als Extra-Beilage zur Laibacher Zeitung. Die bisherige ThatistVeit der proviso-! rischell Eentralftewalt in Franl'furt. lOcr Ned^clion voin Al'g^'Ninlen H»irn B >i ß c r m a n ,« aus Fraükfurl zur V^iöffvnllichuog ng»nds enigesln^t.) s^eit de,u 29. Juni, wo der Erzherzog Johann als ?)leichsver,veser an dir Spitze Deutschlands berufen worden, sind nahezu vier Mo»ate versiosseu. Ein Rück. blick auf die Thätigkeit der Eeucralgewalr ist mm wohl a/rechtfertiger. Will man aber diese Thätigkeir einem Urtheil unterwerfen, so muß man die Mittel erwäge, welche der prov. Eentralgewalt zu Gebot, und darf die Schwierigkeiten nicht verke»nen, welche ihr entgegen standen. Thlil >na» dies; nicht, so wird das Urtheil ein ungerechtes. Wer die Geschichte kennt, wird zugeben, ^asl noch nie ei»e Regierung in einer ähnlichen Lage war. Das Worl ^provisorisch" deutet schon an, das! das Reichsministerium nicht uuc derjenigen Macht ans-gerüstet seyn konnte, lvelche einer definitiven Gewalt zn Gebote steht. Dazu die Verschiedenheit der Größe der einzelnen deutschen Bänder und somit die Verschiedenheit in der willigen Uüterordnung oder in dein Festhalte» an dein Particular-Patriotismus'. Dan» die Raschhrit des Überganges, das Ungewohnte einer Ecn-tralleitung iu Deutschland, die fortwährende»! Erschütterungen in» Innern, der Krieg ini s)tordcn oh,ie Flotte, die Gefahr, welche alls dem Kampfe in Italien drohte, die Ungewißheit über den Entwickelungsgang in Frankreich '— alles das darf bei einer Beurtheilung nicht außer Betracht bleiben. Will man aber gar die Thätigkeit der provisorischen Reichsregierung mit derjenige:! der Regierungen irgend eines Nachbarlandes vergleichen, so vergißt man, oder weiß es nicht, das; Manches, ja das Meiste, was dort uns als schöpferische Handlung begegnet, Monate, Jahre lang vorher hat vorbereitet werden müssen. Wenn auch erst eine spätere definitive Regierung die Früchte der Vorbereitungen ernten sollte, welche die jetzige provisorische getroffen, so behalten diese Vorbereitungen darum nicht minder ihren vollen Werth. Solcher Vorbereitungeu uud Eiuleitungeu hat daü Handelsministerium sehr wichtige getroffen, Es har wegen des Zollanschlusses aller deutschen, noch nicht zum Zollgebiet gehölenden Länder Vorberathu»gen mic den betreffenden Bevollmächtigten gepflogen, nnd wo Verträge von deutschen Einzelstaate» mit aus-.erdeucschen Staaten im Wege stehen, deren Beseiriguug vorbereitet. Schon vor Wochen hates der Nationalversammlung die Grundzüge seines beabsichtigten Verfahrens i» Zoll» und Handelssachen vorgelegt. Obschon die Nationalversammlung diese Vorlage noch nicht berathen, har drnnoch das Handelsministerium seine Thätigkeit fortgesetzt uud neuerlich f-ür die Errichtung von Ncichsconsulaten, sowohl was die Sache, als was die Personen betrifft, Vorbereitn», gen getroffen, 3ucht minder sind die Eiuleicn»ge» zu Handels.- und Schiff-Fahrtvercrägen ^^ B. nur Nordamerika) gemacht, nnd auch der jungen deutsche» Kriegs-flotte und dem Herauziehe» von tüchtigen Kräften für die künftige Oberleitung der Marine.- Angelegenheiten hat bcis Handelsministerium eiueu Theil senier Thätigkeit ünvidmct. Für diese zn schassende Marine, wie für alle sonstigen gemeiusamen Bedürfnisse des deutscheu Bundesstaates bie Geldmittel herbeizuschaffen, ist Aufgabe des N e i ch s-3 > nanzmini st e r i u m s. Es hat die verschiedene» Cas-sen der frühere» Bundesversammlung übernommen, der Nationalversammlung geuauei, Bericht darüber erstattet U>>d derselben vor Kürzeln das erste deursche Bud -6et ooraelegt. Die größte» Smume» desselbe» sind be» stimmt für die deutsche Kriegsflotte, d^'u Ausbau und die Unterhaltung der Reichofestungen u,id für die Reichs-truopÄ,, Die Voranschläge für oie Ministerien selbst siud bis jel)t niederer, als m irgend liuem Staate. Die Gehalte der Minister und Unterstaacssecretäre zu bestimmen ist der Versammlung selbst überlassen. Die Beschaffung der für dic deutsche Marine vorläufig zu verwendenden !! Mill. Thlr. ist in einer Zeit, wie die jetzige, wo die meisten deutsche» Staaten sich iu einer finanziell ungünstigen ^age befinden, nicht ohne Schwierigkeit. Das > Fmanzministeiium hat eü unter diesen Umständen alö seine Aufgabe erkanitt, den einzelnen Regierungen die Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten gegen das Reich mög-lichst zu erleichteru. Es hat sich daher nicht überall auf den mechanischen Weg der Matricnlarnmlagrn beschränkt, sondern Verhandlnngen zu dem Zweck eingeleitet, die pieußische Regierung zu bestimmen, daß sie au>;er ihier eigenen Quote zu den 3 Millionen vorschußweise anch diejenigen sämnulichvr Zollvereinsstaare» zahle, u,n sich dafüv au) den bei später» Zollberechnungen sich ergebenden Ueberschüssen wieder zu deckc». Nach einer vom Finanz-minister bei V.rlage deo Budget gemachcen Andeutung ist die preußische Regierung mir anerkennungi'wcrcherBereitwilligkeit auf dicse Vorschläge eingegangen, und so. mit wäre der größere Theil jener Summe (beinahe 2 Millionen Thaler) in einer dem Zwecke entsprechenden und die einzelneu Staaten nicht drückenden Wei>e be-schafft. Die Liquidation der von den einzelnen Staaten aufgewendeten Kosten zur Verpflegung und zum Transport von Reichscruppen bildet einen weiteren Gegenstand der Thätigkeit des Finanzministeriums, welches auch bei den nunmehr zu treffende» Vorbereicungeu zur Aufstellung eineü gemeinsamen Zolltariffö mitzuwirken haben wird. Das Justizministerium, dem Manche au-fänglich gar keine Thätigkeit vorbehalten glaubten, hat deren reichlich gefundeu. Die vier Nummern des Reichs-gesehblacces geben davon Zeuguiß, Von ihm geschahen Die Vorlageu a» die Nationalversammlung wegen Ver-künduug und ReclMgültigkeit der Reichsgesetze und we-gcn des Schutzes der Nationalversammlung. Dieses letztere wird die Vertreter des deutschen Volkes vor der Wiederkehr verbrecherischer Angriffe schützen, und ihuen somit möglich mache», die Berathung der deutsche» Verfassung zu vollende». Eine allgemeine Hau-delügcsetzgebung ist vorbereitet, so wie ei» Geseyeutwurf, bezweck/nd die practische Durchführung des bei der ersten Berathung der Grundrechte angenommenen Grundsatzes, daß alle von deutsche» Gerichten erlassenen Urtheile in allen Einzelstaaceu vollstreckbar seyn sollen. Auch die endliche Einführung der scho» längst iu Leipzig berathene» Wechse!ord»ung würde ohne den Widerspruch des Ausschusses für Gesetzgebung, deu die Nationalversammlung niedergesetzt, gefordert worden sey». U»erwäh»r wolle» wir endlich nicht lasse», daß . der Bundestag am 29. Juni ci»e Anzahl Beschwerde» , von Private» hi»rerließ, welche vom Justizministerium . allmalich erledigt wordeu. Die schwierigsten Aufgaben lagen indesseu dem 5 Ministerin», der a u swä rt ige n An g e I ege u hei reu i vor. Die Vertretung Deutschlands nach Außen war , bisher nur mittelbar, hauptsächlich durch preußische und . österreichische Diplomatie geschehen. Deutschland, als ,' solches hatte nirgends iu Europa einen Gesandten. Im t Frühling dieses IahreS geschah es zum ersten Mal, daß - der Bundestag von der ihm durch die Buudesacce ' eingeräumte» Befugnis; Gebrauch machte und Hrn, Banks nach London sandte. Hier war also eine bisher nirgends gekannte neue, eine proc. Gewalr i» den i völkerrechtlichen Verkehr einzuführen. Dieß ist geschehen, ! nnd die dentsche» Gesandten sind in London, Paris, Brüssel, Haag, Kopenhagen, Stockholm, Bern, Turin l empfangen, die entsprechende» Vertreter dieser Länder dagegen in Fra»kf»rr beglaubigt. Die noch alisstehenden Missionen sind vorbereitet; zunächst werde» Gesandte nach Nordamerika uud Constancinopel abgehe», so wie ei» Generalconsul in die Donaufürsteuthümer. Unter den Männern der alte» Diplomatie finden sich der politische» Richtung wegen, welche sie zu vertreten halten, nicht sehr viele, deren Dienste der neuen Zeit fromme» können, und doch kommt nirgend mehr als i» dicsem Geschäftszweige, trotz allem, was man dagegen sagen mag, so vieles auf Kenntniß der Personc» und der allerwärts geltenden Formen an, die ein einzelner Staat für sich weder verletze» darf, noch ä»deru kann. Abgesehen also auch davon, daß das Mini» sterium des Auswärtigen ein diplomatisches Personal von dem Bundestag nicht überkam, war hier auch i» jeder andern Begehung Alles neu zu schaffen. Gerade aber wegen dieser Neuheir glaubt sonderbarer Weise die öffentliche Kritik um so schärfer seyn zu können. -Aber schon jcht hat sich die Meinung über den Werth des Waffenstillstandes von Malmoe wesentlich berichtig, H.U doch seiner Zeir der Führer der äußersten Linken in der Nationalversammlung auf der Neduer-bühne selbst erklärt, er köunte den Waffenstillstand viel' leicht gutheißen, wen» nur Preuße» ih» nicht abgeschlossen ! U»d hat doch der Schleswiger, Herr F r a nke, der erst kürzlich sei» Vaterland bereist, vor einige» Tage» in der Nationaloersammlnüg öffentlich bestätigt, daß neun Zehntheile der Bevöllernng von Schleswig-Holstein, »vorauf ja allein alles ankommt, mit den Bestimmung«, des Waffenstillstandes volll/ommen zu-friede» seyen ! Die Bemühunge» des Ministeriums, für die Ausführung dieses Waffenstillstandes Modifica-tionen eintrete» zu lassen, waren bis jetzt von Erfolg begleitet, und zu den Friedenouuterhandlungcn sind die Einleitungen getroffen. Nichr minder als die schleswig-hollstein'sche hat die limburger Angelegenheit und die italienische Verwickelung die Thätigkeit des Ministeriums in Anspruch genommen, uud diese letztere Frage wird nichr entschieden werden ohne Mitwirkung der deutschen Eeutralgewalr, sobald überhaupt außer deu kriegführenden Mächten noch andere Großstaaten Antheil daran nehme». Eben so wenig aber sind die Verhandlungen mit der Schweiz jetzt schon zn beurtheile» Wer dieß dennoch lhut, gleicht dem Urlheilslosen, welcher gewohnt ist, demjenigen Recht zu geben, der gerade im Augenblicke das letzte Wort gehabt. Vielleicht wird sich in dieser Angelegenheit die neue Diplomarie dadurch von der alten unterscheiden, daß sie, statt länger zu rede,!, Handel r. Das Kriegs mi u i steri um w.u' bisher nicht »under beschäftigt. Hatte es auch in seiner Anordnung für den bekannten 6, August dein Schwünge der Eiu-heltsidee, da wo es ciuc Form galt, etwas zn viel vertraut, so haben doch die Handlungen der Eiu-zelstaate» seine Thätigkeit auf das kräftigste unterstützt. ' I» Schleswig, i» Frankfurt am 18. Sept., an der Schweizer Gränze und nunniehr in de» aufgestellte» ' s»»f Lager» fanden sich die verschiedenste» Truppen l mit ciuer Raschheir ein, die vor Errichtung eiuer Ceu.-! trallcitung undenkbar war. Im Auslande hat diese ' Kampfesbereitschafc ci„ heilsames Erstaunen hervorgebracht. Im Julaude aber hat die Verträglichkeit uud 3U die wetteifernde Tapferkeit der verschiedene» Truppen in den Kämpfen gegen die Aufrührer ain Obcrrhein »vie in Frankfurt die^ Ueberzeugung verschafft, daß trotz der verschiedenen Falben die deutsche Armee jetzt schon eine einheitliche ist und an Tapferkeit keiner nachsteht. Die von der Nationalversammlung beschlossene Erhöhung der deutjchen HeereSkraft auf zwei Pro-cente der Bevölkerung ist anf Ano.dnung des Reichskriegsministeriums in den Einzelstaaten in Ausführung begriffen; das Ministerium hat Sorge getragen, daß dies; auf die für Menschen- »vie für Geldtrafte möglichst schonende Weise geschehe. Mit einem Heer von 800,000 Mann ist Deutschland im Stande, jedem Feinde die Spitze zu bieten. Dem Kriegsminister aber, im Verein mit den« Neichsm in i st er des Innern, gebührt vor Allein das Verdienst der Rettung der Vertreter Deutschlands vor dem frevelhaften Angriff verbrecherischer Banden. Ohne das rasche und energische Handeln an: 17. und 13. September wäre Deutschlands Freiheit untergegangen in der blutigen Ueberwältigung der Mehrheit zu Gunsten einer mit Gewalt zur Herrschaft emporgehobenen Minderheit. Aber nicht blosi die Freiheit ward an diesem Tage gerettet, auch die Gesittung, deren Feinde in den» Raubzuge Srruve's, in dem canibali-schen Morde zweier Abgeordneten und in der an ver-schiedenen Orten darüber laut gewordenen entsetzlichen Freude jedem Vaterlandsfreunde nun warnend genug vor Augen schweben müssen. Das; solchen Grundsätzen, deren Symbol nach"eigner Wahl die Farbe des Blutes ist, nicht die Zukunft gehöre, dafür muffen alle Rechtschaffenen zusammenstehen. __ Wollen wir aber die Thätigkeit des Neichsministeriums des Innern verfolgen, so liegt es in der Natur dieser Thätigkeit, das; sie aus allzu vielen Einzelverfügnngen besteht, als dasi sie in diesen Spalten genauer dargestellt werden könnte. Es bleiben daher nur einige Anordnungen allgemeineren Interesses zu berühren übrig. Wir erwähnen hiervon die Negulirung des Verkehrs der Eentralgewalt mit den Bevollmächtigten der Einzclstaate», die Abschaffung aller Titel für den amtlichen Verkehr mit der Centralgewalt, die mit Erfolg gekrönten Verhandlungen mit Hannover über die unbedingte Anerkennung der Centralgewalt und die Aufforderung an die Einzelre-gicrungen, die von der Nationalversammlung beschlossene Befreiung von Grund und Boden schon jetzt vorzubereiten. Die wichtigste Aufgabe, die dem Reichsmi-nisterium des Innern in Verbindung mit dem der Justiz geworden, ist aber unstreitig die Bekämpfung der Anarchie und die Herstellung eines gesetzlichen Znstandes. Die Freiheit der Ueberzeugung, der Person und des Eigenthums mus; gesichert seyn, »icht blos; gegen Unterdrückung von Oben, sondern auch gegen Ge waltthätigkeit von Unten. Die Deutschen würden sich der Freiheit unwürdig erweisen, wenn damit die Freiheit des Verbrechens proclamirt wäre, wenn es einer frevelhaften Partei frei stehen dürfte, diejenigen zn verfolgen, die nicht ihrer Meinung sind. Was von Regierungen nicht mehr ertragen wnrde, »vollen wir nun auch nicht von neuen Tyrannen ertragen. Die wahre Freiheit besteht nur, wenn sie für Alle besteht, und die Freiheit Aller schützt nur das Gesetz Wer das Gesetz stärkt, stälkc die Freiheit und darum hat es das Reichsministerium des Innern wie der Insti; als seine wichtigste Aufgabe erkannt, die Regierungen znr Handhabung der Gesetze aufzufordern und sie da-rin durch Absendung von Reichs, ommissärsn und Mi-ll'rarkräfcen zu unterstützen. — Aber nicht bloß zur Erlangung einer gesetzlichen Freiheit hat sich das deutsche Volk im März erhoben; anch nicht bloß die Ein< heit sollte damit errungen werden — Deutschland sollte ^ auch ein »nächtiger Staat werden, geachter, und wenn nöthig, gefürchtet vom Auslande. Ein solches Verlangen ehrt das deutsche Volk. Wie konnte aber ein Staat stark werden gegen Außen, wenn in seinem Inneren bestandig Anfruhr und Bürgerkrieg geschürt werden düiften? — Das früher machtige Polen ging an innerem Streit zu Grunde. Wie lange waren Frankreichs Armeen durch den Aufruhr in der Vendee gelähmt! Die verbrecherische Wühlerei, die kein Mittel der Lüge und Verleumdung scheut, Gesetzlosigkeit als Freiheit predigt, Schandthaten zu Heldenthaten verkehrt und alle edlere Sitte und Religion verläugnet, sie ist es, die nicht allein, weil sie alles Vertrauen nntergräbt, Handel und Gewerbe vernichtet und das ganze Land verarmt, sondern sie ist es auch, die Deutschland an dem Aufschwung zur Stärke und Macht nach Außen hindert. Russen und Franzosen mögen sich über unsere inneren Erschütcernngen freuen, aber alle gnten Deutschen sollten endlich zusammenstehen, um sie für alle Zukunft unmöglich zu machen. Das Jagd - und Fischereirecht. (Schluß.) HWenn man nun das Patent selbst seinem ganzen Inhalte nach anfmerksam liest, so überzeugt man sich sogleich, daß in demselben des Iagdrechtes ausdrücklich mit keiner Sylbe erwähnt wird. Es ist daher anzunehmen, daß der Gesetzgeber dieses Rechtes nur in jenen Stellen gedacht habe, welche weder von den aus dein Un terthansverbaude herrührenden Lasten, noch von jenen handeln, die in dein Patente näher bezeichnet wurden. Die einzigen Stellen, welche Verfügungen über da5 Iagdrecht enthalten können, sind dem»ach der §. 2, welcher von allen auf Grund und Boden, ohne Un-tcrschied des Titels, haftenden Lasten handelt, und liU. I)) §. 8, worin von solchen Lasten die Rede ist, deren der §. 3 nicht erwähnt; zu denselben darf aber das Iagdrecht gerechnet werden, weil der Z. 3 nicht von diesem Rechte handelt und einzig und allein die auf dem Unterthansverhältnisse beruhenden Lasten im Sinne hat. Dieß vorausgeschickt, bemerke ich, daß der erwähnte §. 2 die sogleiche Entlastung dcs Grnnd^s lzno Bodens nicht anordnet, sondern dieselbe nur als Wohl-that auospricht, welche dein Grunde und Boden seiner Zeit zu Theil werden soll. So und nicht anders kann ich die Worte des gedachten Paragraphes .^Grun d und Boden ist zu entlaste n" verstehen ; hätte der Gesetzgeber die sogleich« Entlastung aussprecheu wollen, so hätte erden Ausdruck »G rund u n d Boden sind entI a st e t" wählen müssen. Sehr weise gebrauchte er in dem folgen-genden §. 3, welcher lediglich von den aus dem Un-cerchanüverbande fließenden Lasten handelt, die Worte-, „sind von „un a» aufgehoben", denn die Zeit» umstände erheischten die soglciche Befreiung der nnter-thäniqen Grundstücke von den gedachten Lasten; darnm fand es der Gesetzgeber für nöthig, sie sofort zu beschließen, und deutlich und bestimmt auszusprechen. Nicht so dringlich war die Aufhebung des Iagdrechtes, darum wurde sie nur in Aussicht gestellt. Jeder unbefangene und mit dem Geiste der deutschen Sprache vertraute Leser des allerhöchsten Patentes vom 7. September d. I, wird zugeben, daß zwi» schen der Abfassung der §z. 2 uud 3 ein wesentlicher Unterschied vorliegt, nnd da es nicht anzunehmen ist, daß dieß aus Versehen oder des bloßen Wohllautes wegen geschehen sey, so mnß daraus die Folgerung gezogen werden, daß der ^. 2 die vollkommene Ent- lastung des Grundes und Bodeus nur in A ussichc stellt, wahrend der §. 3 jede ans dem Unterrhaiisoerhättnissc abgeleitete Verbindlichkeit vom Tage der Kundmachung des öfter erwähnten Patentes aufhören laßt. Diese meine Behauptung wird durch die im §. 8, lilt, li) ausgesprochene Vtrsügung bestätigt; denn mit derselben wird die Bildung eines aus Abgeordnete» aller Provinzen zusammengesetzten Ausschusses angeordnet, welcher über die Au fhcb b a r ke it von Grund-belastungen, die nicht in, §. 3 enthalten sind, das heißt von solchen Lasten, welche nicht auf dem Unterthansverbande beruhen, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten und dem Reichstage vorzulegen hat. Diese gesetzliche Verfügung wäre offenbar überflüssig, wenn der §. 2 die sogleiche Befreiung des Grundes uud Bodens von jeder Art Lasten angeordnet haben würde. Auch hier ist der Grundsatz anwendbar, es sey nicht zu vermuthen ; daß der Gesetzgeber die im §. 8 lilt, l,) ausgesprochene Verfügung auö bloßem Versehen und »icht mit Vorbedacht getroffen habe. Die gedachten zwei Gesetzesstellen lösen daher anf eine unwiderlegbare Art die angeregte Streitfrage in den» Sinne, daß das Iagdrecht auf fremdem Grund und Boden noch zu Recht bestehe. Es darf dieses gegenwärtig noch ausgeübt werden und dessen Ausübung innerhalb der gesetzlichen Schranken darf auf keinerlei Weise gestört werden. Jede Störung solcher Arc ist eine rechtswidrige Handlung, gegen welche die bestehenden Jagd- nnd Straf» gesetze die Iagdbcrechiigten zn schützen haben! Die Besitzer dieses Rrchtes mögen sich demnach ungestört dem Vergnügen der Jagd hingeben, bis ein rechtsgültiges Gesetz erfiossen ist, welches dasselbe aufhebt; nur müssen sie fremdes Eigenchum möglich,'! schonen nnd den Belasteten die Ausübung ihres Rechtes so wenig als möglich fühlbar machen. Diese hingegen sind bis zur Erlassmlg eines solche» Gesetzes verpflichtet, die frägliche Last sich gefalle» zu lassen. Die bestehenden Gesetze schützen sie vor jedem Uebergriffe von Seite der Iagdberechcigte» und sicher» ihnen Entschädigung zn für murhwillig oder boshafter Weise zugefügten Schaden. Alle Wohlgesinnten, und insbesondere die geistlichen und weltlichen Obrigkeiten sollen sich mit nur vereinigen, um die Irrenden und Iiregeführten zu belehren, un, den Frieden, dieses kostbarste Gut niise-res Vaterlandes, zu wahren', denn in diesen aufgercg« tc» Zeiten wird er nur zu leicht durch Verbreitung irriger Meinungen gefährdet. Jeder Staatsbürger hüte sich aber vor leichtsinniger Verbreitung solcher Aufsätze und Ansichten, welche die Gemüther seiner Mitbürger entzweien können er bringt, ohne es zu »vollen, namenloses Unglück über dieselben, nnd thut er cs absichtlich, dann wehe ihn»! Er verdient mit den» Namen eines Landesverräthers gebrandmalkt zu werdeu, denn die schrecklichen Fol^rn der unter die Staatsbürger gesäecen Zwietracht sind unberechenbar, die Tagesgeschichte führt sie uns leider nur zu oft vor die Augen, Was ich von, Jagd rechte gesagt, ist auch auf das Recht der Fischerei in fremden, Gewässer vollkommen anwendbar; ich verweise meine lieben Les"' anf das Vorhergesagte, und bitte sie, diesen meinen ersten Versnch in der öffentlichen Besprechung unserer Rechtszustände mit Nachsicht zu behandeln, den Willen für die That zu nehmen und überzeugt zu sey», daß ich, von reiner Vaterlandsliebe beseelt, jeder Zeir bereit bin, mit Wort und That nach Kräften zum allgemeinen Wohle mitzuwirken. Carl Codelli. Verleger: Issuaz Alois Kleinmayr. — Verantwortlicher Nedacteur: Leopold Kordesch.