AM t S N l a KM: X'° ^1. Donneraas den 7. Juli 1836. C^ubernial - V'erlautbaruugkn. Z. 671. (1) Nr. löIgä. C u. r, r e n d e des s. k. lllyrischen Gub e rn i u m s. ^-Womit eine Anleitung sich gegen die Brechruhr zu verwahren wieder-höhlt bekannt gemacht wird. — ß, i. Die Brechruhr ist sc»t dem Anfange des verfios-senen Monats Juni nlcht allein in der Stadt und den Vorstädten von Laibach ausgcbrochcn, sondern dieselbe gewinnt auch in mehreren Gegenden dieses Gubcvnial Gedleiy's noch immer eine größere Ausdehnung. — §. 2. Die seit der zweiten Hälfte des Monates Ium eingetretene große und schwüle Hitze schrillt die Verbreitung dieser Krankheit um so mehr zu begünstigen, als die vorhergegangene äußerst ungünstige veränderliche, regnerische und kalte Witterung des Frühlings dieselbe vorbereitet hat. — §. Z. Jedermann kann sich jedoch gegen diese Krankheit durch eine angemessene vernünftige Lebenswelse verwahren, weswegen dic bekannten Verwahrungsmittel hiemit wiederhohlt und allgemein in Erinnerung gebracht werden. Sie bestehen in folgenden leicht zu beobachtenden Vorschriften: §- H. Dle erste und nothwendigste Vorsicht besteht in einer angemessenen Kleidung. Wiewohl dle Hitze des Tages gegenwartig groß ist, so ist die Luft in der Nacht und in den Morgenstun« den dennoch kalt und scharf, wirkt schädlich auf unseren Körper ein, und brmgt bei wiedcrhohl« tcn Verkühlungen die Krankheit hervor. Gegen diese schädliche Einwirkung verwahrt man ffch> wenn man sich Morgens und Abends, -wie auch am Tage bei einer gäh eintretenden Wetteränderung sowohl an den Füßen als an dcn übrige», Theilen des Körpers wärmer bekleidet, und die Nächte in geschlosscnm, dem Luftzuge nicht aubgesetzten Lokalitäten ruhig und bedeckt zubringt. — Diese Vorsicht ist'vorzüglich von jener Classe von Menschen zu 5eMach't?n, welche sich vevmög ihrer Geschäfte bei Tage der schwü, len Sommerhitze' aussetzen muß.'Es ist für diese Menschen besonders schädlich, sich bei erhitzter^ Körper leicht gekleidet im Schaitcn aufdle küh^ Erde niederzulegen. — §,5. Unter den,Nahz, rungsmitteln sind »ene zu vermeiden, wclche^verH mög ihrer Beschaffenheit ohne dieß geeignet sinl!^ in dem Magen und den Gedärmen Blähungen/; Verdauungs-Beschwerden, und die Neigung zum Abweichen zu erzeugen. Dahin gehöre^, saure kalte Fisolen und andere Hülselifrüchte^ übermäßiger Genuß der Gurken, dcs Salates und der Gemüse, der Kirschen und anderer Objl-. gattungcn, besonders wenn sie unreif sind, der saue« cn VNlch und dcs scharfen Käses. — Ueber-hanpt muß ln Essen und Trinken die großtjt Mäßigkeit und Ordnung beobachtet werden^ weil auch die Unmäßigkeit im Genusse gesun« der Dinge eine Störung in dcr Verdauung veranlaßt, und den Ausbruch der Krankheit he^ belführen kann. — Man sey daher aM im Ge» nusse gutcr Fleisch - und wohl bereiteter Mchl-spelscn mäßig. Dcs Morgens soll die arbeitende Classe der Menschen niemuls nüchtern an ihre Arbeit gehcn, sondern eine sogenannte Ein^. brenn «Suppe zu sich nehmen. — §. 6. Den^ Durst kann man mit reinem nicht zu kalten,, sondern überschlagcncn, Wasser stillen, und eA mag dem Wasser etwas Wcm be>gem,scht wc^ den. Dagegen ist es gefährlich, sich gcZcn diese-Krankheit durch den Gebrauch von vielen oder starken Wein, Branntwein und «ndcren geisti-., gen Getränken schützen zu wollen. — Wer an den Wein gewohnt ist, trinke denselben in geringer Menge und guter Qualität.^Indem das Bier m dcr gegenwärtigen heißen Jahreszeit leicht der saueren Gährung unterliegt, so rätt). die Vorsicht, sich von dem Gebrauche des Bieres möglichst zu enthalten. — §. 7. So wie Furcht und Kummer, und alle Leidenschaften dcn Ausbruch dieser Krankheit befördern, so ist-, auch ein ruhiges Gemüth und Vertrauen, ein. vorzügliches Schutzmittel dagegen. — §. 8. Es bedarf kaum der Erinnerung, daß nächtliches Herumschwärmen, und icdcr schwächende Le-bniswandelsorgfältig zu vermeiden ch, die Obrig?' 56o leiten haben darum über die genaue Beobach« tung der Polizeistunden in Gast- und Schank« Häusern zu wachen. — tz. 9. In den Woh« nungen und Häusern ist für Reinlichkeit und eine angemessene Erneuerung der Luft, bcson« ders dann zu sorgen, wenn mehrere Menlchen in engen Behausungen beisammen leben. ^— tz. ic». Wer m der gegenwärtigen Zeit vom Schwindel/ Beängstigung, Magendrücken, Neigung zum Erbrechen und Abführen befallen wird, vernachlässige diese geringfügig scheinen» den Beschwerden mcht, und sey viclmehrb^dachl, ehe er ärztliche Hilfe findcl, dieselben durch eine wärmere Kleidung, stlenge Diät, Nuhe und den Gebrauch einfacher Hausmittel zu besetti, gen. Diese bestehen m dem öfters wicderhohlten Trinken eines lauwarmen nicht sehr starken Thees von Ehamillen, Münzen, Melissen,und Majorankraut, auch wohl von Linden ode« Holtunderblühe. —§. il. Die namlichenHaus-Mlttel sind auck anzuwenden, wenn sich wirkliches Erbrechen und Abführen einstellt, und che Anwendung von er„ wärmten Tüchern, Sand-Säckchen odcr Ziegeln, in die Erwärmung und m Schweiß gebracht, und die vom Krampfe befallenen Füße oder Hände «n't Tüchern gerieben werden. — h. 12. Die Erfahrung lehrt, daß auf diese Art viele von der Brechruhr befallene Kranke ohne anderen Arzneien hergestellt werden. -^ Da die Brech-ruhr gewöhnlich einen sehr geschwinden Verlauf hat, so kommt es daiauf an, daß dlese leichten Heilmittel sogleich angewendet werden. Die Hausgenossen können sich demnach auf dem lande, wo em slrzt luchs geschwind zu haben lst, auf dlcsc Art gegenseitig Hllfe sogleich le»-l!?n. Es «st daher sehr zweckmäßig, wcnn in «i» Nem jedcn Hause e»nn sie ihre NlUcrgebenen über den Inhalt der gegenwartigen Currende belehren, was die kandesstelle von ihrer Menschenliebe auch er«' wartet. — kaibach am 2. Juli i836. Joseph Camillo Freiherr v. Schmldburg, tandes,Gouverneur. Johann Gchnshiy, t. k. Gubernialrath. Z. 65g. (2) Nr. »Z^Zg. Currende des k. k. illyrischen G u b e r n i i, m s. — Ueber die Bestimmungen für die Verhandlun' gen zu Abfindungen und Verpachnmgen dcs Bezuges der allgemeinen Verzehrungsflcner für das Verwaltungsjcihr iLZ^ -^ Mit dem hoben Hofkammerdecrete i'cio. 25. Mai lauf. Jahrs, 3» ^"/,.?85 »st die Vornahme der Verhandlungen über die Abfindungen und Verpachtung gen des Bezuges d?r allgemeinen Verzehrungs« stcucr für das VerwaltuligSjahr »8)7 u„d rüc5» sichtlich auch für ein wtite>es Jahr, jedoch mili dem Bemerken angeordnet worden, daß jene. Bestimmungen außer Wirksamkeit zu treten ha» bcn, die bei der damals bestandenen Vorschrift Über d»e Steuerbchebungsart von gebrannten geistigen Flüssigkeiten m Absicht auf die Absin« düngen und Pachtungen dieses Steuerobjecieö erlaffen wurdcn. — In Gemaßhclt dieser hohm Anordnung werden folgende Bestimmungen zur allgemeinen Kenntniß gebracht: l) Die Ve« Handlungen werden nach den M't den Gubt> fie wev« den bls zum Tage dcr abzuhaltenden mündlichen Versteigerung der Behörde, welche dieselbe vor^ nchmen wird, oder auch wahrend der mündli« chen Versteigerung, dem dlesclbe leitenden Comf w'.ssar verschlossen zu übergeben seyn. — Diese Nnbothe/ d,e jedoch keine Klausel, welche mit dcn übrlgen ^icllalionsdcdin^nissen nicht im Em, klänge wa>e, zu entHallen haben, sondern viel« mehr die Ve sichcrung enthalten müssen, daß der Offercnt die in der Ankündigung und in dtn Bcdi.i^nissen enthaltenen Bestimmungen ^enau befolgen werde, werden sodann nach ge« endigtcr mündlicher Versteigerung, nachdem alle anwesenden Licttanten erklärten, kc»ncn weitern l^nboih machen zu wollen, jn Gcg:cuw.q,r,t,hluße des PMlcontractes gecignet erkannt wird. — Bei emem gleichen ,mütld!'.H>lN und schriftlichen Anboihe wird dem münokchlU', be^ zwci odl'r mchrcren gleichen sch'lfUichm obtt ^ems'enigcn der Po>zug geqebcn werd^n> füt' Zeiche!) eine, von dem vorsitzführenden Licitä-twns.Commissar alsoglcich voi^unchmende Vcr-w^,^ ^^ pc,simllchcr oder sonstiger Be-zlcbung g?gen denselben kcm Bedenken ^obwaltet, entschclden wird. - 5) Z«, Enireichung d?7 uack §. 10 der Gl,belau^n>!)schcilies crforde>l,cl)M Erklärung wird die Frtst bis i. August zgIs mit dem Bemcrken festgesetzt, daß die Nichtzu-haltn, q der zur U'berreichung dcv vorgcschv.e-bencn Erklärung bestimmten Frist nacd dem neuen Strafgesetze, welches mit 1. April i8Z6 für die ^'efalls-Ucdertrelungen überhaupt in Wirksamkeit getreten, und nach welchen sich auch bei K«benr«tuliKtN dcd Kammg dleser Dienststelle, zufolgt eing«« lanssl^r hoher yofkammcr» Wnlung vom 6. I^ulu e. I., Z. 25l5c), anmit d»t vvrschrift-mäß^e Concurs«Aukschreidun^ geschieht, so wird zur Cllirelcbung der Gesuche um dcn g«, naMlin Posten dcr Termili b»s ,0^ August l. I.^ beillMlrit, urid es werden daher alle Je»' »se? welche sick um diesen Dlenflposten, womit ein Gehalt von jährlichen l5oo ft., 5in Tau» send fünf Hundert Gulden Mttall« Münze, od^st im Falle der graduellen Vorrückung um d't zweit? Ki dcm fiandlschen Ioanevm zu <^ray, m,t drm srstcmisirtcn Gehalte von jährlicher tzuo fi. E. M., zu blfttzen. Dllj«. 532 m'gen, welche diese Btelle zur ppllstänpigen Ausführung gebracht werden. — Die Baube-pjngnlsse,. d>e Plane, Vorausmaße, allgemel?, N.en und speziellen Baubelchrelbungen, kpnne^) bei der hiesigcn k, s. Prov. Baublreciion eln^e^ sch^n werden,. Ulndblt Untersieh^un^Llu!^^ gen-habln be», der Verste«g.erung oo^lausig,^^ Bettag uon 5 ^, des Ausrufspreists al.s Hg^ dium ln Baarem ^der >n Gtaatsobllg.ationen,, und gesetzlich annehmbaren fideij'-lssorischen Nr-, künden zu erlegen. — Innsbruck am 10. Iu«. lü, l356. — K. K. Landes« Gubernium für HMt und Purarlberg, .^, ^^^ Menz e l Graf v. G,le.isb a-ch^^ ,^I ,, . t. k» Oubernlal:.Vecre^tär. .^, .f Stavt«. nnv lanyrechtliche ^crlautbgrungB. »..3^ (^z) Nr. '^7»5." Von dem k. f. Stadt- und ?andr?chte ln Krain -wlrd bekannt gemacht^ Es ssy'über ^ln-suchen d-r'f, k. ssammerp'roruc^cür^nVnälis') der Kircht und Armen der Pfarr stein, nls zu ;wei DrUlth?'len erklärten Brben, zur C'c« 4orsch^ng dec GHuldenlast, nach deMl »m ^5. Avril l. ff. im Pfckrrbofe zu Gtein, Ä^ inl«^ 5tzl,0 verstorbenen Hrn. Dechant IHann Pc«,.. lesn'g, die Tagsahulig auf den 2Z! Juli l. H.>? Vormittags um,l) Uhr vor vlesem k. k. E>tap?«i und ^tandrechte bestimmet wvlben, bei welch««/ alle I (3)'d!^ >^ ' Nn ä5äy.' Bon dil^ ft.'k..Stl»dt« und?ändrechtt in« Krain rvird bekc^nt gemacht: Es sey über Ane» suchen des Ol-. Maximilian Wurzbach, als Cu«' rator des Johann Osslschegg'schen Nachlasses/ als erklärten l^rden/ zur Erf^rschungder Schulst dcnlast nach dem am 7. Juni l. I. o?rstc>rlie«' nen Ha»dcl6malines Johann Ossischegg, vie Tagsatzung auf0en'22. August 16Z6, Vor«, mltlags um 9 Uhr obr diesem k.k. Ä3tadt- unb' kandrechtc bestimmet worden, dei welcher alle Jene, welche an dlcsen Veilaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen ve»mMeN, solche so gewlß anmelden und rechtö-gellsnv dik'thun sollen, wldrlgens sie die Fol»-gctts d^e« §, 6!^ b. G. B. sich selbst zuzujchrels hllfN h'abcn werden>.^ > ''-^ -^ Lalbach den 43. IuNi i856. f^crlNtschte Verlautbarungen. K 664, (.) . Nr. 221I. ^!üVN Saulc, wider Lorcnz Nodida,, von ebc,noort, d,ie. exec'ut^e Frjldicthulig dcri dem Lchtcrn gehörigen, zü-S^üle 5nb lZonft! Nr.' i3 liegenden, dcr Her»« schaft Egg cd 'Podpttsch '«uli Rcct. Mr. 67 Vienst. daron, g-crichtlich ai^f l3oü fl. 4a kr. bewerthetcr» ganzen Hude ,be>visliget^ M»0/«S ^scyen zu dcrcn V,srnal)nie.,3r,ei Zeilbietdu^gstagsahlinZen, al^ aus dcn 26. M'cij, 2/. Iuni,und,2U. Juli l..' ) , jc^?s,, mc»h.l ,V,ornnttcigs um ic> Uhr ln ^a^'dcr Neälit^, mit deni Illü^nge anberaumt w,otl>en^ dHß dies« Rrulität'' bei^ der -ersten und^ zrrciten FeillM'hung u'ur um odcr übe^ ^cn Schähungswerth','bci der dritten FcilbiethAngstZgsatzMlg aber auch, uncce demselben hiiNangegeben werden lvir^...,^ ^ , ^ ,D^ ,L,l^tütionö.bcdlng^sse, t^mc^'zä H^.ge«^ moh'VUD e^^ttä^^d ^ !Ieilb^hl»l,gist tcin Kauflustiger erschicncn^ 563 Nubernial - Verlautbarungen. Z. Ü62. <») Kundmachung der Veräußerung mehrerer Zehent, Abtheilungen des ehemaligen Sta ats-K a sten a mt es zu Stockerau. — Am 16. «lugust i326, Vormittags um 9 Uhr, werden del dem k. k. Krelsamte des V. U. M. B. zu Korneuburg die nachbenanncen Zehent-Abtheilungen des ehemaligen k. f. StaatSlKassenamtes zu Stockerau, im Ganzen um den Aubrufeprcls von Neunzehn Tausend Sechs Hundert neun Gulden Fünf und Vierzig Kreuze« Eonvenlions-Münze, «lnztlne Ze» l hent'Abthei. lung ,n CM. 1 In Groß mug «l der halbe Körnerzehent von ,o5ä Joch 719 Qua, ^ ^ drat, Klaftern, dann der halbe Weinz«hent von 3 Joch ,445 Qua« drat- Klaftern, und e,n jahrliches Arrha» und Zlhenthahnengeld von 2 fi. 3^ kr. W. W.............. 6762 ^»ö 2 In H e»tz en b a ch der halbe Körnerzehent von 72^ Joch 2l6Qu«drat» Klaftern, und e«n jährliches llrrha» und Zehenthahnengeld von 3 fi. 28 kr. W. w............... 553, l 5 2 In Vchm lda u der Viertel» Körnerzehent von ^36 Joch 6o3 Quac ! drat-Klaftern, und ein jährliches Arrha, und Zehenlhahnengeld ! von l fi. 32 kr. W. W............ . . i865- 5o 4 In Unterzögersdorf der halbe Körnerjkhcnt von 412 Joch 1,00 Quadrat'Klaflern, dann der halbe Weinzehent von 6 Icch 804 Quadrat« Klaftern, und ein jährllches Arrha - und Zehenthahnengeld von l ss. l3 kr. W. W.............. H877 La 5 In Wiesen der halbe Körnerzehent von 3i9Ioch367 Quadrat.Klaf. tern, dann der halbe Weinzehent von 1200 Quadrat'Klaftern, und ein jährliches Arrha, und Zehcnthahnengeld von 1 st. 2^ kr. W. W. 2i/»9 ^5 6 In K le« nw ilfers dorf der halbe Körne,zebent von 9^ !^och 237 Quadrat-Klaftern, der Vltrtel-Körnerzehcnt von 56 Joch 3o8 QuadratB Klaftern, der halbe Weinzehent vvn /^ Joch gc)l Qua, drat-Klaftern, der Vltrtel < Wemzehent von H Joch Z20 Quadrat, Klafiern, und ein jährllches Arrha, und Zehcnlhahnengeld von 1 fi. 9 kr. W. W.................. 422 — Zusammen . . ! 19609 45 Zum Ankaufe wird Jedermann zugelassen, der hlerlandeö Realitäten zu besitzen geeignet W. Denjenigen, die m der Reael nicht land. 'tafelfahig sind, kommt im Erftehungsfalle für sich und lhre ieibtserben ,a gerader absteigen« der Linie die durch das Regierung^ Circulare vom 2H. April »gig bekannt gemachte aller-hochss bewllllgte Nachsicht derkandlafelfah'gkeit und d,e damit verbundene Vefreiung oon snt- r'cktung der doppcltcn Gülte zu Statten. __ Wer an der Versteigerung Antheil nehmen will, hat als Caution den zehnten Thcil des «usrufsprcisls bei der Nersseigerungs. 3ome mission bar oder rn öffentlichen auf Metallmün» ze, und auf lleberbringer lautenden Staats-papieren, nach ihrem coursmäßlam Werthe zu erlegen, oder eine auf diesen Betrag lau, tende, von der f. k. Hof, und nieberösterrei« (3. Amts-Blatt Nr. Si d. 7. Juli !S3ä.) 56^ chiscken Kammer-Procuratur geprüft, und als bewährt bestätigte S'cherstellungsacte beizubringen. — Jene Kauflustige, welche wegen großer Entfernung oder wegen anderen Ursachen bei der Llcltanon nicht erscheinen können, oder nicht öffentlich licitlren wollen, können vor oder auch wahrend der Llcitallons - Ver» Handlung schriftliche versiegelte Offerte einsen» den, oder schriftliche versiegelte Offerle der kl, cttatlons-Eomnnsslon übergeben. — Diese Of, ferte müssen aber: a) das der Versteigerung ausgesetzte Object, für welches der Anboth gemacht wird, mtt Hinweisung auf die zur Versteigerung dieses Objectes festgesetzte Zc,t, dämlich : Tag, Monat und Jahr gehörig bezeichnen, und auf eine befllmmte, zugleich durch Buchstaben und Zahlen ausgebrückte ^umme in Eonventions-Münze lauten, inbem Offerte, welche die obigen Angaben mcht entHallen, oder welche bloß aufPercente oder auf tlne befilmmte Gumme über den bei der münd, llchen Lllltation erz,elten Vestbolh lauten, nlcht rverden berücksichtiget werden. — l^) ßs muß darln ausdrücklich enthalten sepn, daß sich der Offerint allen zenen L'c>t«tions-Bedingungen unterwerfen wolle, welche in dem llcitatlons-Prolocolle aufgenommen sind, und vor dem Beginne der Versteigerung vorgelesen werden. — c) Das Offert muß mit dem lo^Vadium des Ausrufspre,ses belegt seyn, w?lcheS in ba, remG«lde oder in annehmbaren und haflungs-freien öffentlichen Obligationen nach «hrem Course berechnet, oder m emer von der K^m» mer,Procuratur geprüften, und nach tz§. 23c» und lZ74 des allgemeinen bürgerlichen Gesetz? buches annehmbar erklärten Sicherstellunasacte zu bestehen hat; und — ä) mit dem Tauf« und Familien-Namen des Offerenten, dann dem sharakter und Wohnorte desselben unter» fertiget seyn. — Die versiegelten Offerte wer» den nach abgeschlossener mündlicher itat>on «öffnet werden. Üebersselgt der m emem der« lei Offerte gemachte Anboth den bei dermünt» lichen Versteigerung erzielten Bessbolh, sowird der Offerent sogleich als Bessbiether in das il, c,tations»Protocoll eingetragen, und hiernach vchandelt werden. — Sollte em schrifillcheS Offert denselben Betrag ausdrücken, welcher bei der mündlichen Versteigerung als Vestboth «zielet wurde, so wird dem mündlichen Vest, biether der Vorzug eingeräumt werden. Wo« fern jedoch mehrere schriftliche Offerte auf den gleichen B?trag lauten, wlrd soqlnch von d«r Lic»tations-Eommlss>or> durch das Los entschieden werben, welcher Offlrtnt als Vestblelhlr zu betrachten sey. — Die Hälfte deS Kaufschil-lmgtS ist von dem slsteher oicv Wochen nach t'folgter Genehmigung des Kaufes noch vor der Uebergabe zu berichtigen, den Nest tann der Kaufer gegen dem, daß er ihn auf dem erkauften Gegenstand m erster Priorität verfi« chert, und mit jährlichen fünf vom Hundert in Metall, Münze und in halbjährigen Raten verzinset, in fünf gleichen jährlichen Raten von dem Tage an, an dem das erkaufte Object Mit Vonhell und lassen an ihn übergeht, abtragen. — D>e ausführlichen Kaufsbeding-Nisse, die Beschreibungen der Zehente und die rechnungsmäßigen Nachwelsungen ihres Erträgnisses können bei dem k. k. Kreisamte in Korneuburg und an jedem Montage, Ililt« woche und Sonnabende Vormittags von ybis 12 Uht-, auch in Wien ,rn Präsidial,Bureau der k. s. mederöflerrelchlschen Landesregierung eingesehen werden. — Von der s. f. nieder, österreichischen Staatsgüter - Veraußerungs«» Provinzial' Eommifflon. — Wien den Z. Iu, mus i836. Z. L6o. (l) ad Nr. lä6cz0. Nr. ,2640. Concurs - Ausschreibung, zur Besetzung einer Fisca l. A djunc« ten stelle bei der s. k. küssenland»-schen Kammer- Procuratur. — Bei der k. k. küstenlandlschen Kamm?r-Procuratu« »st die erste Adjunctenstclle mit dem jährlichen Gehalte von i6c»n st , ,n Erledigung getom« men. Dtejen'gen, welche d,ese erste Adjunc-tenstelle, oder die zweite mit dem Gehalte von iHoo st. verbundene Adjunctcnstelle, falls sie durch ble Bähung der erstern erlediget werden sollte, zu erhalten wünschen, haben lhre Gesuche bei dieser Landesilcll? binnen sechs Wochen einzureichen. — In diesen Gesuchen haben dieselben nebst Anaabe »hres Geburts»Ortes, Vaterlandes, Standes, ihr«r Religion, und der bishlr bekleideten öffentlichen Diensse sich auszuweisen, daß sie 24 Jahr? alt, und un» bescholtenen Rufes si^d, daß sie Doctoren der Rechte sind, und daß sic von der Hcit des er« wordenen Doctorats an gerechnet, dre» Jahre hindurch entweder bn einem Advocaten, bei emem Flscalamte, oder be» einer landesfÜrsNi« cher Justizbehörde in der Pralls gewesen siad. — Ferner haben dieselben das über d,e bessan, dene strenge Fiscolprüfung, und über die Prüfung der m dleser Prolnnz bestehend.n beson« dcrn Gesetze, und wesentl'chen Ploninzialoere hältnisse erhaltene Zeugnch der nm Gubermal- 565 kirculare vom 12. Sept'mbtr 1828. Z. i5ooi, kundgemachten hohen Hl,'fkamm, gemäß vor, zulegeri. — Außerdem haben d«e kompetenten die vollkommene Kenntmß der deutschen und italienlschen Epvache, und wo möglich emer illorischm Mundart rack^uwcisen und anzu, zeigen, ob sie m»t den übrigen BeamNn der t. t. tüstenländlschcn Kammer.Procuraiur uer-wandt oder verschwägert, und m welchem Gra» de sie eS sind. — Vom k. k. Küsten-Guber-nium. 3lleft am L^ Juni i836. Anton Andreas Vogel, Gubernlall G.crctär. Nennllche Verlautbarungen. Z. L63. (2) . 3tr. 535. Licitations- Ankündigung. In Folge der löbl'chen k. k. kandesbau-Directlons,Verordnung vom 19. Ium d. I., Nr. 1904, werden dn zur Verführung und Begränzung derFllhrdahn am Zayerfelde, Kla< genfurter Gtraße, I. Ablheltulig, nothn?enb>-gtn Gtreiffteme belgestcllt, worüber dle Un-lernehmungslussigen m»l dem Nnsaye in Kennt: mß gesetzt werden, daß lveqcn ^«eferung der iac>c» Gtücl Streiffteme, für die ein Be:rag von i333 fi. 20 kr. dewillüget lft, d,e Mmuen5 do^Lllltatlon bcl der löblichen k. k. Bejlrk^obrig' keit Mlchelssetten zu Krainburg am i3. I"l» d.I. abgehalten wird. — Den Untern hmungs-luftigen w»rd noch bekannt aegebcn, daß d»e hohen Orts sanct«on»rten ^icitalwn^bcdmgn'sss, so wie auch dle Baudevise woh! delaillrt bel der vorhm benannten löblichen k. k. B?Nlks-^brigkelt und dem gcfevttglen Glraßen«Eom-""<1ar,ate täqllch zu den gssröhnlichen Amts-öund«n eingesehen werden kann, und daß je< ^kr Llcttant vor Vegmn der i!lcttat!on das Va-^lum mil5F erleaen m^ß, bleibt er als Er» llther dieser Lieferunq, so wud er achallen, dte kautwn m,t is)^ d,r k, k. Bezirks Obr'g-keit j« erlegen. — Offerte werden nur vor Beginn der L'cirations'V?'l)Hn0ll,s»ss, dle jedoch so, wie voraeschliebcn, ab^f^ßt ftyn müs-ken, angenommen. — K. Ä. Siraß^n.'Com-missar,at Krainburg am 28. Juni «856. Berichtigung. In der Verlautbarung dcs k. k< Ve^val-tllngsamtes der Caincralhcrrschaft Lack . Juni und 79 vom 2. Iuli^ d. Jahrs, wcgen HltUarigabe d?r Nitcrneh-' mung zuv Errichtung mehrerer Brette:sägen-, ist der Druckfehler unterlaufen, es fleht nämlich: Am 23. Juni zc., soll aber siehcn: am 23. Juli 3c. V'crmtschte Verlautbarungen. 2. 656. (,) I. Nr. 542. Edict. Von dem Bezirksgerichte der Herrschaft Wei« xelberg wird bekannt gegeben: Gs sey über das-Gesuch dcS Herrn Joseph Bobnilsch von Weirel» bürg, lZefflonär des Andvcaö Baucck von Groß« lupp, wegen aus oem w. ä. Bcrglcicde ^60. 28. April ,834 schuldigen 65 ft. 5o tt. M. M. c. 5. c., in die Rcassuwirunq der mit dießgerichtlichcm Be« schriee ll<1<,. 5. April ,835, I. Nr. 55,, belriNigten ober slfiirten Feilbicldung des, dem Joseph Skubih, vu!ßo Schorm, gehörigen, der Pfarrtircdengült 8t. H58lc^i zu Weixelburg 5ul) Rect. Nr. 9, Lit. L. zinsbaren, gerichtlich auf 2oofl. M. ^.betheuertem Ackers Lrglnencluli, dann des auf 2o fl. 3)?. M. geschätzten einspännigen Wagens gewilliget, zu diesem Behufe drei Tagsahungen, als: ,0. Juni, »».Juli und ii. August 1. I., jederzeit Vormittags 10 Uhr in Loco Wcixelburg mit tcm Beisätze anberaumt, daß, falls das Reale und Modilare bei ver ersten und zweiten Tagsahung nicht um oder über den Schätzungswert!) an Mann gebracht werden töiinte, bei der dritten auch unter demselben hint» angegeben werden. Die Kauflustigen werden zur zahlreichen Sr< scheinung^mic dem Anhange in Kenntniß geseht, daß oas Schcihungsprotocoll, die Licitationsbeding» n'sse und der Gruneduckscxtract täglich hieramts eingesehen werden können. Bezirksgericht Weirelberg am ,6. Apnl i836. Anmerkung. Bei cer ersten Licitation geschah kein Anboth. u "v v Z. 65? ^"(1) Nr. 552. G d i c t. Vom Bez'rksqerichte der Herrschaft Nafsenfuß wird kund gemacht: Es habe ubcr Ansuchen der Vormünder der Mathias Zweth'schcn Kinder, mit Bescheide vam heuligen Oain, in den öffentlichen versteigerungsweisen Verkauf der zum Nachlasse des Mathias Zwclt) gehörigen, dem Gute Habach dienstbaren Hübe, in Stopno sammt Wohn. und Wirthsch^stsgebäuden, im inventarischen Werthe pr. 90 fl., dann des der Herrschaft Klmgcnfels dcrgrcchllichcn Ackers pr. 40 fi. und WeiokeNer^ p'.. 3o fl. gewiNig^l, und eie Fcilbi.l^urigst^gsat« zung auf den ,5i. Juli »656, früh um ^ Uhr in Stov'w mit dem Zusehe brstimim, daß diese Realitäten nur um oter über den Schätzungswert!) hmtaiigcgebeil werden. Hiezu werden Kauflustige mit dem Bedeuten vorgeladen, daß die Licualionsbedingnifso in den gewöhnlichen Amtsstundctl in dieser Amtskanzlei zur Oinsscdc bereit lieben. ' Bezirksgericht Nasscnfnl; am 2«. Juni ,633. 3. 953. (l) Bei der Btjirlshertschllft Neudeag m U' s ttrkr^n »st mit ib. August l. I., der Possen 566 Ves politilchen Aktuars in Erledigung gekommen. — Mit diesem D,enfte ift ein filer Ge, halt von ,5o st. E. M., und »olle Verpfie« gung verbunden. Diejenigen 5 welche diesen Poftm zu Lihitzberg mit dem Anhange anberaumt worden, daß. falls dieser Weingarten nebst Keller weder bei der ersten noch zweiten FeilbiethungstagsayunH um den Schähunqsiverth aocr darüber an Mann gebracht werden konnte, solcher bei der dritten auch unter demselben hintangegeben werden würde. Wozu Kauflustige an obbestimmten Tage» und Stunden mit dem Beisätze zu erscheinen hie. mit eingeladen werden, dah die öicitationsbeding» nisse in den gewöhnlichen Amtöstunoen täglich hiet» amts eingesehen werden können. Treffen am »9. Februar »636. Anmerkung Bei der ersten Feilbiethungstaz« sahung ist kein Kauflustiger erschienen. ). 663. (l) Bei Johann Leon, Buchhändlerin Klagen fürt, ist lithographirt erschienen: Montanistischer Wegweiser durch Illyrien, bestehend in einem Ausweise aller im Königreiche Illyrien befindlichen montanistischen Werks« un» Fabriks - Anstalten m»t der dazu gehörigen Straßen «Karte. Diese aus den verlaßlichsten Quellen bearbeitet« Darstellung wird denjenigen, welche die montanistische Industrie Illpriens ,hrer Aufmerksamkeit würdigen, bestens empfohlen. Exemplare ü 3 ft , werden in der Berge gerichts - Kanzlei zu Klagenfurt und Laibach abgegeben. Z. 55. (74) Leopold Paternolll, Vuch-,Kunss, und Musikalienhändler in Laib ach, empfiehlt den verehrten Bewohnern der Stadt sowohl, als der ganzen Provinz K r a t n, seine öffentliche Leihbibliothek, die über äooc> Bande, theils unterhallende, theils belehrende Schrlf-ten in mehreren Sprachen enthalt, zur geneigten Theilnahme. Man kann sich auf ein Jahr, ein halbes Jahr, einen Monath, acht Tage oder einen Tag zu den billigsten Bedingungen adonniren. 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