803 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. HO Samstag den lZ.Mai t87l. (193) ^ Nr, 2«!)i!. Kundmachung btt t. t, Lüodesitssieniüss jiii Ärai« »>«>» 27tcn Aplil 1«?i, Z. 2WÜ, lreff der de» i?l»errla1sch!:I>.'ri< ^liqestnlldell^ll Vc N>!llsti,i»mg dcH eilljlilivissc» ^rciN'illcssc»t»irllstcs ver- iiffcllt'icht werdl». Die Ministerial-Instanz hat nach gepflogener 3ii'lcksprache mit dcui k. k. Ministcrinui für Cultus und Unterricht aus Anlaß der in Niederöstcrreich, Oberösterreich, Salzburg, Mähreu, Schlcsieu, Tirol und Vorarlberg, Steiermark, Görz und Daluiaticn bereits durchgefiihrten, in den übrigen im Ncichsrathc vertretenen Ländern aber noch in der Durchführung begriffenen Umwcmdlnng der fechs-klasslgcn Oberrcalschulen in sicbenklaffige für die Periode des Uebcrgangcs bezüglich des Anspruches der Oberrealschüler anf die Vcgi'instigung des einjährigen Freiwilligcndienstes nachstehende Directi-vcn als maßgebend erklärt: 1. Jene Realschüler, welche uubcdiugte Aufnahme zum einjährigen Freiwilligendienste anstreben, müssen den Nachweis liefern, daß sie die Ober rcalschnle, sei diese nun sechs- oder siebcnklassig, vollständig absolvirt haben. Erfolgte jedoch die Ab-solvirung der Nealstndien an einer nun sieben-klassigen Oberrealschule noch znr Zeit, als diese aus nur sechs Klassen bestand, so ist das Zeugniß über die absolvirte sechste Klasse als Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung zum einjährigen Frei-»villigcndicnste giltig. 2. Zu dem Ansprüche auf die bedingte Zu-sichcrung der mit dem einjährigen Freiwilligendienste verbundenen Begünstigungen im Sinne der Bestimmungen des H 125 der Instruction zur Ausführung der Wehrgcsetze sind an fechsklassigen Oberrealschulen die Schüler der 5. und 6. Klasse, an stebenklassigen die Schüler der 6. und 7. Klasse derechtigt. 3. Bezüglich jener im 8 126 der Instruction zur Ausführung der Wehrgesetze namentlich aufgejührten Anstalten, deren Schülern die Berechtigung zu dem Anfpruche auf die Begünstigung des einjährigen Freiwilligendicnstes nur unter der Beengung eingeräumt ist, daß sie vor ihrer Auf-uahme an diefe Anstalten entweder das Unter-gymnasium oder die Unterrealschule absolvirt ha-bm müssen, wird bemerkt, daß Realschüler, welche "n sicbcnklassigen Obcrrealschulen studirt haben, die Abfolvirung von 4 Untcrrealklassen, dagegen Schüler an fechsklassigen Oberrealschnlen, von 3 ^nterrealklassen nachzuweisen haben. Bei den siebenklassigen Oberrealschulen, be ^ehnngsweise den vierklassigen Unterrealschulen muß iedoch hierbei auf den Zeitpunkt ihrer Umwand-^uug in folchc, gehörige Rücksicht genomuien werdeu. Dies wird in Folge des Erlasses des h. '- k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom ^. April 1871, Z. 4882/137? II., kundgemacht. U87-2) Nr. 2917. Kundmachung. Laut Mittheilung der k. k. Postdircktiou in ^iest treten aus Anlaß der nunmehr täglich zwei-'''"ligen Eisenbahn Hin- nnd Rückfahrt zwischen ^lbach und Tarvis mit 1. Mai 1871 nachstehende ^'Unchlmigen iul Posiverkehre in Wirksamkeit: . Viit beiden Zügen der Bahn werden bis Tarvis Ehrende Postämter verkehren. Die Eilfahrt nach Krainburg, resp. im Som "" bis Beldes, dann die Reitpost Laibach—Billach "d retour werden ailfgclassen. . Nr die Verbindung zwischen Tarvis nnd Billach N durch Mnlle- nnd Eilfahrtcn neuen Systems mit "bedingter Passagicrsaufnahme vorgcsorgt. Die Mallcfahrt Kraiubura.—Klagcnfmt nnd retour wird sich in Krainbiug an den Frühzug von Laibach uud an den Abendzug nach Laibach anschließen. Für die Berbindnng von Kropp und Steinbüchel mit Podnart ist durch eine dreimal tägliche Botenfahrt vorgesorgt. ! Die an der Bahn gelegenen Postämter werden mit deu bezüglichen Bahnhöfen mittelst Boten Posten in Verbindung gesetzt. Laibach, am 3. Mai 1871. K. k. Landcolrgiclunl! sür Krai». (185—3) Nr. 480 L. Sch. N. Kundmachung. Laut der Eröffnung des Herrn Ministers für Eultus und Unterricht vom 4.März l.I.,Z. 13656, beziffert sich der Gcldwcrth der für das Schuljahr 1871/72 abzugebenden Armcubüchcr nach den Absatzergcbnisscn des Jahres 1869 für Kram mit 1241 st. 43 kr. Bon diesem Betrage entfallen nach Maßgabe der Anzahl der schnlpflichtigen Kinder anf den 1. Schulbezirk Stadt Laibach mit Einschluß der Uebungsschule 60 st. 14 kr. 2. „ Umgeb. Laibachs 122 „ 27 „ 3. „ Krainburg 118 „ 82 „ 4. „ Radmannsdorf 72 „ 98 „ 5. „ Stein 121 „ 70 „ 6. „ Littai 62 „ 85 „ 7. „ Gnrkfcld 149 „ 61 „ 8. „ ^)tndolfswcrth 96 „ 36 „ 9. „ Tfchernembl 82 „ 16 „ 10. „ Gottschce 129 „ 73 „ 11. „ Adelsbcrg 134 „ 98 „ 12. „ Loitsch 89 „ 83 „ , Zusammen . 1241 st. 43 kr. Dies wird mit dem Beisatze zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß für das Schuljahr 1871/72 Armenbücher nm die obbczifferten Beträge im Sinne der h. Ministeriatvorschrist vom 4. v. M., Z. 13656, für die einzelnen hierländigen Schul-districte angesprochen werdeu können. Laibach, am 28. April 1871. K. k. Landesschulralh sür Kram. (192—2) Nr. 3162. Kundmachung. Jene Forst-Candidaten, welche zu der mit Mini-sterial-Berordnuugvom 16.Jänner 1850, R. G. B. Nr. 63, XXVl. St., Seite 640, vorgeschriebenen und im Herbste l. I. abzuhaltenden Staatsprüfung für den selbständigen Forstverwaltungs-dicnst oder sür das Forstschntz- und technische Hilfspersonale zugelassen zu werden wünschen, werdeu aufgefordert,'ihre nach Borschrift der obigen Mi-nisterial-Berordnung belegten Gesuche längstens bis Ende Juni l. I. bei dieser k. k. Landesregierung, und zwar wenn ste derzeit bereits im Forstdienste stehen, im Wege ihrer vorgesetzten Behörde einzubringen, wobei noch bemerkt wird, daß jene Candidate», die sich anch ans den Jagdgesetzen nnd dem Jagdwesen prüseu lassen wollen, dies in ihren Gesuchen nm Zu-lassnng znr Prüfung befonders anzugeben haben. Laibach, am 7. Mai 1871. (186—3) Nr. 485. Edict. Bei dem k. k. Bezirks Gerichte Tschcrnembl ist die Grnudbuchjührersstellc mit dem Gehalte jähr- licher 700 st. und dem Borrückungsrechle in die höhere Gehaltsstufe von 800 ft. in Erledigung gekommen. Die Bewerber wollen ihre vorschriftmäßig in-struirtcn nnd insbesondere die Befähigung zur Grnudbuchsführung und die vollkommene Kenntniß der beiden Landessprachen nachweisenden Gesuche bis 22. Mai 187 1 bei diesem Präsidiuni einbringen. Rudolfswerth, am 4. Mai 1871. Prälidium dest K. k. Kreiogerichtes (195) Nr. 5153^ Kundmachung. Hinsichtlich der Behandlung der Correspon-dcnzkartcn und Postanweisungen mit Stempelabdrücken des ungarischen Postgebietes wurde mittelst hohen Handclsministerial-Erlasses vom 25. April l. I-, Z. '^/<»2i, den k.k.Postämtern Folgendes angeordnet: Die mit Stempelabdrücken des ungarischen Postgebictes versehenen, in den Briefsamm-lungskästen vorgefundenen Correspondenzkarten sind nicht abzusenden, sondern wie nnanbringliche Briefe zu behaudeln. Wenn mit Stempelabdrücken des ungarischen Postgebietes versehene Correspondenzkarten zur Re-commandation, oder derlei Postanweisungen zur Aufgabe überbracht werden, ist es dem Aufgeber srei zu stellen, entweder dieselben zurückzunehmen und dnrch andere auf den richtigen Blanquetten ausgefertigte zu ersetzen, oder die mit Stempelab-drücken des ungarischen Postgcbietes versehenen Blancmctte vollständig in der Art zu frcmkiren, daß bei Correspondenzkarten die ermäßigte Portogebühr von 2 Nkr. und der Recommandationsde-trag, dann bei Postanweisungen die volle Anweisungsgebühr mittelst Briefmarken entrichtet wird. In diesem Falle sind die Stempelabdrücke des ungarischen Postgebietes mit diesen Briefmarken zu verkleben. Ganz in der derselben Weise ist vorzugehen, wenn Correspondenzkarten auf Blanquetten der bisherigen Form mit dem un gaschen Wappen zur Aufgabe kommen sollten. Trieft, am 8. Mai 1871. K. k. Postdirection. (196—1) Nr. 600." Licitations-Kundmachung. A m 2 4. M a i l. I., Bormittags 10 Uhr, wird in der Amtskanzlei der gefertigten k. k. Strafhausverwaltung eine Minuendo-Licitation, betreffs der Herstellung neuer Fußböden in zwei Arrest-localen, abgehalten werden. Das Flächenmaß beider Fußböden betragt laut technischem Boranschlag 77", 2'. Die sorgfältige Abtragung der gleichmäßigen Fußböden gehört zur Bedingung des Unternehmers, das ablagernde Materiale aber der Verwaltung. Die hiefür veranschlagten Kosten belaufen sich mit Materiale, Zufuhr und Zimmermanns-Ar-bciten anf 412 st. 85 kr. Zum Behelfe der Abtragung und Zureichung des Materiales werden auf Kosten der Berwal tung die nöthigen Handlanger von Sträflingen beigrgebcn. Für Bewerber der Unternehmung ist der Kostenvoranschlag und die Vedingnisse in der hier-ortigen Amtstauzlei zur Einsicht aufliegend. Offerte, mit 50kr. Stempel und einem 5"/„gen Badium verfchcn, werden bis zum Beginne der Li» citation angenommen. Laibach, am 11. Mai 1871. K. k Srashaus-Verwaltung.