AmtsbM M ImbacherIeitnng. Ms«, «H ' MotttnO den 4 Jänner IG58» Z> 78,. .'1 (2) Rr. 73<>il. Kund m a eh u n g. .Zu Folge Erlasses des hohen k.'k. Handels-mtnlsteriums uoml>. Dezbr. l. I,, Nr. .!!)7 Grammen wiegt; für Briefe im Gewichte von mehr als lO bis 20 Grammen wird das doppelte, für Briefe von mehr als ^0 bis 30 Grammen das drei-fache der oben erwähnten Portosätze u. s. w, eingehoben; daher sich folgender Briefporto-Tarif ergibt: 'Täte' Tale ' ' Tare Tare für frcmlirtr si'ir «nfranfirt^ snr frc,»lirtt fü', unfransirte Gewicht Aricsc An.f« , Gewicht Vricfe Äriefl ^ __________________fl. ! kr^ ss kr, I _______________"ss kr" ss. ! kr. bisi.,cl. ,«»Grammes .. ,. über 30 bis 40 Grammes ^. , ^ ,« ^^^.^oth______I^ ^ " ^!^ --- 2V.« Loth ^ ! ^. _ !^ Über lO bis 20 Grammes «^ über 40 bis 5,<» Grammes .„ . «„ ^ ,'/'.<. Loth ^ _^^ '^ ^2"/'. Lot» ','" l 'w liber ^« bis 30 Grammes .«i/''^, _ ^ ' über'5« bis ««Grammes . «. " ',"! .^ _._______" ^,'?^ su^' lkde »8 Grammes um l4 kr., beziehungsweise 18 kr. M ^^, S^^,^„ ______^ -»------------->»_______^^_________und die Schweiz , ______ ________ Kreuzer bls^4.) Grammes bis «5 Grammes bis 4l> Grammes --—~" ^ >.« öoH - '«/, ^ Loth - 2 V., Loth 'l über 45 bis W Grammes über l5> bis :N» Grammes über 40 bis 80 Grammes ^...... _________ ^ « "/., ^!oth ______7^ 4"/.° ^oth '' über »0 bis !35, Grammes über 30 bis 45 Grammeszübcr 80 bis l2o Grammes .. . ^^,''/.°.?th ,,-2-7'« Loch ......^,^,.^'^e )!och ^ über 135, bls !^) Grammes über 45» bis UO Grammesiüber «20 bis lttOGrammes ',.,', - lOV., Loth ____^ ^n 3'/.« ?oth ' ^____^ «'/., ^oth^ '" über lkO bis 225 Grammes über «0 bis 75 Grammes über I«0 bis 200 GrammeS ^...... - l"''/.e^N) .....- 4^, Loth - N«/^ ^och '" über 22'» bis 270 Grammes über 75 bis W Grammes über 200 bis 2-lO Grammes ,^ -^ , _" ^^.« solh ^ " 5^« ^____1__^^^e Loth '" ,. ._.^'.^ sür je 45, »5 und beziehungslvcise 40 Grammes um ':t kr. mehr. Zeitschnften und alle in diesem Paragraphc angeführten Drucksachen müssen bei der Auf- gabe bis zum Bestimmungsorte frankirt werden, unter Streifband verwahrt sein, und dürfen ausier der Adresse des Empfängers keine Schrift, Chiffre oder irgend ein mit der Hand gemachtes Zeichen enthalten, widrigenfalls sie als Briefe zu betrachten und zu taxiren sind. §'. ,. Polio von Porto von <^ ^, «, ,o zu in 7l,2zu?li? ^ fremden Staaten ^ranllrlma. wramm ! ^r„mm 1 Belgien beliebig 7 tt H Grosibritannlen l .....,»,, ^^^^ss »l Malta ^^ „ l" 7 ! ,4' fral»z. <^uvnl>n ^li^in'lttll " Just! Ü6.., " ' '"' '^ ('llinuleriin^ol' l.,,. »England ?) « «il» !' Gegend^/ , , , I^lN l»l! t Können Uv>« oder bis zum l w «l. l.ul'i« Ausschif- 7 ! 20 8t. (^lu'i«l<»s fungs'Hafen ^ ^l, Xlll« frankirt ^«l. Villl^lU, werden '!'<)» l lllil brit. Honduras über England ll ^ Namen Vc^iuguii^en L,t.rl, fremde" « ^<».. ^s^. Porto V0!1 >porlo von Q slc,ndc>! c^lnatcn ^ranklllll'g Gramm Gvamm Neu 'Braunschweig _. Neu «Schott- «.<,' -^ .^^ ^ land beliebig 7 F<> Prinz Eduards- Insel Neu-Fundland u'bcv England ^i'Franki- m' <-ll!"^ runaszwang , Knuste um> ^/ .^„„« ^ lüber Paüanm s^n Packet- ! ^ booten be- ruhrtwerden )l!n"^ r k u n g : 's. Briefe' nach jenen Ttaaten, bei welchen unter ,der Rubrik ^Bedingungen der Frankirung" der Beisatz, »beliebig" ausgenommen erscheint, rönnen nach del Wahl der Absender entweder - ganz unfranl'irt, oder bis zum Bestimmungsorte frankn'l abgesendet werden. 2. Unter der.Nubrik „Porto" ist das österreichische von dem fremden Porto abgesondert angesetzt, weil ersteres von IN zu ll» Gram-meS, letzteres von 7'/, zu 7^ Grammes " versehen sein. Ncbstbei müssen diese Briefe, wenn ihre Beförderung ir.itlelsi britischen Handelsschiffe!» stattfinden soll, die Bezeichnung »!'iül,llll(.'!!l,> ,^,>'' l'iniuliil," zu versehen. Briefe nach Mexico und Cuba, welche durch die vereinigten Staaten von Nord - Amerika befördert werden sollen, muffen auf der Adresse der Bezeichnung »vui" tragen. 4) Die in obiger Tabelle enthaltenen Taxen sind auch für jene Briefe einzuheben, welche aus den genannten fremden Staaten unfran-kirt, obc-r nur bis zu einem bestimmten Punkte frankirt nach Oesterreich gelangen; nur für unfrantirte Briefe aus Großbritannien ist das fremde Porto mit lA kr. (5. M. cinzuheben 5. Für rckommandirte Briefe, wclche nur nach den in obiger Tabelle unter l, 2, 3, 4, ll und l2 aufgeführten Staaten angenommen werden dürfen, und die bei der Aufgabe zu frankiren sind, ist die Rekommandations. Ge^ bühr von 6 kr., daS österreichische Porto wie für gewöhnliche Briefe, und das fremde Porto mit dem Doppelten des für gewöhnliche Briefe entfallenden Betrages cinzuheben. tt. Unvollständig frankirtc Briefe werden als gar nicht frankirt betrachtet. H. >-!. Krcuzbandsendungen nach den im H 7 erwähnten fremden Staaten müssen bis zum Bestimmungsorte oder bis zu einem gewissen Gränz-^ punkte, wie die nachfolgende Tabelle zeigt, fran-z kirt werden und im Uebrigcn so beschaffen sein, wie die nach Frankrcick selbst gerichteten Kreuz-bandsendunger. (Schlußabsatz dcS §. 5). Dic Gewichtsprogrcssion, welche bci der Bemessung der Taxe zu Grunde gelegt wird, ist für die verschiedenen Gattungen von Kreuzbandsendungen dieselbe wie die ,lm K. 5 angegebene. Die nachfolgende Tabelle weiset die für Kreuzbandsendungen cinzuhebcnden Taxen, u. zw. das österreichische von dem frynden Po,rto ge trennt nach: . ! 7l ll^m^.^ ^> ., - Porto für jedes N a in e n Gränze ________!^______ der fremden Staaten der Frankirung Oliw^ich Fremde ' 'l:/^ _____________________ Kreuzer Kreuzer Großbritannien und Malta Bestimmungsort l ,, 3 Belgien, Spanen, Portugal u. Gibraltarlfranzö'sische Ausgangs - Gränze l 2 ^rei^"ÄaaA^^ ' dis"z^7m"bestimmttn ^ "7^" ^ " l« 7 ^"«^ , , . ,^< .^. . Seehasen ."______ Untersee'sche Staaten ohne Unterschied ^ der Gegenstände: ») mit Schiffen von Frankreich, dto dto 1 !^ <>^ über 'England, dto dto l 4 Westküste von Neu-Granada, Peru, ^" ^ ^" Bolivien und Chili über Panama dto dto I 6 Dieselben Taxen sind auch für Kreuzdandsendungen aus diesen Ländern einzuheben; für Kreuzbandscndungen aus Großbritannien jedoch ist nur eine Taxe von 2 kr. für das einfache Packet einzuheben, weil dieselben bis zur französischen ?lusgangs - Gränze frankirt werden, während' die Kreuzbandsendungen aus den übrigen fremden wandern theils bis zur französischen Eingangs-Gränzr, theils bis zu einem bestimmten Seehafen frankirt werden. -^.^^ ^. tt. Rekommandirte Briefe nach und über Frankreich müssen in einem besonderen Umschlage verwahrt, und wenigstens mit zwei hallbaren Siegeln verschlossen sein. Die beiden Siegeln Abdrücke sind von dem ' Aufgeber mil einem und demselben Petschafte in der Weise anzubringen, oasi sie alle Flügel des Umschlages vereiniget. §. 1U. Briefe nach und über Frankreich dürfen weder Gold- und Silbermünzen, noch Juwelen, Kostbarkeiten oder andere Gegenstände, welche der Zollgebühr unterliegen, enthalten. K. k. Post-Direktion Trieft am 2l. Dezember »857. Z 776 a (3) Nr. 24733. Avviso
  • ev avventura (.011-gitmli cou iaT luio dcigli iinpiegali pie-torili di quel distrellu. Dall' i. r. Luogotenenza Zara j Diceinbrc 1867. ' Kk 0 « k « r s. Nei den, Postamt' m Trieft ist oi>> l.hte .No»-tl'ol!o:ssin diese in die X,, Diätenklasss .crcihte DienstcüstlUe haben die gehörig instruir-tcn Äes^che unt,r Nachwnsung der Studien, sprach» l,„d Manipulationskenntnisse, der bivher ^n Elfolye liestaüdenen Offizialt'prüsung lang' stens t.'is l:V Iäüinr l^.^8 iiu uo>qeschriel),nen Dienstwege bei der Postdireklion in Hermann-1 stadt einz«' höheren systemisirten Gehalts stuf.n, gegen KaulwnSerlag von Ych>vei!'unc> der Stll-! die«, 3prach' und Postlnaniplilalioils'Kcnlttlnsse, insbesondere dcr mit s,,l '> raz eiü^brin^cn, uüd auch an,;uslil)tin, ob und in wclchew Wradi sie mit einem Postbeamten oder Diener dcs Bezirkes verwandt oder verc schwagctt sind. K. k. Posidirekcion Triest am 3« Dez. 1857. A V n k u r s. Im Bcznke der k. k. Postdireklion in Ka-schau ist sine Postamts.Akzessistenstclle letzterKlasse, mit dem Gehalte jahrl. 3 st,, gegen Kaulions« lcistung von 4W si., zu leschen, Btlvelbcr haben ihle gehörig dokumentirtcn Gesuche unter Nachwcisung der Studien, Sprach-kenntlnsse und der d'sher geleisteten Dienste, im vorgeschriebenen Wege bis l5. Jänner »85,8 bei der gedachten Postdircktion einzubringen und anzugsben, ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten ober Diener des Kaschauer Polte bezivkes vel wandt oder ucrschwagett sind, K. k. Postdirektion Tricst am 30. Dez. »857. >i.'22^28. (3) ' " 'Nr. 839«. Edikt. Von dem k. k. städt. deleg. Bezirksgerichte zu Neustadtl wird im Nachhange zu dcm dicßgcrichtlichen C'dittc vom <1, Oktober I. I., Z. <,»56 , lund gemacht: Nachdem bei der am 5, Dezember d. I. ab-.ehaltencn erekutivcn Feildielung der dcm Matthäus Miklauschitsch von Scrjovin gehörigen Realität keii, Haufllistigcr e>schienen ist, so hat cö bei der auf dcn !>, Jänner 1858 ausgeschriebenen crekuliurn zweiten Fcilbietllngstagsatzung sein Verbleiben, welche in der GcrichtSkanzlei abgehalten werden wird. Neustadt! am !2. Dezember 1857.