K^IW. Kamstaa ven 1. October I83t. GittberniHl - ^erlautbarungn». 3- »362. (l) Nr'. z,56l. Verlautbarung des e. k. lllyrlschen Gubermums. «» Erlautes rung der Strafdcstlmmuriß für d,e Unterjchla, gung der Steuer, und Deftositengelder. -^ In den, über die Gtrafbestlmmung wegen Utiredllchcr Verwaltung landesfürsslicher Steu« ern und odvigkeltllchen Walser!-Dcpositen', ^.^^7, mtt der Ermnerung b«k«nnt ge. ^. ?I^N. ^^'7'sen, welche wscn Possen zu erlaben wünschen, ,hre diehfali^en Ge-wche wlt den B.we.sen über d.e erforderlichen Kenntn.sse, Erbschaften, Dienste und Verdunste zu biegen, dann über d.e Kenm-^lß der böhmischen Sprache, sich mit dem Zeugnisse llnes ordentlichen Professors ödtr Gubernial-Translators dieser Sprache auszu- welsen, und in obiger Frist bei dem k. k. Gubernium zu Brunn einiureichen haben. Laibach den 2». September i83,. Z. iZög. (2) Nr. 2027. ?. 8< 0. Eurrende der illprischen Provinzial-SanitatsiCommis, sion. — Nermmderung der Eontumazzeit von 20 auf »0 Tage, an den Cordonen gegen Un> gärn und Gall'zien. — Zufolge eines a. h. Eabinett-Schreibens pom »7. l. V?., habtn Seine Majestät die Eontuma^« Zeit an dem Cordon« aegen Ungarn und Gall'zien von ,o auf lo Tage herabzusetzen geruhet. — Diest mtt hohem Hofkanzleldecrete vom 17. d. M., ^. 3l^6 herabgelonIte a. h. Anordnung wnb öffentlich zur allgem,ir>en Wissenschaft hiennt bekannt gemacht. — Von der f. t. lllyrlschcn. Provinzial - Sanitäts, Commission. Laibach am 26. September ,83,. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur und Präsident der ,llyrlschen Pro-______mnzial, Gannäts - Ecmlmfflon. Z. 1I70. (2) Nr. 2004. ?. 3. c. E u r r e n d f der k« t. illvr. Provinzial« Eanitats-Com-misswn. — Dle kaiserl. russische Reglcrunc! hat bei dem Wi«dlrtrsche»nen der Cholera lQ verschndenen Theilen Gassiziens sich laut einer Mittheilung der faiserl. russlschen Botschaft am kallerl. österreichischen Hofe veranlaßt gesehen, an der Gränze vo„ Podolicn neue Beobach-tungs-Quaranlame für Reisende und Waaren zu errichten. — In diesen Quarantalnen, welche zu Huss«at»n und Issakowetz bestehen, H für d,c Relsenden e,ne Eontumaz l,»n drei Tagen, für di« dahin kommenden Waaren aber auf sechs Jage angeordnet worden. — Diese für den Verkehr nnchtlge Verfügung wird hlemil jur allgemeinen Kenntmß gebracht. — Von der k. f. ,llpr. ProvlnziallGanitäts« Commission, kaihacb am 26. September i83t. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landes-Gouoemeur u, Eommiss»ons>PräsidtM. 980 Z. i3/,2. (2) Nr. 20433. Kundmachung des k. k. illyrischen Guberniums. — Wegen EinHebung der allgemeinen Verzchrungssteuer in Laibach, von den im loten Tariffsatze genannten Schlachtvieh - Gattungen vor der Schlachtung. — Zur Behebung der verschiedenen Anstände, welche sich bis jetzt daraus ergeben, daß die allgemeine Verzehrungsstcuer von den im lotenTariffsatzc benannten Schlachtvieh-Gattungen an den Linien Laibachs, bcl der Einfuhr eingehoben wird, hat die hohe k. k. allgemeine Hofkammer mit Decret vom it. Juni 18Z1, Nr. yläo^c)? folgende Mo-dificationen der §§. 6, 9, 23 und 2.5 der allgemeinen Verzehrungssteuer - Kundmachung, ääa. 26. Juni 182g, Zahl iZ/^«. zu genehmigen geruht: Erstens. Die allgemeine Verzehrungssteuer von den, im inten Tanffsatze benannten Vichgattungcn: Ochsen, Stieren, Kühen, dann Kalbern über ein Jahr, ist vom 1. November d. I. angefangen, nicht mehr bei dem Eintriebe an den Linien der Stadt Laibach, sondern vor der Schlachtung zu entrichten. Von diesem Tage an können sonach diese Schlachtvieh - Gattungen gebührenfrei nach Laibach gebracht werden. —, Zweitens. Zu diesem Ende habend»e Fleischer in Laihach, und alle Jene, welche die in dem iMen Tariffsaye enthaltenen Viehgattungen zum Fleischverkaufe schlachten, oder schlachten lassen, längstens bis zum 6. October d. I. um den gefa«sämtlichen Erlaubnißschcin zum Betriebe ihrer Unternehmung bei demLalbachcrVerzehrungssteuer:Ober-amte anzusuchen^ und gleichzeitig cme schriftliche genaue Beschreibung ihrer Gcwcrbs-Lo,ca-litaten, und msbesondere ihrer Vlchstalle, dann der Fleischvorrathskammern und Fleischniedcr-lagen zu überreichen. ^. Denjenigen Pa^thci-cn, welche nicht schreiben können, wird gestattet, bei dem Verzehrungssteuer-Okeramts zu erscheinen, und ihre Erklärung zu Protokoll zu geben. Bei dem Nichtzuhaltcn der obgedach-rcn Frist hat die im §. I^ ^il<,. :,. und I7 oes Verzchrungssteuer-Gcsetzes bestimmte fixe Geldstrafe einzutreten. — Das Steuer-Obcramt hat sodann nach den §§. IQ, l2 und i3 des Verzehrungssteuer-Gesctzes das Amt zu handeln, roodei auch der zum §. 11 und 18 gehörige Anhang zu diesem Gesetze seine Anwendung findet, in so fern es darin heißt: „Bei der von dem Gefallsbeamten vorzunehmenden Untersuchung der beschriebenen Loc.llttären und Werkvorrich-tungen lst die steuerpflichtige Parthei verbunden, jede Allskunft und Nachckemmg, welche zum Behufe der gefallsamtltchen Controlle er- > forderlich sind, an die Hand zu geben. Auch alle zum Werksbetriebe verwendeten Dienstleute sind verpflichtet, der Aufforderung der Ge-fallsbeamcen in dieser Beziehung gehörige Folge zu leisten. D«e angezeigten, oder beim Aus genschein entdeckten geheimen oder unzulässigen Communicationen werden ohne Einleitung eines Strafverfahrens, auf Kosten der Parthei geschlossen und aufgehoben. — Ueber die Resultate semer Untersuchung nimmt der Gefallt beamte ein umständliches Protokoll auf, welches zur Grundlage der gefallsamtlichen Controlle zu dienen hat, daher auch von der steuerpflichtigen Parthei mit lhrer Unterschrift zu versehen ist, worauf der gefallsamtliche Erlaub-nißschem ausgefertigt, und der Parthei eingehändigt wird. — Den gleichen Verpflichtungen der vorläufigen Anmeldung und Bcschrei« bung nach den eben erwähnten gesetzlichen Bestimmungen unterliegt ein Jeder, der in Zu< kunft das Fleischergcwerbe antritt. — Es ist daher alles Vieh oder Fleisch, welches außer den aufgenommenen Gewerbs-Localitaten betreten wird, so, als wenn damit eine Gefalls-Verkürzung bcabsichtet worden ware, anzusehen, und die Parthei nach dem §. Z6 des Vcrzeh-rungsstcucr-Gesetzes zu behandeln. — Drittens. Besitzt ein Fleischer, oder cine der oben genannten Partheien mncr der Verzchrungs-steuer-Linie von Laibach Arbetts- oder Nutzvieh an den benannten Viehgattungcn, so hat er die Zahl und die Gattung desselben längstens bls 5i. October d. I., 12 Uhr Mittags dem Verzchrungsstcuer-Oberamte zu Laibach anzuzeigen. Hierüber wird dann cine Freibollctte gegen dem ausgestellt, ,daß die bei dem. Amte zurückbleibende Iuxte^ welche m,t der ausgestellten Freibillette übereinstimmen muß, von der Parthei unterfertiget, oder nut einem Handzeichen versehen wird. -. Auf gleiche Weise lst jcde spatere Veränderung m diesem Nutzviehstande,, sie mag sich durch Zuwachs oder Abgang ergeben, in der Regcl, insbesondere bei Kaufen und Verkaufen, oder be-m Tausche, un Voraus, in außergewöhnlichen Fallen aber, z> B. wenn ein Viehstück plötzlich umsteht, oder gestohlen wird, binnen der nächsten drei Amisstunden dem Verzehrungsstcucr - Oberamte zu melden, wornach bei anstandsloscm Befunde gegen Zurücknahme der alten, die Hinausgabe einer neuen Freibollette an die Parthei, auf die nämliche Art statt finden wird. — Bei Unterlassung dieser Anzeige wird auch dann, wenn keine nach andern Bestimmungen dss Verzeh-rungssseuer - Circulars vom 26. Juni 1629, Nr. 1Z71, strafbare Gesetzübertretung tz?tatt 96i fand/ eine Geldstrafe bis fünfzig Gulden Eonv. Münze für jedes abgängige oder zugcwachse« ne Stück Vlch verhängt. — Auf gleiche Art und unter Gcwärtlgung derselben Strafen, sind Privatpartheien, welche mit dem Fleischer in einem und demselben Hausbezirke Vieh halten / verpflichtet, ihren Viehstand/ so wie jede Veränderung dem Verzehrungssteuer - Oberamte anzuzeigen, und Freibolletten zu lösen. — Viertens. Jeder Fleischer, oder jede andere 5vid 2 und 3 erwähnte Parthci hat vor dem Einlasse des Schlachtviehes in den Haus-bczirk oder in die Viehställe mner der Verzch-nmgssteucr-Linie von Laibach, die Zahl, Nationalität, Größe, Farbe und sonstige unterscheidende Kennzeichen der einzustellenden Stücke be» dem Verzehrungssteuer-Oberamte anzumelden, welches darüber Anmeldungs- und i-o5j) Frclbollcttcn, und zwar auf Verlangen, der Parthn übcr jedes einzelne Stück Vieh eine abgesonderte, ausfertigen wird, mit welcher das Vieh bis zum Zeitpuncte dcr Entrichtung der Gebühr bedeckt ftpn muß. — Obige An-meldungsbolletten sind dann, bevor das Vieh dcr Schlachtung unterzogen wird, gegen Entrichtung der tcn'iffmaßigen Gebühr bei dem Wer-zehrungssteuer-Oderamte gegen Zahlungsbol-letten umzutauschen. — In so ferne nicht die ganze Zahl der durch die Amiieldungstwll^ttc gedeckten Vtchstücke gcschlachkcr w»rd, kömmt auf dcr Anmeldungsbollctte die Zahl dcr Stücke, deren Schlachtung beabsichtct wird, abzuschreiben, und für dle abgeschriebene Menge eine Zahlungsbollette auszufertigen. — Die Zah-l«ngsbollettm Haben den angemeldeten Zeit? punct der Schlachtung und der Vollendung derselben zu enthalten. In so ferne eine An-meldungsbl)llette gelöst wurde, das Vieh daher lu dem Rcvisionsbüchel eingetragen ist, hat die Anmeldung zur Schlachtung lmmcr untcr Bei-brmgung der Anmcldungsbollctte, Mlt diesem Buche! und nnt ledigUchcr Bezeichnung des be-lrcftmdcn Vichstückes in demiclben zu geschehen. — Dic Zichlungsbollcttcn sind bei der nächsten Ncvlsion dem rcvidircl-den Beamten zu ubcrgedcn. — Sollten jedoch Parthcien an-starr der Anmcldungsbvllctten sogleich Zahlungs-bolletten über das Vieh wünschen, welches sie in lhren Hausbczirk oder ihre Viehstalle em-sicttcn: so sind ihnen die Letztcrn gegen Entrichtung dcr Gebühr dann auszustellen, wenn zugleich die Zeit der Schlachtung bestimmt angegeben werden kann. — Wenn übrigens die Patthel dle Schlachtung in dcr angemeldeten Zeit nicht vornehmen kann, oder will; so hat fic dieß noch vov dem Eintritte dcr zur Vor- nahme der Schlachtung angegebenen und lang-siens vor dem Ablauf der zur Vollendung der« selben bestimmten Zeit, bei dem Verzehrungssteuer-Oberamtc zu melden, und zugleich die Zeit der neuerlich vorzunehmenden Schlachtung anzugeben, worauf ihr das Oberamt, wenn kcm Anstand obwaltet, gegen Abnahme der betreffenden Bollettc eine neue(Referir-) Zahlungsbollette ausstellen, nn Falle eines An-standes aber durch ein Gefalls » Individuum die geeigneten Erhebungen einleiten wird. — Nach Verlauf der zur Schlachtung angemeldeten Zeit wird m keinem Falle dem Vorgeben, daß dieselbe nicht geschehen sey, Statt gegeben, sondern das vorhandene unbedeckte Vieh con-trabandmaßig behandelt werden. — Wlrd endlich von dem mit AnmeldungsboNetten gedeckten Vieh etwas nach Außen der Stadt verkauft; so hat die Parthei dieß bei dem Oberamte zu melden, welches die Beglettung des auszutreten« den Viehes über die ^nie gegen Abstreifung der Anmcldungs- und Ueberkommung der von dem betreffenden Lmienamle auszustellenden Aus-trittsboüctte verfügt, und sofort die Abschreibung in dem Vormerkbuch« und Revisionsbü-chel vornlmmt. — Fünftens. Alles am i. November d I, vorhandene Vieh, dessen Ver« steuerung mit Zahlungsbollctten erw'esen ist, die vierzehn Tage vordem obenerwähnten Ta-ge>ausgefectigt wurden, wird mit Freibollcten bedeckt, wenn über den Umstand, daßdasoov-handene Vieh ein und dasselbe mit dem versteuerten ist, nicht gegründete Bedenken ein: treten. Zahlungsbollctten, welche in einer frühern Zctt ausgestellt sind, können nicht zur ^edeckung dirnm. - Außerdem müssen die sle'.scher dlesen Vorrath spätestens bis Zi. October d. I. 12 Uhr Mittags, bn dem Verzeh-rungssteuer-Oberamte mündlich anmelden, welches die Anmeldung auf der Rückseite der Bol-lette bestätigt. Uebrigens wird das mit Frei« bolletten gedeckte Vieh gleichfalls m das amtliche Vormerkbuch und in das Reviswnsbüchel der Parthei aufgenommen. So wie dieß gesche-hen ist, muß sich genau nach den unter Z. ent« haltencn Bestimmungen benommen werden. — Werden nach gemachter Anmeldung weniger Viehstücke vorgefunden, als angemeldet wurden; so tritt hinsichtlich der abgängigen Viehstücke die 8nl) 3 bemerkte Strafe in Wirksam, feit. — Sechs tens. So oft irgendIemand eine Schlachtung des unter dem zoten Tariffsatze be-gnffenen Viehes vornehmen will, hat derselbe hiervon wenigstens 24 Stunden v 0 r -her bei dem Verzehrungssteuer-Oberamte die schriftliche Anmeldung zu machen, oder dort zu 9^2 Protokoll zu geben, und mit der Anmeldung auch den Ort der Schlachtung, so wie die Dauer des Verfahrens zu bezeichnen. — Vor Ablauf dieser Zeit darf von dem geschlachteten Viehe nichts aus dem Locale weggebracht werden, wo die Schlachtung statt findet. — Auch das mit Freibolletten gedeckte Vieh muß vorder Schlachtung bei dem Obera.nte gemeldet werden. Es haben daher jene Partheicn, welche nn Besitze von Freibolletten sind, sobald sie eme Schlachtung vorhaben, die Freibollctte abzugeben, dafür aber eine Schlachtungs-Anmeldungsc und bezüglich Zahlungs - Bollette zu lösen. — Uebrigens müssen alle Partheyen, welche ein Vieh nach dem loten Tanffsatze besitzen, und selbes, wenn auch zum eigenen hauslichen Gebrauche schlachten, selbst dann, wenn sie nicht gcwcrbtreibende Partheien sind, die Schlachtung anmelden, und die Gebühren entrichten. — Siebentens. Wenn ein Schlachtvieh von den im tz. i bezeichneten Gattungen ohne Lösung der Zahlungsbollette, oder in einem an» dern als dem hiezu angezeigten Locale geschlachtet, wird vor Ablauf der angemeldeten Dauer des Verfahrens das Ganze, oder ein Theil des geschlachteten Viehes aus dem Locale weggebracht, so treten die Btrafbessimmungen des Verzehrungssteuer - Gesetzes in Anwendung. — Achtens. Die Fleischer und jcde andere 5ud 2. bemerkte Panhci sind von aller Rcgi-sierführung frei, dagegengehalten, daß iyrem Wichstande entsprechende Bollerten-Quantum jederzeit vorzuweisen. — Um übrigens den Zuwachs und Abgang des Vlehstandes, so wie die vorfallenden Schlachtungen und die Steuerentrichtung bei den Gefa'Nsrelusionen übersehen zu können, wird dcn Fleischern und den obgedachten Partheien aus dem Hauptvormerkbuche des Verzehrungssteuer-Oberamtes über den Viehstand, ein Auszug m Form eines Bü-chels (Reulsionsbüchcl) behändiget werden. Diese Büchel hat die Parthci sorgfältig zu vcrwah, ren, von Fall zu Fall dem Vcrzehrungssteuer-Oberamte zur Ausfüllung zu übergeben, und auf Verlangen den Gcfälls-Individuen beiLo-cal? Revisionen vorzuweisen, die darin den Re-vlsionsbefund eintragen werden. — Neun? tens. Das Gefällsaufsichtspeisonale ist berechtiget, bei dcn «nd 2. angeführten Parthelen in den Hauptbezirken, wo sie ihr Gewerbe treiben, oder Viehstalle halten, dann bei den «üb 3 bezeichneten Privawanheien öfters un-vermuthet zu unttrsuchm, ob das vorhandene Schlacht- und Nutzvieh vorschriftmaßig m:t BoUetttn bedeckt sey, und ob keine unerlaubte heimliche Schlachtung vor sich gche, und jede zur Entdeckung einer heimlichen Schlachtung nothwendig erachtete Verfügung zu treft fen. — Zehntens. Wird in der Folge Schlachtvieh ohne vorschriftmaßtge Bedeckung gefunden, so wird es als ein verschwiegener steuerbarer Gegenstand angesehen, und es trttt die Amtshandlung nach den Strafdestimmungen der §§. 36 und 39 l^itt. K. ein. — Findet sich aber weniger Schlachtvieh vor, als die vorgezeigten Bolletten nachweisen, so wird nach Befund eine Untersuchung eingeleitet, ob eine heimliche Schlachtung vorgefallen sey/ und über das Resultat derselben nach den Strafbestim-mungen des obigen §. 3. erkannt werden. — Eilfrens. Alle oben bezeichneten Vorschrift ten finden auch auf die der Stadt Laibach bewilligten Gcmemdezuschlagc gleichmaßige Anwendung. — Laibach am l5 September ,65l. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landes-Gouverneur. Joseph Wagner, k. k. Gubemialratb. Z. 1364- (2) Nr7^l235 Kundmachung. Durch den Tod des controklirenden Cas« sH-Offlj,ers, Franz Joseph Gaffer, »ff die Stelle cmes controlNrenden Cass^Dffljiers be» dem k. k. F,lial-Camera!-Hahllimce zu Kl«' genflirt in Erledigung gekommen, mit welcher ein systemisirter jährlicher Gehalt von Acht Hundert Gulden, und die Verpflichtung ,un Erlabe einer D«enNcaution »on <3>n Tauseno Fünf Hundert Gulden M. M. verbunden ist. -»» Diejenigen, welche ßch um diese G^lle zu bewerben wünschen, haben ihre Gesu<1>e hie!-um mit allen ihre Brfahiqunq zu derselblN, ihre Moral'tat und das Vermögen zum 3au-nonserlage, nachwelsenden Belegen, de» oie« ser Landessselle bls ;um ,o November i9Zi einzureichen. — Vom k. k. illyrischen Guder-nium. — Lalbach um 22. September 16Z1. Nreisämtliche ^erlautdarttttZen. Z. i^6o. (2) Nr. 12209. Wegen des Ein« und Ausmctens der Sträflinge im hierortlgen Strafhausc, und wegen Besorgung der sonst erforderlichen Nltt-eisen-Reparationen, wird für das kommende Mllitarjal)« »3Z2, in Folge hoher Weisung vom 20. d. M., eine Mmue,:do-Versteige» rung am 5. k. M. um g Uhr Vormittags in diesem Kceisamte ahZepalten werh?n; ;u welcher Diejenigen, die diese Arbeiten zu über, nehmen gedenken, erscheinen mögen. — K. K. Kle,samt Laibach am 25. September zIZl. 963 Z. i3b3. (2) Nr. 2002. P. tz7. C. C i r c u l a r e der k. k. illyr. auf allerhöchsten Befehl aufqe? stellten Prorinzlal-Sanltäts - Commission für Karnten und Krain. — Das Wi5mul1i Nll,-^i8telium »st weder als Vorbauungs-, noch als Heilmittel der Cholera zu gebrauchen-. — Seine k. k. Majestät haben mtt allerhöchster Entschließung vom 3a. August d. I. aNergna-digst zu verordnen geruhet, >n den öffcnill-chcn Blattern allgemein bekanrit zu machen, daß das ^Visnnuii ^I^^I^wiinm nach Dr. Leos Anpreisung vn Cholera « Kranken m Anwendung gebracht, höchst verderblich wuke, und daher weder als Vorbauungs-, noch als Hnl-nnttel der Cholera « Krankheit zu fikbrauchen ser. — Duß wird ln Fulqe des, durch den lveltern allerhöchsten Befehl vom iH. September d. I. veranlaßten Hoffanzley. Decictks vom i8. September l63i, Zahl 3iQl, zur Nachachtung bckcnmt gemacht. — Laibach am 25. September i8äi. Z. /55o. (2^ ' Nr. 1^02^2646- Verlautbarung des k. f. illp'ischcn Guberriiums. — Versez-zung des Gtandpuncles kcr Wcg - und Blüf-k.nmauth ln Kap pel und d^r sich hiernach ergebenden TheU^ng dcr tariffsmäßigm Gebühren auf zwei Stationen. — Das k. k. Gu-bermum ist mit der k. f. vereinten kameral« Glfaüen»Verwaltung übereingekommen, die m der Station Kapvel b>5hcr vereint cm« ^shobene Weg- und Brückenmauth auf nachstehende Welle in zwei Stailoncn zu trennen. Der in Kappel bercits bestehende Bchran, ken wird auf die entgegengesetzte nordwcstli» <^e Stlte des Marktes in der R'chlung gegen Rechbcrg versetzt, und daselbst die Mauth für d.e Hochger,chtßb,ücke und Kunetbrücke erster ^aNi, und sur die M.klauzbrücke zweiter kl'sze, dann für eine Straßenme.le e.ngcho- "Zu^kres Tr.«bmes2^2kr., und !nchtc7 m^ Schranken ?n V?il^^" 7^ e.n zwe.ter «?.«»>^ ' ^«Ilach, vorwärts geqen ke, dann fur nne Stlaß«nme,lc, Iammcn fur"« Guck Zugvieh ebenfalls mu 5 kr., und der oberwahnten verhälinlßmäß.gen Ab. gäbe fur das Zrubmch zu geschehen hat. -- Dicse Theilung der früher bei dem Schranken zu Kappel vereint behobenen Gebühren hat zum Zwecke, daß Partheyen nicht gc-t-allln sind, die Blücktr.mauch für Brücken ,u entrichten, t»e sie gar nicht passirten, und es wird d,eß mit der Bemerkung zur öffentl»« chcn Kenntmß gebracht, daß dlese Verfügung mit Anfange detz Verwaltungsjahres i3Z2 >n Wirksamkeit treten nnrd. ^ laibach den 12. September i83i. Joseph Camillo Freyherr v. Schnndburg, Gouverneur. Clemens G»af v. Brandis, f. k. Gubcrnialrath. Z. 1352. (2) ^ lllr. 18737. Kundmachung. ^ur Aufmunterung der zwar schon schr fortschreitenden Obstcultur m Krain hat die hiesige k. k. Landwnthschaftsgesellschafl m dcr am 3 Ma> i83i abgehaltenen allgemeinen Versammlung über den Vorschlag des permanenten Oefellschafts .Ausschusses beschloßen, drel Prämien für jene Schullehrer zu btstlm, men, welche sich m dcr Obstbaumzucht am meisten auszeichnen. — D,ese Prämien bestehen aus 5, H und 3 Ducaten, und werden jahrllck vvm Jahre iL32 angefangen, aus dcm Gcscllschaftsfor.de verthnlt werden, und zwar das erste Prämium mlt 5 Ducatcn für jenen SchuNehrer, welcher nach der, von dem Pfarrer Pirz zusammengestellten, von dcr f. k. «andwirthschafts-GeMchasl unter dem Titel: „Dcr kraimsche Gärtner" hcrausacge-denen Alilcitung die meisten männlichen Schul, kinder praknsch unterrichtet, und zu dmem Zwecke eine entsprechende Baumschule von wenigstens gnci Wlldlingkn angelegt baden wird. — Das zweite Prawium rrnt ^ Ducaten für jenen Schullehrer, der oblgem zunächst kommt, und die größte Anzahl von Obst-, und ocson, ders Kcrnobsssorten aufzuweisen hat. — Da? drttte Prämium mit 3 Ducaten enollch ^'r Jenen, der bi5hcr schon d.e mc.ften Vorkch. nilum haben kann. — ^0 U'l/ . ^«ß ,u °<«,'.'b^, s° «," »«cd ».' Hcrren G"s»sck°f 'M,',ln°.r «uf«°f°rd°r, we.d.n, B«Nim««n«°n «,t P>«m,°n zu bl»),>!<,>l>en leh«. °" den Gls«»sc!><>f!s.«"«schu«. und zwar längstens bie iö. Apnl iL5» machln z« lZ. Amts.-Blatt Nr. »8, d, >, Octol'cr i25i.) M 'wollen, um denselben in dcn Stand zu seyen, diese Gesuche und Vorschlage gehörig würdll gen, und in der nächsten allgemeinen Versammlung den Vortrag halten zu können, daher derlei Gesuche und Vorschlage, welche nach dieser festgestzten Zeit vorgelegt werden sollttn, unbeachtet gelassen werden müßten« — Nach erfolgter Abstimmung in der allgemeinen Gesellschafts-Wtrsammlung werden jene Schullehrer, die mit Prämien bttheilt wurden / durch die Laibacher Zettung öffentlich bekannt gemacht werden, du Prämien selbst abs Wiese im Bunzlauer Kreise,^ nämlich dem Vereini-gungspuncte uon Böhmen, Gachsen und Preußen, angeordnet. — Dieser Cordon, bet wn» chem sich dle Eontumaz-Anstalten bel Nachod, Könizshan und Ebersdorf, und dle.Verkehrs» Rastelle bei Nicder-klpka, Nachod, Gchönau, Königshan, Neustadt! und Ebersdorf befinden, tritt mit dem 21. Sevtenher l. I. in Wirksamkeit, und aüe jenseits der Cordons» Linie kommenden Personen und Waaren müft sen ohne Unterschied und ohne Rücksicht auf Gesundherts-Certisicate eine zwanzigtagige Con? tumazzelt überstehen, in welche eme Einrcch-nung der zugebrachten Reisetage nicht Statt findet. — Dle Aufnahme der Contumazisten hangt von der Zulaßigkett ,-nd der leer gewordenen Ubi^aNomn ab, daher müssen es lsich die Reisenden gefallen lassen, wenn sie auf einige Zeit beun Embruchsfchvanken zurückgewiesen werden, bls die ganz besetzten Lokalitäten wieder leer werden. — E>cküblmge, Handwerksburschen^heNimmungsloseMenschen, Bettler, und solche" Menschen, welche für einen zwanzlgtagigen UnNrhalt Nicht das nöthige Vermögen haben, werden in die Con-tumazen gar nicht aufgenommen^, sondern beim Emtu^chsschranken zurückgewiesen. — selbst Militarttonsports werden ohne höhere Wei- sung nicht eingelassen. Hinsichtlich des Verfahrens milden Waaren und den Thieren wird den Rezsenden die nöthige Weisung bei der Contumaz« Anstatt selbst ertheilt werden. — Das auf den Cordon aufgestellte Militär wird sich genau nach den bereits bekannt gemachte«, Paßuorschrifren benehmen, und die Uebrrtre-tungen derselben, werden nach dem Patente vom 21. Mai i8c»5 geahndet. Welches zur allgemeinen Wissenschaft bekannt gemacht wird. — Von der f. k. Provinzial-Sanitats-Eom« mission. — Prag am ,5. September i83i. Stavt - mW lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. l355. (3) Nr. 63ig. Von dem k. k. Gtadt l und Landrechte m Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Agnes Dollenz, als erklärten Erbinn zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 1. August d. I. gestorbenen Jakob Dollenz, die Tagsatzung auf den Ii. October d. I., Vormittags um 9 Uhr, vor diesem k. k. Stadt? und Landrechte bcsilmmet worden, bei wacher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, fulche so gewiß anmelden und rcchtsgeltend darthun sol« len, widllgens sie die Folgen des §. 8iH b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werben. Laibach am ,/. September i3)i. Z. 5340. (3) Nr. L599. Edict. Da man in Folge der 5u!) praeg. 9. Sep« tember l. I., Z2kak sammt Harpfe, bann der dem Gute Thmnlack, 5^b Ulb. Nr. 2», 42 ^t 7 umetthänigen, auf »35 ft. aeschähten Grundstü« cke, wegen seit »7. Jänner ,626 bisbin iLZgrück» ständigen LedensunlerhalteK c. ». 0., gnvMget rvorden. .... ^u diesem lZnde werden 7,1m drn 8'cttalw^s» tagfahungen, und zwar: die erste auf den,6. September, die zwen« auk den ,7. October, und die dtitte auf den »7. November 4. F», jedesmal um 9 Uhr Früh, im MaMe Hntn^ mit dem Un» hange bessimmt, daH, falls diZ gedachten Reali» täten bei der ersten oder zweiten LicitaNon um die Schätzung oder darüber an Mann nicht gebracht werden könnten, solche bei der dritten auch unter der Schäyung hnitangegeben werden sollen. Wovon die Kaufiustigen durch Obicte und die intabulirten Gläubiger durch Rublilen verstandi« get werden, Bezirksgericht Haasberg am 4. Mär, ,63,. Anmerkung. B«i der eisten Lintation sinv die Aecker pnä Xezw, LH Rect. Nr. 367j» unter Herrschaft haasberg, und die Grundstücke unter Gut Thurnlack, 8nd Urb. Nl. 2l et 42 verkauft worden, daher die zwei» te und dritte Licitation nur hinsichtlich der Adligen Realität«« abgehalten werden wild, 3- '256. <2) Nr. ,66l, T d i c t. Von dem Bezirks . Gerichte Rupertshof zu Neustadt! wirft allgemein betannt ßemacbt: ^3 sey über Einschreiten deß Herrn Jakob Preschen,, Verwalter des Gutes Weinhos, als Machthaber des Herrn Johann Glsner, äc: praes. 25. Juli iLZi, Nr. »96,, gegen Johann Unneg ausMoß-zerouz, rve^en aus dem wirthschMsämtlichen Ver, gleiche vom »6. Juli »827, schuldigen Vo st. M.M, c. «. c., in die executive Feilbietnng der, dem Gegner eigenthümlichen, auf ^» ss. 20 tr. be» wertheten Realltättn, als: der zu Gtohzerouz ge. legenen i ij2 hübe, Urb. Nr« 253, 2/i6, unv der zu Tscheimofchnih am Backe Scbwe«nbach stehenden Eäc,e. und Mahlmühle, aewlll'get, und ,ur Vornahme die «esedlicden Verfie.aerungs. Tagsahungen, auf den 22. October, 2,. November und 2,. December d. I., iedeSmc.l VormN. ta,s 3o.. <, diS ,2 Uhr in '.oco der Rea ttat mN dem Anhang angeordnet worden, daß, salls d'e' se Realitäten weder be. der ersten noch zwetten Tagsahung um oder Wer den b"ubr ", Werch an Mann gedracl't werden könnten, solche bn dtl dritten auch unter demselben hintangegeben n?«' den würden. Wovon vie Kauflustigen und n« Satzglöu» higer, Ttstere mit sem Beisätze verständig«, daß 936 der Werthanschlag so wie die LicitationsdedlNi,-nifse hieramtö täglich eingeseben werden tonnen. Bezirls'Gericht Rupertshofj zu Neustadt! am 25. Juli ,35l. , Z. >25ä. (2) bürgerl. Buchbinder, Futteriil-und Brieftaschen - Arbeiter, wohnhaft am alten Markt, Nr. 17, hat die Ehre hiemil anzuzeigen, daß er gegenwärtige Wohnung verlassen, und vom ,. October angefangen, im Hause des Victualien - Handlers, Hrn. Mathias Zanieri, am alttn Markt, Nr. ,Z9, lm zweiten Stockendem Herrn Kaufmann A. Wasser'schen Hause czcgenüber wohnen werde. Zugleich dankt er für das ihm bis nun geschenkte Zutrauen seiner hochgeschätzten Oön-ner, und empfiehlt sich noch ferner dem ge- neigten Wohlwollen ihn mit zahlreichen Auf? tragen und Bestellungen zu beehren. Zugleich verspricht er, nicht nur durch schnelle und hllliqe Bedienung, sondern auch mit gcschmackooller und dauerhafter Arbeit sein« hochgeschätzten Gönner zufrieden zu stellen. Nebst den gewöhnlichen Bücher - Einbänden verfertigt er auch alle Gattungen Futterale zu Monstranzen, Kelchen, Glaser, Bechern, G»l-berservicen, Prätwsen, Damen-Etms, und zu den im wundärztlichen und anatomischen Gebrauche bestimmten Amputir-Zeuge, dann alle Gattungen von Brieftaschen, Souvenirs, Verbandzeug für Aerzte, große und kleine Chatoullen, Toiletten, Marcm zu ?hombe« und Whlft, Damen - und Schachbrett in einfachen und mtt zusammenschlagenden Blättern u. a. m. Laihach am 26. September i83!. In der Buchhandlung des Ng. Al. Sdlen v. Uleinmazzr in Nai« bach, neuer Markt. ^°- 22Z. ift in Aonv Münz-Wreifttt ;u tzaven: Ceresa, C- v., Bemerkungen über die epf- deiNlsche Brechruhr, ((^kolera inc>r^u8,) ü. Wien, »i^3» bro'ch 12 kr. — — über oas Magisterium Bismu- thi. Nachtrag zu obiger Schlifc. Ü. Ebendaselbst, i83l. brosch, 20 kr. Cholera morbus, DtC^ Obet FurjC @kfc()td)-te beè Ursprunges unb QäerkiuM ber tnbifcfcen epi1 bemifct)en ^re^n^i: / «>ie sie fett betn 3afore 1817 gr&err|'djt; t)at, nebii i|jr?t JpeÜart tinb Uen- gegen-nt idjütjeuöea '»ßoriisbtijinaice^eli» für ©ebübete aU ler 0tQiil5e , barßefteslE von einem prctcttfc^en- Tlr^te. 8. SbenDafdbtf / bvofcij. 10 h\ Für den V^ichtarzt. Kurzer Unterricht, wie er sich gegen die morgenländische Brechruhr zu yer« . ,l>ahr«,i. und was er bei dem elsten Anfalle dieser Krankheit bis zur Ankunft eines Arztes'zu thun habe. Nebst einem wichtigen Anhange für vracnsche ^ Aerzte, enthaltend eine neue Heilmethode dieser Krankheit. Ebendaselbst, itt3i. geh, 6 kr. Kumpf, Dl'. I. G.^, über die^ asiatische (?.llo^'i'2, und über die ^chuhmitl?! rag.egen. Nebst Angade 0es zweckmäßigsten Verfahrens b?i l>en e?« sten Erscheinungen derselben. Ein, Vo!ksschiift. gr. 6 Klagenfurc, iLI». brosch. l2 kr. Schubert, Nr. I. A-, Heilung und Ver- hüthung der (>!lu!üi-il lnurbus. gl. 8. i?«ip^lg, »65o. geh, 2c» kr. Simon, Dr. F. A. j'll^, öffentliche und veisonliche Vorsichtsmaßregeln gegen die ostindische Brechrilhr ot«r Ollolera me->i-l)U5: ihre unwider-spr«chlich« und alleinige Verbreitung dusch Men» ^ schenoerkehr, somoyl in Asiei, a!Z in Europa, 6. ^ Hamburg, »Ü5i. geh. 24 kr. Titesius, V. G., neueste ableitende Be- hcindluiigsart der krampfartigen (^In'I^rg 2i-iaNc». Mit Abbildungen oer Inbl^ument» l!icu5Lc»!Ä der orientalischen Nationen. Nebst einer Abhandlung von I. Monat. ^8<^. IVIcä. voct., über tie l^lin-lera moi-buz, welche i323 ^n Berhampore in In» dien, beim i^ten engl, Regiments geher>scht hat. AliS den (^gjcutta I'rnus^ct,. Vc>l. IV. l82(), über« setzt und mil Anmerkungen begleitet, gr. 6. Leipzig, »65i. brosch. 2 st. — — über die (^0^3 und die kräftigen Mittel dagegen, nebst Vorschlag eineS großen Adleituügzmittelz, um die Krankheil in der Ge» blNt zu ellticktn. 2te Abtheilung; enthaltend: Nach« träge zum ersten The.le, Liieran.r und Kritik der «euesten Schriften über die Cholera, sl> wie eine Abhandlung über die Arten der Ansteckung untz der ansteckenre'n Krankheilsgift?. 6. Nürnberg, iL3i. drosch. i ft. 3c» kr. Arzney, geistliche, oder Hülfsmittel gegen die Cholera für die Ge«l?. Von ei'fem Weltpriester» i2 Wien, g?h. 3 tr. Gott kann uns helfen! Vertraut und ficht ju ihm, o,m väterlichen Helfer, Tröster und Schir» ,, mer bei ?,«r drohenden Gefahr der verheelenden Se>, che- Mit ein,m Titelkupsec. ,2. Wien, geh. 6 kr. Potpeschnigg, vr. I. N., Worte oes Troste ut^d der Warnung Zur B^g fur Jedermann. ,2. Grätz, »b5» brosch. 6 kr. Bertram aufGott und unsern KaiserFranz, und fürchtet die Cholera nicht: Ooer herzlich« Er, gießung zweier Freunde, he^beigeführl dnrch den gegenwärtigen Drang der Umstände. Zur Aufmun« «rung den biedern 'Bewohner Oesterreichs. Zr. «. Wi«r>, ,ü2i. Zeh. 10 kr. 9^7 Vubernial- Verlautbarungen. Z. 1I60. (!) Nr. 20870. Edict. Vom k. k. illyrischen Landes-Gubernium werden über Ansuchen des k. k. Landes-Gu-berniums der Königreiche Gallizicn und Lodo-mcrien vom 19. August i63i, Zahl/»äoäc>, die nachbenannten, von ihrem Wohnorte abwesenden, und dcr Auswanderung nach Polen verdächtigen Individuen m Folge ergan-gener hohen Anordnung mittels gegenwärtie gen Edicts vorgeladen, sich binnen 20 Tagen, und zwar von dem Tage, alö die gegenwartige Vorladung das erstemal in der hiesigen Prov.Zcttung erscheint, nämlich vom 7.September iL5i an gerechnet, bei dem nächsten Krcis-amtc persönlich zu stellen und sich mündlich oder schriftlich über ihren Aufcnchalt im Lande und die Geschäfte, wodurch derselbe ge-rcchtfcrtiget wird, um so sicherer auszuweisen, als man sie sonst der Auswanderung überwiesen ssalten, und gegen dieselben ohne weucrs nach den Vorschriften des Auswanderungs-Patcnts vom io. August 178^, verfahren würde. Baracz Nikolaus, aus der Stadt Lemberg; Bugno Nicolaus, aus dem Iasloer Kreise; Bresicwicz Joseph, ^ „ Rzeszower „ Bulecki Johann, „ „ « « Chmiclowiccz Mathias, aus dem „ „ Cukrowski Johann, „ „ „ „ Dzierzkowski Adalbert, a. d. Kolomeer ^ Dcbski Joseph,' aus dem Rzeszower „ Frischmann Paul, „ ^ Kolomeer „ Golebiowski Johann, „ „ Brzezancr „ Groch.lski Iulnls, « „ Iablonski Vlncenz, „ ^ Rzeszowcr „ ^edrzejowiczIohanu^ ^ Kobierskl Felix, Krajcwski Philipp, " " " Kustrzpcki Ludwig/ " " " " K'sMow>sttIo^ Stadt Lemberg; ^"^/"'^Sam^ Noroa. Stan^uc au^ dcWt^emberg, ^ ^»bach »m iZ. September >82l. >md P.as,de,u d«r Herren Stände in Joseph Camillo F?eyl^rr^ Schmidburg, Leopold Graf v. Welsersheimb, k. k. Gubernialrath, als Neftrent. RreisäwtliOe ^erlambarunAen. Z. i363. (!) Nr. i2^3g. Kundmachung. Da die Pachtung der Verspeisung in den, im hieronigen Eivil-Spitale, vereinig« ten Kranken- und Versorgungsanstalten mit Ende des kommenden Monats October' zu Ende geht, so wird in Folge hohen Guber-mal, Auftrages vom i.M. dieses, Z. 1979c», zum Behufe der dußfalligen Verspnsungs-Verpachtung auf weitere dre» Jahre, nämlich : für den Zeitraum vom ,. November i33i, blshin i834, die Mindestverstelgerung am li. d. f. M. October, Vormtttags um 0 Ubr, in diesem Kreisamte abgehalten werden. — Diejenigen, welche diese Werspe,fung übernehmen wollen, werden bn dieser Herab-sieigerung sich cinzufinden hirmtt emgeladen. Ucbrigens können die Pachtbedingnisse m den gewöhnlichen Amtestunden bei diesem Krels, amte eingesehen werden. —> K. K. Kreis-amt kalbach am Z. l33^. (i) Nv. 1163^. Kundmachung. Nachdem die am 29. dieses Monates ab» gehaliene Vorspanns-Pachtversteigerung der Marschsiation La,bach für das Militärjahr i832 mißlungen iss, so wird eine neuerliche d,eße falliae Verhandlung am 6. October l. I. um g Uhr Vormittags, bei diesem Kreisamte abgehalten werb. September i8Ii. ALMtliche VerlautbarunOen. Z. 5373. (0 Licitations - Ankündigung. Von dem k. k. Vcrzehrungefieuer? Inspectorate zu Adelsberg wird hiermit zur all-' gemeinen Kenntniß gebracht, daß das Emhe-bungsrccht der allgemeinen Verzehrungssteuer ' nach den dießfalls bestehenden Vorschriften in dem ganzen politischen Bezirke Adelöberg, von - dem Wcin - und Mostschanke um den Aus- - rufsprcis von den Gewerben m,t 6195 ft., > und von dem Buschcnschanke mit 16 st., zusammen mit 6209 fi. für em ^ahr, d. i. vom - 1 Nov^mbcr i63i/ bis dahin ,832, m , Pacht übevlasscn, und die dleßfatl,ge zweite Pachtversteigerung dm L. October l. I., Früh (Z. Amts-Blatt Nr. 118. d. i. October ibZl.) 933 y Uhr in der Amtskanzlei der löbl. Bezirks-Obrigkeit Adelsberg abgehalten werden wird; wozu die Pachtlustigen mit dem Belsaye eingeladen werden, daß die dießfälligen kiclta-tionsbedingntsse bei allen hierlandigen Ver--zehrungssteuer - Inspectoraten und Eommtssa-rwtcn eingesehen werden können. « Adelsberg am 27. September i33i. Z. iZ7ä. (1) Nr. 5353. K u n d m a ch u n g. In Folge höherer Verfügung haben Diejenigen, welche im angehenden Schuljahre der auswärtigen Schuljugend Wohnung uder so-^ genannte Herberge zu geben Willens sind, sich ^hleramts zu melden, und die Beschaffenheit ldcr Wohnung und die Anzahl der aufzunch-Mendcn Schüler anzuzeigen, worauf sie erst Wie gedruckte Gestattung dazu erhalten werden. Vom Stadtmagistrate Laibach am 27. September 1LZ1. Z. HZ67. (l) Nr. g655M5g. ticitations » Kundmachung. ^ Von der k. k. sseyermärk,schen vereinten Eamiral» Gefallen - Verwaltung wird hleauc bekannt gemacht , daß wegen Verfrachtung ^es Taback-Materials und anderer Gcfä^ib« Artikel aus der k. k, Taback.-F^r,k ,n §^r-ftenfeld nach Gratz und ^albach, und zurück für das Sonnenjahr l632/ am 19. October d. I.^ um ic» Uhr Vormittags, ln dem Ca, mcral-Verwaltungsgebaude zu Gray, »m zwc»-ten Sack, Nr. 22^, eme öffentliche Au^blc-tunZ lm iicitationsNege, Mlt Vorbchalcung der höheren Genehmigung abgehalten werden s^zx^ ^. Diejenigen, welche dleseb TranLoo!--tlrungsgeschaft zu übernehmen beabslHltgen, haben bei der Licitaiion ein Angeld von Zvcl« tausend fünfhundert Gulden Eono. Münse, entweder im Baaren oder in ocrzln5l,chen Eiaatspapieren, nach dem Atzten Börsecou^se, oder m gehörig nach dem Smne de? §, 1)7^ des a. d« G. G. versicherten yl^pocheta^schen Vm'chrelbungen, welche von Henc oes k. k. ^iecalamtes alb annehmbar erkannt worden s.nd, zu erlegen, und sich über die Fah.gkett auszuweisen, d,e erforderliche Eauilvn von 5oaa ft. E. M. zu lnssm. - Die Contracts, dcdmZnlsse können hier , und be, der k. k. Camera!-Gefallen-Verwalrung »n Wien, ?al< dach und Llnz, wie auch be: der k. k. Taback-fabrlk-Verwaltung in Furftenfelo eingesehen norden. «« Gray am 16. September zgZl. vermischte Verlautbarungen. 3- «366. (l) I. Nr. »635. Edict. Vom Bezirks-Gerichte der k. f. Staatsherrschaft Lack wird hiemlt allgemein kund gemacht: Man habe über Ansuchen des Mar-tm 4starmen und sich ba»u geeignet glauben, baden vsn heute an im Veslaufe von sechs Wo» chen v«i 0ieset Nezilks« Obrigkeit, blegt mit tcm Taufscheine, mit een legalen Documenten über ihre Sludien ooer diShet geleisteten Dienste, dann üder ibre Moraluät. iyce Gesuche so gewiß einzuleimen, als auf spätere Gesuche keine Ruckn4t genuinen rvelden ,v tember iÜ5i. cz d i ct. Das Bezilks'Gericbt Sckneederg macht kunü : Sö sey in der Executisnsiacke des Andrä M^ cheuzhlzh von Uscheu^, i'riocr Thom^Z Außeh von taseldii, in die ercculivc Feilbutung t>cr, bem L.ytern qebörigcn, ^erlchilich auf 42^ st. geschäh» ten Mahl» unü Säge »Mühle, und des dadei be« sinolichen Wohnhauses, «regcn,dem Olsiein schul« Ö,gen 140 ft. c. 8. «2.7 gewilUget, und zu diesem Ende drei Velstciaerunkötermine, und z4 des b. G. B. vor dltfem Bezirksgerichte »u ersche,n«n. Nezirtsgeilcht VeldeS am 6. September »65». 3. »322. (») Nr. ^64. ^ Edict. " dem Bejirlsgerichte der Samcralherr. schaft Bettes wirb h,ctmit bekannt gemacht: Es se,: über Ansuchen deS Jacob Sodia, in die Reaf« lumnung der, mit dleßgcr»chllichem Bescheide vom 8. November ,827, Nr. 9^7 bewilligten, adel in Fulge Vergleiches. l1<1". ,3. Jänner ,828, Nr. 22 , svstirten execuciven Feildietung der, dem Valtniin Todia gehörigen, zu Kopiiunit, «uk haus» Nr. 2 voisommenden, der Gameralherr« schcft. 5ul) Ucd. Nr. »2O7 dienstbaren, gerichtlich auf 504 fi. 26 lr, M. ?)l. gcschäytcn »jI ^auf-leätrhube s^mmlWohn. und WlNhschaft2gebäu> dttsavung um den «rccahungswcrtd oder darürer an A?ann gebracht lreio^n könnte, solche bei der dritten auch unter der ^?ä,'ähung verlaufr werden »rücke. ' Wozu die Kaussl>fil,.en mn dem Anhange zu erschen,en eingeladen wcrcen, daß die tlehfäl. llgen Llcitanonsbedingnisse täglich hieramts ein» gelchen rverden tonnen. Ncznks. Gericht Heides am ,9. September 6> ^77. (.) Rr. 2256. Edict , über den executivcn Veltauf dos Johann Ior> msnnlfchen, vorhin Kutjatoicden Gasthauses in ber Kreisstadt Neustadt!. Von dem Bezirtögerichte Rupenghof zu Neu« ae«,^."^"lonalinstan,, w«d hiemit bekannt ^'n ron c^?Ä"e über Ansuchen der Helena Ach-v" Bau.«^"""' "'"" Vertretung des Herrn ten 3be^^ ""'.'" ^" t^cutiven Bcrfaus des und einem d,^ Ammern, einer Küche Kamm- dann in" ^7^''" Dienstb^n-wners einem säur« eNe?^"^^ ""^ ^ ^lerde, Rcmi'etamme^ ^! ' und ober demselben eine einem geräum'^^n '" ersten Sto^.verfe aus mer- «mem ^iNardzim- restirzimmern, mtt d^ A^^/ '" ^' ^'"' cus einem tleine« D.m.s, ^ 'M den P!.v, einem Küchengan7n,?^ «"st unterthämgenGrundstücke Vls ^ s^" /^7< ^"! d^ab.lu oder §2vcrk, und endlich eer heMu» pse ln-Wen der Eommerzial« und 3otschna Stras«^ fe, mit dicßgerichtlichem Bescheide vom ,4. Sep. tember d. I., Z. 2256, gewilliget, und hiezu unter E'nem die Ta^sayung auf een 7. Novem« der, 7 December ,65,, 7. Jänner »L32, jedes» mal von 9 bis i2 Uhr Vormittags mit dem An« hanae an'veraumt, daß »m Falle tiefer Gasthof nebst benannten Grundstücken und Gebäuden we« der bei oer ersten noch zweiten Feilbietung um den gcrickllich erhobenen Schätzungswertb pr. 33,, ss. 20 tr. an Mann gebrach: werden tonnte, solche bei der dritten und lehren auch unter demselben hintangcgeben werden. Wozu die Sahgläudiger und Kauftumgen mit dem Anhange eingeladen werden, daß sie die tticitationsbetingmsse und ten Werthanschlag alltäglich zu den gewöhnlichen Gtunden aNhier ein« sehen sönnen. Nczirlsstericht Rupertshos zu Neustadt! am »H. September i85>. 5. 107«. (.) Nt. 2Z0o. Edict. Vom Vezilfs Gerichte Rupertsbof zu Neu« stadtl wird allgemein bekannt gemacht: Os st) in tie Reassumirung der mit diehgerichtlichem Geicte, llli». ,. Juni l. I , Fahl ,45», bereits ausgeschriebenen, aber systirten Feilbietung der, dem Franz Boschilsch aus Obeinußdorf «igenthüm» llchen, zur löbl. herrschafc Word!, suk Urb. Nr. 69 unterthämgcn, mit ^pfantlecht belegten, und gerichtlich auf ölx, st. 2u tr. im Werthe erhöbe» ncn ganzen Kauslechlshude mit An» und Fuge» bdr zu Öbernuhroif, über Ansuchen des Herrn