Nr. 38. Vr8ilum«ratlon«pl«i«: Im somptol« ganzj. fl. i:, holbl. N. 5 50. yllr vi« Zustellung ln« H«u» halbj. 50 ll. Äilit der Poft ganzj. st. 15. halbj, fl, 750, Freitag, 15. Februar. g»s«ltlon«g«bü«: yll» Neln« Inserat« »l» ,» 4 Z«ll«n z»lr., größer« p« Zell« 6 ll. l btl «st«en »Ileundschaftsdienst > den ihre Dankbarkeit zeit-"°ens nicht vergessen wird." o.i«,i ? Nachmittag, wie sie sich vorgenommen hatte, schU-'" ö"ni Schieferer, der diesen Tag daheim be-'""it^t war und sie bereits erwartete. .. "roni hatte ihm einen Antrag zu machen, den n,äbi"s!" den jetzigen Verhältnissen als das Zweck-"»We erkannte; es siel i^r aber sehr schwer, die Unall^.^u vorauszuschicken, in welcher sie „das 5>u?^ 'hres Vaters und die Ungewissheit seiner wt? l- ^ berühren musste. Als dies geschehen war, Domi ,'ö"" Häusler, der von dem bösen Schicksale Tnck.« 5 ohnehin genau unterrichtet war und die ein l- Fetich bedauerte: ..Da seht Ihr wohl selbst dleibt l Schieferer, dass mir nichts anderes übrig Eijl^ . °"ch um einen Dienst umzusehen und die Packt ö"Nie,lig. so lang der Vater abwesend ist, in auf den -^w"' Ihr aber wäret der rechte Mann. alles ^ ^ ""'" »anzes Vertrauen habe und dem ich 9hr '»„^ ^ liegt und steht, übergeben könnte. Wenn dnz ^ °lso entschließen könnet, so würde ich Euch Väschen nebst der Einrichtung, den Stall und Keller, den Erdäpfelacker, die Wiese und das Obst in Pacht geben, natürlich mit dem Vorbehalt, dass mein Vater nachträglich zustimmt und dass eS nur so lange zu gelten hätte, als er nicht zurückkommen oder die Wirtschaft selbst betreiben kann." „Hm, warum denn nicht?" versetzte Schieferer. „Der Pacht würde mir und meiner Familie nicht viel Mühe machen. Was verlangst du denn für einen Pachtschilling. Vroni? Wie du weißt, lässt sich dabei nicht viel verdienen." „Das kann ich nicht ausrechnen und verstehe es zu wenig," antwortete Vroni. „Ich überlasse es Eurer Rechtschaffenheit und dem Willen meines Vaters. Ihr müsst es aber sogleich ins Werk setzen, und Ihr gebt mir Unterkunft, bis ich einen Dienst habe." „Gut!" sagte der Häusler. „Mein Weib und unsere größere Tochter können die Sache dort übernehmen, und abwechselnd kann ich da und dort sein." Vroni war nun über die Hauptsache beruhigt, sie hatte jedoch noch eine Bitte auf dem Herzen. «Lieber Nachbar, ich muss Euch noch um etwas ersuchen." sagte sie mit einiger Verlegenheit. ..Es thäte mir weh. wenn ich meiner armen Mutter nicht auf eine anständige Weise die schuldige „letzte Ehre" erweisen könnte. Ich möchte dafür sorgen, dass ihr Begräbnis nicht so armselig ausfällt, wie es bei Leuten unseres Standes oft geschieht. Dazu aber," sie stockte etwas mit der Rede, „brauche ich noch einige Gulden. Lieber Schieferer, könnt Ihr sie mir nicht einstweilen vorstrecken und dieses Gelo als eine Abschlagszahlung betrachten?" Der Häusler aber war selbst arm. und er sprach die Wahrheit, indem er trübsinnig sagte: „Gutes Kind, das kann ich nicht. Ich stehe auf jeden Gulden an; fönst thäte ich es gein und würde von dir keinen Schuldschein darüber verlangen." Vroni war über die abschlägige Antwort einigermaßen betroffen, bereute aber ihre Unüberlegtheit und sagte bescheiden: „Verzeiht mir, lieber Nachbar, dass ich eine solche Forderung an Euch gestellt habe! Dafür aber bleibt es bei dem übrigen, wie wir es ausgemacht haben?" „Ja. ja. es gilt schon." sagte Schieferer und gab ihr seinen ehrlichen Handschlag zum Pfande. „Meine Alte soll gleich bei dir bleiben." Vroni stand jetzt eine Weile wie in Gedanken verloren; sie dachte schweren Herzens an die Beerdigung der Mutter und wusste nicht, wie sie die Auslagen dafür bestreiten sollte. Von den verhängnisvollen Ereignissen des Tages und vom Gefühle der Armut tief niedergebeugt, gieng sie jetzt nach Wernstein zum Pfarrer und bestellte das Begräbnis, „anständig, nach der dritten Classe," auf die Gefahr hin. die Kosten dafür eine Zeitlang schuldig bleiben zu müssen. Auf dem Heimwege holte sie Leopold ein, der eben im Begriff war, zu ihr heraus zu kommen. Er hatte durch den Wundarzt den unerwarteten Trauerfall erfahren und wollte sich beeilen, ihr sein inniges Beileid zu bezeigen. Leopold begleitete sie zur Solde, und was hatten sich die Liebenden bis dahin einander zu erzählen, wie viel Leid zu klagen! Dennoch war für Vroni der Anblick Leopold's wie der eines schützenden Engel«. Er hörte nun alles, was sie gestern in Schärding erlebte, was in der Nacht und am Morgen geschehen war und was sie heute mit Schieferer verhandelt hatte. Unter diesen Mittheilungen und Besprechungen erreichten sie die Solde, wo sie das Weib Schieferers nicht störte, da die rührige Alte draußen im Stalle arbeitete. (Fortsetzung solgt.) Laibacher Zeitung Nr. 38 314 15. Februar 1884. ^ durch dieselbe bedingten Kosten, insofern sie die Commune Wien und die beitragspflichtigen Gemeinden des Wiener Polizeirayons betreffen, mit dem Bürgermeister von Wien und den Vorständen der übrigen Gemeinden das Einvernehmen zu pflegen. Dabei wurde als Grundlage der Verhandlungen bestimmt, dass von der neu auf' zustellenden Mannschaft zwei Drittel auf Wien und ein Drittel auf die im Polizeirayon liegenden Gemein» den zu entfallen haben werden. Mit Beginn des laufenden Jahres hat nun der Statthalter das Ergebnis der diesfälligen Verhand» lungen und die auf denfelben beruhenden Anträge des Präsidenten der Polizeidirection vorgelegt. Diese Anträge bezwecken : 1.) die Vermehrung der k. k. Sicherheitswache in Wien um 352 Mann, wodurch bloß der im Jahre 1871 systemisiert gewesene Stand von 2700 Mann wieder erreicht wird; 2.) die Errichtung von 11 in dem obigen Gesammtstande bereits inbe-griffenen Revier«Inspectorstellen der XI. Rangsclasse, gegen gleichzeitige Auflassung einer Revier-Inspector-stelle der X. Rangsclasse. Die Nothwendigkeit dieser nunmehr unaufschiebbaren Vermehrung wird nicht nur mit den am Eingänge dieser Darstellung angedeuteten Verhältnissen, sondern auch mit der Hinweisung auf eine ganze Reihe bedenklicher Erscheinungen und Vorfälle motiviert, welche sich in jüngster Zeit im Wiener Polizeirayon ergeben haben und die öffentliche Ordnung und Sicherheit in hohem Grade gefährdet erscheinen lassen. Insbesondere wird auf den am Wechselstuben-Inhaber Heinrich Eifert und seiner Familie verüblen grauenhaften Raubmord hingedeutet, und es bedarf fchon im Hinblicke auf diefes Verbrechen wohl teines weiteren Beleges dafür, dass der immer zunehmenden Unsicherheit nur durch eine ausgiebige Vermehrung der Wache wirksam gesteuert sowie der Person und dem Eigenthume ein ausreichender Schutz gewährt werden kann. D'° Errichtung von 11 Revier-Inspectorstellen der XI. Kangsclasse wird damit begründet, dass die Schaffung dieser Mittelstelle zur nöthigen Aufmunterung und Aneiferung im Wachcorps wesentlich beitragen und demselben intelligente Elemente, welche sonst anderwärts ihr Fortkommen suchen, zuführen würde. Die Kosten der beantragten Vermehrung der Sicherheitswache um 352 Mann, einschließlich der Beamtenchargen, werden mit dem Iahreserfordernisse von 205813 st., wozu für das erste Jahr noch an Kosten der ersten Nufstelluna. (Massa-Einlagen) der Betrag von 29070 fl. zuzurechnen ist, beziffert, und wären theils vom Staate, theils von der Commune Wien und den beitragspflichtigen Gemeinden nach dem festgesetzten Verhältnisse zu tragen. Dieses Erfordernis wird sich auf das Jahr 1884 mit Rücksicht auf den Zeitpunkt der Aufstellung der neuen Mannschaft geringer gestalten und in den folgenden Jahren auch dadurch vermindern, dass die Masse-Einlagen, die sich bei der ersten Aufstellung er-geben, in späterer Zeit entfallen und nur mehr für die zur Ergänzung des Abganges im Mannschaftsstande neu aufgenommenen Wachen erforderlich sein werden. Die Commune Wien hat sich zur Uebernahme der vertragsmäßigen Beitragscmote unter der Bedingung bereit erklärt, dass diese Wachorgane nur zum execu-tiven Sicherheitsdienste verwendet werden, die Zahl der wegen Halbinvalidität zu anderen Localpolizei« diensten abcommandierten Wachorgane nicht vermehrt und der Magistrat über die Dislocation der Wache in Evidenz gehalten werde. Allen diefen Bedingungen wird entsprochen werden. Von den 32 beitragspflichtigen Gemeinden haben sich 19 bedingungslos, 6 bedingt für und 7 gegen eine Vermehrung der Wache ausgesprochen. Es kann jedoch diese ablehnende Haltung aus dem Grunde nicht berücksichtigt werden, weil nach § 1 des Landesg'setzes vom 28. Jänner 1873, Nr. 19 L. G. Bl., diese Gemeinden verpflichtet sind, 15 Procent der Kosten der den betreffenden Polizeibezirts-Commis' sariaten zugewiesenen Abtheilung der Sicherheitswache zu bestreiten, ohne dass mit ihnen ein besonderes Einvernehmen zu pflegen wäre, wie mit der Commune Wien. Nach den gestellten Anträgen wird sich künftig, hin der nachfolgende Stand der Wache ergeben: 1 Cen> tralinspector. 4 Oberinsprctoren, 11 Bezilksinspectoren, 11 Revierinspectoren der X. Rangsclasse, 11 Revier, inspecwren der IX. Rangsclasse, 112 Inspectoren höherer Gebür, 112 Inspectoren niederer Gebür, 1219 Sicher-heltswachen höherer und 1219 Sicherheitswachen niederer Gebür. Bei der ganz besonderen Dringlichkeit dieser Angelegenheit sind d.- Einleitungen zur Aufstellung der erforderlichen Slcherhntsmann^chaft. deren Aufnahme im Sinne der organischen Bestimmungen der Sicher, heitswache vorläufig nur provisorisch erfolgt in An-hoffung der verfassungsmäßigen Bewilligung der erfor« derlichen Mittel bereits getroffen worden. Der von der Regierung im Abgeordnetenhaus«: ein. aebrachte Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen dei Advocates ordnung vom 6. Juli 1868, enthält folgende Bestimmungen : „Artikel 1. Die §§ 2 und 7 der Advocatenordnung vom 6. Juli 1868 werden abgeändert und haben zu lauten wie folgt: § 2. Die praktifche Verwendung ist durch eine von dem Zeitpunkte der erfüllten gesetzlichen Bedingungen zum Eintritte in die Gerichtspraxis zu berechnende achtjährige Praxis nachzuweisen, und zwar: a) durch eine während zweier Jahre bei Eerichtsbehör» den dieser Königreiche und Länder vollstreckte civil-und strafgerichlliche Praxis, wovon mindestens Ein Jahr bei einem Gerichtshofe erster Instanz zu vollstrecken ist. Diefe zweijährige GerichlspraxiS muss vor dem Antritte der weiteren Praxis vollendet sein; b) durch eine während sechs Jahren bei einem Gerichte oder einem Advocate» in diesen Königreichen und Ländern vollstreckte Praxis, wovon wenigstens drei Jahre nach erlangtem Doctorate bei einem Ad-vocaten zugebracht werden müssen. Die Praxis bei einer l. k. Finanzprocuratur ist der bei einem Ndvo-caten zurückgelegten Praxis gleich zu achten. Die gerichtliche Praxis ist durch das Gericht, jene bei einem Advocaten durch den Ausschuss der Advocatentammer, die bei einer Finanzprocuratur durch diese zu bestätigen. § 7. Nach erfolgter Eidesablegung hat der Bewerber bei dem Ausschusse der Advocatenkammer, in deren Sprengel er seinen Wohnsitz nimmt, unter An« gäbe der letzteren und unter Nachweisung der Prüfung und Eidesablegung fowie der Erfüllung der gesetzlichen Erfordernisse des ß 1 a und b feine Eintragung in die Advocatenliste zu erwirken. Der Nusschuss hat die Eintragung zu verweigern, wenn dem Bewerber ein in den Bestimmungen dieses Gesetzes oder des Strafgesetzes begründetes Hindernis entgegensteht; er kann die Eintragung auch wegen Vertrauensunwür-digkeit des Bewerbers unter Angabe der Gründe ver-weigern. Inwiefern die Eintragung infolge eines Disciplinarerkenntmsses zu verweigern ist, bestimmen die Disciplinarvorschriften. Gegen jede Verweigerung einer Eintragung in die Advocatenliste steht dem Bewerber das Recht der Berufung an die Advocate«-kammer und von dieser an den Obersten Gerichtshof zu. Die erfolgte Eintragung ist dem Oberlandesgerichte, dem Obersten Gerichtshofe und dem Justiz. Ministerium durch den Ausschuss anzuzeigen und durch die Wiener sowie durch die amtliche Landeszeitung zu veröffentlichen. Artikel 2. Von der Nachweisung der in dem vorstehenden § 2, lit. a vorgeschriebenen zweijährigen Gerichtspraxis sind jene Bewerber befreit, welche bei Eintritt der Wirksamkeit dieses Gesetzes die bisher vorgeschriebene einjährige Gerichtshofpraxis bereits vollstreckt haben. Die Anwendung der vorstehenden Bestimmung hat die entsprechende Abkürzung der im § 2 vorgeschriebenen achtjährigen Gesammtpraxis zur Folge. Bewerber, welche bei Eintritt der Wirksamkeit dieses Gesetzes einen Theil der nach § 2, lit. b vorgeschriebenen Ndvocaturs- und beziehungsweise Finanz, procuraturspraxis bereits vollstreckt haben, können die ihnen noch ganz oder zum Theile fehlende Gerichts-praxis nachträglich zurücklegen." Die Regierungsvorlage, betreffend einen Gesetzentwurf über die Dauer und Anrechenbarkeit der Gerichtspraxis und die Disciplinar-Vehandlung der Rechtsprakticanten, lautet: „§ 1. Die Richteramtscandidaten haben sich, um zur Praktischen Richteramtsprüfung zugelassen zu werden, mit einer zweijährigen Gerichtspraxis auszuweisen. Der Oberlandesgerichtspräsident bestimmt das Gericht, bei welchem die Gerichtspraxis zu vollstrecken ist; von derselben muss mindestens Ein Jahr bei einem Gerichtshofe erster Instanz zurückgelegt werben. § 2. Den Rechtsprakticanlen, welche eine zweijährige Praxis vollendet haben, ist bei entsprechender Verwendung und tadellosem Verhalten auf ihr An-suchen die Fortsetzung der Praxis bei einem Gerichte oder einer Staatsanwaltschaft zu bewilligen. § 3. Die Zeit der nach Beginn der Wirksamkeit dieses Gesetzes zurückgelegten Gerichts-, eventuell staats-anwaltschaftlichen Praxis wird, wenn sie ununter-brochen ist und wenn sich an dieselbe eine nach den bestehenden Vorschriften anrechenbare Dienstleistung unmittelbar anschließt, vom Tage des geleisteten Ge-löbnisses an für die Bemessung der Ruhegebür an> gerechnet. § 4. Rechlsprakticanten, welche die von ihnen angelobten Pflichten vernachlässigen oder verletzen, sind durch angemessene Ermahnungen zur Erfüllung ihrer Pflicht anzuhalten. Bleiben die Ermahnungen fruchtlos oder liegt eine schwere Pflichtverletzung vor, so kann vom Oberlandesgerichts-Präsidenten die Entlassung des Rechtsprakticanten, gleichviel, ob er bei Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft in Verwendung steht, ver. fügt werden. Gegen die Entlassung kann binnen acht Tagen die Beschwerde an den Iustizminister eingebracht werden. Die Entlassung hat die Wirkung, dass eine Wiederaufnahme in die Praxis nicht vor Ablauf von sechs Monaten stattfinden kann. § 5. Dieses Gesetz tritt drei Monate nach del« Tage seiner Kundmachung in Wirksamkeit. Mit der Durchführung desselben ist Mein Iustizminister beauftragt." __________ Dem Berichte des Ausschusses zur Vorberathung der Regierungsvorlage über die Verordnung des M< sammtministeriums vom 30. Jänner 1884, betreffend die Ausnahmsverfügungen für die Gerichls' hoffprengel Wien, Korneuburg und Wiener-Neustadt, entnehmen wir Folgendes: „Die k. k. Regierung hat dem Ausschüsse M' theilungen gemacht, deren wesentlicher Inhalt dahin lautet: Schon längst hat die ausländische social-revolutionäre Presse Hass, Erbitterung und Leidenschaft unter der Arbeiter-Bevölkerung Oesterreichs zu erzeugen versucht. Als Johann Most im Herbste 1879 in London (gegenwärtig in Newyork) die Zeitschrift „Freiheit, deren Verbreitung in Deutschland und Oesterreich' Ungarn mit allen Mitteln der List stattfindet, ersche'^ nen ließ und in derselben den Gedanken verfocht, das» die Arbeiter aller Länder nur durch gewaltsame Ie^ störung der bestehenden staatlichen und gesellschaftlichen Zustände, nur durch Vernichtung des Privateigenthunis und durch die Aufhebung aller Classen- und Stände' unterschiede eine Besserung der Lage der Arbeiter erlangt werden könne, entwickelten sich auch innerhalb der österreichischen Arbeiter-Bevölkerung Tendenzen, welche einen nicht unbeträchtlichen Theil derselben nach und nach auf revolutionäre Bahnen zu drängen suchet Durch Brandschriften, welche in vielen taufenden von Exemplaren als Flugblätter unter die Massen be' den verschiedensten Anlässen verbreitet worden sin", wurde nach und nach der Boden unterwühlt und untel dem Einflüsse von Emissären die geheime Club-Orga' nisation unter den Arbeitern vorgenommen. Im Jahre 1881 begann die «Freiheit" und all' dere Presserzeugnisse dieser Partei die Arbeiter an das Studium der Chemie dringend zu mahnen und ihnen nahezulegen, mit welchem Erfolge Dynamit ilN Kampfe gegen die Gesellschaft angewendet werden könne» und man möge nicht vor Mord, Brand und Pliin' derung zurückscheuen. Diese continuierlichen Aufreizungen zur offenen Gewalt trugen schon zu Ende des Jahres 1881 ih" Früchte. „ Am 4. Dezember 1881 nämlich wurde im Gast' hause ,zum grünen Jäger" in Wien der PolizeicolN' missär Kadlsc, als er eine Versammlung, in welcher revolutionärf Reden gehalten wurden, auflöste, tha'^ lich angegriffen und schwer verwundet. Ein Theil der Arbeiter, welcher besonnen genug war, das Verderbliche der revolutionären Taktik z" erkennen, constituierte sich als fraction mit gemäßigten Tendenzen, konnte sich jedoch infolge andauernder le«' denschaftlicher Bekämpfung und angewendeter Mitl^ des Terrorismus nur in wenig erfolgreicher Weise ew' wickeln, da die Anarchisten alle Versuche, die Lage der Arbeiter durch legislative Maßregeln zu verbessern, lN der schroffsten Weise als Palliativmittel perhorres' eieren, gegenüber welchen nur der völlige Umsturz del Gesellschaft anzustreben sei. Systematisch wurden in Wort und Schrift die fchlimmsten Leidenschaften unter den Arbeitern ange' facht und bei einem großen Theile derselben eine jed^ sittliche und rechtliche Gebot verachtende Gesinnung wachgerufen. Schon im Jahre 1882 zeigte das an dem Schu^ macher Merstallinger verübte Raubattentat, wie N"" diefe verderbliche Agitation um sich gegriffen hat. Die maßgebendsten und gefährlichsten Wortführer der anarchistischen Partei wurden anlässlich dieses "l" 4. Juli 1882 mit seltener Verwegenheit verübten Vel' brechens und wegen hochverräterischer Umtriebe '" strafgerichtliche Unterfuchung gezogen. Seit dem Ausgange dieses Processes wurde w gehobener Stimmung und mit deutlich wahrnehmbare Zuversicht die revolutionäre Propaganda um so inten sioer in die Massen getragen, und in einer Reihe ^" Schandthaten gibt die anarchistische Partei einerst" Lebenszeichen und andererseits Zeichen, wie weit sch". die anarchistischen Theorien eine praktische Vern"" lichung gefunden haben. Immer kecker und provocatorifcher wirb das D^ halten der Partei-Angehörigen gegenüber den behl>" lichen Organen, und immer maßlofer werden die NeNp rungen der Parteipresse; Most frohlockt in der N"w mer 18 der „Freiheit" über die Haltung der „GenM" in Wien und illustriert die Endziele der Anarchic mit den Worten: «Und wenn man die heutige »>^ nicht aus den Angeln heben kann, so wird man > mit Dynamit sprengen." . .,,c Die Agitatoren setzen alles daran, die Arven in ihrem Hasse gegen die Gesellschaft zu erhalten, " . errichteten eine geheime Presse, deren Erzeugn:!!« ".fj wirksamste Mittel hiezu bilden. Mit der UeberM'' «Erste freie Presse Cisleilhaniens" erschienen neue" Brandschriften, welche massenhaft in Wien und lN Provinzen Verbreitung finden. ___^aibacher Zeitung Nr. 33 _____________315 '____________________ _________15. Februar 1884. lcl,- ^," ""^ ^^" deutschen Genossen liierten böhmi-^".Arbeiterführer proclamieren gleichfalls in einem °^Men Flugblalte, dass dasselbe in der «?rvui in wÄ"^ U^ärua v ösedäob« (Erste freie Druckerei 'n Äöhmen) erzeugt wurde. ,.. "m 10. August 1883 verübten zahlreiche An. Mnger der anarchistischen Partei vor dem Amtsgedäude A Pol,zeidirection unter nichtigem Vorwande einen «ttllhenexcess, der nur durch das sofortige energischeste "schreiten der behördlichen Organe bewältigt werden In einer zahlreich verbreiteten Druckschrift wird ?"H zu »Thaten angeeifert" und mit den Worten ge-ZMn: „Nieder mit allen Tyrannen und ihren «chergen! Nieder mit allen Ausbeutern und Volks-betrügern!" ^ Die Nummer 34 der „Freiheit« vom 2b. August 1U86 bemerkt anlässlich der Verbreitung dieser Druck« Mlst. dass man bald «in Wien durch eine ganz an-oere Bescherung überrascht werden wird". «m 2. September 1883 wurde eine Volksver-ammlung einberufen. Trotzdem dieselbe behördlich untersagt wurde, erschien doch eine zahlreiche Arbeiter« ^enge am Versammlungsorte, welche nicht ohne Mühe zerstreut werden konnte Bald darauf, am 6. September v. I., fanden die «Ne^se chre Wiederholung, als eine Arbeiterversamm-AR 'M Paradiesgarten in Fünfhaus neuerlich aus muhten der öffentlichen Ruhe und Ordnung untersagt werden musste. Vei diesen Arbeiterversammlungen wurden Wach« "«ane verhöhnt, die einschreitenden Beamten beschimpft «no revolutionäre Lieder gesungen. Der Misömuth darüber, dass durch diese auf die Fratze getragenen Agitationen der in Aussicht genommene Zweck nicht erreicht wurde, reifte bei den nuyrern, welche sich nach außen hin als „Executive -^'bezeichnen und nach allen Richtungen hin, nsbesondere mit zahlreichen Drohbriefen und Todes-urlymen, terrorisierend wirken, den Plan, nach der in nv «"Freiheit" ausgegebenen Parole nicht mehr '" .«assen, fondern einzeln terroristifche Acte zu ver-nk und zu diesem Zwecke sich mit der Erzeugung ""er Einschmuggelung von Dynamit zu befassen. Diese verbrecherischen Absichten und Pläne finden unverhüllten Ausdruck in einem neuen Flugblatte, we^es Ende Oktober 1883 sowohl mit deutschem als si? mit böhmischem Texte erschienen ist. In dem« ttlden wirb direct zur Ermordung von Polizei-Organen "^gefordert und die hiezu geeignete Taktik erörtert, in ^""sen Anregungen entsprechend, vereinigte sich m der That eine Anzahl Arbeiter behufs Erzeugung "on Dynamit, suchten einen Chemiker für ihre ver-"echerischen Pläne zu gewinnen, wurden jedoch in oer Ausführung durch das Einschreiten der Behörde "chtzeilig gehindert. Am 26. und 27. Oktober 1883 wurde in einem geheimen Conventikel der Anarchisten in Lang-Enzers-oorf lm polnischen Bezirke Korneuburg. an welchem »eleg,erte aus den meisten Kronländern sich betheilig. °n^-"" "^" Actionsplan discutiert und hiebei unter leln ,» "schlössen, mit allen zugebote stehenden Mit-Or su« That gegen „Ausbeuter und behördliche mn« 5 ^ 6wsen, durch solche Acte des Terroris-u ..5 .. Bevölkerung in fortwährender Aufregung be "üb " und auf jede Weise die Revolution her- 5. Als Frucht dieser giftigen Saat ist die am 15ten b-»/? -^^ ln Floridsdorf erfolgte Ermordung v" ^""Pisten Hwbek anzusehen, der ein Drohbrief vorausgegangen war. dp«. ^ °" ^' Jänner d. I. bei dem hiesigen Lan-Wmchte erfolgte Verurtheilung des Parteiführers uen 5"". ^°"^"' "sicher eine geheime Presse verbor-3.." ^Ue, wurde am folgenden Tage mit der Ermor-°ung des Polizei-Agenten Blöch erwidert. aes>l ^ "^^ ""b noch weiter« mitgetheilten Details di, ""zweifelhaft ^rvor, dass Hochverrätherische und au«p"lonllche Sicherheit gefährdende Umtriebe in gedehnter Weife sich geoffenbart haben, und der verl^M konnte sich daher der Ueberzeugung nicht runa "M"' dass die gewöhnlichen Mittel der Regie-leick- ö" erfolgreichen Bekämpfung nicht mehr aus-5 N ' "" ^" Prämissen des § 1 des Gesetzes vom gen A ^^ zur Erlassung von Nusnahmsverfügun-30 ^'- Umfang der in der Verordnung vom liH^""er!884 angeführten Gerichtshofsprengel wirk« ller.I^^^en, die Erlassung der Verordnung selbst l'Mertlgt sei." vo^?^ bericht des Ausschusses über die Regierungs-ste l?.^ b°" 30. Jänner 1884, betreffend die Ein-»er ^2 der Wirk famke it der Geschwornen. Kor? ^"^ bie Gerichtssprengel Wien und Wesek »"bürg. bezieht sich zuvörderst auf § 1 des «us d l« ? 23. Mai 1873 und führt dann weiter Citwn^ "" Regierung dem Nbgeordnetenhause in der dies ""AV0M5 d. M. die Grilnde für die Erlassung weiterem?!?"""6 dargelegt und im Ausschusse noch haft f. """larungen gegeben hat, aus denen unzweifel-siichii^vorgeht, dass von Seite der Anarchisten that-"^ ^'nschllchterungsversuche den Geschwornen ge- genüber gemacht worden sind. Im Hinblicke auf die in dem gleichzeitig erstatteten Berichte über die Verordnung, betreffend die Ausnahmsverfügungen filr die GerichtLhofsprengel Wien, Korneuburg und Wiener-Neustadt, angeführten Thatsachen und namentlich darauf, dafs auf solche Drohungen wiederholt blutige Erfüllung gefolgt ist, sei es außer Zweifel, dafs die Umstände allerdings danach angethan seien, um auf die Geschwornen eine einschüchternde Wirkung auszuüben. Die Regierung hat dem Gesetze entsprechend das Gutachten des Obersten Gerichtshofes eingeholt, welches folgendermaßen lautet: „Ueber die fehr gefchähte Zuschrift vom 26sten Jänner 1884, Z. 1739. beehrt sich der t. k. Oberste Gerichts- und Cassationshof nach Anhörung der k. k. Generalprocuratur sein Gutachten dahin abzugeben, dass nach den gesammelten und mitgetheilten Erfahrungen über die seitens der exstremen Socialistenpartei vorgekommenen Umtriebe und Ausschreitungen und über die bedrohliche Haltung der Anhänger dieser die öffentliche Ordnung im hohem Grade gefährdenden Partei, welche insbesondere mit Rücksicht auf die notorifchen jüngsten Ereignisse unzweifelhaft geeignet erfcheint, die freie Abgabe des Wahrfpruches von Seite des zeit« weilig zum Geschwornenamte in Strafsachen berufenen Bürgers mit Rücksicht auf seine, von jener des ständig angestellten, im Dienste gestählten Fachrichters wohl verschiedene Stellung zu lahmen und zu beeinträchtigen, es zum Behufe der Sicherung einer unparteiifchen und unabhängigen Rechtsprechung in Strafsachen immerhin als angezeigt und zweckmäßig sich darstellen dürfte, die Wirksamkeit der Geschwornengerichte in den zumeist be, drohten Landestheilen einzustellen. Der Oberste Gerichts-Hof ist auch damit einverstanden, dafs diese Maßregel, wie beantragt, für Wien und Korneuburg auf die Dauer des laufenden Jahres verfügt werde, und dafs sie hinsichtlich aller der Gerichtsbarkeit der Geschwornen' gerichte zugewiesenen strafbaren Handlungen jeder Art stattzufinden habe." Nach diesen Darstellungen erachtet der Ausschuss, dass im Gebiete der Gerichtssprengel Wien und Korneu« bürg in Nieders _ L Z-Z Z^_________^^-5^ 7 U. Mg. 743.50 — 2,0 NO. schwach heiter 2.0^ 14. 2 „ N. 739.88 4. 5.4 NO. schwach heiter Och"" 9 ., Ab. 738.38 ^. 3.4 TO. schwach bewölkt ^ «. g Tagsüber heiter, abends bewölkt, nachts Schnccfall. »V, Tagesmittel der Temperatur -j- 2.6°, um 2.«° über dem "" male. Verantwortlicher Redacteur: P. v. Radics. 317 Course an der Wiener sorse vsm 14. Februar 1884. M« d«, «Mea«. 20«^!«««) «,. «eld W«e Ttaats.«ulehe». «'lb^K.......'9 «6 .-. l'54n <»,«.' .« '. ' ' ' kO'tU 805l l»«>n 1° ° 6t»at«l°st . «zo fi. iL» - 12, 5c ^»eoer!u, !l5?l' boo, 135 80 186 - l»»!n """«los, . . 100 , 172 — i?2- ,,,.5« ' Z'apierrente^! ' ! ' ^?.^ ^,.^ V X «eg..Los« 4°/, 10« fl. . . N!i 50 112 k« """««.. Obliaationen .., (""oo!l.«..ch.). °'° ».......i°e>5o — °>m«.......100-10,60 Ware 5»/, Te«e«va»»Vanatn . . . 100 oc lfti 5« L°/, ungarisch«......105 ?b ill «5 «ndere Sffeutl. Unl«he». Donau<«eg..eo— Prä«!en.«nl.b.«tadtgnn.w<,n !!,« 50 1»?-. Pfandbriefe lftiriovfi.) «obencr.allg. «fterr. l»K' - 38'5ll Oeft. Hppothetenbanl 10/. «'/,'/» ioe — ic,o «0 Oeft.»ung. Van! Verl. ü°/, . . I0i»o l0< ?o dto. , 4V,'/,,. . 1!»«ctikuges. in Pest w 34I.vnl. 5'/,°^ . 10l 00 10» eo Prioritats.0bllgati«ncn (für 100 fl.). «lisabtth.Weftbahu 1. «mission ic» »0 10? — lfeibinllnbH'Norbbahll in Silb. iol^ 25 Id«'— ifra'.i,.?oses.Bahn.....105«^ l<>6 70 «sal,zische «ail»Ludwig » Vahn Lm. I«8I 30U N. S. 4',/,»/« . . »«20 8»^c Oefterr. ««bwtftbahn .... il<2 5« 10» 8« Eiebenbürgcr.....Zb lo 9L'-^ »eld War« Vtaatlbahn 1. »«isftou . . . 1U4 75 .»— Sübbahn k »«/<>......140-—K0 50 « ^b°/»......1« 40 12, «0 Ung.'gall,.Vay» . . . . ,li»c »6 40 Diverse Lose (per Stttcy. ;z.z5 2,.,5 St.,VeN0,s»>'ose »uglo-Oefierr. »an! «a« fi. . . 114 i5 11i 75 ««nl.«elellsch«ft, wiener «a« fi. - " " -«anIU5lein, Men«. 100 si. . . l<)7'-- IU7'80 «bncr.'Nust., Oeft.lloafl. S.40«/« ,34-— «<: -7-.-»07-50 «iöcomPte.Gcs.. Nlcoeroft. zoo st. 8,5-— »30 — Hypothelenb.. oft. 2M> fl. 25°/<> «. ^_ gz,_ sänberbant 6ft. 20« ft. K. 5«°/,«. 114 ,o 114 ?0 Oefleri>Ung. VanI.....844 — S4« - Unlonbanl 'Uo fi......in?ü I1L — AetlcvlObaiic Ull«. l40 ll. . 102- - 162 l<. Uetien von Transport» Unternehmungen (per Vtll«). Nlbrecht«Vahn «»0 ss. Silber . —'—> — — «Uf3ld.Fium>»l,«abn200fi.BiIb. 170 75 1?1'25 «usfig.'TePl, Eisen». 200 fi. «Vl, »15 — 0,5 — Vöhm. Nolbbahu 130 fi. . . . 183 00'1»t 50 , llveftbayn u«0 fl. . . . — - — — Vuschtiehraber «lisb. 500 fi. TM. 841 — »tS — , (U»,«) 200 fi. . — — — Donau « Dampfschiffahrt« Vis. Otfierr. 500 fl. TM.....b«8 — «70 — DrllU.Vis,(»at..Db..Z.)200ff.y -. - — — Pnx.Vc>dc!!bachtrV.,N.200fl,G.---------------- «lisadclh.Oahn 200 fl. LVl. . . 22» !l'> 22L'75 n Linz^Budweis 200 fl. . . , 20225 20» 75 ,Slzb.,Iirol,III,L,l878200st.S, 193 50 19Ü 75 Ferdlnalld««'— Minftirchea»«arcselHis.»V. 200«. «.W. 259 — '.«0 — «ablendera-lkisenh. «00 fi. . . 34 6c öü 50 Haschau'Odtrb. Vlsenb. 2005. V. 14» 25 14« 7» ^«mbern < «lzrnon,.. Iassu Viseu» bahn'Aesell. 200 fl. ö, W. . . 175-Kl, 173-— Novd, »ft.«ung., Tneft 500fl,«V:. eil — 614- -Oefterr. »toidweftb. 200 fi. Sllb. i83 75 154 — bto. (llt. N) 200 ff, Silber . 193-2«; 195 75 Vrag'Diuer Hisenb. 150 fl. Silb. 43 50 50 «ubolf < «ahn 200 st. Silber . 177'50 175— Gitbendülster Lisenv. 20a fl. G, 171-50 172-Staal,«elsen!iHÜl, 200 fl. ö. w. , 31250 »12 »0 <»<«>> Ware Vübbahn 200 fi. «llv» . 141-75 I« — «üb.Noibb. «erb..». 2»Sff.«Vt. 14« — 1« 00 theiß 9» >6 9» 75 Iransp5?t«(YcseMchaft 100 fi. . —-— —' — lurnan'ilralup 805 N-l. w. . —'— —'— NN8..gllN,, «liseub. 200 ss. Vilb« 1«4-— 164 26 llng. slorboftbahn 200 fi. Gilb« 165 75 15» 25 Nng.W«ftb.(«aab.«ra,)2«0fl.T. 1«? ?K 18»'« Indnftrie.Aetien (per Stutl). «lssybl unb ltlnbberz, Visen» und Vtabl'Inb. in Wlen 100 fl. . »7— »«-— «isenbahnN).»t!eihH, 1.80 fl. 40°/„ 10» ?6 110 i0 „Elbemiihl". Papierf. u. V..G. ß» 50 «4l>» Vlontan'Gesells, Sfterr.»alpine . 07 50 N7?b Präger «iseu.Ind,.«es. 200 fl. 1«» — 1»1--yalgo.Tari. «iscnrass. 100 fl. , 113'?5 114-25 waffens.««,, Oeft. in W. 10U fi. .... i4L — I,lfaUer«ohl«uu,.«Ves. loa fi. . ».» »..^ Devise». Deutsche Pläye......5» »l. «»« London.........121-45 i« bL Pari«.........«12. ib-17, Petnsburg.......—— — — Valuten. Ducalen........ 5?o »72 w.«ranc».Stü