Allgemeines Jubiläum. ^k^achdem Sc. päpstliche Heiligkeit Pius VIII. nach dem Höchstweisen und anbethungswürdigen Rathschlusse Gottes am 5l. März d. I. auf den Stuhl des heil. Apostels Petrus erhoben worden sind, haben Höchst- dieselben in frommer Erwägung der wunderbaren über anhaltendes Gebeth der damaligen Christen erfolgten Be¬ freiung dieses Apostelfürsten aus den Banden des Kerkers sich bewogen gefunden, die Gläubigen der gesummten katholischen Kirche nicht nur zum eifrigen, und inbrünstigen Gebethe um des Allmächtigen Gnade und Beistand zu einer glücklichen Regierung dieser Ihrer Oberleitung anvertrauten Kirche Jesu Christi, und zu einer den heiligsten Absichten Gottes entsprechenden Verwaltung des obersten Hirtenamtes aufzufordern, sondern auch nach dem Beispiele Ihrer Vorgänger auf dem päpstlichen Stuhle, allen Christgläubigen beiderlei Geschlechtes einen vollkommenen Ablaß nach Art eines allgemeinen Jubiläums unter gewissen Bedingungen mit väterlicher Milde zu verleihen. Diese Bedingungen, welche ich in Folge der von Sr. päpstlichen Heiligkeit allen Ordinarien ertheiltcn Vollmacht für die Gläubigen der Laibacher Diözese zur Gewinnung jenes Jubel-Ablasses bestimme, sind folgende: 1) Dieses Jubiläum wird in der Laibacher Diözese sowohl in der Provinzialhauptstadt Laibach, als auch auf dem Lande am 8. November d. I., das ist, mit dem 22- Sonntage nach Pfingsten beginnen, und durch zwei Wochen, bis einschließig den 22. November d. I., das ist, bis zum 24. Sonntage nach Pfing¬ sten sortdauern, und soll am Festtage aller Heiligen von den Kanzeln aller Pfarr- und sonstigen Kuratkirchen dem Volke angekündigct werden. 2) Diejenigen, welche sich des Jubel-Ablasses theilhaftig zu machen verlangen, sollen während dieser fünfzehntägi¬ gen Jubiläumszcit zwei, oder wenigstens eine der dießfalls bestimmten Kirchen zweimal besuchen, daselbst mit wahrer Andacht und Inbrunst bethen, daß Gott der Allmächtige ihnen, und allen Menschen ihre Sünden verzeihen, seine heilige Kirche beschützen, immer mehr ausbreiten, und verherrlichen, die Ketzereien und Jrrthisi mcr ausrotten, unserm heiligen Vater Pius VIII. in der Verwaltung des obersten Kirchenamtes mit seiner Gnade beistehen, und alle christlichen Fürsten und Mächte in Frieden und Eintracht erhalten wolle. 3) Zu diesem zweimaligen Besuche werden in Laibach die Kathedralkirche St- Niklas, die Stadtpfarrkirchc St. Jacob, dann die Vorstadtpfarrkirchen St. Peter, und Maria Verkündigung bestimmt, auf dem Lande aber wird die Bestimmung der zwei Kirchen, welche die Gläubigen zur Gewinnung des Jubel-Ablasses zu besuchen haben, den Herren Ortsscclsorgern dergestalt überlassen, daß nebst der Kuratkirche noch eine der nächst gelegenen Filialkirchen dazu bestimmt, und dem Volke vorläufig bekannt gemacht werden soll. 4) Zur Gewinnung des Jubel-Ablasses wird ferner erfordert, daß die Gläubigen mit dem vorerwähnten Gebethe auch Allmosen nach Maßgabe ihrer Vcrmögensumstände verbinden, in einer der zwei Jubiläums-Wochen an den drei Tagen, Mittwoch, Freitag und Samstag fasten, und am Sonntage darauf, oder auch an einem an¬ dern Tage dieser Woche mit wahrer Reue ihre Sünden beichten, und das allerheiligste Alrarssakrament mit An¬ dacht empfangen. 5) Damit aber auch jene Christen, welche durch Krankheit, körperliche Gebrechlichkeit, oder andere unüberwindliche Hindernisse außer Stand gesetzt sind, die angeführten Bedingungen zu erfüllen, des Jubel-Ablasses theilhaft werden können, ist allen Beichtvätern die Gewalt ertheilt, denjenigen, welche bei der heiligen Beicht eine dießsällige Dispens ansuchen, diese nach Befund der Umstände zu ertheilen, denselben eine andere Kirche zum Besuche anzuweisen, nöthigensalls ihnen auch die Kirchenbesuchc ganz zu erlassen, und an deren Statt andere gute Werke aufzuerlegen- 6) Allen approbirten Beichtvätern dieser Diözese ist für die Zeit dieses fünfzehntägigen Jubiläums in Ab¬ sicht auf die Lossprechung von Sünden und Censuren, auch selbst für die sonst vorbehaltencn Fälle jene beson¬ dere Gewalt und Vollmacht ertheilt, deren sie sich im Jubiläumsjahre 1826 erfreueten, und sie werden zugleich ermächtiget, einfache Gelübde der Gläubigen in andere gute Werke und heilsame Bußübungcn umzuändern. Ich versehe mich zu den meiner oberhirtlichen Sorge anvertrauten Gläubigen dieser Diözese, daß dieselben für das Wohl Seiner päpstlichen Heiligkeit Pius KM. und der ganzen katholischen Kirche unter der Regie¬ rung dieses neuen obersten Hirten, welcher zum allgemeinen Troste , und zur freudigen Hoffnung der Christenheit auf den apostolischen Stuhl erhoben worden ist, zu dem Throne der göttlichen Barmherzigkeit und unendlichen Majestät mit kindlicher Demuth, und inbrünstiger Andacht bethen und flehen, sich selbst aber durch aufrichtige Buße, und den würdigen Genuß des allerheiligsten Altarssakramentes, so wie auch durch die genaue Erfüllung der übrigen vorge- schricbenen Bedingungen dieses neu eröffneten Jubiläums, und des damit verbundenen besondcrn geistlichen Gnaden¬ schatzes theilhaftig zu machen sich eifrigst bestreben werden- Aus der fürstbischöfiichcn Residenz zu Laibach den i5. Oktober 1829. Anton Aloys/ Bischof.