zur Laibacher Zeitung. 5^.71. Dinstag den 15. Juni 18^7. Gubernnü - Verlautbarungen. Z. 947. (2) Nr. 1241«. Allerhöchstes Patent. Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; König von Hungarnuno Böhmen, dieses Namens der Fünfte, König der Lombardei und Venedigs, von Dalmatien, Croatien, Slavonien, Gallzien, ^odome-nen und Illyrien; Erzherzog von Oester» reich; Herzog von Lothringen, Salzburg, Steyer, Kärnlhen, Kram, Ober- und Nieder-Schlesien; Großfürst von Bie-denbürgen; Markgraf von Mähren; gefür-steter Graf von Habsburg und Tlrol:c. :c Nach dem Beispiele Unserer glorreichen Vorfahren sttts geneigt, in der Förderung der Wis-schaften und in der Verbreitung gediegener Kenntnisse eines der vorzüglichsten Mittel zum Wohle der bürgerlichen Gesellschaft und zur Erreichung der Zwecke der Regierung zu erkennen, und das Streben ^r Männer, welche sich durch ein erfolgreiches Wirken in dieser Richtung hervorthun, mit Unserem Wohlwollen zu ermuntern und zu unterstützen, haben Wir die Gründung einer Academic der Wissenschaften in Unserer Haupt-und Residenzstadt Wien beschlossen, und über die Cmnchtung derselben nachstehende Bestimmungen genehmigt, welche die Statuten derselben zu bllden haben. §.1. Die Academic der Wissenschaften in Wlen .st e.ne unter Unseren besonderen Schutz gestellte gelehrte Korperschaft, welche die Bestimmung hat, die Wissenschaften in den ihr zuae-wiesenen Zweigen durch selbstständige Forschun-gen ihrer Mitglieder und durch Ermunterung und Unterstützung fremder Leistungen zu fördern, nützliche Kenntnisse und Erfahrungen durch Prüfung von Fortschritten und Entdeckungen sicher zu stellen, und durch Bekanntmachung lehrreicher Arbeiten möglichst zu verbreiten, so wie dle Zwecke der Regierung durch Beantwortung solcher Aufgaben und Fragen, welche in das Gebitt der Wissenschaft gehören, zu unterstützen. §. 2. Die Wirksamkeit dieser Academic hat: u) die mathematischen und Naturwissenschaften, k) Geschichte, Sprache und Alterthumskunde im ausgedehntesten Umfange, somit auch die Ausbildung der vaterländischen Sprachen zu umfassen; sie zerfMt demnach tn eine Classe für mathematische und Naturwissenschaften, welche mathematisch - natur-wilMfchaftliche Classe heißen, und in eine Classe für Geschichte, Sprache und Alterthums - Wissenschaften, welche historisch - philologische Classe genannt werden wird. § 3. In jeder dieser zwei Classen, die als ein Ganzeö zur Erreichung der obigen Aufgabe zusammenwirkn, können zur Erleichterung'der Arbeiten besondere Sectionen gebildet werden, die sich mit den Aufgaben, welche len einzelnen Zweigen dieser wissenschaftlichen Haupt - Abtheilungen angehören, besonders zu beschäftigen haben. §. 4. Um den ihr gestellten Aufgaben zu genügen, wird die Academic der Wissenschaften a) sich in ihren besonderen Classen zur Berathung und Besprechung wissenschaftlicher Gegenstände, und als ein Ganzes znr Erledigung ihrer Geschäfte versammeln, regelmäßig in wiederkehrenden Versammlungen zur Anhörung wissenschaftlicher Berichte und Mittheilungen zusammentaten, jahrlich einmal oder zweimal in einer feierlichen Sitzung vor einer größeren Zahl von Zuhörern eine Uebersicht ihres Wirkens und der in ihr vorgegangenen Veränderungen darlegen; l>) jährlich vier Preise für die gelungensten "Leistungen in der Lösung wissenschaftlicher Aufga< ben aus den ihr zugewiesenen Fächern ausschreiben und zuerkennen; <.-) die Ergebnisse der Ar- 600 betten ihrer Mitglieder in einer Sammlung von Denkschriften niederlegen, wissenschaftliche Bearbeitungen in den ihr zugewiesenen Fächern, welche an sie gelangen und geeignet befunden werden, herausgeben, und in einer nach Maßgabe des Materials erscheinenden Schuft eine beständige Uebersicht ihrer Beschäftigungen und der an'sie gelangenden Mittheilungen bekannt machen; cy die von der Staatsverwaltung an sie gerichteten Fragen in reifliche Uederlegung ziehen und die adverlangten Gutachten erstatten. §. 5. Die k. k. Academic der Wissenschaften, in welche Männer aus allen Classen auf den Grund anerkannter wissenschaftlicher Leistungen aufgenommen werden können, ist unter Unseren besonderen Schutz gestcUt, und hat m Beziehung auf die Staatsverwaltung die Stellung eines sclbstständigcn Körpers einzunehmen. §. 6. Wir behalten Uns vor, fur die Aca-demie der Wissenschaften einen Curator zu bestellen. Durch diesen hat sie sich m allen Fallen an Uns zu wenden, in welchen sie Unserer Unterstützung bedarf, oder ihre Wünsche, Bitten und Leistungen Uns zu unterziehen veabpchnget. Durch ihn hat die Academic mit Unseren Behörden zu verkehren, und er ist Uns für die Beobachtung der Statuten, so wie 'ü'r den Gang, welchen die Academic einhält, verantwortlich. H 7. Der Organismus der Academic wird bestehen ' ' 2) aus 48 beiden Classen in glei-ck r Zahl angehörigen wirklichen Mitglieds n von welchen 24 in Wien ihren Wohnsitz haben müssen; d) aus emem Präsidenten; welcher alle drei Jahre e"" neuen Wahl «.„ terworfen ist; c) aus einem Vice - Präsidenten; ä) aus zwei Secretaren, deren Bestätigung von 4 zu 4 Jahren bei Uns einzuholen lst, und von welchen Einer nebst den Geschäften der Classe, welcher er angehört, auch jene elnes General-Secretars der Academic zu besorgen hat; e) aus Ehrenmitgliedern, welche die Zahl 24 nicht zu überschreiten haben; l) aus einer von der Aca-demie selbst zu beschränkenden Anzahl von cor-respondirenden Mitgliedern. §. 8. Der Präsident, welcher mit dem Vice - Präsidenten und den Secretaren zunächst fur den geregelten Gang der Verhandlungen der Academic zu sorgen, und über die Beobachtung der Statuten zu wachen hat, wird über das Wirken derselben den Curator jederzeit in voll-ständiger Kenntniß erhalten. Der Präsident und die Secretare, welche aus der Zahl der wirklichen Mitglieder zu nehmen sind, werden von diesen gewählt, und der Wahl- act Unserer Bestätigung vorgelegt. — Den Vice-Präsidenten hat der Curator aus den wirklichen Mitgliedern der Akademie von 3 zu 3 Jahren Uns zu bezeichnen. §. 9, Zu wirklichen Mitgliedern wird die Akademie in Erledigungsfallen jene drei Männer, die sie nach Stimmenmehrheit als die würdigsten erkennt, Uns zur Ernennung vorschlagen. A 1U. Die Ernennung der Ehrenmitglieder erfolgt gleichfalls durch die Wahl der wirklichen Mitglieder, nachdem dic getroffene Wahl Uns jederzeit zur Genehmigung angezeigt worden ist, und Wir diese ertheilt haben. K. II. Ebenso hat die Wahl der correspon-direnden Mitglieder unter Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften durch die wirklichen Mitglieder zu geschehen. § 12. Die Akademie der Wissenschaften wird ein den Geschäften entsprechendes Hilfsund Dienstpersonal unterhalten, dessen Aufnahme ihr überlassen bleibt. §. 13. Bei allen von der Akademie vorzunehmenden Wahlen, so wie bei allen von ihr zu fassenden Beschlüssen, sind nur die wirklichen Mitglieder, der Präsident, Vice-Präsident und die Secretare stimmberechtigt. — Alle Wahlen und Ernennungs - Vorschläge haben nach absoluter Stimmenmehrheit zu geschehen. Bei allen übrigen Abstimmungen sind die Beschlüsse nach der relativen Stimmenmehrheit zu fassen. §. 14. Zur Bestreitung ihrer Auslagen erhält die Akademie der Wissenschaften aus dem Staatsschatze eine nicht zu überschreitende Jahres-Dotation von 40.000 fl. C. M., die ihr von dem Präsidium Unserer allgemeinen Hofkammer auf Grundlage geprüfter Voranschläge nach Maßgabe des Bedarfes zugewiesen werden wird. §. 15. Zu diesem Behufe wird die Akademie jährlich vor dem Eintritte des Verwaltungs - Jahres einen belegten Voranschlag über ihren Bedarf verfassen, und ebenso nach Ablauf des Jahres einen Gebarungs-Abschluß über die Verwendung der erhaltenen Geldmittel überreichen. Sollte die Jahres - Dotation nach Ablauf des Rcchnungs-Iahres nicht verwendet seyn, so verbleibt der Uederschuß zur Verfügung der Akadmie, und wird unter Beirath Unserer Finanz-Verwaltung als eigener Fond der Akademie zinsbar angelegt, ohne daß dadurch eine Verringerung der Dotation eintreten kann. H. 16. Die vorfallenden Auslagen, welche nicht systemisirt sind, werden in den periodischen Berathungen von der Akademie geprüft und beschlossen, von dem Präsidenten unter Mitferti- eoi gung des Secretars angewiesen, und von einem hiezu bestellten Beamten, welchem die Gebarung obliegen wird, verrechnet. §. 17. Der Präsident der Akademie bezicht während der Dauer seiner Function einen Functions - Gehalt von 30W st., der Vice - Präsident von 25UU ft, der Secrctär, welcher zugleich die General - secretars - Stelle der Academic besorgt, 2UW st., und der zweite Secrctär 1500 st. §. 18. Als Merkmal Unseres besonderen Wohlwollens wird die Akademie folgende Rechte und Vorzüge genießen: Erstens. Die wirklichen Mitglieder der Akademie, der Präsident, Vice-Präsident >und die Secretare, können sich der ihnen zugestan-Ehren- Uniform bedienen. Zweitens. Die Akademie kann nach der Bestimmung des § 4 jährlich vier Preise ausschreiben und vertheilen. Drittens. Sie ist befugt, für die von ihr zur Bekanntmachung durch den Druck bestimmten wissenschaftlichen Ausarbeitungen ange niessene Honorare zu bestimmen, und den Verfassern gcgen dem zuzuwenden, daß solche Arbeiten das ausschließende Eigenthum der Akademie werden. Viertens. Es werden der Akademie die ihrem Bedarfe entsprechenden Localitäten in einem Staatsgebäude angewiesen. Fünftens. Für die vorfallenden Druckarbeiten wird der Akademie die unentgeltliche Benützung der Staatsdruckerei nach jedesmal vorläufig eingeholter Bewilligung deS Hofkam-merc Präsidenten eingeräumt. Sechste nö. Die Mitglieder der Akademie, welcher es vorbehalten ist, die ihr zukommenden Bücher und andere wissenschaftliche Gegenstände den Bibliotheken und Sammlungen des Staates zuzuweisen, sind vorzugsweise zur Benützung dieser Institute nach vorläufigem Einvernehmen mit Vorstehern derselben berechtiget. Siebentens. Die öffentlichen Unterrichts-Anstalten sind angewiesen, die für die Zwecke der Akademie geeigneten Institute, Laboratorien «nd Apparate derselben zu Versuchen und Forschungen nach Möglichkeit einzuräumen, und derselben auf ihr Begehren alle auf ihre Beschäftigungen Bezug nehmenden Mittheilungen zu machen. Achtens. Die Akademie ist befugt, sich unter Beobachtung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen m,t allen wissenschaftlichen Corporations in Verkehr zu setzen, und mit denselben die ihr angemessen scheinende Correspondenz zu-unterhalten. H. 19. Die Akademie hat selbst in Ge. maßheit dieser Statuten die erforderlichen In-structionen für den inneren Betrieb und für ihre Verhandlungen zu entwerfen und dem Curator zur Bestätigung vorzulegen. Wir vcrschenUns, daß die Akademie durch die Verfolgung der ihr vorgezeichntten Zwecke sich Unseres Vertrauens würdig bezcigen, und die bei der Gründung für das Wohl Unserer Völker gehegten Wünsche verwirklichen wird, und Wir weisen zugleich alle Behörden zu der ihnen durch die vorstehenden Statuten zugewiesenen Mitwirkung an. Gegeben in Unserer Haupt - und Residenzstadt Wien den 14. Mai nach Christi Geburt im Eintausend Achthundert sieben und vierzigsten, Unserer Reiche im dreizehnten Jahre. Ferdinand. (1^.8) Carl Graf von Inzaghi, Oberster Kanzler. Franz Freiherr v. Pillersdorff, Hofkanzler. Ioh. Freih. KrNczka v. Jaden, Vice - Kanzler. Nach Sr. k. k. apost. Majestät höchst eigenem Befehle: Franz Ritter v. Nadherny, k. k. Hosrath. Stadt- u. landrechtl. Verlautbarungen. Z. 944. (3) Nr. 4791. Edict. Von dem k. k. Städte und Landrechte in Krain wird dem unbekannt wo befindlichen Johann Sa-dovin und dessen allfälligen unbekannten Rechtsnachfolgern mittelst gegenwärtigen Edictes erinnert: Es haben wider ihn und die k. k. Kam-merprocuratur, noniin? des höchsten Aerars, die Erben und Erbes-Erben nach Herrn Alois Grafen v. Lichtenberg die Klage auf Erkenntniß der Ersitzung des Eigenthums ausgeste'lten, ^o cl,u-üonu vinculirten Domesticol-Obligation ddo. 1. Februar 18N1, Nr. 3538, :> 4M pr. 2W st, und Verjährung des dießfälligcn Cautionsverbandes bei diesem k. k. Stadt- und Landrechte ubcncicht, worüber die Verhandlungstagsahung auf dcn 27. September l. I. Vormittags 9 Uyr anberaumt worden ist. Da der Aufenthaltsott des Beklagten, Johann S'adovin oder dessen Rechtsnachfolger, diesem Gerichte unbekannt, und weil selber vielleicht 602 aus den k. k. Erblanden abwesend ist, so hat man zu seiner Vertheidigung, und auf seine Gefahr und Unkosten den hierortigen Gerichtsadv?catcn l)i>. Fwayer als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts-Ordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Geklagter wird dessen zu dem Ende erinnert, damit er allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter, Ol. Zwayer, die Nechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen möge, insbesondere, da er sich die aus der dießfälligen Verabsaumung entstehenden Folgen selbst bcizumessen haben wird. Laibach den 25. Mai 1847. Kreisämtliche Verlautbarungen. Z. 959. (2) Nr. 9027. Eoncurö-AuSschrelbung. Dad>,'r zu,u Hpitalärzre zu ^ommenda St. Peter im B zirkt Mü"kendorf, Laibacher Kreises ernannte Med. DoctorAloiö Pollak, krank-hensyalber aus den gedachten Pasten verzichtet hat, so wuo zu Folge hoyer Gud. Vil-vrdnung uom l l. v. M. , Z. 10555, hiermit cin neuerlicher Eonculs nnt cem Benur« ken ausgeschrieben, d^ß für dlcft Spitalarzus« Stelle vorzugsweise Medicina-uno (zhlrurg».-Docto>en berufen sind, j.doch zur dlepsälligen Competenz auch Mag'st.i und Patronen der Chirurgie zugelass n und in Ermanglung e>-ncs Doctors berücksichtiget werden. — Die Bewerber um diesen Posten haben dahcr lh^ re documentlrlcn Gesuche mit Nachw.lsung dsö Diploms, ihres Nationals und der vollkommenen Kenntniß d^r krainischen oder clner mit derselben nahe velwaudten Sprache, durch ihre vorgesetzten Behörden längstens di6 Ende Juli d. I. an das Laidachcr KreiSamt zu leiten. — UibrigenS wird bemerkt, daß nm dicser' Spitalarzt.ssteUe n^bst der nei«n Wohnung ein Gehalt jährlicher l50 st. C. M. aus dem Glarar'schcn Armenfondc, und der Genuß der von Nemitz'schen Wund^rzteösiif-tung. vom beiläufigen Erlrage jährlicher lß si. C. M., mic der Berpstlchtung zur Besorgung des Spitals und der unentgeltlichen ärztlichen Behandlung der armen Kranken der Psarre Comwtnda St. Peter verbunden ist. — K. K. Kreisamt Laibach am 7. Juni 18l7. HemtNche Verlautbarungen. 3. 95l. (2) Nr. 52531XVI. C c> n c u r s. K u n d m a ch u n a. Auf der R. F. Herrschaft Michelstctten ist dic Amtödlenersst.lle mit einer Löhnung von jähllicken Einhulioclt Gulden C. W, dem Ginusfl' d»'r freien Wohnung und dem Bezüge d«r vorfallenden Zustellungßqebühren in Erledigung gekommen. — Diejenigen, »vrlchc sich um die besagte Dienststslle zu bewerben Wil, lcns sind, haben im Wcge ihrer unmittelbar Vorgesetzten dic gehörig belegten G.suche riS l(). Juli l8>7 bei diesr Camera! Bez.' Ver. waltunq einzureichen, und ftch darin über ihr Aller, 5ann eine gesunde Körpfrd.'sch.iffvnhrit, ihrc Moralität, bißhcrige Dienslvelhältniffi', und endlich üorr Lesens - und H^chlcioel.skün-c:.ikli!, so wie c>uch üd»r die Kenntniß der dculschcn und krainischen 3praä'e legal a:is>llw'is.n. — Auch kö^imt in d.'n Gesuchen anzugeben, ob und ln welchrm Grcide die Competence« mit einem der Beamten deß 35er« w-iltun^samles Michelstä'tten verwandt oder velschwägcrt sind. — K. K, Cameral-Bezirks-Verwaltung«Lai^ach am ^t. Juni l847. Z. 9W. ('^) Nr. 429^756. Concurs - Kundmachung der k. k. licycrm arklsch - i l lyri schen E a-m c r H lg e fä l le n - Ve rw altun g. — (We-gvn Besetzung der Gefallen ' Hauptamts t^on-trollolSi'l.lle ui Brück sn d.r Mur.) — Bei der unt.r Ne Gefallen - Hauptämter vierter Clliss,' eingereihten Zoll - Legstatte in Brück an der Mur ist die Controllorsstelle mit dem jährlichen Gehalte von sechshundert Gulden >n lZ. M., dem Genusse cimr N.Uuralwoh-nung oo^r des systcmmaßigen Duarlierg^ltes von jährlichen Hechzig Gulden in lZ. M. und der Verbindlichkeit zur Leistung einer Dien-stescaution im Geh^lllsdltrage erledigt. — Die Bewerber um diesen Dienstposten h>lbcn ihre Gesuche durch ihre unmittelbar vorgesetzte Behörde bis längstens 21. Juni ,547 bei der k. k. Camer^lbezilks« Verwaltung in Brück einzudringen, und sich datin über die zurückgelegten Studien, Kenntnisse auS dec ZoUmanipulation, den Vcrrechnungs - und C^ssevorschriften, der Waarenkunde, sprach« und sonstigen Kenntnisse auszuweisen und anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit ei« nrm dieser Camcralgefällen - Verwaltung unterstehenden Beamten verwandt oder vcrschwä« gert sey'". — Gratz am 21. Mai 1847. — 6tt3 — Aemtliche Verlautbarungen. Z. 9'^2. (3) Nr. l373. Vorladung. Vom gefertigten k. k. Bezirkscommissariale Oberlaibach werden nachstehende militärpsiich« tige Individuen der Erscheinung wegen vorgeladen. j Tauf'°.Z»na«.^^«^t«^ ^. ^„ ^ ^^,. _________________^_______ l ------- 5 Johann Stanounig Smolnig 8 Schwarzenberg »82? l 2 Urban Mejak »illichgrah 60 Billichgrah « s .llegal abwesend. 3 ?lnd Bchusterschitsch Oderdresovitz 12 Presser l82O Rekrutlrungsfiüchtling. ^ Matthäus Sersch, Oderlaibach 88 Oberlaibach „ ^ 5 Simon Salasnig Hrib 38 do. l»i7 ^ illegal abwesend, b Matthäus Piuk Dulle 2 Franzdorf „ 1 ! Alle hier vorgeladenen militärpflichtigen Individuen haben sich, von heute an, binnen 4 Mo« n>,lcn so gewiß vor dieses Bezirköcommissariat zu stellen und ihre unbefugte Abwesenheit zu recht« fertign, als widrigenö dieselben nach den bestehenden hohen Rekrutirungsvorschriften behandelt werden. — Oberlaivach «m 2S Mai l847. Z. 924 (3) Nr. 1412. Kundmachung. Da mit Rücksicht auf die in Österreich, Preußen und Sachsen gegenwärtig bestehenden Coursvcrhaltnisse und Eisenbahnverbindungen, die Correspondenzen zwischen einigen Provinzen der österreichischen Monarchie und den freien Städten Bremen, Hamburg und Lübeck über Preußen schneller an den Ort der Bestimmung gelangen, als dieß auf dem von der fürstlich Thurn und Taxis'schen General-Postadministration zur Beförderung der fraglichen Korrespondenzen gewählten Wege, zu Folge der in Gemäßheit des Decretes des hohen Präsidiums der k. k. allge^ meinen Hofkammer vom 13. März 1843, Z. 11U7^? ?., mit I. Mai 1843 in Wirksamkeit getretene», Übereinkunft der Fall ist, so h«t das hohe Präsidium der k. k. allgemeinen Hoskammer mitDecrctvom IN. December 1846, Z.IW H?.?, nach dem Erlasse der k. k. Obersten - Hofpostverwaltung vom 7. März l. I , Z. 2U1)!' l^., zu gestatten befunden, daß die Packctc zwischen den diesseitigen Postämtern und den Thurn und Ta-Ns'schen zu Hamburg und Bremen mit der oezüg-lichen österreichisch - hanseatischen Correspondenz über Preußen instradirt werden. — Hierbei ist zugleich bestimmt worden, daß für Briefe zwischen Osterreich und den freien Städten Bremen, Hamburg und Lübeck zwar die gemeinschaftliche Brieftare von12kr., wie bisher, eingehoben werde, daß hingegen ii) rücksichtlich der Tlansito-Gcbühr eine Änderung und beziehmigswnse Herabsetzung von 8 kr. auf 6 kr. für einen einfachen, (Z. Amts-Bl. Nr. 71 v. 15. Juni »L47.) '/, Loth wiegenden Brief aus den vorbenannten Städten nach Illyrien und vice versa Statt finde; daß d) für Briefe, die mehr als ein halbes Loth wiegen, die gemeinschaftliche Portotare und der Transito - Zuschlag nach der untenfolgenden Gewichts - und Tar - Progressions - Tabelle zu entrichten sey, und daß c) für Sendungen unter Kreutzband und Muster nach den genannten freien Städten und zurück, die zu Folge hohen Hofkammer - Präsidial - Erlasses vom 13. März 1843, Z. l itt?^ ?. ?., bewilligten Porto« Ermäßigungen, mit Rücksichtsnahme auf die gegenwärtig bei diesen Corresvondenzen gestattete Herabsetzung der fürstlichen Transitozuschläge, von 8 auf 6 kr. Statt zu finden haben. — Zu Folge hohen Dccrets der k. k. Obersten Hofpostverwaltung vom 23. v. M., Z. 373j?.I>., hat nach einer von der gedachten Central-Post-behörde mit der fürstlich Thurn und Taris'schen General-Post-Direction zu Frankfurt a. M. und mit der königlich preußischen Postverwaltung zu Berlin getroffenen Übereinkunft, vom I. Juni 1847 anfangend, sowohl die erwähnte Instra-dirunq, als auch die Ermäßigung des Taris'schen Transtto-Zuschlages von 6 und Itt kr., nach der unten beigesetzten Gewichts- und Progressions-Tabclle auch auf die Correspondenzen nach dem Königreiche Dänemark, der Insel Helgoland, den Herzogthümern Holstein und Lauenburg, dem Fürstenthume Eutin und dem Großherzogthume Oldenburg bis loco Hamburg und vil,- ^ ,, schaftl.ches Lübeck, nach allen ö'sterr. /"^'.^^""5' Gewicht des Briefes Staate, m.t?l.,s»ahme llombardle u. Venedlg, Porto derzud l, benannte» Pro, dann dem Fürstenthume vtnzen und umgekehrt Llchtenstein _______ ä O kr. H 10 kr. ________________ ! st. ^ kr. l si. j kr. l si. j kr. bis '/2 Wiener-Loch — 12 — 6 — IN über '/, „ 1 » « - 18 - 9 — 15 " I " 1'/, " " — 24 — 12 — 20 „ 1/, „ 2 „ , — 36 — 18 — 30 „ 2 , 2'/, " " - 48 — 24 — 40 „ 2'/, „ 3 ^ s, 1 — — 30 — 5t» „ 3 „ 3/2 ,, , 1 12 — 33 — 55 „ 3'/, „ 4 , , 1 12 — 36 1 — „ 4 „ 4/z " " 1 24 — 39 I 5 » 4/, , 5 " " 1 24 - 42 1 10 „ 5 „ a/, " " 1 24 — 45 1 15 „ 5/2 ^ « " " 1 21 — 48 1 20 „ 6 „ «'/2 " " 1 36 — 51 1 25 „ 6/, „7 „ „ 1 36 — 54 1 30 „ 7 „ 7/2 " " I 36 — 57 ^ 3' - 7'/, ', 8 „ „ 1 36 1 — 1 40 „ 8 ^ 8'/, « „ 1 48 1 3 1 45 ,. 8V2 „ 9 " " ^ ^8 1 6 1 50 „ 9 . 9/, „ « 1 48 1 9 1 55 „ 9/2 ., 10 , , 1 48 1 12 2 — «10 „ I«'/, " ^ 1 48 1 15 2 5 „ I0/2 " »^ " " ^ 48 1 18 2 10 ., 11 v 11/2 ', „ 1 48 1 21 2 15 ,. 11'/, „12 „ „ 1 48 1 24 2 20 , ,2 „ I2/2 „ , 2 — 1 27 2 25 „ 12/2 .13 ., ^ 2 - 1 30 2 30 . 13 " 13/2 , 2 — 1 33 2 35 , 13/ , Z4 „ „ 2 — 1 36 2 40 " 14 ' , 14/ , , 2 — 1 39 2 45 14/ 15 ' " " 2 — 1 42 2 50 15 15/ ,2 — 1 45 2 55 " 15'/2 " ^6 ^ " " 2 —_______1 48________2 — FurSe.d.mgel' ^^ ./ zu '/2 Loth welche mehr als ________ ,6 Loth wiegen, l ist für das Mchr- — ^ ! — ^ gewicht 00» 8 z» ^^^^^^^^^»»«^»»»»»»»»^»»»^«>«>«»^»»>»>>«»»-—«, 8 Loth ein einfa ches Briefporto weyr. mehr emzuhebcn, K. K. Oberpostvcrwaltung. Laibach den 15. Mai 1847. — 605 — Z 930. (3) Nr. 2l57. Kundmachung. Die nachstehend vcr;eichlnlen, zm helnig.n NekrutenstcUun^ berufen gew^enen, auf dem Ajs^'nlplcche u r t s - ^ 3t a l» c "-^'------------------------' « ' Nummer. ^^ D , t H"/ Pfarre 1 l4 Anton Gaöparin ^25 Sgojch 3 Vigaun 2 35 Johann Kunschitz l^26 ^ase »9 Obergöljach 3 ^9 Thomas Mull ^ Smotuzh 27 Brebnitz 4 M Ios'py Sicrgar „ Wuheln Bellach HH Woheiner Vellach 5 65 Cafpur Tlschon lt>2? Althan^r 5^l Mitterdorf 6 lO^i Andreas Roju „ ^iradzye »l^ Odtlgöljach 7 l(N Iacol) Lim^ ^ do. l8 do. 8 l l0 Urban R.kar „ Untergörjach 49 do. 9 199 Joseph Iurgelle ^ Unierollok 22 Möfchnach 10 2l6 Joseph Resman Neudocf 4 L824 Vodcschilsch 16 Vcldes ^" 55) Johann Echumer „ Meukusch 2 Oberqörjach " 6^ I^s,f)l) Pohcr Brlsiach 39' Möschnach ^ ^ 2"l'ph Ianz ^ P.Uov.zh 1 Löschach b' Franz Zheßen „ 00. ll do. K. K. Bezirkscommissariat Radmannsdorf und Veldes am l. Juni 1657. Vermischte Verlautbarungen. Z. 938. (3) ^. ,267. Edict. Das k. k-Beziltsg.richt Pvein zu Feistritz macht bekannt: Es sey über Anlangen des ?llois Bach'Minn, als vormaligen Vogteircpräsemanlcn der Pfarrkirche ^t. Peter zu Bornegg, wider Mathias VaUentschicsch von Willmgen, und Joseph Gaspcrschitsch von Prcm, weg^'n vom ^etztern nicht zugehaltenen Licualionsr.e.-dingnlssen, in die Nelicitation der, zur Herrschaft Prem bub Urb. Nr. 2 unlerthänigen, auf 22U fi. ^0 kr geschätzten Realität, und zwar mit Gefahr und Kosten des ^rstehers, gewillter, und es sey zu deren Vornahme die einzige Tagsatzung auf den 5. Juli l. I., fruli 9 Uhr, in loco der Realität mir dem Beisätze anberaumt worden, daß dieselbe hiebei auch mner dem Schähwerthe um was immer für cincn Anbot hintan^ gcgcbcn werden wird; wozu Kauflustige erscheinen mögen. Der Grundbuchserttact, das Echatzungsproto-coll und die Licitativiibbedingüissc können ln den ge« wohnlichen Amtsstunden hiergci ich.s eingcsehcn werden. K. K. Bezirksgericht PsM! zu Feist'itz am W. Mai 18^7. 6U6 Z. 935. (3) Nr. 1407. Edict. Vom Bezirksgerichte Krupp, als Personalinstanz, werden über Ansuchen derGlUndobrigkeit Gült Oklug-hos, alle Jene , welche auf das Vermögen deren Un terlhanes, Georg Ambroschitsch, von Gerettensdorf Haus-Nr, l4, was immer für Ansprüche zu machen gedenken, hiemit ausgefordert, solche bei der hiezu aus den 13. Juli d. )., Vormittag um 9 Uhr, vor diesem Gerichte angeordneten Tagsatzung anzumelden und zu liquidiren. Bez. Gericht Krupp am 26. März 1847. Z. 937. (3) Nr. 1329 Edict. Das k. k- Bezirksgericht Prcm zu Feistriz macht bekannt: Es sey über Ansuchen des Franz Vizhizy von Trieft, gegen Johann Vizhizh von Dornegg, cl« prae«. 10. d. M., Nr. »329, wegen, aus dem w. a. Vergleiche vom 6. Mai 1843 schuldiger 200 fl. sammt 5 "/o Zinsen c, 5. c, in die erecutive Feilbletung der, dem Exelucen gehörigen, auf ll?3 st. gerichtlich geschätzten, dem Gule Muhlhofen 8ul> Urb. Nr. 22 dienstbaren 3i8 Hübe gew'lligei, und es seyen zu deren Vornahme die Tagsahungen auf den 3. Juli, den 2. August und den 4. September l. I., jedes» mal Vormittags 9 Uhr, in lacn rei sit«« mit dem Anhange anberaumt worden, daß diese Realität nur bei der dritten Feilbietung auch unter dem Schatz-werthe hintangegeben werden wird, wozu Kauflustige erscheinen mögen. Der Grundbuchsextract, das Schätzungsprol»» coll und die Licitanonsbedingnlsse können während den Amtsstunden Hiergerichts eingesehen werden. K. K. Bezirksgericht Prem zu Feistritz am l l. Mai ,847.________________ Z. 941. (3) N7.'?I^ Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Oberlaibach wird hiemit öffentlich kund gemacht: Es sey in der Exe-culionssacde des Matthäus Schiuz von Oßredet,^in die executive Feilbietung der, dem i5rccmen P6, intabl. 2Z, Mai ,6«6. pr. 39, fl.; ll) der Michael Piuan'scken Kinder, aus dem Protocolle vom.'U. Mai l8tt8, intabl. 3o. Jänner »Lag, pr. ,o. September l. I., früh 9 Uhr, vor diesem Gerichte angeordnet, und den unbekannt wo befindlichen Tabulargläubigern, so wie deren gleichfalls unbekannten Nechisnachsolgern, Ioscph Mokoru von Ftistritz, als (^lr»l<,r »ß besteht: taglich in 540 Por-tisnen Brot 2 5l'/, Loth, ^ Portionen H^ der a '/, Metzen, ^ Portionen Heu a g Pfund, bann vierteljährig in 2l8 Bund Bettenstroh a l2 Pfd. — Die Unternehmungslustigen werden aufgefordert, am genannten Tage zu diesen Verhandlungen entweder mit einer Be« stäcigung ihrer O?rigkcit bezüglich auf ihren guten Leumund und ihre Cautionsfahigkeit, oder mlt baren Caucioncn, d,e deim Brote'und Hafer in ?, beim Heu in 6, und beim Bet-tenstroh in 5 Percen, dcS E'stehungs - Betrages , beim Brotfuhrlohn hingegen für jede von den drei Finanzwach - Sectionen im Betrage pr. 50 fl. bestehen muß, Hieher zu erscheinen. — Kreis^mt Neustadt! am 4. Juni t547. Aemtiiche Verlautbarungen. Z. 960. (1) Edictal« Bor rufung. Won der Bezirksobrigkeit Münkendorf werden nachbenannte, zur dießjährigen Rekrutirung gewidmete, auf die Vorladung nicht erschienene Militärpflichtige, als: ^ Der Rekrutiru ngsflüchtlinge 6i »»«^.«^«>>«.^»—^»—-———--»——>——^——-»»»^^ " cH « " Anmerkung. H- Namen Wohnort Z ^ -3 ^ P f a r r > 1 Oswald Macher Velkihrib 5 1827 Obertuchein 2 Ignaz Urch Goisd 9 „ Goisd 3 Andreas .Sabreßnig do. Itt „ do. 4 Lorenz Spruk Oberkallisch 2 „ do. 5 Franz Slaper VorstadtGraben 14 „ Stein « Michael Gerkmann Salloch 39 „ Zirklach 7 Leopold Beraus Laak 35 „ Maunsdurg 8 Mathias Pollanschek Pollane 2 ., Sello 9 Barthel. Schuschnig Schwarzenbach 5 ., Golsd IU Joseph Komatar Prapretnusakal 9 „ Strelne ,l Lukas Schuschnig , Schwarzenbach 10 l, Goisd 12 Ambros Albich Pottok 8 1826 St. Martin 13 Valentin Erjauscheg Supainenive 17 „ Strcine 14 Anton Stebve Podborscht 23 1825 Commenda 15 Andreas Saitz Tersine 44 „ Mannsburg 16 Michael Schager ^ Okroglu 1 „ Streine 17 Barthel. Pantschur Wrische 5 „ Neul 18 Franz Knee Salloch 16 „ Zirklach 19 Markus Inglitsch Obertuchein 3 „ Obertuchein 2U Johann Kern Nasseritsch 29 l82^ Commenda 21 Joseph Serschen Deppelsdorf 9 „ Mannsburg 22 Johann Wohinz Oberjarsche 2 „ ^ 23 Mathias Suppan Großmannsburg 47 „ „ 24 Andreas Wachter do. 49 ^ „ 25 Thomas Malli Roschizhno « „ Sello 26 Joseph Komatar Stounig 9 „ Strelne 27 Math. Pototschnig Fuschine 11 „ Stein hiemit aufgefordert, innerhalb vier Monaten, vom Tage der Einschaltung dieses Edictes, bei dieser Bezirks- Obrigkeit um so gewisser zu erscheinen, und ihr Ausbleiben zu rechtfertigen, widrigenö dieselben nach den bestehenden Vorschriften als Rekrutirungsflüchtlinge behandelt werden würden. BezirköobriaM Münkendorf am 1. Juni 1847. «09 3. 962. (l) Nr. 668. Dominiculgründe « Verpachtung. Gemäß der Bewillig ung der löbl. k. k. Ca meral-Bezirksverwaltunq iu Neustadt! ddo. 2^. Mai l. I.. Nr. 597«. werden nachstehende zur Riliqionsfondsherrschaft Sittich gehörige Grundstücke als: ») Acker poä I.e580 I. Abtheilung; l>) ,. „ ,, H do. e) „ ,, ^ Hl. do. li) der Pralaten^arten; ej der Halde Convcntgarten: l) die Wiese Pungert, ß) die Teichwiese 82 iVlm-utum; Ii) „ do. ^oi- 5iis»ulll1li!lllln^ I. do. ") " do. do. II. do. A) " dn. do. III. do. "") „ Hutwnde Uo5jl^ bei Vanzhnagoriza j ^^ " do. ^ ^ ^^, ^ , ,v . ^ lanqs der Commerzialstraßc; ""/ ^ """nkrautschn.lt in V.nzhnagoriza, u. SS) die Gelreidharpse neben dem Acker pe.- °°> 23. I„„i ,8,7 ff°'/,""° ^"'nnttog in d.r LittichcrAmtt. tanzltl aus weiter, f,4>^ o> < - .^. 1. November .67^. I'bre nan'l.ck vom öffentlich verpaß 'werd!'«" '"^ '"""""^ « . '^" '"et die Pachllustisscn zu diesem Ver-5 V^.^ "" '"" Beisave ein/daß sie ^e^^^ich^oer.^^^^^ ^r.s??^—^"U derk.k Rel.^ionsfo.ds-her.sch.st^.tt,ch den 7. Juni l3'»7. g) t>i« Sfii)iüie[e sa Marofamj h) „ to. per Shpashnikij i) n be. med Spashnikam j k) „ 00. per Lasse j 1) ,, bo. per Zlieriielo 5 m) „ mlttUxt 2tci4)tpiffe b*i Zhemelo nu Lopat per Shiiashniki: n) „ untere Teichwieie bil /litnnelo; 0) „ kleine do. „ Allendorf; ?) ,, große do. » do. in 10 Abtheilungen; h) ,. Wiese V<-IIiiu«uilik, I. Abtheilung; i') ^ do. do. II. do. ») „ do. do. lV. do. t) „ do. to. XIV. do. u) „ do. do. XV. do. v) „ do. do. XVl. do. "") ,, do. Uut^olje I, und II do. ^) « do. do. UI. do. ?) ^ do. I>lll1li!lllln^ I. do. "). " do. do. II. do. A) " d°. do. III. do. "") „ Hutwnde Uo»jl^ bei Vanzhnagoriza; ^) " do. do. ,. do , , ,v . ^ lanqs der Commerzialstraßc; ""/ d!I ^""krautschn.tt in V.nzhnagoriza, u. ee) die Gelreldhaspse neben dem Acker pe.- °°> 23. Iu,,i ,8»? ff°'°""° "»chwMog in d.r LittichcrAmt«. tanzltl aus weiter, f, 4.? o- l - ,^ 1. November .67^. I'hre nanil.ck vom ^ss.^li^ . '" bclhin l853, neuerdings oss.ntl.ch verpachtet werdcn «.',"" l".t die Pachtlustisscn zu diesem Ver-^'seru« sacte m.t dem Beisave ein / daß sie her.sch.st^,tt,ch den 7. Juni l3'»7. Z. 963. (I) Nr. 689. Zehent - Verpachtung. Zu Folge der Bewilligung der löblichen k. k. Camera! - Bezirks - Verwaltung in Neustadt! ää». 28. Maid. I., Nr 5977, werden die zur Religionsfondsherrschaft Sittich gehörigen Garben-, Sack-, Jugend- und Erdapfelzehente von den nachbenannten Ortschaften, als: ») von Kauze, Vischnigerm, Urata und Pustjavor; — d) Subrazhe, Ieschze und Verbische; — c) Ze-rouza; — d)Oßredeg, Planina, Obounu, Kri-schar, Debezhe und Pristava; — «) Polane des Martin Kosleuzhar; — 5) Polane; — ^) vom Hofe Bukovitz; — ^) Bukowitz; — j) Zhago- sche; — k) Rodainavaß und Oßredeg; __ Y Mekine und Pottok; n») Bresovitz; »,) Groß-dobrava; — u) Kleini^obrava; — >>) Leskouh und Mlaka; — ) Kleinaltendorf; — co) Dupplitz; —. ^l^) Dobje und Pottok; — ee) Sclo und Ia-vor; — ll) Trebelcu, Preschgain, Gaberje und Volaule; - ^z) Goisd; — kl>) Raunuberdu und Mallverch; - i») Steg; — kk) Mctnay und Pottok; - !l) Gorizhiza, - n,m) Do-drava bci Metnay; — ,,n) Groß-uud Klein-Zherntllo; —00) Lerchendorf; — pp) Mullau; — ^c^) Oderdorf; — ,r) Velkitraunik bei Oberdorf; — 55) Mleschou und n) Kaltenfeld. -^ Am 22. Juni 1817 in der Sitticher Amtskanzlei, Vormittag von 9 bis 12 Uhr, auf weitere sechs Jahre, nämlich vom ?. November 1847 bis dahin 185,3 mittelst der öffentlichen Versteigerung neuerdings verpachtet werden. Die Zehentholden werden übrigens erinnert, das ihnen zuständige Einstandsrecht durch gehörig bevollmächtigte Ausschußmänner entweder gleich bei der Licitation selbst, oder längstens binnen sechs Tagen darnach um so gewisser geltend zu machen, als ihre spätern Erklärungen nicht mehr angenommen und die Zchenten den verbliebenen Meistbietern in Pacht übergeben werden würden. — Verwaltungsamt der k. k. Religionssondsherrschaft Sittich am 7. Juni 1847. Z. 96'l. (,) Nr. 690. I a g d. L i c i t a t i 0 n. Von dem Velwaltunftäamte dcr Religions-fonds - Hlltschafl Sittich wird bekannt aemacht, daß in Folge der Bewilligung der lödl. k. k. «10 Camera!-Beznkg - Verwaltung in Neustadtl ääo. 26. Mai d. I., Nr, 5975, am 2l. Juni l8'^7 Vormittag v<)n 9 dig l2 Uhr, in der herr-sck östlichen Amtskanzlri die znr Hcrrsch^ft Siltlch gehörige, in d.-r Pf^rr O^crgurk dicßstilö des Gurtfluss^S, in d^n Gegenden dcr Wlitle^ger und Ma^erolhoftr Waloun? gen: na Vtrholiskiborst, Vcrtatscha, K^rsch-kudre^j.', Kittenvnch uno in d»r Gemeinde ßlcichln 3canier>s, Strascha del WiUischen^ dorf und Glineg, S^r-ischkubr.'sje, ^eschka flameina u. Bnsjc, Gabrouska gmaina und Prcdoli d.findliä'c Reisjagd auf ireitere sechv Jahr,', nämlich vom l. Nnvcmbcr lUl^7 bis da-hm l653, »in öffentlichen Versteigerungswege werde ueiplcht.l warden; wozu man Die Jagd? liebhader mil dcm Beifügen einladet, daß sie dle ^icitatilillkdeixn^nijse täglich in dieser Anus' kanzlci einsehen können. K. K. Rcliglonsfondvhcllschasc Siicich d»n 7. Juni l8'i7. Vermischte Verlautbarungen. Z. 9?'- (l) vlr. 744 Edict. AUc lene, welche auf den Nachlaß des am !. Jänner d. I. zu Hiasche 5ud H. Nr. i velstorbe-nen Hudendcsitzers, Plimus Logar, irgend einen An-spruch zu stellen vermeinen, haben denselben bei der auf den »3, Juli d. I. äZonniltclg um lj Uhr hiei^ amts festgesetzten Tagsatzung, dei Vermeidung der im §. äi4 a. l?. G. enthaltenen Folgen, anzumelden. K. K. Bez. Gcncht Krainduvg am 8. März .847- Z. q6q. (l) Nr. 260. Edict. Alle jene, welche auf den Nachlaß des am 25. December v. I. zu St. Martin bei Znklach verstorbenen Hubenbesitzers, Joseph Baid, irgend einen Anspruch zu stellen vermeinen, haben denselben bei der auf den l5 Juli l. I. Vormittag 9 Uhr hieranns festgesetzten Tags4 a. b. G. enthaltenen Fol-gen, anzumelden. K. K. Bez. Gericht Krainburg am 3. März »647. H. s)-/2. (») Nr. l253. Edict. Von dem k. k. Bez, Gerichte Krainburg wird hiemic bekannt gemacht: Man habe die executive Feiloietung der, dem Michael Kern von Ollscheug ge-hörigen, der Staatsherrschaft Michelstetten Lid Urb. Nr. 264 dienstbaren, gerichtlich auf »odg si. 2a kr. geschätzten Ganzhude/und der auf 97 ft. i3 kr. bc« werlheten Fahrnisse, wegen dem Joseph Kern schuldige» 266 fi. 55'/2 kr. c. 5. c. bewilligt, und es werden zu deren Vornahme die drei Feilbielungstag-satzungen aus den 17. Juli, 16, August und >8. September »347, jedesmal Vormittag von 9 bis »2 Uhr in loco der Realität mit dem Anhange festgesetzt, daß die Realität uno die Fahrnisse bei der ersten und zweiten Feilbiemngstagsatzung nur um oder über den Schähungswelth, bei der dritten aber auch unter demselben feilgeboten werden; oaß die Kauflustigen der Realiläc ein Vadiuin von »00 st., die Ersteher der Fährnisse aber den Mcistdot dar zu Handen der Li« citaiwnscommissimi zu crlegen haden; endlich daß das Schätzungspiotocoll, die iücltationsbedlngiusse und der GrunobuchseNract täglich Hieramts 'eingesehen weiden können. ____K^K.Bez. Gericht Krainburg am 26. April ,487. Hcrrschaftsknecht-odcr Amtmanns-Vienst. Bei dleser Commenda ist mit dem 1. Au« gust d. I. der Herrschaftsknecht- oder ?lmt-mclnnsposten neu zu befttze,'. Die Bmnerbcr muffen von starker und gesunder Körperbe-schaffenheic scyn. sich stlbst persönlich Hieramts vorstell.n, mit d.n Moralltäts- und den bisherigen Dienstzeugniff.'n ausweiftr«, lind sich dis l5, des kü'iscigen Monats um dilftn Dienst mündlich hier bewerben. Mit diesem Dienste sind folgende Emo° lumentc verbunden: a. Ein Iahreslohn von l2l) ft., nach Umständen auch mehr; l). freie Wohnung; c. 2'/2 Klas'ccr drlißi^zö'll!gss Brennholz, und li. noch einige besonoere Zuflüsse und Schenkn,ffe. Vcrwaltungsamt der deutschen Ordens ritterl. Commenda Laioach am 8. Juni 1317.