtenteils zu seinem eigenen Vorteil verwendete, ganz leicht hätte zustande bringen können, mithin nun wohl verbunden werden kann, sich zur Vollendung der rückständig gelassenen Arbeit unentgeltlich gebrauchen zu lassen.» Da Wilde im Jahre 1793 Lyzealrektor war und die Bibliotheksarbeiten nicht hintansetzen wollte, sah er sich bemüßigt, den Bibliotheksschreiber vom 1. August 1793 bis 1. September 1794 auf eigene Kosten zu erhalten. Am 11. November 1793 legte endlich Wilde das numerierte Duplikatenverzeichnis mit den bei jedem Werke vermerkten, von den Buchhändlern Korn und Licht bestimmten Schätzungspreisen vor. Dieses Verzeichnis enthält 632 Duplikate in 967 Bänden im Schätzungswerte von 299 fl. 56 kr., nach dem Format und in diesem nach dem Alphabet geordnet, und ferner einen Nachtrag von 5050 Bänden, enthaltend solche Bücher, die dem Ermessen nach mit Rücksicht auf bestehende Verordnungen zentnerweise hintanzulassen wären. Was unter diesen enthalten war, läßt sich nicht einmal vermuten, indem man diese Bände zu spezifizieren untere ließ. Es liegt aber wohl nahe, die Vermutung auszusprechen, daß mit diesem Wüste auch manches wertvolle oder wenigstens brauchbare Buch verschleudert wurde. Dieser Nachtrag enthielt in Folio 181 Bände auf Druck-, Schreib-, auch Median-und Regalpapier, den Zent ä 30 kr., und 12 Bände auf Pergament, den Zent ä 1 fl.; in Quart 1060 Bände auf Druckpapier, den Zent ä 30 kr., und 3 Bände auf Pergament, den Zent ä 1 fl.; in Oktav 3794 Bände auf Druckpapier, den Zent ä 30 kr. — Die Anzahl der Zentner ist nicht angegeben. Durch Verordnung der Landesstelle vom 19. Februar 1794 wird die öffentliche Versteigerung dieser sogenannten «Duplikate* auf Grund des in 300 Exemplaren gedruckten «Verzeichnisses»1, ferner die Lizitation von 1483 Bänden unbrauchbarer Werke, also zusammen von 7500 Bänden auf den 1. Mai 1794 angesetzt. Diese Lizitation fand durch 12 Tage statt. Aus der Masse der zu versteigernden Bücher wurde infolge h. Verordnung eine Partie Bücher mit einer Aufgabe von 30 °/0 über den Schätzungswert an Anton Linhart um 23 fl. 20 kr. verkauft, für partienweise abgegebene Werke wurden 208 fl. IP/j kr., für 34 Zentner nach Gewicht verkaufter Werke wurden 46 fl. 25 kr., bei der Lizitation selbst aber 584 fl. 58 kr., also zusammen 862 fl. 14y2 kr. gelöst. Ein Teil blieb unverkauft, und zwar 69 Nummern, deren Verzeichnis vorhanden ist. Die Schätzmeister und der Ausrufer erhielten aus der Studienfondskassa 24 fl. Von den 632 Nummern dieser sogenannten «Duplikate» finden sich in den Bibliothekskatalogen und somit auch in der Bibliothek 405 durchaus nicht etwa wertlose Werke teilweise gar nicht mehr, teilweise nur in 1 Verzeichnis der in der öffentlichen Bibliothek des k. k. Lyzäums zu Laibach vorhandenen Duplikate, welche durch öffentliche Versteigerung, die den (1.) Tag des Monats (Mai) 179(4) im Lyzäalgebäude den Anfang nehmen etc. Gedruckt bei Ignaz Edl. v. Kleinmayr. 1794. 3 anderen Auflagen oder Ausgaben. Insbesondere fehlen uns von den damals verkauften Laibacher Drucken 4 und außerdem andere Carniolica. — Der Erlös mußte an den Studienfonds abgeliefert werden, durfte aber unter Berufung auf das Hofdekret vom 23. September 1782 später zur Vermehrung der Dotation verwendet werden. Mit Recht wurde diese Lizitation eine «Biicherverschleu-derung»1 genannt, da seltene Carniolica in dem Verzeichnisse zu einem Spottpreis angesetzt sind. So wurde Dalmatins «Biblia» (v’Wittenbergi 1584) mit 9 fl. im Preise angesetzt, wird aber heute auf 50 fl. bewertet;2 Peritzhoffens «Erb-huldigungsactus Karl VI.», Laibach 1739, wurde geschätzt auf 7 kr.; «Landshandvest» des Herzogthums Krain, Laibach 1707,8 auf 17 kr.; Luthers «Hishna Postilla», ins Slovenische von Primus Trüber übertragen, v’Tibingi 1595, auf 3 fl.; Pelzhoffers «Neuentdeckte Staatsklugheit•, Frankfurt 1710, auf 7 kr.; Schönlebens «Dissertatio polemica de origine Domus Habsburgo-Austriacae •, Labaci 1680, auf 10 kr., und desselben «Carniolia antiqua et nova», Labaci 1681, auf 17 kr.; Valvasors «Ehre des Herzogthums Krain», Laibach 1689, wurde auf 3 fl. geschätzt, ist aber im Antiquariatshandel eine Seltenheit, sogar der Neudruck aus den Jahren 1877/9 hat den Antiquariatspreis von 45 K; Gerbezii «Chronologiae medicae», Labaci 1699, waren um 2 kr. zu haben; Pelzhoffers «Arcanorum Status», Labaci 1709, durch kaiserliches Patent vom Jahre 1711 eingezogen, also selten, und Schön-lebens «Aemona vindicata», Salisb. 1674, sind je auf 3 kr. geschätzt; Ambschell Ant., «Assertationes ex universa philosophia» nebst Joh. v. Herberts «Abhandlung von der 1 P. v. Radies in einem Feuilleton der «Laibacher Zeitung». * Im Jahre 1865 wurde der Verkauf von 2 Exemplaren dieser Bibel an Theodor Elze um 27 fl. genehmigt. ’ Die Bibliothek besitzt nunmehr kein Exemplar. Federkraft des Wassers», Laibach 1778,1 ist mit 1 kr. angesetzt; Apfalterer, «Scriptoris universitatis Viennensis», Viennae 1740, mit 2 kr.; Floriantschitsch Joan., «de pe-cuniis veteronovis», Labaci 1695, mit 1 kr.; Gerbezii Marc, «chronologia medica, ann. I., II. et III.», mit 2 kr.; desselben «intricatum extricatum med.»,Labaci 1692, und «Verteidigung der Laibacher Luft», Layba.ch 1710, mit je 1 kr.; Sinzen-heim Ad., «Zuchtspiegel der adelichen Jugend», München 1659, mit 1 kr.; Linharts «Versuch einer Geschichte von Kram», Laibach 1788, mit Karten, mit 20 kr., und die so vieles und so wertvolles Materiale enthaltenden «Sammlungen nützlicher Unterrichte der k. k. Gesellschaft des Ackerbaues in Krain», mit Kupfern, Laibach 1771 —1778, wurden ohne Bewertung angeführt. Auch anläßlich der Erledigung von Wildes Bibliotheksrechnung über 1793 werden von der krainischen Provinzial-Staatsbuchhaltung in ihrem Gutachten Ausstellungen gemacht, wie: es sei der einzelne Lehrer ebensowenig -wie jeder andere Private berechtigt, auf Rechnung des Bibliotheksfonds Bücher zu verschreiben, und dieser Fonds auch gar nicht dazu geeignet, irgend einem, auch öffentlichen Lehrer Bücher abzulösen, welche sich dieser oder jener zum eigenen Gebrauche verschrieben haben mag und dieselben nachher aus was immer für einem Grunde wieder an den Mann zu bringen wünscht. Am 21. Jänner 1794 berichtet Wilde, daß die Verkleidung des Büchersaales am 9. Jänner d. J. beendet wurde, und daß der Büchervorrat in jene Ordnung gebracht worden, welche der Absicht und dem Zwecke einer öffentlichen Bibliothek für entsprechend von den berühmtesten Bibliographen anempfohlen wird; er wünscht, die Behörde möge die Bibliothek in Augenschein nehmen, die Arbeiten des Bibliothekars beurteilen und die Maßregeln fassen, nach denen das Nötige zu 1 Ist jetzt in der Bibliothek nicht vorhanden. 3* bestimmen kommt, was die Absicht dieses ansehnlichen Büchervorrates erheischt. Eine Verordnung der Landesstelle vom 1. Februar 1794 setzt die Eröffnung der Lyzealbibliothek auf den 15. Febr.1794 fest und genehmigt den Vorschlag des Studienkonsesses in betreff der Lesestunden, nämlich: «In Erwägung, daß Bedacht genommen werden muß, den freien Zutritt ins Lesekabinett jeder Klasse von Leseliebhabern zu eröffnen, hält der Konseß den Gedanken für den angemessensten, daß das Lesekabinett während der 10 Monate des Schuljahres von 10 bis 12 Uhr, also wöchentlich durch 14 Stunden, zum öffentlichen Gebrauch offen stehe.» Ferner wird darin mitgeteilt, daß unter einem das Laibacher Publikum von der Eröffnung der Bibliothek durch eine gedruckte Nachricht und mittelst der Zeitungen benachrichtigt wird. — Diese Nachricht spricht das Prinzip der Öffentlichkeit ausdrücklich aus und lautet: Für das lesende Publikum! Nachdem die hiesige, mit einem ansehnlichen Bücher-vorrate aus allen Fächern versehene k. k. Lyzealbibliothek ihrer äußeren und inneren Einrichtung nach auf Kosten des höchsten Ärariums vollkommen zustande gebracht worden ist, so wird hiemit nicht nur allein dem Lehrstande und der studierenden Jugend, sondern auch dem gesamten leseliebenden Publikum bekannt gemacht, daß vom 15. dieses laufenden Monates angefangen die Bibliothek zum öffentlichen Gebrauch unter der Aufsicht des Studienkonsesses eröffnet wird und während der zehen Monaten des Schuljahres täglich von 10 bis 12 Uhr vormittags, wöchentlich also durch 14 Stunden, jeder Klasse von Leseliebhabern offen stehen wird. Sollte in der Folge zum Vorteile der Leser die Jahreszeit oder eine andere Rücksicht eine Abänderung der Lesestunden erheischen, so wird solches jedesmal von seiten des Studienkonsesses vorläufig bekannt gemacht werden. Laibach, den 1. Hornung 1794. Die Laibacher Lyzealbibliothek ist also nicht nur für Studienzwecke der Laibacher Schulen, sondern als eine «öffentliche Bibliothek» für alle Gebildeten überhaupt bestimmt und wurde in diesem Sinne am 15. Februar 1794 der öffentlichen Benützung übergeben. Eine besondere Eröffnungsfeier ist nicht abgehalten worden. Während des Bestandes des Lyzealgebäudes war an diesem auch keine Inschrifttafel angebracht, aus der man hätte erfahren können, daß sich in dem Gebäude auch die Lyzealbibliothek befindet. Am 3. Februar 1794 schenkte der Med. Dr. Jakob Pfandei der Bibliothek 20 Werke in 19 Bänden. Am 14. April 1794 legt Wilde der Landeshauptmannschaft den laut hoher Verordnung vom 9. April 1794 vom Konseß abverlangten Plan vor, wie für die Zukunft die Bücher für die Lyzealbibliothek beizuschaffen wären. Wie schon erwähnt, war die Anschaffung der Bücher bisher zufolge des allgemeinen Studienplanes, § 31, von seiten des Lehrstandes und kraft hoher Hofkanzleiverordnung vom 31. Dezember 1791 einverständlich mit dem Bibliothekar zu besorgen. Wildes Anschaffungsplan lautet nun: Jedem Lehrer steht es frei, die Büchervorräte in Augenschein zu nehmen und die Kataloge einzusehen; der Konseß wird die Lehrerversammlungen zweimal des Jahres auffordern, sich gemeinschaftlich zu beratschlagen, welche Bücher von ihrem Fache im Laufe des Jahres anzuschaffen seien; jeder Lehrkörper wird also ein Verzeichnis der anzuschaffenden Bücher aufnehmen. Diese Verzeichnisse werden durch die Repräsentanten dem Konseß vorgelegt und darüber referiert der Bibliothekar als Beisitzer. Ein Konklusum wird dann in pleno gefaßt und das Verzeichnis beizuschaffender Bücher vollständig geordnet. Bei Legung der jährlichen Bibliotheksrechnung kontrollieren die betreffenden Repräsentanten die beigeschafften mit den vom Konsesse ausgewählten Büchern. Diese Vorschrift wurde am 14. Mai 1794 von der Landesstelle genehmigt. Schon zwei Monate nach Eröffnung des Lesezimmers, am 16. April 1794, fragt die Landesstelle beim Konseß an, ob die bisher wöchentlich festgesetzten 14 Stunden nicht ein zu gepreßter Zeitraum seien und ob es nicht tunlich wäre, auch in Laibach zum Nutzen der studierenden Jugend die Lyzealbibliothek nachmittags offen zu halten. In seinem diesbezüglichen Berichte vom 28. April 1794 sagt Wilde, daß seit dem 15. Februar bis 27. April 1794 die tägliche Durchschnittszahl der Leser nach Ausweis des Lesejournals 14 war und daß die Verlängerung der Lesestunden auch hier empfehlenswert wäre, aber zuvor müßte ein qualifizierter besoldeter «Scriptor bibliothecae* bewilligt werden. Während an Provinzbibliotheken 1 Bibliothekar, wenigstens 1 Skriptor und 1 Bibliotheksdiener angestellt sind, deren systemisierter Gehalt, wenn das Personal keine anderweitigen Amtsgeschäfte zu besorgen hat, eine jährliche Summe von 1200 bis 1300 fl. ausw'eist, so ist in Laibach die Bibliothekarstelle an den Lehrer der Philosophie mit einer Gehaltszulage von jährlich 200 fl. nebst freiem Quartier übertragen, dem aber bisher weder ein Skriptor noch ein Bibliotheksdiener passiert wird; ja seit dem August 1793 bewilligt man ihm nicht einmal einen Wochenschreiber. Wildes Verlangen blieb nicht ganz erfolglos. Denn mit höchster Direktorialverordnung vom 15. Juli 1794 wurde bewilligt, daß dem Lyzealbibliothekar in Laibach ein Bibliotheksschreiber mit einer Besoldung von jährlichen 150 fl. (das ist der halbe systemisierte Gehalt eines Skriptors) aus dem Studienfonds beigegeben und die Bibliothek mit Anfang des kommenden Schuljahres auch an den Nachmittagen von 4 bis 6 Uhr geöffnet werde. Da der von Wilde zum Bibliotheksschreiber vorgeschlagene Josef Antontschitsch, der seine Studien fortsetzen möchte, vom Konseß und der Landeshauptmannschaft abgelehnt wurde, schlug Wilde am 3. September 1794 den Matthias Schink gewesenen Hörer der Philosophie und Elementarmathematik, vor, der aber auch seine Studien fortsetzen wollte. Obwohl die Landesstelle in der hohen Verordnung vom 11. September 1794 erklärte, daß allein vom Bibliothekar, dem die Verantwortung für alle dahin einschlägigen Geschäfte vorzüglich obliegt und der sich allein zu äußern hat, ob er den Schreiber in den Schulstunden entbehren könne und wolle, die Entscheidung der Frage abhängt, ob der vorgeschlagene Schüler ohne Nachteil des Bibliotheksdienstes sich auch zugleich den Studien widmen könne, sprach sich der Konseß gegen den Schink aus und empfahl den Normalschuldiener Friedrich Strohmayer hauptsächlich aus dem Grunde, weil er demselben darin eine dauernde Versorgung verschaffen wollte, nachdem sich Strohmayer vom Konseß schon durch ein ganzes Jahr unentgeltlich zum Schreiber brauchen ließ. Der Landesstelle schien dieser Antrag annehmbar zu sein, zumal es der Ordnung gemäß sei, daß nach dem Beispiel des Grazer Lyzeums, wo der Skriptor bei der Bibliothek zur Expedition der Studienkanzleigeschäfte sich gebrauchen lasse, der bei der Laibacher Bibliothek anzustellende Schreiber, da er einstweilen dem Skriptor gleichkomme, auch gleichermaßen vom Konseß in notwendigen Kanzleigeschäften sich gebrauchen lasse. Am 15. Oktober 1794 spricht sich Wilde gegen Strohmayer aus, dem jede Eignung für das Amt abgehe, und unter Berufung auf die hohe Direktorialverordnung vom 15. Juli 1794» wonach der Laibacher Lyzealbibliothek nur für Bibliotheksgeschäfte ein Schreiber bewilligt wurde, und mit Bezug auf die hohe Verordnung vom 11. September 1794, wonach die Anstellung des Bibliotheksschreibers nur von der Äußerung des Bibliothekars abhänge, sowie unter Versicherung, daß der anzustellende Bibliotheksschreiber mit Bibliotheksgeschäften sich allein genug zu bekümmern habe und ihm ohne Nachteil des Dienstes andere Bemühungen nicht zugeteilt werden können. Durch die landeshauptmannschaftliche Verordnung vom 22. Oktober 1794 wird dennoch Strohmayer provisorisch auf vier Jahre zum Bibliotheks- und Konseßschreiber ernannt, nachdem es nicht eigentlich um einen ordentlichen «Scriptor bibliothecae», für welchen der bewilligte Gehalt von 150 fl. ohnehin nicht angemessen wäre, sondern nur um einen materiellen Schreibgehilfen zu tun sei, welcher sich zugleich zur Expedition der Studienkonseßgeschäfte gebrauchen lassen müsse. Über seine Geschicklichkeit habe der Bibliothekar nach Ablauf eines halben Jahres Bericht zu erstatten. Am 6. November 1794 reicht Wilde beim Studienkonseß gegen diese Entscheidung den Rekurs an den Kaiser ein, worin er bittet, der Kaiser möge diese Entscheidung rückgängig machen und den Schink anstellen, der sich seit dem 12. Oktober 1794 mit gutem Erfolge bei der Bibliothek brauchen lasse. Da aber mittlerweile vom höchsten Direktorium unter dem 29. Oktober 1794 die Entscheidung herabgelangt war, daß die Bibliotheksstelle in Laibach, wenn sie eine stabile, mit einem ordentlichen Gehalte versehene Bedienstung ist, einem Jüngling, der an dem Lyzeum seine Studien noch fortsetzen will, nicht verliehen wird, war der Konseß nicht in der Lage, den Rekurs vorzulegen. MittelstProtokollserinnerung des höchsten Hofdirektoriums vom 21. Dezember 1794 wird ferner die Landeshauptmannschaft erinnert: «daß durch die Höchste Entschließung vom 15. Juli 1794 ausdrücklich die Anstellung eines Skriptors bei der Laibacher Lyzealbibliothek, und zwar hauptsächlich in der Absicht bewilligt wurde, damit diese Bibliothek zum Nutzen der studierenden Jugend auch- nachmittags geöffnet werden könne und daß das für diese Stelle zu wählende Individuum wenigstens der lateinischen und deutschen Sprache gut kundig und eine größere Fähigkeit, als für einen Normalschuldiener oder für einen bloßen Schreiber erfordert wird, besitzen muß, sei außer allem Zweifel, besonders da derselbe in Abwesenheit des Bibliothekars seine Stelle zu vertreten hat». Da sich nach Wildes Bericht vom 24. Juni 1795 Strohmayer mangels bibliographischer Kenntnisse und der Kenntnis der lateinischen Sprache für einen Bibliotheksschreiber nicht eignete, wurde derselbe am 31. August 1795 entlassen und auf den Vorschlag Wildes der Priester Franz Hladnik1 zum Bibliotheksschreiber und zur Besorgung der Konseßgeschäfte mit Hofdekret vom 9. Dezember 1795 ernannt. Der Konseß hatte vergebens auf Erhöhung seines Gehaltes bei gleichzeitiger Verwendung des Skriptors als zeitweiligen Supplenten in etwaigem Erkrankungsfalle eines Gymnasiallehrers angetragen. Die amtliche Beschäftigung des Skriptors ward durch den Studienkonseß so geregelt, daß er Montag, Mittwoch, Freitag und Samstag von 3 bis 4 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 10 Uhr die vorkommenden Schreibgeschäfte des Konsesses, alle übrigen Amtsstunden hingegen in den Bibliotheksgeschäften zu verwenden hatte. Als Hladnik am 28. Oktober 1796 zum Lehramt der vierten Normalklasse berufen wurde, behielt er die Geschäfte des Skriptors noch bis 10. März 1797 gegen eine Belohnung in der Höhe der Hälfte des Skriptorgehaltes, damit die Bibliothek auch nachmittags offen bleiben könnte. Von Hladnik erhielt die Bibliothek wiederholt Büchergeschenke, zuletzt im Jahre 1836, zusammen 109 Werke in 306 Bänden und 339 Heften, und nach seinem Tode infolge seiner Verfügung vom 25. Februar 1841 noch 4 Werke in 8 Bänden, wodurch besonders das naturwissenschaftliche Fach bereichert wurde. Für seine nach und nach gemachten Spenden wurde ihm in einem Dekrete vom 19. Dezember 1839 die «dankbare Anerkennung» ausgedrückt. 1 Er war am 29. März 1773 in Idria geboren, erwarb sich später als Botaniker einen Namen und starb 1844. Mit Hofkanzleidekret vom 26. Oktober 1798 wurde die erledigte Skriptorstelle mit dem Gehalte jährlicher 150 fl. dem theologischen Schüler Matthias Kallister1 verliehen, der noch zwei theologische Jahreskurse zürückzulegen hatte, mit der Absicht, einst ein Lehramt zu bekommen, gegen dem, daß er auch die Geschäfte des Konseßschreibers zu übernehmen habe. Da aber Kallister die Skriptorstelle nur dann anzunehmen erklärte, wenn sie mit keinem Nebengeschäfte verquickt wird, so wird ihm bei gleichzeitiger Abnahme der Konseßgeschäfte ein Gehalt von monatlichen 10 fl. angewiesen, und zwar vom 7. Jänner 1799, wo er die Skriptorstelle wirklich angetreten hat. Zufolge einer landeshauptmannschaftlichen Verordnung vom 6. Juni 1795 wurde in Wien die Anzeige von dem fleißigen Besuche der Laibacher Lyzealbibliothek mit Vergnügen zur Kenntnis genommen, in der Hoffnung, daß die Lehrer die Jugend in der Wahl der Bücher mit Klugheit und Vorsicht leiten und auf die Entfernung aller Gelegenheit zur Lesung solcher Bücher, die ihrer Geistes- und Herzensbildung auf die eine oder andere Art Schaden bringen könnten, besorgt sein werden. Wilde versichert darauf, er seinerseits lasse es nicht ermangeln, Anfängern in der Lektüre die bewährtesten Belehrungen über die fruchtlichste Leseart zu erteilen. Am 3. Februar 1796 fordert die Verordnetenstelle den Wilde auf, sich zu äußern über die von derselben angetragene Vereinigung der «Alumnatsbibliothek., welche wider den Willen des Stifters zum Nachteil des Publikums zweckmäßig nicht verwendet wird, mit der des Lyzeums. Der infolge der befürwortenden Äußerung Wildes darauf von der Verordnetenstelle an das bischöfliche Ordinariat gestellte Antrag auf Auslieferung der «Alumnatsbibliothek» wurde aber vom letzteren kurzweg 1 Geboren in Slavina im Adelsberger Kreise 1774. abgeschlagen, denn der von der Verordnetenstelle in dem Anträge aufgestellte Satz, daß eine «öffentliche Bibliothek» das Eigentum des Publikums sei, lasse sich nicht behaupten; denn es sei nicht eins, den Gebrauch einer Sache haben und deren Eigentümer sein. Die Alumnatsbibliothek sei sowie das Alumnatshaus als Eigentum des Fürstbischofs anzusehen. — Am 4. November 1797 wurden von der ständischen Verordnetenstelle als Patron die zu dem Flachenfeldschen Kanonikate gehörigen Bücher, 105 Werke in 154 Bänden, der öffentlichen Lyzealbibliothek übergeben. Bald darauf erfuhr die Lyzealbibliothek einen größeren, außerordentlich wertvollen Zuwachs. Im Jahre 1798 fielet! nämlich der Landschaft beim Durchsuchen ihrer alten Schriften die Verhandlungen mit dem Bistum über die oben erwähnte landschaftliche evangelische «Oberburger» Bibliothek in die Hand. Rasch wurde der alte Prozeß wieder aufgenommen und nach wenigen Einwendungen des Laibacher Bischofs zugunsten der Landschaft entschieden. Das steierische Gubernium äußerte sich, daß diese Bibliothek ohne Anstand an die Laibacher Lyzealbibliothek abgegeben werden kann und schickte dieselbe dahin ab. So erhielt die Lyzealbibliothek einen neuen kostbaren Bücherbestand, fast lauter «Unica», Schriften der Reformatoren Trüber, Dalmatin, Bohoritsch und der weltlichen krainischen Schriftsteller des 16. Jahrhunderts. Wilde übernahm die Oberburger Bibliothek am 22. Juni 1798 in vier Kisten, ohne Verzeichnis, nur summarisch, in einem kläglichen Zustande. Der Fuhrlohn betrug 59 fl. 41 kr. Aus dem Jahre 1800 liegt ein Verzeichnis der Bücher vor, welche aus dem Schillingschen Kurat-Stiftungsvermögen in den Besitz der Lyzealbibliothek kamen. Nach Übernahme der Oberburger Bibliothek verfaßte Wilde über alle bis einschließlich 1800 der Bibliothek zugekommenen Werke einen allgemeinen «wissenschaftlichen Catalogus» mit vorzüglicher Rücksicht auf die örtlichen Verhältnisse des Büchersaales und der hierorts bestehenden Lehranstalten. Am Ende ist ein «Index generalis auctorum et operum». Für die Kopierung dieses Katalogs durch Friedrich Strohmayer wurden 60 fl. bewilligt. Sie war bis Juni 1803 beendet, worauf der Katalog der Behörde vorgelegt wurde. In diesem «Catalogus» sind die Bücher, und zwar 9282 Werke in 13.239 Bänden, auf 766 Seiten Folio verzeichnet; der Index nimmt 244 Seiten ein. Die Bestandstücke des Catalogus zählt die vorangeschickte Synopsis auf. Danach hat Wilde den gesamten Büchervorrat in vier Hauptklassen abgeteilt, und zwar: I. Theologie mit 2414 Werken in 3434 Bänden; II. Kirchengeschichte und Jus mit 1716 Werken in 2294 Bänden; III. Geographie und Geschichte mit den Hilfswissenschaften mit 2297 Werken in 3611 Bänden; IV. alle übrigen Bücher umfassend 2855 Werke in 3900 Bänden. — Jede dieser Hauptklassen wurde ferner in mehrere Sektionen abgeteilt. Die Bücher jeder Sektion hat er erstlich nach dem Formate und dann die Werke jedes Formates nach den Autoren oder nach dem jeweiligen Ordnungswort alphabetisch aneinander gereiht, das Fach der chronologisch geordneten Kirchenväter ausgenommen. In dieser Ordnung wurden die Bücher sowohl in den Schränken aufgestellt als auch in dem Kataloge beschrieben, welcher Katalog auf diese Weise gewissermaßen zugleich szientifisch und alphabetisch, ja selbst ein Lokalrepertorium sein sollte, indem darin die Werke genau so wie in den Schränken selbst aufeinander folgten. Daher scheint man auch jeden anderen Katalog für entbehrlich und selbst jede Art von Lokalsignatur für überflüssig gehalten zu haben, da die Bücher nach den wissenschaftlichen Fächern, nach dem Formate und alphabetischen Ordnungsworte wenigstens mit ziemlicher Sicherheit aufgefunden und nach denselben Merkmalen wieder an den gehörigen Ort zurückgestellt werden konnten. Da aber in demselben kein Raum zur Eintragung der später anzuschaffenden Werke gelassen worden war, mußte sogleich ein «Supplement» angelegt werden, in welches jedoch der Bücherzuwachs zwar nach den nämlichen wissenschaftlichen Fächern, aber ohne Berücksichtigung des Formates und der alphabetischen Ordnung immer entgegen eingetragen wurde; deshalb konnte die genaue Übereinstimmung des Katalogs mit dem Standorte der Bücher teils nicht mehr stattfinden, da man bei der Aufstellung derselben auch das Format berücksichtigen mußte, teils nicht leicht erhalten werden, es sei denn, daß man bei jedesmaliger Zurückstellung eines Werkes wegen des ■— im Werke selbst nicht angemerkten — Standortes desselben den Katalog eingesehen hätte. Das Aufsuchen der einzelnen Bücher wurde so für diejenigen Bibliotheksbeamten, welche nicht aus längerer Praxis mit dem Standorte wenigstens jener Werke, die häufig verlangt wurden, genau bekannt waren, immer schwieriger und zeitraubender. Daher die Klagen der Nachfolger Wildes in der Bibliotheksleitung über den Mangel der Lokalsignatur, welche erst unter Likawetz in den Jahren 1840 bis 1845 im alphabetischen Bandkatalog, im Zettelkatalog und auf den Innendeckeln der Bücher eingeführt wurde, während die äußere Lokalsignatur auf Etiketten nicht vor dem Jahre 1852 durchgeführt erscheint. Dieser einzige wissenschaftlich und alphabetisch zugleich sein sollende Katalog und sein Supplement waren also durchaus ungenügend und beide verdienten eigentlich den Namen eines «wissenschaftlichen» Katalogs gar nicht, da ja in denselben der Bücherbestand bloß in die Hauptfächer, ohne weitere Gliederung dieser Fächer, abgeteilt war. In einigen dieser Hauptfächer sind überdies sehr heterogene Dinge zusammengestellt worden. So stehen unter den historischen Werken (Pars III, Sect. II, Scriptores historiae profanae) die sämtlichen Romane, und so findet man unter den «Lebensgeschichten», die unter den Oktavbänden der historischen Abteilung des Buchstaben «L» eine besondere Rubrik bilden, auch das Leben des Simplicius Simplicissimus, des M. Sebaldus Nothanker, des Don Quixote usw. Des Sarbievius Lyricor. 11. IV. stehen unter dem Taufnamen desselben «Casi-mirus» und die Epitome Prosodiae des aus Chemnitz gebürtigen Georg Fabricius unter «Chemnicensis». — Dem Index autorum fehlt ferner die reine alphabetische Ordnung; denn es wurde bei der Alphabetisierung nur auf die zwei ersten Buchstaben der Namen Rücksicht genommen. Daher folgen z. B. unter Mit Dekret vom 11. November 1810 hat nämlich der Marschall den Benincasa beauftragt, auf die Errichtung einer Bibliothek in Zara hinzuarbeiten, und dessen Plan gutgeheißen, aus der Laibacher Bibliothek die Duplikate und neuen Auflagen von gleichem oder geringerem Werte als andere Auflagen auszuscheiden und für die Bibliothek in Zara separat zu stellen. Das tat auch Benincasa, wie aus seinem Berichte vom 29. Jänner 1811 über seine Bibliotheksarbeiten an den Marschall hervorgeht. Danach hat er: 1.) den Auszug aus dem großen Katalog beendet und die Duplikate und Neudrucke als Basis für die Gründung der Bibliothek von Zara verzeichnet, und zwar ungefähr 400 Bände, meist Klassiker, als Grundlage einer jeden Bibliothek; dieselben wurden herausgehoben, ohne daß dieser Umstand im Katalog vermerkt worden wäre; 2.) verzeichnete er die Inkunabeln, von denen die wertvollsten Stücke mit Bezug auf ein Schreiben des Marschalls vom 23. Jänner 1811 an die Bibliothek in Paris abgegeben und andere eingetauscht werden könnten; 3.) verzeichnete er die bibliographischen Merkwürdigkeiten und Manuskripte, von denen er glaube, daß sie wert sind, nach Paris geschickt zu werden. Als nun infolge des kaiserl. Dekretes vom 15. April 1811 Zara keine Scuole centrali und deshalb auch nicht mehr eine Bibliothek erhielt, wurden diese Bücher in die Laibacher Bibliothek zurückgebracht, aber separat aufbewahrt. Die Unordnung in der Bibliothek mußte also immer größer werden. Im Mai 1811 schenkt Agapito der Bibliothek 28 Werke in 37 Bänden, darunter fünf von ihm selbst verfaßte, und empfiehlt, am großen Tore eine Tafel anzubringen mit dem Hinweise, daß sich in dem Gebäude eine öffentliche Bibliothek befindet, aber vergebens. Er schätzt die Bibliothek auf 16.000 bis 17.000 Bände in Doppelreihen und rät, um dem Platzmangel abzuhelfen, eine bedeutende Zahl wertloser Bücher auszuscheiden und einen Teil der Werke in der Mitte des Lokales auf Traversen in Doppelkasten aufzustellen. Seit Oktober 1811 hat Matthias Kallister, Professor der Mathematik und Naturgeschichte am Laibacher Gymnasium, die Bibliotheksgeschäfte geführt, und zwar allein als Bibliotheksgehilfe mit 500 Frcs. Remuneration. Laut Mitteilung des Generalsekretärs vom 20. April 1812 an den Generalinspektor enthält das Budget der Stadt Laibach für 1812: 500 Frcs. für den Bibliothekar, 400 Frcs. für den Bibliotheksgehilfen und 800 Frcs. für Büchereinkäufe und ihre Erhaltung, zahlbar aus dem Gemeindeeinkommen durch die Gemeindekasse. Im Jänner 1813 ernannte Bertrand zum Nachfolger des Agapito als Bibliothekar den geistvollen Novellisten und Gelehrten Charles Nodier (1780 bis 1844) aus Besançon, dem zugleich auch die Herausgabe der damals in Laibach erschienenen Zeitung «Télégraphe officiel» übertragen wurde. Nodier blieb bis August 1813. Gleich nach der österreichischen Reokkupation im August 1813 wurde die Bibliotheksverwaltung dem Kallister provisorisch anvertraut gegen 500 Frcs. aus der Gemeindekasse. In einer Uhrmacherrechnung vom 28. Dezember 1813 über 48 Frcs. 78 Cent, für Reparaturen an einer Pendeluhr, welche außer Sekunden, Minuten und Stunden auch das Datum zeigt und damals in den heutigen Kasten neu eingerichtet wurde, wird diese Uhr zum erstenmal erwähnt. Woher sie in die Bibliothek kam, konnte nicht festgestellt werden. Am 18. November 1814 erhielt der Magistrat den Auftrag, dem Bibliothekar die für August, September und Oktober 1814 auf Bibliotheksbedürfnisse noch haftenden ausständigen 58 fl. = 150 Frcs. und auf die Besoldung des Bibliothekars 48 fl. 20 kr, aus der Stadtkasse auszuzahlen. In Befolgung des St. H. C. D. vom 7. Oktober 1814, Z. 1913, mußten die jährlichen Zustandsberichte fernerhin u. a. enthalten: die beiläufige Durchschnittszahl der Leser und die Gattungen der Bücher, welche vorzüglich gesucht wurden. Am 7. Dezember 1814 berichtet Kallister, daß von der französischen Regierung keine Bücher oder Kunstwerke weggeführt worden sind. Vom 1. November 1814 wurde die Dotation jährlicher 500 fl. wieder aus dem Studienfonds zahlbar angewiesen. Denn eine Zentralorganisierungs-Hofkommissionsverordnung vom 12. Mai 1815 (Gubernialverordnung vom 30. Juni 1815, Z. 6820) besagt: Seine Majestät hat die Beibehaltung der für die Lyzealbibliothek in Laibach im Jahre 1809 auf 500 fl. erhöhten Dotation unter dem 4. Mai 1815 auf Rechnung des Studienfonds zu genehmigen geruht. Zufolge des St. H. C. D. vom 26. Dezember 1815, Z. 20.415 (Gubernialverordnung vom 12. Jänner 1816), hat Seine Majestät für die Lyzealbibliothek in Laibach einen eigenen Bibliothekar, der sich ungeteilt seinem Amte zu widmen hat, bewilligt und dessen jährliches Gehalt auf 800 fl. Metallmünze zu bestimmen geruht. Durch Höchste Entschließung vom 26. August 1816 (Gubernialverordnung vom 24. September 1816, Z. 10.656/114) wurde Kallister definitiv zum Bibliothekar ernannt mit einer unentgeltlichen Wohnung im Lyzealgebäude. Um dem noch immer nicht ganz behobenen Raummangel abzuhelfen, wurde die Bibliothek in den Herbstferien des Jahres 1816 abermals erweitert, aber ohne daß gleichzeitig die nötigen Schränke zur Aufnahme der Bücher angeschafft worden wären. Kallister versah die Bibliotheksgeschäfte bis 1819 ganz allein, konnte aber schon lange nicht mehr dem Andrange der Leser genügend entsprechen. Deshalb reichte der Weltpriester Edler von Andrioli ein Gesuch um die Verleihung der Skriptorstelle ein. Als nun Kallister in einer Eingabe vom 13. Dezember 1817 aus Anlaß dieses Gesuches erwähnte, daß er alle Geschäfte allein besorgt und nicht um einen Skriptor bittet, sondern um die Bewilligung eines des Lesens und Schreibens kundigen Bibliotheksdieners, so wurde ihm von der vereinten Hof kanzlei am 24. Jänner 1818, Z. 1519, erinnert: «Die Anstellung eines Dieners unterliegt keinem Anstand; der Bibliothekar kann aber die Geschäfte nicht ohne einen Skriptor wohl versehen.» Daher wurde mit Allerhöchster Entschließung vom 11. August 1818 (St. H. C. D. vom 18. August 1818) die Anstellung eines Skriptors an der Lyzealbibliothek in Laibach mit dem jährlichen Gehalte von 400 fl. C. M. und eines Bibliotheksdieners mit jährlichen 180 fl. und dem Bekleidungsbeitrag von jährlich 20 fl. C. M. bewilligt und zugleich verordnet, daß die Skriptorstelle mittelst Konkurses zu besetzen sei. Das Rektorat solle über Einvernehmung des Bibliothekars einen Ternovorschlag erstatten. Als nun der infolge Allerhöchster Entschließung vom 23. Juni 1819 (St. H. C. D. vom 14. Juli 1819, Gubernial-verordnung vom 6. August 1819) zum Skriptor ernannte Franz Debelak noch vor Antritt seines Postens resignierte, schlug Kallister wieder vor, diesen Posten vorläufig nicht zu besetzen, solange er selbst bei Kräften sei; dafür aber bat er, uneigennützig genug, die beim großen Büchersaal befindlichen Bücherzimmer zur Sicherheit vor Feuer wölben zu lassen und den unlängst erweiterten Raum der Bibliothek mit Bücherschränken zu versehen. Seine Vorschläge wurden nicht gut geheißen. Es wurde vielmehr laut hoher Verordnung vom 27. August 1819 der Dienerposten mit Josef Oblak aus Gleinitz und gemäß Allerhöchster Entschließung vom 12. November 1820 der Skriptorposten mit Lukas Martinak aus St. Georgen besetzt. Der Bibliotheksdiener Oblak bezog das Gehalt vom 7. September 1819 bis 30. September 1822. Am 23. Februar 1820 schenkt Alfons Graf von Porcia das Prachtwerk: «Omaggio delle provincie Venete alla Maestä di Carolina Augusta. 1818.» An dieser Stelle seien als Prachtwerke noch folgende kaiserliche Geschenke erwähnt: Ferrario G. II costume antico e moderno etc. Milano 1817-1834, 21 Bde., Fol. — Storia della scultura dal suo risorgimento etc. Venezia 1813-1816,T. I/III. — Pinacoteca del palazzo reale... di Milano etc. Milano 1812-1833,3 V. — Chiese principali d’Eu-ropa etc. Milano 1824. — Le fabbriche piü cospicue di Venezia misurate etc. Venezia 1815-1820, V. 1/t. — Pohl J. E. Plantarum Brasiliae icones etc. Vindobonae 1827-1831, 2 T. Am 31. Mai 1820 verlangt das Gubernium, daß der Bibliotheksbericht künftighin bis 15. November jedes Jahres vorzulegen sei, und zwar hat der Bibliothekar laut der Guber-nialverordnung vom 28. Juli 1820, weil er nicht der philosophischen Fakultät untersteht, gemäß St. H. C. D. vom 10. Juli 1820 künftighin seine Berichte unmittelbar an das Gubernium zu erstatten, und zwar in duplo, ein Exemplar für die St. H. C. und eines für den Amtsgebrauch dieser Landesstelle. Nach dem im Jahre 1819 erfolgten Tode des schon erwähnten Sigmund Freiherrn Zois verlangte das Gubernium am 23. Juli 1820 von der philosophischen Studiendirektion, mit Beiziehung des Bibliothekars Erhebungen zu pflegen, ob und um welchen Preis die Zoisschen Erben dessen Bibliothek überlassen wollen, ferner die Schätzung dieser Bibliothek durch Kunstverständige und den Ausweis über die hier bereits befindlichen Bücher mit dem Gutachten, wie diese Duplikate zu verwenden wären. Infolgedessen wurde von der Zoisschen Bibliothek ein Katalog angelegt, welcher 4109 Bände, größtenteils naturhistorischen, chemischen, bergmännischen und botanischen Inhalts, im Schätzungswerte von 7263 fl. 29 kr. umfaßte. Davon besaß damals die Lyzealbibliothek bereits 71 Werke in 224 Bänden, deren Verzeichnis Kallister am 20. September 1820 vorlegte. Laut hoher Verordnung vom 25. April 1823, Z. 5139 (St. H. C. D. vom 9. April 1823, Z. 2468), hat nun Seine Majestät den Ankauf der Sigmund Zoisschen Büchersammlung um 7000 fl. M. M. aus dem Studienfonds bewilligt. Mit der Büchersammlung wurde auch eine Mineraliensammlung gekauft und der Lyzealbibliothek in einstweilige Verwahrung übergeben, da beide Sammlungen in denselben Schränken untergebracht waren, und zwar unten die Mineralien, oben die Bücher. Obwohl die Übernahme dieser Sammlungen von Karl Zois, einem Neffen des Sigmund Zois, bereits am 30. Mai 1823 geschah, mußten dieselben vorläufig im Zoisschen Hause bleiben, da der für dieselben bestimmte, durch Erweiterung des Bibliothekslokales zu gewinnende Saal noch nicht hergestellt war, und konnten erst am 22. Juli 1824 samt den Schränken ins Lyzealgebäude übertragen werden. Das für die anläßlich der Unterbringung der Zoisschen Sammlungen bewirkten Herstellungen aufgewendete Erfordernis von 303 fl. 1 kr. wurde in der Weise gedeckt, daß 150 fl. aus dem Provinzialfonds und 153 fl. 1 kr. aus der Bibliotheksdotation für 1826 gezahlt wurden. Die Gubernialverordnung vom 30. Juni 1826 bewilligte die Übergabe der Zoisschen Mineraliensammlung samt den Kästen an das Landesmuseum; da aber für dieses damals noch kein Lokal eingerichtet war, blieb die Mineraliensammlung bis 1831 in den Bibliotheksräumen. Durch die Zoissche Bibliothek wurde die Lyzealbibliothek besonders in den naturwissenschaftlichen Fächern ansehnlich bereichert. Sie war als ein Teil der Lyzealbibliothek zu behandeln und daher nach den wissenschaftlichen Fächern derselben einzuverleiben und zu katalogisieren. Von den Zoisschen Duplikaten wurden von den Direktoren und dem Gymnasialpräfekten im Einvernehmen mit Kallister am 28. Juni 1823 33 Duplikate als entbehrlich betrachtet; ihre versteigerungsweise Veräußerung wurde mit St. H. C. D. vom 16. August 1823 bewilligt. Da die Bibliotheksbücher noch immer keinen Bibliotheksstempel und keine Lokalsignatur hatten und kein vollständiger Katalog vorhanden war, teilt das Gubernium dem Kallister am 20. Juli 1821 mit, daß dieser Länderstelle mit St. H. C. D. vom 24. Juni 1821 bedeutet wurde, daß die Bücher mit dem auf das Titelblatt aufzudrückenden Stempel zu versehen seien und daß vor allen Katalogen der allgemeine alphabetische mit aller Anstrengung zustande zu bringen sei, welcher durch unverzögerte nachträgliche Einschaltung der von Zeit zu Zeit der Bibliothek neu hinzukommenden Bücher eine stete Evidenz des vorhandenen Bücherschatzes zu liefern habe. Kallister scheint aber keine dieser Arbeiten in Angriff genommen zu haben, denn sein Nachfolger beklagt den Mangel des einen und des andern. Infolge Höchster Entschließung vom 25. Juni 1820 (St. H. C. D. vom 8. Juli 1821 und Gubernialverordnung vom 3. August 1821) hat der Bibliothekar künftighin in dem Zustandsberichte auch die Werke anzuzeigen, welche während des Jahres von den verschiedenen Professoren gelesen und benützt worden sind. Mit St.H.C.D. vom 6. Jänner 1823, Z.8739, wird der Landesstelle der Auftrag erteilt, nach Einvernehmung des Bibliothekars ein Gutachten über eine etwa notwendige Erhöhung der jährlichen Dotation abzugeben; dabei sei unter anderm auch auf die Gattung der Leser zu sehen, welche außer den Schülern und Professoren die Bibliothek zu besuchen pflegen, sowie auf die von ihnen gewöhnlich gesuchten Bücher. Obwohl nun Kallister darauf am 31. März 1823 die Erhöhung der Dotation von 500 fl. auf 1000 fl. für wünschenswert erklärte, wurde sie laut hoher Verordnung vom 21. September 1826 in Gemäßheit der Allerhöchsten Entschließung vom 25.Juli 1826 bei dem Ausmaße von 500 fl. belassen. Als die infolge Allerhöchster Entschließung vom 26. September 1814 wiederhergestellte «Landwirtschaftsgesellschaft», deren Statuten erst im Jahre 1820 genehmigt wurden, unter Berufung auf den Allerhöchsten Ausspruch, vermöge dessen ihr das ganze Vermögen der ehemaligen «Gesellschaft des Ackerbaues» zurückzustellen sei, um die Ausfolgung der Bibliothek der letzteren ersuchte, erstattete sowohl Kallister am 9. Februar 1823 als auch später Cop am 8. September 1833 Bericht über dieses Gesuch, und zwar in folgendem Sinne: «Die erwähnten Bücher sind wirklich an die Lyzealbibliothek gekommen; auf welche Art aber und unter welchem Titel, darüber geben die Bibliotheksakten keine Auskunft. Soviel ist aber gewiß, daß die Bücher nie als ein Depositum, sondern immer als ein Bibliothekseigentum betrachtet wurden und demgemäß behandelt worden sind, indem sie bei der Gründung dem übrigen Büchervorrat ohne Unterschied einverleibt, mit demselben zusammen aufgestellt und katalogisiert worden sind. Es sei durchaus nicht erwiesen, daß diese Bücher von der vormals bestandenen Ackerbaugesellschaft nicht aus dem Staatsschätze, sondern aus dem Säckel der Mitglieder angeschafft wurden, wie der Ausschuß der Landwirtschaftsgesellschaft sich äußert; anderseits leugne der Ausschuß nicht, daß die vormalige Ackerbaugesellschaft eine ihre Existenz bedingende Unterstützung aus öffentlichen Fonds erhielt, deren Betrag für jeden Fall den Wert der in Frage stehenden Bücher bei weitem übersteigt. > Infolge dieses Berichtes wurde obiges Gesuch laut Gubernialverordnung vom 11. September 1834 abgewiesen. In der Erledigung der Bibliotheksrechnung für 1822 erhielt Kallister am 30. März 1823 folgende Weisungen: «Die öffentliche Bibliothek hat bei ihrem beschränkten Umfange nicht den Zweck, für einen oder den andern Literaturzweig eine antiquarische Sammlung zu werden; es ist deshalb nicht notwendig, daß z. B. von den Werken der alten Klassiker alle verschiedenen Auflagen gesammelt werden usw. Der Hauptzweck einer öffentlichen Bibliothek bleibt immer, den Professoren die Hilfsmittel für den gedeihlichen Unterricht und für das Fortschreiten in der Wissenschaft zu geben. Deshalb wählte früher der Studienkonseß die jährlich beizuschaffenden Bücher, jetzt müßten die Direktoren über Einvernehmen der Professoren bei derWahl der beizuschaffenden Bücher intervenieren. Kallister solle deshalb jährlich einen Vorschlag der beizuschaffenden Bücher den drei hierortigen Studiendirektoren vorlegen, die unter denselben prüfen und über Einvernehmung der Professoren etwaige weitere Wünsche beifügen werden. Für den Fall, daß der Bibliothekar sich mit den Direktoren nicht verständigen könnte, sind die Verhandlungen der Landesstelle vorzulegen.» Mit Gubernialverordnung vom 16. August 1823 wurde Georg Kosmač1 zum Bibliotheksdiener ernannt. Er leistete den Eid am 26. August 1823, von welchem Tage an er das Gehalt jährlicher 200 fl. bezog. Da der Skriptor Martinak am 1. November 1823 als Humanitätslehrer nach Capo d’Istria abgegangen war, wurde mit St. H. C. D. vom 5. Februar 1825 der seit dem 24. November 1823 als Amtspraktikant bei der k. k. illyrischen Domänen-Administration dienende Michael Kastelic1 2 zum Skriptor ernannt. Nach einem Berichte von Kallisters Amtsnachfolger, Cop, hat Kallister, teils um dem herrschenden Raummangel abzuhelfen, teils um der Bibliothek bei dem erwarteten und am 8. August 1825 auch stattgefundenen Besuche des Kaisers bei seiner Rückkehr aus Mailand ein besseres Aussehen zu geben, mehrere tausend weniger gut gebundene oder ihm unbedeutend scheinende Bände aus den Schränken herausnehmen und in einem kleineren Lokal im Erdgeschosse des Schulgebäudes auf Haufen werfen lassen, ohne jedoch die auf diese Art ausgeschiedenen Werke besonders zu verzeichnen oder ihre Ausscheidung im Katalog zu vermerken. 1 Geboren in Dane bei Laas am 14. April 1799. 2 Geboren am 1.September 1796 in Oberndorf in Unterkrain; er hatte philosophische Studien und den Lehrkurs der rechts- und politischen Studien und redigierte später die bekannte Gedichtsammlung «Krajnska zhbeliza». Eine Gubernialverordnung vom 15. September 1825 teilt dem Kallister die allgemeine * Bibliotheks-Instruktion» vom 23. Juli 1825 mit. Infolge § 91 dieser Bibliotheks- Instruktion wurde das Lesejournal eingeführt, welches Name und Stand des Lesers, den Titel und die Anzahl der Bände des verabfolgten Werkes enthielt. Diese Umständlichkeit in der Führung desselben wurde durch den Ministerialerlaß vom 13. März 1835 gemildert, indem danach für die Zukunft die Befolgung des St. H. C. D. vom 7. Oktober 1814, Z. 1913, genügte, bis durch Ministerialerlaß vom 13. Februar 1863, Z. 1016, das Lesejournal ganz abgeschafft wurde. Nach Kallisters letztem Jahresbericht über 1827 betrug der Bücherbestand 20.135 Bände, welche Zahl aber in Ansehung des unvollkommenen Zustandes der vorhandenen Kataloge und der Bibliothek überhaupt keinen Anspruch auf Verläßlichkeit machen kann. Ungefähr ein Jahr nach Erscheinen der «Bibliotheks-Instruktion» erkrankte Kallister so schwer, daß er die instruktionsmäßige Organisation der Bibliothek nicht mehr beginnen konnte. Er starb am 9. November 1828. Das Supplement des mit dem Jahre 1800 abgeschlossenen wissenschaftlichen Katalogs wurde unter Kallisters Bibliotheksleitung bis 1820 fortgeführt, jedoch so, daß manche weniger bedeutende Bücher in dasselbe nicht aufgenommen wurden und namentlich vorhandene Duplikate, Triplikate usw. beinahe nie vermerkt worden sind. Die seit 1820 angeschafften Werke wurden in diesen Supplememkatalog gar nicht eingetragen. Die Ordnung, in der die Bücher ursprünglich aufgestellt waren, und die beinahe die nämliche war, in der die Bücher im Hauptkatalog verzeichnet sind, ist vielfach gestört worden, und zwar, wie schon erwähnt wurde, zuerst unter der französischen Regierung mit Rücksicht auf eine zu gründende Bibliothek in Zara; dann wurde ein Teil des Bibliothekslokales durch Baulichkeiten wesentlich umgestaltet und in verschiedenen Zimmern mußten in den Jahren 1823, 1824 und 1826 die Dippelbäume erneuert werden. Die jedesmal notwendig gewordene Räumung der Büchersäle und Wiederaufstellung der Schränke und Bücher konnte beim Mangel einer Lokalsignatur für die Ordnung gewiß nicht vorteilhaft sein. Dann kam die Zoissche Sammlung dazu, wovon zwar der größte Teil in einem besonderen Saale aufgestellt wurde, mehrere Werke jedoch in die wissenschaftlichen Fächer der Stammbibliothek verteilt wurden, ohne daß sie in den Supplementkatalog eingetragen oder im Katalog der Zoisschen Bibliothek vermerkt worden wären. — Schließlich kam noch die im Jahre 1825 anläßlich des kaiserlichen Besuches in der Bibliothek vorgenommene Säuberung der weniger ansehnlichen Bücher, um die Unordnung zu einer vollkommenen zu machen. In diesem trostlosen Zustand übernahm die Bibliothek Matthias Cop. Der besonderen Liebenswürdigkeit des bestbekannten Laibacher Schriftstellers P. v. Radies verdanke ich zwei Mitteilungen über die Lyzealbibliothek unter der Leitung Kallisters, die den beiden unten angeführten Werken entnommen sind und die ich hier folgen lasse. Die erste ist aus dem Jahre 1821 und lautet: Höheres Interesse hatte für uns die Bibliothek, welche dem gutmütigen Matthias Kallister anvertraut ist, der uns mit besonderer Gefälligkeit zu orientieren suchte. Die täglich vor- und nachmittags geöffnete Bibliothek besteht aus 14.000 Bänden. In dem Lesezimmer waren bei unserer Anwesenheit drei große, aus systematisch geordneten Papillonen und Käfern zusammengesetzte Bilder aufgehängt. Die Einrichtung der Bibliothek war zwar gar nicht zweckmäßig, indem Theologen, hl. Väter, Kirchenhistoriker, Linguisten usw, bunt untereinander standen; doch waren sie alle in einem Buche verzeichnet und leicht zu finden.1 1 Jäll und Heller. Reise nach Wien, Triest , Venedig, Verona und Innsbruck im Sommer und Herbst 1821. II. Teil, Weimar 1824, pag. 42 f. 5* Die zweite Nachricht bezieht sich auf die zwanziger Jahre und besagt:1 Aber die beste Unterstützung hätte ich bald vergessen. Nach dem P. Alexander Schragl (im Stifte St. Paul in Kärnten) war mein größter Wohltäter der Laibacher Lyzeal-bibliothekar, der selige Matthias Kallister, der mir dafür, daß ich als Student der Philosophie und Theologie zur bestimmten Zeit in der Bibliothek war, den Lesern, wenn er andere Beschäftigungen hatte, Bücher gab, sie, wenn die Leser die Bibliothek verließen, wieder an den gehörigen Ort stellte, und ihm, wenn er es nur wünschte, vorlas, soviel Geld gab, als mir die beste Instruktion eingetragen hätte, ich soviel an meiner Bildung gewann, daß es mir sonst nirgends so gut geworden wäre. Wenn wir lasen, erklärte er mir, wo es nötig war, nicht nur den Ausdruck, sondern auch die Sache, und auch auf Spaziergängen suchte er mich zu bilden, wo er mir öfters zu meiner Warnung und Belehrung Geheimnisse anvertraute, die ein vernünftiger Vater nur seinem in der Tugend geprüften Sohne anvertrauen kann, denn er wußte, daß er sie in eine sichere Schatzkammer niederlegte. Er hat gewiß im Himmel seine größte Freude, da ich auf der Erde wider die Macht der Finsternis kämpfe. Instruktionsmäßige Organisation der Bibliothek unter Cop, Likawetz, Kastelic. 1828 bis 1865. Mit Gubernialdekret vom 15. Nov. 1828, Z. 25.401, wurde Matthias Cop1 2, Humanitätslehrer am Laibacher Gymnasium, 1 Denkwürdige Ereignisse im Leben des Andreas Bernardus Smolnikar, zehnjähriger Professor des Bibelstudiums neuen Bundes am k. k. Lyzeum zu Klagenfurt, dann Seelsorger der deutschen katholischen Gemeinde in Boston. Cambridge bei Boston 1838, pag. 21. 2 Geb. am 26. Jänner 1797 in Žirovnica in Oberkrain, besuchte 1810 bis 1816 das Gymnasium und Lyzeum in Laibach, vollendete das 3. Jahr Philosophie in Wien, wurde 1820 Humanitätslehrer in Fiume, zum Bibliothekar-Substituten mit 400 fl. als Substitutionsgebühr ernannt. Er trat den neuen Dienst am 24. November 1828 an. Als infolge Gubernialverordnung vom 15. November 1828, Z. 25.401, vom Lyzealrektorate eine Revision der Bibliothek angeordnet wurde, und zwar zu dem Zwecke, um für etwaige Defekte an die Verlaßmasse des verstorbenen Bibliothekars Ersatzansprüche machen zu können, verschaffte sich Cop bald die Überzeugung, daß dieselbe bei dem damaligen Zustande der Bibliothek und dem Mangel eines Lokal-, Grund- oder sonstigen alphabetischen Katalogs und jeder Lokalsignatur unmöglich war oder vielmehr, daß die Revision mehr Zeit und Mühe erfordern würde, als eine ganz neue Konskription derselben, nach deren Vollendung sich die allfälligen Defekte durch Vergleichung der neuen Titelkopien mit dem gegenwärtigen Katalog ohnehin von selbst ergeben würden. Man sei jetzt genötigt, einzelne Bände stundenlang aufzusuchen, selbst wenn dieselben sich unter den aufgestellten befinden, was mit einem bedeutenden Teile, wie schon erwähnt, eben nicht der Fall ist. Ein eventueller Bücherabgang könne nicht früher leicht genau ausgemittelt werden, bis nicht eine neue Konskription des gesamten Büchervorrates vollendet sein werde. Für allenfalls von der Lyzealbibliothek an Kallisters Verlaßmasse zu machende Ersatzansprüche dürfte es zweckmäßig sein, die von Kallisters Erben angebotene Vergleichssumme von 200 fl. anzunehmen, was auch infolge St. H. C. D. vom 17. August 1831 genehmigt wurde. Danach sollten von den 200 fl. zuerst diejenigen Kosten für die Herstellung der instruktionsmäßigen Ordnung in der Bibliothek bestritten werden, welche durch das frühere Versäumnis oder Vernachlässigungen Kallisters erweislich verursacht worden sind. Da 1822 dasselbe in Lemberg, wo er vom 30. August 1825 bis 15. September 1827 an der Universität lehrte; am 23. Juli 1827 wurde er Humanitätslehrer am Laibacher Gymnasium. Er war ein ebenso großer Literat als ausgezeichneter Linguist. Kallister nach Cops Ansicht infolge seiner Krankheit höchstens durch ein Jahr an der Herstellung der Ordnung der Bibliothek mit Erfolg hätte arbeiten können, so wurde dieser Ersatzanspruch auf ein Jahr beschränkt. Der Rest hatte die Bestimmung, den Geldersatz an die Bibliothek für allfällige dem Kallister zur Last fallende Bücherabgänge zu decken; der etwaige Überschuß werde den Erben zurückgegeben werden. Da die Bibliothek dem Kallister bei seinem Amtsantritt nicht liquidiert übergeben wurde, wie sie überhaupt noch nie revidiert worden ist, so kann, nach Cops Ansicht, Kallister nur für die während seiner Verwaltung zugewachsenen Werke und diejenigen, deren Vorhandensein in der Bibliothek während dieser Periode sonst bewiesen werden könnte, verantwortlich gemacht werden. Cop hielt es daher vor allem notwendig, die Revision der seit 1801 angeschafften, im Supplementkataloge verzeichneten Bücher vorzunehmen, ferner diesen Supplementkatalog mit Benützung der einzelnen Verzeichnisse der von 1820 angeschafften Werke zu ergänzen, jene Werke aber, die weder im Katalog, noch im Supplement, noch in den jährlichen Verzeichnissen Vorkommen dürften, bei der Revision selbst einzutragen. Ferner ließ Cop die im Erdgeschoß auf Haufen gelegten Bücher in die im zweiten Stocke befindlichen Büchersäle transportieren und reinigen, mußte sie aber einstweilen vor den Schränken, in die sie gehörten, auf den Boden legen, weil das gehörige Ordnen und Aufstellen derselben, zumal beim gänzlichen Mangel an Tischen in den Büchersälen, viel Zeit gefordert hätte und übrigens auch zu besorgen war, es möchte dadurch in den Schränken eine zu große Verwirrung entstehen, da es in denselben an Raum fehlte. Nachdem auf Veranlassung des Rektorats ein Tisch und mehrere neue Fächer für die Schränke angeschafft worden waren, wurden diese Bücher im Jahre 1829 in den gehörigen Schränken aufgestellt, soweit es eben bei dem Raummangel tunlich war. Zufolge Gubernialverordnung vom 21. September 1829 ist gemäß dem St. H. C. D. vom 12. August 1826 die Bibüo-theksdotation nicht nur zur Anschaffung der Bücher und Besorgung des Einbandes, sondern auch zur Bestreitung der kurrenten Kanzlei- und Reinigungserfordernisse im weitesten Sinne des Wortes bestimmt, wovon das Brennholz, die Auslagen auf Bau- und Einrichtungsreparaturen, dann die außergewöhnlichen Kosten der etwaigen Herstellung ganz neuer Kataloge ausgenommen werden, hinsichtlich welcher der geeignete Antrag zu stellen sein wird. Zufolge Gubernialverordnung vom 24. September 1829 wurden aus der Dotation für 1829 gekauft: 1 Schreibtisch, 2 große Aufschlagtische, 1 Waschkasten mit Waschbecken, 87 Bücherbretter, 10 Schreibzeuge und 4 Lesepulte, zusammen um 70 fl. 81 kr. Zufolge Gubernialdekret vom 17. August 1830, Z. 15.120, wurde gemäß dem St. H. C. D. vom 15. Juni 1830, Z 3085, und der Allerhöchsten Entschließung vom 8. Juni 1830 Cop zum definitiven Bibliothekar ernannt und am 23. September 1830 beeidet. Eine förmliche Übergabe der Bibliothek fand nicht statt. Diese Ernennung förderte besonders Fr. Hladnik, damals Präfekt des Laibacher Gymnasiums, durch seinen Bericht vom 9. Februar 1829, womit er den Cop empfiehlt; er sagt: Cop versichert, alle bedeutenden Bibliotheken der Monarchie und ihre Einrichtung und Verwaltung im Detail zu kennen und die in den meisten slavischen Dialekten, in der portugiesischen und provengalischen Sprache verfaßten Bücher zu verstehen; spricht und schreibt außer der Amtssprache die krainische, polnische, italienische, französische, englische und auch die spanische Sprache; besitzt ausgebreitete Kenntnisse in der Literatur der gebildeten Nationen; ist mit allen wichtigen literar-historischen Werken, mit der Einrichtung der bedeutenden Bibliotheken des österr. Kaiserstaates und insbesondere mit der hiesigen Lyzealbibliothek vertraut; bewähret eine glühende Liebe zu dem bibliographischen Fache und scheint bei seinem erprobten moralischen Charakter der tüchtige Mann für die mühevolle Arbeit zu sein, welche die der neuesten Instruktion für Bibliothekare gemäße Einrichtung einer Bibliothek erfordert.»1 Zufolge Gubernialverordnung vom 12. März 1831 wurde der als Bücherkonservatorium bisher benützte Teil des großen Saales für das Landesmuseum bestimmt und mußte deshalb sogleich geräumt werden. Zur Aufbewahrung der ausgeschiedenen Bücher wurde nunmehr der Gang im zweiten Stockwerke verwendet, zum Teil wurden aber die Bücher auch im letzten Bibliothekszimmer auf dem Fußboden aufgestellt oder ober den Schränken unordentlich aufgehäuft. Wie sehr Cop bemüht war, die Interessen der Bibliothek wahrzunehmen, dafür spricht besonders sein Reformplan. Am 9. Juli 1830 erhielt nämlich Cop vom Gubernium den Auftrag, binnen sechs Wochen einen umfassenden Bericht zu erstatten, wie, in welcher Zeit und mit welchen Kosten die Bibliothek vollkommen instruktionsmäßig zu ordnen sein wird und welcher Teil der diesfälligen Kosten etwa aus dem von den Kallisterschen Erben zur Deckung der allfälligen Ersatzansprüche der Bibliothek an dieselbe erzählten Abfindungsbetrag von 200 fl. zu bestreiten kommen würde. Am 20. März 1831 legte Cop seinen Entwurf zur Reform der Bibliothek vor. Nach einer kurzen Darstellung des gegenwärtigen Zustandes der Bibliothek fährt er fort: «Aus dieser Darstellung ergibt sich die Notwendigkeit einer totalen Reform derselben wohl von selbst; da ist alles erst zu machen. Es ist keine einzige Titelkopie vorhanden, kein Buch hat irgend eine Lokalsignatur oder sonst eine Ziffer, auch keinen Bibliotheksstempel; kein Schrank hat eine Etikette oder einen Numerus. Es muß also mit einer neuen Konskription des 1 Zvon 1879, pag. 102. gesamten Bücherbestandes, d.h. mit der Verlegung des Grundkatalogs, durch Anfertigung der Titelkopien begonnen werden, wobei man zugleich die Bücher nach einem zweckmäßigen wissenschaftlichen System aufstellen und nach vollständiger Vollendung der Konskription und, nachdem die Duplikate und sonst völlig unbrauchbaren Bücher ausgeschieden und verzeichnet worden sind, die vorgeschriebene Lokalsignatur und den Bibliotheksstempel einführen müßte. Da aber die Bücher aus Raummangel zu sehr aneinander gedrängt, ja selbst in den Bücherschränken hinter den Bücherreihen aufeinander gehäuft sind und nicht immer in den Fächern stehen, in die sie gehören, ist eine Vermehrung der Bücherschränke notwendig. Endlich wird der szientifische Katalog anzulegen sein.» Für das Verfassen der Katalogzettel hat Cop im eigenen Wirkungskreise eine Instruktion ausgearbeitet. Er erklärte sich zur eigenhändigen Abfassung der Titelkopien bereit, um bei dieser Gelegenheit den Bibliotheksstand genau kennen zu lernen und um von der skrupulösesten Genauigkeit der Beschreibung desto mehr überzeugt zu sein. Dabei wollte er sich im allgemeinen, namentlich hinsichtlich der Bestimmung des Ordnungswortes, an die von M. Schrettinger in seinem «Lehrbuch der Bibliothekswissenschaft» aufgestellten Grundsätze halten; nur würde er z. B. nicht mit Schrettinger alle Maier, Majer, Mayer, Mayr, Meier, Meir, Meyer usw. auf Maier zurückführen, noch den Titel «Was ist besser, Krieg oder Frieden?» unter «besser» ordnen, oder die Werke von J. le Bond dAlembert unter DAlembert, sondern mit Ebert unter Alembert, wie er sich überhaupt bei allen von Ebert in seinem Bibliographischen Lexikon beschriebenen Werken vorzugsweise nach ihm richten würde. Cop war ferner gegen die von der «Bibliotheks-Instruktion» geforderten ausführlichen Kollationierungs-daten (Seitenzahl, selbst der Vorstücke, Indizes usw.), da sie die Anfertigung der Titelkopien ungebührlich verzögern. Obwohl im Jahresbericht vom Jahre 1830 auf Grund der früheren Jahresberichte und der Ausweise der Kataloge, deren Unvollständigkeit aber bereits erwähnt wurde, die Zahl der Bände nur auf 20.464 angegeben wurde, werden nach Cop vielmehr 13.000 Werke in 25.000 Bänden zu konskribieren sein, wozu noch ungefähr 1000 Zitierzettel kommen. Für die Aufstellung und Konskription rechne er wenigstens drei Jahre. Für die Titelkopien rechne er acht Ries Papier (um 192 fl.); die Titelkopien-Formulare müßten vom Buchdrucker rastriert werden (um 8 fl.). Zufolge der Gubernialverordnung vom 2. April 1831 hat Se. Majestät die Übergabe der Zoisschen Mineraliensammlung samt den Kästen an das Landesmuseum gestattet. Nach der am 9. August 1831 erfolgten Übergabe konnte nunmehr die Zoissche Bibliothek aus Mangel an den notwendigen 20 Schränken nicht gehörig aufgestellt werden, wodurch die schon geschilderte Unordnung noch vergrößert wurde. Laut Gubernialverordnung vom 17. März 1832, Z. 5215, wurden zufolge des St. H. C. D. vom 25. Februar 1832 endlich zur gehörigen Aufstellung der Zoisschen Büchersammlung 19 Schränke um 255 fl. C. M. bewilligt. Die Kosten sollten einstweilen in zwei Jahresraten aus der Dotation bestritten werden, da zu erwarten sei, daß die Bibliothek nach Herstellung der Ordnung aus der Veräußerung der Doubletten diese Auslagen wieder hereinbringen werde. Da die Schränke aber erst im November 1832 geliefert wurden, konnten die Bücher auch nicht früher aufgestellt werden. Mit Gubernialverordnung vom 3. März 1832, Z. 4699 (St. H. C.D. vom 14. Februar 1832, Z. 563), wurde Cops Entwurf zur Reform der «in früherer Zeit ganz verwahrlosten» Bibliothek genehmigt. Es wird aber zugleich empfohlen, wenn nicht die Lage der Bibliothek die Ansicht des Bibliothekars durchaus notwendig macht, zuerst den Grundkatalog zu verfassen und dann die Bücher aufzustellen und darauf im Grundkatalog die Lokalsignatur nachzutragen, sowie irgend eine kleine Partie dauernd aufgestellt ist. Auch seine Ansicht hinsichtlich der Aufnahme der Kollationierungsdaten wurde genehmigt. In seinem ersten Bericht über die Fortschritte der Regulierung sagt Cop am 31. Oktober 1833: «Ich habe die eine Plauptarbeit, die neue systematische Aufstellung des gesamten Büchervorrates, soeben vollendet. Diese mühsame und zeitraubende Arbeit war nicht nur wegen der früheren unzweckmäßigen Aufstellung der Bücher und der in den Bücherschränken herrschenden Unordnung, welcher aus Mangel an Raum nicht abgeholfen werden konnte, sondern auch darum zunächst notwendig, weil das Bibliothekslokal um den großen Saal, in welchem sich die ans Museum übergebene Mineraliensammlung befand, erweitert worden ist, welche Erweiterung natürlich die Umstellung des größten Teiles des Büchervorrates zur Folge hatte. Da aber die für diesen Saal bestimmten neuen Bücherschränke erst im November 1832 eingebracht wurden, so wurde unterdes an der Herstellung des Grundkatalogs ununterbrochen gearbeitet, und zwar wurden einige Abteilungen der Bibliothek, die etwas besser geordnet waren, namentlich die Bibliographie und Literaturgeschichte, Mathematik und Physik, beschrieben. Dann mußte plötzlich ein Zimmer im Erdgeschoß des Schulgebäudes, in welchem sich eine bedeutende Anzahl von Doubletten und anderen, größtenteils wohl schon bei der ersten Regulierung der Bibliothek im letzten Dezennium des vorigen Jahrhunderts, wie es scheint, zur Veräußerung ausgeschiedener und nirgends verzeichneter Werke aufgeschichtet lag, geräumt werden. In Ermangelung eines anderen Lokales mußten diese Bücher in den oben erwähnten neuen Bücherschränken, die eben noch leer standen, einstweilen reponiert werden, nachdem sie vom Staube und Moder, der sie durch Jahrzehnte bedeckte, gereinigt worden waren. Sie wurden gehörig beschrieben, und zwar wurden gegen 2000 Titelkopien von diesen Büchern verfertigt. Es befinden sich darunter manche seltene Inkunabeln und mehrere andere schätzbare meist ältere Werke. Darauf wurden diese Bücher auf den Gang vor der Bibliothek, von welchem man einen Teil zu diesem Zwecke verschalen ließ, übertragen und dort teils in alten Schränken, teils auf unterlegten Brettern aufgestellt. Von diesen Büchern wurden nun nach und nach die brauchbaren den gehörigen Fächern einverleibt, die übrigen aber mit den sonstigen Doubletten zusammengestellt. — Nachdem der neu eingerichtete Saal von diesen Büchern geräumt worden war, begann die neue systematische Aufstellung der Bücher, wobei auch die Zoissche Sammlung in die gehörigen Fächer eingeordnet wurde. Der ganze Vorrat ist nun in vier Zimmern in 70 Schränken aufgestellt. Die Inkunabeln wurden in ihre wissenschaftlichen Fächer eingeordnet. In den einzelnen Bücherschränken hat man meist die alphabetische Ordnung gewählt, mit jedem Format ein besonderes Alphabet beginnend, weil eine alphabetische Ordnung beim Aufsuchen Vorteile gewährt, die den Nutzen jedes strengen Systematisierens bei der Aufstellung der Bücher überwiegen. Durch die neue im allgemeinen systematische, im einzelnen aber meist alphabetische Aufstellung der Bücher wurde die Benützung der Bibliothek wesentlich erleichtert. Nun wird an der Abfassung des Grundkatalogs fortgearbeitet.» Dem Jahresberichte über 1834 zufolge wurde im Jahre 1834 zunächst das Fach der alten und neuklassischen Literatur und der Naturwissenschaften nebst der Ökonomie und Technologie von Cop eigenhändig beschrieben. Zur Förderung der Arbeit beabsichtigte er aber, künftig einige Fächer dem Skriptor zur Bearbeitung zuzuweisen. Die Gesamtzahl der Bände Ende 1834 gibt Cop auf Grund der unzuverlässigen Daten früherer Jahresberichte mit 21.128 an. — Die vom Revisionsamte im Jahre 1834 nach mehrjähriger Unterlassung wieder abgegebenen Pflichtexemplare machten 27 Bände 4 Hefte aus. Bevor noch Čop das unternommene Reformwerk vollenden konnte, ereilte ihn der Tod. Am 7. Juli 1835 macht nämlich Kastelic die Anzeige, daß Čop am 6. Juli 1835 um 8 Uhr abends in der Save oberhalb Tomačevo, wohin sich beide zum Baden begeben hatten, ertrunken ist. Cop war der erste Bibliothekar, der den slavischen Schriften, mit denen die Bibliothek bis dahin sehr stiefmütterlich bedacht war, seine Aufmerksamkeit widmete. Seine Privatbibliothek, welche ungefähr 4000 Bände in fast allen europäischen Sprachen zählte, wurde von Kastelic angekauft. Davon wurden von der Studienbibliothek nach und nach 1291 Werke erworben; die anderen wanderten zum größten Teil ins Ausland. Über Čop schreibt Kosmač:1 «Als Mensch war Čop leutselig, wohlwollend und sehr freundlich nicht nur gegen Vornehme und Gebildete, sondern auch in gleicher Art gegen geringe Personen; ebenso gefällig, zuvorkommend und bereitwillig war er auch gegen seine Untergebenen; besonders wenn ihn jemand um Aufklärung, Belehrung oder Rat ersuchte, so war er ihm mit Leib und Seele zugetan. Mit Linguistik beschäftigte er sich in und außer seinem Amte.» Mit Gubernialdekret vom 8. August 1835, Z. 15.425, wurde Kastelic zum Substituten ernannt; er blieb in dieser Eigenschaft bis 14. November 1836 und erhielt dafür eine Substitutionsgebühr von 761 fl. 40 kr. Unter seiner provisorischen Leitung ist die neue Konskription unter Beihilfe des Kosmač um ein bedeutendes vorgerückt. Er hat auch die bis 1836 zusammen angelegt gewesenen Vormerkungen über die «operá incompleta» und die «defecta» getrennt und die bis dahin noch fehlenden Vormerkungen über die «opera continuanda» nebst dem Akzessionsprotokoll eingeführt, in welches der jährliche Zuwachs nach der Art des Einganges nämlich: angekaufte Werke, Geschenke, Pflichtexemplare, ein- 1 Zvon 1879, pag. 133. getragen wird. Durch Allerhöchste Entschließung vom 16. September 1836 (St. H. C. D. vom 27. September 1836, Z. 5997, und Gubernialdekret vom 15. Oktober 1836) wurde Josef Calesanz Likawetz,1 Piaristen-Ordenspriester und Professor der Philosophie an der Grazer Universität, über sein eigenes Ansuchen zum Bibliothekar der Laibacher Lyzeal-bibliothek ernannt, mit 800 fl. Gehalt, der Naturalwohnung und einer Personalzulage von 200 fl. Er wurde am 14. November 1836 beeidet. Eine förmliche Übergabe konnte auch diesmal nicht stattfinden. Infolge Gubernialverordnung vom 25. Jänner 1837 sollte die Übergabe der Bibliothek an Likawetz mit Zugrundelegung einer speziellen Liquidation vorläufig hinsichtlich der unter der Copschen und Kastelicschen Amtsperiode angeschafften Bücher, über welche die Verzeichnisse bereits bestanden, stattfinden. Mit Gubernialverordnung vom 9. Dezember 1836 wurde die Veräußerung einiger unbrauchbarer Inventarstücke der Bibliothek um 17 fl. 42 kr. bewilligt und die Zurechnung dieses Erlöses zur Dotation genehmigt. Als Likawetz auf Anregung des Kastelic am 15. Dezember 1836 um einen außerordentlichen Dotationszuschuß von 436 fl. 38 kr. ansuchte, um 111 Werke in 242 Bänden aus Cops Nachlaß zu erkaufen, erinnerte das St. H. C. D. vom 10. Juni 1837 (Gubernialverordnung vom 24. Juni 1837), daß es nach dem St. H. C.-Erlaß vom 12. August 1826 den Bibliotheksvorstehern untersagt ist, über die bemessene ordentliche Dotation um außerordentliche Zuschüsse einzuschreiten. Nur ausnahmsweise wurden dennoch für den beantragten Ankauf 200 fl. C. M. bewilligt, während der Rest des Kaufschillings aus der Dotation zu zahlen war. — Laut Hauptbericht vom 10. Oktober 1844 wurden aus dem Copschen Nachlaß später noch 80 Werke um 133 fl. 55 kr. gekauft. 1 Geboren am 25. November 1777 in Schink.au in Böhmen. Ein Gesuch des Kosmač um Erhöhung seines Gehaltes auf 300 fl. begründete Likawetz am 19. Juni 1837 unter anderm folgendermaßen: «Das Verhältnis des Kosmač zur Bibliothek hat sich seit seiner Anstellung gänzlich geändert. Beim Antritt übernahm er bloß dieVerbindlichkeit, die gewöhnlichen Dienste des Amtsdieners zu leisten. Bei der immer mehr wachsenden Inanspruchnahme des Bibliothekspersonals sah sich die Bibliotheksverwaltung in die Notwendigkeit versetzt, um nicht durch die Anstellung eines neuen Beamten dem Fonds lästig zu fallen, den Kosmač, einen durch Gymnasial- und philosophische Studien gebildeten Mann, auch bei solchen Arbeiten zu verwenden, welche der Regel nach den Skriptoren und Kustoden übertragen zu werden pflegen.» Darauf bestimmte das St. H. C. D. vom 23. Dezember 1837, Z. 7964/2326 (Gu-bernialverordnung vom 13. Jänner 1838), daß das Gehalt des jeweiligen Bibliotheksdieners zu Laibach künftig mit 250 fl. C. M. ohne Bekleidung betrage. Im Herbst 1838 wurde der Zettelkatalog der Druckwerke von Kastelic und Kosmač vollendet und die Titelkopien alphabetisch geordnet in 78 Schubern von der Form ordentlicher Bände. Dieser Katalog wird nur von den Beamten benützt. — In den Ferialmonaten August und September 1838 hat Likawetz sämtliche in der'Bibliothek befindliche Werke, welche bisher ohne Berücksichtigung der Formate aufgestellt waren, nach ihren Formaten geordnet; ferner wurden die unordentlich aufgehäuften Bücher im letzten Zimmer in die daselbst neu angeschafften, in der Mitte des Zimmers aufgestellten Bücherschränke nach ihrem Formate aufgestellt. Mit St. H. C. D. vom 26. Mai 1838 .(Gubernialverordnung vom 15. Juni 1838) wurde die Anschaffung von vier Ries lithographierten Papiers zur Fertigung des alphabetischen Katalogs um 96 fl. aus dem Studienfonds bewilligt. Am 18. März 1840 war dieser Katalog in 8 Foliobänden mit 2876 Seiten vollendet und wurde darauf um 24 fl. in Halbleder gebunden. Er steht noch in Verwendung und kann von den Lesern benützt werden. Für diese 8 Folianten wurde 1841 ein Schreibpult um 17 fl. angeschafft, wovon 15 fl. aus dem Studienfonds und 2 fl. aus der Dotation gezahlt wurden. Dieses Pult diente zum Nachsuchen und zur Eintragung des neuen Zuwachses in den Bandkatalog, denn ohne dasselbe sei, wie Likawetz berichtete, das Aufschlagen dieses voluminösen Katalogs sehr beschwerlich und zeitraubend, die Einschreibung des Bücherzuwachses sehr unbequem und aufhaltend und, wie die Erfahrung seit der Übersiedlung in die jetzigen ungenügenden Räume, in denen das Pult nicht aufgestellt werden konnte, lehrt, ist auch die Abnützung eine stärkere. Da die Leserzahl vom Jahre 1835 bis 1838 von 8962 auf 11.275 gestiegen war, ist das Lesezimmer zu klein geworden, denn es konnte nur 26 bis 30 Leser aufnehmen, so daß von der durchschnittlichen Zahl von 50 Lesern im Jahre 1838 einige stehen und andere wegen Platzmangel zurückgewiesen werden mußten. Der dringenden Bitte des Likawetz um angemessene Erweiterung des Lesezimmers wurde im Jahre 1839 auch wirklich willfahrt; das erweiterte Lesezimmer bekam 18 neue Sessel und konnte nunmehr 60 Leser aufnehmen. Da aber auch die übrigen Bücherräume für eine den berechtigten Anforderungen entsprechende Aufstellung noch immer nicht genügten, ersuchte Likawetz in wiederholten Eingaben um eine notwendige Bauherstellung in dieser Beziehung und um Anschaffung von Bücherkasten. Auf sein Betreiben wurde zunächst ein Teil des Ganges im zweiten Stockwerke zu einem Zimmer umgestaltet und mit neun Bücherkasten um 154 fl. 60 kr. aus dem Studienfonds und drei kleineren aus der Dotation gezahlten Schränken versehen. Als am 23. August 1838 die k. k. Kammerprokuratur die Ausscheidung der Barboschen Bibliothek aus der Lyzealbiblio-thek angetragen hat, war Likawetz dafür, denn diese Bibliothek sei ein Privateigentum, lege nur Pflichten und Verantwortung für jeden Schaden auf, die Reinigung ihres Lokales und ihrer Bücher seien, weil unentgeltlich, nie vorgenommen worden und sie diente ferner bisher zu gar keinem öffentlichen Gebrauche. Durch ihre Entfernung würde ein Zimmer zur Aufstellung der Doubletten und anderer Werke verfügbar werden, welche aus Raummangel auf dem Fußboden liegen. Mit Gubernialverordnung vom 27. September 1839 beschloß endlich die Landesstelle, diese Büchersammlung auszuscheiden. Sie wurde dem Otto Barbo am 25. Jänner 1839 übergeben.1 In das von der Barboschen Bibliothek geräumte Zimmer kamen aus dem zu einem Zimmer umgestalteten Gange die Doubletten, inkompletten und nicht zu komplettierenden und die unbrauchbaren Werke, um später wegen Veräußerung oder Austausch verzeichnet zu werden. Ausgeschieden wurden bei dieser Gelegenheit 48 Inkunabeln, welche um 88 fl. neu gebunden werden mußten, und zwar auf Kosten des von Kallisters Erben übergebenen Pauschales von 200 fl., von welchem also noch 112 fl. übrig blieben (Gubernialverordnung vom 27. Juli 1839). Nun konnte der Büchervorrat zweckmäßiger geordnet werden, mit Ausnahme des letzten Zimmers, in welchem es noch immer an Raum mangelte. Diese Bücher könnten nach dem Jahresberichte für 1840 erst dann geordnet werden, bis die Bibliothek das in Antrag gebrachte, aus der kassierten Kapelle im zweiten Stocke herzustellende Lokal erhalten haben werde. In Stattgebung dieses Antrages wurde von 1841 bis 1843 der bestandene Andachtssaal — Gymnasialkapelle — unterteilt und das dadurch gewonnene, an die übrigen Bibliothekslokalitäten anstoßende Zimmer der Bibliothek zugewiesen und mit 22 Bücherschränken versehen. Erst jetzt war dem 1 Sie befindet sich derzeit im Schlosse Kroißenbach bei Nassenfuß in Krain. 6 dringenden Raumbedürfnisse durch die unermüdliche Bemühung des Likawetz abgeholfen. Durch St. H. C. D. vom 11. Mai 1840 (Gubernialdekret vom 29. Mai 1840) wurden für zwei Ries mit gedruckten Rubriken zu versehendes Papier zu einem Systematischen Katalog 36 fl. aus dem Studienfonds und mit Gubernial-verordnung vom 16. Juli 1842 neuerlich 43 fl. 20 kr. C. M. für diesen Katalog bewilligt. Derselbe war in 9 Bänden im Jahre 1844 vollendet, wurde 1849 mit Übersichten versehen und konnte von den Lesern eingesehen werden. Seit 1840 arbeitete Likawetz mit Kastelic an der Lokalsignatur, welche zugleich in den alphabetischen Katalog eingetragen und 1845 vollendet wurde. Gleichzeitig hat Likawetz das zur schnellen instruktionsmäßigen Revision notwendige Lokalrepertorium in Angriff genommen und bis 1849 vollendet; dieser Standortskatalog war der Inbegriff der tabellarischen Übersichten, welche über jeden Schrank der Aufstellung geführt wurden und in welchem die Bücher mit ihren Bibliotheksnummern in derselben Ordnung verzeichnet waren, wie sie in den Schränken aufeinander folgten. Likawetz hat auch einen Inkunabelnkatalog eigenhändig und kalligraphisch schön verfaßt. Derselbe umfaßt Drucke vom Jahre 1470 bis 1536 nach den Jahren geordnet. Von datierten Drucken von 1470 bis 1500 beschreibt er 336, von Inkunabeln ohne Jahr 10 und von solchen ohne Ort, Jahr und Drucker 35. Die Bibliothek besitzt aber derzeit von katalogisierten Drucken bis 1500 nach dem Zettelkatalog 412; da aber viele Beibände noch unbeschrieben sind, so dürfte die wirkliche Anzahl noch größer sein. Mit Gubernialverordnung vom 16. November 1842 wird das Lyzealökonomat angewiesen, außer dem Lesezimmer und dem Arbeitszimmer des Vorstandes auch das an das Lesezimmer grenzende kleine Eintrittszimmer, in welchem die Lehrer die Werke benützten, welche nicht Eerausgegeben werden durften, beheizen zu lassen. Im Jahre 1843 wird ein Geschenk des Landesmuseums, bestehend in 365 Werken (675 Bände, 117 Hefte, 71 Blätter), verzeichnet. Am 10. Juli 1844 berichtet Likawetz: «Die Revision der seit 1801 angeschafften Bücher hat den Abgang von vier Werken im Werte von 16 fl. 27 kr. ergeben, der den Erben Kallisters zur Last fällt. Ferner fällt dem Verlaß Kallisters die nicht bewirkte Herstellung der instruktionsmäßigen Organisierung der Bibliothek während eines Jahres zur Last; da aber diese Organisierung durch die Nachfolger Kallisters ohne Inanspruchnahme der Dotation durchgeführt worden ist, so könne man auf einen diesbezüglichen Ersatz verzichten, dagegen möge dem Kosmač für die in den Ferialmonaten durchgeführte Stempelung des gesamten Büchervorrates eine Entschädigung von 50 fl. gezahlt werden.» Da dieser Vorschlag mit Gubernialverordnung vom 3. Jänner 1845 genehmigt wurde, verblieb von dem Pauschalbetrag von 200 fl. ein Rest von 55 fl. 73 kr., welcher den Erben Kallisters zurückgegeben wurde. Infolge Gubernialverordnung vom 16. August 1844, Z. 18.451, wurde dem Historischen Provinzialverein für Krain 1 Exemplar von Valvasors «Ehre» und Linharts «Geschichte» abgetreten. Am 12. August 1845 schlägt Likawetz dem Landespräsidium vor, der St. H. C. den Ankauf der Bibliothek des im Jahre 1844 verstorbenen Slavisten Kopitar aus Krain um 1400 fl. zu empfehlen. Das Ausland habe für diese Bibliothek 2000 Thaler angeboten; die Erben gäben also einen sprechenden Beweis ihres Patriotismus, weil sie sich von Likawetz bestimmen ließen, um diesen Schatz dem Vaterlande zu erhalten, denselben um 1400 fl. der Lyzealbibliothek zu überlassen. 6* Infolge Allerhöchster Entschließung vom 24. Nov. 1845 (St. H. C. D. vom 28. November 1845, Z. 8500) wurde der Ankauf der Kopitarschen Bibliothek um 1400 fl. aus dem Staatsschätze ohne Verkürzung der Bibliotheksdotation genehmigt. Der mitgekommene Katalog dieser Bibliothek enthält 1925 Werke in 2022 Bänden, 1071 Heften und 144 Blättern; nach dem Hauptberichte für 1847 kamen jedoch mit dieser Bibliothek in die Lyzealbibliothek 2084 Werke in 2105 Bänden, 1088 Heften und 179 Blättern. Der Zettelkatalog der Kopitarschen Manuskripte enthält 43 Nummern, von denen als das bedeutendste Manuskript der Laibacher Studienbibliothek der «Codex Suprasliensis» besonders erwähnt zu werden verdient.1 Unter den Büchern nehmen die slavischen Werke mit ihren wertvollen Inkunabeln einen ersten Platz ein. Für die Unterbringung dieses bedeutenden Zuwachses wurden fünf neue Bücherkasten um 60 fl. angeschafft. In demselben Jahre kaufte Likawetz aus dem Nachlasse des Grammatikallehrers Heinrich und des Gymnasialpräfekten Hladnig im Lizitationswege Bücher um 168 fl. 13 kr., deren Ladenpreis 897 fl. betrug. 1 So genannt nach dem Kloster «Suprasl» in Rußland, wo es von alten Zeiten her bei den Basilianern aufbewahrt und von Bobrawski im Jahre 1824 aufgefunden wurde, der im Jahre 1840 einen Teil (118 Blätter) an Kopitar schickte; 51 Blätter dieses Kodex sind im Besitze des Grafen Zamojski in Warschau und 16 Blätter in Petersburg. Er enthält 24 Legenden und 22 Homilien griechischer Kirchenväter, wurde im 10. bis 11. Jahrhundert geschrieben und ist bis jetzt die älteste cyrillische Handschrift und das hervorragendste Denkmal des altslovenischen Schrifttums. Der ganze Kodex wurde von Kopitar abgeschrieben (Ms. 1). Mit Unterrichts-ministerialerlaß vom 10. Jänner 1896, Z. 303, wurde der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften in Petersburg eine photographische Aufnahme unseres «Kodex* gestattet, da die gedachte Akademie eine photographische Reproduktion des ganzen altslovenischen Denkmals beabsichtigte. Likawetz legte auch ein Doublettenverzeichnis an mit Ausschluß des Kopitarschen Ankaufes. Es enthält 1641 Nummern in 2687 Bänden. Im Jahre 1845 bestanden also bereits alle notwendigen Kataloge. Nun kam die Etikettierung an die Reihe, d. h. die Bücher sollten Rückenschildchen mit der Bezeichnung des Standortes erhalten. Im Jahre 1847 erklärt es nämlich Likawetz für wünschenswert, die Bücher mit einer auswendig angebrachten Lokalsignatur zu versehen und veranschlagt die Kosten auf 500 fl. In Erledigung dieses Vorschlages durch das St. H. C. D. vom 19. Jänner 1847 (Gubernialverordnung vom 3. Februar 1847) wird darauf bemerkt, daß solche auswendige Zeichen von der Wiener Universitätsbibliothek mit einer sehr geringen Auslage eingeführt worden sind und sich die Zweckmäßigkeit dieser Maßregel bewährt hat. Likawetz ließ nun die ungefähr 33.000 Bände des Jahres 1847 durch einen Buchbinder mit Etiketten versehen, welche mit Leim bestrichen und für die verschiedenen Wissenschaftszweige von verschiedener Farbe waren, und zahlte dafür sowie für eine Schachtel mit zwölf Fächern, enthaltend 6000 verschiedenfarbige Etiketten zum weiteren Gebrauche, 40 fl. Am Ende des Jahres 1852 war auch die äußere Lokalsignatur durchgehends eingeführt und von 1848 bis 1858 wurden auch die Manuskripte auf Zetteln beschrieben und mit fortlaufenden Nummern versehen. Entsprechend ihrer Herkunft aus den aufgelösten Klöstern und Kopitars Bibliothek sind sie meist theologischen Inhalts und manche Nummer ist für den Slavisten interessant.1 Laut Erlaß der St. H. C. vom 1. April 1848, Z. 2284/542, sind durch die erfolgte Aufhebung der Zensur auch die 1 Jagic: Slavica der Laibacher Studienbibliothek (aus: Anzeiger der phil.-histor. CI. 1899. Voskresenskij: Die slavischen Handschriften der Laibacher Studienbibliothek (in: Abhandlungen der Petersburger Akademie 31, p. 42). Ujinskij: Rukopisi Kopitara 1904 (russ. S. A.). Vorschriften wesentlich geändert, welche bisher in bezug auf das Verbot, gewisse Bücher in die Lesesäle der öffentlichen Bibliotheken hinauszugeben, bestanden haben. Nunmehr habe zur Richtschnur zu dienen, daß wissenschaftliche Werke, wenn sie auch bisher verboten waren, unbedenklich auszufolgen sind und nur offenbar unsittliche oder irreligiöse Werke, wie auch jene, welche zur Nichtbeobachtung der Gesetze aufreizen, zu verweigern sind. Im Erlaß der k. k. obersten Polizeibehörde vom 29. März 1853 an die Statthaltereien wird in bezug auf die Entlehnung konfiszierter Schriften die Erwartung ausgesprochen, daß die Vorstände öffentlicher Bibliotheken dafür sorgen werden, daß Bücher, welche in religiöser, politischer oder sozialer Beziehung unzulässige Tendenzen verfolgen, der Benützung des größeren Publikums, namentlich der studierenden Jugend, entzogen bleiben, ohne dadurch den Interessen wissenschaftlicher Forschung hindernd in den Weg treten zu müssen. Die Zahl der Leser ist von 12.228 im Jahre 1847 im folgenden Jahre auf 10.159 gesunken. Diese auffallende Abnahme der Leser erklärt Likawetz damit, daß die Studierenden seit jenem Tage, wo man ihnen gestattete, eine Abteilung der Nationalgarde zu bilden, die Stunden, die sie sonst der Lektüre in den Lesezimmern widmeten, in den Wachstuben und Wirtshäusern zubrachten. Durch Gubernialverordnung vom 14. August 1848 wird die Bibüotheksvorstehung aufgefordert, zu berichten, welche höheren Anforderungen an die öffentliche Bibliothek gestellt werden infolge der Einführung der Preßfreiheit, Lehr- und Lernfreiheit usw., ferner ob die Bücherräume und Lesesäle zweckmäßig und die Lesestunden genügend sind und ob der Kreis der Ausleihberechtigten nicht erweitert werden soll. Nach Likawetz’ Bericht vom 14. September 1848 waren damals drei wohl eingerichtete Lesezimmer, welche er für genügend erklärte; er wünscht zur Erleichterung und Beförderung der wissenschaftlichen Arbeit die Ausdehnung der Ausleihberechtigten auch auf andere verläßliche Personen unter Beobachtung der nötigen Vorsichtsmaßregeln und mit Ausnahme seltener und kostbarer Werke. Bis dahin seien vorschriftsmäßig außerhalb der Bibliothek nur an Individuen des Lehrstandes Bücher ausgeliehen worden. Mit dem Unterrichtsministerialerlasse vom 20. Dezember 1849, Z. 6244, wurden die Bibliotheken auch weiteren Kreisen zur häuslichen Benützung eröffnet, wobei aber noch immer dem Charakter dieser Anstalten gemäß die Unterrichtskreise das Vorrecht genießen. Mit Gubernialverordnung vom 11. Juni 1849 wird der Bibliothekar aufgefordert, bei der Anschaffung neuer Bücher auch die Wünsche des Lehrpersonals an der Musterhauptschule nach Tunlichkeit zu berücksichtigen. Infolge Unterrichtsministerialerlaß vom 3. Dezember 1848 ist in Zukunft die generelle Tabelle über die Zahl der Besucher und über die gelesenen Werke sowie das Verzeichnis der den Professoren verabfolgten Werke mit der bisherigen Umständlichkeit nicht mehr vorzulegen, dagegen ist in die Zustandsberichte alles Wesentliche, worunter auch die wenigstens annähernd anzugebende Zahl der Leser und Entlehner sowie die Art der vorzüglich gelesenen Bücher, aufzunehmen. Im Jahre 1848 schenkte der damalige' Hof bibliotheksbeamte Miklosich 31 Werke, meist Slavica, in 34 Bänden und 29 Heften. Im Jahre 1849 schenkte der gewesene Laibacher k. k. Hofrat Karl Graf von Welsperg vor seiner Abreise aus Laibach der Lyzealbibliothek 320 Bände juridischer Werke. Am 12. März 1849 klagt Likawetz, daß seit Aufhebung des Bücherrevisionsamtes infolge der erteilten Preßfreiheit die Laibacher Drucker keine Pflichtexemplare an die Lyzealbibliothek abliefern. Der Unterrichtsministerialerlaß vom 20. Dezember 1849 (Statthaltereierlaß vom 30. Jänner 1850) erklärt darauf, daß die Vorschrift wegen Ablieferung von Pflichtexemplaren aller gedruckten Gegenstände noch immer in Rechtskraft besteht, daß es aber seit der Aufhebung der Bücherrevisionsämter an Organen zur wirksamen Handhabung derselben gebricht. Gleichzeitig werden entsprechende Normen darüber in Aussicht gestellt. Laut Gubernialverordnung vom 29. Dezember 1849 erhielt die Bibliotheksverwaltung von da an die Zeitungen direkt von den Zeitungsexpeditionen als Pflichtexemplare. Zufolge Gubernialerlaß vom 5. Dezember 1849 hat das Ministerium für Kultus und Unterricht am 25. November 1849 als außerordentliche Dotation für das Verwaltungsjahr 1849/50 für die Laibacher Lyzealbibliothek 250 fl. C. M. bewilligt, und zwar in Berücksichtigung des Umstandes, daß einerseits die Verhältnisse des Geldmarktes die Anschaffung der im Auslande erschienenen Werke für einige Zeit kostspieliger als gewöhnlich machen, anderseits es zur Unterstützung der in betreff der höheren Studien getroffenen Verfügungen unerläßlich sein wird, daß für die öffentliche Bibliothek ohne Verzug einige bisher mangelnde Werke (juridischen Inhalts) angeschafft werden, wozu die systemisierte jährliche Dotation nicht ausreichen wird. 1849 schuf nämlich die Regierung in Laibach zwei Lehrstühle mit slovenischer Unterrichtssprache für Strafrecht und österreichisches Zivilrecht. Am 13. Jänner 1850 starb Likawetz, nachdem er fast durch 60 Jahre dem Staate getreu und eifrig gedient hatte. Er erwarb sich unserer Darstellung zufolge auf seinem Posten das große Verdienst der systematischen Ordnung der aus mehr als 30.000 Bänden bestehenden Büchersammlung; ihm verdankt die Bibliothek ihre Kataloge, welche er zum großen Teile äußerst nett eigenhändig schrieb, und die Etikettierung des Bücherbestandes. Nun erst war eine ersprießliche Benützung der Bibliothek recht möglich. Er war zugleich auf eine bequeme und zweckmäßige Umgestaltung und Erweiterung der Bibliothek auf sechs Büchersäle bedacht und bereicherte mit großer Sachkenntnis die Bücherbestände, wobei er stets das öffentliche Bedürfnis und die Wünsche des Lehrkörpers mit größter Sorgfalt als Richtschnur nahm. Nicht minder war er bemüht, außerordentliche Dotationen zu erwirken, um der Bibliothek aus den Nachlässen des Cop, Kopitar und Hladnig Schätze zuzuführen, die ihr sonst entgangen wären.1 Likawetz war auch schriftstellerisch tätig. Mit Allerhöchster Entschließung vom 29. Juli 1850 wurde Kastelic zu seinem Nachfolger ernannt, mit 800 fl. Gehalt und Naturalwohnung im Lyzealgebäude. Durch die Aufhebung des Lyzeums 1850 erhielt die Bibliothek eine Sonderstellung vom neuorganisierten Gymnasium, da dieses seine eigene Bibliothek errichtete, und wurde mit dem gegenwärtig geltenden Namen «K. k. Studienbibliothek» benannt.2 Der alte Bibliotheksstempel «K. k. Lyzeal-bibliothek in Laibach» blieb aber in Verwendung. Doch bestand zwischen der Bibliotheksleitung und den Direktoren aller in Laibach befindlichen Lehranstalten auch weiter ein Wechselverhältnis, indem die aus der Dotation zu machenden Ankäufe mit Rücksicht auf die Anträge der verschiedenen Lehrkörper, vornehmlich des Gymnasiallehrkörpers, geschehen mußten. Infolge des Unterrichtsministerialerlasses vom 22. Dezember 1853 (Statthaltereierlaß vom 13. Jänner 1854), betreffend das Nebeneinanderbestehen, beziehungsweise die Trennung der Gymnasialbibliothek und der öffentlichen Studienbibliothek, wurden am 15. Februar 1854 vom Gymnasium an die Studienbibliothek 9 Werke in 10 Bänden abgetreten. Mit Unterrichtsministerialerlaß vom 11. Oktober 1850 wurde der Amanuensis der Klagenfurter k. k. Bibliothek, Karl 1 Mitteilungen des Historischen Vereines für Krain, 1850. s Radies, Wochenschrift. Melzer, zum Skriptor der Laibacher k. k. Studienbibliothek ernannt. Er leistete am 14. November 1850 den Eid, erhielt von diesem Tage an sein Gehalt (jährlich 400 fl.), wurde aber schon am 28. März 1851 vom Bibliotheksdienste enthoben, um als Supplent am Gymnasium zu wirken, bis er mit dem Unter-richtsministerialerlaß vom 9. August 1852, Z. 7639, zum Gymnasiallehrer ernannt wurde. Vom 28. März 1851 bis 18. Dezember 1852 wurde Melzer in der Bibliothek von Kastelic suppliert, wofür dieser monatlich 10 fl. bekam. Am 11. November 1850 wird die Bibliotheksvorstehung von der kais. Akademie der Wissenschaften verständigt, daß infolge ihres Beschlusses auch die Laibacher Studienbibliothek mit ihren Druckschriften beteilt werden wird. Dem Hauptbericht vom 31. Oktober 1851 zufolge hat Kastelic den gesamten Büchervorrat durch mehrere Monate revidiert und die Abgänge vermerkt, damit dieselben aus dem Pauschalbeträge von 100 fl. C. M. = 105 fl. ö. W., welche die Erben des Likawetz als Ersatz für die Abgänge an die Landesregierung eingesendet hatten, ersetzt werden. Es wurden 29 Werke vermißt; die große Zahl der fehlenden Werke schreibt Kastelic dem unbedingten Vertrauen zu, welches Likawetz seinen Lieblingen schenkte, welche die Bibliothek nach Belieben betreten durften. — Kastelic konnte das vorhandene Lokalrepertorium nicht als Grundlage einer verläßlichen Revision benützen, weil er bei der Revision wahrgenommen hat, daß der Bibliotheksnumerus oft übersprungen, mehrmals ein und derselbe an zwei verschiedene Werke vergeben wurde, manche Werke gar keinen Numerus und keine Lokalsignatur hatten, manche Werke noch gar nicht eingetragen waren und manchmal Adligate ganz übersehen worden sind. Deshalb ordnete er den Zettelkatalog nach dem Bibliotheksnumerus und führte an der Hand desselben die Revision durch, indem er dabei gleichzeitig die genannten Irrungen behob. — Bei den Doubletten (gegen 2000 Werke) konstatierte er einen Abgang von 206 meist unvollständigen Werken. Diese Dou-bletten befanden sich in einem eigenen Zimmer, das als Rumpelkammer und Speisekammer und mitunter auch als Schlafkammer benützt wurde und den Wirtschafterinnen und Köchinnen usw. leicht zugänglich war. Die Bücher wurden nun gereinigt und zum Teil mit den dazugehörigen vier Kasten und vier Stellagen in den Bibliothekslokalitäten, zum Teil in zwei alte Kasten auf dem Gange untergebracht. Im Jahre 1851 wurde durch Kosmač der noch fehlende sogenannte Nu mm ern- oder Inventar katalog begonnen, der alle Druckwerke mit fortlaufenden Bibliotheksnummern, dann die Ordnungsworte, den kurzen Titel, das Format, die Anzahl der Bände, Hefte und Blätter und die Lokalsignatur enthält. Am 14. September 1853 war er vollendet und enthielt 21.200 Werke in 29.979 Bänden, 1689 Heften, 232 Blättern. In diesen Inventarkatalog wird seitdem der Zuwachs nach der Reihe des Einganges mit fortlaufenden Nummern ersichtlich gemacht und dem Titel nunmehr auch Ort und Jahr des Erscheinens beigefügt; bei Fortsetzungen kommt an die Stelle des Numerus ein horizontaler Strich, während auf den «Numerus» am Ende des kurzen Titels hingewiesen wird. Damit war die Organisation der Bibliothek nach den Normen der «Bibliotheks-Instruktion» vom Jahre 1825 vollendet. Dieser Inventarkatalog hat aber die Eigentümlichkeit, daß verschiedene Jahrgänge mancher periodischen Schriften eine eigene Inventarnummer und öfter auch eine eigene Lokalsignatur bekamen; der «Almanach der kais. Akademie der Wissenschaften» hat 14 verschiedene Inventarnummern und der Catalogus deri . . . dioecesis Labacensis» erscheint sogar unter 35 Inventarnummern eingetragen; einzelne Jahresberichte einer und derselben Mittelschule haben einen eigenen «Numerus» und ebenso verschiedene Abhandlungen desselben Jahresberichtes. Die Notwendigkeit einer neuen Anlage des Bücherinventars ist infolgedessen einleuchtend; sie wird sich aber auch von selbst ergeben nach stattgefundener Übersiedlung der Studienbibliothek in die neuen Räume, und zwar anläßlich der mit der Neuaufstellung verbundenen Neusignierung nach dem «numerus currens», umsomehr, als im Inventarkatalog noch immer sehr viele Beibände unberücksichtigt sind. Laut Unterrichtsministerialerlaß vom 23. November 1852 wurde Kosmač zum Skriptor ernannt und am 17. Dezember 1852 beeidet. Zum Bibliotheksdiener oder Amanuensis wurde darauf Wilhelm Urbas1, Diurnist bei der Statthalterei, ernannt; er wurde am 14. Februar 1853 beeidet, bezog bis 1. März 1854 jährlich 250 fl. C. M. und von da an infolge Unterrichtsministerialerlaß vom 2. März 1854, Z. 3126, bis Ende September 1856 jährlich 300 fl. C. M., wo er auf eigenes Ansuchen von seinem Posten enthoben wurde, da er sich dem Lehrfache widmete. Später erhielt er eine Professur an der Triester Staatsrealschule. Im Jahre 1853 zog Kastelic die Likawetzschen «Dou-bletten» in Untersuchung und fand, daß von den 1641 Werken mehr als die Hälfte gar keine Doubletten waren; diese wurden deshalb beschrieben und inventarisiert. Außerdem wurden einige hundert, bisher nirgends verzeichnete Doubletten kon-skribiert und in der Folge mit den übrigen in ein Verzeichnis vom 1. November 1860 gebracht. Die Titelkopien der Doubletten erhielten auch fortlaufenden Numerus, welcher mittelst Etiketten zugleich auch außen, am Rücken der Werke, ersichtlich gemacht wurde. Nach dem Hauptberichte über 1860 war die Zahl der ausgeschiedenen Doubletten 1063 in 1849 Bänden und 145 Heften, außer 202 Kopitarschen Doubletten in 763 Bänden, 174 Heften und 9 Blättern. Vom 15. September bis 15. Oktober 1855 fand eine totale Revision aller im Inventarkatalog eingetragenen Werke statt; dabei wurden die vorhandenen Kataloge berichtigt. Auf den Geboren am 31. Juli 1831 in Laibach. Zetteln wurde die Stelle verzeichnet, an welcher das betreffende Werk im «Wissenschaftlichen Katalog» zu finden ist. Zufolge Unterrichtsministerialerlaß vom 8. Juni 1856, Z. 5217, erhielten auch die Zöglinge und Schüler der theologischen Lehranstalt, der Mittelschulen und höheren Speziallehranstalten von Laibach mit Ausschluß der Untergymnasiasten und Unterrealschitier die Befugnis, Bücher aus der Studienbibliothek zu entlehnen, um dieselben zu Hause zu benützen. Mit Landesregierungserlaß vom 8. März 1857 wurde Ludwig Germonik, geboren 1823 in Fiume, damals Redakteuradjunkt im Bureau der «Klagenfurter Zeitung», zum Bibliotheksdiener oder Amanuensis ernannt; er leistete den Diensteid am 27. April 1857. Im Jahre 1856 war der Zettelkatalog der Druckwerke in 100 Schubern untergebracht, welche mit Schildchen versehen wurden, heute füllen diese Zettel 124 solche Futterale. Im Jahre 1858 wurde der Katalog der «Bibliotheca patria» nach drei Abteilungen in Angriff genommen: 1.) Titelkopien von Werken, die von Krainern hefrühren, aber nicht in Krain gedruckt waren; 2.)'Werke, die Krain berühren, aber nicht von geborenen Krainern verfaßt und auch nicht in Krain gedruckt worden sind; 3.) Werke, die in Krain gedruckt worden sind. Dieser Katalog wurde später nicht fortgesetzt. Im Jahre 1857 wurden aus dem Nachlasse des Freiherrn von Flödnig 81 Werke in 399 Bänden im Lizitationswege gekauft, meist deutsche, französische, englische und italienische Klassiker, die früher schwach vertreten waren. Als infolge Unterrichtsministerialerlaß vom 21. August 1858 die Bibliothekarswohnung, welche im zweiten Stocke an das Lesezimmer grenzte, ans Gymnasium abgetreten wurde, bekam Kastelic ein Wohnungsäquivalent von jährlich 210 fl. vom 1. Oktober 1858 an. Im Jahre 1858 war Kastelic ein halbes Jahr in Görz auf Urlaub abwesend; für seine Vertretung erhielt Kosmac die vorschriftsmäßige Substitutionsgebühr von 136 fl. 50 kr. Im Jahre 1859 wird ein Geschenk Sr. Exzellenz Graf Andr. von Hohenwart von 66 Werken in 85 Bänden verzeichnet. — Im Jahre 1861 erhielt die Bibliothek aus dem Nachlasse des Gymnasiallehrers Franz M e t e 1 k o 1 139 Bände und 10 Hefte. Mit Erlaß vom 8. Februar 1861, Z. 741, wurde ein Austausch von 92 Laibacher Duplikaten in 334 Bänden und 88 Heften gegen 153 Duplikate in 151 Bänden und 42 Heften der Görzer Studienbibliothek bewilligt; ebenso wurden mit Landesregierungserlaß vom 11. Juni 1862, Z. 7181, 38 Duplikate in 102 Bänden und 4 Heften nebst 132 Kopitarschen Duplikaten in 680 Bänden, 127 Heften und 9 Blättern gegen 1118 Werke in 1450 Bänden und 88 Heften aus der Cop-schen Büchersammlung eingetauscht, wodurch die griechische, lateinische, italienische, französische und englische Literatur namhaft bereichert wurde. Der übrige noch immer bedeutende Doublettenrest, größtenteils unvollständigeWerke, wurde durch ein Geschenk des «HistorischenVereines für Krain» noch um 42 Bände vermehrt. Ein Doublettenverzeichnis aus dem Jahre 1862 enthält 1152 Nummern in 1804 Bänden, 124 Heften und 10 Blättern. Als infolge Unterrichtsministerialerlaß vom 31. März 1887, Z. 15.808 de 1886, die Doubletten neuerdings verzeichnet werden mußten und der Schreiber dieser Zeilen daran ging, dieselben auf Grund des vorhandenen Doublettenverzeichnisses unter Berücksichtigung des seither stattgefundenen Tausches, beziehungsweise Verkaufes, zusammenzustellen, fand er sie ganz ungeordnet in verschiedenen Zimmern auf dem Boden, in den Fensternischen und in alten Kästen auf dem Gange vor der Bibliothek, wohin sie jedenfalls wegen Platzmangel gekommen waren. Trotz sorgfältiger Reinigung konnten die Spuren dieser Aufbewahrung nicht getilgt werden. Da es 1 Gestorben am 27. Dezember 1860. auch jetzt an Tischen fehlte, mußten diese 1033 Werke in 1500 Bänden im größten Büchersaal auf dem Fußboden alphabetisch gereiht werden. Zur Konstatierung, ob es wirklich Duplikate sind, was eben bei 183 Nummern nicht der Fall war, indem diese Werke entweder gar nicht eingestellt oder aber in anderen Auflagen, beziehungsweise Ausgaben, vorhanden waren, wurden sie mit dem bezüglichen Unikate sorgfältig verglichen. Nun denke man sich die in acht Zimmern verteilten Schränke so hoch, daß die Bücher aus den oberen vier Reihen nur auf Leitern, die, weil in ungenügender Zahl, aus einem Zimmer ins andere geschleppt werden mußten, zu erreichen sind und überdies die Bücher in den einzelnen Fächern meist in drei, nicht gar zu selten auch in vier Reihen, im allgemeinen weder nach Format, noch nach dem Numerus, noch nach dem Alphabet geordnet, so daß man bei selten oder gar nicht gebrauchten Werken gar keinen Anhaltspunkt über den Standplatz des Buches hatte, und für diese Arbeit eine einzige Person: so wird man sich vorstellen können, wie mühsam das Herausheben und Wiedereinstellen eines Buches aus diesen vollgestopften Fächern für den auf der Leiter stehenden Beamten war und welche Arbeitsleistung das Kollationieren dieser Doubletten verursachte, was außerdem meist außerhalb der Amtsstunden und in den Ferialmonaten erfolgen mußte. Nach geschehener Vergleichung kam die Herstellung und Vervielfältigung des Verzeichnisses, die Bestimmung des Antiquariatspreises, die amtliche Korrespondenz, betreffend die geschenk- oder tauschweise Abgabe an Staatsbibliotheken und den Verkauf der dann noch übrig gebliebenen Doubletten. Im Oktober 1895 wurde das Verzeichnis vollendet und mit Unterrichtsministerialerlaß vom 25. Juli 1898, Z. 17.293, wurde die von der Bibliotheksleitung beantragte geschenk-oder tauschweise Abgabe der Doubletten an die Staatsanstalten genehmigt. Nachdem die Doubletten 1899 mit dem Gegenstempel der Landesstelle versehen worden waren, wurden an 13 Anstalten 627 Werke in 797 Bänden geschenkweise abgegeben. Laut Unterrichtsministerialerlaß vom 30. Juli 1904, Z. 25.557, wurde die kaufweise Verwertung des Restes von 172 Werken genehmigt und mit Unterrichtsministerialerlaß vom 14. November 1905, Z. 32.589 ex 1904, im Sinne des § 76 der Bibliotheks-Instruktion ferner gestattet, daß der erzielte Erlös als Vermehrung der Bibliotheksdotation behandelt werde. Die Landesregierung erklärt gelegentlich, daß auf Grund der Unterrichtsministerialverordnung vom 14. Oktober 1859, Z. 15.096, Germonik kein Bibliotheksbeamter, sondern nur ein Bibliotheksdiener ist; nachdem er aber zufolge des Anstellungsdekretes den Titel Amanuensis führt,, so wird ihm derselbe wohl gelassen, aber bei einem allfälligen Wechsel wird die Besetzung nach der kais. Verordnung vom 19. Oktober 1853 (R. G. Bl. 1853, Nr. 266) vorgenommen und dem neuernannten Diener der Titel eines Amanuensis keinesfalls mehr gegeben werden. Infolge Landesregierungsverordnung vom 3. Sept. 1862, Z. 11.829, bekam die Studienbibliothek auch die Aufgabe, die literarischen Behelfe für die geburtshilfliche Lehranstalt in Laibach zu liefern, aber — ohne Erhöhung der Dotation, also nur soweit es die Geldmittel gestatten. Anläßlich der am 24. und 25. Oktober 1864 mittelst Stichproben vorgenommenen Revision empfiehlt die Statthalterei, zur Erleichterung der Übersicht die bisherige Lokalsignatur (II-E, 30.125-c), das heißt: Büchersaal II, Bücherschrank E, Fach c, Inventarnummer 30.125, durch Hinzufügung der Reihe, ob vordere oder rückwärtige, zu ergänzen. Infolgedessen ging man daran, die Bücher jedes Faches noch mit fortlaufenden, rot geschriebenen Zahlen auf der Etikette zu versehen, welche angeben sollten, das wievielte Werk in diesem Fache es sei. Am 22. Jänner 1864 berichtet Kastelic, daß, seitdem die Revisionsämter nicht mehr bestehen, die Pflichtexemplare nach Belieben abgeliefert werden oder nicht. Er bittet deshalb, die Landesregierung wolle die nötige Anordnung für die genaue Ablieferung derselben treffen. Darauf teilt die Statthalterei am 19. März 1864 mit, daß die Bezirksämter von Neustadtl und Adelsberg die Weisung erhalten haben, die in diesen Städten erscheinenden Pflichtexemplare zu sammeln und der Studienbibliothek ganz- oder halbjährig zuzustellen. Von diesem jedenfalls praktischen Vorgänge ist man leider wieder bald abgekommen. Den Laibacher Druckern hat aber die Polizeidirektion die geltenden Bestimmungen des Preßgesetzes in Erinnerung gebracht und sie veranlaßt, protokollarisch zu versprechen, sich künftighin genau danach halten zu wollen. Trotzdem herrscht auch heute noch zwischen der Bibliothek und manchen Verlegern nicht immer das beste Einvernehmen. Infolge verschiedener Staatsministerialerlässe erhielt die Bibliothek für die Jahre 1861 bis 1864 als Vergütung für Zeitschriften im Sinne des § 69 der Bibliotheks-Instruktion vom Jahre 1825 außerordentliche Aushilfen von 56, 91, 88, bezw. 70 fl. und als Ersatz für Agioverlust beim Einkäufe ausländischer Bücher außerordentliche Dotationen von 106, 86, 38, bezw. 102 fl. Im Jahre 1865 ging Kastelic in Pension. Zu den von ihm durchgeführten Einrichtungen gehören also die Einführung des Inventarkatalogs, die (unvollendet gelassene) Standortsbezeichnung der Bücher in den einzelnen Fächern, die Revision und Berichtigung der verschiedenen Kataloge anläßlich einer totalen Revision des Bücherbestandes und das Akzessionsprotokoll. Die Bibliothek unter Muys. 1865 bis 1897. Mit Erlaß des Staatsministeriums vom 30. Juni 1865, Z. 3057, wurde Dr. Gottfried Muys1 zum Leiter der k. k. 1 Muys war geboren in Krefeld in Rheinpreußen am 26. Dez. 1828; von 1855 bis 1859 war er in Bonn Privatdozent für Allgemeine Geschichte, von 1859 bis 1863 o. ö. Professor an der Universität in Lemberg, von welchem Posten er am 21. Juni 1863 über seine freiwillige Resignation in Gnaden enthoben wurde. Er war auch schriftstellerisch tätig. Studienbibliothek in Laibach ernannt, und zwar bis auf weiteres gegen 840 fl. Gehalt und Quartieräquivalent jährlicher 210 fl., solange als das für den jeweiligen Bibliothekar bestimmte Naturalquartier seiner Bestimmung nicht zurückgegeben werden kann. Die Übernahme der Bibliothek vom pensionierten Kastelic geschah am 24. Juli 1865. — Bei der vom 3. bis 20. November 1865 vorgenommenen Revision wurde der Abgang von 19 Büchern konstatiert und ferner beanständet, daß sich die Manuskripte viel zu zerstreut in verschiedenen Fächern und Schubladen befinden und nur demjenigen die Auffindung derselben ermöglicht sei, der das Manuskript an den Ort der Aufbewahrung legte, da eine Lokalsignatur im Zettelkatalog der Manuskripte noch nicht enthalten war. Da sich außerdem bei der Revision zeigte, daß viele Bücher ungebührlich lange ausgeliehen blieben, erhielt die Bibliotheksvorstehung von der Landesregierung am 17. Jänner 1866 den Auftrag, die schon länger ausgeliehenen Werke einzutreiben1 und in Hinkunft das Ausleihen von Werken außerhalb der Bibliothekszimmer, besondere Fälle ausgenommen und selbst da nur bei Verantwortung der Bibliotheksverwaltung, zu vermeiden, ferner nachdrücklich darauf zu sehen, daß die von Kastelic ins Leben gerufene Bezeichnung der einzelnen Bücher in den einzelnen Fächern mit fortlaufenden Zahlen ehestens durchgeführt und bei den Manuskripten die Lokalsignatur eingeführt werde. Infolge Allerhöchster Entschließung vom 26. Oktober 1865 erhielt vom 1. Jänner 1866 an der Laibacher Bibliothekar 1000 fl. und der Bibliotheksskriptor 500 fl. Gehalt. In den Jahren 1866 und 1868 erhielt die Bibliothek eine Gesamtvergütung von 22, bezw. 93 fl. — Laut Staatsministerial-erlaß vom 21. Jänner 1865, Z. 12.352, sind die Bibliotheks- 1 Die Eintreibung der über den festgesetzten Ausleihtermin entlehnten Werke geschieht in Laibach ohne Strafgelder. rechnungen und Jahresberichte künftighin nach dem Solarjahre vorzulegen. Seit 1866 wird in dem der Regierung vorzulegenden, systematisch nach Fächern geordneten Verzeichnisse der angekauften Bücher jedem der Ankaufspreis beigesetzt, so daß neben dem Einzelpreis der Werke auch die Verteilung auf die einzelnen Disziplinen ersichtlich ist. Im Jahre 1866 wurde das Lyzealgebäude als Choleraspital verwendet. Mit scharfem kritischen Geiste ausgerüstet und im Besitze umfassender Literaturkenntnisse besonders auf dem Gebiete der Geschichte, klassischen Philologie und Archäologie, Linguistik und modernen Weltliteratur widmete sich Muys mit Leib und Seele der Vervollkommnung der ihm anvertrauten Anstalt. Sein nicht gewöhnliches Gedächtnis und seine Vertrautheit mit dem Büchermärkte kamen ihm bei den Anschaffungen sehr zustatten, wobei er mit großem Geschick und mit Vorliebe den Antiquariatsmarkt ausnützte. Er orientierte sich denn auch bald über die Mängel der einzelnen Literaturzweige, so daß er sie schon im Hauptberichte über 1866 aufzählen konnte. Danach vermißte er in dem für die Lehrzwecke des Gymnasiums wichtigsten Fächern nicht nur die meisten neueren, sondern größtenteils auch die wertvollsten älteren Werke, ohne die an einen Aufschwung des wissenschaftlichen Lebens hierzulande, wie es doch durch die Bibliothek gefördert werden soll, nicht zu denken sei. Betreffend die klassische Philologie und Altertumswissenschaft fehlten Lachmann, Lobeck, Madvig, Ritschl, Bergk, Bernays, Cobet, Heimsoeth, Hofmann-Peerlkamp, Lehrs ganz, Boeckh, O. Müller, Niebuhr, Welcker zum größten Teil; die neueren kritischen Ausgaben der alten Klassiker fehlten ebenfalls: weder Ritschls Plautus, noch Lachmanns LucVetius, weder Madvigs Livius oder Cicero de finibus, noch Bekkers Homer waren vorhanden. — Die Hauptwerke über die Geschichte des Altertums waren nicht zur Verfügung, wie: 7 * Bunsens -Ägyptens Stelle in der Weltgeschichte», Ewalds «Israel», Movers «Phönizier», Wachsmuth, Druman, Schwegler, Merivale u. a. Ferner vermißte er die sprachwissenschaftlichen Hauptwerke von Benfey, Diez, Diefenbach, Max Müller, Zeuss, Benecke, Förstemann, Ziemann u. a. Von Pott wurden nur die «Zigeuner», von Simrock nur die «Edda» vorgefunden. Für Literaturgeschichte ebenso wie für Kunstgeschichte fehlten die bedeutendsten Werke, wie: Ampère, Danzel, Guhr-auer, Hettner, Hoffmeister, Ruth, Schack, Tayne, Ticknor, Villemain, Wachsmuth. Im Fache der Philosophie gab es keine Gesamtausgaben von Kant, Fichte, Schelling, Herbart u. a.; Buckle, Chalybaeus, K. Fischer, Fortlage, Lotze, J. St. Mili, H. Ritter, Schopenhauer, Überweg, Ulrici, Volkmann, Weiße waren durch kein Werk vertreten. Ebenso fehlten die Werke der Historiker Justus Möser, Joh. v. Müller, Spittler, L. Ranke, Schlosser, Stenzei, K. A. Menzel, Gervinus, Barante, Guizot, Macaulay, Prescott, Aschbach, Büdinger, Höfler u. a. fast ganz. Am schlechtesten vertreten waren die modernen Klassiker. Von Lessing war fast gar nichts da; ganz fehlten Arnim, Brentano, G. Förster, J. G. Hamann, W. v. Humboldt, Hippel, Jung Stilling, H. v. Kleist, Lichtenberg, Mendelsohn, Pestalozzi, A. W. v. Schlegel, Thümmel, Winkelmann u. a. Außerdem zeigte es sich, daß viele Werke inkomplett waren, indem es unterlassen worden war, die Fortsetzungen anzuschaffen, z. B. Becker-Marquardts römische Altertümer, Handwörterbuch der Chemie von Fehling (nur die ersten vier Hefte aus dem Jahre 1857), Stephani Thesaurus, Schmids Enzyklopädie des Unterrichtswesens u. a. Muys machte sich gleich daran, besonders durch Ausbeutung des Antiquariats die durch die Versäumnisse vieler Jahre entstandenen Mängel mit geringem Kostenaufwande abzustellen. Seiner unermüdlichen Arbeitskraft gelang es, auch die meisten der erwähnten Lücken im Laufe der Jahre auszufüllen, ohne deshalb unentbehrliche Neuerscheinungen zu vernachlässigen oder außerordentliche Dotationen zu verlangen. Durch den Unterrichtsministerialerlaß vom 6. April 1867, Z. 1894, wurde er zum wirklichen Bibliothekar ernannt und als solcher am 23. April 1867 beeidet. Infolge Unterrichtsministerialerlaß vom 19. Februar 1868, Z. 903, wird der durch die Bibliotheks-Instruktion vom Jahre 1825 angeordnete tabellarische Ausweis über den Stand und die Befähigung des Bibliothekspersonals aufgelassen und die entsprechenden Daten nunmehr in den Jahresbericht aufgenommen. Der Unterrichtsministerialerlaß vom 22. Mai 1868, Z. 2562, regelt den auswärtigen Bücherausleihverkehr an den öffentlichen Staatsbibliotheken. Mit Allerhöchster Entschließung vom 1. Dezember 1868 bekommt Kosmac in Anerkennung seiner vieljährigen belobten Dienstleistung eine Personalzulage jährlicher 100 fl. Mit Allerhöchster Entschließung vom 10. Juli 1869 (Unterrichtsministerialerlaß vom 13. Juli 1869, Z. 6213) wurde die jährliche Dotation vom 1. Jänner 1870 auf 1000 fl. erhöht, während gleichzeitig alle außerordentlichen Dotationszuschüsse eingestellt wurden. Die höhere Dotation machte es Muys möglich, auch die bis dahin noch fast völlig unberücksichtigte Archäologie der Kunst und Mythologie und das Gebiet der Orientalia zu begründen. — Mit Unterrichtsministerialerlaß vom 20. Jänner 1871, Z. 422, wird das Gehalt des Amanuensis auf 400 fl. erhöht (vom 1. Februar 1871). Die Bibliothek des im Jahre 1871 verstorbenen k. k. Gubernialrats Laufenstein wurde teilweise von Muys angekauft; dadurch wurde die mangelhaft vertretene französische und englische Literatur durch fast sämtliche Koryphäen Frankreichs in Philosophie, Theologie, Geschichte und Nationalökonomie ergänzt. — Durch das Gesetz vom 22. August 1871 (R. G. Bl. p. 285) wurden die Bezüge und die Stellung auch der Beamten an der Laibacher Studienbibliothek geregelt mit der Wirksamkeit vom 1. Jänner 1872. Danach erhielt der Vorstand der Studienbibliothek den Titel und das Gehalt eines «Kustos», nämlich 1400 fl. und 300 fl. Aktivitätszulage, der Skriptor 800 fl. Gehalt und 250 fl. Aktivitätszulage mit je zwei Quinquennalzulagen zu 150 fl. — Im Bedarfsfälle kann für Schreibgeschäfte zeitweilig ein Diurnist aufgenommen werden. Nachdem sich zufolgeVorstandsberichtes vom 12. April 1872 Germonik eigenmächtig von seinem Dienstposten entfernt hatte, ohne seinen Aufenthaltsort anzugeben und den behördlichen Aufforderungen zur Rückkehr zu folgen, schließlich aber am 23. Oktober 1872 auf seinen Bibliotheksdienst resigniert hatte, blieb der Dienerposten bis 1900 unbesetzt, indem an Germoniks Stelle durch den Unterrichtsministerialerlaß vom 23.Jänner 1873, Z. 819, Franz Gerkmann gegen einen Taglohn von 1 fl. vom 11. März 1873 bis 30. September 1875 als Diurnist aufgenommen wurde. An Gerkmanns Stelle trat mit 1. Oktober 1875 der Diurnist Ignaz Widmar. Während der Abwesenheit des Germonik war gleichzeitig Kosmac krankheitshalber dienstuntauglich; zufolge Unterrichtsministerialerlasses vom 29. August 1872, Z. 10.650, wurde er mit Belassung seines Aktivitätsgehaltes von 1100 fl. und mit dem Ausdrucke der vollen Zufriedenheit mit seiner 49jährigen treuen und ersprießlichen Dienstleistung pensioniert1 und an seine Stelle wurde Franz Levstik2 zum Skriptor ernannt und am 23. September 1872 beeidet. 1 Er starb schon am 1. Oktober 1872. 2 Geboren am 28. September 1831 zu Großlaschitz in Unterkrain, zuletzt Kontroll-Redakteur für die slovenische Ausgabe des Reichsgesetzblattes. Er nimmt, als slovenischer Dichter, Kritiker und Philologe rühm-lichst bekannt, in der slovenischen Literaturgeschichte einen hervorragenden Platz ein. Laut Landesregierungserlaß vom 8. November 1872 hat das Unterrichtsministerium den Lehrern der Lehrer- und Lehrerinnenbildungsanstalt in Laibach das Entlehnungsrecht verliehen und infolge des Unterrichtsministerialerlasses vom 24. Dezember 1876, Z. 20.591, dürfen auch Zöglinge dieser Anstalten die Bibliothek benützen. Laut Unterrichtsministerialerlaß vom 20. März 1879, Z. 17.020 de 1878, ist das Verzeichnis der angekauften Werke auch dem Direktor der Lehrerbildungsanstalt, der zugleich das Vorschlagsrecht erhält, zur Einsicht einzusenden. Da die mit Allerhöchster Entschließung vom 12. Aug. 1835 bewilligte Subvention, durch welche das Ministerium des Äußern die Studienbibliothek mit einem Exemplar der «Monumenta Germaniae histórica» beteilte, im Jahre 1875 erschöpft war, wird die Fortsetzung dieses Werkes von da an aus der Dotation bestritten. Vom 1. Jänner 1876 an wurde die Dotation von 1000 fl. auf 1200 fl. erhöht und ist bis heute unverändert geblieben. Als durch Unterrichtsministerialerlaß vom 20. Juli 1876, Z. 8874, die Bibliotheksvorstehung aufgefordert wurde, sich über den Antrag, den Schülern der unteren Klassen der Mittelschulen den Zutritt in die Studienbibliothek nicht mehr zu gestatten, zu äußern, wollte Muys dieses-Recht nicht ganz aufgehoben, sondern nur auf die fleißigen, mit Legitimationen zu versehenden Schüler beschränkt wissen. In der Wirklichkeit drängten sich die Schüler der unteren Klassen der im Lyzealgebäude untergebrachten Anstalten um 10, beziehungsweise 11 Uhr und an den freien Nachmittagen ohne Unterschied ins Lesezimmer, um sich einen Platz zu erobern. Daß es da nicht ganz ruhig zuging und die wissenschaftlichen Arbeiter von den lauten Zwiegesprächen zwischen den Schülern und dem sie bedienenden Diurnisten sowie von dem Herumschieben der Stühle nicht sehr erbaut waren, läßt sich denken; dazu war dieses Lesezimmer für alle Leser, das ganze Bibliothekspersonal und für alle Bibliotheksgeschäfte bestimmt. Erst 1896 wurde dieser längst empfundene Übelstand teils mit Rücksicht auf die Beschädigungen des zweiten Stockwerkes infolge des Erdbebens, teils zur Ermöglichung von Bibliotheksarbeiten abgestellt, welche sich durch die Räumung einiger Büchersäle und in Hinsicht auf die voraussichtliche Übersiedlung in ein anderes Gebäude als notwendig erwiesen hatten. Durch Unterrichtsministerialerlaß vom 19. Jänner 1879, Z. 509, werden die geltenden EntlehnungsVorschriften auf die Lehrer der staatlichen Gewerbeschulen ausgedehnt. Als am 15. April 1880, Z. 162, die Direktion des Laibacher Gymnasiums den Wunsch äußerte, daß dem Lehrkörper auch am Montag vormittag der Zutritt in die Studienbibliothek freigestellt werde, erklärte sich die Bibliotheksvorstehung nicht für berechtigt, die von den Vorgängern überkommene gesetzliche Ordnung abzuändern und den für mannigfache interne Bibliotheksverrichtungen seit Dezennien als notwendig erkannten und unbeanstandeten freien Wochentag ganz oder teilweise aufzugeben. Die Bibliothek war also an fünf Wochentagen von 10 bis 12 Uhr und von 1 bis 3 Uhr offen; das blieb so bis 1898. Laut Unterrichtsministerialerlaß vom 2. Jänner 1886, Z. 8671, sind die Entlehner zur Vergütung der mit dem Entlehnen von Büchern aus fremden Bibliotheken verbundenen Kosten verpflichtet. Der Unterrichtsministerialerlaß vom 31. März 1887, Z. 15.808 ex 1886, betrifft die Ausscheidung der Doubletten in näherer Ausführung und teilweisen Abänderung des § 74 der Bibliotheks-Instruktion vom Jahre 1825. Am 16. November 1887 starb Levstik, und mit Unterrichtsministerialerlaß vom 11. März 1888, Z. 3856, wurde der Verfasser zum Skriptor ernannt. Im Jahre 1888 erhielt die Bibliothek im zweiten Stocke zwei neue Bücherzimmer mit den nötigen Schränken, so daß die Bücher jetzt in acht Zimmern verteilt waren. Bei den Büchern, welche in die neuen Zimmer verteilt wurden, mußte natürlich ebenso wie an den entsprechenden Stellen aller Kataloge die Lokalsignatur berichtigt werden. Vom 1. Oktober 1888 bezog der Bibliothekar wieder seine Naturalwohnung im Lyzealgebäude; infolgedessen wurde ihm das Quartieräquivalent von 210 fl. eingestellt und die halbe Aktivitätszulage der VII. Rangklasse auf Grund des Gesetzes vom 30. April 1889 angewiesen. Laut Landesregierungserlaß vom 1. Dezember 1890, Z. 14.120, ist von den Bibliotheksbeamten nur der Vorstand bei feierlichen Anlässen und dienstlichen Vorstellungen zum Tragen der Uniform verpflichtet (Unterrichtsministerialerlaß vom 5. November 1890, Z. 2130). Im Jahre 1891 mußten die erst im Jahre 1888 erhaltenen zwei Bibliothekszimmer (7 und 8) im zweiten Stocke wieder an das Gymnasium zu Unterrichtszwecken abgetreten werden. Da die darin aufgestellt gewesenen Bücherschränke nur zum Teil im größten Saal in zwei Doppelreihen quer durch das Zimmer über darunter befindliche Mauern wieder aufgestellt werden konnten, mußten die Bücher der übrigen Kasten in den anderen Zimmern nach Maßgabe des Raumes verteilt werden, was wieder eine Änderung der Lokalsignatur und erhebliche Mühe bedingte. Infolge Anregung des Obersten Rechnungshofes hat die Landesregierung am 11. Februar 1892 die Bibliotheksvorstehung aufgefordert, sich zu erklären, warum sie die Werke für die Studienbibliothek seit 40 Jahren größtenteils von einer Leipziger Buchhandlung bezieht, statt durch den Bezug von einer inländischen Firma zum mindesten das Postporto zu ersparen. Muys rechtfertigte darauf den Bezug von Leipzig durch die Begünstigungen, welche ihm gerade nur diese Firma gewährte, nämlich 10 Prozent Rabatt für Nova, auch für Zeitschriften, und portofreie Zustellung aller Bücher, auch die antiquarischen, und zwar die letzteren ohne Aufschlag. — Da die Laibacher Buchhändler im Jahre 1898 der Studienbibliothek dieselben (erlaubten) Begünstigungen bewilligten, bezieht die Studienbibliothek seither fast den ganzen Bedarf durch deren Vermittlung. Der zehnprozentige Rabatt ist später bei den Zeitschriften, wie allgemein bekannt, aufgehoben worden. Bis einschließlich 1893 wurde die Beheizung der Studienbibliothek aus dem Regiekostenpauschale des Gymnasiums bestritten; von da an bezieht die Studienbibliothek ein eigenes Beheizungspauschale von 60 fl. jährlich. Wie bekannt, kam in der Nacht vom 14. auf den 15. April 1895 über Laibach eine Erdbebenkatastrophe. Zu den stark beschädigten Gebäuden zählte auch das Lyzeal-gebäude. Gleich am 15. April mußte Muys seine Amtswohnung räumen und quartierte sich ebenerdig in der gewölbten und wohlerhaltenen Wohnung des Hausmeisters ein. Er erhielt seit diesem Tage die volle Aktivitätszulage von 350 fl.; sein Gesuch um Zuerkennung eines Quartiergeldes wurde aber abgewiesen. Besorgt um das Schicksal der Bibliothek, trafen sich beide Bibliotheksbeamte schon in den frühen Morgenstunden nach der verhängnisvollen Nacht in den Bibliotheksräumen. Da sahen sie bei einem Teile der Bücherkasten die Bücher in den nur locker aufgestellten Reihen bloß aus ihrer vertikalen Stellung nach der Seite umgeworfen, bei dem anderen Teile dagegen die vorderen Reihen auf den Fußboden geworfen, eben je nach der Stellung der Kasten gegen die Stoßrichtung. Der Fußboden aller Zimmer war bedeckt mit dem von der Decke abgefallenen Anwurf. Abschreckend wirkte schon der Zugang zu den Bibliotheksräumen. Fast alle Mauern hatten mehr oder weniger bedeutende Risse, so daß sie mit eisernen Stangen «gebunden» werden mußten. Da diese Schließen durch die an den Mauern aufgestellten Stellagen ungefähr in der Höhe des fünften der sieben Fächer zwischen den Büchern hindurch geführt wurden, mußten die betreffenden Schränke während der Maurer- und Schlosserarbeiten ausgeleert bleiben. Als später wieder Nachfrage nach Büchern war, welche sich in den letzten Fächern dieser Kasten befanden, so geschah es nicht selten, daß der sie aufsuchende Beamte oder Diurnist auf das Vorhandensein des ungewohnten Einrichtungsstückes erst aufmerksam wurde, nachdem er beim ahnungslosen Besteigen der Leiter mit dem Kopfe an die Stange gestoßen war. — Zum Glücke kamen wir immer mit dem bloßen Schrecken davon. Die Bücher aus dem großen Saale auf der Nordseite mußten zur Entlastung des zweiten Stockes auf dieser Seite zum Teil in die früheren wieder verfügbar gewordenen Zimmer 7 und 8 desselben Stockwerkes, teils aus Mangel an geeigneteren Räumen in zwei ebenerdige Lokale übertragen werden. Da diese aber, wie sich der Ministerpräsident Badeni bei seinem anläßlich des Erdbebens der Stadt Laibach abgestatteten Besuche selbst überzeugte, feucht und deshalb zur längeren Aufbewahrung der Bücher ganz ungeeignet waren, mußte der darin befindliche Teil, zirka 16.000 Bände, im August 1897 in ein Zimmer des Landesmuseums übertragen werden, welches der krainische Landesausschuß der Landesregierung bereitwilligst zur Verfügung gestellt hatte. Die Überführung dahin kostete 112 fl. 24 kr. Da aber infolge des neuerlichen stärkeren Erdbebens vom 15. Juli 1897 das Lyzealgebäude neuen Schaden genommen, mußten zur weiteren Entlastung des zweiten Stockwerkes und zur Sicherung der unterhalb befindlichen Lehrzimmer auch die kaum wieder bezogenen Zimmer 7 und 8 abermals geräumt werden, indem die Bücherschränke in ein nicht beschädigtes Zimmer auf der Ostseite übertragen wurden, unterhalb dessen sich überdies kein Schulzimmer befand. Weil schließlich das Lyzealgebäude mit Beginn des Jahres 1902 demoliert werden sollte, mußte im September 1901 der ganze noch im Lyzealgebäude befindliche Rest hinaus. Ein Teil kam in ein zweites vom Landesausschusse mit Rücksicht auf die unmögliche Beschaffung geeigneter Bibliothekslokalitäten der Regierung im Landesmuseum überlassenes Zimmer, der andere Teil aber gemeinsam mit dem II. Staatsgymnasium in ein Privathaus in der Beethovengasse.1 Die Übersiedlungskosten betrugen 707 K 78 h. Die Studienbibliothek besitzt also jetzt in dem Privathause vier voneinander getrennte Bücherzimmer und das Lesezimmer, in welchem alle Bibliotheksgeschäfte abgewickelt werden und das 5 ■ 5 m lang und 4 m breit ist. Darin haben ihre Arbeitstische die beiden Beamten, der Kanzleigehilfe und der Bibliotheksdiener und sind außerdem alle Kataloge, die Fortsetzungen der angekauften Werke und eine kleine Handbibliothek untergebracht. Im Keller dieses Privathauses, der früher ein Turnsaal war, sind überdies die Doubletten auf bewahrt. In dem ungefähr 400 Schritte entfernten Landesmuseum hat aber die Studienbibliothek außerdem noch zwei geräumige Zimmer zu ihrer Verfügung. Alle Bücher füllen derzeit 132 Bücherschränke mit je sieben Fächern. Die Schränke sind nicht nur längs der Wände, sondern auch in Doppelreihen im Innern der Zimmer, und zwar so dicht aufgestellt, daß man zwischen den Reihen gerade noch mit der Leiter passieren kann, um die Bücher herauszuheben. Die Lichtverteilung ist infolgedessen sehr ungünstig, und an trüben Tagen kann man die Signatur nur in der Nähe der Fenster lesen. Von dieser Art der Unterbringung der Bücher haben wohl die wenigsten Besucher eine Ahnung, da sie ja immer rasch bedient werden; nur das Bibliothekspersonal hat die größere und an Regentagen und im Winter noch unangenehme 1 Näher beschrieben ist diese Übersiedlung in den «Mitteilungen des österreichischen Vereins für Bibliothekswesen». 5. Jahrg., pag. 224. Mühewaltung, wenn die Bücher aus dem Landesmuseum herübergeholt werden müssen, wo sich ungefähr die Hälfte derselben befindet. Die vielfachen Übersiedlungen innerhalb und außerhalb des Lyzealgebäudes beanspruchten selbstverständlich besondere Sorgfalt und außerordentlichen Arbeitsaufwand von seiten des Bibliothekspersonals, wenn dabei die unentbehrliche Ordnung aufrecht erhalten und die Bibliothek jedesmal nach vollzogener Übersiedlung sofort der Benützung zurückgegeben werden sollte, was auch immer geschah. Durch die Übersiedlungen sind nämlich viele Umstellungen ganzer Bücherreihen und Entleerungen der in den neuen Räumen nicht unterzubringenden Kästen, anderseits rasche Zimmerung provisorischer, den leeren Stellen längs der Mauern oder im Innern angepaßter Stellagen und dementsprechend vielfache Änderungen der Lokalsignatur veranlaßt worden. Auf Grund des Gesetzes vom 15. April 1896 (R. G. Bl. Nr. 67) wurden auch die Gehalte der Bibliotheksbeamten reguliert. Danach beziehen der Kustos und der Skriptor die Gehalte der VII., beziehungsweise der VIII. Rangklasse der Staatsbeamten. Die Erdbebenkatastrophe und die bei den damaligen trostlosen Wohnungsverhältnissen nicht geringe Sorge um eine angemessene Unterbringung des dem Bibliothekar Muys über alles teuer gewordenen Instituts erschütterten die Gesundheit des sonst so rüstigen Mannes derart, daß er mit Ende Juli 1897 in Pension trat und schon 1898 von allen irdischen Sorgen erlöst wurde. Unter seiner Leitung vermehrte sich der Bücherbestand um 9320 Werke in 17.083 Bänden, 3465 Heften und 797 Blättern. Ihm verdankt die Bibliothek in vielen Fächern erst ihre wissenschaftliche Fundamentierung mit den unentbehrlichen neueren Hilfsmitteln für den Betrieb wissenschaftlicher Studien. Es wäre Undank, wenn ich an dieser Stelle meiner Darstellung, wo ich von meinem früheren, wegen seines reichen Wissens, seiner hohen Auffassung des Bibliotheksberufes, seines makellosen Charakters und der steten Bereitwilligkeit zu Aufklärungen in Bibliotheksangelegenheiten immer hochverehrten Vorgesetzten scheide, es unterlassen würde, zu gestehen, wie sehr ich mich ihm zu Dank verpflichtet fühle für den Gewinn, den ich unter seiner Leitung für die spätere Übernahme der Bibliotheksverwaltung davon getragen habe. * * * Mit Unterrichtsministerialerlaß vom 4. Dezember 1897, Z. 29.411, wurde der Verfasser, der die Bibliotheksgeschäfte schon seit dem 22. Mai 1897 allein führte, zum Kustos und mit Unterrichtsministerialerlaß vom 14. April 1898, Z. 6621, Lukas Pintar, Gymnasialprofessor in Rudolfswert, zum Skriptor ernannt, letzterer jedoch bis zum Schulschluß am 15. Juli 1898 am genannten Gymnasium in Verwendung belassen. Der Zutritt in das Lesezimmer war nun auch Montag vormittag gestattet und die nachmittägigen Lesestunden wurden auf 2 bis 4 Uhr verlegt. Durch den Unterrichtsministerialerlaß vom 12. Aug. 1898, Z. 16.199, wurde auf meinen Antrag das Entlehnungsrecht auf die Volksschullehrer in Krain im Wege der Schulleitungen ausgedehnt. Vom 1. Jänner 1900 erhielt der Diurnist Widmar den Taglohn von 1 fl. 50 kr. und infolge Landesregierungserlaß vom 29. August 1902, Z. 3587/Pr., wurde er zum Kanzleigehilfen mit dem Monatsgehalt von 120 K ernannt und der Studienbibliothek zur Dienstleistung zugewiesen. Infolge Unterrichtsministerialerlaß vom 22. Oktober 1900, Z. 6963, werden die Bezüge des früheren Hausmeisters des Lyzealgebäudes, Franz Bolle, vom 1. Jänner 1901 in das Präliminare der Studienbibliothek übertragen. Damit erhielt die Studienbibliothek wieder ihren Bibliotheksdiener. In den Jahren 1898 bis 1900 wurden mit Rücksicht auf die voraussichtliche Übersiedlung und Neuaufstellung der Bibliothek in dem projektierten Neubau, sowie um beim Aufsuchen eines Buches dessen Stelle im Fache rasch und sicher zu bestimmen, die verstellten Werke an den gehörigen Ort zu bringen und die Bibliothek nach langer Zeit wieder zu revidieren und gleichzeitig zu reinigen, die Bücher jedes Faches auf Tische gelegt, bei offenem Fenster geputzt, dann ohne Rücksicht auf das bibliographische Format nur nach drei Höhenformaten, und zwar Oktav bis 24 cm, Quart bis 32 cm, Folio bis 45 cm, und in jedem derselben nach der Inventarnummer geordnet und in dieser Ordnung wieder eingestellt, nachdem noch zuvor diese als vorhanden konstatierten Nummern in drei Verzeichnissen für die Oktav-, Quart- und Foliobände eingetragen worden waren. Mit Hilfe dieser Verzeich-nisse konnte dann der Abgang konstatiert werden, indem alle Inventarnummern, die darin nicht Vorkommen, als nicht vorgefunden bezeichnet werden konnten. Da es sich ferner zeigte, daß von manchen Werken die Titelkopien fehlten, so wurde der Zettelkatalog in dieser Hinsicht revidiert und darauf die vermißten 1500 Titelkopien, zumeist von Beibänden und Pflichtexemplaren, verfaßt. Um endlich dem schon anläßlich der Revision vom Jahre 1865 gerügten Übelstande beim Aufsuchen eines bestimmten Manuskriptes abzuhelfen, erbat sich der Verfasser von der Landesregierung einige leere Kästen, welche nach der 1899 stattgefundenen Übersiedlung des I. Staatsgymnasiums in einen eigenen Neubau im Lyzealgebäude zurückgeblieben waren, um die in allen Zimmern zerstreuten Manuskripte darin nach ihrem Formate und Numerus unterzubringen, und legte zugleich ein Verzeichnis an, aus dem der Standort jedes Manuskriptes ersichtlich ist. Dadurch ist ein rasches Auffinden und Revidieren auch bei den Manuskripten ermöglicht. Mit dem Unterrichtsministerialerlaß vom Jahre 1901, Z. 18.945 (Landesregierungserlaß vom 27. Aug. 1901, Z. 14.271), wurde der am 12. Juni 1901, Z. 188, von der Bibliotheksleitung unterbreitete Antrag genehmigt, daß aus Anlaß der Neuaufstellung der k. k. Studienbibliothek nach dem Magazinssystem in den für dieselben bestimmten Lokalitäten des projektierten Neubaues auch eine Umsignierung nach dem «numerus cur-rens» stattfinde, wobei die an der Grazer Universitätsbibliothek bestehenden Einrichtungen zum Muster zu nehmen seien. Zum Schlüsse seien einige Übersichtsdaten über den Aufwand, die Büchervermehrung, die Lesestunden und die Benützung beigefügt. Aufwand. Der Aufwand der Lyzeal- und jetzigen Studienbibliothek betrug seit der Gründung im Jahre 1791 bis 1900: a) für ordentliche und außerordentliche Bücher- anschaffungen, den Einband, Kataloge und Kanzleierfordernisse.......................fl. 84.832 b) an persönlichen Auslagen, wie: Gehalte, Unterstützungen und Substitutionsgebühren . . . » 195.157 c) für Einrichtungsstücke, einen Teil der Bauherstellungen, Übersiedlungen und Beheizung (seit 1894)................................» 3.719 Gesamtaufwand ... fl. 283.708 Die übrigen Ausgaben für Bauherstellungen zum Zwecke der Erweiterung der Bibliotheksräume entfallen auf den Titel «Konservierung des Lyzealgebäudes» und sind, sowie die Ausgaben für einen großen Teil der Bücherkästen, in den Akten nicht ausgewiesen. Büche rverm eh rung. Ende Juni 1790 zählt Wilde in seinem «Verzeichnis» 19.415 Bände. Ende 1800 enthält Wildes «Catalogus» 9282 Werke in 13.239 Bänden. Bis 1814 existieren keine verläßlichen Zuwachsprotokolle. In einem Berichte von 1806 spricht Wilde von 16.000 bis 17.000 Bänden. 1810 schätzt Agapito die Bibliothek auf 13.000 bis 14.000 Bände nebst zahlreichen Doubletten, im Jahre 1811 aber auf 16.000 bis 17.000 Bände. Dem Jahresberichte von 1820 zufolge waren 9764 Werke in 15.017 Bänden, von 1825 14.376 Werke in 19.822 Bänden und von 1827 20.135 Bände vorhanden. Im Jahresbericht über 1834 gibt Cop die Gesamtzahl der Bände auf Grund der « unzuverlässigen» Daten früherer Jahresberichte auf 21.128 Bände an. Definitiv sichergestellt wurde der Bücherbestand erst durch den Inventarkatalog im Jahre 1853 mit 21.200 Werken in 29.979 Bänden, 1689 Heften und 232 Blättern, ohne die Manuskripte. Unter Heft ist im allgemeinen verstanden ein Werk bis 100 Seiten. Die Schlußzahlen in den folgenden Jahrzehnten sind: Ende 1860 23.858Werke, 33.585 Bände, 2273 Hefte, 843 Blätter, 1870 27.843 '» 40.248 » 4025 » 1404 » 1880 31.394 » 46.770 » 4797 » 1748 » 1890 34.245 » 51.549 » 5606 » 1944 » 1900 36.199 55.257 » 6809 » 2363 » Die Zahl der Manuskripte ist 423 und jene der katalogisierten Inkunabeln 412. Die Zahl der seit dem Bestände der Anstalt durch Verkauf, Tausch oder geschenkweise ausgeschiedenen «Doubletten» beläuft sich auf nahezu 10.000 Bände und Hefte. Die Vermehrung geschieht durch Kauf, Tausch, Schenkung und durch die Pflichtexemplare. Bedeutendere Schenkungen von Privaten sind der Bibliothek bisher nicht zugekommen. Manche Private überließen der Bibliothek einen Teil ihrer Bücher, von dem sie sich wegen ihrer Abreise aus Laibach oder beim Übertritt in den Ruhestand befreien wollten. So machten Schenkungen vor ihrer Abreise aus Laibach: Gruber im 8 Jahre 1784, Wilde im Jahre 1809 (173 Bände), Welsperg im Jahre 1849 (320 Bände) und der Gymriasiälpräfekt Taufferer beim Übertritt in den Ruhestand im Jahre 1792 (85 Bände). An dieser Stelle sei auch derjenigen Herren mit Dank erwähnt, die sich bei der Publikation ihrer Werke durch Zusendung eines Freiexemplars erinnern, daß ihnen die Studienbibliothek einen kleineren oder größeren Teil des Materiales für ihre Schrift geliefert hat. Immerhin ist der Bibliothek auch durch diese kleineren Schenkungen manche Bereicherung zugekommen. Zu den bedeutenderen Bibliotheken, deren Bestände ganz öder zum Teil durch Kauf erworben worden sind, gehören die Bibbliothek des Sigmund Zois, Cop, Kopitär, Freiherrn von Flödnig und Laüferisiein. Lesestunden. Von 1792 bis 15. Februar 1794 waren die Lesestündeh Sonntags, Dienstags und Donnerstags nachmittag; vom 15. Februar bis 30. September 1794 an allen Tagen von 10 bis 12 Uhr, also wöchentlich durch 14 Stünden; vom Oktober 1794 bis zum Jahre 18 . . außerdem auch an Nachmittagen von 4 bis 6 Uhr; nach Cops Bericht vom 10.Juni 1831 waren die gewöhnlichen AmtsStünden von 10 bis 12 Uhr und von 3 bis 6 Uhr, und zwar auch an dem zum wöchentlichen Ferialtag bestimmten Samstag, jedoch nur vormittags, während der Nachmittag zur Reinigung und Herstellung der Ordnung verwendet wurde. Der August und September waren Ferialmonate. Die nächste Erwähnung der Lesetage und Lesestunden findet sich erst in einem Berichte an die k. k. statistische Zentralkommission vom 22. Juni 1871; danach war die Bibliothek durch 6 Tage in der Woche täglich 6 Stunden offen. Als der Verfasser im Jahre i888 sein Bibliotheksamt in Laibach antrat, war das Lesezimmer an allen Werktagen, außer Montag, von 10 bis 12 Uhr und von 1 bis 3 Uhr zugänglich. Seit dem Jahre 1897 ist die Bibliothek auch am Montag vormittag dem Lesepubliküm zur Verfügung, und die nachmittägige Lesezeit wurde um eine Stunde verlegt, nämlich von 2 bis 4 Uhr, da die kürze einstündige Mittagspause für das Bibliothekspersonal, welches nicht immer in der unmittelbaren Nähe des Bibliotheksgebäudes ein passende Wohnung finden konnte, schon lange für ungenügend empfunden worden. In den Ferialmonaten ist das Lesezimmer Dienstags und Freitags von 10 bis 12 Uhr und von 2 bis 4 Uhr offen. Benützung. Vom 15. Februar bis 27. April 1794 war die durchschnittliche Leserzahl 14. Über die Benützung der Bibliothek bis 1813 liegen keine erschöpfenden statistischen Daten vor.' Die nun folgende Statistik ist den Jahresberichten entnommen. Die eingeklammerten Zahlen geben die durchschnittliche tägliche Leserzahl des Jahres an: 1815 (15 Leser), 1820 (18), 1825 (21), 1830 (30), 1835 (38), 1839 nach der stattgefundenen Erweiterung des Lesezimmers (48), 1845 (54), 1850 (47), 1855 (49), 1860 (45), 1865 (65), 1870 (85), 1875 (90 Leser in den Wintermonaten), 1880 (70), 1885 (60), 1890 (40), 1895 (40), 1900 (infolge des durch das Erdbeben verursachten ungünstigen Zustandes der Bibliothek nur 20). — Von da an bietet das Lesezimmer nur für «drei» Leser Platz. — Eine genaue Zählung der nach Hause, beziehungsweise nach auswärts entlehnten oder von auswärts bezogenen Bücher findet erst seit 1900 statt. Danach wurden im Jahre nach Hause entlehnt Bände nach auswärts Bände von ausw. bezogen Bände 1900 910 67 86 1901 882 216 98 1902 886 155 78 1903 1235 146 209 1904 1209 182 230 1905 1498 264 352 Alle Rubriken zeigen im ganzen eine steigende Tendenz, was namentlich der intensiven Inanspruchnahme der Bibliothek durch Prüfungskandidaten zuzuschreiben ist. Die auswärtigen Gelehrten, besonders aus Konstantinopel, Bulgarien, Rußland und Skandinavien, finden sich meist in den Ferialmonaten ein, um da kürzere oder längere Zeit ihre wissenschaftlichen Arbeiten durch Benutzung des hiesigen Materiales zu fördern. Druck von lg. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg in Laibach. Wasserversorgung im Karstgebiete. Von E. Heinrich Schollmayer-Lichtenberg. (Referat, gehalten am VIII. Internat, landwirt. Kongreß in Wien 1907.) Einleitung. Um die Frage der Wasserversorgung im Karstgebiete einer durch den gegebenen Rahmen des Referates zwar beschränkten, in ihrer Kürze jedoch möglichst eingehenden Erörterung zuführen zu können, erscheint es notwendig, den Stoff so anzuordnen, daß der erste Teil desselben Aufschluß gibt, w o sich Karstgebiete befinden, welche dieser im vorliegenden Referate in erster Reihe in Betracht gezogen und warum gerade diese hiezu ausgewählt wurden. Der zweite Teil bringt die Erklärung,'w a r u m gerade diese Gebiete die sogenannten Karsterscheinungen zeigen, deren vornehmlichste eine „Trockenheit auf der Oberfläche, Reichtum an Wasser im Innern der Gebirge“ ist; schließlich soll der dritte Teil in Kürze die Mittel dartun, welche zur Wasserversorgung auf dem Karste geeignet erscheinen und diese in einer kürzeren Übersicht zusammenfassen. Diesen Gesichtspunkten zufolge ist die Behandlung der vorliegenden Frage in drei Abschnitte eingeteilt: I. Geographisch-topographischer Teil; II. Geologisch-morphographischer Teil; III. Technischer Teil. Mitteilungen des Musealvereines für Krain. Jahrg. XX, H. IV, V, VI. 9 Die Karstfrage im allgemeinen und im speziellen ist in der Literatur vielfach von den verschiedensten Gesichtspunkten aus behandelt worden und die Zahl der Schriften hierüber ist eine ganz beträchtliche. Vieles ist in periodischen Druckschriften enthalten, somit oft schwer aufzufinden und schwer zugänglich; viele Abhandlungen und Werke sind ganz vergriffen, nur noch in Bibliotheken zu finden, und vor allem fehlt es an einem Verzeichnis der einschlägigen Literatur. Den weitaus größten Teil der benützten Literatur konnte ich nur meiner eigenen Bücherei entnehmen, da mir die großen öffentlichen Bibliotheken leider nicht so leicht zugänglich sind wie anderen Forschern. Der Gedanke lag nahe, die in diesem Referate mitbenützte Literatur in einem Verzeichnis festzulegen und dieses durch Beifügen auch der nichtbenützten Karstliteratur möglichst zu vervollständigen, um wenigstens den Anfang eines Leitfadens für die zerstreute Karstliteratur zu bilden. Auf Vollständigkeit macht dieses Literaturverzeichnis keinen Anspruch und kann ihn nicht machen; sollte es jedoch als zuweit gegangen erscheinen, so möge dies nicht nur der dringenden Notwendigkeit eines solchen, sondern auch meiner Achtung vor dem Geschaffenen, vor jedweder geistigen Arbeit zugute gehalten werden. Der ganze Komplex der Karstfragen ist relativ noch im Jugendalter, er gärt und klärt sich noch. Diesem Umstande habe ich vollauf Rechnung getragen und jeder Anschauung freien Raum gelassen, da ich auf keine Theorie eingeschworen bin; anderseits habe ich nicht auf Kritik verzichtet und das Material immer mit meinen tatsächlichen Beobachtungen und der kritischen Zergliederung in Einklang zu bringen gesucht. I. Geographisch-topographischer Teil. Gebiete mit ausgesprochenem oder nur angedeutetem Karstcharakter sind in allen Teilen der Erde zu finden, da die genetischen Ursachen der sogenannten Karstphänomene in den einzelnen Länderstrecken der Erde häufig wiederkehren. Die geologischen Formationen und Schichten, die Geoplastik und Tektonik als endogene und die subaerischen und subterrestrischen, chemischen und physikalischen Einwirkungen als exogenen Ursachen dieser Erscheinungen können in mehr oder minder intensivem Zusammenwirken auf vielen Orten über den ganzen Erdball zerstreut nachgewiesen werden, und wo dies geschehen kann, zeigen sich auch in verschiedenen Graden scharf ausgesprochen die Folgeerscheinungen der Verkarstung. Im nachstehenden sollen nur in großen Umrissen jene europäischen Länder aufgezählt werden, in welchen bislang Karstgebiete und deren Phänomene studiert und beobachtet worden sind, oder deren Vorhandensein in der Literatur erwähnt wurde. Im besonderen muß betont werden, daß außerhalb Europa weite Länderstrecken den Karstgebieten zufallen; es würde jedoch der enge Rahmen dieses Referates überschritten werden, sollten auch diese zu einer näheren Besprechung mit einbezogen werden. Im beigegebenen Literaturverzeichnis sind jedoch auch jene Schriften angeführt, welche außereuropäische Karstgebiete behandeln. Nachfolgende Aufzählung nennt die europäischen Karstgebiete, ohne jedoch auf Vollständigkeit Anspruch zu erheben, und ohne Rücksicht darauf, ob das betreffende Gebiet mehr oder weniger verkarstet ist oder die Karsterscheinungen nur rudimentär und teilweise zeigt. Von Norden nach Süden gehend findet man solche Gebiete: Zwischen dem 60. und 55. Breitegrad: auf der Insel ösel (1)*, in Livland (1) und Esthland (1) (Rußland) im Silur; bei Nizninowgorod (2), Ufa (2) und Perm (2) (Rußland) im Devon; bei Toula (3), Rjasan (3) (Rußland), in Nordengland (4) im Kohlenkalk; Yorkshire (5) (England) im Jura; in England (12) in der Kreide. Zwischen dem 55. und 50. Breitegrad: in Mähren (6), Devonshire (5) in England, Belgien (7), im Harz (8), Ebingroder Mulde (8), Hermannshöhle bei Rübeland (8), Biels- und Baumannshöhle (8), Burtscheid (9) im Devon; in Belgien (10) und Irland (11) im Kohleakalk; in Belgien (12), Westfalen (12), Nordwestdeutschland (12), Oberschlesien (12), Galizien (12), Polen (12) in der Kreide. Zwischen dem 50. und 45. Breitegrad: im Totengebirge (13), Dachstein (14), Hagengebirge (15), Tennengebirge (15), im Steinernen Meer (15), Unters-berg (16), in den Julischen Alpen (17) im Dachsteinkalk und Hauptdolomit der T r i a s ; im Dinarischen Binnengehänge (12) (Krain), Velebit (12) und Pljesivica (12) (Kroatien) in Hallstädter und Gutensteiner Kalken der T r i a s ; in Württemberg (18) im Muschelkalk der Trias; in Frankreich (Chausses de Cévennes) (19) und in den Departements Lot (11), Jura (11), Haute-Saône (11), Côte d’Or (11), Aube (11), Charente (11), Avignon * Die beigesetzten eingeklammerten Zahlen beziehen sich auf die Nummern des Literaturverzeichnisses am Schlüsse. (20), Yonne (7), in der Schweiz (21), in der Fränkischen Alb (22), (Battenau, Geißlingen) (18), in der Krim (23), (Jailagebirge [23]) im Jura; im Pariser Becken (12) in der Kreide; bei Belgrad (12) und Paris (12), in Ungarn (24) (Leithakalke), bei Agram (25) und in der Krim (12) im T e r t i ä r. Zwischen dem 45. und 35. Breitegrad: in Bosnien (26), Herzegowina (26), Montenegro (27) (Vir Basar [27]) und Durmitor (27), Albanien (28), Mazedonien (28) in der Trias; Südspanien (12) (Lojagebirge) (12) im Jura; in Südfrankreich (29), Seealpen (11 a), Italien (12), Vero-nesische Sette Communi (12), Monte Baldo (12), Krain (12), Istrien (12), Dalmatien (12), Westbosnien (12), Herzegowina (12), Peloponnes (12), Mazedonien (28), Albanien (28), Epirus (28), Mittelgriechenland (12), Adriatische (12), Jonische (12) und Griechische (30 bis 33) Inseln, Banat (34), Serbien (12, 35), Bulgarien (12), Balkan (36) in Kaprotinen - und Rudisten-kalken; in Krain (12), Triester Gebiet (12), Dalmatien (12), Albanien (12), Griechenland (12), Jonische Inseln (12), Süditalien (37), Malta (38), Spanien (39) i m T e r t i ä r; in Italien (Kalktuffe von Montagnola Senese) (40) i m Quartär. Vorstehende Übersicht zeigt, daß sich die Karstgebiete Europas hauptsächlich südlich des 45. Breitegrades einerseits und anderseits auf die jüngeren Formationen von der Trias aufwärts, hauptsächlich in kretazeischen und eozänen Kalken, zusammendrängen. (Geographische und geologische Lokalisierung.) Große Häufigkeit und typische Entwicklung der Karstphänomene zeigt nur die Oberfläche des reinen, nackten Kalksteines. Solche Gebiete sind durch das Vorherrschen der Wannenformen und durch alle hydrographischen Eigenschaften ausgezeichnet, welche dem echten Karste eigen sind, wie das Gebiet von Krain, der Adriatische Karst, die westliche Hälfte der Balkanhalbinsel mit dem Peloponnes, Ostserbien, Südfrankreich, Frankenjura und das Plateau des Catirdagh auf der Krim. In allen diesen Gebieten treten die Karstphänomene in jurassischen, kretazeischen und eozänen reinen Kalken auf, seltener in Triaskalken und Triasdolomiten. Die südliche Fazies der Kreideformation ist durch Kaprotinen- und Rudistenkalksteine vertreten; sie ist durch intensive Entwicklung des Karstphänomens ausgezeichnet, so daß auf ein Gebiet der südlichen Kreide zuerst der Name „Karst“ angewendet wurde (12). Dieses Gebiet, welches durch die alte Verkehrsstraße zwischen Triest und dem krainischen Hinterlande und durch die Eisenbahnstrecke Laibach — Triest (Südbahn) durchquert wird, führt den Namen „Karst“ als altherkömmliche topische Bezeichnung (41). (Deutsch : Karst, slovenisch : Kras, kroatisch : Krs, italienisch: craso.) Einschließlich der Alluvialböden (Täler und Becken), jedoch ausschließlich der nicht karstbildenden Gesteinsarten, umfaßt der Karst in der österreichisch-ungarischen Gesamtmonarchie eine Gesamtfläche von rund 772 geographischen Quadratmeilen, wovon auf das Küstenland 72 Quadratmeilen, auf Krain 31, auf Dalmatien samt den Inseln 192, auf Kroatien 177, auf Bosnien und die Herzegowina zirka 300 Quadratmeilen entfallen. Zisleithanien besitzt einschließlich des unproduktiven Bodens zirka 300 geographische Quadratmeilen Karstboden, oder wenn man die dazwischen liegenden anderen Formationen hinzurechnet, 406 Quadratmeilen Karstländer (42). Für den Rahmen dieses Referates ist es jedoch notwendig, noch weiter zentripetal vorzugehen und ein geographisches Epizentrum aufzusuchen, welches in möglichst bester Weise das Substrat für die Behandlung aller Karstfragen bietet. In dem krainisch - istrischen Gebirgsabschnitte des Küstenlandes, welcher aus fünf Hauptgliedern besteht, wird solch ein Zentrum gefunden. Diese Gebirgshauptglieder sind: derSchneebergerWald-und Hochkarst, dessen Hochkämme von 1200 bis zu 1800 Meter Seehöhe (Schneeberg) reichen ; das Flyschgebirge der Reka-Mulde, dessen Hauptrücken sich zwischen 600 und 800 Meter halten; der stark gefaltete Tschitschen-Karst mit seinem vom Slawik mit 1029 Meter zum Sia mit 1234 Meter südöstlich streichenden Hochrücken, dessen nach Süd abgedrehte Fortsetzung im Monte Maggiore bis 1396 Meter ansteigt; das Flyschgebirge von Triest-Pisino mit Erhebungen der Hauptrückenlinie zwischen 300 und 500 Meter; endlich das flachwölbige südist r'i sehe Karstland, dessen aufgebrochene W'ölbungszone in dem mittleren Hauptstück, zwischen Quieto und Arsa-Spalte, parallel zur Grenze des Flyschgebietes zwischen 300 und 450 Meter liegt und dessen breite Flanke bis zu den Hügeln der Küstenzone, welche einen Wechsel von Steil-abbrüchen und Muldenverflachung gegen das Meer darbietet, auf 60 bis 20 Meter Seehöhe abdacht (41). Die Erscheinungen, welche die Oberflächengestaltung der Kalkgebirgsglieder der drei tektonischen Hauptstufen des Küstenlandes und deren innere Struktur in auffallender Weise kennzeichnen, sind innerhalb dieser Gebirgszonen bei bestimmten Abschnitten in besonders kräftiger und mannigfaltiger Weise zum Ausdruck gekommen. Unter diesen Gebieten nimmt dasjenige einen hervorragenden Rang ein, welches schon erwähnt wurde und die altherkömmliche topische Bezeichnung „Karst“ führt. Die Übertragung dieser Bezeichnung auf physiogno-misch und morphologisch analog gestaltete Gebirgsabschnitte hat mit der geologischen und topographischen Untersuchung Schritt gehalten; es hat in der Wissenschaft eine allgemeine Erweiterung zu einer geologisch-morphologischen Kategorie der Kalkgebirge gefunden, so daß man von Karstrelief und Karststruktur sprechen kann, ohne damit den Begriff der Entwaldung, Vegetationsarmut und Sterilität verbinden zu müssen und ohne Einschränkung ihrer regionalen Verbreitung auf das Mustergebiet. Die Entwaldung, die Ausdörrung und die Entführung der gelockerten Decklagen großer Kalksteingebiete durch Wind und Abschwemmung hat das innere Strukturverhältnis und das Oberflächenrelief, welches dem Musterkarstlande eigen ist, nicht geschaffen, sondern hat dasselbe nur für die Beobachtung freigelegt. Daß das Kalkgebirge zu beiden Seiten des Wasserscheideabschnittes, welcher zwei noch waldreiche Kalksteinmassen der Hochstufe zugleich trennt und verbindet, das erste Studienfeld für die Erscheinungen werden mußte, welche in ihrem Zusammenhänge das interessanteste und lehrreichste Kapitel in der Morphologie der Kalkgebirge bilden, hängt nicht nur von der leichten Zugänglichkeit längs der beiden großen Verkehrslinien und von der durch Entwaldung herbeigeführten Freilegung des Beobachtungsfeldes nebst dem sich dabei aufdrängenden Interesse an wichtigen nationalökonomischen Fragen ab, sondern es liegt auch in der tatsächlichen Bedeutsamkeit und Mannigfaltigkeit der sich darbietenden morphologischen Beobachtungsobjekte. Die geologische Untersuchung hat eben zugleich gezeigt, daß das Einbruchs- und Absenkungsgebiet von Adelsberg zwischen dem Schneeberger und Birnbaum er Waldgebirge sowie der Kalksteinkörper der zweiten Höhenstufe, das Karstland von St. Peter bei Triest besonders komplizierte Verhältnisse der Tektonik erkennen läßt. Mithin ist es begreiflich, warum diese Karstgebiete nicht nur für die Beobachtung und Unterscheidung der morphologischen Haupttypen der unterirdischen Gestaltung und der Oberflächenerscheinungen gefalteter Kalksteingebirge eine so hervorragende Rolle erlangt haben, sondern auch berufen erscheinen, die wesentlichsten Anhaltspunkte für die genetische Erklärung des Gesamtbildes und des Zusammenhanges einzelner Erscheinungen und für die Ableitung der größeren Zahl von besonderen Typen aus der lokalen Mitwirkung und Aufeinanderfolge der überhaupt wirksam gewesenen Kräfte zu liefern (41). Wie in der vorhergehenden Übersicht der einzelnen Karstgebiete ersichtlich ist, sind diese in Europa ungefähr im Raume zwischen dem 60. und 35. Grad nördlicher Breite sowie dem 10. Grad westlich und dem 35. Grad östlich von Greenwich räumlich verteilt, wozu noch die nicht angeführten Karstgebiete der außereuropäischen Mediterranländer (Kleinasien, Nordafrika) kommen, welche in den eben genannten Flächenraum mit hineinfallen. Aus der genannten Übersicht ist auch zu entnehmen, daß die Karstgebiete in der Nähe der Adria am häufigsten zu finden sind und ihre Eigenheiten am schärfsten ausgeprägt hervortreten. Es ist kein bloßer Zufall, daß dieser Musterkarst auch das geometrische Zentrum der europäischen Karstgebiete ist. Ein Kreis auf der Erdoberfläche, dessen Mittelpunkt ungefähr im Gebiete der Wasserscheide dieses Musterkarstes liegt und dessen sphärischer Radius eine Länge von ungefähr 15 Breite- graden hat, umschließt mit seiner Peripherie alle Karstgebiete Europas und der Mediterranländer. (Geographische und geologische Zentrierung.) Im vorhergehenden ist der Nachweis erbracht worden, daß es nicht ganz unberechtigt erscheint, gerade dieses Karstgebiet als Grundlage für die weiteren Ausführungen heranzuziehen, denn es hat in seiner typischen Vielgestaltigkeit einen sozusagen internationalen Charakter. Dieses Epizentrum der Karstgebiete wird im nachfolgenden eingehender behandelt, alle Fragen, welche dieses Gebiet betreffen und deren mehr oder minder vollständige Lösungen können als Leitlinien für andere Gebiete dieser Art und Gestaltung oder ähnliche Gebiete genommen werden. Die reiche Literatur über alle Karstfragen wird im weiteren Text selbst erwähnt oder am Schlüsse anhangsweise angeführt werden. II. Geologisch-morphographischer Teil. (Tektonik, Orographie, Hydrographie.) Die Entstehung des Karstes ist an endogene und exogene Ursachen geknüpft. Die erste der inneren (endogenen) Entstehungsursachen des Karstes ist allgemein geologischer Natur: Das Karstphänomen ist an bestimmte geologische Formationen gebunden; die zweite dieser ist geologisch-tektonisch-stratischer Art: Das Karstphänomen ist von gewissen Lagerungen, Schichtungen und der Klüftung der Gesteine abhängig oder wird durch diese Bedingungen positiv oder negativ beeinflußt. Nur die Kalkformationen können Karsterscheinungen aufweisen; darüber sind alle Forscher einig. Cvijič (12) sagt diesbezüglich: Die Karstphänomene kommen auf Kalksteinen aller geologischen Systeme, von silurischen bis zu den rezenten Korallenkalken vor. Sie sind aber in einzelnen Kalkgebieten ihrer Ausbildung und ihrer Häufigkeit nach sehr verschiedenartig vertreten, je nach der Beschaffenheit des Kalksteines und dem Vorhandensein oder der Abwesenheit des losen Materials über demselben. Im ersten Teile ist schon gesagt worden, daß die größte Häufigkeit und typische Entwicklung des Karstphänomens der reine Kalkstein zeigt, vor allen also alle kretazeischen Gebiete. Tonige und mergelige Kalksteine entbehren mehr oder weniger dieser Erscheinungen, oder es sind diese nur angedeutet und rudimentär (geologische Orgeln) ; doch können alle Übergangsstufen von dem echten Karste mit allen typischen Merkmalen bis zu den rudimentären Embryonalstadien der geologischen Orgeln in den verschiedenen Kalksteingebieten nachgewiesen werden. Weniger Einigkeit herrscht in der Frage über die zweite endogene Ursache, über den Einfluß der Tektonik, Schichtung und Lagerung der Kreidekalke, auf die Bildung der Karstphänomene sowie über das geologische Alter dieser Gebirgsbildungen, beziehungsweise den Zeitpunkt des Eintrittes jener Momente, welche die Verkarstung hervorgerufen, begünstigt oder unterbrochen haben. Cvijic (12) sagt, daß alle Karstphänomene, mit Ausnahme von Poljen, sowohl in horizontal gelagerten, als auch in dislozierten Karstgebieten Vorkommen. Die Poljen fehlen in Tafelländern vollständig und sie sind im allgemeinen auf die dislozierten Karstgebiete beschränkt. In großer Häufigkeit und typischer Ausbildung kommen sie im ganzen dina-rischen Bogen, von Laibach bis zum Peloponnes, dann im taurischen Faltengebirge, insbesondere in Lykien sowie auch in den antilischen Kordilleren vor. Seltener sind sie im Faltenjura vertreten. In seiner Gesamtheit kann man daher das Karstphänomen nicht auf tektonische Bewegungen zurückführen. Schon 1856 und später in seinem geologischen Landschaftsbilde des istrischen Küstenlandes weist jedoch Stäche (43) nach, daß es die Gesamttektonik und die lokale Gebirgsstruktur sind, durch welche allein der Grund gelegt werden konnte zu all den auffallenden Erscheinungen des oberirdischen und unterirdischen Baues der Karstgebirge. Es würde zu weit führen, diese höchst interessanten Ausführungen hier weiter zu verfolgen. P e n c k (44) kommt zu dem Schlüsse, daß die Karstlandschaften nicht an einen bestimmten Gebirgsbau geknüpft sind (1. c. Bd. II, P. 273), spricht jedoch den Poljen tektonische Entstehung zu (45). Diesen Ansichten schließt sich der Schüler Pencks Grund (46) an und ist bezüglich der Poljen auch in Übereinstimmung mit Stäche (1. c.), nach welchen die Poljen von Laas, Planina und Zirknitz an einer Bruchlinie liegen, sonach tektonische Senkungsfelder sind. S u p a n (47) zählt in seiner Übersicht der verschiedenen' Elemente des Karstphänomens die Uvalas und Poljen zu den tektonisch bedingten Großformen und sagt, daß weder das geologische Alter noch die Lagerungsverhältnisse der Kalksteine von Einfluß auf das Karstphänomen sind. Es kommt ebenso im Faltengebirge wie in horizontal geschichteten Plateaus vor. Maßgebend ist nur die größere oder geringere Reinheit des Kalksteines, und nur diesem Umstande ist es zuzuschreiben, daß die Kaprotinen- und Ru-distenkalke der Kreideformation die Hauptträger des Karstphänomens zu sein scheinen (1. c. P. 446, 447). Uber die Entwicklungsgeschichte der österreichischen Karstgebiete gibt Stäche (41) ein anschauliches Bild und teilt diese in fünf Hauptperioden ein, wobei ein Eingehen auf die Bildungsepochen der Gebirgsunterlagen von der jüngsten Jura abwärts entfallen konnte. Nach dieser Ein- teilung schließt sich an die erste kretazeische, halo-kratische Periode des Schichtenaufbaues die protozäne-halotropische Bildungs- und Umbildungsperiode an, welche zugleich die erste große Erosionsperiode des küstenländischen Baumaterials der Kreide- und Protozänzeit und damit embryonale Vorstadien der Karsterscheinungen und Terra-rossabildungen einschließt. Die dritte Hauptperiode, die eozäne, ist durch die Ablagerung gesteinbildender Meeressedimente ausgefüllt und charakterisiert und durch wiederholte Schwankungen des Meeresbodens und der Küstenlinien, durch heftige seismische Bewegungen und Veränderungen der dem Meere Sedimentmaterial zuführenden Strömungen ausgezeichnet. Der vierte Zeitraum ist die Periode der zweiten Festlandbildung und der gründlichsten Umgestaltung. Im Gegensätze zu der halotropischen wird diese als t e k t o d y.n a -mische Festlandbildung bezeichnet. Dieser tektonisch-dynamische Landbildungsvorgang der älteren Neogenzeit' gab die Grundlagen zur Höhlen- und Karstbildung. Die darauffolgende neogenquartäre Periode zeigte einen verhältnismäßig stabilen1 Festlandbestand. Diese zweite große Erosionsperiode ist zugleich die Hauptperiode der bedeutendsten Anhäufungen und Umschwemmungen der roten Karstlehme und Terrarossabildungen. Die fünfte und letzte Hauptperiode ist jene der fast kataklismatischen Gewölbeeinbrüche, Schollenversenkungen und Verschiebungen der Gebirgsunterlagen und des Eindringens der Adria in die Senkregion dieses Gebietes. Die Nachwirkungen jener gewaltigen abyssischen Störungen reichten bis in nachrömisch-historische Zeit, bis in unsere Tage hinein. Es ist die abyssomotorische Umbildungsperiode. Nach Grund (46) traten in Westbosnien die ersten tektonischen Einbrüche nach Schluß der Faltungen im Ölig- ozän ein; später traten weitere tektonische Veränderungen ein, die Einebnungsflächen zerbrachen und senkten sich stufenförmig gegen die Adria. Mit dem Absitzen des Gebirges lebte auch die tektonische Senkung in einzelnen Neogenbecken wieder auf, während zugleich neue Einbruchsbecken entstanden. Auch die Existenz der adriatischen Ostküste in der Diluvialzeit und die Gleichalterigkeit des Einbruches der Adria mit der Entstehung der heutigen Karstpol jen will Grund (46)* nachweisen, im Gegensätze zu Stäche, der diesen Einbruch in die neogenquartäre Periode verlegt. Auch P e n c k (45) ist der Ansicht, daß das Karstphänomen in den adriatischen Küstenländern postmiozän, aber prädiluvial, somit pliozän ist. — Schließlich sagt Grund (46), daß weder die pliozänen noch die diluvialen Seeterrassen Störungen zeigen, so daß scheinbar nach der letzten Poljen-bildung keine Krustenbewegungen vorgekommen sind. Für vorliegendes Referat hat in erster Reihe nur die Tatsache Interesse, daß ein Gebiet desto mehr verkarstet erscheint, aus je reineren Kalken es aufgebaut ist und je nackter diese Kalke zutage treten. Diese mineralogischen und Oberflächenverhältnisse sind die einzigen Angriffspunkte für die exogenen Ursachen der Verkarstung, welche in den Einflüssen der subaerischen und subterrestrischen Gewässer auf die Kalksteinschichten bestehen. Das Gestein muß chemisch vom Wasser angegriffen werden können (Korrosion).** Die * Siehe auch Dr. A. Grund: Die Entstehung und Geschichte des Adriatischen Meeres in «Geographischer Jahresbericht aus Österreich», Band VI, 1907, wo er Seite 6 sagt: daß die Narentakurve nach der Gschnitz-Daun-Interstadialzeit um zirka 16 Meter gesunken ist. Also eine ganz rezente Störung! ** Wie schnell der Kalkstein des Karstes von dem Regenwasser aufgelöst wird, sieht man an Gewölben aus Kalkstein, welche nicht überdacht sind und welche im Laufe der Zeit an ihrer Unter- oder Innenseite mechanische Erosion kommt bei allen Gesteinen in Wirksamkeit, ist also keine spezifische Verkarstungsursache exogener Natur. Die Korrosion wird durch die endogene Ursache der Klüftung eingeleitet und unterstützt. Das Wasser vermag leicht die Gesteinsmassen der Kalkgebirge aufzulösen, und zwar im Verhältnisse von einem Teile Kalk auf 10.000 Teile Wasser, wenn es kohlensäurefrei ist; enthält es jedoch Kohlensäure, so kann es unter Umständen die zehnfache Menge an Kalk auflösen (vergl. v. K n e b e 1 [48]). Diese lösende Wirkung des atmosphärischen Wassers auf den Kalk ist die Ursache der Bildung der verschiedenen Karstoberflächenformen, welche mit den Oberflächenformen impermeabler Gesteine in scharfem Gegensätze stehen. Die Hauptglieder des Karstphänomens, welche durch ihr Zusammentreten die Karstlandschaft bilden, werden von den verschiedenen Forschern, je nachdem sie Geographen, Geologen, Spelaeologen, Hydrotechniker usw. sind, verschieden gewichtig betont, ihnen je nach den Gesichtspunkten verschiedene Influenz und Schwere im Verhältnisse zum Ganzen eingeräumt. In der schon erwähnten Übersicht stellt S u p a n (47) die Elemente des Karstphänomens folgend zusammen: I. Gebilde der Tiefenerosion: 1. Primäre, Höhlen, 2. Sekundäre, durch Einsturz entstanden : a) alle Schwemmlanddolinen, b) Felsdolinen zum Teil, c) Naturschachte zum Teil, d) offene Talstücke. eine Menge kleine Tropfsteine, bis zu 20 cm Länge, zeigen; weiters an Zisternen, welche aus Kalkstein gebaut, jedoch nicht auszementiert, sondern nur mit Zement verfugt sind. Obgleich nur Regenwasser diese Zisternen speist, haben sie doch mehr oder weniger hartes Wasser. II. Gebilde der Oberflächenerosion: 1. Kleinformen: a) im reinen Kalkstein: «) auf ebenem oder sanft geneigtem Kalkboden, ««) Felsdolinen zum Teil, ßß) Naturschachte zum Teil, ß) auf stark geneigtem Kalkboden: Karren, b) im unreinen Kalkstein: geologische Orgeln. 2. Großformen, tektonisch bedingt: Uvalas und Poljen. P e n c k (44) zieht alle diese Formen in den Sammelnamen „Wannen“ (in durchlässigen Gesteinen) zusammen und unterteilt diesen Begriff noch in Felsschlote (Avens), Felstrichter (Dolinen), blinde Täler, Trockentäler, Kesseltäler (Poljen, Combes) und Hohlebenen, deren Entwässerung durch „Katavothren“ oder „Ponore“ erfolgt. C v i j i c (12) hält sich an die Einteilung P e n c k s und fügt noch die Karren (Schratten, Lapiez) und Karrenfelder hinzu. Grund (46), dessen Karsthydrographie sich hauptsächlich auf die großen Poljen Westbosniens stützt, hat in diesem Werke keine Systematik aller Karsterscheinungen aufgestellt. v. Knebel (48) legt das Hauptgewicht auf die Höhlen mit den unterirdischen Flüssen und auf die Dolinen. Den Kesseltälern oder Poljen widmet er ein eigenes Kapitel. Moser (49) beschränkt sich hauptsächlich auf die Höhlen. Kraus (50) gibt in seiner Höhlenkunde eine Systematik der Höhlen. Schmiedl (51) und nach ihm Urbas (52) klassifizieren nur die Höhlen, Grotten, Trichter (Doline) und Talmulden ; Schmiedl führt, den Ausdruck Grotten für trockene Höhlen ein. Alle hier genannten Oberflächenerscheinungen und unterirdischen Veränderungen stehen im innigsten Zusammenhänge mit den hydrographischen Verhältnissen des Karstes, welche in naturwissenschaftlicher und volkswirtschaftlicher Beziehung von einschneidendster Bedeutung sind. Eben diese gewaltigen chemischen (teilweise auch mechanischen) Veränderungen in der Kalksteinrinde sind die Ursachen der sonderbaren Wasserverhältnisse des Karstes, welche Wassernot im negativen und positiven Sinne, Dürre und Überschwemmung, zeigen. Das atmosphärische Wasser erzeugt durch die Korrosion auf der Oberfläche des Kalksteines verschiedene Hohlformen, vergrößert die schon vorhandenen Spalten und Klüfte des Gesteines gleichfalls durch chemische Auflösung und leitet die Wassermengen, in die Tiefen des Gebirges ab, wo es in verschiedenen Horizonten zirkuliert, öfters auch wieder zutage tritt und schließlich den allgemeinen Grundwasserspiegel erreicht. Im Karstgebiet zählt der oberirdische Wasserabfluß zu den Seltenheiten; die Regel ist die unterirdische Entwässerung; die sogenannte Vertikalentwässerung in Verbindung mit der unterirdischen Horizontalentwässerung. Der ganze Ent- und Bewässerungsvorgang, welcher sich in den Gebieten undurchlässiger Gesteine oberirdisch in all den Quellen, Bächen, Flüssen und Strömen abspielt, vollzieht sich im Karstgebiete, bis auf ganz geringe Ausnahmen unterirdisch. Diese Gebiete sind wie Siebe, das auf sie niederfallende Regenwasser wird in unglaublich kurzer Zeit verschluckt und in meist ungeahnte Tiefen abgeleitet. Unterirdisch entwickelt sich ein ganzes Netz vonWasser-adern, und mächtige Flüsse durchrauschen die Höhlen. In Mitteilungen des Musealvereines für Krain. Jahrg. XX, H. IV, V, VI. 10 den Zeiten verstärkter Regenfälle schwellen jedoch diese unterirdischen Gewässer (mögen sie nun wie immer klassifiziert werden; Grund (46) nennt sie stagnierendes Grundwasser = Grundwasser und fließendes Grundwasser = Karstwasser; v. Knebel (48) nennt sie ausschließlich nur Höhlenflüsse mit ihren Zuflüssen und verwirft die Theorie Grunds, welche er als für den echten Karst nicht zutreffend bezeichnet) mächtig an und überfluten die Kesseltäler und Poljen des Karstes; da es gerade diese Karstwannen sind, welche noch Ackerland aufweisen, befinden sich in ihnen auch die meisten menschlichen Ansiedlungen, und diese Überschwemmungen werden hiedurch um so empfindlicher für die Karstbewohner. Alle höher als diese (geotektonisch oder später auf anderen Wegen entstandenen) Senken liegenden Gebiete des Karstes bleiben von Überflutungen verschont, haben aber auch sonst keine oberirdischen Wasserläufe aufzuweisen; sie sind dürr und trocken und leiden im höchsten Grade an der zweiten Form der Wassernot — dem Wassermangel. Nur hie und da, wo Dolomite die Kreidekalke unterbrechen, zeigen sich spärliche Wässerchen — „Hungerquellen“ —, doch auch diese versiegen mangels eines größeren Niederschlagsgebietes bald und ihr Lauf findet ein jähes Ende, sobald die Wasser das meist kleine Dolomitgebiet verlassen. Die ganze große Oberfläche der kretazeischen Kalke ist wasserlos, weite Wirtschaftsgebiete und deren Bewohner samt ihren Viehständen leiden unter dieser Geißel des Karstes, und hier eröffnet sich ein Gebiet zu intensivster und fruchtbringendster nationalökonomischer Arbeit. III. Technischer Teil. Von den Oberflächenformen des Karstes sind es die schüssel- und trichterförmigen Dolinen (Karsttrichter, Hühle, Entonnoires, Swallow holes, Busi usw., vergl. v. Knebel [48]), welche in der Wasserversorgungsfrage zuerst die Aufmerksamkeit der Karstbewohner auf sich gelenkt haben. Als schüssel- oder trichterförmige Unterbrechungen der ebenen oder hängenden Landfläche nehmen sie das Regenwasser der Umgebung auf und leiten es durch mehr oder weniger große Spalten dem Innern des Gebirges zu. Meist sind diese Dohnen mit einer oft sehr mächtigen Schichte des Terrarossa-Lehmes ausgekleidet. Diese Schichte ist an und für sich schon imstande, das in die Doline einfließende Regen- oder Schneewasser eine Zeitlang an der Oberfläche zurückzuhalten; es bilden sich Lachen, selbst kleine Seen, welche jedoch mehr oder minder bald verschwinden. Sind jedoch die Abzugsspalten in das Innere des Gebirges am Grunde der Doline verstopft und verschlämmt, so kann sich das Wasser unter Umständen auch das ganze Jahr hindurch oder ein Teil desselben in der Doline erhalten und wird dadurch zum natürlichen Wasserreservoir für die Bewohner der Umgebung. (Von den Grundwasserdolinen, wie sie Cvijic [12] erwähnt, muß hier abgesehen werden.)* Die Erkenntnis, daß eine solche Verstopfung auch künstlich herbeigeführt werden kann, hat die Karstbewohner um so eher veranlaßt, sich solche Reservoire 'auf diese Weise anzulegen, als hiebei jede größere Erdbewegung und Materialtransportierung entfallen konnte. Es entstanden hiemit die ersten, einfachsten und billigsten Wasserversorgungsanlagen des Karstes, welche heute noch in allen Karstgebieten zahlreich verbreitet sind und * Grundwasserdolinen, also solche, deren tiefster Punkt unter den Grundwasserspiegel reicht, sind äußerst selten auf dem Musterkarst, — ich glaube gar keine, weil das Grundwasser zu tief liegt. Der «See Tiberias» in der Kreuzberghöhle — wie ihn Cvijic anführt —'ist keine Grund-wasserdoline, weil 20 Meter tiefer wieder Wasser fließt und dazwischen trockene Räume sind. heute noch den größten Teil des Viehtränk- und Nutzwassers, sehr oft auch das Koch- und Trinkwasser liefern müssen. Es sind die Karstlachen (Viehlachen), welche slo-venisch „U 1 a k a“, „L o k v a“, „L o k v i c a“, „K a 1“, in der Gegend von Pola-Dignano auch „F o i b e“ heißen. Mit äußerst wenigen Ausnahmen sind alle diese vielen Wasserbecken künstlich angelegt und dementsprechend auch gering dimensioniert; sie sind meist rund bis oval-schüssel-förmig, und wenn sie 500 bis 700 Kubikmeter halten können, gehören sie schon zu den großen ihrer Art. Bei der Anlage wird die Doline erst vom Humus und allen verwesbaren Substanzen gereinigt, allenfalls die Talseite durch Aufdämmung erhöht und auf die Dolinenwände so hoch ein Lehmschlag aufgebracht, als das Wasser späterhin stehen soll. Der Lehmschlag wird auf das innigste verarbeitet und kleingeschlägelter Schotter in den Lehm eingestampft. Fast alle solchen Lokve sind mit Bäumen umpflanzt, manche liegen ganz im Schatten dieser (ein großer Vorteil auf dem baumlosen Karst), manche haben nur einige wenige Bäume, meist Schwarz- oder Silberpappeln, an ihren Rändern stehen. Das Sammelgebiet des Tagwassers für diese Lokve ist die nächste Umgebung, am liebsten wird das Wasser von Wegen und Straßen aufgefangen und eingeleitet, da es auf diesen undurchlässigen Streifen am reichlichsten zufließt und bei den intensiven Regengüssen des Karstgebietes erstaunliche Mengen in sehr kurzer Zeit liefert.* Durch diese Art der Wasserzufuhr werden die Lokve im Laufe der Zeit verschlammt und müssen zeitweise gereinigt werden. Dieser Schlamm ist ein gesuchtes Düngemittel. * Regenmengen von 60 Millimeter in 24 bis 48 Stunden sind gar nicht selten. Der Eintrieb des Viehes schadet der Lehmdecke nicht, diese wird eher noch verdichtet, wie darüber S a f f o r d auch von den Sinkholes (lokve, bezw. Doline) in Tennessee und Kentucky berichtet (vergl. P e n c k [44] 1. c., P. 286, II. Bd.). Das Gleiche galt von den Hirschsuhlen, slov, ,,J e 1 e n i c e“ des Hoch- und Wäldkarstes (Birnbaumer Wald — Schneeberggebiet). In vergangenen Jahrhunderten wurden solche Suhlen in ganz gleicher Weise wie die Lokve angelegt; das Suhlen der Hirsche verdichtete den Lehmschlag immer mehr und mehr; als jedoch nach dem Jahre 1848 das Hochwild in Krain vernichtet wurde, verschwanden auch die „Jelenice“, weil das Wasser langsam den Lehmschlag durchlöcherte, abfloß und der Lehm dann durch Frost aufgezogen wurde; es konnte sich kein Wasser mehr ansammeln; jetzt sind sie nur mehr trockene Dolinen und nur der Name erinnert noch an ihre einstige Bestimmung. Es liegt in der Natur der Sache, daß gerade die Bewohner des wasserarmsten Karstes, jene von Kastua-Klana, die besten Erbauer, solcher Lokve sind. Diese haben auch eine Unterführung der Lokve mit zwei sich senkrecht kreuzenden Luftstollen als Schutz gegen Beschädigungen der Lokve durch Erdbeben oder Krustenbewegungen überhaupt eingeführt; die Zweckmäßigkeit dieser Luftkanäle läßt sich natürlich nicht leicht feststellen, dazu müßten Erdbeben weit häufiger sein. Es ist ja nicht zu leugnen, daß solche Lokve nicht das Ideal einer Wasserversorgung sind; wenn man jedoch sieht, daß vielen Dörfern auf dem Karste selbst dieses primitivste Reservoir fehlt, wenn man sieht, wie die Bewohner für sich und ihr Vieh Wasser zwei und drei Stunden weit herbeischleppen und führen müssen, ein Wasser, welches meist nicht besserer Qualität als das Lokvewasser oder ein solches selbst ist, so kommt man zur Überzeugung, daß fürs erste schon eine solche Lokve ein Segen für die betreffende Gegend wäre. Hat doch auch in wasserreichen Gegenden jedes Dorf seinen „Dorfteich“, um wenigstens bei Feuersbrünsten genügenden Wasservorrat zu haben. Sehr oft sind solche Lokve mit einer Quelle vereint; diese führen recht eigentlich den Namen „K al“ (diminut. „Kalic“). Wie es schon diese Vereinigung zeigt, ist die Quelle nie von besonderer Stärke, oft nur eine periodische, eine „Hungerquelle“. Die der Quelle vorgebaute Lokva ist das Reservoir für das in Regenzeiten reichlicher abfließende Quellwasser. Die Lokva wird also nicht nur durch Tagwasser (in den meisten Fällen wird diesem der Zufluß nicht gewehrt), sondern auch durch Quellwasser gespeist; nur in den seltensten Fällen enthält eine solche Lokva nur Quellwasser allein. Diese Quellen sind, mit nur wenigen Ausnahmen in den Kesseltälern und in der Nähe der Meeresküste, Schicht-quellen und haben meist nur ein unbedeutendes Sammelgebiet; sie stehen jedoch in gar keinem Zusammenhänge mit dem Grundwasser, selbst mit jenem nicht, welches Grund Karstwasser nennt. Eine solche Quelle mit vorgebauter Lokva ist bei Sambije ober dem Rekatale gelegen, deren Wasser aus dem Hangenden des Eozen (Kalkmergelschiefer), welches von den Rudistenkalken der Kreide überlagert wird, kommen. Diese Überlagerung einer jüngeren und undurchlässigen Schichte durch die Kreide ermöglicht auch das Erscheinen einer Schichtquelle in so bedeutender Seehöhe von rund 600 Meter in der Kreide, da ansonsten die normale impermeable Unterlage der Kreidekalke ganz bedeutend tiefer liegt. Hauer (53) beschreibt diese merkwürdige Schichtenstörung, erwähnt jedoch nicht diese Quelle. Das Sammelgebiet dieser Quelle ist ein ganz unbedeutendes. Der Kreidekalk ist vielerorts durch dolomitische Schichten durchbrochen. Diese Dolomite, welche fast gar keine Klüftung haben, sind die Hauptträger dieser Schichtquellen, welche gewöhnlich „Hungerquellen“ sind, weil ihr Sammelgebiet ein sehr geringes ist. Diese dolomitischen Bänke sind ringsum von Kreidekalken umgeben und von der Erdkrume überlagert; da der Dolomit nahezu wasserundurchlässig, weil zu wenig klüftig ist, zirkuliert das eingedrungene Wasser zwischen der Erdkrume oder der sonstigen Bedeckung und dem Hangenden des Dolomits, bis es wieder auf Kreideschichten stößt und dort den gewohnten Weg in die Tiefe nimmt. Wird jedoch das Hangende des Dolomits irgendwo und irgendwie (durch die Terrainkurve oder künstlich) geschnitten, so wird dieses zirkulierende Wasser freigelegt und erscheint als „Hungerquelle“ periodisch mit den Regenzeiten, da alle hier in Betracht kommenden Dolomitbänke eine zu geringe Fläche haben, um ausgedehnte Sammelgebiete darstellen zu können.* Auf die ausgedehnten massigen Dolomitschichten im Karste, welche sehr reichlich wasserführend sind, soll später noch zurückgekommen werden, wenn die Wasserleitungsanlagen zur Besprechung gelangen. (Grund [46] 1. c., P. 172, 173, negiert vollkommen1 den Karstcharakter und die chemische Löslichkeit des Dolomits, während anderseits v. K n e b e 1 [48] 1. c„ P. 24 bis 26, gerade das Gegenteil behauptet und mit den Untersuchungen des Prof. E. v. Gorup-Besanez [54] seine Behauptungen stützt. Auch hier wird die Wahrheit in der Mitte liegen. Ich halte die verschwindend geringe Klüftung der hiesigen Dolomite für die erste und Hauptursache der geringen Korrosion und der reichen Wasserführung dieser Schichten.) * Dieses Wasser ist kein Grundwasser, denn besonders in dem Hoch- und Waldkarst treten diese Hungerquellen häufig und selbst auf ganz isolierten Kegeln und Kuppen auf, z. B. Oberpölland, Tri kalici, Javorquelle, Bisterski pales usw. Die Fassung solcher Hungerquellen und die Aufspeicherung ihrer Gewässer in künstlichen Reservoirs (Zisternen) für ganze Ortschaften wäre ein dankbares Feld für die Wasserversorgung im Karstgebiet; allerdings ist das hydrotechnische Kleinarbeit und in dieser Hinsicht wenig dankbar; wenn man jedoch den angestrebten Zweck hiemit erreicht und den Umständen angepaßt, wird man ihn wohl immer erreichen, so lohnt auch solche Kleinarbeit vollauf und es wird mit wenig Kosten ein Segenswerk geschaffen. Es müssen ja nicht nur Wunderwerke der Technik sein; welche die Wasserfrage auf dem Karste mit lösen helfen sollen.* Daß es sich lohnt, solche Hungerquellen zu fassen und daran selbst größere Reservoirs zu knüpfen, möge ein Beispiel für viele zeigen. Das Dorf V r h liegt auf der Nordlehne des Berges Gradcek, welcher am Südende das Laasertal, ein Karstpolje, abschließt, in 644 Meter Seehöhe; südlich vom Dorfe bei der Dorfkirche St. Thomas befindet sich in 684 Meter Seehöhe auf dem Hange des Gradcek eine kleine Schichtquelle in Dolomitgestein. Die Quelle selbst ist in primitiver Art gefaßt und überwölbt, vor ihr ist eine Lokva als Viehtränklache hergestellt, während die Quelle selbst das Trink- und Nutzwasser liefert oder besser gesagt liefern soll; das Uberfallwasser rinnt in die Viehtränklache, bei Überfluß von dort weiter und versickert nach zwei bis drei Meter Lauf. Bei Regenwetter ist der Wasserreichtum natürlich ein enormer, der jedoch verloren geht, da alles gleich wieder versickert. In den Zeiten der Trockenheit nimmt die Wassermenge täglich mehr und mehr ab und nach sechzigtägiger Trockenheit gibt die Quelle höchstens 0-00185 Sekundenliter oder * Wie z. B. die großen Wasserwerke in Bosnien und in der Herzegowina, die Reservoiranlagen bei Kline und alle anderen Werke dort, — oder die schon durchgeführten und projektierten Wasserleitungen großen Stils in Krain. i6o Liter in 24 Stunden. Das ist eine lächerlich kleine Zahl* So wie diese ist auch eine ununterbrochene Trockenperiode von 60 Tagen als Grenzwert anzusehen. Die Insassen des Dorfes Vrh sind mit ihrem Wasser-bezuge einzig und allein auf diese Quelle angewiesen. Da diese über 500 Meter vom Dorfe entfernt und rund 40 Meter höher als dieses liegt, wird das ganze Bedarfsquantum in kleinen Fässern auf Handwägelchen in das Dorf zugeführt und das Vieh zu der erwähnten Lokva den Berg hinauf zur Tränke getrieben. Nach ungefähr dreißigtägiger Trockenheit gibt die Quelle noch 0-03 Sekundenliter oder 2560 Liter Wasser in 24 Stunden, mit welchem Quantum der Bedarf des Dorfes zur Not im bescheidensten Maße gedeckt ist. Dauert die Trockenheit länger ■— was Regel ist —, so sinkt die Ergiebigkeit der Quelle rapid und ein Gehöft nach dem anderen muß zur Wasserzufuhr aus den Gewässern des Kesseltales von Laas greifen. Mit Ochsengespannen wird das gesamte Trink-, Nutz- und Tränkwasser auf mehrere Kilometer Entfernung zugeführt und mühsam den Berg hinauf in das 100 Meter höher liegende Dorf geschleppt. Das Dorf Vrh hat 22 Hausnummern und 200 Einwohner ; der Bedarf an Nutz-, Trink-, Tränk- und Kochwasser wird mit 50 Liter pro Kopf und Tag, somit 100 Hektoliter pro Tag in Rechnung gestellt, wobei nicht nur auf eine unausbleibliche Vermehrung der Einwohnerzahl, sondern auch auf den Umstand Rücksicht genommen wird, daß bei leichterem Wasserbezuge auch eine Vergrößerung des Wasserbedarfes eintritt. * Sechs und einen halben Liter pro Stunde, gerade genug, um in dieser Zeit einen landesüblichen «Putrih» zu füllen. In solchen Zeiten warten die Weiber die ganze Nacht bei dieser Quelle, um ihre Wasser-schäffer zu füllen. Der bisher beobachtete Höchstbetrag der regenlosen Zeit in hiesiger Gegend beträgt 60 Tage, wonach für ein Wasservorratsquantum von 6000 Hektoliter oder 600 Kubikmeter vorzusorgen wäre. Da jedoch die Quelle noch durch ungefähr 20 bis 30 Tage nach dem letzten ausgiebigen Regen das nötige Trink- und Nutzwasser ergibt, ist nur für die Hälfte des notwendigen Vorrates, d. i. für 3000 Hektoliter gleich 300 Kubikmeter zu sorgen. Nach einem ausgiebigen Regen mit ungefähr 60 Millimeter Niederschlag, wie solche auf dem Krainer Karste nicht selten sind,* ist die Ergiebigkeit der Quelle nahezu unbegrenzt. Wenn ein Sammelgebiet der Quelle von nur einem Hektar Fläche in Rechnung gezogen wird, so ergibt dies schon eine Wassermenge von 600 Kubikmeter; fördert die Quelle nur die Hälfte dieses Quantums zutage, während die andere Hälfte irgend wohin versickert, so genügt dies vollkommen, um das Reservoir von 300 Kubikmeter in einem Tage zu füllen. In diesem Falle liefert die Quelle etwas über drei Sekundenliter, sie ist also immer noch ein bescheidenes Wässerchen. Die Weiterleitung aus dem Reservoir unterscheidet sich durch nichts von einer anderen Wasserleitung. Die Vergrößerung des Reservoirs, die Anbringung und Einstellung von Ventilbrunnen, Hydranten usw. ist lediglich nur eine Geldfrage. * 60 Millimeter Regen in 24 Stunden waren gefallen: im Jahre 1904 an 6 Tagen \ » » 1905 » 3 > > nach den Beobachtungen im Laasertale. » » 1906 »5 » t Dieselbe Regenmenge in 48 Stunden war gefallen: im Jahre 1904 zwölfmal » » 1905 » » » 1906 siebenmal Unter der Voraussetzung der eben beschriebenen Leistungsfähigkeit der Quelle kann die Vergrößerung des Reservoirs getrost bis 600 Kubikmeter und selbst noch etwas darüber hinaus vorgenommen werden. Solche Wasserverhältnisse, doch von verschiedener Intensität findet man im Musterkarst sehr häufig und manchmal hat die Bevölkerung seit langem schon versucht, solche Quellen zu fassen, sie auch gefaßt, der Effekt war jedoch ein geringerer, da auch die gefaßten Quellen in der Trockenheit versiegen. Das Hauptgewicht ist auf die Reservoirs zu legen, welche den Überfluß dieser Quellen aufnehmen und für die Dürre aufspeichern sollen. In diesem Punkte hat die Wasserversorgungsfrage anzusetzen, wenn es sich um schnelle Hilfe für kleine Ortschaften auf möglichst billigem Wege handelt.* Diese Entwicklung aus der Lokva, dem Kal mit der Hungerquelle bis zum Reservoir führt direkt zu den schon in urältester Zeit bekannten und benützten Wasseraufspeicherungsanstalten, .den Zisternen. Ballif (55) sagt in seinem hervorragend interessanten Werke „Die Wasserbauten in Bosnien und der Herzegowina“ : „Die Uferländer des Mittelmeeres sind der klassische Boden der Zisternenbauten“. Je mehr man sich jedoch von diesem Ufer entfernt, desto seltener werden diese Bauten. * Diesen Weg hat auch die schweizerische Regierung eingeschlagen, um die Almen mit Wasser zu versehen, z. B. auf den Genossenschaftsalpen Oberkamor, Kamm, in der Alp, auf den St. Gallischen Alpen, hohe Kasten und Kamor, wo im Jahre 1880 Zisternen mit rund 600 Hektoliter Fassungsraum, mit einem Kostenaufwande von rund 7000 Franken für jede, ausgebaut wurden. (Vergl.: Alpenwirtschaftliche Skizzen aus der Schweiz, von Dr. Hein. Leithe, Agrar. Halbmonatshefte 1907, Nr. 6.) Der Karst selbst ist jedoch nichts anderes als ein «in die Ebene versetztes Hochgebirge» und die jetzt inaugurierte Aktion zur Hebung der Vieh- und Alpwirtschaft wird auch auf das Karstgebiet, und zwar vorerst in der Frage der Wasserversorgung hinüberzugreifen haben. Das hier in Rede stehende Gebiet des Karstes zeigt Zisternenanlagen verhältnismäßig selten, man würde solche Anlagen in Ortschaften häufiger vermuten, im freien Felde findet man sie überhaupt spärlich. In den letzten Jahrzehnten ist es diesbezüglich besser geworden; in manchen Ortschaften hat sich eine fast fieberhafte Zisternenbautätigkeit unter den Dorfbewohnern entwickelt; freilich gab zu solch einer Tätigkeit oft erst eine Feuersbrunst, welche das ganze Dorf eingeäschert hatte, die Veranlassung. Anderseits muß aber anerkannt werden, daß sich die Dörfler in vielen Fällen nur auf sich selbst angewiesen sahen und solche immerhin teure Bauten aus eigener Tasche, ohne fremde Beihilfe, bezahlten, sich infolgedessen nur schwer zu diesen Auslagen entschließen konnten. Die meisten (vorwiegend die älteren) Zisternen zeigen einen runden Querschnitt des Innenraumes und der Mauerung, oft sind sie flaschenförmig mit nach oben verengter Öffnung, auf welcher der Schlußstein aufliegt, der den Brunnenkranz trägt; in diesen Fällen ist der Schlußstein meist ein Monolith; auch der Brunnenkranz ist oft ein solcher. Der Fassungsraum der flaschenförmigen Zisternen ist gering, 20 Kubikmeter kann als Medium gelten. Einzelne zylindrische, oben abgewölbte Zisternen zeigen Kapazitäten bis zu 300 Kubikmeter und gelten mit als die größten. B a 11 i f (55) sagt, daß in der Herzegowina selbst bei den ältesten, aus altchristlicher Zeit und aus noch früheren Jahrhunderten stammenden Zisternen die Grundform immer das Prisma darstellt; diese Form findet man hier selten (vorwiegend nur bei den neueren Bauten dieser Art), woraus sich schließen läßt, daß nicht die mediterrane Zisterne, sondern der nordische Brunnen das Vorbild für die hierländischen Zisternen gab. Von der Bauausführung der älteren Zisternen ist zu erwähnen, daß die Wölbung sehr oft aus Kalktuffstein (lahki kamen) ausgeführt ist, welcher zu diesen Zwecken oft weit herbeigeholt wurde. Die so interessante Bauart in „Crvenica-mörtel“, wie sie B a 11 i f (55) aus der Herzegowina schildert, ist bei den älteren Zisternen nicht zu konstatieren, obgleich zur Hinterfüllung dieser oft Terrarossa-Lehme verwendet wurden. Die modernen Zisternen werden alle mit Anwendung von Portland- und Roman-Zementen gebaut. Die Sammelflächen für die älteren Zisternen, jedoch auch für einen Bruchteil dieser, sind wie für die Lokve die umliegenden Hänge, auch Wege und Straßen. Der Großteil der Zisternen wird heute durch Traufenwasser gespeist; alle Neubauten dieser Art sind nur für diese Wasserzuführung eingerichtet und auch die meisten der älteren wurden in diesem Sinne umgearbeitet, was eben nur in der Nähe der Baulichkeiten möglich war. Auf freiem Felde findet man leider selten Zisternen, hier müssen Lokve als Viehtränke dienen. Für die Beschaffung des Trink- und Nutzwassers in den Ortschaften der Karstgebiete sind die Zisternen von bedeutungsvollstem Werte und werden es auch in Zukunft bleiben, da vielerorts Wasserleitungsanlagen der zu großen Kosten wegen von vornherein ausgeschlossen erscheinen. Die offenen Zisternen (nach Ballif „Tränken“, in Montenegro „Ubli“ genannt) würden in vielen Fällen die Lokve als Viehtränken auf das vorteilhafteste ersetzen. Wie für die Lokve, sind auch für die Zisternen die bedeutendsten Erbauer im Küstenkarste die Kastuaner; sie haben sich gewisse empirische Regeln zurechtgeschnitten und bauen nach diesen die flaschenförmigen und zylindrischen Zisternen. Die Sammelflächen für die Zisternen sind die Dächer der Wohn- und Wirtschaftsgebäude, welche vorwiegend mit den bekannten italienischen Hohlziegeln gedeckt sind. In neuerer Zeit werden diese vielfach durch die modernen Parallelstrangfalzziegel verdrängt, was für die Güte und Dichte der Auffangfläche von großem Vorteile ist. Die Dachauffangfläche eines Gehöftes kann im Mittel mit 200 Quadratmeter angenommen werden. Der monatliche Durchschnitt der Regenmenge beträgt rund ioo Millimeter. Bei 20 Prozent Verlust leitet diese Auffangfläche monatlich 16 Kubikmeter oder 160 Hektoliter in die Zisterne ab. Der Wasserverbrauch eines Gehöftes beträgt rund 250 Liter täglich oder 70 Hektoliter im Monat, es bleiben somit rund 90 Hektoliter Wasser in Vorrat für eine einmonatliche bis vierzigtägige Dürre. Die Kastuaner Zisternenbauer trugen und tragen diesen Verhältnissen Rechnung, indem sie die Zisternen gewöhnlich mit zwei Meter Durchmesser und sechs bis acht Meter Tiefe im Lichten anlegen, einen Fassungsraum von 18 bis 24 Kubikmeter schaffen. Das Wasser hält sich in gut angelegten Zisternen, und eine möglichst reinliche Auffangfläche vorausgesetzt, sehr gut, klar und frisch. Die Temperatur des Wassers in solchen Zisternen übersteigt gewöhnlich nicht um vieles die Jahresmitteltemperatur des betreffenden Ortes, bleibt sehr oft noch unter dieser. Wie eingangs bemerkt, fehlen noch in manchen Ortschaften Zisternen. Eine Förderung der Anlage solcher Wasserversorgungsanstalten erscheint sehr notwendig, doch ist es nicht rätlich, große gemeinschaftliche Zisternen (Dorfzisternen) anzulegen. Ein geeigneterer Weg scheint es zu sein, dem einzelnen Besitzer zu einer „Gehöftzisterne“ durch Subventionierung zu verhelfen, da der einzelne an einem Objekte, welches sein Eigentum ist, mit Liebe hängt, wäh- rend er gemeinsamen Anlagen, selbst wenn sie auch sehr dringenden Bedürfnissen abhelfen, mehr oder weniger interesselos gegenübersteht.* Zu den Gehöftzisternen trägt der betreifende Interessent lieber etwas bei, da die Beitragssumme verhältnismäßig klein ist und in erster Reihe ihm selbst zugute kommt; auch die zukünftige Erhaltung fällt ihm zu und belastet ihn nur unmerklich. Große Zisternen sind an und für sich schwer dicht zu erhalten und wird eine solche gemeinsame Anlage leck, ist nicht nur die Bewohnerschaft ohne Wasser, auch die Reparatur ist ungleich schwerer durchzuführen und die Geldmittel hiezu sind oft nur im Zwangswege zusammenzubringen. Ein besonderes Augenmerk wäre auf „Feldzisternen‘‘ zu richten, diese fehlen nahezu überall. Auf den ausgedehnten Weide- und Waldflächen der Karstgebiete werden solche Anlagen nachgerade zur Notwendigkeit, nicht nur in volkswirtschaftlicher, auch in militärischer Hinsicht und sie werden mit zu den Hauptaufgaben des Meliorationswesens zu zählen sein.** Die technische Ausführung begegnet keinen Schwierigkeiten; ein Abdichten der Regenwasserauffang-fläche erscheint bei den großen Niederschlagsmengen in den Karstgebieten nicht notwendig, selbst wenn man einen Verlustkoeffizienten von 60 Prozent in Rechnung stellt. * In Bosnien und in der Herzegovina wurden vorwiegend nur kleine Zisternen mit 30 bis 150 Kubikmeter Fassungsraum, dafür aber sehr viele angelegt. ** Wie notwendig und segensreich Zisternen auf dem Karste sind, sieht man in der Herzegowina; in altchristlicher Zeit war diese ein blühendes Land mit reicher Viehzucht, welche nur durch viele Zisternen möglich war. Bis nun sind über 700 Ruinen der Zisternen aus jener Zeit aufgedeckt worden. Die jetzige Regierung verfolgt nun den gleichen Weg; vom Jahre 1885 bis 1896 sind 202 neue Zisternen mit einem Fassungsraume von 20,378.000 Liter ausgebaut und 53 Quellen nutzbar gemacht worden. Feldzisternen wären notwendigerweise unter gesetzlichen Schutz und Strafsanktion zu stellen. Einige wenige Orte im Bereiche des Karstes sind so glücklich, Brunnen anlegen zu können; es dürfen jedoch zu dieser Kategorie nicht auch jene gezählt werden, welche so tief oder überhaupt so liegen, daß der Grundwasserspiegel leicht erreicht werden kann. Bei solcher Lage ist die Möglichkeit, Brunnen anlegen zu können, selbstverständlich, solche fallen nicht in den Rahmen dieses Referates, ihre Prämissen, Anlage und Erhaltung sind die gleichen wie in sonstigen Gebieten außerhalb des Karstes. Es handelt sich vielmehr um Brunnenanlagen in solchen Höhen, aus welchen das Erreichen des Grundwasserspiegels von vornherein ausgeschlossen erscheint. Um in dieser Frage eine gewisse Klarheit und Präzisierung zu finden, ist es notwendig, auf die Karstgrundwasserfrage näher einzugehen, da in der Literatur gerade hierin Meinungsverschiedenheiten aufgetaucht sind, welche nicht geeignet erscheinen, die Arbeiten des Hydrotechnikers zu erleichtern, ihn in seinen Voruntersuchungen eher verwirren können und leider wirklich schon vielfach verwirrt haben. Mit vollstem Rechte sagt S u p a n (47)» daß „der Begriff ,Grundwasser“ zu denjenigen gehört, über die in der Literatur die größte Verwirrung herrscht“. Daubree (11) nennt die oberste Grundwasseretage die „phreatische Schichte“, um die Bezeichnung „Grundwasser“ nur für die unterste, auf einer undurchdringlichen Gesteinsschichte aufliegende Etage reserviert zu wissen. Grund (46) führt die Bezeichnung „Karstwasser“ für die Wasser der phreatischen Schichte oder das „Kluftwasser“ Supans (47) ein, rechnet dieses jedoch auch mit zu dem Grundwasser des Karstes. Diese Bereicherung der Nomenklatur durch Grund hat bei den Hydro-technikern des Karstes sowohl in den Entwässerungs- als auch Wasserversorgungsfragen sehr verwirrend gewirkt. Das Grund wasser in Karst gebieten ist nur jene Wasserschichte, welche dem Hangenden der impermeablen Unterlage der durchlässigen Kalke aufliegt. Dies wäre festzuhalten ; denn alles Wasser in den durchlässigen Kalken selbst ist zirkulierendes Kluftwasser, welches sich von den Gewässern der oberirdischen Horizontalentwässerung nur dadurch unterscheidet, daß es in unterirdischen geschlossenen Räumen verschiedenster Größe und Ausdehnung horizontal und vertikal, perennierend und periodisch fließt, bis es endlich den Horizont des Grundwassers erreicht und in dieses übergeht. Für den adriatischen Karst liegt dieser Horizont gewöhnlich sehr tief und ist nur ausnahmsweise zu erreichen. Das zirkulierende Kluftwasser ist jedoch in allen Horizonten verteilt, bildet Flüsse, Bäche, Quellen und Wasser-ansammlungen jeder Art, vom kleinsten Tümpel bis zu den größten seeartigen Reservoirs von vielen tausend Kubikmeter W asservorrat.* * Die Konstatierung des Kluftwassers in irgend einem Horizonte verleitete oft zur Annahme, daß dies Grundwasser sei, weil nicht weiter beachtet wurde, wie und in welchen Horizonten .das Wasser der Umgebung verteilt ist. So kommt es auch, daß die Überschwemmungen in den Kesseltälern Krains dem Überfluten des Grundwassers zugeschrieben werden, was jedoch nicht zutreffen kann, weil die Hohlräume unter den Kesseltälern zu gleicher Zeit leer sind oder einen geringeren Wasserstand zeigen, wie z. B. im Laasertale, wo sehr oft der Wasserspiegel in der Golobinagrotte 5 bis 6 Meter tiefer steht oder überhaupt nicht mehr zu erreichen ist, während das Tal selbst ganz unter Wasser steht. Anderseits gibt aber z. B. der Brunnen im Dorfe Bac im oberen Poik-laufe selbst in der größten Trockenheit noch immer Wasser, obgleich er in 580 Meter Seehöhe liegt, während die Poik selbst bei Zagorje in 550 Meter und bei Parje in 540 Meter Seehöhe ganz trocken ist. Das gleiche Verhältnis zeigt sich auch im Laasertale, wo unterirdische Reservoire 8 bis 9 Meter höher liegen als der oberirdische Flußlauf und dieser sowie seine unterirdischen Höhlungen ganz trocken liegen, während Mitteilungen des Musealvereines für Krain. Jahrg. XX, H. IV, V, VI. 11 Durch das Anfahren solcher Kluftwasseradern und Behälter ist eine ausgiebige Wasserversorgung ermöglicht. Hieher gehören auch die „Grundwasserdolinen“ Cvijic’ (12) (1. c., P. 21). Ballif (55) (1. c., P. 82, I. T.) erwähnt mehrere Wasserversorgungsanlagen, welche durch Benützung des Kluftwassers in Betrieb gesetzt wurden und sagt, daß nur durch genaue Beobachtungen und Forschungen, nicht aber durch aufs Geratewohl unternommene Bohrungen oder das Abteufen von Schächten zum Ziele, das heißt zur genauen Feststellung der unterirdischen Wasserläufe gelangt werden kann. Hierin liegt der Schwerpunkt der ganzen Frage. Die Höhlenforschung in den Karstgebieten, welche vor Jahren einen so guten Anlauf genommen und schöne Resultate gezeitigt hat, ist merklich abgeflaut und nur mehr dem Privatfleiße überlassen.* Nicht zum letzten haben die falschen Auffassungen in der Grundwasserfrage diesen Rückgang mitverschuldet. Die Höhlenforschung -— nicht nur als ein Teil der geographischen Wissenschaft, sondern als ein integrierendes ersterwähnte Reservoire voll Wasser sind. Das Gleiche gilt von dem früher erwähnten «See Tiberias» in der Kreuzberghöhle. Der Grundwasserspiegel kann allerdings auch in mehreren Horizonten auftreten, gleichsam «gebrochen» sein, wie z. B. im Osten von Schleswig-Holstein. Der dortige undurchlässige Untergrund, ein Geschiebemergel, erscheint durch Drift und Inlandseis sehr gefaltet und in verschiedene Horizonte gehoben, der Grundwasserspiegel ist dieser Faltung angepaßt und es ist echtes Grundwasser, weil die darunterliegende Schichte undurchlässig und unter dieser Schichte überhaupt kein Wasser mehr ist. (Vergl. Haas, Quellenkunde, Leipzig, J. J. Weber, 1895.) * Vergl. «Globus», Bd. 89, Nr. 10; «Jahrbuch der Weltreisen und geogr. Forschungen», VI. Jahrg., 1907; «Laibacher Zeitung» verschiedene Jahrgänge; die Publikationen der Sektion Küstenland des D. u. Ö. Alpenvereines, des Triester Tourenklubs, des Vereines «Hades» in Triest, des Vereines deutscher Touristen in Brünn und vieler Einzelforscher in der Tagesliteratur. hervorragendes Hilfsmittel des Meliorationswesens im besonderen — wird wieder kräftigst einzusetzen haben, um die vielen Fragen der subterranen Hydrographie einer Lösung näher zu bringen. Kartographische Aufnahmen werden uns die unterirdische Wasserzirkulation vor Augen .führen und es ermöglichen, auch die Kluftwässer der Wasserversorgung in den Karstgebieten dienstbar zu machen. Von dieser Art der Wasserversorgung wird noch manch schöner Erfolg zu erhoffen sein. Wie schon früher erwähnt, ist der Dolomit in den Karstgebieten quellenbildend und -fördernd. Tritt dieses Gestein in großer räumlicher Ausdehnung und Massigkeit auf, so ist die oberirdische Entwässerung oft in einer ganz bedeutenden Mächtigkeit entwickelt, es bilden sich sozusagen Oasen mitten in der Karstlandschaft und der Wasserreichtum dieser erlaubt die Anlage großartiger W asserleitun gen zur Versorgung der Ortschaften, oft ganzer Gemeinden, mit dem nötigen Wasser sowie die Leitung der nötigen Wassermassen auf große Entfernungen bis in das Herz der ödesten Karstgebiete. Wo solch subaerische Wasservorräte in der Natur vorhanden sind, wird die Wasserversorgungsfrage auf dem Karste nur mehr zur Geld- und rein technischen Frage. Die Durchführung solcher Anlagen unterscheidet sich in nichts von den Wasserleitungsanlagen anderer Gebiete; eine Besprechung dieser würde nicht mehr in den Rahmen dieses Referates fallen. Bedeutende Wasserhältigkeit findet man auch oft in den der Kreide schalenförmig aufgelagerten Schichten der Tertiärbildungen (Neogen, Eozen usw.). Auch diese können den Grund zur Anlage bedeutenderer Wasserleitungen geben und für diese das Urreservoir bilden. Wie schon eingangs erwähnt, ist bei jeder Wasserleitungsanlage — besonders jedoch bei solchen in den Karst- gebieten — darauf Bedacht zu nehmen, daß der Wasserverbrauch nicht nur relativ mit der A^ermehrung der Bevölkerung, sondern auch absolut, durch den leichteren Wasserbezug — sehr plötzlich und in oft ungeahnter Weise steigt. Dies muß nun ganz besonders dann in Betracht gezogen werden, wenn eine der aufgelagerten tertiären Schichten als Sammelgebiet für die Wasserleitungsanlage gefaßt werden soll, weil diese auflagernden Schalen sehr oft nur von geringer Flächenausdehnung sind, ein kleines Sammelgebiet darstellen, in welches die Tagwässer der umliegenden Karsthänge einströmen und aufgespeichert werden. Diese natürlichen Reservoirs erweisen sich nach Anlage der Leitung oft als zu wenig ergiebig; tritt dann auch noch der Umstand hinzu, daß die umliegenden Hänge durch die Karstaufforstungsarbeiten in Bestand gebracht und bewaldet werden, so sinkt die Zufuhr der Tagwässer bedeutend, da dem Walde bekanntlich eine ganz eminent wasserhaltende Kraft innewohnt und anderseits sein Verdunstungsvermögen ein sehr großes ist.* Das Zusammenwirken solcher Umstände kann verursachen, daß eine Wasserleitung in kurzer Zeit den Anforderungen nicht mehr genügt und die Bewohner des betreffenden Ortes wenigstens teilweise wieder zu ihren alten Hilfsmitteln greifen müssen. Die Wasserversorgung auf dem Karste würde nach dem Vorhergesagten nachstehende Postulate zu erfüllen oder das schon Begonnene weiter durchzuführen und auszubauen haben: * In Markirchen im Elsaß beobachtete man, daß sich im dortigen Stadtwalde die Ergiebigkeit der Quellen nach Aufforstungen mit Fichten bedeutend verminderte. (Vergl. «Öst. Forst- und Jagdzeitung» vom 5. April 1907, Nr. 14 [1266].) Das Gleiche beobachtet man bei dem Dorfe Grafenbrunn auf der Poik nach Aufforstungen mit Schwarzkiefer. Vergl. auch den Artikel «Das Schwinden des Wassers in den oberen Bodenschichten» von Schiller-Tietz in der «Öst. Forst- und Jagdzeitung» vom 30. August 1907, Nr. 35 (1287). 1. ) Die Verbesserung, Vergrößerung der schon vorhandenen und die Neuanlage von „Lokven“ (Karstlachen) als Viehtränke und Dorfteich, zur Wasserentnahme bei Feuersbrünsten, als Nutzwasserreservoir usw. in den Dörfern selbst. Verbesserung oder Neuanlage von „Lokven“ auf den Feld- und Weidefluren, wo solche notwendig. Hiebei handelt es sich in erster Reihe um solche Fälle, in welchen schnell und mit geringen Mitteln geholfen werden soll. 2. ) Die Fassung von „Hungerquellen“, Aufspeicherung des Wassers dieser in gebauten Reservoirs und Weiterführung durch Wasserleitungen oder Pumpen dort, wo die Quelle nicht gar zu ärmlich ist und es sich vorwiegend nur um kleinere Ortschaften handelt. (Bedacht auf Wasserverschwendung!) 3. ) Die Anlage von „Zisternen“ in den Dörfern mit Speisung durch Traufenwasser, und zwar nicht als eine große Dorfzisterne, sondern als kleinere „Gehöftzisternen“ in größerer Zahl. Die Anlage von „Feldzisternen“ mit Speisung durch das auf dem natürlichen Boden abfließende Tagwasser. Gesetzlicher Schutz mit Strafsanktion; Zisternenordnung. 4. ) Erweiterung der „Höhlenforschung“ zum Studium der Karsthydrographie unter der Leitung des Staates und mit staatlichen Mitteln. Verarbeitung der Ergebnisse dieser Forschungen zum Zwecke der Wasserversorgung für größere und kleinere Ortschaften. Die Anlagen größerer Wasserleitungen mit dem Wasserbezug aus reichhaltigen natürlichen Wasseransammlungen fallen schon aus dem Rahmen der Karstfragen. Alle diese Meliorationsanlagen sind nicht nur von großer wirtschaftlicher, sondern auch von erhöhter militärischer Bedeutung in der wasserlosen Wüste des Karstes, weswegen sie immer und in erster Reihe unter das besondere Augen- merk der staatlichen Verwaltung gestellt werden und von dieser die werktätigste Unterstützung erhalten müssen.* Der Karst selbst bietet so kümmerliche und ärmliche Existenzbedingungen, daß sich seine Bewohner nie und nimmer zu einer groß angelegten Lösung der Wasserfrage auf dem Karste aus eigener Kraft werden aufschwingen können. Literaturverzeichnis. X. a) Schmidt, «Untersuchungen über die silurische Formation von Esth-land, Livland und Ösel». Dorpat 1857. b) Eichwald, «Bulletin de la Société des natur, de Moscou». Tom. 5/27. 2. Mušketou, «Physikalische Geographie», Tom. II (russisch). 3. 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Besiegelt mit den Siegeln: 1. des Ausstellers Vetters Her-mans des Czobelsperger, 2. seines Eidams Ludweigs von lg, 3. Fridleins des Harrer vom Prum. Orig. Perg. — Drei anhangende Siegel, 2. beschädigt. Wißgrill, Schauplatz I} 231 Regest. — Richter, Die F. v. A. 674. cit. 273 1401 Jänner io (am mantag nach der heyligen dreyer kunigtag). Ändenl von Apholter und Margret seine Frau beurkunden, daß ihnen herr Jörg von Awersperg io Huben versetzt hat tim 200 guidein ducaten, einlösbar 14 Tuge vor oder nach sand Jergentag. Acht Huben sind gelegen zu Amansdorff, auf der einen ist gesessen Maren, auf der andern Gerse, auf der dritten Radel, auf der vierten Crise, auf der fünften Jacob, auf der sechsten Kusman, auf der siebenten Märt des Kus-mans sun, auf der achten Peter; zwei Huben sind gelegen zu Radendorff, auf der einen ist gesessen Jarney des Brate sun, auf der andern Gregor Colen. Besiegelt mit dem Siegel des Ausstellers. Orig. Perg. — Das Siegel fehlt. 1 Vergl. diese Zeitschrift XVIII. Jahrg., 108—187; XIX. Jahrg , 37^-58 und 99—140. 274 14-01 April 28 (des pfincztags nach sand Jörgentag). Jörg von Awrsperg versetzt seines eigenen Gutes 6 Huben zu Hagenpiich gelegen, auf der einen ist gesessen Mathe, auf der andern Steffan, auf der dritten Martin, auf der vierten Mixe, auf der fünften Clemen, auf der sechsten Thomas, Nikiein dem Mangespurger und seinen Erben um 200 güldein guter wolgewegner dukaten, einlösbar 14 Tage vor sand Jörgentag. Besiegelt mit den Siegeln: 1. des Ausstellers, 2. Ostermanns von Stain vicztumb in Krain, 3. Hansen des stat-schreiber ze Laybach. Orig. P'erg. — Drei anhangende Siegel. 275 1401 April 28 (des pfintags nach sand Jörgentag). Nikel der Mangespurger beurkundet, daß ihm der erber vest ritter herr Jörg von Awrsperg versetzt hat um 200 guidein guter dukaten 6 Htiben, die gelegen sind zu Hagenpuch, attf der einen ist gesessen Mathe, auf der andern Steffan, azif der dritten Martin, auf der vierten Mixe, auf der fünften Clemen, auf der sechsten Thomas, einlösbar 14 Tage vor sand Jörgentag. Wer auch, das sew die obgenanten güter in zwain jaren von uns nicht losten, so schullen sy uns ires guts mer sacz tun umb die obgenanten 200 guidein, daran uns genügt; täten sew des nicht, so schullen sew uns unsers gelts anverziehen ausrichten. Besiegelt mit dem Siegel des Ausstellers. Orig. Perg. — Testamentslibell Fol. iooa. — Anhangendes Siegel. Richter, die F. v. A. 6j6 eil. 276 1401 Oktober ij (an sand Colmanstag) Wien. Herzog Wilhelm von Österreich beurkundet, das wir unseren getreun lieben Jörgen von Awrsperg unserm ritter für sein jargelt benennet haben 200 guidein ze geben jerichleich, die weil er unser diener ist, die im unser kamermaister, wer der ye dann wirdt, aus unser kamer zu vier Zeiten im jar, zu yeder quattember 50 guidein, vor menikleich sol richten, doch uncz an unser widerruffen. Der Herzog erteilt seinem Kamermeister einen diesbezüglichen Auftrag. Besiegelt mit dem Siegel des Ausstellers. Am unteren Rande steht von anderer Hand: dominus dux per Hadrianum Liendl. Orig. Perg. — Testamentslibell Fol. 103 b. — An Pergamentstreifen anhangendes Wappensiegel von rotem Wachse in ungefärbter Schale (Sava, Fig. 36f — Indorsat: Ain geschefftbrief von hertzog Wilhalm von Österreich, das er hern Jorgen von Awrsperg j erlichen sein jargelt IIC gülden zu geben schefft, anno 1401. Wißgrill, Schauplatz I, 22g cit. — Richter, Die F. v. A. 6j6 cit. — Radies, Herbard VIII. 23 cit. 277 14.02 Mai 7 (des nasten suntags nach dem auffarttag). Janso des Mulner sun von Puebersach Vlreichs aydem von Polan und seine Frau verkaufen zu rechtem Kaufrecht zwei Äcker, die zu Puebersach gelegen sind allernächst pei hern Petern des pharrer ze Gonwicz echker und die emaln Suppan Mert daselbs umb ain genanten czins innegehabt hat, Chfmczen hern Jorgen des capplan ze Gonwicz an der vest hold und dessen Frau um 6 Mark guter Wiener Pfen. unter der Bedingung, daß diese dem erbern Hainreichen dem Awer, dessen Frazi und ihren Erben von den genannten zweien Äckern alljährlich zu sand Merteinstag 80 czins phenning und zwen cappaün und sust chain dinst nicht mer reichen sollen. Besiegelt mit dem Siegel: i. Hainreichs des Awer. Orig. Perg, — Testamentslibell Fol. 108 a. — Anhangendes Siegel. 278 1402 Jtmi 4 (des nächsten suntags nach sand Era- semstag). Hertel der Rewtenberger beurkundet, daß er seine Hausfrau Erentrawten Dietegens des trukchseczen von Emerberg sailigen tochter ihr Heiratgut lazit des dai'über ausgestellten Heiratbriefes, gezveist hat. Besiegelt mit den Siegeln: 1. des Ausstellers, der 2. den erbern seinen besundern freunt den Pöpplein von Weitenstain seines gnedigen herrn von Cili hoffmaister, j. seinen besundern lieben freunt Diepolten den Awersperger um die Besiegelung bat. Orig. Perg. — Drei anhangende Siegel. 279 1402 August 8 (am eritag vor sand Laurenczentag). Nikel von Mangespurg beurkundet, daß herr Jörg von Awersperg seiner Tochter Änndlein Nikleins des alten Tra-chenberger wirtin, ihren Erben und ihm versetzt hat eine Hube zu Gabrowik gelegen, auf welcher Michel gesessen ist, um go guidein guter ducaten, ablösbar 14. Tage vor sand Jörgen-tag. Besiegelt mit den Siegeln: 1. des Ausstellers, 2. seines Schwagers Osterman von Stain vicztum in Krain. Orig. Perg. — Kopialbuch Fol. qi a bis q2 b. — Zwei anhangende Siegel. — Durch Einschnitt kassiert. Dimilz, Urkundenregesten aus dem gräflich Auerspergschen Archive zu Auersperg in den «Mitteilungen des historischen Vereins für Krain», 1865, 3 n° 3 Regest. 280 1402 September 22 (des nasten freytags nach sand Matheustag). Hanns Schönberger, Jorg Awersperger und Rudolff der Pilchgraczer erklären, daß sie dem erbern mann Philippen dem Werdnekker und dessen Erben 200 march guter Schilling Venediger munzz schiddig sind, rückzahlbar am nächsten sand Matheustag. Besiegelt mit den Siegeln der Aussteller. Orig. Perg. — Drei anhangende Siegel. — Durch Einschnitt kassiert. 281 1403 Februar 2 (an unser frauentag der Liechtmess). Hanns der Schonnberger und seine Frau beurkunden, daß die erbern ihre öhaim her Rudolff der Pilchgreczer und her Jorg der Awrsperger die Bürgschaft übernommen haben gegen den erbern ihren ohaim Fridreichen den Lindekcher für 100 guidein. Besiegelt mit den Siegeln: 1. des Ausstellers, der 2. den erbern seinen guten Freund Sweykchern den Seidenberger imi die Besiegehtng bat. Orig. Perg. — Beide Siegel fehlen. 282 1403 April 2p (des nächsten suntags nach sand Jorgentag). Mix vom Newnhaws der Jünger Jorgens sun von der Alben verkauft mit Zustimmung seiner Verwandten dem erbern vesten ritter hern seinem ohain harrn Hanssen von Stiegberg für ein freies Eigen das Dorf Chosiack, das gelegen ist an dem obern Charst in Bresewiczer pharr, das 11 hueben sind, mit Leuten, Gütern, allen Rechten, mit dem Gerichte ausge-nomen den töd allain, mit dem Zehend — dem Pfarrer gebührt von diesen Huben der qrtes1 — um 400 rnarck Schilling Venediger mims. Besiegelt mit den Siegeln: 1. des Ausstellers, 2. der erbern man Perchtoldenn von der Dürr die czeit purck-graff zu Los, 3. Hanssen des Engersdorffer. Orig. Perg. — Drei anhangende Siegel. 283 1403 September 21 (am Tage des heiligen Matthäus Apostels und Evangelisten) Ostrožac. Richter Smolac tmd die Gemeinde Ostrožac beurkunden, daß zu ihnen gekommen sind die achtbaren Männer einerseits Herr Mavr Pfarrer zu Ostrožac, Juraj Priester zu Obrovo und Juraj Priester zu Medved, Brüder der Bniderschaft der heiligen Katharina zu Ostrožac, anderseits der edle Mann knez Ivanič Čavski. Beide Parteien erklärten im Gemeinderathause vor dem Gerichte, daß die genannten Brüder einen Hof samt dem Garten, gelegen zu Ostrožac, welchen Dujam MilosviS der Bruderschaft der hl. Katharina zu Eigentum ve7'machte, dem 1 So Original. Die Stelle qrtes könnte nach einer freundlichen Mitteilung des Herrn Hofrates v. Luschin ein Maß betreffen. Wahrscheinlicher ist jedoch nach seiner Meinung darunter eine Abgabe gemeint, denn bei Du Cange findet sich eine solche unter quarta, ferner unter quartesima und quartesis mit gleichen Bedeutungen. Mitteilungen des Musealvereines für Krain. Jahrg. XX, H. IV, V, VI. knez Ivanis um eine gezvisse Summe verkauft hatten. Diesem Hofe benachbart waren von der einen Seite Vlk ZeleznoviC, von der andern der Stadtzveg, von der dritten Jwraj Priester zu Medved und von der vierten gegen die Matter der Garten dieses Hofes mid der angehängte Garten unten, Nachbar dieses Gartens ist der Garten Brajsin. Zur Verwaltung dieses Hofes wurden mit beiderseitiger Einzvilligung bestellt die Meierknechte und Verwalter; der erste Verzvalter war Paval Priester, Kaplan des Herrn Mavr, der zweite war Vlatko der Schreiber, Ratko Mizeric, Brajsa, Dapsa, Gal, Bürger von Ostrozac. Siegler: die Gemeinde von Ostrozac. Orig. Perg. — An violetter Seidenschnur anhangendes Siegel beschädigt. — Glagolitische Urkunde. Schumi, Eine glagolitische Urkunde des Archivs im Schlosse Auersperg im Archiv für Heimatskunde, II. Bd., 108—iio in Transkription. 284 14.03. Eine Verschreibung von Eberharten von Landtrop Burgern zu Laybach und von Agnes seiner Wirtin, daß sy Herrn Jorgen von Auersperg auf 8 Jahr einen Widerkhauf der 3 Hueben und ainer Mühl zu Igg, der 2 Hueben zu Igdorf und einer Hueben zu Stein und die Mühl in der Eytsch gelegen von ihm erkhaufft, gegeben und verschriben haben. Testamentslibell Fol. 110 a. 285 1403. Georg von Auersperg verkauft u??i 80 Mark Huben zu Igg. Richter, Die F. v. A. 676 cit. 286 1403 August 28 (an sand Augustintag) Wien. Herzog Wilhelm von Österreich beurkundet, daß sein Getreuer Hertel der Rawttenberger weilent Peters des Rawttenberger kinder gerhab vor krankhait dieselb kinder nach iren notdurften auf dem rechten in unsrer schrann und anderswo nicht mag verantwurten, deshalb erlaubt der Herzog, das ain yegleicher, wer der ist, den derselb Hertel der Rawttenberger mit disem unserm brief darczu schiket und schaffet, die vorgenant kinder auf dem rechten und an aller stat wol verantwurtten, versprechen und vertreten und tun und lassen von iren wegen mag und so], als ob der vorgenant ir gerhab daselbs gegenwurtikleich were, alslang uncz das die egenant kinder zu iren beschaiden jaren körnend ungeverleich. Besiegelt mit dem Siegel des Ausstellers. Am unteren Rande steht von anderer Hand: dominus dux per Poppenperger camera-rium suum. Orig. Perg. — An Pergamentstreifen anhangendes Wappensiegel von rotem Wachse in tmgefärbter Schale (Sava, Fig.göJ. — Indorsat: Von hertzog Wilhalm von Österreich ain brief, das Hertl von Rewttennberg als gerhab Petter von Rewttennberg kinder vor krankait yr notturft im rechten der schrang und an andern enden nit selbs vertretten und verant-wurten, sunder ain andern an seiner stat schigken und verordnen mag. Dimitz, Regesten 3 n° 4 Regest. 287 1405. Diepold von Auersperg versetzt an Martin von Zobelsberg 6 Huben um yo Mark Venediger Schilling. Richter, Die F. y. A. ögo cit. 288 1406 April 1, Udine. Patriarch Anton von Aquileia belelmt seinen getreuen Lehensmann den edlen Nicolaus, welcher von adelichem stamen Graysi von Liechtenberg geborn, und dessen Bruder und Vetter die edlen Johan und Erasm von Liechtenberg mit den von jenem und seinen Vorfahren innegehabten Aquileischen Lehens-gütem. Diese waren: das Schloß Liechtenberg mit allen Zugehörungen, 2 Huben und ein halbes Kaufrechts Eigentum in Saiffridsoll, 4 Huben und eine Mühle in Gestietz, in Lupinitz 2 Huben, in Snaydenberg 1 Hube, in Wilpurchgschieß / Hube, in Apholter 1 Hube, in Schwainperg j Huben und den Zehent, in Woditz 1 Hube, in Fresaw 1 Hube, am sand Jorgenperg 2 Huben, in Printzkha 1 Hube, in Erlaw j Huben und ein Weinberg, in Goticz 4 Huben und eine Fischweide, in Glogouitz 12* i Hube und i Mühle, in der Auen und bei sand Merthen den Zehent, in Phileperg "] Huben. Die Urkunde war besiegelt mit dem Siegel des Ausstellers. Pap. Kopie, Mitte des 16. Jahrh. — Indorsat: Verdolmetschung des lateinischen Lechenbriefs mit n° 5 bezaichent. 289 14.06 Juli 27 (am eritag nach sand Margretentag). Hertel von Reutenberch und Erentrawt seine Gemahlin versetzen ihres eigenen Gutes 3 Huben, eine ist gelegen zu der chlain Wresawsikchz, auf welcher Juri gesessen ist, die beiden andern zu der Dobraw, auf welchen Crise und Mixe gesessen sind, dem erbern man Eberharten von Landtropp purger zu Laybach und Agnesen seiner Frau um 48 march Schilling und 92 Schilling Wenediger Schilling, ablösbar alljährlich 14 Tage vor oder nach sand Michelstag. Besiegelt mit den Siegeln: 1. des Ausstellers, 2. Jorgens des Mavilischz dye czeit richter zu Laybach. Orig. Perg. — Zwei anhangende Siegel. 290 1406 September 2g (an sand Michahelstag). Hanns Osselniker verkauft für rechtes, lediges und eigen Gut eine Hube, die gelegen ist ze Herczogspach in Harlander pfarr, auf welcher Thometz gesessen ist, der Frau Eisbett herrn Wylhalms von Awrsperg sailgen wittib und Herword ihrem Sohn um 40 march schillinger an tzwo march Schilling. Besiegelt mit den Siegeln: 1. des Ausstellers Freundes Erhards des Pawer von Yeg, 2. seines Vetters Fridleins des Harrer Hannsen des Harrer sun. Orig. Perg. — Zwei anhangende Siegel. Richter, Die F. v. A. 688 cit. = Radies, Herbard VIII. 30 cit. 291 1406. Eisbet von Auersperg kauft eine Hube in Krainwart oder Kravat. Richter, Die F. v. A. 688 cit. 292 14-06 Dezember 2 (an phincztag nach sand Andreastag des zwelfboten) Cilli. Herman graf ze Cili und in dem Seger der reich Dalmatien Croacien und windischer land ban etc. beurkundet, daß der ehnvürdige Herr Abt Albrecht zu Sittich tmd sein Getreuer Jorg der Awrsperger einen Hintergang getan haben und hinder uns gangen sein als hinder ainen gemaynen spruchman und freuntlichen berichter umb all krieg, anvell, stöss, misshellung, vordrung, Zuspruch und ansprach, wie sich die zwischen in, irn helffern und dienern vergangen und gehandelt haben uncz auf heutigen tag, also was wir darumb zwischen in sprechen und ausrichten werden, das si das genczlich steet halden und dabey beieiben sullen und auch dawider nymer getun weder mit Worten noch mit werchen in dhainerlay weis an geverd, als auch das di hindergangbrief aigenlich lautend und begreiffend, die uns baid tail darumb geben haben. Und also sprechen wir des ersten, das si ze baiderseit umb all vergangen- sach, wie sich die zwischen in gehandelt haben uncz auf heutigen tag, für sich all ir freund, helffer und diener gut freund sein sullen ungeverlich. Wir sprechen auch, das Jorg der Awrsperger dem vorgenanten abbt und seinem gotshaus des viechs, das er im genomen hat und das noch da ist, 132 haubt chlains viechs unverzogenlich widertun sol und ob er in seiner oder seiner gesellen gewalt icht anderr hab mer ervarn mag, was das wer, das des abbts und seins gotshaus gewesen ist, die sol er auch dem abbt getreulich und furderlich widertün ungeverlich. Auch sprechen wir von der scheden wegen, di der Awrsperger dem vorgenanten abbt und seinem gotshaus getan hat, das der Awrsperger oder sein erben dem abbt, seinem gotshaus und dem convent für diseiben scheden 200 markch wienner phenning geben und ausrichten sullen; und sullen si in desselben gelts ioo markch wienner phenning geben und bezalln auf di nagstkunftigen phingsten an verziehen und an widerred und di andern ioo markch sullen si in auch geben und beczallen auf sand Jorgentag darnach schieristkunftig auch an verziehen an widerred und an geverd. Und darzü sprechen wir umb das, das der Awrsperger wider den abbt und sein gotshaus getan hat, das wir darumb den Awrsperger in unser erber pessrung nemen sullen und wellen und sol er uns auch darumb laisten in unsern turn gen Flednik hiezwischen uncz auf weichnachten schieristkunftig, darinn er dann in unserr pessrung ligen sol, uncz das den abbt an der pessrung benügen wirdet, wolt aber dann der abbt ze swer darinne sein, so sol di hörung von der pessrung wegen an uns gesteen. Auch von der czwayer dorffer wegen ze Stocheinsdorf und ze Dorleiten, di des gotshaus ze Sittich sein und die sich der Awrsperger under-wunden hett. Von der vogtey wegen, die er darauf hat, sprechen wir, das der abbt, der convent und das gotshaus ze Sittich bey denselben dorffern beieiben sullen an irrung in aller der mas als das von alter herkomen ist. Auch als der Oberhaimer und der Pertl, di des vorgenanten abbts diener gewesen sind, Pawln den Glogowiczer gevangen haben, der des Awrsperger diener ist, darinn aber der abbt widerred hat, das das an sein willen vnd wissen beschehen sey, sprechen wir, das der abbt dieselben, den Oberhaimer und den Pertlein und auch ir gesellen, di dabey gewesen sind, furbas mer in sein kloster nicht lassen noch si nymer zu dienern aufnemen sol. Item als auch sich der abbt unsern herren n. den fürsten von Österreich über den Awrsperger beklagt hat, sprechen wir, das der abbt denselben unsern herren zu erkennen geben sol, das er mit dem Awrsperger bericht worden sey, daran in und sein gotshaus wol benüge, und sol di genanten unser herren bitten und sein vermugen darinne tön getreulich und an geverd, damit si von des handeis wegen nicht ungnad zu im haben, ausgenomen umb den hengst, der des Pertlein gewesen ist und den man ze Schonn-berg in des Verweser von Laybach botschaft genomen hat und den der abbt demselben des verweser boten gelihen hett und umb zwo höben ze Schachmansdorf bey sand Veit gelegen, di Herman der Glogowiczer dem abbt und seinem gotshaus an recht vor hat und darumb im der abbt zü-gesprochen hat noch vor ee, denn er des Awrsperger diener worden ist, umb diseiben vorgenanten zway stukch haben wir nicht ausgesprochen und sind auch die vorgenanten baid tail umb diseiben zway stukch hinder uns nicht gangen. Besiegelt mit dem angedrukten insigel des Ausstellers. Orig. Pap. sehr beschädigt. — Rückwärts auf gedrücktes Siegel unter der Papierdecke. 293 1407 Juni 3 (des suntags nach sand Erasemtag) Cilli. Herman graf ze Cili und in dem Seger etc. gibt bekannt, daß die erbern Diepolt der Awrsperger und Herwort der Awrsperger dessen Vetter mit ihm einen Hof, einen Weingarten und ein Bergrecht zu Pletriach gelegen, welche jährlich mit dem Bergrechte zusammen 186 ember Weins bringen, für ein Bergrecht in dem Waczer perg, 4 Huben in dem Tal und 3 Huben zu Pirk gelegen, welche jährlich samt dem Bergrechte 193 ember Weins dienen, ausgewechselt haben, bestimmt für des Ausstellers neunstift Pletriach. Besiegelt mit dem Siegel des Ausstellers. Orig. Perg. — Anhangendes Siegel. Wißgrill, Schauplatz I, 236 Regest. — Richter, Die F. v. A. 688 cit. — Dimitz, Regesten 3 n° g Regest. 294 1407 Juni ip (an suntag nach sand Veitstag) Wien. Herzog Leopold IV.von Österreich beurkundet für sich, seine Brüder und Vetter, daß zu ihm die erber Elspet die Awrs-pergerin seiner Gemahlin Hofmeisterin gekommen sei mit der Bitte, ihr und ihrem Sohne Herwarten nachfolgende von ihm zu Lehen herstammende Güter zu vei'leihen, nämlich 6 Huben zu dem Gal, j Huben zu der Dürre, j Huben zu Ragacz, 2 Huben in der Salein, / Mühle in der Aisch, 2 Mühlen in der Salein, 7 Huben zu Leupoglaw, den Zehend zu Gal, zu Schriel, zu dem Ragacz, zu der Dürre, zu Araichekg und zu dem Seinegg, den Hof am Buglag, 5 Huben zu Jedresperg, das Kameramt in Kärnten, Krain und an der Marich, den Zehent zu Salnicz, zu dem Gricz, zu dem Tal, zu Gesies, zu Altendorff, zu Krisinberg mit wein und traid, den Zehent zu Sagrad ob dem Weg von 11 Huben, zu dem Glonig von 6 Huben, zu Ober Polan von 14. Huben, in der Polan von 6 Hziben, einen Hof und j Huben zu Puch. Der Herzog belehnt nun auch im Namen seiner Brüder und Vetter die Auers-pergerin, ihren Sohn und ihre Erben mit diesen Gütern. Besiegelt mit dem Siegel des Ausstellers. Am unteren Rande steht von anderer Hand: dominus dux per se. Orig. Perg. — Kopialbuch Fol. ioga bis 110 a. — Testamentslibell Fol. 100 a. — Das Siegel fehlt. — Indorsat: Ain lehen prief von herzog Leupolten herzogen von Ostereich Steir Kherenten und Crain grafen zu Tirol an Elspetten Auersperg seiner genaden gemahl hofmaistrin und jeren son Herwartten lautundt. 140J. n<> 3. Wißgrill, Schauplatz I, 232 Regest. — Richter, die F. v. A. 688 cit. = Radies, Herbard. VIII. cit. — Dimitz, Regesten 3 n° 6 Regest. 295 14.08 Juni 20 (am initichen vor Achaci). Fridel der Harrer Hensleins des Harrer sun und Andel seine Frau verkaufen eine Hube zu Pirkch gelegen in Yger pharr, auf welcher Gregor gesessen ist, Diepolten von Awers-perg und seinen Erben um 20 march phening Schilling. Besiegelt mit den Siegeln der erbern herren : 1. Wlfings des Glogowiczer pharrer zu sand Kanczian, 2. Fridleins des Harrer des Ausstellers Vetters, 3. Erharts des Pawer von Yg. Orig. Perg. — Drei anhangende Siegel. Dimitz, Regesten 4 n° 7 Regest. 296 140 8. Forma confraternitatis seu participationis omnium bonorum spiri-tualium, quae fiunt in ordine cisterciensi domino Diepoldo Auersperger eiusque conthorali concessa. Testamentslibell Fol. 40 a. 297 140p März 7 (an pfingstag vor dem sontag so man singet Oculi in der fasten) Wien. Herzog Ernst von Österreich beurkundet, daß nachfolgende Personen seiner ve7rstorbenen Frau Herzogin Viriden die nachbenannten Güter versetzt hatten: die erbare Elspeth weylend Wilhalms des Auersperg wittib 2 Huben und einen Zehent zu dem Kal, zu Herzogenbach j Huben, zu Prunn eine Hube, an der Slybinz eine Hube und zu Worbrach eine Hibe für 500 ß; Cathrey weilland Franz des Reitenbergs witib und Wilhelm ihr Sohn zu Hönigstein tmd zu Wagstorf 7 Huben, zu Ügels-pach einen Hof, zu Ausenzental eine Hibe, zu Trobel 5 Huben und eine Mühle, zu Tribsdorf 2 Huben, zu Wütendorf 4 Huben, zu Langenbach eine Hube für 400 ß; Diepold von Auersperg die halbe Maut an der Räschitz für 100 fis pfening. Der Herzog Ernst und seine Brüder treten nun ab diese nach dem Tode der Herzogin an sie gefallene Güter an ihren Getreuen Hanns von Winden, ihren Ritter und Diener, in anbetracht der durch lange Zeit ihnen erwiesenen tretien Dienste und von sonderen gnaden und an seinen jahrsoldt desselben sazes, was uns des zu unsern teill angebiret und unter dem Vorbehalte der Wiedereinlösung seitens der erwähnten Personen. Besiegelt war die Urkunde mit dein Siegel des Ausstellers. Pap. Kopie des /7. Jahrh. — Testamentslibell Fol. ioqb. Richter, Die F. v. A. 688 cit. = Radies, Herba rd VITT. 31 cit. 298 140p Mai 28 (Eritag zu Pfingsten) Wien. Herzog- Leopold IV. von Österreich gibt seine Einwilligung zur Ablösung der in n° 2QJ genannten Güter, welche Elisabeth von Auersperg seiner seligen Frau versetzt und welche Herzog Ernst Hans von Winden überlassen hatte. Diese Güter löste Elisabeth von Auersperg von ihrem Sohne Hans von Winden um 233 Pfund und 80 Denar Wiener Münze ab. Richter, Die F. v. A. 68g cit. = Radies, Herbard VIII. 31 cit. 299 14.09. Ein Vergleich und Tausch- oderTodtbrüf über einen Schuldbrüf, der verlohrn ist worden, per 200 March gueter Wiener Pfenning von Abbten und Convent zu Sittich denen von Auersperg verfertigt und gegeben. Darbey die von dem Abbt und Convent daselbst gegebne Quittung per bezalt und empfangene Geltspension, so zu st. Jorgenaltar daselbst in dem Gottshaus Sittich von denen von Auersperg wegen Verrichtung der jährlichen Seelenmees gestifft worden. Testamentslibell Fol. 144 a. 300 140p. Diepold von Auersperg vertauscht 6 Huben gegen einen Waldstrich an den erbern Ritter Mathes von Zobelsperg und dessen Hausfrau Gertraud und alle ihre Erben, wie die genannten Huben vorhin teils seine Pfandschaft gewesen. Wifigrill, Schauplatz I, 237 Regest. 301 1411 März 5 (an phineztag in der vasten nach dem suntag so man singet Invocavit). Erhärt der Oberdorffer und seine Frau verkaufen dem edeln vesten ritter hern Dypoltten dem Chaczenstainer und dessen Hausfrau ihr rechtes Eigen 40 phening gelts, die gelegen sint auf einem akker in des Kaczenstainer guet und ist gelegen in der Chremppelhueb in der Katewl gegen der kirchen über, wo Ulreich in der Leytten gesessen ist, um 4 Pfund guter Wiener Pfen.; von diesem Acker dient, der die Chremppelhueb inne hat, jährlich zu sand Michelstag 40 Wiener Pfen. Besiegelt mit dem Siegel des Ausstellers. Orig. Perg. — Anhangendes Siegel. 302 1411 August 10 (an sand Laurencientag martyris) geben zu Nuwemburg an dem Rine in Brysgow. Herzog Friedrich IV. von Österreich beurkundet, daß seine Brüder weiland Herzog Leopold IV. und Herzog Ernst ihrerseits ledig gesagt haben laut den Urkunden der erbern lieben getruwen Elisabethen von Aursperg die ihnen zugefallenen Anteile an den Gütern, welche ihrer Mutter der Herzogin Viridis verpfändet wurden. Herzog Friedrich sagt nun der genannten Auerspergerin wegen der ihm und seinen Brüdern erwiesenen treuen Dienste auch den seinigen Anteil an jenen Güteni genczlich und urberlich ledig. Besiegelt mit dem Siegel des Ausstellers. Orig. Perg. — Testamentslibell Fol. 116 a. — An Pergamentstreifen anhangendes Wappensiegel von rotem Wachse in ungefärbter Schale (Sava, Fig. 68) beschädigt. — Indorsat: Ain brief laut von hertzog Fridreichen von Österreich , das er fraun Elizabethen von Awrsperg alle gueter, die weilnt seiner muetter fraun Viridis hertzogin zu Österreich gestanden und phant gewesen sind, solcher phantschaft derselben gueter ledig gesagt hat. Wißgrill, Schauplatz I, 232 Regest. — Richter, Die F. v. A. 689 cit. 30B if.12 Juni 16 (des nächsten phincztags nach sand Veytstag). Nielas der Reichenburger, Hanns der Reichenburger sein sun und Appollonia die Reichenburgerin vergleichen sich betreffs aller Ansprüche und Forderungen, die sie hincz frauen Anna Jorgen des Fewstriczer wirtin gehabt haben, um eine an diese ausgezahlte Geldsumme. Auch so seid wir ir abgetreten der 100 phunt phenning, die ir die Helffenberger schuldig sein nach laut des briefs, den si von inn hat, und die sullen ir genczleich gevallen. Auch umb die ioo phunt phenning, die si Hennslein dem Jungen Trachenberger sälig sol gelihen haben, darin sol wir sey ungeirret lassen. Besiegelt mit den Siegeln: i. Nielas des Reichenburger; sein Sohn Hanns der Reichenburger und Appollonia die Reichenburgerin baten um die Besiegelung die erbern 2. Nielas den Windischgreczer und 3. Oswald den Sturm. Orig. Perg. — Drei anhangende Siegel, i. und j. beschädigt. Dimitz, Regesten 4 n° 8 Regest. 304 1412 November ij (des süntags nach des heiling sand Mertentag). Dieppolt von Ausperg verkauft für eigen Gut die halben Acker, die da Martcho des Chudemissel purger zu Laibach gewesen sind und die vom Aussteller ze lehen sind und auch ihm mit den rechten ledig warden sein und gelegen sind pei der Hergruben vor Laibach zu nächst der Strassen als man reidt zu der Saw und pei des Drescher akcher, dem erbern man Hainreichen dem Chaltenperger zu Laibach und seiner Hausfrau um an zwo 30 markch phenning Schillingen Besiegelt mit dem Siegel des Ausstellers. Orig. Perg. — Anhangendes Siegel. — Durch Einschnitt kassiert. 305 1413 November 11 (an sand Mertentag). Jorg der Awersperger erklärt für sich und seine Muhme Andlein Hannsen des Schonberger saligen tochter, als ihr Gerhab, daß sie beide ihrer Muhme Frau Marigreten Hannsen des Schonberger saligen swester Sigmund des Wolfsawer elichew wirtin schulden 200 Pfand guter Wiener Pfen. rückzahlbar am nächsten sand Ulreichstag. Besiegelt mit den Siegeln: 1. des Ausstellers; er und Andel baten 2. den erbern weisen riter heren Diepoltten Kaczenstainer um die Besiegelung. Orig. Perg. — Zwei anhangende Siegel. — Durch Einschnitt kassiert. 306 1414 Februar 12 (an mantag vor sand Valentinstag). Hanns Pogner purger ze Laybach und Anna seine Frau beurkunden, daß genannter Hanns Pogner und maister Andre Pogner purger ze Laybach Tiepolten Auersperger mit dem Rechten zugesprochen haben um an zwo 30 march schiling und ihm die anpehabt haben nach laut der vom Gericht ausgestellten pehabtbrief und daß sie deshalt vom Gerichte verwiesen wurden auf 2 Huben zu lg, auf derer einen gesessen sind Jarne und Martin, auf der andern der Capitell. Während Tiepolt von der Frau Vrslen des genanten Andre Pogner wirtin um die schuldigen 14 Mark die letztere Hube ablöste, gibt Hanns Pogner die Hube, auf welcher Jerne und Martin sitzen, dem erbern Herbarten Auersperger um 14 Mark Schil. abzulösen. Besiegelt mit den Siegeln der erbern 1. Pangretz Messerer richter, 2. Thomas Werder purger zu Laybach. Orig. Perg. — Testamentslibell Fol. 115a. — Zwei anhangende Siegel. 307 1414 Juni 3 (am erichtag vor gotsleichnamstag) Neustadt. Herzog Ernst von Österreich beurkundet, daß die erbar Elisabeth die Aurspergerin, Hofmeisterin seiner Gemahlin, mit der Bitte gekommen ist, ihr die ererbten Güter, welche herzogliche Lehen sind, zu verleihen. Der Herzog verleiht ihr und ihren Erben in seinem und seines Bruders Namen nachfolgende Lehen: 6 Huben zue dem Gail, 3 Huben das der Dürr, j Huben zum Rogatz, 2 Huben in der Salein, eine Mühle in der Eysch, 2 Mühlen in der Salein, 7 Huben zum Lipogla, j Huben datz sant Paul, 3 Heben datz Dobraun, 2 Heben an der Saw ; den Zehent zum Gail, zue Schbreil, zue dem Rogatz, zue der Dürr, zu Araichekh und zue Salneckh; einen Hof am Puglach, 3 Heben zu Yedresperg; das Kammer amt in Kärnten, Krain und ati der Mark; den Zehent zu Salwitz, zu dem Gritz, zue dem Tall, zu Gschieschs, zu Alttendorff, zum Grisinperg mit wein und traidt; den Zehent zu Sagrad ob dem weg von 11 Hieben, zue dem Glinig, von 6 Huben, zu Ober Polan1 von 14 Huben, zu Nider Polan1 von 6 Huben, einen Hof und 3 Huben zue Puech. Besiegelt war die Urkunde mit dem Siegel des Ausstellers. Pap. Kopie des ausgehenden 16. Jahrh. Wißgrill, Schauplatz I, 232 Regest. — Richter, Die F. v. A. 68g cii. = Radies, Herbai'd VIII. 26 und 31 cit. 308 1413 Juni 4 (am eritag vor sand Preyms und Feli- cianstag). Fridreich der Harrer und Anna seine Flau verkaufen ihres eigenen Gutes eine Hube gelegen ze Pierck, auf welcher 1 Spätere Randnotiz; Neydek. Pereczgesessen ist, der Bruderschaft zu sandjohans geinLocznyk und dem Janes von den chlain Locznyk und Martin von den chlain Grades, dy zeit czechmaster der egenant pruder-schaft, und allen gegenwärtigen und zukünftigen Brüdern um 24. marck schillinger phening und um i gülden. Besiegelt mit den Siegeln: i. des Ausstellers Vaters Hansen des Harrer, 2. Michelen des Chrunbachs. Orig. Perg. — Testamentslibell Fol. 26b. — Beide Siegel fehlen. 309 /y/7 Dezember 6 (des montags an sand Niclastag). Margreth Hannsen des Zobelsperger Hausfrau vergleicht sich hinsichtlich aller Forderungen und Ansprüche, die sie gehabt hat zu dem edlen vesten ritter hern Jorigen von Awrs-perg und hincz junkfraun Annen seiner muemen Hannsen des Schönnberger saligen tochter von der varunden hab wegen, die weilent ihr Mann Hanns Gail saliger in der vesten Schönn-berg hat gelassen und der sich der benant her Jorig als ain gerhab hat underbunden, derart, daß sie dafür der Auersperger hat ausgericht und versorgt ioo Pfund guter Wiener Pfen. Besiegelt mit den Siegeln der erbern und weysen I. Herman des Zobelsperger die zeit purkgraff ze Orttennekg, 2. Wilhalm des Gümppeller die zeit richter in der Reyffnicz; Hanns Zobelsperger erklärt, daß seine Hausfrau Margreth mit seiner Ziistimmung die vorgenannt tayding getan hat und zu diesem gezeugnuss bat er 3. seinen Vater Hainreichen den Zobelsperger um die Besiegelung. Orig. Perg. — Testamentslibell Fol. 104a. — Zwei anhangende Siegel, 1. fehlt. Richter, Die F. v. A. 676 cit. 310 jy/7 Dezember ij (an montag Lucie) Laibach. Lewttell Julbekch des edelen herren hern Vlreichs Schenkchen von Ostrawitz verbeser in Chrain beurkundet, daß Hainreich Chaltenperger heute vor ihm und dem Gerichte hintz Diepolten Auersperger umb das er edier vor der stat ze Laybach gelegen von im chauft hat umb an zway dreissig phunt Wienner phenning den ersten Tag geklagt hat, weil ihm der Auersperger weder den Kauf richtigmachen noch das Geld zurückgeben will. Dem Kläger wird der endhafte Tag über 4 Wochen erteilt. Orig. Pap. — Rückwärts auf gedrücktes Siegel von grünem Wachse, die Papier decke ist abgesprungen. — Indorsat: Caltenperg schol gesten auf mitvasten. 311 1418 Jänner p (des mitichen vor der heiligen drein chunigen tag). Margret hem Jorgen selig von Awersperg tachter und Chunrats hern Gotharts von Kreyg suns Hausfrau entsagt auf Rat ihrer Freunde und mit Zustimmung ihres Gemahls Chunrats von Kreyg für sich und ihre Erben gegenüber ihren Vettern hern Hewarten und Tywalten den Awerspergern und dereti Erben, das sun sind, dem väterlichen Erbe, jedem Erbteil, den sie oder ihre Erben zu jenen haben, und allen gegenwärtigen und zukünftigen Besitzungen ihrer Vetter, wofür sie von ihren Vettern 94.7 guidein in der Art erhielt, daß sie 400 phunt Wyenner phenning von jenen beiden gemeinschaftlich bekam und daß ihr der restliche Betrag von ihrem Vetter hern Herwarten allein ausbezahlt wurde. Die Ausstellerin und ihre Erben dürfen nun gegen ihre Vetter oder deren Erben keinen Anspruch erheben; wenn jedoch diese oder deren Söhne ohne Erben sterben, müssen Margret und ihre Erbat die ihr von den Vettern als Heimsteuer gegebenen 400 Pfund iviederum in gleichen Erbteil hinterlegen. Die Ausstellerin und ihre Erben sollen mit ihrer Muhme und deren Erben den gleichen Erbteil haben; mir der Brief, den Margret von ihrem Vetter hern Herwarten hat und der um Glogawicz lautet, soll noch weiter in Kraft bleiben. Besiegelt mit den Siegeln der edeln: t. der Ausstellerin Oheims hern Jorgen des Gredenegker, 2. ihres Schwagers Hainreichs des Erolczhaim, 3. ihres Gemahls Schwagers hern Vlreichs des Schenkchen von Osterwicz hauptman in Chrain. Orig. Perg. — Zwei anhangende Siegel, 2. fehlt. Wißgrill, Schauplatz I, 230 und V, 280 Regesten. 312 14.18 März ij (des pfincztags vor dem heyligen palmtag in der vasten). Elspet die Awerspergerin verkauft mit Einwilligung ihres Grundherrn des erbern Petern des Veyertager dieczeit stat-richter in der Newnstat .? Pfund Wiener Pfen. jährlich zu Grundrecht auf ihrem Haus gelegen zu der Newnstat in der Newnkiricher strazz zenachst Stephan des Stainpacher haus und anderthalb zenachst . . d auf der Grueb seligen sun haus, wovon man jährlich im voraus 12 Wiener Pfen. zu Grundrecht dient, um 16 Pfund Wiener Pfen. dem beschayden Jacoben Achaczen des Fragner sun; jene 2 Pfund Pfen. soll sie ihm an sand Jorgentag und sand Michelstag darreichen als anders dinsts und uberczins recht ist in der Newnstat und der lande Ostereich und Steyer recht und gewonhait. Besiegelt mit den Siegeln: 1. der Ausstellerin, sie bat 2. ihren Grundherrn Petern den Veyertager dieczeit statrichter in der Newnstat, das er der sach geczeug ist, um die Besiegelung. Orig. Perg. — Zwei anhangende Siegel, i. beschädigt. Richter, Die F. v. A. 68g cit. 313 1418 Juli 18 (an mantag vor sand Maria Magdalentag) Graz. Andre Chrabastorffer verweser ze Grecz beurkundet, daß Hanns der Chaczenstainer heute ihm und dem Rechte zu Graz zum viertenmal hat melden und beruffen lassen, daß er in offener Schranne schon drei Rechtstage hat melden und be- 1 1 Unleserliches Wort wegen der Nässe. ruffen lassen, ob jemand brief oder insigel von seinem verstorbenen Vater hern Rudolfen dem Chaczenstainer und von seinem verstorbenen Vetter hern Rudolfen dem Chaczenstainer seins enn prüder hinsichtlich der Geltschuld oder einer andern Forderung besitzt, um von ihm eingelöst zu werden. Da niemand einen Schuldbrief anmeldete, werden hiemit von den er-bern herren, rittern und chnechten alle etwa vorkommenden auf die genannten Chaczenstainer lautenden Schuldurkunden für kraftlos erklärt. Besiegelt mit dem Siegel des Ausstellers. Orig. Perg. — Rückwärts auf ge drückt es Siegel fehlt. 314 1418 Juni 27 (am montag nach dem sunewenttag) Laibach. Lewtel Julwekch des edlen hern hernVlreichs Schenkchen von Osterwitz Verweser in Krain beurhindet, daß vormals zwi-schen Dieppolt des Awspcrger und Hainreichs des Chaltenperger purger zu Laibach vor dem Rechte verlassen wurde ivegen der Acker bei der Hergruben vor der stat zu Laibach gelegen, welche Hainreich vom Dieppolten gekauft hat um an zwo 30 markch Schilling. Die Gerechtmachung dieser Acker ist durch beiderseitiges Uberei7ikommen bis zum heutigen Tage verschoben worden, an welchem Dieppolt Ausperger dem genannten Hainreichen vor dem Aussteller, dem Rechte und den Landleuten verspricht, ihm die obige Verkaufs summe für die Äcker bis zzim sand Mertentag auszuzahlen, worüber jedem Teil ein Zeugbrief ausgestellt wird. Besiegelt mit dem Siegel des Ausstellers. Orig. Pap. — Rückwärts auf gedrücktes Siegel von grünem Wachse, beschädigt. Dimitz, Regesten 4 n° q Regest, 315 1418 November 14 (an montag nach Martini) Laibach. Leuttll Julbech des edlen herren herren Vlreichs Schenchen von Osterbicz Verweser in Krain beurkundet, daß Hainreich Chalttenperger Bürger in Laibach heute vor ihm mid dem Mitteilungen des Musealvereines für Krain. Jahrg. XX, H. IV, V, VI. 13 Recht den ersten Tag geklagt hat hincz Dieppoltten Auers-perger, weil ihm dieser laut des gerichtlichen Zeugbriefes 28 Mark Schil. schuldet und ihm dieselben an sand Mertentag nicht auszahlte. Dem Kläger wird über 4 Wochen ein endhafter Tag erteilt. Besiegelt vom Aussteller. Zwei Orig. Pap. — Rückwärts aufgedrückte Siegel von grünem Wachse. Dimitz, Regesten 4 n° 10 und 11 Regesten. 316 14.18 November 14 (an montag nach Martini) Laibach. Leutteil Julbech des edlen herren hern Vlreichs Schenchen von Osterbicz Verweser in Krain befiehlt Dieppolten Auers-perger, daß er im nächsten halbe?i Hoftaiding Hainreichen Chalttenperger Bürger zu Laibach die schuldigen 28 Mark Schil. ausrichte, sonst müsse er nach 4. Wochen zu endhaftem Tag erscheinen. Besiegelt vom Aussteller. Orig. Pap. — Rückwärts aufgedrücktes Siegel von grünem Wachse. — Wasserzeichen: Keinz, Die Wasserzeichen des XIV. Jahrhunderts in Handschriften der k. bayer. Hof u. Staatsbibliothek (Abhandlungen der philosophischphilologischen Klasse der königl. bayerischen Akademie der Wissenschaften, 20. Bd. iSqy) Pig.SSS• Dimitz, Regesten 4 n° 12 Regest. 317 1418. Ein Gewaltsamb Achazen Pramberger und seiner Schwester Agnes an Sigmunden Rettweger wegen Einbringung einer Erbschaft gegeben. 318 141p April 6 (an phineztag nach dem suntag Judica in der vasten) Leoben. Herzog Ernst von Österreich vernahm, daß sein Getreuer Jorg Awrsperger seinen Getreue7i Wilhalm Sniczenpawmer und n. dem Krumpach in der Landschranne zu Laibach mit dem Recht zusprach umb weld gelegen ob lg, die da gemayn und sein Grund sind. Er befiehlt seinem Getreuen Vlreichen Schenkchen von Osterwicz Hauptmann in Krain, die weiteren Verhöre und die Fällung des Rechtsspruches bis zu seiner Ankunft in das Land aufzuschieben und dem Auersperger den Befehl zu erteilen, das er die leut, die dieselben weld vor genuczet und ir waiden und gesuch da gehabt haben, bis zu seiner Entscheidung daran nicht hindert. Besiegelt mit dem Siegel des Ausstellers. Am unteren Rande steht von anderer Hand: dominus dux in consilio. Orig. Pap. — Tcstamenlslibell Pol. 27 a. — Rückwärts auf gedrücktes Wappeiisiegel unter Papierdecke. fSava, Fig. 6p,J — Indorsat: a) Litera Chrum-berch Snizenpemer. 15. Jahrh. b) Erzhörzog Ernst zu Österreich stöllt die verrere Handlung in Landtsrechten zwischen Georgen Auersperger, Wilhalmen Schnizenpämer und dem Khrumpach wegen der Wälder ob Jg schwebendt bis auf dero ins Landt Ankhonft ein. anno 1419, n° 114. 16. Jahrh. 319 1419 April 19 (des mittichen vor sand Jorgentag). Hans Chalbel und Gretel seine Hausfrau bekennen, daß sie dem erbern Chunraten dem Pucher und dessen Erben oder, wem er schafft, schuldig sind i6xf Mark Wiener Pfen. oder muncz, die do gib und geng ist in dem land ze Steyr, wofür sie ihm jährlich an sand Michelstag 18 emper most aus ihrem Weingarten und Bergrecht reichen sollen, welche Gabe bei der Tilgung der Schuld, die 14 Tage vor sand Jorgentag rückzahlbar ist, außer Kraft tritt. Besiegelt mit den Siegeln der edlen und vesten hern: 1. Andre von Sussenhaim, 2. Hansen von Sussenhaim. Orig. Perg. — Zwei anhangende Siegel. — Durch Einschnitt kassiert. 320 141p Juni 24 (an sand Johannstag cze subenten). Jorig Mindorffer gibt seiner Frau Kathrein Sygmundts des Hamtschacher swester 200 phunt ghter Wienner phenning zur rechten Widerlegung ihrer Heimsteuer im Betrage von 100 phundt phenning, die er erhalten hat, und verweist sie für diese Summe auf alle seine Güter. Von den obigen 200 Pfund Pfen. gibt der Aussteller seiner Fratt 100 Pfund guter Wien. Pfen. zur rechten Morgengabe. Besiegelt mit den Siegeln: 1. des Ausstellers, welcher die erbergen 2. seinen Vetter Jörgen den 13* Mindorffer die zeit purkgraf zum Costell, 3. Hansen den Lozznitczer die zeit purkgraf ze Rohatczs um die Besiegelung bat. Orig. Perg. — Drei dnhangende Siegel, 2. und 3. besckädigt. 321 14.1p Juli 2g (an sand Jacobstag in dem snethe). Diepolt von Awersperg verleiht in seinem und seiner Vetter Namen dem erbern Mattessen Sneyder purger ze Laibach, Kattrein seiner wirtynne und allen sein erben sun und töchtern zu rechtem Lehen die Acker — es waren 6 Joch — genannt zu dem Schilt, welche früher Thömel der Golt-smett von des Ausstellers Vorfahren zu Lehen führte und welche gelegen seint für der statt zu Laibach hinder der Helgruben und zwischen den czwehen strosen, die da gehen zu der Saw. Besiegelt mit dem Siegel des Ausstellers. Orig. Perg. — Testa?nentslibell Fol. 102b. — Anhangendes Siegel. Richter, Die F. v. A. 690 cit. 322 141p November jj (an montag nach Martini) Laibach. Lewtell Julbekch des edlen herren hern Vlreichs Schenkchen von Osterwitz Verweser in Krain beurkundet, daß Hainreich Chaltenperger Bürger zu Laibach vor ihm tmd dem Recht heute seiften zweiten und endhaften Tag hat anpehabt Diepolten dem Auersperger wegen 28 Pfund Wiener Pfen. laut des gerichtlichen Zeugbriefes und des frehvillig verfaßten Schuldbriefes. Er gibt dem Kläger als Boten mit auf sein Gut Merchlen Hainreichs Liechtenberger seligen sun seines herren diener, der ihn von seinem Gut ausrichten soll. Orig. Pap. — Rückwärts auf gedrücktes Siegel von. grünem Wachse. Dimitz, Regesten 4 n° 13 Regest. 323 1420 März 28 (des phincztags nach Judica in der vasten). Hainreich Chaltenperger Bürger zu Laibach bestätigt den Empfang über 11 gute gülden von hern Dieppolten dem Awrsperger von den schuldigen 18 Mark Schil. Siegler: der Aussteller. Orig. Pap. — Vorne auf gedrücktes Petschaft. 324 1420 Juni 2p (an sand Peter und sand Paulstag) Neustadt. Herzog Ernst von Österreich beurkundet für sich und seinen Bruder Herzog Friedrich IV., daß er dem römischen Kaiser gegen die imgläubigen Böhmen Hilfe leisten will, und befiehlt seinem Bruder, daß dieser, falls er aus dem Kriegszuge nicht lebend zurückkehre, der Hofmeisterin seiner Gemahlin der erbern Elsbeth von Awrsperg wegen der treuen Dienstleistung innerhalb Jahresfrist 300 Pfund Wiener Pfen. auszahle. Am unteren Rande stand: Datum per se ipsum. Presentatum domine ducisse. Kopialbuch Fol. 112 a bis 113 a. — Indorsat lautete: Diser brief lautt von herzog Ernsten ertzhertzog zu Österreich, das er trauen Elspeten von Awrsperg, die auf die zeit seiner fürstlichen gnaden gemahel ertz-hertzogin zu Österreich etc. hofmaisterin gewest ist, umb ir dienst IIIo Wiener phening zu geben und ausgerichten verschriben hat. Wißgrill, Schauplatz I, 232 Regest mit der falschen Jahreszahl 14.18. — Richter, Die F. v. A. 68g cit. = Radies, Herbará VIII. 31 cit. 325 1420 Oktober 3 (die quinta mensis octobris) datum in Nova civitate. Georius de Stubay, rector ecclesie sancti Martini in Aych Aquil. dioc., befiehlt dem venerabili viro domino Marino vicario jener Kirche, daß er den honorabilem virum dominum Lucam de Krainburga presbyterum, der durch den nobilem et strenuum virum Herwordum Awrsperger als Patron für die Kapelle sancti Petri de Glogowicz präsentiert wurde, in seinem Namen investiert. Besiegelt war sub impressione sig-neti des Ausstellers, proprio pro tune sigillo carente. Inseriert in 1420 Oktober 20. — Kopialbuch Fol. 123 a bis 126 a. 326 14-20 Oktober 20 (indictione XIII., die vicesimo mensis octobris, hora quasi vesperarum, pontificatus sanctissimi in Christo patris et domino nostri domini Martini divina providentia pape quinti anno tercio) acta sunt in capella sancti Petri in Glogowicz. Fridricus de Greiffenberg clericus Salczburgensis dioc. publicus imperiali auctoritate notarius bestätigt, daß dominus Lucas honorabili viro domino Marino vicario in Aych daselbst die Urkunde n° 325 vorwies und ihn um die Investitur ersuchte, welchem Ansrichen dieser nachkam. Zeugen: presentibus hono-rabili viro domino Nicolao vicario in Craxschen ac honestis viris Herwordo castellano in Glogowicz et Alberto dicto Stern familiari capitanei Carniole armigeris, Heranando sutore et Gregorio villanis in Glogowicz predicte Aquil. dioc. pluribus-que aliis fide dignis testibus. Orig. Perg. — Kopialbuch Fol. 125 a bis 126 a. — Notarialszeicheii. 327 1420 November 21 (des phincztags vor sand Kathreintag). Prymos Lantman weylent richter in der Newenstat verweist seine Frau Anna die Kerspergerinn für ihre rechte Morgengabe — nämlich für 73 marg Schilling Vrigawller münz und für 20 marg Schilling — welche er zu ihrer pessrung gab, auf folgende Güter, die von ihm oder seinen Erben gegen die gleiche Summe oder ander gut münz dafür, dy gib und geb dy czeit ist im land und ze gleichen wexsel alzvil pringt. Der Aussteller verweist seine Frau auf die Huben zu Dwlach, auf welchen Thomas, Martin, Jure und Krissan gesessen sind, gelegen in Guttenwerder pharr; auf eine Hube zu der Awen bei Neydek, worauf Erko gesessen ist; auf eine Hube zu dem Langenacker, worauf Mixe gesessen ist; auf eine Hube zu Staindorff unter Hophenbach, woi-auf Suppan Juri gesessen ist; auf eine Hube in der Prygkin gegen dem Lug über, worauf Jacob gesessen ist; auf einen Zehent, der dint hirs und har zway tayl inzenemen ze Erlach und ze Swysitschdorff und ze Kersteten gelegen in Honig- Stainer pharr. Besiegelt mit den Siegeln: i. des Ausstellers, der die edlen seine Gevatter 2. Nicklassen den Plasel, 3. Josten den Vaysten um die Besiegelung bat. Orig. Perg. — Drei anhangende Siegel. 328 1420. Eine Quittung von Wülffing Vngnad an die Frau Elspet von Auersperg lautendt umb Bezallung III ungrich und Ducaten Gulden. Testamentslibell Fol. m a. M 329 1421 März 13 (des phincztags vor domine ne longe in der vasten). Primos Lantman weylent richter ze Rudollffswerd verweist seine Frau Anna dy Kerspergerinn für ihr verdientes Gut, nämlich für 40 marg Schilling, welche Summe herr Herwart der Awersperger ihm auszahlte, weil sich des Ausstellers Frau um diesen und dessen Frau verdient hat, auf sein Haus von i1ji Hofstatt gelegen in der Newenstat ezwi-schen Marinns saligen weylent richter doselbs und Mathe des Welycz haus. Das Haus kann jederzeit gegen die gleiche Summe eingelöst werden. Besiegelt mit den Siegeln: 1. des Ausstellers, der 2. den edlen seinen Gevatter Nikiassen den Plasel um die Besiegelung bat. Orig. Perg. — Beide Siegel fehlen. 330 1421 Mai 26 (an montag nach goczleichnamstag). Lewtel Julbekch des edlen herren Vlreichs Schenkchen von Österwicz Verweser in Krain beurkundet, daß her Herwart Awersperger. anstatt Frau Elspeten seiner Mutter als ihr Anwalt heute vor dem Recht den zweiten und endhaften Tag geklagt hat hincz hern Hannsen Pernegker, umb das er ir nicht losung stat tun wil an dem haus Rukchenstain mit aller czuegehorung, das er in saczweyse inne hat von Hannsen dem Rewtenberger irs brüders sun seligen als der saczbrif laut, den er darumb hat, und darumb er nu mit dem rechten zuegesprochen hat anstat seiner genanten muter als der czeugbrif laut, den er von gericht hat. Da enkegen der genant her Hanns Pernegker heut zu endhaftem tag in antwurt kam mit seinem vorsprechen und bracht für ain spruchbrif, der da laut, das zwischen sein und fraun Katrein hern Friczens Rewtenberger seligen witib gesprochen warden ist, das sy sich gegen einander verbrieft und verpunten habent, das er ir an dem genanten haus Rukchenstain losung stat ze tun nach laut des saczbrifs, der darumb wer, da der spruchbrif aufweist. Und sprach: seyt er sich gegen fraun Katrein hern Friczens Rewtenberger witib verbrieft und verpunten hiet losung stat ze tun nach laut seins spruchbrifs und das in ir gewalt funden hiet, der wer er losung schuldig stat ze tun und nicht hern Herwarten noch seiner mueter fraun Elspeten und wer in auch nicht schuldig darumb ze verantwurten. Da enkegen kom her Herwart mit seinem vorsprechen und sprach: seyt des Pernegker spruchbrif lautet und nemleich inne hat ain saczbrif, der da laut auf das genant haus Rukchenstain, derselb saczbrif ehern her für und wurd gehört und geschech hinnach, was recht wer. Da enkegen der Pernegker sprach: er west chainen saczbrif, den er inne hiet, damit er hern Herwarten Awers-perger und seiner mueter schuldig wer losung ze tun nach laut seins spruchbrifs, und wer in auch chain schuldig für ze bringen. Da enkegen aber her Herwart sprach: es wer ain saczbrif, der da lautet von Hannsen Rewtenberger, des gesiecht und nächster erib sein mueter frau Elspet und er weren, und derselb saczbrif wer vor dem durleuchtigen hochgeparn fürsten herezog Ernsten erezherezogen cze Östereich etc. und sein reten gehört und furbracht worden und den hiet der genant her Hanns Pernnegker inne und den precht er auch heut pilleich her für, das der gehört wurde, und geschech dann, was recht wer. Und ob er das indert widersprech oder in laugen wer, das er den nicht hiet, so czug er es an in selben, das er den inne hiet, und wolt er den nicht herfur-bringen, oder sich aber darumb nicht gerecht machen, das er in nicht hiet, so hiet er anstat seiner mueter behabt, und geb ym des behabbrif. Und da cham her Hanns Pernegker aber für und wolt sich des nicht gerecht machen, und bracht den saczbrif für gericht, darczu in her Herwart mit notteding pracht, das er den furbracht und das der gehört ward, und der da laut von Hannsen Rewtenberger frau Elspeten bruder sun und sein erben umb zwelif hundert phunt wyenner phenning, das er da für sein weib fraun Margreten auf das genant haus Rukchenstain mit aller czuegehorung umb ir margengab und haimsteuer geweist hat, und darauf er und sein erben losung habent und darin sich frau Katrey hern Friczens Rewtenberger seligen witib auch nemleich und besunderleich verpint und irn willen und gunst darczu geit. Und da derselb saczbrif heut vor dem Landesverweser und dem rechten offenleich gelesen und gehört ward, do fragt der Landesverweser, was recht wer. Da ertailt hern Herwarcz Awersperger vorsprech: seyt der saczbrif lautet von Hannsen Rewtenberger hern Herwärts muter bruder sun, das er und sein erben losung an dem haus Rukchenstain hieten und frau Elspet sein mueter und er des Hannsen Rewtenberger nächst und recht erib weren, her Hanns Pernegker tet in pilleich losung stat nach laut des saczbrifs der yecz gehört wer warden, und wolt er in nicht losung stat tun, so hiet er und sein mueter behabt, und geb in auch pilleich poten, die seu des genanten haus Rukchenstain mit aller zuegehorung, nucz und gewer seczten und gewaltig machten, wo sy darauf weysen. Da enkegen des genanten hern Hannsen Pernegker vorsprech. ertailt: er hiet ain spruchbrif, der auch heut gelesen und gehört wer warden in offner lantschrann, der da laut, das er sich gegen fraun Katrein hern Friczens Rewtenberger seligen witib verbrieft und verpunten hat losung stat ze tun an dem haus Rukchenstain mit aller zuegehorung in der gewalt er dasselb haus funden und ym von ir ingeantwurt ist und nicht von hern Herwarten Awersperger noch seiner mueter fraun Elspeten und er wer fraun Katrein der losung schuldig ze tun und nicht hern Herwarten noch seiner mueter; und wer in auch nichts schuldig darumb cze antwurten. Da fragt der Landesverweser ain am ring, was recht wer. Der ertailt: seyt der saczbrif laut von Hannsen Rewtenberger und sein erben, das die losung habent an dem genanten haus Rukckenstain und frau Elspet und ir sun sein nächst erben sind, er tu in losung stat nach laut des saczbrif; wolt er aber des nicht tun, so hiet her Herwart behabt anstat seiner mueter und geb in des behabbrif. Da pat des Pernegker vorsprech nicht verrer ze fragen, und dingt des an den egenanten des Landesverwesers gene-digen herren den durleuchtigen fürsten herezog Ernsten etc. und ertailt, er mocht wol gedingen, und hiet auch zu rechter czeit gedingt. Da enkegen hern Herwärts Awersperger vorsprech ertailt, er mocht nicht gedingen, er hiet den saczbrif mit not-teding herfurbracht zu endhaftem tag, der wer gehört warden, der hielt ir baider recht inne, das her Herwart und sein mueter losung an dem haus habent; so wer sein spruchbrif auch gehört warden, den in und sein mueter nichtz punt und den saczbrif nicht abnem, dawider mocht er nicht gedingen. Da fragt der Landesverweser aber am ring, was recht wer. Da ertailt aber ainer am ring: er mocht wol dingen. Da pat des Pernegker vorsprech aber nicht verrer ze fragen, und dingt derselben urtail auch an des Landesverwesers genanten herren herezogen, das er die erst urtail hiet wol mugen gedingen und erfailt, er mocht der urtail wol gedingen. Da enkegen hern Herwärts Awersperger vorsprech ertailt, er mocht nicht gedingen. Es wer auch nye gehört warden, das ainer czwayer urtail in ainem rechten und in ainer urtail auf einander gedingen mocht. Da fragt der Landesverweser aber hin wider am ring, was recht wer, und ob er wol gedingen mocht. Da ward mit frag und urtail ertailt und erfunden für die weil und des Pernegker vorsprech von dem ersten geding und urtail getreten wer und ain ander urtail auf die erst urtail dinget, er mocht nicht dingen. Da fragt der Landesverweser baid vorsprechen, was recht wer. Da ertailt hern Herwärts Awersperger vorsprech: seyt der oftgenant saezbrif laut von Hannsen dem Rewtenberger seligen hern Herwarcz mueter bruder sun, das er und sein erben losung an dem haus Rukchenstain mit aller czuege-horung habent, und frau Elspet sein muter und er des Hannsen Rewtenberger nächst und recht erib weren, her Hanns Pernegker tet in pilleich losung stat nach laut des saezbrifs der he(ut gelesen und gehört)1 wer warden, und wolt er in nicht losung stat tun, so hiet lier Herwart an stat seiner muter fraun Elspeten pehabt und des geb der Landesverweser in behabbrif und poten, die seu de(s genanten haus R)1ukchenstain mit aller zuegehorung nucz und gewer seezten und gewaltig machten, wo sy darauf weysten. Da enkegen hern Hannsens Pernegker vorsprech ertailt: er (hiet ain spruchbrif),1 der auch heut in offner lantschrann mer dann aynsten gelesen und gehört wer warden, der da laut, das er sich gegen fraun Katrein hern Friczens Rewtenberger se(ligen witib verbrieft und ver)]punten hat losung stat ze tun an dem haus Rukchenstain mit aller czuegehorung in der gewalt er dasselb haus funden und ym von ir in-geantwurt ist und nicht (von hern HerwarjUen Awersperger noch seiner mueter fraun Elspeten, und er wer fraun Katrein der losung schuldig ze tun nach laut seins spruchbrifs und nicht hern Herwarten noch seiner (mue)1ter, und wer in auch darumb nicht schuldig verantwurten, und gieng der Pernegker also von dem rechten. Da fragt der Landesverweser an dem ring, was recht wer. Da ist nu heut mit voller frag und urtail vor dem Landesverweser und dem rechten ertailt und erfunden: seit der saczbrif, der heut gehört und mit notteding herfurkomen ist, laut von Hannsen dem Rewtenberger und sein erben, das er und sein erben losung habent an dem haus Rukchenstain mit aller czuegehorung und frau Elspet Awerspergerin und her Herwart ir sun Hannsens Rewtenberger seligen nächst erib sind her Hanns Pernegker tu in losung stat an dem selben haus Rukchenstain mit aller czuegehorung nach inn-haltung des genanten saczbrifs, und ehern her Hanns Pernegker noch heut für die weil und der Landesverweser an gericht sesse und wolt in noch losung stat tun, die frau Elspet und ir sun her Herwart teten ym genug und loseten von ym nach laut des egenanten saczbrifs. Chem aber her Hanns heut nicht für die weil und der Landesverweser sesse und in der losung stat tet nach laut des saczbrifs, her Herwart Awersperger und frau Elspet sein mueter hieten be-habt und der Landesverweser geb in poten auf das genant haus Rukchenstain mit aller czuegehorung die seu nucz und gewer seezten und in antwurten, wo sy darauf czaigent oder weisten, und geb in des behabbrif. Da ist her Hanns Pernegker heut nicht mer furkomen, damit her Herwart und frau Elspet sein mueter haben behabt. Der Landesverweser gibt diesen beiden den behabbrif und als Boten Hannsen den Schwaben Pienczen seines Herrn Diener, der ihnen von Gerichts wegen das Hans Rukchenstain einantworten soll. Die Urkunde war besiegelt mit dem Siegel des Ausstellers. Vidimiert vom Hanns Hofleich, Bürgermeister in Neustadt, am 8. Juni 14.22. Richter, Die F. v. A. 689 cit. 331 14.22 Juni 8 (des mantags vor goczleichnamstag). Hanns Hofleich dieczeit burgermaister, der richter und der gancz rat in der Newnstat vidimeren die Geidchtsurkunde Nr. 330, weil sie die edle Frau Elspet die Awerspergerin darum ersuchte. Besiegelt mit der stat aussen ze rukg auf-gedrukchtem insigel. Orig. Perg. — Rückwärts auf gedrücktes Siegel, beschädigt. 332 1422 November 30 (an sand Andreastag des heyligen czwelfpoten). Achatz Fridreichs des Prampperger sun von Reschitz beurkundet, daß er und seine Schwestern Ewfemia und Angnes die nächsten rechtmäßigen Erben sind nach Frazzen seligen von Thylbein und nach Vinchkenwerger seligen Haynczman und Steifan. Hinsichtlich dieses Erbes hat des Ausstellers Schwager Sigmund Rettweger, Gemahl dessen Schwester Ewfemia, vor darumb her lang gearbait und suechung getan an seiner und an Schwestern statt, wozu er des Ausstellers Vollmacht besaß. Dieser verspricht seinem Schwager und dessen Erben von dem ihm zufallenden Anteil an jener Erbschaft den vierten Teil abzutreten. Besiegelt mit den Siegeln der edlen: 1. Volkchel Hahennekker die zeit haubtman zu Che-staw, 2. Caspar Laseer, 3. Chunradt des Hahennekker. Orig. Perg. — Testamentslibell Fol. 1086. — Drei anhangende Siegel. 838 14-22. Ein Spruchbrüf zwischen Gertraut Khrumpachin und ihren Bruedern Andreen dem Osselnikh wegen ihrer Erbschaft aufgericht. Testamentslibell Fol. loga. 334 1423 Februar /7 (an dem aschtag) Laibach. Herzog Ernst von Österreich erläßt Georg von Auersperg die Strafe wegen der Brandschatzung, da er sich mit seinen Helfern ihm ergeben hat. Wir Ernst von gotes genaden erczherczog ze Österreich, ze Steir, ze Kernden und ze Krayn, grave ze Tirol etc. bekennen, als Jörg Awrsperger und sein helfer wider uns und unser land und leute und wider landsrecht in menigerm weg mit angriffen, rauben, prandt, todslegen und gest in unser land gefürt, die uns und unser land und leute habent beschedigt, getan habent und darumb wir denselben Awrsperger und sein helfer wolten gestraft haben, das wir solhes unrechtens und ungehorsam von in vertragen, sunder uns und dem landsrechten gehorsam gewesen wem. Und wan aber derselbe Awrsperger ze vermeiden unser grosser ungnad, verderben, schaden und smachhait sich mit seinem leibe und mit andern zwelf seiner freunde, helfer oder dien er und nemlich mit den vesten Awrsperg mit aller zugehorung und darczu mit seinem und seiner mittailn tail an der vesten Schonnberg auch mit irer zugehorung in unser pessrung genczlich ergeben hat, also haben wir demselben Awrsperger durch fleissiger und diemutiger bett willen vil frumer herren, ritter und knecht und seiner freunde die sunder gnad getan, das wir in und die andern sein freunde, helfer oder diener, die er dann mit im in unser pessrung bringen sol, in derselben unsrer pessrung schaffen wellen ze halten, das sy des lebens derselben unsrer pessrung halben versichert sein und an iren glidern nicht gelernt werden angeverde. Und ob derselbe Awrsperger mit erbrer und fleissiger bett fürsten und — lös furstin an uns kerne, so wellen wir im durch solher bett willen die obgenanten vesten Awrsperg mit aller zugehorung und mit den nutzen, die zu seinem und seiner mittailn tail der vesten Schonnberg gehörnt, schaffen wider inzeantwurtten. Es sullen auch all gevangen edel und unedel, die in dem krieg von unserm tail gevangen sind worden, mitsambt iren porgen ledig sein und die schaczung, so noch nicht beczalt sind, sy sein verporgt, vergwisst oder nicht, die sullen auch genczlich absein und hinfur nicht mer gevordert werden in dhain weis angeverde. Wir haben auch dem egenanten Awrs-perger die sundern gnad getan, ob yemand in unserm lande und gewaltsamen gesessen gen , demselben Awrsperger von der obgeschriben Sachen wegen oder wider in hie in unsrer landschrann recht erlanget hiett oder noch in recht und klag gen im stunde, das wir dieselben recht und klag wellen abschaffen und hinfur nicht gestatten, das hincz im darumb geklagt oder recht gesucht werde, sunder wir wellen denselben Awrsperger gen allen den unsern, die in von der Sachen wegen mit recht geistlich oder weltlichen oder an recht bekumbern oder anvallen wolten, schermen als dann ainem landsfursten zugepuret ungeverlich. Davon emphelhen wir unsern lieben getreuen n. allen unsern haubtleuten, herren, rittern und knechten, pflegern, burggraven, landschreibern, vicztumben, richtern, bürgern, reten und allen andern unsern ambtleuten und undertanen, den der brief geczaigt wirdet, und wellen ernstlich, das sy den obgenanten Jorgen Awrsperger von der obgeschriben Sachen wegen nicht bekumbern noch anvallen weder mit recht geistlichen noch weltlichen noch an recht noch von ander yemanden gestatten getan werden in dhain weys. Das ist unser ernstliche maynung. Geben zu Laybach an dem aschtag nach Kristi geburde vierczehenhundert jar darnach im drew und zwainczigisten jare. Am unteren Rande steht von anderer Hand: dominus dux in consilio, presentibus Ottone de Stubenberg, Conrado de Kreyg magistro curie, Wulfingo de Stubenberg, Alberto et Johanne de Neitperg, Fridrico de Polnhain, Johanne Girer magistro camere, Johanne Freinperg marscalho, Johanne Pernekger, Vlrico Perner, Petro Gradner consiliariis ducis. Orig. Perg. — Testamentslibell Fol. 114b. — Anhangendes Siegel fehlt. Indorsat: a) Erzherzog Ernsten zu Österreich begnadung an herrn Jörgen von Aursperg und seine helfer oder diener lautendt. ij■ Jahrh. bj Wo es die Veste Aursperg mit aller Zugehör dem Jörgen von Aursperg ins Eigenthum abermahl überlassen wird. 18. Jahrh. Richter, Die F. v. A. 676 cit. — Radies, Herbart VIII. 25 cit. 335 14.23. Eine Quittung von Barthlme Linzer umb Bezallung einer Schuld, so Hanns Freidenstainer anstatt und von wegen Herrn Hörwarden von Auersperg gethan hat. Teslamentslibell Fol. mb. 336 1423. Ein Revers und Verschreibung von Pfarrer von Ober-Nassenfueß von wegen eines ewigen gestiften Jahrtags zu halten, so von Frauen Agnes des Wilhelm Kazenberger seligen Wittiben dahin gestift worden ist. Testamentslibell Fol. 114b. 337 1424 August 24 (an sand Bartholomestag des hailigen czwelfpoten). Herbart von Awrsperg versetzt seines Gutes 6 Huben — eine lag zu Leis, auf welcher Suppan Alber gesessen ist; die andere zu Gebuuicz, auf welcher Crise gesessen ist; die dritte zu Arlakk, auf welcher Marin Smid gesessen ist; die vierte zu Gabrauik, auf welcher Martin gesessen ist; die fünfte zu Mirenstorff, auf welcher Walther gesessen ist; die sechste daselbs, auf welcher Malicz gesessen ist — der erbern fraun Margreten des Jacobs Hoffsteter saligen tochter Peters des Glogowiczer Hausfrau um 60 Mark Schilling, einlösbar alljährlich 8 Tage vor oder nach sand Jorgentag. Besiegelt mit den Siegeln: i. des Ausstellers, der die edlen 2. Hansen den o 7 Liechtenberger, 3. Christoffen den Gumpeler um die Besiegelung bat. Orig. Perg. — Althangendes Siegel, i. und 2. fehlen. 338 1424. Eine Quittung von Christian von Arenfels, Vizdomb in Crain, umb 80 Gulden lautend, die ihm Herr Hörwardt von Auersperg zu des Herrn Conradts von Khreig Hofmaisters Händen zu Bezallung eines Schuld-brüfs ausgefertigt hat. Testamentslibell Fol. 112 a. 339 1424. Hainrich der Kahlnperger verkauft dem edeln Herrn Herwarden von Auersperg Ritter zwo Huben im Tal hinz Schneeberg in all der Maß, als er dieselben Huben rechtens ingehabt von der Behalmis wegen, so ehedem Diepolten von Auersperg selig anbehabet hätte. Wißgrill, Schauplatz V, 12 Regest. ' 340 1424. Herbart von Auersperg verkauft dem Kloster Sittich 3 Huben bei Rain zwischen Aich und Bischofsdorf. Richter, Die F.eu. A. 6go cit. 341 1424. Diepolt von Auersperg kauft von dem Laibacher Bürger Heinrich Kalten-berger 2 Huben zu Brunn und Maß. Richter, Die F. v. A. 6qo cit. 342 142g Februar 14 (an des heiligen herrn sand Valenteintag des bischofs). Elspet von Awersperig, Hofmeisterin der Erzherzogin Cimburgis von Österreich, und Herwart von Awersperig ihr Sohn versetzen der Frau des liern Herwärts des Awersperger Katrein für die von ihrem väterlichen Erbe empfangenen 600 pfunt Wiener pfening der swarczen rnunizz nachfolgende Güter: Mitteilungen des Musealvereines für Krain. Jahrg. XX, H. IV, V, VI. 14 2 Heben zu Weyzzakch, / Hube zu Sapatak, i Hube auf dem Lass, 2 Huben zu dem Pluetigen stain, 2 Heben in dem Pi\g-led, i Hube zu dem Fint, i Hebe in dem Pliesch, i Hube zu dem Wan, i Hube in dem Puedlak, i Hube under dem haus ze Awrsperig, 4 Huben zu Oblak, / Zehent in dem Nadel-schak, 2 Huben zu Schwiertz, 2 Huben zu dem Klaynnlipp, 1 Hube zu Plischiwicz, 1 Hube unter Schennwergk da der amptman auf ist, 6 Huben zu Langenpuch, 6 Huben zu Pran-pach, den Wein- und Getreidezehent und das Bergrecht daselbst, einen Teil des Getreidezehents zu sand Rueppreclit, 7 Huben zu Chersteten, 1 Hof zu Vichnach, 4 Heben zu dem Grissin-perig, 4 Huben zu dem Glyn, 6 Huben zu Weppriach, das Bergrecht daselbst, 4 Huben zu Altendorff, 4 Huben zu Pölan, ? Huben zu Oburch, 1 Hube zu Schelach, 1 Hebe an der Töplicz, j Huben an der Stermicz, 4 Heben zu Neyrindorf, 1 Mühle daselbst, 1 Hof und 1 Hube zu Pawmgarten, 1 Bergrecht in dem Forst, 1 Weingarten an dem Milczperig, l/2 Weinzehent daselbst, 1 Mühle unter Raittenwergk, 1 Hofstatt daselbst an der strozz. Die Güter können 14 Tage vor oder nach sand Jorigentag eingelöst werden. Besiegelt mit den Siegeln: i.Els-peten von Awrsperig, 2. Herwärts von Awrsperig ihres Sohnes, beide baten 3. den erbern Hannsen den Gundakker um die Besiegelung. Orig. Perg. — Zwei anhangende Siegel, i. fehlt, 2. und 3. beschädigt. Wißgrill, Schauplatz I, 232 Regest. — Richter, Die F. v. A. 68g cit. = Radies, Herbard VIII. 32 cit. 343 142g Februar 26 (an montag in der ersten vastwochen). Herwartt der Awersperger beurkundet, daß seine Mutter mit ihm verlassen hat wegen des väterlichen Erbes seiner Hausfrau Kathrein des Wulffing Plankchennstainer seligen Tochter, das i:i Österreich gelegen ist und das seine Mutter und er selbst verkauft und verchumert haben der Abtissin von Salzburg; die Verkaufssumme im Betrage von 1000 Pfund Pfen. legte der Aussteller zu seinem Nutzen an und verweist dafür seine Frau auf nachfolgende Güter: zu Lanngenpuech 5 Huben, zu Bittendarf 2 Huben, am Stermicz j Huben, zu Trabeil 1 Hube, zu Pranpach 6 Huben, das Bergrecht und allerlei Zehent, im Oberen Glogknicz 7 Huben mit aller Zugehörung, im Undern Glogknicz 1 Mühle, unter der Linn-den 1 Mühle und 1 Hofstätte, / Mühle under dem haus ze Reyttennberg, zu Truschein j Huben, zu chlainn Polan 4 Huben, zu Nusdarff 1 Hube, zu Oburich j Huben, zu Top-plicz 1 Hube, zu Schelach 1 Hube, zum Ceschiess j Huben, zu Neyrindarff 4 Huben und 1 Mühle, zu Pawngartten 1 Hof und 1 Hube, zu Alltenndarf 4 Huben, zu Grussingperg 4 Huben, zu Wepriach 6 Huben und das Bergrecht, zu Slansperg 1 Hube, zu Kerstetenn 7 Huben, zu Vichnach / Hof mit ganzer Zugehörung, zu dem Glin 4 Huben, zu dem Haglein 1 Hube, zu Pawlsdarff 1 Hube, zu sand Rupprecht den Getreide- und Weinzehent, an der Stermicz den Weinzehent und das Bergrecht, das Bergrecht in dem Pades, zu Gramtsch-icz und zu dem Schelebicz, den Zehent zu dem Varst, das Bergrecht in dem Milczperg und den Weinzehent mid 1 Weingarten, zu Schalabicz den Hirsezehent, in dem Weinperg den Hirsezehent, 1 Wiese zu Salach, den Getreidezehent in sand Margreden Pfarr. Besiegelt mit den Siegeln: 1. des Ausstellers, der 2. den edlen seinen Vetter herrn Jorigen von Awersperg, j. den edlen Pawlen den Globiczer um die Besiegelung bat. Orig. Perg. — Drei anhangende Siegel. Richter, Die F. v. A. 68g cit. = Radies, Herbard VIII. 32 cit. 344 1425 März 19 (feria secunda post Letare indictione tercia) Laibach. Patriarch Ludwig von Aquileia beurkundet, daß nobilis Vlricus de Liligenberg quondam Gerhardi de Liligenberg, Lehensmann der Aquileier Kirche, ihn persöhnlich um die Belehnung der schon von seinen Vorfahren besessenen Lehens- 14* zehente der Aquileier Kirche in den nachfolgenden Besitzimgen ersuchte: von g Huben in plebe de Morawtz, von 2 Huben in Zalog, von 6 Huben in Micheldorff, von 4 Huben in Nuspawm, von villa de Negosdrin und von 4 Huben de Sen in Crastnik. Besiegelt ivar mit dem Siegel des Ausstellers. Kopie, Papier, 16. Jahrh. 345 142g Mai 18 (des nächsten freytags nach unsers herren aufferttag). Herwart von Awrsperg beurhindet, da.ß seine selige Mutter Elspeth von Awrsperg, Hofmeisterin der Erzherzogin Cimburgis von Österreich, viel Silbergeschirr, Eigentum der Erzherzogin, tvegen ihrer eigenen Notdurft ihren nachbenannten Gläubigern versetzt hat: dem erbern Anthonien dem Grewln g Stück Silbergeschirr für 16g Pfimd Pfen., Hetschlein dem Juden für 41 Pfund Pfen. und Waruschen dem Juden für 21 Pfund Pfen. zusammen für 227 Pfund Pfen. Auf Bitte des Ausstellers erbot sich die Erzherzogin diese Schulden an seiner statt zu bezahlen, damit sie ihr Silbergeschirr zurückerhalte. Auch hatte die Erzherzogin des Ausstellers Mutter geliehen I5° guidein gut ducaten und Unger und 60 Pfund Pfen. Der Aussteller verspricht alle diese Geldbeträge, zusammen 400 Pfund Pfen., der Erzherzogin bis zum nächsten sand Jorgen-tag zurückzuerstatten. Besiegelt war mit den Siegeln: 1. des Ausstellers, der 2. den edlen Vlreichen den Pernner, J. den erbern Hannsen den Hagenawer, das sy der sach getzeugen sind, um die Besiegelung bat. Kopialbuch, Fol. njb bis 114b. Wißgrill, Schauplatz I, 232 Regest. — Richter, Die F. v. A. 6go cit. == Radies, Herbard VIII. 32 cit. 346 142g Mai 27 (an dem heyligen pfingsttag). Herwart von Aursperg beurkundet, daß seine selige Mutter Eisbet von Aursperg, Hofmeisterin der Erzherzogin Cimburgis von Österreich, viel Silbergeschirr, Eigentum der Erzherzogin, zu ihrer eigenen Notdurft ihrem Gläubiger Joseppen dem Juden für 60 guidein gueter in gold versetzt hat. Die Erzherzogin löste diese Schuld auf Bitte des Ausstellers ein, deshalb verspricht der Aussteller ihr die genannte Summe bis zum künftigen sand Jorgentag zu bezahlen. Besiegelt mit den Siegeln: i. des Ausstellers, der 2. den edlen herren Vlreichen der Pernar, 3. den edlen Hansen den Hagenawer um die Besiegelung bat. Orig. Perg. — Drei anhangende Siegel. 347 142g September 1 (an sand Gilgentag). Hanns von Pernekg beurkundet, daß ihm der edel her Herwart der Awersperger die Feste Rukchenstain, die dieser von denen von Scharffenberig satzweise innehatte, eingeantwortet habe. Sollten die Scharffenberiger von dem genannten Awersperger oder dessen Erben die Einlösung der Feste Rukchenstain begehren, so wird diese vom Aussteller vollzogen ohne daß dem hern Herwartten und seinen Erben ein Schaden zu-gefügt zvird. Die beiderseitigen taidingbriefe sollen noch weiter in Kraft bleiben. Besiegelt mit den Siegeln: 1. des Ausstellers, der 2. den edeln und vesten Hainreichen den Sawrer um die Besiegelwig bat. Orig. Perg. — Anhangendes Siegel, 2. fehlt. Wißgrill, Schauplatz I, 232 Regest. — Richter, Die F. v. A. 68g cit. 348 142g September go (des nächsten suntag nach sand Michelstag). Jorg von Awrsperkg, Niklas der Hophenwacher und Hans der Schrabas beurkunden, daß sie schuldig sind dem edelen herrn Hannsen von Pernekg und dessen Erben 322 phunt guetter Winner phening der swarczen munss, rückzahlbar am 7iächsten Sonntag vor sand Cholmanstag gen Chlingenvels in die vest. Besiegelt mit den Siegeln: 1. Jorgen von Awrsperg, 2. Niklas der Hophenwacher bat den edelen hern Herwarten von Awrsperg, 3. Hanns der Schrabas bat den edelen Jorgen den Kossiaker, 4. alle drei Aussteller baten den edelen Pangraczen den Awrsperger um die Besiegelung. Orig. Perg. — Die Siegel fehlen. 349 1425 Dezember jr (in festo sancti Silvestri pape). Das Kapitel der Agramer Kirche beurkundet, daß einerseits Thomas filius Benevenuti de Cetyn in seinem und seities Bruders Ladislaus Namen, anderseits Johannes, Georgius und Bartholomeus dicti Glaynar de Oztrosyn vor ihm erschienen sind mit der Erklärung, daß Thomas und Ladislaus ihre Schwester nobilem puellam Katherinam dem genannten Johann Glaynar in die Ehe gaben mit dem Versprechen, ihm anläßlich der Hochzeit 500 florenos auri zu verleihen. Wenn jedoch Thomas und sein Bruder die Zahlung nicht leisten könnten, so falle diejenige von ihren dreien Besitzungen (unam ex tribus villis) nämlich Kerztyna, Gnoynicha und Dragozlavych an Johann, welche er selbst auswählen werde, und deren jährliche Nutzungen die Höhe der genannten Summe erreichen. Diese Besitzung sollen Johann und seine Frau bis zur Erlegung jener 500 Goldgidden innehaben. Wenn Johann ohne Erben sterbe, so fällt die Besitzung oder der Geldbetrag, wenn er inzwischen schon eingezahlt wurde, a?i Katharina zur Nutz-nießutig bis zu ihrem Tode; sollte dagegen Katharina vor ihrem Gemahl ohne Erben sterben, so gelangt dieser in die Nutznießung jener Besitzung oder des Geldbetrages bis zu seinem Tode, nach welchem Zeitpunkt dessen Brüder Georg und Bartholomäus dies alles in die Hände Thomas und Ladislaus zurückgeben. Besiegelt mit dem Siegel des Ausstellers. Orig. Perg. — Kopialbuch Fol. 92b bis 93 b. — An roter Seidenschnur anhangendes Siegel. 350 1425. Eine Quittung von Niclasen Scharff per 17 Schilling Wiener Pfennig, so ime durch Herrn Hörward Auersperger bezalt worden. Testamentslibell Fol. 112 a. 351 1426 März ij (Mittwoch vor Judica). Von Georg von Auersperg ist vorhanden ein ewiges Auslösungsrecht über mehrere an fohann von Perneck um 456 Gulden und 24 Mark Schilling versetzte Güter und Leute im Dorfe Teltschach samt Bergrecht (80 Eimer Wein) und Weinzehent auf dem Bischofsberge, dann zu Kreuz, Weinberg, Bärenthal unter St. Georgenberge. Richter, Die F. v. A. 676 cit. = Testamentslibell Fol. 106 a. 352 1426. Eine Verschreibung von Herrn Hannsen von Pernegkh gegen Herrn Hörwardten von Auersperg umb etlicher Gütter wegen, nemblichen den halben Hof zu Viehnach und anderer Gütter, so von ihm gekauft ein Widerkauf auf 6 Jahr darauf gelassen und verschoben hat. Testamentslibell Fol. 100 b. 353 14.27 vor 25. November (vor Katharina). Herbard von Auersperg verkauft dem Pfarrer in Weißkirchen und Probst der Dreifaltigkeitsbruderschaft zu Rudolfswert Andreas Düring das Dorf Perglein in der Pfarre St. Bartholmä. Richter, Die F. v. A. 6go cit. = Radies, Herbard VIII. cit. 354 1427. Zwei Vidimus betreffend einen Kauf etlicher Gütter halben, so Frau Sophei Herrn Ortolphs Reittenberger selige Tochter von demselben ihren Vatter ererbt und die ihren Vettern Rudolphen und Petern Gebrüdern den Reittenberger verkauft hat. Testamentslibell Fol. iogb. 355 1428 Februar 6 (an sand Dorotheentag) Graz. Herzog Friedrich IV. von Österreich verspricht ein gnediger herr und schermer zu sein umb die behabnuss, so seine Juden Mayr, Kestel, Maczliach und Juda ze Marchburg gesessen wider weilent Diepolten Kaczenstainer auf das Haus Kaczenstain mit aller seiner Zugehörung vor seinem Judenrichter zu Marchburg getan haben. Besiegelt mit dem Siegel des Ausstellers. Am unteren Rande steht von anderer Hand: Dominus dux per magistrum curie et notarium Conradum Zeidler. Orig. Perg. — An Pergamentstreifen anhangendes Wappensiegel von rotem Wachse in tmgefärbter Schale fSava, Fig. 6g) beschädigt. — Jndorsat-, Ain schermbrief vom landsfursten umb dy behabnus, so die Juden zu Marichburg wider Tywolten Katzenstainer auf das haus Katzenstain und auf sein gut erlangt haben. /5. Jahrh. 356 1428 vor 23. Mai (vor phingsten).1 Mair der Jud von Marchpurch und seine mittailen : Schim-scham und Mosch die Juden von Rakespurg, Simdel von Marchpurch, Kessel, dessen Sohn Haimel, Maczliach, Juda, dessen Vater maister Morichel die Juden zu Marchpurg, Weroch und Lasel die Juden daselbs, Josepp May und Ysserl die Juden zu Gretz und aller deren Hausfrauen bestätigen, daß die edel frau Mag-dalen Hannsen des Kaczenstainer seligen witib und Kristoff der Kaczenstainer ir sun die Schulden, die jenen her Diepolt und Hanns die Kaczenstainer saligen schuldeten, vollkommen abgetragen und daß alle diesbezüglichen Schuldbriefe kraftlos zverden. Besiegelt mit den Siegeln: i. des edlen Hainreichs des Metelhaimer, 2. des erbern Erharts des Puchler purger zu Marchpurg. Unterhalb der Urkunde bezeugen die nachbenannten Juden in hebräischer Sprache, daß die obige Rechtshandlung mit ihrer Einwilligung vollzogen wurde: Mair Sohn des Rabbi Mosis seligen, Ezechiel Sohn des Rabbi Nathan seligen, Mazliach Sohn des Rabbi Eliezer seligen, Juda Sohn des grossen Meisters Rabbi Mardochei, Berachias Sohn des Rabbi Nathan seligen, Eliezer Sohn des Rabbi Samuel seligen, Joseph Sohn des Rabbi Aharon seligen, Jahir Sohn des Rabbi Abraham des seligen Priesters, Jischdadias Sohn des Rabbi Petacliias seligen. Orig. Perg. — Zwei anhangende Siegel. 357 14.2p April 27 (am mittich nach sand Jorgentag). Jorg Harrer verkauft seines eigenen Gutes eine Hube, die gelegen ist an dem Woltschicz, auf welcher Mochor der Smid 1 Die Datierung ist wegen eines vorhandenen Loches unvollständig. tmd seht Bruder gesessen sind, in Guttnfelder pharr gelegen, dem erbern Veytten dem Spennglawcz Bürger zu Laibach und dessen Erben um 22 Mark Schilling. Besiegelt mit den Siegeln: 1. des Ausstellers, der 2. den edelen Jorgen den Guttnstainer die czeit verbeser in Krain, 3. den erbern Christane den Mlaker burger ze Laibach um die Besiegelung bat. Orig. Perg. — Zwei anhangende Siegel, j. fehlt. 358 14.29 Juli 21 (am pfmcztag vor sand Marein Magdalentag). Herwort von Awersperg beurkundet, daß er schädig ist der Bruderschaft sand Johanns kirchen ob Awersperg 40 Mark Schilling, für ivelche Schuld er den gewöhnlichen Zins alljährlich an sand Michelstag den Zechleuten entrichten soll, bis er oder seine Erben der Bruderschaft und den Zechmeistern ein Gut einantworten, das de?iseiben Zins trägt wie die obige Schuld. Besiegelt mit den Siegeln: 1. des Ausstellers, der 2. den edeln Herman Czowelsperger um die Besiegelung bat. Orig. Perg. — Zwei anhangende Siegel. —" Durch Einschnitt kassiert. 359 1430 Jä7iner 13 (am sontag vor sand Anthonientag) Cilli. Patriarch Ludzvig von Aquileia beurkundet, daß der edl sein Getreuer Walthasar Loser, Lehensmann der Aquileier Kirche, Margrethen des Vlrichen Lilgenberger saligen tochter seiner eelichen hausfrauen für ihre Widerlegung, Morgengabe und pesserung im Betrage von 330 Pfund Wiener Pfen. geweist hat auf die nachfolgenden Aquileier Lehensgüter: den Hof gelegen am Rain ze Löss, 3 öde Huben gelegen under dem hof, 1 Hube zu Pauenfelder Pollitz, Pf Hube zu Iggendorf, j'/z Huben zu Senitschach, 1f Hube zu Nadlesckh, 1 Hube am Altenmargkht, 4 Huben zu Aichorn, 4 Huben zu Gschiess, 1 Hube zu Aphalterer, 1 Hube zu Wilpurg Gschiess, 1 Hube am Schnödenperg, 1 Hube zu Lipinitz, 3 Huben zu Seyfridts-tall, Pf Hube zu Khottesch. Der Patriarch urlaubt diese Lehensgüter der genannten Margrethen für ihre Widerlegmig, Morgengabe und pesserung. Die Urkunde war besiegelt mit dem Siegel des Ausstellers. Kopie, Papier, 16. Jahrh. — Testamentslibell Fol. 122 a. B60 14.30 Februar 14 (an sand Valenteinstag des heiligen martrer). Jörig Awrsperger hern Jorigen von Awrsperg saligen sun verspricht die genannten Schulden dem edeln hern hern Conn-raten von Kreig hofmaister und haubtman in Kerenden etc. seinem lieben herrn und freunt bis zu den nächsten Weihnachten zu begleichen, nämlich 100 Pfund Wien. Pfen., welche jener für den Auersperger hern Hainreichen von Weittenstain und dessen Hausfrau auszahlte, dann 130 guidein, welche jener dem Auersperger zu czerung, potenlon und zu anderer Notdurft geliehen hat, und zuletzt 300 Pfund Wien. Pfen., welche jener Sigmunden Wildungsmawrer und dessen Brüdern an dem widerfal, den der Auersperger von weilent frauen Margarethen hern Hainreichs des Wildungsmawrer säligen tochter seiner steufmueter wegen schuldig geblieben war, bezahlte. Besiegelt mit den Siegeln: 1. des Ausstellers, der 2. den edelen hern Connraten von Kreig den j Ungern seinen guten freunt um die Besiegelung bat. Kopie, Pap., 18. Jahrhundert. Wißgrill, Schauplatz I, 230 cit. 361 1430 März 13 (Mittwoch nach Gregori). Volkard und Fngelhard Brüder von Auersperg verkaufen 6 Huben ihres Eigentums in Purgstall dem Richter Vitus Spenglowitz von Laibach um 170 Wiener Denare. Richter, Die F. v. A. 697 cit. 362 1430 Juli 27 (des phincztags nach sand Jacobstag des heiligen czwelfpoten). Frau Anna Jorgen des Fewstriczer saligen wittib vermacht dem edlen vesten herren Herbartten von Awersperg ihrem ohaim und frauen Anna dessen swester ihrer mfimen Hainreichs von Erolczhaim seligen wittib die ihr noch nicht riickerstatteten Schulden samt den darüber ausgestellten Schuldbriefen: 200 Pfund, welche ihr der edle und veste herr Albrecht der Fewstriczer ihr prüder schuldet, ioo Pfund, welche ihr der edle und veste her Walter der Saffner schuldig ist, und ßo Pfund, welche ihr der edle Fridreich von Klech schuldig ist. Besiegelt mit den Siegeln der edlen : i. Jorgen des Ko-schyacher, 2. Pangreczen des Awersperger, 3. Jorgen des Harrer. Orig. Perg. — Drei anhangende Siegel. 363 1430 Juli 27 (des phincztags nach sand Jacobstag des heiligen zwelfpoten). Frau Anna Jorigen des Fäwstriczer seligen witib vermacht dem edeln und vesten hern Herwartten von Awersperg ihrem ohaym und fraun Anna dessen swester ihrer muem Hainreichs von Eraltshaim seligen witib 300 Pfund guter Wien. Pfenn., welchen Betrag diese ihr schulden :md der in 3 Jahren rückzahlbar ist. Besiegelt mit den Siegeln der edelen: 1. Jorigen des Kosiakcher, 2. Pangreczen des Awersperger, 3. Jorigen des Harrer. Orig. Perg. — Drei anhangende Siegel. 364 (— n° 362) 1430 November 11 (am sand Mertentag). Frau Anna Jorgen des Fewstriczer saligen wittib vermacht dem edlen vesten ritter herren Herbarten von Awersperg ihrem ohem und Anna dessen swester ihrer mumen Hainreichs von Erolczhaim saligen wittib die ihr noch nicht rückerstatteten Schtdden samt den darüber ausgestellten Schuldbriefen: 200 Pfund Wien. Pfen., welche ihr der edel und vest ritter herr Albrecht der Fäwstriczer ihr prüder schuldet, 100 Pfund Wien. Pfen., welche ihr der edel und vest ritter herr Walter der Saffner schuldig ist, und zuletzt 30 Pfund Wien. Pfen., welche ihr der edel Fridreych von Kiek schuldig ist. Besiegelt mit den Siegeln der edlen: i. Jorgen des Kosyaker, 2. Pangraczen des Awersperger, 3. Jorgen des Harrer. Orig. Perg. — Drei anhangende Siegel. 365 1430 Dezember 3 (am eritag vor sand Niklastag). Jorg von Awersperg versetzt seines ledigen und eigenen Gutes 3 Huben, die gelegen sind ze Grossen Oblakch in sand Michels pharr, auf der einen ist gesessen Suppan, auf der andern Ambros, auf der dritten Martin, dem erbern Veytten dem Spennglawcz burger ze Laibach um 100 Pfund guter Wien. Pfen., einlösbar alljäh?-lich 14 Tage vor oder nach sand Jorgentag. Besiegelt mit den Siegeln der edelen vesten heren: 1. Herworts von Awersperg des Ausstellers vettern, 2. Jorgen des Guttnstainer die czeit verbeser in Krain. Orig. Perg. — Anhangendes Siegel, 2. fehlt. — Jndorsat: Ain erlöster satzbrief. — Durch Einschnitt kassiert. 366 1430. Eine Quittung von Hannsen von Pernegkh umb Bezallung eines Gelts lautend. Ein Tading und Berichtbrüf zwischen Herrn Hörwarden von Auersperg und Hannsen Weinburger. Testamentslibett Fol. uja. 367 1431 Jänner rj (an sand Antonstag). Herwart von Awerspergk verkauft für rechtes mid lediges eigen Gut seinen Zehent, welchen weylent her Sygmund der Newnhawsser inne hatte, in den nachfolgenden Dörfern: zu Nider Gail von 6 Huben, zum Dregkch von 3 Huben, zu Sel-nikch von 2 Huben, am Bogatetz von 3 Huben, zu Skreyll von 12 Huben und under dem Weidlein von 3 Heben, alles in Iger phar gelegen, zwo garben ze nemep mit allerlay getraid, kycz, lember, verl, hüimer, har und peinstokch, dem erbern Matheen dem Scherrer burger ze Laybach und Luczein seiner eieichen wirtin um 200 Mark Schill. Besiegelt mit den Siegeln: 1. des Ausstellers, 2. der edelen Jorgen des Gutenstainer die zeit verbeser in Krain und 3. Pauls des Glogowiczer. Orig. Perg. — Testamentslibell Fol. 27 a. — Drei anhangende Siegel. Richter, Die F. v. A. 690 cit. = Radies, Herbard VIII. 33 cit. 368 14.31 März 20 (am eritag nach Judica in der vasten). Herwardt von Awrsperg beurkundet, daß er Jeklein dem Juden und dessen Hausfrau schuldet 20 guter wolgebegner guidein Vnger oder ducaten und get von heutigen tag auf yden guidein zu gesuch all wochen 3 wynner pheningen. Besiegelt mit den Siegeln: 1. des Ausstellers, der 2. den edeln Pawlen Glowiczer um die Besiegelung bat. Am unteren Rande steht in jüdischer Schrift: Aauersperger. Orig. Perg. — Zwei anhangende Siegel. — Tndorsat: Ain erlöster Juden Schuldbrief. 369 1431 Juli 21 (sambeztag vor sand Marein Magdalentag). Herwort vom Awersperg und Anna Hainreichs von Eroltshaim salign wittib sein swester versetzen ihren Zehent auf den nachfolgenden Gütern allerlay getraid czway tayl ze nemen mit chiczen, lemberen und huner und di gelegen sind nahent pey Awersperg: zum Plutigen Stain von 2 Huben, in Pudglo von 2 Huben, in Gerewt vou jj/2 Huben, am Wann von 1 Hube, zu Kalitsch von 1 Hube, zu Plusecz von 2 Huben, am Furt von 1 Hube, zu Purkstal von 1 Hube, undern Stain von 1 Hube, am Las von 1 Hube, am Nydern Osselnik von 1 Hube, von der mul undern haus, am Pudlog von 1 Hube, alles in sand Cancians pharr pey Awersperg gelegen, dem edelen ihrem vettern Volkchman von Awersperg um 40 Pfund guter Wien. Pfen., einlösbar alljährlich 14 Tage vor oder nach sand Jorgentag. Besiegelt mit den Siegeln: 1. Herworts von Awers- perg, 2. der edelen Hermans Czowelsperger des eiteren und 3. Jorgen des Kosyakger. Orig. Perg. — Drei anhangende Siegel. — Indorsat: Ain erledigter saczbrief auf etliche gueter, so Herwart von Awrsperg und Anna Hainreichs von Eroltshaym wittib sein swester yren vettern Volkhman von Awrsperg verphent haben, anno 1431. 370 14.31 September 23 (des suntags vor sand Michelstag). Johannes von Nassenfus verkauft seines eigenen Gutes 2 schon von seinen Eltern besessene Weingärten, die gelegen sind in dem perg Woynigk, einer wird genannt Reicher, der andere Künczel, mit sambt der press daselbs, dem edlen festen ritter hern Herwarten von Awersperg und Anna dessen swester um 83 Mark guter Wien. Pfen. Besiegelt mit den Siegeln: 1. des edlen festen Hannsen Guttensteiner die czeit pfleger zu Klingenfels, 2. Pangreczen des Awrsperger. Orig. Perg. — Zwei anhangende Siegel. Richter, Die F. v. A. 6qo cit. 371 1432 August 12 (des nächsten eritags nach sand Laren- czentag). Margret Peters des Lenghaymer seligen wittib und Hanns des genanten Lenghaymer seligen sun verkaufen ihres ledigen Gutes den Türen in dem markt ze Nassenfuss gelegen mit dritthalber hofstat mitsambt dem mayerhof, stadel, akcher und garten, als das von dem hochwirdigen ihrem gnedigen hern bischofen zu Gurkch etc. ze lehen ist, dem edlen herrn Herwarten von Awrspergk um So Pfund guter Wien. Pfen. Besiegelt mit den Siegeln der edlen: 1. Jorgen des Guten-stainner die zeit verbeser in Krain, 2. Pauls des Glogowiczer, 3. Merten von Tschernomel diezeit vicztumb in Krain. Orig. Perg. — Testamentslibell Fol. 29 a. — Drei anhangende Siegel. Richter, Die F. v. A. 690 cit. 872 1433 März 23 (an montag nach Letare in der vasten). Herwardt von Awrsperg beurkundet, daß er dem be-schayden Leben dem Juden gesessen zu Laybach und seiner Hausfrau schuldig ist $> Pfund guter Wiener Pfen., rückzahlbar am flachsten sand Jorigentag, wenn nicht, so geet hinfur auf ydes phund 4 Winner pheningen all wochen zu gesuch. Besiegelt mit dem Siegel des Ausstellers. Orig. Perg. — Anhang ende s Siegel. — Jndorsat: Ain erledigter Juden-schuldbrief von hern Herborten von Awrsperg lautund. — Durch Einschnitt kassiert. Dimitz, Regesten 4 n° 14 Regest. 378 1433 Juli 20 (an sand Margrethentag). Bruder Andree dieczeit prior und der gancz convent des goteshaus unser frauen genant ze Frenicz ob Laybach des ordens von Carthus beurkunden, daß zwischen ihrem Gotteshause und den edeln vesten herren her Herbarts ritters, Volkleyn und Engelhartt gebrüdern und Jorgen vettern der von Awrsperg lange Zeit Streitigkeiten 'bestanden hinsichtlich etleicher pymerkch, wysmad, holcz, waid und nemleicft umb etwevil hüben im „ Nadlischakch gelegen und umb den perg zu theutsch genant der Warttenperg und windischen Stra-sischa haisset. Der Prior und die Auersperger bestimmten einen Tag, an welchem sie zu jenen pymerken kommen sollten. Überdies ersuchten die beiden Parteien die' edeln und vesten Jorgen Guttenstainer dieczeit verweser in Krain, Mertten von Tschernomel vicztumb daselbs und die erbern weysen Haynreichen Stauthaymer, Matheus Mawtter, baid purger ze Laybach, und den Fridreichen Ganns zu den Zeiten landschrann und gegenschreiber daselbs ze Laybach, auch dorthin zu kommen. Nu haben uns die yeczgenanten fünf mit unser baider tail willen und wissen freuntleich veraint und verricht und die stöss und pymerkch entschaidt und ausczaiget als hernach begriffen ist: zu dem ersten heben sich die pymerkch an an dem pach genant die Gross Czirknicz gen des Stegberger guter under dem perg genant Slewnicz gelegen und von dann gent die pymerkch auf den pühel genant in windisch Praprotnicza, von dann gen tal ze rieht gent die pymerkch in den Sluett und grünt, das das wasser genant die Klayn Czirknicz durch rynnet und ausfleusset im graben under dem Warttenperg, und darnach nach dem grünt und graben under dem Warttenperg gent die pymerkch durch den teufen graben hincz durch das gereut der wysen genant des Pettawer wysen unden an den perg genant Sebonikch zu zwayn hohen pemen, da die pymerkch in die pem verchreuczt und ver-merkcht sind. Also was die yetzgenanten pymerkch gen dem dorf Vegawn wertz und gen dem obgenanten unserm goteshaus verhalden mitsambt dem Warttenperg, das das dem obgenanten unserm goteshaus zugehoren sol und gevallen ist hinfur an all irrung der obgenanten herren von Awrsperg und aller ir erben berubtleich zu besiczen. Was aber die obgenanten pymerkch gen dem Nad-lischakch und gen Awrsperg wercz verhalden sol den obgenanten herren von Awrsperg und allen iren erben auch zu gleicherweys zugehoren und gevallen ist hinfuran all irrung und hindernus unser obgenanten all und aller unser nachkomen ewikleich zu besiczen. Auch haben der obgenanten fünf zwischen unser ab-genomen und abgesprochen all Zuspruch und vordrung, die die sach berurent, wie sich die hincz her auf den heutigen tag geben und gefügt haben, es sey in der fürstenhoff, in der landschrannen oder vor welchem herren und richter das geschehen sey, und sullen gancz und gar ab sein und ein stette und unczerbrochne freunschaft sein und Verrichtung. Welcher Teil diese Verabredung nicht beobachtet, verfällt zu Gunsten der anderen Partei und des Landesfürsten der Strafe von je ico Pfand Wien. Pfen. Besiegelt mit den Siegeln: /. des Klosters Freudental, welches um die Besiegelung bat die obgenannten 2. Jorgen Guttenstainner, 3. Mertten von Tschernomel, 4. Haynreichen den Stauthaymer. Orig. Perg. — Kopialbuch Fol. gjb bis göa. — Vier anhangende Siegel', alle beschädigt. Radies, Herbard VITT. 8 eit. — Milkowicz, Die Klöster in Krain im Archiv für österreichische Geschichte, 74. Bd., j>86 und jqo cit. 374 1434 April 19 (am montag nach Jubilate) Laibach. Jorg Guttenstainner des edeln herren hern Josten Schenken von Osterwitz verweser in Krain beurkundet, daß Hanns Wernburger vor dem Gerichte gemelt hat alle seine rechten auf die brief, so er von hern Herwartten dem Awrsperger hat, und er bat cze fragen, was recht wer; haben die landleut erfunden, das der genant Wernburger sein gerechtikait auf solch sein brief wol gemelden mocht; das er also heut getan hat und des ist im diser meldbrief erfunden worden. Besiegelt mit dem Siegel des Ausstellers. Orig. Perg. — Rückwärts auf gedrücktes Siegel vom grünen Wachse. 375 1434 November ip (an sand Eisbetentag). Herwardt von Awrsperg beurkundet, daß er mit dem beschaiden Leben dem Juden die zeit gesessen ze Laibach wegen der drei Geldschuldbriefe, welche dieser von ihm besitzt, lautend auf ioo guidein, dann 23 guidein und zidetzt p Pfund Wien. Pfen. eine raitung ubersiahen und abrechen getan hat, welche als die noch schuldende Summe mit erkchen und gesuch 210 Pfund guter Wien. Pfen. ergab, rückzahlbar am nächsten sand Erhardtstag, wenn nicht, so geet hinfur all wochen auf ydes phund 3 Winner pheningen zu gesuch. Besiegelt mit den Siegeln: 1. des Ausstellers, der 2. den edelen Jorgen Guttenstainer die zeyt verweser in Krain um die Besiegelung bat. Orig. Perg. — Zwei anhangende Siegel, beide beschädigt. — Indorsat: Ain erledigter abrayt und Schuldbrief von hern Herbarten von Awrs-perg gegen ain Juden lautund. — Durch Einschnitt kassiert. Mitteilungen des Musealvereines für Krain. Jahrg, XX, H. IV, V, VI. 15 376 1435 Jänner 16 (die XVI mensis januarii indictione XIII) data in nostro (= des Dogen) ducali platio. Franciscus Foscari dei gratia dux Venetiarum befiehlt universis et singulis nobilibus et sapientibus viris de suo mandato locumtenenti patrie Fori Julii ceterisque rectoribus et officialibus ac fidelibus et subditis das freie Geleite, welches er auf Bitte magnifici domini Frederici comitis Cilii seines Freundes dem egregio viro Frederico Reutemberg für seine Reise nach Ve7iedig und zurück nach Cilii gegeben hat, in den nächsten drei Monaten zti beobachten. Besiegelt mit dein Siegel des Ausstellers. Orig. Perg. — Anhangende Bleibulle an Hanf schnür. Richter, Die F. v, A. 6qj cit. 377 1433 März 12 (an sand Gregerntag). Magdalen Hansen des Kaczenstaner seligen witib be-urkundet, daß sie schuldig ist dem erbern knecht Gyligen dem Raysinger 22 Pfund guter Wien. Pfen., rückzahlbar auf dye erst fastbochen. Besiegelt mit den Siegeln: 1. des edlen und festen Hansen des Wernbergar haupman in Seger, 2. Hansen des Lyechtnawar, wann obgenante Magdalen Hansen des Kaczenstaner saligen witib dew czeyt aygns gegrabens insigl nicht gehabt. Orig, Perg. — Zwei anhangende Siegel. Dimitz, Regesten 3 n° 13 Regest. 378 1435 Mai 23 (am mantag vor dem heyligen auffarttag). Herwort von Awersperg beurkundet, daß er mit dem be-schaiden Jaklen Juden von Laibach hiencz gesessen cze Markch-purg abgerait hat die noch schuldenden Beträge, ausgenommen den Schuldbrief, lautend über seinen vettern saligen hern Jorgen von Awersperg. Nach dieser raytung schuldet der Aussteller dem Juden 440 gülden Vnger und ducaten, die gut in gold sein und di ir volle wag habent, rückzahlbar am nächsten sand Oswaltstag, furbaz get gesuch darauf all wochen auf yeden gülden 3 Wien, phening. Besiegelt mit den Siegeln: 1. des Ausstellers, der 2. den erbern weisen Pangraczen den Messrer burger ze Laibach um die Besiegelung bat. Orig. Perg. — Zwei anhangende Siegel. — Indorsat: Ain erlöster Schuldbrief. — Durch Einschnitt kassiert. 379 14.35. Ein erlöster Sazbrüf umb den Theil Zechends im Nädlischekh, so Hörwardt von Auersperg Nichsen Strukhl und seiner Würtin versezt gehabt und wider abgelöst worden. Testamentslibell Fol. 103a. 380 1436 Jänner 27 (an freitag nach sand Paulstag der be- kerung) Graz. Herzog Friedrich V. der Jüngere von Österreich beurkundet, daß zu ihm gekommen ist sein Getreuer Herwart Awrsperger mit der Bitte, ihm zu verleihen die vesten Awrs-perg halbe und ander lehen, stukch uhd g&ter, so weilnt Jorg Awrsperger dessen vetter von ihm ze lehen gehebt -hiet der lehenschaft seines furstentumbs Krain und der grafschaft in der Mettling, wan derselb halb tail der vesten Awrsperg mit-sambt den obgeschriben lehen und stukchen von dem be-nanten Jorgen Awrsperger erblich an in als nächsten erben gevallen wern. Der Herzog belehnt den Auersperger mit jenen Gütern. Besiegelt mit dem Siegel des Ausstellers. — Links unter dem Buge, eigenhändig: Prescripta recognoscimus. — Rechts unter dem Buge, von anderer Hand: dominus dux in consilio. Orig. Perg. — Kopialbuch Fol. 133 a bis 155 b. — Testamentslibell Fol. 113a. — An Pergamentsstreifen anhangendes Wappensiegel vom roten Wachse in ungefärbt er Schale (Sava, Fig. 103) beschädigt. Wißgrill, Schauplatz I, 233 Regest mit dem falschen Jahresdatum 1437. — Richter, Die F. v. A. 690 cit. — Richter, Geschichte der Stadt Laibach in Klun, Archiv für die Landesgeschichte des Herzogtums Krain, 2. und 3. Heft, 222 cit. = Radies, Herbard VIII. 8 cit. 15* 881 1436 Mai 3 (an des heyligen chreuczstag, so er erfunden ist warden). Thomas Kramer ze Trefen und Gerdraut sein eliche wirtin versetzen ihren Getreidezehent, der ihnen stet von herrn Herwortten von Awersperg, der gelegen ist in Trefner tal und in Trefner pharr: in dem markt und zu Obern Ponikel und zu der Nidern Stauden auf 3 Huben, am Rain pey sand Margretten auf 2 Huben, zu, Prapratschach auf 3 Huben, zu Payersdorff auf 3 Huben allerlay getraid 2 tail ze nemen, ausgenomen den hirsezehend, chicz, lemer, varel, peynstok und huner auch 2 tail ze nemen, ausgenomen den har und die akcher ze Kukenwerg. Diesen Getreidezehend versetzen sie dem erbern weisen Osterman Poschen burger ze Laibach und Elspetten seiner wirtin um yo guter gülden, einlösbar 14 Tage vor oder nach sand Jorgentag. Besiegelt mit den Siegeln der edelen vesten herrn: 1. Herworts von Awersperg, 2. Jorgen des Kosyakker, 3. Hannsen des Awer. Orig. Perg. — Drei anhangende Siegel. 382 1436 Juni 2p (an sand Peter und sand Paulstag der heyligen czwelfbotten). Herbart von Awsperg beurkundet, daß er schuldet dem edelen vesten Hannsen dem Bernburger die zeit haubtmann im Seger 36 Pfund guter Wien. Pfen., rückzahlbar am nächsten sand Merteinstag. Besiegelt mit den Siegeln: 1. des Ausstellers, der die edelen vesten 2. Jorgen den Staindorffer, 3. Herman den Kosyakker um die Besiegelung bat. Orig. Perg. — Zwei anhangende Siegel, 2. fehlt. — fndorsat: Ain erledigter Schuldbrief von hern Herbarten von Awrsperg auf Hannsen Wernburger lautund. — Durch Einschnitt kassiert. 383 1436 Juli ip (an pfineztag vor sand Maria Magdalentag). Connrat von Kreyg des durchleuchtigen hochgeborn fürsten herezog Fridreichs des eitern herezogen zu Osterrich etc. seines genedigen herrn hofmaister obrister kamrer und haubtman in Kerendn übergibt den gemechtbrief, den er besitzt von Jorgen dem Awersperger selign hern Gorgn des Awersperger selign sun und seinen erben, der da laut über alles desselben Gorgen Awrsperger erb und gut, dann den von seinem genannten Herrn darüber ausgestellten bestetbrief, und zuletzt den lehenbrief, den sein Herr Herzog Friedrich V. von Österreich über den gemechtbrief und bestetbrief ausstellte, den edln und vesten hern Herbarten, Volkcharten und Enngelharten gevettern und bruedern den Awerspergern. Besiegelt mit den Siegeln: i. des Ausstellers, der 2. den edln und vestn Leopolten Aschpach landschreiber in Steyr um die Besiegelung bat. Orig. Perg. — Zwei anhangende Siegel, beide beschädigt. Richter, Die F. v. A. 6g y cit. 384 1436 Juli 31 (des nächsten eritags vor sand Peterstag der kettenveyer). Herwart von Awerspergk beurkundet, daß er schuldet dem edelen Hannsen dem Wernburger 240 Pfund gilt er Wien. Pfen., rückzahlbar am nächsten Weihnachtstag. Besiegelt mit den Siegeln: i.-des Ausstellers, 2. des edelen Merten von Tschernomel vicztumb in Krain, 3. des erbern Hainreichs des Stauthaimer burger ze Laybach. Orig. Perg. — Drei anhangende Siegel. — Jndorsat: Ain Schuldbrief von Herbarten von Awrsperg auf Hannsen Wernburger umb IICXL g lautund, der erledigt worden ist. — Durch Einschnitt kassiert. 385 1436 November 3 (am montag nach aller heiligen tag) Laibach. Ott von Ratmansdorff Verweser der haubtmanschaft in Krain beurkundet, daß Matko Scherer burger zu Laibach vor ihm und dem Recht den andern und endhaften Tag geklagt und anbehabt hat hern Herwardten Awrsperger wegen des von diesem gekauften Zehentes auf den Gütern: zum Nidern Gal von 6 Huben, zum Drekg von 5 Huben, zu Sebenikch von 2 Huben, am Rogatecz von 3 Huben, zum Skrell von 12 Huben und unter dem Werdlein von 3 Htiben. Der Auersperger wollte dem Kläger den Kauf nicht richtig machen, darumb dieser jenen mit ainem rechten zugesprochen hat nach laut des gerichts-brief, so dieser darumb von gericht hat. Der Landesverweser gibt dem Kläger zu boten Niklasen des Michel Sawer sun, der ihn in nutz und gewer des Zehentes setzen soll. Besiegelt war die JJrktmde mit dem Siegel des Ausstellers. Kopie, Papier, 18. fahrhundert. — Indorsat lautete: Ain zersnittner gerichts schermbrief. 386 1436 November 7 (am mittichen nach sand Lienhardtstag). Vlreich Rawber verkauft seines eigenen Gutes 1 öde Hube gelegen zu sand Michell am Grossen perg in Oberlakcher pharr dem erbern Veytten Spennglawicz burger zu Laybach um 20 Pfund guter Wien. Pfen. Besiegelt mit den Siegeln: 1. des Ausstellers, der 2. den edlen Martin von Czsarnomel die zeit vicztumb in Krain tim die Besiegelung bat. Orig. Perg. — Zwei anhangende Siegel. 387 14.36. Ein Zueschreiben von Fridrich Hörzogen zu Österreich an Volkharden Auersperger lautend, ein Verantwortung gegen den von Khreig haubtman in Kherenden betreffend. Testamentslibell Fol. ma. 388 1436. Herzog Friedrich V. der füngere von Österreich belehnt die Gebrüder Volckard und Engelhard von Auersperg mit der Stammherrschaft und Feste Auersperg und den Gütern in der Möttling in Krain und allen den Lehen und Gütern, die ihnen letzthin nach förgens von Auersperg Tode erblich zugefallen sind. Wißgrill, Schauplatz I, 237 Regest; I, 241 cit. 389 14-37 Jänner 28 (des nächsten mantag nach sand Paulstag der bekerung). Volkardt und Engelhardt gebrueder die Awrsperger beurkunden, daß sie schulden dem edeln vesten Hannsen dem Werenwurger 312 Pfund guter Wien. Pfen., rückzahlbar vom nächsten unser lieben frauentag der liechtmess über ein Jahr. Besiegelt mit den Siegeln: 1. der edeln Merten von Tschar-namel die zeyt vicztumb in Krain und 2. Friczen des Räuber, 3. des erbern Hainreichen des Stauthaymer burger zu Laibach. Orig. Perg. Drei anhangende Siegel, i. und 2. beschädigt. — Indorsat : Ain erlöster Schuldbrief. — Durch Einschnitt kassiert. 390 1431 April 21 (an suntag vor sand Jörgentag) Tschaken- turen. Frankch graf ze Korbaw und haubtman zu Tschaken-turen erkennt an die Dienste, die ihm weilend der hoch-geboren sein lieber herr und oheim graf Herman von Cili etc. löblicher gedechtnuss und darnach die hochgeborn fürsten auch seine lieb herren und oheim graf Fridreich und graf Vlreich sein sun auch graven ze Cili, ze Ortenburg und in dem Seger etc. erwiesen haben, deshalb verfügt er folgende Ordnung und gemecht: Wenn das sey, das got der almechtig über uns gepeut und mit dem tod abgeen, da got lang vor sey, das dann nyemand ander denn die benanten unser lieben herren und oheim graf Fridreich und graf Vlreich sein sun graven ze Cili, ze Ortenburg und in dem Seger etc. unsrer kinder sun und tochter, ob wir die hinder uns lassen und das die zu iren vogtperen und volkomen jaren nicht körnen weren, durch künftiger rue und gemaches willen mitsambt unsrer grafschaft in der Corbaw, herscheften, geslossern und gepieten in Krabaten und auch in deutschen landen gelegen, wie das alles genant und gehaissen ist, nichts ausgenomen sunder alles innebeslossen, innemen und die als getreu ger-haben und vorgeer innhaben und besiczen und auch damit handlen, tun und varen sullen und mugen uncz alslang, das dieselben unser kinder zu iren vogtpern jaren komen als dann getreuen gerhaben und inhabern zu gepuret, das wir also genczlich zu iren treuen und gewissen seczen angeverde. Zuletzt empfiehlt der Aussteller seinen Untertanen, den Grafen Friedrich und Ulrich von Cilli gehorsam zu sein. Besiegelt mit dem Siegel des Ausstellers. Orig. Perg. — Kopialbuch von 126 b bis 128 a. — Das Siegel fehlt. — Indorsat: Graf Franckh von Khorbaw ordent nach seinem Tod Graven zu Cilli zu Gerhaben. Wißgrill, Schauplatz II, 88 Regest. 391 1437 April 21 (an suntag vor sand Jörgentag) Tschaken- turn. Frankch graf ze Corbaw und haubtman zum Tschaken-turn gibt bekannt den Pflegern, Burggrafen und Untertanen in seiner Grafschaft Corbaw und in deutschen Landen, daß er den hochgeboren fürsten seinen lieben herren und oheim graf Fridreichen und graf Vlreichen seinen sun graven ze Cili, ze Ortenburg und in dem Seger etc. nach seinem ab-gang seine chinder sun und töchter zusambt seiner grafschaft in der Corbaw und andern herschaften, geslossern und gebieten in Krabaten und deutschen landen gelegen in gerhab-schaft ingeantwurt und sy auch zu rechten gerhaben und vorgeer vor aller meniklich erwelt und gemacht hat. Er empfiehlt seinen Untertanen, den Cillier Grafen bis zur Großjährigkeit seiner Kinder Gehorsam zu leisten. Besiegelt mit dem Siegel des Ausstellers. Orig. Perg., beschädigt. — Das Siegel fehlt. — Indorsat: Diser brief laut, daß ain graf von Corbaw dy grafen von Cylli zu vormund und gerhaben seiner chinder nach seinem abgank verordent und geseczt hat. 392 14.37 April 21 (des suntags vor sand Jörgentag). Herwart von Awersperg versetzt den edlen vesten seinen vettern Volkcharten und Engelharten geprüedern den Awrs-pergern um 370 Pfund Pfen. guter Wiener die alljährlich 14 Tage vor sand Jorgentag einlösbaren Güter: i Hube zu Puedlog, auf welcher Yuri sitzt; i Htibe am Furt, auf welcher Martin sitzt; i Hube zu Kalisch, auf welcher Gregor sitzt; ’/2 Hube im Geräwt, auf welcher Machne sitzt; 1/2 Hube daselbst, auf welcher Janes sitzt; i Htibe zu Purgkstal, auf welcher Matliye Gardamulecz sitzt; i Säge, atif welcher Jwre sitzt; 1 Hube am Grossen Osselnik, auf welcher Clemen sitzt; i Hube am Bulczicz, auf welcher die witib sitzt; / Hube daselbst, auf welcher Marin sitzt;‘ i Hube zum Pluetigen stain, auf welcher Gregor sitzt; / Hube daselbst, auf welcher Peter sitzt; 2 Huben zum Sapatok, auf einer sitzt Jwre, auf der andern Martin; 2 Huben zu Weysak, auf einer sitzt Marko, auf der andern Percz; 1 Hube under dem haus im Grünt, auf welcher Marin sitzt; 1 Mühle daselbst, auf welcher Mathie sitzt; 2 Huben zum Perg, auf einer sitzt Paul, auf der andern Putreich; 1 Hube zu Chlain Lipnach, auf welcher Gersche sitzt; / Hube underm Chlain Osselnik, auf welcher Matusch Hafner sitzt; 1 Hube am Las, auf welcher Mathe sitzt; 1 öde Hube am Obern Grades; / Hube in der Salein, auf welcher Bratte sitzt; 3 Huben an der Raschicz, auf einer sitzt Jwri, die beiden andern sind öde; 1 Hube zu Rodoblik, auf welcher Jwre sitzt; 16 Huben und 1 Mühle in dem Nadlischikch. Besiegelt mit den Siegeln: 1. des Ausstellers, der die edlen und vesten 2. Michel den Chrump-bach, 3. Wilhalm den Snicznpäwmer um die Besiegelung bat. Orig. Perg. — Testamentslibell Fol. 28 a. — Drei anhangende Siegel. — Indorsat: Ain satzbrief von hern Herbarten von Awrsperg lautund umb etliche ainschichtig hueben und umb III hueben an der Räschitz und umb XVI hueben, lmull zu Nadlischigk, die er Volkharten und Engl-harten gepruedern von Awrsperg versatzt hat umb IIIcLxx <55 anno 1437, n° 121. Richter, Die F. v. A. bqo cit. = Radies, Herbard VIII. 33 cit. 393 1437 April 21 (des suntags vor sand Jorgentag). Herwart von Awrsperg überträgt die gerechtichait und erbschaft, die er auf das Erbe und Gut hat, das sein vetter säliger Jorg der Awrsperger herren Jorgen des Awrsperger seligen sun hinder sein gelassen hat, seinen vettern Volkcharten und Engelharten geprüedern den Awrspergern unter der Bedingung, das sew herrn Chunraten von Chrey soliche geltschuld entrichten schullen, als sie sich dann ze paider seyt gen im verschriben haben und auch an andern enden, wo man es pilleich geben und beczalen sol. Besiegelt mit den Siegeln: I. des Ausstellers, der die edlen und vesten 2. Christoffen Gümpeler, 3. Wilhalm den Snicznpamer, 4. Gaspar den Melczen um die Besiegelung bat. Orig. Perg. — Vier anhangmde Siegel. Wißgrill, Schauplatz I, 233 Regest. — Richter, Die F. v. A. 6qo cit. 394 14.37 August 18 (des suntags vor sand Bartholomeetag). Graf Friedrich von Cilli verleiht seinem Getreuen Her-wortten Awersperger und seinen erben sun und tochtern nachfolgende Güter zu rechten Lehen: p Huben an der Nyderen Schewnicz und das Bergrecht und den Weinzehend daselbst, zu Zagricz 3 Huben, an der Dobra 2 Huben, / Mühle in dem Gruntt, 6 Huben zu Ober Prampach und allerlay traydzehend, perkgrecht und weinzehend daselbs, alles in Trewner pharr gelegen. Besiegelt mit dem Siegel des Ausstellers. Orig. Perg. — Testamentslibell Fol. 132 a. — Anhangendes Siegel. Wißgrill, Schauplatz I, 233 Regest. — Richter, Die F. v. A. 691 cit. 395 1437. Ein brüfliche Urkund per die durch Herrn Hörwardten Herrn Volkhardten und Herrn Englhardten von Auersperg von Herrn Hannsen Werenberger aus dem Saz gelöste und abgeledigte Mauth an der Räschiza. — Darbey ein Supplication deren von Laybach, damit die Burger alda der Mauth zu Räschiza befreyt wären, hingegen auch die Räschizer alhier zu Laybach. Testamentslibell Fol. 27 b. 396 1438 Mai 10 (an sambstag vor sand Pangracientag) geben zu der Newnstat. Kristoff Kaczenstainer beurkundet, daß er dem Herzog Friedrich V. dem Jüngeren von Österreich schuldet 24 güter wolgebegner guidein ducaten und Vnger, rückzahlbar am nächsten sand Augustinstag. Besiegelt mit den Siegeln der edeln und vesten: 1. Jacoben Poyczenfurtter, 2. Wilhalm des Teindorffer, wan der Aussteller diezeit sein aigen insigel bey sich nicht gehebt hat. Orig. Perg. — Zwei anhangende Siegel', beschädigt. 397 1438 Oktober 18 (in die sancti Luce ewangeliste). Wolkardus de Awersperg meldet dem Patriarchen Ludwig von Aquileia, daß er für die durch den Tod des letzten Rektors domini Nicolai Bseniczicza erledigte Pfarre des hl. Kan-zian unter dem Schloße Auersperg den honorabilem et dis-cretum virum Johannem Hoffst et er präsentiert habe, und bittet den Patriarchen um seine Bestätigung. Beßegelt mit dem Siegel nobilis et strennui militis domini Eberhardi de Awersperg des Ausstellers Freundes, weil der Aussteller derzeit proprio sculpto sigillo entbehrt. Orig. Perg. — Anhangendes Siegel, beschädigt. Richter, Die F. v. A. 6g 7 cit. 398 1438 November f datum ad sanctum Martinum prope Vilach. Confirmatio domini Joannis Hoffsteter ad sanctum Cancianum prope Auersperg. Testamenislibell Fol. 25a. 399 1438 Dezember 27 (an sand Johannstag in weinacht feirtagen) Obernassenfuß. Herwartt von Awerspergk berichtet dem Herzog Friedrich V. dem Jüngeren von Österreich: Es kumbt zu euren genaden mein ohaim herr Arttolff von Pernekk, den ich ge- petten und enpholchen und ganczen gewalt geben hab, etwas von Fridreichs des Rewttenberger wegen an euer genad werben und ze pringen. Bitt ich euer fürstleich genad, well solich Werbung von dem benanten meinem ohaim zu disen Zeiten von meinen wegen genadikgleichen aufnemen und mit dem benanten Rewtenberger und den sein darauf schaffen mit mir und den mein in ungütten und an recht nichcz ze schaffen habe, das ich mit sambt meinen freunten umb euer genad alczeit gern verdien will, wand ich im ains rechtens fürcze-komen alczeit willig gewesen pin und noch. Besiegelt war die Urkunde mit dem aufgedrukchten Siegel des Ausstellers. Kopie, Papier, ij. Jahrhundert. Richter, Die F. v. A. 6gi cit. 400 1439 Jänner 12 (an montag nach sand Erhartstag). Jorg Lamberger des hochgeborn graf Stephans von Mo-drusch Verweser in Krain beurkundet, daß herr Herwartt und Volkart vettern von Awrsperger vor das Gericht einen Geldschuldbrief brachten, welcher lautet von Hannsen Schonberger, herrn Jorgen Awrsperger und Rudolffen Pilichgreczer unver-schidenlich und iren erben 200 Mark Schill. Venedyer munss Philippen dem Wernnekger und sein erben, denselben gelt-schuldbrief sy als hern Jorgen des Awrsperger erben umb erkchen und schaden nach erkanntnus des rechtens von Wilhalm, Jorgen und Seyfriden vettern den Wernnekgern als des obgemelten Philippen Wernnekger erben hetten müssen ledigen und losen. Als das die genanten Wernnegker auf heut vor gericht geholen und bekant haben und baten darauf ze fragen, seind und sy nach erkantnus des rechtens denselben brief hetten müssen ledigen und losen, ob sy wol verrer den die der benanten Schonberger, hern Jorgen Awrsperger und Pilichgreczer erben und ander die ir gut besessen und innehaben, die dann ir mittail sind, mit dem gemelten geltschuldbrief umb erkchen und scheden zu spre- chen und beklagen mochten. Ist heut vor dem Landesveriveser von den landleuten. zu recht erkant und erfunden worden, seytemalen und die genanten Awrsperger denselben gelt-schuldbrief umb erkchen und scheden nach erkantnus des rechtens haben müssen ledigen und losen, sy mugen hinfür mit dem egenanten geltschuldbrief umb erkchen und scheden den obgenanten des Schonberger, hern Jorgens Awrsperger und des Pilichgreczer erben und andern, die ir erb und gut besessen und innehaben, die dann ir mittailen sind, zu sprechen und beklagen mugen. Den Klägern wird darauf vom Gerichte dieser zeugbrief ausgestellt. Besiegelt mit des Ausstellers ge-richtes betschat. Orig. Perg. — Anhangendes Siegel, beschädigt. Wißgrill,. Schauplatz V, 370 Regest. 401 1440 Februar 6 (an sand Dorothetag der heiligen junch- fraun). Jörig der Hägenl und Elspett sein gleiche wirtin Mertten des Erkenstainer säligen tochter verkaufen dem edlen und vesten ritter herrn Herwartten von Awrsperkg ihres freies eigenen Gutes einen Hof gelegen bey dem mairhof in dem vorstlein bey Stettenburgk in Ober Nassenfuesser pharr und auch das pymerkch alles, als verr die stras inne haltet, die da geet durich den mairhof und auf Kerstetter pymerkch und stosset auch an des Hannsen von Herczogendorff pymerkch und gelanget auf die Strassen, die über den perg geet gen Stettenburgk und das alles ob derselben Strassen liget, um gp Pfund guter Wien. Pfen. Besiegelt mit den Siegeln der edlen und vesten: I. Jorigen des Kosiakger, 2. Hansen des Awer, wand die Aussteller graben insigel nicht gehabt haben, sie baten atich 3. den edlen und vesten Erasem den Lueger um die Besiegelung. Orig. Perg., beschädigt. — Testaments Hb eil, Fol. 2g b. — Anhangendes Siegel, i. und 2. fehlt, 3. beschädigt. Richter, Die F v. A. 691 cit. 402 /yyo April 24 (an sand Jörigentag des heiligen martrer). Kristoff Kaczenstainer einigt sich mit der edeln vesten seiner swester junkchfrauen Eisbetten bei der Teilung des väterlichen Erbes, daß beiden von dem edeln vesten Hannsen dem Kaczenstainer seligen ihrem vatter erbleich anerstorben und zugefallen ist, derart, daß er ihr folgende Erbgüter übergab, die von den österreichischen Herzogen zu Lehen sind: die halbe Teste Kaczenstain und der halbe purkperg, 1 pamgarten und etleich äkcher dabei; 2 Wiesen, aine ist gelegen vor derselben vesten und die andre hinder der vesten ; 1 klain wasser-weyer under derselben vesten; 6 Hof statte vor der vesten gelegen; 6 Weingärten vor der vesten gelegen; am Lam pergrecht 28 ember und 1/2 redember; der Wald am Lam; 1 Hube vor der vesten genant am Triebscheis; / Hube bei dem Krewcz gelegen; am perg an der Wisokch 9 Huben, auf einer sitzt Michel, dient davon rokchen eßf Greczer maz, habern alsvil, pan ain halbe maz, recht pfening ain halbe markch, sand Jorgen frisching ain, mit ainen lamp, flaischfrisching ain, har zeling ain, huen ains, air 25, für die robat ain markch pfening; Thomas hat 2 hueben inn, dient von ider hueben alsvil; Peter Srobotnikch hat 3 hueben, dient von ider alsvil; Preser halt 2 hueben, dient von ider alsvil und von ainer oder dient 60 pfening; die ander sein öd; under dem Stain l Hube, auf welcher Thomas sitzt; 1 Hube in der Studen gelegen; am Lam an dem perg j Huben, hat Martin Wodolnikch inne; 2 Huben dabei, die hat der alt Heraus inne; 2 Huben hat Mathee der jung Heraus inne, 1 Hube, auf welcher Arne sitzt; 1 Hube, welche Martin underm perg inne hat; mitten am Lam Huben, sind alle öde; in Öden perg j Huben, 2 hat Janes inne, auf der dritten sitzt Juri; bei sand Daniel j Huben, auf einer sitzt Meszel, auf den andern beiden sitzen Janes und sein sun; am Fierst 2 Huben, auf welchen Andre sitzt; am Arholf / öde Hube; in der Slebinczen 2 Huben, auf welchen Vlreich sitzt; zu Bibidres i öde Hube; in Sn episch / öde Hube; im Serniakch i öde Hube; in der Slebinczen i Hube, auf welcher Vlreich sitzt imd i Mühle dabei; i Mühle in der Zawch gelegen und am Töplicz. Besiegelt mit den Siegeln: i. des Ausstellers, der 2. den edeln und vesten ritter hem Jorgen Sawrer die zeit haubtman zu Tschakenturn seinen ohaim, 3. den edeln vesten Wolfhartten Kaphenstainer um die Besiegelung bat. Orig. Pcrg., beschädigt. — Anhangendes Siegel, i. und 2. fehlen, j\ beschädigt. 408 1440 Mai j (in festo invencionis sancte Crucis). Das Kapitel der Agramer Kirche beurkundet, daß egregius Johanes comes de Blagay den vierten Teil castelli Dobowcz vocati in comitatu Zagrabiensi existentis, welchen er a Symone et Jacobo filiis Jacobi dicti Zwdar de Olnos für ioo florenis auri Hungaricalis monete satzweise besessen hatte, um den gleichen Betrag Symoni et Petro filiis Anthonii dicti Ladomerych de Goricza versetzt hat. Besiegelt mit dem Siegel des Ausstellers. Orig. Perg. — An blauroter Seidenschnur anhangendes Siegel. 404 1440 Juli 6 (an mittichen nach sant Vlreichstag) Wien. König Friedrich IV. beurkundet, daß ihm sein Getreuer Herwart Awrsperger mit seinem offen besigelten brief Lehensgüter aufgesant hat mit der Bitte, diese seinem Getreuen Engelharten Awrsperger zu Lehen zu verleihen, weil sie Herwart diesem gegeben hat. Der König verleiht Engelharten folgende Lehensgüter: i Hof zu Puch gelegen und j Huben mit allen dazu gehörigen Zehenten; an denselben hof 2 tayl, zu Langenpach 2 tayl, zu Wittwendorff 2 tayl allerlay trayd zehenten; zu Czyselpach an aim hof 2 tayl allerlay trayd; zu Bressawicz den 4. tayl trayd; zu Nabruchu den 4. tayl trayd; zu Dobenczy den 4. tail trayd und den wein-zehenten darczu; zu Radendorf den 4. tayl trayd und den weinzehenten; zu Trabell den 4. tayl trayd und den wein- zehenten. Besiegelt mit dem Siegel des Ausstellers. Am unteren Rande von anderer Hand: Commissio propria domini regis. Orig. Perg. — Kopialbuch Fol. qj a bis q8 b. — Tesiamentslibell Fol. 102b. — An Pergaments streifen anhangendes Wappensiegel vom roten Wachse in ungefärbter Schale (Sava, Fig. 108J. — Indorsat: Ein Lehenbrief vom Khunig Friderichen Herzogen zu Ostereych umb etlich gueter Engelharten Aurs-perger verlihen. 1440. ij. Jahrh. Richter, Die F. v. A. 697 cit. 405 144.0 Oktober 18 (an erichtag an sand Lucastag). Engelhartt von Awrsperg weist seine Frau Scholastika Hansen von Chunigsperg tochter für ihre Morgengabe im Betrage von 400 gülden auf die nachfolgenden Güter: auf 3 Huben in dem dorf zu Wasch, auf der einen ist gesessen Mathews, auf der emderen Supan, auf der dritten Lawer, und auf das Bergrecht daselbst; auf das guet zum Kestenholcz, worauf gesessen sind Michel, Marin, Muler, Jacob, Jurse, Her-man. Auch weist der Aussteller seine Frau für ihre Widerlegung von 2000 gülden auf die nachbenannten Güter: auf 9 Huben zu Gewobicz, auf der ersten ist gesessen Janes Supan, auf der anderen Jury, auf der dritten Michse Schirschen, auf der vierten Thome Podlass, auf der fünften Martin Muesel, auf der sechsten Jarne, auf der siebenten Martin, auf der achten Janes Vorstner, auf der neunten Jacob Niczaber; auf 7 Huben zu Arlakchen, auf der ersten ist gesessen Prymus, auf der zweiten Mathe, auf der dritten Jury Labott, auf der vierten Garsse, auf der fünften Vlreich, auf der sechsten Jurse Sney-der, auf der siebenten der Smyd; auf 2 Huben underm Perg, auf der ersten gesessen ist Lawsche, auf der zweiten Marin; auf 1 Hube zu Gabrabikch, auf welcher die witib mit irn sun gesessen ist; auf 2 Huben zu Polan, auf der ersten gesessen ist Mathe, auf der andern Jury; auf 3 Hieben zu Prapraschach, auf der ersten gesessen ist Marin Supan, auf der andern Marko, auf der dritten Michel; auf 3 Huben zu Sewssenberg in dem markcht gelegen, auf der ersten gesessen ist Preko, auf der zweiten Jorg Fleyschakcher, auf der dritten Gorsche Schmid; auf i Hube zu Trebstorff, auf welcher Supan gesessen ist; auf j Huben zu Radendorf, aiif der ersten gesessen ist Sare, auf der andern Martin, auf der dritten die witib; auf das guet zu Groden pey der Weissenchirchen, auf welchem Thomse und Gregor gesessen sind; auf das Bergrecht und 2 Weingärten daselbst; auf den Getreidezehent an der Durn Chrain in den nachfolgenden Dörfern: in dem dorf zu Chlain Lipp, in dem dorf zu Grossen Lypp, in dem dorf zu Phin, in dem dorf zu Swyercz, in dem dorf zu Prisdorf, in dem dorf zu Weychsell; auf 14. Huben zu Michel Oblakch, auf welchen gesessen sind: Schierbokch, Michse, Percz, Kallczicz, Supan, Ambros, Pukman, Bukarin, Salesnikch, Latnikch, Gregor, Kar-kuschak, Syman, Jury. Die Frau soll im Genüße dieser Güter bis zur Erlegung der genannte?i Summe vom Aussteller oder seinen Erben verbleiben. Besiegelt mit den Siegeln: 1. des Ausstellers, der die edlen und vesten 2. Niclassen den Lengen-haymer, 3. Gasparn den Melczen um ‘die Besiegelung bat; auch Volkhartt von Awrsperg, mit dessen Einwilligung die Verweisung stattfand, bat 4. den edlen und vesten ritter hern Herbartt von Aursperg seinen vetter um die Besiegehmg, wen er dyselbig zeyt gegrabens insigel nicht gehabt hat. Orig. Perg. — Vier anhangende Siegel, i. und j. beschädigt. Wißgrill, Schauplatz I, 242 Regest. — Richtet, Die F. v. A. 6gy cit. 406 1441 Mai 1 (an mantag sand Philipp und sand Jacobstag der heyling zwelifpoten) Laibach. Jacob Rawnnacher des hochgeborn graf Stephans von Modrusch etc. verweser in Krain beurkundet, das Jorig und Wilhalbem vetern dy Bernekcher heut vor gericht nach erkanntnus des rechtens zugesagt und pekannt haben, das sew hern Herwarten von Awrsperig und Volkcharten von Mitteilungen des Musealvereines für Krain. Jahrg. XX, H. IV, V, VI. 16 Awrsperig seinen vetern zu ir selbs und zu Engelhardts von Awrsperig des gemelten Volkchardts prüder aller dreyer handen ainen geltsuldbrief von Hansen Schonberger, hern Jorigen Awrsperiger und Ruedolfen Pilichgraczer unverschai-denlich 200 mark Schilling friauler munss Philippen Bernekcher und sein eriben lautend vor offen gericht ubergeben hieten in mass, das dyseiben her Herwartt, Volkchart und Engelhart von Awrsperig all drey oder ir ainer, welher das ist oder ir eriben dieselb geltsuld nach laut des bestimbten geltsuldbrief haubtguet und auch schaden an des genanten Schönberger, hern Jorigen Awrsperiger und auch Pilichgraczer ir aines oder aller dreyer eriben ervodern und zu ir selbs handen mit myn oder recht in pringen mug oder mochten in aller der mass als sew das als eriben des genanten Philippen getuen hieten mugen ungeverlich. Dem Engelharten Auersperger geben darauf die Landleute einen zeugbrief. Besiegelt mit dem aufgedrukten petschad des Ausstellers. Orig. Perg. — Rückwärts auf gedrücktes Siegel. 407 144.1 August 8 (des erichtags vor sand Larenczentag). Bartholomee Demollualdys von Florencz be7irkundet, daß ihn die Cillier Grafen in Agram gefangen genommen und dem edelen vesten Volkharden von Awersperg in die Gefangenschaft übergeben haben, aus welcher ihn dieser bis zum nächsten sand Michelstag ausließ. Der Aussteller verspricht bis zu dem genannten Tage in die Feste Auersperg zurückzukehren, sonst verfällt er und seine Erben der Strafe von 6oo guidein tucaten, die guet in gold sein und die wag wol haben. Besiegelt mit den Siegeln: t. des ersamen herrn Kaspar pharrer in der Reyfnicz, 2. der edelen und vesten Niklasen des Lengen-haymer diezeit burkgraf ze Orttenegk und 3. Hannsen des Meychawer diezeit burkgraf in der Reyfnicz. Orig. Perg. — Zwei anhangende Siegel, i. fehlt, 2. und 3. beschädigt. 408 14-fl September n (an montag nach unsrer frauntag nativitatis) Graz. König Friedrich IV. an seinem Getreuen Homobon Belli, seinen phleger und amptman zu Wippach: Uns hat unser ge-treur Fridreich Rewtenberger lassen furbringen, wie das er von der schazung wegen gen dem von Gorcz Hannsen Pru-derl ainen zehenten unsrer lehenschaft in unserm gericht und auf unsern grünten gelegen zu einem fürphant versaczt hab umb ain summ gelts, als sich dann Balthesar Lamberger gelost hab und hab den nu widerumb von im ledigen und losen wellen umb solich gelt, als dann derselb Balthesar Lamberger geschäczt und auch in des benanten Rewtenberger vankchnus mit im beredt und taydingt worden sey. Daran sich aber derselb Pruderl nicht benugen, sunder des benanten zehenten durch frombd richter nucz und gewer seczen hab wellen lassen, das uns nicht pilleich nymbt. Emphelhen wir dir und wellen ernstlich, das du mit dem benanten Pruderl von unsern wegen redest, das er von. dem obgenanten Rewtenberger zallung nem mit solhem gelt als dann der -egenant Lamberger geben hat und als auch beredt und taydingt ist und in darüber an seinem zehenten unbekümert lass, wolt er aber des nicht tun, das du dann dem yeczgemelten Rewtenberger bei demselben zehenten haltest und schermest von unsern wegen und nicht gestattest, das er von demselben Pruderl oder yemand andern von seinen wegen umpilleich gedrungen oder bekumert werde und lass des nicht. Am unteren Rande von anderer Hand: commissio propria do-mini regis. Orig. Papier. — Rückwärts auf gedrücktes Wappensiegel vom roten Wachse, beschädigt. 409 1441 Oktober j (an mittichen nach sand Michelstag) Graz. König Friedrich IV. an seinen Getreuen Fridreichen Rewtemberger seinen Die?ier: Als du uns yecz von des volkchs 16* wegen darurob wir dir geschriben haben emboten hast, wie du uns damit willig seist, haben wir vernomen und ist uns von dir zu sunderm gevallen und begern mit ganczem fleiss und ernste, das du unverczogenlich zu uns körnest und uns bringest als bey 20 pherden werlicher gesellen und 200 guter fussknecht mit sorgen und was du und dieselben unczher zu zerung bedürfen werdet, das du uns das darleihest, das wellen wir dir dann fürderlich bezalen. Und wenn du und die be-nanten gesellen zu ross und zu fussen herkomet, so sol ew der sold, den wir dann andern unsern Söldnern geben, hie ingeen, des wir ew auch gnediclich entrichten wellen und lass uns damit nicht gesaumbt sein als wir dir getraun und uns des zu dir verlassen. Am unteren Rande von anderer Hand: commissio propria domini regis. — Adresse außen. Orig. Papier. — Zum Verschlüsse auf gedrücktes Wappensiegel von rote?n Wachse, beschädigt. 410 1412 April 2p (an montag vor sand Georgentag). Hanns von Stubenberg haubtman in Steir beurkundet, daß Mayr der Jud ze Marchburg einen behabbrief vorwies, ausgestellt von Merten dem Hechtei judenrichter ze Marchburg und innehielt die phand hernach geschriben fraun Mag-dalen der Kaczenstainerin und ires suns: alle die güter, die do gehören zu dem tail des haus Kaczenstain mit allen iren zugehorungen und auch das pergrecht, das alles ist Lehen vom König Friedrich IV., und auch das pergrecht, Lehen von den Cillier Grafen. Der Landeshauptmann gibt ihm auf seine Bitte den landesscherm für diese Güter. Besiegelt mit dem Siegel des Ausstellers. Orig. Perg. — Anhangendes Siegel. 411 1442 Mai 10 (an den heyligen auffarttag). Hanns Sichelberger beurkundet, daß er schildet dem edlen Vlreichen dem Rawber 40 guidein wolgewegner ducaten, rückzahlbar am nächsten sand Michelstag, wenn nicht, muß er von idem guidein ein ember wein geben Metlinger mass iarleich zu zins zwischen sand Michelstag und sand Mertentag lautern most oder wein, wann dieser darnach schichkt. Besiegelt mit den Siegeln: I. des ersamen herren herren Casparn pharrer in der Reiffnicz, 2. der edlen vesten Nichklasen des Leng-haymer purchkgraf ze Ortennekg und 3. Hannsen des Mey-chawer phleger in der Reyffnicz. Orig. Perg. — Drei anhangende Siegel, i. und 2. beschädigt. 412 1443. König Friedrich IV. bestätigt und verleiht den Brüdern Volckard und Engelhard von Auersperg die Herrschaft und das Haus zu Schönberg und all die Güter, welche nach Jannsen des letzten von Schönberg ihres Verwandten Ableben durch Erbschaft an sie gekommen sind, zu Lehen als freies Eigen und erteilt zugleich die Freiheit, das Haus oder Schloß Schönberg, so sie Gebrüder wieder erhebt und gebaut, zu des Landes Schutz und Wehr zu befestigen. Wißgrill, Schauplatz I, 237 Regest. t 413 1444 April 24 (an sand Jorgentag). Hanns Sicherwerger verkauft seines eigenen Gutes eine Hube zu Aberchranaw in Weissen Chircher pharr gelegen, worauf Andre Schczittina gesessen ist, dem edlen Hannsen Dachawer uni 16 gülden. Besiegelt mit-den Siegeln: i. des erbirdigen heren Lorenncz abt zu unser Fraun Prun pey Landtstross; der Aussteller bat 2. den ersamen herrn heren Niclas Seldenhoffer pharer ze Hönigstein um die Besiegelung. Orig. Perg. — Zwei anhangende Siegel. 414 1444. Des Kaysers Fridrichen Bevelch, daß der Pfarrer zu Treffen Erhardt Rauchpaur etliche von dem Pfandschilling Nassenfueß durch Herrn Hörwarden von Auersperg weiter versetzte Äkher abledigen möge. 7estamentslibell Fol. ioj b. 415 14-44- Herbard von Auersperg besitzt das Schloß Naßenfuß samt dem Halsgerichte daselbst für eine Summe Geldes, welche er dem K. Friedrich IV. zum Türkenkriege vorgestreckt hatte. Richter, Die F. v. A. 6gi cit. 416 1445 Jänner ji (an suntag vor unser lieben frauentag der liechtmess). Frycz Sneyder burger ze Cili verkauft sein Haus zu Cili am ekch bei der Newgassen zwischen der herrn von Seycz und des Merten Schuester heusern gelegen, und den Garten dabei, der neben des Michel Jeger haus ligt, dem edeln und vesten Jorigen Glaner um iop guidein in gold Vnger und ducaten. Besiegelt mit den Siegeln: I. des Ausstellers, der 2. den edeln Hannsen Lysten und 3. den erbern Conratten Sarawer baid burger ze Cili um die Besiegelung bat. Orig. Perg. — Testamentslibell Fol. 108 a. — Drei anhangende Siegel, 1. und 2. beschädigt. 417 1445 Juli 6 (am eritag nach sand Vlreichstag). Schlichtung des Streites bezüglich des väterlichen Erbes zwischen Meiden Leymtasch und Casparn Leymtasch. Ich Jorig Lamberger der Junger dieczeit verweser in Krain bekenn als ain orttmann, ich Fridreich Rawber, ich Caspar Harrer und ich Hainreich Stauthaimer bekennen als Sprecher Mertten des Leymtasch an ainem, ich Jorig Weichssel-berger, ich Wilhalm Wernekger und ich Caspar Melcz bekennen als Sprecher Casparn des Leymtasch und Anna seiner swester des andern tayls, als von solhes erib und gut» wegen, wie das nam hat, nichts ausgenomen, so dann Walther Leymtasch ir vater seliger nach seinem abgankg hinder sein gelassen hat und darumb die obgenanten baid tayl stossig und langezeit in krieg und Unwillen gestanden sein und sunderlich umb all ander Zuspruch und ansprach, so ain tayl oder der ander untz auf heutigen tag zu dem andern zu sprechen hat gehabt oder hiet mugen gehaben, des alles die obgenanten baid tayl genczlich willikleich und gern bey uns beliben sein und darumb hindergeng hinder uns getan. Also was wir obgenante orttman und Sprecher darumb zwischen in aussprechen oder machten, das sy gancz dabey peleiben wolten an all ausczug und widerred ungeverlich bey der pen hernach-geschriben in von uns darumb aufgesaczt. Also haben wir die obgenanten baid tayl mit ir baider wissen und gutem willen in der mynne liepleich und freuntlich uberain gepracht als pillich und gotlich ist und gesprochen und sprechen auch veraintleich in kraft des briefs. Item von erst sprechen wir, das Mertten Leymtasch für seinen geleichen vetterlichen eribtayl, auch für solh spruch von wegen seiner mueter haimsteur und margengab, die mull zu Prunn in Iger pharr mit dem garten und hofstat dabey, darauff Peter und Thomecz gesessen sein, gancz gefallen und beleihen sol, darczu im Caspar und Anna sein bruder und swester hiezwischen und dem nachstkunftigen sand Merten-tag 32 phundt Wiener phening ausrichten und geben sullen. Er sol auch des Zuspruchs von aines pherds wegen, darumb im Caspar sein bruder umb 10 guidein zuspricht, gancz mussig und ledig sein. Es sol auch der benannt Mertt Leymtasch hiezwischen und sand Mertentag nachstkunftig in dem Turn beleihen von seinem bruder und swester und von menikleichen un-geirret. Wir sprechen auch, ob der bemelt Mertt Leymtasch in der zeit icht gehulcz kaufen wurde zu ainer Stuben und gaden, die er pauen wolt, das sullen im Caspar und Anna sein bruder und swester und ir baider mueter mit iren leuten aus den weiden zenachst bey Igg heraus zu der mull legen. Daentkegen sprechen wir, das Casparn und Anna seinem bruder und swester für iren geleichen eribtayl, der Turn, hueben, ekker, wisen, hofstet, vischwaid und alles ander gut, es sey ledig oder versaczt, so Walther Leymtasch ir vater seliger hinder sein gelassen hat, nichts ausgeczogen auch gancz gevallen und beleihen sol. Wir sprechen auch, das alle die geltschuld, so Mertt Leymtasch uncz auf heutigen tag gemacht hat, dem Casparn und Anna seinem bruder und swester zu kainem schaden körnen und damit nichts ze schaffen haben sullen, sunder die der Mertt Leymtasch für sich selbs beczalen sol. Wir sprechen auch, ob ain tayl oder der ander aus solhem erib und gut, so im dann zugesprochen ist, icht ver-kumbern wolt mit verkaufen oder verseczen, das derselb tayl des dem andern vor menikleichen vergunnen nach ainem geleichen und pilieichen nach landesrechten in Krain un-geverlich. Weiher tayl auch den obgeschriben unsern sprach nicht stett hielt und dawider tett, das wissentlich wurde, der hiet gegen dem andern all sein eribschaft und gerechtikayt verlorn und wer dem orttmann 20 phundt phening und uns obgenanten Sprechern auch yedem 20 phundt phening on alle gnad vervallen. Besiegelt mit den Siegeln der obgenanten: 1. Jorig Lamberger des Jüngern dieczeit verweser in Krain, 2. Fridreich Rawber, 3. Jorig Weichsselberger, 4. Caspar Melcz, 5. Hainreich Stauthaimer; unter den yetzbemelten insigeln wir obgenante Wilhalm Wernekger und Caspar Harrer als spruchleut auch bekennen, das der obemelt Spruch also ist beschehen, wann wir zu der zeit unser aigen gegrabne insigel nicht gehabt haben. Orig. Perg. — Fünf anhangende Siegel, I., j>. und 4. beschädigt. — Ituiorsat: Ain spruchbrief, so zwischen Mertten Leymtasch an ain und Casparn Leymtasch und seiner swester des andern tails von wegen des gelassen erbs und guts, so von yrem vatter Walthern Leymtasch seligen herkomen ist, darumb sy vertaidingt worden sein. 418 144-5 20 (an sand Margretentag). Elspett Hansen des Katzenstayner tachter und Eustach des Eberstayner gemahel gibt ihren vettern Volkartten und Engelhartten gepruedern von Avsperg ihr ganzes Erbe und alle ihre Güter, wo das gelegen ist, und tritt ihnen ab alle ihre Forderungen, nämlich priefliehen chaufschaft, erbsatz, geltschuld. Die ihren Vettern schuldigen iooo Pfund guter Wiener Pfen. verspricht die Ausstellerin bis zum nächsten sand Michels rückzuzahlen. Besiegelt war die Urkunde mit den Siegeln der edlen und vesten: i. Niclas des Lengenhaymer, 2. Vlreychs des Rawber. Kopialbuch Fol. 128 a bis 130 a. 419 1445 August 16 (am montag nach unser lieben frauen- tag der schidung) Laibach. Jorig Lamberger der Junger des hochgeborn graf Do-yams von Frangepan graven ze Vegel und ze Modrusch etc. seines gnedigen herrn Verweser in Krain beurkundet, daß Jursse Sneyder hurger zu Laybach vor dem Gerichte den vierten und endhaften Tag hat furgetragen ain uberteuerung ainer müll an dem prunwasser in Igger pharr gelegen. Darauf der bemelt Jursse Sneyder mit gerichtsboten geweist hat von der behabnuss wegen, so er hintz dem Mertten Leymtasch hat erlangt nach laut des behabbriefs, so darumb von gericht ist ausgangen, und der egenant Jursse bat ze fragen, was recht wer. Ist heut vor dem Landesverweser von den landleuten zu recht erkannt und erfunden worden, seintemal und der egenant Jursse Sneyder vor solher seiner behabnuss wegen auf die obberurt uberteurung der müll mit gerichtsboten geweist und die vormalen zu drein rechttagen furgetragen und den benanten Leymtaschen mit dem anbott benot hat, als recht ist; und wann aber vormalen zu den drein rechttagen nach auf heut als zu dem vierden und endhaften tag nyemand für gericlit ist komen, der darine kainerlay widerred gehabt hiet vill noch wenig, der egenant Jursse Sneyder mag nu furbaser mit der obberurten uberteurung schaffen, handeln und getun mit verkaufen und versetzen oder aber im selbst zu behalten, wie im das am pesten fueget und lieb ist. Besiegelt war die Urkunde mit dem Siegel des Ausstellers. Kofiialbuch Fol. 164 a bis 165 a. 420 144.5. Herbard von Auersperg verkauft zugleich mit Engelharten seinem Vetter um 80 Mark allerhand Zehent in der Weißkirchner Pfarr zu Salach, 1 Hube zu Ring, 6 Huben zu Purgstall an Hanns von Dachau. Testamentslibell Fol. <)() b. — Richter, Die F. v. A. 6qi cit. 421 1445. Eine Abschrift des Heyratbrüfs, so Lorenz Khrumpach seiner Hausfrauen auf etlichen seinen Gütern verschriben hat. Testamentslibell Fol. 114 a. 422 1446 März 21 (am mantag Oculi in der vasten). Magdalen Hannsen des Kaczenstainer seligen wittib übergibt den edeln vesten Volkarten und Engelharten den Awerspergern zwei Geldschuldbriefe umb all ander zuespruch und vaderung, so sie dann von des erbs und gucz und auch varunder hab wegen, wie das alles genant oder wo das gelegen ist, darine nichts ausgeczogen, so dan Eis ihre tochter selige mit tod hinder ir gelassen hat, gancz geaint und diese ihr darumb ain voligs benugen getan haben. Der erste Geldschuldbrief war ausgestellt 1442 September 2 (an suntag nach sand Giligentag) von Elsen des bemelten Hannsen Kaczenstainer seligen und der Ausstelleriti tochter für 60 Pfund Wien. Pfen., lautend auf die Ausstellerin; besiegelt war der Brief mit den Siegeln der edln Wilhalm des Meczen und Pawln des Lewppacher. Eis verpflichtete sich, da sie die Schuld nicht rückzahlen konnte, der Ausstellerin jährlich 6 Pfund Wien. Pfen. zu geben, überdies verpfändete sie ihr folgende leut und guter mit irer zugehorung, des da ist 6 phund gelts an dem Lam bey Kaczenstain gelegen, von erst I hueben, da Marin Wodollnikch aufsitzt und I öden, die er auch innehat; 1 hueben, da Marin Herauss aufsitzt mitsambt der swaig, die er auch innehat; I hueben, da Arnne Kroppfisch aufsitzt; 2 od hueben, die derselb Kroppfisch innehat, auch an dem Lam gelegen. Den zweiten Geldschuldbrief besaß die Ausstellerin von Ewstachen Eberstainer ihrem aidem für /¡5i/2 Pfund Wien. Pfen.; dieser Schuldbrief war besiegelt mit den Siegeln des Gläubigers mid Pawl Lewpacher und ausgefertigt 1444 Februar ip (an mittichen vor kathedra Petri). Besiegelt mit de?i Siegeln: 1. des edln vesten Fridreichen des Rawber, 2. des erbern weisen Pauln Heyna burger zu Laubach. Orig. Perg. - - Zwei anhangende Siegel. 423 1446 August 22 (des mantags vor sand Bartholomestag). Barbara Jorgen des Scheyrer saligen tochter und Jorgen des Rosenberger eliche wirtin beurkundet, daß sie anvardrung, sprach und gerechtikeit gegenüber dem edelen vesten Hannsen dem Scheyrer ihrem bruder hinsichtlich des von ihrem seligen Vater hinterlassenen Erbes und Gutes erhoben hat. Die beiderseitigen Freunde brachten einen Vergleich zustande, indem der Bruder seiner Schwester für ihre gerechtikeiten 160 Pfund guter Wien. Pfen. bezahlte, daran der genannten Barbara iur dy vorgenanten ihre anvardrung, gerechtikeit und erbtail von des haus Altenburgk mit aller seiner zugehorung mit zehent, pergrecht, hueben, leut und gut und des hofs zu Scheyrer und alles das darzu gehört mit hueben und hofsteten, perg-rechten und zehenten nichts hindan gesazt, wie das alles genant ist, nichts ausgenomen, wo das gelegen ist, so sie zu dem vorgeenanten ihrem lieben bruder bis auf heutigen tag und hinfur gehaben mocht wol benugt in solher beschay-denhait, als er ihr geben hat die 160 phunt gueter Wiener phening für ihr hayraitgut und für all ihre ansprach. Wenn der Ausstellerin Bruder ohne männliche Erben stirbt und seine Töchter das Erbe antreten, so erhält auch Barbara von jenen 160 Pfund Wien. Pfen. den gleichen Erbteil. Die Ausstellerin verzichtet auch auf die von ihrem seligen Vater hinterlassene 200 Pfund Pfen. mütterlichen Erbes, welche jetzt ihr Bruder besitzt. Sie erhebt keine Ansprüche auf die von ihrem seligen Vater ihrem bruder Kasparen Scheyrer, dem got genad, ausgezahlten 200 Pfund Pfen. des mütterlichen Erbes, welche jetzt Jorg des benanten Casparen sun innehat. Diesen Verzicht leistet Barbara auf Rat und Einwilligung ihres Gemahls. Besiegelt mit den Siegeln: 1. des ersamen herrn Niklasen Saldenhoffer pharrer zu Honigstain, 2. des erenvesten ritter herrn Herwärts Awersperger; Jorg Rosenberger bat 3. den edelen vesten Merten von Tschernomel um die Besiegelung. Orig. Perg. — Drei anhangende Siegel. 424 1441 Februar 6 (am montag sand Dorothetag) Laibach. Jörig Lamberger des hochgeboren graf Doyams von Frangepan grafen ze Vegel und ze Modrusch etc. Verweser in Krain beurkundet, daß Johannes Dyetwiser burger ze Laibach heut vor gericht seinen vyerden und endhaften tag hat furgetragen, als im das mit frag und urtail ist erkannt und erfunden worden, das er es wol hat mugen getan nach laut des zeugbriefs, so darumb von gericht ist ausgangen, die obermül zu Prunn mit aller irer zugehorung, 2 hofstet, auf der ain Petrune Schuster und auf der andern der Leben gesessen sind. Darauf dan Englhard der Awrsperger mit gerichtsboten geweist hat von der behabnuss wegen, so er hincz dem Merten Leymtasch in dem landesrechten hat erlangt nach inhalt des behabbriefs, auch darumb von gericht ausgegangen. Und der ytzbemelt Johannes Dyetwiser bat ze fragen, was recht wer. Ist heut vor dem Landesverweser von den land-leuten zu recht erkannt und erfunden worden, seintemallen und der benant Awrsperger von solher seiner behabnuss wegen auf die obberurten mül und hofstet mit gerichtsboten geweist, die auch seinen ersten tag furgetragen und nu nachmalen der egemelt Dyetwiser und derselb Dyetwiser auch den obgenanten Laimtasch mit dem anbot benot hat als recht ist, und wann aber vormalen nach auf heut nyemand vor gericht ist komen, der darine kaynerlay widerred vil noch wenig gehabt hiet, der egenant Awrsperger mag nu furbasser mit der obberurten müll und auch den hofsteten schaffen, handeln und getun. Kopialbuch Fol. 122 b bis 124 a. — Testamentslibell Fol. ioj> a. 425 14.4.’] Juli 4 (an sand Vlreichstag). Sigmund Mindorffer versetzt der edeln Dorothea des Herman Kossiakker tochter Symon von Chladass eliche witib j guter zu Myndorff, darauf gesessen ist auf der ersten Jura, auf der andern Merein und auf der dritten der Suppan, gelegen in sand Ruprechter pharr, um jj Pfund guter Wien. Pfen., einlösbar 14. Tage vor oder nach sand Vlreichstag. Besiegelt mit den Siegeln der edeln und vesten: 1. Jorgen Kossiakker, 2. Andre Schrafussen, 3. Hannsen von der Dürr. Orig. Perg. — Zwei anhangende Siegel, i. fehlt. 426 1444 Oktober p (an montag vor sand Colmanstag). Leopolt Aschpach übergibt zwei Geldschuldbriefe, welche ihm König Friedrich IV., auf diesen von dem edlen und vesten Kristoffen dem Kaczenstainer ausgestellt und lautend auf 200 Pfund Wien. Pfen. und 24 guidein Vnger und ducaten haubt-guts, gegeben hat, dem erbern Jacoben Herwarter. Besiegelt mit den Siegeln: 1. des Ausstellers, welcher 2. den edlen und vesten Merten den Lennghaimer kastner [des]1 march[ ]h-s zu G[ ]xz um die Besiegelung bat. Orig. Perg. — Zwei anhangende beschädigte Siegel. 427 144-7 Dezember 26 (in die beati Stephani protomartyrsi). Simon Zudar de Olnos et Jacobus frater eiusdem de eadem schenken ihr Gut Chultich dem Petro Magno dicto et Simoni de Ladomerich und ihren Erben unter der Bedingung, daß sie ihnen imd ihrem Hause im Notfälle mit zwei Pferden Dienst erweisen sollen. Sollte eine allgemeine Abgabe (taxam generalem) atiferlegt werden, fällt auf das genannte Gut bloß ein Golgulden, doch unter der Bedingung, ut quicumque ad has possessiones Chultich vocatas causa commorandi venerint, octo annos habeant libertatem. Besiegelt mit dem Siegel der Aussteller. Orig. Pcrg. — An grüner Seidenschnur anhangendes Siegel. 428 144.7. Ein Zueschreiben von Fridrichen römischen König an Fridrichen Reittenberger lautend, daß er unverzüglich zu dero Mayestät khomben soll. Testamentslibett Fol. mb. 429 1448 Jänner 10 (an montag nach sand Paulstag der becherung) Graz. Philipp Prewner verweser zu Gretz beurkundet, daß vor das Recht zu Graz gekommen ist Jacob der Herwartter mit der Bitte, ihm auf die nachfolgenden von seiner Gläubigerin rechtmäßig erlangten Güter den landesfürstlichen Scherm zu erteilen, da er vormalen ein behabnuss getan hiet hintz Vol-kartten und Engelharten gebrüdern den Awrspergern umb halben tail an der vesten Katzenstain mit aller irer zugehorung und auch umb die gueter und perkchrecht so darzu frau Die Urkunde ist an dieser Stelle beschädigt. Elspet, Hannsen des Katzenstainer seligen tochter und weyland Ewstachen des Eberstainer hausfrau, sein gelterin inne und von dem landesfursten in Steir ze lehen gehabt und hinder ir gelassen hat. Der Landesvenveser gibt ihm den Seherin nach dem Landesrechte. Besiegelt war die Urkunde mit dem Siegel des Ausstellers. Kopialbuch Fol. 124. a bis 125 a. 430 14.4S Juli 75 (am mantag vor sand Margrethentag) Laibach. Jorig von Tscharnomel verweser der haubtmanschaft in Krain beurkundet, daß frau Kathrey Sigmunds des Hemtscha-cher swester und Jorigen des Mynndarffer seligen wittib vor das Gericht kam mit einem Briefe des Inhaltes, daß sie der bemelt Jorig Myndarffer ir mann seliger umb ir haym-steuer, Widerlegung und margengab auf alles sein erb und auch varund gut, wie das alles genant oder wo das- gelegen ist, darine nichts ausgezogen verweist hat. Und die egemelt frau Kathrey gab darauf zu erkennen, wie sy solhes erbs und varund guts mer dann ir rechtteg nach landesrechten gerubt und unversprochen wer in nucz und gewer gesessen und noch sess, und wolt solh erb und varund gut bestetten und darczue tun als recht wer, und sy bat darauf ze fragen ains rechtens. Ist heut vor dem Landesverweser von den landleuten zu recht erkannt und erfunden worden, tett die egemelt frau Kathrey mit ihrem ayd darczue als recht wer, das sy solhes erbs und varund guts nach inhalt ires heyratbriefs ir woll teg nach landesrechten gerubt und unversprochen in nucz und gewer wer gesessen und noch sesse, sy mocht darauf wolbesteten. Also hat die obgemelt frau Kathrey auf heut vor gericht mit irem ayd darczu getan als landesrecht ist, das sy solches erbs und auch varunden guts gerubt und unversprochen in nucz und gewer gesessen ist und noch siezet und dis mit irem ayd bestetigt. Darauf bat sy aber ze fragen, was recht wer. Ist heut vor dem Landesverweser von den landleuten zu recht erkannt und erfunden, sy hab wol bestetigt. Besiegelt mit dem Siegel des Ausstellers. Orig. Perg. — Anhangendes Siegel. 431 1449 Februar 24. (an sand Mathiastag). Graf Friedrich von Cilli verleiht seinem Getreuen Eras-men Laser, Margrethen seiner muetter und iren erben sun und von sundern gnaden tochtern die ?iachbenannte erbliche manschaft seiner lehenschaft der grafschaft von Orttenburg: 1 Zehent von ig Huben, ganz zu nehmen, von diesen Huben lagen 4 zu Groyas, 4 zu dem andern Groyas, 2 zu Rabenspach, 3 zu Ratz und 2 zu Ratzenberg, alle in Aicher pfarr gelegen; 10 Huben zu Selnitsch; 8 Huben zu Raffaltzdorff, auch in Aicher pfarr gelegen; 1 Zehent von g Huben zu De-schin; 1 Hube zu Edling; 1 Zehent vo?i y]/2 Hiben zu Petsch; 1 Zehent von 4 Huben zu Dreytey, alles in Marautscher pfarr gelegen; / Zehent von 4 Huben zu Sapott bei sand Peter, da die Khreutzer sitzent; 1 Zehent von 4 Huben zu Seyts und von 2 Huben an der Khrattin in Stainer pfarr; zu Stainpach bei Hopfenpach an der Windischen March 1 mülstadt, 1/i Hube und i/2 Acker. Besiegelt war die Urkunde mit dem Siegel des Ausstellers. Kopie, Papier, 16. Jahrhundert. 432 1449 September 29 (an sand Michelstag). Fridrich von gots gnaden grave zu Cili zu Ortemburg und in dem Seger etc. verleiht seinem Getreuen Volkchartten Awrsperger und seinen erben sun und töchtern folgende Erbgüter zu Lehen: 9 hüben an der Nidern Schewnicz und das perkchrecht und den weinczehent daselbs; zu Sagoricz 5 hüben; an der Dobra 2 hüben; 1 müll in dem Gründt; 6 hüben zu Oberprainpach und allerlay traidzehent, perkchrecht und weinczehent daselbs, alles in Trefner pharr gelegen; i hof zu Schönstain und i perkchrecht an der Paakch, das von der Kaczenstainerin herkomen ist. Besiegelt mit dem Siegel des Ausstellers. — Auf der Rückseite: Rta- Orig. Perg. — Kopialbuch Fol. iöj b bis 168 a. — Anhangendes Siegel. Richter, Die F. v. A. 6g 8 cit. 433 144.9. Ein Bevelch von Fridrichen römischen König an Jörgen Weixl-berger Vizdomben in Crain wegen 36