Laibacher Erscheint am Leiter: Johann Sima. 10. und 25. jedes Monats. ------- Leitung: Petersdamm Nr. 51. XVI. Jahrgang. Bezugspreise: FürLaibach: Ganzjährlich fl.2(50, halbjährlich fl. l'iO.— Mittler Post: Ganzjährlich fl.2-80, halbjährlich fl.1‘50. Versendung: Buchdruckerei lg. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg, Bahnhofgasso Nr. 15. — Anzeigen werden billigst berechnet. Schriften und Werke zur Beurtheilung werden kostenfrei erboten. — Vereinsmitglieder erhalten das Blatt umsonst. Die confessionelLe Schule. Die Liechtensteirfsche Sehulvorlage, die in allen Bevölkerungsschiehlen Oesterreichs e*ne so tiefgehende Bewegung hervorgerufen, können auch wir in unseren Kreisen nicht Angehend genug beleuchten und erörtern. Wir sind volikoinmen überzeugt, dass viele Unserer Coilegen und Gesinnungsgenossen, die in entlegenen und vom grossen Weltverkehr nur wenig berührten Orten in eifriger Pflichterfüllung ihr bescheidenes Dasein führen, sieh oftmals kopfschüttelnd fragen werden, was es denn doch eigentlich für ein Bewandtnis habe mit dem so plötzlich und so ungestüm auftretenden Verlangen nach üer «confessionellen Schule>. — Sind denn nicht an den sämmllichen öffentlichen Volksschulen Krains Lehrer angestellt, die ausschliesslich der römisch-kalholischen Kirche angeboren? — Wird denn nicht an jedem Schultage der Unterricht, mit einem frommen Gebetlein eingeleitet und ebenso geschlossen? Der von den kirchlichen Behörden vorgeschriebene Religionsunterricht wird an allen Schulen erlheilt, die religiösen Uebungen, der Kirchenbesuch, Bittgänge und Processionen werden ja doch überall im ganzen Lande von der Schuljugend unter gewissenhafter Führung der Lehrerschaft, eifrigst geübt. In üen Schulbehörden, in den Orts-, Bezirks- und Landesschulräthen haben Geistliche Sitz und Stimme; Geistliche bekleiden selbst die Stelle eines k. k. Bezirksschulinspectors!- Wer alle diese Vorstellungen in seiner Seele erweckt und erwägt, der — und sei er auch der schlichteste Mann aus dem Volke — wird nicht umhin können, diesen neuesten Reformbestrebungen auf dem Gebiete des Schulwesens mit einigem Misstrauen enfgegen-zutreten. Er wird den Verdacht nicht von sich abschütteln können, dass es sich bei den Restrebungen, die confessionelle Schule zu erhalten, nicht um das angeblich in unseren Schulen vernachlässigte religiöse Element handle, sondern um etwas ganz anderes, üas, obgleich sorgfältig verhüllt und verdeckt, dennoch die Hauptsache an der ganzen Geschichte ist. Es handelt sich nämlich thatsächlich darum, die Volksschule sammt allem, was drum und dran ist, den Machthabern der dermalen Partei auszuliefern, die sodann uiit derselben in ihrem Sinne schalten und walten würden; das ist des Pudels Kern! Dagegen sind auch unsere Angriffe gerichtet und nicht, gegen das religiöse Element in üer Volksschule, von dessen Wichtigkeit und Bedeutung wir vielleicht besser überzeugt siud, als viele derjenigen, die heute über unsere «glaubenslose» Schule ein heuchlerisches Wehgeschrei erheben. Es ist daher eine niederträchtige Verlogenheit, wenn uns, da wir die Ansicht verfechten, dass der Staat doch auch ein grosses und wichtiges, ja unveräusserliches Interesse an der Volksschule habe und demselben diesbezüglich ein massgebender Einfluss gewahrt bleiben müsse, «Glaubenslosigkeit» vorgeworfen werde, wie dies der Redacteur des schon in unserer letzten Nummer genügend gekennzeichneten «Lehrerfreundes» (?!) in einer Entgegnung, aus der nichts anderes als die erschreckliche Geistesarmut des Schreibers herauszulesen ist, zu thun sich erfrecht. Gibt es in Krain einen Lehrer — ausser dem oben erwähnten natürlich —, der sich z. B. mit der Bestimmung der Liechtenstein’schen Vorlage, dass «Eltern nicht gezwungen werden können, ihre Kinder in der Schule einer Erziehung und einem Unterrichte zu unterwerfen, welche nicht mit den Lehren ihrer Religion übereinstimmen», einverstanden erklären könnte? Wohin soll es mit der Zucht und Ordnung kommen, wenn es jedem Landmanne, jedem Bauer überlassen bliebe, zu entscheiden, ob in dieser oder jener Schule der Unterricht nach den Lehren der Religion ertheilt wird oder nicht, und wenn davon der Schulbesuch abhängig gemacht wird? Und verdient man deshalb den Vorwurf der Glaubenslosigkeit, wenn man gegen eine solche gesetzliche Bestimmung wohlbegründete Einsprache erhebt? — Aber freilich! Es ist viel leichter, jemanden eine Denunciation ins Antlitz zu schleudern, die vielleicht doch da oder dort ihre Wirkung thun könnte, als etwas sachlich zu bekämpfen. Nicht minder lächerlich und abgeschmackt, ist es, wenn in dem erwähnten Artikelchen uns erwidert wird, dass wir uns um das Deutschthum und nicht um das wahre Interesse der Schule annehmen. Was hat das Deutschthum mit der confessionellen Schule zu thun? Wahrscheinlich gerade so viel als der Slovenismus! Was aber das so oft gebrauchte Sprichwort vorn «gläsernen Dache» anbelangt, so können wir dem Redacteur des sauberen Lehrerfreundes (?!) nur erwidern, dass dasselbe auf niemanden besser passt, als auf ihn selbst. Er sitzt in einem Glashause von so wunderbarer Zartheit und Feinheit, dass man nicht einmal Steine braucht, um es zu zertrümmern; ein Windhauch genügt, und die ganze Pracht und Herrlichkeit stürzt über den Haufen.* Ist er denn nicht selbst von dem liberalen (deutschen) Gemeinderathe der Landeshauptstadt Laibach zum definitiven Leiter ernannt worden? Hat er damals nicht, um sich gewissen Persönlichkeiten gegenüber schöner zu machen, sogar die Redaction des Lehrerfreundes (?!) niedergelegt, um sie dann, als der Wind aus einem anderen Winkel wehte, wieder aufzunehmen? ■— Gerade während des liberalen Regimentes in Oesterreich — an dem allerdings die Deutschen hauptsächlich betheiligt waren — hat auch das Schulwesen Krains einen erfreulichen Aufschwung genommen, und gerade während dieser Zeit hat die slovenische Unterrichtssprache in alle Volksschulen Krains (mit Ausnahme von Gottschee) Eingang gefunden. -— Unsere Reichs- Volks Schulgesetze haben allen Völkern Oesterreichs, Deutschen und Slaven, gleich grosse und gleich wichtige Vorth eile gebracht; dies hat sogar einer der Führer der Jungtscheehen, ein entschiedener Feind der Deutschen, offen und ehrlich eingestanden, und wer dies nicht anerkennen würde, der ist entweder mit Blindheit geschlagen oder ein Feind der * Es ist bei uns keine seltene Erscheinung, dass gewisse Blätter immer dann, wenn ihnen sachliche Anhaltspunkte fehlen und die geistige Production den Dienst versagt, aufs persönliche Gebiet hinübervoltigieren —■ ein Gebiet, welches die niederste Sorte der Vertreter der «sechsten Grossmacht» kennzeichnet, und auf welches man bei einiger Achtung der Journalistik und bei einiger Wahrung des journalistischen Anstandes dieser Sorte von «Auch-Schriftstellern» nicht folgen kann. Da werden alle Winkel der Wirtshäuser durchschnüffelt, Privatgespräche belauscht und selbst das Familienleben nicht geschont — fürwahr: eine seltene Auffassung der Aufgabe der Tagesliteratur. Wenn es also den Herren behagt, diesen schlüpfrigen Boden zu betreten, dann mögen sie nur mit der Arbeit getrost vor der eigenen Thür beginnen und ihr Gewissen dort zu erforschen beginnen, wo es heisst: «treue und pünktliche Pflichterfüllung», und von da dann hinabsteigen, so tief es ihnen beliebt. D. Schriftl. Wahrheit. Wir erklärten daher auch schon in unserem letzten Artikel und bekräftigen dies neuerdings, dass die Frage, betreffend die confessionelle Schule, keine nationale Angelegenheit irgend eines Volksstammes ist, sondern dass an derselben alle Völker Oesterreichs gleich stark interessiert sind. Thatsächlich ist auch die Lehrerschaft aller Nationen noch in keiner Frage so einstimmig und einmüthig vorgegangen, wie gerade in dieser. Auch die slovenischen Lehrer werden allmählich zur Einsicht kommen und zu ahnen beginnen, um was es sich eigentlich in dieser vielumstrittenen Sache handle. Schon haben sich die slovenischen Lehrer mehrerer Bezirke in Steiermark entschieden gegen Liechtenstein ausgesprochen, und neuerlich thaten dies auch die Lehrer des Rad-tnannsdorfer Bezirkes. Diesen allen statten wir hiemit für ihre Mannhaftigkeit und Ueber-zeugungsfreue unseren besteh Dank ab; sie haben für eine gute Sache das Wort ergriffen, °b sie nun unsere Gesinnungsgenossen sind oder nicht. Zu bedauern ist. es nur, dass der Pädagogische Verein in Gurkfeld, der doch so gerne von sich reden macht, es in dieser Angelegenheit nur zu einer gewundenen Erklärung brachte. Halbheit und Unentschiedenheit sind unter allen Umständen, hier aber ganz besonders verwerflich; sie fordern nur den Spott und Hohn der eigenen Stammesgenossen heraus. Mag sich nun die Sache weiter entwickeln. Dass die Liechtenstein’sche Schulvorlage nicht Gesetzeskraft erlangen wird, diesem Gedanken glauben wir uns schon deshalb hingeben zu können, weil es heute schon als ziemlich sicher angesehen werden kann, dass zur Annahme derselben die Zweidrittel-Majorität nothwendig sein wird, die im dermaligen Abgeordnetenhause absolut nicht zu haben ist — konnte ja doch bisher nicht oinmal die einfache Majorität erlangt werden —, weil ja sonst schon vor Ostern die Vorlage zur Verhandlung gekommen wäre. Sollte man sich aber auch darüber hinwegzusetzen wagen, so würden die deulschen Abgeordneten das kostbare Gut unserer Reichs-Volksschulgesetze sich und allen Nationen Oesterreichs nur durch ihren Austritt aus dem Abgeordnetenhause reiten können. Und dass auch dieses Opfer im Interesse unseres schwer geprüften Vaterlandes und der guten Sache gebracht werden wird, das walte Gott! Ostern! Ein schönes Fest, das Wiedererwachen der Natur! Unwillkürlich wird man in eine freudig gehobene Stimmung versetzt; selbst der hoffnungslose Kranke bekommt neue Hoffnung, frischen Lebensmuth. Und wer sollte nicht lebenslustig werden, wenn er überall neues Leben, fröhliche Kinder und lachende Sonntagsgesichter antrifft! Alles ist guter Laune, in festlich gehobener Stimmung, und sogar den Stubenhocker drängt es ins Freie. Doch, wie kommt jenes traurige Paar mitten unter das fröhliche Volk? Die Dame, eine imponierende Erscheinung, in einem zeitgemässen, kleidsamen Gewände stützt sich auf ihren treuen Begleiter, der ihr Mulh zuspricht: «Es wird ja bald vorübergehen, es war nur ein kleiner Ohnmachlsanfall; ich wusste nicht, dass dieser giftige Wind bis auf jene Anhöhe mit solcher Wucht kommt. Wie heisst schon dieser böse Wind? Man nennt ihn Lex L. Wenn der beständig anhält, muss ich ersticken. Und ich mit dir.» — — — Die Mutter Natur hat ihren Winteranzug abgelegt und erscheint im schönen, grünen Erühlingskleide; ihre Kinder, die Menschen, machen es ihr nach: zu Ostern wollen sie ueue Anzüge haben. Auch der Schule will man einen neuen Anzug anpassen; es ist ja «Auferstehung!» Sie soll das moderne, faltenreiche Gewand ausziehen und «funkelnagelneu» bekleidet werden. (Die Kleidung liefert ein bekannter Händler.) Als Kopfbedeckung hält man einen riesigen, breitkrämpigen Filzhut bereit; dann bat man ihr ein fadenscheiniges Tricot aus Lesen, Schreiben und Rechnen zugedacht, und damit sie nicht gar zu unbekleidet dasteht (gewisse Herren würden sie am liebsten nur mit dem Hut sehen), soll sie noch einen durchsichtigen Heberwurf aus Gesang bekommen. Und die Beschuhung? Hohe Stiefel, die sie aber nur — putzen wird. Wie wird sich Madame Schule in diesem Aufzuge ausnehmen? Zeitgemäss ist die Tracht nicht; und was nicht zeitgemäss ist, wird mit der Zeit lächerlich. Im schönen, modernen, faltenreichen Kleide hat sich die Schule so frei, so nalurgemäss bewegen können. Und nun soll sie auf einmal in ein fadenscheiniges Tricot gezwängt werden! Das wird zerreissen; schon während des Anprobierens muss es in Fetzen gehen. Und nun fragen wir: Ist denn das jetzige Schulgewand wirklich schon so abgetragen? Nein! Im Gegentheil: jetzt sitzt es erst recht bequem. Das Gewand, das man einmal der Schule gegeben, muss wenigstens durch eine ganze Generation beibehalten werden; dann erst, weiss man, ob es gut war oder nicht. Und fühlt sich die Schule in ihrem jetzigen Kleide nicht ganz wohl? Und hat sie nicht schon dieses Kleid, in das man sie jetzt wieder zwängen will, durch viele Generationen getragen? Hat sich nicht eben diese Tracht schon vor Jahren als unpraktisch, nicht zeitgemäss und unzureichend erwiesen? Man nahm infolge dessen der Schule das enge Kleid, das sie an jeder freien Bewegung hinderte, und gab ihr ein schönes Gewand, wie es einer Dame von Anstand ziemt. Und was schon vor Jahren als schlecht und nicht zeitgemäss anerkannt wurde, soll nun plötzlich gut und zeitgemäss sein, weil es einem fürstlichen Abgeordneten so scheint?! Was würde derselbe Fürst sagen, wenn man ihm statt des Fracks die Tracht der alten Ritter an-legen wollte? Gewiss würde er sich aus Leibeskräften dagegen sträuben. Auch die Schule sträubt sich gegen den aus der Rumpelkammer geholten mittelalterlichen Anzug und wird sich nur stückweise ihre Toilette herunterreissen lassen, sich ergeben und dann — wie nicht anders möglich — moralisch zugrunde gehen. — Ostern! Neue Geschöpfe kommen aus der Erde, neues Leben wird erzeugt. Die Vögel bauen ihre Nester, die Blumen streuen den Blütenstaub aus: überall Vermählung! Auch die Schule soll vermählt werden. Zum Bräutigam hat man ihr den Clerus auserwählt, denselben Clerus, von dem sie vor Jahren geschieden wurde. Jahrelang haben die beiden getrennt gelebt; der Schule hat die Trennung sehr wohlgethan; sie war der unsanften Behandlung müde; sie lebte wieder auf, führte ein fröhliches Leben bei tüchtiger Arbeit; und nun soll sie wieder ins harte Joch, das sie so schwer empfunden? Arme Schule! Zu Ostern ist es Sitte, dass sich Freunde und Bekannte Ostereier schenken. Auch uns hat man ein Osterei mit der Zeichnung L. L. versprochen. Es geht schon ziemlich lang von Hand zu Hand, wird bewundert und bekrittelt, und wenn wir es wirklich in die Hand bekommen, wird es---------------nicht mehr «frisch» sein. Und was nützt uns ein faules Osterei?! —r. Wert und Einfluss des Poetischen auf die Bildung der Schuljugend. Nussdorf (Untersteier), im Jänner 1888. Die Bildung eines Volkes darf — das ist so selbstverständlich, wie irgend etwas — auch der ästhetischen Grundlage nicht entbehren. Diese Grundlage geben ihr vor allem die Dichter, obwohl den Erzeugnissen geistiger Thätigkeit der Stempel des Zeitgeistes unverwischbar aufgedrückt erscheint. «Der Dichter durchdringt im Geiste den Lauf der Zeit, und sein klares Auge sieht eine schönere Zukunft — es sieht, die nahende Morgen- •'ölhe versteckt, hinter dichten Wolken. Der Dichter hört das Lispeln der Bäume und das Kauschen des Orkans, er versteht diese Sprache, er fühlt mit einem Gefühle süsse Harmonien der Natur, die ihm eine Lehrerin und Führerin ist.» — Sein Herz aber ist nicht mir den Tönen der Natur offen, offen ist es allen Brüdern, welche die weite Erde trägt. Diesen Kuss den Millionen, Diesen Kuss der ganzen Welt! Welches Herz! Nicht nur die Brüder im engen Kreise, nicht nur seine Nation, Dein: alle, alle Menschen umarmt der Dichter und sendet ihnen poetische Grüsse, die den Schmerz lindern und das Herz erheitern. Ein echtes Dichlergemüth vermag alles zu heben, was gut und edel ist.- Es ist eine unbestrittene Thatsache, dass die Dichter durch ihre geistigen Erzeugnisse wahrhaft erziehend und unterrichtend auf ihr Volk einwirken. Verfolgen wir nur den Lauf der Zeit von jenen dunklen Tagen an, in denen die Bildung des Volkes noch in der Wiege lag, bis auf die heutige Zeit, und wir werden uns dieser Wahrheit bewusst. Wie dies bei ganzen Nationen der Fall, so ist es auch bei jedem einzelnen Menschen. Ist man auch recht derber Natur — das gute Gedicht, welches tief ins Herz hinein reicht, wird rühren, und je länger man solche dichterische Erzeugnisse lesen wird, desto höher wird man unter Umständen steigen. Man wird einst dem Dichter, der einem ein Erzieher und Lehrer geworden, der den Menschen der Dummheit entriss und ihn in die Arme der Bildung brachte, alle Ehre zollen. Der Dichter gleicht in diesem Falle dem Gärtner, der im Walde das Bäumchen ausgräbt, es in den Garten setzt, dasselbe beschneidet und pflegt, damit es einst herrliche Früchte trage zur Freude desjenigen, der es gepflanzt. Wie schön sagt ein Pädagoge: «Die ideale Welt, die Welt der Dichtung, ist eine Welt des schönen Scheins; sie hat keine körperliche Wirklichkeit, aber darum sind auch ihre Formen nicht verwelklieh und zerstörbar, sondern ewig. In diese schöne, reine Welt flüchtet sich die müde Seele des Menschen, wenn die Leiden des irdischen Lebens sie drücken und niederbeugen; dort, wo die ewigen Leitsterne zu allen grossen Zielen in ewiger Heiterkeit strahlen, holen sie Trost, Belehrung und Erhebung, wenn das nüchterne Leben, in welchem bloss die irdischen Schätze Wert und Geltung haben, für sie nur Körnen und Disteln hat.» Auch die Schuljugend bedarf der Poesie. Zum Poetischen in der Volksschule gehören jedoch nicht nur Lieder und Gedichte, sondern jede Gelegenheit, welche imstande lst, die Jugend wahrhaft zu erfreuen oder tief zu rühren und sie in die Welt der Ideale zu versetzen. Solche besondere Gelegenheiten sind z. B. die Geburts- und Namensfeste des Kaisers und der Kaiserin, sonstige freudige Ereignisse, ein Ausflug in das Freie oder irgend ein Schulfest. Aber auch traurige Vorfälle, wie z. B. der Tod eines Schülers, können nachhaltig auf das Gemüth wirken. Ein geschickter und berufseifriger Lehrer wird deshalb solche Momente gewiss nie unbeachtet vorübergehen lassen, sondern die zarten Herzen seiner lieben Schüler mit feurigen Worten für das Schöne und Edle dieser ‘Poetischen Feierlichkeiten» zu gewinnen suchen. Hieher, d. i. zu den Bildungsmitteln für Herz und Gemüth, gehören auch die Arten her schönen Prosa, als: die Sage, die Erzählung, die Fabel, das Gleichnis, die Parabel md das Märchen. Behandeln wir daher diese recht fleissig nach den Grundsätzen des Unterrichtes, und es wird nicht ausbleiben, dass wir das Poetische dieser Stücke erfassen und dasselbe in die empfänglichen Kinderherzen pflanzen. Um jedoch hierin erspriesslich wirken zu können, musst du, treuer Amtsgenosse, wenn auch nicht Poet, so doch ein wahrer Freund der Dichtung, der Poesie sein; denn im andern Falle wird es dir nicht so leicht möglich, die Herzen der Kinder für dich und die Schönheit des Poetischen zu gewinnen. Lasse daher das Poetische in der Volksschule nicht unbeachtet, sondern benütze getreulichst jede Gelegenheit zur Erwärmung der Kinder für das Schöne und Edle. Hiedurch wirst du das Gemüth der Kinder veredeln, ihren Verstand schärfen, und reges, frisches Leben wird einziehen in deine Schule. Das, lieber Amtsgenosse, wird dir der schönste Lohn für deine Mühe und nie rastende Thätigkeit sein. Doch: die Gemüthsbildung muss mit den übrigen Bildungsbestrebungen gleichen Schritt halten und darf unter keinen Umständen die Willensbildung hinter sich lassen, sonst könnte sie wohl bedenklich werden. «Auf einen blossen Gemüthsmenschen kann man sich nicht verlassen», spricht Dittes in seinem trefflichen Werke «Schule der Pädagogik». Josef Christoph, Lehrer. Die Pocken und ihre Verhütung1. Da die Blatternepidemie im Lande noch immer ihre Kreise schlägt, warten wir heute mit einem dritten Artikel auf, welcher sich mit diesem menschlichen Quälgeiste und seiner Beseitigung befasst. Es ist dies der Vortrag des Herrn kaiserlichen Käthes Dr. Eisl, gehalten in der hygienischen Abtheilung des ärztlichen Vereines für Krain. Dieser sehr beachtenswerte Vortrag lautet: Die Frage nach Alter, Herkunft und Entstehung der Pocken ist schon seit langer Zeit Gegenstand eifrigster Forschung gewesen, ohne dass die Beantwortung als wesentlich gefördert bezeichnet werden könnte. Bestimmt ist es, dass die Pocken in Europa ursprünglich nicht heimisch waren, vielmehr erst in verhältnismässig später Zeit aus anderen Ländern eingeschleppt wurden und ihren Weg überall hin mit Sicherheit fanden. Nachdem diese Krankheit, der Schrecken der vorigen Jahrhunderte, fast, alle Gegenden unseres Welttheiles in verheerender Weise durchseuchte und riesige Opfer an Menschenleben forderte, begann erst mit der Einführung der Einimpfung der Blattern ein gewaltiger Umschlag, den im Jahre 1798 Jenners berühmte Entdeckung der Schutzblattern mittels Impfung in der Geschichte der Pockenseuche vollendete, so dass heutzutage Vorkommen, Kräftigkeit und Ausbreitung der Seuche noch vorzugsweise der Umsicht und Sorgfalt entsprechen, mit der das sozusagen einzige Schutzmittel — die Impfung und Nachimpfung — in den einzelnen Ländern ausgeübt wird. Wir haben in diesen beiden Methoden ein sicheres Mittel, damit eine Pockenseuche nicht festen Fuss fasst und sich weiter verbreitet, und müssen über das Nähere hierüber auf die kürzlich in der «Laibacher Zeitung» erschienene lichtvolle Abhandlung von anderer Seite (Regierungsrath Dr. Keesbacher) verweisen. Man muss sich stets vor Augen halten, dass die Pocken eine Erkrankung sind, welche sich einzig und allein durch die Ansteckung fortpflanzt, wenigstens ist eine andere Verbreitungsweise derselben und eine örtliche Entstehung des Pockengiftes im höchsten Grade unwahrscheinlich, weil der Nachweis der Ansteckung in den meisten Fällen gelingt. Dieselben zeigen, abweichend von den meisten übrigen epidemischen Krankheiten, eine relativ sehr geringe Abhängigkeit von klimatischen und tellurischen Verhältnissen. Sie brechen da aus, wo disponierte Individuen dem Einflüsse ihres Ansteckungsstoffes unter noch weiteren begünstigenden Umständen sich aussetzen, unter welchen die socialen Verhältnisse eine nicht unbedeutende Rolle spielen. Die individuelle Disposition zu den Pocken ist eine ganz allgemein verbreitete. Kein Lebensalter schliesst die Empfänglichkeit für dieselben aus. Am stärksten ist sie von der Geburt bis zum 40. Lebensjahre, aber selbst, weiter hinauf werden die Pocken häufig beobachtet, ja noch im höchsten Lebensalter gehört ihr Auftreten keineswegs zu hen Seltenheiten. Selbst das Uterinleben (halbbürtige Leben) schliesst die Gefahr einer lJockeninfection nicht aus. Das uns nur aus seinen Wirkungen bekannte Blatterngift (nach neuesten Forschungen soll es ein eigenartiger Bacillus sein) ist wahrscheinlich im Blute, ausserdem aber in dem Inhalte der Pockenpusteln und selbst in der Ausdünstung der Pockenkranken enthalten. Es theilt sich allen von ihm benützten oder in seiner Umgebung befindlichen Degensländen mit, ist äusserst widerstandsfähig und haftet denselben auch, nachdem sie dem Einflüsse des Kranken entzogen sind, je nach Verhältnis, verschieden lange Zeit an. ^ erster Beihe sind in dieser'Beziehung Kleider und Bettwäsche zu nennen sowie überhaupt Dinge, welche eine rauhe und wollige Oberfläche haben. Hauptsächlich sind es die von den Pocken und Pusteln losgelösten feinsten Hautpartikelchen des Kranken, Welche gewöhnlich massenhaft in der denselben umgebenden Luft vorhanden sind und die Träger der Ansteckung bilden, daher zu letzterer nicht einmal eine unmittelbare Derührung des Kranken unbedingt nöthig ist. Auch ganz gesunde Leute tragen unter Umständen, wenn sie in der Nähe eines Pockenkranken waren, das Pockengift in ihren Kleidern weiter, und es ist daher für Aerzte, Wärter etc. diesfalls besondere Vorsicht nöthig. Je grösser die Menge des in der Luft des Krankenzimmers vorhandenen Giftstoffes ist, je weniger ein Luftwechsel in demselben stattfindet, desto grösser ist. auch die Ansteckungsgefahr und die Uebertragung desselben in die Aussenwelt. Manche Menschen sind übrigens so empfänglich für das Gift, dass dieses in der stärksten Verdünnung bei ihnen zu wirken vermag, und es ist, nicht selten der Fall vorgekommen, dass der Pocken-ansteckungsstoff sich durch das geöffnete Fenster den Bewohnern des Nachbarhauses 'mttheilte, ja dass solche Personen in weiter Entfernung, welche Briefe oder Papiergeld aus inficierten Wohnungen gesendet erhielten, blatternkrank wurden. Von der Luft abgeschlossen, ist das Blatterngift selbst nach einem Jahre noch imstande, seine Ansteckungskraft auszuüben, wie es viele in der Pockenliteratur verzeich-nete Fälle erwiesen haben. Es ist daher ein verhängnisvoller Irrthum, in welchem sich noch viele Personen, besonders der untern Volksschichten, befinden, wenn sie die Ursachen dieser Seuche in den verschiedenartigsten Quellen, nur nicht in jenen der Ansteckung durch das Pockengift selbst, suchen. Es gibt nur e i n Pockengift, von dem sowohl die schweren als die leichten Erkrankungen an Blattern abhängen. Die Ansteckung ist überall die gleiche, die Ansteckungsgefahr selbst bei der leichtesten Form eine grosse, und die Verschiedenheit der Wirkungen hängt nur von der grösseren oder geringeren Empfänglichkeit der davon Betroffenen ab. Ku manchen Zeiten wird in mehr minder umfangreichen Orten unter ungünstigen hygie-uischen Verhältnissen die Kräftigkeit des Pockengiftes gesteigert, und es entstehen Uockenepidemien, wie sich eine solche seit ein paar Monaten in Laibach und in der ganzen Umgebung ausgebreitet hat. Unter diese Verhältnisse sind vor allem zu zählen: (he meistentheils vernachlässigte Impfung und Nachimpfung der Bevölkerung, die bau-hchen Wohnungsverhältnisse, darunter besonders die überfüllten, schlecht gelüfteten, mit Schmutz und zersetzten Stoffen gesättigten Quartiere der arbeitenden Classe, welche geradezu als die wahren Brutstätten der ansteckenden Krankheiten bezeichnet werden U'üssen; ferner die ungeregelte Lebensweise und der geringe Sinn für Reinlichkeit und Luftwechsel überhaupt, welcher in diesen Schichten herrscht, sowie ein gewisser fatalistischer Zug unter ihnen, der jede rationelle Selbsthilfe ausschliesst und ein noth-wendiges einheitliches Vorgehen aller Bewohner gegen den gemeinschaftlichen Feind, wie es eine Pockenseuche ist, fast unmöglich macht. Um noch ein kurzes Bild der Pockenkrankheit, zu geben, wollen wir den gewöhnlichsten Verlauf derselben skizzieren. Etwa 8 bis 14 Tage nach erfolgter Ansteckung treten als Vorläufer die Zeichen von gestörtem Allgemeinbefinden auf, wie: Unlust und Verstimmung, Empfindlichkeit gegen Kälte, Mattigkeit, Unruhe, Schlaflosigkeit, Appetitlosigkeit, Kopfschmerzen und Schwindel. Zu diesen Symptomen gesellt sich meist ein mehr minder heftiger Schüttelfrost mit nachfolgender erhöhter Körpertemperatur, Brechreiz oder wirkliches Erbrechen und rheumatische Schmerzen in der Kreuz- und Lendengegend. Gegen Ende des dritten oder Anfang des vierten Tages erscheint gewöhnlich der Ausschlag in Form von röthlichen Knötchen, welche sich zu eiternden Pusteln ausbilden. Die 8 bis 14 Tage, welche dem Erscheinen der oben geschilderten Vorläufer-Symptome vorausgehen und in welcher Zeit sich die allenthalben von dem Blatterngift bereits infi-cierten Personen subjeetiv und objectiv scheinbar gesund befinden, nennt man die Incu-bationszeit. Lässt sich nun jemand während dieser Zeit impfen oder wiederimpfen, und es erscheinen wenige Tage darauf neben den Impfpusteln die wahren Blattern, so hat der Erkrankte das Blatterngift schon mehrere Tage vor der Impfung in seinem Körper gehabt, und es ist geradezu vernunftwidrig, der Impfung als solcher die Schuld an dem Ausbruche der Blattern aufzubürden. Man würde mit einer solchen Behauptung geradezu das Kind mit dem Bade ausschütten, da der durch die statistischen Beweise unumstöss-liche Wert der unsterblichen Erfindung Jenners auch während einer Pockenepidemie anerkannt werden muss. Welchen hohen Wert die Staatsverwaltung schon im Beginne dieses Jahrhundertes auf eine möglichst weitgehende Aufklärung aller Schichten der Bevölkerung über den hohen Wert der Impfung legte, ersieht man aus den — übrigens noch heute gütigen — Hofdecreten vom 21. Februar 1812, § 3, und vom 28. Jänner 1808, I., § 14«; in denselben werden: a) die Seelsorger aller Confessionen angewiesen, gemäss des Hofdecretes vom 21. Februar 1812, § 3, immer nach Verlauf von drei Monaten, daher viermal im Jahre, in einer Rede die Pflichten, welche Eltern und Vormündern für die Erhaltung der Ihrigen überhaupt und die Bewahrung vor einer so bösartigen Krankheit, als die Menschenblattern sind, insbesondere obliegen, zu erklären, den Jammer, der durch die verheerenden Blattern über die Menschen kam, lebhaft zu schildern, das Glück, welches durch die Schutzpocken Millionen Menschen zutheil wurde, durch herzliche Zurechtweisung und Berichtigung der dagegen herrschenden Vorurtheile eindringend zu zeigen, das Volk mit der landesväterlichen Absicht bei der allgemeinen Verbreitung der Impfung bekanntzumachen und demselben bestimmt zu erklären, dass jene, deren Kinder oder Angehörige an den Blattern sterben oder durch dieselben verkrüppelt werden, weil sie die Schutzpockenimpfung vernachlässigten, vor Gott darüber verantwortlich sind; b) den Seelsorgern, Volkslehrern und Volksschullehrern wird gemäss des Hofdecretes vom 28. Jänner 1808, I., § 44«, der Auftrag ertheilt, dem Volke diese wichtige Angelegenheit bei jedem Anlasse, besonders aber bei der Taufe und Beschneidung neugeborener Kinder, wo die Empfindungen der Eltern meist höher gestimmt und die Besorgnisse für das soeben erhaltene Kind immer grösser sind, ans Herz zu legen, keine Gelegenheit unbenützt verstreichen zu lassen, die Menschen für die Impfung empfänglich zu machen, zumal als Privatunterredungen gewöhnlich leichter Eingang finden, als der Unterricht von der Kanzel. Auf die Frage, wie kann man sich vor den Blattern schützen, müssen wir darauf hinweisen, dass vor allem die Impfung, resp. Wiederimpfung, den wesentlichsten Schutz dagegen bietet. Möge daher jeder Einzelne sowie jedes Familienhaupt für sich, seine Angehörigen und Dienstleute Sorge tragen, dass alle bisher etwa nicht Geimpften oder jene, bei welchen bereits ein Zeitraum von 5 bis 10 Jahren seit der letzten Impfung verstrichen ist, sich derselben unterziehen. Auch solche, welche die Blatternkrankheit bereits einmal überstanden haben, sollen die Wiederimpfung nicht unterlassen, da die Sicherheit derselben gegen eine nochmalige Ansteckung keine absolute ist, wie es viele Fälle bewiesen haben. Nächst der Impfung achte man stets auf die grösste Reinlichkeit des Körpers und öfteren Wechsel der Leibwäsche, besonders zur Zeit, einer Epidemie, wie nicht minder auf Sauberkeit der Wohnzimmer, Hausfluren und Hofräume; man lasse nirgends eine Luftverderbnis aufkommen und öffne zum Zwecke des dringend erforderlichen Luftwechsels täglich die Fenster durch einige Zeit, wTenn man nicht die Keime einer Ansteckung innerhalb seiner eigenen vier Wände grossziehen will. Selbst bei kalter Witterung darf nian dies nicht unterlassen, und falls ein Kranker im Belte liegt, so bedecke man dessen Besicht und öffne ungescheut die Fenster; man wird durch eine erneuerte Luftzuführung demselben eine grössere Wohllhat erweisen, als durch die Einathmung der verdorbenen Stubenluft. Man meide, wo es nicht nothwendig erscheint, jeden Besuch bei an Blattern Erkrankten sowie geschlossene Räume, wo viele Personen Zusammenkommen. Wird jemand von den oben erwähnten Voranzeichen ergriffen, so suche er sogleich ärztliche Hilfe, und wird jemand von den Blattern ergriffen, so sondere man denselben in thunlichster Weise ab, und es ist Pflicht eines jeden Hausherrn, die Ortsbehörde sofort in Kenntnis zu setzen, welche alsdann die nöthigen Vorsichtsmassregeln zu treffen verpflichtet ist, damit die Erkrankung nicht von Haus zu Haus fortschreite und sich schliesslich nicht zur hartnäckigsten Epidemie entfalte. Rundschau. Kärnten. (Gegen die Verderbnis der Schuljugend.) Die Landesregierung hat die Bezirkshauptmannschaften beauftragt, die Gemeinden des unterstehenden Bezirkes eindringlich auf die üblen Folgen aufmerksam zu machen, welche das Milnehmen der schulpflichtigen Kinder auf die Tanzböden oder zu öffentlichen Belustigungen mit sich bringt, und dieselben zu bestimmen, in Hinkunft Tanzmusiklicenzen nur unter der Bedingung auszustellen, dass zu den betreffenden Tanzunterhaltungen Kinder keinen Zutritt haben. Im Falle der Nichtbeachtung dieses Verbotes wird seitens der Gemeinden gegen die bezüglichen Gast- und Schankinhaber, in deren Räumen die Tanzmusik abgehalten wurde, in sinngemässer Anwendung der Bestimmungen der Vorschrift für Gasthöfe, Schank-und Kaffeehäuser vom 12. Jänner 1887, Z. 7089 (L. G. Bl. Nr. 1), strafweise vorzugehen sein, und erscheint es zu diesem Behufe nothwendig, derlei Räume einer besonderen Ueberwachung durch Gemeinde-Aufsichtsorgane und durch die k. k. Gendarmerie unterziehen zu lassen. Auch werden die Bezirkshauptmannschaften allen ihren Einfluss zu dem Zwecke geltend zu machen haben, dass die heranwachsende Schuljugend auch von anderen Veranstaltungen und Zusammenkünften, wo Anlass zum Brantweingenusse geboten wird, ferngehalten werde, und wird es sich namentlich empfehlen, dass auf derlei Orte und Räumlichkeiten durch die Vertrauensmänner der Gemeinde ein besonderes Augenmerk gerichtet und die schulpflichtige Jugend, wenn sie sich dort einfindet, sofort abgeschafft oder vom Gemeinde-Ausschuss ein darauf bezügliches Verbot beschlossen werde. Ausserdem werden solche Zusammenkünfte auch in der Richtung zu überwachen sein, ob nicht daselbst — wie es häufig geschieht — Brantwein gegen Bezahlung verabreicht wird, in welchem Falle mit aller Strenge des Gesetzes gegen die Schuldtragenden vor-gegangen werden müsste. Böhmen. (Bestätigtes Landesgesetz. — Keine Gehaltszulagen ohne landesschulbehördliche Bewilligung!) Dem vom böhm. Landtage beschlossenen Gesetzentwürfe, mit welchem die §§ 3 und 5 des Landesgesetzes vom 6. December 1882, betreffend die Errichtung, Erhaltung und den Besuch der öffentlichen Volksschulen, abgeändert werden, wurde die allerh. Sanction ertheilt. Durch dieses Gesetz werden die Nachlässe, welche den Ortsgemeinden bei Bemessung des von denselben zu entrichtenden Schulgeldpauschales bisher je nach den Verhältnissen mit 15 bis 25 Proc. des nach der dreijährigen Durchschnittszahl der Schulkinder sich ergebenden Schulgeldbetrages gewährt werden konnten, auf das Ausmass von 15 bis 40 Proc. erhöht. — Der Landesschulrath von Böhmen hat diesertage aus Anlass eines besonderen Falles grundsätzlich entschieden, dass die Gemeinden den Volksschullehrern keine Gehaltszulagen gewähren dürfen, ausgenommen in jenen Fällen, in denen die Bewilligung des Landesschulrathes eingeholt wurde. Chile hat 1078 Staatsvolksschulen und 532 Privatschulen mit 1232 und 750 Lehrern. Von den 550.000 Kindern im schulpflichtigen Alter besuchen 78.810 die Staatsvolksschulen und 27.860 die Privatschulen. Infolge dieses traurigen Zustandes hat der Senat beschlossen: Die Regierung wird ermächtigt, bis zu neun Millionen Pesos zum Bau von Schulhäusern, Lyceen und Internaten zu verausgaben. Japan. Die japanesische Schuldeputation hat ihren zehnten Jahresbericht veröffentlicht, woraus zu ersehen ist, dass daselbst Kindergärten, Elementarschulen, Blinden-und Taubstummenanstalten eingerichtet worden sind. Selbst die unvermeidliche höhere Töchterschule fehlt nicht. Berufsschulen für Aerzte, Juristen, Ackerbauer, Kaufleute, Ingenieure und Philologen, Normalschulen, eine Lehranstalt für Gymnastik sowie eine Anstalt für Musik werden in dem Berichte aufgeführt. Die Universität in Tokio weist die Einrichtungen unserer Universität auf. Alle diese Anstalten werden von nahezu drei Millionen Schülern und Schülerinnen besucht. Aus Krain und der Nachbarschaft. Fachschule für Holzindustrie. Die Meinung, es handle sich in Laibach um die Errichtung einer Staatsgewerbeschule, ist eine irrige. Auf Grund der letzten Mittheilungen des Herrn Unterrichtsministers im Budgetausschusse soll Laibach eine Holzindustrieschule mit slovenischer Unterrichtssprache, womöglich schon im October, erhalten. Für die Erlernung der deutschen Sprache an dieser Anstalt wird entsprechend vorgesorgt werden. Statut und Programm der Landes-Wein-, Obst- und Ackerbauschule in Stauden bei Rudolfswert. Der Landtag nahm folgendes Statut an: § 1. Die Wein-, Obst- und Ackerbauschule zu Stauden bei Rudolfswert ist ein krainisches Landesinstitut. § 2. Die Anstalt hat den Zweck: a) Jünglinge aus dem Bauernstände oder solche, die sich der Landwirtschaft widmen wollen, nach Zurücklegung der Volksschule in den verschiedenen Disciplinen der Landwirtschaft, speciell im Wein- und Obstbaue fachlich insoweit auszubilden, dass sie imstande sind, jede landwirtschaftliche Besitzung mittlerer Grösse rationell zu bewirtschaften, eventuell zu verwalten; b) den Volksschullehrern und überhaupt jedermann Gelegenheit zu bieten, sich in den genannten Wirtschaftszweigen zu unterrichten; c) durch die rationelle Bewirtschaftung des mit der Schule verbundenen Grundbesitzes die Bevölkerung zur praktischen Nachahmung anzueifern und d) im Lande gute Obst- und Rebensorten zu verbreiten. § 3. Die Schule gehört in die Kategorie der niederen Ackerbauschulen; der Lehrcurs dauert zwei Jahre. § 4. An der Schule bestehen Landesstiftungsplätze (zehn) mit 120 fl. jährlich, welche vom Landesausschusse verliehen werden. Mit Zustimmung des Landesausschusses können auch Zahlzöglinge und Frequentanten aufgenommen werden. § 5. Die Erfordernisse zur Aufnahme in die Schule sind folgende: a) das zurückgelegle 16. Lebensjahr; bei besonders kräftiger Körper-eutwicklung können ausnahmsweise auch Jünglinge mit zurückgeleglem 15. Lebensjahre aufgenommen werden; Personen, die das 24. Lebensjahr überschritten haben, finden in der Schule keine Aufnahme; b) die physische Eignung; c) ein moralischer Lebenswandel; d) das Zeugnis einer gut absolvierten Volksschule; e) der Nachweis der genügenden Vorbildung durch Ablegung einer Aufnahmsprüfung. § 6. Die Zöglinge sind entweder Internisten, welche in der Schule Kost und Wohnung erhalten (die Stipendisten zählen Mle zu den Internisten), oder Externisten, die in der Umgebung wohnen und sich selbst beköstigen. Jeder interne Zögling hat in die Schulcasse 120 fl. ö. W. in monatlichen Anticipatraten zu 10 fl. ö. W. für Kost und Wohnung zu zahlen. Die Stipendien werden den Zöglingen nicht ausbezahlt, sondern an die Schulcasse abgeführt. Nichtstipendislen, °b interne oder externe, zahlen jährlich 20 fl. ö. W. Schulgeld, und zwar in halbjäh-rigen Anticipatraten zu 10 fl. ö. W. Der Landesausschuss hat das Recht, einzelne Schüler von der Zahlung des Schulgeldes zu befreien. Jeder interne Zögling hat beim Eintritte ■o die Schule die vorgeschriebene nöthige Kleidung und Wäsche mitzubringen. Ausserdem hat sich jeder Zögling, ob Internist oder Externist, im ersten Monate nach dem Eintritte in die Schule mit der vorschriftsmässigen Inslitutskleidung zu versehen. Die Kosten der Wäschereinigung hat jeder Zögling selbst zu tragen. § 7. Den Lehrkörper bilden: 1.) der Director, zugleich erster Lehrer; 2.) der Adjunct, zugleich zweiter Lehrer; K) der dritte Lehrer; 4.) die Hilfslehrer. § 8. Die Oberaufsicht über die Schule und Wirtschaft steht dem Landesausschusse, die unmittelbare Leitung der Schuldirection zu. Eem k. k. Ackerbauministerium steht die im Normalerlasse vom 14. März 1877, Z. 3159, bunkt 6 a—d ausgesprochene Ingerenz auf die Schule zu. § 9. Die Ernennung des Directors steht dem Landtage zu, die übrigen Mitglieder des Lehrkörpers und die Bediensteten der Schule ernennt der Landesausschuss. Die Bewerber um Lehrstellen müssen die erforderliche Lehrbefähigung nachweisen. Die definitive Ernennung des Directors und der Lehrer kann nur mit Zustimmung des k. k. Ackerbauministeriums erfolgen. Für die definitiv angestellten Lehrkräfte gelten die im Decrete enthaltenen Bestimmungen sowie die Dienstespragmatik für die krainischen Landesbeamten. Ritter von der traurigen Gestalt. Wie uns mitgetheilt wird, haben der Leiter einer hiesigen städtischen Volksschule sowie zwei Lehrer eine Petition für die Liechten-stein’sche Schul Vorlage, ohne hiebei zu erröthen, mit ihrem Namen unterzeichnet. In der That: die Charakterlosigkeit und Verlotterung nimmt dermalen reissend zu! Generalversammlung des krainischen Landes-Lehrervereines. Da unsere Generalversammlung, die am 17. d. Mts. hätte stattfinden sollen, wegen des abscheulichen Wetters verschoben wurde, so findet dieselbe Mittwoch am 28. d. Mts. nachmittags um fünf ein halb Uhr im Clubzimmer der Casinorestauration statt. Wir ersuchen hiemit alle Mitglieder unseres Vereines, zu derselben sich möglichst zahlreich und rechtzeitig ein- zufinden. * * * Aus Kärnten. Gegen den Liechtenstein’schen Schulantrag laufen nun auch seitens jener Gemeinden und Ortsschulräthe Petitionen vom Stapel, die bisher nach dieser Richtung hin noch kein Lebenszeichen von sich gegeben; solche sind: Windisch-St. Michael, Tainach, Glanegg, Hörtendorf, Lieserhofen, Baldramsdorf, Poggensdorf, Friedlach u. s. f. — Seitens der k. k. Landwirtschafts-Gesellschaft wurden mit den drei Erherzog-Johann-Preisen betheilt: I. mit 25 fl. Herr Johann Krebitz, Schulleiter in Mellweg, II. mit 15 fl. Herr Jul. Schüttler, Schulleiter in Friedlach, III. mit 10 fl. Herr Joh. Klein, Schulleiter in Rosegg. —• In Thörl-Magglern gab es eine von grosser Fortschrittsfreund-üchkeit zeugende Schulfeier. Man feierte in ehrender Weise den zehnten Jahrestag des Dortseins des Schulleiters, welchem aus diesem Anlasse der Ortsschulrath eine geschmackvoll ausgearbeitete Adresse überreichte. Aus dem Küstenlande. Nun raffen sich auch die Amtsgenossen des Küstenlandes zur Stellungnahme gegen den Liechtenstein’schen Schulantrag auf. Man beginnt eben überall das Drückende desselben zu fühlen, und welcher Lehrer mit nur etwas Standesgefühl sollte es nicht! Nachdem der Lehrerschaft von Triest in der von uns schon gekennzeichneten Weise eine solche Stellungnahme unbegreiflicherart verwehrt werden konnte, stellte sich der Lehrerverein des Bezirkes Sessana und die Lehrer von Materia gemeinschaftlich mit der dortigen Gemeinde gegen die Lex Liechtenstein. Andere dürften wohl noch folgen. Es bleibt das wenigstens zu erwarten! Unmittelbare Berichte. Umgebung von Radmannsdorf. Empfangen Sie die Nachricht, dass auch die Lehrer des Radmannsdorfer Schulbezirkes eine Petition an den Reichsrath abschickten, in welcher sie um Ablehnung der Liechtensteins’chen Schulvorlage in allen Punkten ansuchen. Indem ich dies mittheile, kann ich nicht umhin, das Benehmen des slov. Schulblattes — im Grunde ist es ein solches nicht und entspricht seinem Namen nicht im entferntesten — als ein solches zu bezeichnen, das uns Lehrer in so ernster Zeit mit Entrüstung erfüllen muss. Der leitende Aufsatz der letzten Nummer dieses zum Organ der Clerisei gewordenen Blattes sucht uns Lehrer auf eine wahrscheinlich fein sein sollende, im Grunde jedoch recht plumpe Art von unseren wahren Freunden und wackeren Vorkämpfern abwendig zu machen. Doch wir durchschauen alle — vom Aeltesten bis zum Jüngsten — die «edle» Absicht. Jeder ist nun zur Genüge überzeugt, dass dieses Blatt nur Ein Ziel verfolgt: die Erwerbung der Gunst des Clerus! Unsere Interessen, unsere Selbständigkeit liegen ihm nicht am Herzen — es verdient daher von uns auch keine Unterstützung mehr.* Ivdla.n.nlfaltlg'es- Aus dem Reichsrathe. In einer der letzteren Sitzungen des Budgetausschusses ergab sich bei dem Titel «Mittelschulen» eine längere Auseinandersetzung. Der Herr Unterrichtsminister beantwortete zunächst mehrere Anfragen einzelner Abgeordneter der Rechten. Dabei äusserte er sich über die vom slovenischen Görzer Abgeordneten getadelte Auflassung des slovenischen Gymnasiums in Krainburg dahin, dass dasselbe seinerzeit zum Zwecke der Ableitung der Frequenz von Laibach errichtet worden sei. Diese Massregel habe sich aber nicht bewährt, denn in Laibach sei die Frequenz trotzdem stetig gestiegen, in Krainburg aber fortwährend gesunken. Es werde sich daher die Errichtung eines zweiten Unter-Gymnasiums in Laibach als nothwendig heraussteilen. Dass durch die Auflassung der Krainburger Anstalt gewisse locale Interessen verletzt wurden, sei, wie in allen Fällen, nicht zu vermeiden gewesen. Die Unterrichtsverwaltung könne auch das Ziel der vollständigen Erlernung der deutschen * Von den Kundgebungen der Entrüstung über das Auftreten des genannten Blattes, die uns in den letzten Wochen zugiengen, sei noch eine Zuschrift aus dem Rudolfsvverter Bezirke berührt. Dieselbe enthält unter anderem folgende Sätze: «Der ,U. T.‘. vertritt mehr die Interessen der Geistlichkeit, als jene der Lehrer. Gebe es Gott, dass die Lehrer endlich zur Einsicht kämen und den Freund nach Thaten, nicht aber nach schmeichelhaften Reden beurtheilen möchten!» Sprache nicht ausser Augen lassen. Dieses Ziel sei schon mit Rücksicht auf den ausschliesslich deutschen Unterricht in der Oberclasse unbedingt erforderlich. Das Katechetengesetz angenommen. Einen Gegenstand der letzten Verhandlungen des Abgeordnetenhauses bildete der Gesetzentwurf, betreffend die Besorgung des Religionsunterrichtes an den öffentlichen Volks- und Mittelschulen und den Kosten-aufwand für dieselbe (Katechetengesetz). Sowohl die Generaldebatte wie die Special-herathung wurden zu Ende geführt, und es war somit das Geselz, dessen Berathung nament-hch durch Erörterung der staatsrechtlichen Competenzfragen fünf Sitzungen in Anspruch nahm, schliesslich erledigt. Ueber den stark bestrittenen Artikel III des Gesetzes, welcher den Vollzug desselben von den zu erlassenden Landesgesetzen abhängig macht, ist man dadurch hinübergekommen, dass man diesen Artikel einfach fallen gelassen hat. Zufolge der beschlossenen Fassung tritt das Gesetz einfach 45 Tage nach seiner Kundmachung hi Kraft. Die Kundmachung ist aber Sache der Regierung. Folglich liegt es bei der Regierung, ob das Gesetz noch heuer oder erst im nächsten Jahre in Geltung treten soll. Die Regierung wieder wird voraussichtlich zuerst die erforderlichen Landesgesetze zu erwirken suchen, worauf dann das allgemeine und die betreffenden Landesgesetze zugleich in Wirksamkeit treten könnten. Da im Hause gegen das Meritorische des Gesetzes fast gar keine Opposition erhoben wurde, so ist wohl anzunehmen, dass die bandesgesetze auch keine erheblichen Schwierigkeiten bieten werden und also die Angelegenheit bald geregelt sein wird. Einstweilen ist jedoch abzuwarten, wie sich das Herrenhaus zur Vorlage stellen wird. Der Gesetzentwurf handelt, wie schon aus Vorstehendem hervorgeht, von der Ertheilung einer Remuneration für die Besorgung des Religionsunterrichtes an den höheren Gassen einer mehr als drei-classigen Volksschule und an einer Bürgerschule. § 5 laufet: «Die für den Religionsunterricht nach §§ 3 und 4 erwachsenden Kosten gehören, wenn nicht eigene Fonds, Stiftungen oder Verpflichtungen einzelner Personen oder Corporationen bestehen, zum Auf wände der betreffenden Schulen. Die Regelung der den Religionslehrern an allgemeinen Volksschulen und an Bürgerschulen zukommenden festen Bezüge und Remunerationen, die nähere Feststellung der Bedingungen ihrer Gewährung, ferner die Normierung der Wegentschädigung bleibt, wie dies inbetreff des Diensteinkommens der übrigen Lehrer der Fall ist, der Landesgesetzgebung Vorbehalten.» Versammlung der Bischöfe. Einige cisleithanische Bischöfe, darunter auch der Grazer und der Laibacher, hielten vom 6. d. M. an in Wien Versammlungen ab, um für üen Liechtenstein’schen Schulantrag, beziehungsweise die Einführung der confessionellen Schule zu arbeiten und die darauf abzielenden gemeinsamen Schritte zu berathen. Es wird mitgetheilt, dass der Wiener Erzbischof nicht für die Herabsetzung des Lehrzieles und die Verminderung der Lehrgegenstände in der Volksschule sei, und mit ihm noch einige Kirchenfürsten. Im Verlaufe der Berathungen wurde eine Petition um Wiedereinführung der confessionellen Schule an Se. Majestät den Kaiser beschlossen. Auch ein gemeinsamer Hirtenbrief soll von Stapel gehen und in den Kirchen zur Verlesung gelangen. Es helfe, was helfen mag! Die Schulzeitschriften des Deutschen Reiches erschienen zum Zeichen tiefer l'rauer nach dem Tode des nahezu 92jährigen, ruhmgekrönten deutschen Kaisers Wilhem I., ües treuen Verbündeten unseres Reiches, wie ja selbstverständlich, mit schwarzem Rande (erste Blattseite). Die Trauerartikel waren theils in gebundener, theils in warmfühlender ungebundener Rede abgefasst. Zulassung von Lehrlingen zu Privatprüfungen. Der k. ungarische Unterrichts-■äinister hat in theilweiser Abänderung eines von dem hauptstädtischen Gemeinde-Ausschüsse gefassten Beschlusses verfügt, dass die Zulassung von Lehrlingen zu Privat-Prüfungen nur von Fall zu Fall, und wenn dies ausreichend begründet erscheint, bewilligt werden könne. __________ IB-ü-claer- Tjurt-d. 22eit-a.ng:ssclxa/Ta.. Wochenbuch und Stundenpläne. In Wochenlectionen detaillierter Lehrstoff für ürei-, auch zwei- und einclassige Volksschulen, mit Zugrundelegung der neuen Normallehrpläne. 13 Stundenpläne für ein-, zwei- und dreiclassige Volksschulen mit Beachtung aller auf dieselben sich beziehenden amtlichen Vorschriften. Herausgegeben von Johann E. Hruby. Oberlehrer. 54 Seiten Octavformat und 15 Seiten Quartformat. Verlag von Fournier und Haberler in Znaim. Preis 75 kr., mit Postversendung 80 kr. — Man schreibt uns über dieses Werkchen aus Znaim: Der gewissenhafte Lehrer vertheilt zu Anfang des Schuljahres den ausgewählten, im ganzen Schuljahre durchzunehmenden Lehrstoff womöglich auf die einzelnen Schulwochen. Bei dieser heiklen Angelegenheit kommt nun dem Lehrer das vorliegende Buch — ein Musterwochenbuch in schöner Ausstattung -— als getreuer Rathgeber sehr zuhilfe. Durch besondere Güte und Zuverlässigkeit zeichnet sich in diesem Buche das Capitel «Unterrichtssprache» aus. Die im Anfänge beigeschlossenen, sehr fein ausgeführten 13 Stundenpläne, in welchen auch der Donnerstag als Ferialtag berücksichtigt ist, werden wohl jedem Lehrer willkommen sein. Gewiss verdient auch dieses Werk des als Verfasser pädagogischer Hilfslehrbücher schon bekannten Verfassers von den Lehrern der nieder-organisierten Volksschulen beachtet zu werden. Deutsche National-Literatur. Historisch-kritische Ausgabe von Josef Kürschner. W. Spemanns Verlag in Berlin und Stuttgart. Preis des Heftes 30 kr. — Unsere Leser mögen erfahren, dass Kürschners epochemachende «Deutsche National-Literatur» nun schon die 414. Lieferung erreicht hat. Mit dem 400. Hefte, alle höchst geschmackvoll ausgestattet, beginnt die Bearbeitung der reinen Spielmannsdichtung (erster Theil, Lieferungen 400, 401 und 402). Prof. Dr. Piper, welcher Herausgeber dieser Partie ist, war bestrebt, an der Hand der neuen*.chlossenen Quellen besonders auf sprachlichem ; Wege zu grösserer Klarheit hindurchzudringen. Die Lieferungen 403 bis 408 vereinigen sich zum ersten Bande von «Immermanns Werken», enthaltend: «Merlin. Tristan und Isolde. Goethe und die falschen Wanderjahre. Düsseldorfer Anfänge. Das Trauerspiel in Tirol.» Herausgeber ist Prof. Dr. Koch. In der Einleitung heisst es unter anderem: «Immermann ist einer der Bahnbrecher jener Richtung geworden, welche die grossen Stoffe der mittelalterlichen Poesie für die neuere Dichtung fruchtbar zu machen strebte, eine Richtung, welche ihren grössten siegreichen Vertreter in Richard Wagner verehrt.» Diesem folgt der 22. Band der Werke Goethe’s. (Campagne in Frankreich. Belagerung von Mainz.) Herausgeber: Dr. H. Düntzer. Daran schliessen sich die Lieferungen 412, 413 und 414 als die drei ersten Hefte des sechsten Bandes der Werke Leasings (herausgegeben von Dr. H. Boxberger), enthaltend: «Recensionen aus der Berlinischen privilegierten Zeitung» und «Selbständige Schriften.» — Wir ersuchen, das Fortschreiten dieses grossen deutschen Unternehmens und die Nationalschätze, die dem Volke durch dasselbe näher gebracht werden, vollauf würdigen zu wollen. —a. Vereinfachtes Volapük. Praktischer Leitfaden für den Selbstunterricht. Von Aug. Schneid. Brünn, 1887. Verlag von C. Winkler. Preis 30 kr. — Wer Schleyers «Weltsprache» in einigen Stunden erlernen will, dem bietet dazu vorliegendes Schriftchen Gelegenheit. Im gleichen Verlage (C. Winkler in Brünn) sind noch zu haben: Beiträge zum Unterrichte in der Geographie. Mit besonderer Rücksichtnahme auf Kartenlesen, Terraindarstellung u. s. w. (mit 48 Abbildungen) von Prof. Gust. Mikusch. Inhalt: Aufgabe des geographischen Unterrichtes. Veranschaulichungsmittel. Das Kartenlesen. Terraindarstellung auf Plänen und Karten. Kartenprojection. Das Kartenzeichnen beim Schulunterrichte. Geometrische Formenlehre für Mädchenbürgerschulen und vier- bis siebend. Volksschulen sowie für Lehrer ein- bis vierclassiger Volksschulen. Von Alois Naske. Mit vielen Figuren. 3 Theile. Preise: 1. Theil 16 kr., 2. Theil 26 kr., 3. Theil 30 kr. P. K. Roseggers ausgewählte Werke. Prachtausgabe. Mit 600 Abbildungen von A. Greil und A. Schmidhammer. In 75 Lieferungen ä 30 kr. (A. Hartlebens Verlag in Wien.) — Von dieser von uns schon hervorgehobenen Ausgabe der Schriften Roseggers, welche durch ihren Inhalt, schöne Ausstattung und wohlfeilen Preis die weiteste Verbreitung verdient, liegen bereits fünf Lieferungen vor. Roseggers innige Vertrautheit mit dem Volksleben, die getreue Schilderung der Volkscharaktere führen ihm einen immer grösseren Kreis von Verehrern zu. In einfacher, natürlicher Weise ist in seinen Werken die Poesie des Alpen-, Wald- und Dorflebens in einer Sprache wiedergegeben, die erfrischend und belebend anmuthet. Die Abbildungen der neuen Ausgabe sind mit künstlerischer Feinfühligkeit ausgeführt, aber dem anspruchslosen Texte genau angepasst, und es verdient die Sammlung in jeder Hinsicht für den Familienkreis empfohlen zu werden. Wenn jemand Lectüre zur Unterhaltung kaufen will, nebstbei zu wohlfeilem Preise, möge w nach dieser Ausgabe von P. K. Roseggers Schriften greifen, die gleichzeitig Herz und (iemüth erfrischen und veredeln! Nord gegen Süd. Von Julius Verne. Autorisierte Ausgabe. Zwei Bände (52 und 53). 32 Bogen. Octav-Format. Geheftet 3 fl. Hartlebens Verlag in Wien. — Aus einer Zeit, welche den Meisten noch in frischer Erinnerung ist, aus der Periode jenes überaus blutigen Bürgerkrieges, der gelegentlich sogar den Bestand der Vereinigten Staaten von Nordamerika in Frage stellte, entrollt der um packende Stoffe nie verlegene berühmte Verfasser hier auf historischem Hintergründe eine, das rein menschliche Interesse schnell gefangennehmende Familiengeschichte. Immerhin gibt diese der ganzen Arbeit nur die ■verschönende Farbe, während — wie in allen anderen Schriften Verne’s — die unterhaltende Belehrung die grösste Rolle spielt. Neben der gedrängten Skizzierung der wichtigsten Vorgänge auf dem weiten Kriegstheater lernen wir den südöstlichen Vorsprung Nordamerika’s, den Staat Florida, kennen — in seiner Naturpracht der riesigen Cypressen-waldungen, der grossen Pulsader des Gebietes, des Saint-John-Flusses, wie unter unwirtlichen Sumpfgegenden des südlichen Theiles, der Urheimat gefährlicher Reptilien. Mit satter Farbe gezeichnet, heben sich davon die handelnden Personen ab und entwickeln sich vor unseren Augen die Wirrnisse, welche jene bewegte Zeit mit sich brachte, die Pöbelherrschaft mit ihren niedrigen Begierden, welche sich in den dortigen Städten so lange behauptete, bis die Donnerschläge der Bundesmacht dem Greuel ein Ende machten und damit auch die Bedrängnisse einer ehrenwerten Pflanzerfamilie lösten — kurz, das Ganze gibt sich als eine meisterhafte Verbindung von «Wahrheit und Dich-tung», welche gar vielseitig belehrt, wo sie nur zu unterhalten scheint. Fürs Haus. Nr. 71 der stempelfreien Ausgabe für Oesterreich-Ungarn der praktischen Zeitschrift für alle Hausfrauen «Fürs Haus» (vierteljährlich nur 90 kr.) enthält: Wochenspruch. Gedicht (Und bleibe fromm und gut). Drei schlimme Feinde. Volapük. Unser Heimchenbund. Die Talentierten. Reinigung der Mietwohnung und angrenzenden Räume. Der Schmied von Gretna Green. Gedicht (Hochzeitsmorgen —- Nach einem Jahr — Nach fünfundzwanzig Jahren). An meine Kinder. Unser Kochkränzchen. Haftung der Herrschaft aus Geschäften ihrer Dienstboten. Das Bett. Aus Süd-Ungarn. Aufwärmen. Hatte sie recht? (Erzählung.) Verkauf von Datumeiern. Erst muss die Krankheitsursache ermittelt werden. Nasenpolyp. Nahrung einer stillenden Mutter. Essig. Tanzstunden. Gemalte Eier. Eier im Sack. Eier im Nest. Eier als Köpfe. Eier als Attrapen. Ostereier mit Namen und Verzierungen. Gehäkeltes Osterei als Strickknäuelbehälter. Ostergaben. Eier als Blumen. Geschenke zur Einsegnung. Glückwunschkarten zur Conflr-mation. Deutsches Mägdeheim und Dienstbotenschule zu Prag. Osterarbeiten. Drei Fragen hinter der Thür beantworten. Eigenschafterrathen. Als andere Person empfangen zu werden, ’s Flämmchen glimmt noch. Kleine Ostereier. Osterei als Arbeitskästchen. Osterschale. Tapeten abwaschbar zu machen. Arsenik in Papiertapeten. Rauch und Russ zu vermeiden. Schlechten Geruch aus Nachttischen zu entfernen. Kämme zu reinigen. Taschenuhren zu reinigen. Gefrorene Fenster sofort aufzuthauen. Auffrischen von Rahmen und Holzschnitzereien. Makart-Sträusse zu waschen. Parmesankäse frisch zu erhalten. Fische rasch abzuschuppen. Apfelsinen-Essig. Verhütung des Milchanbrennens. Hafergrütz-$uppe. Salat aus Mohrrüben. Feine Würstchen. Jauer’sche Bratwurst. Gute Linzer-Torte. Eingemachte Kalbsleber. Ochsenschwanz-Suppe. Küchenzettel ohne Fleischgerichte. Küchenzettel. Räthsel. Dreisilbiges Räthsel. Auflösung der dreisilbigen Charade in Nr. 69 und des Räthsels in Nr. 70. Fernsprecher. Echo. Briefkasten der Schriftleitung. Anzeigen. Von Jos. Stritars Schriften (Bambergs Verlag in Laibach) sind bis nun 37 Lieferungen erschienen. Sie enthalten dramatische Stücke. Druck und Papier sind nach wie vor tadellos. Alte und Neue Welt. 22. Jahrgang. Illustriertes katholisches Familienblatt. Verlag von Benzinger & Co. in Einsiedeln. Jährlich 12 Hefte ä 50 Pf. — Das neueste (sechste) Heft dieses bilderreichen Familienblattes weist folgenden Inhalt auf: Aschermittwoch. R's der Tod euch scheidet. (Novelle.) Romanschreiben und Romanlesen. Eine Mild-•hätigkeitsanstalt neuester Zeit. Rudolf von Ems, ein Dichter des 13. Jahrhunderts. Das Rlüek mit und ohne Gold. Skizzen aus dem serbischen Befreiungskriege. Die Univer-sitäts-Botenanstalten im Mittelalter. Allerlei und Buntes. Unsere Bilder. Monatschau. lErled.Ig'te ZL-jel^rstellen. Krain. (Sieh die amtlichen Ausschreibungen!) Kärnten. (Sieh letzte Nummer; ausserdem:) Zweiclassige Schule in Deutsch-Griffen, Lehrerstelle, Gehalt 400 fl.; beim k. k. Bezirksschulrathe in St. Veit bis 10. April. Steiermark. Dreicl. Schule in Gusswerk, Lehrerstelle, Gehalt 800 fl.; beim Ortsschulrathe in Aschbach bis 15. April. — Fünfcl. Schule in Langenwang, Lehrerstelle, Gehalt 500 fl.; bis Ende März. ZBrleflsiastexx. Dem Herrn Fortschritts-Slovenen in Unterkrain: Gelangt nächstens zum Abdrucke. Ihre dem Aufsatze angefügten Ansichten sind gewiss nur zu billigen. Einladung zur Hauptversammlung des Krain. Landes-Lehrervereines, welche am 28. März d. J. von halb 6 Uhr abends an im Casino-Clubzimmer in Laibach mit folgender Tagesordnung stattfinden wird: , 1.) Ansprache des Obmannes und Thätigkeitsbericht. 3.) Anträge.* — 4.) Neuwahl des Ausschusses. 2.) Bericht des Vereinscassiers. — Die Vereinsleitung. Solche wollen schriftlich bis 26. d. M. dem Vereinsobmanne Prof. Linhart milgetheilt werden. Oeffentlicher Dank. Den p. t. Veranstaltern und Besuchern des Dr. Holub’schen Vortrages sagt das gefertigte Comite für die grossrnüthige Zuwendung des Reinertrages desselben im Betrage von 247 fl. 16 kr., womit krainische Volksschulen, insbesondere deutsche, mit Lehr- und Lernmitteln ausgestattet werden sollen, den verbindlichsten Dank. Laibach, am 23. März 1888. Für das krain' Schulpfennig-ComiU: Prof. Wilh. Linhart. Amtliche Lehrstellen-Ausschreibungen. Im Schulbezirke Radmannsdorf gelangen folgende Lehrstellen zur definitiven, eventuell provisorischen Besetzung: 1. ) Die Lehrer- und Schulleiterstelle an der einclassigen Volksschule in Vigaun mit dem Jahresgehalte von 450 fl., der Leitungszulage von 30 fl. und freier Naturalwohnung; 2. ) die Lehrer- und Schulleiterstelle an der einclassigen Volksschule in Möschnach mit dem Jahresgehalte von 450 fl., der Leitungszulage von 30 fl. und freier Naturalwohnung; 3. ) die Lehrer- und Schulleiterstelle an der einclassigen Volksschule in Dobrava bei Kropp mit dem Jahresgehalte von 400 fl., der Leitungszulage von 30 fl. und freier Naturalwohnung; 4. ) die dritte Lehrer-, eventuell Lehrerinstelle r,n der dreiclassigen Volksschule in Assling mit dem Jahresgehalte von 400 fl. Die Gesuche, in denen die Bewerber anzugeben haben, ob sie vielleicht auf die Verleihung auch eines anderen, infolge der Besetzung obiger Lehrstellen im Schulbezirke Radmannsdorf etwa frei werdenden Lehrpostens reflectieren, sind hier im vorgeschriebenen Wege bis 5. April 1888 beim Unterzeichneten k. k. Bezirksschulrathe zu überreichen. K. k. Bezirksschulrat!! Radmannsdorf am 10. März 1888. Die Lehrer- und Schulleiterstelle in Präwald, mit welcher der Gehalt jährlicher 400 Gulden, die Leitungszulage von 30 Gulden und der Genuss einer Naturalwohnung verbunden sind, ist definitiv zu besetzen. Die gehörig belegten Bewerbungsgesuche um diese Stelle sind im vorgeschriebenen Wege bis 30. März 1888 hieramts einzubringen. Vom k. k. Bezirksschulrathe Adelsberg am 14. März 1888. An der zweiclassigen Volksschule in Nesselthal wird die zweite Lehrstelle mit dem Gehalte jährlicher 400 fl. zur definitiven oder provisorischen Besetzung ausgeschrieben. Gehörig belegte Gesuche sind im vorgeschriebenen Dienstwege bis zum 8. April 1. J. hieramts zu überreichen. K. k. Bezirksschulrat!! Gottschee am 8. März 1888. Verlegt und herausgegeben vom «Krain. Landes-Lehrerverein». — Druck von Kleinmayr &Bamberg, Laibach.