Amts -^" ,^ Blatt. ^er das 3techt und das O.uan- che^du'n ? P.tt.scdcn ^hörden oder den Ge^t7n^ustehe?habenS^^^^ in Iust',gesctzsachen ettassmer Entichllthung vom 3. November v. I,, nachstehende Norm vorjuzcichncn geruht. — „Gtrl>l,gfn znw schen deli Herrschaften und den Glundhl,'l?en über das Recht und Maß des Bezugs von^au-delmen, sind in der Regel von den polnischen ' Dchörden zu entscheiden." — „DlN Gerichten fich: das O'lk^nntn.ß über ftlche Stre.t.qke.ten t>u'r dann zu, wenn siv d,e Ansprüche oder ^«n:v,ndungen auf besondere prlvatrcchtliche Tncl, insbesondere auf Vertrags oder auf folchc Ulkunden gründen, aus welchen Ver-blndlichkmen od.^ Befreiungen der jeweiligen Besitzer einer N?alität, rücksi-bllich des Laude, unum" abgelcitit, die aber ln Beziehung auf zhre Acchilxtt odcr Gilligk.it von dem andern Thcile bestritten werden." — Dieses wird in F^'lgc hl>l)?n Hofk^nilei-Decretes u»m :. Iän> ner i9Z6/ Zahl '^^3, hlemit zur allgemeinen Kcnnt',ß gebracht. — Laibach den 23. Jänner i636. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landes- Gouverneur. Carl Graf zu Welspcrg, Naitenau und Krimör, k. k. Hofrath. Johann Schneditz, t. k. Gubermattath. Z. 219. (2) Nr. 1174. surrende des f. k. illyr»schen Guberniums in laibach. — Die Aufhebung der m dendeutsch-erbland'schen Provinzen bestehenden, die Ver» außerungs- und Testirungsfahlgkeit der 3l-religiösen beschrankenden Geseye wnd kund glß macht. — Ecine k. k. Majestät haben mit allerhöchster, an die t. k. Oberste Iuftlzstllle erlassenen Entschließung vom ,4. v. M., die Aufhebung dcr m den deutsch » erblandlschen Provinzen bcssehenden, d,e Veraußerungs, und Tessnungsfahlgkelt der Exreligiosen bes schränkenden Geseye Allergnadigfi zu befehlen, und die dafür in Antrag gebrachte Verordnung zu genehmen geruhet. — ßs wird demnach die nachgehende gesetzliche Erklärung hiermtt erlassen, „daß von dem Augenblicke der Bl» kanlUmachung derselben an, die Gesetze, welche d>e Befugnisse d«r Erregularen, die »ie Ausiösung ihrcr Gelübde erhalten haben, oder d^irck Aufhebung ihres Oldens, Etlfte« oder Klosters aus »hrem Stand« getreten sird, in der Verfügung über ihr, wie «mmlr trwor» denes Vermögen unter lebenden, oder durch lehtwillige Anordnungkn auf was immer für eine Art beschranken, namentlich die zwei P«« lente vcm 20. Juni 1774, und vom 3«. Au? gusi 1782, aufgehoben werden, und daß daher die Vcfugmsse derjelben, in Rücksicht derVer-fügung über ihr Vermögen unter Lebenden oder durch letzwillige Anordnungen, lediglich liach dcn allgemeinen Bestimmunaen des 0. h. Gesetzbuches zu bcurthsilen sepsn/' — Dieses wlrd in Folge hohen Hoflan;le<-recretks vom /».Jänner 18^6, Zahl "V05, ^^ allgemei, nen Kenntniß gebracht. — la,bach den 2I. banner ,8)6. . «^. .^, Joseph Camillo Freiherr v. SchMldburg, ^andee-Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Prim ö r, k, k, Hofrath. Johann Gchneditz, k» k» Gublrmalralh. ^ ,32 Z. 22a. (i) Nr. 1705. Verlautbarung. Das von Georg Joseph Perz, gewesenen Pfarrer zu Alttaak im Neustadtlcr Kreise, er, richtete Studenten» Stlpendmm, dermal im jährlichen Ertrage von S'ebenzehn Gulden Dreißig Kreuzer ssonu. Münze, »st erledigt. Dasselbe »st bestimmt: a) für einen Gtudle, renben aus der Verwandtschaft des besagten Stifters, wobei der nähere Verwandtschaftsgrad den Vorzug g,bt; l^) in dessen Crmangi lung aber für einen Studierenden aus dem Gebiethe de^ Herzogthums Gottschee. — DaS Nerlelhungßrecht steht dem jew^ligen Stadt. Pfarrer und Oechante in Gottsck?« zu. — ss haben sonach diejenigen Studierenden, welche dieles Stipendium zu erhalten wünschen, ihre Gesuche bis <3nde März l. I. be» diesem Gu< ^berntum einzurnchen , und nnt dem Taufschti-ne, dem Dürfilgkeits,, dem Pocken « oder Impflings-Zeugnisse, ferner mit den Studien-Zeugnissen von dem zweiten Semester z6)5, und dem ersten Semester 18H6/ eno> llch beziehungsweise mit einem legalisirten Stammbaume zu belegen. — Lalbach am Io. Jänner iLZti. Franz Glöfer 7,1. p. k. k. ^ub. secretar. 3. 210. (3) 9cl Nr. 3ää3. st». 5oöä. Nachricht. Bei der gallizischen k. Kammerprocura. tur ist eine Adjunctensielle, mit welcher der Gehall jährlicher i5c>o st. E. M. uetbunden »st, m Erledigung gekommen. — Die Dewerder um diese Stelle werden demnach aufgefoiherl, <.hre wohl »nfirulrten Gesuche, »m ^alle sie de^ relts angestellt sind, mtttelfl »hrer vorgesetzten Behörden, sonst aber mittelst des betreffenden Kre»6amtS bei dem k. k. gallischen Lanves-Gubernlum längstens bis zum lH. März »626 einzubringen. -— Die Gesuche müsscn mit den Zeugnissen über di^e erreichte Großjahrigkeit, das erworbene Doctoral der Rechte, die von der Ieit des erlangten Dociorats durch drei Jahre, entweder bei einem Aduocaten, bei klnem k. k. Fiskalamte, oder bc« einer landes» fürstlichen Iustlzsteile zugebrachte entsprechende Prax»s, d>e Kenntniß wemgiiens cmer sla^i-'schez, Eprache, eme unbescholtenen M.>ra^tät, und über die zur Erlangung dtr ^lbkalad-lunctenftelle gut bestandene Prüfung belegt sepn. — A^H haben die Eomoelentcn anzugeben, ob und ln welchem Grade sie nm cincm der bei der gaslizischen Kammerprocuratur angestellten Beamten verwandt ober verschwägert sind. — Sollte die gedachte Aojunctenstclle durch d>e Vurrückung elneß Ähjiinctcn aus den mindern Besolbl,lng5classe>i besetzt werden, so hat dieser Concurs auch für die, auf diese Art in Erledigung kommende Adjunctcu^esle m atur, oder einem der hlerlandcs bestehenden substltuirtel, Flslalamter zur Dienstleistung zug?a'lcsen werden, ohne hlefür auf Uebcrsiedluiqs- od?r Nelstkosten Anspruch machen zu können. — Vom k. k. gallizischen Landes - Guoernium. Lemberg am 27. Jänner i636. Z. 209. (Z) uä (^ud. Nr. 270c). Der Concurs für die an der Schemnltzer Bergakademie erlcdlgs te Lehrkanzel der Chemie und Ml, neral 0 gie wird a usg e sch ri e d en. — An dcr bergakadcmie zu Schcmn'y in Nie-der-llngarn lst die Lehrkanzel der reinen Che-mie und Mineralogie, dann der Probier, und Hütttnkunoe, erlediget. — Mit dieser Professur ist stattismäßig eine Bewldling von jährlichen Eintausend fünf Hlindcrt Gulden Cono. Münze, Z6 Klafter Brennholz oder 9a Gul-dcn; dann zwei Zcnten Ncinlinschlitt oder 2l) Gulden 40 Kreuzer, nebst Natural Wohnung, oder l20 Gulden, dann der Charakter eines k. k. Bergrathes für den Professor verbunden. — Der Concurs um diese Stelle wird m Wien vor emcr Commission der k. k. Hof-kainmer imMÜnz- und Bergwesen, am». Mai :636 und an ocmsclbm Tage in Schemnitz vordem nicderungavlfchen Oberstkammei-grafen» amtc mit mündlicher und schr>filicher Prüfung abgehalten werden. —^ Die Comvetcnten, welche sich diesem Concurse unterziehen wollen, haben sich vor Allem mit cmem Zeugnisse über die an dcr Schcinmtzcr Bcrgakadcmie m»t entsprechendem Erfolge absolvirtcn montanistl-schen Wissenschaften, dann über ihre sonstigen Kmntmssl,', und für das Lehrfach erforderlichen Eigenschaften auszuweisen, ihre mit diesen Zeugnissen belegten Gesuche noch vor dem be< sagten Termine bei dcm Emreichungsprotocolle der k- k. Hufka-mner »m Münz^ und Bctgwcscn, oder be.l jenem v?s königl. tülg,v,schen Oberst« kammerg'afenamtes clnzureichcn, und sich sodann zu der Concurs-Pi üfung am fcssgesl'tzten Tage cmzusindön. Wien ^nn 16. Jänner i3öö. 133 Ktadt. unv lanvrcchtliche Verlautbarungen. 3.216.(2) Nv. l"7^^. Edict. Von dem f. l. kram. Stadt« und Landreckte wird hlemlt bekannt gemacht: 3s seye über Ansuchen des Blafiuß Terpmz zu Kra^n» bürg/ m d»e executive Fe,lbiethu:ig der, zu Gunsten des Gimon Thadaus Iussek, auf dcr Iossck'schen Gült zu Kramburg , vermöge Kaufvertrages 6^0. 23. März i33^, »ntabu-lirten Kaufsch,ll>ngS Nestforderung pr.Z5oo st., wegen behaupteten 53/ st. 22^ kr. «. g. Q. ^ gewilligt, uonsded,ngn,sse können ,n in der dießgcrlchtllchen Registratur eingesehen, werden. Schach am i3. Februar l836. ^emtltche Verlautbarungen. Z. 211. (2) :u1 Nr. 177c). Nr. 287. ?icitations»3d,ct. Das f. k. Idrianer Quecksilber l Bergwerk in Kram bedarf für das künstle Mll>läl,ahr 1L57 nne Panhie weißer mn Alaun ausge-ardklteicr Schaf« oder Hammclfelle von ilooo stücken, und eincParthie brauner, mit Gar-dcrlohe, für keinen Fall aber mlt Gumak aus» gearbeitete Felle von Zooo Stückln. — D,e Vcrgeburg dieser Lieferung wird in der Art festgesetzt, daß Diejenigen, welche dlcselb? zu Übernehmen gesonnen sind, d.eßfalls ,hre schrlft-l'chen versiegelten Preis. Offerte b.e läng!iens 20. März d. I., 6 Upr^Abends, an die k k. Bsrgwtrks-Producten.Verschlelf-Dlrectlon ln Wlen einzusenden oder abzugeben haben. ^ Dlcjenigen Offerte, welche nach dem oben festgesetzten Termin einlangen, werden n«cht mehr berücksichtlsset. — Mündliche Anböthe finden bil d,cser Versteigerung nicht Statt. — Die Vedingnlsse der ?l,e Lieferungen erstehen, das Reuycld uon Zoa st. E.M., oder der dießfällige Depositen-Schein gleich nach vollzogener und ratifi» tlrter Versteigerung ausgefolgt werden. — Zweitens. Vleidt der Erstcher der Lieferung für die erstandene Menge sogleich, daß k. k. Bergamt Idria abcv crst nach der von einer hochlöblichen k. k. Hofkammtt im Mün^» und Vergwesen erfolgten Ratlficatlsn usrbir>dl»ch. — Dr,ttens. Zu dem Eoniract-Instrumente hat der Ecstcher den classenmäßlgen Stämpel zu stellen. — Viertens. Von der erstandenen/ im Gelde berechneten Fellen« Menge, har der Lieferant die Eautlon mtt entfallenden 10 M baar zu erlegen, und daher den auf das zurückbehaltene Vadium dießfalls noch zu ergänzenden Betrag baar zu ers-ycn. — Fünftens. Die Größe der m>t Alaun ausgearbei« ,teten weißen Bind - Felle muß von der Art seyn, daß jcdes der ganzen und nicht durchlöcheren Felle der Mitte nach gemessen wenigstens 22 Wiener Zol! Länge- und Vreitenmaß entHalle; Felle mit einem oder "swei köcheln müssen e«n größeres bangen: oder Brettenmaß enthalten; Felle mit mehreren köcheln, oder decen Haarseite Rchen oder Beschädigungen hat, werden nicht angenommen. — Große Felle werden angenommen, doch wird für ses« be keine größere Vergütung, wenn sie auch zu einem doppelten Bund gce'.gnel wären, als für einfache «e!e,ssct. Kleine Felle, d,e daS bedungene Maß nicht haben, oder steif und mil Fttlssecken behaftet sind, werden als un« brauchbar zurückgewiesen. -— Die braunen, m,t Gä'ber'Lohe ausgearbcit^en Fell? müssen dcr Mitte nach wenigstens 28 Wiener Zoll mes-sen. D,e Musser-Felle sind bei der Verschleiß-Direction einzusehen. ^-- Sechste ns. Die Lieferung der Felle, wofür der Preis auf die vollssänd'ge Glellung derselben an Ort und Gtelle nach Idrla bemessen wird, hat derg?« stall zu beginnen, daß an weißen FellenIooo, und an braunen looo Glücke längstens b,s Ende Juli d. I. nach Idria ^elanaen, und das übrige Quantum nnt Uooc» Glück weißer Quecksilber,,'und 20yo'Stück brauner Z,nno-oer-Blnd-Fellen, vom August d, I, angefangen, ln gleichen fünf Monatsraten zu 2000 Stücken bls Zi. December d. I. abgestellt werden, so duß mll dim Io. Tage nnls jeden der fünf i3ä Monate die ratenweise Stellung «on i6oa Stück weißen/ und /l0o Stücken braunen Fellen gehörig vollzogen, und bls 3l. December d. I. uollmdet sepn, wldrigenS ?2s Bergamt gleich nach Verlauf einer jeden für oblge Lieferung bestimmten Frist, wenn die bedungene Fell »Anzahl am beftlmmten Tage zu Idria nicht eingetroffen seyn wird, wenn cs auch nicht in Verlegenheit mit Fellen wäre, ohne weitere Ermahnung ermächtiget ist, sogleich auf Kosten und Gefahr des Contrahenten die Felle um was immer für einen Preis zu er« kaufen, für diesen neuen Ankauf Fristen zu bestimmen, und einen Vertrag auf Rechnung des contractbrüchigen 3'tferanten neuerdlngs mit wem immer abzuschließen, und sich für all-fällig höhere Kosten, und für die sich etwa zum Nachtheile des Aerars ergebene Preisdifferenz an der Caution sowohl, als auch an dem übrigen Vermögen des sontrahenlen zu erhohlen. --- Sollten aber auch keme solchen höhern Kossett, oder auch keine solchen Preis« Differenzen dem Aerar zu ersetzen seyn, so ver-fallt d,e Caution dennoch, sobald der Kontrahent seine Contracts, Verbindlichkeiten in was immer für einem Puncte nicht erfüllt. -" Dem Lieferanten blelbt es unbenommen, das ganze Quantum der Felle auch früher einzuliefern. -"- Siebentens. Die Feile werden zu Idria in Gegenwart der mit dlcscm Ge-schafre beauftragten Beamten durch Sachkun, dige untersucht (wobei es dem Lieferanten frei steht, von seiner Gcite Iemanten zur Uro. >— Von der k. k. Vergwcrkepvoducten' Vcr-schlciß-Dlrcction. Wien am g. Februar i356, vermischte Verlautbarungen. Z. 221. (,) Nr. Z925. E d l c t. ^ Von dem k. k. Bezirksgerichte dtt UmgcduN. gell Laibachs rrird hiemit t)^an>!t gemacht: Es scy in der Oxecutiottäsache des Unt^n Prüfung, durch Herrtt vr, Napreth, wider Joseph und Valentin Säverschntg oon Podlno!nig> lrcgcn aus 3?m Ver. gleiche tiäv. 4. Mi ^Z4 nsch lchultigen iü si» 53 kr. c, 5. c., In die executive Feilbiclhung der, auf Nahmen drs Lehteren vergcwähltcn. qericht« licb auf c)^7 st. Ha fs. geschätzte», der Herlschcift Kaltenl,'sl«sin 5^1^» Urb. Nr. ^^dieüstbarcl,, zu Pod. molnl'g .<;ul> (Zoiisc. Nr. n behausten halben Hübe, und del auf 56 ft. 3o kr. bewerthete,, Fahrlnsse be» N'tlligei, und cs scyen hiezu drei Feildiechungö. termitie, als: Huf de>i 24. März, 25. April und 2ä. Mai ,836, iedcömahl Vormittags g Uhr in I^ocn der Realität mit dem Beisätze anberaumt lVorlüen, daß die Realität und Fahrnisse bei der ersierl und zweiten Fcilbiethung nur um oder über den Schcitzuligsrvcrth, dci der dritten Fcilbicthung aver auch unter demselben »verden hintangegeben werden. Das Schähungsprotocoll und die Licit.Uionsbe« ditlgniss»,- können täglich hicramtö eingrschen werden. Laibach am 26. December »U55. Z. 223. (,) Nr. 433. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte der Umgebun. gen Laibachs wird hiemit bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Franz Pauün, 6essionär kcs Herrn Or. Zwaycr, in die Nc.iffumirung der mit Bescheid vom 19. April ,tt35 bewilligten l,)'e< cutiven Feilbiethung der, der Maria Kumar aus Waitsch gehörigen, der Pfarr. ,Md Filiallirchen. gült St. Peter außer Laidach, 5uk Rect. Nr. 5 dienstbaren, gerichtlich auf4o2 st- 40 kr, geschah« ten Wiese I'ilt-i'ci'i^lilia und des dazu gehörigen Ackers, wegen aus dem gerichtlichen Vergleiche 660. 5 October »655 schuldigen ,(>» ft. c. 5. c. gewilliget, und cs scycn hiezu drei Feilbiethungü« tagsatzUngcn, als: auf den 20. Mär^ 25. April uno 25. Mai l. I , jedesmahl Vormittags uin »0 Uhr in ^sico der Realität zu Waitsch mit dem Beisahe anberaumt worden, daß 5ic Ncalitü'l bci der erilcn und zweite" Fcildicthung ,iur uin oder übcr den SchädungHlrcrth, dci d?r dritten atzcr auch uittcr dcmsclden hintaligegeben werden wirl>. Dic Licitationsbcdinglusse und die Schätzung können täglich hicramts eingesehen werden. ^ K. K. Benrksgcrlcht der Umgebung Lail?achs den 20. Jänner iL56. Z. 225. (l) I. Nr. 5i2. O d i c t. Von deM k. I'. Bezirksgerichte ker Staatsherr-schaft Lack wird hicmit kund gemacht: Os scy zur Li^uidirung des Actio- und Passivstaüocs und so. hinigen Berlahabhandlung nach dcr zn Ma»n am l,. Iänncr iL5ü verstorbenen, zu Altlack ansässi. gen Hausirermn Katharina D-Nincr, auf den ,8. März l. I., Vormittags um 9 Uhr mit dem An« hange angeordnet, daß aNc Jene, welche auf die. scn Vcrlah einen Anspruch ZU machen vermeinn, lhre Rccdte so gewiß oarzuthun, als sie »'lcd i^idri-gens die Folgen des 614. §. h. G. B. selbst zu. zuschreiben haben werden. K. K. Bczirtsgcricht dcr Staatöhenschaft Lack am -5. Zedluar iä2ö,