^»Z 5. »84». Der Pensionist. ^«^u warst bei der Caserne Heut Morgens auf drr Wacht, Da gab ich von der Ferne Auf jenen Posten Acht. Dir uah'te ganz gemessen Ein fremder, altcr Herr, Da griffst du. wie vergessen, Vegeistert au's Gewehr. Was konnte dich berücken. Daß du ihm präsentirt. Da ihn nicht Waffen schmücken, Noch Kriege«. Kleidung ziert?' -»» »„Herr Hauptmann! woll't vergeben. Ich kannte jenen Herlu; In meinem Iugendleben War ich ihm oft nicht fern. Ich sah im Kugelregen Ihn einst vor Leipzig stehen» Und kühn dem Feind entgegen Vor unser'n Zügen gsl/n. Erfaßt von edlem Grimme, Den Degen in der Hand, Nief er mit Donnerstimme: Für Fürst und Vaterland'. Dieß stand so klar und helle. Als wär' eö heut gescheh'n, Mir plötzlich vor der Seele, Da ich ihn fern ersch'n. Und als ihn unterdessen D« Neg vorbeigcführt. Da hab ich mich vergessen. Und hab' ihm präsentirt." — N. Zuöner. Vaterländisches. .Möttling. ^" Möttling, nach der Landessprache Kletlilca, ist eine landes fürstliche Stadt in Krain, die auf den Landtagen Sitz und Stimme hat. Sie liegt im Neustadtler Kreise am Fuße des sogenannten Us-kokenberges, nahe an der Kulp (ko^.-,), auf der Postsiraße, die man von Laibach durch die Kreisstadt Neustadt! nach Carlstadt in Croaticn befährt, von Laibach sieben und von Carlstadt dritthalb Posten entfernet. Ihre geographische Erdlänge ist im 33 Grade 13' 30", und die Breite: 45Grade, 37" 40". In der Vorzeit war sie eine nicht geringfügige Stadt in der windischen Mark. Von ihr trägt das umher liegende Gebieth, das einstens der Grafen zu Gorz Eigenthum war, den Namen: die Möttling; denn Graf Albert zu Görz gab im Jahre 1366 denen in der Möttling gesetzmäßige Freiheiten, die pünctlich in der Landeshandseste von Krain aufgemerkt sind, und nachmals im Jahre 1444 von Kaiser Friedrich dem IV. bestätiget wurden. Die Herzoge von Oesterreich, Leopold und Albert, nahmen die Huldigung von denen in der. Möttling im Jahre 4374 zu Laibach an. In der Folge war dieses Gebieth durch hier eigens aufgestellte Hauptlcute regiert, unter denen ums Jahr 1400 Seyfricd von Gallenberg vorkömmt, der späterhin Landeshauptmann in Krain geworden. Johann von Hohenwart war 1424, und Andreas von Hohenwart 1462 Hauptmann in der Möttling; dieser stiftete in der Stadt, nachdem er in der Folge ^ die Hauptmannschaft zu Cilli angetreten hatte, das H Bürgcrspital im Jahre 1492. (S. Stiftbrief bei Valvasor, 9. Buch S. 385 in Ehre d. H. Krain.) Dann versahen nach ihm Wilhelm von Auersperg, Siegmund Piersch, Simon von Eck Freiherr zum Hungersbach, Lucas Zackel Freiherr zu Fricdau, - 22 - und im Jahre 1543 Anton Freiherr von Thurn zum Kreutz, die Hauptmannschaft von Möttling, welche später in der Kunde der Zeiten verschwindet. Mm wurde irre gehen, wenn man wähnte, die windifche Mark wäre bloß m der Herrschaft Möttling bestanden. Diese Mark war vor Alters, wie man es deutlicher aus handschristlichen Chroniken, z. B. je» ner der Grafen von Cilli und der von Aquilea, oderauch aus Stift«, Kauf- und Lehenbricfenentnimmt, als aus Geschichtsbüchern, viel weiter ausge, breitet; sie verfiel seit ihrer Entstehung (S. ^nnal. I'l-anc. auf das Jahr 1827) in verschiedenen Zeiträumen nach und nach in eigene Dynastien: so gebothen die Herzoge in Kärnten, die Patriarchen zu Aquilea, die Hercen von Petow (Dettau) die Grafen zu Ortenburg, Cilli und Görz, in der win< dischen Mark; sie machte nicht nur einen großen Theil der heurigen Unter - Steyermark, den größten Theil von Unter-Krain, sondern auch einen betracht« lichcn Theil des dermaligen Croatiens aus, der nach der langen Strecke bis Szvonigrad in Zeromagnien hinreichte; und daher hatten von langer Zeit her die Stände Krains, mit Beihilfe derer des Her-zogtyums Kärnten, die Verpflegung der Wachtplätze in der wmdischcn Mn-k an den Gränzen Croatiens bis in das Jahr 17,46 zu besorgen. Die Herren der windischen Vl-lrk genoffen lan-desfürstliche Hoheits - Nechte; sie nahmen Huldigungen ein, und verliehen adelichen Familien Erbämter. Das Haus Oesterreich hat beinahe von An» beginn seiner Macht und Größe, und ununterbrochen auch in seinen glänzendsten Epochen, den Titel der Herren der windischen Mirk gebraucht und in sein Sigill das Wappen davon angenommen. Dieses führt aber nicht, wie es Franz Ioh. Ios. von Neilly in seiner 8. Wappentafel, geschildert hat, einen mit zwei herabfließendcn Bändern, die mit einer modernen Masche zugeknüpft sind, ausgeschmückt ten Hut; weder, wie andere vorgaben, einen Kessel im Schilde, sondern eine Glocke. Zum Beweise dessen wird es Liebhabern der Heraldik vielleicht nicht unwillkommen seyn, hier zu erwähnen des echten Wappens mit der Glocke, das aus einem anhangenden Sigille eines Diploms von Kaiser Friedrich dem IV- von Jahre 1443 entnommen ist, und welches auch schon feiuer Sonderbarkeit wegen auffällt, und von Schönleben in dem Werke 6s ari» 8'lnü 6omu5 Ilabspurz S. 121 aufgezeichnet wird. M,m erblickt darin über einem ungekrönten zweiköpfigen Reichsadler, der die sonst gebräuchlichen Reichskleinodien w seinen Klauen nicht trägt, die Buchstaben A e i o u (sie sind Kaiser Friedrichs gewöhnliche Ziffer) mit der Legende: 5^10N82, 1111552 <35t 6s celiz: Vcilar 1^52 5ine meta, ()uc> nee vate5 nec pronliedl» ^volavit 2lciu5. Das heißt: der Adler, der Gelraute Ezechiels, ist vom Himmel gesandt; er fleugt selbst ohne End hin, wo weder ein Seher noch ein Prophet höher aufflog. Von innen stehen um den Adler die Wappen, vom Lande ob der Enns, Pfürt, Burgau, Küburg, Portenau, Elsaß, und obenher über den zwei Adlers» köpfen schwebt das gestürzte Wappen der windischen Mark, eben so als es Valvasor im dritten Buche der Ehre d. H. Krain in der Kupfertafel vom Kulp-ströme zur Seite, und P. Ioh. von Ludewig in seiner Germania, entworfen haben, worin sich im Schilde die Glocke mit dem Schwengel unverkennbar auszeichnet« Hier hatte der deutsche Orden der Ballay Oesterreich eine Commenthur, welche mit der von. Tschernembl vereint ist; der ordentliche Sitz .des Herrn Commenthurs aber ist zu Möttling. Zu dieser Commenthur legte Barthold der Patriarch zu Aquilea den Grund das Diplom hierüber ist vom Jahre 1228, und Kaiser Friedrich der II. räumte dem deutschen Ritterorden in der windischen Mark, die er inarcam c^rniollilln nennt, im Diplome von 1236 gewisse Freiheiten ein, die hernach im Jahre 1271 Papst Gregor der X. bestätigte. Man liest diese Diplomen in der UlZwria orcl. I'ent. des Raimund Duellius, und bei Erasm. Fröhlich im Diplom. 52c. öucatuö 3üri26. ?. II. Die Commendatoren dieser Commenthur waren im Jahre 1339 Heinrich von Tschernembl, und seine Nachfolger Johann Windischgrätzer, Hans von PommersheilN, Wolfgang von Neuhaus, Gottfried von Seefeld, Erasm. Graf v. Thurn, der zugleich Hauptmann zu Vihatsch und commandirender Obrist zu Carlstadt gewesen. Zu seiner Zeit im Jahre 1530 haben sich 300 türkische Unterthanen, griechischer Religion, aus Bosnien und Servien in das hier nahe anliegende Gebirg Gorianze geflüchtet, die sich nachher bei Möttling, Tschernembl, Sichelburg und Kostel ansiedelten; man nennt sie Uskoken, das ist Ueberläufer, und von ihnen heißt zeither d« Ge. blrgskette der Uskokenberg. Im Jahre 1538 war Thomas von Siegerstorf zum Großwinklern der Commenthur zu Möttling und Tschernembl; darm Joseph Freiherr v. Naunach, Marquard von Eckh Freiherr zum Hungerspach, der die lutherischen Lehrer aus Möttling und der ganzen Commenthur ver» 23 jagte. Ihm folgte Georg Schrovenstemer, Johann Freiherr v. Prankh, Johann Jacob Haller Freiherr v. Hallerstein, Guido v. Stahrenberg, Christian Herr v- Stubenberg und Kapfenberg, Maximilian Graf v- Saurau, Kajttan Augustin Graf v. Wildenstein, Richard Varbo Graf v. Wachsenstein, Max Graf v. 3nndsmaul, Herr Graf Straßoldo. Ignaz Graf v. Attems, Iohaim Franz Graf v. Sinzendorf, Adam Franz Anton Graf v. Brandis; seit 1804 Alois Graf Harrach zu Nohrau, k. k. wirkl. Kämmerer und Obrist bei Lobkowitz Chcv. Reg. Die Commenthur hat das Patronatsrecht sowohl über die Stadtpfarr zu Möttling, als in den benachbarten Pfarren Eemitsch, Tschernembl, Pod. scmbl und Weinitz. Der Stadtpfarrer wird Probst tiwlirt, und ist zugleich Dechant erstbenannter Pfar-ren: er ist oftmals ein Ordensbruder dieses deutschen Ritterordens. Einstens hatten hier nächst der Stadt und Kulp die Templer ihren Sitz, wie es noch bei den dreien Kirchen, die man I'l-isare nennt, in den Ruinen ersichtlich ist. Es ist bekannt, daß ihr Didett schon 1303 einging. ^ Die Herrschaft Möttling, ist ein von der Com» menthur und der Stadt getrenntes, für sich be. Sehendes, Gut. Sie war landesfürstlich, und