wozit, wozu, führen (fahren), haben den Ton auf der letzten; wözka, die Fuhre, Transport, auf der ersten; wözik, dim. »on woz, auch auf der ersten; wozilnyj, wozimyj, auf der mittlern, von wozit. Der Russe bezeichnet den Accent in Büchern nicht, sondern nur im Wörtcrbuche. — Denn, wer sollte es- errathen, daß der Ton so veränderlich sei, wie z. B. in päwa, Pfauhenne, pawlin, der Pfau, weder (Bt^iei»), Abend, wecernja, die Vesper. Es hängt also der Ton und dessen Veränderlichkeit von der Verlängerung der Wörter durch Bildungs- und Bieguugslaute ab. wesnä, Frühjahr, hat den Ton auf der letzten; wesnöju, im Frühjahre, vere, auf der vorletzten, dym, als einsylbig, hat den Ton (ohne Bezeichnung desselben); allein dymök, dim. hat ihn auf ok der letzten — imb dymistyj, voller Rauch, auf ist, der vorletzten. Pustiti, tlazhili, pustim, tlazhim bei Ihnen, wie soll man sich diese Erscheinung erklären? puntu, pustit’ sagt auch der Russe — tlačit, tlacjm, mit dem Tone auf tla der Böhme, wie in allen ähnlichen Fällen. Also Sie babcn einen sehr unbeständigen Sitz des Tones, eine große Schwierigkeit für den Sprachlehrer, der nun die Ausnahmen aufzählen muß. shivim, bei uns ziwjm, mit dem Tone (dem geschärften) auf der ersten, mit der Dehnung (j) auf der zweiten unbetonten Sylbe. Der Russe aber sagt ziwti, ziwel, Inf. žit’ (von ziju). Doch ziwo, lebhaft, ziwiga, Harz, hat den Ton auf ziw, d. i. der ersten, resheto, Sieb (die Staminsylbc ist hier reh, resh, nicht she, eto ist ein Bildungslaut), bei Ihnen; rešeto bei den Russen, und resscto bei uns mit dem Tone (wie immer) auf der ersten. Rur der Pole hat hier den Ton mit Ihnen, da er in dreisylbigen den Ton auf die vorletzte setzt. Ich' empfehle Ihnen daher Heym's russ. Grammatik, um sich wenigstens zu überzeugen, daß auch die Russen den Ton unter keine Regeln bringen können. Paguba z. B. hat den Ton auf der ersten, wie bei uns allezeit — das ist also der böhmische Ton, und wie ich glaube, die älteste Betonung; so auch mučenik, Märtyrer; allein mudite!, der Peiniger, hat den polnischen Ton — und mtidu, müdit’, peinigen (bei uns mudjin, muditi ober mudit) hat den ursprünglichen (böhmischen) Ton auf der Stammsylbe, ivo ihn doch paguba, nicht auf der Staminsylbc, sondern auf der Präposition pa (für po) hat. Poköj hat auch im Russischen den Ton auf koj (von eiju, podiju, ruhen), pokoju, beruhigen — die Böhmen aber setzen den Ton auf die erste Sylbe, wenn sic gleich nicht Stammsylbe ist. An dinim kann ich hier nicht denken, aber an das Verbum podiju, bei Ihnen pozhiem (zhi geht hier in koj über, wie bi in boj, biju - boj). 4) ad 8. und 9. Wenn Sie mit drei Formen zurecht kommen, so mag es hingehen; aber id) finde doll) alle sechs Formen in ihrer Sprache: 1) nesem, nesi, nesli. 2) perd-nem (bei andern nu), ugasnem. 3) vedeti, videli, viseti, sedeti, pordeli; Praes. im. 4) Inf. iti: vabiti, nositi, prositi — und sic werden wohl thun, wenn sic die Verba iti von eli trennen. 5) Inf. ati, 6) Inf. uvati: kupuvati, deren Verkürzung ich nicht billigen kaun.. Freilich gehen die auf nein bei Ihnen auf neti ober niti im Inf. aus, aber bei andern Slaven auf uti, und weichen in der Conjugation merklich von andern ab. Unser wymeniti ist der vierten Form, wymcnowati, wymenugi, der sechsten Form, die in Rücksicht der vierten frcqucntativ ist. So verhält fick) napla-witi zu uaplawowati; wybjrati aber ist der fünften Form, wybrati, wybern, der ersten, und and) hier ist wybjrati das Frcqnentativnm von wybrati. So ist von wyryti (erster Form), die vierte Form wyrywati freqnentativ, daher ist wyrpgi ein Futurum, wyrywam aber das Präsens, als eine Handlung von längerer Dauer; wyrywowati sagt man nid)t, da diese Form nur von der vierten abgeleitet wird; umyem bei Ihnen und umywati, poslawiti und postawlati, kupiti und kupuwali mögen cs erläutern. — Gostoserzhizhi mag dod) uid)t so sinnlos sein, wie sie meinen, wenn man nur gostosherzhizhe ansspricht. Im Russischen fand id) wlaso-žar (wolosozar). Andere Namen siehe im Slavin, p. 424. Bei Sonze seje denke id) nicht an sejem, sondern an sijem, sijati; des erstem Stammsylbe ist sje (Cli), des zweiten si (Clä-ÄfSm), die nicht verwechselt werden müssen. — a) Auf Negcdly's Grammatik kann man sid) ziemlich verlassen. Meine Recension darüber steht in den österr. Annalen. — b) In den Wörtern poda, wydam, ncznam, widjm, febamam, isodjwam ic. ist a (and) j) gedehnt, und hat den Ton nid)t, weil wir ihn auf die erste Sylbe legen, die hier als po, wy, ne ic. geschärft wird, c) Wir haben geschärfte (kurze) Vocale, als rada, pata, woda, ruka, die aber nie bezeichnet werden. Wird aber der Vocal gedehnt, so wird er bezeichnet: rada, Indens, pada, enbit, wjtr (j gilt für i), ventus, wjra, Glaube, d) der Untcr-l'djtcb zmifd)cn naplawiti und uaplawowati ist so zu fassen, wie zwischen gostim und gofluvati bei Ihnen. Ersteres ist Verbum singulare — das zweite frequentativum de plurihus aclionibus. e) derw ist bei uns einsylbig, wie \iepi,it bei den Russen. — f) v ist allezeit ein u: vnos lies unos, w ist immer cin w: wpad, Einfall; nid)t upadj, upadi, ceoidit, ist von wpadl, incidit, hineinfallen, zn unterscheiden. Bei Ihnen wird w (n) gar oft wie u gelesen: unuk, bei uns wnuk, Enkel, g) Das is, na, haben wir so nicht, sondern nur z allein: z zcme, oder ze zcmc, aus der Erde. In der Zusammensetzung vor Zeitwörtern haben wir wy (»>.>): wydati für izdati. Der Russe hat wy und iz. Die Servier ic. kennen daS wy gar nidit. Wir haben aber die Partikel wz (»»:;) nod), die nicht aus w und iz zusammengesetzt sein kann; wznasscti sc, sich erheben, wzhurn, hinauf; bei Ihnen sgor (s für us, b. i. wz). — h) prosim müßte ääporiiMs gesd)rie-ben werden, außer man wollte das gedehnte 6 durd) w ausdrücken. verv, isepisf,, weil cs wciblid) ist. vstani muß »eiiiami heißen (tuff. imat-maiiu). njega, »ura. ferne, i-usie, and) eiivi.i. weil die Russen das a olmcdicß hier wie c lesen. Id) wünsdje Ihren Slovenzcn zu dem Ncbcrblcibsel von Slava viel Glück. Sie soll sid) immer mehr und mehr ausbreiten. Aber den shopän jSchöppe) wollen wir den Deutschen lassen. Glauben Sie wohl, daß unser pan echt slavisch sei? Es ist : gothischen Ursprunges. Daß Sie die Neutra mit o schreiben. freuet mich. Ließe sich nur mehr zur Annäherung thun. Allein jeder Dialect muß und wird wohl so bleiben, wie er ist. Wenn Sie mit der Grammatik nicht eilen, so wünschte ich, daß Sie meine, die ich diesen Sommer entwarf und jetzt abschreibe, abwarten möchten. Ich theile sie so ein: Einleitung — über die Aussprache der Buchstaben, die ich nach ihrer natürlichen Verwandtschaft ordne. 1. Ordnung: Vocale und j (Jot). 2. „ Lippenlaute w, b, p, m. 3. „ Zungenlaute n, 1, r. 4. „ Zungenlaute d, t. 5. „ Sausclaute s, sh; f, sh; z, zh. 6. „ Gurgcllautc g, h, k. In der ganzen Grammatik ist es von großem Nutzen, auf den Endlaut der Stammsylbe Rücksicht zu nehmen. So kann auf g, h, k kein eti oder ili (des Infinitivs) folgen, sondern nur ati, oder owati (uvali). In der Einleitung wird auch vom Tone gehandelt und von dessen Bezeichnung. Bildung (Etymologie), von den Formen aller Rede- (c8 zu machen). Lesen kann es Jeder leicht, ohne den Nutzen theile; auch Bildung der Zeiten (NB. ohne Conjugation). II. Biegung (Inflexion), von der Declination, Conjugation. (Die Comparation gehört zur Bildung.) III. Fügung (Syntax), kann von der Grammatik auch ganz getrennt werden. Conjugationen für die erste Form zwei, pura et im-pura: bigi (bijem) und nesu (nesem). Für die zweite und übrige Formen, für jede eine, wiewohl die Formen in ugi (ujem) unter bijem gebracht werden können. Man muß dadurch der Ausnahmen weniger machen. Die tempora prae-senlia müssen unter einander vor dem Infinitiv stehen, die praeterita nach dem Infinitiv, weil manche Verba sich nur zur Hälfte nach einer, zur Hälfte aber wieder nach einer andern Conjugation biegen lassen, wie alle dreisylbigen auf ujem. Das lange und kurze Futurum muß für die deutschen gut auseinander gesetzt werden. Ncgcdly ist hier sehr mangelhaft. tepam (fünfter Form), pretepam — sein Futurum pretoplem, ist der ersten Form. Die in all haben gewöhnlich (bei uns) ein doppeltes Präsens u (i) und am, bei Ihnen em und am: treskam, treshem (für treshzhem), da sk in shzh übergeht, woraus aber bei Ihnen nur sh wird. Wäzati, wäzäm, üblicher wazi, d. i. bei Ihnen vesati, veshem, d. t. Präsens imae.; vesam wäre Präsens Stae. forma e. Gasim, löschen (activum), gasiti, 4tae.; ugasnem, 2. formae, die bei uns gewöhnlich die Futura bildet, und zwar Fulura vnius actionis. Mit welchen Präpositionen das Futurum häufiger gebildet werde, muß mit mehrern Beispielen gezeigt werden. Ich besorge, dunkel zu werden, weil ich cs nicht ausführlicher hier sagen kann. Bei den Formen der Substantive und Adjective vermeide ich gelehrten Vorirag, d. i. ich stelle nur unter ec, ek, isle u. s. w. eine Reihe Wörter von dieser Form; z. B. iza: doch so, daß alle Formen nach der Reihe der natürlichen Ordnungen erschöpft werden. Die ungebildeten Stammsylbcn gehen voran, z. B. 2. 3. 4. 5. 6. lew; lan, led, Iez, les, — leg, lub, lei, let, — — luzh, leh, lup, luk, lom, 1 - r, rote im Latein. lar, oder im Deutschen leer, ist im Slavischen nicht zu finden, man mag a oder e oder u dazwischen setzen. Solche Stellen bleiben leer, wenn keine Stammsylbe von dieser Verbindung der Consonanten zu finden ist; d. i., ich lege unter der Aufschrift „slavische Wurzclsylben« den Grund zur Etymologie, ohne daß cs der Leser merkt, der cs nur liest, wie man sonst in ABC-Bücheln rhapsodisch hingeworfene Sylben zur Uebung im Lesen hinwirft. Hier soll ein höherer Zweck erreicht werden. Trcffcu kann es nur der geübteste Forscher in seiner Sprache noch zu ahnden. Aber so muß er (der Lernende) mit den Elementen der Sprache bekannt werden. Daß wenige Fremde das Slavische gründlich erlernt haben,, mag wohl nur zum Theile an der Sprache liegen, größtentheils aber an der verkehrten Methode. — Ich bin mit vollkommenster Achtung Ihr ergebenster Diener und Freund Josef Dobrowsky m. p. Nach sehr.: sniclern, conuenio, warum schreibt P. Marcus im Inf. snidti für sniti, das d gehört bloß dem Präsens zu. Woher nahm er smetlika, Augentrost? Bei uns heißt er swetljk, von swetlo, Licht, snnjt, f. Kehricht, bei uns nur im Plural smeti. Die Genera werden nach Regeln, (bei mir) nach den Formen bestimmt. Heißt pust, Fasching? Bei uns masopust, carnisprivium — slobnust etc. getrauten Sie Sich nicht slobnost (ost) zu schreiben? slushem, shiti etc.; hier sollte doch im für em stehen, oder vermengen sie auch diese Formen? Dürften Sie nicht prut für pröt, Ruthe, Gerte, schreiben? Für köt, ktit? kösel für kosl, köfez für kosz, kötel für kötl. Warum schreibt Marcus kmeteza, da sonst iza der weibliche Ausgang ist? Kann man im Mascul. für trqte nicht trijti sagen? für kazhje nicht kazhji? für volne, willig, nicht volni schreiben? — ske, — ski etc. etc. Die Lausitzer Wenden sprechen and) gern e für y ober i. Spricht Niemand mehr utonüti für utoniti, von utonem etc., utonul für utonil? Spricht Alles wogat für bogat, wodem für bodem, weiern für belem, beliti, wrod für brod, vadum, wie P. Marcus, oder sind dieß Verhunzungen? Er hat unter w Mchrercs, das unter b gehört. Es muß eilt großer Kenner kommen, der diesem Unfuge steuern soll. pfiza, Hündin, pfheniza, Weizen. izhk: pfizhk it. s. w. Beiträge zur Geschichte des Vcrwaltungswesens während -er französischen Zwischenregieruug in den illy-rischcn Provinzen 1809—1813. Polizei-Verwaltung. 1. Verfügungen über den Polizeidienst nach dem Organisirungs - Decretc vom 15. April 1811: a) Die hohe Polizei soll unter der unmittelbaren Aufsicht des Gcneral-GouvcrncurS ausgeübt werden. welcher den Minister der General-Polizei von Allem zu unterrichten hat. was zu seiner Kenntniß gelangen muß. b) Die Ausübung der hohen Polizei selbst steht den Generälen, Divisions - oder Platzcommandantcn der Intendanten und Subdelegues, den Gensd'armcrie - Offizieren und den übrigen, von dem Gcncral-Gonverncnr zu bestimmenden Civil- oder Militär-Polizei - Beamten zu, welche alle dicßfalls unmittelbar mit dem General - Gouverneur zu correspondircn hatten. c) Der General-Gouverneur soll eine Hanptvorschrift über die Form, die Ansthcilnng, die Vidirung der Pässe, die dicßfälligcn Gebühren, welche jenen im Innern des Reiches üblichen gleich sein sollen, endlich über die Vcr-rechnungs - Modalität entwerfen. (1) Alle an Polizei-Gebühren eingehende Beträge sollen an den in Illyrien angestellten Hauptcinnchmcr (Receveur general) abgegeben werden. e) Es wird in Illyrien ein Obcrprevot (Grand Prevol) bestehen, und er wird seinen Aufenthalt in der Residenz des General-Gouvernements haben. f) Es werden 5 Gensd'armcrie-Escadrons-Chefs als Unter-llrevüts aufgestellt, nämlich in Villach, Triest, Karlstadt, Zara und Ragusa. g) Es werden zur Unterdrückung der Kontrcbandcn Prcvotal-Gerichte, welche die Stelle der Spezial-Gerichtshöfe versehen, errichtet und so organisirt sein, daß sie sich wo immerhin begeben können, wo cs erforderlich sein sollte. Was noch sonst für Gegenstände den Prcvotal-Gerichten zur Untersuchung und Aburthcilnng zustehen, wie diese nur Fall für Fall zusammenzusetzende Gerichte organisirt seien, ans welchen Mitgliedern selbe bestehen, und wie endlich die Form, dann die Art und Weise ihrer Amtirung beschaffen sei — dieß sind Gegenstände, die zur Justiz-Verfassung gehören. 2. A l l g e m e i n e B e m e r k u n g e n. Aus dem französischen Regierungs-Systeme überhaupt, worin Alles, was auf den Militärdienst Bezug hat, den vorzüglichsten Platz einnimmt, ist der entscheidende Einfluß erklärbar, welchen die Gensd'armcrie in allen französisch -organisirtcn Ländern ans die Polizei- und selbst auf die Justiz-Verfassung hat; man könnte dieses Corps füglich die militärisch-organisirtc executive Staats-Polizci-Macht nennen. — Sie ist bestimmt, nicht nur den Justiz- und politischen Autoritäten zur Assistenz über gesthchenc Aufforderung zu dienen, sondern sic muß auch von Amtswegen auf Alles sehen, was die innere Ruhe, Sicherheit, die Aufrechthaltnng der Verfassung und die Beobachtung der Gesetze betrifft; sie muß den Verbrechen und Ucbertretungen nachspüren, die Verbrecher einziehen und dem betreffenden Gerichte überliefern; sie muß bei allen Vorfallenheiten, die auf die öffentliche Ruhe Bezug nehmen, bei auffallenden Ereignissen, Unglücks-fällen zur Hand sein; sie nimmt summarische Untersuchungen und Protokolle auf, die hie und da stehenden Gcnsd'armerie-Brigadcn müssen stete Correspondenz miteinander unterhalten, und die subalternen Gensd'armcn müssen über Alles, was vorfällt, von Zeit zu Zeit und über besondere Ereignisse allsoglcich Fall für Fall an ihre Vorgesetzten Rapport erstatten ; es ist auch keinem Zweifel unterworfen, daß die Gcnsd'armeric selbst auf das Benehmen der Privat-Jnsasscn und auch der öffentlichen Beamten invigilirte. Diese Notizen werden hier wegen des genauen Zusammenhanges der Gensd'armcrie mit dem Polizeiwcscn beigerückt. Was endlich den gerichtlichen Zug in Polizei-Sachen, nämlich die eigentliche Untersuä)ung und Aburtheilung der Polizei-Ucbcrtrctungen oder die Behandlung der sogenannten corte ctioncllen Polizei betrifft, welche theils den Friedens-Gerichten, theils den Justiz-Tribunalen der ersten Instanz zugewiesen waren, so kann hier davon nicht weit-wendiger gesprochen werden, da dieses in das Fach der Justiz-Verwaltung gehört. Gegenwärtig handelt es sich eigentlich von der Civil-Polizei-Verfassung: 3. Polizei-Aemter und ihr Wirkungskreis. Die hohe Polizei wurde, wie schon gesagt, unter der unmittelbaren Aufsicht des General-Gonvcrncurs ausgeübt, und die dießfälligen Anordnungen wurden von den Länder- und Kreis-Vorstehern (Intendanten und Subdelegues) , von den obern Militär- und Platzcommandanten den Gensd'armcrie - Chefs, dann den dießfälligen untern Militär - und Civil-Polizei-Beamten in Ausübung gesetzt. Es bestanden gleich bei der Etablirung des französischen General-Gouvernements in Illyrien in jeder Provinz Ge-n c r a l - P o l i z c i - C o m m i ss a r i a t e, und die aufgestellten General-Polizei-Commissars amtirtcn unter der Oberleitung des. Gouverneurs, waren aber auch mit der unmittelbaren Leitung aller, selbst der niedern Polizei-Anstalten beauftragt, welch letztere übrigens, insofern sie den Detail-Dienst jeder Gemeinde betrafen, von der Gemeinde-Vorstehnng, und zwar in Gemeinden, die über 5000 Seelen Population hatten, durch einen eigenen Polizei-Commissär, in den übrigen Mairien aber durch ein Mitglied des Munizipal-Rathes ausgeübt wurden. Da bei Erscheinung des Organisirungs - Decretes vom 15. April 1811 sich offenbarte, daß hierin von keinem General-^Polizei-Kommissariate Meldung gcschab, so gingen dieselben ein, nur der General-Polizei-Commissär in Laibach behielt durch verschiedenartige, ihm zeitweise vom Gouverneur gegebene Spezial-Aufträge eine prekäre Existenz, bis in Folge späterer Gesetze und erst kurz vor der Räumung der illyrischen Provinzen von dem letzten General-Gouver-neur Fauchet (Herzog von Otranto) neuerlich Provinz-Polizei-Commissariatc errichtet wurden. 4. Polizei-Anstalten ü berh a u p t. Im Allgemeinen kann mit Billigkeit nicht gesagt werden, daß von Seite des französischen Gouvernements die Maßregeln zur Aufrechterhaltung der innern und äußern Ruhe und Sicherheit wären vernachlässiget worden. — Zur Nachforschung und Ergreifung der Verbrecher waren wirksame Anstalten vorhanden, die durch das Zusammenwirken der Civil- und Militär-Autoritäten, besonders durch die strenge Wachsamkeit der Gensd'armcrie, in Ausführung gesetzt wurden. — Die zahlreichen Räuberbanden, welche schon einige Jahre vorher und auch wieder während.der französischen Regierungs-Epoche die Straßen, vorzüglich in Istrien, auf dem Küstcnlande und selbst in. einigen Gegenden des Jnncr-und Untcrkrainer Kreises unsicher machten, wurden nach und nach vertilgt, wozu das manchmal eingeleitete standrechtliche Verfahren die eingreifende und schnelle Aburthei-lung von Seite aufgestellter Militär-Commissionen und wesentlich die strenge, aber wirksam noch im I. 1810 von dem ersten General-Gouverneur, Marschall Marmont, verfügte Maßregel beitrug, vermag welcher die Gemeinden für die Raubfälle, die in ihren Bezirken geschahen, verantwortlich gemacht wurden. Auch in Städten waren wegen Abschaffung der Bettelei, wegen der Aufsicht auf Sanitäts-Anstalten, wegen der Reinigung der Straßen, in Hinsicht ans Bau - Gegenstände, nicht unwirksame Anstalten getroffen. Auf der andern Seite aber waren manche wesentliche Mängel in der Polizei-Verfassung nicht zu verkennen; — Alles nämlich, wozu nicht bloß strenge Aufsicht und Mitwirken der Privat-Jnsassen zureichte, sondern wobei es'auf Unterstützung durch hinlängliche Fonds ankam, war ziemlich unvollständig, und richtete sich einzig nach den mehreren oder mindern Kräften der Gcmcindccasscn, die dicß-salls Rath schaffen mußten. Manche Armen-, Versorgungs- oder sonst nützliche Anstalt, die auf Interessen - Bezug von Capitalien, welche im öffentlichen Landesfonde anliegend waren, sich dotirt fand, ging ein; das nämliche Schicksal hatte, wenigstens bis zur vollständigen Organistrung der Gcmeindecassc, selbst in der Hauptstadt Laibach die chchin bestandene gute Anstalt der nächtlichen Beleuchtung. — Durch die zu große Duldung fremden, besonders italienischen Herrn- und nahrungslosen Gesindels, wozu auch die Tolcrirung der ohne Unterlaß herumgezogenen Affen- und Bärentrciber, dann Gaukler aller Art gehörte, war wirklich in Städten und auf dem Lande die Sicherheit gefährdet. — Es mag nun (Dez. 1813) kaum ein volles Jahr seht, daß in der Hauptstadt Laibach, unter den Augen des Gouvernements, nächtliche Diebereien, Einbrüche in Häuser und gewaltsame Angriffe auf Personen in den Abendstunden auf öffentlicher Gasse beinahe zu den ordentlichen und täglichen Ereignissen gehörten. Hier verdient noch wesentlich die schlechte Bauart der Gefängnisse, das Zusammenpfropfen der Gefangenen in einen engen Raum und der Mangel hinreichender SanitätsAufsicht bemerkt und erinnert zu werden, daß eben auch in Laibach, unter den Atigen des Gouvernements, nicht lange vor der Räumung der Provinzen, in dem Haupt - Arrcst-gebände ein bedenkliches Gefängniß-Fieber herrschte. — Endlich ist hier die Erinnerung am rechten Platze, daß besonders in den ersten Zeiten der französischen Regierungs-Epoche die Verlegung von Militär - Spitälern in Prival-häuscr, die oft in der Mitte der Stadt und auf bessern Plätzen situirt waren, erfolgte, und daß wieder selbst in der Hauptstadt das geräumigste und beste, ehehin ständische Gebäude, welches unter dem Namen des Landhauses bekannt, auf einem guten Platze und in einer der besten Stadtgegcnden situirt ist, worin endlich vordem die ersten öffentlichen Aemter und Cassen untergebracht waren, von Seite des französischen Gouvernements selbst zuerst in eine Jnfanteric-Caserne, endlich sogar in ein Criminal-Gefängniß umstelltet wurde. 5. Einzelne Polizei-Anstalten: a) Versorgungs - und Strafhäuser. Die bestandenen Strafhänser wtirden beibehalten, die mit diesen etwa nicht verbundenen Versorgungs - Anstalten aber behielten ihre Existenz nur insofern, als sie zureichende Privatfonds hatten, oder alls den Gcmeindecasscn unterhalten werden konnten, in welche Kategorie das in der Hauptstadt Laibach befindliche, mit der Findlings-Anstalt vereinigte Armcnspital gehörte. b) Wohlthätigkeits - Anstalten. Diese bestanden bloß in den von Seite der weit- und geistlichen Obrigkeiten nach der vorhinigcn Methode nach Thunlichkcit fortgesetzten Armen-Instituts-Anordnungen. Von Seite der Regierung wurde dießfalls nicht verfügt. Zwar sind von Zeit zu Zeit von den Kreisvorstehern Berichte über den Zustand der bestehenden Armen-, dann Krankenhäuser, der Arreste, der Anstalten zur Versorgung der Blinden und Wahnsinnigen abverlangt; es sind sogar Auskünfte über die Arten deS Wahnsinnes, über die Anzahl der Wahnsinnigen und Blinden in jedem Kreise abverlangt worden, und es war die Rede von der Einrichtung der dicßfälligen Versorgungs-Anstalten, doch kam nichts zu Stande. Erst zu Anfang des Jahres 1813 erfolgte ein Gouvernements - Beschluß, vermög welchem in den bcdeutcndern Städten und nach Thunlichkeit in den sonstigen großem Gemeinden Wohlthätigkeits-Commissionen (Bureaux de bien faisance) errichtet werden sollten. Diese hätten ans dem Maire, dem Ortspfarrer, dann ein Paar der angesehensten Gemeinde-Insassen zu bestehen, die milden Beiträge aller Art an Geld, Lebensmitteln und Kleidung zur Unterstützung der Nothleidcndcn zu übernehmen, Sammlungen von drei zu drei Monaten vorzunehmen , überhaupt die Gebarung, Verrechnung und Vcrtheiüing der milden Gaben, unter der Oberaufsicht und Leitung der Kreisvorsteher, zu bewirken; zur Unterstützung dieser Wohlthätigkeits - Cassen sollten in Kirchen und sonst an öffentlichen Orten Sammlungs-Büchsen l stauten, die transportirt werden, bestehen; in den Kantons-aufgerichtet sein; auch war bestimmt, daß der Beitrag von! Hauptorten oder Friedens - Gerichtssitzen sollte nebstbei ein 10 Procent von dem bei öffentlichen Productionen eingehenden Ertrage zu jenem Wohlthätigkcits-Fonde abzuführen sei. c) Wohlfeilheits-Anstalten. Die Taxirungen der Bedürfnisse wurden Anfangs allgemein und selbst auf Artikel, die sonst keiner Taxe unterlagen, eingeführt, späterhin aber wurden nur die nothwendigsten Lebensbedürfnisse den gewöhnlichen Satzungen unterzogen, welches Geschäft von den Gemeinde-Vorstehungen, unter der Aufsicht der Intendanzen, besorgt wurde. Uebrigens trug die gänzliche Gewerbsfreiheit immer bei, die Concurrenz der Verkäufer und dadurch einige Wohlfeilheit zu erzielen. d) Feuerlösch - A n stalten. Diese mußten von jeder Mairie, unter der Aufsicht der Intendanz und Mitwirkung der Gensd'armerie, besorgt werden, und die Unkosten fielen den Gemeindccaffcn zur Last. e) Gefängnisse. Der Zustand und die Unterhaltung dieser, theils zur strafmäßigen Unterbringung minderer und schwererer Verbrecher, theils zur Aufbewahrung minder bedeutender Gcsetzübcrtreter, sowie selbst der in einer Untersuchung begriffenen Individuen gewidmeten öffentlichen Gebäude, dann die Versorgung, Pflege und Behandlung der Jnhaftirten macht unstreitig einen wesentlichen Theil der Staats-Polizei ans. Was nun die Behandlung dieses Dienstgegenstandcs unter der französischen Regierung in Jllyrien betrifft, so haben in den Städten, vorzüglich, wo die untern und obern Justiztribunale den Sitz hatten, die verschiedenen Aufbewahrungs-Orte und Gefängnisse bestanden; meistens wurden hiezu die schon früher gewidmeten Gebäude verwendet, und die dicßfällig sämmtlichen Unkosten auf Rech nung des Staates bestritten. In den auswärtigen Kreisbezirken sind zur Unterbringung der von den Friedens-Gerichten abgeurtheilten Sträflinge. sowie der durchpassirenden Civil- und Militär-Gefangenen die vorhandenen Stadt- oder Landgerichts-Arreste verwendet worden. Es bestand der Grundsatz, daß in jedem Friedcns-Gerichtssttze, d. i. im Hauptorte jedes Kantons, ein ordent liches Gefängniß mit den nöthigen Aufsehern und Wärtern bestehen, und die sämmtlichen Kosten auf Unterhalt der passendes Behältniß für im Wege der corrcctioncllen Polizei abgeurtheilte Sträflinge, die nicht über drei Tage arretirt würden, statthaben; die übrigen sollten in den Hanpt-ort, wo das Tribunal den Sitz hatte, abgeliefert werden. Späterhin aber wurde rücksichtlich Krain's, da die Arreste in Laibach überladen waren, angeordnet, daß in den Districts- (Kreis-Haupt-) Orten auch sörmliche Gefängnisse errichtet werden sollten. Alle diese Verfügungen, Instructionen und Anordnungen erfolgten aber erst im I. 1812 und 1813, und es kam nichts, nicht einmal die Vergütung der von den Gemeinden früher auf Arreste und Unterhaltung der stabilen oder transenen Gefangenen geleisteten Vorschüsse zu Stande. f) Beisteuer-Beträge aus den Gemciude-caffen zum Behufe des Gefängniß-Dienstes. Es bestand ein allgemeiner, bestimmter, auf 2 Procente von dem ordentlichen Einkommen jeder Gemeinde festgesetzter Beitrag zum Behufe des Gefängniß-Dienstes, welcher Beitrag in dem jährlichen Budget jeder Gemeinde prälimi-nirt und dann an die öffentliche Staatscasse abgeführt werden mußte; auch unter dem Namen: „Prelevement pour le Service des prisons« bekannt war. Ueberdieß mußten die Gemeinden für die in den Kan-tons-Hanptortcn oder Friedens-Gerichtssitzen etablirten Vcr-wahrungsorte, nach Maßgabe der Gemeinde - Vermögens-Kräfte, Beiträge geben; diese mußten ebenfalls in dem jährlichen Gemeinde-Budget ausgewiesen werden, und die dießfällige Ausgabs-Rubrik führte die Aufschrift: „Depot de Surete pour la justice de paix.« g) Passir-Zettel, Pässe, Sicherheitsund Aufenthalts-Karten. Im I. 1810 bestand die Weisung, daß jeder Einwohner, selbst, um im einheimischen Bezirke unaufgehalten seinen Geschäften nachgehen zu können, Passir-Zettel (Laisses passer) sich bei den damals noch bestandenen Bczirks-Commissariaten geben lassen mußte, wofür eine geringe Gebühr bezahlt und durch die Bczirks-Commissariate an den General-Polizei-Commissär abgeführt werden mußte. Die Anordnung hörte dann auf, bis im 1.1812 neuerlich sogenannte Aufenthalts- oder Sicherheits-Karten (Cartes de domicile) eingeführt, und auf Rechnung des General-Polizei-Commiffärs von den Gemeindc-Vor- Arresthäuser, Reinigung, Reparation, Zahlung der Wärter stehcrn ausgetheilt wurden, welche 75 Centimes kosteten. nnd Aufseher, Verpflegung der Gefangenen, zwar aus den Gemeindecaffen, jedoch nur vorschußweise bestritten, und über gelegte Rechnung aus dem öffentlichen Schatze rückvergütet werden sollen. Das Local, wo es vorhanden wäre, hätte die Gemeinde herzugeben; wo aber kein öffentliches Gebäude ist, wäre ein hiezu passendes zu miethen; die Verpflegung der Gefangenen sollte durch Entreprise sicher gestellt, überdieß sollte in jeder Gemeinde eine Sicherheitskammer für Individuen, die auf einige Stunden einen Polizei-Arrest erhalten, oder zur Unterbringung von Arre- Pässe waren von zweierlei Gattung, nämlich jene für's Aus - und jene für's Inland, die erstern kosteten 5, die zweiten 2 Francs; nur die Pässe für die Gottschccr, auch in Ansehung des Auslandes, waren auf die Gebühr von 1 Francs gesetzt. -— Die Pässe für's Ausland wurden nur in den Provinz-Hanptorten durch die Domaincn-Rece-veurs verabfolgt, nachdem die Ausfertigung selbst über Certificate der Maires und Subdelegues von dem Provinz-Vorsteher genehmiget war; die Paßformeln für's Inland wurden von den Steuer-Perceptcurs in den Gemeinden ausgetheilt, von den Maires ausgefüllt und von den Kreis-vorstehern unterzeichnet. h) Fremde. Diese mußten gehörig gemeldet werden; ihre Pässe wurden untersucht, depositirt, gegen Aufcnthalts-schcine umgewechselt und den Parteien bei der Abreise wieder zurückgestellt. 6. Polizei-Strafgelder wurden durch die Friedens-Gerichte ausgesprochen, von den Domaincn-Necc-veurs eingebracht und verrechnet, wovon der dritte Theil den Gemeindecassen zuzukommen hatte. Vereins = 'Jtücf)ricf) ten. In der ant 7. Februar 1861 abgehaltenen Monats - Versammlung machte der Vereins - Secretär weitere Mittheilungen aus.Joh. Nep. Priniiz's Briefen an Valentin Vodnik. Diese reichen bis in den Juni 1813 und sind größtenthcils linguistischen Inhalts. Unter Andcrm ersehen wir daraus, daß die französische Regierung beabsichtigte, die slovenischc Sprache in den Schnlen einzuführen. Ein Blies vom 29. November 1811 schildert den Enthusiasmus, den Primiz auf einem Ferien-Ansfluge in Unlcrsteiermarb durch den Vortrag von Vodnik's -Iliri» oshivlerm« (seine Schreibart) erregte, und welcher ihm den Wunsch einflößt, daß Vodnik eine Sammlung seiner Gedichte veranstalten möchte. Auch eines sonst unbekannten Werkes von ihm, der „travestirten Kleinstädter," wird gedacht und er an die baldige Vollendung des Wörterbuches gemahnt, „cs kann Sie die Lihitin» unver-mnthct multa dia minantvm überraschen, und andere unberufene Dünklinge werden sich mit den Erzeugnissen Ihres Schweißes den Tempel des Ruhmes bauen ...Es scheint, daß eben nur das Streben, etwas möglichst Vollkommenes zu liefern, Vodnik von der Herausgabe zurückhielt, bis Primiz's Warnung sich erfüllte. In Bezug auf eine damals im Zuge gewesene Bibelübersetzung findet matt den Wunsch ausgesprochen, es möchte hiefür die allgemeine (reine) slovenischc Sprache, nicht der oberkrainische Dialect, welchen Primiz für den „ausgeartet; sten" (am meisten von der Urform abweichenden) hielt, gewählt, und so in Krain zuerst das nachahmungswürdige Beispiel zur Einführung einer allgemeinen Büchersprache gegeben werden. Schließlich spricht sich Primiz für die Wiedcrgcbung des Terminus : „Wörterbuch" durch »besednik« ans, indem er das in Vorschlag gebrachte »slovar,« gestützt ans Kopitar's Autorität, verwirft. Dem letzten vom 10. Juni 1813 batirtm Schreiben liegen zwei deutsche Zcitnngsblätter bei, Belege für Primiz's eifriges Wirken im sloven. Sinne: »Carinthi»,« Nr. 23 von 1812, enthaltend Herder's Schilderung der slavischen Völker (Ideen zur Philosophie der Geschichte der Menschheit, B. IV. Riga und Leipzig 1793, p. 34), und „Aufforderung zu Beiträgen zn einem sloven. Wörterbuch" von Primiz selbst, woraus wir ersehen, daß die Vorlesungen über sloven. Sprache in Graz am 30. April 1812 begannen und Steicrmark's Ständen das Verdienst gebührt, sie in's Leben gerufen zu haben. Interessant ist die Motivirnng dieses Beschlusses: „in der vollkomntcnen Ueberzeugung, daß zur Erhöyung der Cultur des Landes und Aufklärung des gemeinen sloven. LandmauneS, die Beförderung der Ausbildung der Muttersprache, „wodurch eben auch zugleich die allerdings wünschenswerthe, aber bisher aus leicht begreiflichen Ursachen nur mit ungünstigem Erfolg versuchte allgemeine Verbreitung der deutschen Sprache weit zweckmäßiger wird befördert werden können" — das einzige bewährte und untrügliche Mittel fei." — Der „Aufmerksame" vom 25. April 1812 enthielt eine vorläufige Ankündigung zu Primiz's Vorlesungen, welche drei Mal wöchentlich statthaben sollten. — An diese Mittheilungen schloß sich ein historischer Excurs über die alten Wenden der Ostsee, hervorgerufen durch den Bericht eines Berliner deutschen Blattes über die letzten wendischen Abkömmlinge auf der zu Rügen gehörigen Halbinsel Mönckgut, welcher dieselben als ein in Cultur, Sitte und Körpergestalt von den deutschen JaSmundern ganz verschiedenes Völkchen von 2000 Seelen in zwei Kirchspielen schildert. Rügen war das Stammland eines der mächtigsten slavischen Ostseereiche, dessen Herrschern allein nach Hel-mold die Slaven den Königstitel beilegten (während die übrigen Fürsten Knezi, Kniaze, d. i. Herren, hießen), bis die Dänen sie unterwarfen (1168). Doch herrschte das wendische Fürsten - Geschlecht bis 1325. Ihr Reich, schon in der isländischen Saga als „Vindland" vorkommend, umfaßte, außer der Insel selbst, das gegenüberliegende Festland. Hier war der Hauptsitz des wendischen Hcidenthums, und von dem berühmten Tempel Svantevits zu Arčona reichte das Ansehen des Obcrpriesters über das ganze Wendenland. Chroniken melden uns schon nach zwei Jahrhunderten den Untergang der wendischen Volkssprache, so Rantzow's im 16. Jahrh, geschriebene, daß 1404 auf Jas-munb, im Lande Rügen, die letzte Frau gestorben, welche wendisch reden konnte. Rach Prof. Fabricius in Breslau (Jahrb. des Vereins für mecklcnb. Geschichte. Jahrg. 1841, S. 44) finden sich unter den vielen, aus der Zeit der einheimischen Fürsten erhaltenen Urkunden (1193 bis 1325) keine slavischen, die Gernianisirung erscheint also nach diesen Nachrichten auffallend schnell vollbracht. Indeß erhielt sich doch nach Prof. Fabricius Zeugniß selbst unter den einheimischen Geschichtsforschern allgemein die Mciitung, daß auf der Insel Rügen selbst, begünstigt durch deren Abgeschiedenheit, sich noch ein Rest von gcrma-nisirten Slaven erhielt, wie sich denn auch thatsächlich in den lünc-burg'schen Aemtern Danneberg, Lüchow und Wustrow obotritische Wenden mit ihrer Sprache bis gegen das Ende des 18, Jahrh, erhalten haben. Linac (Linaki?), „von der Leine" (Fluß) genannt. (Obige Jahrb. 6. Jahrg. 1841, S. 64.) Obwohl Prof. Fabricius sich auf das Zeugniß des Freiherrn August v. Haxthausen beruft, welcher im Gespräch mit Bewohnern von Mönchgut in ihrem Dialect das pader-born'sche Plattdeutsch erkannt haben will, und daher sie für westphä-lische Colonen des Klosters Eldena erklärt, so bleibt cs doch auffallend, daß die Herleitung von dem slavischen Urstamme so tiefe Wurzeln in der Dolksmeinung faßte. Dieses Dunkel aufzuhellen, dürfte nur einem slavischen, Sprachkenner gelingen, und. cS ist wohl denkbar, daß die Mönchgntcr mit dem Freih. v. Haxthausen nicht ihre eigentliche Sprache, sondern das Plattdeutsch der Ostsee-Inseln gesprochen haben, dessen Kenntniß sie sich wohl neben ihrer alten Muttersprache angeeignet haben können. — In der am 7. März abgehaltenen Versammlung entwickelte Director Dr. H. Costa die Aufgaben, deren Lösung den Abgeordneten von Krain am Landtage des Herzogthums und beziehungsweise im künftigen. Hause der Abgeordneten vorbehalten ist. Als solche bezeichnete er vornehmlich: Erstens: Die Wiederherstellung der Grenzen des Herzogthums, wie sie auf historischen und rechtlichen Titeln seit Jahrhunderten bestanden haben, und vom Director Costa in einer Abhandlung : „Die Grenzen des Kronlandcs Krain" int „Freihafen von Triest" 1849, daun jüngst in der „Laibacher Zeitung" in besonders gründlicher Art von unserem gelehrten Historiker Herrn Dechant Hitzinger dargestellt wurden, weil man vorerst ein genaues Bild des Feldes vor sich haben müsse, auf ivelchem oder für welches man wirken soll. Ziveitens werde es die. Sache der Vertreter des Landes Krain sein, das ehemalige, radicirte Vermögen des Landes, welches inkam-mcrirt wurde, oder dem Lande auf andere Weise verloren ging, als da sind: gewisse Gefälle, Mäuthe, Jmposte, Aeqnivalente u. dgl., dem Lande ztt vindicircn, weil deren Nutzen hinkünftig allen Landcs-angehörigen zuzufließen oder zugut zu kommen hat. Die Rechtstitcl dazu sind unschwer aufzufinden. Drittens: Gleichwie das berechtigte allgemeine Verlangen auf Verminderung der drückenden Steuer-Last gerichtet ist, so werde es bett Abgeordneten des Landes auch obliegen, die Erfahrungen und Normen der Steuer-Ausschreibung und Repartition und deren Einbringung in früheren Zeiten zu Rath zu ziehen, und darnach die begründeten, zeitgemäßen Vorlagen zu machen, um den Steuerpflichtigen die höchst ersehnte Erleichterung zu verschaffen. Endlich Viertens: Da unbestreitbar das Volk in Krain auf eine zeitgemäße Ausbildung ein wohlbegriindetcs, heiliges Recht hat, so sei es auch die Pflicht, ihm die Mittel dazu zu geben oder zu verschaffen, und es werden daher die Vertreter des Volkes vorzüglich bedacht sein müssen, diese Lebensfrage der Nation angemessen zu erörtern, und für hinreichende Schulen nach den Bedürfnissen des Volkes und der Zeit, so wie für alles Dasjenige Sorge zu tragen, was die Bildung des Volkes und somit seine geistige und materielle Wohlfahrt heben und befördern kann. Auch hierzu lasten sich im Rückblicke in die Vergangenheit, welche die Mutter der Gegenwart ist, Mittel und Wege finden. Weiters gab Dr. Ethb. H. Costa Mittheilungen aus einer Corre-spondenz mit dem insbesondere im Interesse der $. k. Central - Commission für Bandenkmale sehr thätigen Herrn Vcreins-Mitgliede Ingenieur Lcinmüller in Gurkfeld. Diese betreffen zunächst den Begriff • Garsiens,« welches ein Feuilletonist der „Triester Zeitung" bis auf die Römerzeit zurückzuführen suchte, während Herr Lcinmüller nicht mit Unrecht diese Benennung als die eines eigenen Gebietes erst von dem Beginne des Mittelalters an begründet fand, wobei wir jedoch festhalten müssen, daß dasselbe als solches nicht abgegrenzt war. Die Landschaft Carnien, zu welcher auch Tergeste gehörte, grenzte nach Farbiger südlich an Venetien und Istrien, östlich an Pannonien, nördlich an Noricum und westlich an Rhätien. — Auch einen Beitrag zu der bei uns in neuerer Zeit weniger cultivirten Archäologie lieferte Hr. Lcinmüller durch Besprechung zweier, vor Kurzem zwischen Der-nova und Gorice, unweit der Ruinen Neviodunum's, in einem aus rohen Steinplatten zusammengesetzten römischen Grabe gefundenen Grablampen (lucernae scpulcrales). Die eine in einer Skizze vorgelegte Lampe trägt (Avers) das Bild eines Kopfes mit vor Schmerz verzerrten Zügen (vielleicht ein Medusen-Haupt?) ob der excentrisch angebrachten Ocffnung für den Zufluß des Oeles. Der Revers am Boden des Gefäßes zeigt in mehreren Kreisen die Inschrift: Fortis. Die zweite oberhalb ohne Bildniß, die Zuflußöffnung central angelegt; Revers: L E GIDI, welches Hr. Leinmüller als Legio Prima Dalmatica Invicta liest, und daraus folgert, daß Neviodunum doch kein so unbedeutender Ort gewesen sein mochte, da eine Legion von den durch ihre Tapferkeit berühmten, seit Augustus in den Römer Heeren dienenden, Dal-matern dort lag. Die Inschrift »Fortis« hält Herr Leinmüller demnach für die Bezeichnung des Tapferen von der dalmatischen Legion, deffen Grab sie schmückte. Die allgemeinere Ansicht unter den Archäologen hält diese Namen ans Grablampen für die der Töpfer oder Metallarbeiter, die sie verfertigten. — Der anwesende Museal-CustoS Herr Dcschmann hatte hieran anknüpfend die Gefälligkeit, eine interessante Sammlung von antiken Grablampen des Museums vorzuzeigen, deren Anschauung zum bessern Verständniß des Gegenstandes beitragen konnte. Sic sind, so wie zwei in der Antiquitäten-Sammlung des historischen Vereins befindliche und ebenfalls der Versammlung vorgewiesene, größtentheils von Thon, ziemlich einfacher Form, bis auf einige aus Bronce in Thier- und priapischer Gestalt. Sic zeigen mehrfach Inschriften, wie: Cresce (unterhalb ein S) oder Cerialis, Communis etc. Der solchergestalt praktisch erläuterte archäologische Excurs schien das Interesse der Versammlung zu erregen, und könnte uns zu einer Wiederholung aufmuntern, welche wir durch die Antiquitätenschätze des Museums und des histor. Vereins möglichst anregend zu machen bemüht sein würden. Schließlich wurden die vom Hrn. Leinmüller für den Verein eingesendeten Abschriften von Handwerks-Privilegien in der l. f. Stadt Gurkfeld aus dem 14. und 16. Jahrhunderte vorgelegt, und es nahm der anwesende Herr Normal-Schullehrer Praprotnik den erfreulichen Anlaß, zwei Krainburger Urkunden aus dem 15. Jahrh, in wahrscheinlich gleichzeitigen Abschriften für das Vereinsarchiv, sowie für die Bibliothek des Vereins die von ihm herausgegebenen »Pesmi« zu übergeben. A. Diniitz. Verzeichniß der von dem historischen Vereine für Srnin ira J. 1861 erworbenen Gegenstände: I. Vom Verein für siebcnbürgische Landeskunde: 1. Archiv des Vereins für siebenbürgische Landeskimdc. Neue Folge, 4. Bd. II. Heft. Kronstadt 1860. 8. 2. Deutsche Fundgruben zur Geschichte Siebenbürgen's. Neue Folge. Herausgegeben von Dr. Eugen v. Trau-fchcnscls. Kronstadt 1860. 8. 3. Beiträge zur Reformationsgcschichte des Rösnergaucs, von H. Wittstok. Wien 1858. 8. 4. Programm des evangelischen Gymnasiums zu Schäß-burg pro 1853—1854. Kronstadt 1854. 4. 5. Viertes Programm des evangelischen Gymnasiums zu Bistritz in Siebenbürgen pro 1855. Kronstadt 1855. 4. 6. Programm des evangel. Untcrgymnasinms in Mühlbach pro 1858—1859. Hermannstadt 1859. 4. II. Vom Herrn I. C. Ho frich ter, k. k. Notar in Win- dischgratz: 7. u. 8. Ansichten aus der Steiermark. XI. u. XII. Heft: Schloß Plankenwarth und Schloß Peggau. Druck und Verlag bei Lcykam in Graz (i860), 4. III. Vom Herrn P. v. Radies, supplirendem Gymnasial- Lehrer in Laibach: 9. Ein eiserner Siegelftock mit Messtngauflage, darauf der kaiscrl. Adler und die Umschrift: „K. k. Vereint. Krain. U. Görz. Protomedicat", in einer hölzernen Kapsel. IV. Von der k. k. Direction für administrative Statistik in Wien, zur Complctirung: 10. Mittheilungen aus dem Gebiete der Statistik. Zweiter Jahrgang. Hefte 1—4. Wien 1853. 8. 11. dto. dto. Dritter Jahrgang. Hefte 1—8. Wien 1854. 8. 12. dto. dto. Vierter Jahrgang. Hefte 1—6, Wien 1855. 8. V. Vom Herrn Dr. Beda D udik: 13. Eine von ihm verfaßte Druckschrift: »Des kaiserlichen Obristen Mohr v. Waldt Hochverraths-Prozeß." Ein Beitrag zur Waldstein's Katastrophe. Nach Originalien. Wien 1860, 1. Heft. 8. (Besonderer Abdruck aus dem 25. B. dcs Archlv's für Kunde österr. Gcschichtsquellen.) VI. Vom Herrn Leop. Mart. Krainz, k. k. Bczirkamts- Actuar in Karlstadt: 14. Čestitanje Karlovčanom prilikom nove godine 1860. Tiskom Iv. Nep. Prettriera u Karlovcu. Ein Heft in 4. 15. Uspomena Andriji Kačiču. U Zagrebu 1860. Tisk. dra Ljud. Gaja. 1 Bändchen in 12. 16. Slavi preuzvisenoga Gospodina Barona Mel ela Ozc- goviča. U Zagrebu, tisk. Drag. Albrechta 1861. Ein Heft in 4. (Forts, folgt.) Druck von Ignaz v. Kleinmayr 5? Fedor Bamberg in Laibach Mittheilungen des historische« Vereines für Strsti im April 1861. Redigirt von dem Secretär und Geschäftsleiter, k- k. Finanz-Coneipisten August Dimitz. Inhalt: Beiträge zur Geschichte des Verwaltungswesens während der französischen Regierung in den illyrischen Provinzen 1809 —1813. — Vorschrift über den Unterricht und die Disciplin der Gymnasien am 10. August 1810. (Mitgetheilt ans dem französ. Originale vom k.k. Gym.-Dircctor Ncüösek.) — Urkunden-Regcsten aus dem gräflich Auersperg'schen Archiv in Auersperg. (Forts.) — Erwerbungen. Beitrüge zur Geschichte des Verwaltungswesens während der französischen Regierung in den illyrifchen Provinzen 1809 —1813. Forst Verwaltung. cP it bcn illyrischen Provinzen waren drei Administrationen aufgestellt, welche unter dem Namen «Conservationen der Gewässer und Wälder" die Verwaltung der Waldungen, Jagden und Fischereien besorgten. Die erste, welcher die Provinzen Kram, Kärnten und Istrien zugetheilt waren, hatte ihren Wohnsitz zu Laibach. Die zweite für Civil-Croatien, Fiume und die qnar-nerischen Inseln in Karlstadt; und die dritte, welche ihren Wirkungskreis über Dalmatien und Ragusa erstreckte, hielt ihr Bureau zu Fiume. Alle drei Conservateurs, geturnte Franzosen, haben sich beim Einrücken der k. t. österr. Armee von ihren Dienst-orten entfernt, und da man von Der zweiten und dritten Conservation aus Mangel der unentbehrlichen Acten weder über die Anzahl der dortigen Beamten noch über die Ertrags-Rubriken gründliche Erhebungen zu machen im Stande ist, so muß ich mich hier in dieser Hinsicht bloß auf die erste Conservation beschränken, und daher werde ich in Bezug aus die übrigen nur der allgemeinen Verwaltungsart erwähnen. I. Personal- und BcsoldungSstand der ersten Conservation. Die erste Conservation wurde durch einen Conserva-teur, zwei Inspecteurs der ersten Classe, einen solchen der zweiten Classe, einen Unter-Inspecteur der ersten Classe, zwei solche der zweiten Classe, zehn Forstmeister der ersten Classe, vier der zweiten; zwei Forstmeister, zwölf Oberförster, 51 Förster der ersten, 70 der zweiten und drei der dritten Classe verwaltet. Die Besoldungen dieser Beamten waren folgendermaßen bestimmt, nämlich für den Conservateur sammt Kanzlei-Kosten jährlich................ 12.000 Fr. einem Inspecteur der ersten Classe . . 4000 „ einem solchen der zweiten Classe . . . 3600 „ dem Unter-Inspecteur der ersten Classe . 2400 „ jenem der zweiten Classe.................. 2000 Fr. dem Forstmeister der ersten Classe . . . 1500 „ , dem der zweiten Classe.................... 1300 « dem Forstmesser........................... 1500 „ dem Oberförster........................... 800 „ dem Förster der ersten Classe .... 400 „ jenem der zweiten......................... 350 « und dem der dritten Classe.................100 „ Ueber die Untertheilnng dieser Conservation in Jnspee-tionen, Kantone und Reviere, über die Namen, den Rang, die Wohnorte und den jährlichen Gehalt jedes einzelnen Beamten habe ich die Ehre, in der Nebenlage den detail-lirten Ausweis gehorsamst vorzulegen. Nebst allen diesen Forstagenten befinden sich in der Gegend um Laibach auch 15 Jagdhüter, welche eigentlich nur als Grundbesitzer der vormaligen deutschen Ordens-Commenda Laibach die Verbindlichkeit haben, allen Wilddiebereien Einhalt zu thun, wofür sie die Befreiung von allen obrigkeitlichen Gaben von ihren Huben, Jägerhuben genannt, schon von Alters her genießen, sonst aber keine Bezahlung erhielten. Die Beamten, bis einschließig der Unter-Inspecteurs, wurden von dem Kaiser ernannt, jene vom Forstmeister abwärts hingegen wurden durch den General-Gouverneur aufgestellt. Die sämmtliche Besoldungs- und Kanzlei-Erforderniß erhob sich bloß für die erste Conservation nach dem beiliegenden Ausweise auf einen jährlichen Betrag von 108.400 Fr. und kann für die beiden übrigen Conservationen nach den beiläufigen Verhältnissen auch auf jährlich 80.000 Fr. angenommen werden; eine Summe, welche den Ertrag der illyrischen Staatswaldungen auch bei den besten Holz-Handlnngs-Speenlationen verschlingen würde. 11. Bestimmung der Pflichten der Forstagenten. A. Des Conservateurs. Dieser sollte wenigstens ein Mal int Jahre den ganzen Bezirk seiner Conservation bereisen, die Tagebücher der Jnspectoren und Unter-Jnspectoren untersuchen und vidiren, und an das General-Gouvernement alle Berichte erstatten, welche die vorgefundenen Unfüge, die Abschaffung derselben, die Dienstes-Verwendung der Beamten und die Verbesserung der Waldeultur betreffen.