ANNALES 10/'97 eigenständige wissenschaftliche Abhandlung UDK 902:343.6(093.2) 930.85(450 Triest+436 Wien)"i 910/1914" 929 Szombathy ). 929 Savini P. DER FALL SAVINI - DIE ARCHÄOLOGISCHEN AUSGRABUNGEN DES K.K. NATURHISTORISCHEN HOFMUSEUMS IN DER FLIEGEN- UND DER KNOCHEN HÖHLE* BEI DANE UNTER DER LEITUNG VON jOSEF SZOMBATHY (1910-1911) UND DAS GERICHTLICHE NACHSPIEL ZWISCHEN WIEN UND TRIEST (1911-1914)** Brigitta MADER AT-tOSO WIEN, Knehubergasse 25/) i ZUSAMMENFASSUNG Die Autorin rollt anhand von Archivmaterial den Fall Savini. der durch Savinis Unregelmäßigkeit in der Verrechnung des Grabunggeldes, vor allem aber der Veruntreuung von Fundmaterial wegen ausgelöst wurde, 4 Klagen nach sich zog und von 19111914 joser Szombathy. den Leiter der Prähistorischen Abteilung, und das k.k. Naturhistoriscbe Hofmuseum sowie das dem Museum vorgesetzte Oberstkämmerer-Amt. beschäftigte, auf. Schlüsselwörter: J. Szombathy, P. Savini, C. Marchesetli, i. Steindachner, Prozess, Ausgrabungen, Fliegenhöhle, Knochenhöhle, Dachshölile, Triest, Wien, Archäologie, 1910-T914, Osten. Küstenland, Naturbistorische Hofmuseum, Landesgerichte, Oberstkämmerer - Amt, Fundmaterial Im Oktober des Jahres 1909 brachte ein junger Mann •namens Pielro Savini, wie Piero Sticorti, der Direktor des Civico Museo di Storia ed Arte in Triest berichtet, einen Bionzehelm in das Museum Savini hatte diesen Helm in der fliegenhöble bei Dane anläßlich einer Höhlentour mit Angehörigen der Sezione Grotte der Societa Alpini delle Giuiie entdeckt und bot ihn nun zum Verkauf an (Sticotti, 1911, 79). Es folgten langandauernde Verhandlungen mit der Direktion des Tri-estinor Museums, das sich jedoch schließlich außerstande sah Savins finanzielle Forderungen zu erfüllen. Savini wandle sich daher an das Wiener Naturhistorische Museum, josef Szombathy, der Leiter der Prähistorischen Abteilung zeigte Interesse und stellte am 10. juni 1910 an die Intendanz des Hofmuseums den Antrag auf Ankauf des Helmes sowie einiger anderer bronzener Fundgegenstände aus der Fliegenhöhle. Den Kaufpreis von 2000 Kronen bezeichnet er in diesem Antrag "nach der heutzutage im Antiquitätenhandel bestehenden Preislage als an und für sich massig" und führt als "förderlichen Umstand" an, "dass Herr Savini den Kauischilling zur Fortsetzung seiner Grabungen zu verwenden gedenkt und sich anheischig macht, die weiteren Funde unserer prähistorischen Sammlung (oder soweit er eine Ausgrabungs-Subvention der prähistorischen Kommission der kais. Akademie der Wissenschaften erhalten kann, der Akademie zu Gunsten des Holmuseums) zur Verfügung zu stellen." 1 l.'ie t liegen höhle, slov. Mufj.i jams, Jana na Prevalu II, ita!. auch Crotta delle Mosche genannt, gehört zjr Gemeinde Divac-a .in iieutigen Slowenien Die Knochenhöhle (Skektna janw, iairw n;t Prevalu n liegt in unmiite barer Nähe Die Arbeit entstand als eine der Vorarbeiten zur archäologischen Ausstellung "MuSja jama - Fliegenhöhle - Crotta delle Mosche' ftir '-las Pokrajinski muzej/Landesmuseum Köper, Slowenien. 59 ANNALES ÏO/'97 Brigitta MADFR: OER FALL SAViNI • Dit ARCiIAO! OGISO If N AUSCKA&UNCEN PFS K.K. NATlIltHISTORlSCHCN HOFMUSCUMS .... SJ-Vi Josef Szombathy (1853-1943) f.Archiv der Präh. Abteilung NHM Wien / Arhiv prazgodovinskega oddelka NHM na Dunaju). Dom Antrag wurde stattgegeben und auch die Durchführung von Ausgrabungen erwogen. Vorerst aber wollte der Intendant des k. k. nalurhistorischen Hofmuseums Franz Steindachner auch in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der prähistorischen Kommission der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften Erkundigungen zur Person Savinis einholen. Die vom Triestiner Höhlenforscher joset Marinitsch (1838-1915), dem Entdecker der Fliegenhöhle, ausgestellte positive aber recht kurz gefaßte Referenz entsprach Steindachner nicht vollkommen und Szombathy schlug daher Savini vor, sich um ein Empfehlungsschreiben an Carlo de Marchesetti zu wenden. Der Prähistoriker und Botaniker Marchesetti, unter dessen Direktion das Naturhistorische Museum "Ferdinandu Massimiliano" von 1876 bis 1921 stand, hatte gule Kontakte zu Wien Lind Szombathy, mit dem ihn nicht nur die gemeinsame Erforschung des hallstattzeitlichen Graberfeldes von Sta. Lucia bei Tolmein (Most na Soči) sondern auch eine langjährige Freundschaft verband (Mader, 1996). Wie aus einem Briefkonzept Marchesettis vom 15. Juni 1910 an Szombathy her- vorgeht befolgte Savini Szombalhys Ratschlag. Marchesetti bezeichnete, darin Savini als "wackeren Grottenforscher und eifriges Mitglied der SocietU Alpini, der manche waghalsige Erforschung der tiefen Schlünde unseres Karstes vorgeführt hat". Ohne Kenntnis der topographischen Verhältnisse könne Marchesetti jedoch kein Urteil über Savinis Vermutung, der von Ihm gefundene Bronzehelm wäre nicht von oben, sondern über einen anderen Eingang in die Fliegenhöhle gelangt, abgeben. Ebenso wenig könne er sich, da er Savini nicht genauer kenne, "ein Urteil über dessen Person und Leistungen anmassen". (Macler, 1996,162) Die darauf erfolgte Entscheidung, Savini mit einer von der Prähistorischen Kommission finanzierten Ausgrabung in der FiiegenhöhSe zu betrauen, erwies sich jedoch als problematisch. Denn bereits wenige Monate nach Grabungsbeginn am 25. Juli 1910 zeichneten sich, wie aus Szombathys Bericht an die Prähistorische Kommission vom 23, Dezember 1910 zu entnehmen ist, die ersten grösseren Schwierigkeiten ab. Savini hatte nämlich bald die ihm zur Verfügung stehenden Geldmittel zur genauen Vermessung und Untersuchung der Fliegenhöhle in der Höhe von 2665 Kronen bedeutend überschritten ohne aber die Untersuchungen abgeschlossen zu haben. "... in meinem vorgesetzten Amt begreift niemand, wie Sie doppelt so viel Geld ausgeben mochten ..." antwortet Szombathy am 30, November 1910 auf Savinis wiederholte Geklforderungen und weist gleichzeitig darauf hin, daß für dieses jähr die finanziellen Mittel erschöpft wären. Als Savini daraufhin offenbar die schuldigen Arbeitslöhne ins Treffen führt, antwortet ihm Szombathy am 16. Dezember brieflich mit folgendem Vorwurf: ''Ihr schöner Enthusiasmus für die interessanten Ausgrabungen hat Sie eben zu dem unrichtigen Vorgehen veranlasst, dass Sie die Ihnen zur Verfügung gestellten, nicht unbeträchtlichen Geldmittel aufgebraucht haben und dann die Ausgrabungen nicht schlössen, sondern fortsetzten, ohne mich über den Stand Ihrer Geldmittel zu unterrichten, ..." und fügt hinzu: "Es ist jedenfalls sehr böse, dass sie die Arbeitslöhne schuldig bleiben mussten und dass Sie trotzdem die Ausgrabungen fortsetzten." Szombathy versuchte nun, da weder von selten des Museums noch der Prähistorischen Kommission weitere Zuschüsse in Aussicht standen, anderwärts Gelder aufzutreiben. Bereits am 14. Jänner 1911 konnte er der Intendanz vermelden, daß die Fortsetzung der Ausgrabungen in der Fliegenhöhle durch "eine namhafte Spende des Herrn Arthur Perger aus Wien gesichert wurde". Perger hatte sich bereit erklärt, die Forschungen mit 5000 Kionen zu unterstützen und ermöglichte so die sofortige Wiederaufnahme der Grabungen. Am IS. Jänner reiste Szombathy nach "f'riest und begab sich von dort gemeinsam mit Savini nach Matavun, wo er persönlich die fälligen Arbeitslöhne beglich, aber auch Savini "mit der strengsten Abmachung, daß der Baargeldvorrat nicht ANNALES 10/97 8tig«U MAD6K: DER FALL SAVINI. DIE ARCHÄOLOGISCHEN AUSGRABUNG!*! OES K.K. NATLIRHISTORISCMfN MOfMUSEUMS .... 5«> 72 Pietro Savini (1888-1973) am Eingang zur Fliegenhöhle (Archiv der Präh. Abteilung NHM Wien). Pietro Savini (1888-1973) pred vhodom v MuSjo jamo (Airhiv Prazgodovinskega oddeika NHM na Dunaju). überschritten weiden da;l\ sowohl die aus dem Vorjahr offenen 1633,36 Kronen als auch einen Vorschuß in der Höhe von 500 Kronen bezahlte. (Szombathy, 1911, 17. Jänner), Gleichzeitig nahm Szombathy mit Savini Grabungsversuche in der benachbarten "Prevaligrotte", die auch als Knochenhöhle bezeichnet wird, vor und stieß hier auf eine "mit der Fliegenhöhle analogen KulturSchichte aus der letzten Stufe dei Bronzezeit", was ihn dazu veranlagte, die Knochenhöhie in die aichaolo-gischen Untersuchungen einzubeziehen. Da die Fliegenhöhle während des Winters der Bora ausgesetzt ist, sollte Savini zunächst die geschützte Knochenhöhle vermessen und "dann an den günstigen Stellen eine systematische Ausgrabung ausführen" (Szombathy, 1911, 1 Februar). Nach seiner Rückkehr nach Wien weist Szombathy Savini noch einmal in einem Brief (21 Jänner 19;1> ganz ausdrücklich auf die Notwendigkeit einer genauen Rechnungslegung hin und bittet Savini "zwei Blätter anzulegen und bis zum Abschluße der Arbeit genau zu führen. Das eine Blatt soll eine Liste der Arbeitstage enthalten ... das zweite Blau soll als Kassabuch gefühlt wetden." Die Schwierigkeiten waren aber damit keineswegs beendet. Mit der detaillierten Abrechnung über die erste Ausgrabungsquote des Jahres 1911 ließ Savini erneut auf sich warten und reagierte erst nach vviedei-holtem Urgieren Szombalhys (Szombathy, 1911, 14., 20. und 27. Marz). Aus Szombathys Schreiben vom 4. April 1911 an Savini wird ersichtlich, daß Savini die Untersuchungen in der Fliegenhöhle abzuschließen gedachte. Szombathy zeigte sich darüber "ein wenig in Staunen" und erlaubt sich "anzufragen, ob wiikl.ch der nun ganze Schitttkegel der Fliegenhöhle systematisch durchsucht ist, so dass kein Feil der ursprünglichen Lagerung verblieb und dass bei weiteren Nachsuchungen keine grossen Mengen von Oronzefundstücken gefunden werden können". Gleichzeitig empfiehlt er noch an einer geeigneten Stelle die Sinterschichte durchschlagen zu lassen und 2 bis 3m in die Tiefe zu graben, um auch den darunter-befindlichen Schuttkegel zu untersuchen. Nachdem Savini die angeordeneten Arbeiten durchgefühlt und Szombathy Bericht erstattet hatte, sieht Szombathy die Ausgrabungen in der Fliegenhöhle als vollständig beendet an (Szombathy, 1911, 18. April). Gleichzeitig teilte er auch Savini mit, daß er ihm die topogvafische Beschreibung der Fliegenhöhle überlasse, da er sich in seinem Bericht an die Prähistorische Kommission ausschließlich mittlen prähistorischen Ergebnissen befassen werde. Savini kümmerte sich jedoch nicht um Szombathys Anweisungen. Fr hatte in der Zwischenzeit bereits im dritten Band der Zeitschrift MANNUS eine Abhandlung unter dem Titel "Neue Entdeckungen vorgeschichtlicher Altertümer in den Höhlen von Dane bei St. Kanzian" veröffentlicht (Savini, 1911, 131), und wollte sich nun auch mit der Interpretation der Inschrift auf dem 1909 in der Fliegenhöhle gefundenen Üronze-helrn befassen. Szombathy reagierte mit Schärfe auf Savinis eigenmächtiges Verhalten. Am 16. Mai schreibt er ihm: "... 1. gehört es sich nicht, dass eine solche Veröffentlichung erfolgt, ohne dass ich davon im Voraus verständigt wurde 2. gehört es sich nicht, dass eine so übertriebene mit dem Tatbestand der wirklichen Funde nicht übereinstimmende Darstellung veröffentlicht wird. Im Interesse der Wahrheit bin ich natürlich gezwungen, Ihre Angaben, dass einige Tausend Gegenstände gefunden worden sind u. s. w. öffentlich richtig zu steilen ...3, schickt es sich nicht, dass man bei einer solchen Veröffentlichung sich allein nennt, wenn mehrere Personen beteiligt waren". Szombathy räumt zwar ein, daß er annehmen muß, Savini hätte "buona fide, aber ohne Kenntnis der in den wissenschaftlichen Kreisen gebräuchlichen Rücksichten" gehandelt, nimmt jedoch die Angelegenheit zum Anlaß Savini zu erinnern, "dass Sie durch die bisherigen Subventionen, welche wir für die Ausgrabungen erhalten haben, ebenso wie ich moralisch gebunden sind, auch die weiteren Ausgrabungen, so weil als es die zur Verfügung stehenden Geldmittel ertauben, der Akademie und dem Hofmuseum vorzubehalten," Savini hatte nämlich in der Zwischenzeit gedroht, die Grabungen in der Knochenhöhle auf eigene Kosten fortzusetzen und die Funde später zu verkaufen (Szombathy, 1911, 5. Mai), da die Subventionen aus Wien nicht regelmäßig eintrafen. Ein durchaus normaler Umstand, mußte die Verwendung der Gelder doch immer erst vom Oberstkämmereramt bewilligt werden. Auch Intendant Steindachner zeigte sich über Savinis Absicht "überaus erstaunt" und wollte, sollte Savini "für andere Rechnung graben" die auf Kosten des Museums angeschafften Crabungsutensilien und die bisher für Pacht und Bewachung ausgelegten Beträge von Savini zurückfordern. Da es sich laut Savinis eigener Rechnungslegung um einen "ansehnlichen 61 ANNALES 10/'97 BripM MADER: DER FALL SAVIM DIE ARCHÄOLOGISCHEN AUSGRABUNGEN DES K.K. NATURHISTORISCHEN HOFMUSEUMS .., 59-72 Betrag" handelte, riet ihm Szombathy "auf das Dringendste" es nicht zu einer derartigen Auseinandersetzung kommen zu lassen (Szombathy, 1911, 27. Mai). Am 30. Mai schließlich sandte Szombathy per Postanweisung 600 Kronen an Savini und stellte in Aussicht "für Juli 600-1000 Kronen flüssig zu bekommen" (Szombathy, 1911, 30. Mai). Als Szombathy jedoch in den Sommermonaten die Ausgrabungen persönlich besucht, muß er feststellen, "dass die faktischen Arbeitserfolge weit entfernt waren von einem richtigen Verhältnisse zu den von Savini aufgerechneten Arbeitstagen und Arbeitslöhnen" (Szombathy, 1911, 17. Oktober). Nachdem Szombathys diesbezügliche Nachfragen "auf ein undurchdringliches System von Ausreden" stießen, entschloß er sich bei seiner Inspektion am 7. September 1911 zum "Abbruch der Ausgrabungen noch vor Erschöpfung des zur Verfügung stehenden Kredites" (Szombathy, 1911, 17. Oktober). Mit dieser vorzeitigen Beendigung der Untersuchungen in der Knochenhöhle standen Savini von seilen des Naiurhistorischen Hofmuseums keinerlei Grabungsgelder mehr zur Verfügung. Doch Savini gab, offenbar auch unbeeindruckt von der Tatsache, daß ihm Szombathy Unrichtigkeiten in der Rechnungslegung nachweisen konnte, nicht auf. Er reiste nach Wien und sprach bereits am 16. September bei Steindachner und Szombathy vor. Obwohl er ursprünglich erklärt hatte, daß er das Ausgraben selbst als Liebhaberei betreibe und lediglich den Ersatz der Arbeitslöhne und Quariier-gelder sowie der Grabungswerkzeuge beanspruchen würde, verlangte er nun die Zuerkennung eines Honorars für die in der Fliegen - und der Knochenhöhle ausgeführten Arbeiten (Szombathy, 1911. 17. Oktober). Unmittelbar danach setzte sich Savini mit Prof. Schräder, dem Direktor der Antikensammlung, in Verbindung und bot ihm eine Anzahl prähistorischer Fundgegenstände aus Bronze, die aus einer gewissen Dachshöhle stammen sollten, zum Kauf an. Seine bisherigen Beziehungen zur Prähistorischen Sammlung und die von der Prähistorischen Kommission erhaltenen Grabungssubventionen erwähnte er an dieser Stelle nicht. Szombathy erhielt erst durch eine Anfrage der Direktion des Antikenkabinetts Kenntnis von diesem "merkwürdig unvorsichtigen Akt" Savinis (Szombathy, 1911, 17. Oktober). Anhand der Zeichnungen, die Savini Schräder vorgelegt halte, erkannte Szombathy zweifelsfrei, daß jene Bronzefunde aus den Grabungen in der Fliegen - und Knochenhöhle stammten {Szombathy, 1911, 19. September). Wie sich später herausstelle, paßten mehrere Bruchstücke genau mit dem bereits vorhandenen Fundmaterial aus diesen beiden Höhlen zusammen (Szombathy, 1911,15. November). Szombathy informierte die Intendanz und erhielt daraufhin "kurzerhand die Weisung des hohen Oberstkämmerer-Amtes zur energischen Verfolgung Savinis". Am 18. Sepiern her 191 I erging von der Wiener Polizei- Direktion eine Kurrende an die Triester Polizei Direktion, die die Sicherstellung der bei Savini befindlichen Fundgegenstände erwirken sollte. Und schon am nächsten Tag begab sich Szombathy nach St. Kanzian, wo er vom ältesten der Arbeiter, Josef Crkvenik aus Dane, "die Bezeugungen dafür erhielt, dass die von Savini dem Herrn Direktor Schräder gemachten Fundortsangaben falsch sind, ..." (Szombathy, 1911, 17. Oktober). Wie aus Szombathys Tagebuch (1911, 20. September) zu entnehmen ist, hatte Savini, nachdem ihm Crkvenik die Dachshöhle gezeigt hatte, dort abwechselnd mit der Knochenhöhle gegraben und streng verboten Szombathy davon zu berichten. Savini fand jedoch in der Dachshöhle keine Metallsachen. Dafür aber hatte er "in der Fliegenhöhle während der Zeit, wo Crkvenik im Zelte Wächter war, immer nur einen Teil der Bronzefunde für uns reserviert und etwa von 3 Stücken je eines und zwar das bessere für sich beiseite gelegt. Er hatte auf diese Art einmal 100 Stück beisammen, die er für sich behielt. Im Ganzen sammelte er viel mehr," und wieder verbot et' den Arbeitern Szombathy davon Mitteilung zu machen. Am 20. September setzte sich Szombathy dann persönlich mit der Triester Polizei-Direktion ins Einvernehmen und vermerkt, am 21. September in seinem Tagebuch: "Oberpolizeirat Abundius Contin, Vorstand der II. Sektion der K. K. PoNzeidirektion Via Caserrna 2, Tel. 500, teilt mir mit, daß er gestern Vorm. die Sammlung Savini's sicherstellen lassen durch Sperrung des Zimmers, in dem sich die Funde befinden. - Wird nun S. (Savini) zur Polizei bestellen und mit mir konfrontieren" Die Konfrontation erfolgte am 21. September um 12 LJhr Mittag und Savini gestand, wie Szombathy in seinem Tagebuch (1911, 21. September) vermerkt, "die Pflicht alle Funde aus den subventionierten Grabungen abzuliefern zu" und ließ "die Widerlegung seiner Angaben über den Zeitpunkt der Funde auch gelten. Auch die Richtigstellung der Fundorte." Noch am selben Tag sollte die "freiwillige Ablieferung" des Fundmaterials durch Savini "unter Assistenz des Hr. Kommissärs Rudolf Modric an Szombathy stattfinden und Szombathy kann tatsächlich vereinbarungsgemäß um 16 Uhr im Häuschen Savinis (via Antenorei 9) mit der Sichtung der Fundgegenstünde und den Vorbereitungen zu deren Verpackung beginnen. Doch bereits zwei Stunden später muß er die Arbeit abbrechen, "weil der H. Komm zur Theaterinspektion mußte". Und als Szombathy am darauffolgenen Vormittag mit Modric bei Savini erscheint, treffen sie dort "Herrn Dr. Giorgio Gefter-Wondrich mit dessen Hilfe mir H. Savini die Ablieferung der Funde streitig macht" (Szombathy, 1911, 22. September). Nun stellt Savini auch eine Nachforderung von 7500 Kronen, an deren Erfüllung er die Ausfolgung des Fundmaterials knüpft, und Advokat Gefter-Wond-rich macht Savinis notleidende Mutter, die auf dessen ANNALES 10/'97 Brigitta MADEK: DER f ALL SAVINI DIF AfiCHÀOtOGISCMfN' AUSGRABUNGEN DES K K NATURHISTOKISCHEN HOfMUSEUMS ..., 30 72 Unterstützung angewiesen ist. geltend. Szombathy kommentiert die finanzielle Notlage von Mutter und Sohn Savini folgendermaßen: "Kostspielige Sporte: Spelaeologie, Photographie, teure Sammlungs - Kasten, elegante Kleidung, Tropfsteinsamml. aus 36 Hohlen, bishei keinen Verdienst gesucht", und merkt noch an. "Frau Savini" macht "dem Sohn vor mir Vorwürfe, clafs er die Attaire nicht klüger eingerichtet und früher ausführt hat" (Szombathy, 1911, 21. u. 22. September). Am 23 September schließlich schlagt Oberrat Contin vor, Strafanzeige beim Landesgericht einzubringen, um so die sofoitlge Herausgabe der Funde zu erwirken. Trotzdem gelangt Szombathy jedoch erst am 27. September nach langwierigen Vehandlungen mit Geiler-Wondrich, Savini und dessen Vormund Peter Bernardi (Savini hat zu diesem Zeitpunkt noch nicht das 21. Lebensjahr erreicht), der noch im letzten Moment die Herausgabe verhindern will, sowie der schriftlichen Zusage, Savinis finanzielle Forderungen zu erfüllen in Besitz des Fundmaterials (Gefter-Wondrich, 1911, 26. September; Szombathy, 1911, 27. September.-). Wie aus dem Verzeichnis des abgelieferten Materials hervorgeht, handelte es sich um ca. SSO 8ronzegegenstande sowie Knochen aus der Fliegen- und der Knochenhohle (Szom-bathy-Modric, 1911, 21. u. 22. September). Eine Bronzesitula mit den dazugehörigen Fragmenten und ein Skelett aus der Knochenhohle behielt Savini jedoch "hartnac k g" zurück. Dieses Material sollte dem Holmuseum nur leihweise zur Verfügung stehen und "gegen Rückersatz von 500 K an die Museumskasse' wieder in Savinis Eigentum zurückgehen (Szombathy, 1911, 17. Oktobei) Das zwischen Savini, vertreten durch Gefter-Wondrich, und Szombathy, der von Steindachner per Telegramm (23. September 1911) ermächtigt wurde einen "vollkommenen Ausgleich mit Savini anzustreben" (Szombathy, 1911. 15. November), getroffene Übereinkommen, das Savini als Entschädigung für seine eigene Arbeit und persönliche Ausgaben für die Ausgrabungen in der Fliegen • und der Knochenhöhle einen Betrag in dei Hohe von 4.000 bis 6.000 Kronen zusicherte, sollte jeden Ii erst nach Einlangen dei zurückbehaltenen Fundstucke i:t Wien in Kratl treten. Gleichzeitig sollte auch die gegen Savini angestrengte Strafanzeige zurückgezogen werden (Otter-Wondrich 1911, 2b. Septem he: . Savini aber schickte weder Skelett noch Bronze-situla. Am 6, Oktober urgierf Szombathy brieflich: "Es wirkte besonders verstimmend, dass sie auf eine möglichste Beschleunigung Anspruch erheben und daneben selbst alles mögliche tun, um Ihre Angelegenheit zu verzögern", im selben Schreiben eröffnet er Savini "im amtlichen Auftrag", daß er auf Rechnung des Hofmuseums "keinerlei Ausgrabung mehr vorzunehmen, k«ine Ausgaben mehr zu machen und keinerlei Vepflichtungen zu unternehmen habe" (Szombathy, 1911, 6. Oktober). Dieser Entscheidung wollte sich Lageplan der Höhlen hei Dane (nach .1. Szombathy> 1913), Položaj jam pri Oanah (po f. Szombathyju, 7 913), Savini aber offenbai nicht fügen, denn am 9. Oktober antwortet ihm Szombathy: "... bezüglich der absoluten und endgültigen Auflösung zum L k. Hofmuseum bedarf es Ihrer Zustimmung nicht. Es genügt, dass Sie meinen Brief vom 6. Okt. erhalten und, wie aus Ihrem Antwortschreiben hervorgeht, zur Kenntnis genommen haben." Um weitere finanzielle Belastungen durch Savini zu vermeiden, teilte Szombathy den Abbruch der Beziehungen zu Savini auch allen anderen an den Ausgrabungen in Dane beteiligten Personen mit (Szombathy, 1911, 9. Oktober). Am 16, Oktober schließlich trafen die zurückbehaltenen Fundgegenstände in Wien ein (Szombathy, 1911, 17, Oktober), doch die Angelegenheit war damit keineswegs beendet. Vielmehr sollten für Szombathy die Schwierigkeiten erst jetzt wirklich beginnen. Bereits am 4 November verfaßte Advokat Eduard Siavik als nunmehriger Vertreter Savinis ein 4 Seiten langes Schreiben an die Intendanz des k. k. Naturhistorischen Hofmuseums. Darin teilte er mit, daß ihm Savini die Angelegenheit zur gerichtlichen Geltendmachung übergeben hafte, er wolle jedoch "im Interesse beider Parteien" einen Prozeß vermeiden und erlaube sich daher die Intendanz zur Erfüllung von Savinis Ansprüchen: T. Bezahlung des versprochenen Honorars, 2. Rückgabe der leihweise übergebenen Gegenstände, 3. Anerkennung der Szombathy in Triest übergebenen Fundgegenstande als Savinis Eigentum und Rückgabe derselben und 4, Rückstellung von Savinis Zeichnungen und Planen, sowie die Austeilung eines Zeugnisses über die geleisteten Dienste, aufzufordern. Wie aus Szombathys Tagebuch vom 7. November 1911 und einem Schreiben des Oberstkämmerer-Amtes an die Intendanz des Naturhistorischen Hofmuseums vom 6. November 1911 zu entnehmen ist, kann der "Gewährung einer weiteren Entschädigung für die 63 ANNALES 1 (¡/'97 Brigitta MADCR: DFR FALL SAVINI - DIE ARO MOLOCISCHEN AUSOH ABUNGEN D« K.K. NArUKHiSTOKfSCHEN HOfMUSEUMS ... 59-71 voi bezeichneten Grabungen an Sa vin i im Hinblicke auf dessen Verhalten bei der Ablieferung der zu Tage gebrachten Fundobjekte, sowie bei der Verrechnung der ihm seitens des naturhistorischen Hofmuseums für diese Grabung gewährten Vorschüsse keine Folge gegeben werden" und man verlangt von Savinis Vormund "Revers, daß keine weiteren Ansprüche an das Museum gesteht werden. Dafür wird der Saldo von K 155,- und die zu hohen Rechnungen passiert und von einer Betrugsanzeige abgesehen." Arn 11. November 1911 erfolgte durch das Oberstkämmerer-Amt, dem die Intendanz des Naturhistorischen Hofmuseums direkt unterstand, eine Anfrage an die k. k. Oberstaatsanwaltschaft in Triest über den Stand bzw. Fortgang der Erhebungen zur Angelegenheit der Veruntreuung von prähistorischen Fundobjekten von Seiten des Pietro Savini, da mit Rücksicht auf neue Verdachtsmomente wegen ungerechtfertigter Rechnungen gegen Savini eventuell auch Strafanzeige erstattet werden könnte. Die Anfrage bleibt unbeantwortet, Szombathy aber wird von Savini in Triest und Sessana (heute Sežana) auf Ehrenbeleidigung nach § 487 St. G. geklagt. Grund der Klage ist Szombathys Schreiben an )osef Crkvenik und andere Grabungsbeteiligte vom 9. Oktober, in dem ei kundtat, daß "Herr Savini seit Anfang dieses Monates nicht mehr das Recht hat, irgend eine Unternehmung für meine Rechnung auszuführen und irgend eine Verpflichtung für meine Rechnung einzugehen." Savini fühlte sich aber vor allem durch Szombathy Mitteilung, daß er "die von Herrn Pietro Savini heimlich beiseite gelegten Funde aus der Fliegenhöhle mit Hilfe der k. k. Polizeidirektion in Triest aus seinem Hause entnommen und nach Wien in das k. k. Hofmuseum gebracht habe", sowie die Feststellung "Herr Savini hat selbst eingestanden, daß er diese Funde sich widerrechtlich angeeignet hat und daß er verpflichtet war, sie dem k. k. Hofmuseum abzuliefern" in .seiner Ehre gekränkt. Bei der am 15. November 1911 stattgefundenen Verhandlung ist der Richter Savini gegenüber sehr günstig gestimmt, trotzdem aber gelingt es Szombathys gerichtlichen Vertreter Dr Albert Rumer in Hinblick auf die noch lautenden Untersuchungen gegen Savini in Sachen Veruntreuung eine Vertagung zu erreichen. Savinis Forderungen an das k. k. naturhislorische Museum gehen inzwischen ungeniert weiter. In Wien durch Dr. Winter vertreten verlangt er nun nicht nur ein Honorar von 7.500 Kronen und die Rückgabe der Funde, sondern auch die Bezahlung der Aufbewahrungskosten für die Grabungsutensilien. Auch weist er zurück, wissentlich zu viele Löhne verrechnet zu haben und führt schließlich auf eigene Kosten gehende Grabungszeiten an, um auf diese Weise den Besitz der veruntreuten Fundgegenstände rechtzufertigen (Szombathy, 1911, 11. Dezember; Winter, ohne Datum.-). Am 17. Jänner 1912 wird schließlich in einer Sitzung im Oberstkämmerer-Amt in Anwesenheit von Dr. Winter und Szombathy beschlossen, Savini ein Honorar von 2000 Kronen und 500 Kronen als Ersatz für die Bronze-situla zu bewilligen (Szombathy, 1912, 17. Jänner). Savini lehnt die Vereinbarung jedoch ab und beschreitet den Klageweg (Szombathy, 1912, 1. Februar). Am 27. MSrz trifft dann Savinis Zivilklage gegen Szombathy und das Hofärar zu Händen der k. u. k. nö. Finanzprokuratur ein. Der Streitwert beläuft sich inzwischen auf 18.700 Kronen! (Szombathy, 1912, 27. März). In der Zwischenzeit wurde für den 7. Februar eine weitere Verhandlung in der Ehrenbeleidigungsangelegenheit Savini gegen Szombathy anberaumt, Diesmal sollte Szombathy persönlich anwesend sein. Die Verhandlung endete erneut mit Vertagung (Szombathy, 1912, 7. Februar). Szombathy begab sich tags darauf nach Matavun, wo er seinen Tagebuchaufzeichnungen zufolge (Szombathy, 1912, 8. Februar) weitere Schulden bzw. ausständige Rechnungen Savinis über die Aufbewahrungskosten der Grabungsutensilien, aber auch offene Gasthausrechnnungen, Pachtraten und Mietzinse für Unterkünfte in der Höhe von insgesamt 692,47 Kronen feststellte. Darüber hinaus hatte Savini Crkvenik am 11. November 1911 einen Schuldschein über 300 Kronen ausgestellt. Szombathy vermerkte dazu mit Rufzeichen: "Am 15/11 war dann die Verband!, beim ßez Ger. Sesana, bei der Ctkv. die mir gemachten Angaben über Savini's Veruntreuung zurückzog," Als Szombathy die Ladung ersten Tagsatzung in dem von Savini gegen ihn angestrengten Zivilprazeß für den 11. April 1912 erhalt, bekommt er vom Oberstkämmerer-Amt zunächst den Rat, sich mit Oberfinanzrat Schilder von der Finanzlandesprokuratur zu besprechen (Szombathy, 1912, 27. März). Die Unterredung, an der auch Finanzrat Dr. Hirsch teilnimmt, nimmt jedoch für Szombathy keinen geradezu günstigen Verlauf. Da die Grabung mit Geldern der Akademie und Arthur Pergers, nicht aber des Hofärars durchgeführt wurde, sieht Schilder Szombathy als Hauptbeklagten an, und rät ihm sich schon zur ersten Tagsatzung einen Advokaten auf eigene Kosten mitzubringen. Auch möchte Schilder dem Hofärar die Möglichkeit wahren, sich zurückzuziehen. In diesem Fall hätte aber Szombathy allein Kosten und Lasten zu tragen. Szombathy hält dem entgegen, nicht als Privatperson "für mein Interesse und auf meine Rechnung, sondern ausschließlich nur als Beamter auf Hofärarkosten" zu handeln. Er schlägt daher dem Hofärar vor, ihm die passive Klagelegitimation abzunehmen, wodurch er selbst überhaupt keinen Advokaten brauchen wurde, und führt dazu § 16 der Klage an, der ausdrücklich besagt, daß "insolange das Hofärar seiner Zahlungs-und Ersatzpflicht, bezw. seine Klage-iegilirnation nicht anerkannt hat, vorsichtswetse die Klage auch gegen mich richtet." Da jedoch das Hofärar 64 nji uôi'cnïaivd tlf.) .Kit iÍHiJ^nen nnd te tie ' c flu c \yt » uxti-eaen. = G/i 1 il: f04x€4<'-<4 lyt aï ru) a erruo.-MMa a m -J XXV< ''^und- er, UV - KO: u; l ¿ocjie Hjt/rt, •CQi juried Museo Ch ico di Storifi Naturale, Trieste, Halia ■r; {' i ; i ANNAI.ES 10/'97 Briüiii.i MADE«: OiS FALL SÄVINI -PK ABCHÄOITOSO NC.EN l'Jt'S K.K. NATURH«5TO«SCMCN I iOFMOSCUMS .... S?-?> QUELLEN Geiler Wondrieh, G. (1911): Übereinkommen vom 26. September zwischen Szombathy Ltnd Savini. Triest O. K. A. iOberstkämmerer-Arnt Wien) 1912, Schreiben an die Intendanz des Nalurhisiorischen Museums vom 18. Api iL 1912, Einsicbtsak? vom 3. Juni. 1913, Brief an die Intendanz des Naturhisioi¡sehen Museums den Vergleich mit Savini betreffend, 9. Dez. 1914, Ensichtsakt vom 4. Juni. Slavik, E. (1911): Schreiben an die Intendanz des Nalurhisiorischen Museums vom 4. November. Trieste I Abschrift). Szombathy, J. 1911 17. janner, Tagebuch SÜ; 21. Jänner, Brief an Savini Copierbuch V; 1. Feb., Bericht an die Intendanz; 14. Marz, Brief an Savini, Cpb. VI; 20. März, Brief an Savini, Cpb. VI; 27. März, Brief an Savini, Cpb. Vi; 4. April, Brief an Savini, Cpb. VI; 18. April. Brief an Savini,, Cpb. VI; 5. Mai, Brief an Savini, Cpb. VI, 27. Mai, Brief an Savini, Cpb. VI; 30. Mai, Brief an Savini, Cpb. VI; 19. Sept., Brief an Savini, Cpb. VI; 20. Sept., Tgb. SO; 21. Sept., Tgb. 50; 22. Sept., Tgb. 50; 26. Sept., Tgb. SO; 27. Sept., Tgb. 50; 6. Okt., Brief an Savini, Cpb. VI; 9. Okt., Tgb. 51 und Briefe an Combat": u. Crkvenik, Cpb. VI; 17. Okt., Bericht an die Intendanz; 15. Nov., Bericht an die Intendanz; 11. Dez., Tgb. 51. 1912 17. Jänner, Tgb. 51; 1. Febt., Tgb. 51 ; 7. Febr., Tgb. 51 ; 8, Febr., Tgb. 51; 27, März, Tgb. 51; 13. April, Tgb. 51; 29, Mai, Tgb. 51; 31. Mai, Tgb. 51; 14. Juni, Bericht an die Intendanz; 20. Juni, Tgb. 51; 21. Juni, Tgb. 51; 2.2 Juni, Tgb. 51 ; 14. Nov., Bericht an die Intendanz. 1913 28. Feb., Tgb, 52; 10. Mai, Tgb. 52; 20 Juni, Tgb. 52; 2. Juli, Tgb. 52; 4. Juli, Tgb. 52; 5, Juli, Tgb. 52; 7. Juli, Tgb. 52; 17, Sept,, Tgb. 52; 25. Sept., Tgb. 52; 11. Okt., Tgb. 52; 17. Okt., Tgb. 52; 17. Okt., Bericht an die Intendanz; 23, Okt., Tgb. 52; 11, Nov., Brief an die Intendanz. 1914 26. März, Bericht an die Intendanz. Szombathy-Modri (1911): Fundverzeichnis. Triest, 21. u. 2 2 September (Abschrift). T. P, T. (Tribunale Provinciale di Trieste) 1913, 4. März, GericbtsprotokoH und Urteilsbegründung (AS-TS) Winter, F (ohne Datum): Schreiben an das Oberstkämmerer - Amt (Abschrift).