Erscheint jeden Samstag und tostet: Mit der Post ganzjährig . . st. 5 — halbjährig . 2.5N Für Laibach ganzjährig . ' st-4.— halbjährig . 2.— Für die Zustellung in'« Haus find ganzjährig 50 kr., halbjährig 30 kr. zu entrichten. Einzeln« Nummer 10 tr. Zeitschrift für mterliilldischc Interessen. Inserttonsgebühren: Für die 3spaltigeZeile oder deren Raum bei lmaliger Oinschaltung 8 kr., 2 Mal 8 fr., 3 Mal 10 kr. Stempel Me« Mal 30 kr. Redaktion und Administration: Klofierfrauengasse Nr. t>7 (gegenüber dem Cafino). Zuschriften und Geldsendungen find zu richten an den Ligenthümer de« Blatte«. Manuskripte werden nicht zurückgesendet. Gigenthümer, Herausgeber und verantwortlicher Redakteur: I'StLi - (5^886111 . in . Jahrgang, Wieder ein Stückchen Gleichberechtigung. Bekanntlich wurde der Redakteur des Marburger „tjlo ­vsuski ttoZpoäar" Hr. Dr. Prelog in seinem unlängst ab­geführten Preßprocesse zu einer Strafe von 30 st. und 60 fl. Kautionsverfall verurtheilt und dies Urtheil vom l. t. Ober­landesgericht in Graz bestätiget. Bekannt ist ferner, daß dem Ansuchen des Angeklagten und seines Vertheidigers Hr. Dr. Srnec um slovenische Schlußverhandlung nicht Folge geleistet wurde. Nun wünschte Hr. Dr. Prelog wenigstens ein slove­nisches Urtheil; dies bekam er denn auch, zugleich aber einen Zahlungsauftrag, 2 fl. 10 lr. für die Uebersetzung des Urtheils in die slovenische Sprache (binnen 8 Tagen bei sonstiger Exekution) an das Bezirksgericht Marbur g zu entrichten! Das ist denn doch eine gar zu drastische Illustration zum §. 19 der Staatsgrundgesetze, welche nicht verfehlt hat, in der slavischen Presse das größte Aufsehen zu erregen. Wi r wollen hier nur einzelne Stellen aus einem längern Leitartikel der Prager „Uaroäui 1i»t^" citiren, der diese Angelegenheit in treffender Weise behandelt. Nach einer Einleitung sagen die „N . 1." : „Hören wir also den allerneuesten behördlichen Scandal. Unsere Brüder in Cisleithanien, die Slovenen haben auch ihre nationale Sprache; Gott gab sie ihnen, da er nicht wollte, daß sie eine fremde sprechen oder gar bellen würden. Ein Mann unter diesen Slovenen heißt Dr . M . Prelog und ist Redakteur des „8lo ­veu»Ki OnL^odai'." Wie denn die slavischen Redakteure in Oesterreich allgemein ein herrliches Leben führen, indem sie nur mit k. k. Staatsanwälten, l. k, Landesgerichtsprä­sidenten u. s. w. veitehren, vom l. k. Iustizminister ange­fangen bis zum letzten k. l. Thorhüter im Criminale, so ge­langte auch Hr. Dr. Prelog zu so hohen Bekanntschaften und das Ende vom Liede war — wie es schon bei slavischen Re­dakteuren im ganzen Veustischen orbig piotu» überall gleich ist — Hr. Prelog wurde verurtheilt. Da er aber als Slave wenigstens slavisch abgeurtheilt werden wollte, und da ihm so etwas zu Ohren kam, daß die Gleichberechtigung der Sprachen in Cisleithanien durch Staatsgrundgesetze bekräf­tiget sei, verlangte der liebe Hr. Prelog es möge ihm das Urtheil (Original) aus seinem Preßprozesse gemäß Z. 19 in flovenischer Sprache ausgefolgt werden. Gut! Sein Ver­langen wurde erfüllt. Aber mit dem slovenische« Urtheile bekam er auch einen Bogen Papier, auf dem schwarz auf weiß gedruckt und geschrieben stand: Z. 2690 Str. Zahlungs-Auftrag. An Herrn Dr . M . Prelo g hier, über nachbenannte, an das gefertigte Bezirksgericht binnen 8 Tagen bei sonstiger Exekution zu entrichtende Strllfgerichtslosten. zusam­ einzeln Empfangs­ Aus dem Strafurtheile des men l. l. Kreisgerichtes Cilli, vom bestätigung st-> kr. fl. i kr. 28/3. 1868. Geldstrafe Für die ^ Ueberseyung Strafprozeß­ , des obigen kosten . 10 Urtheiles in Strafvoll­die sloveni­zugskosten sche Sprache 10 K. l. Bezirksgericht Marburg am 30. Mai 1868. (Siegel.) (Unterschrift.) Feuilleton. Ein Gefiingniß in New-Iorl. Amerika ist und bleibt das Land raschen Fortschrittes. Alle Diejenigen, welche noch nie ihrer persönlichen Freiheit be­raubt gewesen sind, leben in dem Wahne, daß ein Gefängnis) ein abscheulicher Wohnort sein müsse; daß sowohl das Aeußere eines solchen einen abstoßenden und traurigen Anblick bieten müsse, als da« Innere über alle Beschreibung düster und schmutzig sei; daß die Nahrung kärglich zugemessen und schlecht zubereitet werde, und daß in Uebereinstimmung mit der heiligen Schrift der Weg des Sünders, der in's Gefängniß wandern muß, unerbittlich hart sei. Es scheint uns aber, daß diese An­sicht durchaus unrichtig sei, indem wir in einer New-Uorler illustrirten Zeitung vom 21. März letzthin bildliche Darstel­lungen aus dem dortigen Gefängnißleben finden, welche die altmodischen Ideen, die wir oben erwähnt haben, entschieden zurechtweisen und uns eines Besseren belehren. Das Ludlow-Street-Gefängniß in New-York, welches im Juni 1862 beendigt wurde, ist 90 Fuß lang, 90 Fuß breit und 60 Fuß hoch. Jede Seite hat zwei Reihen von je fünf Fenstern. Die oberen Fenster sind bei 30 Fuß hoch und ein Fremder, der unten vorbeigeht, könnte das Gebäude für ein Versammlungshaus von Quäkern oder eine altmodische Metho­distenkirche halten. Allein die formidablen Eisengitter lassen den Charakter des Gebäudes sogleich erkennen. Wenn mau von der Straße aus eintritt, so gelangt man durch eine kleine Halle in ein geräumiges Gemach, das durch ein drei Schuh hohes eisernes Geländer in ein Geschäftsbu­reau auf der einen Seite und in ein Empfangszimmer für Besucher auf der anderen Seite eingetheilt ist. Auf dem näm­lichen Boden befinden sich die Küche und das Wäschegemach und im Keller befindet sich eine tragbare Dampfmaschine, welche das ganze Gebäude mit Dampf zum Heizen, zum Ko­chen und zu anderen Zwecken versieht. Das Gefängniß enthält 87 Zellen von je 10 Fuß ins Laibach am 13. Juni 1868. Meine Herren und Brüder, etwas Aehnliches hat die Welt bisher noch nicht gesehen! Der Redakteur Hr. Prelog soll 2 st. 10 kr. zahlen für die flovenische Ueber­setzung eines gegen ihn deutsch gefällten gericht­lichen Urtheiles ! Das ist der allerneueste amtliche Skan­dal in Cisleithanien. Das ist Beustisch von z>1u» ultra. — Gut , Ih r Herren Musikanten! Ih r macht Eurem Kapell­meister Ehre. Das ist Euch gelungen! Der Slave wird also dafür, daß er bei einem k. k. Gerichte, im eigenen Lande, unter feiner eigenen Nation verlangt, daß ihm eine ämtliche Schrift in seiner Sprache zugestellt werde, zu einer Geld­buße verurtheilt? Dafür, daß er in Cisleithanien bei einer k. k. Behörde verlangt, daß er behandelt werde nach dem, selbst durch die gegenwärtigen von Deutschen votirten Staats­grunbgesetze bekräftigten Rechte, dafür wird der Slave zu einer Strafe verurtheilt? Bei Gott, das ist doch mehr als zu viel! Der Mensch reibt sich die Augen, um sich zu über­zeugen, ob er nicht etwa träume, wenn er diesen Zahlungs­auftrag des löbl. l. k. Gerichtes in Marburg liest." Ueber­gehend auf das Factum, daß Marburg und Cilli im floveni­schen Gebiete liegen und den 1,200.000 Slovenen nach den cisleithanischen Gesetzen die Gleichberechtigung gewährleistet ist, stellen „« . 1. " die Frage, was wohl das liberale Ministe­rium bei diesem Falle denken werde? Während einerseits die ganze Welt betäubt wird mit Lobgesängen und Fanfaren über das neue liberalste Ministerium unter der Sonne, und jene die nicht daran glauben wollen, von k. k, Staatsanwälten in Behandlung genommen werden, „kalligrafiren dort in einem abgelegenen Winkelchen, dort im stillen slovenischen Vater­lande, in den ruhigen Städten Cilli und Marburg t. k. Kreis­und k. l. Bezirksgerichte einen „Zahlungsauftrag" über 2 st. 10 kr. für die slovenische Uebersetzung ihrer Entscheidung." Weiter heißt es: „Und doch wetten wir unser« Kopf, daß für dieses Meisterstück bezüglich der Gleichberechtigung aller Sprachen in Cisleithanien sowohl das k. k. Kreisgericht in Cilli als das k. k. Bezirksgericht in Marburg ganz und gar mit heiler Haut davonkommen wird. Wer sollte ihnen auch dafür was anthun? Wenn die Sache recht gut geht, so wird Hr. Prelog nach vielen Recursen endlich von der Zahlung ent­bunden, weil er ein Slave ist, das slovenische Urtheil wird ihm geschenkt; damit wird aber alles beigelegt sein, das Ansehen der t. t. Beamten muß gewahrt werden, und sollen sie thun, was sie wollen, der amtliche Skandal wird »,ä »ota gelegt. Oder sollten vielleicht die löbl. k. k. Gerichte in Cilli und Marburg nicht wissen, wie weit sie auf der Bahn der cisleithanischen Verfassung gehen dürfen? Sollten diese löbl. k. k. Gerichte den Geist der gegenwärtigen Wiener-Aera der­art auffassen, daß sie sich eine solche schroffe That erlauben? — Wi r warten auf eine schnelle Beantwortung dieser Fragen, Unterdeß verzeichnen wir in die Geschichte def Slaven in Oesterreich und des österreichischen Verfassungslebens den neusten amtlichen Skandal, daß ein Slave einer k. k. Behörde für die Ausfolgung eines Erkenntnisses in fei­ner Muttersprache zahlen muß!" Aus der Debatte über die Finanzvorlagen. Die Verathung unserer Finanzfragen hatte am 3. Juni im Abgeordnetenhause begonnen und eine Reihe von Sitzungen in Anspruch genommen. Der Raum unseres Blattes gestattet es nicht, den Verhandlungen Schritt für Schritt zu folgen; wir müssen darauf verzichten, ein vollständiges Bild derselben zu liefern, und beschränken uns darauf, einzelne Momente un­fern Lesern vorzuführen. Geviert und 12 Fuß Höhe. Jede Zelle wird sehr reinlich ge­halten und ist frei von dem dumpfen Gerüche, der sonst in Gefängnissen vorherrscht. Dieses Resultat wird durch häufiges Fegen und öftere Ventilation erreicht. Es sind keine Oefen zum Heizen vorhanden, indem die Heizung durch Dampf ge­schieht. Jede Zelle hat zwei eiserne Bettstellen mit Federma­tratzen, komfortablen Hauptkissen und reichlichem Bettzeug. I n jeder Zelle befindet sich ein Tisch, ein Spiegel, Stühle und in vielen Fällen finden sich noch andere Gegenstände vor, die zum Komfort der Inhaber gehören und von denselben gelie­fert werden. Gewöhnlich sind — um sich gegenseitig Gesell­schaft zu leisten — zwei Personen in einer Zelle. Die Nahrung der Gefangenen des Ludlow-Street-Ge. fangnisses ist nicht weniger zuträglich und angenehm, als ihre Zimmer gesund und komfortabel sind. Der „offizielle Tisch" besteht den Gefängniß-Reglementen gemäß in Brot, Thee und Kaffee zum Frühstück, Fleisch zum Mittagsessen, ausgenommen an den Freitagen, an welchen Fische dessen Stelle vertreten. Auch Gemüse werden gestattet. Allein viele der Gefangenen, welche Verwandte, Freunde oder Geld haben, machen von dem Rechte Gebrauch, ihre Mahlzeiten aus ihren eigenen Küchen oder denjenigen ihrer Verwandten oder aus den benachbarten Restaurants zu beziehen. Ein unternehmender Gefangener hat im Gefängniß ein Komestiblesgeschäft gegründet, wo die Ge­fangenen sich viele Bedürfnisse und sogar Delikatessen verschaf­fen können. Eine andere „Eigentümlichkeit" dieses Gefäng­nisses, die einem Gebrauche der besten Kosthäuser sehr ähnlich sieht, ist, daß auch Mahlzeiten in den Zellen der Gefangenen appart servirt werden können. Auch ist es den Gefangenen möglich gemacht, sich in ver­schiedener Weise zu unterhalten. Sie dürfen sich mit Karten, Damenbrett, Domino und Billard belustigen und während des Tages ist das Lesezimmer des Gefängnisses den „Pensionären" beständig geöffnet. Das Villard erfreut sich aber des häusig­sten Zuspruches und ist in beständigem Gebrauche, -^ natür­lich gegen Bezahlung. Beinahe zu jeder Stunde des Tages kann man zahlreiche Gruppen elegant gekleideter Einbrecher, Vanknotenfälscher, Falschmünzer und anderer „Spekulanten" ^»Z 20. Die Rede des Berichterstatters der Majorität des Aus schusses (deren Anträge vom Hause abgelehnt wurden) hat nicht verfehlt, großes Aufsehen zu machen. Wi r theilen aus dieser Philippika des Herrn Sken e im folgenden das wich tigste mit. Rede des Berichterstatters Skene. „Die Finanzvorlagen sind nicht blos als solche wichtig, sie bilden auch den Schlußstein der staatsrechtlichen Scheidung, welche zwischen beiden Reichshälften vollzogen wurde. Die Aus tragung über die allgemeine Schuld war sicherlich das wichtigste Moment der Auseinandersetzung. Aber man hat sich gescheut, diese Frage gleichzeitig mit den anderen Fragen zu lösen. Die Delegation sowohl, wie das Ministerium haben Alles versucht, um eben einen Beschluß über diese wichtige Frage zu vertu« gen, und wir haben gesehen, daß das Ministerium Beust Becke seine Vorlage über die Theilung der Staatsschuld zurückgezo gen, um den Entwurf eines Vertrages mit Ungarn vorzulegen. Bei der Verhandlung dieses Gegenstandes wurde eine moti virte Tagesordnung beschlossen, welche ich hier in die Erinne­ rung der Herren zurückrufe. Es beweist dieß die Scheu, diese Frage sogleich zu erledigen, daß man glaubte, es sei nicht an der Zeit, der Bevölkerung neue Lasten aufzubürden. Jetzt wis fen wir, was man beabsichtigt, man will, daß wir einfach den Rest der von Ungarn nicht bezahlten Staatsschuld auf uns nehmen, und man rechnet so sehr auf die Gefügigkeit dieser Versammlung, daß Se. Excellenz der Herr Finanzminister so weit ging, uns darauf aufmerksam zu machen, daß die Ehr» lichkeit uns bestimmen müsse, seinen Anträgen beizustimmen. Ich hätte es für ehrlicher gehalten, wenn die Regierung gera dezu mit dem Antrage vor das Haus getreten wäre, daß wir den Nest der Staatsschuld auf uns nehmen sollten. Nachdem nun dieser gerade Weg nicht beliebt wurde, so muß ich bemerken, daß dermalen für die von uns vertretenen Länder keine Verpflichtung besteht, den Rest der Staatsschuld zu übernehmen. Um die Finanzvorlagen der Regierung und die Anträge des Budgetausschusses richtig zu beurtheilen, muß man vor Allem sich die Höhe des Desicits vor Augen halten. Die» ses Deficit ist bekanntlich nichts Anderes, als das ehemalige stetige Deficit der allgemeinen österreichischen Staatsschuld. Das einheitliche Reich besteht jetzt nicht mehr, und wir sollen nun die Erbschaft antreten für alle Sünden der Vergangenheit. Ich meine, daß in dieser Zumuthung etwas liegt, was eben über die Kräfte der Völker weit hinausgeht. Das stete Deficit ergibt sich, wenn man die außerordentlichen Einnahmen und Ausgaben abzieht von der Hauptsumme des Budgets und eben die Bilanz zwischen Soll und Haben zieht. Nach Abzug dessen ergibt sich das Deficit, welches Hurch die laufenden Einnahmen nicht gedeckt werden kann. Wenn man die außerordentlichen Einnahmen, die im Budget für 1868 mit 21 Millionen ein gestellt sind, zuschlägt zu dem jetzigen Deficit, so ergibt sich als Betrag des Abganges 72 Millionen, welche als außer» ordentliche Ausgaben in Betracht zu ziehen sind. Als außer ordentliche Ausgabe hat der Herr Finanzmiuister vas Extra Ordinarium des Kriegsbudgets mit 18 Millionen in Abzug gebracht und hat die Meinung ausgesprochen, jetzt sei das Kriegsbudget eine Wahrheit. Dieselben Worte hat der Herr Reichsfinanzminister in den Delegationen gebraucht: Es ist richtig, das Kriegsbudget ist jetzt ein wahres, aber es wird auch bleiben. Aber es tritt noch dazu, daß das Extra-Ordinarium auch eine Wahrheit werden wird. I n diesem Punkte irren sich die zwei Excellenzen Finanzminister. Wir haben im Jahre 1669 eben so ein Extra-Ordinarium, und zwar für supernumeräre Offiziere, für neue Gewehre und neue Bauten. Ma n macht eben nur einen Unterschied zwischen Ordinarium und Extra zuschauen sehen, wie ein edler „Geschäftsmann", der nur große Summen in Wertpapieren annexirt, mit einen, Banktassier spielt, der feine Kasse bestohlen hat. Die Gefangenen werden um 6 Uhr Abends in ihre Zellen eingeschlossen und Morgens um halb acht wieder aus denselben entlassen, um das Schmausen, Spielen und andere Vergnü gungen des Tages wieder zu beginne». Die meisten der Gefangenen, welche in diesem Gesang nisse aufgehoben werden, sind solche, die vom Sheriff von New-Iork-County unter Anklage beabsichtigter oder wirtlich ausgeführter Betrügereien an ihren Gläubigern verhaftet wor den sind, und das Gefängniß ist das eigentliche Vezirlsgefäng niß der Grafschaft New-York. Wi r haben absichtlich die ganze Beschreibung der genann ten humanen Anstalt hier wieder gegeben, und müssen noch einmal unsere am Eingang ausgesprochenen Worte wiederholen: Amerika ist und bleibt das Land raschen Fortschritts. Denn eö muß als entschiedener Fortschritt bezeichnet werden, daß Ge fangene, die noch ihres Urtheils harren, von denen es also noch gänzlich ungewiß ist, ob sie der ihnen zur Last gelegten Verbrechen schuldig sind oder nicht, mit aller Milde und Hu manität behandelt werden, und daß sie nicht schon in mise­rablen, stinkenden, ungesunden Zellen, durch schlechte Nahrung und nothgedrungene Langeweile oder Entziehung allen Kom forts und aller Unterhaltung empfindlich gestraft werden, noch ehe sie strafwürdig befunden worden sind. Der Amerikaner bleibt hier seinem Grundsatze getreu, Jeden als Gentleman (respektive Ehrenmann) zu betrachten und zu behandeln, bis er des Gegentheils überwiesen worden ist. Bei uns aber scheint es oft, als ob Jeder als Spitzbube betrachtet und behandelt werden müsse, bis es sich herausgestellt hat, daß er keiner ist, und dann hat er gewöhnlich noch Spott und Schaden zu tragen. Ohne sich gerade zur Beistellung von Billards in den Gefängnissen zu versteigen, lassen sich doch anderwärts noch viele Verbesserungen einführen, die nicht mehr als billig sind. Strafe vor der Schuldigerklärung ist einerseits lächerlich, an dererseits aber brutal und barbarisch. „N . F. I. " Ordinarium, um letzteres als Dessert bieten zu können. Das Extra-Ordinarium pro 1869 wird 6 Millionen betragen, dazu 3 Millionen Ausfall bei der Salzsteuer. Wir werden daher 9 Millionen unbedeckt haben, dazu den unbedeckten Theil des übrigen Budgets, so wird das Deficit pro 1869 minde­stens 60 Millionen betragen. Extraordinäre Einnahmen er­warte ich für meine Person nicht. Se. Excellenz vergaß bei seinen Berechnungen für eine dreijährige Dauer ganz auf das Extra-Ordinarium, er nahm das Deficit nur mit 52 Millionen an, und verminderte diese Summe noch um zwei Millionen, welche durch Ersparungen gedeckt werden sollten. Nun wird man aber, wenn man unsere Lage ins Auge faßt, zugeben müssen, daß Ersparungen sehr unwahrscheinlich sind, daß viel­mehr das Deficit in Zukunft eher höher als niedriger sein werde. Wenn noch eine schlechte Ernte hinzutritt, so wird die Lage noch bedenklicher. Auch die Durchführung der neuen Hee­resorganislltion wird sehr viel Geld losten, man kann also das Deficit für 1669 jedenfalls mit 60 Millionen annehmen, und auch für die künftigen Jahre eher 60 als 50 Millionen rechnen. Ter Finanzplan der Regierung geht nun dahin, die Rückzahlung der Staatsschuld einzustellen, die Couponsteuer um 10 Percent zu erhöhen, neue Schulden im Betrage von 1? Millionen zu machen, eine bewegliche Schuld von 20 Millionen aufzunehmen, die aus dem Verkaufe der Staatsgüter zu decken wäre, und endlich eine außerordentliche Maßregel, die Ver­mögenssteuer, einzuführen. Ich glaube, daß, wenn die Vermögenssteuer entfallt, gar kein Grund für eine dreijährige Bewilligung vorliege. Wozu sich des Bewilligungsrechtes begeben? Ma n weiß ja nicht, wie sich die Dinge gestalten weiden. Die Ideen des Finanzministers fanden im Subkomit6 des Budgetausschusses keine günstige Aufnahme. Ma n fand, daß durch sie das Deficit nicht gedeckt, der Staatshaushalt nicht geordnet fein würde. Wenn man die Ziffern prüft, so wird man sehen, daß die Besserung durch jene Vorschlage nur 10 Millionen Ersparnis; bei der Staatsschuld betragen würde. Was die von ihm als bleibend angeführten Ersparnisse betrifft, so ist keine Wahrscheinlichkeit dafür da, daß erspart werde. Soll aber Alles so bleiben wie es ist, hohe Biersteuer, Bestand des Lotto, keine Verbesserung der Schule, der Kommunikationen? Wir müssen endlich produktive Anlagen machen. Es scheint, die Regierung will nur Zeit gewinnen, während es Zeit ist, endgiltige Verhältnisse zu schaffen. Das Subkomitä wählte daher einen Mittelweg, es schlug die Ablehnung der Vermögenssteuer, einen Abzug von 20 Percent am Coupon und die Sistirung der Rückzahlung vor. Wenn man in sol­cher finanziellen Bedrängniß sich befindet, wie dieß leider jetzt bei uns der Fall ist, so muß man eben eine endgiltige Rege­lung der Verhältnisse herbeiführen, und das ist sowohl für die Staatsgläubiger als für die Steuerträger das Beste. Es ist aber auch in einem solchen Falle der Billigkeit entsprechend, wenn man die Interessen nicht einseitig verletzt. Wenn man falsche Maßregeln in einer solchen Lage beschließt, so ist der Erfolg sicher sehr nachtheilig für den Staat und die Einzelnen. Nachdem die Entwürfe der Regierung nicht ganz entspre­chend schienen, meinte man, es sei das Beste, die ganze An­gelegenheit zu vertagen und vorderhand dafür Sorge zu tragen, daß den Bedürfnissen des laufenden Jahres Genüge geschehe. Es kam ferner die vorgerückte Zeit, die große Schwierigkeit, die daraus für die Regierung erwachsen mußte, neue Steuern durchzuführen 5 es kam endlich noch die Regelung der Steuern in Betracht. Es ist uns allen bekannt, daß das Prinzip der Steuerregulirung ein schlechtes ist und daß man den Steuer­trägern nicht mehr aufbürden dürfe, als sie zu tragen im Stande wären. Endlich kommt noch die Frage der zukünftigen Währung hinzu, welche auf die Entscheidung über diese Frage einwirken mußte. So entstanden die Vorschläge des Ausschusses. Dieselben unterscheiden sich im Wesentlichen von den Anträgen der Regierung dadurch, daß bei der Annahme eines Desicits von 60 Millionen sich nach den Regierungsvorschlägen ein Rest von 41 Millionen ergibt, der durch Steuern einzubringen wäre, während nach den Anträgen des Finanzausschusses noch ein Netrag von 30 Millionen zu decken wäre. Was nun die formalen Unterschiede betrifft, erlaube ich mir, aufmerksam zu machen, daß der Ausschuß eine Reduktion auf 4 Percent, die Ablehnung der Vermögenssteuer, die Erhöhung der schweben­den Schuld und der Couponsteuer beantragt. So weit die An­trage des Ausschusses. Ich möchte dem noch einige Worte beifügen. So wie die Anträge der Kommission bekannt wurden, sahen sich alle Mit ­glieder des Ausschusses den heftigsten Angriffen preisgegeben. Ich muß sagen, ähnliche Angriffe habe ich im Parlamentarischen Leben noch nicht gesehen. Man schritt zu Verleumdungen, zu Entstellungen, ja geradezu zu Lügen. Ich muß gestehen, daß ich mich persönlich um solche Angriffe nicht kümmere; die Er­fahrung hat gelehrt, daß, wenn diese Leute mich angreifen, das Publikum meine Partei ergreift, und so geht die Sache dahin, daß diese Herren, und zwar gratis für mich Reklame machen. Eine Bemerkung kann ich nicht unterdrücken. Es ist — ich fürchte es zu sagen, aber ich glaube, es ist besser, man bespricht es offen — die Regierung ist nicht ganz glücklich von ihrer Preßleitung bedient. Mi r scheint es doch wirklich takt­los, wenn man in die Welt hinausschreien läßt, daß eine aus verschiedenen Fraktionen des Hauses bestehende Zusammentre­tung den Zweck hat, die Regierung von ihren Sitzen zu ver­drängen, nachdem Niemand etwas Anderes im Sinne hat, als eben die Regierung auf jede Weise zu unterstützen, und Jeder sich bemüht hat, nachdem er die Vorlage nicht entsprechend gefunden hat, die Zurückziehung der Vorlage zu ermöglichen. Noch taktloser fand ich, daß man den Gegnern der Regierung ein Schlagwort entgegenhielt, das besser verschwiegen geblieben wäre, das Wort Bankerott. Bankerott macht man, wenn man feine Verpflichtungen nicht erfüllt, nicht aber, wenn man sagt: Wir anerkennen das, was wir zu zahlen haben, was auf uns kommt. Aber wenn man sagt: Ich übernehme eine Verpflich­tung, aber ich zahle nicht, unter irgend einem Vorwande, dann ist man näher daran, das zu thun, was man den Gegnern vorwirft. Ich habe das sehr bedauert. Die einzige Stütze der parlamentarischen Regierung ist da« Parlament, wir haben es an dem Ministerium Schmerling gesehen, was geschieht, wenn zwischen beiden Zwietracht entsteht. Der Finanzausschuß war bemüht, eine Vermittlung an­zubahnen; man war bis zum letzten Momente nur damit be­schäftigt, wie kann man es machen, daß die Regierung zufrie­dengestellt und gestützt werde. Allein die parlamentarische Nach­giebigkeit kann nicht so weit gehen, daß man die Interessen der Völker, die man vertritt, aufgebe. Wir haben, so viel ich weiß, bei jeder Veranlassung genug Beweise unserer Nachgie­bigkeit gegeben. Aber nachdem wir schon so viel gethan haben, ist es endlich Zeit, an unsere Interessen zu denken, und das kann keine Parlamentarische Regirrung verlan­gen, daß man so weit gehe, die Völler fürirgend ! eine parlamentarische Regierung aufzuopfern. Und, das ist meine Ueberzeugung, das wird geschehen, wenn Sie da« Land so überbürden, daß man die Lasten nicht mehr tragen kann; und das ist etwas, was Niemand hier im Hause wünschen kann." Rede des Abgeordneten Dr. Toman. (125. Sitzung. Dr. Toman spricht gegen die Resolutio­nen der Ausschuß-Minorität, betreffend die Aufforderung an die Regierung zur Vorlage von Gesetzen wegen Deckung des Deficit«.) „Ich habe mich zu dieser Resolution als Redner eintra­ gen lassen, um im Allgemeinen meine Ansicht dahin auszu­ sprechen, daß es mir nicht geboten, nicht opportun und nicht zweckmäßig erscheint, daß von Seite des Parlamentes irgend welche positive Anträge gestellt werden, in welcher Art und Weise der Rest des Deficites zu bedecken ist. Ich habe diese meine Anschauung auch schon im Ausschusse vertreten, und es beruht dieselbe vorzüglich auf dem Grunde, daß ich das nicht für möglich halte, daß das Abgeordnetenhaus einen Ueberblick über die ganze Steuerkraft gewinne, daß es nicht möglich ist, sich die fammtlichen Steuerfaktoren vor Augen zu halten und eine Revision derselben vorzunehmen, nach welcher Richtung, in welcher Weise die Steuerkräfte des Landes heranzuziehen sind. Daher muß man sich hüten, durch eine voreilige Resolu­ tion feinere Beschlüsse unmöglich zu machen, und aus diesem Grunde muß ich mich zu der Ansicht bekennen, welche der hoch­ verehrte Herr Vorredner ausgesprochen hat. Speciell aber muß ich mich in merito gegen den Antrag 1 a), d), das ist gegen die Erhöhung der Grundsteuer mit einem Einzwölftel-Zuschlage und gegen den Einviertel-Zuschlag zur Hausklassensteuer aussprechen. Gegen diesen Resolutionsantrag bemerke ich im Allgemei­ nen, daß eine Grundsteuererhöhung in Oesterreich, wenn man alle Königreiche und Länder einzeln ins Auge faßt, die Folge haben kann, daß in einzelnen Ländern ein bestehendes altes Unrecht zu einem größeren Unrechte, zu einem zweiten Unrechte gestaltet wird, weil die Grundsteuerverhaltnisse in den einzelnen Königreichen und Ländern bisher nicht auf gleicher Grundlage geordnet sind. I n dieser Richtung muß ich eine alte Klage, welche in diesem Saale schon in früheren Jahren von einem anderen Herrn Abgeordneten erhoben worden und die auf den Land­ tagen des Landes, welches ich zu vertreten die Ehre habe, eine ständige ist, und alle Jahre kräftiger erschallt, dem hohen Hause heute wieder vortragen, und bitte Sie, meine Herren, den Vertreter eines zwar kleinen und armen, aber sehr treuen und nicht unbedeutenden Landes entsprechend anhören zu wollen, und ich bitte auch den Herrn Präsidenten, daß er mir gestatte, die bezüglichen Daten, welche sehr viele Ziffern enthalten, aus den betreffenden Akten vorzulesen. Ich habe gesagt, daß einzelne Länder den anderen gegen­ über bezüglich der Grundsteuer sehr nachtheilig gestellt sind, und ein solches Land ist vor Allem Kram. Diese Ungleichartigkeit der Besteuerung kommt daher, weil bei der Stabilisirung des Katasters die bezüglichen Instruk­ tionen nicht beobachtet worden sind, deren eine die war, daß, solange nicht die Ergebnisse der Erhebungen und Schätzungen der einzelnen Länder untereinander parificirt sind, in dem Lande, rücksichtlich dessen die Parification nicht geschehen ist, die alte Steuerquote, welche vor Einführung des stabilen Katasters zu zahlen war, verbleibe. I m Lande Krain ist diese Parification nicht geschehen, und trotzdem wurde demselben das Ordinarium der Grundsteuer mit 146.816 fl. 22'/^ kr. höher auferlegt, als das frühere Ordinarium war, so daß zu dem früheren Or­ dinarium von 535.731 fl. 11 ^ kr. noch ein Mehr an Ordi­ narium von 146.816 fl. 22'/, kr. hinzutrat. Wenn Sie nun bedenken, daß diese Summe seit dem Jahre 1843 gezahlt wird, ohne daß die Norm der Instruktion erfüllt worden wäre, daher dieses Land bisher mindestens 3 Millionen Gulden Grund­ steuer zu viel entrichtet hat, so werden Sie zugeben müssen, daß die Hauptaufgabe und der Häuptzweck des stabilen Kata­ sters nicht erfüllt, sondern sogar verletzt worden ist; denn die­ ser Zweck ging dahin, eine gleichmäßige Besteuerung der In ­ dividuen, der Bezirke und Lander nach der Parification her­ beizuführen, was bezüglich dieses Landes aber bisher nicht ge­ schehen ist. Diese Hebelsteuerung kommt daher, weil sowohl die re­lative, als auch die absolute Schätzung, welche in diesem Lande vorgenommen wurde, unverhaltnißmäßig hoch war. Was die absolute Schätzung betrifft, so war nach Z. 192 der Instruktion dafür vorgesehen, daß zur Erhebung des Ka» tastralreinertrages in den einzelnen Ländern die Verpachtungen, die gerichtlichen Schätzungen und die Verkäufe zur Grundlage genommen werden sollen. Ich könnte nun eine ganze Reihe von solchen Erhebungen des Reinertrages auf Grundlage der Verpachtungen vorführen, was ich eben unterlasse, da es zu weit führen würde, und wir würden zu dem Ergebnisse kom­men, daß im Lande Krain der festgestellte Katastralreinertrag gegenüber Verpachtungsergebnissen nicht nach 16 Percent oder 17 Percent bemessen ist, sondern 41 bis 82 Percent Ordina­rium ergibt. Ich erlaube mir in dieser Beziehung nur anzuführen, daß es erhoben ist, daß von der Pachtrente die Steuer in West­galizien 6'/^ Percent, in Niederösterreich 20'/« Percent, in Ostgalizien 41 Percent, in Böhmen 65 Percent und in Krain 68 Percent beträgt, woraus sich wieder die außerordentlich große Höhe dieses Reinertrages nach Maßgabe der Verpach­tung mit Rücksicht auf die einzelnen Länder ergibt. Wenn man nun die gerichtlichen Schätzungen ins Auge faßt und au« einer Reihe derselben den Durchschnitt berechnet, so ergibt sich, daß nach dem Reinertrage, wie er für das Land Krain gegenüber den gerichtlichen Schätzungen im Lande auf­gestellt ist, das Land 28 Percent Ordinarium und nicht 17 Percent, und nicht 16 Percent an Grundsteuer bezahlt. Aber auch, wenn man die Verläufe ins Auge faßt, und zwar eine ganze Reihe derselben und nicht »cl libitum einige herausnimmt, so ergibt sich gegenüber dem Vertaufswerthe ein Ordinarium von 34 bis 60 Percent, ja es kommt vor, daß Realitäten um die Summe vertauft weiden, als sie Grund­steuer bezahlen. Das ist das Ergebniß der Unrichtigkeit der Grundsteuer und der Ueberbürdung aus der absoluten Schätzung und Ueberschätzung. Aber auch die relative Schätzung ist eine derartige gewe­sen, daß diesem Lande eine Ueberlastuug durch die Grundsteuer aufgewälzt werden mußte. Ich erlaube mir nur die Länder Krain, Steiermark und Kärnten, welche so ziemlich ein ähnli­ches Territorium haben, mit dem Unterschiede, daß das Land Krain gewiß das sterilste, das steinreichste und unfruchtbarste ist, aneinander zu reihen. Aus der Vergleichung dieser drei Länder wird sich erge­ben, wie sehr dieses Land relativ übersteuert ist, ohne daß ich noch die Parification dieses Landes zu den anderen Ländern Oesterreich« anzuführen brauche. Krain hat vor dem stabilen Kataster 535.731 fl. 11 ^ lr. Grundsteuer gezahlt. Es zahlt seitdem 146.816 fl. 22'/« tr. mehr. Kärnten zahlt seit dem stabilen Kataster 152.150 fl. weniger, also im Verhältnisse zum Lande Krain 300.000 fl. weniger, und Krain im Ver Hältnisse zu Kärnten jährlich 300.000 st. mehr als es früher gezahlt hat. Ebenso ist im stabilen Kataster dem Lande Steier­mark eine Summe von 131.550 fl. abgeschrieben worden, so daß auch diesem Lande gegenüber in der allgemeinen Grund ziffer das Land Krain eine Ueberbürdung in der Grundsteuer ausweisen kann. Es sei mir nun gestattet, das Verhaltniß zwischen Krain und Kärnten rücksichtlich des Produktiven Bodens, der Annahme der Rente und der Annahme der Steuer anzugeben. Das Land Krain hat an produktivem Boden 1,654.866 Joch, 120 Qua dratklafter, der Reinertrag ist angenommen mit 3,638.130 fl. Die Steuerquote ist angesetzt auf 682.54? fl. Es kommt nun auf ein Joch ein Reinertrag von 2 st. 19'4 lr. und die Steuer ist 24 ^ kr. vom Joche. Kärnten hat einen produktiven Boden von 1,594.996 Joch, 43? Quadratklafter, also beinahe ein gleiches Territo­rium als Krain. Der Reinertrag ist angenommen mit 2,530.441 Gulden, die Steuerquote mit 449,996 fl., ein Joch mit dem Reinertrage von 1 fl. 35 lr. und die Steuer mit 17 lr. ge­genüber der Steuer in Krain mit 24» 4 tr., also nur »»der Steuer wie in Krain vom Joche; und doch muß jeder, der Kärnten und Krain kennt, sagen, daß Kärnten viel fruchtbarer und auch viel rationeller bewirtschaftet ist, weil die Grund vertheilung nicht im Lande so viele kleine Wirtschaften her vorgebracht hat als in Krain. Ich erlaube mir auch die Parification Krains gegenüber Steiermark anzuführen, und zwar nach der früheren politischen Eintheilung nach Kreisen. Der Neustädter Kreis (jetzt Nudolfs­werth) in Krain hat eine Fläche von 704.754 Joch mit einem Reinerträge von 1,842.090 fl.; ein Joch, bewirthet mit einem Reinertrage von 2 fl. 36 kr., zahlt eine Steuer von 2? ^ kr. per Joch. Der angrenzende Cillier Kreis in Steiermark hat 631.242 Joch mit einem Reineitrage von 1,396.546 fl., mit einem Ertrage von 2 fl. 10 kr. per Joch und zahlt eine Steuer von 23 lr. davon, gegenüber jener in Krain von 27 ^ kr. Es fei mir gestattet, noch näher in die Sache einzugehen. Ich werde mir erlauben, Bezirke von ganz gleicher Kultur und gleicher Beschaffenheit in Krain und Steiermark anzuführen. Der Bezirk Gurkfeld hat 38.513 Joch, einen Reinertrag per 151.757 fl., eine Steuerquote von 32.322 fl., also per Joch Reinertrag 4 fl. 42 lr. und eine Steuer von 50'/^ lr. Der Bezirk Lichtenwald in Steiermark hat 15.723 Joch, 31.194 fl. Reinertrag, 5.54? fl. Steuerquote, sonach kommt auf ein Joch 1 fl. 58'/i kr. Reinertrag und 21 kr. Steuer gegenüber der Steuer im Bezirke Gurkfeld von gleicher oder schlechterer Ve schaffenheit von 50'/ , kr. Ich will nur noch einige Nachbargemeinden der Lander Steiermark und Krain nach den Hauptkulturgattungen: Necken,, Wiesen, Weinbergen und Hutweiden anführen. So ist in Krain in der Gemeinde St. Ruprecht, Bezirl Neudegg, ein Joch Acker mit einem Reinerträge von 19 fl. 15 4r. angenommen; in St. Leonhard, Bezirk Pragwald in Steiermark, ein Joch mit 6 st. 25 lr. I n Krain in der Gemeinde Arch, Bezirk Gltrlfeld, ein Joch Wiesen mit 15 st. 40 lr. Reinertrag, in Steiermark die Gemeinde Artitsch, Bezirk Naan, mit 5 fl. 50 tr., also mit '/g von dem in Krain angenommenen; in Krain in der Ge° meinde Navno, Bezirk Gurtfeld, ein Joch Weingarten mit ei nem Reinertrage von 32 fl. 40 lr.; in Steiermark in der Gemeinde Kapellen, Bezirk Raan, ein Joch mit 9 fl, 55 kr. Wer die steierischen und die krainischen Weine kennt, wird wissen, daß im Handel und Verkehr diese Weine im umge kehrten Preisverhältnisse stehen, als die von den bezüglichen Weingarten geforderte Grundsteuer. I n Krain, Gemeinde Groß-Dolina, Bezirk Landstraß, ist ein Joch Hutweide angenommen mit dem Ertrage von 4 st. 15 tr., und in Steiermark, Gemeinde Groß'Sremnitz, Bezirk Neichenberg, 1 Joch mit 1 fl. 5 kr., also mit einem Viertel des Reinertrages, wie in Krain. Wenn man nun von diesem angenommenen Reinertrage die Steuer berechnet, so ergibt sich, daß ein Acker aus 4 Joch erster Klasse in Krain, Bezirl Neudegg, Gemeinde St. Ruprecht, nach dem Kataster einen Reinertrag von 77 fl. haben muß und eine SteuerquotH von 13 st. 41 lr. bezahlt. I n Steiermark aber, Bezirk Pragwald, Gemeinde St. Leonhard, hat ein gleicher Acker von 4 Joch ^l . Klasse einen Reinertrag von 25 fl. 40 kr. und zahlt i,ur eine Steuer von 4 st. 33 lr. gegenüber der Steuer in Krain niit 13 fl. 4 lr. Dieselbe Berechnung habe ich bezüglich der Wiesen, der Weingärten, der Hutwciden zu Händen. (Andauernde große Unruhe links; Präsident läutet.) Aber ich sehe, daß das hohe Haus den für unser Land sehr wichtigen und selbes leider sehr belastenden Ziffern nicht jene Aufmerksamkeit schenkt, die ich hier gerne in Anspruch genommen hätte, weil eben das Re sultat herauskommt, daß wir nicht mehr im Stande sind, ir gend eine Erhöhung der Grundsteuer zu ertragen. Es ist wahr, eö sind leine Abänderungen rücksichtlich der Grundsteuer geschehen; so ist ein Theil für Unterlrain einmal abgeschrieben worden mit 40.000 st., und es sind ferner an dere Parisicationen geschehen in einer Art, die vielleicht dem Nachbarlande Steiermark nicht lieb und uns nicht nützlich wa ren, da in Steiermark einige Steuerverhältnisse eine Erhöhung erfuhren. Auch ist später, im Jahre 1865, eine Allerhöchste Eni schlicßung erfolgt, nach welcher dem Lande Krain eine Erleich temng in der Grundsteuer zu Theil werden sollte und auch wirklich zu Theil ward. Diese Allerhöchste Entschließung war aber nur die natürliche Folge davon, daß alljährlich ein sehr bedeutender Rückstand an Steuern nicht hereingebracht werden konnte, so daß diese Allerhöchste Entschließung, wie sie auch noch heute von den Finanzbehörden ausgeübt wird, jene Wir kung hatte, daß das ohnehin nicht mehr Einbringliche gewisser maßen in Abschreibung gebracht wird. Nun, meine Herren, wenn ein Land zwanzig und noch mehr Jahre eine solche Ueberlastuug trägt, dann wundern Sie sich nicht, daß dieses Land verarmt, denn es muß Physisch und auch geistig verarmen, weil wir leine Mittel im Volke und im Lande haben, um in jenem Maße Schulen zu errichten und Lehranstalten zu gründen, wie dieß in anderen Ländern der Fall ist. Ich verwahre mich aber feierlichst gegen eine Bemerkung, die unlängst gemacht wurde, daß nämlich in jenen Ländern, wo die Steuer nicht mehr gezahlt werden könne, nicht die ge» hörige Kultur und der gehörige Fleiß vorhanden sei. Meine Herren^! Ein so fleißiges Volk, wie das Volk in Krain, ist in Oesterreich kaum zu finden. Allein trotz alles Fleißes kann dieses Voll aus dem Bo­den nicht das gewünschte Resultat der Existenz erreichen, ja nicht einmal so viel, um die Grundsteuer ordentlich zu bezah» len. Der Landmann in Krain zahlt die Steuern nicht ungernc, so daß ein Statthalter unlängst nach Wien berichten tonnte: Der Landmann im Lande Krain verkauft lieber sein letztes Röckel, als daß er die Steuer schuldig bleibt. Es ist ihm dieß eine Ehrensache, weil ihm ein gewisser Stolz innnewohnt. Und auch heute wohnt ihm dieser Stolz noch inne, aber bezahlen kann er die Steuer nicht mehr, und weil er es nicht kann, wird ihm sein ?uuäu» iu3trn«w8, das Vieh aus dem Stalle, es wird ihm sein Wagen aus der Rüstkammer ver­kauft und der Acker, der früher noch bebaut werden konnte, liegt nun auch brach. So geht das Kapital der Steuer zu Grunde. (Bravo! Bravo! rechts.) Die Verarmung ist eine derartige, daß in den vergan­genen drei bis vier Jahren, wie dem hohen Hause aus den öffentlichen Blättern und wie der hohen Regierung bekannt sein wird, wie es ferner an höchster Stelle bekannt ist, in Inner» und Unterkrain eine Hungersnoth wüthete, während im ganzen Reiche nirgends von einem ähnlichen Ereignisse oder auch nur von einem großen Bedürfnisse die Rede war, und auch in Krain keine besonders nachlheiligen speciellen Elemen­tarereignisse diese Noth verursacht haben. Die Auswanderung aus Oberkrain ist wohl nur eine Folge der Unmöglichkeit, sich vom Ertrage der Scholle heimat­licher Erde, das ist, von dem Hteste der Steuer, welche ge­zahlt werden muß, zu ernähren, und der Grund, daß die Oberkrainer, die ihr Gebirge, ihre schöne Heimat lieben, aus­wandern, muß offenbar im Mangel der Existenzmittel, im Mangel der Möglichkeit, das Leben sich in der Heimat zu fristen, liegen. Dieses Alles ist nun vorgekommen, wir können daher eine Erhöhung der Grundsteuer, sei es auch nur die Wiederaufer­legung irgend eines Zuschlages, der uns auf kurze Zeit ab­genommen wurde, und welche Entlastung ohnehin viel zu ge­ring war, unmöglich auf uns nehmen und dafür votiren. Wi r würden wirklich eine Unwahrheit sagen, und sollten wir es aus was immer für einem Grunde thun, wenn wir das Gegentheil behaupteten. Diese Klagen sind in meinem Vaterlande seit 24 Jahren auf der Tagesordnung. Vernehmen Sie, meine Herren, was die Stände in Krain im Jahre 1844 vor den Stufen des Allerhöchsten Thrones für eine Schrift niedergelegt haben, und lassen Sie mich sagen, daß ein hochverdienter Mann, der seit jener Zeit fortwährend die Grundsteuerfrage im Lande Krain verfolgt, das ist der Herr Graf Anton Auersperg, als Landstand von Krain es war, welcher sie verfaßte und seit jener Zeit im Landtage stets voranging und wirkte, um endlich die ungerechte Grundsteuer in Abschreibung zu bringen. Damals sagten die Stände: „Die treugehorsamsten Stände des Herzogthums Krain haben auf dem letzten Landtage am 11. September vorigen Jahres" — das ist 1643 — „bei Vernehmung des Allerhöchsten Grundsteuerpostulates, welches in Folge der Umlage des stabilen Katasters die bisherige Steuerquote der Provinz von 553.731 fi. Il'/z tr. auf 682.647 fl. 34 kr. erhöhte, mithin um 146.816 fl. 22 ^ kr. steigerte, zu ihrem tiefsten Schmerze zum ersten Male jene Bereitwilligkeit in Annahme des Allerhöchsten Postulates, welche ihren bisherigen Landtag charakterisirte, nicht an den Tag le­gen können, und sich in ihrem Gewissen aufgefordert gefühlt, vor den Augen Sr . kaiserlichen Majestät und des ganzen Landes, dessen Steuerinteressen zu vertreten sie gesetzlich beru­fen sind, sich bezüglich ihrer Mitwirkung und Zuziehung zu einem Besteuerungssysteme ausdrücklich zu verwahren, welches, auf unhaltbarer und unsicherer Basis beruhend, in seiner Aus­führung den gänzlichen Ruin der Contribuenten unausbleiblich nach sich ziehen muß." Das haben die Stände des Landes Krain vor 24 Jahren im Landtage offen gesagt; eine wahrheitsvolle, eine entschie­ dene Sprache, die ihre volle Begründung hatte. Wenn ich nun jetzt noch nur ein Beispiel bezüglich der Hausllassensteuer aus meinem Vaterlande anführe, so würden Sie ersehen, daß wir ebensowenig im Stande sind, die Haus­ llassensteuer einer Erhöhung unterziehen zu lassen, als die Grundsteuer. < Ich werde ein Haus aus dem Bezirke Nadmannsdorf, aus meinem Geburtsorte Steinbüchel, und zwar Haus Nr. 41 anführen. Die Hausklassensteuer beträgt 6 fl. 31 kr., 7«, Zu­ schlag 2 fi. 10 kr., 2/4 Kriegszuschlag 4 fl. 62 kr., die Um­ lage 4'/ , kr., zusammen 17 fi. 6 tr. bei einem angenommenen Reinertrage von 36 fl. 40 kr., also zahlt dieses Haus, abge­ sehen von der Hauszinssteuer, die Hälfte des Ertrages, also 50 Percent blos an Hausllassensteuer. Ich enthalte mich, weitere Beweise zu führen, obwohl ich derselben noch eine Menge hätte, aus Rücksicht für das hohe Haus, welches ich nicht länger mit diesen Ziffern aufhalten will. Aber, meine Herren, wie ich diefe Darlegungen für eine ernste Pflicht gehalten habe und wie ich mich für einen un­ würdigen Sohn meines Vaterlandes ansehen würde, ja für einen Menschen, der die Regierung und das Parlament täuscht, wenn ich diese Verhältnisse nicht dargestellt hätte, so bitte ich auch, daß Sie auf diese Verhältnisse Rücksicht haben, daß Sie heute nicht Anträge, zum mindesten nicht für alle Länder an­ nehmen, welche geeignet sind, ein Land mit der Steuer zu ruiniren. Wenn die Stände schon vor so vielen Jahren in einem gleichen Sinne sich gegen die Ausführung eines solchen Steuer­systems, wie da« in Rede stehende ist, aussprachen, so erwarte man von uns, den Volksvertretern, nicht, daß wir nicht eine gleiche Stimme führen werden. Daraus kann man auch die Erklärung finden, warum wir für eine Besteuerung des Eon» ponbesitzerS in der höheren Summe gestimmt haben; wir wissen ja, daß, wenn nicht auf anderen Wegen die fehlende Desicit­bedeckung aufgebracht wird, voraussichtlich die Steuern erhöht werden, welche in einzelnen Ländern ohnehin bereits eine Höhe erreicht hat, welche unmöglich mit der Kultur des Landes und ver Existenz der Bevölkerung vereinbarlich ist." (Bravo! rechts.) Gesetz vom 25. Mm 1868, wodurch die Vorschriften des zweiten HauptstückeZ des allge­ meinen bürgerlichen Gesetzbuches über das Ehe recht für Katholiken wieder hergestellt, die Gerichtsbarkeit in Ehesachen der Katholiken den weltlichen Gerichtsbehörden überwiesen und Bestimmungen über die bedingte Zulässigteit der Eheschließung vor weltlichen Behörden erlassen werden; wirksam für die im Reichörathe vertretenen Königreiche und Länder. Mi t Zustimmung der beiden Häuser des Reichsrathes finde Ich das folgende Gesetz ^u «lassen, wodurch die Vor­ schriften des zweiten Hauptstückes des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches über das Eherecht für Katholiken wieder herge­stellt, die Gerichtsbarkeit in Ehesachen den weltlichen Gerichts­behörden überwiesen und Bestimmungen über die bedingte Zu ­lässigleit der Eheschließung vor weltlichen Behörden eingeführt werden. Artikel I. Das unter Berufung auf das Patent vom 5. November 1855, R. G. Bl. Nr. 195, erlassene und mit 1. Jänner 1857 zur Wirksamkeit gelangte kais. Patent vom 8. Oktober 1856, R. G. Bl. Nr. 185, mit dem diesem Patente als erster Anhang beigegebenen Gesetze über die Eheangelegenheiten der Katholiken im Kaiserthume Oesterreich so wie dem weiters beigegebenen und in dem Gesetze selbst bezogenen zweiten An­hange: „Anweisung für die geistlichen Gerichte des Kaiser­tums Oesterreich in Betreff der Ehesachen" sind für die Kö­nigreiche und Länder, für welche das gegenwärtige Gesetz er­lassen wird, außer Kraft gesetzt. Nu die Stelle dieser aufgehobenen Gesetze treten auch für Katholiken die Vorschriften des von dem Eherechte handelnden zweiten Hauptstückes des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches vom 1. Juni 1811 und der hiezu nachträglich erfiossenen Ge­setze und Verordnungen, insoweit dieselben zur Zeit, als das Patent vom 8. Oktober 1856, R. G. Bl. Nr. 185, in Kraft trat, bestanden haben und durch das gegenwärtige Gesetz nicht abgeändert werden. Artikel II. Wenn einer der nach den Vorschriften des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches zum Aufgebote der Ehe berufenen Seelsorger die Vornahme des Aufgebotes oder einer von den zur Entgegennahme der feierlichen Erklärung der Einwilligung berufenen Seelsorgern, welcher von den Brautleuten deshalb angegangen wurde, die Vornahme des Aufgebotes oder die Entgegennahme der feierlichen Erklärung der Einwilligung zur Ehe aus einem durch die Gesetzgebung des Staates nicht anerkannten Hinderungsgrunde verweigert, so steht es den Brautleuten frei, das Aufgebot ihrer Ehe durch die weltliche Behörde zu veranlassen und die feierliche Erklärung der Ein­willigung zur Ehe vor dieser Behörde abzugeben. Rücksichtlich dieser den Ehewerbern aller Confessionen ge­ statteten eventuellen Ehebeschließung vor der weltlichen Behörde gelten die Vorschriften des zweiten Hauptstückes des allgemei­ nen bürgert. Gesetzbuches mit den nachstehenden Abänderungen: §. 1. Als die zur Vornahme des Aufgebotes und zur Entgegennahme der feierlichen Erklärung der Einwilligung be­ rufene weltliche Behörde hat die k. k. politische Bezirlsbehörde, in jenen Städten aber, welche eigene Gemeindestatute besitzen, die mit der politischen Amtsführung betraute Gemeindebehörde einzutreten, und es wird diejenige politische Bezirks- (Ge­ meinde-) Behörde hiezu als competent anzusehen sein, in deren Amtsbezirk der die Eheschließung verweigernde Seelsorger sei­ nen Amtssitz hat. §. 2. Um das Aufgebot und die Eheschließung bei der weltlichen Behörde verlangen zu können, haben die Ehewerber vor dieser Behörde die Weigerung des competenten Seelsor­ gers entweder durch ein schriftliches Zengniß desfelben oder durch die Aussage von zwei im Amtsbezirke wohnenden eigen­ berechtigten Männern nachzuweisen. Wird ein solcher Beweis nicht erbracht, so liegt es der politischen Behörde ob^ an den betreffenden Seelsorger eine Aufforderung des Inhalts zu richten, daß derselbe das Auf­ gebot vornehmen und beziehungsweise die Erklärung der Ein­ willigung gur Ehe entgegennehmen oder mittels amtlicher Zu­ schrift die entgegenstehenden Hindernisse anzeigen wolle. Erfolgt hierauf aus Gründen, welche in den Staatsge­ fetzen nicht enthalten sind oder ohne Angabe von Gründen eine ablehnende Antwort des Seelsorgers, oder geht innerhalb eines Zeitraumes von längstens acht Tagen, in welchen die Tage des Postenlaufes nicht einzurechnen sind, leine Antwort ein, so hat die politische Behörde nach Beibringung der durch die Vor­ schriften des allgemeinen bürgert. Gesetzbuches sammt Nach­ tragsverordnungen vorgeschriebenen Ausweise und Behelfe das Aufgebot und den Eheschließungsakt sofort vorzunehmen. §. 3. Alle Funktionen und Entscheidungen, welche nach den Vorschriften des zweiten Hauptstückes des allg. bürgert. Gesetzbuches sammt Nachtragsverordnungen dem Seelsorger übertragen sind, stehen im Falle einer Eheschließung vor der weltlichen Behörde der competenten politischen Bezirks- (Ge­ meinde-) Behörde zu. §. 4. Gegen Entscheidungen der politischen Bezirks-(Ge­ meinde-) Behörde in Ehesachen steht den Ehewerbern das Recht des Recurses an die l. k. politische Landesstelle und gegen die Entscheidungen dieser letzteren das Recht des Recurses an das k. k. Ministerium des Innern offen, ohne daß der Recurs an eine bestimmte Frist gebunden oder durch gleichlautende Ent­scheidungen der beiden unteren Instanzen ausgeschlossen ist. §. 5. Das Aufgebot einer vor der weltlichen Behörde abzuschließenden Ehe ist von dieser Behörde durch öffentlichen Anschlag sowohl an der eigenen amtlichen Kundmachungstafel, als auch im Requisitionswege durch öffentlichen Anschlag bei dem Gemeindeamte des Wohnortes eines jeden der Brautleute vorzunehmen. Wenn bei einer k. k> politischen Bezirlsbehörde regelmäßig Amtstage abgehalten werden, so hat das Aufgebot auch münd­ lich an einem oder mehreren Amtstagen zu erfolgen. Zur Gil­ tigkeit der Ehe wird jedoch nur die Vornahme des schriftlichen Aufgebotes mittelst Anschlages erfordert. Der das Aufgebot enthaltende Anschlag soll durch drei Wochen an der Kundmachungstafel der politischen Behörde und der betreffenden Gemeindeämter affigirt bleiben, bevor zur Eheschließung geschritten werden kann. Aus wichtigen Gründen kann die k. l. politische Landes­ sielle diesen Aufgebotstermin verkürzen und unter dringenden Umständen das Aufgebot auch ganz nachsehen. Die Aufgebotsnachsicht wegen bestätigter naher Todes­ gefahr kann gegen das im ß. 86 des allg. bürgert. Gefetzbu­ ches vorgesehene eidliche Gelöbniß der Brautleute auch von der politischen Bezirks- (Gemeinde«) Behörde ertheilt werden. §. 6. Die Requisition und Delegation einer anderen Bezirks- (Gemeinde-) BeHürde zur Entgegennahme der feierli­ chen Erklärung der Einwilligung kann über Ansuchen der Brautleute von Seite der competenten politischen Bezirks (Gemeinde-) Behörde nach den im allg. bürgert. Gesetzbuche lM . 81 und 82) für Pfarrämter bestehenden Vorschriften ge­ schehen. §. 7. Die feierliche Erklärung der Einwilligung zur Ehe muß vor dem Vorsteher der politischen Bezirks- (Gemeinde-) Behörde oder vor einem Stellvertreter des Vorstehers in Ge­genwart zweier Zeugen und eines beeideten Schriftführers ab­gegeben werden. §. 8. Ueber den Akt der Eheschließung ist ein Protokoll aufzunehmen und sowohl von den Brautleuten, als von den Zeugen und den beiden Amtspersonen zu unterzeichnen. §. 9. Die politische Bezirks- (Gemeinde) Behörde führt über die bei derselben vorgekommenen Aufgebote und Ehe­schließungen das Aufgebotsbuch und das Eheregister und fertigt aus diesen Registern über Ansuchen amtliche Zeugnisse aus, welche die geschehene Verkündigung und beziehungsweise Ehe schließung mit der Beweiskraft öffentlicher Urkunden darthun. Ein solches Amtszeugniß über den vorgenommenen Akt der Eheschließung hat die politische Bezirks (Gemeinde«) Be Horde den ordentlichen Seelsorgern beider Brautleute von Amts wegen zu übersenden. §. IN . Rücksichtlich der Scheidung und Trennung der Ehe gelten für die vor der weltlichen Behörde geschlossenen Ehen gleichfalls die Bestimmungen des allg. bürgert. Gesetz buches, wobei die den Seelsorgern zugewiesenen Funktionen der politischen Bezirks- (Gemeinde) Behörde obliegen, in deren Sprengel sich der Amtssitz des zu diesen Funktionen gesetzlich berufenen Seelsorgers befindet. §. 11 . Es bleibt den Eheleuten, welche ihre Ehe vor der weltlichen Behor.de abgeschlossen haben, unbenommen, nach traglich auch die kirchliche Einsegnung ihrer Ehe von einem der Seelsorger jener Confession, welcher ein Theil der Ehe leute angehört, zu erwirken. Artikel III. Mi t dem Tage, an welchem die Wirksamkeit des gegen wärtigcn Gesetzes beginnt, wird in den Königreichen und Län dern, für welche dasselbe gegeben ist, die Gerichtsbarkeit in Ehesachen der Katholiken, wie der übrigen christlichen und nichtchristlichen Confessionen ausschließlich durch diejenigen Welt lichen Gerichte ausgeübt die vor dem 1. Jänner 1857, mit welchem Tage die geistlichen Ehegerichte in Wirksamkeit traten, nach den Iurisdictionsnormen vom 22. Deccmber 1851 und 20. November 1852 hiezu berufen waren. Diese weltlichen Gerichte haben nach denjenigen Gesetzen und Verordnungen, welche zur Zeit, als das Patent vom 8. Oktober 1856, R. G. Bl. Nr. 185, in Wirksamkeit getreten, für Ehestrcitigkeitcn was immer für einer Art bestanden und insbesondere nach den über Ehestreitigkcitcn im zweiten Haupt stücke des allg. bürgert. Gesetzbuches und im Hofdckrete vom 23. August 1819, I . G. S. Nr. 1595, enthaltenen Bestim mungen zu verfahren, so weit die letzteren nicht durch die Ver fügungen des gegenwärtigen Gesetzes eine Aenderung erleiden. Artikel IV. Zur Einführung des gegenwärtigen Gesetzes werden fol gende Uebergangsbestimmungen verfügt: Z. 1 . Insoferne es sich um die Giltigkeit einer Ehe han delt, welche unter der Geltung des Patentes vom 8. Oktober 1856, R. G. Bl. Nr. 185, geschlossen wurde, ist dieselbe nach den Bestimmungen dieses Patentes und der damit erlas senen Vorschriften zu beurtheilen. Die Trennung so wie die Scheidung von Tisch und Bett in Ansehung einer vor Beginn der Wirksamkeit dieses Gesetzes geschlossenen Ehe ist dagegen von dem Tage dieser Wirksam keit nur nach den Bestimmungen des bürgert. Gesetzbuches und nach den im gegenwärtigen Gesetze getroffenen Anordnungen zu beurtheilen. §. 2. Ebenso ist das Verfahren bei Untersuchung und Verhandlung über die Ungiltigkeitserklärung eben sowohl als über die Trennung und Scheidung von Tisch und Bett hin sichtlich einer vor Wirksamkeit dieses Gesetzes geschlossenen Ehe nach den Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes zu pflegen. H. 3. Die unter der Geltung des Patentes vom 8. O l tober 1856, R. G. Bl. Nr. 185, ergangenen rechtskräftigen Entscheidungen verlieren die ihnen nach Maßgabe die Patentes und der demselben beigegebencn Gesetze zukommenden Wirkun» gen nicht.­ ß. 4. Alle am Tage der beginnenden Wirksamkeit des gegenwärtigen Gesetzes auf Grund des Patentes vom 8. O l tober 1856, R. G. Bl. Nr. 185, bei einem geistlichen oder weltlichen Gerichte in erster oder höherer Instanz oder bei was immer für einer Behörde anhängigen Verhandlungen sind durch die nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zuständigen weltli chen Gerichte, und beziehungsweise Administrativbehörden, fort zuführen und dahin zu übertragen, §. 5. Insoweit es sich um die Aufgebote und sonstigen Vorbereitungen einer Ehe handelt, ist sich bis zu dem Tage, an welchem die Wirksamkeit dieses Gesetzes beginnt, gleichfalls an die Vorschriften des Patentes vom 8. Oktober 1856, N. G. Bl. Nr. 185, und der demselben beigegebeneu Gesetze zu halten, insoweit die Ehe auch noch innerhalb dieses Zeitraumes zum Abschlüsse kommt. Wenn dieses letztere jedoch nicht der Fall ist, so müssen die Aufgebote so wie die sonstigen Vorbe reitungen zum Eheabschlusse während der Wirksamkeit dieses Gesetzes in Gemäßheit der Vorschriften desselben neuerlich vorgenommen werden. Artikel V. Mi t dem Vollzuge des gegenwärtigen Gesetzes weiden die Minister der Justiz, des Kultus und des Innern betraut, von welchen die erforderlichen Ausführungsverordnungen zu er lassen sind. Correspondenzen. Adelsberg, 10. Juni. —t. (Ein Wort an die löbliche Grottenverwaltung.) Wie alljährlich war auch Heuer das Grottenfest sehr zahlreich besucht und sahen wir in unserm fönst stillen Markte das regste Treiben der verschiedensten Na tionalitäten. Engländer, Franzosen, Italiener, Deutsche und Magyaren, alle zusammen, obwohl theilweise in großer Anzahl vertreten, konnten jedoch das heimische, das slavische Element nicht in den Hintergrund drängen. Die donnernden 8I»v«, und 2iviorufe bei den Produltionen der heimischen und der Görzer Militär-Musikkapellc konnten wohl, nicht übertönt wer den durch die im Vergleiche nur schwachen Eljen und Vivat rufe. Ohne» eine besondere Gelegenheit — wie es voriges Jahr der große Vergnügungszug aus Kroatien war — ent faltete sich auch Heuer das slavische Element dominirend und jedem bemerkbar und wird derselbe Fall auch immer eintreten, weil er ein naturgemäßer, sich von selbst ergebender ist. Wie sonderbar nimmt sich zu dieser jedem klaren Erscheinung das Gebühren der löblichen Grottenverwaltung aus, welche die Landessprache, das Slowenische, ganz unberücksichtiget läßt und alle Aufschriften in und außer der Grotte nur deutsch, und merkwürdigerweise auch italienisch stehen ließ, wie sie waren Wir haben nichts dagegen, wenn man für die fremden Besu eher durch Aufschriften in ihrer Sprache Sorge tragt, wundern muß es aber jedermann, daß man für das heimische Elem nt gar nichts sorgt. Kommen denn nicht alljährlich von den 16 Millionen Slaven Oesterreichs Hunderte und Hunderte in die weltberühmte Grotte? Wie viele Besucher derselben find gebo rene Slaven, die es gewiß unangenehm berühr n muß, wenn die Landessprache so zurückgesetzt wird, während andere ihr vorgezogen werden! Es wäre doch schon Zeit auch in dieser Angelegenheit so oft geäußerten gereckten Wünschen Rechnung zu tragen. Von dem bewährten Patriotismus und der Ge­rechtigkeitsliebe jenes Mannes, der schon so unendlich viel zur Verschönerung der Grotte gethan hat und noch fortwährend thut, wollen wir hoffen, daß er auch in dieser Hinsicht den billigen Anforderungen gerecht werden wird, daß durch seinen Einfluß die Grottenverwaltung endlich die immer wiederleh­renden Beschwerden berücksichtigen und das thun wird, was zu fordern wir volles Recht haben. Wir hoffen zuversichtlich näch­stes Jahr nicht mehr darüber klagen zu müssen. Seisenberg, 8. Juni. (X-».?). (Die Obergurk-Groß­lupper-Sraße noch nicht vollendet.) Der hohe lrainische Land­tag hat in seinen Sitzungen am 22. und 29. Dezember 1866 die Dringlichkeit der Ausführung der Obergurk-Großlupper­straße anerkannt, sich für die weitere Subventionirung des Aus­baues der Straßenstrecke LeitschHalna bis zur Einmündung bei Groß-Mlaöevo erklärt und den Landesausschuß beauftragt, sich mit der t. l. Landesregierung wegen baldigster Ausfüh­rung der letzten Baustrecke der genannten Straße ins Einver­nehmen zu setzen, wobei die möglichst ausgiebige Herbeiziehung der Konkurrenz der Gemeinden zu den Naturalleistungen an­zustreben sei. Ferner wurde für den Fall nicht zu beseitigen­der Schwierigkeiten, welche den Ausbau dieser Strecke hem» men und in zu weite Ferne rücken würden, der Landesaus­fchuß zu einer weiteren entsprechenden Subvention dieser Straße ermächtiget. Es wurde bis zum Frühjahre 1867 unter Leitung des Bezirksvorstehers Grafen Alex. Auersperg die Straßenstrecke LeitschHalna bis Weissenstein durchbrochen, jedoch im Hochsommer vorigen Jahres der ganze Bau voll­ständig sistirt und nicht wieder aufgenommen. Die Vollen­ dung der Obergurk-Großlupperstraße ist für ganz Unterkrain von größter Wichtigkeit, indem durch diese Straße die kür­zeste und billigste Verbindung zwischen Rudolfswerth und Lai­bach hergestellt wäre, was auch der hohe Landtag einstimmig anerkannte. Deshalb wäre es wohl an der Zeit, daß der h. Landesausschuß und die k. k. Landesregierung endlich die geeigneten Schritte zur Vollendung der höchstens noch 1 ^ Meilen im Oberbaue noch nicht ausgeführten Straße thun würden. Es wurde bereis ein Baukapital von mehr als 30.000 fl. für genannte Straße verwendet, welches Kapital bis zur Vollendung der noch unbedeutenden Strecke eine todte Anlage ist. Auch wäre es wünschenswerth, wenn von der Laibacher Handelskammer die möglichst schnelle Ausführung dieser Straße bei der hohen Landesregierung betrieben würde, indem diese Straße für die Hebung der Instustrie Unterkrains (Gewerkschaften, Fabriken, Mühlen an der Gurt) von eben so großer Wichtigkeit ist, als die viel besprochene und endlich in Aussichtstehende Laibach-Villacher Bahn für die Industrie Oberlrains. Tagesneuigkeiten. Lllibllch, 13. Juni. — (Der regierende Fürst Michael von Ser­bien) wurde am 10. d. M . Nachmittags 5 Uhr während der Promenade im Parle Topöider von 3 Individuen Namens Radovanoviö (Vater und zwei Söhne) überfallen und mit Revolvern niedergeschossen. Von der Begleitung des Fürsten ist dessen Cousine Anka Constantinoviö, welche tödtlich verwun­det wurde, ihren Wunden bereits erlegen. Verwundet wurden noch die Tochter der erwähnten Cousine, ferner der Adjutant des Fürsten, Hauptmann Garaßanin, und der Leibdiener des Fürsten. Die bisher gepflogene Untersuchung scheint darauf hin­zudeuten, daß man es mit keinem politischen Morde, sondern einem Akte der Rache zu thun habe. Die Aufregung in Belgrad und im ganzen Lande ist furchtbar. Der Kriegszu­stand wurde prollamirt. — (Eisenbahn Laibach-Tarvis.) Am 10. Juni hat das Abgeordnetenhaus das Konzessionsgesetz für die Loko­motiv-Bahn Laibach-Tarvis nach dem Berichte des volkswirth­schaftlichen Ausschusses mit großer Majorität angenommen. Außer Dr. Tom an und Dr. Klun befürwortete auch Reichs­kanzler Beust den Ausschußantrag mit warmen Worten. Se. Ercellenz flötete bei dieser Gelegenheit die versöhnlichsten, friedlichsten Weisen und war eitel Liebe für die Slovenen und Slaven überhaupt. — Mehr hierüber bringen wir nächstens. Um der Freude über den Beschluß des Abgeordnetenhauses Ausdruck zu geben, hat die Stadt Lack am Donnerstag be­leuchtet. Durch Finsterniß glänzte hiebei nur jenes eine Haus, das seinerzeit der Konkordatsdebatte zu Ehren illuminirt gewesen war. — (Communales.) I n der jüngsten Gemeinderaths-Sitzung wurde Dr. Supan zum Vicebürgermeister gewählt. — (Dramatischer Verein). Am 21. d. M. um '/«11 Uhr V. M. findet eine außerordentliche Generalver­sammlung statt. — (Hermagoras-Verein.) Einen höchst erfreuli­chen Fortschritt hat der Klagenfurter Hermagoras-Verein zur Verbreitung populärer slovenischer Bücher auch im verflossenen Jahre gemacht. Es sind im abgelaufenen Jahre zugewachsen 3372 neue Mitglieder, so daß die Zahl derselben jetzt 10.458 beträgt. Die vom Vereine herausgegebenen Bücher erfreuen sich also der weitesten Verbreitung. Unter den Heuer heraus­zugebenden befindet sich auch eine populäre Zoologie mit schö­nen Illustrationen. — Mit Rücksicht auf die so laut redenden Ziffern, drängt sich uns unwillkürlich die Frage auf.- Was thun denn jene zur Hebung und Bildung unseres Volkes, die ewig Fortschritt und Cultur im Munde führen und sich nicht entblöden, von nationaler Verdummung zu faseln? Freilich gibt der genannte Verein nur slovenische Bücher heraus, nicht aber auch deutsche! Und das ist eben der Hacken. — (Alm»nach ,M1aäiKa"). Der von I. Stri­tar und I. Iuröiö redigirte slovenische Almanach „Ma­mk»" erscheint gegen Ende dieses Monates. Der Subskrip­tionspreis beträgt 60 Nkr.; in Laibach nimmt Vormerkungen an Herr Eduard Hohn (am alten Markt). — (Landes-Asseturanz.) I n der letzten Sitzung der Handels- und Gewerbekammer wurde der vom Herrn Präsidenten V. C. Supan gestellte und ausführlich begrün« dete Antrag: „Die Kammer möge aus ihrer Mitte ein Co­mttö von 5 Mitgliedern wählen, welches Comitö in Bern­thung nehmen foll, ob und auf welche Art und Weise eine eigene Assekuranz im ganzen Kammerbezirke und der Haupt­stadt errichtet werden könne« einstimmig angenommen und in das Comitö die Herren: V. C. Supan, Josef Grego­rits, Vaso Petriöiö, Gustav Tönies und Johann Fabijan gewählt. — (Sitzung des Centrales der l. l. Land­wirthschaftsgesellschaft am 7. d. M.) Ueber Antrag de« Präsidenten Terpinz wird an Dr. Toman anläßlich der Beschlüsse des volkswirthschaftlicheu Reichsrathausschusses be­züglich der Eisenbahn Laibach-TarviS ein Gratulation«- und Danlsagungstelegramm sogleich abgesendet. — Aus den Mit» Heilungen des Secretärs Dr. Vleiweis entnehmen wir fol­gendes: Die in der letzten Sitzung beschlossene Adresse an das Abgeordnetenhaus wegen Beibehaltung der ermäßigten Vieh^ salzpreise wurde auch dem Herrenhause (leider ebenfalls ver­geblich!) vorgelegt. — Das Landespräsidium beglückwünscht anläßlich der Uebeisendung der zwei Vronce-Medaillen von der Pariser Ausstellung „die Landwirthschaftsgesellschaft zu dieser Auszeichnung, welche nicht nur sie selbst, sondern auch das Land ehre." — Sechs neue Mitglieder wurden aufgenommen. — Dr. Bleiweis referirt wegen der nach den neuen Statuten ermöglichten landwirthschaftlichen Wanderversammlungen, deren im heurigen Jahre wo möglich drei (in Ober-, Unter- und Innerkrain) abgehalten werden sollen, und zwar in den Mo­naten August und September an einem Sonn- oder Feier­tage. (Hiefür sind vorläufig Radmannsdorf oder Veldes — Kroisenbach, St. Ruprecht oder Rudolfswerth — und end­lich Adelsberg in Aussicht genommen.) — Die Mittheilung, daß sich bei der Handelskammer ein eigenes Comitö bilde zur Activirung einer wechselseitigen Landesassecurranz — wird freudig begrüßt. — Der Vizepräsident Dr. Costa referirt über den von Herrn v. Gutmannsthal verfaßten „Aufruf zur Erstattung von Vorschlägen wegen Neubildung der Gesell­schaftsfilialen", welcher einhellig acceptirt und in weitesten Kreisen zur Vertheilung kommen wird. — Endlich wird über Antrag Gutmannsthal's beschlossen, den Inhalt des „land­wirthschaftlichen Kalenders" und der „velilca pratika" durch Hinzufügung einer jährlichen Ueberstcht der Leistungen der Landwirthschaftsgesellschaft und des Personalstandes derselben, so wie ihrer Filialen zu erweitern. — (Fünfzigjähriges Iybiläum des böhmi­schen Museums.) Anläßlich dei heutestattfindenden Feier des 50jährigen Bestandes des böhinischen Museums hat der Ausschuß unserer „Natioa" an dasselbe nachstehende Adresse gerichtet: „Die „Natioa sloveunkÄ" in Laibach begrüßt achtungs­voll das Museum des Königreichs Böhmen zur Jubiläums­feier am 13. Juni 1868. Seit wir Böhmen und Slovenen in unfern jetzigen Wohnsitzen wohnen, lebt auch die brüderliche Einheit zwischen den Böhmen und den Slovenen Krains, Kärntens und Steiermarks. Der Vater der Slavistik, Euer hochverdienter Josef DobrovstF — ist auch unser. Er hat geweckt und geleitet den Valentin Vodnik, den Vater der jungen slove­nischen Literatur, den Kopitar, Metelko, Iarnit, und andere unsere Schriftsteller. Als unser Johann Vesel Ko° fesli fein erstes Gedicht „?ot22va" dichtete, wurde Euer literarischer Verein „Museum" gegründet, welcher in seiner Zeitschrift — immer berücksichtigend die füdslavischen Brüder — kräftig weckte und unterstützte die slovenische Literatur. Zeugen Hessen sind der berühmte Üelalovsty und 6op, PreZiren, Hanta und Metelto, ßafal-it und Mit­losich, K5i2el und andere. Die fünfjährige Schwester „Natioa 8I0V6N3K2, in Laibach" begrüßt daher und in Folge der freundlichen Einladung des Museumsausschusses vom 28. Mai den verehrten Verein „Museum des Königreichs Böhmen" in Prag anläßlich seiner 50jährigen Jubelfeier, und ruft freudig: 8I»va! M säravje! Gott der Herr erhalte die literarische Wechselseitigkeit und die Einigkeit der Böhmen und Slovenen." — („81ov«U8i:i u^roä"). Die Administration dieser trefflichen Zeitschrift hat Vorsorge getroffen, daß von jetzt an auch in Laibach einzelne Nummern de« Blattes und zwar bei Hrn. Eduard Hohn K 7 tr. zu haben sind. — (Die Polizeistunde) ist in Wien und Prag auf­gehoben worden. — (Hutweidenvertheilung.) Der Triester Stadt­rath als Landtag hat beschloffen zur Hebung der Agricultur in der Umgebung von Trieft die Gemeindehutweiden derart zu vertheilen, daß ein Theil den Besitzern ins Eigenthum käme, ein zweiter Theil bliebe als Hutweide, der dritte Theil aber würde auf Kosten der Stadt Trieft bewaldet werden. Leider findet dieses Vorhaben, wie der „ki-imnrec:" meldet, in einigen Dörfern noch Opposition. Der „ki-iiuorLo" er­mahnt nun in einem Artikel, diesen gemeinnützigen Plan des Stadtrates zum allseitigen Besten zu fördern. — (Italienisches Gymnasium.) Das Gymnasium in Cavo d' Istria (üoper) soll künftighin ganz italienisch und die slavische Sprache nur freier Lehrgegenstand sein. Und doch hat Istrien über 190.000 Slaven und nur 50.000 Italiener. O ß. 19! Wir begreifen wirklich nicht die Kurz­sichtigkeit jener, welche in slavischen Ländern künstlich ein ita­lienisches Element großziehen und dadurch das Contigent der Renegaten vermehren. Es dürfte vielleicht einmal der Tag kommen, wo sich dieses naturwidrige Vorgehen bitter rächen wird. Leider dürfte die Einsicht dann schon zu spät sein. — (Prager 80K0I.) I n der am 26. Mai abge­haltenen Sitzung berieth der Ausschuß über den bevorstehen­den Turntag der Sokolvereine. Das Comit6, welchem die Ausarbeitung eines Statutenentwurfes für einen Centralverein der Sokolvereine aufgetragen war, hat diese Aufgabe nach vielfachen Berathungen erledigt. Die Mitglieder dieses Co­mitös reichten als Privatpersonen in ihrem eigenen Namen den ausgearbeiteten Statutenentwurf beim Ministerium des Innern ein, damit dieses auf Grund der vorgelegten Sta­tuten die Gründung eines solchen Centralvereins genehmige. Dies ihr Gesuch blieb ohne Erfolg, denn dieser Tage erhielt der Ausschuß durch die Prager t. k. Polizeidirektion folgende Zuschrift, die in deutscher Uebersetzung also lautet: „Die k. k. Polizeidirektion in Prag an Dr. Eduard Grägr! Das hohe k. l. Ministerium des Innern hat mit Erlaß vom 3. Mai 1868, Z. 1864, die durch Dr. Eduard Grögr und Genossen angezeigte Gründung eines Vereins der bestehenden slavischen Turnvereinenach §. 6 des Gesetzes vom 15. November 1867 aus dem Grunde nicht bewilliget, weil sich dieser Ver­ein der Turnvereine nach den vorgelegten Sta­tuten die Förderung des Turnens eben nicht zur Aufgabe gestellt hat, welche nichts gemein hat mit der Sprachenverschiedenheit und Nationa­lität, sondern weil er die Gründung eines Ver­eins mit vorherrschend nationaler Tendenz be­zweckte, wodurch er sich unter die politischen Ver­eine reiht , denen, es (Z. 33 des Vereinsgesetzes) ver­boten ist, Vereine unter sich zu gründen. Wovon Euer Wohlgeboren laut Erlaß der hohen k. l. Statthalterei vom 7. Mai 1868, Z. 25331, in Kenntniß gesetzt werden. Die vorgelegten Statutenentwürfe werden zurückgestellt." — Nun ist aber in dem ganzen dem Ministerium des Innern vorgelegten Statutenentwurf von nationalen und politischen Tendenzen leine Spur, außer man wollte den Paragraph, daß am Turntage in jeder slavischen Sprache verhandelt wer« den tonne, so deuten, sondern überall wird als die Haupt­aufgabe, ja als der alleinige Zweck des beabsichtigten Cen­tralvereins der Sokolvereine die Förderung des Turnens auf gestellt. Auf Grundlage der eben citirtcn Zuschrift beschränkte die t. l. Polizeidirektion das vorgelegte Programm zu dem Turntage auf das bloße Schauturnen und der Ausschuß be schloß gegen diese Beschränkung eine Beschwerde bei der l. l. Statthaltern einzureichen, unterdessen aber mit den Vordere! tungen, insoweit sie in diesen Verhältnissen möglich sind, fort­zufahren. — (Eine Protectionsgeschichte.) I n der „Grazer Tagespost" vom 10. d. M . ist folgende der „Neuen freien Presse" entnommene Mittheilung zu lesen: „ES ist noch lange kein Jahrzehnt her, als in den politischen Staatsdienst ein junger Mann (Fürst Lothar Metternich) eintrat, welcher, wie Eingeweihte sich zu erinnern glauben, sich zwar nicht mit voll giltigen Zeugnissen über die theoretischen Staatsprüfungen dafür aber mit einem gar alten Adelsdiplome auswies. — Heute finden wir den jungen Mann bereits als ersten Rath bei einer politischen Landesstelle (Laibach), während seine College« von damals noch immer auf der untersten Stufe des Staatsdienstes stehen. Man behauptet zwar, daß dieses Kind des Glückes zur Stunde noch nicht das besitze, was jeder Praktikant haben muß, um ein bescheidener Actuar zu werden, nämlich das Zeugniß über die praktische Staatsprü­fung, Allein, wenn Se. Durchl. nicht schon als wirklicher Statthalter und geheimer Rath irgend eine Provinz beglückt, so hat das sicher Niemand Anderer zu verantworten, als unser Bürgerministerium, das so widerhaarig ist, Stamm bäume nicht als Maßstab für Befähigung gelten zu lassen.— Dazu bemerkt die „N. Fr. Pr.": Wir haben also einen Pro» tections-Casus vom reinstem Wasser vor uns, der, in's Mi litärische übersetzt, genau so lauten würde: Ein junger Mute nant von altem Landesaoel wird Oberst und General, ehe seine in der Rangliste älteren Kameraden, die nicht etwa dem Stande altgedienter Feldwebel entnommen sind, fondern selbst Militärakademien absolvirt haben, noch Zeit gefunden haben, Oberlieutenante, geschweige denn Hauptleute zu werden." — (Im Zuchthaus geboren.) Die Einwohner von Glasgow wurden neulich durch eine seltsame Feier in Aufre­gung versetzt. Eine gewisse Milly Queen, welche wegen Brand» stiftung zu 15 Jahren Zuchthaus verurtheilt worden war, wurde im 3. Jahre ihrer Gefangenschaft von einem Zwillings» paare, einem Mädchen und einem Knaben entbunden. Den frommen Glasgowern war es ein unlösbares Räthsel, wie es gekommen sei, daß die schöne Miß Mutter geworden, die Iu stiz, welche sich auf Räthsellösungen besser versteht, brachte zu Tage, daß «Mr. John Durt , der Gefängnißinspettor, Zu neigung zu der Schönen gefaßt und sie zur Mutter gemacht. Mr. Durt wird sich vor der Jury wegen Amtsmißbrauch zu verantworten haben, die schöne 18jährige Mill y hat sich jedoch wegen keines Vergehens zu verantworten. Die ehren werthe Frau Clara Towford , eine in Glasgow hochgeach tele Frau arrangirte ein Meeting, an welchem nur Frauen theilnehmen durften, um die Resolution zu fassen, in welcher Weise für die unglücklichen Kinder gesorgt werden tonne. Es wurde eine Subskription eingeleitet, welche innerhalb weniger Tage das Ergebniß von 4000 Pfund auswies, welches Kapital in gleichen Theilen zu Gunsten der Kinder angelegt werden sollte. Aber die Substnbentinen halten die Rechnung ohne de» Wirth gemacht. Die Verurtheilte wollte sie selbst säugen und für deren Erziehung sorgen, was nach englischen Gesetzen ihr allerdings unbenommen bleibt, sie wies ferner Namens ihrer Kleinen jedes Geldgeschenk zurück, denn sie habe es Gott sei Dank nicht nöthig, da sie äußerst rüstig sei und arbeiten könne, ihre Kinder also der Municipalität niemals zur Last fallen können. Der Casus macht unseren Juristen viel Kopfweh, da diese Wohl einsehen, daß ein Christenkind durch das Zusam mentreffen von Umständen wohl in einem Zuchthause geboren werden, nicht aber zu begreifen vermögen, wie dasselbe christ­lich daselbst erzogen weiden tonne, da die englischen Zucht Häuser bekanntlich keine Musteranstalten für Tugend sind. Das Dilemma würde gelöst, wenn sich die Königin zu einer Be gnadigung der Verurtheilte« entschließen tonnte, wozu jedoch Viktori a nicht so leicht umzustimmen ist. An Petitionen zu Gunsten der Mutter des Zwillingspaares fehlt es nicht, doch ist vorläufig noch unentschieden, welchen Erfolg dieselben haben werden. — (Luftschiffer.) Seit längerer Zeit finden in Wien Proben mit dem neu lonstruirten l. l. Privil. Luftballon (Doppelsystem) zu Kriegs- und wissenschaftlichen Zwecken im Prater, untere Feuerwerkswiese, statt. Die technische Leitung des ganzen Unternehmens hat der Erbauer dieser Ballon«, Ingenieur Herr Carl A. Mayrhofer, übernommen. — Dieses neue Aeronauten-System, welches, allen im Gebiete der Aero nautik gemachten Erfahrungen Rechnung tragend, eine österrei chische Erfindung ist, wird bei seinen Ascensionen im Laufe dieses Sommers gewiß das Interesse aller Fachmänner und Laien erregen. Zu diesem Nehufe hat das Obersthofmeisteramt einen Flächenraum von 12.000 Quadrattlaftern zugewiesen, und die englische Oasgesellschaft ein separates Rohr mit ent sprechendem Querschnitt behufs Füllung der Ballons, deren Kubik-Inhalt 64.000 Fuß beträgt, gelegt. Die Ballons wer» den als Doppel-, sowie als Einfach-System, einmal mit Leucht», ein anderes Mal wieder mit Wasserstoffgas gefüllt, angewendet. — Die bisherigen Versuche lieferten eben leine besonders erfreulichen Resultate und stellen die Verwendbarleit des neuen Systems sehr in Frage. Verstorbene. Den 4. Juni. Theresia Osredkal, Magd, alt 27 Iah«, <« Zivilspital, an der Lungenlähmung. Den 5. Juni. Johann Movc, Inwohner, «lt «5 I°l)re, m, Zivilspital, an der «ungenlahmung. — Dem Josef Pete«», Tag/ lohnet, sein S°hn Franz, «lt 22 Jahr«, in der Gradischa-Vorstodt Nr. 1b, an der Herzlühmung. - Dem Hrn. Johann Reyerschlh. k. t. Finanzwach-Oberaufseher, sein Kind Maria, «v,I< spital, »m Merungssiebei. . ,, „ „» Den 7. Juni. Mariana Rakosch», Inwohnerswitw«, »lt «N Jahre, in der Gradischa-Vorftadt Nr. 6, und Gregor Kolter, Schnei? dergeseN, alt 19 Iah«, in der St. Peter«°Vorst,dt Nr. 24, »"de an der Lungentuberkulose. „ ,, r. Den 6. Juni. Cücilia Conftantin, Dlurniftenswitwe, »lt °« Jahre, i« Zivilspital, an der Lungentuberkulose. Den 10. Juni. Dem wohlgebornen Carl Raab ». R»«enau, l. f. LandesgtlichtSratlj, sein Sohn Guido, alt 13 Jahre, «N d« Stadt Nr. 35, am Zehrsiebes. — Maria Oblal, Magd, alt 1» Iah«, im Zivilspital, an der allgemeinen Wassersucht. Gedruckt bei Josef Vlasnit in Laibach.