Organ der Gottscheer Deutschen. Bezugspreise: Jugoslawien: ganzjährig 25 Din, halbjährig 12 50 Din. D.-Oesierreicb: ganzjährig 40 Din, halbjährig 20-—Din. Amerika: 2 — Dollar. — Einzelne Nummern 1 Dinar Donnerstag, den 1. Oktober 1925. Briefe ohne Unterschrift werden nicht berücksichtigt. — Zuschriften werden nicht zurückgestellt. — Berichte sind an die Schriftleitung zu senden. — Anzeigen-Aufnahme und «Berechnung bei Herrn Carl Erker in Kočevje. vek llerein „Deutsches Siuäentendeim in Konschee" und rein Schicksal. Angesichts der zweifellos festgestellten Tatsache, daß unser Ländchen nach wie vor eine geschlossene deutsche Sprachinsel bildet, hätte man vermuten können, daß wenigstens wir Gottscheer von den Vermögenskonfiskationen der öffentlichen deutschen Vereine, die nach dem Umstürze in allen deutschen Städten Sloweniens einsctzte (Deutsches Haus in Celje, Deutsches Kasino und Philharmonische Ge¬ sellschaft in Ljubljana usw.), verschont bleiben würden. Doch auch bei uns war dies nicht der Fall, denn auch uns Gottscheern wurde der öffent¬ liche Vereinsbesitzstand zur Gänze genommen. (Tnrnvereinsgeräte, Fachschule, Bücherei usw.). Am schmerzlichsten berührt uns aber die Wegnahme des Vermögens des Vereines „Deutsches Studen¬ tenheim in Gottschee". Da der „Slovenski Narod" am 21. Juni 1925 seiner Leserschar eine fadenscheinige Abhand¬ lung über den Besitzwechsel des Studentenheim¬ vermögens vorsetzte, halten wir es für zweckmäßig, der breiten Öffentlichkeit das Schicksal des „Deut¬ schen Studentenheims" wahrheitsgetreu genauer zu beleuchten. In den achtziger Jahren haben beherzte Gott- scheer die Anregung zur Schaffung des Vereines „Dentsches Studentenheim" gegeben, die bald auf fruchtbaren Boden fiel und überall, wo Gottscheer wohnten, zur Sammlung für das künftige Deutsche Studentenheim führte. Aus allen deutschen Gauen liefen Spenden ein. Bis zum Jahre 1905 hatten wir auch schon soviel erbettelt, daß wir daran denken konnten, den Verein zu konstituieren und ein geeignetes Haus zu erwerben. Gehen wir nun zur Schaffung des Heimes über. Am 21. Mai 1909 wurde nachstehender Kauf¬ vertrag geschlossen: Kaufvertrag. verabredet und geschlossen zwischen Herrn Johann Weber, Kaufmann in Triest und Reali- tätenbesitzer in Gottschee, einer- und dem Ver¬ eine „Deutsches Studentenheim in Gottschee", vertreten durch die Herren: Alois Loy, Bürger- meister in Gottschee, als Obmann und Rudolf Schadinger, herzoglicher Forstmeister in Gottschee, und Dr. Erich Schreyer, Werks- und Distrikts¬ arzt, als Mitglieder des Ausschusses, als Käufer andererseits, wie folgt: Erstens: Herr Johann Weber verkauft und übergibt seine in Gvttschee sub Haus Nr. 133 gelegenen Realitäten Grdb. Ein. 262, 263 und 265 der K. G. Gottschee samt allem rechtlichen Zu¬ gehör und allen Rechten und Pflichten, sowie er diese Realitäten bisher stets selbst besessen und benützt hat oder hiezu berechtigt war, dem Ver¬ eine „Deutsches Studentenheim in Gottschee" um den vereinbarten Kaufschilling von 86 000 X, lies: Sechsundachtzig Tausend Kronen, in dessen volles und unwiderrufliches Eigentum und bewilligt die Einverleibung dessen Eigentumsrechtes bei den obigen Realitäten. Zweitens: Der Verein „Deutsches Studenten¬ heim in Gottschee" kauft und übernimmt usw. Triest, am 21. Mai 1909. Johann Weber m. p. Alois Loy m. p. Rudolf Schadinger m. p. Dr. Erich Schreyer m. p. Ein deutsches Studentenheim sollte es werden, von Deutschen geschaffen, für Deutsche bestimmt. Dies wurde offen sowohl in der von zahlreichen angesehenen deutschen Männern gefer- tigten „Herzlichen Bitte" betont, mit der man zu Beiträgen für das zu erwerbende Heim auf¬ forderte, und ebenso klar in den Vereinssatzungen ausgesprochen. Der Verein hat auch von der Gründung an bis zur behördlich versügten Auf¬ lösung und Beschlagnahme seines Vermögens nur Deutsche zu seinen Mitgliedern gezählt. An Andersnationale ist nie herangetrelen worden. Keinem Slowenen ist es in den Sinn ge¬ kommen, Mitglied des „Deutschen Studenten¬ heimes" zu werden oder auch nur einen Kreuzer für dasselbe zu opfern. Unmittelbar vor den gegen den Verein geführten zerstörenden Schlägen ist wohl einmal von slowenischer Seite der Ver¬ such gemacht worden, Sitz und Stimme im Ver¬ eine zu bekommen. Aber ebenso höflich als ent- schieden erfolgte seitens der Vereinsleitung die Ablehnung. Das war natürlich und folgerichtig und wäre geschehen, auch wenn die Absicht der slowenischen Aufnahmswerber minder durchsichtig gewesen wäre. Die dem Vereine bis zur staat-* lichen Umwälzung von deutscher Seite gewid¬ meten Unterstützungen waren in jedem Falle ein¬ wandfrei und nie an Bedingungen geknüpft, welche das staatsbürgerliche Verhalten der Gott- scheer in der Zukunft beeinflussen sollten. Von Deutschen gegründet und erhalten, hatte der Verein auch nur den Gottscheeischen deutschen Studierenden zu dienen und dies selbst im Falle seiner Auflösung. Aus den Satzungen ist dies für jedermann ersichtlich. Ein slowenisches Stu- dentenheim kann deshalb nach unserer innersten Überzeugung nie und nimmer der berechtigte Nutz- nießer des deutschen Vereinsvermögens sein. Der Z 1 der Satzungen in seiner ursprünglichen Fassung lautete: „Dir Verein bezweckt die Errichtung und dauernde Unterstützung eines Studentenhei- mes für solche Zöglinge, welche das beste- hende Gymnasium in KoLevje besuchen, und sucht durch teilweise Freiplätze auch unbemittelten braven Schülern den Besuch dieses Gymnasiums zu er¬ möglichen". Nach der im Jänner 1919 gültig beschlossenen Änderung erhielt § 1 folgenden Wortlaut: „Zweck des Vereines. Da die Füh¬ rung eines Studentenheimes auf absehbare Zeit nicht mehr möglich sein wird, sieht der Verein von nun ab seine vornehmste Aufgabe darin, deutsche Hoch-, Mittel«, Gewerbe-, Bürgerfchüler, sowie Lehramtszöglinge aus dem Gottscheerlande mit Geldmitteln zu unterstützen, deutsche Schüler- küchen zu erhalten, bzw. zu unterstützen und allen- falls solche Schüler, welche hiesige Schulen be- suchen, im eigenen Hause vollkommen kostenlos zu bequärtieren." Diese Änderung war eine zwin- gende Notwendigkeit, weil das rein deutsche Gottscheer Gymnasium nach dem Umstürze slowc- nisiert und dadurch den deutschen Gottscheern das Weiterstudium in der Heimat unmöglich gemacht wurde. Sie mußten an den Lehranstalten Öster¬ reichs, das zum Auslande geworden war, ihre Studien fortsetzen und waren jetzt der Unter- stützung noch bedürftiger. Wenn den Ärmsten aus ihnen Hilfe zuteil wurde, ehe noch die er¬ weiterte Tätigkeit des Vereines in Paragraphe geformt wurde, wer wollte dies einen Verstoß nennen? Oder hätten wir die armen Burschen verhungern lassen sollen — weil der starre Buch¬ stabe von Hilfe noch nichts erwähnte? Stuben- ten, die nicht aus dem Gottscheeischen stammten, haben aber nie die Hilfe des Vereines genossen. Man ziehe jetzt noch den Z 21 der Vereins- satzungen in Betracht. Er lautet: „Die Auflösung des Vereines kann nur in einer Hauptversamm- Seite 2. Gotlscheer Zeitung — Nr. 29. Jahrgang VII. lung mit zwei Dritteln der Stimmen sämtlicher Mitglieder beschlossen werden. Ist die Haupt¬ versammlung nicht beschlußfähig, so kann die Auflösung des Vereines bei der zweiten Haupt¬ versammlung (Z 14) mit zwei Dritteln dxr an¬ wesenden Stimmen beschlossen werden. Im Falle der Auflösung des Vereines fällt das Vereinsvermögen der Stadtgemeinde Gottschee unter der Bedingung eigentümlich zu, daß die¬ selbe, falls sich ein die gleichen Zwecke verfol¬ gender Verein- in Goltschee wieder bilden sollte, diesem das abgesondert zu verwaltende Vermögen des bestandenen Vereines aussolge, -isHin aber die Krträgnifle dieses vermögens zur Mnter- stützuug deutscher Mittelschüler aus dem He- -iete von Hottschee verwende". Kann da noch ein Zweifel obwalten, daß das Studentenheim den deutschen Gottscheern allein gehört? Somit war die schwierigste Aufgabe überbrückt und man konnte daran denken, bedürftigen Gotl¬ scheer Studenten die Wohltaten von 25 Bettel¬ jahren zuzusühren. Wohl mancher Gotlscheer Student hat die Unterstützung des Vereines in Anspruch nehmen müssen. So blühte durch fort¬ währenden Weiterausbau unser Deutsches Stu¬ dentenheim bis zum bekannten Umstürze I. Gleich nach dein Umstürze wurde der 8 1 der Statuten, durchaus dem Sinne des 8 21 der Vereinssatzungen entsprechend, rechtmäßig dahin abgeändert, daß der Verein seine vornehmste Auf- gäbe darin sieht, deutsche Studenten, und zwar Mittel-, Hoch-, Gewerbe- und Bürgerschüler sowie Lehramtszöglinge aus dem Gottscheerlande mit Geldmitteln zu unterstützen, auch wenn diese Stu¬ denten im Auslande studieren. Diese Änderung der Statuten wurde der Behörde angezeigt und blieb ohne Einspruch der Behörde in Geltung. Von jetzt ab beginnt die Leidensgeschichte des Vereines. Die erste behördliche Tätigkeitseinschränkung des Vereines trat am 27. März 1919 ein, indem der Verein unter Staatsaufsicht gestellt wurde. Die nächste behördliche Zuschrift, die den Ver- ein „Deutsches Studentenheim in Gottschee" be¬ trifft, ist an weiland Bürgermeister Loy gerichtet und lautet wortwörtlich: poverjeništvo ra socialno skrb, oääelek ra raZLito ckece in mlacieri. Laibach, am 7. Oktober 1919. E. N. 675. Betrff. Erwerbung der Realitäten Studentenheim und Wenusch. An Seine Hochwohlgeboren Herrn Alois Loy, Bürgermeister der Stadt Gottschee. Die gefertigte Landesregierung beabsichtigt, für die Auflassung der Holzindustrieschule die Stadt Gottschee durch die Gründung von großen, modernen, für ganz Jugoslawien bestimmten Erziehungsanstalten, moralisch und materiell zu entschädigen, wonach dieser Stadt bald der Weltruf zuteil sein werde, dessen sich das n. ö. Städt¬ chen Eggenburg bei Wien erfreut. In den für Gottschee geplanten Erziehungsanstalten, die als niedere, allgemeine Staatsgewerbeschulen be¬ trachtet werden, werden die verwahrlosten Zöglinge beiderlei Geschlechter in fachmännischem theoretischen und praktischen Schneider-, Schuster-, Tischler-, Mau¬ rer-, Gärtner, ete. Gewerbeunterrichte unterwiesen und wird statutengemäß bei der unentgeltlichen Aufnahme in die Anstalten in erster Linie die verwahrloste Ju¬ gend von Gottschee und Umgebung berücksichtigt werden- Aus diesem Grunde erhofft die gefertigte Regierung diesfalls seitens der Gemeindevertretung und insbeson¬ dere Eurer Hochwohlgeboren die weitestgehende Unter¬ stützung. Zur Unterbringung der genannten Anstalten kommen nach dem Berichte unseres Vertreters für die erste Zeit als unumgänglich notwendig und nach kleinen Adap¬ tierungen sofort gebräuchlich in Betracht die Realitäten: s) der aufgelassenen Holzindustrieschule für die Knabenerziehungsanstalt, d) des Studentenheimes für die MädchenerziehungS- anstalt, c) des Besitzers Julius Wenusch für die Lehrer¬ schaft und das Aufsichtspersonale. Das Eigentunisrecht über die Realität ad s) ist uns bereits zugesichert. Bezüglich der ad b) laut Kaufvertrages dto. 21. Mai 1909, Z. 568, vom Herrn Weber für 86.000 Kro¬ nen und laut Kaufvertrages dto. 9. April 1905, Z. 393, vop der Frau Aurelie Tomitsch für 500 Kronen er¬ worbenen vor dem Kriege, von den gerichtlich beeideten Schätzern samt Mobiliar auf den Betrag von 168.514 Kronen geschätzten Realität, werden Herr Bürgermeister mit zwei vom Vereine des Studentenheims zu Abschlie¬ ßung des rechtsgültigen Kaufvertrages bevollmächtigten Herren auf Samstag den 11. Oktober 1919 zwischen 9—12 Uhr Hieramts vorgeladen. Gleichzeitig erbitten wir Euer Hochwohlgeboren, dieselbe Vorladung auch dem Herrn Julius Wenusch, bezüglich Verkaufes seiner auf 196.000 Kronen geschätz¬ ten Realität, mitteilen lassen zu wollen. Königliche Landesregierung für Slowenien, Abteilung für soziale Fürsorge. Der Kommissär: Prepeluh m. p. Der Ausschuß des Vereines „Deutsches Stu¬ dentenheim in Goltschee" hat dieser Einladung Folge geleistet und durch zwei bevollmächtigte Ausschußmitglieder am 11. Oktober 1919 bei der Landesregierung vorgesprochen. Zu einem Ver¬ kaufe der Stndentenheimlicgenschaft ist es bei dieser Aussprache nicht gekommen. Die Ausschu߬ mitglieder des Vereines ersuchten, es möge die Landesregierung ihr Anbot schriftlich au den Verein richten, worauf einige Tage später folgende Zuschrift herablangte, welche wir somit wort¬ wörtlich wiedergeben: Königliche Landesregierung für Slowenien, Abteilung für soziale Fürsorge. Z- 781. Betreff: Studentenheim in Gottschee — käufliche Erwerbung. Laibach, am 14. Oktober 1919. Dem Ausschüsse des Vereines Deutsches Studentenheim in Gottschee. Auf den mündlich ausgedrückten Wunsch der beiden vom Vereine bevollmächtizten Herren bei der hier am 11. d. M. stattgefundenen Besprechung bezüglich der käuflichen Erwerbung Ihrer Realität in Gottschee wie¬ derhole bezw. vervollständige ich im folgenden mein dies¬ bezügliches mündliches Angebot: Die gefertigte Abteilung der Landesregierung für Slowenien kauft zum Zwecke der Errichtung einer Mädchenerziehungsanstalt in ihr freies und sofortiges Eigentum vom Vereine Studentenheim in Gottschee die im Grundbuche des Bezirksgerichtes Goltschee als Einlagen Z. 262, 263, 265 und 603 der Katastralgemeinde Gottschee vorkommende Realität samt dem im Ver¬ einsinventarbuche angeführten Mobiliars um den Kauf¬ schilling per X 126.000 mit der Verpflichtung, das zu Gunsten des Deutschen Schulvereines auf Grund des Schuldscheines vom 20. März 1916 einverleibte Pfand¬ recht zu Sicherstellung der Forderung im Betrage von X 5000 und das zu Gunsten der Stadtsparkasse Gottschee einverleibte Pfandrecht zu Sicherstellung der Forderung von X 26.000 zu übernehmen und dem Vereine Stu¬ dentenheim als Entschädigung dem Herrn Obergeometer von Führer den Betrag von X 5000 sofort, den Rest¬ betrag von X 90.000 aber am 1. November 1929 in der Valuta, die dem Werte der ö. u. Krone vom Jahre 1914 gleichkommt, auszuzahlen, bis dahin aber von diesem Betrage dem Vereine die Zinsen jährlich in der Höhe zu entrichten, wie sie die Stadtsparkasse Gottschee ihren Einlegern jeweilig zahlt. Ich erwarte von den p. t. Herren Ausschußmitglie¬ dern, daß sie im Interesse des Vereines und der Stadt Gottschee dieses dem Vereine in jeder Richtung sicher¬ lich entgegenkommende Angebot bei der Vereinsgeneral. Versammlung, zu deren Einberufung ich den Ausschuß hiemit beordere, unverändert durchbringen und mir den Bescheid bis 22. Oktober 1919 erstatten werden. Königliche Landesregierung für Slowenien, Abteilung für soziale Fürsorge. Der Kommissär: Prepeluh m. p. Hiezu ist nur zu bemerken, daß die Realität samt Mvbiliare vor dem Kriege von gerichtlich beeideten Sachverständigen nicht auf 126.000 Kronen, sondern aus 168.514 Kronen geschätzt wurde, was übrigens auch aus der erste Zuschrift der Landesregierung ersichtlich ist. Nach dem Umstürze hat der Verein die ge¬ samte Realität an Herrn Obergeometer Fürer verpachtet.' Der Vereinsausschuß hat nachher den Beschluß gefaßt, der Landesregierung, wenn gewünscht, den ganzen Besitz samt Einrichtung vorläüfig auf einen Zeitraum von zehn Jahren zu verpachten. Dieser Beschluß würde der Landesregierung schriftlich bekanntgegeben. Am 28. Oktober 1919 kam folgendes Tele¬ gramm dem Ausschüsse zu: „Verein Deutsches Studentenheim Koäevje. Auf die Zuschrift vom 7. und 19. Oktober. Ge- schäftszahl 781 bleibt unverändert in Geltung. Im Sinne ihres letzten Absatzes berufen Sie sofort die Ge¬ neralversammlung ein und senden Sie bis 31. Oktober ein präzise Antwort. N Hoi Abteilung für soziale Fürsorge". (Von uns ins Deutsche übersetzt.) Es wurde sofort ein außerordentliche Ge¬ neralversammlung einberufen und folgender Be¬ schluß der Landesregierung telegraphisch bekannt¬ gegeben: „Ministerium für soziale Fürsorge Laibach. Auf Z. 861. Hauptversammlung lehnte Verkauf ab, Verpachtung angenonimen. Bericht folgt. Deutsches Studentenheim Gottschee." Auf dieses Telegramm und auf den schriftlichen Bericht wurde der Verein nach Ljubljana zur endgiltigen Verhandlung eingeladen. Hier wurde mit Minister Prepeluh die Entschädigung für Herrn Fürer als bisherigen Pächter festgelegt und der Wortlaut des Pachtvertrages mit der Re¬ gierung fixiert, der auf 10 Jahre lautete und eine fünfjährige Kündigung vorsah. (14. November 1919.) In der Ministersitzung, die am Abend des gleichen Tages stattfand, sollte er zur Annahme gelangen und die endgiltige, bindende Antwort dem Vereine umgehend zur Kenntnis gebracht wer¬ den. Die Antwort kam, aber sie lautete so: „Mit Beschluß der Landesregierung, poverje¬ ništvo sür innere Angelegenheiten vom 20. No- vember 1919, Z. 1175, wird die innere und äußere Tätigkeit des Vereines eingestellt und das Vereinsvermögen zur Ablieferung angeordnet I!" (So mußten sich die Slowenen des Vereinsver¬ mögens „erbarmen"! Siehe Slovenski narod vom 21. Juni 1925.) Gegen diese unerwartete Einstellung der Vcr- einstätigkeit und die Auslieferung des Vereins¬ vermögens wurde von Seile des Vereines die Be¬ schwerde eingebracht, welche wir hier wiedergeben wollen: An die Bezirkshauptmannschaft in Gottschee. Verein „Deutsches Studentenheim in Gottschee", vertreten durch den Obmann Dr. Georg Röthel, Arzt in Gottschee, dieser vertreten durch Dr. Hans Arko, Ad- vokat in Gottschee. Beschwerdefükrung gegen den Beschluß der cleLelna vlacka ra 8Iove- nijo, poverjeništvo ra notranje rackeve, vom 20. No¬ vember 1919, st. N75 (okrajno glavarstvo Gottschee st. 18 598 vom 25. November 1919) an das hohe Mi- nisterim des Inneren in Beograd. Über Beschluß der cteLelna vlacka ra Llovsnijo, poverjeništvo ra notranje rackeve, vom 20. November 1919, Z. 1175, wurde die innere und äußere Tätigkeit des Humanitären Vereines „Deutsches Studentenheim Gottschee" in Gottschee aufgehoben und das Vereins¬ vermögen zur Auslieferung angeordnet, d. h. es wurde der Verein ausgelöst und sein Vermögen konfisziert. Gegen diesen Beschluß haben wir rechtzeitig die Beschwerde angemeldet, die wir nun nachstehend aus- führen: Der angefochtene Beschluß der clerelna vlacla in Laibach ist vollkommen ungerechtfertigt und stützt sich auch auf keine wie immer geartete gesetzliche Bestimmung, was schon' daraus hervorgeht, daß für die Auflösung des Vereines und Konfiskation des Vereinsvermögens keine Hründe angeführt sind. Gleich an dieser Stelle sei betont, daß das Gott- scheerland einen Bestandteil des Königreiches der Ser¬ ben, Kroaten und Slowenen bildet und daß daher auch VII. Jahrgang. Gottscheer Zeitung — Nr. 29. Leite 3. die Einwohner desselben, wenn sie auch eine nationale Minderheit sind, als gleichgestellte Staatsbürger den übrigen Insassen gegenüber gelten wollen. Obwohl die Bevölkerung deutsch ist, so hat sie bisher keinen Anlaß zu Beschwerden gegeben und ihre Staatspflichten voll¬ kommen erfüllt. Die Bevölkerung hat jedoch nebst den Pflichten auch gesetzlich fixierte Rechte und diese Rechte dürfen in keiner Weise tangiert werden, besonders dann nicht, wenn es sich um die Erfüllung sittlicher Pflichten innerhalb des Perfonenrechtes handelt. Daß die in Beschwerde gezogene Maßnahme jed¬ weder Begründung entbehrt, mag aus folgenden Dar¬ legungen ersehen werden: Das Gottscheerland, zwischen Kroatien und Slo¬ wenien gelegen, gehört zu Slowenien und ist ein Ge¬ biet von über 800 km? mit einer vor dem Kriege fast ungemischt deutschen Bevölkerung mit einem eigenen deutschen Dialekt von unmittelbar 20.000 ortsanwesen¬ den Einwohnern in einer Stadt und 171 Ortschaften. Ior KOO Zähren wurde diese Gegend erst besiedelt von Deutschen verschiedener Gegenden und haben diese deutschen Ansiedler das Land mit eigener Hand gerodet und der Kultur zugesührt, sie sind also als autochton zu betrachten. In harter Arbeit auf einem elenden Karstboden und in schweren Kämpfen gegen Türken, Grundherren usw. hat sich ein zähes Geschlecht ge¬ bildet, das seine Eigenart ungetrübt bis jetzt erhalten konnte. Das Gottscheervolk hat schon stets gute Schulen gepflegt und für Volksbildung offene Taschen gehabt. Es haben viele Gottscheer große Stiftungen für die lernende Jugend geschaffen und hat sich auch im Jahre 1889 ein Häuflein Männer zusammengefunden, die an¬ fingen, Gelder zu sammeln für die Errichtung eines deutschen Studentenheimes in Gottschee. So entstand der Verein „Deutsches Studentenheim Gottschee" in Goltschee, der im Jahre 1909 eine große Realität in Goltschee käuflich erwerben konnte, die nach gerichtlicher Schätzung vor dem Kriege samt Inventar 168.814 Kronen und nach der über Auftrag der Landesregierung in Laibach vom 10. Oktober 1919 erfolgten Schätzung mit ca. 1,000.000 Kronen bewertet wurde. Der Verein ist noch nie politisch oder national hervorgetreten, sondern hat stets nur humanitäre« Zwecken gedient, was schon aus den Vereinsstatuten zu ersehen ist. Der 8 1 seiner Statuten lautet: Zweck des Ver¬ eines: Da die Führung eines Studentenheimes auf ab¬ sehbare Zeit nicht mehr möglich sein wird, sieht der Verein von nun ab seine vornehmste Aufgabe darin, deutsche Hoch-, Mittel-, Gewerbe-, Bürgerschüler sowie Lehramtszöglinge aus dem Gottscheerlande mit Geld¬ mitteln zu unterstützen, deutsche Schülerküchen zu er¬ hallen bezw. zu unterstützen und allenfalls solche Schüler, welche hiesige Schulen besuchen, im eigenen Hause vollkommen kostenlos zu bequartieren. Mit Zuschrift Nr. 675 vom 7. Oktober 1919 ist die Landesregierung für Slowenien Abteilung für soziale Fürsorge an den Verein herangetreten mit dem Vor¬ schläge, es möge ihr die gesamte Bereinsliegenschaft verkäust oder für längere Zeit verpachtet werden. Der Ausschuß sowie die außerordentliche Haupt¬ versammlung des Vereines haben der Regierung in Laibach in mehreren Zuschriften größtes Entgegen¬ kommen gezeigt und waren bereit, ihr die Realität auf zehn Jahre zu verpachten. Seit einiger Zeit wartete der Ausschuß auf eine Erledigung des letzten Angebotes vom 3. November 1919 und als Antwort lief der angefochtene Erlaß ein. Seit seiner Stellung unter Staatsaufsicht, welche ebenfalls ohne Begründung geschah, am 27. März 1919, ist der Verein nicht mehr zu Ruhe gekommen und hatte eine Untersuchung nach der anderen zu be¬ stehen, bekam eine Vorladung nach der anderen, so daß er seinen satzungsmäßigen Aufgaben nicht mehr nach- gehen konnte, trotzdem eine große Reihe armer Stu- dierender in dieser teuren Zeit dringend auf Studium- beihilfe warten, was umso bedauerlicher ist, als gerade die Gottscheer studierende Jugend mit Rücksicht auf die Geringfügigkeit der elterlichen Unterstützung in erster Linie auf die Unterstützungen unseres Vereines ange¬ wiesen ist und bei Wegfall derselben genötigt ist, entweder die Studien zu unterbrechen oder ganz aufzugeben. Hieraus geht deutlich hervor, wie notwendig und wie segensreich die Tätigkeit unseres Vereines ist und wie gerade durch dessen selbstlose Arbeit viele tüchtige Kräfte dem Staate zugeführt werden, die anderenfalls in Er- mangelung einer Unterstützung ihrem wahren Berufe entzogen werden. Es ist nun nicht glaublich, daß die Regierung einen solchen Verein unmöglich machen will lediglich, da ja der Verein nicht gegen, sondern mit der Regierung Hand in Hand arbeitet. ES hat sich auch bei allen Untersuchungen gegen den Verein gezeigt, daß er über seine Tätigkeit die klarsten und einwandfreiesten Aufklärungen geben konnte. Dies erhellt auch aus dem llmstande, daß die Landes¬ regierung in AaiSach mit dem Mereinsausschuffe kä«- gere Zeit verhandelte und so die Aechtmätzigkeit und humane Aösicht des Vereines anerkannte. Anderseits kann man doch nicht annehmen, daß zwischen Verkauf und Vermögenskonsiskation Zusammenhänge bestehen. Bei der Zusammenfassung unserer Ausführungen müssen wir demnach folgendes feststellen: 1. ) Der Verein Deutsches Studentenheim in Gott- fchee ist ein rein öodenständiger Verein, der mit dem Auslande keine wie immer geartete Verbindung hat. 2. ) Er ist ein rein humanitärer Verein unserer Gottscheer Bevölkerung, die eine nationale geschlossen« Minderheit darsteM. 3. ) Daß er ein deutscher Verein ist, kann doch nicht als Argument gegen ihn angeführt werden, da ja auch die Deutschen im Gottscheerlande jugoslawische Untertanen sind und somit das Recht haben, sich als Nation zu entwickeln und auszuleben. 4. ) Der bereits vor dem Kriege bestandene Verein ist auch von der neuen Regierung anerkannt worden was aus dem Umstande hervorgeht, das die Landes¬ regierung von Slowenien offiziell mit demselben durch viele Wochen Verhandlungen gepflogen hat. Aus diesen Punkten heraus kann der Verein ab¬ solut keine Erklärung für die Maßregelung finden, sowie auch die Landesregierung eine solche anzuführen unter- lassen hat. Es bleibt also nur die eine Erklärung übrig, die hier landläufig ist, daß die angefochtene Verfügung nur die Fortsetzung jener langen Reihe von Maßnahmen bildet, die mit der Entlassung unserer heimischen Be- amten begann und sich mit der Konfiskation unserer heimischen Vereine, wie z. B. Turnverein, Gesangverein usw. fortsetzte. Da jedoch kein rechtlicher Grund vorliegt, die an¬ gefochtene Maßnahme aufrecht zu erhalten, so stellen wir das höfliche Ersuchen: die hohe kgl. Regierung in Beograd möge die ange¬ fochtene Entscheidung der Landesregierung für Slowe¬ nien vom 20. November 1919, Z. 1157, außer Kraft setzen und entscheiden, daß dem Vereine Deutsches Stu¬ dentenheim Gottschee sein Vermögen in sein freies saz- zungsmäßig bestimmtes Verfügungsrecht zurückgegeben wird. Gottschee, den 4. Dezember 1919. Dr. Georg Röthel m. p. Auf diese Beschwerde kam folgende Erledigung, die wir in deutscher Übersetzung wiedergeben: Z. 1109. Verein „Deutsches Studentenheim" zu Händen des Vertreters des Obmannes Herrn Dr. Arko, Advokat in Kočevje. Das Präsidium des poverjeništvo für innere An¬ gelegenheiten in Ljubljana hat mit Beschluß vom 20. Jänner 1920, Z. 1118 pr., ihre Beschwerde gegen die hiesige Entscheidung vom 25. November 1919, Z. 18.598, hinsichtlich der Einstellung der Tätigkeit dieses Vereines abgewiesen, weil fix keine tatsächlichen Momente bein¬ haltet, welche die Berechtigung der Tätigkeitseinstellung des erwähnten Vereines auf Grund der Min.-Ver- ordnung vom 20. Mai 1920, Ur. l. XLVlll, würde hindern können. Der Verein wird hievon mit dem Zusatze verstän¬ digt, daß gegen diese Verfügung kein weiteres Rechts- mittel zulässig ist, da im Sinne der bestehenden Vor- schrieften und Einrichtungen das poverjeništvo für innere Angelegenheiten die letzte Instanz für Vereins- sachen ist. Bezirkshauptmannschaft Kočevje, am 1. Februar 1921. Borstner m. v. Wir bringen auch diese Entscheidung ohne jeden weiteren Kommentar!!! Der Verein „Deutsches Studentenheim" be¬ stand damals eigentlich noch immer, nur sein Ver¬ mögen war weggenommen und die Vereinstätig¬ keit eingestellt, doch dieser einstweiligen Verfügung folgte bald das schon lang befürchtete Schicksal des Vereines, denn im Monate Juli 1921 erhielt derselbe den Auflösungs-Beschluß, der in deutscher Übersetzung lautet: Z. 7799. Verein „Deutsches Studentenheim" zu Händen des gewesenen Obmannes Herrn Dr. Georg Röthel in Koäevje. Es wird Ihnen bekanntgegeben, daß die Landes- regicrung für Slowenien, poverjeništvo für innere Angelegenheiten, mit Verfügung vom 19. Juni 1921, Z. 659/IV, den Verein „Deutsches Studentenheim in Kočevje" aus allgemeinen Staatsinteressen aufgelöst hat, weil festgestellt wurde, daß der Verein von Ver- einen im gewesenen deutschen Reiche, ferner vom Kampfverein Südmark Unterstützungen erhalten hat und gegen seine Statuten, laut welchen er nur Studenten des gewesenen Gottscheer Gymnasiums un¬ terstützen darf, noch nach dem Umstürze ungefähr 7000 Kronen deutschen Studenten ins Ausland geschickt hat. Gegen diese Entscheidung gibt es kein Rechtsmittel, da das poverjeništvo für innere Angelegenheiten die letzte Instanz in Vereinssachen ist. Bezirkshauptmannschast Kočevje, den 5. Juli 1921. Dr. Ogrin m. p. Die Kommission tritt heute 6. Juli l. I. um 15 Uhr in der Kanzlei des Bezirkskommissärs als den Ver¬ treter der Bezirkshauptmannschast zusammen. Kočevje, den 6. Juli 1921. MarZic m. p. Bezirkskommissär und Vertreter der Bezirkshauptmannschast. Soweit das Auflösungsdekret! Zu unserer größten Genugtuung befindet sich in unseren Händen noch ein Originalsammelbogen, aus welchem zu ersehen ist, daß das Vereinsvermögen in erster Liilie durch Spenden von Einzelpersonen, welche Personen allerdings Deutsche sind, herrührt. Daß wir von Personen aus dem Deutschen Reiche auch Spenden erhalten haben, liegt klar auf der Hand. Wer hätte das große Vermögen des „Deutschen Studentenheimes" sonst aufbringen sollen, als doch nur Deutsche! Gerade von Vereinen wurde im Verhältnisse zu der Größe des Vermögens eigentlich wenig gespendet. Der Kampfverein Südmark in Graz spendete z. B. nur 50 X. Mehr als deutsche Vereine beigesteuert haben, haben deutsche Städtevertretungen und deutsche Spar¬ kassen gegeben. Doch sei dem wie denn wolle, wir Gottscheer haben das Vermögen des „Deutschen.Studenhei ms" aufge¬ bracht, was wir aber aus unseren Ta¬ schen nicht beigesteuert haben, wurde doch wieder nur von Gottscheer» in deutschen Landen erbettelt. Dies alles vor dem Kriege!!! Eine Kampftätigkeit gegen irgend eine Nation ist vom Vereine niemals versucht worden. Wir können zum Beweise dessen des ganze slowenische Volk ausrufen. Ebensowenig hat der Verein je¬ mals gegen die Interessen des Staates SHS auch nur im entferntesten etwas unternommen. Aber mit vollem Recht hat der Verein Gott¬ scheer Studenten im Auslande unterstützt, und dies gesetzmäßig nach Z 1 der Statuten. Im übrigen hat — wie erwähnt — die slowenische Landesregierung den Verein anerkannt, was aus dem Umstande hervorgeht, daß die Regierung mit dem Vereine wegen des Verkaufes viele Wochen Verhandlungen gepflogen hat. Schließlich in Anbe¬ tracht der bisher gegebenen Darstellungen dürfte es der Öffentlichkeit nicht schwer fallen, sich hin¬ sichtlich der Vermögenskonfiskation ein Urteil zu bilden. Auch die Auflösung des Vereines wurde an- gefochten. Den Erfolg dieser Beschwerde geben wir in deutscher Übersetzung in folgendem wieder: Z. 4. Herrn Dr. Georg Röthel, gewesener Obmann des Vereines „Deutsches Studentenheim" in Koäevje. Das Ministerium für innere Angelegenheiten hat ihre Beschwerde gegen "die Auflösung des Vereines „Deutsches Studentenheim" abgewiesen und den Be- scheid der Landesregierung für Slowenien vom 19. Juni d. J., Z. 6955/IV, aus den Gründen, die in der ange¬ fochtenen Entscheidung angeführt sind, bestätigt. Das Ministerium als Überwachungsbehörde hat sich auf Grund von Erhebungen und der Akten über¬ zeugt, daß das Verfahren hinsichtlich der Auflösung gesetzmäßig war und sich auf begründete Ursachen stützt, unter denen besonders entscheidend die Tatsache ist, daß der Verein mit ausländischen Vereinen (im Deutschen Reiche) in Verbindung war und und sogar von Ver- einen „Südmark" und „Schulverein", welche den In¬ teressen unseres Volkes geradezu entgegengesetzt sind, Unterstützungen erhalten hat. Außerdem hat der aufgelöste Verein auch im Ge¬ gensatz zu § 1 der Statuten dadurch gehandelt, daß er Studenten außerhalb Koäevje unterstützt hat, und zwar schon zu einer Zeit, als er sich noch nicht auf den Beschluß über die Statutenänderung berufen konnte. Seite 4. Gottscheer Zeitung — Nr. 29. VII 7 a. Auf eine Erneuerung des Verfahrens oder gar auf Außerkraftsetzung der Auflösung konnte sich daher das Ministerium durchaus nicht einlassen, besonders deshalb, weil dasür gesorgt ist, daß das Vermögen des aufgelösten Vereines gleichen Zielen dienen wird, noch besser wie bisher, weil Studenten beider Nationalität der Unterstützung in gerechter Weise teilhaftig sein werden. Hievon werden Sie über Auftrag der pokrajinska uprava für Slowenien, Abteilung für innere Angele- genheiten, vom 24. Dezember 1921, Z. 12.212/IV, ver¬ ständigt. Bezirkshauptmannschaft KoLevje, den 2. Jänner 1922. Dr. Ogrin m. p. Somit war der Verein „Deutsches Studenten¬ heim" erst endgültig ausgelöst. Die Gründe, wir Hütten nach dem Umstürze mit ausländischen Ver- einen Verbindungen gehabt, entsprechen nicht den Tatsachen, was sich auch bei allen Untersuchungen gegen den Verein gezeigt hat. Mit welchem Be- trage der Verein Südmark in Graz das „Deut¬ sche Studentenheim" vor dem Kriege unterstützt hat, haben wir bereits erwähnt. Der Schulverein hat den Verein im Jahre 1916 mit einem Dar¬ lehen von 5000 K unterstützt, welcher Betrag im Grundbuche pfandrechtlich sicher gestellt ist. Vorstehende Feststellungen sind an die weitere Öffentlichkeit gerichtet und bezwecken nichts anderes, als bei jenen aufklärend zu wirken, die Macht und Willen haben, jedes Unrecht gut zu machen. Die Wegnahme des Studentenheimes empfindet nicht nur die Gottscheer Stadt, sondern besonders da- ganze Gottscheer Land als schweres Unrecht. Unsere Nachbarn haben es fürwahr nicht not- wendig, sich vorwerfen lassen zu müssen, daß sie dort ernten, wo sie nicht gesäet haben. Die Zahl der am Gottscheer Gymnasium studierenden deut¬ schen Studenten nimmt stetig zu und zählt z. B. Heuer die Mitterdorfer Gemeinde allein deren zehn; ähnlich rührt es sich in den anderen Ge- meinden. Für diese nur ist das Heim geschaffen worden. Ihnen soll es wieder gehören. MerkanMank Kočevje « filiale bibnica. HktienkopitsI .... vin 3,000.000 — k?s8erven.„ 609.362 50 LimäZen8tsnck 31.XII. 924 „ 16,244.202 85 VeiÄllSlliis: 6°s> (ckie Kenten- unci Invslickensteuer rutilt ckie Link su8 Eignem) 0 0! kuclieinlsgn O 0 Orö88ere ketrLxe suk KuncUgnA wercken nsok Vonoinksnung --7.-. kokei« venrinsl. . Vie Lank ksutt be8ten8 vollsr unci sonstig Valuten uncl dekssst sick mit ssmtticlien vankoperationen. I-aut Lilas« äs« Linanrministsriums, OsneraUnspeLtorat 1. H. 14.554 ääto. 4. 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Zinsfuß für Hypotheken 8 °/o. Zinsfuß für Wechsel 12 o/o. Das Amtslokal der Sparkasse der Stadt Koöevje be¬ findet sich im Schloßgebäude am Auerspergplatz. Amtstage jeden Montag und Donnerstag von 8 bis 11 Uhr und an allen Jahrmarkttagen von 8 bis 12 Uhr vormittags.