1499 Amtsblatt.jnr Laibacher Zeitung Nr. 2lft Freitag den 13. September 1872. (348—1) , Nl. 8641. Kundmachung. Bon der k. k. Finanz Direction für Oesterreich ob der Enns wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß infolge hohen Finanz« Ministerial -Erlasses vom 14. August 1872, g. 22.693, die tarifmäßige Gebühren EinHebung: ^. der allgemeinen Vcrzehrungs-Steuer sammt dem dermaligen, mit der kaiserlichen Verordnung vom 17. Mai 1859 eingeführten 20"/« außerordentlichen Zufchlage zu der Verzehrungs-steuer und dem der Stadtgemeinde Linz bewilligten Gemeinde-Zuschläge für alle über die Verzehrungs.Stcuer-Linie von Linz zum Verbrauche daselbst eingeführten, der Gebühren-Entrichtung unterliegenden Gegenstände; A. die EinHebung des Gemeinde-Zuschlages von den innerhalb der linzer Verzehrungssteuer-Linie erzeugten gebrannten geistigen Flüssig leiten; 6. rücksichtlich des innerhalb der linzcr Steuerlinie erzeugten Bieres blos die EinHebung des für die geschlossene Stadt Linz bestehenden siren ärarischen Zuschlagsbetrages von 42 kr. Per Eimer nebst dem außerordentlichen 20"/» Zuschlage zu dieser Gebühr und dem dcrmaligen Gemeinde-Zuschläge von 30 Neukrcuzer per Eimer; ferner v. die Einhcbung der Wassermaut bei den Linienämtern heilige Stiege und Donaubrücke in Linz, sowie ll. die EinHebung der Wegmaut bei den Wegmaut-Stationen Landstraße und heilige Stiege zu Linz auf die Dauer vom 1. Jänner 18 73 bis letzten Dezember 18 7 5 im Wege dcr öffent> lichen Versteigerung verei n tverpachtet werden wird. Die Modalitäten, unter welchen die Versteigerung stattzufinden hat, sind: 1. Die Versteigerung wird den 28. September 1872, Sage! achtundzwanzig-stcn September l. I., um 9 Uhr Vormittag bei der k. k. Finanz-Dircction in Linz abgehalten, und es werden bei derselben mündliche und schriftliche Anbote, welch letztere mit der Stempel« Marke von 50 kr. ö. W. Per Bogen versehen sein müssen, und zwar nur bezüglich der unter ^, 2, 0, D und N angeführten Objecte vereint vorgenommen werden. 2. Der Ausrufspreis als einjähriger -pachtschilling für die vereinte Verpachtung der allgemeinen Verzehrungs - Steuer sammt dein außerordentlichen 20"/« Zuschlage und den Gc-Meindezuschlägen, dann der Wasser- und Wcgmaut beträgt 205.666 fl., d. i. Zweimal hundert fünf tausend sechs hundert sechzig sechs Gulden österr. Währung, wovon auf die ärarifchen Gebühren 152.172 fl. und auf die Gemcindeaebühren 53.494 fl. entfallen. s ^' /5"l Pachtung wird jedermann zngelaf-ien weiche nach den Landesacfetzen zu derlei Geschäften geebnet und die bedungene Sicherheit zu leisten im Stande ist. ", / a Mr jeden Fall sind alle diejenigen sowol von der Fortsetzung der Pachtung ausgeschlossen, welche weqen einc^ Verbrechens zu einer Strafe verurtheilt wurden oder welche in eine Untersuchung wegen Vcrbre chen verfallen sind, die blos wegen Abgang recht llcher Beweise ausgehoben, oder worüber noch nicht rechtskräftig entschieden wurde. Minderjährige Personen, dann contractsbrü Hye Gefällspächter werden zu der Licitation nicht ^gelassen, ebenso auch diejenigen nicht, welchc ^egcn Schleichhandels oder einer schweren Gcfälls-^bertrctllng in Unterfuchung gezogen und ent-^b" gestraft, oder nur aus Mangel dcr Beweise " dem Strafverfahren losgezählt wurden, und zwar die letzteren durch scchs auf den Zeitpunkt dcr Uebertretung, oder wenn dieser nicht bekannt ist, der Entdeckung derselben folgende Jahre. 4. Wer an der Versteigerung theilnehmcn will, hat vor dem Beginne der Licitation das Va-dium im baren oder in österreichischen Staatspapieren nach dem Börsecursc mit zehn Procent des Ausrufspreises, d. i. mit dem Betrage von 20.566 fl. bei der LicitationsCommission zu erlegen. Staatsanlehcnslose vom Jahre 1839, 1854 und 1866 werden nicht über deren Nenmverth angenommen. Es ist auch gestattet, dieses Vadium bei einer k. k. Gefä'llskasse zu erlegen, in welchem Falle die Quittung jener Kasse, welche das Vadium in Empfang genommen hat, der Licitationscommission übergeben ist. 5. Die Genehmigung des Licitationsactes steht dem k. k. Finanz-Ministerium zu, und es wird sich ausdrücklich vorbehalten, die Pachtung auch ohne Rücksicht auf das erzielte Bcstbot demjenigen Offerenten zuzuerkennen, welcher mit Rück» sicht auf fciuc persönlichen und fonstigen Verhält' nisse als der geeignetste erscheint. Für den Fall, als ein ganz gleicher mündlicher und schriftlicher Anbot vorkommen sollte, wird dem mündlichen, unter zwei oder mehreren gleichen schriftlichen Anboten aber jenem der Vorzug gegeben, für welchen eine vom Licitations commissär sogleich vorzunehmende Verlosung ent fcheidet. 6. Nach geschlossener Licitation wird lein nachträglicher Anbot mehr angenommen. 7. Bei schriftlichen Anboten ist außer dem hierüber bereits Gesagten noch folgendes zu beobachten : n) Dieselben müssen bis zum Beginne der mündlichen Versteigerung, d. i. bis 9 Uhr vor mittags am acht undzwanzigsten Sep tember 1872, bei der Vorstehung dcr k. k. Finanz-Dircction in Linz versiegelt überreicht werden, indem später eingelangte Offerte als nachträgliche Anbote angesehen und nicht mehr berücksichtiget werden; I)) die schriftlichen Anbote müssen das Object, auf welches geboten wird, dann den Betrag der angeboten wird, in Zahlen und Buch staben deutlich ausdrücken und sind von dem Offerentcn mit Vor- und Zunamen, dann mit Beifügung des Charakters und Wohn-ortes zu unterzeichnen; 0) wenn mehrere Personen geuicinschaftlich ein schriftliches Offert ausstellen, fo haben sie in dem Offerte auszudrücken, daß sie sich zur ungct heil ten Hand, nämlich einer für alle und alle für einen dem Acrar zur Erfüllung dcr Pachtbcdingungrn verbinden. Zugleich müssen sie in dem Offerte jcncn Mit-offercntcn namhaft machen, an wclck)en die Ucbcrgabc dcö Pachtobjccteö geschehen kann; (!) diese Anbote dürsen durch leine den Licita-tl'onsbedingungcn nicht entsprechende Klauseln beschränkt sein, vielmehr müssen dieselben die Versicherung enthalten, daß der Offerent diese Bedingungen genau befolgen will. Von außen müssen diese Eingaben als Offerte für das (zu bcncnnendc) Object bo zeichnet sein. Das Formulare eines Offertes folgt nach. l>) Die schriftlichen Offerte sind von dem Zeit punkte dcr Einreichung für den Offerenten, für die Finanz, Verwaltung aber erst von dem Tage, an welchem die Annahme desselben dem Anbietenden bekannt gemacht wor den ist, verbindlich. 8. Wer im Namen eines andern einen Anbot macht, muß sich mit der gehörig legalisierten Vollmacht seines Machtgebers bei der Commission noch vor der Licitation ausweisen und derselben die Vollmacht übergeben. 9. Die näheren Licitations-Bedingungen wer^ den vor der Licitation vorgelesen, es können dieselben aber auch früher während der gewöhnlichen Amtsstunden bei dcr Finanz-Direction in Linz, fowie bei allen andern Finanz-Landes Behörden vom 10. September 1872 an eingesehen werden. Linz, am 29. August 1872. Von der k. k. Finanz-Pireclion für Vester» reich ob der Enno. Kormulare eines schriftlichen Offertes. Ich Endesgefertigter biete für die mittelst Kundmachung vom 29. August ausgeschriebene Pachtung der Verzehrungs-Steuer sammt 20"/«, Aerarial-Huschlage des Gemeindezu-schlages in der Stadt Linz, dann der Wassermaut uud der beiden Wegmaut-Stationen Landstraße und heilige Stiege zu Linz für die Zeit vom 1. Jänner 1873 bis letzten Dezember 1875 den IahreSpachtschilling von.....fl. .... kr. (mit Ziffern), d. i......Gulden .... Neukreuzer ö. W. (mit Buchstaben), wo bei ich erkläre, daß mir die Contractsbedingungen genau bekannt sind und ich mich denselben unbe< dingt unterwerfe. Als Vadium lege ich im Anschlüsse den Betrag von.....fl. . . . kr., d. i. (in Buchstaben auszudrücken) bei, oder lege ich nachstehende Staatspiere im Betrage von.....ft. ... kr., d. i. (in Buchstaben auszudrücken), oder lege ich die Cassa Quittung der k. t.......über das erlegte Vadium bei. .......am.......1872. / eigtnhimdigc Unlstichris! ^ ! Lharalt,! und Nl,fentbc,l!»ort./ Von aufte« (nebst der Adresse an die k. k. Finanz Directions-Vorstchung in Linz und Bezeichnung des Vadiums) „Offert für die Pachtung" der Verzehrungs Steuer und des Gemeinde Zuschlages, dann der Wassermaut und der beiden Wegmautstationcn Landstraße und heilige Stiege zu Linz. ______________________ (342—3^ Nr. 10148. Kundmachung. In Nassenfllß (Bezirlshauptmannschaft Gurkfeld) ist die Postlneisterstclle mit dcr Iahresbestal-lung von 170 fl., dem Amtspauschale per 30 fl. und dem Botcnpauschale per 936 st. jährlich für die Unterhaltung der täglich einmaligen Fahrbotenpost zwischen Nassensuß und Treffen über St. Ru> precht und Neudegg, dann gegen Dienstvertrag und Caution per 200 fl. in Barem oder in 5'/, Staats-fchuldvcrschreibungen zu befetzen. Die Bewerber haben in ihren, der gefertigten Postdirection bis längstens 25. September l. I. vorzulegenden Gefuchen auch das Alter, das Wohl-verhalten, die genossene Schulbildung, die Vermö-gcnsverhältnisse. die eventuelle bisherige Beschäftigung, endlich die Möglichkeit, in Nassenfllß ein zweckmäßiges Amtslocale beizustellen, die Caution zu leisten und die für die Unterhaltung der Fahr botcnpost Nassenfuß Treffen nöthigen Mittel zu be sitzen, nachzuweisen. Der Postmeister muß vor dem Dienstantritte die vorgeschriebene Postmanipulations-Prüfung be-stehen, weshalb die Competcnten in den Gesuchen auch anzugeben haben, bei welchem k. l. Postamte sie die nöthige Praxis zu nehmen wünschen. Trieft, am 2. September 1872. Von der k. k.'Post.Pircction. 1500 (353—1) Nr. 835. Coiltlirs-Ausschräbling. Bei dem k. k. Bezirksgerichte in Illyrisch-Feistriz ist eine Kanzlistenstclle mit dem jährlichen Gehalte von 500 fl. und dem Vorrückungsrechte in die höhere Gehaltsstufe von 600 ft. zu besetzen. Die Bewerber um diese Stellen, zu deren Erlangung jedenfalls auch die Kenntnis der kraini-schen (slovemschen) Sprache in Wort und Schrift erforderlich ist, haben ihre gehörig belegten Gesuche bis zum 30. September 1872 bei dem gefertigten Präsidium im vorschriftsmäßigen Wege zu überreichen. Laibach, am 12. September 1872. K. k. Jandesgerichts-Präsidlulll. (351—2) Nr. 1083. Edict. Bei dem k. k. Bezirks- als Untersuchungsge-richte Gottfchee ist die Adjunctcnstelle mit dem Iahres-gehalte von 900 ft. beziehungsweise 800 ft. in Er-ledigung gekommen. Die Bewerber wollen ihre gehörig belegten Gesuche, in welchen die Kenntnis der beiden Landes sprachen nachzuweisen ist, im vorschriftsmäßigen Wege bis 28. September d. I. bei diesem Präsidium einbringen. Nudolfswerth, am 8. September 1872. O. k. Krcisgerichts-PräfiÄinm. ^36b^-3)^ Subaneudierungsbehandlullgs-Kundmachung. Wegen Sicherstellung der Lieferung von Na-turalverpflegsbcdürfnissen für die Stationen Laibach, Bir, Stein, Nudolfswerth und Prevoje für die Zeit vom 1. November 1872 bis 31. Oktober 1873 findet bei der Mlitär-Bcrpflegs-Magazins-Ber-waltung zu Laibach am 16. September 1873, früh 11 Uhr, eine öffentliche Behandlung mittelst schriftlicher Offerte statt. Das Nähere wolle man aus der' ausführlichen Kundmachung in Nr. 204 der „Laibacher Zeitung" vom 6. September erfehen. Laibach, am I.September 1872. S. k. Verpstego-Mngl^ins-Verwaltung. (346—2) Nr. 623. .Mmdmachung. Die Lieferung der ärztlichen Bedürfnisse und sonstigen Apotheker-Artikel, als Essig, Weingeist, Branntwein, Blutegel, Limonie, Zucker, Eis, Weizen kleien, Wacholderbeeren, Stärkemehl, Kreide, Seife, Ocl :c., der Glas- und Erdgeschirre, des Torfes, Reinigung und Ausbesserung der Kranken- Leibes und Bettwäsche, dann die Steinigung und Krampe lung der Matratzen und roßhaarenen Kopfpölster, sowie die Verführung der Todten wird beim hiesigen k. k. Garnisonsspitale für das Jahr 1873 sichergestellt werden. Die näheren Eontractsbedingungen werden zu jedermanns Einsicht in der Spital Bcrwaltuugs-Kanzlei aufliegen und die zu leistenden Badien bc kannt gegeben werden. Die versiegelten, mit einer 50 kr.-Stempel-marke versehenen Offerte müssen bis längstens 13. Oktober l. I. bei der k. k. Garnisons-Spitals-BerwaltunqöConl ^mission in Laibach einlangen. Laibach, am 3. September 1873. Pie Vsrn'altunlis>Commis!lon dcs K. k. Varni- sono-Spitalo Nr. 8 zu jaibach.