(Mbacher-UZ eüungH Dienstag den 13. October 1835. N a i b a ch. "m 9, d. M. ttaf um die MittagKsiunde Vas erste Bataillon des aus Italien in seine Hei.« math zurückmalchllcncen Infanterie« Regimentes Luxem, mit seinem Stäbe in dieser Hauptstadt ein; am »l, langt? auch daö zweite Bataillon desselben Regimentes auf seinem Durchmarsch« nach St-eyer» mark hier an. Ml i e n. Se. k. k. Majestät baden mit Allerhöchster an die veremigteHoftanzlei gelangter Gntschlicßung vom 23. September d. I., das am Dom»(Zapitcl zu Triest erkdigt« Sanonicat> dem provisorischen Schule».Oberaufsehcr^ Johann Lengo aNergnadigst zu verleihen geruhet- Sc. k. k. Majestät haben mit Allerhöchster an die vereinigte Hoftanzlei gelangter Entschließung vom !> Scplcmber l. I., dcn Katecheten an der Normal-Hüuptschule zu Triest, Michael Verne, zum Domscholasten am Kathedral.OapileliU Tricst, allergnädigst zu ernennen geruhet. (Wien. Z.) ^l3 ä h m e n. Prag, 4. October. Heute haben II. k. k. Majestäten unter dem Iudelrufe der begeisterten Polksmcnge den feierlichen Ginzug in die uralte Hauptstadt deS Königreiches Böhmen gehalten, und rrurden an der Haupttreppe der k. Burg von Sr. k. Hoheit, dem Herrn Erzherzoge Franz (Zarl, dem Herrn Haus» Hof« und Staatskanzlev, Fürsten von Mctternich, dem ersten Herrn Obersthofmcister Fürsten von Colloredo . Mannsfeld, dem Herrn Staats, und lZonferenzminister Grafen von «. Die Todesstrafe wurde nach §. 53 deß Strafgesetzbuches gegen linmzchn ausgesprochen; über Einen wurde, dem §. H2a desselben Gesetzbuches gemäß, die zeltliche Strafe schweren Kerkers verhängt. Die Iuqmslten, wider welche diese Strafen verhängt wurden, siud folgende: 1) Ludwig Tinelli. 5? Jahre alt. geb. zu Laveno, A wohnhaft in Mailand, Doetor der Rechte und Gutsbesitzer, verheirathet; 2) Cäsar Venzoni, ,ä Jahre alt, geb. und wohn> haft in Cremona, Practikant beim dortigen k. k. Provin» zialtribunal, ledig; 3) Peter Strada. 35 Jahre alt, geb. und wohn-haft in Cremona, Doctor der Rechte und Adjunct beim dortigen k. k. Disirictscommissariat, Gutsbesitzer, ledig; H) Johann D a rl si, 5i Jahre alt. geb. in Codogno, und wohnhaft in Pavia, Doctor der Arjneikunde, ledig; 5) Rinald Vrcssanini, 22 Jahre alt, geb. in R^ va di Trento, wohnhaft in Mailand, Exmilitär, Kupfer» siecher, vsrheirathet; 6) Andreas Cavalleri. 25 Jahre alt, geb. ii, So-lero bei Alessandria, wohnhaft in Mailand, ExmMtör, Schreiber, verheirathet; 7) Jacob-Poli, 47 Jahre alt, geb. und wohnhaft in Vrltzcia, Doctor d«r Rechte, verheirathet» 334 Y) Philipp Gu « nzati, »9 Jahre 5lt, geb. in Gal« larate, wohnhaft in Mailand, Doctor der Rechte, Gute« bescher, ledig; 9) Philipp Labar, 27 Jahre alt. geb. und wohn» haft in Mailand, Handelsmann, ledig; »0) Hyacinth Miglio, 2c> Jahre alt, geb. und wohn. haft in Gera de Pizzighettone. Gutsbesitzer und Nechen» lueister, ledig; 2l) Carl Cattane 0, 27 Jahre alt, geb. in Maccio, Provinz Como, wohnhaft in Quarto Eagnino, bei Mailand, Priester; 12) Alexander Mosch eni, 35 Jahre alt, geb. in Bergamo und wohnhaft in Mailand, Exmilitär, Architekt, ledig; 13) Gabriel Rosa, »2 Jahre alt, geb. und wohnhaft in Iseo, Gutsbesitzer, ledig; iä) Carl V u ssi, 25 Jahre alt, geb. und wohnhaft in Mailand, Gutsbesitzer, verheirathet^ ,5) Angelo Polaroli, 2i Jahre alt, geb. und wohnhaft in Codogno, Ingenieur und Gutsbesitzer, verheira« thet: 16) Johann Zambelli, H3 Jahre alt, geb. und wohnhaft in Nailate, der Mathematik Beflissener in Pa-via, ledig; 17) Carl F ore sti, »5 Jahre alt, geb. in Tavernola und wohnhaft in Bergamo, Apothekerlehrling, ledig; i«) IohannBaptistPiardi. 54 Jahre alt, geb. in Pezzaze, Provinz Hresoia, wohnhaft in Mailand, der Thierarzneikunde Beflissener, ledig; 19) Carl Lamberti, 39 Jahre alt, geb. in Stresa im Königreiche Sardinien, wohnhaft in Mailand, Doctor de» Arzneikunde, verheirathet; zur Todesstrafe »ernrcheiU. 20) Alexander V arg n,an i, 3? Jahre alt^ gebürtig »on Iseo, wohnhaft in Sarnico, Advocat, ledig; zu zwanzigiahrigem schweren Kerker verurtheilt : Nachdem jedoch die Prozeßacten an dcn Thron ,ge« langt waren, haben Se. geheiligte k. k. ,apostol. Maiestät » a„5 allerhöchster Gnade Allen Hie verdiente Strafe nachzulassen und nach den verschiedenen Graden ihrer Schuld cine gleichmäßige Verwandlung und Herabsetzung derselben anzuordnen geruht. Demzufolge wurde oic Todes« slrafe in schweren Kerker verwandelt. für Tine III auf zwanzig Jahre, für Venz 0 ni auf zehn Jahre, für Strada suf acht Jahre, für Dansi und für Vressanini auf sechs Jahre, für Cavalleri und für P 0 li auf fünf Jahre, für Guenzati, für Labar und für Miglio auf vier Jahre, für Catane 0, für M 0 schen i und für Rosa auf drei Jahre, für Bu ssi, für Polaroli, fürZambeli, und für Foresti, auf zwei Jahre, fürPiardi auf ein Jahr. Dieselbe Todesstrafe wurde für Lamberti in vierjährigen Kerker verwandelt. Die wider Vargnani ausgesprochene zwanzigjährige schwere Kerkerstrafe wurde auf zehn Jahre herabgesetzt. Aber auch diese ausgezeichnete Milde genügte dem Vaterherzen Sr. Majestät des Kaisers nicht, denn, kaum Hatte (3r den Thron bejnegen, als (5r in Seiner Groß-muth an diese Seine verirrte" Unterthanen dachte, und um die mitleidigen Regungen Seines Herzens mit den heiligen Pflichten der Gerechtigkeit zu vereinbaren, nachstehen-be allerg!,a,digste Entschließung erließ, welche schon im voraus das Schicksal derjenigen unter den Verurtheilten noch niehr milderte, bei welchen die überwiegende Schwere des Verbrechens eine Herabsetzung der Strafe unter fünfIahre schweren Kerkers nicht gestatten konnte. Allerhöchste Ent« schließung vom 4. März iU55. „Ich will aus Gnade den zu Mailand wegen Hoch-»verraths in Untersuchung gekommenen Individuen die ^Todesstrafe, wenn sie dazn verurtheilt werden sollten, ,nachsehen, und dieselbe iu u,el)rjahria,en schweren Kerker »verwandeln, ^.Da jedoch dem gemeinen Wesen nur daran liegt, »diese Verbrecher unschädlich zu machen, so will Ich: ^l. ihnen, so wie denjenigen Hvchverräfhern, welche ^schon im Rechtswege uicht zur Todesstrafe, wohl aber zu ,»mel)rjäl)iigem schweren Kerker verurtheilt iverden, freistel-^.len, sich dieser letzten Strafe zu unterziehen, oder nach »Amerisa auf ihre Lebenszeit, und zwar unter der Vedin-»gung deportirt zu werdeu, daß, wenn sie wann immer das ,Land von Europa, oder die europäischen Inseln wieder „betreten, und dort von Meiner Regiern,,^ unmittelbar durch andere Regierungen angehalten werden sollten, „nach bloßer Orhebung der Identität der Person, und ohne „weitere Untersuchung oder Urtheil die erwähnte Kerkerstrafe, und nach Vollstreckung derselben. ,die Landcsverwei^ „sung an ihnen vollzogen werden würde. Diese Maßregel «hat sich auf alle Verbrecher dieser Art zu erstrecken, deren „Strafe über fünfIahre schweren Kerkers bemessen ist. H.2. Durch die HewäWe Deportation wlrd der Verbre-„cher; «») des Nechts der StaatZbürgerschaft in denjenigen „Ländern der österreichischen Monarchie, für welche das ^Strafgesetz über Verbrechen gegeben ist^ verlustig, zmd al-^len,gesetzlichen Folgen, die hieraus fließen, unterworfen. „d) ,er verliert den Rang und die Vorzüge, in deren „Besitz er sich in den gedachten Ländern befindet, und wird „aus den Adelst oder ständische^, Hder Unioersitäts ° ober „Lyceal- Matrikeln ausgestrichen^ „c) er wird unfähig, in den erwähnten Ländern aus „waS immer für,einem Titel ein Oigenthum zu erwerben, „oder hintan zu geben; auch jede frühergemachte testamentarische Anordnung wird rücksichtlich seines, in obigen „Landern befindlichen Vermögens ungültig. Die Erbschaften, zu welchen er durch jetztwillige Anordnung oder durch „das Gesetz berufen wäre, gehen an jene Personen über, „die in seiner Ermangelung entweder ale gesetzliche Erben, „oder durch testamentarische Erbfolge, oder durch daS Necht »des Heimfalls darauf Anspruch haben. ,ä) dem Deportirten wird jedoch gestattet, sein gegen-»wärtiges Vermögen, gegen Entrichtung des Abfahrtgeioes, 355 ^n lo fern «8 demselben unterliegt, auszuführen. Dieses Ver-„wögen soll ihm aber erst dann wirklich ausgefolgt wer. „den, wenn seine Ankunft und Ausschiffn>i,g in Amerika durch „den österreichische!, Consul bestätigt seyn wird. »Die hier bezeichneten Folgen, in sv fern sie schon jm ,§. 23., I. Theils dcs Strafgesetzes gegründet sind, treten ^sä)0n am Tage, an welchem dem V.trurthcilten das Vtraf« ' „urtheil kundgemacht wird, alle übrigen aber mit dem Zeit» »Puncte ein, als der Vexurtheilte seii,,e Erklärung für t>,i.e »Deportation abgegeben hat, »3. Der Gattinn des Deportirten ist, wenn sie xs v.er. »langt, die Auswanderung nach dem Gesetze zu gestatten. .4, Ob und in wie fern die minderjährigen Hinder deS »Deportirten oder seiner Gattinn mit ihnen ,auswand«r,n .dürfen, haben die Vormundschaftsbehörde» nach den bc, ^stehenden Vorschriften zu bestimmen, Md wenn deren »Entscheidung für die Auswanderung .ausfällt, ist ,oiest.v,on ,den politlschcn Behörden ohne Anstand zu gestatten,. Das »Vermögen dieser Kinder kann ebenfalls nur mit Vjwilli, »gung der Vormundschafts-Behörde und gegen Entrich» »tung des Abfahrtgeldes, in so ftrn es,d.emsel,be^unterliegt, ^ausgeführt werden, „In allen vorstehenden FäNen bleiben übrigens t>ie «geschlichen Verfügungen vorbehalten, welche zum Schutze »der Gläubiger und der Ansprüche, ,wegen Verpflichtung »zum Unterhalte, zur Ausstattung, Versorgung u. s. w. in »Ansehung des auszuführenden Vermögens Statt fin,d.en »können. Die Bestimmung, wie viel von diesem Vermögen, »zum Unterhalte, ^ur Ausstattung, Versorgung u. s. w. der »in den österreichischen Staaten zurückbleibenden Ehegattinn, Descendenten And Ascendenten zurückzubehalten sey »steht dem Vivilrichter zu, welchem der Deportirte seiner »Person nach unterworfen war, und ivclcher die Sache au-»ßer dem streitigen Rechtswege, jedoch über Einvernehmung »der Betheiligten, und des .für.den Deportirten zu bestel» »lenden Curators, zu entscheiden hat. 5,5,. Der Verbrecher wird, wenn er die Deportation »gewählt Hat. im Zustande des VerHaftes nach einem ame-„rikanischen Haftn ,auf .Aecalialkosten «eführt. ,und dort in „Freiheit gesetzt. Auf dem nämlichen Schiffe könne., auch >,dle Gattinn zind die Kinder dahin befördert werden, wen« »sie nach den obigen Bestimmungen zugleich auswandern »sollten. In sofern diese Angchörigen,nach Maßgabe des §. »58?, I. Theils des Strafgesetzes die Uuterhaltskosten auf ^dieser Reise nicht bestrciten können, hat sie Pas Aerarzu „tragen. ,6. Wie die Ueberfahrt zu geschehen habe. und wie »das wirkliche Eintreffen und Ausschiffen des Deportirten »in dem amerikanischen Hafen durch die österreichischen Oon-„sularagenten zu constatiren sey, ist durch Einvernehmen mit »Meiner geheimen Haus-, Hof- und Etaatökanzlei, dem »Hofkriegsrathe und der Polizeihofstelle zu bestimmen, und »die Abfahrt thunlichst zu beschleunige». Bis diese wirk. «lich erfolgt, bleibt der Verbrecher in dem von der Poli. »zei zu bestimmenden Verhaft. »?. Meine gegenwärtige Entschließung ist den Ver. »brechern, auf welche sie Anwendung findet, ihrem ganzen »Inhalte nach von dem Crimmalgerichte bekannt zu ma. »,chen, darüber ein umständliches Protocol zu erricht««, »und ihnen eine Bedenkzeit von vierzehn Taqen, welche das »Kriminalgericht nach Erforderniß der Umstände verlängern kann, zu bestimmen, binnen welcher sie um so gewis-»ser ihre Wahl zn'ifchen der erwähnten Strafe und der »oben bezeichneten Deportation zu Protocol! zu geben fixten, .als im widrigen FaUe das Necht zur Wahl erloschen, »und die Strafe ohne weiteres .an ihnen zu vollziehen »seyn würde. »9. Innerhalb dieser Bedenkzeit jst dem V«rbrecher .»unter den gewöhnlichen Vorsichten jede Unterredung mit «seinen Angehörigen und andern Personen, bei welchen er «sich ,Nathc5 .erholen will zu gestatten, und sohin über sei-»ne Erk,lär,ung ein förmliches Protocol! aufzunehmen, ivel-»ch.em auch der ganze Anhalt des vorhergegangene» Pro-»tocollö ß. 7) einzuschalten.kommt. ,9. ZäUt die Erklärung des Verbrechers für dle De-„portation auß> so ist.eine authentische Abschrift des Pro« »tocoUs der Polizcihofstelle zur weiiece» Verfügung wegen »der Abfahrt mitzutheilen, eine andere aber dem Verbre« »cher oder guch d.essen, ,wie oben^ belheiligten Angehörigen ^einzuhändigen/" Während nun in Vollziehung dieser allergnadigsten Entschließung, die betreffende Behörde selbe jenen Verur» .theilten, denen die Wohlthat,der freien Wahl der Deportation ,unter den darin festgesetzten Bedingungen und Modalitäten gewährt ist, bekannt macht, werden, gleichfalls diejenigen Maßregeln getroffen werden, die ,in dem Falle, wenn die Deportation gewählt wird, im Interesse der zu .deportirenden Verurtheilten erforderlich seyn wcroen, da» mit solchergestalt die ivohlthäügen Absichten Sr. Maje« fiat des Kaisers vollständig erfüll. ,wcrden. (Oest. V.) D r e u ß e n. Berlin, )8. SevteindLr. 3?lan trägt sich hier mtt dem Gerückte, dah .der Prinz Adalbert, Sohn des Prinzen Wilhelm, eines Bruders unsers Königs, sich mit Zer schönen und licdenswür« dlge», Großfürstinn Olga vermählen,we,rde, ja man sagt, d^ß er für den Fall dieser Heirath zum Konig von Polcn bestimmt sei. Vielleicht dürtten, wenn ,da6 (Äcrücl),t wahr ist, auf solchem Wege viele Ge» mUther versöhnt .werden. — Die Uebungen bei Kalisch sollen zwar schr zur Zuflictenheit der Mo« narchen ausgefallen seyn, dem Vernehmen nach sind aber einige hohe Ossiziere und Beamte, wegen Un. terschlagungcn, nach Sibirien gcsanLt, indem vor« zügllch öurch ihre Schuld die Linientruppen nicht .gehörig verpflegt worden. ^lm 2,. September Nachmittags isi die »ussi. sche Flotte (welche Hie,englischen Zeitungen neulich sonderbarer Weise nach dem mittelländischen Meere schickten) ,wieder,auf der Danziger Rhede vor Anter gegangen, wo sie nun bis zur Einschiffung der aus Kalisch zurückkehrenden Gardctruppcn ihre Station Whält. Die Einschiffung dürfte am 7. Oct. Statt finden. Abends zuvor soll in Danzig ein großer Ball gegeben ,rverdcn. (Allg. Z.) ^ r a n kre i ch. Pariser Journale melden, daß am 26. Sep. tctnber Pc>pin mit Fieschi ccnfronlirt worden sey. 336 Morey, ebenfalls der Mitschuld mit Fiescbi ange. klagt, habe schon mehrmals Vclsuche geinacht, sich umzubringen, und nehme seit mehreren Tagen keine Nahrung zu sich. Der Bon Sens versichert hin. gegen, daß Morey gut esse, gut trinke u>,o gut schlafe, und zu denen, die ihn besuchen, ftge, er hoffe, der Pairshof werde sich wobl besinne,,, bevor er den Aussagen eines Mannes, »vie FieZcki, glaube. Von Fieschi erfährt man jetzt, daß er Joseph Fieschi heiße, und den »I. December 1790 durch den Pfarrer von Murato gelaust worden sey. Der eineseiner Brüder, ein sehr muihiger Marm, sey bei Wagram umgekommen, der andere, der noch lebe, heihe Anton, uno sey taubstumm. Er lebe zu Murato, und zeichne sich durch seine Arbeit, samkeit und die Licbc zu seiner Mutter aus. Das Verbrechen seines Bruders habe ihn ss geschmerzt, daß er zwerTage keine Nahrung zu sich genommen. Paris, 26. Sept. Die Gabarre Oise, die ten neuen Gouverneur der französischen Niederlassung gen in Indien, den General St. Simon, nach Pon« dich^ry brachte, war zu Ende des Iunius nach Bour« ben zurückgekommen. Der Gegcnatmiral de Me» lay, vormaliger Gouverneur von Indien, war drei Tage nach feine? Einschiffung an Bord der Gabarre Oise gestorben. Der Zui'iano der (6olc,»ie Bourbon tvar bei der Abfahrt der Henriette, o>e so eben in Havre angekommen ist, sehr befriedigend. Die in der Deputirtenkamlner stattgefunden cn Debatten über die Frage ter Elnancipatisn kannte man da» nials noch nicht. (ANg. Z.) Spanien. Ein Schreiben vom lg. September (ohne Zwei« fel aus Perpignan) enthält folgende Detoils: »Die Varlistischen ühcfs de la Podle und Noö de Clol. les, welche seit einigen Tagen die Salinen von Gcrry, nahe bei dem Tbale Aran und vorwärts von Venasque mit 6o« Mann besetzt hielten, wur» den von der Fremdenlegion geschlagen. De la Pöble ward getödtet und Ny6 de «Zrollcs verwundet. Die Truppe des lehtcrn ward gänzlich zerstreut. Gurrea hat dem navarresifcdcn BatalNon, das er geschlagen, den Rückzug abgeschnitten. Die Frem. den legion folgt den Flüchtlingen auf der Ferse, die, wenn sie siä) nach Frankreich retten wollen, dieß nur von der Seite von Bagneres, Luchon oder Fer versuchen können. Gurrca schickte einige mpag« nien in das Aranthal, um es zu beschützen." Das im Laufe dieses Monats zu Urdos unter der Leitung des Obristen Schwarz gebildete Iäger< regiment Isabella II., hat am i3. um lo Uhr Morgens die Gränze überschritten^ um sich nach Iaca zu begeben-. Die Junta van Saragossa hat durch einen Be« fcl'luh vom 2a. September den Generalcapilän Montes, der gegen sie operirte, abgesetzt. Gr ward durck den Brigadier Or^na erseht. Die Junten von Andalusien haben die Bildung einer (Zentral junta zu Andujar und die Zusamiuenzichnng einer Armee von 16,000 Mann auf diesem Puncte zur Verteidigung von Andalusien decrctilt. Nach dem Memorial de« Pyrenees will Do« n jusammen geliracht werden. (B^ v. T.) Gine Depesche aus Toulan vom 24. Seps^ (ebenfaM i,n Monileur) nVeldet, daß zu Mahotl eine revolutionäre Bewegung ausgekrochen, jedoch durch di« Ailwesenhnl der französischen Fahrzeuge unterdrückt worden ist. In 0er Nacht voin itt. auf den ,9. begab sich das Volk mit Fackeln auf den Platz uno erhob unter dem Geläute der Glocken ein Freiheitsgescbrei. Am 20 wollten die Anarchi-sten drc Stadt vlündern und die Konstitution von iUl2 proclamiren. Allein bei A-nnähcrung zweier französischer (Zorvetten, welche zur Bes^l ü!)ung der Unglücklichen und der Franzosen abgeschickt worden waren, erschracken sie u»d ergriffen die Fluche Gin? Depesche von Narbonne vo>n 2,^.. Sept. meldet, daß am »9. fünfhundert (Zarlistcn, unter dem Befehle Roset's, 5ie zu Guimera blolirt waren, stch dem Obristen Niubo ergeben haben. Eine Depesche von Bayomie vom 25. meloct, daß man zu St. Sebastian ci.e bestimmte Nachricht von ei'« nein über die iZarlisten am 20. bei Onare errungene Vortheil, wobei diese ,2no Mann verloren, erhalten habe.