Die Stellung der nationalen Minderheiten In Jugoslawien Vortrag des Präsidenten des aussenpolitischen Ausschusses der Bundesvolks ­ versammlung Jugoslawiens Dr. Aleš Bebler am 14. Juni 1960 vor der Gesell ­ schaft für Aussenpolitik Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich aufrichtig, von Ihnen gerade hierher eingeladen worden zu sein — in die schöne Stadt Wien, mit der mich Erinnerungen aus der frühen Jugendzeit verbinden. Als achtjähriger Junge war ich 1916 mit Mutter und Schwester in Eure Stadt geflüchtet. Wir kamen aus einer Gegend, wo zu jener Zeit die neue Isonzo-Front errichtet wurde, und fanden Aufnahme bei meinem Onkel, dem damals mit der Abteilung »Slawische Literatur« betrauten Kustos der k. und k. Hofbibliothek. Ein ganzes Jahrlang ging ich in Währing zur Schule, und machte mich auf diese Weise mit Ihrer Sprache vertraut. Nun sind diese Zeiten schon längst vorüber. Vieles hat sich inzwischen ereignet, manches verändert. Das Gewitter des Ersten und das noch schlimmere des Zweiten Weltkrieges zog herauf und legte sich wieder. Heute sind die europäischen wie auch alle übrigen Völker nach Auffindung neuer Wege zu solchen internationalen Beziehungen bestrebt, die der Menschheit einen neuen, den Dritten Weltkrieg ersparen sollen. Denn sie sind zu der Erkenntnis gelangt, dass dieser Krieg noch viel schlimmer als der vorangegangene sei und einem kollektivem Selbstmord der Menschheit gleichkommen würde. Daher stellen die gegenwärtigen Anstrengungen zur Schaffung aufrichtig gutnachbarlicher Völker ­ beziehungen auch Schritte zur Rettung der Menschheit vor einer fast undenk ­ baren Katastrophe dar. Alles, was die Völker einander näherbringt, ist heute als positiv und nützlich zu werten. Folglich ist das gegenseitige Kennenlernen eine Aufgabe, der eine besondere Bedeutung zukommt. Die Völker werden voneinander getrennt nicht nur durch entgegengesetzte Interessen, für welche Abkommen und gerechte Lösungen gefunden werden müssen, sondern auch durch Unstim ­ migkeiten die von Vorurteilen, falschen Vorstellungen herrühren. Man soll daher danach trachten, richtige Vorstellungen zu ermöglichen und die besteh ­ enden Vorurteile aus der Welt zu schaffen. Von diesem Standpunkt ausgehend, habe ich gern die Einladung ange ­ nommen, hier, vor Ihnen, meine Damen und Herren, einen Vortrag zum Thema »Nationale Minderheiten in Jugoslawien« zu halten. Wie Sie sicherlich schon wissen, ging die Initiative dazu von Ihrem hochgeschätzten Aussenminister Herrn Dr. Bruno Kreisky aus, und zwar gelegentlich seines vor kurzem stattgefundenen Belgrader Besuchs. Das Bekanntmachen der öffentlichen 11 Meinung Österreichs mit diesem Aspekt der heutigen Wirklichkeit in Jugo ­ slawien dürfte — Dr. Kreiskys und meiner Ansicht nach — sowohl dem gegen ­ seitigen Kennenlernen als auch den wechselseitigen Beziehungen der beiden Länder dienlich sein. Die Frage der nationalen Minderheiten wurde in der Vergangenheit stets als ein besonders heikler Bereich angesehen. Man war allgemein der Auffassung, welche übrigens auch heute noch in Ländern vertreten wird, die Existenz nationaler Minderheiten sei ein Hindernis für die Einheit des Landes und ein unvermeidbarer Störungs- und Reibungsfaktor, ja sogar eine Gefahren ­ quelle in den Beziehungen mit den umliegenden Nachbarländern. Dieser Auffassung zufolge ist allein schon die Existenz nationaler Minderheiten als ein Übel anzusehen, welches man lieber durch Assimilation oder durch noch drastischere Methoden aus dem Wege schaffen sollte. Ist dem in Wirklichkeit so, und muss es denn so sein? Dies ist eine Frage. die in diesem Zusammenhang gestellt und beantwortet werder soll. Das Beispiel Jugoslawiens ist in dieser Hinsicht ausserordentlich lehrreich, und gibt, unserer tiefen Überzeugung nach, auf die eben gestellte Frage eine unzweideutige Antwort. Jugoslawien ist ein Land, wo die nationalen Minderheiten einen relativ hohen Prozentsatz ausmachen. Der im Jahre 1931 durchgeführten Volkszählung zufolge nahmen die nationalen Minderheiten mit 14,8 Prozent beziehungsweise mit mehr als zwei Millionen Mitgliedern an der rund 14 Millionen zählenden Gesamtbevölkerung teil. Die grössten Volksgruppen waren damals die skipe ­ tarische und die deutsche — jede mit etwa einer halben Million Mitgliedern —. die ungarische mit ungefähr 470 tausend, die türkische mit zirka 250 tausend, sodann die slowakische, rumänische, bulgarische, tschechische, italienische und noch einige kleinere Volksgruppen. Die Volkszählung von 1953 bietet zwar im Hinblick auf die Minderheitenstrüktur ein verändertes Bild, zeigt aber zugleich, dass die Gesamtzahl der Minderheitenangehörigen auch heute sehr hoch ist. An der damals 17 Millionen zählenden Gesamtbevölkerung (die inzwischen auf über 18 Millionen angestiegen ist) waren die Volksminderheiten mit etwa derselben Personenzahl wie vor zwanzig Jahren, das heisst mit zwei Millionen oder 12 Prozent beteiligt. Die Minderheitenfrage in Jugoslawien bildet also nach wie vor eines der wichtigen innenpolitischen Probleme. Die Minderheitenstruktur hat sich, wie vorhin erwähnt, gegenüber derje ­ nigen aus dem Jahre 1931 zum Teil verändert. Um die Kontinuität meiner Ausführungen über die heutige Minderheitenpolitik Jugoslawiens aufrecht ­ zuerhalten, möchte ich gleich zu Beginn erklären, wie diese Veränderungen zustandegekommen sind. Die Skipetaren zählen heute 750 tausend beziehung ­ sweise 250 tausend mehr als vor 20 Jahren, was dem raschen natürlichen Zuwachs dieses Bevölkerungsteils entspricht. In Ungarn gibt es rund eine halbe Million, das heisst 30 tausend mehr als vor dem Kriege. Die türkische Volksgruppe hat sich stark verringert, da die bereits nach dem Ersten Weltkrieg eingesetzte freiwillige Rücksiedlung der Türken aus Jugoslawien nach der Türkei auf Grund einer zwischen der jugoslawischen und der türkischen 12 Regierung getroffenen Vereinbarung fortgesetzt worden ist. So zählt diese Volksgruppe heute nur noch etwa 100 tausend Personen. Die an sich schon kleine, nur 15 tausend Mitglieder umfassende polnische Volksgruppe ist auf Grund eines zwischen den beiden Regierungen geschlossenen Abkommens schon in den Jahren 1946/47 zum grössten Teil nach Polen übersiedelt. Die durch Eingliederung einiger Teile Dalmatiens sowie des kroatischen und des slowenischen Küstenlandes zunächst stark angewachsene italienische Volks ­ gruppe schrumpfte später zusammen, und zwar infolge der freiwilligen Optie- rung und Übersiedlung nach Italien, wozu sie von den Triester und anderen italienischen politischen Organisationen aufgefordert worden war. Doch diese Umsiedlung wurde auch durch die neugezogene, die Stadt Triest vom natür ­ lichen Hinterland trennende Grenze bewirkt. Die Menschen waren somit gezwungen, die Wahl zwischen Stadt und Hinterland zu treffen. Wer stärker an die Stadt gebunden war, siedelte nach Triest über, diejenigen aber blieben zurück, die sich mit dem hinter unserer Grenze liegenden Land und kleineren Städten mehr verwachsen fühlten. So zählt die italienische Volksgruppe heute insgesamt 36 tausend Mitglieder. Die grösste Veränderung in der Minderheitenstruktur wurde jedoch durch die sehr starke Verringerung der deutschen Volksgruppe verursacht. Diese einst eine halbe Million Mitglieder zählende Minderheit ist im Jahre 1953 auf 60 tausend zusammengeschrumpft. Was hier geschehen ist, kann als ein sehr lehrreiches Objekt dienen zum Studium der Minderheitenfrage im allgemeinen. Mit Ausnahme des in Slowenien lebenden deutschsprechenden städtischen Elements, welches den kleinsten Teil der in Jugoslawien ansässigen deutschen Minderheit bildete, war die deutsche Volksgruppe nicht österreichischer, sondern deutscher Abstammung. Sie kam aus Schwabenland und hat diesen Charakter nach zwei Jahrhunderten ihres Aufenthalts in der Wojwodina — vornehmlich aber im Banat — auch bewahrt. Ja, sie pflegte sogar in den Benennungen ihrer Organisationen diese schwäbische Abstammung zu unter ­ streichen. Als die deutsche Volksgruppe 1919 ihre erste politische Organisation ins Leben rief, da gab sie ihr den Namen -Deutsch-schwäbischer Klub«, um diesen später durch den Namen »Schwäbisch-deutscher Kulturbund« zu ersetzen. Diese Organisation war von allem Anfang an mit dem grossdeutschen Geist infiziert — ein Umstand, der sie nach Aufkommen des Hitlerismus in Deutschland in den Schoss des Nazismus trieb. Sie wurden zum willigen Werkzeug der nazistischen Expansion auf dem Balkan und zog allmählich die gesamte in Jugoslawien lebende deutsche Minderheit nach sich. Mit den beiden von Berlin aus wirkenden Zentralstellen — dem »Verein für das Deutschtum im Ausland« und später mit der, seit 1940 unter Leitung des SS-Generals Lorenz stehenden »Volksdeutschen Mittelstelle« — eng verbunden und von diesen auch ständig unterstützt, konnte der Kulturbund schon nach einigen dem Zweiten Weltrieg vorangegangenen Jahren die gesamte deutsche Volks ­ gruppe in mehreren ausgesprochen Hitlerschen, sich in allem nach der NSDAP richtenden Organisationen erfassen. Die Zahl der organisierten deutschen Minderheitsangehörigen stieg auf 450 tausen, an deren Spitze der von Hitler ernannte Volksgruppen führer stand. Der Führer der in Kroatien lebenden 13 Volksdeutschen, Altgayer, gab später in aller Öffentlichkeit prahlend zu, dass es noch vor dem nazistischen Angriff auf Jugoslawien gelungen .sei, etwa tausend junge Männer nach Deutschland zu bringen, wo sie in die Wehrmacht, zum Teil auch in die Waffen-SS und sogar in die SS-Leibstandarte »Adolf Hitler- eingezogen wurden. Als es dann im Jahre 1941 zum Angriff auf Jugoslawien kam, konnte praktisch die ganze deutsche Minderheit als Fünfte Kolonne bezeichnet werden. Sie benahm sich auch als solche während des ganzen Krieges. Der deutschen Besatzungsmacht war es gelungen, innerhalb dieser Volksgruppe die allgemeine Mobilmachung durchzuführen und von den Eingezogenen besondere Einheiten — wie beispielsweise die »Prinz Eugen- - Division — aufzustellen. All dies konnte nicht anders enden, als es geendet hat. Der grösste Teil der deutschen nationalen Minderheit folgte dem Befehl Hitlers und verliess mit den sich zurückziehenden deutschen Besatzungstruppen das Land. Die Gotscheer sind ein Fall für sich. Sie wurden zunächst auf Grund eines zwischen Hitler und Mussolini getroffenen Abkommens aus der italieni ­ schen in die deutsche Besatzungszone Sloweniens überführt und längs der damaligen Demarkationslinie angesiedelt. Nun liess dieser Umstand allein die Absicht Hitlers deutlich erkennen, Südsteiermark bis zu dieser Linie zu germa ­ nisieren. Die in dieser Zone ansässigen Slowenen wurden von den Nazis in die deutschen Lager gesteckt. Einige Jahre später, das heisst schon 1945, schlossen sich die Gottscheer dem Rückzug der deutschen Besatzungstruppen an. Es sei noch hinzugefügt, dass ein Teil der im sogenannten Selbständigen Staat Kroatien lebenden schwäbischen Minderheit noch im Laufe des Krieges nach Polen umgesiedelt worden ist. So hat die in Jugoslawien lebende deutsche Volksgruppe sich selbst aufgelöst. Sie hat ihr Schicksal mit demjenigen Hitler-Deutschlands verbunden, so dass in letzter Konsequenz auch sie ein Opfer der Tragödie ist, die dem deutschen Volk zuteil wurde. Nach Einstellung der Feindseligkeiten waren schätzungsweise etwa 70 tausend Schwaben auf dem Staatsterritorium Jugoslawiens geblieben. Bei der Volkszählung von 1953 gab es wie schon erwähnt noch 60 tausend, aber die Rücksiedlung ging auch nach der Volkszählung weiter. In den letzten paar Jahren liess jedoch der Rücksiedlungsrhythmus interessanterweise ständig nach, so dass die Rücksiedlung jetzt praktisch zum Stillstand gekommen ist. Die nur zu verständliche Animosität dieser Minderheit gegenüber nahm nach dem Kriege rasch ab und schon im Jahre 1947 konnte in Novi Sad (Neusatz) ein deutscher Kulturverein ins Leben gerufen werden. Er hiess »Klub deutscher Schaffender« und dieser Klub wirkte bis in das Jahr 1955. In den ­ selben Jahren wurde auch ein deutsches Wochen-Blatt, »Der Schaffende« genannt, veröffentlicht. Im Jahre 1949 fing man an, auch deutsche Abteilungen in Volksschulen zu bilden. Die Zahl der Kinder in diesen Abteilungen stieg ständig bis zum Schuljahre 1952-53. Es gab damals 28 Klassen auf 22 Schulen mit 735 Schülern. Mit der neuen Aussiedlungswelle fiel diese Zahl wiederum und die letzten 5 Klassen mit 111 Kindern arbeiteten im Schuljahre 1944-45. 14 Es ist kaum nötig zu betonen, dass heute die noch zurückgebliebenen Schwaben-Minderheitsangehörigen, von denen es ungefähr noch 30 tausend gibt, alle Rechte geniessen, die jedem jugoslawischen Staatsbürger gewährleistet sind. Als ich vor kurzem die Stadt Subotica besuchte — das Verwaltungs ­ zentrum eines derjenigen Bezirke, wo die deutsche Minderheit vor dem Kriege stark vertreten war —, fand ich beispielsweise in der dortigen Technischen Mittelschule 12 Schwaben als regulär eingeschriebene Schüler vor. Darüber hinaus konnte ich im Bezirksverwaltungsamt feststellen, dass die Abteilung -Forstwirtschaft« von einer Frau, und zwar von einer Schwäbin, geleitet wird. Ich weiss, dass es Leute gibt, die verschiedene mit dieser Volksgruppe zusammenhängende Ereignisse anders darzustellen pflegen, als sie sich in Wirklichkeit zugetragen haben. Doch es handelt sich hier meistens um solche Menschen, die alles, was Jugoslawien betrifft, im falschen Licht darstellen möchten. Doch kein Märchen über die im und nach dem Kriege in Jugoslawien vor sich gegangene Entwicklung vermag die historische Wahrheit zu verheim ­ lichen, dass die im letzten Krieg geborene Volksbefreiungsbewegung und auch der von dieser Bewegung geschaffene neue Staat niemals auf das chauvini ­ stische Gleis abgewichen sind. Was die in Jugoslawien lebende deutsche Volks ­ gruppe betrifft, so hat unsere Führung immer wieder versucht, dem dort herrschenden Geist des Hitlerismus entgegenzuwirken und zumindest einen Teil dieser Volksgruppe für den weltweiten, gegen den grossdeutschen Imperia ­ lismus geführten Kampf zu gewinnen. Leider erwiesen sich alle diese Bemüh­ ungen als wenig erfolgreich. So konnte erst in der zweiten Hälfte 1943 eine nur 40 Mann starke deutsche Partisanenkompanie gebildet werden. Wenn auch klein, so hatte diese Einheit doch eine symbolische Bedeutung. Sie ist auch heute noch der schlagende Beweis dafür, dass unsere Bewegung keine der vorhandenen Volksgruppen vernichten, sondern vielmehr alle ethnischen Ele ­ mente Jugoslawiens in einem grossen, gerechten Krieg vereinigen wollte. In diesem Zusammenhang soll auch die Tatsache erwähnt werden, dass es uns kura vor Abschluss des Krieges gelungen war, eine weitere, aus öster ­ reichischen Kriegsgefangenen zusammengesetze deutschsprechende Einheit aufzustellen. Es sei mir nun erlaubt, an dieser Stelle ein persönliches Erlebnis einzu ­ fügen. Als es zur Auflösung der italienischen Streitmacht kam, lag ich mit meiner Einheit in der Nähe meines Geburtsortes, im schönen Wippach-Tal bei Görz. Bei einem der ersten Zusammenstösse mit den in diese Gegend frisch herangeholten deutschen Truppen wurde von unseren Partisanen ein deutscher Sanitätswagen mit Fahrer und einem Sanitäter erbeutet. Die beiden Deutschen haben sich weder gewehrt noch zu fliehen versucht. Sobald ich davon hörte, liess ich die beiden Gefangenen vorführen. Der Sanitäter behauptete, er sei katholischer Geistlicher, den die Naas zur nichtkämpfenden Truppe eingezogen, ihm aber verboten hätten, die Messe zu lesen. Wir riefen nun den Dorfpfarrer herbei, welcher, nachdem er sich eine Zeitlang mit dem Gefangenen in lateini ­ scher Sprache unterhielt, dessen Angaben nur bestätigen konnte. Wir kamen sodann überein, den Gefangenen im Pfarrhaus einzuquartieren, und so hatte 15 dieser schon am nächsten Tag nach langjähriger Zwangspause wieder einmal die Messe gelesen. Wie ich später erfuhr, ging er von Pfarrhaus zu Pfarrhaus immer weiter auf die österreichische Grenze zu, bis schliesslich jede Spur von ihm verschwand. Der Fahrer war wiederum aus anderem Holz geschnitzt. Er gab an, in Düsseldorf wohnhafter Arbeiter-Mechaniker und Nazigegner zu sein. Um dies zu beweisen, zog er einen Stiefel aus und zauberte daraus einen säuberlich zusammengefalteten Stoss dünner Papierblätter hervor. Die Blätter enthielten mehrere in winziger Schrift geschriebene Gedichte, die mit dem Nazismus sehr scharf zu Gericht gingen. Ich habe dem Mann geglaubt und daher vorgeschlagen, er möge sich uns anschliessen. Und er willigte ein, allerdings unter der Bedingung, keine Waffen tragen zu müssen. So teilte ich ihn einer Partisanen ­ einheit zu, wo er die Arbeit des Kochgehilfen verrichtete. Er trug den Koch ­ kessel, schälte Kartoffel und sammelte Brennholz. Erst einige Zeit danach wurde mir die Geschichte von seinem traurigen Ende berichtet. Seine Kompanie machte sich eines Tages für den Angriff bereit, den sie auf die deutschen Befestigungen längs der durch das Isonzo-Tal führenden Bahnstrecke unter ­ nehmen sollte. Der Kommandeur kam nun auf die Idee, vom Spengler des nächstgelegenen Dorfes einen Lautsprecher aus Blech anfertigen zu lassen, durch welchen der deutsche Kochgehilfe vor der Auslösung des Angriffs zu den deutschen Stellen sprechen und die Besatzung zur Übergabe auffordern sollte. Der Düsseldorfer willigte gerne in diesen Vorschlag ein, und schlich sich, robbend und kriechend, an die deutschen Stellungen heran. Doch kaum hatte er durch den Lautsprecher zu sprechen begonnen, wurde er schon von drubern beschossen und tödlich getroffen. Als unsere Truppen einige Stunden später die deutschen Stellungen erobert und den noch am Leben gebliebenen Teil der Besatzung gefangengenommen hatten, stellten sie mit Erstaunen fest. dass die Besatzung überhaupt nicht deutsch sprechen konnte, da sie ausnahms ­ los aus Mitgliedern der sogenannten Wlassow-Armee zusammengesetzt war ... Der internationalistische Geist, von dem unser Befreiungskampf durch ­ drungen war, hat die übrigen Volksgruppen dazu bewogen, mit uns zusammen ­ zuarbeiten und aus ihrer Mitte auch grössere Partisaneneinheiten zu bilden. In unseren Einheiten hat es von Anfang an ungarische Partisanen gegeben. Viele von ihnen wurden ursprünglich von den ungarischen Besatzungstruppen gewaltsam eingezogen, desertierten jedoch bei der ersten Gelegenheit und schlossen sich den Partisanen an. Aus diesen Elementen entstand 1943 das -Petöfi Sandor- - Bataillon, welches schon im nächsten Jahr zu einer, den ­ selben Namen führenden Brigade anwuchs. Die gesamten Kampfformationen und Dienstgrade waren ungarisch. Die Zahl der ungarischen Kämpfer stieg gegen das Ende des Krieges auf 14,000 an. Ähnlich war es auch mit den Skipetaren, die sich ebenfalls schon in den ersten unserer Einheiten befanden. Auch aus den Skipetaren wurden mehrere Bataillone und später zwei Brigaden aufgestellt, die den Namen zweier skipetarischer Veteranen — «Zejnal Ajdini« und «Emin Duraku« — trugen. Die tschechische Volksgruppe stellte die Mannschaft für die «Jan Žižka« - Brigade und die slowakische für die eigene «Slowakische Brigade«. Das bulgarische 16 Bataillon »Hristo Bateff« wuchs sich später zur »Georgi Dimitroff- - Brigade aus. In unseren Partisaneneinheiten gab es auch Rumänen und Rutenen und Türken und Tschechen. Die Beteiligung der italienischen Volksgruppe und der in italienischen Grenzgebieten in Triest, Monfalcone, Görz und andemort lebenden Italiener an unserem Kampf sowie die Zusammenarbeit zwischen uns und den in der Grenzregion operierenden italienischen Partisaneneinheiten haben ein besonders schönes Blatt in der Geschichte unseres Freiheitskampfes geschrieben. Gleich nachdem der Befreiungskampf auch auf Istrien und das Küstenland Übergriff, gab es in unseren Einheiten auch Italiener. Aus diesen wurde in Istrien das Bataillon »Pino Budicin«, in der Umgebung von Triest die sogenannte »Brigate Triestina d ’Assalto« gebildet. Die ausserhalb unserer Armee stehenden italienischen Partisaneneinheiten — wie zum Beispiel die --Fontanot- - Brigade und die »Garibaldi - Natisone« - Division — standen mit uns in enger Berührung und nahmen aktiv an koordinierten, gemeinsamen militärischen Operationen teil. Der während des Krieges in dieser und manch einer anderen Form zum Ausdruck gekommene internationalistische Geist spiegelt sich auch in der Nachkriegszeit in einer völligen Gleichberechtigung unserer Minderheiten mit der jugoslawischen Mehrheitsbevölkerung wieder. Bevor ich jedoch zur Schilderung der heutigen konkreten Minderheitenlage in Jugoslawien übergehe, möchte ich feststellen, dass die Gleichberechtigung unserer Minderheiten heute eine Gleichberechtigung für alle bedeutet, dass es also bei uns keine bevorzugten und keine bevormundeten Volksgruppen mehr gibt. Im Vorkriegsjugoslawien lagen die Dinge jedoch anders. Die Behandlung der Minderheiten wurde damals durch die politischen Beziehungen zu einzelnen Ländern sowie durch die Stärke dieser Länder bestimmt. So nahm die deutsche Volksgruppe eine bevorzugte Stellung ein. Alle Minderheiten, die eigene Schulen besassen, waren verpflichtet, ihre Kinder vor dem regulären Schul ­ besuch eine Vorbereitungsklasse besuchen zu lassen, wo diese die notwendigen Kenntnisse in der serbokroatischen Sprache erwerben sollten. Von dieser Verpflichtung wurde aber die deutsche Volksgruppe 1930 befreit. In den Volksschulen gab es nahezu 40 000 deutsche und nur 20 000 ungarische Kinder, obgleich die ungarische Minderheit zahlenmässig nicht weit hinter der deu ­ tschen zurückstand. Die deutsche Volksgruppe hatte mehr als 700 Volks- und rund 145 Mittelschullehrer, während die ungarische nur über 350 Volks ­ und 50 Mittelschullehrer verfügte. Für die ihrer Zahl nach unbedeutende Gruppe von 20 000 russischen Emigranten wurde aus politischen Rücksichten ein russisches Gymnasium ins Leben gerufen.. Doch die gröbste Diskrimi ­ nierung wurde gegen die Skipetaren angewandt. Obgleich mit 500 000 Mit ­ gliedern einer der grössten, besass die skipetarische Volksgruppe weder eigene Schulen noch eigene Zeitungen und andere Publikationen. Ihre Sprache wurde bei den Behörden nicht anerkannt. Diskriminierte Minderheiten waren zur Assimilation verurteilt'.' " . 2 Razprave 17 Das neue Jugoslawien kennt dagegen keine Diskriminierung gegenüber irgendeiner der vorhandenen Volksgruppen. Unser Land hat noch mitten im Kriege — das heisst auf der 1943 in der bosnischen Stadt Jajce statt ­ gefundenen zweiten Tagung des Antifaschistischen Rats der Volksbefreiung Jugoslawiens — die Gleichberechtigung für alle Minderheiten verkündet und dieses Prinzip sowohl in den Verfassungs- und anderen Gesetzesvorschriften als aus in der Praxis immer wieder in Anwendung gebracht. Alle Minder ­ heiten werden bei uns aus politischen Erwägungen heraus stets in gleiche»' Weise behandelt, ungeachtet dessen, ob sie gross oder klein sind, ob sie die Sprache eines grösseren oder eines kleinem fremden Landes sprechen, ob die Beziehungen zu diesem Land besser oder schlechter sind, ob das betreffende Land für die Volksgruppe ein Interesse zeigt oder nicht. Welche Behandlung wird eigentlich den nationalen Minderheiten im Neuen Jugoslawien zuteil? In dem bereits erwähnten Beschluss unseres provisorischen Parlaments vom Jahre 1943, in der »Entscheidung zum Aufbau Jugoslawiens auf födera ­ tivem Prinzip«, ist auch ein Artikel folgenden Inhalts enthalten: »Den natio ­ nalen Minderheiten in Jugoslawien werden alle nationalen Rechte gewähr ­ leistet«. In der Verfassung von 1946 heisst es: »Alle Bürger der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien sind vor dem Gesetz gleich und gleichberechtigt, ungeachtet der Volkszugehörigkeit, Rasse und Religion. — Die auf Geburt. Stellung, Vermögensverhältnisse und Bildungsgrad sich gründenden Sonder ­ rechte weiden nicht anerkannt. Jede Tätigkeit, die den Bürgern auf Grund von Unterschieden in Volkszugehörigkeit, Rasse und Religion Privilegien einräumt oder Rechte beschränkt, sowie jede Verbreitung von nationalem, rassischem oder religiösem Hass und Zwietracht ist verfassungswidrig und straflbar.« (Artikel 21). Die Verfassung stellt ferner fest, dass allen Bürgern in gleicher Weise »alle öffentlichen Ämter unter den gesetzlichen Bedingungen zugänglich« sind (Artikel 33) und dass »alle Bürger — ohne Rücksicht auf Geschlecht, Volks ­ zugehörigkeit, Rasse, Religion, Bildungsgrad und Wohnort —, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, berechtigt sind, zu wählen und in alle Organe der Staatsgewalt gewählt zu werden.« (Artikel 23). Die Gleichberechtigung der zahlenstärksten Minderheiten — der skipe ­ tarischen in Kosovo/Metohija und der ungarischen in der Wojwodina — ist überdies auch durch Schaffung des Autonomen Gebiets Kosovo/Metohija und der Autonomen Provinz Wojwodina im Rahmen der Volksrepublik Serbien gesichert. In den besonderen Statuten dieser Einheiten heisst es, ihr Ziel bestehe in der Verwirklichung einer »brüderlichen Zusammenarbeit zwischen den dort lebenden Nationalitäten« sowie in der »Gewährleistung der durch die Verfassung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien und die Verfassung der Volksrepublik Serbien für die nationalen Minderheiten festgelegten Rechte« (Artikel 3 des Statuts der Autonomen Provinz Wojwodina von 1946). Die beiden autonomen Einheiten besitzen gewählte Vei-tretungskörper- schaften und Vollzugsorgane der Macht. Die Autonome Provinz Wojwodina wählt in den Nationalitätenrat 6, das Autonome Gebiet Kosovo/Metohija 4 18 Abgeordnete (Artikel 25 und 27 der Bundesverfassung), während die einzelnen Volksrepubliken mit je 10 Abgeordneten in diesem Rat vertreten sind. Diese autonomen Einheiten sind berechtigt: Die eigenen Statuten, durch welche die Organisation und die Zuständig­ keiten ihrer Organe der Macht im Einklang mit der Verfassung festgesetzt werden, »selbständig zu erlassen-; Durch die eigenen Organe der Macht — a) alle in die Bereiche der einzelnen öffentlichen Dienste fallenden Angelegenheiten, die für die Autonomie als Ganzes von allgemeiner Bedeutung sind, selbständig zu erledigen; b) Gesetze und andere Bundes- und Republiksvorschriften — sofern dies nicht in die ausschliessliche Zuständigkeit der Republiksorgane fällt — unmittelbar zu vollstrecken und für strikte Anwendung der Bundes- und Republiksvorschriften zu sorgen; c) die Gesetzmässigkeit der Arbeit von lokalen Organen der Macht zu überwachen, sofern diese Rechte nicht zum ausschliesslichen Zuständigkeits­ bereich anderer Organe gehören; d) den eigenen Wirtschafts- und Haushaltsplan zu beschliessen; — Bezirksgerichte zu errichten und aufzuheben, ihre territoriale Zustän ­ digkeit zu bestimmen und Kriegsgerichtsrichter zu wählen. Diese letzte Autonomiebefugnis wird für die Wojwodina auch durch die Bildung des Obersten Gerichtshofs der Autonomen Provinz Wojwodina ergänzt, womit diese Provinz in dieser Beziehung den sechs Volksrepubliken gleich ­ gestellt ist. Um die weiteren Darlegungen verständlicher zu machen, möchte ich hier ­ auf einen wichtigen Unterschied zwischen der Autonomen Provinz Wojwodina und dem Autonomen Gebiet Kosovo/Metohija hinweisen: Während in der Wojwodina die Angehörigen jugoslawischer Völker 62 Prozent und die der Minderheiten 38 Prozent der Bevölkerung ausmachen (davon sind 25 Prozent Ungarn, die die grösste Minderheit in dieser Provinz bilden), sieht hingegen die Bevölkerungsstruktur in dem Autonomen Gebiet. Kosovo/Metohija folgen ­ dermassen aus: Skipetaren — 65 Prozent, Angehörige anderer Volksgruppen (Türken) — 5 Prozent, Bewohner jugoslawischer Volkszugehörigkeit — 30 Prozent. Kosovo/Metohija ist also eine stark skipetarischen Charakter auf ­ weisende autonome Einheit, in der die nationalen Minderheiten die über ­ wiegende Mehrheit besitzen. Daher ist diese Einheit für die jugoslawische Praxis in der Minderheitenfrage besonders bedeutsam und charakteristisch. Nun möchte ich illustrationshalber zwei Kriterien wählen: die Beteiligung der Minderheitenangehörigen an den Organen der Macht und, zweitens, der öffentliche Gebrauch von Minderheitensprachen. Den Minderheitenangehörigen in ganz Jugoslawien steht auf Grund der bereits zitierten Verfassungsbestimmungen sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht zu. Dies äussert sich praktisch in der Zahl der Minder ­ heitenangehörigen, die in die Vertretungskörperschaften und in andere Funk ­ tionen gewählt werden. Und man kann tatsächlich in allen Provinzen, wo es nationale Minderheiten gibt, gewählte Vertreter dieser Minderheiten in allen gewählten Körperschaften und anderen Organen der Macht etwa in demselben Verhältnis finden, das dem Prozentsatz der Minderheitenbevölkerung entspricht. 2« 19 So sind im Provinzialausschuss (Nationalversammlung) der Autonomen Provinz Wojwodina ein Viertel der Abgeordenten Ungarn, während der Gebietsausschuss des Autonomen Gebiets Kosovo/Metohija zu zwei Dritteln aus skipetarischen Abgeordneten zusammengesetzt ist. In den Vollzugsräten dieser Gebiete sind die Minderheitenangehörigen etwa im gleichen Verhältnis vertreten, was für den Vollzugsrat des Autonomen Gebiets Kosovo/Metohija eine skipetarische Mehrheit bedeutet. Der Posten des Vorsitzenden dieses Vollzugsrates wird von einem Skipetaren bekleidet. Die Angestellten in Verwaltungsorganen und öffentlichen Diensten sind in der Wojwodina zu 20 Prozent Ungarn und zu 5 Prozent Angehörige anderer Minderheiten. In Kosovo/Metohija sind die Skipetaren mit nur etwa 20 Prozent am Angestelltenbestand beteiligt, was auf den aus der Vergangenheit über ­ nommenen Mangel an gelerntem Personal in den Reihen der skipetarischen Volksgruppe zurückzuführen ist. Wie sieht es nun in Jugoslawien mit dem Gebrauch der Minderheiten ­ sprachen aus? In der Bundesnationalversammlung sowie in den Nationalversammlungen der einzelnen Volksrepubliken steht jedem Abgeordneten das Recht zu, in seiner Muttersprache zu sprechen, doch muss seine Rede in eine der jugoslawischen Sprachen (serbokroatisch, slowenisch oder mazedonisch) übersetzt werden. Die Minderheitenangehörigen sind auf dem gesamten Staatsterritorium der Föde ­ rativen Volksrepublik Jugoslawien berechtigt, sich vor den Verwaltungsorganen, im administrativen Strafverfahren sowie vor den Gerichten ihrer Muttersprache zu bedienen, sofern sie wegen der Unkenntnis der Mehrheitssprache einen solchen Wunsch äussern sollten. In Gebieten, wo sie einen bedeutenden Teil der Bevölkerung ausmachen, haben die Minderheitenangehörigen das Recht, schriftliche Eingaben in ihrer Muttersprache zu verfassen und die Ausstellung individueller Akten in derselben Sprache zu verlangen. In denjenigen Bezirken oder Gemeinden mit einer mehrheitlichen Minderheitenbevölkerung wird auch die Sprache dieser Minderheit als Amtssprache anerkannt. Dies heisst mit anderen Worten, dass die öffentliche Verwaltung dort in zwei Sprachen amtiert und dass die öffentlichen Aufschriften zweisprachig sein müssen. Für das Autonome Gebiet Kosovo/Metohija ist in diesem Zusammenhang durch einen Sonderakt des Gebietsvollzugsrates noch folgendes verfügt worden: — Alle von den Volksausschüssen und anderen staatlichen Organen oder Institutionen beschlossenen Rechtsakte, allgemeinen Charakters (Statuten, Entscheidungen, Empfehlungen, Anordnungen, Anweisungen, Reglements und ähnliches) sowie allgemeine Bekanntmachungen, Aufrufe, Verwarnungen und dergleichen werden verbindlich in beiden Sprachen (der serbokroatischen und der skipetarischen) gutgeheissen und veröffentlicht; — Mündliche Verhandlungen und Sitzungsprotokolle von Volksausschüssen sind in beiden Sprachen zu führen und zu bestätigen; den skipetarischen Ausschussmitgliedern werden, wenn von dieser Seite kein anderer Wunsch 20 geäussert wird, alle für die Sitzungen bestimmten Materialien in skipetarischer Sprache zugestellt; — öffentliche Aufschriften (Strassennamen, Titel von Institutionen, Firmen und dergleichen) müssen in beiden Sprachen verfasst sein; — Alle Organe, Einrichtungen und Wirtschaftsorganisationen sind ver ­ pflichtet, den Angehörigen der skipetarischen Volksgruppe den Gebrauch ihrer Muttersprache zu ermöglichen; — öffentliche Anklagebehörden und Gerichte müssen für die Partei, welche der skipetarischen Volksgruppe angehört, Anklageschriften und Urteile auch in der Muttersprache dieser Partei ausfolgen; — Alle Wirtschaftsorganisationen sind verpflichtet, ihre Akten allge ­ meinen Charakters (Statuten, Tarifordnungen, Reglements über Hygiene und Gesundheitsschutz und dergleichen) in beiden Sprachen zu veröffentlichen. Sie müssen ferner den skipetarischen Arbeitern die Abrechnung für ihre Perso ­ naleinkommen auch in skipetarischer Sprache ausstellen; — Alle Vordrucke und Formulare, die innerhalb des Autonomen Gebietes Verwendung finden, sind im zweisprachigen Text zu drucken; — Um eine zweisprachige Verwaltung gewährleisten zu können, sind die Volksausschüsse und andere staatliche Organe verpflichtet, die erforderliche Anzahl von Angestellten, welche die skipetarische Sprache beherrschen, zu sichern und die übrigen Angestellten für den Verkehr mit solchen Parteien zu befähigen, die der Minderheit angehören. Bei Neuanstellungen haben diejenigen Bewerber den Vorrang, welche die skipetarische Sprache beherrschen und auch die übrigen Bedingungen erfüllen; Bevor ich nun auf die Frage des Schul- und Bildungswesens im allgemeinen eingehe, möchte ich noch einige Worte sagen über einen in unserem Minder ­ heitenproblem bestehenden Aspekt, der sich in erster Linie auf die grösste Volksgruppe in Jugoslawien — die skipetarische — bezieht. Das von dieser Minderheit bewohnte Gebiet Kosovo/Metohija ist nämlich als der rückständigste Teil Jugoslawiens zu bezeichnen. Im Vorkriegsjugoslawien konnte dieses Gebiet nur noch mit einigen entlegenen Bezirken Mittelbosniens und Mazedoniens verglichen werden. Hier war noch der richtige Balkan — im alten Sinne des Wortes. Hier war der Standard am niedrigsten und der Analphabetenprozentsatz am höchsten. Das neue Jugoslawien stellte sich jedoch von Anfang an auf den Stand ­ punkt, dass die Gleichberechtigung seiner Völker und nationalen Minderheiten zum guten Teil nur auf dem Papier bleiben muss, falls auch die wirtschaftliche Gleichheit der Völker und Minderheiten durch die gemeinsamen Anstrengungen aller Teile des Landes nicht verwirklicht wird. Die Politik der Unterstützung der unterentwickelten Gebiete unseres Landes stellt daher einen wesentlichen Bestandteil der jugoslawischen Wirtschaftspolitik im allgemeinen dar. Und weil eben stark zurückgeblieben, wurde diese Provinz von uns im Interesse ihrer rascheren wirtschaftlichen Entwicklung ständig unterstützt. Wie im Gesellschaftsplan für wirtschaftliche Entwicklung Jugoslawiens von 1957 bis 1961 vorgesehen, wird der Bund im Zuge der wirtschaftlichen Entwicklung des Autonomen Gebiets Kosovo/Metohija Mittel im Betrag von 21 50 Milliarden Dinar sicherstellen für die Finanzierung bestimmter Wirtschafts ­ investitionen in diesem Gebiet (garantierte Anlagen). Diese Mittel lässt der Bund dem erwähnten Gebiet aus dem Allgemeinen Investitionsfonds und zum Teil auch aus dem Bundeshaushalt zukommen. Die Finanzierung von Wirtschaftsinvestitionen durch die genannten Mittel erfolgt in Form von Anleihe, die nach Verwirklichung der aus neuen Kapa ­ zitäten herrührenden Produktion nicht mehr in den Allgemeinen Investitions ­ fonds zurückfliessen, sondern dem Investitionsfonds des Autonomen Gebiets Kosovo/Metohija überlassen werden, was eine beachtliche, der Weiterentwick ­ lung des erwähnten Gebiets dienende finanzielle Hilfe des Bundes darstellt. Da das Autonome Gebiet Kosovo/Metohija wirtschaftlich unterentwickelt ist. geniesst es auch gewisse Erleichterungen im Hinblick auf die Hinterlegung von Kautionen und Beteiligung an den durch diejenigen Investitionen entsteh ­ enden Kosten, die aus dem Allgemeinen Investitionsfonds finanziert worden sind. Die für diese Zwecke bestimmten Mittel werden vom Allgemeinen Inve ­ stitionsfonds sichergestellt, und das ist wiederum eine weitere grosse Hilfe des Bundes — da andernfalls das Autonome Gebiet Kosovo/Metohija diese Ausgaben mit eigenen Mitteln bestreiten müsste. Um die Erreichung des gesteckten Ziels zu ermöglichen, wurden bis Ende 1959 etwa 28,5 Miliarden Dinar dem Autonomen Gebiet Kosovo/Metohija zur Verfügung gestellt, und zwar aus dem Allgemeinen Investitionsfonds 26,5 Milliarden Dinar und aus dem Bundeshaushalt über 2 Milliarden Dinar (das letztere vornehmlich für geologische Forschungen für den Aufbau und Ausrü ­ stung des landwirtschaftlichen Dienstes und für die Bekämpfung von Fluten). Ausserdem läuft seit 1960 auch eine Sonderdodation als zusätzliche Finan ­ zierung der öffentlichen Dienste, des gesellschaftlichen Standardes und der Tätigkeit auf dem Gebiet von Kultur und Bildung. Diese Dotation wurde für das laufende Jahr auf 3,5 Milliarden Dinar festgesetzt. In dieser Beziehung, das heisst im Hinblick auf die wirtschaftliche Förde ­ rung einer unterentwickelten Minderheitenprovinz durch die entwickelten Teile unseres Landes sind wir über die blosse Verwirklichung der klassischen Minderheitenrechte hinausgegangen, worauf wir mit Stolz hinweisen können. Wir sind aber, dank der Logik unserer inneren Entwicklung, noch in einer weiteren Hinsicht über die Verwirklichung der klassischen Minderheitenrechte hinausgekommen. Wir haben bekanntlich eine breitangelegte Selbstverwaltung in Gemeinde, Bezirk und Bundesland entwickelt. Umfang und Tempo diese- Entwicklung sind aus folgenden Tatsachen ersichtlich: Während im Jahre 1952 der Bund über 80 Prozent und die Gesamtheit der Selbstverwaltungskörper- schaften über 20 Prozent des Netto-Nationaleinkommens verfügte, war dieses Verhältnis schon 1957 fast umgekehrt, das heisst der Bund verfügte jetzt noch über- 30 Prozent und die Gesamtheit der Selbstverwaltungskörperschaften über 70 Prozent des Netto-Nationaleinkommens. Dadurch ändert sich nunmehr auch die Lage der Minderheiten ganz wesentlich, da diese im Rahmen der Selbstver ­ waltung und ohne jegliche Einmischung von oben über einen wachsenden Teil des Nationaleinkommens verfügen, den sie für die eigenen Erfordernisse, das heisst auch zur Förderung ihrer Kultur und ihres Schulwesens verwenden 22 können. Dieser im Charakter der Volkswirtschaft vor sich gehenden Verände ­ rung kommt im Hinblick auf die praktischen Möglichkeiten der Verwirklichung der Minderhedtenrechte die Bedeutung einer tiefgreifenden politischen Wand ­ lung zu. Aber auch im Schul- und Bildungswesen sind wir über die von den klassischen Minderheitenrechten festgesetzten Grenzen gegangen. Doch bevor ich all dies erkläre, möchte ich Ihnen, meine Damen und Herren, einige allge ­ meine Angaben über das, den jugoslawischen Minderheiten zugestandene Schul- und Bildungswesen vor Augen führen. Es ist sozusagen selbstverständlich, dass alle einigermassen bedeutsameren nationalen Minderheiten ihre eigenen Volksschulen, die grösseren Minderheiten auch eigene Mittel- und Fachschulen besitzen. Beim Gebrauch der Redewen ­ dung "einigermassen bedeutsamere« denke ich an alle Minderheiten, bis auf diejenigen, die zahlenmässig so schwach sind, dass die Organisierung eines besonderen Schulwesens praktisch undurchführbar und zwecklos wäre. Eigene Schule besitzen Skipetaren, Ungarn, Türken, Slowaken, Rumänen, Bulgaren, Italiener, Ruthenen und Tschechen. Die Zahl der Schüler in den Minderheitenschulen ist heute um das Zweieinhalbfache grösser als vor dem Kriege. Die grösste Volksgruppe in Jugoslawien — die Skipetaren — hat erst nach Abschluss des letzten Krieges die ersten eigenen Schulen erhalten ebenso wie die bulgarische und die türkische Volksgruppe. Einen besonderen Erfolg erblicken wir darin, dass etwa im Jahre 1955 alle schulpflichtigen Kinder des Gebiets Kosovo/Metohija (ungefähr 120.000 an der Zahl) von den dortigen Schulen erfasst worden sind. Dieser Erfolg ist so bedeutsam, weil der Minderheitenlehrkörper für dieses Gebiet sozusagen aus dem Nichts geschaffen werden musste. Heute sind an den dortigen Schulen schon über- drei tausend skipetarische Lehrer tätig. Kinder aller bedeutenden Volksgruppen erhalten also jetzt Unterricht in der eigenen Muttersprache. Mittelschulen oder besondere Abteilungen in gemischten Mittelschulen haben Skipetaren, Ungarn, Türken, Slowaken, Ru ­ mänen, Bulgaren und Italiener. Ausserdem gibt es in einer Reihe von mittleren Fachschulen besondere Abteilungen für Skipetaren, Ungarn, Türken, Slowaken, Rumänen und Italiener. So erhalten beispielsweise die Mitglieder der skipeta ­ rischen Volksgruppe den Unterricht in ihrer Muttersprache auf mittleren Lehranstalten für Wirtschaft, Landwirtschaft, Medizin, Technik, Musik und Bergbau. Im Autonomen Gebiet Kosovo/Metohija sowie in der Autonomen Provinz Wojwodina sind höhere pädagogische Schulen tätig, in denen Lehr ­ kräfte für Minderheitenschulen ausgebildet werden. Auch den zu .einer- der vorhandenen Volksgruppen gehörenden Studenten wird für Studien auf höheren Schulen und Universitäten Unterstützung in Form von Stipendien gewährt. Die Zahl der aus dem Autonomen Gebiet Kosovo/Metohija stammenden Stipendiaten — Skipetaren und Türken — beläuf sich in höheren Schulen auf 350 und an Universitäten auf über tausendzwei ­ hundert. Für erwachsene Analphabeten, die den Minderheiten angehören, wurden unmittelbar nach der Befreiung des Landes Analphabetenlehrgänge organisiert. 23 Besondere Anstrengungen erforderte wiederum das Autonome Gebiet Kosovo/ Metohija, wo über 80 Prozent vom skipetarischen und türkischen Bevölkerungs ­ teil des Lesens und Schreibens unkundig waren. Heute kann praktisch ..die gesamte Bevölkerung, bis auf die ältesten Jahrgänge, lesen und schreiben. An der Ausbildung von Erwachsenen — aber auch von Jugendlichen — betätigen sich die Volksuniversitäten, die verschiedene Seminare, Kurse, Lite ­ ratur-, Theater- und Musikabende veranstalten, wissenschaftliche und Do ­ kumentarfilme vorführen und so weiter. Im Autonomen Gebiet Kosovo/Meto- hija werden 9 grössere und 119 kleinere mit Büchern in skipetarischer und türkischer Sprache ausgestattete öffentliche Bibliotheken unterhalten. Im Jahre 1948 wurde auch ein skipetarisches Schauspielhaus eröffnet, das nunmehr volle 12 Jahre regelmässig Vorstellungen in skipetarischer Sprache gibt und Gast ­ spiele veranstaltet in allen grösseren Ortschaften des Autonomen Gebiets. Äusser diesem Theater, auf dem nur Berufsschauspieler wirken, sind auch sechs Dilettantengruppen tätig, die ebenfalls Theatervorstellungen geben. Auf den Spielplänen dieser Bühnen stehen bereits neun Dramen, die von einigen. aus den Reihen der skipetarischen Volksgruppe hervorgegangenen Autoren verfasst worden sind. Aber auch die ungarische und die italienische Minderheit besitzen ihre berufsmässigen Schauspielhäuser. Die Verlagstätigkeit in den Minderheitensprachen ist bedeutend. Neben Lehrbüchern für Volks- und Mittelschulen werden auch Originalwerke von Minderheitenautoren sowie Übersetzungen jugoslawischer und ausländischer Werke in Minderheitensprachen herausgegeben. Hier ein Beispiel über den Umfang dieser Verlagstätigkeit: für die Skipe ­ taren wurden etwa 280 Lehrbücher in einer Gesamtauflage von 2,5 Millionen Exemplaren herausgegeben; davon sind etwa 50 Prozent aus dem serbischen Original übersetzt, während die übrigen 50 Prozent besonders für die skipeta ­ rische Minderheit in ihrer eigenen Sprache verfasst worden sind. Literatur wird ebenfalls aus denjenigen Ländern eingeführt, wo diese Sprachen zu Hause sind. Skipetaren, Ungarn und Italiener haben eigene politische Tageszeitungen und ausnahmslos alle Minderheiten eigene Wochen- und Monatsschriften. In skipetarischer Sprache erscheinen 11 Zeitschriften, in ungarischer 10, in ita ­ lienischer 2 und so weiter. Programme für Minderheiten werden regelmässig von folgenden Radiostationen gesendet: Belgrad und Zagreb, ferner Novi Sad — Spezial program für die Wojwodina, Priština — Spezialprogramm für das Auto ­ nome Gebiet Kosovo/Metohija, sodann Koper — für Istrien, und schliesslich Rijeka. Alle Minderheiten besitzen eigene Kultur- und Bildungsvereine, die eine vielseitige Aktivität entfalten. Wie stark diese letztgenannte Form des natio ­ nalen Lebens entwickelt ist, geht daraus hervor, dass eine der zahlenmässig schwächsten Minderheiten — die tschechische —, die nur 35.000 Mitglieder zählt, über 31 Kultur- und Bildungsvereine mit 51 Lesestuben verfügt. Diese und die ihnen ähnlichen slowakischen Vereine sind zum »Tschechoslowakischen Bund« zusammengeschlossen. Ähnliche Vereinigungen und Verbände besitzen auch die übrigen Minderheiten. An dieser Stelle sei noch hinzugefügt, dass die durch die zweisprachige Administration entstandenen zusätzlichen Ausgaben aus dem Bundsbudget 24 kompensiert werden. Aus diesem Budget kommen ferner auch die besonderen Dotierungen für die Verlags- und sonstige Kulturtätigkeit, wie zum Beispiel für die Unterhaltung der Minderheitentheater. Und nun möchte ich noch einige Worte über Fragen grundsätzlichen Charakters sagen, die eine lebhafte Polemik hervorrufen. Es sind dies das sogenannte »Bekenntnisrecht« und das »Elternrecht« . . Das Bekenntnisrecht für die nationalen Minderheiten Jugoslawiens ist logischerweise in der Minderheitengesetzgebung verankert. Jeder Minderheiten ­ angehörige wird bei Volkszählung, Eintragung in die Wählerlisten, Einberufung, Eheschliessung, Geburt seiner Kinder und dergleichen nach eigener Volks ­ zugehörigkeit gefragt. Er kann sich darüber völlig frei äussern. Objektive Kriterien — wie beispielsweise Familiennamen, Geburtsort und ähnliches — kommen hierbei nicht zur Anwendung. Der Gefragte gibt nach freiem Willen seine Volkszugehörigkeit an. Einige jugoslawischen Staatsangehörigen lehnen die Angabe der Volkszugehörigkeit ab, was ebenfalls erlaubt ist. Diese Personen werden sodann als »unentschieden« registriert. Derartige Fälle kommen bei einem Teil der bosnischen Bevölkerung mohammedanischen Glaubens vor, die das Serbokroatische als Muttersprache spricht. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten nationalen Mehrheit oder Minder ­ heit wird auch in folgende Dokumente eingetragen: Personalausweis, Geburts ­ und Eheurkunden, Schulzeugnisse, Soldbücher und dergleichen. Der Angehörige einer Minderheit wird auf diese Weise in die Lage versetzt, sich als solcher vor den Behörden auszuweisen, wenn er die Anwendung von Gesetzen oder Vorschriften über Minderheitensprachen in Verwaltung oder vor Gericht bean ­ tragt, das heisst wenn er etwa die Ausfolgung einer Anklageschrift oder eines Urteils auch in seiner Muttersprache verlangt, und so weiter. Das Bekenntnis zu einer Volkszugehörigkeit und die Eintragung dieser Zugehörigkeit in verschiedene Urkunden gibt also Rechte, schafft aber keine Pflichten. Ein Minderheitenangehöriger kann wohl als solcher dies oder jenes fordern, er muss es aber nicht. Dieses Moment ist für das Schulwesen von einer gewissen Bedeutung. Eltern, die sich als Minderheitenangehörige erklärt haben, sind nicht verpflichtet, ihre Kinder in die Minderheitenschulen gehen zu lassen. Das Recht, welches man hierzulande als »Elternrecht« zu bezeichnen pflegt, wird durch das Bekenntnis zur Minderheit keineswegs beeinträchtigt. Den Eltern steht es beispielsweise wollig frei, ihre Kinder in diese oder jene, in eine Minderheits- oder in eine Mehrheitsschule zu schicken. Diese Frage kann sich selbstverständlich in einer ausschliesslich von Min­ derheitenangehörigen bewohnten Ansiedlung oder Gemeinde nicht stellen. Dank der Entwicklungsstufe unserer lokalen Selbstverwaltung wird die Minder­ heitenbevölkerung hier, unterstützt durch die höheren Organe, nur eine Minderheitsschule organisieren. In dem gemischten Ortschaften jedoch kommt das Elternrecht zur Geltung. Und so gelange ich auf ein Gebiet, wo ein Streit in der Frage der in Kärnten lebenden slowenischen Minderheit entbrannt ist. Erst vor kurzem habe ich in der Zeitschrift »Der Donauraum« einen unter der Überschrift »Die Kärntner Minderheitenfrage als Rechtsproblem« veröf ­ 25 fentlichten Artikel von Herrn Felix Ermacora gelesen. Ich möchte mich hier mit dem mir persönlich leider unbekannten Verfasser nicht in eine Polemik einlassen, muss aber doch auf einige Elemente eingehen, durch welche die ganze Frage eine gewisse Verschärfung erfahren hat. Der Autor des erwähnten Aufsatzes kommt nämlich nach eingehenden Betrachtungen zu dem Schluss, dass sich nunmehr die Frage stellt, »ob man zu totalitären Massnahmen greifen soll, um die innere Schwäche einer Minderheit beheben zu helfen-'. Das heisst aber mit anderen Worten: Soll man auf eine Minderheit den Druck zugunsten derselben ausüben oder, genauer gesagt, sollen die zu einer Minder ­ heit sich bekennenden Eltern gezwungen werden, ihre Kinder auch dann in der Minderheitensprache erziehen zu lassen, wenn sie dies von sich aus gar nicht verlangen. Die jugoslawische Praxis gibt auf diese Frage eine der möglichen Ant ­ worten, und zwar — unserer Ansicht nach — die beste, die demokratischste Antwort. Und diese lautet: Das Recht der Eltern, ihren Kindern die gewünschte Erziehung angedeihen zu lassen, das an sich zwar nicht als ein unantastbares Recht betrachtet werden kann, braucht jedoch weder durch administrative Massnahmen zugunsten der Minderheit geschmälert zu werden, noch kann die Minderheit vom Ausüben dieses Rechts irgendeinen kollektiven Schaden leiden. sofern sich die Mehrheit gegenüber der Minderheit so verhält, dass die zu einer nationalen Minderheit gehörenden Eltern keinen Anlass sehen, ihre Kinder vom Besuch der Minderheitsschule — das heisst einer Schule, wo der Unterricht in der Muttersprache der Schüler erteilt wird — abzuhalten. Die Frage der nationalen Minderheit ist in dieser Hinsicht eine Frage der Mehrheit. Das Verhältnis der Mehrheit zu den nationalen Minderheiten ist im neuen Jugoslawien ein solches, dass heute alle Volksgruppen die eigenen Schulen in Anspruch nehmen. Bei der Abfassung dieses Vortrags habe ich alle unsere Sachverständigen für Minderheitenfragen sowie einige in die Bundesnationalversammlung gewählte Minderheitenvertreter konsultiert und dabei nur einen einzigen, schon 10 Jahre zurückliegenden »negativen« Fall entdeckt. Eine kleine, in Montenegro liegende, rundum vom serbischen Element umgebene skipetarische Ansiedlung kam damals auf den Gedanken, die Errichtung einer serbischen Schule zu verlangen. Diese Forderung wurde mit dem Hinweis begründet, die Kinder brauchten die Kenntnis der serbischen Sprache, »fürs Leben«. Nachdem sich dieser Fall zu einer kleinen Affäre ausgewachsen hatte, kamen Funktionäre aus der Landeshauptstadt ins Dorf, um diese Frage an Ort und Stelle zu regeln. Und sie wurde schliesslich mit der Errichtung einer zweisprachigen Schule gelöst. Seither sind, wie gesagt, schon 10 Jahre vergangen. Heute dominiert in ganz Jugoslawien der Grundsatz, dass Minderheitsschulen zweisprachig sein sollen. Die Erziehung in der eigene Muttersprache zu geniessen, dazu sind die Minderheitenangehörigen berechtigt, eine bestmögliche Kenntnis der Mehrheitssprache zu erlangen, dazu sehen sie sich genötigt. Macht die Schule die Minderheitenkinčer mit der Mehrheitssprache nicht genügend vertraut, dann benachteiligt und behindert sie diese Kinder bei weiterem Stu ­ 26 dium auf Fach- und Hochschulen sowie bei der künftigen Arbeit in verschie ­ denen Unternehmen und anderen Diensten. Eine Ausnahme bilden in dieser Beziehung die italienischen Schulen in der ehemaligen Zone >-B« des Freien Territoriums von Triest, das heisst die Schulen in Koper (Capo d ’Istria), Izola und Piran. In diesem Gebiet, wo uns durch das Londoner Abkommen von 1953 die Hände gebunden sind, wird der Gesamtunterricht in italienischer Sprache erteilt und das Slowenische nur als Sondergegenstand gelehrt. So wird es dort auch in Zukunft bleiben müssen. Sonst ist man heute überall bestrebt, allmählich den zweisprachigen Unterricht in den Minderheitsschulen einzuführen, was die Minderheitsschulen noch attraktiver für die Eltern macht. Die Frage der Minderheitensprache, in der Unterricht erteilt wird, ist grundsätzlich in der Weise gelöst worden, dass in den Minderheitsschulen die Schriftsprache des Mutferstaates gebraucht wird. Dieses Problem stellte sich beispielsweise im Zusammenhang mit der rumänischen Volksgruppe. Diese nationale Minderheit spricht einen rumänischen Dialekt, der von der rumä ­ nischen Schriftsprache, so wie sie etwa in Bukarest geschrieben und gesprochen wird, ziemlich stark abweicht. Von der Auffassung ausgehend, Sprache ist Sprache und Dialekt ist Dialekt, haben wir mit Hilfe rumänischer Intellektueller und durch Einfuhr rumänischer Bücher den Unterricht in der rumänischen Schriftsprache eingeführt. So werden heute die Kinder unserer rumänischen Minderheit in derselben Sprache erzogen wie ihre Altersgenossen in Rumänien. Ich erwähne dies aus dem Grunde, weil hier in Österreich die Frage, welche Einstellung zum lokalen, in Kärnten gesprochenen und von mancher Seite als »windische Sprache« bezeichneten slowenischen Dialekt eingenommen werden soll, noch immer nicht bereinigt ist — ebenso wie in Italien, wo man die slowenischen Dialekte in Veneter Slowenien und Resien falsch zu beurteilen pflegt. Die Frage der Verwirklichung des Elternrechts hat sich also bei uns im neuen Jugoslawien als politisches Problem nicht gestellt. Worin liegt nun der Hauptgrund hierfür? Er ist in der Tatsache zu suchen, dass das Verhältnis der Mehrheit gegenüber den Minderheiten so beschaffen ist, dass es jeder Volksgruppe das Gefühl der tatsächlichen Freiheit und Gleichberechtigung gibt. Die Anwendung des Prinzips der Zweisprachigkeit in Verwaltung, Schulwesen, bei Gericht und anderorts hat in den mehr ­ sprachigen und Minderheitengebieten eine solche Atmosphäre geschaffen, in der sich keine nationale Minderheit »wie in einem fremden Land« fühlt. Der Minderheitenangehörige sieht die Strassen- und Dorfnamen in seiner Mutter ­ sprache geschrieben, der Milizmann an der Strassenkreuzung spricht seine Sprache, auf der Gemeindeanschlagtafel hängen auch in seiner Sprache ver ­ fasste Verlautbarungen; der Minderheitenangehörige kann sich in Ämtern und bei Behörden in seiner Muttersprache verständigen, in dieser Sprache gedruckte Zeitungen öffentlich kaufen, ohne dabei von irgendwem eine abfällige Bemerkung wegen seiner Minderheitenzugehörigkeit zu hören; er kann in der Fabrik in der Muttersprache sprechen; im Arbeiterrat und im Verwaltungs ­ ausschuss sitzen auch seine Volksgenossen, ist er ein Bauer, dann sind auch 27 seine Leute in der Leitung der landwirtschaftlichen Genossenschaft; die Gemeinderäte sind derselben Abstammung wie er, der Abgeordnete ist sein Volksgenosse; sein Sohn dient — allen übrigen gleichgestellt — in der Armee und kann dort auch zu höheren Dienstgraden aufrücken. Aus welchem Grunde sollte dann ein Minderheitenangehöriger zögern, sich zu seiner Volksgruppe zu bekennen und seine Kinder in die Minderheitsschule zu schicken? Während meines Besuches im Bezirk Subotica, den ich zum besseren Kennenlernen der augenblicklichen Lage der ungarischen Minderheit unter ­ nahm, konnte ich einen sehr schönen Beweis für den Erfolg unserer Minder ­ heitenpolitik im Bezug auf die Anwendung des Elternrechtes finden. Und dieses Beispiel besteht darin, dass heute die serbokroatischen Schulen von z w e i - — und die ungarischen von dreimal soviel Kindern besucht sind als vor dem Kriege. Nun ist die doppelte Zahl der serbokroatischen Kinder teilweise dadurch zu erklären, dass die ehemals schwäbisch-deutschen Dörfer von Montenegrinern besiedelt worden sind, wogegen es keine neue von aussen Kommenden unga ­ rischen Siedler im Bezirk gibt. Die dreifache Zahl der ungarischen Kinder kann demnach nur durch das Wirken zweierlei Faktoren zurückgeführt werden; die Abwesenheit jeder Diskrimination hinsichtlich der Sorge für das Schulwesen der Minderheit (Bauten, Lehrer, usw.) und das Vorhandensein solcher allge ­ meiner Bedingungen, in denen die Eltern kednerart ökonomisch oder politisch unangenehme Folgen zu befürchten haben, falls sie ihr Elternrecht derart ausüben, dass sie ihre Kinder in Minderheitsschulen einschreiben. Das Ausüben des Elternrechts entspricht deshalb bei uns zugleich den Bedürfnissen und Aspirationen der Minderheit als kollektives Wesen. Es ent ­ spricht aber zugleich den Interessen der Mehrheit, weil es den Interessen der Gesammtbevölkerung entspricht. In der Muttersprache wird jedes Kind schneller und besser fortschreiten und deswegen wird ein entwickeltes Schulwesen in Minderheitssprachen als ein wesentliches Hilfsmittel für die Förderung des kulturellen Aufstieges des ganzen Landes betrachtet. Kurz gefasst: Unsere Politik den Minderheiten gegenüber ist das Gegenteil einer Assimilationspolitik. Sie führt zu einer neuen Blütezeit ihrer Kulturen and dadurch zu einer Bereicherung des kulturellen Lebens in unserer gemeinsamen Heimat. Die Frage der Minderheit ist — wie bereits festgestellt — eine Frage der Mehrheit. Die Mehrheit hat bei uns eine solche Atmosphäre für die Minderheit geschaffen, dass die Minderheitenfrage als solche sozusagen nicht mehr vor ­ handen ist. Die Minderheiten sind in das allgemeine nationale Leben als natürlicher Bestandteil unserer Gemeinschaft eingeschaltet worden. »Die Einheit Jugoslawiens« — so wird im Programm des Bundes der Kommunisten Jugoslawiens festgestellt — »ist einzig und allein auf der Grundlage der freien nationalen Entwicklung und der vollen Gleichberechtigung der Serben, Kroaten, Slowenen, Mazedonier und Montenegriner sowie der nationalen Minderheiten möglich«. Eine solche Einheit ist auch erreicht worden. Sie ist kein Wunschtraum mehr, sondern eine Wirklichkeit, die im Zeitabschnitt von 1948 bis 1953 — 28 das heisst in den Jahren des von den Ostblockländem auf Jugoslawien ausgeübten ausserordentlich straken Drucks — eine eklatante Bestätigung gefunden hat. Die Mutterländer der beiden grössten Volksgruppen in Jugoslawien, das heisst der skipetarischen und der ungarischen Minderheit, nahmen an der gegen Jugoslawien ausgeübten Pression aktiv teil. Das gleiche gilt auch für einige kleinere Volksgruppen, wie die slowakische, bulgarische, romanische, tschechische, rutenische und polnische. Man wird mir sicherlich glauben, wenn ich hier sage, dass in den erwähnten Jahren der östliche Block sehr grosse Hoffnungen in diese Minderheiten gesetzt und nach Kräften danach getrachtet hat, wenn auch nur einen Teil derselben für den Widerstand gegen uns zu ge ­ winnen und dazu zu verleiten, Jugoslawien von innen zu untergraben. Alle östli ­ chen Radiostationen riefen täglich in ihren stundenlangen Programmen diese Minderheiten in ihren Sprachen zum Kampf gegen unser Land auf. Es geschah aber ein Wunder: die vom Ostblock erwarteten Taten blieben gänzlich aus! Der auf Jugoslawien ausgeübte wirtschaftliche und militärische Druck hat uns grosse Schwierigkeiten bereitet und die beiden Dürrejahre von 1950 und 1952 hatten unser Land an die Schwelle der Hungersnot gebracht, doch hielten die Minderheiten zusammen mit der Mehrheit allen diesen Versuchnungen tapfer stand und Jugoslawien ging aus diesen Jahren der schweren aussenpo ­ litischen Krise noch fester geeint als früher hervor. Durch diese Erfahrung werden all diejenigen dementiert, die auf dem Standpunkt stehen, die innere Einheit sei nur in einsprachigen, nur von einem Volk bewohnten Ländern möglich, Doch indem sie eine derartige Theorie vertreten, geben diese Menschen auch ungewollt zu, wie wenig sie imstande sind, die bereits überlebten engnationalistischen Auffassungen über Politik abzutun. Nationale Minderheiten sind kein Übel, kein Unglück, da sie bei der Befolgung einer richtigen Politik seitens der Mehrheit kein Hindernis für Einheit und Fortschritt des Landes bilden können. Nationale Minderheiten stellen weder ein Übel noch ein Unglück dar, sondern weisen sogar gewisse Vorzüge auf, wenn man sie von einem modernen, konsequent demokratischen und internationalistischen Standpunkt aus be ­ trachtet. Die Welt wird nicht für alle Zeiten in einzelne Staaten aufgeteilt bleiben können, die durch feste, eine freie wirtschaftliche und kulturelle Völkerzusammenarbeit behindernde Staatsgrenzen voneinander getrennt sind. Die heutige Entwicklungsstufe der Produktivkräfte macht die allmähliche Be ­ seitigung der Grenzen und den Zusammenschluss aller Völker in eine künftige Weltgemeinschaft zum Gebot. So ist es auch kein Zufall, dass dae Tendenzen nach wirtschaftlicher Integration besonders in Europa so stark sind. Nationale Minderheiten bieten uns die Möglichkeit, bewusst auf moralisch ­ politischem Gebiet in dieser Richtung zu wirken und somit die zwischen den Völkern liegenden moralisch-politischen Grenzen schrittweise zu beseitigen. Von diesem Standpunkt ausgehend, haben wir in Jugoslawien etwas Neues unternommen. Wir sind nämlich dazu übergegangen, die Mehrheit mit den nationalen Minderheiten und somit auch mit manch einem Nachbarland noch 29 besser vertraut zu machen. Diese Politik wird durch Einführung von Minder ­ heitensprachen in die auf den Gebieten mit gemischter Bevölkerung liegenden Mehrheitsschulen verwirklicht. Da die praktischen sowie die organisatäons- und kadermässigen Bedingungen hiefür nicht überall gleich sind, so wird auch dieses Prinzip nicht im ganzen Land uniform verwirklicht. In einigen Gegenden ist man aber damit schon ziemlich weit fortgeschritten. Ein gutes Beispiel dafür bietet der im ungarisch-österreichisch-jugosla ­ wischen Grenzdreieck gelegene Bezirk Murska Sobota, wo in diesem Jahr sogar der zweisprachige Unterricht eingeführt worden ist. Unter Berücksichtigung unterschiedlicher Ortsverhältnisse und objektiver Möglichkeiten wurden die dortigen Schulen in drei Typen eingeteilt, u. zw.: a) Schulen mit einem vollständigen zweisprachigen Unterricht; b) Schulen mit einer teilweisen Zweisprachigkeit; c) Schulen mit ungarischer Sprache als Unterrichtsgegen ­ stand. Der vollständige zweisprachige Unterricht wurde in fünf Schulen für die erste Klasse eingeführt; die Schüler beider Nationalitäten — das heisst der slowenischen und der ungarischen — sind zusammen in einem Raum unter ­ gebracht und die Lehrer sprechen mit ihnen abwechselnd in beiden Sprachen. Jedes Kind lernt zunächst in der eigenen Muttersprache schreiben und lesen. Auf Grund der bisher erzielten Resultate ist zu erwarten, dass die Kinder die ­ ser Klasse bis zum Abschluss des Schuljahrs das Lesen und Schreiben in beiden Sprachen erlernen werden. Der zweisprachige Unterricht wurde in zwei an ­ deren Schulen auch für die zweite Klasse, in drei Schulen sogar für alle Klassen eingeführt. Fünf Schulen führten den teilweisen zweisprachigen Unterricht für die erste Klasse ein. Auch diese Klassen sind der nationalen Zugehörigkeit ihrer Schüler nach gemischt; hier hängt es von der Mehrheit der Schüler ab, welcher Sprache der Vorrang gegeben werden soll. In diesen Schulen erfolgt der Unterricht in einer Sprache, in der Muttersprache der Schülermehrheit, während die ganze Unterrichtsmaterie in etwas zasummen- gedrängter Form noch einmal in der anderen Sprache wiederholt wird. In allen übrigen, das heisst in den ausschliesslich von slowenischen Kindern be ­ suchten Schulen gilt die ungarische Sprache als obligatorischer Gegenstand. Diese Sprache ist aber auch in der Lehrlingsschule und der Bezirks-Lehrer ­ bildungsanstalt obligatorisch. Nun liegt das Endziel dieser Massnahmen darin, die Zweisprachigkeit an allen, in Gebieten mit gemischter Bevölkerung sich befindenden Schulen durchzuführen. So werden am Ende dieser Entwicklung, welche zweisprachige Schulen sowohl für die Minderheit als auch für die Mehrheit anstrebt, alle Schulen identisch sein. Die in den Bezirken mit gemischter Bevölkerung lebenden Kinder sollen mit Hilfe der Schule die beiden Sprachen beherschen und die beiden Kulturen ’ kennenlemen. Und da es sich um Sprachen und Kulturen zweier Nachbarländer handelt, wird diese Bevölkerung künftig eine ideale Brücke für die moralisch-politische Annäherung der Nachbarvölker darstellen. Man muss also angesichts der heutigen Realität immer mehr zu der Er­ kenntnis gelangen, dass die nationalen Minderheiten auf jeden Fall Gelegen ­ 30 heil zur Förderung gutnachbarlicher Länderbeziehungen bieten. Alles Gute, das für eine nationale Minderheit getan wird, wirkt sich in deren Mutterland positiv aus. Durch ein loyales Verhalten gegenüber den Minderheiten werden die internationalen Beziehungen in positiver Richtung entwickelt — in Rich ­ tung der friedlichen Koexistenz zwischen Ländern, ungeachtet der noch so grossen Unterschiede in ihren politischen und Gesellschaftsordnungen. Ein gutes Beispiel hiefür bieten die italienisch-jugoslawischen Beziehun ­ gen. Die verhältnismässig zufriedenstellende Behandlung der Minderheiten ­ frage in Italien und die in Jugoslawien befolgte Minderheitenpolitik haben zur Verbesserung der Beziehungen zwischen den beiden Ländern viel beigetragen. Eine der Folgen dieser Verbesserung der Nachbarbeziehungen war, dass die italienisch-jugoslawische Grenze heute weit geöffnet ist. Die in einem auf beiden Seiten der Grenze je 10 Kilometer breiten Grenzgürtel lebende Be ­ völkerung erhält besondere Grenzpassierscheine, die den Inhaber zum vier ­ maligen Grenzübergang pro Monat mit je drei Tagen Aufenthalt im Nach ­ barland berechtigen. Auf diese Weise ist das Überschreiten der Grenze zu einer ganz einfachen Angelegenheit geworden. Nunmehr gehen die Grenzübergänge schon in die Millionen. Die auf italienischer Seite lebenden Städter kommen zu uns aufs Dorf oder in die Natur genau so leicht und einfach, wie jeder andere Städter, der sich im eigenen Land aufs Dorf oder in die Natur begibt. Die Dorfbevölkerung geht wiederum in die jenseits der Grenze liegenden Städte, wie es eben jede andere Dorfbevölkerung innerhalb des eigenen Lan ­ des tut. Beiderseits der Grenze kann man heute die beiden Sprachen hören und in öffentlichen Lokalen da und dort slowenische und italienische Lieder singen hören ... Da haben wir eine Grenze, die im Schwinden begriffen ist! All dies ist, meiner Überzeugung nach, auch an der jugoslawisch-öster ­ reichischen Grenze verwirklichbar. Ja, der Augenblick dürfte nicht mehr weit sein, da es durch gemeinsame Anstrengungen doch gelingen wird, die gleichen Zustände auch an dieser Grenze zu ermöglichen und damit einen grossen Beitrag zu leasten — nicht nur zur Weiterentwicklung der gutnachbarlichen Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern, sondern auch zur internatio ­ nalen Verständigung und Festigung des Finedens in diesem Teil der Welt. 31 S u m m a r y: The Position of the national Mlnorltles in Yugoslavia A lecture given by the President of the Foreign Affairs Committee of the People ’s Assembly of Yugoslavia Dr Aleš Bebler on June 14, 1960, before the Society for Foreign Affairs. (In lieu of the summary we publish the last part of the lecture by Dr Bebler in the English translation. In the first part he discusses the Position of national minorities in Yugoslavia and the general features of the Yugoslav policj' towards them.) And now I should like to say a few words about problems of principle that have aroused a lively discussion. They are the so-calied »right of deter- mination« (Bekenntnisrecht) and »parental raght« (Elternrecht) ... The right of determination for the national minoritiies in Yugoslavia is logically provided for by the legislation on the minorities. At general census, vote registration, conscription for the army, marriage, birth of a child and the like every member of the national minority is asked about his own nationality * . He is completely free to express his opinion on these matters. Objective criteria — such as family names, places of birth and the like — are not taken into consideration here. The person thus interrogated States of his own free will his national allegiance. Some Yugoslav citizens decline to state their nationality, which is also allowed. Such persons are then registered as »undecided». Such cases are to be found with a part of the Bosnian population professing Islamic faith and speaking the Serbo-Croat as their mother tongue. The allegiance to a national majority or minority is also entered in the following documents: identity card, birth and marriage certificates, school reports, employment cards and the like. A member of a minority is thus in a posiüon to deal as such with the authorities when demanding the application of laws or regulations concerning the minority language in the administration or in the court of justice, i. e., when demanding that an indictment or a sentence is formulated also in his mother tongue, etc. The allegiance to a nationality and the entering of this allegiance in various documents provides, therefore, certain rights without entailing any duties. A member of a minority as such is completely free to demand certain things, yet he is not compelled to do so. This circumstance acquires a certain impor- tance in the schools. Those parents who have stated their allegiance to a national minority are not bound to send their children to minority schools. The right which in this country goes under the name of »parental right« is in * Throughout this lecture »nationality« means membership of an ethnical group as opposed to »citizenship«, allegiance to a state. 32 no way impaired by the allegiance to a minority. The parents, e. g., are absolutely free to send their children to this or that school, to a minority or to a majority one. This problem, clearly, cannot emerge in a Settlement or community which is inhabited exclusively by a national minority. Owing to the development stage reached by our local self-govemment the minority population, supported by the higher Organs, will in this case organise only a minority school. It is in places with mixed population that the parental right assumes its importance. And so I have reached a ground where a dispute is raging as regards the Slovene minority living in Carinthia. Only recently I have read an article by Mr. Felix Ermacora published in the review »Der Donauraum« under the title »The Carinthian Minority Question as a Legal Problem«. I have no desire here to start an argument with the Author, whom, I am sorry to say, do not know personally, yet I should like to discuss certain points through which the whole problem has assumed an additional sharpness. The Author of the above mentioned article, after extensive considerafaions, has reached the conclusion that already the question poses itself »whether totalitarian measures should be taken in order to help remove the internal weakness oi a minority.« And this means in other words: Should pressure be brought to bear on a minority for its own good or, to put it more clearly, should those paren ts who have stated their allegiance to a minority be compelled to let their children go to a minority school even if this is not their desire at all. The Yugoslav practice supplies to this question one of the possible answers, ' an answer which — according to our view — is the best and the democratic one. Here it is: The right of paren ts to let their children enjoy their desired education, which by itself cannot be considered to be an inviolable one, need not be impaired through administrative measures in favour of the minority nor can the minority suffer any collective damage resulting from the imple- mentation of this right, as long as the behaviour of the majority toward the minority is not such as to give the minority parents any reason to prevent their children from visiting a minority school, i. e., such a school where Instruction is conducted in the mother tongue of the pupil. The problem of national minorities becomes in this respect a problem of the majority. In the post-war Yugoslavia the attitude of the majority towards national minorities implies that all national groups demand their own schools to-day. Düring the preparation of this lecture I consulted all our experts on minority Problems as well as some minority deputies in the Federal Assembly and discovered only one »negative« case that had taken place as far back as ten years ago. A small Shkipetari settlement in Cma gora, completely surrounded by the Serbian population, decided at that time to demand the establishment of a Serbian school. This demand was accompanied by a moti- vation that the children needed the knowledge of the Serbian language »for life«. After this case had grown into a small affair, the village was visited by 3 Razprave 33 officials from the Capital of the republic who came to settle this question on the spot. Finally it was solved by the erection of a bilingual school. Sdnce then, as I have stressed, ten years have already elapsed. The principle according to which the minority schools should be bilingual has been established now throughout Yugoslavia. Members of a minority are en ti tled to the education in their own language, the best possdble knowledge of the majority language, however, isa necessity for them. If the school does not give minority children a sufficient grounding in the majority language, it lessens their chances during subsequent studies at vocational and high schools and in various enterprises and other jobs. An exception in this respect are the Italian schools in- what used to be the Zone »B« of the Free Territory of Trieste, i. e. the schools at Koper, Izola and Piran. In this territory, where our hands are bound by the London Treaty. concluded in 1954, the instruction in entirely in the Italian language and the Slovene language is taught only as a separate subject. This anangement will have to remain in force there also in the future. In general, however, one is trying to introduce gradually a bilingual instruction in the minority schools which makes them even more attractive for the parents. The problem of the minority language in which the instruction is conducted has been basically solved in such a way as to introduce in the minority schools the literary language of the mother country. This problem emerged, for instance. with the Rumanian national group. This national minority speaks a Rumanian dialect which differs considerably from the Rumanian literary language as it is written and spoken in Bucharest. Assuming that language is language and dialect is only dialect, we established the instruction in the Rumanian literary language with the help of the Rumanian intellectuals and thxough importation of Rumanian books. Thus the children of our Rumanian minority are being educated to-day in the same language as their contemporaries in Rumania. I have mentioned this because here, in Austria, the question what attitude should be taken toward the local Slovene dialect, spoken in Carinthia and designated by many as »windische Sprache«, is still unsettled — as in Italy where erroneous views on the Slovene dialects in the Slovenska Benečija and Rezija are common. Therefore, the question of implementing the parental right in the new Yugoslavia has not emerged as a political problem. Where is the basic explanation for this? It is to be found in the fact that the attitude of the majority toward the minority is such as to create a feeling of actual freedom and equality with every national group. The implementatäon of the principle of two languages in administration, schools, courts and elsewhere in bilingual and minority regions has created such an atmosphere in which no national minority has the feeling »to live in a foreign country.« The member of the minority can see Street and place names written in his mother toungue, on the municipal board are stuck notices also in his language; the member of the minority can use his language in Offices and before the authorities, he can openly buy newspapers in this language without running 34 the risk of hearing chance remarks about his minority status; he can speak his own language in the factory; in the workers' councdl and the managing board sit also his nationals, and i£ he is a farmer, his people compose the leadership of the agricultural co-operative; the local councillors are of the same origin as he and the deputy speaks his language; his son serves — equal to all others — in the army and there he san also reach higher ranks. Why should then a member of a minority group hesitate to state his adherence to a national minority and to send his children to a minority school? Düring my visit in the district of Subotica, which I made in order to get a better insight into the present Position of the Hungarian minority, I was able to find a very good evidence for the success of our minority policy as regards the implementation of the parental right. And this evidence is based on the fact that the Serbo-Croat schools to-day are attended by t w i c e as many children than before the war, while the number of pupils attending Hungarian schools has t r e b 1 e d. Now the doubled number of Serbo-Croat pupils can partly be explained by the formet- Swabian-German villages having been settled by Montenegrins, whereas no new Hungarian settlers had entered the district. The trebled number of Hungarian pupils can therefore be explained only by the influence of two factors, the lack of any discrimination in the care for the minority schools (building, teachers, etc), and the presence of such general conditions under which the parents need not fear any economically or politically unpleas- ant consequences if they make use of their parental right and send their children to minority schools. The implementation of parental right therefore correspotnds in our country at the same time to the needs and aspirations of the minority as a collective body. But it also corresponds to the Interests of majority since it corresponds to the interests of the entire community. Every child will progress better and Taster in his own mother tongue and therefore a well-developed network of schools in minority languages is considered an essential means for raising the cultural level of the whole country. In short: Our policy toward the minorities is the opposite of an assimilation policy. It contributes toward an outflowering of their culture and accordingly to an enrichment of the cultural life of our whole country. The minority problem — as we have already stated — is a problem of the majority. In our country the majority has created such an atmosphere for the minority that the minority problem as such has practically ceased to exist. The minorities have been incorporated into the general national life as a natural component of our community. »The unity of Yugoslavia,« is stated in the Programme of the Union of Communists of Yugoslavia, »is solely and exclusively based on the free national development and complete equality of the Serbs, Croats, Slovenes, Macedonians and Montenegrins as well as of the national minorities.-« Indeed, such a unity has been achieved. It is no dream any longer, but a reality that in the period 1948 till 1953 — i. e. in the years when Yugoslavia 3* 35 was subjected to an extremely strong pressure from the eastern bloc countries — experienced a triumphal confirmation. The mother countries of the two largest minority groups in Yugoslavia, the Shkipetar and the Hungarian minorities, took active part in the pressure exerted against Yugoslavia. The same goes also for some other smaller groups, like the Slovak, Bulgarian, Rumanian, Czech, Ruthenian and Polish ones. I shall certainly be believed if I say here that in those years the eastern bloc set a very great store by these minorities and did everything to win at least a part of them for the resistance against us and induce them to undermine Yugoslavia from within. All the eastern radio stations in their interminable broadcasts appealed to these minorities in their languages to start fighting against our country. But a miracle happened: none of those actions the Eastern bloc awaited took place! The economic and military pressure, brought to bear upon Yugoslavia, caused us great difficulties, and the two drought years, 1950 and 1952, pushed our country to the brink of hunger, but the minorities together with the majority braved all these trials and Yugoslavia emerged from these years of severe crisis in her foreign policy more united than ever before. This experience is a refutation of all those who advocate the view that internal unity is possible only in monolingual countries inhabited by a single nationality. But while defending this theory such people unwittingly admit their incapability to overcome their obsolete narrow nationalistic conceptions. National minorities are no evil, no calamity, since they represent no obstacle to the unity and progress of the country if the majority pursues a right policy. National minorities represent neither an evil nor a calamity, but on the contrary create even certain advantages if they are considered from a modern, consequently democratic and intemationalist point of view. The world will not remain divided forever in single States, separated by fixed borders which obstruct a free economic and cultural co-operation among nations. The present stage in the development of the productive forces makes the gradual abolition of borders and the bringing together of all nations in a future world community a necessity. Therefore it is no coincidence that the striving after an economic Integration is so strong especially in Europe. The national minorities offer us an opportunity for a conscious moral and political effort in this respect in Order to achieve a gradual removal of the moral and political frontiers dividing the nations. Starting from this point of view, we, in Yugoslavia, have undertaken something new. We have namely made possible for the majority to get even more acquainted with the national minorities and thus also with many a neigh- bouring country. This policy is realised through the introduction of minority languages in majority schools situated in regions with a mixed population. Since the practical and organisational conditions as well as availability of teachers are not everywhere the same, this principle cannot be uniformly carried out throughout the country. In some districts, however, fairly good results have already been achieved. 36 A good čase in point is the district of Murska Sobota, situated in the Hungarian-Austrian-Yugoslav border triangle, where even bilingual Instruc ­ tion has been introduced this year. According to various local conditions and objective possibilities the schools there could be divided into three categories: a) schools with complete bilingual instruction; b) schools with partly bilingual instruction; c) schools with the Hungarian language as a subject. Complete bilingual instruction was introduced in five schools for the first grade. The pupils of both nationalities — i. e. the Slovene and the Hungarian — are gathered together in a room and the teachers speak with them altemately in both languages. Each child learns at first to write and read in his own mother tongue. On the strength of the results achieved so far it is reasonable to expect the children of this grade to leam how to read and write in both languages by the end of the school year. Bilingual instruction has been intro ­ duced into two other schools also for the second grade, and into three schools even for ali grades. Five schools have introduced a partial bilingual instruction for the first grade. These grades, too, are mixed according to the nationality of their pupils. Here it depends from the majority of pupils which language is going to be given priority. In these schools the instruction is conducted in one language, i. e. in the mother tongue of the school majority, but the whole Curriculum is then repeated in a somewhat Condensed form in the other language. In all other schools, i. e. in those schools that are attended exclu- sively by Slovene children, the Hungarian language is taught as a compulsory subject. This language is also compulsory in the apprentices ’ school and the district teachers ’ College. The final aim of these measures is to introduce bilingual instruction into all schools situated in a region with mixed population. Thus at the end of this development, which promotes bilingual schools both for the minority and majority, all schools will become equal. The children living in the districts with mixed population should master both languages and get acquainted with both cultures with the help of the school. And since they are languages and cultures of two neighbouring countries, this popu ­ lation will in the future become an ideal bridge morally and politically spanning the neighbouring nations. In view of the present reality there should be a growing realisation that the national minorities, at any rate, offer an opportunity to further good neighbourly relations between countries. All good that is done for a national minority produces a positive reaction in its mother land. Through a loyal attitude toward the minorities the international relations tend to develop in a positive direction — in the direction of a friendly co-existence among nations, no matter how great are the differences of their political and social Systems. A good case in point are the Italdan-Yugoslav relations. A relatively satisfactory treatment of the minority problem in Italy and the Yugoslav minorities policy have contributed a great deal toward the improvement of relations between the two countries. One of the consequences of this impro- vement of neighbourly relations was the fact that the Italian-Yugoslav border 37 i is wide open to-day. The population living in a 10-kilometre zone on both sides of the border is provided with special border passcs entitling the bearer to cross the border four times a month and stay on the other side for three days on each trip. Thus the Crossing of the border has become an everyday occurrence. So far there have been millions of such crossings. The townspeople living on the Italian side are visiting our villages and enjoying our scenery as easily and simply as any other townspeople going to the countryside an their own country. And the village population again visits towns on the other side of the border as do villagers in their own country. On both sides of the border one can hear to-day both languages being spoken as well as Siovene and Italian songs being sung in public places ... This is a border that is in the process of disappearing! I am confident that all this can also be realised on the Yugoslav-Austrian border. Indeed, the time should not be far when through common efforts we have succeeded to create the same conditions along this border, too, and thus contribute largely not only towards a further development of good neighbourly relations between our two countries, but also towards international understand- ing and strengthening of peace in this part of the world.