zur Lai bach er Zeitung. ^ 98. Dinstag den 17. August 48^1. «Kubernial - Verlautbarungen. Z. ,iä5. (2) Nr. 17I14. Concurs-Verlautbarung zur Btsctzung der Stelle des elften und even, tuel des dritten Easseofflziers des k. k. küssen-landischcn Eameral-Zahlamtes. Es rvlrd zur Besetzung der Stelle dcs ersscn Cassecstiziers d?s k. k. küssenlandlschen Eamcral» Zahlamtes mll dem Gehalle von 600ft. und evnlurl zur Besetzung der Stelle des dntten Eaffeoffizlcrs devselben Eameral- Zahlamtcs mit dem Gehalte von 500st. hiermit der Comuls eröffnet. — Die Bewerber haben ihre belegten Gesuche bis 32. September d. I. bei diesem Gubernium cuizurcichcn und in denselben lhr Alter, ih'en Stand, ihre Religion, ihre K.nnmisse lind Moralität, insbesondere aber die vollkommene Kenntmß der deutschen uud ltallclnschenSpra» che und mlttelst des vorgeschriebenen Zeugnisses der casseamtlichen Prüfung, ihre theoretischen und praktischen Kenntnisse des Nechnungsfa. lhcs und der Eassamampulalionsgcschafte, dann ,hre Cautionsfah'gkelt bls zu dem Betrage von Zwe, Tausend Gulden C. M. nachzuwnsen....... Ueberdlcß haben sie auch anzugeben, ob und in lvelchem Grade sie »mt den übrigen Beamten tes küstenländischen Camera! - Zahlamies verwandt und verschwägert seyen. — K. K. küstcnl Gubernium. — Trieft am Hl. Juli Johann Hampl, l. k. Guberlnal - Secrnar. Ktavl - u,w lanarcHtliche Verlautbarungen Z. 1153. (2) N'- 581^. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landvcchto in Kraill wird hiemit bekannt gemacht: Eö fty auf Anlal'g^n des Or. Leopold Baumgartcn, Curators dcä Karl Bchütz'schen Vcrlaßvcrmö< gens, in die Einleitung dcr )lmorttsation der in Verlust gerathenen, auf das Gut Slap p,-o l'n^ticali lautenden 5 ^Kricgsdarlchens-Odli'-gationen, als: Nr. 52'N ääo. 1. August 1798 pr. 30 ft. „ 5263 „ 1......, 30 „ „ 836^- „ 1. Februar 1800 „ 30 „ ,, 5239 „ 1. ?lugust 1798 „ 28 „ „ 527t »1. „ „ „ 30 „ gcwilligct worden, — Daher werden aNe Jene, die auf diese Obligationen Ansprüche zu machen gedenken, erinnert, ihr Recht darauf binnen einem Jahr, sechö Wochen und drei Tagen so gewiß darzuthun, widrigens dieselben nach Vcilauf dicscr Zcit nicht mehr gehört, und diese Obligationen,für, null und nichtig erklärt werden würden. Laibach am 2'l. Juli 18^1. Z. 1152. (2) Nr. 5765. Von dem k. k. Stadt - und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen des Heinrich Ouenz-ler wider Andreas Lukmann, wegen schuldigen 1000 st. c.8. e , in die öffentliche Versteigerung der, dem Exequirtcn gehörigen, auf 128 si. geschabten, dem hiesigen Magistrate 5nl> Map. Nr, ' 5/4 6 7^ dienstbaren zwei Gemeinantheile in IU<)l,5:, gewilliget, und hiezu drei Termine und zwar auf den 30. August, 27. September und 25. October 1841, jedesmal um 10 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt- und Land-rechte mit' dem Beisätze bestimmt worden, daß, wenn diese Gemeinantheile weder bei der ersten noch zweiten Feilbietungs-Tagsatzung um den Schätzungsbetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnten, selbe dei dcr dritten auch unter dem Echätzungsbetrage hintangegcben werden würden. Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die d'ehfalligen Licitationsbedingnijse 596 wie auch die Schätzung in der dießlandrecht-lichen Registratur zu den gewöhnlichen Amtsstunden, oder bei dem Vertreter des Erecutions-Führers, vi. Johann Zwayer, einzusehen und Abschriften davon zu verlangen. , Laibach am 31. Juli 1841. Z. 1127. (3) Nr. 6111. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird durch gegenwärtiges Edict allen Denjenigen, denen daran gelegen, anmit bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte in die Eröffnung des Concurseö über das gesammte, im Lande Krain befindliche bewegliche Verlaßvermögen des am 7. Februar 1841 verstorbenen Cameralverwaltcrs Johann Lampe gewilliget worden. Daher wird Jedermann, der an erstgedachten Verschuldeten eine Forderung zn stellen berechtiget zu seyn glaubt, anmit erinnert, dis znm 13. December l. I. die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen Klage wider den zum dleßfa'lligen Massevcr-treter aufgestellten Oi-. Kleindienst, unter Sub-stituirung des D>. Kautschitsch, bei diesem Ge-vichtc so gewiß einzubringen, und in dieser nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, krast dessen er in diese oder jene Classe gesetzt zu werden verlangt, zu erweisen; als widrigens nach Verflicßung des erstbestimmten Tages Niemand mehr angehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gcsammten, im Lande Krain befindlichen Vermögens des eingangsbenannten Verschuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein Compensationsrecht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderung auf ein liegendes Gut dcS Verschuldeten vorgemerkt wäre, daß also solche Glaubiger, wenn sie etwa in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld, ungeachtet des Compensations-, Eigenthums - oder Pfandrechtes, das ihnen sonst zu Statten gekommen wäre, abzutragen verhalten werden würden. — Uebrigens wird den diesifälligen Gläubigern erinnert, daß die Tagsatzung zur Wahl eines Bermögensverwalters, so wie zur Wahl eines Gläubiger-Ausschusses auf dcn 6. September l. I. Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte angeordnet werde. — Laibach den 3. August 1811. Z. 1134. (3) Nr. '"/223 Edict. Vom dem k. k. Stadt- und Landrechte, zugleich Mercantil - und Wechselgerichte in Kra" wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Nicolaus Recher, durch vl» Wurzbach, wider Stephan und Maria Man-dich, wegen 119 st. 42 kr. c-. 8. c. in die executive Feibietung der gegnerischen Fahrnisse, bestehend: in verschiedener Zimmer- und Kücheneinrichtung, dann Kleidungsstücke bewilliget, und zur Vornahme der 23. Juni, 21. Juli und 25. August l. I. Vormittags von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, im Hause des Execute» Nr. 33, am alten Markte hier, mit dem Beisatze bestimmt worden, daß, wenn das gepfändete Mobilare weder bei der 1. noch 2. Feilbietung um dcn Schätzungöwerth oder darüber an Mann gebracht werden sollte, dasselbe bei der 3. Feilbletung auch unter dem Schätzungs-wcrthe hintangegeben werden würde. Laibach den 1. Juni 1841. Anmerkung. Bei 0er 2. Feilbietungs-Tag-satzung ist kein Kauflustiger erschienen, wornach zur 3. Feilbietung geschritten werden wird. Laibach den 31. Juli 1841. Aemtliche Verlautbarungen. I. 1164. (2) Nr. 6155. Bekanntmachung. Am 24. l. M. Früh 11 Uhr wird am Nathhause die neuerliche licitationsweise Ver-micthung der städtischen, im Alumnats-Gebäude befindlichen drei Gewölbe, abgetheilt oder zusammen, auf die drei Militärjahre 1842, 1843 und 1814, vorgenommen werden. Die Licita-tionsbcdingnisse sind im magistrattichen Expedite einzusehen. — Stadtmagistrat Laibach am 1V, August 1841. Z. i>55- (2) Nr. 1771. Mauih' und Standgeld «Verpach» tungs-Licitation in der Kreisstadt Zilli. — In Folge hoher Gubermal-Bewilligung vom 9 Juli l. I., Z. 11982, werden die bisher um 9600 st. C. M. verpachteten Mauth-Gefalle der l. f. Kreisstadt Httli von allen 5 Stadt'Linien, sowie das Standgeld von Wochen- und Jahrmärkten vr. Z^o fi. C. M. auf wettere 3 Militär-Jahre ,3ä2, i8ä3l«nd ,8ää am Montag den 20. September l I. im Nachsaale des Maglssrates Zilli, und zwar die Mauth - Gefalle Vormittags, das Standgeld aber Nachmittags wahrend den gewöhnlichen Amtsslunden ltcitando verpachtet, und dabei sowohl mündliche als schriftliche Anbote, mit dem 10F Vadlum des Ausrufs- 59? Preises belegt, angenommen werden. — Der Pachter hat zur Slcherhelt seines Pachtschillin-gcs eine Eaution zu leisten, welche nach seiner Wahl m dem scchsten oder vierten Theile des einjährigen Betrages desselben zu bestehen hat. — Im ersten Fall muß er den Pachlschllimg monatlich uolaus, im zweiten Falle nur nach Ende emes jeden Monates abführen. Dlese Eaution kann lm Baren oder in k. k. Staats-papieren nach dem letztbckannten Course oder mittels Hypothekar - Sicherstellung geleistet werden. — Ucbngcns erhält der Pächter in den bestehenden Mcntthhäusern bei der Grätzer-und kaibacher Mauchlmle die ebcnerdiginMohnun-gen unentgcllllch zur Benützung, vender Wohnung des ersten Stockes »m Maulhhause bei der Grätzer ^lnie hat er aber einen jährlichen Mlethzms von 72 st. E. M. zu bezahlen. — Die nähern Licitacions'Bedlngmsse können wahrend dcr Amisstunden früher bei dtesem Magistrate emgcsehen, und werden am Tage der kicitatioi! noch insbesondere vorgetragen werden. — Magistrat Zllll am 6. August Z. N36. "ft) ' 3^791. Minucn do-Licitation. Zur Ucbcvlassllng der in Folge löbl. k. k. Camera! - Bczirkö-Verwaltungs.Verordnung vom 17. v. M., Z. 5731, im Sitticher Hofe zu Laibach für dasVcrwaltungsjahr 1841 vorzunehmenden, an Maurerarbeit auf 52 st. 4'l kr.; an Tischlerarbeit auf 16 fl.; au Schlos-scrarbcit auf 21 ft. 24 kr.; an Klampfcrarbcit auf 75 fl 56 kr.; an Binderarbcit auf 10 fl.; an Hafnerarbcit auf 31 ft. 40 kr.; an Glaser-ardett auf 1 st 12 kr.; an Anstreicherarbcit auf 8 st. 10 kr., und Malerarbeit 8 fl., zusammen auf 225 st 6 kr. bemessenen Conservationöher-stellungen wird am 19. d. M. Vormittags um 1 l Uhr hierorts eine Minuendo - Licitation abgehalten werden, wozu man die Unternehmungslustigen mit dcm Beisatze einladet, daß die Baudevise und die Bedingnisse bei dcr Licitation und auch früher hier eingesehen werden können.. ^ Verwaltungsamt der k. k. Fondsgüter zu ^aibach am 6. August 1841. Z^132^ (Z) Nr. 2512. Versteigerung eines Guß 0 fens. In Folge hohen Gubernial-Decretes vom 26. Juli d, I , Z. 19472, wird am 22. Au-Lust d. I. Vormittags von 9 bis 12 Uhr in dem hierortigcn Sittichcrhofc ein in Erübrigung gekommener, gegossener Meißner Ofen, im Gewichte von 875 Pfund, gegen bare Vezah-lung an den Meistbietenden im Versteigerungswege überlassen, wozu Kauflustige erscheinen zu wollen eingeladen werden. — Laibach am 6. August 1841. vermischte Verlautbarungen. Z. ,l56. (2) Edict. Auf Ansuchen der Flau Maria Koppatsch, Witwe und Bormündelinn der minorennen Kinder zu äiielstaN, 6e prae«. 5. August »84», Z. ,59, wird die wieerhalte Velsieigevung der, in dtin Georg Koppatsch'schen Nachlasse noch vorftndigen Weine, als: 53o Eimer vom Jahrgange l83«; i5a Eimer vom Jahrgange »636; 5go Gilne? vom Jahrgange i63g; K06 E,mer vom Jahrgange ,8^0. auf ren 23. und 24. August d. I., jeder» zeit von 9 Uhr früh. angeordnet. Die Weine sind glößtenlheilö Eigenbau und das Erzeugniß der Weinberge in den vorzüglichern Gegenren zu Vierstali und Faulsch. an welchen Orlen auch die Versteigerung abgehallen werden wird. Ein Vierll deS Meistbotes ist sogleich, oer R,st desselben bei Abführung des Weines, die inne» vier Wochen zu geschehen hat, zu erleaen, der erstandene Wein bleibt auf Gefahr des Elsteheis liegen. Abhandlungsinstanz Hartenstein zu W.Lands« bevg in Stcyelmalt, (ZilUer Kreises, den 6. August »641. Z. »,54. (2) Nr. ,5,8. Licitations « Kundmachung. Nachdem mit hoher Gubernial» Verordnung vom 9. Mai ,835, Nr. 916«, rvegcn Unterbrin» gung der E>.'0pcrat0lcn Ulid des Frühmessners in Dorncgg, ein Zubau an dem dortigen Pfarvhof bewilligt lvurde, so lvild wegen Ausführung dieser Baulichkeiten zu Folge löbl.Kreisamts«Veroldnung vom 26. v. M., Z. 5a66, eine Minuendo. Lici« tation am 2. September d. I. Vormittags in hiesiger Amtskanzlei abgehalteis«werden, wobei be» merkt wird, daß sich nach den adjustirten Bau-Überschlägen dle Kosten der Meistelschaften auf 7W st 54 kr., die Kosten der Materialien auf »?42 fl. 48 kl., zusammen also auf 2o3l st. 42 kr. belaufen, und daß die auf diesen Zudau Bezug nehmenden Bau-Deviftn so wte dle Llc,tat,ong. Bcdlngniffe hieramts zu Jedermanns Einsicht er-licaen, so wie auch die Nc'tanten auf den Erlag 5cr vorgeschriebenen Vadien aufmerksam gemacht K. K Bezirkscommissariat Feistritz am 5. August »U4>- Z. l.29. (5) ^ . Nr. 2L72,, ^ E d , c t. ^ Von dem Bezilksgelichte Haasbcvg wird hie< mit öffentlich kund gemacht: Es sey über Ansuchen des Grorg M«den von Vigaun, in die exe» 598 cutive Feilbietung ber, dem Mathias Roschanz von Seuscheg gehöligen, dem Gute Thurnlack zuli Urb. Nr. ^'gdienstbaren, gerichtlich auf 6047 fl. 55kr. geschätzten 1 VzHübe, und auf dieebendemstl-den gehörigen/ auf 262 ft. 5o kr. geschätzten Fahr« nisse, wegen schuldigen 235 ft. t5 kr. c. 5. c. ge. williget, und es werden hiezu die Tagsatzungcn auf den ,,. September, auf den >l October und auf den 12. November l. I., jedesmal Vormittags von 9 bis »2 uhr in loco Seuscheg mit dem Bei« sütze bestimmt, daß dieses Real. und Mobilar. vermögen bei der ersten und zweiten Versteige-lung ,n«r um die Schätzung oder darüber, bei der dritten aber auch unler derselben hintangegcben wild. Der Grundbuchsertract, das Schätzungspro« tocaN und die Licitationsbedingnisse können täglich hieramls eingesehen werden. Bezirksgericht Haaöberg am 3«. Juli »L^l. Z^,l3o. (5) ^ Zu« Besetzung der an der gräfl. Lanthierischen Fidcicommihherrschast Oberreifcnberg im Gorzer Kreise erledigten Bezirkscommissärs» und Richters» siellc, womit nebst freier Wohnung im Herrschaft« lichen Schlosse, uno dem unentgeltlichen Genusse ei« ueä Galtenanthcils, ein Iahresgehalt von 600 ft. E. M. verbunden ist, wird ein vierrvochcntlicher Eon-curs eröffnet. Diejenigen, welche sich um dicse Anstellung beweiben wollen, haben ihre, »nit den erforderlichen WahlfähigkeitK. Dccret^n, und den Zeugnissen über Moralität, Alter und bisherige Dienstleistung, über die vollkommene Kenntniß ter deutschen, slavischen, und wenigstens einiger Kemunih cer italienischen Sprache belegten Gcsu« che bis zum 28. August l. I. an die unterzeichnete Bermögens'Administration portofrei einzusenden. Ucbrigens wird bemerket, dah die Dauer der Anstellung durch die eventuelle Gmjiehung der Iu» lisdiction bedingt sey. Bon der gräsi. 3anthierischen Pupillen» Ver. ,nögenZ»?ldministration hl Kreuz nächst Wlppach om 3c>. Juli 184». Z, z,4o (5) Nr. ,26g. Edict. Alle jene, welche auf den Verlaß des zu Gral-lach am 6. April »64» mit Testament vc>starbe-^en Anton Urschusch, aus was immer einem Rechts« ßfUüde eincn Anspruch zu machen gedenken, haben solchen am 6. September 184» Bo'miltags 9 Uhr ,n diescl Amlskanzlei sagewiß anzumelden, als wi. dligcns die Auöbleibenden die Folgen des tz. 8»4 ölig. dü^gl, G. 35. sich selbst zuzuschreiben haben rrürken. Bezirksgericht Ncudegg am 27. Juli 184,. Z. »l36. (3) Dienstes > Erledigung. 3->e, der Be,irkHobrigkeit Rupertshof zu Neu. fiatil in Kroin ist dieBezirksrichterssteNc mit einem Geha'te jährlicher 60a st. 6, M- in lIrlcdigllng ge. lannnen. Zur Wicdcrbesehung derselben wird der (5o,,cuts h^z lg September 164» hicmit ausge-schlieben. Dlezenigen , welche sich um diese Dien« stesstelle zu bewerben gedenken, haben ibre gehörig instruirtcn Gesuche, worüber sie sich )nsbcsonderl üder die juridischen Studien, die Befähigung zur Ausübung des (Zivil. Rlchtcramteg, die voNkom« mene Kenntniß der deutschen und krainischen Spra» che, und über die bisher geleisteten Dienste, s« wie übcr ladcNose Moralität legal auszuweisen haben, noch vor Ablauf dcr 6oncuröfrist portofrei, entweder bei der Bczirksinhabung, oder bei der gefertigten Bezirksobrigkeit zu überreichen. Bezirksgericht Rupertshof zu Neustadt! den 3. August i64^__________ Z. 66l. l5) Edict. Nr. 900M. Von dem k. k. Bezirksgerichte Radmannsdorf wird bekannt gemacht: lZs habe Vincenz Pc'llak von Neulnarktl, alS C^ssionär und Rechlsnach« folger der Aones Sodar, Tochter und Erbinn der Maria Sodar verwitwet gewesenen Gliha, um die Einberufung um sohinigc Todcscrlläiung des Joseph Gliha, Sohnes des im Jahre »?65 zu Radmannsdorf verstorbenen Raths - Verwandten Ambrcs Gliha, gebeten, welchem man zu diesem Ende den Herrn Georg Schcvel alK gerichtc Radinannc^tors wird bekannt gemacht: Eü habe 1)^. Johann Aha« zhizh von Laibach, als Rechtsnachfolger der llrsula Peßiak, verehelichten Vouk von Steinbüchl, um Einberufung und sohinige Todeserklärung ihre» verschollenen Vaters Johann Pcßiak, und dessc« ebcnsalli unbekannt wo befindlichen Bruders Blas Pcsziak aus Steinbüchl gebeten, denen man »u diesem Ende den Thomas Posnig von Etelnbüchl zum Eurator bestellt hat. Dieses wird nun den beiden Verschollenen mit dem Beisätze bekannt gegeben, daß sie binnen Einem Jahre vor dicscm Gerichte zu erscheinen, oder dasselbe auf irgnid eine andere Art in die Kenntniß ihres Lebens zu sehen haben, widrigens sie nach Verlauf dieser Zeit für todt erklärt werden würden. K. K. Bezirksgericht Radmannsdorf am N< April lä4>. Z. 1131. (3) Eine Kalesche, mit allen zur Reise sowohl als zum Gebrauche in der Stadt nöthigen Requisiten versehe^ lst zu verkaufen. Solche ist zu besehen im Casino-Gebäude, allwo der Casino-Custos die weitere Auskunft ertheilt. 599 65uderllial-Verlautbarungen. Z. 1158. (1) , Nr. 18536. ..... M^.,r,.l,..a ut.b a r,u n g des k. k/ illyrischen Vuberniums. ^ur 8serpa6)tung der Arbeitskräfte der in der hierortigen Strafanstalt befindlichen Sträflinge wird am 30. k. M. August 18N um 9 Uhr Vormittags beim Laibacher Kreisamte eine commissionelle Limitation abgehalten werden. Nachfolgende Bcdingnisse werden hicbei als Grundlage dienen: §. 1. Dem Pächter werden alle disponiblen Arbeitskräfte sowohl der mann, lichen als auch der weiblichen Sträflinge, in so ferne sie nicht von der Hausverwaltung zu öffentlichen Arbeiten, z. B. Herstellung von Wegen, Handlangerarbeiten bei Baulichkeiten für die Anstalt u. s. w. oder zu den verschiedenen Hausverrichtungen und Ardcicen für den Hausbedarf, wie zu Schneider-, Schuster-, Tischler« «.Arbeiten denöchigct werden, oder durch Krankheit verhindert sind, zur Benützung überlassen. Die ^aHl der täglich zur Verfügung, gestellten Arbeiter wird sich nach dem gewöhn« lichen Stand von 120 auf 13(1 belaufen, ohne jedoch eine Mchr- oder Minderzahl derselben verbürgen zu wollen. — § 2. Die Benützung der im obigen §. erwähnten Arbeitskräfte wird demjenigen Unternehmer überlassen, welcher für die tägliche Verwendung eines Sträflings zu seinem Nutzen den höchsten Arbeitslohn anbietet, und sich nebstbei über sein bürgerliches Wohlverhalten, und das zur Beschäftigung so vieler Sträflinge nöthige Vermögen durch !e-äale Zeugnisse der Ortsodrigkeit ausweisen wird. Zur Erleichterung der Concurrenz werden auch schriftliche Anbote von Unternehmungslustigen angenommen, derlei Anbote müssen mit dem Radium von 200 st. belegt seyn, den destimm-teu Prcisbetrag und zwar nicht nur in Ziffe,n, sondern auch in Buchstaben ausgedrückt enthalten, und bis zum Tage der Versteigerung der Straftaüs - Verwaltung überreicht werden. Diese Offerte, welche jedoch keine Klausel, die Mit den Bestimmungen dieser Licitationsbeding-uisse nicht im Einklänge wären, sondern vielmehr die Versicherung enthalten müssen, daß« der Of-ferent dieselben, genau befolgen wolle, werden versiegelt «— Alle schriftlichen Anbote, welche der Licitations-commission vor,, wie auch während der Licita-tlon,, jedoch jedenfalls vor dem Abschlüsse derselben versiegelt zu überreichen sind^ werden von der Luitationscommission nach vollendeter mündlichen Versteigerung,,, d. i. nachdem die Licitanten erklärt haben werden, daß ss- ssck'^ einen? weitern Anbot nicht m Gegenwart der Unternehmungslustigen 7/ öffnet und kundgemacht. Als Ersteher der Pack' tung wlrd sodann derjenige angesehen werden der entweder bei der mündlichen Verstciaeruna oder nach dem schriftlichen Anbote der Meist^ bietende blieb. Endlich wird, wenn das münd-llche und schriftliche Anerbieten gleich seyn sollte dem mündlichen, unter zweien oder mehreren gleichen schriftlichen hingegen Jenem unter chnen der Vorzug gegeben werden, welches früher eingelegt wurde, daher allc einlangenden Offerte mit den fortlaufenden Nummern werden be zeichnet werden. Bei geschehener gleicwuiaer Ueberrclchung zweier oder mchrer im Anbote gleicher Offerte wird aöer jenes den Vorzus erhalten, sür welches eine a.soaleick ^., ^ L°m«iff,o.,s - Vorfanden «orkHe V? Beschastlgung der Sträflinge zugewies wc^ den, sind m dem angeschlosse/en Ver chnisse ^ ^enthalten. Dieselben werde. d.m Pächter zur Benutzung nach seinen sigenen Arbeitszwecken mit dem Beisätze inventarisch eingeräumt, daß durch diese Verwendung die Hausordnung nicht belrrt werden darf, dann daß jede Nmstal-tung derselben nur mit Genehmigung des Gu-derniums auf eigene Kosten des Pächters Statt finden kann, in welchem Falle die umgestalteten Localitäten nach erloschener Contractszeit auf Verlangen des Guberniums eoenfallH auf Ko' ften des Pächters in den vorigen Stand wieder herzustellen sind. - §. 4. Außer dem Arbeitt ohn hat der Pächter für die ihm überlassenen ^.ocalltaten kemen Pachtzins zu bezahlen. Der Arbeitslohn für die Sträflinge ist m Monatsraten nach Ablauf eines jeden Monats an die Strafyausverwaltung gegen Quittung zu berichtigen. — §. 5. Die Beheitzung der Ar-beitslocalitaten so wie die äußere Beleuchtuna der Gänge und Stiegen wird von der >5auö Verwaltung besorgt werden, und der Pächter hat nur die innere Beleuchtung deil Arbeitszimmer zu bestreiten. — §. 6. Die Dauer del Verpachtung wird auf drei IaHre festgesetzt welche jedoch der annehmbaren Bedinaunaen wtt gegense,ttg,em Einverständnisse beider con-trahlrenden Thelle auch auf einen lanqer» 3eit-räum ausgedehnt werden kann. — z 7 Did (Z. Amts-Blatt Nr. 93 d. 17. August I8tzi.) 600 Arbeiten, wozu Ne Sträflinge verwendet wer« den dürfen, sind in der Regel: Spinnen und Weben ordinärer und feiner Leinenstoffe, Klauben, Kartätschen und Spinnen der Baumwolle, und für die weiblichen auch Nähen und Stricken und dergleichen. Es bleibt übrigens dem Päch« ler unbenommen, die Sträflinge mit mannig« faltigen, zum weiter« Verdiensterwerb derselben mehr geeigneten Arbeiten zu beschäftigen, wobei es sich jedoch von selbst versteht, daß solche mit der bestehenden Hausordnung vereinbarlich und auch aus Sanitätsrücksicht erlaubt seyn müssen, jedenfalls aber hat hiezu die Bewilligung der Strafhaus-Direction vorauszugehen. — H 8. Die Arbeitszeit besteht im Winter in täglichen 9, im Sommer in täglichen 10 Stun« den, und zwar Vormittags von 6 oder 7 bis 1l Uhr. Von 1l bis 12 Uhr ist die Mittags- oder Eßstunde. In der von Essen erübrigten Zeit, dann bis 1 Uhr werden die Sträftmge abthei-lungsweise in den Hof geführt, damit sie einige Bewegung machen können. Um 1 Uhr also beginnt von neuem die Arbeit und dauert bis nach 4 Uhr, wo sodann die zweite Tagsportion Brod an die Sträflinge vertheilt wird, so daß cr Llciiätlolis-Tomnusslon zurück gestellt, dem Er-sicher aber auf Abschlag der zu leistenden 6au^ tion voröchaltcn werdcn wird. — Jene, wel« che im Namen cinls Andern mitbietcn zu wyle lcn erklären, haben anzugeben/ daß fie ,„ Vollmacbis.Namcn Anbote zu stellen Wlllens find, wo dann für den Fall, als ein solcher ^lcltalN Bessbletec bleiben sollte, sich von dem« selben nach abgeschlossener LicitaNon mit «iner legalen Vollmacht auszuweisen seyn wird, wl, drigens er selbst als Erstcher angesehen und be» handelt werden würde. — H. 17. Zur Caution für die Sicherheit des Vertrages rrnd der Be« 602 lrag von 2000 ss C. M fessgesetzt. — Die Eautlvn lst im ba en (i'.ll)e rdir,n Slants-papleren nach dem ^öljecoulse, cder mittllst fide,jufforlschen, von dim k. k.Flscalamtt anerkannten Versicherungsurkunden zu erlegen. — §. 16. Die Pachtunternehmung ist nach drei Monaten vom Tage der Fertigung des Contracts abzutreten. — §. »9. Vor Ablauf der bedungenen dreijährigen Contr^ctsdaucr kann kcm Zheü von dlefem Eontracte einsemg jurucklrllen. Sclltc jedoch dcr eine oder der andere Theil be-obsichten , daß mlt Ablaufdes drltten Eontracts-f.chres dec Contract außer Wirksamkeit tale, so wüßte von der cmen ober der andern Seite, glclch nach Veilciuf des zweiten ^onlractsjah.-rcs lie sch'iftl cbe Aufkündung gemacht werden. Falls jedoch dlcfc Aufkündigung umeft>tc»ben füllte^ so wird hlemit ausdrücklich bedungen, daß dieser Contract unter den hier festgesltzten Bedingungen so lange forljudauern hade, bis v»n dlin einen oder dcm andern 3hr,le die sch'lslllche Aufkündigung cm Jahr vorher ei folgt. H. 20. Dieser Licitationsact ist für den Pächter vom Tage der. abgehaltenen Licitation und rücksiclMch der von ihm geschehenen Fertigung des LicitationsprotocoNs verbindlich, für den Strafhauöfond aber erst vom Tage der Genehmigung. Endlich §. 21. Wird nach erstosscner Genehmigung dieses Licitationsactes auf Kosten des Pächters ein förmlicher rechtskräftiger Contract darüber ausgefertigt werden. Sollte aber der Erstcher die Ausfertigung cincs Vertrages verweigern, so vertritt das von ihm gefertigte Licitationsprotocoll die Stelle des schriftlichen Vertrags,. — Falls der Pächter den Vertrag in. allen seinen Bestandtheilen nicht genau contracttnaßig erfüllen sollte, so soll das k. k. Lcmoesgubernium nach Gutbesinden. berechtiget seyn, entweder den Pächter zur contractmäßi-gm Erfüllung des, Vertrages rechtlich anzuhalten. Die nöthig gehaltenen Maßregeln zur ununterbrochenen Beschäftigung der Sträflinge auf Wag und Gefahr dcs Pächters sogleich zu treffen, und alle jene Vorkehrungen zu ergreifen,, welche zur unaufgehaltenen Erfüllung des Contracts führen, oder den Vertrag selbst sogleich vor AuSlaus seiner Dauer einseitig aufzuheben, und von dem Pächter im ersten oder zweiten Falle nach §. 1323 allg. bü'rgl. G B. volle Genugthuung zu fordern,. wogegen aber auch dem Pachtunternehmer der Rechtsweg für alle Ansprüche,, welche er aus dem Contracts machen-zu können glaubt, offen stehen soll. — Nähere Aufschlüsse über den dermaligen Fabriksbetrieb können auf Ansuchen bei der k. k. Atrafhaus-Verwaltung eingeholt werden. — Laibach am 30. Juli 18'11. Franz Glöser. k. k. Gub. Eecretär, I.K. ä. Verzeichniß Der Localitäten, welche dem Pächter, zur Benützung überlassen werden. — Das männliche Weberei- und Spinnzimmer Nr. I ist lang 10 Klafter; breit 4 Klafter 1 Schuh 6 Zoll; hoch 1 Klafter 5 Schuh; Nr.' 4 ist lang 5 Klafter; breit 4 Klafter 3 Schuh; hoch 1 Klafter 3 Schuh. — Das männliche Baum-woll- und Flachs-Spinnzimmer, welches auch zu einem Weberei - Zimmer verwendet werden kann, Nr. 18, ist lang 2 Klafter 4 Schuh; breit 1 Klafters Schuhs Zoll; hoch 1 Klafter 5 Schuh; Nr. 19 ist lang 3 Klafter 1 Schuh; breit 2 Klafter 6 Zoll ; hoch 2 Klafter; Nr. 2p ist lang 8 Klafter 3 Schuh; breit 3 Klafter 4 Schuh; hoch 1 Klafter 4 Schuh 6 Zoll. -^ Nr. 22 Vorzimmer ist lang6 Klafter; brett 2 Klafter; hoch 1 Klafter 2 Schuh 6 Zoll. — Nr. 22 D 0 rmit 0 rium, in welchem auch gearbeitet wird, lang 8 Klafter 2 Schuh; breit 5 Schuh; hoch 1 Klafter 4 Schuh. — Das weibliche Spinnzimmer Nv. 13 ist lang 4Klafter 3 Schuh; breit 4 Klafter; hoch 1 Klafter 3 Schuh.. — Das Fabrikaten - Depot Nr. 6 ist lano 4 Klafter 2 Schuh; breit 3 Klafter; hoc" l^fter 2 Schuh; Nr. 7 ist laug 3 Klaftc .^uh; breit 3 Klafter; hoch t Klafter 4 ^u)uh 6 Zoll. — Das Materialien-Magazin Nr. 8 ist lang 8 Klaf' ter 4 Schuh 6 Zoll; breit 3 Klafter> Schuy; hoch 1 Klafter 2 Schuh. 57ermlschte ^crlautbarungrn. Bel Ignaz Alois Edlen v Kleinmayr ist zu haben: Arithmetisch geordnetes Verzeichnis; der am 29. Juli 1841 gezogenen Nummern der großen Lotterie des herrlichen Landgutes Pfaffenberg genannt der -Dimmel bei Wien und der Oeconomie-Besitzung Nr. 8 zu Aspern an der Donau, sammt den mit dieser Lotterie verbundenen Gelde gewinnen,, allen Vor- und Nachtreffcrn, un0> den 10t)0 Prämien- Gewinnender Freilose, 1 Bogen Folio. Preis 12 kr. C. M> 6N5 Nubernial - Verlautbarungen. 3- "65. (l) Nr. 1993S. Eoncurs-Ausschreibung. . ^Be» der k. k. Kre.scasse ,n 3^eustadtl ist die stelle eines Amtsschrnbers mit dem jährlichen Gehalte von 400 ft. E.M. ,n Erledigung gekommen. Es wird demnach der Concurs für diese Stelle oder für eine durch die allfalllgz Ilebersctzung m Erledigung kommende i. Ea« meralzahlamtsschreibersstelle auch mit dem Ge« halte jährlicher 400 ft., und im Falle einer hl«« be» eintretenden graduellen Vorrückung, für e>ne letzte Eameralzahlamtsschreibersstelle mtt dem Gehalte jährlicher Zoo ft. E. M. Mlt Fest« scyung des Termines bls letzten dieses Monats ausgeschrieben. — Die Bewerber um eine die« ser Stellen, welche schon bei emer k. k. Easse dienen, haben chre mit den Beweisen «hrer bis, herigen Dienstleistung documentirten Gesuche, in welchen sich zugleich über das Nationale, den Stand, das Alter und sonst'ge Elgenschaf« ten auszuwclsen lst, bis letzten d. M. durch ihre A'ntsverssehung bei diesem Gubermum einzureichen. Jene aber, welche nicht bei einer t. k. Easse angestellt sind, haben nebst dem noch die vorgeschriebene Prüfung abzulegen/ und sich über die mit hohem Hofkammerdecrete vom 3. September ,8,9 vorgeschriebenen Ei» genschaften auszuweisen. Auch muß jeder Bewerber nachweisen, ob und in wie fern er mit rincm anderen Beamten der Kreiscasse, oder im Vorrückungsfalle, des Eameralzahlamtes in Verwandtschafls » oder Schwagetschaftsoerhalt, Nissen stehe.— Vom k. k. illyr. Landes »Gu-bernium. — Lalbach am 7. August 1641. Tomae Pauker, t. k. Gubelnialsecretar. »^-, —— , Literarische Anzeigen. Wohlfeile und schöne Ausgabe! Bei Wagner in Innsbruck ist erschienen und dci Ignaz Alois Eolen v. Kleimnayr m Lalkach vorräthig: Das erste Heft des ersten Bandes von des Herrn ^Kt5 äo L6> lauk- Lercazwl Geschichte der Kirche in einem getreuen Auszuge. Mit chronologisch kritischen Tabellen. (Neun Bände.) Sämmtliche 9 Bände werden in 3o Heften erscheinen, jedes Heft enthält 9 bis