als Extra-Beilage zur Laibacher Zeitung. ^4. Donnerstag am in, Hugust »848. Das Preßgericht und die Geschwornen. *) Hl^em Vernehinen „ach ist daö Prcsigericht in unserer Hauptstadt bereits constituirt und dieser Tage soll ""ch die Wahl der Geschworeneu abgethan »vcrde». Wenn lch darüber ein Wort verliere, so will ich ^'» Anlas; nicht aus der gegenwältigen Nothwendigkeit bei uns gegen Preßfreiheit vorzusehen, wie es wohl «um Theile bei der Wiener Tagslitercuur ein drmaen-des Gebot ist, sonder» alls dem Umstände entlehnen dasi bei uns Provinzialen für jedc öffentliche Angele-g.'.'he.t eine Anregung M Theilnahme Noth thnt c«.'^^t^57:ie':/^'^"c..ch vergehen durch Gesch " ^""'"" der Preß- Kimmen selbst di,e^'"' """''''"' ^"in sick für die A 6 Autoritäten überein, welche V" c/ ' ',7'unn'g der I«ry „ ,^,,,^., 'l^wohl i^^^aussprechen. Der Hauptgrund vorbey ""!^"" Prcßgesetz, dao allen Nachtheilen s'ch an ^ ""^ ""' ""^ ^"e mit Gerechtigkeit ^ 'wendei! ließe, bleibt ein frommer Wunsch; oder ^e Gränze bestimmbar, wie weit etwas gegen a", Religion und Sitten sey? ob in einer gedruck-en Arbeit bloß eine Verschiedenheit der Ansicht, oder e,ne offene Verletzung ausgesprochen sey? Die Bedeu-t""g eines Preßattrntates muß, wie dei jedem andern hergehen, nach Zeit, Umstanden und den verschiedenen "Missen gewürdigt werden; allein die Wirkung der ^" richtigste Scharsb!,ck befruchtende I^n säenl er will seine Funken in c,n gleichmäßig erwärmendes Fener aufgehen sehen; ist aber der Boden, cwf dem es >ü„-dfcc misibl'ancht worden! Ein gesinnungsvoller Schrift-seller arbeitet mit Kopf und Herz für die Gesellschaft, ^ er liebt; er prüft das p>actische Leben, sondirt dessen Wunsche, G^,hie lind Bestrebungen, uud indem cr selbst durch eigene Bildung und wissenschaftliche Anstren-M"g sich über die Zeit zu stellen sucht,- ist es seine Aufgabe, jene vielseitigen Lebensäußerungen i>, ihrem Verhältnisse zu dem höheren politischen Standpuncte zu beleuchten. Solche Presifreiheit ist das erste Naticnalgut, weil s,e die Macht der öffentlichen Meinung gründet und die Gründer derselben der bessere Theil des Volkes sind. ') Die Mnl.chwng d.s Bchnmra.richtes und ,.in Wirken auf Ur.mmalsachln wild in «in..,, dcr «°chsw. Vlättei insbesondere besprochen werdln. A d. iÜ. Eben deßwegen kanu keine gewöhnliche Justizbehörde genau und unparteiisch über alle Fälle des Preßvergehens erkennen und entscheiden. Den gewöhnlichen Nichter leitet der Buchstabe des Gesetzes, dem er oft gegen seine moralische Ueberzeugung sich unteriver-fe» muß; cr ist ferner als individuelle Person, und weil dem ausgebreitete» Verkehr mit dem practi-schen Leben durch sein anstrengendes Amt entzogen, nicht im Srande, die Zeit und die öffentliche Meinung in allen ihren lebendigen Beziehungen kennen) zu leruen. Nun verlangt gerade die Natur der Preßvergehen, daß die Erkenntniß der Schuld auf Grund der öffentlichen Meimlng und der mannigfaltigsten Verhaltnisse, auf Grund der Bedeutung und der Absicht der Aeußerungen des Literate,, erfolge. Dazu gehört aber ein Gericht, dem freigewählte Bürger, auch ohne gelehrte Bildung, mit der eidlichen Verpflichtung beiwohnen, nach Einsicht der öffentlichen Verhandlung bloß nach der innern Ueberzeugung und nach ihren, Gewissen das Schuldig oder Nicht Schuldig über den Angeklagten aus^uspre.-chen; dazu gehören Männer, die in beständiger Berührung mit ihrcu Mitbürgern den Einfluß einer Schrift auf die Lebensoerhältnisse richtiger abmessen und die unbefangen und unabhängig die Wahrheit bloß durch ihre» gesunden Verstand zu erkennen fähig sind; dazu gehören G e s ch wore n e. Der §. 46 der diesifälligen Verordnung sagt in dem Nachsahe: »Geistliche aller Confessionen und Be-»amte können wegen möglichen Collisionen mit ihren »Berufspsiichten nicht zu Geschworenen gewählt wer.-»den." — Damit ist höchstens für die Bequemlichkeit der Ausgeschlossenen gesorgt, aber die Wahrung der gerechten Sache scheint mir zu angstlich aufgefaßt. Wege,, bloß möglicher Collisionci, und bei den, Umstände, daß der Kläger und der Angeklagte von den durch das Loos bestimmten 3N Geschworenen jeder ein Drittel verwerfen kann, erscheint der Außschluß der Geistlichen und Beamten nicht genügend gerechtfertigt, Liegt etwa hier die verschwiegene Besorgnis) einer Standes-Parteilichkeit zu Grunde? Dann müßten um so mehr alle Literaten ausgeschlossen werden, die als Geschworene nur zu Guuste» ihrer geistigen Innung und Verwandtschaft zu entscheiden geneigt sind; geht man aber von dem Principe der öffentlichen Meinung aus, so sind Geistliche, als Seelsorger und Voltölchrer, und ein bedeutender Theil des Beamtenstandes gerade dieje.-nigen, deren Thätigkeit im öffentlichen Verkehr und Volksleben wurzelt. Doch es ist bei uns noch Alles provisorisch, und so will ich auch nur eine proviso« rische Bemerknng gemacht haben. Die nächsten prac-tischen Proben werden schon den geh'örigen Beleg zur Theorie liefern. Hleeml,»>,. Steine znm Ban. Velier die Mängel unsers dermaligen Stäm- pelgcsctzcs. »llnter die Gesetze, die am lautesten nach einer Reform schreien, gehört wohl das S tan, p elge setz! Allein dem Reichstage liegt eine so ricsenmäßige Aufgabe vor, dasi in dieser Beziehung eiuer Abhilfe wohl noch nicht sobald entgegen gesehen' werden kann. Die Negierung hat auf anderen Wegen die bedeutendsten Steine des Anstoßes bei Seite «cschafft; in der Verzehrungssteuer, im Salzpreise, im Postporto, in den Zeitungsgebühren sind provisorische Erleichterungen eingetreten; — sollte nicht auch das Stämpelgesetz und einige seiner unzählbaren Nachtrage vorläufig von zenenl Unkraute grreiniget werden können, dsa dem Nechtsgefühle zur Pein mit dem ehrlichen Namen auf-wucherte? Soll ein Gesetz Anerkennung und Gehorsam finden, muß es nothwendig gerecht, klar, demjenigen, der es befolgen soll, verstandlich, und die Befolgung möglich seyn. Daß der Mörder, der Räuber, der Dieb, der Verleumder Strafe verdienen, wird Niemand, selbst Jener nicht i» Abrede stellen, den das Strafgesetz trifft. Daß aber ein Schlachtopjvr gestraft werden soll, »veil es mit verbundenen Augen in einen künstlichen Irrgarten, in ein Labyrinth verseht, nicht schnurgerade den rechten Ausweg findet, wird Jedermann ungerecht finden, und doch ist unter Hundert Personen für wenigstens Neun und Neunzig, das Stämpelgesetz ein solches Labyrinth. Soll der Stämpel eine Entschädigung für die Rechcspsiege seyn, deren Kosten der Staat tragt, so wird gegen die Billigkeit eiuer mäßigen Stampelgebühr von demjenigen gewiß keine Einwendung erhoben wer-den, der eine Amtshandlung dieser Rechtspflege in Anspruch nimmt. Soll er aber diese Gebühr richtig zu leisten wissen, muß das Gesetz, das sie bemißt, klar, bestimmt, einfach, seinen Verstandeskräften angemessen, mir eiuer Hand zu fassen seyn. Denn bis in die un» tersten Schichten der Gesellschaft kann beinahe jedes beschriebene Papier unccr gewissen Umständen Object der Stämpelpflicht werden, das Liebeswort nicht ausgenommen, wenn es Jemanden Rechte einräumt, Pfiich-ten auferlegt, zum Beweise dient u. s. w. So lange unser Stämpelgesetz ein unvollständig ges, mystisches, ein selbst den wenigen eingeweihten Schwarzkünstlern zu entgegengesetzten Auslegungen Raum bietendes delphisches Orakel bleibt, das mit den zahllo, sen Schuldbekenntnissen seiner einander oft widersprechenden und aufhebeuden Nachträge und Erläuterungen in keinem Gedächtnisse Raum findet und für sich allein ein Menschenleben in Anspruch m'mmr, so' lange es nicht einen, gerechten einfachen, dem gesunden Haus» mannsoerstande faßlichen nenen Gesetze Platz macht, begnüge sich der Staat mit der Einbringung der richtigen Gebühr oder des allfälligen Abganges; — allein er strafe nur dort, wo eine absichtliche Verkürzung des Gefälls böswillig versucht, das Gebrechen in unlauterer Absicht nicht beanzeigt wurde. Das Stämpelgesetz zwingt dem Beamtenstande zunächst jenes gehässige Denuntiationssystem auf, das . den Staatsdiener zum Spürhunde macht, hinter ihm neun Spürhunde hetzt, und den sogenannten Ergreifer, gräßlichen Namens, mit einem Theile der Beute be» schenkt, der, als Judaslohn, die ehrenhafte Hand brennen muß, die ihn empfangen soll, und dort schon de» moralisirt hat, wo er nicht mehr brennt. Fort mit diesem Kainsmal von der Stirne des Staatsdieners, die rein seyn soll! Mit der Beschrankung des Verfahrens auf die Einbringung der ohne böser Absicht erfolgten GefäUs-Verkürzung würde dieser Centnerstein von der Brust deS Beamten fallen. Wie ungerecht sind nicht die Bestimmungen des Stämpelgesetzes, nach denen der Beamte, welcher ein Stämpelgebrechen — oft nur ein eingebildetes — zu denunciren unterläßt, in den meisten Fällen weit härter bestraft wird, als derjenige, der es beging. Die Partei, zum Beispiele, die eine den 3 kr. Stämpel er« fordernde Quittung über 2 fl. llngestämpelt ausfertiger, findet sich mit dem Erläge von 6 kr. ab; der Beamte aber, der dieß Gebrechen zu beanzeigen unterließ, zahlt l si. !5 kr., oder 12 '/»mal so viel, im Ablassungswege, .',m nicht 5 fi., d. i. 50 mal mehr als der Thäter, alS 8 Strafe bezahleil zu »uüssen. Der Eriminalrichrer, der den Dieb zu ei «jährigem, den Beamten aber, der den Diedstahl nicht entdeckte, zu zwölfe oder gar zu fünfzehnjährigem Kerker verurtheilen wollte, hätte wohl am längsten zu Gericht gesessen. Für die Beanzeiguug der Stampelgebrechen von Beilagen stehr jener Beamte ein, der den Acten-Aus-zug verfaßt, meist ein, dem Staate durch eine Reihe von Jahren unentgeltlich dienender, mit einer Unzahl minderer Arbeiten überhäufter Practikant. Wer den Geschäftsgang kcnnl, weis;, welches Volumen so manche Verhandlung einnimmt; mancher an sich kurze Bericht hat ganze Kisten voll Beilagen, er ist dringend, seine Verspätung vielleicht nur einem P'önale bedroht. __ Der arme Sündenbock soll ihn nun schleunig wei- ter befördern, dabei aber, unbeschadet allcr seiner übrigen Geschäfte, die Kisten voll Acten, Blatt für Blatt, vom Anfange bis zum Ende, kritisch durchlesen, um Punct für Punct (denn dcr Teufel sitzt am liebsten, wo man ihn am »venigsten sucht) mit allen Paragraphen des Stämpel - Gesetzes und seinen unzähligen gedruck' ten und geschriebenen, publicirten und nicht publicirten Erläuterungen :>nd Nachträgen zu verglichen, wozu ganze Wochen nöthig wären. Kann er das Unmögliche nicht möglich machen, so haftet er für das Uebersehe n.^O heiliges Recht! o Menschenverstand! wo wäret ihr, als solche ? Normen statuirt wurden? Dem Nechtsgesühle am widrigsten sind jene Nachtrags-Verordnungen und Erläuterungen, welche in sophistischer Auslegung von Gesetzesbestimmungen, und sich bloß an den Wortlaut, nicht an die redliche Absicht des Gesetzes klammernd, auch richtig, ja selbst zu hoch gestampftes Pnpicr straffällig erklären, wenn sich, wie es scheint, nur aus Plusmachcrei, die den Staar ge-w!s; nicht bereichert, wenigstens kleine Formalitätsfehler heraustlügeln lasse». Wer aus übergroßer Devotion ^ seine richtig gestäinpelte Bitte ein'as zu tief unter drm Stämpelzcichen vcnvägt, wer am Manttlbogeli den richtigen Stämpe! nach einwärts kehrt, wenn sie ihn aus» wärts gekehrt sehen wollen, wer nicht gleich lauter Stämpelbögen von gleichem Caliber bei der Hand hat, und dafür solche zusammenstellt, die im Ganzen mehr als den nöthigen Stämpclbecrag liefern, ist straffällig, und fände erst die letzte Hand, die in die Schüssel langt, ein derlei Haar m der Suppe, so fallen mit einem Schlage, nebst dem Bittsteller, auch alle Beamte aller Instanzen, die den Fomalitätfchlcr nicht entdeckten, oder die da? Schamgefühl abhielt, ihn zu beauzeige», wie Karcenmäuuer als Opfer in die E lrafe'. Da5 srci^^oldene Ncchtsgefühl der Nation wird lein Gesetz aufrecht erhalte», dao nicht mit Ehren durchgeführt weiden lann. Die Bahn de5 Gesetzes jey eine ebene, bvcitc, helle, auf der wir gerade aus schreiten können, nicht riu krumm geschlängelter, verwachsener, mit Schlingen und Fallen belegter Waldpfad, über > den man vorsichtig hiipfcn muß, wie beim Eiertanz, um mcht zu Schaden z» komme». ! Danüt aber die wunden Stellen des Stämpelge-fttzes geheilt, dic gefährliche» Kieb^schädeu ehemöglichst herausgeschnitten werden können, müssen sie aufgedeckt werden; es wird dadurch der h. Finanzvcrwaltung und dem Reichstage, die g>.>w!ß uur das Recht wollen, in dic Hand gearbeitet. Die freie Presse bietet das Feld zur ruhigen Besprechung derselben, und so mancher Nechtsfreund oder Beamte wird seinen Stein zum Baue beitragen rönnen, wcnu er aus seinen, miluntc-r unliebsamen Erfahrun- gen nur die Facta an's Licht heraufholt, über die Per^ sonen aber, die gewiß nur aus trauriger Nothwendig-keit Unrecht sprechen — den Schleier zieht. Drum nicht verzagt, wer sich vor Unrecht wah-rei, will, trage seyn Schärflein zur Aufklärung bei. l'l — D i e Mitglieder des Verwaltungsrathes a n sämmtliche Herren Garden! I^as Vertrauen, «vomit Sie unö zur Verwaltung der Garde - Angelegenheiten berufen haben, über» zeugt uns, daß unsere Gesinnungen auch die Ihrig'«, sind. Es find die Gesinnungen und Wünsche, daß un» ser constilUtioneUes Institut gedeihe, daß es sich in seinem ehrenvollen Wirten,kräftige, daß es sich den Stolz auf Gemeinst«», Eintracht und bürgerliche Freiheit er-erwelbe und bewahre. Für diese Gesinnungen wollen wir in vollem Pflichtgefühle unsere Thätigkeit und Kiaft einsetzen. Darin rechnn» wir auf Ihre Unterstützung. Es soll Venvaucn um Vertrauen gellen; jedes l^^heimthnn falle kinwea,; die Achlunc» für unsere Nationalaardc, die Liebe für ihren Beruf soll u»ser Aller Schritte leiten. Darum wird nunmehr jede Verhandlung und Beschlußfassung des Verwaltungsraches der Oetfent-lichleit übergeben. Aus deu Spalte» der „Laibacher Zeitung« mögen Sie wöchentlich ersehen, was für die Garte geschieht, in welchem Fortschreiten sie ist, wie l sich ihr Vermögen gebart, welche Hindernisse zu be.-stitiqeu, welche Aussichten zu erwarten sind. Dieß zu wissen, kömmt Ihnen als freien Gardcu ;u. Aber eS kömmt Ihnen auch zu, nüc Ihren Wünschen, mit Ihrer Einsicht »md mit Vorschlägen für da) gemein- ^ same Beste der G^roe Ihren Vertr>im'»'w> innern, wie wir es sind, beizustchen. Nur durch freimüthige Gegenseitigkeit kam, eiu gemeinsamer Zweck gefördert werden. So nur können wir der Böswilligkeit, die sich ill der Aussicht von Zerwürfnisse,,, oder gar von der Ausiösuna, unlerer Garde gefällt, beschämend e,,ta,egel, treten. Nur so können wir unseren geheimen und off«, nen Feinden, die unser Gefühl für Freiheit und Pa, triolismus zu bestreiteu geneigt sind, die Ueberzeugung al.fdriiiqen, daß unsere Garde von Ehre und Bürger-psticht du'chdiun^eu ist. DaS wollen wir, das werden wir auch erreichen. i Ist es uns aber mit dem Zwecke Ernst, so ergreifen wir auch unl Entschiedenheit die Mittel. Das erste und wichtigste si„d die Gesetze, nach ^ welchen der Verein der Garde,, sich einrichtet, ordnet, ^ regiert, nacl) »velchcn er allein sich einen ehrenvollen" Bestand sichern kann. Nachdem aber loui Erlasses ei- '^ nes bohen k. k. Ministeriums ein Gesetz Entwurf bis ! zur FeNselNlllg eines solchen duvch den NeickStag als ! nicht nothwendig eilläii wurde, wir aber überzeugt! ^ sind, das; ei« Zustand ohne gesetzliches Fundament üoer " ! kurz oder lang sich aufheben, daß also auch nnser Ver- , ein ohne Regulative !ch"' die Ausiösunc, in sich selbst einhalten müsse, dasi feiner Bie Alle voll des pälrioli--! jchen Antheilö an unserem Garde.Iustilute dasselbe seinem bedeutungsvollen Zwecke und einer schönen Voll-! endung zugeführt 'visseu wolle» , so wird Ihnen für die Dauer des Provisoriums in nächster Frist ein G ese h ' E nlwu rf vorgelegt werden, welchen Sie-nach Uebereinstimmung beschließen und als giltig an-5 nehmen mögen. DaS ist der Sinn der währen Freiheit,, an der Gesetzgebung Theil zu nehmen und sich ^ Gesetze mit freiwilligem Gehorjam zu uiiter'!<° Darm sind uns schon andere Städte vorangegangen wir wollen uns ihnen in ihrem schönen Beispiele eb^ bürtia, stellen. Auf Grund dieses Gesetzes wird die Ausarbe> lung der N ati v'nalgarde ^ Slam m legists schleunigst i» Angriff genommen, und eine gehö'r»< Einreih ung und ql eich m a s:i g e Eintheilt der Compagnie n aeiroffen. Es soll und muß ^ leitende Giundsatz gelten, daß eS eine Ehre ist, ^ Ilaiionalgarde als Mitglied anzugehören. Diesem <^ reiwollen Berufe wird sich kein Wohlgesinnter ^ ziehen wollen, >a er wird als echter Bürger eine ^ nugthuung darin finde» , diesem Berufe persö » ^ mit Auszeichnung und entsprechendem Erfolge nach^ konlinen. Der Effectivstcmd der Comvagnien, die ^ »ahme der Mitglieder, die allenfalls zu erfasst Einleitung an die Nichtbetheiliglen wird von Zeit? Zeit in der Zeitung veröffentlicht werden. D^s dringendste Bedürfnis; der Bewaffl'U^ tonnte bisher mancher uroorgesehenen störenden^ stände wegen nicht befriedigt werden. Die vertragt drige ^tichleinhallunq der Lieferungsfrist u„d die ^ Vergleich zum Mustergewehre eingesehene Unbrauch^ keit der bisher gelieferten Gewehre muß der b«lres/ den Fabrik selbst die Schuld beimessen , wenn wir ^ serseics die Velpstichtung als aufgehoben erklären. ^ noch wenige Tage Verzug, auf das; diese nuercmick!" Augele^enbi'ic beigelegt werde, um dann auf ci^ ailderen, bereits angebahnten Wege die durchgäl»? ge Wa f f e n - A u s r ü st un q nach dem Sinne ^ Majorität der Nalionalgaioe so schnell als mo^' zu Stande zu bnngen. Uebri^ens ist auch ein O'^ Berathuua über rorgeleaie Entwürfe, für ein best^ ges, stets wachsendes Zusammenwirken, fur die ^, tiaunst der Eil'tnicht und der brüderlichen Gemeinst Dei- diesnällige Pl^n, Kostenüberschlaq u»d Platzt Baues, so wie der Nachweis über die Art des ei"! bringenden Fcmdes wird demnächst bekannt gegeb?"' In diesen Worten hab.» wir nu» den AlN" unserer Thätigkeit bezeichnet; als Ihre Vertreter b" nen wir vor Ibnen Rechenschaft zu legen über ">"' Gesinnuna und unseren beharrliche» Willen. Ge'"^ schafllich mit Ihnen wollen wir unseren' gemeinM', chen Zweck fördern; Ihr Vertrauen macht uns l>< Aufgabe zur Pfiich' , mit Ihrer ernsten Milwii^ w.rden wir dieselbe auch lösen. Ihre nach der M">^ tät gefüstte» Wünsche solln, an uns ein thäliges ^ gan siildci,, Ibr Gemeinst»,, und vertrauen, Ihtt^ geliseilige Achmnst, Ihr thalkräftiger Wille in Wnksamkeit unseres ehrenvolle» Iostituces, Ihr ^ Eifer, Pfiicht uud Bürgerwohl wird u.id must ble'b' den Wahlspluch begumden-. Ehre unserer N^ nalaarde! Vcrlittcr: Ignn; Alois Edl. v. Kleinmayr. — Verantwortlicher 3ledactenr: Leopold Kordesch.