Agrovoc descriptors: forests, forestry development, forest management, resource management, land management, feudalism, political systems, religion, land ownership, technological changes, technology transfer, economic development, socioeconomic development, value systems, , government, social values, legal rights, legislation Agris category code: A01, K01, B50 Die Waldungen der Herrschaft Gornji grad in ihrer althergebrachten Wirtschaftsweise und fehlgeschlagene Versuche zur Einführung der rationellen Forstökonomie im Übergang aus dem 18. ins 19. Jahrhundert Jože MAČEK1 Received November 03, 2008, accepted February 2, 2009. Delo je prispelo 3. novembra 2008, sprejeto 2. februarja 2009. AUSZUG Die Herrschaft Gornji grad (Oberburg), seit 1462 im Eigentum des Bistums von Ljubljana, hatte durch Jahrhunderte sehr ausgedehnte Waldungen und Pachtweideflächen, in denen auf althergebrachte Weise mit Servituts- oder auf andere Weise erworbenen Rechten ihrer Untertanen, mit Plenterabstockung, meistens ohne An- und Ausweisung des Holzes den Untertanen, mit Ausweitung der Weideflächen zuungunsten der Wälder und auch auf andere Weise, wennauch nicht absichtlich zugunsten der Untertanen gewirtschaftet wurde. Zur Erhöhung der Rentabilität der Wälder wurde fremdländisches forstlich ausgebildetes Personal angestellt, welches neue Methoden der Forstbewirtschaftung, nach den Prinzipien der "Deutschen Forstschule" einführen sollte. Dieses Personal sollte so bald und soviel als möglich die alt hergebrachten Methoden verändern. Diesem Ansinnen widersetzten sich die Untertanen, denen es gelang, fast alle forstliche Neuerungen zu verhindern. Alle Verfahren der Untertanen waren aber nach der gültigen Forstordnung strafbar. Die Herrschaftsverwaltung war aber in dieser Zeit gleichzeitig auch noch Staatsbehörde, der die Verwaltungs-, Justiz-, Polizei- und Rekrutierungsaufgaben oblagen. Die Feudalordnung war damals schon schwächlich und so konnte die Herrschaftsverwaltung nicht so streng die Anzeigen ihres Forstpersonals gegen die Untertanen über die Forst- und Weideübertretungen (Exzesse) ahnden und Prozesse führen bzw. so streng die Vorschriften durchführen, um die Untertanen nicht noch mehr in Aufregung zu bringen. Zweck dieser Abhandlung ist die Beschreibung der erwähnten Waldungen mit ihren äußerst verworrenen Verhältnissen mit den Untertanen und Darstellung der Probleme, die mit der Einführung der rationalen Forstökonomie verbunden waren. ABSTRACT THE FORESTS OF THE GORNJI GRAD ESTATE IN A TRADIONAL WAY OF HUSBANDRY AND UNSUCCESFUL TRIALS OF INTRODUCTION A RATIONAL FOREST MANAGEMENT IN THE PERIOD OF TRANSITION FROM THE EIGHTEENTH TO NINETEENTH CENTURY The estate Gornji grad, since 1462 in the ownership in the diocese of Ljubljana, owned for centuries large forests and leasehold pastures. They were managed in a traditional way with the servitude or otherwise acquired rights of the bondsmen, applying selected felling of the trees, mostly without allocation to the bondsmen or by increasing the acreage of the pasture on the expense of that of the forests as well as in many other ways. All this finally resulted, although unintentionally, in the benefit of the bondsmen. To increase the productiveness of the forests, administration staff from abroad was employed, whose expertise should introduce new forest management based on the principles of "the German forest school". The methods of the forest management should be changed as much as possible, but the bondsmen raised against all such solutions and they hindered mostly very effectively every realization of these innovations. All these measures were punishable according to the laws valid in that time in the region, the direction of the estate being at the same time also administrative, juridical, police and recruiting authority. The feudal order was already pretty weak in that time and so the estate authorities could not exhibit the expected strictness and expediousness in the processing the denunciations of the forest management staff dealing with forests and pasture excesses. They could not afford to upset the bondsmen even more. The aim of this treatise is the description of the mentioned forests and their management together with extremely complicated relations between the authorities and the 1 Biotechnische Fakultät der Universität Ljubljana, Abteilung für Landwirtschaft, SI-1111 Ljubljana, Postfach 2995. bondsmen as well the problems arising at the introduction of the rational forest economy. IZVLEČEK GOZDOVI GOSPOSTVA GORNJI GRAD Z GOSPODARJENJEM NA TRADICIONALNI NAČIN IN NEUSPEŠNI POSKUSI ZA UVEDBO RACIONALNEGA GOZDARJENJA NA PREHODU IZ 18. V 19. STOLETJE Gospostvo Gornji grad, od 1462 v lasti Ljubljanske škofije, je imelo skozi stoletja obsežne gozdove in zakupne pašnike, na katerih je gospodarilo na tradicionalni način, s servitutnimi ali z drugače pridobljenimi pravicami njihovih podložnikov, s prebiralno sečnjo večinoma brez odkazila podložnikom, s širjenjem pašnikov v škodo gozdov in na druge načine, kar se je vse izteklo, čeprav ne namenoma, v prid podložnikov. Za povečanje donosnosti gozdov so zaposlili tuje gozdarsko šolano osebje, ki naj bi uvedlo nove metode gospodarjenja z gozdovi po načelih "Nemške gozdarske šole". To osebje naj bi, kolikor mogoče, spremenilo metode gospodarjenja z gozdovi. Toda temu so se zoperstavili podložniki, ki so večinoma uspešno preprečili vse gozdne novotarije. Vsi postopki podložnikov pa so bili po veljavnem gozdnem redu kaznivi. Uprava gospostva je bila v tem času hkrati državna oblast, ki je imela upravne, sodne, policijske in naborne funkcije. Fevdalni red pa je bil tedaj že dokaj šibek in tako uprava gospostva ni mogla prav ostro obravnati ovadb gozdarskega osebja glede gozdnih in pašniških prestopkov (ekscesov) in voditi sodne procese oz. izvajati predpise, da ne bi podložnike še bolj razburila. Namen te razprave je opis omenjenih gozdov in gozdnega gospodarstva z njihovimi skrajno zapletenimi odnosi s podložniki in prikaz problemov, povezanih z uvedbo racionalne gozdne ekonomije. EINFÜHRUNG Die Herrschaft Gornji grad (Oberburg), seit 1462 im Eigentum des Bistums von Ljubljana, hatte durch Jahrhunderte sehr ausgedehnte Waldungen und Pachtweideflächen, in denen auf althergebrachte Weise mit Servituts- oder auf andere Weise erworbenen Rechten ihrer Untertanen, mit Plenterabstockung, meistens ohne An- und Ausweisung des Holzes den Untertanen, mit Ausweitung der Weideflächen zuungunsten der Wälder und auch auf andere Weise, wennauch nicht absichtlich zugunsten der Untertanen gewirtschaftet wurde. 1785 übergab der damalige Bischof Janez Karl Graf Herberstein die Herrschaft Gornji grad in die Verwaltung des Steirischen Religionsfonds, technisch aber der Innerösterreichischen Staatsgüteradministration in Graz. Diese verwaltete sie ebenso wie andere Staats- bzw. Religionsfondsherrschaften. Zur Bewirtschaftung ausgedehnter Waldungen und Erhöhung ihrer Rentabilität wurden in Gornji grad fremdländische ausgebildete Forstleute angestellt, die natürlich die dortherrschaftliche Forstwirtschaft nach Grundsätzen der damaligen "Deutschen Forstschule" mit neuen Methoden der Forstbewirtschaftung möglichst schnell umkrempeln wollten. Dagegen stellten sich die Untertanen zur Wehr und vereitelten meistens erfolgreich fast alle herrschaftliche forstliche Neuerungen. Auch das Wirtschafts- und Verwaltungsamt der Herrschaft, das damals noch allgemeine Verwaltungs-, Justiz-, Polizei- und Werbbezirksaufgaben innehatte, konnte wegen ersichtlicher Schwächen der Feudalordnung die vorkommenden Forst- und Weidexzeße nicht so streng ahnden, wie die Forstbeamten es durch Anzeigen und auf andere Weise durchsetzen wollten. Der Beschreibung der erwähnten Waldungen mit ihren äusserst verworrenen Untertansverhältnissen und der Einführung der "rationellen" Forstökonomie ist die vorliegende Abhandlung gewidmet. UMRISS DER GESCHICHTE DER HERRSCHAFT GORNJI GRAD Hier soll die Geschichte der Herrschaft hauptsächlich nach Pirchegger (1962)1 kurz vorgestellt werden. Das ganze obere Gebiet der Savinja (Sann) ostwärts bis Paška vas (Packdorf) war Eigen (Alod) des Hochfreien Diebald von Chager und seiner Frau Truta. Sie übergaben es 1140 dem Patriarchen von Oglej (Aquileia) und stifteten mit ihm in "Obremburch" 1 Pirchegger, Hans: Die Untersteiermark in der Geschichte ihrer Herrschaften und Gülten, Städte und Märkte. Buchreihe der Südostdeutschen Historischen Kommission, Band 10. München, 1962, 195-199. (Gornji grad) ein Benediktinerkloster. Es bekam fast 500 Holden (Untertanen) mit Weib und Kind, Wälder mit Rodungsrecht, Jagd und Fischerei. Dem Patriarchen fielen die Burg, zwei Dienstmannen mit ihren Besitze sowie 10 Huben, ferner bei hundert Ministerialen mit ihren Besitze zu; sie sollten das Recht der Standesgenossen von Oglej erhalten. Der Patriarch widmete dem Kloster zwei Teile des Zehents innerhalb der Pfarren Gornji grad - die bisher Diebald von Chager als Lehen innegehabt - und Braslovče (Fraßlau). 1147 und 1158 bestätigten die römischen Kaiser und deutschen Könige Konrad III. und Friedrich I. die Gründung des Stifts und nahmen es in des Reiches Schutz. Nach der Gründungsurkunde erhielt Oglej, wie ausgeführt, die Feste Gornji grad mit Zugehör und die ritterliche Mannschaft des Chagers. Weil es bei 100 Ministerialen beiderlei Geschlechts waren, so liegt der Schluß nahe, daß sie nicht nur in Gornji grad selbst saßen, sondern im ganzen Bereiche der Herrschaft, die sich vielleicht mit den Pfarren deckte, daher noch den Bezirk Mozirje (Praßberg) einschloß und bis Dobrovlje (Dobroll) und bis zur Mündung des Flußes Paka reichte. Der Patriarch besaß ja als Lehensherr später auch die Herrschaften Mozirje (Prassberg) und Vrbovec (Altenburg). Deshalb wollte Patriarch Berthold 1237 in Gornji grad ein Suffraganbistum errichten, was aber wohl wegen der folgenden politischen Wirren nicht gelang. 1243 wird in einer Patriarchenurkunde das "alte" Schloß Gornji grad (antiquum castrum) erwähnt, gelegen ob dem Bach Dreta (Drietbach), jedenfalls auf dem Hügel Gradišče, wo noch um 1820 Mauerreste sichtbar waren. Aber wo stand 1243 das "neue" Schloß? Es wird niemals besonders genannt. Das Burgamt Gornji grad besaßen seit Beginn des 14. Jahrhunderts die Ritter von Vrbovec (Altenburg), die von 1315 an dem Kloster wiederholt Güter verkauften und 1349 (1350) ihre Anteile an der Feste Gornji grad sowie ihren Besitz oberhalb Celje (Cilli) den Grafen von Celje um 800 Mark Pfennige, mit Gericht, Maut, Jagd, Fischwaid, einen Anteil an Markt Rečica (Rietz), 57 / Huben, mehrere Mühlen, Zehenten sowie je zwei Dienstmannen zu Lešje (Hasel), einem Hof bei Rečica in Savinjska dolina (Sanntal), und auf dem Breg (Rain), ebenso einem Hof bei Gornji grad, veräußerten. Die Güter erstreckten sich von Rečica bis St. Peter in Savinjska dolina (Sanntal) in 34 genannten Orten, sie waren nicht Amtslehen von Gornji grad sondern Privatbesitz der Adligen von Vrbovec; ob Lehen oder Eigen ist nicht bekannt. Nun wurden die Grafen von Celje vom Patriarchen mit der Feste Gornji grad belehnt, das letztemal 1425. Die Erbvogtei über den Besitz des Patriarchen und des Klosters stand Leopold von Konjice (Gonobitz) zu (als Lehen vom Landesfürsten?), 1230 verpfändete er sie dem Kloster um 100 Mark Pfennige; Liutpold VI. bestimmte damals, daß nur der Herr von Konjice und seine Erben sie rücklösen dürften. Das muß geschehen sein, denn 1284 überließ Amelrich der Späte sie seinem Vatersbruder Leopold von Konjice und der dürfte die Erbvogtei vor 1286 dem Grafen Ulrich von Vovbre (Heunburg) in Kärnten übergeben haben; dieser wollte sie so lange kostenlos versehen, bis er die dem Kloster zugefügten Schäden ersetzt hätte. Daneben gab es auch Teilvögte, so Gebhard von Lemberg bei Šmarje (Langenberg, wohl zu Žovnek - Sannegg gehörig), er versprach kurz vor 1235 gegen eine Entschädigung die Vogtei über das in der Krajina (Mark) im jetzigen Kozjansko und in Gornji grad gelegene Klostergut kostenlos zu führen. Sein gleichnamiger Enkel verwüstete dagegen 20 Jahre später das Klostergut, tötete zwei Holden und verstümmelte einige; was der Anlass dazu war, ist nicht bekannt. 1255 kam ein Ausgleich zustande. Um Stopnik (Heggenberg) bei Vransko (Franz) war 1257 Otto von Kunšperk (Königsberg, Burg über heutiger Bistrica ob Sotli) Teilvogt, sein Nachkomme Friedrich versetzte die Vogtei 1313 dem Kloster. Als Herdegen von Ptuj (Pettau) 1328 Stopnik erworben hatte, wurde er Vogt daselbst. Im Gerichte Mozirje besaßen die Grafen von Vovbre die Vogtei. 1241 versprach Graf Wilhelm, gegen eine Entschädigung auf sie zu verzichten und von den Klosterleuten nur bestimmte Abgaben einheben zu wollen. Teilvogt war auch Friedrich von Ptuj, er sandte 1288 seine Rechte dem Herzog Alb recht für Graf Ulrich von Vovbre. Demnach war der Herzog Hauptvogt. Die Wirren des nun folgenden Adelsaufstandes und des Krieges der Habsburger gegen die Kärntner Meinhardiner trafen die Herrschaft Gornji grad schwer, weil sie von den Grafen von Vovbre bekämpft wurde. Nach Erlöschen dieses Grafengeschlechts erbten die Grafen von Pfannberg die Vogtei, verkauften sie aber 1337 den Freien von Žovnek. Nachdem die Grafen von Celje (ehemalige Freien von Žovnek) zehn Jahre später auch die Herrschaft Vrbovec erworben hatten, waren sie die Herren im oberen Sanntale - nur Stopnik war eine größere Exklave - und beherrschten damit die wichtigsten Straßen nach Ljubljana und Dunaj (Wien). Die Habsburger sahen das ungern. Römischer Kaiser und deutscher König, Rudolf IV., der Stifter (1358-1365), bewog den Abt, 1361 in Oberburg einkehrend, den Landesfürst als rechten Erbvogt anzunehmen; alle früheren Verschreibungen an die Grafen von Celje seien ungültig, als "bezwungen und genötigt", denn Vogtei und Gericht gehörten zur Herrschaft Österreich. Aber die Grafen blieben die Herren des Stiftes und 1372 bat der Abt den Kaiser, die Erbvogtei den Grafen zu bestätigen. das geschah auch, weil sie das Kloster - nach dem Berichte des Abtes -"aus großer und verderblicher Schuld und Schaden gebracht" haben. Nach dem Aussterben der Grafen von Celje 1456 ging die Herrschaft und Vogtei an den Landesfürst über; Kaiser Friedrich III. bestätigte dem Kloster 1458 die alten Freiheiten, ließ es aber gleichwohl, als er 1461 das Bistum Ljubljana errichtete, diesem durch den Papst als Tafelgut ausweisen (1463). Zehn Jahre später wurde das Kloster aufgelöst und dort ein Kollegium von Weltpriestern errichtet; die Bischöfe residierten hier sehr oft bis zur Zeit Kaiser Josefs II. (1780-1790), daher erhielten die Stiftsgebäude und die Kirche starke Mauerwehr (1517); nach 1750 erfolgte Neubau. Ältestes Stiftungsgut waren die Ämter Solčava und Luče, beide gleich den Pfarren, sowie Ljubno, dem Teile der Pfarre zwischen Savinja und Ljubnica (Laufnitzbach) zugehörten. Herzog Ulrich von Kärnten ließ im Jahre 1268 auf Beschwerden des Abtes die Grenze des Klostergutes und des herzöglichen Besitzes in Kärnten durch Hermann von Stopnik, Gundakar von Turn und Burggraf Hermann von Gornji grad feststellen. Das war nun überall die Wasserscheide zwischen Planina Zavratnik (Retroporta) an der Raduha, Olševa und Losekše (jetzt noch als Hofname Ložekar bekannt), am Übergang nach Železna kapla (Eisenkappel). Die Beschwerden galten ungenannten Übergriffen. Otto von Rechberg, der 1262 und 1268 bezeugt ist, hatte, wie seine Onkel Otto und Wulfing 1298 aussagten, sein Eigengut in Solčava dem Kärntner Kloster Dobrla ves (Eberndorf) aufgegeben. Noch 1335 beschwerte sich der Abt beim Patriarchen, das Kloster Dobrla ves habe zehn seinem Kloster gehörige Huben zu Solčava unter der Olševa widerrechtlich inne. Sonst war der Klosterbesitz in diesem Hochgebirgsgebiet geschlossen. Wahrscheinlich waren die Rodungen vom Norden her schneller erfolgt als vom Osten, denn der Fahrweg nach Solčava war damals bei der Igla (Retro Portam, Zavratnik) unterbrochen. Nach dem Urbar von 1426 zerfiel der Klosterbesitz in 13 Ämter: Tirosek, An der Savinja, An der Dreta, Ljubno, Luče, Solčava, Braslovče, Volog, in der Mark bei Lemberg (Šmarje), Št. Ilj, Poreber in Krain sowie Kosiza und Arteza in Friaul. Das Amt Tirosek ensprach der Westhälfte der Pfarre Gornji grad bis zum Markte, der damals Ror hieß. Hier ging die Straße nach Krain durch, hier stand das Schloß des Patriarchen - später der Grafen von Celje - und hier gab es viel Lehengut. Weniger geschloßen waren die Ämter an der Savinja, von Suha bei Ljubno bis unter Mozirje reichend, das an der Dreta, die Ämter von Volog, Braslovče und Št. Ilj. Außer diesem geschlossenen Besitz lebten die Untertanen der Herrschaft Gornji grad, sei es als dörfliche Enklave, sei es als einzelne Bauern in den Territorien anderer Dominien in der unteren Savinjska dolina, in Šaleška dolina, aber auch an den Hügeln von Ponikva, Št. Andraž und Št. Ilj. Außer diesen Besitzungen, die territorialmäßig mit dem Hauptsitz der Herrschaft in Gornji grad verbunden waren, lebten die Untertanen dieser Herrschaft in der ganzen Krajina östlich bis zum Fluß Sotla, sowie in Zasavje bis zum Fluß Save: in Pilštanj (Peilenstein), Žusem (Süßenheim), Podčetrtek (Windisch Landsberg), Podsreda (Hörberg), in Sv. Peter pod Svetimi gorami (Königsberg) sowie über Griže (Greis) und Sv. Pavel bei Prebold (Pragwald) bis Trbovlje (Trifail). Für diese außer der Gornja Savinjska und Zadrečka dolina lebende Untertanen bestand das Savinjaamt in Braslovče und Amt für Šaleška dolina in Št. Ilj bei Velenje (Wöllan). Diesem Amt oblagen auch die Pfarrhöfe von Solčava über Mozirje bis Podčetrtek und Trbovlje, die in ihrem Bereich im Namen der Herrschaft Gornji grad die Verwaltung über diese Untertanen durchführten. Wie das Kloster das "Amt in der March" bei Lemberg erworben hat, ist nicht bekannt (wahrscheinlich durch die Freien von Žovnek?). Weil in den angeführten Ortschaften keine größeren Waldungen bestanden, wird man sie aus unseren Erörterungen auslassen. Nach dem Steuerbuch von 1517 betrug die Gült der bischöflichen Herrschaft Gornji grad 877, die des Stiftes Rein bei Gradec (Graz) zum Vergleich, z. B. 1.320 Pfund. Im Jahre 1543 gehörten der Herrschaft Gornji grad die Märkte Gornji grad, Ljubno, die Ämter Tirosek mit 97^ Huben (darunter viele "zunichte", also öde) und 9 Weingärten; an der Dreta: 127^ Huben und 71 Weingärten; An der Savinja: 97 und zwei halbe Huben, 114 Weingärten, dazu im Markt Rečica 22 Huben, 14 Hofstätten, 3 "Häuslein" und 19 Weingärten; im Amt Ljubno 85 Huben, 19 Weingärten; im Amt Luče 115 Huben, 3 Weingärten; im Amt Solčava 40 Huben; im Amt Braslovče 59^ Huben, 7 Weingärten: im Amt Brezje (Pirk unter Celje), wahrscheinlich nordwestlich von St. Georgen und östlich von Teharje (Tüchern) 27 Huben, 7 Weingärten. Zusammen: 343 ganze, 4 halbe Huben, 14 Hofstätter, 3 Häusler und 213 Weingärten. Der Bischof von Ljubljana, Janez Karl Graf Herberstein, gab einige Jahre vor seinem Tod die Herrschaft Gornji grad in die Verwaltung der Innerösterreichischen Staatsgüteradministration in Gratz, bzw. dem Steirischen Religionsfonds. Als die Diözesanregulierung 1786 die Diözese Ljubljana auf das Land Krain beschränkt hatte, sollte die bischöfliche Herrschaft Gornji grad, in Steiermark gelegen, mit der ehemaligen Zisterzinserherrschaft Stična (Sittich), in Krain gelegen, vertauscht werden. Deswegen wurde die Herrschaft von Gornji grad fälschlicherweise (weil es nach wie vor im Eigentum des Bistums von Ljubljana war) vom Steirischen Religionsfond als Religionsfonds-, bzw. Staatsherrschaft angesehen und verwaltet. In diesem Status verblieb sie bis zum Jahre 1807 als sie der damalige Erzbischof Michael Baron Brigido zurückerhielt. Zum Tausch der Herrschaften Gornji grad und Stična ist es nämlich nicht gekommen. Von 1809 bis 1814 war die Herrschaft Gornji grad aus unklaren Gründen wieder in der Staatsverwaltung, danach bis 1941 im Eigentum des Bistums von Ljubljana. Zur Zeit schwebt ein unvollendetes Denationalisierungsverfahren, nach welchem das Erzbistum von Ljubljana die Wälder der ehemaligen Herrschaft Gornji grad zum grössten Teil schon, sie aber zur Gänze zurück erhalten sollte. Die Herrschaft besaß um 1820 9 Ämter. Das Amt Gornji grad, Tirosek oder Nova Štifta (erwähnt schon 1426), umfasste folgende Dörfer Nova Štifta, Črnivec (Černelec) mit Volovljek, Bezgovje, Šmiklavž mit Mačkin kot, Štajngrob, Slemene, Kriška vas, Slatina, Čeplje und Sv. Primož bzw. Florijanska gora); das Amt Dreta umfasste das Dretatal mit den Ortschaften Kropa, Bočna, Otok, Delce, Šmartno, Št. Jošt, Slape, Volog, Marinec, Gornje und Spodnje Kraše, Potok, Kokarje und einzelne Untertanen in Lačja vas, auf Čreta, Dobletina, Podhom, Spodnje und Zgornje Pobrežje sowie Ternovec; das Amt Savinja umfasste die Märkte Ljubno und Rečica, sowie Ortschaften Juvanje, Okonina, Grušovlje, Šentjanž, Varpolje, Vimpasle, Spodnja Rečica, Prihova, Meliše, Radmirje, Gornje Radmirje und Ljubno;2 das Amt Luče (genannt schon 1426) umfasste Ortschaften Krnice, Rogačnik, Podvolovljek an der Lučnica, Podveža, Raduha, Skrile, Konjiški vrh und Ljubečka ves; das Amt Solčava (genannt schon 1426) umfasste die ganze Pfarre desselben Namens, mit den Grenzen Igla - an der Savinja hinauf bis unter Raduha - Olševa - Citrija - Sv. Duh - Ložeške Alpe (an diesen Namen erinnert jetzt nur noch der Hofname Ložekar) - Matkov kot - unter Kočna - Logarska dolina. Auf der rechten Seite der Savinja gehörten diesem Amt die Huben in Bela und in Robanov kot; Braslovče und Št. Ilj, zusammen also 1125 (1156?)3 untertänige Häuser, das freie Landgericht (seit 1470), die hohe und niedere Jagd sowie die Fischerei im Landgerichtsbezirke, die niedere Mitjagd in den Pfarren Mozirje und Braslovče, Patronat und Vogtei über 130 Kirchen und ein ausgedehntes Zehentrecht. Ablösung bei der Grundentlastung (nach dem Jahre 1848) betrug 209.484 Gulden. Die Herrschaft besaß neben dem üblichen Patrimonialgericht auch privilegiertes Landgericht; ihr Verwalter durfte als geprüfter Richter also auch zugestellte Verbrecher richten. In der behandelten Zeit hatte er jedoch kein jus gladii (er durfte kein Todesurteil fällen). In den Fällen die in die Kompetenz des Landgerichtes fielen verhörte er unmittelbar den Verbrecher und sandte das Protokoll darüber dem k. k. Blutrichter in demViertl von Celje, der sich danach nach Gornji grad verfügte und den Prozess durchführte. Danach wurden die Prozessakten zum Sterischen Landrecht nach Gradec geschickt, das als Spruchgericht fungierte. Danach wurde das Urteil zurück an das 2 Baš, Franjo: K zgodovini Gornjegrajskega. Časopis za zgodovino in narodopisje 33 (1938), 1-16. (Weiterhin Baš, 1938). 3 Krajevni leksikon Dravske banovine. Ljubljana, 1937, stran 166. Landesgericht geschickt und vom Richter kundgemacht. Zur Sicherheit der Delinquenten verfügte die Herrschaft über fünf Arrestkammern. Das Bestehen eines Landgerichts, bei der Herrschaft Gornji grad, das im Grunde hauptsächlich Strafgericht war, ist bedeutend, da nach Meinung der Forstbeamten einige Forstexzeße als größere Verbrechen eingestuft und vor diesem Landgericht verhandelt werden müßten. Wie aus der Tabelle 4 ersichtlich, wurden aber diese Exzeße vor dem Patrimonialgericht oder eher im Verwaltungsweg verhandelt und (oder nicht) bestraft. Weil die später dem Bistum von Ljubljana gehörigen Herrschaften Rudenek (Rudenegg) und Vrbovec (Altenburg) gegen Ende des 18. Jahrhunderts extra verwaltet wurden und ihre Wälder in den Gutsbeschreibungen beider Herrschaften enthalten sind, so wird auf ihre Besitzgeschichte hier nicht eingegangen. Nach der Klosteraufhebung in den Jahren 1782 bis 1786 durch den Kaiser Josef II. gingen in die Staatsverwaltung bzw. die Innerösterreichische Staatsgüteradministration in Gradec zahlreiche ehemalige Klosterherrschaften und Güter über. Die Renten dieser Herrschaften verminderten sich aber sehr stark unter der staatlichen Verwaltung, im Vergleich zum vorigen Stand, als sie meistens noch durch Klosterangehörige bewirtschaftet wurden. Das war vollkommen unerwartet und mißlich, da ja der Staat bzw. die Landesreligionsfonds aus den Erträgnisen dieser Herrschaften ihre vom Staat vorgeschrieben Ausgaben, vor allem für die eingeführte Pfarregulierung, decken sollten. Warum der damalige Bischof von Ljubljana Janez Karl Graf von Herberstein die Bistumsherrschaft Gornji grad in die obige Verwaltung übergab, ist nicht bekannt. Wahrscheinlich wollte er sich mit den Wirtschaftsfragen nicht befassen. Es ist aber bekannt, dass er die verbrieften Rechte dieser Herrschaft sehr streng vertrat. Bei den Verhandlungen über Umwandlung der Naturalrobot in Geldgaben (Robotreluizionsverhandlungen), die in der Zeit von 1783 bis 1786 liefen entstand ein Robotreluizions-kontrakt. Den unterschrieb Herberstein, mit Vorbehalt zweier Paragraphen, die für die Herrschaft ungünstig ausfielen. Diese Kontrakte für grössere Herrschaften unterschrieb als höchste Instanz auch der Kaiser. Bei der Unterschrift des erwähnten Kontrakts von Gornji grad erklärte der Kaiser den Vorbehalt von Herberstein als null und nichtig. Unter den damaligen Wirtschaftsfachleuten, in den Hof-und Landesämtern entfachte sich wegen der schlechten Erträgnisse der Herrschaften in der Verwaltug der Staatgüteraministration eine lebhafte Diskussion, wie man die Erträgnise dieser Herrschaften steigern könnte, und ob die Herrschaften in eigener Regie oder in Pacht betrieben oder sogar früher oder später veräußert werden sollen. Für den letzten Fall, also Verkauf und Lizitationsangebot mußten aber die Herrschaften und Güter mit allen ihren Vermögenswerten, Gerechtsamen und Verbindlichkeiten genau beschrieben werden. Deshalb wurde am 4. April 1802 von Erzherzog Karl, nach Genehmigung durch den Kaiser, allen Wirtschaftsämtern der Herrschaften auferlegt, eine Güterbeschreibung zu verfassen.4 Für die Herrschaft Gornji grad kam der Verkauf, solange sie im Eigentum des Bistums von Ljubljana war, bzw. bis zum beabsichtigten Tausch mit der ehemaligen Zisterzienserherrschaft Stična, natürlich nicht in Frage, aber weil sie eben der Staatsgüterverwaltung oblag, musste für sie auch eine Güterbeschreibung erstellt werden. Daraufhin wurde von dem Wirtschaftsamt der Herrschaft Gornji grad entsprechende Güterbeschreibung verfasst, worin ein grosses Kapitel die Waldungen behandelt.5 Anhand der allgemeinen Beschreibung der Herrschaft (also nicht nur der Waldungen) hat Franjo Baš 1938 eine allgemeine Abhandlung veröffentlicht,6 worin einige Absätze mit interessanten Angaben auch den Wäldern gewidmet sind. Die vorliegende Abhandlung wird die eingangs erwähnte Forstproblematik, wie schon bei einigen Herrschaften der Untersteiermark,7 in einer wald- bzw. forstmässig weit interessanteren Herrschaft, wie die von Gornji grad ist, erörtern. In dem Kapitel Gozdarstvo (Der Waldbau) in der voluminösen Gospodarska in družbena zgodovina Slovencev. Zgodovina agrarnih panog. 1. zvezek Agrarno gospodarstvo (Wirtschaftsund Gesellschaftsgeschichte der Slowenen. Die Geschichte der Agrarsparten. 1. Band Agrarwirtschaft, ist diese Problematik nur ansatzweise angeschnitten.8 4 NŠAL (Erzbischöfliches Archiv Ljubljana), Fond Bischöfliches Archiv, Serie Gornji grad A, Sign. Fasc. 104, Inhalt Schriften. Historische Gutsbeschreibung der Religions Fonds Herrschaft Oberburg in Steiermark, Cillier Kreises. Darin ist enthalten die Instruktion zu der von allen Wirtschaftsämtern abzufassenden historischen Güterbeschreibung. 5 Wie vorige Fußnote. Die Historische Gutsbeschreibung der Religions Fonds Herrschaft Oberburg enthält ein grosses Kapitel Historische Beschreibung über die Forste und Waldungen der k. k. Staatsherrschaft Oberburg, welche auf allerhöchsten Befehl Sr. Majestät, dann Sr. königl. Hoheit Erzherzog Carl erhoben worden im Jahr 1802. Im weiteren Historische Waldungsbeschreibung. Weil das Heft mit dieser Beschreibung nicht durchgängig foliiert ist, und weil die Thematik an mehreren Stellen angeschnitten wird, können bei weiterer Erörterung nicht bei allen Abschnitten Seitenzahlen angegeben werden. Baš, 1938, 1-16. 7 Maček, Jože: O gospodarjenju z gozdovi na državni gospoščini v Konjicah na prehodu iz 18. v 19. stoletje. Gozd. vestn. XXXV (1977) 4, 141-149. Id.: Gospodarjenje z gozdovi na državnih gospoščinah v Sloveniji v 18. stoletju. In: Pomen zgodovinske perspektive v gozdarstvu. Gozdarski študijski dnevi 1985, BF VTOZD za gozdarstvo, Ljubljana 1985, str. 75-87. Id.:Gospodarjenje z gozdovi na državni gospoščini Jurklošter na prehodu iz 18. v 19. stoletje. Gozd. vestn. 44 (1985) 10, 379-384 in ZbBF 45 (1985) 215-224. Id.: O gospodarjenju z gozdovi na državni gospoščini Studenice na prehodu iz 18. v 19. stoletje. Gozd. vestn. 44 (1985) 10, 347-350 in ZBBF 45 (1985) 225-231. Id.: O gospodarjenju z gozdovi na državni gospoščini Štanof na prehodu iz 18. v 19. stoletje. Gozd. vestn. 44 (1986) 17-8, 291-293 in ZBBF 45 (1985) 233-237. Id.: O gospodarjenju z gozdovi na državni gospoščini Marenberg (Radlje) na prehodu iz 18. v 19. stoletje. Gozd. vestn. 44 (1986) 1, 6-9 in ZBBF 45 (1985) 239-244. Id.: Die Wälder der Herrschaften Žiče und Frajštanj und ihre Bewirtschaftung im Übergang vom 18. ins 19. Jahrhundert. Acta agriculturae slovenica, 89-1 (2007),189-206. 8 Gospodarska in družbena zgodovina Slovencev. Zgodovina agrarnih panog. 1. zvezek Agrarno gospodarstvo, Ljubljana 1970, 417-463. 6 DIE WIRTSCHAFTLICHE VERFASSUNG DER HERRSCHAFT GORNJI GRAD UND IHRER WÄLDER Diese Herrschaft war im Grunde eine klassische Grundherrschaft mit über tausend Untertanen (Grundholden) mit über 200 Bergrechtlern, berechtigt zum Bezug von vielen verschiedenen Untertans-giebigkeiten. Ihre eigene (dominikale) landwirtschaftliche Gründe hielten sich in Massen; sie besass nämlich 42 Joch Äcker, 75 Joch Wiesen und 11 Joch Teiche. Wegen der für die Landwirtschaft nicht sehr günstigen Naturverhältnisse und der bekannten Nachteile des Wirtschaftens in eigener Regie waren die erwähnten Gründe in die Pacht übergeben. Für slowenische Verhältnisse überdurchschnittlich groß, 11.064 Joch, waren aber die eigentümlichen Flächen von Weiden (wobei es sich im grossen Ausmass um Alpen handelte), und von Wäldern, 9.645 Joch. Die Flächenangaben, besonders über Waldungen, Viehweiden und Alpen, beruhen auf eigenen geometrischen Messungen, die der erste herrschaftliche Forstmeister Alois Schweska auf Veranlassung des Grazer Guberniums und der dortigen Staatsgüteradministration in den Jahren 1792-1794 durchführte, um die regelmässige Forstregie und ordentliche Verpachtung der landwirtschaftlichen Gründe zu ermöglichen. Später wurden die Wälder erneut vermessen, wobei 10.735 Joch ermittelt wurden. Die Wälder wurden zum Teil generell abgeschätzt und in Schläge eingeteilt. Z. B. wurden Reviere Petelinjek in 83, in Ravniče in 90, in Podlog 55, in Kuhinek 80 in Globače dann Mali Tovsti vrh in 100 Schläge, jedoch nur in den Mappen, nicht aber auf dem Terrain, eingeteilt.9 Die Herrschaft Gornji grad wurde unter fürstbischöflicher Verwaltung hauptsächlich als ansehnliche, jedoch nicht auch alle wirtschaftliche Möglichkeiten erschöpfende, Rentenquelle für das Bistum angesehen. Das könnte eigentlich nur durch sehr strenge Anforderungen an die Untertanen, und durch Überwachung ihres Wirtschaftsgebarens, besonders in den Wäldern, erreicht werden. Diese Möglichkeiten konnte aber die Herrschaft nicht ausschöpfen. Dafür gab es zwei wesentliche Gründe. Die Herrschaft konnte als kirchliche Institution, dem alten Spruch gemäß, daß es sich unter krummen Stab leichter leben lässt, mit ihren Untertanen bei Einforderung aller möglichen Gaben und Herrenforderungen nicht so streng verfahren als ähnliche Privatherrschaften, die es aber in der oberen Savinjska dolina gegen Ausklang des Mittelalters und in der Neuzeit gar nicht mehr gab. Andererseits spürte die Herrschaft sehr wohl, daß sich die feudale Gesellschaftsordnung ihrem Ende nähert und sie sich 9 Historische Waldungsbeschreibung 126 und 127 r + v, Forst et Holz Befunds Tabelle. noch in stärkere Auseinandersetzungen mit ihren Untertanen, hauptsächlich über ihre Nutzung der herrschaftlichen Wälder und Weiden, wie sie seit jeher bestanden, nicht einlassen konnte. Das sollte sich ziemlich wesentlich nach der Übergabe der Herrschaft in die Verwaltung der Innerösterreichischen Staatsgüteradministration in Graz, bzw. dem Steirischen Religionsfond ändern. Auch die bischöfliche Herrschaft Gornji grad sollte gleich wie die anderen Religionsfondsherrschaften verwaltet werden. Die früher praktizierten Rücksichten gegenüber den Untertanen sollten nach dem Willen der Forstbeamten (wenigstens was die Wald- und Weideproblematik betrifft) nicht noch weiter erhalten werden. Der Herrschaftsverwalter, der auch alle Staatsbefugnisse im Bereich der Herrschaft wahrnahm, nahm aus Not eine breitere und mildere Sicht auf bestehende Probleme. Diese Sicht konnten oder eher wollten sich fremdländische Forstbeamte, die hier angestellt wurden, nicht aneignen. Daraus entstanden Streitereien, Anzeigen, Ahndungen, gerichtliche Prozesse, Bestrafungen (u. a. auch mit Leibesstrafen), die die Atmosphäre zwischen den Untertanen und der Herrschaft sehr stark vergifteten. Die meisten Anzeigen wurden aber überhaupt nicht wahrgenommen und schon gar nicht weiter verhandelt.10 Die Herrschaft hatte wenige landwirtschaftliche Gründe, auf denen Bewirtschaftung in eigener Regie rentabel wäre, deshalb wurden sie verpachtet. Weideflächen waren zwar ziemlich ansehnlich, sie waren aber auch mit ansehnlichen rechtlich ausgewiesenen, noch mehr aber durch Gewohnheitsrecht erworbenen Servitutsrechten behaftet. Die Abgrenzung, zwischen den, mit diesen Rechten belasteten und unbelasteten Flächen, war äusserst schwierig, wenn nicht gar unmöglich, so kam auch die Weide in eigener Regie nicht in Frage, und so wurden diese Flächen ebenfalls verpachtet. Die Herrschaft strebte im Einklang mit den Forstbeamten an, die Weiden, die sie alle in Pacht überließ, langsam in die Wälder umzuwandeln. Dem widersetzten sich aber die Untertanen besonders in bergigen Gegenden. Die Haupteinkommensquelle der Herrschaft waren die Zehente von den eigenen und auch fremden Untertanen, dann der Zehent- und Bergrechtswein von ihren Bergholden und noch einige weniger bedeutende Untertanengaben. Die finanziellen Einnahmen aus dem reinen Waldbau waren aber sehr gering bis fast belanglos. Die Hauptursache für die Auseinandersetzungen zwischen der Herrschaft und ihren Untertanen war, 10 Wie vorige Fußnote. neben der leidlichen Weidenfrage, die Nutzung der herrschaftlichen Wälder. Bei der Verneinung der Rechte zur Brenn-, Bau- und Zeugholzgewinnung in den herrschaftlichen Wäldern beriefen sich die Forstbeamten ständig auf die eigenen und Zulehenswaldungen der Untertanen, woraus sie ihren Bedarf an Holz decken sollten. Das war natürlich nur eine Ausrede, denn die Begehrung des Holzes aus den erwähnten Waldungen war wohlerworbenes Gewohnheitsrecht. Zu welcher Zeit die Untertanen "eigene" Waldungen ins rechtliche Eigentum erwarben, müsste näher untersucht werden, es kann aber berechtigt angenommen werden, dass dies gleichzeitig mit der Umwandlung der früheren Mietgründe in kaufrechtliche Huben geschah, wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Die Abschaffung der Mietgründe und ihre Umwandlung in kaufrechtliche Gründe war nähmlich ein bedeutendes Anliegen im Rahmen der Bauernbefreiung, die im absolutistischen Zeitalter vom Staat sehr befördert wurde und dem sich die Herrschaftseigentümer, also die Bischöfe von Ljubljana, nicht recht widersetzen konnten. Die Herrschaft Gornji grad hatte ansehnliche Waldungen (Tabelle 1),11 wohl die grössten in dem damaligen unteren Teil des Landes Steiermark, von denen aber entsprechender Ertrag nicht erwirtschaftet wurde. In früheren Zeiten konnte auf den geldlichen Ertrag der Wälder in allgemeinen kein grosser Bedacht gelegt werden, weil der geldliche Holzverkauf noch sehr gering war und die Waldbestände als Vorrat des Holzes für den Bedarf der Herrschaft und der meisten Untertanen, und als Standort des Wildes für damals sehr bedeutende Jagdzwecke angesehen wurden. Ob das auch auf die behandelte Herrschaft zutraf, ist nicht bekannt und müßte untersucht werden. Die Flosserei ist nämlich schon im Jahre 1606 bezeugt. Damals gab es offenbar schon starke Auseinandersetzungen zwischen der Herrschaft und den Untertanen, was daraus ersichtlich ist, daß die Herrschaft bei den Verhandlungen mit den Untertanen der Bischof Tomaž Hren höchstselbst vertrat. In der Urkunde die darüber verfasst wurde, und die in den nächsten zwei Jahrhunderten für die Belange der Herrschaft bedeutende Rolle spielen sollte, steht nähmlich auch der Satz: "....nicht allein ihren eigenen Notdurften sondern auch zur Verkaufung andern ferner dem abwärts nach dem Wasser zu schwemmen...".12 Also im Jahre 1606 wurde, wie durch diese Urkunde bezeugt, die Flösserei schon betrieben, vielleicht auch schon Ende des 16 Jahrhunderts. Diese Angabe über die Flösserei wird hier erstmals veröffentlicht. Natürlich weiß man aber über den Umfang der damaligen Flößerei zur Zeit nichts. Im 18. Jahrhundert kam aber in dem nadelholzreichen Gebiet der Herrschaft Gornji grad die Flößerei in Schwung und deshalb wurde Nadelholz am Stock wertvolles Handelsgut. Andere industrielle Holznutzung war in diesem Gebiet zunächst ohne Belang. Die damalige Herrschaftsverwaltung beharrte aber noch ziemlich lange an alter Doktrin, wonach der Waldbau nicht als eine eigene Wirtschaftssparte mit eigener Wirtschaftsrechnung angesehen, sondern als Aushilfe für andere Wirtschaftszweige sowohl der eigenen Herrschaft als ihrer Untertanen dienen sollte. Dazu war sie nicht wegen des Wohlwollens gegenüber den Untertanen geneigt, sondern weil sie die unausweichlichen Auseinandersetzungen mit ihnen wegen der Servitutsrechte an Wald und Weiden, die vielen nicht bereinigten Grenzkonflikte zwischen den Wald- und Weidegründen und ebenso unklaren, oder wenigstens nicht angenommenen Landesgrenzen zwischen Steiermark, Kärnten und Krain, scheute. Wie bei anderen Herrschaften wurde auch in Gornji grad die Bewirtschaftung der herrschaftlichen und Untertansgründe bis in die neunziger Jahre des 18. Jahrhunderts einheitlich betrieben, es gab nur eine allgemeine Wirtschaft (Landwirtschaft) in die sowohl landwirtschaftliche Gründe, Weiden und Wälder einbezogen wurden. Weil von den Wäldern wegen mangelnder käuflichen Nachfrage nach Holz, kaum erwähnenswerte geldliche Einnahmen, ausgenommen die eher seltenen Jahre in denen Buchen und Eichen fruchteten und Schweinemast in den Wäldern möglich war, in die herrschaftliche Kasse einflossen, wurden die Wälder praktisch als eine sehr bedeutende Hilfspertinenz der allgemeinen Wirtschaft angesehen. Im 18. Jahrhundert begann sich aber die käufliche Nachfrage nach Holz in den Wäldern, wo Städte und Märkte, sowie entstehende Manufakturen nicht allzuweit enfernt lagen, oder günstige Transportmöglichkeiten für die Beförderung des Holzes oder seiner Produkte in entferntere Regionen bestanden, zu heben. Der Zweig des Waldbaus bzw. der Holznutzung innerhalb der Herrschaft begann sich zu verselbständigen, seiner Hilfsfunktionen für die Landwirtschaft wollte er loswerden, und so wie in Gornji grad innerhalb der Herrschaft, sogar ein Forstamt, also eine Art Behörde, zu gründen. Die Auseinandersetzungen mit den früheren Forstnutzern, deren echte oder vermeintliche Rechte hierbei beschnitten werden sollen, waren unausweichlich. 11 Historische Waldungsbeschreibung 126 v bis 127 v und Forst et Holz Befunds Tabelle. 12 Historische Waldungsbeschreibung: Zu wissen nachdem sich der Ehrenwert und.....Oberburg 6ten April 1606. Tabelle 1 Die Forstreviere der Herrschaft Gornji grad mit ihren Flächenmaßen, der Holzgattung, den Servitutsrechten und damaliger Benutzungsart Fortsreviere Fläche Holzgattung Servitutsrechte und Damalige Anmerkungen Joch □ Klafter Lasten Benutzungsart Krašica -Kokarca - 565 Buche,. Nadelholz siehe Fußnote 13 siehe Fußnote 14 siehe Fußnote 15 Kurji vrh Mala Peč 282 detto Pod Vologo ?? 25 540 detto Nad Kokarjem, Šentjanžem, Krašami, in 381 1310 gut Pustim Poljem Buschplätze und Blößen 50 Mostne 139 414 detto detto, 2. Teil 25 1196 Stockbuche Blöße 7 320 Tovsti vrh 169 1123 vermischt Pretkovca I. 150 detto frei Teil Pretkovca II. 82 1321 Buchen frei Teil Štrukljeve peči 37 1559 detto frei Noch nicht gehörig eröffnet Blöße 34 910 Stradovnik 238 430 vermischt muß frei bleiben Nadelholzverkauf Gemisch 38 detto Ivje I. Teil 200 detto Dörfer Bočna, Delce und Otok haben Behölzungsanspruch auf 160 W. Kl. Detto Ausgelichtet 28 240 Pod Belo pečjo 292 800 Buchen -Bočki graben Erjavka 13 1300 detto Bočna und noch ein Dorf beanspruchen die Entnahme der Streu ohne Grund und Recht Stämme, geeignet zur Flosserei Vrh Smolnika 90 vermischt Nad Kropo 22 detto 13 Die Untertanen der Ortschaften Kraše, Pusto Polje, Kokarje, Lačja vas, Pobrežje, Varpolje, Šentjanž in Spodnja Rečica beanspruchen wegen der Reichung des koplevnik das Behölzungsrecht, das um 642 W. Kl. betragen dürfte. Darüber lagen aber keine Beweise vor. 14 Aus diesen beträchtlichen Revieren werden derzeit etwa 100 Nadelholzplöcke und Stämme und seit 2 Jahren auch Klafterholz abgestockt, wozu 80 fl ausgegeben wurden. Dieses Unternehmen wurde eingestellt, da das Laubholz nicht abgesetzt werden konnte. 15 Die angesprochenen Servitutsrechte müßen gründhaltig untersucht werden, wobei auf eine von dem Fürsten Thomas, Bischofen zu Laibach etc. etc. 6. April 1606 bestehende gutachtliche Urkunde, dann auf den Flächeninhalt der bestehenden Hub-und Communwaldungen das Augenmerk gerichtet werden muß, als vermög besagten sub C angehefteten Schriftstück (hier nicht wiedergegeben), die in Colonne XIII benannten Gemeinden eigentlich gar kein Recht, sondern nur die Begnadigung gegen Anmeldung, Ausweisung dann Bezahlung einer Gebühr, wessen Zuteil ihres eigenen Hub- und Communwaldstandes für sich haben, so werden durch den besagten Vorgang nicht allein der gesammte Anspruch geschmächtet, sondern auch die Begnadigung auf den Hub- und Communbesitz hinsehend behauptet werden dürfte. Nach einem dann ferner ...(unleserlich) von dem jährlichen Natural Ertrag per 3814 W. Kl. der vorbenannte Servitutsanspruch mit 642 W. Kl. abgezogen würde, so bleibt jedoch noch zur freien Disposition und Speculation bei Grašica und Kokarca 3172 W. Kl. Die weiteren Berechnungen müßen wegen Unleserlichkeit ausgelaßen werden. Blöße 21 Zur Kultur geeignet Petelinjek 300 600 Nadelholz siehe Fußnote 16 Verkauf von Stämmen und Sagplöcken siehe Fußnote 17 Detto 59 Detto Item et Pod Medvedjakom 46 70 Detto Ravniče 150 Detto Kuhinek 90 vermischt frei Reservatrevier Item 30 Detto siehe Fußnote 18 siehe Fußnote 19 Globače I. Teil 267 840 Detto Detto, II. Teil 134 Gestrüpp Detto, samt Mali vrh 212 Nadelholz frei Item 60 640 Poškovsko ?? 150 vermischt Item 50 Detto Detto 33 800 Untertanen zu Nova štifta 50 Kl. Servitute ?buche wie im Stranski Revier derzeit ohne siehe Fußnote 20 Tovsti vrh 38 Nadelholz Detto 10 Javorje pri Kokarju 15 280 Stockbuche ohne 'buche wie im Stranski Revier derzeit ohne prope Jespa na Menini 48 600 Nadelholz Zu herrschaftlichen Gebäuden und Deputaten siehe Fußnote 21 Prekerštajn 10 150 Eichlinge Detto 12 455 Fichten ohne Detto 4 800 Birkengestr. ohne Detto 5 1200 Eichlinge ohne Tičjek 1000 Eichen ohnr Detto 4 600 Eichlinge ohne Kožlak 5 1120 vermischt ohne Jakobcov vrh 28 190 Nadelholz ohne Bedarf der Grundpächter siehe Fußnote 22 Gradišče 47 1200 Nadelholz Hom, I. Teil 133 1280 Detto Servitute der Untertanen zu Pusto polje Stamm-, Bretter und Brückenholzverkauf siehe Fußnote 23 Hom, II. Teil 120 Detto Trbolca 18 260 Detto frei Detto Detto 35 690 Detto siehe Fußnote 24 16 Aus diesen zwei Revieren haben die Bürger des Marktes Gornji grad bisher 180 (?Klafter) Beholzung gezogen. Wie zu Vrh Smolnika. 17 Diese wichtigen in der Nähe der Herrschaft liegenden Reviere verdienen alle Aufmerksamkeit und müßten daher nicht allein von den überstandenen Stämmen gereinigt und soviel immer möglich regelmäßig abgeholzt, ihre Blößen durch künstliche Hilfe in Kulturstand gesetzt werden, auch nach aufwärts in die verpachteten Viehweiden um 300 Joch ....(unleserlich), an der krainersichen Grenze aber das strittige Terrain mit 726 ? W.. Kl.(die Zahlen sind nicht klar!) zu Excentrierung der Viehweide berichtigt werden. 18 Außer einiger Stämme zu Zaun und Schindeln, welche (unleserlich) abgeholzt werden muß. 19 Wird seit 3(?) Jahren durch Geding(Akkord)arbeiter zum industriellen Nutzen abgestockt und ein Ertrag erzielt (teilweise unleserlich) und wird solchergestalt fortgesetzt. 20 Muß wie Kozica Revier bedacht werden, der dermalen der Kalkerzeugung dient, dann aber die gereinigte Fläche zum Bauholz verwendet werden. 21 Bei diesen Eichenrevieren muß so mehr auf Kultur und Schonung das strengste und sorgfältigste Augenmerk gerichtet werden als außer diesen nahe der Herrschaft liegenden Erdfläche keine andere zur Eichenkultur geeignet besteht. 22 Die sehr nachteilige Verbindlichkeit an die Pächter muß aufgelöst und auf Schonung gedacht werden. 23 Dieses wichtige Revier muß von gebrandmarkten Setzlingen gereinigt dann aber ohne weiteren Verzug in in Schonung und Kultur gelegt werden. V Bregih 12 205 nicht leserlich Derzeit nichts Muß in 6 Jahren in Kultur gesetzt werden Polamank, 10 1200 vermischt ohnr Pfarre Luče Detto 17 800 Fichten ohne Stamm-, Blockabgabe siehe Fußnote 25 Detto 75 1200 vermischt Brezo vj e 17 800 Nadelholz ohne Stamm-, Blockholzabgabe Detto 35 ohne Rogac 35 Fichten ohne Stamm-, Die Blößen und (Rogatec) Blockholzabgabe Brandstätten sind zu kultivieren Detto 90 vermischt ohne Detto Detto Detto Banatska 232 299 Nadelholz ohnr siehe Fußnote 26 Sopote 5 Fichten ohnr Detto 20 252 vermischt ohne Detto siehe Fußnote 27 Šentlenarški 58 500 Detto ohne Bisher ohne Weiden siehe Fußnote 28 les V Slemeh 5 150 Nadelholz ohne Detto Nad 6 176 Nadelholz ohne Detto Osojnikom ?? Bukovec 350 vermischt Mala Planina, 243 vermischt Seit 2 jahren siehe Fußnote 29 strittig Brennholzverkauf Detto 243 490 Na Pripoteh 110 Nadelholz Detto 142 800 Anflug Na Ravneh nad 422 800 Nadelholz ohne Detto siehe Fußnote 30 Naveršnikom Detto, 170 Brandstätte Kačjek 154 170 vermischt Dorf Luče 120 Klafter, Bauholz Solčava Sehr wenig Verkauf in der Zeit Mala Ojstrica, Solčava 180 400 Detto ohne siehe Fußnote 31 Graohat in pod 125 Detto Creso Pod Rožnim 112 Nadelholz ohne Derzeit nichts verkauft Müßen durchschn. vrhom jährlich 50 Stämme verkauft werden Raduha in 178 900 Detto ohne Detto siehe Fußnote 32 Suhadol Suhadole, 463 68 Detto ohne Detto Wird 1802 der Sedelce ?? mögliche Verkehr angefangen Repenševskova 8 350 Detto ohne Wieder ohne Nutzen planina ?? 24 Die Blößen müßen sogleich in Schonung und Kultur gelegt werden. 25 Muß binnen 3 Jahren nach Auslauf der Pachtzeit eine Fläche von 31 Joch 550 □ Klafter von Weide in Waldstand erklärt und sowohl auf Schonung als Kultur gedrungen werden, somehr als durch Halterfeuer eine beträchtliche Strecke geschwendet worden ist. 26 Ist rückgelöset und unter Bedingnissen streckenweise Schonung und Kultur in Pachtung. 27 Die neue Brandstätte zur Kultur. 28 Muß mittelst Ausführungswege in Nutzungsstand gebracht werden. 29 Die bisher durch den Grenzstreit gehemmte Benutzung kann durch Errichtung einer Nagelschmiede ungemein erweitert werden, wozu ein ohnehin erforderlicher Weg von Ljubno bis Luče und Sv. Anton bereits angefangen ist, wo sodann alles bisher unanbringliche Buchenholz auch aus dem Revier Jakobcov vrh versilbert werden kann. 30 Die durch zügellose Hirtenfeuer nebst anderer Blößen müßen in Schonung und Kultur gelegt und die Schwendereien der Hirten empfindsam geahndet werden. 31 Muß unter anderen der Servitutsanspruch berichtigt und bestimmt werden. 32 Muß mittels eines Ausfuhrweges bis zur Savinja Benutzung gesichert werden. Dimnikova Dolina ?? 79 130 Detto ohne siehe Fußnote 33 Kolarica, Hlipovc ohne Schwendplatz 24 ohne siehe Fußnote 34 siehe Fußnote 35 Pod Komnom 40 ohne Holzverkauf und Versuch nittelst Geding Kolarica 136 vermischt ohne Detto 24 Nadelholz ohne Detto 361 80 Detto ohne Smrekovec. Koriti pod Ostrim vrhom 48 Detto frei Vom Stammverkauf bisher nichts Bukovec, Pfarre Luče 134 1318 vermischt frei Sibje, Bela, Pfarre Luče 1190 600 Nadelholz frei Detto Zusammen 10735 1434 siehe Fußnote 36 siehe Fußnote 37 siehe Fußnote 38 Abkürzungen: m. = meistens, t. = teilweise, W. Kl. = Wiener Klafter 33 Muß auf Verdrängung der Weide und Benutzung des Holzes fürgedacht werden. 34 Unbedeutender Stammholzverkauf und Versuch der Nutzung mittels der Geding(akkord)arbeiter. 35 Der durch 30 alle Jahre mögliche Ertrag blos von Schnittblöcken pr. 27.037 fl 43 xr à 901 fl 14 xr ist möglich zu erreichen, als das auf nicht auf ein Mittel zur Ausbringlichkeit und Verkehr fürgedacht werden sollte. In dieser Absicht werden also ab 1.000 Current Klafter 200 Stosskisten à 2 fl 30 xr mit 500 fl, ab 1000 Klafter aber Bachräumung mit Schleusen mit 700 fl erforderlich, wo sodann nicht allein obige Summe, sondern jährlich auch noch zu einer Nagelfabrik das Buchenholz um jährlich 100-200 fl in Verkehr gesetzt werden kann. 36 Die Berichtigung der Servitute muß um so eifriger mit den Grenzen betrieben werden, als ohne diesen Vorgang nicht allein die Forsteinrichtung erschwert und die Benutzung der ausgebrannten Flächen in Revieren, dann nicht minder die Kultur und Schonung ins unendliche (unleserlich) auf das Eigentum gestärkt werden müßte, sondern auch der vorsätzlichen nicht gehörig Genüge geleistet werden könnte. 37 Verschiedene ökonomische und Sicherheitsregeln haben es bereits so weit gebracht, daß im Jahre 1802 40 bis 50 Holzknechte auf Geding(Akkord) arbeiten, wodurch so wie im Jahr 1801 800-900 fl nun 1800 fl lediglich industrieller Nutzen ohne die Forst Taxe erworben werden wird. 38 Muß auch noch der Brennholzverkauf eingeleitet werden. Ist von Weid- in den Waldstand erhoben, dann Ausfuhrsweg herzustellen und bewilligt werden. Vorderhand summarisch und durchschnittsmäßige Ertrag von Bau- und Schnittblöcken ist zwar ohne Zweifel, jedoch aber nur als dann erreichbar, wann die Forstwirtschaft so wie bereits seit zwei Jahren angefangen, dergestalt betrieben wird, daß nicht allein alle nach mehreren Jahren auf den höchsten Stand gesteigert und Hindernisse beseitigt, sondern auch die erforderlichen Hilfsmittel nicht mehr entzogen, vielmehr aber der Unterstützung nach Maßgabe der Umstände beschlossen und erlaßen werden, welche Begünstigung um so mehr erwartet werden sollte, als sich keine Spekulation kehren läßt, welche nicht im Stande ist zu ihrer Begründung einen Fundus instructi erforderlich haben möchte, wogegen sich die hierortige Forstwirtschaft bisher teils durch Opfer des Forstrevieralters, teils durch langsame Zuflüße, teils aber durch fremde Ansätze von 260 fl (unleserlich) nun auf 3000 bis 4000 fl reiner Ertrag durchkämpfen mußte. Durch das Territorium der Herrschaft Gornji grad fliessen zwei Flüsse Dreta und Savinja, die sich zur Flößerei eignen. Die Einwohner dieser Gegend sahen in der Flößerei eine Möglichkeit, das Holz, das damals noch reichhaltig vorhanden war, in entferntere Gebiete zu befördern, zu verkaufen und sich damit ihre Lebenslage aufzubessern. Die Waldungen der Herrschaft Gornji grad wurden schon sehr früh, wie erwähnt, schon im 17. Jahrhundert, aber wahrscheinlich in geringen Umfang in die Geldwirtschaft einbezogen. In der Mitte des 18. Jahrhunderts hatte die Flößerei an der Savinja, mit welcher Nadelholz aus den erwähnten Waldungen nach Kroatien und noch weiter nach Osten befördert wurde, einen größeren Umfang. Die Flöße mussten in Radeče, am krainischen Ufer der Save, anlegen, um dort die Flußbenutzungsgebühr zu bezahlen. In den entsprechenden Warentarifverzeichnissen aus den Jahren 1749 (wiederholt in 1755) und 1782 sind die Floße aus Savinjska dolina (Sanntal) angeführt. Das ist ein sicheres Zeugnis dafür, dass erwähnte Flößerei einen entsprechenden Umfang erreichte und so in diesen Tarifverzeichnissen aufgeführt wurde.39 Angelos Baš schreibt auch, daß die Flößerei seit der Mitte des 18. Jahrhunderts die Haupterwerbsquelle der Einwohner unter Ljubno und Gornji grad, war. In dieser Situation kam die Idee einer besseren Ausnutzung der Wälder unter dem Motto der rationellen Forstwirtschaft auf. Diese konnten natürlich nur fremdländische Forstbeamte einführen. Wegen der ansehnlichen Waldungen der Herrschaft Gornji grad, wurde auf Veranlassung der Innerösterreichischen Staatsgüteradministration bzw. des Grazer Guberniums hier 1793 der erste, an höherer Forstschule ausgebildete fremdländische Forstmeister, Alois Schweska, angestellt. Dieser erkannte sofort nach seiner Anstellung in Gornji grad, daß die Waldverhältnisse hier nicht im geringsten der Doktrin der deutschen Forstschule entsprachen, nach Nutzung der Wälder, die vollkommen getrennt von den Bedürfnissen der hiesigen Untertanen wären, mit möglichster Verdrängung der erworbenen Wald- und Weideservitutsrechte, der anderen erworbenen Gewohnheitsrechte, bis zu verschiedenen Waldbaumassnahmen z. B. der Anweisung und Ausweisung der bewilligten Holzkontingente, die sich bisher die Untertanen selbst auswählen konnten, der Abschaffung des bis dahin üblichen Plenterschlags und der Einführung der Kahlschläge u. v. a. Es ging einfach darum, die Bauern mit ihren Rechten aus den Wäldern und Weiden zu verdrängen.40 Das wurde in dieser Zeit vor allem in deutschen Ländern versucht, in slowenischen Gebieten wurde das, m. W. zuerst auf der Herrschaft Gornji grad versucht. In früheren Zeiten führte der Herrschaftsverwalter, einheitlich alle Wirtschaftszweige, darunter auch den Waldbau mit Hilfe einiger heimischer bäuerlicher, waldbaulich nicht geschulten Holzknechte durch, die später von den Forstbeamten als betrügerisch verschmäht wurden. Sie setzten auch ihre Entlassung durch. Die Wirtschaftsführung der herrschaftlichen Wälder ging seit der Anstellung der Forstbeamten auf zwei Gleisen, einerseits durch den Herrschaftsverwalter, andererseits durch die Forstbeamten. Ein wirklicher Nachteil bei diesen Waldungen war auch die fehlende geometrische Ausmessung, die der erwähnte Forstmeister in den nächsten drei Jahren nach seiner Anstellung wenigstens teilweise durchführte. Nach der Versetzung des Forstmeisters Schweska, kam nach Gornji grad Forstmeister Johann Löffler, dem es mit Hilfe der Landestelle (Gubernium) gelang, ein von dem herrschaftlichen Verwaltungs- bzw. Wirtschaftsamt weitgehend unabhängiges Forstamt mit ausgebildetem Forstpersonal zu errichten. Im folgenden soll der schlechte Zustand der herrschaftlichen Waldungen von Gornji grad anhand der Schilderungen der dortigen Forstbeamten in der Güterbzw. Waldbeschreibung erörtert werden. Weil es den Forstbeamten daran gelegen sein mußte, die Verhältnisse möglichst düster zu beschreiben, um ihre vermeintlichen oder wahren Erfolge im helleren Licht erscheinen zu lassen, ist es wahrscheinlich, daß die Waldzustände in dieser Herrschaft nicht so schlecht waren, wie sie in der Niederschrift der Waldbeschreibung erscheinen. Weil sich aber die Förster als treue Staatsbeamte fühlten, obwohl sie das nicht waren, muss man aus ihrer josephinischen Beamtendoktrin heraus annehmen, dass sie die Waldzustände doch einigermassen getreu wiedergegeben haben. Der Holzbestand in den Waldstrecken war nicht gleichen Alters, sondern durch vorzeitige, nach der Doktrin der Deutschen Forstschule forstwidrige Abholzungen und willkührliche zügellose Aushebungen altersmässig sehr vermischt. In einem Schlag befanden sich Bäume von 10, 30, 50, 70, 90, 120, 140 und sogar 160 Jahren. Mit Sprungschlägen und Aushebung wurden die überständigen Stämme ausgehauen, mehr als ökonomisch rätlich war. Daran war, wie schon oben, 39 Baš, Angelos: Savinjski splavarji. Ljubljana, 1974, 32, 37. 40 Radkau, Joachim: Natur und Macht. Eine Weltgeschichte der Umwelt. München: C. H. Beck, 2000, 236-283, besonders 243. und noch öfter erwähnt wird, das herrschafliche Verwaltungsamt schuld. Besonders in entfernteren Gegenden konnte das allzugeringe, als auch das allzudicke (von 36 bis 42 Zoll) Stammholz wegen beträchtlicher Ausbringungskosten auf Erdriesen entweder gar nicht, oder um abwürdigende Preise in Verkehr gebracht werden. Äusserst verworren, mit Gegensätzlichkeiten und Emotionen behaftet waren in der Herrschaft Gornji grad die Behölzungsrechte der Untertanen in den herrschaftlichen Waldungen, die man üblicherweise Holzservitutsrechte nennt, diesen Ausdruck aber der Forstmeister Löffler, der die Historische Beschreibung verfasste, fast peinlich vermied. Diese Rechte waren auch deshalb sehr schwer zu eruieren, weil die Untertanen bei der Umwandlung der Miet- in kaufrechtliche Huben eigene und Zulehenswaldungen erwarben, sowie Holzgenuß in den gemeinschaftlichen Waldungen bestätigt bekamen. Die Herrschaft, besonders aber ihr Forstamt berief sich ständig auf diese Waldungen, wenn die Untertanen ihre Ansprüche auf Behölzigungsrecht in den herrschaftlichen Waldungen stellten, obwohl sie dazu keine rechtlichen Grundlagen hatte. Zusätzlich sollte es bei dieser ersten Waldzuteilung den Untertanen so vorgegangen sein, dass diese niedere Waldungen erhielten, die Herrschaft aber die Hochwaldungen behielt. Aus diesen sollten die Untertanen vollkommen verdrängt werden, was im Zusammenhang mit den dort bestehenden Weiderechten auf den heftigsten Widerstand der Untertanen stiess. In der Tabelle 1 sind in Revieren41 diese Dörfer ausgewiesen, die das Behölzungsrecht und die Art desselben, wie bisher genossen, ersichtlich. Dieser Holzgenuss ist aber in den herrschaftlichen Waldungen, nach Ansicht der herrschaftlichen Förster, besonders für die Untertanen der Dörfer Bočna, Nova vas, Volog, Delce und Šmartno etc. keineswegs rechtlich gegründet oder realisiert, sondern sind diese vielmehr ausdrücklich auf ihre Hub-, Zulehens- und Gemeindebehölzungen angewiesen und nur in Rücksicht der zerfallenen Hub-, und Gemeindewaldstandes, nach der Überzeugung von der Dürftigkeit, bei allfälliger Anmerkung und gegen Bezahlung einer rechtmässigen Gebühr in Anbetracht des Bedarfs nach Zeit und Umständen begnehmigt, niemals aber in unauflösbares Recht versetzt worden. Diesfällige Selbstüberzeugung, dass nähmlich jene Untertanen welche selbst hinreichend Hub-, Zulehens-oder Genussrecht an der Gemeindewaldung besitzen, mit diesen Scheinansprüchen nicht wohl zu einem 41 Herrn Mag. Vid Preložnik, Univ. Dipl. Forstingenieur von der Forstanstalt Sloweniens, Zweigstelle in Nazarje, bedanke ich mich herzlich für die Durchsicht der in der Tabelle angeführten slowenischen Namen. realisierten Behölzungsrecht gelangen möchten, führte solche auf den Gedanken, die Abreichung des sogenannten aus Buchweizen, Hirsen, Händeln und Haarzehling bestehenden koplevnik als eine Giebigkeit für das Brennholzrecht anzugeben. Die Gabe von koplevnik wird im Kapitel über die Auseinandersetzung der Herrschaft mit den Untertanen näher besprochen.42 In den herrschaftlichen Waldungen war auch der Holzdiebstahl sehr verbreitet Es handelte sich hierbei meistens um den Unfug, dass die Käufer neben den gekauften auch eine stattliche Anzahl von Stämmen entfremdeten. Es gab aber auch Fälle wo Bäume ohne irgendeinen, auch vermeintlichen Rechtsanspruch abgestockt wurden. Im folgenden sollen die natürlichen und von den Menschen verursachten Zustände der zur Herrschaft Gornji grad eigentümlich gehörigen Waldungen beschrieben werden, die Untertanenwaldungen sind also hier nicht inbegriffen. In der Herrschaft gab es nämlich zwei Arten von Waldungen, herrschaftliche und Untertanenwaldungen. Die letzteren wurden den Untertanen anlässlich der Verkaufrechtung ihrer Miethuben mit den Mietgründen zugeteilt. Sie bekamen ihre Anteile am Niederwald in den niederen Lagen, die Herrschaft behielt sich den Hochwald in den höheren Lagen. Weil auch die Weidegründe meistens im Gebirge mit angrenzenden Hochwäldern lagen, gab diese Konstellation Anlass für ständige Streitereien mit den Untertanen wegen der Erweiterung der Weideflächen zum Schaden der Wälder einerseits und zu Schäden in den Wäldern wegen des eingetriebenen Untertanenviehs. Die Waldungen lagen alle in abwechselnd weniger oder mehr steilen Gebirgen und waren den schlechten Wirkungen von Wildbächen einigermassen ausgesetzt. Nur lediglich eine, meistens zur Wiesmahd benutzte und zur Eichen- oder Erlenkultur geeignete 7 Joch messende Blösse bei Revier Kamen, an der Grenze, war der Überschwemmung ausgesetzt, welche so wie bereits im Jahr 1797 an einem Ort geschehen, mit Durchschnittskanälen vermieden werden könnte.43 In diesen Waldungen konnten seit neun Jahren sicher in 400 bis 500 Joch Brände, nicht natürlichen Ursprungs, angenommen werden. Diese wurden teils durch nachbarliches Gereut- oder Erdbrennen, oder durch Feuer, welche zur Erweiterung der verpachteten Viehweiden vorsätzlich von den Viehhaltern angelegt wurden, verursacht. Die diesfalls bezichtigten Exzedenten wurden zwar gehörigen Orts angezeigt, aber bis 1802 oder noch gar nicht verhandelt, oder nicht fleissig genug bestraft. Zur Erweiterung der 42 Historische Waldungsbeschreibung, 132 v bis 135 r. 43 Historische Waldungsbeschreibung, 130 v. Weidestrecken wurden nicht allein die jung und alten Stämme von den Weidepächtern zur Abdörrung geringelt und geschwendet, sondern ganze Strecken durch Feuer abgeblösst, und hierdurch sogar beträchtliche Hauptwaldungen in Gefahr gesetzt. So wäre es notwendig, dass künftig die an die Waldungen angrenzende Alpen und Viehweiden überhaupt nicht in Pacht, sondern nur um einen Zins von der Anzahl des aufzutreibenden Viehs, welche von dem Forstamtpersonal alljährlich festzusetzen und zu revidieren wäre, vergeben würden. Die Übertretungen müssten strengstens bestraft werden. Die Strafen sollten aber in Stamm- und Kulturstax (Bezahlung nach den forstamtlichen Holzverkaufsbedingnissen), dann Leibesbusse und Verbot des weiteren Weidgenusses bestimmt werden.44 Die Hirtenfeuer wurden von Seite des Forstpersonals zu keiner Zeit in freien Gelände, sondern nur in Hütten und vom Wald genug entfernten, mit Steinen und Erdkamm umfangenen Plätzen, gestattet. Danach hielten sich aber die Viehhalter nicht. An mehreren Orten wurden derlei Hirtenfeuerstätten wahrgenommen, wovon aber die Viehhalter beim Herannahen eines Forstbeamten flohen.45 Wenn dem Forstamtspersonal ein Waldbrand bekannt, oder gelegentlich der Forstbesuche ansichtig wurde, so wurden sofort, sei es Tag oder Nacht, die erforderlichen Arbeitskräfte aufgenommen, die Nachbarn zur Hilfe gerufen, dann mit Hauen und Krampen an der Grenze des Brandes die Erde aufgeworfen, Steine vorgelegt und die hohen Grenzbäume gegen den Feuerplatz gefällt. In der waldbrandfreien Grenze wurde die Erde aufgeworfen und alles dürre Holz entfernt, die Glut durch Aufwerfung der Erde, wo aber möglich auch mit Wasser gedämmt, wobei noch ferner in Gegenden, allwo Wasser vorhanden ist, mit Feuerspritzen vorgegangen wurde. Wobei musste es jedoch traurig berühren, dass die Nachbarn bei einem solchen Brande nicht einmal natürliche mitleidige Teilnehmer, noch weniger aber vorschrifts- und pflichtmässige Gehilfen waren. Hierin zeichneten sich besonders jene aus, welche sich in der Gegend befanden, wo der Brand an Viehweiden grenzte. Diese ersahen in einem solchen Unglücksfall des Brandes für sich ein Glücksfall bzw. Möglichkeit zur Weideerweiterung. Gegen solche Moral und Sittenlosigkeit wetterten stark die Forstleute und forderten die strengsten Massregeln; besonders von den Gemeinderichtern sollten an ihnen unterstehende Gemeindeinsassen Aufträge erlassen werden, worin diese zur Rettung und Hilfe aufgefordert würden. Die 44 Historische Waldungsbeschreibung, 131 r. 45 Historische Waldungsbeschreibung, 131 v. Saumseligen sollten zu Bestrafung, die Gutgesinnten und Tätigen aber zur Belohnung angezeigt werden.46 Die abgebrannten Plätze mussten bisher dem Schicksal der Entblössung oder allenfalls dem irregulären natürlichen Samenanflug überlassen werden. Die Gründe dafür waren, wie schon erwähnt, der zügellose Viehauftrieb, wiederholter Brand und ständig unterbliebene Bestrafung dieser Exzeße. Deshalb waren alle Mühe und Kosten vergebens und verloren. Weiter hat man Erfahrung, dass in dieser Gegend Waldbaumsamen trotz der Bemühung des Forstpersonals nicht aufzubringen waren. Die Bewilligung einer beträchtlichen Summe, im Durchschnitt aller Jahre um 200 bis 280 fl, für die Anschaffung des Samens wäre bei vorgewesenen Kriegszeiten so weniger zu erreichen gewesen, als man z. B. zu nützlichen Holzverkaufsgeschäften von dem Verwaltungsamte keinen Vorschuss von 400 bis 800 fl bewilligt bekommen konnte. Aus diesen Gründen konnte man also leider bisher die enormen Blössen nur mit Wehmuth und Mitleid betrachten, und auf andere Zeitumstände und höhere Unterstützung hoffen.47 Das Tabakrauchen in den Wäldern wurde nach den Forstordnungen streng geahndet. Bisher wurde in dieser Herrschaft, mit Rücksicht auf das Ärarialinteresse, das Rauchen nur mit offenen Pfeifen gänzlich verboten, das Rauchen der, mit einem Deckel versehenen, Pfeifen aber zugelassen. Das Ausklopfen der brennenden Pfeifen oder der warmen Asche war aber gänzlich verboten.48 In den Wäldern wurden verschiedene Beschädigungen der Bäume vorgenommen. Die meiste Schändung und Schwendung der Bäume tätigten die Alpenpächter und deren Viehhirten, um hierdurch die Weidestrecken über die ausgewiesenen Grenzen zu erweitern. Nach erwirkter Abdorrung wurde das Feuer angelegt, der allen Pflanzenwuchs verzehrte, bisweilen gar zum Einbruch des Brandes in die Hochwaldungen und Schonungsstrecken führte. Das heimliche Beklopfen der Bäume ist hier kaum verbreitet, da die Übertreter ihren Zweck durch Umringeln leichter erreichen und dazu frech genug sind. Das Anschneiden zur Harzgewinnung wird teils von Halterburschen, teils von Vagabunden, desto mehr von denen aus Krain durchgeführt. Die in den Wald Veža gewalttätig aus Krain vordringenden Untertanen verarbeiten die Stämme zu Schindeln. In Ermangelung höherer Maßregeln und wegen der nicht durchgeführten Landesgrenzenberichtigung werden diese Holzexzeße für den Wald sehr nachteilig betrieben. Über diesfalls geschehene Anzeigen ist noch 46 Historische Waldungsbeschreibung, 132 r. 47 Historische Waldungsbeschreibung, 132 r bis 132 v. 48 Historische Waldungsbeschreibung, 131 r bis 131 v. keine Ahndung und Bestrafung in Ausführung gebracht worden. Der mit Krašica in Zusammenhang stehende Revier Kokarca gab einen traurigen Anblick, welche Folgen die Vermehrung der Keuschler ("bettelhafte Urbars Nummern") bzw. Schwarzhafnern nach sich ziehe. Diese hatten für ihr Vieh zuwenig Wiesmahd oder Äcker zum Anbau von Futterpflanzen. Diese Keuschler fielen bei verlängertem Winter und trockenen Sommer gleich Raupen oder Juni-(Brach)käfer über die Laubholzäste und Gipfel her, um ihrer Futternot zu begegnen. Sie hauten, natürlich ohne Erlaubnis, junge Buchen im besten Wachstum ab und zogen sie nach Hause. Endlich aber brannten sie auch den Wald ab, um Gereut zu gewinnen. Dieser Vorgang wurde zur Zeit der Verfassung der Güterbeschreibung wegen strengerer Aufsicht nicht mehr so massiv wie früher betrieben.49 Um die Verschwendung der Holzmasse zu verhindern, wurde empfohlen zu hohe Stuppen und Schaftgipfel nicht zu belassen; letztere besonders auch um die Borkenkäfer und andere schädlichen Forstinsekten nicht zu fördern. In den Bedingnissen war vorgeschrieben, dass an bequemen Orten kein Stock über 6, an anderen 8 und an dritten und beschwerlichen nur 12, höchstens 14 Zoll aus der Erde ragen dürfen; das wurde bei allen Absteckungen so ziemlich befolgt. Die Aushebung der Stuppen, Stümpfen und Waldstöcken war bisher in dieser Gegend nicht üblich und konnte bisher nicht eingeführt werden, da die Stamm- und Klafterholzpreise noch immer so mäßig sind, daß die Aushebung der Stuppen sich nicht lohnen würde. Zusätzlich kam noch, daß die meisten Reviere in solch beschwerlichen Lagen liegen, daß es sich sogar nicht lohnte 4 bis 5 Zoll dicke Äste in Benutzung zu bringen. Es wurde auch erfolglos versucht in der Ebene bestehende Kiefer- und Lerchenstuppen zu Öl und Theerbrennen zu verarbeiten.50 Das Grasschneiden, das in einigen anderen Herrschaftswaldungen verbreitet war, wäre nur in drei kleinen Eichenschonungsrevieren tunlich; in diesen aber vermög ihrer Lage auf natürliche Bedingungen gesehen werden mußte, und weil außerdem aus Zulassung dieser Nutzung mehr andere Nachteile zu erwarten wären, so wurde bisher hiervon keine Anwendung gemacht.51 Der Abnahme der Streu aus den Wäldern wurde eigentlich wenig Aufmerksamkeit gewidmet. Das im Herbst abfallende Laub von Eichenbäumen wurde bisher meistens in drei Eichenschonungen, Prekerštajn, Tičjek in Kožlak von den armen Inwohnern des Marktes Gornji grad altherkömlich heimlich geharkt und in Rückenkörben (Köschen) nach Hause getragen und zur Streu verwendet. In denen im Gebirg bestehenden Buchenrevieren wurde das abfallende Laub wegen beschwerlicher Ausbringlichkeit, nicht zur Streu verwendet, folglich das Laub dem Wald als Dünger belassen. Es wird die Möglichkeit erwähnt, dass Buchenlaub zu Gerberlohe verwendet werden könnte. Davon wurde kein Gebrauch gemacht, sondern dazu die ungleich mehr Mühe erforderliche Fichtenrinde vorgezogen. Das im heutigen slowenischen Gebiet irgendwo Buchenlaub zur Gerberlohe verwendet würde, ist nicht bekannt. Da in hiesiger Gegend wenig junge Eichenwaldungen, woraus eine Rinde zu Gerberlohe gezogen werden könnte, bestehen, so ist diesfällige Benutzungsart eine seltene Sache, wird aber gleichwohl im Kreis Maribor (Marburg) nebst Sammlung von Knoppern mehr betrieben.52 Schleichwege, welche teils von den krainischen Landhändlern, teils von anderen Schwärzern und Kontrabantisten begangen wurden, bestanden in der Pfarre Luče in dem Alpenrevier Veža im Ausmaß von 486 Joch, die mit dem Lande Krain strittig sind, dann zweitens unter dem Revier Thön Bukovec ??, allwo sich der Weg über die Waldungen der Religionsfondsherrschaft Vrbovec hinter Markt Rečica und Mozirje gegen Šoštanj zieht. Diesen Weg wird das Forstamtspersonal so lange nicht sperren können, bis die Grenze mit dem Land Krain berichtigt und der gefährliche Kontrabandzug nicht durch höhere Macht gesteuert wird.53 Vagabunden, welche meistens aus Deserteurs und ausgewichenen Rekruten bestehen, welche Harz und Pech sammeln, dann Potasche brennen, und unter Begünstigung der Händler Holz entfremden, wurden meistenteils zur Zeit einer militärischen Stellung in Wäldern verzeichnet, die aber das Forstamtspersonal nicht verfolgen kann, da sie meistens mit Schlag-, Stech- und Schießgewehren ausgerüstet sind; die Forstbeamten aber so lange die herrschaftlichen Jagden verpachtet sind, mit keinem Schutzgewehr versehen waren. Einzeln stehende, möglicherweise verdächtige Häuser befanden sich, wie schon erwähnt, lediglich in Revier Hom. In diesen wären aus damaligen Verhältnissen die Visitationen um so mehr fruchtlos sein, als jede Aufmerksamkeit auf Vagabunden oder gar Anzeige sowohl der Beamten als Untertanen mit 49 Historische Waldungsbeschreibung, 139 r. 50 Historische Waldungsbeschreibung, 138 v bis 139 r. 51 Historische Waldungsbeschreibung, 139 v. 52 Historische Waldungsbeschreibung 139 v, 140 r. 53 Historische Waldungsbeschreibung, 141 r. Mord und Brand bedroht wird, und wirklich auch solche traurige Fälle vorgekommen sind.54 Auch bei der Schweinemast in den herrschaftlichen Wäldern ging es nicht ohne Auseinandersetzungen mit den Untertanen. Auch bei der Jagd, die verpachtet war, zeigten sich viele Mängel, auf die die Forstbeamten aufmerksam machten und sie in Eigenregie überführen wollten. Die Herrschaft Gornji grad hatte in ihren Gebiet die gesamte Jagd, zusammen mit den Herrschaften Rudenek und Vrbovec nur die niedere Jagd (jedoch auch mit Netzen) in der Gegend um Mozirje, Paka und Braslovče. Interessant sind die Arten der damals verbreiteten Jagdtiere und ihr Lebensraum. Die Steinadler und Gemsen siedelten im Gebiet von Luče und Solčava (jährlich wurden durchschnittlich 1218 Gemsen abgeschossen. Bären und Wölfe (von beiden jährlich abgeschossen 4-6) siedelten im Gebiet von Solčava, Luče, Ljubno, Nova Štifta und Gornji grad und drangen von dort bis nach Rečica und Šmartno. Die Hirsche (abgeschossene 5-6) und Luchse lebten in den Alpen nördlich über Solčava, Luče, Ljubno und Rečica sowie auf der Alpe Menina. Sporadisch drangen Bären, Luchse, Wölfe und Hirsche auch in die niederen Lagen um Sv. Frančišek und Radmiije. Bei den Rehen decken sich die Angaben nicht. Nach einer Angabe sollten die Rehen selten sein (...Rehen welche derzeit in diesherrschaftlichen Forstrevieren keinen steten Aufenthalt haben...), nach einer anderen Angabe aber wurden doch einige Rehe erlegt. Vom anderen Wild wurden bis 30 Füchse, 40 bis 60 Hasen, 4 bis 6 Auerhähne, dann 12 bis 20 Schnepfen, Reb- und Haselhühner, 20 bis 30 wilde Enten, und so proportional von anderen Wild mehr oder weniger erlegt. Im Zusammenhang mit der Jagd mußte die Herrschaft von Gornji grad 100 geräucherte Forellen anderen Herrschaften (Novo Celje 30, Podčetrtek 20, Bizeljsko 20, Žusem 10, Kozje 10 und Planina 10 Stück) reichen. Diese Gaben wurden von den Boten, die dafür täglich 20 Kreuzer bekamen, abgeliefert. Das war sogenannte Sperbersteuer, ein Überbleibsel der mittelaterlichen Jagd mit den Sperbern. Die Herrschaften mit den Hochalpengründen, wo die Sperber lebten, mußten die Herrschaften in den niederen Lagen, wo es keine Vögel dieser Art gab, versorgen. Wegen Veränderung der Jagdtechnik wurde diese Art von Jagd aufgegeben und anstatt von einem Sperber mußten 10 geräucherte Forellen an die genannten Herrschaften abgeliefert werden.55 Die Fischerei, die im Jahre 1793 für 12 Jahre verpachtet wurde, zeigte ungefähr dasselbe Bild, daß bis in die neuere Zeit galt. In den Flüßen Savinja und Dreta mit ihren Nebenflüßen (wo die Herrschaft Gornji grad 54 Historische Waldungsbeschreibung, 141 r bis 141 v. 55 Baš, 1938, 4-5. Fischereirechte genoß) lebten Forellen, Weißfische, in der Savinja unter Ljubno auch Huchen. Ausnahme war bei der Jagd von Fischottern, die sie einst mit dem Kloster von Gornji grad teilte, nach der Säkularisation aber mit der Herrschaft von Žiče. Außerdem teilte die Herrschaft Gornji grad innerhalb der Grenzen seines und des Marktes Ljubno die Fischereirechte je zur Hälfte. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts als die Herrschaft die Fischerei in Pacht übergab, begann sich das Fischreichtum wegen der Überfischung durch die Pächter zu mindern. Auch die Herrschaftsteiche sind in Verfall geraten. Die meisten Teiche wurden in damaliger Zeit als Wiesen verpachtet. Nur in den Teichen von Cimpernik und Fedran in Bočna züchtete die Herrschaft noch Karpfen. DIE AUSEINANDERSETZUNGEN DER HERRSCHAFT (DES FORSTAMTS) MIT DEN UNTERTANEN UND VERSUCHE ZUR EINFÜHRUNG DER FORSTORDNUNG UND RATIONELLER FORSTMASSNAHMEN Forstmaßnahmen Mit dem neuen Forstmeister, der 1796 angestellt wurde, verschärften sich die Auseinandersetzungen mit den Untertanen bezüglich der Wald- und Weidenutzung, da diese bei ihren bisherigen relativen Freiheiten in Wald und Weide verbleiben und davon sehr wenig oder überhaupt nicht abrücken wollten. Die Forstbeamten klagten, dass das Verwaltungsamt, das dem ersten Forstmeister noch vorgesetzt, und dieser also weisungsgebunden war, aus Mangel an festen Forstgrundsätzen an der Plenterschlagweise (die stark mit der einzuführenden An- und Ausweisung der Holzkontingente an die Untertanen, gegen ihre bisherige freie Auswahl der Stämme verbunden war) festhielt und keiner schlagweisen Abholzung beipflichtete, sondern so mehr nur nach vorurteilsvollen Sitte der sich anfangs gegen alle Neuerungen stützenden Gegendbewohner für Auslichtung gestimmt war. So kam es in relativ grossen Umfang zu Übertretungen der neuen Vorschriften, welche die Forstbeamten einfach als Forstexzeße bewerteten und davon dem herrschaftlichen Verwaltungsamt, als Verwaltungs- und Justizbehörde laufend Anzeigen erstatteten. Das Verwaltungsamt, dass sich in offene, möglicherweise turbulente Auseinandersetzungen mit den eigenen Untertanen nicht verwickeln konnte und wollte, behandelte die Anzeigen sehr schleppend oder gar nicht. Das Verwaltungsamt als politische Behörde spürte sehr wohl, dass sich die feudale Gesellschaftsordnung seinem Ende nähert, und dass die Landes- und Staatsmacht auch keine schärfere Mittel, ausser den nicht bindenden Mahnungen, besass, um in die Forststreitigkeiten in Gornji grad einzugreifen. Auch die Landesstelle in Graz, die laufend vom Forstamt von den Übertretungen in Gornji grad benachrichtigt wurde, verhielt sich relativ zurückhaltend, was wahrscheinlich davon herrührte, dass bei dieser Stelle lange Zeit kein forstliches Referat bestand, und die Eingaben des hiesigen Forstamts meistens überhaupt nicht beantwortet wurden. Ständige Gegensätze der Untertanen mit der Herrschaft, besonders aber noch ihre Streitereien mit dem Forstamt ersetzten nach Baš56 das heutige politische Leben mit seinen Auseinandersetzungen in diesem Gebiet. So zog sich ein Schwebezustand bei den Forstauseinandersetzungen in Gornji grad sicher bis 1802 hin, mit grosser Wahrscheinlichkeit aber noch einige Jahrzehnte nach der Grundentlastung (1848), als schliesslich die sogenannte Separierung der Wälder, bei welcher sowohl die Servituts- als auch Weide- und sonstige Rechte durch Vergleich anerkannt, den Untertanen dafür einige, 56 Baš, 1938, 13. meist schlechte Forstflächen zuerkannt, und damit schlussendlich die Nutzungsrechte der Untertanen an herschaftlichen Waldungen und Weiden abgeschafft wurden. In den Jahren 1795 und 1796 wurde die erste Forstmassnahme durchgeführt. Auf einigen Schlägen wurde versuchsweise mit dem Kahlschlag begonnen, in berechtigter Erwartung der Neubesamung durch natürlichen Anflug. Diese Forstmaßnahme gestaltete sich aber als abschreckbar dadurch, dass so wie z. B. in Revier Hom und Terbolca geschehen, bei Ablösung eines Schlags und ohne Rücksicht auf den Anflug des Samens und Verbot durch die Forstbeamte sogleich und unverdränglich fortsetzend, von den Untertanen alle Gattungen Vieh in Schonungen zur Weide getrieben und also besonders durch Schafe und Ziegenvieh, die Geschosse der Pflänzchen zum zweiten oder dritten mal verbissen, durch Pferd und Rindvieh aber ab- oder eingetreten worden sind. Der Versuch schlug also fehl. Daher musste die schlagweise Abholzung in geführten Revieren, um nicht traurige Blössen zu vermehren, bis zu anhoffend strengen Maßregeln gegen Forstexzeße, auf spätere Zeiten verschoben werden. In etwa derselben Zeit wurden weitere Versuche mit dem Säen der Samen und Setzen der Setzlinge auf den Blössen durchgeführt. Hier kamen aber die Forstleute mit den Untertanen in Streit, da diese die erwähnten Blössen für die Weide ihres Viehs beanspruchten. Diese Ansprüche wurden aber von den Förstern nicht anerkannt. Im April 1796 wurden also a) im Revier Prekerštajn 5 Joch 150 □ Klafter mit Lerchensamen, b) in Terbolca 8 Joch 600 □ Klafter, c) in Kuhinek 9 Joch mit Fichtensamen, im Jahr 1797 d) im Revier Mali vrh 10 Joch mit Tannen- und Fichtensamen, e) im Revier Hom 7 Joch mit Lerchen- und Kiefernsamen, f) im Jahr 1798 unter Kuhinek 3 Joch mit Buchensamen, g) im Jahr 1797 im Revier Hom 400, h) in Prekerštajn 300, dann im Jahr 1801 i) unter Kuhinek 300, k) in Hom 300, l) auf der Dominikalweide Terbovš 300 Eichensetzlinge auf Blössen besät oder versetzt. Weil aber durch die Forstpolizei, obwohl rechtzeitig über die folgenden Forstexszeße benachrichtigt, aus verschiedenen Vorwänden und Gründen durch mehrere Jahre keine Ahndung vorgenommen hatte, so hatten auch diese Versuche von a) bis f) traurigen Ausgang erlitten. Die Versuche von a) bis inclusive f) wurden mehrmalig von Pferden, Horn-, Schaf- und Ziegenvieh zum Teil bei der Aufkeimung zertreten und zum Teil dergestalt öfter abgefressen worden, dass man die Mühe und Kosten wie ganz umsonst angelegt ansehen kann. Weiter ereignete sich bei g) das Schicksal, dass sich 25 Untertanen von Pusto Polje und Križ am 13. April des darauffolgenden Jahres auf die Verwaltungsamtskanzlei mit dem Begehren verfügten, dass nicht allein die auf der Blösse gesetzten Eichlinge durch die noch auf der Kulturstrecke beschäftigten Arbeiter ausgerauft, sondern, dass auch der zur Allienierung eines Wassergrabens nützlich angebrachte Kanal wegen angeblichen Weiderechts demoliert werden sollen, in welcher Stimmung sie sich auch sämtlich bei dem damals erkrankten Forstmeister mit aufrührerischen Drohung, und mit dem noch beigesetzten ausserordentlichen Begehren eingefunden, dass ihnen die Weide mit aller Gattung Vieh sogleich anerkannt werden sollte, welchen folgend dann nach und nach alle Stämmchen auf verschiedene Weise und dergestalt ausgetilgt worden, dass dann im 1800 und 1801 hievon nur noch die Spur ihres Standortes wahrgenommen werden konnte, worüber ungeachtet an das Verwaltungsamt in Sachen entflossenen hohen Gubernialauftrags vom 5. August 1797 und umsomehr anderer wiederholten Aufträge bis zur Stunde noch keine Amtshandlung bewusst ist, welches die Folge hatte, dass auch die sub k) berührten Eichlinge meistens jenen sub l) aber alle abermals boshaft mutwillig geschändet und ausgerauft worden sind, bei welch so bemerkten Umständen also, bis zur Erfolgung einer höheren Unterstützung und nachdrucksamen Einschärfung der Forstpolizeiassistenz, jede Unternehmung fruchtlos, und jede Auslage verloren sein würden.57 Zu dieser Aufruhr der Untertanen hat auch ein anderer Vorfall verholfen. Das herrschaftliche Verwaltungsamt hat am 17. März 1797 eine von dem Forstamte auf einer mit Borkenkäfern befallenen Strecke, die früher durch öfteres Astschneiden devastiert war, zur Abstockung freigegeben, im Jahre 1798 sollten die Stämme nach Vorgabe desselben Amtes als Brennholz verwendet werden. Dafür setzte sich auch der steirische Gubernialrat und Staatsgüteradministrator Ignatz von Peball ein. Die Stämme und Stangen wurden also abgestockt. Eine Interessentengruppe wollte aber die Stämme ohne Einvernehmen des Forstamtes für anderweitige Verwendung kaufen. Es kam zur öffentlichen Abwürdigung des Forstpersonals. Wie auch in vielen anderen Fällen traute sich das Verwaltungsamt nicht dem scharfen Vorgehen, welches das Forstamt gegen die Untertanen verlangte, Folge zu leisten und die vielen Anzeigen über verschiedene Forstzwischenfälle zur Verhandlung zu bringen. Die Feudalordnung war zu dieser Zeit schon ziemlich in Verfall begriffen, und die Grundherrschaften auf slowenischen Gebiet mussten sich dieser Tendenz wohl nicht gerne fügen um Aufruhr und Revolten zu vermeiden. Die fremdländischen Forstbeamten konnten sich aber mit den hiesigen Verhältnissen nicht anfreunden, deshalb kam es oft zu sehr scharfen Zwischenfällen. Aus diesem Grund war auch das Verhältnis zwischen dem herrschaftlichen Verwaltungsamt, das zu dieser Zeit auch staatliche Verwaltungs- vor allem aber Justizaufgaben innehatte, und dem Forstamt, das erst vor einigen Jahren errichtet wurde, sehr gespannt. Um aber jedoch die für das zukünftige Wohl und die regelmässige Forstwirtschaft bedeutende schlagweise Abstockung doch an einigen Orten durchsetzen, und denen ortsansässigen Gegnern mit Eindruck begegnen zu können, so wurden im Jahr 1797 mit Bewilligung der hohen Landesstelle (Gubernium) zu Gratz durch aufgenommene Holzknechte in 4 Revieren Schläge erstmals und da wo man des natürlichen Windanflugs gewiss war, alles Oberwuchs samt dem unter der Beschattung an Gipfeln beschränkten Stangenholz abgestockt, welches Unternehmen zwar sowohl für die Methode, als auch für die Forsterträgniserhöhung in Festsetzung einer neuen Proportionalstammtaxe den besten Erfolg versprach. Doch diese Unternehmung scheiterte offenbar durch Trotz der Untertanen. In der Historischen Beschreibung der Wälder der Herrschaft Gornji grad steht, dass dieses Unternehmen "für den unter unvergesslich durch volle 5 Jahre erlittenen Verfolgungen, und unausgesetzter Gegenwirkung bedrungenen Forstmeister ein Vermögensverlust von 1.000 fl zum Erfolg hatte."58 Um was für Verfolgungen und Gegenwirkung es sich handelte, ist nicht beschrieben, es ging aber wohl wieder um den Vieheintrieb in die Kahlschläge und die üblichen Feindseligkeiten der Untertanen gegen das Forstpersonal. Es kann aber auch ernste Auseinandersetzungen zwischen dem Herrschaftsverwalter und dem Forstmeister als Chef des Forstamts gegeben haben. Der erste war nähmlich verbunden ein entsprechendes Erträgnis als Herrschaftsrente zu erwirtschaften und konnte kaum den, schliesslich doch verlustreichen Experimenten des Forstmeisters, zustimmen. Trotz der mißratenen Versuche der Besamung der Kahlschläge trachtete aber das Forstamt in den nächsten Jahren, wo immer thunlich, teils beim Verkauf auf dem Stocke und bei der Ausbringung und teils durch aufgenommene Holzknechte auf schlagweiser Abstockung auf eigene Rechnung, auf seinen Forstgrundsätzen standhaft zu beharren. Um nicht mit vielen Einzelkäufern verhandeln zu müssen, hatte man 1799 das Holz an eine einzige Partei bzw. an eine Kompagnie abgegeben. Bei diesen Verkäufen wurde 57 Historische Waldungbeschreibung, 129 v bis 130 v. 58 Historische Waldungsbeschreibung, 1802, S. 129 r. versucht die Abschätzung, Ausweisung, Bemerkung und Vermerkung der klassifizierten Qualität und Quantität einzuführen, und schliesslich die Rentabilität zu berechnen, worüber die technischen Einzelheiten eingehend beschrieben sind, die aber hier ausser acht gelassen werden müssen. Behölzungsrechte Wie schon erwähnt, war die Frage der Behölzungsrechte der Untertanen in den herrschaftlichen Wäldern äusserst schwierig, weil hierbei zwei total entgegengesetzte Anschauungen gegeneinander stiessen. Abgesehen vom Gewohnheitsrecht begründeten die Untertanen ihre Behölzungsrechte auch auf die Giebigkeit des koplevnik, die sie regelmässig entrichteten. Für die Behölzungsrechte im Wald Javorje reichten koplevnik die Ortschaften Kokarje und Dobletina; für solche Rechte im Wald Krašica das Dorf Šmartno; im Wald Na Kokarci die Orte Šentjanž und Pusto Polje; in den Wäldern Pretkovca, Pod Koriti und auf Travnik aber das Dorf Volog. Das Dorf Bočna (Tabelle 2) hatte anhand der Reichung von koplevnik in den Tabelle 2 Auszug aus dem Ausweis jener Bürger und Untertanen die in den Jahren 1797-1801 Holz für Zäune und Schindeln bezogen haben Ortschaft Anzahl der zum Holz Berechtigten Holzbezug insgesamt Stämme Klafter Markt Gornji grad 91 796 571,75 Gemeinde Kobre 5 9 - Gemeinde Bočna 33 217 74 Gemeinde Šmartno 17 48 5 Gornje Kraše 7 30 21 Spodnje Kraše 14 82 14 Potok 3 18 11,50 Križ 15 40 7 Šmiklavž 11 16 - Štajngrab und Nova Štifta 19 61 32 Gemeinde Luče 36 347 121,50 Pob re žj e 5 24 10,50 Solčava 23 270 111,50 Lačja vas 3 21 19 Pocsoba 4 17 20 Suha ? 9 43 16 Pusto Polje 10 99 54 Šentjanž 9 50 20,33 Arpoladorf 9 54 28,50 Berghängen pod Ivjem und im Wald V Bregih das Recht zum Fällen des Hartholzes und Entnahme des Weichholzes für Zäune. Einfach auf dem Gewohnheitsrecht begründeten die nötige Entnahme des Holzes in dem Wald Kačjek die Dörfler von Luče und der Markt Gornji grad in dem Wald Petelinjek. Es soll hier hinzugefügt werden, dass das Dorf Solčava ihr Recht zum Fällen von Bau- und Brennholz im Wald Veža auf der Leistung von Jagdrobot und der Abgabe von Wildpret an die Herrschaft in Gornji grad begründete.59 Dass die Untertanen aus den erwähnten Dörfern in der Zeit, die die Wälderbeschreibung umfasste, den koplevnik entrichteten ist aus der derselben Tabelle ersichtlich. Das in der Tabelle 3 als Mass angegebene Kastenschaff war das übliche Mass bei der Herrschaft Gornji grad. Nach der österreichischen Masserei waren das 53 102/128 Metzen Heiden (Buchweizen) und 100 25/128 Metzen Hirse. 59 Baš, 1938, 6. Tabelle 3 Die Reichung von koplevnik als Berechtigung zur Holznutzung in den Wäldern der Herrschaft Gornji grad Pfarre Ortschaft Reichungs-verpflichtetete (Anzahl) Zu entrichten Heide Hirse Haarz. Kastenschaff Stück Gornji grad Šmartno ob Dreti 23 24,50 39,50 63 Gornji grad Bočna 38 15 56 122 Rečica Homec 5 1,25 8,50 8 Rečica Zgornje Pobrežje 10 15 16 27 Rečica Spodnje Pobrežje 7 16 15 27 Rečica Trnovec 7 6 9 16 Rečica Dobletina* 9 4 14 30 Rečica Kokarje** 11 9 18 36 Rečica Lačja vas*** 10 10 12 28 Rečica Potok**** 1 1 2 Rečica Spodnje Kraše 9 11 13 28 Rečica Verde 7 4,50 12 27 Rečica Šentjanž 7 15,75 1,75 Rečica Pusto Polje***** 12 21 42 Rečica Spodnja Rečica 6 3,50 2 Zusammen 162 127,5 237,5 449 Abkürzung: Haarz. = Haarzähling * Die Ortschaft Dobletina musste noch 7 Hendl reichen. ** Die Ortschaft Kokarje musste noch 9 Hendl reichen. *** Die Ortschaft Lačja vas musste noch 9 V Hendl reichen. **** Die Ortschaft Potok nusste noch V Hendl reichen. ***** Die Ortschaft Pusto Polje musste noch 9 V Hendl reichen. Die Ansprüche die die Untertanen aus der Abgabe von koplevnik zogen, waren aus der Sicht der Herrschaft um so weniger annehmbar und gegründet, als die Giebigkeit unter diesen Namen zu verschiedenen Rechtstiteln geleistet wurde. a) Von einigen fremden Untertanen, welche vorhin ein Behölzungsrecht an dasiger Herrschaft genossen, dann entgegen; b) Von einigen Untertanen an fremden Dominien, z. B. Gut Brdce bei Mozirje, ohne dort ein Behölzungsrecht zu geniessen, und so an mehreren Dominien, als z. B. bei den Untertanen der Religionsfondsherrschaft Studenice, die koplevnik an die Herrschaft Rače und umgekehrt die Untertanen von Rače an die Herrschaft Studenice als Abgabe leisteten ohne einen bestimmten Gegengenuß zu haben, ausser wenn man hinter dieser Gabe vielleicht wirtschaftsamtlichen und landesgerichtlichen Schutz vermutet, der aber in angeführten Fällen nicht wahrscheinlich war; c) Ist die unter dem Titel koplevnik vorkommende Giebigkeit eigentlich eine Art verglichener Getreidezehend von Sommerfrüchten, welcher sonst Sackzehend oder Blutzehend genannt wird, welches unter anderem aus der Benennung Haarzähling zu entnehmen ist, keineswegs aber für das Behölzungrecht abgegeben worden ist; d) Konnte es in der Macht eines Bischofs, als Nutzniesser der Herschaft, zwar gewesen sein, dass er mit seinem zeitlichen Genuß eines Gutsertrags, so lange er dazu berechtigt war, disponieren konnte, einen oder anderen Ertrag verschenken, vertauschen, oder um geringe Bezahlung zu verkaufen. Keineswegs durfte er aber die Rechte des liegenden Guts, oder an Grund und Boden haftende Einkommen, Servitutsrechte etc. schmälern, oder durch schlechte Verwaltung vernachlässigen und auf letzte Weise den nächsten Successor oder gar den Staat als Eigentümer (das betraf die Herrschaft Gornji grad nicht) zu beeinträchtigen; e) Würde es ganz der Billigkeit widerstreben, wenn die Herrschaft bei der Bemessung des Holzgenußes aus ihren Waldungen auf den vorherigen Hub-, Zulehens- oder Gemeindewaldbesitz der angeblichen Holzberechtigten kein Augenmerk richten und jenen Untertanen, die Holz im Überfluß haben und ihn deswegen auch verkaufen können, und den minder oder gar nicht mit Waldbesitz versehenen Untertanen, gleiche Rechte oder aus milder Nachsicht zufliessende Genüße anerkennen würde. Die Herrschaft bzw. das Forstamt schliesst zwar nicht aus, dass auf Grund eines vorliegenden Rechts, oder auf allerhöchste Bewilligung oder nach Maßgabe des Bedürfnisses in natura den Untertanen Holzgenuß erlaubt oder mittels Excentierung (Separierung) eine angemessene Waldstrecke zugemittelt werde. Jedoch sollten vorher in den Untertanen- und Gemeindewaldungen kostspielige Forstmaß-nahmen, wie geometrische Flächenausmessung, Beobachtung, Taxierung und Erhebung des jetzt bestehenden und in Zukunft bei guter Forstwirtschaft zu erwartenden Holzbestandes, die Bestimmung der Abholzungsperiode, usw. durchgeführt werden. Endlich sollte nach diesen Berechnungen der mindere oder höhere Holzbedarf der einzelnen Untertanen ausgemittelt werden. Diese Forderungen des Forstamtes waren von den Untertanen nicht zu erfüllen, sie wurden in dem behandelten Zeitraum auch in den herrschaftlichen Waldungen bei weitem nicht erfüllt. So kann mit Recht gesagt werden, dass sie auf eine allgemeine Nichterfüllung des Behölzungsrechtes hinausliefen, wozu der Herrschaft jegliche rechtliche Grundlage fehlte. Die Behölzungsrechte konnten nicht an Vorbesitz der Waldungen gebunden werden. Aus dem oben Angeführten sollte nach der Ansicht der Herrschaft zu ersehen sein, f) Dass die Untertanen eigentlich gar kein auf Urkunden oder Giebigkeiten gegründetes Behölzungsrecht besassen. Wohl aber geschah es, dass solche aus bischöflicher Nachsicht und resp. Personalgnaden gegen Anmeldung, Ausweisung und Bezahlung einer Gebühr zum eigenen consumo das Brennholz, und in dürftigsten Fällen auch Bauholz aus herrschaftlichen Waldungen erhielten. g) Daraus kann aber nie ein (obwohl ungegründetes) Recht gefolgert werden. h) Weil sich die freie Forstnutzung der Untertanen auf kein bestimmtes Holzquantum beschränkte, gereichte sie besonders bei Ermangelung gehöriger Forstaufsicht zum grössten Nachteil des Waldstandes. Die Ermittlung des berechtigten Holzquantums könnte nur nach oben beschriebenen Massnahmen geschehen. Das war aber nicht durchzuführen und wurde auch kaum versucht. Deshalb wollte das Forstamt wenigstens die An-und Ausweisung des Holzes durchsetzen; k) Diese wurden aber von den Untertanen seit neun Jahren stets verweigert, und unter dem Vorgeben abgelehnt, dass sie durch diesfällige Folgsamkeit den Verlust ihres vermeintlichen Rechts eingehen würden. Sie wollten dann weiter nur junges, leicht ausbringliches Holz abstocken. Gegen diesen Unfug sind zwar bereits seit den letzten 5 Jahren sowohl forstamtliche Ausweisungsvorladungen, als auch Anzeigen über Übertreter und erhobene Exzeße erlassen. Trotzdem ist aber zur Ausweisung nie eine Partei erschienen. Nicht minder sind die Exzeße von Seiten des Bezirkskommissariats Gornji grad bis 1802 meistens unverhandelt geblieben, vermutlich aus der Ursache weil auch die Servitutsrechte noch nicht gehörig berichtigt worden sind. Auch hier kann man die von den Untertanen beteuerte und offenbar von amtlicher Seite angenommene Verbindung oder gar Gleichsetzung der Behölzungsrechte mit den Servitutsrechten ersehen. l) In der Waldungsbeschreibung sollte auch angegeben werden, wieviel in jedem der letzten neun Jahren von jeder Holzart jedem Holzberechtigten, in der erwähnten Beschreibung meistens Holzbegünstigte genannt, verabfolgt wurden. Darüber konnte nichts angegeben werden, da zur Zeit des ersten Forstmeisters Schweska teils keine Ausweisungen erzielt, von dem neu errichtetem Forstamt aber nur von Jahren 1797 bis 1801 die wenigsten Untertanen und Käufer zur Ausweisung bewogen werden konnten, worüber in den Archivalien ein Ausweis besteht, der aber hier nicht wiedergegeben werden kann. m) Natürlich musste auch die Frage beantwortet werden ob das Behölzungsrecht abgeschafft oder abgelöst werden könnte. Das Forstamt bezweifelte stark, dass dieses vorgebliche, zwar ungegründete Behölzungsrecht ganz abgeschafft oder abgelöst werden könnte. Einerseits standen dagegen die Bedürfnisse der Untertanen, anderseits aber die Verjährung. n) Daraus ist ersichtlich, dass sich die Herrschaft doch bewogen fühlte die Frage der Behölzungsrechte der Untertanen auf irgendeine Weise, wie sich herausstellte, vor allem durch Abtretung eines Teils ihrer eigenen Wälder an diese (Separierung), zu lösen. Hierbei entstand die Frage wieviel Joch abzutretenden Waldes, wieviel Geld, oder abzugebende Klafter Holz dazu erforderlich wären. Darauf konnte ebenfalls keine Antwort gegeben werden. Das Forstamt forderte wegen Verlässlichkeit der Berechnungen wieder die oben erwähnten Forstmassnahmen und Erhebungen, die Holzerzeugung in den Hub-, Zulehens- und Gemeindewaldungen und daraus ermittelte nötige Zugabe aus den herrschaftlichen Waldungen. Allerdings hat das Forstamt in den vorigen Jahren mit einem Versuch der Excentierung (Separierung) angefangen, hierbei im geringen Umfang die oben erwähnten Massnahmen und Erhebungen berücksichtigt. Es zeigte sich aber, dass die vorhin 1 gedachte Ausgleichung und die Rücksicht auf den Forstbesitz und Waldstand als ein unauflösbarer Gegenstand zu betrachten ist. Es wurde ermittelt, dass zur Separierung erforderliche Waldfläche um 950 Joch betrüge, und konnte wenigstens 180 Joch Wald in Ersparung gebracht werden. Wie es zu dieser Ersparung käme ist nicht klar ersichtlich.60 Holzdiebstahl Der Holzdiebstahl hatte nach Aussage glaubwürdiger Männer in Vorjahren einen solchen Grad erreicht, dass jener Käufer, welcher zum Beispiel 20 Stämme erkaufte, dazu eben so viele oder noch mehr entfremdet hatte. Um diese Sitten- und Zügellosigkeit zu beschränken und zu verhindern, wurden vor zehn Jahren dem vorgewesenen Waldförster, der hier danach zum Forstmeister befördert wurde, zwei Forstbediente zugegeben und die täuschende Aufsicht der unkundig trügerischen bäuerischen Forstknechte aufgelassen. Danach wurde im Jahre 1796 ein ordentliches Forstamt errichtet und ihm im Jahre 1800 der dritte Förster von höchsten Ort bewilligt. Dessen ungeachtet stand aber fest, dass so lange die Veräusserungen des Holzes in den Revieren auf dem Stocke geschehen, abwechselnd von einem oder anderen Käufer 5 bis 10 und 50 Stämme, unbemerkt zur Entfremdung abgestockt, noch mehr aber von ledigen Burschen, Keuschlern, Deserteuren und Vagabunden, öfters an gebotenen Feiertagen und anderen freien Tagen, bei Tag- oder Mondlicht und wo nicht anders möglich bei stürmischer Witterung, abgestockt wurden. Die hoffnungsvollsten Laubhölzer von 7 bis 10 Zoll wurden von den angeblichen Holzberechtigten zu Brennholz schändlich ausgehoben. Zur Abwendung und Verdrängung der Holzdiebstähle wurden im Jahr 1797 Bedingnisse zum Verkauf des Holzes bekannt gemacht und von den Käufern anerkannt. Darin wurden einfache Forsttaxen (Holzpreise) für Holz verschiedener Gattungen vorgeschrieben. Nach diesen Verkaufsbedingnissen war für jeden unerlaubt und unbemerkt abgestockten Stamm die doppelte Forsttaxe festgesetzt. Der Grund dazu war, dass damit die betrügerischen Käufer bestraft, und ihre Sitten- und Zügellosigkeit in gewisse Schranken gewiesen werden sollte. Die treuen Käufer sollten aber mit der einfachen Forsttaxe zur Erwerbung des Holzes für ihren, wie man damals sagte, Industrialnutzen stimuliert werden. Was die Erhebung der Excesse und Bestrafung der Holzdiebstähle betrifft, so war durch mehrere Jahre unentschieden, ob die Erhebung bei der Grundherrschaft, wohin der Untertan dienstbar, oder bei dem Dominium, welcher den Wald besitzt, oder aber von dem politischen Bezirkskommissariate aufgenommen und sogleich selbst aburteilt, oder dem betreffenden Kreisamt zur Revision und Bestätigung vorgelegt werden sollte. Die Folge dieses Kompetenzwirrwars war, das geraume Zeit entweder gar keine Verhandlungen durchgeführt, oder wenn welche erfolgten, in Ermangelung eines Maßstabs oder Systems allerdings nicht der Absicht angemessen bestraft, und auf solche Weise die Zahl aller auf 300, der noch unverhandelten Fälle auf über 200 angewachsen ist. Andernteils werden aber die Frevler durch Ermangelung zeitlicher Bestrafung leichtsinnig und gleichgültig gemacht, und durch Erhärtung diesfälliger Leidenschaft in immer mehr ausgedehnte Exzeße verwickelt. Der Waldstand wurde dabei stark beschädigt und die Forstpolizei, statt notwendigerweise erhoben, wurde nicht allein abgewürdigt, sondern sogar gehasst, verabscheut und bedroht. Das Forstamtspersonal wurde unter Leib- und Lebensgefahr verfolgt. Die Tabelle 4 zeigt bestrafte Waldexzeße. 60 Historische Waldungsbeschreibung, 133 r bis 135 r. Tabelle 4 Übersicht der bestraften Waldexzeße Verursacher des Waldexzesses Wohnort Begangener Waldfrevel Waldrevier Verursachter Schaden Zuerkannte Leibesstrafe Geldstrafe Anmerkungen fl xr fl xr Nik. Krek ob Terbolca Weide 7 St. Hornvieh Terbolca 1 6 Tage Eisen Wegen Kulturskosten Ersatz erörtert. Tomaž Kropovšek Schlagen von 4 Fichten Gradišče 1 36 1 Tag Arrest wegen keiner Ausweisung Prim. Primožnik & Compagnon 15 Buchen abgestockt Petelinjek 5 Durch Urteil Bez. Komm. nachgesehen Detto 5 Fichten abgestockt Petelinjek 3 Detto Jos. Lesič vulgo Vouk Bäume abgestockt und mit Absicht verdorben Hom 13 43 Kreisamt 2 Tage Arrest Ist während der Verhandlung gestorben. Jurij Šubert 2 Buchen verdorben Hom VerwaltungsAmt 1 Tag Arbeit 6 Sim. Verhoč 20 Stämme abgestockt Krašica 5 20 Detto 2 Tage Arbeit 5 20 Holzfuhr gemässigt. Peter Kasimind 30 Stämme abgestockt Krašica 21 30 30 Tage Arbeit 26 30 Ist aus bekannten Gründen überspannt und Strafe unausführbar. Janez Kovač 4 Stämme abgestockt Hom 3 31 Verwaltungsamt Anmerkung nicht lesbar. Janez Herman 29 junge Eichen Petelinjek 2 10 Detto 4 Tage Arbeit 2 50 Detto Jos. Peistner prope Gornji grad 1 Klafter Buchenholz Kuhinek 20 2 Tage Arbeit 40 Wegen Devastierung junger Buchen angemessen. Anton Podmilšek und 4 Comp. 83 NadelholzStämme Kačjek 23 31 Verwaltungamt 3 Tage Arbeit 26 31 Jos. Rojnik & Jurij Veršnik 32 Detto Polamank 25 36 3 Tage Arbeit 26 6 Mart. Požnik Štajngrub 15 Detto Globače 15 1 Tag Arbeit 34 19 Jos. Petrič Piršek 8 Detto Petelinjek 8 41 Kreisamt 2 Tage Arbeit Jurij Markovšek 7 Detto Podverše 5 36 Mündlich verhandelt, keine Strafe erteilt. Andrej Sprah Bočna 11 Sagplöcke Petelinjek 5 30 4 Tag Arbeit ohne Essen Simon Podlesnik & V. Tratnik Weide von 41 Schafen und 10 Ziegen Golobač 61 Kreisamt, jeden 2. Tag in Eisen zu arbeiten Jernej Obersnik Fara Solč ava Abholzung für 730 Platten? im eigenen Hubwald Verweis Zum Rekurs geeignet. Gašper Pečovnik Fara Luče Schändung 229 junger Fichten Detto Kreisamt 24 Std. Arrest Derlei Strafen gereichen kein Beispiel. Jernej Ermm. Inwohner bei Schatt Abstock. 4 Nadelstämmen Hom 4 1 Tag Arrest Detto. Abkürzungen: Bezirkskommissariat Gornji grad = Bez. Komm., Verwaltungsamt Urteil Gornji grad = Verwaltungsamt, Kreisamtsurteil = Kreisamt Aus der Tabelle 4 ist ersichtlich, das die meisten Waldexzeße doch ansehnlich, einige aber fast vernachlässigbar sind. Die Strafen fielen im Vergleich mit der damaligen Strafpraxis mild aus. Natürlich waren aber Leibestrafen für den Beginn des 19. Jahrhunderts veraltet. Bei so milden Strafen bestand keine Gefahr, dass der Forstpolizei die Geschäfte ausgingen. Der Verdacht der Diebstähle deren Täter nicht entdeckt wurden, fiel auf einige Flößer, die von ledigen Burschen, Inwohnern und Vagabunden das gestohlene Holz aufkauften. Auch erlaubten die Flößer die Transportierung des gestohlenen Holzes auf ihren Flößen, damit sie die üblichen Floßknechts-entlöhnungen vermindern konnten. Gegen diese Gebrechen wurde bisher von Seite der Bezirksbehörden die Ahndung nicht eindrucksvoll genug betrieben, jedoch gab es in letzter Zeit einige Bemühungen, so dass auch Resultate erwartet werden konnten. Zur Verminderung der außerordentlich in Schwung geratenen Holzdiebstählen, die meistens an jungen in besten Wuchs bestehenden Nadelbäumen begangen wurden, wurden bereits im Jahre 1797 in eigener Regie Abstockung und Transportierung bis an den Flußufer auf den Verkaufsplatz, durch eigene Holzknechte, als Drohungsmittel gegen die Holzdiebe einzuleiten versucht. Dieses Unternehmen brachte aber dem dermaligen Forstmeister bei einer außerordentlichen Anzahl von Gegnern und bei Ermanglung erforderlicher Unterstützung durch das Verwaltungsamt eine große Schlappe, der Herrschaft aber einen beträchtlichen Vermögensverlust. Deshalb wurde diese Unternehmung, außer dem zur Kreisstadt Celje gelieferten Bauholz in den nächsten zwei Jahren, eingestellt. Danach wurde der Holzverkauf auf dem Stocke, jedoch unter den besonderen Bedingnissen, die aber hier nicht wiedergegeben werden können, fortgeführt. Mit den vorgeschrieben Bedingnissen wurden aber offenbar die Holzexzeße nicht vermindert oder gar abgestellt. So wurde in Jahr 1800 abermals versucht, das Holz in eigener Regie zu schlagen und zu transportieren. Es wurden hierzu hierortige Leute angeheuert. Diese aber zeigten grosse Nachlässigkeiten, so wurde dieser Versuch mit heimischen Leuten fallen gelassen. Dieses Verhalten kann leicht aus dem äußerst angespannten Verhältnis der Bevölkerung gegenüber der Herrschaft bzw. dem Forstamt erklärt werden. Im Jahre 1801 wurde der Versuch, jedoch durch fremde, aus dem Venetianischen Gebiet angeheuerte Geding(Akkord)arbeiter fortgesetzt. Diese führten in zwei Revieren alle Arbeiten inclusive Ausbringung durch. Über diese zwei Versuche gibt es keine detaillierte Angaben. Jedoch halfen sie dazu, dass die Herrschaft Gornji grad von diesem Jahr an, als Käufer am Stock nur Leute mit gutem Ruf zuliess. Denen lohnte sich der Holzkauf nach vorgeschriebener Forsttaxe, auch ohne irgendwelche verbotene Entfremdung zusätzlicher Stämme. Nach einer einzigen, nach unserer Meinung fragwürdigen Angabe, sollte das Unternehmen des Holzkaufes am Stock bei einer Auslage von 100 fl einen Gewinn von 41,8 Prozent einbringen. Mit solchen guten Beispielen wollte die Herrschaft der Raubsucht der unteren Volkschichten in ihren Wäldern entgegentreten. Jeder Übertreter sollte nach den Bedingnissen für die Entfremdung des Holzes fürs erste mal neben einer angemessenen öffentlichen Arbeitsstrafe die doppelte Forsttaxe bezahlen, bei jungen Stämmen zusätzlich noch ein Pflanzgeld von 6 Kreuzer je Stamm für die Entschädigung der Forstrenten, und jedem Forstbeamten das Diätgeld entrichten. Bei der zweiten und weiteren Übertretungen sollte jedesmal ein duplum mehr in einen zu errichtenden Straf- und Belohnungsfond entrichtet werden. Um dann weiter derlei Forstfrevel verläßlich auf den Grund zu kommen, die Sittlichkeit aber hierbei zu befördern so war es notwendig auf die Durchführung der Vorschriften der Höchsten Waldordnung mit allem Eifer zu drängen. Sowohl die Flößer, Sagmeister und Holzknechte sollten in Zunftpflicht gezogen, und die diesfälligen Übertreter sollten schärfstens geahndet und öffentlich bestraft werden. Besonders aber sollte der Auftrag erlassen werden, dass die Flößer ohne ein von dem Verkäufer vorzuzeigendes forstamtliches Zertifikat, von Niemand Holz zu kaufen, die Sägemeister aber ohne solches Niemand Schnittwaren zu bereiten, endlich und ebenso auch weiter die Flößer ohne Assignationsschein über die Flößprodukte keinen Transport abzuführen berechtigt sein sollte, worauf die Wasser-, Brücken- und Grenzmautämter zur Aufmerksamkeit zu verhalten sein würden. Um aber in einer jeden Provinz und Gegend sowohl die Sittlichkeit als bei der Nachwelt und folgenden Generation mehrere Aufmerksamkeit, Liebe, Schonung und Pflege für den Waldstand einzuprägen und zu erzielen, so war es notwendig, dass so wie für die wirklichen Hauswirte schon geschehen, für die Jugendlichen ein Forstökonomischer Katechismus im belebenden Ton entworfen, in mehrerern Nationalsprachen in Druck in hohen Auflagen gebracht und verteilt wird. In den Normal- und Trivialschulen, sollte über den Waldbau unterrichtet werden und bei diesem Fach den besten Schülern eine Auszeichnung überreicht werden.61 61 Historische Waldungsbeschreibung, 135 r bis 137 v. Weideexzeße In den Waldungen wurde eigentlich kein Vieh gehütet, sondern es besteht der noch größere Unfug, das von den Untertanen zu Križ, Pusto Polje, Meliše und Slatinec in das Schonungsrevier Hom und Gradišče unter dem Titel eines Weiderechts sowohl Pferde als Horn-, Schaf und Ziegenvieh, sehr oft ohne einen Hirten, sich selbst überlassen eingetrieben, und erster Gattung Vieh sogar wider die Gesetze darin über Nacht weiden belassen, hierbei aber außer dem Winter gar keine Zeit oder Schonung des Samenanflugs beobachtet. Es wurde auch keine Anzahl des eingetriebenen Viehs bestimmt. Weidebefugnis wurde, seit Forstaufsicht bestand, niemals erteilt, sondern es wurden derlei Auftritte öfter zur Ahndung angezeigt, jedoch aber erst im vorigen Jahr die Ahndung und Bestrafung auf Veranlassung eines Visitationsauftrags, dann in Beobachtung der Schonungsvorschriften, jedoch mit solcher Modifikation angefangen, dass leider ähnliche Exzeße neuerdings wieder festgestellt wurden. Dieses nähmliche Vorgehen ging von den höchsten Alpenweiden hinunter und von den unteren Weiden hinauf, von den Huben- in die herrschaftlichen Waldungen, zum Ruin des sich oft hoffnungsvoll zeigenden Anschlags. Wie erwähnt, wurde bisher keine Weidebefugnis erteilt noch ein Weiderecht erwiesen. Der Viehauftrieb geschah ohne Rücksicht auf Zeit und Anzahl des Viehs teils aus Mangel der Aufsicht, teils in Ermangelung einer beispielmässigen Ahndung. Wie groß die eingetriebene Herde war, konnte niemals ermittelt werden, es konnte nur die Zahl des Viehs, welches in Schonungen und Waldungen gefunden und worüber die Anzeige zur Ahndung erstattet worden, ist angegeben werden. Die Untertanen haben in herrschaftlichen Waldungen keine Wiesen, wohl aber bestehen in dem Revier Hom ein kümmerlicher Rustikal- und ein Keuschengrund zum offenbaren Schaden dieses wichtigen Reservatreviers. Diese beiden Gründe sollen samt der Rustikalkontribuzion und einer Dominikalgabe mit den herrschaftlichen Botengründen vertauscht werden. Eigenmächtige und heimliche Rodungen wurden vorhin von den schon erwähnten Hafnerkeuschlern in Revir Krašica und Kokarca unternommen, welche aber zur zeit der Waldungsbeschreibung wegen strenger Beobachtung verhindert wurden. Schweinemast und Jagd Auch bei der Schweinemast, die in den Jahren als Buchen und Eichen fruchteten einigermassen bedeutend war, ging es nicht ohne Auseinandersetzungen mit den Untertanen. Hier ein Beispiel. In den Eichen- und Buchenwaldungen Kokarca, Krašica, Pretkovca, Stradovnik, Ivje und Graben wurde im Jahr 1797 eine halbe Buchekerfrucht wahrgenommen, und eine Verlautbarung erlassen, dass die Mastinteressenten das zum Auftrieb vorgesehene Borstenvieh von dem Forstamte zu beschreiben lassen hätten. Obwohl in den besagten Revieren Niemand ein Weiderecht besass, so konnte man jedoch von dem Forstamte verlangte Beschreiben des Borstviehs um so weniger erreichen und zur Ordnung gelangen, als diesmal von dem Verwaltungsamte keine Assistenz geleistet wurde. Das sollte sich in den nächsten Jahren ändern, da die Excendierung (Separierung) der Behölzungstrecken erreicht werden sollte. Auch die Jagd, bzw. deren Nutzung wollte das Forstamt anders regeln. Die hohe und niedere Jagd sowie die Fischerei war seit dem 1. November 1794 auf 11V Jahre, also bis 1805 an die benachbarten Pfarrer verpachtet. Diese Art von Pacht hatte aber erhebliche Mängel. Nach bisheriger Erfahrung wurde nach dem Tode oder Versetzung eines oder anderen dieser Geistlichen der betreffende Jagddistrikt an den Nachfolger, an einen Beamten oder auch an irgendwelchen Untertanen vertragsmässig in Administration überlassen. Die Geistlichen waren aber in ihrem Amt sehr beschäftigt, oder bejahrt, oder wie öfters der Fall mit solchen Körperübeln behaftet, dass sie selbst persönlich die Jagd nicht pflegend, wegen der Kostspieligkeit sich aber keinen besonderen Jäger halten konnten. Als Folge wurde die Jagd ebenso vorschriftswidrig betrieben, als wenn sie an mehrere Untertanen verpachtet, zum Nachteil der Landwirtschaft in Huth und Pirsch überlassen würde. So jagten in sieben Pfarren 40 bis 50 solche Jäger, wovon die meisten entweder aus Mangel an Begriffen von der Jagd und Wildordnung, oder aus verschiedenen anderen Gründen weder Begattungs- noch Brut-, noch Pirschzeit beobachten wollten. Es wurde das erste Tier, das dem Jäger vorkam, geschossen. Es wurde geschossen um ein Wildpret zur geheimen Entschädigung zu erhalten. Das Wild wurde durch das Getöse über die Grenze verscheucht. Die verderbliche Habsucht war verbreitet. Das Hauptjagdwild bestand in Hirschen und Rehen, welche derzeit in diesherrschaftlichen Forstrevieren wegen Beunruhigung durch die in den Waldungen vagirenden Schafherden keinen steten Aufenthalt haben, sondern nur bisweilen über Kärntens- und Krainsgrenze herüber setzen, wogegen Gemse in den Pfarren Solčava und Luče, Hasen, Stein- und Edelmarder, Füchse, Bären, Wölfe, Auer-, Rebhühner, wilde Enten und noch andere geringere Tiere, als in hierortigen Waldungen autochton lebende Wildtiere zu betrachten waren. Die eigene Jagdregie hätte den Vorteil, dass in den an der Landesgrenze gelegenen Hochwaldungen Hirsche und Rehe herangezogen und dort zur verhältnissmässigen Nachzucht geschont werden könnten. Bei der Fischerei war der Hauptunfug die Ausraubung des Fischbestands zu Ende der Pachtzeit; bei eigener Regie konnten an mehreren Orten die alt bestehenden Huchen (Sulzen) erneuert werden. Der Pachtschilling von der Fischerei betrug jährlich 188 fl in neun Jahren also 1.694 fl, von der Jagd aber jährlich 63 fl, in neun Jahren also 570 fl. Bei der Jagd konnten also keine Schussgelder, Fangtaxen oder Wildpret verlangt werden. Der Ertrag von der Jagd in eigener Regie, könnte nach Auflösung der Pacht und Entfernen der Raubschützen, die meistens auch an Waldexzeßen beteiligt sind, jährlich auf 200 bis 300 fl und mehr angehoben werden. Im Durchschnitt aller Jahre wurden nämlich 5 bis 6 Hirsche, 2 Schmultiere und Spissen, ebenso viele und noch mehr Rehe, 12 bis 18 Jungen, 6 Bären, eben so viel Wölfe, bis 30 Füchse, 40 bis 60 Hasen, 4 bis 6 Auerhähne, dann 12 bis 20 Schnepfen, Reb- und Haselhühner, 20 bis 30 wilde Enten, und so proportional von anderen Wild mehr oder weniger erlegt. Soviel Wild könnte auch in Zukunft zu Pirsch bestimmt und erwartet werden. Das Forstamtspersonal war sehr an der Jagd in eigener Regie interessiert, da es dann in der Dienstzeit bei sich Schußwaffen führen dürfte, die ihm, solange die Jagd verpachtet, nicht gestattet war. Es unterlag aber keinem Zweifel, dass die eigene Jagdregie bei ohnehin bestehenden Forstamtspersonal sowohl einen betrachtlich höheren Ertrag liefern, als auch zur besseren Jagd- und Waldordnungung führen könnte, da das Forstamtspersonal bei seiner ständigen Forstaufsicht, nebenbei auch die Jagdbelange bestreiten könnte. In Kärnten wurde bereits bei einigen Staatsherrschaften die Jagd in eigene Regie übernommen und dies vom höchsten Ort bewilligt worden ist.62 POVZETEK GOZDOVI GOSPOSTVA GORNJI GRAD Z GOSPODARJENJEM NA TRADICIONALNI NAČIN IN NEUSPEŠNI POSKUSI ZA UVEDBO RACIONALNEGA GOZDARJENJA NA PREHODU IZ 18. V 19. STOLETJE Gospostvo Gornji grad je bilo od 1462 v lasti Ljubljanske škofije. Imelo je skozi stoletja obširne gozdove s katerimi je gospodarilo v lastni režiji in pašnike, ki jih je dajalo v zakup svojim podložnikom. Z gozdovi je gospodarilo na tradicionalni način s servitutnimi ali z zastaranjem pridobljenimi pravicami podložnikov, s prebiralno sečnjo, s podiranjem drevja brez odkazila, s širjenjem pašnikov na škodo gozdov in tudi sicer z (nehotenim) gospodarjenjem v prid podložnikov. Leta 1785 je tedanji ljubljanski škof Janez Karl grof Herberstein predal omenjeno gospostvo v upravo Štajerskega verskega sklada oz. tehnično v upravo Notranjeavstrijske administracije državnih posestev v Gradcu. Ta je gornjegrajsko škofijsko 62 Historische Waldungsbeschreibung, 142 v bis 144 r. gospostvo upravljala enako kakor druga državna ali verskoskladna posestva. Za ta posestva je bila predpisana obsežna "inventura" - izčrpen popis vseh nepremičnin, premičnin, pravic in obveznosti. V tem popisu gospostva Gornji grad so izčrpno opisani tudi gornjegrajski gozdovi. Čeprav je imela Ljubljanska škofija na Gornjegrajskem še dve gospostvi Vrbovec in Rudenek, ti nista bili zajeti v obravnavanem popisu. Za uvedbo racionalnih metod gozdarjenja po "nemški gozdni šoli", ki naj bi vrgle večji gospodarski donos kot dotlej, sta bila zapovrstjo nastavljena tuja (češki in nemški) gozdarja, ki naj bi staro tradicionalno gozdarjenje kar se da hitro odpravila in uvedla novo. Seveda jima je bilo tukajšnje tradicionalno gozdarjenje popolnoma tuje. Proti novotarijam pa so se izredno ostro v bran postavili gornjegrajski podložniki, ki so že prve poskuse v kali zatrli. Podložniki so namreč zelo dobro vedeli, da gredo vse novotarije v omejevanje njihovih dosedanjih pravno in z zastaranjem pridobljenih pravic. Zato sta oba vodilna gozdarja in pozneje še drugo gozdarsko osebje proti podložnikom nastopali zelo strogo. Gornjegrajskemu upravnemu uradu kot oblastni instanci so prijavili množico njihovih prekrškov, izstavili nekaj sto ovadb; o vseh prestopkih so poročali tudi Notranjeavstrijskemu guberniju v Gradcu. Upravnik vsega gornjegrajskega gospostva, ki je bilo hkrati gospodarsko podjetje in upravna, sodna, policijska in naborna oblast, je bil hkrati gospodarstvenik in izprašan sodnik. Bil je gozdarskim novotarijam načelno naklonjen, vendar je moral v tedanjem času, ko je fevdalni red že prehajal v zaton, kot predstavnik oblasti in omenjene administracije državnih posestev skrbeti, da se stalno tleča nasprotja med gospostvom in podložniki ne bi še bolj razmahnila. Zato je od velikega števila ovadb bilo obravnavanih le malo, kar gozdarskemu osebju seveda ni ustrezalo. Gozdarji so vse dotlej običajne postopke v gozdovih in na pašnikih kot so podiranje drevja brez odkazila, krajo drevja nasploh in ob prodaji na panju, obsekavanje drevja za vejnik, grabljenje stelje, sekanje drevja ob meji s pašniki, da so te lahko širili, pašo živine in svinj v gozdovih brez soglasja itd. šteli za hude prestopke. Servitutne pravice in zastaralne pravice so bile na gospostvu nerazrešljivo zapletene. Meje med gospostvenimi in podložniškimi zemljišči niso bile urejene. Meje med štajersko deželo, kjer je ležalo gospostvo in Kranjsko in Koroško niso bile natančno določene. Pri tem ni šlo za nekaj arov, ampak za nekaj sto hektarov. Gozdarji so osporavali pravico podložnikov do oskrbe z lesom iz gospostvenih gozdov in so zahtevali, da se ti prvenstveno oskrbujejo iz svojih gozdov in iz skupnih (gmajnskih) gozdov (ki pa jih na tem območju ni bilo veliko), in če bi se tam ne mogli, bi šele imeli pravico do neke skromne oskrbe iz gospostvenih gozdov. Ta pogoj pa nikjer ni bil zapisan. Taka presoja tudi ni bila izvedljiva, ker niti vsi gospostveni gozdovi, kaj šele podložniški in skupni niso bili geodetsko izmerjeni, niti ni bila v njih ocenjena lesna zaloga. Separacije gozdov -dodelitve določene površine gozdov kot nadomestila za servitutne pravice podložnikov v njih, tako rekoč niso načenjali. Pri pašnikih so zahtevali, da se odpravi zakup in uvede vsakoletna prijava števila živine za določeni pašnik. O številu bi seveda odločali gozdni uradniki. Vseh problemov, ki so vzniknili ob teh novotarijah v tem povzetku sploh ne moremo obravnavati. Pač pa je bila zelo upravičena kritika gozdarjev nad predajo lova in ribolova v zakup, ker so bili dohodki gospostva od njega bistveno prenizki in je tak način šel tudi v škodo staleža divjadi in rib. Predlagali so gospodarjenje v lastni režiji, ki bi bilo bistveno bolj donosno. Lovsko čuvajstvo pa bi gozdarsko osebje lahko opravljalo hkrati s svojimi obhodi terena. Tak sistem so uvajala tudi nekatera gospostva na Koroškem.