Freytag den Z. März 1626. Ueber die Theilnahme, „elche der von der t- k. stcserniärkifchen 8and>rirth. fchaftsgescflMaft gemachte 7lntrc>g zur Einführung ßincr n?echftlseltigen Brandschaden» Versicherung. anstatt in Steoermark und Illljrien findet. Vom Centralausschusse der k. k. sieyerm. Landwirth- schaftsgesellschaft. iAu« dem Aufmerksame!, Nr. 2 und 2, vom 5. und 7. Iäniler >926. ^)en Lesern des Aufmerksamen kann da« Bestreben der hierländigen Landwirthschaftsgesellschaft, eine auf die gegenseitige Gewährleistung der Gebaudebesitzer beru. hende Brandschaden. Versicherungsanstalt in Sttyer. mark und Illyvien einzuführen , nicht unbekannt sey!,. *) Ta bereits das Jahr versiossen ist, in welchem die ^aiidwirthschaftsgest'Uschaft begann, hierzu die nöthigen Voreilileimngen zu treffen : so halten wir >»ns verpfiich-tet, von dem Erfolge Nachricht zugeben, den dieBe, mühungen der Lanbmirthschaftegeselischaft biiher hatten, l>ey welcher Gelegeicheit es nicht überflüffiq seyn dürste, einige Aufschlüsse und Erklärungen zur richtigen Beur» theilung des gemachten Vorschlags vorauszuschicken. Daß nur Brandschaden < Versicherungsanstalten »on de? Art, wi« bie von derLandwirthschaftsgesill. schift in Antrag gebrachte / ihren Theilnehmern die ') Siehe Aufmerksame» Nr. 5o und bl »om 3a. April 1822, dann Nr. 82 und 6Z vom »2. und l><. Iuly 1824 (Illyr. Blatt Nr. »2 und 26 vom z<. Ittul) und ,. Iuly i8,5). hierbey beabsichtigte Hülfe mit möglich größter G e» wißbeit und Schnelligkeit, so wi» auch mit dem geringsten <Ä e I d a uf w a n 0 e zu verschaffen im Stand» sind, unterliegt wohl kaum mehr ,i»i«m Zweifel; denn solche Anstalten werden nicht von eini« gen Capitalisten gegründet, bi« ihre Capitalien in die U>,ttr„ehmung legen, um selbe zu hohen Zil'sen zu be« nützen, sondern von einer großen Anzahl Gebaudeb». sitzer.aus allen Classen und Ständen, welche sich g«. genseitig die Vergütung der Brandschaden, die ihre Gebäude treffen, zusichern, und sich verpfiichlen , nach Verhältniß der Menge und Größe der in einem Iah« sich ergebenden Brandschäden, einig« Kreuzer oder Gro« schen voll jedem Hundert ihres oersicherten Gebäude« wertheS zur Enlschädigmig der auS ihrer Mitte V«r»n» glückten jährlich beyzutragen. Zudem hal jeder Theilnehmer hier jahiüch nur den Geldbetrag zu bezahlen, welcher zur Bereitung del Vergütung der vorgefallene» Brandschaden wirklich,r« forderlich ist, und keinen größeren,, wie di,ß bey den auf Gewinn berechntten Assrcuranjss,ftNschaften dee Fall ist, wo von den eingehobentn Prämien „och über« dieß ein ansehnlicher Gewinn für die Aclionär, übria bleiben muß. Die sämmtlichen Theilnehmer einer wechselseiligen Brandschaden. Versicherungsanstalt wählen endlich aus ihrer Mitte «ine Direction, welch« nach Stauten, oi« ganz im Interess« der Th«iln,hmer abgefaßt sind, die Anstalt verwaltenundvenrelen. Dies« durch baS Vertrauen der Mitglieder zur Direc. — 54 -— tion berufenen Gebäudebesitzer werden also gewiß im« »er im Interesse aller Theilnehmer handeln, ds dieset Nothwendig auch das Ihrige ist. Hieraus erkläret sich's, daß in den meisten Provinzen des österreichischen KaisnstaateS, wo gleichfalls, so wie in Steyermark und Illyrien, bie Affecuranz« Alfellfchaften von Triest und Wien die Versicherung her Gebäude gegen Feuerschaden als ein gewinnbringende» Geschäft betreiben, durch das Bemühen edelmüchi« Aer Vaterlandsfceunde, BrHnbschaben^ Verslcherungs-anstalcen mit gegenseitiger Gewährleistung theils schon entstanden, (wie in Niederösterreich und tyrol) cheilj ^niie ln Böhmen, Mahren un2 Schlesteü) im Entstehen begriffen sind, die aber ihren Unterneh. mern keinen Geldgewinn, sondern einzig daslshnentie Bewußtseyn »erschaffen, zur Erhaltung und Beförderung desWohlstandes ihrer Mitbürger auf eine kräftige Weise beygetragen zu haben. Von den wesentlichen Vorzügen wohlorganisirter wechselseitiger Brandschaden - Versicherungsanstalten überzeugt, und durch die in mehreren Provinzen des österreichischen Kaiserstaates aufgestellten Beyspiele an» geeifert, nahm die LandwirchschaflKgesellschaft den von ihrem geschätzten Mitgliede, Herrn Dr. und Professor Kubler in Wien (dem thätigen Beförderer der in Nieberosterreichgegründeten wechselseitigen Krandscha« V«n» Versicherungsanstalt) vorgelegten Plan in Bera« thung, und gr.ündete hierauf, nach wenigen daran vorgenommenen Mänderungenund Ergänzungen, den Antrag zur Einführung einer wechselseiligen Branbscha» b«n-Versicherungsanstalt in Steyermark und Illyrien. Die wes«,nlichsten Puncte des Planes der in Antrag gebrachten Versicherungsanstalt sind folgende: ») Ei sollen (mit Ausnahme der Schauspielhäuser, d«r Pulvermühlen und Pulvermagazine, so wie auch «ller zu Kriegszwecken bestimmten, bloß »om Militär besetzten Etabllssements) Häuser und Gebäude aller Art Mld zwar, nach Willtühr der Besitzer, ganz, oder nur davon einzeln« Bestandtheile, nicht min« der auch in den Werksgebäuben die wand »und na» gel festen Einrichtungsstücke gegen Feueisge» f«h« in Versicherung genommen werden. 2) Die Bestimmung desWenhesdes zu versichern« tlN Gegenstandes soll ganz dem Ermessen des Beplre, tenden überlassen bleiben, nur darf der Versicherung«, anschlag den wah>,n We!th des Gebäudes oder Gebäude, theils nach seinem gegemvälligen Baustsnde ncht über, steigen. Der z:n Versicherung angegebene Gebaudewerlh kann jedsch niemahlen, weder bey Steuern, noch sonst irgendwo zur Richtschnur dienen; er soll ganz mives. fänglich seyn. 3) Beym Eintritt« hätte jeder Theilnehmer eine Aufnahmsgebühr mit 3 kr. von ioo fl. versicher» ten Gebäildewerth sdie aber in keinem Fälle Ud«l 5fi. — beträgt) und den h ö ch st e n I a h r e Kb e y t r a g zu erlegen, der in der Regel »)3 pCl. vom angegebenen Werthe tzes versicherten Gegenstandes nach der Classe, in welche derselbe vermog der die Feueregefahr ver, größernden oder vertleinernden Umstünde gesetzt wird, in keinem der folgenden Jahre übersteigen darf. Nach t>er dem Plane beygefügten Closslsicationstabclle würde der höchste Iahresbeyn-ag bey den mindest fe u erg e, fährlichen Gebäuden, i^kr., ;ind bey den feuer« gefährlichsten Gebäuden 4<> kr. von 100 fl. l^^, sicherungswerth betragen.^) ') Durch diese große Abstufung der Iahresbeyträge, wel? che von den Gebäuden, nach Maßgabe der äu ihnen obwaltenden kleineren oder größeren Feuergefährlich, keit, zu entrichten waren, ift der manch' cn^crer be° stehenden wechselseitigen Brandschaden - Versicherungs« gesellschaft gemachte Tadel beseitigt: daß m< Besitzer feuersicher gebauter Hauser, besonders in Städten, für die Besitzer der meisteuü so feulrqefährlichcn Häuser in Markten, Dörfern uud auf dem stachen Land« zahlen sollen. Dieß kann der von der LandwirthschaftSgesellschaft in Antrag gebuchten Versicherungsanstalt nicht vorge° worfen werden, sobaio die Gedäuöebesitzer nur jei;« Gegenstände in Versicherung geben, die bey einer ent« steheuden Heuerßbruust der Zerstörunc, oder Veschädu gunq wirklich ausgesetzt sind. Der Besitzer eines klei» ncn, feuerfest gebauten Hauses, im Werthe von l N. 5uoc> fi. — hat in der Hauptstadt bey einem entstehenden Nrande nur zu besorgen, daß ihm höchstens der Dachstuhl, der etwa 5«o fl, —werth ist, ao° brennt. Wenn er daher nnr diesen bey der in Antrag siehenden Anstalt assecl'riren ließe: so würde er, un^ ter den günstigsten Umständen , als höchsten Jahres» beytrag » fi. »c> kr. zu zahlen haben ; der Besitzer hi». gegen eines feuergefährlichen Gebäudes auf dem Lande, welches sammt den Nebengebäuden vielleicht auch Luoa fl.— werth rst, muß mil Grund fürchten, daß bey einem entstehenden Brande davon wenig oder yar nichts gerettet werden kaun; er wird daher dasselbe Gebäude ganz in Versichcl-uug geben, und unte, —-^ 35 —— ä) Durch dle von allen Thetlnehmern beym Ei«« tritte ;n erlegenden höchsten Iahresbeytrage (Prämien) wird ein Vorschußfond gebildet, aus welcher die Brandschäden de6 ersten Jahres zu vergüten sind. Die Beycräge, die im zweyten und in hen,folgenden Jahren auszuschreiben und einzuheben sind, werden daim nur so gros; sey,,, als erforderlich ist, um die im vori» gen Jahre geleisteten Vergütungen und bestrittenen Verwaltilngvtosten dem Vorschußfonbe zu e?sehen / und deivelbel, stets bey Kralen zu erhalten. Ereignen sich also in einem Jahre wenige oder geringe Brandschäden an den Gebäuden der Versicherten, so wird im folgenden Jahre auch nur ein kleiner Iahrebbeytrag von den TheNnehmern zu entrichten seyn. Die nach Verlauf eines jeden Jahres umgelegten Beyträge können zur Erleichteru^ tzet Theilnehmer in zwey vierteljährigen 3?alen an die Ver. «iliScaffe abgeführt werden.^) den ungünstigsten Umständen, ale höchsten IahreSbey. ^. "trag, Z3 si. 20 kr. davon zu einrichten haben. Beyde Theilnehmer bisitzen Gebäude von gleichem Werthe, allein von verschiedenem Grade der Fe u e r g e fä l) r l l ch k c i t; daher der Eine nur da» Dach mit 5ac> fl. — der andere aber das ganze Gebäude mit 5ooa ft. — versichern zu lassen für uoihig findet, und, da üderdieß der höchste IahreZbeytrag von dcu „nndest feuergefährlichen Gebauoen aufi/^kr.. von den feuergefährlichsten aber aufHn kr von Zc,ofi. dcöNevsichc-rungsivertheö festgesetzt ist: so ist es klar, daß die Besitzer minder feuergsfahrllcher Häuser nicht zu un-verhältnißmäßig größeren ZahrcSbeyträgeu als die Ve» sitzer der mehr feuergefährlichen Gebärde verhalten würden. ') Die Zulässigkeit der ratenweisen Vinzahlunc; der Iah, resbeyträge, die immer nach Maßgabe dcr Große der im verftojleueu Iayre vorgefallenen Brandschaden bestimmt werden, so wie die Gewißheit, daß «uch bey großen sich ereignenden Feuersbrünsten kein größerer ^ahresbcytrag als i^3 pVt. uillg^lc^t werde» darf, und dennoch die Verunglückten vollr^mmcu entschädigt werden, sind wesentliche Vortheile, welche den Theil» nehmern dieser Anstalt angebothen wcroen. Zudcnl darf hier nicht uubemcrtt bleiben, daß selbst die Quo« «eil des höchsten I a h r es b eylr a g e s bey der von der Laudwllthschaftsgesellschaft in Vorschlag gebrachten wcchs>-!settlgen Brandschaden « Versicherungsänstalc immer noch kleiner sind, als die Prämien ° Satze, welche andere auf Gewinn berechnete Vranduersiche» rungtzgeseUschaften alljährlich, und zwar , 0 h n « Zahlungsfristen zu gestalten, sich zahlen las-^-'. ^s^ ^j^^ ^^^ ^^ Gewinn berechnete Assecu« ^lischafl für solid gebaute Stadthäuser, i daö ganze Haus zur Versicherung gegeben wird, 5) Wird bey einer entstehenden Feuersbrunst der versicherte Gegenstand unmittelbar durch das Feuer, oder durch den Einsturz eines benachbarten vom Brande ergriffenen Gebäudes, oder auch nur durch daS zur Hemmung des Feuers eingeleitete Niederreißen oder Vorbrechen zerstört oder beschädigt: so hätte die Ver» sicherungsanstalt dem ohne sein Verschulden verunglück« len Theilnehmer die gebührend« Vergütung des erlittenen Brandschabens im Baren und ungesHmälell z» leisten. Die Entschadigungsgelder werden längstens ,4 Tag< „ach beendigter Erhebung des Brandschadens, und zwar, zur Hälfte im Baren und zur Hälfte in bey der Vereinscaffe nach 6 Monathen fälligen Wechseln aus« bezahlt Die commissionel!« Erhebung des Brandschg-dens soll längstens innerhalb 6 Tagen nach gemschcer Anzeige beb erlittene:! Vrandschabens vorgenommen werden. b) «stelletder»erungl«ctte^yetlnepmer, ber elnr 71^2 bis i5 kr. von ! ss. Vamvcrth fordert, und derVcsi.fer cines solid g e b a u t e n S t a d tha use s dessen ganzen Bauwcrth z. B. mit 20000 fi. dort ver» sichern laiienwurdc: so hätte er jährlich «ine Prä« mie vou 25 blö 5c» fi. zu bezchleu. ANcin, welcher Besitzer cincs solid gcbautcü Hauses wird bey ei» uer entstehenden Feucröbrunst i« ciuer Stadt, ws die Anstalten zur Elttdcckung und Löschung des Feu» crs gut organlsirt sin), furchten, daß ihm mehr als höchstens die .Oachung und das Holzwerk, welche« zusammen vielleicht, eiuen Bauwerth von / Versicherungsgesellschaft um eine Prämie von 25 biK 5o fi. versichert, was, gut gerechnet, ein lehr hoher Prämiensatz, llähiuüch 22 ^^2 kr. bis 1 ft. 5 kr, von. ' ,c»c> fi.Bauwerty Nl. Will aber der Besitzer dieses so» lid gebauten Stadthauses die Dachung und das .polzwerk alleiu versichern lassen, so fordert dieselbe auf gewinn berechnete BrandversicherungSgesell« schift alljährlich alt Prämie i5 bls 5a kr. von 100 ss Werthe, wogegen er bey der vaterläudischeu im Antrag« stehenden wechselseitigen Braiidschadcn - Ver» sicherungsgeiellschafc für die Versicherung desselben Gegeu st a n deS , b e y u, H i ü l r «l t als höchste» Jahresbeitrag i^ bis 25 kr. von iou fi. Bauwerth, in den folgenden Jahren aber oft noch viel weniger z« zahle» hatte. Dasselbe Nesultat zeigt slch «uch bey der Verglei, chung der verschiedene» Prämiensätzc, welche oi« auf Gewinn berechneten Verftcherungsgejcllschafteu zue Übernahme der Versicherung solid gebauter Landhäuser sder der«n Oachung uud Holzwerk machen. ^ 36 » Vergütung erhalten hat, den durch Brand zerstttten o>er beschädigten Gegenstand wieder her: so hatte häilde^esitzer zum Eintritt in selbe gezwungen ist, eben so steht auch jedem Theilnehmer der Austrittwieder offen, ««nn er den für's abgewichene Jahr ausgeschriebenen Iahresbeytrag entrichtet hat. Wer der Anstalt beygetreten ist, wird jedoch so lange als Theilnehmer angesehen, als er den ausgeschriebenen Iahresbeylrag zahlt, und nicht ausdrücklich »«n Austritt anzeigt. 5) Streitigkeiten, welche zwischen der Versiche. lungsanstalt und den Versicherten sich ergeben, und ,on der Direction gütlich nicht beygeleget werden tön» nen, sollen durch ein Schiedsgericht entschieden wer-tzen, wo;u jede der streitenden Parteyen «ine»» Schiedb» ') Dieft ist wieder ein wesentlicher Vortheil für die Theil« nehmcu an der ün Antrage stehenden vaterländische,, Versicherungsanstalt, welchen man bey mancher von den auf Gewinn berechneten Assecuranzgesellschaftea »ermißt, wo der Versicherte die Vergütung nur gegen Auflieferung der Polizz« , «a plHt. .»orhineul bezahlt hat, i,n ersten oder zweyten Jahre darauf eiilen auch noch so kleinen Feuerschaden ul'.3 erhält d^fur eine Vergücunq: so hört er dort von diesem Augenblicke an anf, versichert zu seyn. ") Allerhöchste Cntfchließun-; vom 4. September ,319. richter wählet, und Ge. Excellenz der Herr l?and,s. gouvernfur deuObmun, ;u ern,ü„en gebethen wirtz.*) (Beschluß folgt). Verfertigung eines schönen blauen Carmins. Man löst snach Iuch's Vorschrift) einen Theil In. bigo in vier Theile,, rauchender Schwefelsaure auf? läßt die Mischung einige T^ge stehe,,, vermischt si» dann mit3oThl.'i!?n Wasser, ,rhiht sie in ,ine,n ildenei, G^äße, und färbt zwey- cder drenmahl so viel, al« der Incigo gewogen bat,?, rein, Schafwolle in di,,e, F>7rbe„b>lche. Die sehr dunkel, fast schwar^blau gcfälb« te Wolle wird dann mit der Hälfte soviel als Indig» angewendet wurde, kohlenstoffsau>em Nacrum (min«, ralischem Alkali) in einer hinlänglichen Mnige Wasser aufgelöst, ausgekocht und dadurch ibres Favbestoffei beraubt und niit dem Natrum verbuntzen. Der erbalce» „en Farbe, welche nichts anders ist, als ein hoch!? reiner, im Natrum amgelöecir Indigo, fel^t man da„s, so lang Schwefel'lNlle lnit achl Theilen Wasser ve». mischt bey , bis kein Aufbrausen mehr erfolgt, u>,d stell« so die Mischung an einen kühlen ^)lt. Nach tt oder ,2 T^gen hat sich das glänzendste Blau in Gestall eines feinen Pulvers niedergeschlagen. Man gießt nun die üb«r. stehende Flüssigkeit ab, und bringc eie Farbe auf ei>» Filirum, wo man sie »och zweymahl mit kleinen Por» tionen Wasser übergießt, worauf sie im Schatten ge. trocknet wild. mer an der im Antrage stehenden Vralldschüden° Der» sichcrungsanstalt, daß sie in ihren gerechten Ansprüchen nicht ve!kürzet werden, welche Beruhigung die Vcr, cherten iu einer auf Gewinn berechneten Assecuran^qc« sellfchaft i'icht theilen können, wo bcy vorfallenöen Streitigkeiten die Entscheidung uon dem Ausspruch» zweyer Schiedsrichter abhängig gemacht ist, wovon den Einen die Gesellschaft, und den Andern der Ver. sicherte zu wählen hat. Wenn nun, was häufig de« Fall seyn durste, die beyden Schiedsrichter, wegen Verschiedenheit der Ansichten, zu keiner Entscheidung kommen, wo findet dann der streitende Versichert» sein Recht? Will er bey der ordentlichen GerichtShe. Horde Hnlfe suchen: so lauft er Gefahr, durch die« se u Schritt seine Ansvrnche zu verlieren; denn d^r Versicherte darf, zu Folge der Statuten eben dir« ftr Assecuranzqesellschaft, b'cy Verlust der GüI., tigkeit derPolizze < Nei-sicherungsschein ), u»r entschiedeneiRichtiqkeit dcsihm zukommenden Schaden« ersahes keinen Schritt gcgeu das gesellschaftliche Wer» mögen vernehmen !!! O«drucflbey Ianaz Alons Edlen «c,» Kl«inmayr.