1529 Amtsblatt Mr Lailmcher Ieitnng Nr. 209. _________ Mittwoch den 13. September 1871. (367—3) Nr. 5809. Kundmachung. Mit Beginn des Schuljahres 1871/2 kommen vier Plätze der Holdheim'schen Stiftung im Taub-stumlnen-Institutc in Linz zu besetzen. Nach der stiftcrischen Anordnung haben darauf taubstumme, eheliche Kinder aus Krain beiderlei Geschlechtes, katholischer Religion, Kinder evangelischer Confession aber nur dann Anspruch, wenn sich deren Eltern mittelst Reverses erklären, sie in der katholischen Religion erziehen zu lassen. Der aufzunehmende Taubstumme darf nicht blödsinnig, noch mit einem anderen Leibesgebrechen als der Taubheit behauptet sein nnd soll zur Zeit dcs Eintrittes in das Institut nicht unter 7 und nicht über 12 Jahre alt sein. Bon beiden Eltern verwaiste, ganz arme und verlassene Kinder, dann Kinder, welche sich durch eine gute Vildnngsfähigkeil und Gesundheit auszeichnen, so wie überhaupt taubstumme Kinder des männlichen Geschlechtes haben den Borzug. Das auszunehmende Kind soll vom Hause aus wit Sonntags- und Werktagskleidern, und zwar ein Knabe mit 4 Hemden, 4 Unterhosen, 3 Paar , Strümpfen, 2 Paar Schuhen, 4 Schnupftüchern, 3 Halstüchern, 2 Kappen oder Hüten, 3 Beinkleidern, 3 Westen, 3 Spensern oder Röcken, — ein Mädchen aber mit 4 Hemden, 2 Paar Schuhen, 3 Paar Strümpfen, 4 Schnupftüchern, 3 Halstüchern, 3 Kopftüchern oder Hauben und mit 3 weiblichen Anzügen ausgestattet sein. Eltern oder Vormüder, die sich für ihre Kinder oder Pflegebefohlenen bewerben, haben ihre mit dem Taufscheine, dem Impfungs- und Armuths zeugnissc, dann mit einem vom k. k. Bezirksarztc ausgestellten nnd vom Ortsseelsorger mitgcfertigtcn Zeugnisse über die Gesundheit und Bildungsfähigkeit des Kindes docnmcntirtcn Gesuche durch die bc treffende k. k. Vcznkshauptmannschaft und in der Stadt Laibach durch den Stadtmagistrat längstens bis 2 4. September anher zn überreichen. Laibach, am 1. September 1871. K. k. Llindlorrgicrung für Kram. (359-2) Nr. 5019. Kundmachung. Von Seite der f. k. Landesregierung sür Krain wird bekannt gegeben, daß das k. t. Ministerium des Innern mit Erlaß vom 10. d. M., Z.9259, ein Formular für Statuten von Actiengesellschaften, dann zu landwirthfchaftlichcn, handelsgewerblichcn und industriellen Zwecken zugesendet hat, weil die Wahrnehmung gemacht wurde, daß derlei Statutenentwürfe in der Regel mangelhaft abgefaßt werden. Da selbstverständlich jeder Zwang zur Benützung dieses Formulars ausgeschlossen ist, hat dasselbe lediglich den Zweck, Parteien, welche die Errichtung oon Gesellschaften der obgedachten Kategorie beabsichtigen, einen Leitjaden bei der Verfassung der betreffenden Statuten an die Hand zu geben und ins-defondere die Tertirung der letzteren in formeller Beziehung in einer den bestehenden Gesetzen und den festgestellten Grundsätzen entsprechenden Weise zu vermtttcln. Parteien, welche derlei Formularien benöthigen, können dieselben, in beiden Landessprachen abgefaßt, entweder bei der Landesregierung oder auch bei jeder i Bczirkshanptmannschaft gegen Erlag der berechneten Eopierkostcn beheben. Laibach, am 20. Juli 1871. Von der k. k. Landesregierung sür Krain. (366—3) ' Nr. 9230. Kundmachung. Das Iagdrecht in den Katastralgemeinden Iablanic, Tcrpöane, Obcr-Semou, Unter-Semon, Harije, Tominje, Killcnbcrg, Natczcvoberdo, Domcg, Sambije, Fcistriz, Postenje, Mereöe, Topolz, Ia-nczevobcrdo, Sareöje wird am 1 4. September l. I, Mittags, zu Feistriz auf weitere 5 Jahre vom Iten September 1871 bis Ende August 1876 licitando in Pacht gegeben, wozuIagdlustige eingeladen werden. K. l. Bezirkshauptmannschaft Ädelsberg, am 1. September 1871. (368—1) Nr. 4013. Edict. Von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Gottschee wird Nachstehendes bekannt gemacht: In der hiesigen politischen Depositenkasse erliegen zn Gunsten der ehemaligen Unterthanen der Herrschaft Gottschee die aus den pw i-Wtieuii lautenden Obligationen über Kriegsdarlehen und Getreidelieferungen äo 1795 — 1800 entstandene unisicirte Obligation Nr. 35.969, ddto. 1. August !870 ü 5"/« Pr. . . . 10.250 fl. und das Sparkassebüchel Nr. 56.888 über den bis 1. August 1870 von dieser Obligation behobenen Interessenbetrag pr.....7873 fl. Die Obligation nebst dem Sparkassebüchel so wie die seit 1. August 1870 fälligen Zinsen gehören nach den bisherigen Erhebungen den ehemaligen Unterthanen der Herrschaft Gottschee an, und es wird bemerkt, daß die ursprüglichen Prästanten der Obligationen und deren gesetzliche Rechtsnachfolger zur Zeit ganz unbekannt sind, und der An-theils