Laibacher Zeitung. ^ FA. Donnerstag am «. Februar ^8^9. ' ^fl" 1 ild^na 6 f! ^M — ^>''ert,o>>ö^^ühr für ci»e Spalttnze'Ie od.r denNaum derlelb.», fül- e.nmaligc t5».,chiltu»g H kr., fur .i..e zweimal,gt 4 lr., für e,»e ^eim'al^e ü kr/ (5M.^ Inserat^biö , 2 Zcl!^' : ft. fin^ 5 Mal. ________________^_______ ________^____________^_____^^_______________________________ Herzagthum Krain. I!^ci der zu Stein am 23. d. M. vor sich gegangenen neuerlichen Wahl eines Reichstags-Abgeordneten waren aus dem zugetheilten Wahlbezirke 99 Wahlmänner erschienen, welche beim dritten Wahl-gange, an dem sich jedoch nur mehr !>0 Wahlmänner betheiligten, mit ?3 Stimmen zum Reichstags-Abgeordneten den Herrn Michael Laurie, Aus-cultanten beim hicrortigcn k. k. Stadt- und Landrechte, erwählten, welcher letztere sich auch schon zur Wahlannahme erklärt hat. Vom k. k. illyr. Landes-Präsidium. Laibach am 29. Jänner »8^9. Generalversammlung der Landwirthschaft-Gesellschaft iu Laibach. (S ch l u ß.) Herr Ferdinand Schmidt verlas vom Hrn. Verwalter Kuäera aus Leitersdorf der Gesellschaft die mitgetheilte Erfahrung über das Vorkommen eines Wurmes (Getreideschander, limila ^«»li») am W in-ter- undSommerw eizen, welcher vorzugsweise die Aehrcn des Getreides zu Grunde richtet. Herr Schmidt zeigte einige Exemplare dieser Fliege, welche er aus den vom Hrn. Kuöera eingesendeten kranken Weizcnrähren bei sich entwickeln ließ, und wies nach, daß sie nicht die li^ul» csi'eulis, sondern ^l»llnz,86 ß«?m-<;!,ln, die er auf dem Laibacher Felde auf Wei-zenähren fand, und sodann den allgemein als sehr schädlich bekannten Rüsselkäfer, ^pioil i^i'U'im.^ welcher, trotz seiner Winzigkeit, ganze Kleefelder zerstört. Dem Uebel kann durch Bestreuen mit r o h e m Gyps vorgebeugt werden, sobald der Eigenthümer des Kleefeldes durch das Abdorren und Braunwerden der Pflanzenblätter darauf aufmerksam gemacht wird. Der darauf folgende Gegenstand über die zukünftige Verzweigung der Landwirthschaft-Gesellschaft am flachen Lande durch die Errichtung der Gesellschaftsfilialen (ps»<1«li->iüili<,>o), vorgetragen vom Gesellschafts - Secretär Dr. Bleiweis, nahm, wegen der Wichtigkeit des Gegenstandes, die ungctheilteste Aufmerksamkeit der Versammlung in Anspruch. Der Gesellschafts-Ausschuß legte seinen > Entwurf >) der Statuten der Filialen, 2) der! Instruction für die Filialvorständc, und 3) einen Vorschlag sür die Filialsitze vor, worüber von §. zu §. discutirt wurde. Im Ganzen wurden 20 Filialen festgesetzt, die provisorischen Filial-Vorstände bezeichnet, übrigens aber beschlossen, den Vorschlag bezüglich der Filial sitze noch den sämmtlichen Herren Vezirkscorrespondentcn zur Begutachtung vorzulegen. Se. Excellenz, der Herr Landesgouverneur, bemerkte ganz richtig, daß eine definitive Feststellung nachBez irken in so lange nicht vorzunehmen wäre, bis die künftige politische Bezirks-cintheilung bestimmt sey. — Die Weitläufigkeit dcr ganzen Verhandlung läßt keine dctallirte Mittheilung in diesem Blatte zu. Der nächste, für das Land Kram ungemcin wichtige Gegenstand der Verhandlung war: die Errichtung der Hufdeschlag-Lehranstalt und eine Thierarzneischule sammt einem Thierspi-ta le auf dem gesellschaftlichen Versuchshofe auf der Polana und auf Kosten der Landwirthschaft-Gcscll-schaft in Kram. Hr. Dr. Struppi machte die Versammlung mit alten bereits in Angriff genommenen Vorarbeiten bekannt, und theilte mit, daß auch das h. Ministerium die alsbaldige Ausführung dieser für das Land so ersprießlichen Anstalt wünsche, zu welchem Behufe dcr Antrag gestellt und einstimmig von der ganzen Versammlung genehmiget wurde, daß die bisherigen aus den Gesell schaft sgclde rn für Stierprämien ohne sonderlichen Erfolg verwendeten jährlichen 600 fi. insolange der Thierarzneianstalt zugewendet werden, bis das erforderliche Baucapital abgezahlt werden wird, was umso früher angehofft werden kann, als zu erwarten steht, daß die Gesell schaftsmitglieder, Wirthschaftsbesitzer und sonstige Vaterlandsfreunde für die Errichtung der Anstalt bereitwilligst entsprechende Geldbeiträge leisten wer-den. Dcr Bau wird im kommenden Frühjahr in Angriff genommen. Nach Beendigung dieses Gegenstandes theilte Hr. Dr. Struppi einen Vorschlag des für die Wissenschaft sehr eifrigen Hrn. Prof. Dr. Biatzovßki mit, in welchem die Wtzlichkeit und Nothwendigkeit eines Unterrichtes aus der Chemie nicht bloß der agrarischen, sondern auch der gewerblichen überhaupt für die Piovinz Krain dargethan wird, womit sich die ganze Versammlung nachdem Antrage des Hrn. Professors eiiwerstanden erklärte. Der Antrag für eine zeitgemäße Aenderung dcr Gesellschaftsstatuten wurde genehmiget und der Ausschuß beauftragt, den Entwurf der neuen Statuten der nächsten Versammlung vorzulegen. Der Monat November wurde für die künftigen Jahresversammlungen bestimmt. Außerordentliche Versammlungen können nach Maßgabe der Dringlichkeit auch in jedem andern Monate Statt finden. Im Sinne des h. Ministerial-Erlasses vom 22. November v. I. wurden mehrere Anträge gestellt und genehmiget, welche die Gesellschaft im Interesse dcr Gesellschaft und der vaterländischen Land wi r t h schaft überhaupt dem h. Ministerio des Ackerbaues ungesäumt vorzulegen hat.") Der Antrag: daß alle die Landwirthschaft und Industrie nahe oder entfernt betreffenden h. Regierungscurrcn-dcn in der Landessprache durch die gesellschaft-, liche Zeitschrift »!Xnvi^6" dem Landvolke kundgegeben werden sollen, erledigte Se. Excellenz dcr Herr Lande sgouvcrncur in der Sitzung dahin, daß bereits provisorisch die Verfügung getroffen wurde, daß diesem Antrage dcr Gesellschaft entsprochen wird, was von der Versammlung beifällig zur Kenntniß genommen wurde. Nach vorgelesener Iahresrechnung wurde zu den Wahlen geschritten. Mit großer Stimmenmehrheit wurde Herr Fidelis Terpinz zum Gesellschaftspräsidenten, — Dr. Bleiweis zum Sccretär, — und die Herren Dr. Struppi, Ferdinand Schmidt, Anton Samassa, ') D,c Details gibt die g.ftllschaf.l>chc Z>ilschMl: kmc-tlj^, Der Bcnchll'rstattcr. >Franz Krischmann und Andreas Malitsch zu Au sschußmitg liedcrn gewählt. Durch Stimmenmehrheit wurden auch die von den H. H. Bezirks-correspondenten und dem Ausschusse beantragten neuen G csc llsch a ftsmitglieder bestätiget-— Auf rille kurze Schlußrede des Herrn Präses-Stellvertreters Prcgl richtete Se. Excellenz, der Herr 3andcsgouverneur, einige herzliche Worte an die Versammlung, worin er der Gesellschaft den kräftigsten Schutz in Allem und Jedem zusicherte, dessen dieselbe zur Lösung ihrer wichtigen Aufgabe für-dcrhin denöthigen wird. Zur Natioualitäteufraste. Drei Momente sind in den Bewegungen , welche die Völker Europa's ergriffen haben und die bestehende sociale Ordnung zu zerstören drohe,,, wohl zu unterscheiden. Obwohl durch die nämliche Veranlassung angeregt, ist ihr Eharaltcr doch rin verschiedener. Verschieden sind die Urtheile über dieselben, darin sind jedoch alle, welche die neueste Geschichte, besonders seit der französischen Revolution («7«!)) mit einigcrAufmerksamkeit studiert und die Ereignisse dieser Zeitpcriode nach ihren Gründen und Zwecken erfaßt haben, einig, daß von deren glücklichen Lösung das künftige Wohl von ganz Europa abhängt. Die cingangserwähnten drei Momente sind die politischen, socialen und national en. Während sich in Frankreich zu dem Streben nach politischer Freiheit sociale u»d communistische Tendenzen zugesellten, und diese in ihrem Kampfe gegen einander dem Staate unberechenbaren Nachtheil zufügten, entspann sich auch bei uns in Oesterreich ein doppelter Kampf, ein politischer und nationaler, ein Kampf, der leider weder in der einen noch der anderen Beziehung eine befriedigende Lösung erhalten hat. Welche Bewegung ist bei uns wohl dlc wichtigere, bedeutungsvollere, ^ die politi-sche oder nationale? Nach unserer Meinuna u>^ stretttg dle letztere, denn diese führt, wenn sic aus-artet oder auf cme unnatürliche und ungerechte Art unterdrückt wlrd, unseren Staat nothwendig dem Verderben entgegen, und die große, viel besproche-ne und oft verncmte Frage: ob Oesterreich bestehen könne? kann nur dann bejaht werden, wenn wir eine Constitution bekommen, welche die Völker Oesterreichs als vollkommen gleichberechtigte Glie-der einer Familie betrachtet, und nicht Eines oder das Andere zum Nachtheile dcr übrigen hätschelt und bevorzugt. Leider sind die Begriffe in dieser Lebensfrage unseres Staates noch so verwirrt und leidenschaftlich aufgefaßt, daß der Vaterlandsfreund mit bangen Ahnungen erfüllt wird, wenn er in die Zukunft blickt. Es gibt Einige, die, weil sie entweder unfähig sind, geistige Bestrebungen und Güter gehörig zu würdigen, oder weil sie jede Störung ihrer Trägheit scheuen, die Nationalität für ein leeres Phantom halten, für ein bloßes Phantasiegebilde, welches in den Köpfen einiger Phantasten entsprungen ist, und jeder Reellität ermangelt. Wahrlich.' wer so urtheilt, dcr kennt die Natur der Menschen und Völker nicht, und beweis't, daß er die Ge- S3 schichte gar nicht gelesen, oder wenn er sie gelesen, dabei nichts gedacht hat. Andere vergessen über die Nationalität die materielle Wohlfahrt der Völker, ordnen jener jede andere Rücksicht unter, und bedenken nicht, daß das physische Wohlseyn zwar dem geistigen untergeordnet ist, daß aber dieses ohne jenes nicht gedeihen kann. Jede Nation hat etwas Charakteristisches, wovon sie sich von allen anderen unterscheidet; so liebt z. B. der Italiener schwärmerisch die schönen Künste, so ist der Franzose der angenehmste Gesellschafter, der Deutsche der gründlichste Theoretiker, ?c. :c. Diese Verschiedenheiten äusiern sich in Sitten, Gebräuchen und Trachten, vorzüglich aber in der Sprache, als der Schatzkammer des geistigen Wissens der Nation. Die Sprache allein bildet noch nicht die Nationalität, obwohl sie die Repräsentantin derselben genannt werden kann; die Sprache ist das äußere Kennzeichen, an welchem man die Nationalität erkennen kann. Ob nun diese Verschiedenheiten angeboren seyen, odcr durch äußere Einflüsse, Klima, Nahrungsmittel >>c. bewirkt werden, ist nicht Gegenstand gegenwärtiger Untersuchung; auch hat dieß auf die Beantwortung der Frage, in wiefern die Nationalität im Staate berücksichtiget werden müsse, keinen Einfluß. Ich glaube, daß es wohl Niemanden geben wird, der die Verschiedenheiten der Nationalitäten in Abrede stellt; eine Controuerse veranlaßt nur die Frage, ob der Staat verpflichtet ist, die Nationalität zu respective, insbesondere aber, ob die Bestrebungen jener Männer, welche ihre Thätigkeit der Hebung und Entwickelung der Nationalität widmctcn einen reellen Grund haben. Der Zweck des Staates kann kein anderer seyn,! als das physische und geistige Wohl seiner Bürger zu sördern. In ersterer Beziehung ist es nicht hinlänglich, daß der Staat die verschiedenen Produc-tionszwcige begünstiget und schützt; denn durch das Aufblühen der Urproduction, des Handels und der Industrie erlangt man nur die Mittel, das materielle Wohl zu fördern. Soll der Staat seiner Aufgabe nachkommen, so darferden Vergnügungen seiner Bürger (vorausgesetzt, daß diese keinen staatsgefährlichen Charakter annehmen) nicht störend entgegentreten. Dieß aber kann er unmöglich vermeiden, wenn er sich nicht angelegen seyn läßt, die Charaktere der in ihm vereinigten Völker genau kennen zu lernen, und seine Gesetze diesen gemäß einzurichten. Die Geschichte liefert uns traurige Beispiele von Fürsten, welche die Sitten der ihnen anvertrauten Völker verletzten. Abneigung, Mißtrauen in ihre Absichten, ja oft blutiger Haß waren die betrübenden Folgen eines solchen unklugen Benehmens, und so warm oft die edelsten Bestrebungen vereitelt, die nützlichsten Einrichtungen auf Jahre hinaus aufgeschoben. Abgesehen davon, sind auch Staatseinrichtungen, die mit dem Charakter der Nation im Wi-! derspruche stehen, nie im Stande, im Volke Wurzel zu fassen. Einen eclatanten Beweis dazu liefert uns das Gerichtsverfahren. Mit der Cultur des römischen Rechtes hat sich das inquisitorische Verfahren in Europa verbreitet und das alte auf Oef-fcntlichkcit und Mündlichkeit gestützte gestürzt. Mehrere Jahrhunderte wird es schon ausgeübt, es wird unterstützt von den Regierungen, die Bemühungen großer Denker haben es zu einer ziemlichen Vollkommenheit gebracht, und alles das half nichts, cs widerstrebt dem Charakter der Völker und daher ist es gefallen, trotz der Begünstigung der Regierungen. Dieß mögen unsere Gegner wohl beherzigen und nicht über Nationen so leichtsinnig urtheilen, denn nicht jede Aenderung erfolgt so unblutig, wie die des Gerichtsverfahrens. Die Nothwendigkeit, Nationalitäten zu berücksichtigen, tritt noch viel schärfer hervor bei den geistigen Interessen, als deren Repräsentant die Sprache qcnamtt werden kann. Die Bildung der Sprache ist für die Nation das erste, das dringendste Bedürfniß; ohne diese wird sie immer hinter den andern zurückbleiben, und in der geistigen Welt sich nie einen Ehrenplatz erringen. Soll aber die Sprache gebildet werden, so ist deren Einführung in Schule und Amt eine »cmlMio «m« <^uu lwl>.« Ich will hier nicht beweisen, daß die Nationen das Recht haben, von dem Staate zu fordern, daß ihnen die Gesetze in ihrer Sprache kundgemacht werden, daß die Behörden in ihrer Sprache zu ihnen reden, denn dieses Recht ist so klar und zweifellos, daß es keines Beweises bedarf, so zwar, daß sich sogar der Absolutismus nicht getraute, es überall zu verletzen, wie wir dieß in unserem Italien sehen. Ich will hier nur die politische Seite dieser Frage einer Betrachtung unterziehen. Die Bildung des Volkes ist ein vorzügliches Augenmerk der Staatsmänner und wohl mit Recht; denn so wie bei dem Einzelnen, hängt auch bei den Nationen die Dauer ihres Glückes und ihrer Wohlfahrt von ihrer Bildung ab. Ohne Bildung der Sprache ist aber die Bildung der Nation eine Unmöglichkeit. Zwar kann es wohl Einzelnen gelingen, in einer fremden Sprache mit Mühen und Beschwerden sich einen gewissen Grad von Bildung zu erwerben, sich auch vielleicht einen Ehrenplatz unter den Gebildeten zu erringen, allein diese sind für die Nation verloren, sie sind ihr entfremdet; wie traurig ist es für ein Volk, wenn seine Söhne der Nothwendigkeit ausgesetzt sind, um den theuren Preis der Nationalität die goldenen Früchte der Geistesveredelung pflücken zu müssen. Wenn nun ohne Bildung der Sprache der Einzelne nur mit ungeheuern Ofern seine geistigen Bedürfnisse befriedigen kann, so ist unter solchen Umständen die eigentliche sogenannte Volksbildung eine Unmöglichkeit; und doch ist diese bei uns jetzt nothwendiger, als je. Wir erwarten eine freie Gemeindeverfassung, wo die Gemeinden ihre Angelegenheiten selbst ordnen, ihr Vermögen selbst verwalten werden. Sollen nun die Gemeinden nicht der Gefahr ausgesetzt werden, durch einzelne Schreier zu unklugen Schritten verleitet, durch feine und listige Betrieger um ihrVermögcn gebracht zu werden, so ist es nothwendig, daß die größtmögliche Anzahl der Gemeindeglicdcr einen gewissen Grad von Bildung erreiche, sonst werden uns unsere Errungenschaften statt guter, böse Früchte bringen. Noch ein anderer Umstand ist da wohl zu berücksichtigen. Seit einigen Jahren häufen sich die Verbrechen auf eine furchterregende Art. Die Verbesserung der Gerichtspflege kann zwar hierin viel abhelfen, aber das Uebel mit der Wurzel ausrotten , können nur gute Volksschulen, in denen aber der slovenische Knabe etwas mehr lernen muß, als die 4 deutschen Abänderungsarten, die cr herplap-pert, ohne einen Sinn damit zu verbinden. Ich glaube sohin den Einfluß der Nationalitäten auf den Staat, und die Nothwendigkeit der Pflege derselben in allgemeinen Umrissen angedeutet zu haben. Wollte Gott, daß die Wichtigkeit dieser Frage so allgemein anerkannt wäre, als cs das Wohl unseres Staates erfordert, und daß die Entwickelung der Nationalitätenwirren auf eine friedliche und den Principien der ewigen Gerechtigkeit und echten Staatsklugheit angemessene Art ihrer Lösung entgegengeführt werde. Kommt dieß zu Stande, dann können wir mit freudigem Herzen in die Zukunft des verjüngten Oesterreich's blicken, und ihm kühn den ersten Rang unter den europäischen Staaten prophczeihen. Ioh. Hladnik. Wien Um den anerkannten Grundsatz der Gleichberechtigung aller Nationalitäten des österreichischen Kaiserstaates bezüglich aus die, bei Ausübung der Rechtspflege zu gebrauchende Sprache durchführen zu können, ist vor Allem erforderlich, daß die in der deutschen Sprache verfaßten Gesetzbücher sammt den darauf Bezug habenden Nachtrags-Gesetzen in die betreffenden Sprachen, in so fern nicht bereits Uebersetzungen bestehen, mit möglichster Beschleunigung übertragen werden. Das Justiz-Ministerium hat daher bei dem Umstände, daß Uebersetzungen in die polnische, cze-chische und italienische Sprache bereits bestehen, eine Commission mit der Verfassung der Ucberset-zung in die ruthenische Sprache beauftragt und gleichzeitig die Verfügung getroffen, daß dem dieß-fälligen Bedürfnisse auch rücksichtlich der in der Bukowina üblichen moldauischen, dann rücksichtlich der illyrischen und slowenischen Sprache mit gleicher Beförderung Abhilfe gewährt werde. Als eine sich von selbst verstehende Folge muß cs bezeichnet werden, daß das System der Ucbersetzun-gen sich auch auf die neu erscheinenden Gesetze ausdehnen werde. Mit dieser, im Hinblicke auf diebevorstehende Gerichts-Organisation und auf die Einführung des mündlichen öffentlichen Verfahrens mit Geschwornen-Gerichten nothwendigen und wichtigen Maßregel wurde die Einleitung verbunden, daß sämmtliche Gerichts-Beamte aufgefordert werden, sich die vollkommene Kenntniß der Sprachen jener Landesthcile, in welchen ihre Verwendung in Aussicht steht oder von ihnen gewünscht wird, in möglichst kurzer Zeit anzueignen, indem, sobald dem Grundsatze der Gleichberechtigung der Nationalitäten bezüglich des ausschließlichen Gebrauches der landesüblichen Sprache jeder Provinz bei den gerichtlichen Verhandlungen allenthalben practiscye Geltung verschafft werden kann , die vollkommene Kenntniß jener Sprache als unumgängliches Erforderniß für das gcsammte Nichtcramts-Personale in der Art anzusehen seyn werde, daß die Nichtkenntniß derselben den Anspruch auf eine Bedienstung bei den Gerichtsbehörden der betreffenden Provinz ausschließen soll. Von dem Eifer derjenigen, denen in Betreff dieser Vorbereitungs-Maßregeln eine Verpflichtung obliegt, ist zu erwarten, daß sie den Bemühungen des Justiz-Ministeriums, die von den Volkern Oesterreichs sehnlich gewünschten Reformen der Rechtspflege ins Leben zu rufen, ihrer Seits jene Mit--Wirkung verleihen werden, welche unerläßlich ist, um den, im natürlichen Gange der Cultur-Entwickelung liegenden Anforderungen der Zeit entsprechen zu können. Wien, 25. Jänner (Verurtheilungen.) Maximilian Mendel bäum aus Ellingen in Baiern, 40 Jahre alt, ist wegen Theilnahme am Aufruhr zu zweijährigem schweren Kerker; Heinrich Meier aus Wien, 4l Jahre alt, wegen aufreizenden Reden zu zweijähriger Schanzarbeit in Eisen, und Ignaz Gerhold von Oberdöbling nächst Wien gebürtig, 49 Jahre alt, ist wcgenBedienens einer Kanone gegen die k. k. Truppen zu achtmonatlichem schweren Kerker verurtheilt worden. Wieder sind vier sehr gravirte Individuen ein gezogen worden, vier Brüder, wovon zwei Clavier-machcr von Profession, einer ein Schneider und einer ein Handschuhmacher ist. Sie betheiligten sich nicht nur an den October-Ereignissen seit dem 6. October jenes Monats, und brüstettn sich, bei der Ermordung La tour's thätig gewesen zu seyn; sie hatten auch Waffen bei Seite geschasst, einige Tausend Zünder und einen tüchtigen Vorrath an Munition. Am meisten sielen sie auf durch ihre srcchen, aufrührerischen Reden und ihre abscheulichen Schmähungen hochgestellter Personen. Die Fcuergewehre hatten sie zerlegt und die Eisenbestandtheile aufbewahrt Vesterreichischco Küstenland. LI. Trieft, den 28. Jänner l 849. (Corresp.) Sie werden bereits in andern Blättern gelesen haben, man beabsichtige in das unnahbare Venedig von Luftballonen aus Bomben zu senden. Diesen Plan kannten auch wir vor Tagen schon, doch nur aus Quellen minderer Glaubwürdigkeit. Was die Möglichkeit seiner Ausführung anbelangt, so werden wir selbe nicht, wie es die »Presse" gethan 63 mit doppeltem Fragezeichen in einen besondern Zweifel ziehen, indem uns jeder Mathematiker nach der bekannten Formel die dritte Seite eines Dreiecks berechnen wird, sobald die beiden andern und der halbe Winkel gegeben sind. Die eine Seite nun kennt man, nämlich die von dem in der , uft schwebenden Ballon bis zum Standpuncte nach der Länge des metallenen Fadens, der (nicht ein Seil, wie die »Presse" meint, denn durch solchen lästt sich der elektrische Funke zur galvanischen Batterie nicht leiten) in dem Ballon und seiner galvanischen Batterie befestigt ist. Die zweite Seite ist ebenfalls bekannt, d. i. die Entfernung vom Standpuncte bis zum Objecte, auf den man wirken will. Man sollte sogar versuchen, auf diese Art mit einer den congre-veschen Raketen gleichnamigen Composition die Stadt zu zünden. Die Möglichkeit des Gelingens liegt nicht eben in dem Gebiet der Träume, sondern ba-sirt sich auf die Elementar-Gesetze der Mathematik. Ich höre läuten, die Regierung habe im Plane, sämmtliche nationalen Vereine auszulösen. Es ist wahr, daß derlei Vereine auch bei den bescheidensten Statuten sich gar leicht auf das schlüpfrige Feld einer, politischen Tendenz verlieren, wo sie sodann, da ihnen zur Vertretung Niemand eine Vollmacht gegeben, nicht nur mit dem Begriffe einer staatlichen Ordnung und Unterordnung unvereinbar, sondern die Freiheit des Einzelnen und der legalen Volks-Nepräscntation geradezu verletzend erscheinen, weßhalb ich auch ein consequenter Gegner aller nationalen Vereine bleiben werde. Doch dürste ein directcs Einwirken von Seite der Regierung nicht 50 solcher Handlanger, Tricstiner oder Krainer von Geburt, zusammen gekommen. Wie unmäßig sich diese Volksclasse hierorts an Feiertagen den Trinkgelagen hingibt, ist notorisch. Daß dicßmal noch weniger Maß gehalten wurde, ist natürlich. Gegen Abend wälzt sich nun diese betrunkcn.' Masse in die abgelegenen Straßen der Stadt, unter Vortragung einer österreichischen Fahne und Absingen des hier gang und gäbe gewordenen Liedes : >,lj>3»l'N' l'l)««» ^ ll» t,o«l!-f» !»n!nj!oi-3.« Sie hatten den festen Vorsatz gefaßt, jenen angeblichen Haufen mit der dreifarbigen Standarte aufzusuchen, — und zum Glücke ließ sich von diesem nirgends eine Spur finden, denn — und dieß ist entscheidend in der Frage— wem die Zurechnung vorerst nach dcr moralischen Ueberzeugung zur Last fällt — das Gerücht war nur in dcr patriotischen Absicht gestreut worden, um rohe Massen in Bewegung zu bringen. Das Weitere bleibt ohnedem nicht aus, und dcr Verdacht reactionary Umtriebe liegt sodann auf flacher Hand. Als man sah, daß sich dieser Hause aus eigenem Antriebe keiner Thätlichkeit hin gab, so ging man noch weiter. Verkappte Wühler singen an, den blind jagenden Handlangern Diesen oder Jenen als einen Republikaner und Nebellenfreund zu bezeichnen. So traf es unter Andern zwei ruhig vorüderwandelnde Deutsche, von denen der Eine Oameralbeamte ist. Dieß genügte dem erhitzten Pöbel. Man packte Beide, und da sie sich wehrten, mißhandelte man sie auf unbarmherzige Art; dann wurden sie gebunden , und, ha man einen guten Fang gemacht zu haben wähnte, auf die Hauptwache der Nationalgarde mit dem wildtriumphircnden Bedeuten geführt : Man bringe zwei Rebellen. Der eine von den unglücklichen Opfern ist schwer verwundet, und auch der Beamte erhielt einige leichtere Contusio-nen. — Wohin dieses Manöver gezielt, wird der besonnene Leser aus dem Gesagten entnommen ha-he,i. — Ucbrigens wird es die Behörde nicht unterlassen dem Sachverhalte auf den Grund zu blicken, und die Thäter jedenfalls exemplarisch zu strafen. Ich habe den Vorfall angezeigt, um anoer-seitigen Entstellungen vorzubeugen. Ein Theil unserer Garnison soll nach Italien marschircn, als deren Ersatz wir abermals Croaten erhalten. Dcr Triestiner kann sich über das Benehmen keiner Truppe bisher beklagen und achtet sie jetzt insbesondere; allein ich kann Sie versichern, daß unsere Stadt letzthin die Croatcn vorzüglich lieb gewonnen, da die letzte croatische Garnison während der Blokadedauer ein unerwartet musterhaftes Benehmen an den Tag gelegt hatte. — Die Preisliste der krainischen Producte werde ich künftighin erst für das Blatt vom Dinstage einsenden, um den jüngsten Wochenschluß auf dcr Börse benutzen zu können. — Der berühmte slovenischc Dichter, Herr Vessel, hat in der Generalversammlung des Slavenvcreins vom 28. d. M. die Würde eines Präsidenten, die ihm provisorisch übertragen war, aus freiem Antriebe niedergelegt. Ungarn. Der »Pesthcr Zeitung« vom 25. Jänner lag folgende Kundmachung bei: Von Sr. Durchlaucht, dem k. k. Feldmarschall Fürsten zu Windischgrätz, Kraft den Hochdem-selben Allerhöchst verliehenen ausgedehnten Vollmachten zum Militär-Districts-Commandanten des Pesthcr Comitates, einschließlich der Städte Ofen und Pesth, dann der Iazyger und Cumaner District?, ferner des Grancr und Stuhlwcißcnburgcr Comita-res ernannt, finde ich in Beziehung auf die von Sr. Durchlaucht bereits herausgegebenen Procla-mationen Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß und genauesten Darnachachtung bekannt zu gcben: 1) Die Städte Ofen und Pcsth, und die ob-benannten Comitate und Districtc werden in Belagerungszustand erklärt. 2) Die Personen und das Eigenthum des friedlichen Bürgers wird geschützt, hingegen werden Zusammenrottungen, Aufruhr, mündliche oder schriftliche Aufreizung und Aufwiegelung gegen die Regierung Sr. Majestät, unseres Kaisers und Königs Franz Joseph des I., standrechtlich nach dem Kriegsgcsetze bestraft, so wie eine gleiche Behandlung und Bestrafung Denjenigen trifft, welcher es unternimmt oder versucht, Soldaten zur Pflichtver-gesscnheit oder zum Treubruche zu verleiten. 3) Es ist Niemanden gestattet, Placate anzuschlagen oder zu veröffentlichen, ausgenommen mit Bewilligung der Militär-Behörde; der dagegen Handelnde sällt der standrechtlichen Behandlung und Bestrafung nach dem Kriegsgesetze anheim, eben so Derjenige, der ein von dcr Militär-Behörde angeschlagenes Placat hcrabreißt. 4) Sämmtliche Civilautoritaten werden unter Militärbefehl gestellt, unter deren Schutze sie ihre Amtswirksamkcit auszuüben haben. Derjenige Civil-beamtc, welcher sich dieser Anordnung durch Wort, That oder Unterlassung widersetzt, deßgleichen derjenige, der sich weigert, der Militärautorität Folge ;li leisten, wird als ein Genosse der Rebellen erklärt, und verfällt dem Standrechte nach dem Militärgesetze. 5) Die Nationalgarde wird vorläufig während des Belagerungszustandes aufgelöst. 6) Die Einwohner der Städte Ofen und Pesth haben alle Waffen, ohne Unterschied der Gattung, nach Verlauf von 36 Stmldcn, vom Augenblicke dieser Kundmachung an gerechnet, der Stadthauptmannschaft abzuliefern (die Privatwassen gegen Bescheinigung), welche dieselbe dem Militär-Commando übergeben wird. 7) Der, bei dem nach dieser Frist noch eine Waffe vorgefunden wird, ist dem Standrechte verfallen, und wird nach den Kriegsgesctzcn gerichtet. 8) Alle Congregationen, Versammlungen und Clubbs, sowohl in der Stadt, als auf dem Lande, sind untersagt; der dagegen handelt, verfällt dem Standrechte. 9) Jede Verbindung mit dem sogenannten Lan-desvcrthcidigungs-Ausschüsse und dessen Präsidenten, oder mit dem bereits aufgelösten Reichstage, wird hiermit strengstens untersagt. Diejenigen, welche solche Befehle verkündigen und ämtlichen oder vertraulichen Verkehr mit den Obbenannten pflegen, verfallen der vollsten Strenge des Kriegsgesetzes. ,0) Alle Ausländer und Zugereis'ten werden ohne Verzug conscribirt. Alle Jene, die sich nicht gehörig ausweilcn können oder sonst verdächtig sind, werden zur Verfügung der Militär-Behörde gestellt, welche allein befugt ist, Aufenthaltskarten zu geben. Jeder Hauscigenthümer ist für seine Parteien verantwortlich. Der einem Fremden ohne Aufenhalts-karte Wohnung gestattet, wird krieasrechtlich bebehandelt. I I) Pässe sind nur dann giltig, wenn selbe von dem betreffenden Militär-Commando visirt sind. Pesth, am 7. Jänner ,849. ^adislaus Graf Wrbna m. p. F. M. L. und Commandant des 2. Armcecorvs. Verleger: Ign. Äl. «l l e i n,n a y r. — Verantwortlicher Nedacteur: Leopold Kordesch. Anhang ^nr ImllacljevSeitnnH Mittelpreiö St,<,t»»chulsv"-»<^t l i>, . '1'. Herren Kunden zu erwähnen, übrigens aber seine Meinung, alb sty sein Sneben um Erringung voller Zufror enh^u ge^lückl, aufrecht hallen zu dürfen. Bcstellung.n wollen mit Bezeichnung der Farben, dann, ob echt oder unecht, und Bestimmung des Preises gemacht werden, wo dann die Bedienung prompt erfolgen wird, auch bei allfal-liger oiichtt'esriedigung die Rücksendung des Bestellten srei stcht Alle Alten Reparaturen von alteren schadhaften Kirchen-O,namenten werden ebenfalls übernommen. Leidnltz, in Untersteiermark. Vm^.r lliid Koche» Pai.nn^Nt>n Vett"l'tj"> U/ Mundsemmel . ^ ' ' ' ^ ^ ! 1'^ l '^. ^" ^mm" eine Feilschast !u,ch dem tarmäßiaen ^ ' ' ' — ; , .,!! 'p'"^ Ocw.chl, ooer in ei-ur schlechlern oder Ordin. Semmel. ' ' __ ^ ! 2 « ^"' ""d"'i Qi!.,!,täl, <,ls durck die T^e vorge chrie- .ans'Mund'-. - !^ i l 3 !'" '^' ve.k.utt,wi.d mich den dcstel enden Ge- ^, n I.ch ^strml werden. - ^n H><,zen.'Bl0t.< .^z ^,di,,X ^19^, " ^'"s'^auch dab t.ufc„o. Publikum ausgefordett 'Semmelteiql , . _' l, '"."^ '" dir ln du,cl T.delle cml)^Iiene,i ? 2 ü ^e.m>i),ttnng <^er, welche sich ri.> Gswe,bs. Odlaslbrot aüs Naa,<. __ go ,. , ! '"'"'" ^r^ei, i)ie Vi,tzung eil^ud.n sollte, sl'aleick '^N g^^ ... l 29 > 6 Hlecksiedes-Awen mis Einschluß dcs Hinterkopses, der Oberfüßc, Nie.en und de. velschicdenen. bei der" Andschwllung ,l,y ergebenden ÄbiaUe, unterstehen kcixer Satzung n.id dmsen d>.hcr als Zuaal'e den, Rlndsleiiche mchc zn^en'uqen we»den, " Reksullrungtt-Gesetze entworfen werden uno von demselben amtlich benützt werden, llegcn in ocr Buchi>ruckerei 0er Gefertigten zur gefalligcn Benützung 0er lödl. Bezzrks' odrlgtenen ln hinlänglicher Menge vor-rathlg. Zugleich wird zur weltern Kenntniß gebracht, daß auch alle übrigen Drucksor-ten in meinem Verlage hinlänglich vorhanden sind. Ios. Sasfenberg sel. Witwe. Z. lai. (2) Johann Ntkl's, burgerl.DrechsleruleisterS in Laibach, sel. Witwe dankt allen verehrlichen Kunden und Abnehmern sur das Zutrauen und die Gewogenheit, welche sie ihrem verstorbenen Ehegatten leit so vielen Jahren geschenkt haben, und erlaubt stch annnt die Anzelge zu machen, daß sie das Drechslev-Heiverbc sür sich und ihre Klnder in gleicher Welse fortzusetzen WMenS lst, indem sür e,nen geschlckten Arbeiter gesorgt wurde. Sie bittet, sie noch ferner nnt allen in dieß Fach einschläglgen Aufträgen und Reparaturen w.e bloher zu beehren, da auch fortan lhr bestreben seyn wud, durch jollde Albeit und billige Preise sich dle Zufriedenhelt der Abnehmer zu erhallen. Dab ArbeltSgeivolbe befind.t sich unter ocr Aufschrift: Johann Nikl, >n der ^lephan^ tengajse, das erste nächst dem Franziekanerklosier. Iosepha )eitl. Anzeige. Mehrere tausend Gulden smd gegen pupil-larmäsiigc Hypothek zu vergeben. Näheres bei Dr. Merk im Luckmann'jchen Hause, Elephantengasse Z. I5:l. (») Verlorenes. Der hier kürzlich verstorbene Porträt-Maler Psen er entlehnte ein früher von ihm gemaltes und in einem Goldreif als Broche gefaßtes Porträt eines blonden Knaben in einem blauen, weiß: gegitterten Klelde, um cö bei Anfertigung eineS zweiten Porträts zu benutzen, gab es jedoch bei seinen Lebzeiten nicht mehr zurück, und in seinem Verlasse fand eS sich auch nicht vor. Es ist daher wahrscheinlich, daß es in fremde Hände kam, weß-halb der Eigenthümer desselben Denjenigen, in dessen Verwahrung es sich befindet, ersucht, dasselbe im Zeitungs Comptoir gegen aUfä'Uige Vergütung abzugeben. Z. ,69. (l) Nr. '^60 6t 26l. (5 d i c t. Vom Vl'zi>tsge»ichle Kllipp wird hiemil bekannt a/maäil: lZS sey d.e in do O^cmilmssliche der Fl^n Maria ^anniik <.'v" i!a,bach, m,d d.S Hrn. ^ol'.n'in .^imink vox ^»viscl'cuwassl'l!!, l'eid»' tuch H>n, l>l'. i>iap c,h, widtr Hrn. Anvieas 55»v!>,>i«l<. vl'» Molle ling, i'^l,«. 75U fi. ln.d 2500 fl. e. «. «. bewilligte, mii oem oi^g^ich,liä),n ^dl^le vom 24. Dec. »tt^ft, . ^. ^376 lmd -l???, .kundgemacht, ^^t ten ^2. Manner, 5. und 2tj. Fedln.ls »Uhy angeo>dne,e ere» culivc Feildiriliüg fil'lM woidei'. Be^i.röge.ichl Krupp .nn >9. Iauner »6^9. Bei Istttaz 2ll. Kleinmayr in La id ach ist zu haben: ^!>tt'/!<", ^,.!<»,. Kurzer leichtfaßlicher Unterricht in der sloveinsä.en Sprache. Fu'r Deutsche. Nach N>v F. Ahn's bekannter Lehrmethode bearbeitet; nebst einer kurzen Formenlehre l. (öursus. Klaqenfurt »tt4!> 4<» kr. E. M. Littrow, C. L Kalender für alle Stände 1«4<». brosch. 32 kr, steif 42 kr. C. M leilgu>sr l >-^",,^c ic?4:». olu>lrl> ^^ ll. v^. «/»^ Wohnungs-Ankündigung. In dem schön gelegenen Hause der hiesigen Kleinkinder - Bewahranstalt, Stadt Nr. 63, ist zu kommenden Georgi die Msenseits gelegene Woh-nuna im 2. Stocke, bestehend aus 4 zusammenhängend ausgemalten Zimmern, i Küche, i Speis, i Keller, i Holzlege und i Dachkammer, zu veraeben. -^ Nähere Auskunft hierüber ertheilt der Hausinspector, Ignaz Bernbacher, in seinem Wohnhause Nr. 145 ^ i46, St. Peters- Vorstadt. z^H^ Der erste Bogen des heutigen Amtsblattes mit den Reich stag s-V erHandlungen wird mit "U"^ der nächsten Samstags-Zeitung folgen. 43 Guberniül - Verlautbarungen. Z 18tt. (2) Nr. 185? Currende des k. k. illyr. Guderniums. — In Betreff der Bestimmung des Postrittgeldes bei Aera-nal- und Privat^Ritten für den 1. Solarsemester 1849. — Daö Postrittgeld bei Aera-rial- und Privatritten wird für den 1. Solarst' mester I849 in Niederö'stcrreich, Böhmen, Mäh-ren und Schlesien, dann in Obcrö'sterrich mtt Einem Gulden, in Tyrol und im Küstenlande mit Einem Gulden 8 kr., in Sceiermark mit Einem Gulden und 2 kr., in Kärnten und Krain mit Einem Gulden tt kr.; endlich in ganz Gal-lizien mit vier und fünfzig Kreuzer für Ein Pf,rd und eine einfache Post festgchtzt. — Dle Gebühr für einen gedeckten ö tationöwagen wird für denselben Zeitraum mit der Hälfte des Ritt-gelbes und demnach in Niederösterreich, Oberösterreich. Böhmen, dann in Mähren und Schlesien mit 39 kr.; in Tyrol und im Küstenlande mit 34 kr.; in Steiermark mit 3 l kr.; in Kärnten und Kram mit 33 kr,; endlich in Gallizien mit 27 kr. für die einfache PoMtto n festgesetzt. — Das Schmier- und Postillons-Trinkgeld bleibt in allen erwähnten Provinzen unverändert. — Diese Gebührenzahlung kömmt mit 1. Februar 1849 in Anwendung — Gegenwärtige Verfügung wird in Folge Erlasses des hohen Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten vom 18. Jänner l. I., Iahl 4^5, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Laib^ch am 26. Jänner 1849- Leopold Graf v. W elsersheimb, Landes« Gouverneur. Z. 165. (2) Nr. 859 Surrende deö k. k. illyr. Guberniums. — Die Erfahrung hat leider bewiesen, daß die im Handel bezogenen Mineralwässer den Eurgästen aus veralteter Schöpfzeit, sonach sehr oft unwirksam zum Gebrauche geboten werden. — Um daher auf die zweckmäßigste Weise das Publikum vor dem Bezüge veralteter Mineralwässer zu schützen, fand sich das hohe Mimsterium des Innern veranlaßt, anzuordnen, daß künftighin die Jahreszeit der Füllzeit in dcn betreffenden Flaschen und Krugen selbst eingebrannt werde. — Dieses wird über den dießfalligen hohen Erlaß vom 5. d. M>, Nr. 275, hiermit bekannt gemacht. — Laibach am Itt Jänner 1849. Leopold Graf v. Welsersheimb, Landes-Gouverneur. R a z g I a s c. k. ilirskiga poglavärs tva. — Skušnja zopet prienje, de se kisle, grenke in druge vode ljudein, kteri toplice obiskujejo,. stare in tadaj brez moci v pijaèo dajejo. — De se ljudstvo prejemawja tacih starili voda obvarje; je visoko ininisLerstvo notranjiti oprav priložnost poprijelo, ukazali, de se itna priltodnje na skleniee ali Hase iu na verce letna .slevilka vžgati, kadaj so bili napolnjeni. — To ze da po visokim ukazu od 5. t. m., st. 275, s lein na znanje. — V Ljub-liani 16. prosenca 1849. Leopold yrof Wei s e rshei m b, deželni poglavär. Z. 152. (3) , Nr. «82. gurrende des k k illyr. Gubernlums. — Im Nach-l^anae zur hierortlgen Lurrende vom 6 October v 6/ '^ 22868, wird zu Folge Erlasses des k.' k Mlnisteriums des Innern vom 2. d M., Z 12405 zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß wen leich bei dem Cintritte emeS oster^ reich schen Unterthans in einen ausland.jchen, Gähnen-Verein künftig die Erwnkung dießfälligen Beitritts-Bewilligung Mch metr erforderlich ist, doch Jeder, dcr em Dip om als Mitglied einer solchen Gesellschaft erhalten hat, verpflichtet ist, die Anzeige hievon an dle Landes-stelle zu machen. — Lalbach am 13. Jan. 1»4v- Leopold Graf v. Welsersheimb, Landes-Gouverneur. < (Z. Amts 'Blatt Nr. ,4 ". >. Febluar 1ö49.) R a z g I a s c. k. ilirskiga po^la vär s I va. —V nasledku k tukajsiiirim razglasu od 6. koaaperska pr. 1., st. 22868, se da po ukazu c. k. ministerstva notranjih oprav od 2. t. in , st. 12405, sploli na ziianje, de ima, desiravno priliodnje ni treba, ce kler avstrianski podložiiikov v kako unanjo uceno družbo stöpi, koj pri vstopu posebniga privuljenja, vunder vsalc, kteri je diplom kakor ud kake lake družbe prejel, dolžnost, to dežel-nimu poglavarstvu na znarije dati. — V Ljubljani 13. prosenca 1849. Luupold yruf W e I s e r s h e i in U , deželni poglavar. Z. 1«3. (2) Nr. 1U53. Kundmachung. ^ Se. Majestät haben vermöge yoher Eröffn nung des Handels-Ministeriums vom 2<5 Dec. v. I., Z. '^358, mit allerhöchster Entschließung vom 13 Dcc, 0. I, die Errichtung emes undesol« deten Viceconsulatcs in Charleston, für den Umfang des nordamerckanischen Freistaates, Süd- , Carolina, zu genehmigen, und zum Vlceconsul daselbst mit dem systemisnten Consulargebühren-Bezuge den gegenwärtigen i§onsularagenttn,H. W. Kuhtmanll, zu ernennen geruhet, — Was zur allgemeinen Kenntniß gebracht wlrd. — Vom k. k. lllyr. Äubernium. Laidach am 18- Jänner 1849. Z. l«4. (2) Nr. 1145 Kundmachung. In Folge Eröffnung des hohen Handels-Ministeriums vom31.. Dec. 1848, Z 2288, haben Se. Majestät mit allerhöchster Entschließung vom 8. Dec. v. I den bisher mit der Führung der Geschäfte des k. k Blceconsulates in Pernamducco provisorisch betrauten Handelsmann, Ferdinand Oieber, zum wirklichen undesoldeten Viceconsul daselbst, mit der Berechtigung zum Bezüge der tariffmäßigen Consulargebühren, aUergnädigst zu ernennen geruhet. — Was zur allgemeinen Kennt' nlß gebracht wird. — Vom k. k. illyr. Gubernium. Laibach am 18. Jänner 1849. Z. 174. (2) Nr. 1l»?7. Kundmachung. Bei dem Convictsfonde zu Gratz ist das von Thomas Chrön, gewesenen 9ten Bischöfe zu Laibach, unterm 28. Jänner 1tt2l) gestiftete Stipendium, dermal im Ertrage von 14 fl. 25^ kr (5. M. für Studierende, welche aus der Diöcese Laibach, dann aus den k. k. Erbländem gebürtig sind, m Erledigung gekommen, und nach Aufhebung des bestandenen k. k. Convicteö nunmehr gemäß eines hohen Ministerial-Erlasses vom 3U. November 1848, Z. 7598, einzeln zu deschen — Zu dieser Stistung kommt dem Herrn Fürstbischöfe von Laibach das Präsentatlonsrecht zu; selbe kann abir von jenen, welche sich dem geistlichen Stande nicht widmen, nur bis zu den vollendeten Vorbcreitungsstudien zur Theologie genossen werden — Bewerber um dieses Stipendium haocn ihre mit dem Taufscheine, dem Im-pfungö- und Armuthözeugnisse und den Studien-zeugmssen )n den zwei letzten Semestern belegten Gesuche bis ltt Februar 1849 unmittelbar dem hlcsigen fürstbischöfl. Ordinariate zu überreichen. . Laibach am 19. Jänner 1849. Z. 166. (3) "" Nr. 1649. Kundmachung wegen Herstellung des Unterbaues der Staatö-Eisendahn über dcn Semmering in der Strecke von Spital bis zum Semmerings-Haupttunnel. — Es ist die Herstellung des Unterbaues der Staatö-Eisenbahn über dcn Semmering von Spital bis zur südlichen Einmündung des Haupttunnels in einer Länge von 3UW Klafter im Wege der öffentlichen Eoncurrenz durch Ueberrel-chung schriftlicher Offerte an den Mmdestsordern-den überlassen. — Denjenigen, welche dlese Bau-füyrung zu übernehmen beabsichtigen, wird Folgendes zur Richtschnur bekannt gegeben : 1) Die Kosten dieses Baues sind annäherungsweise auf 4U5,24U fl. CM. berechnet, wobei jedoch bemerkt wird, daß diese Summe bloß als Grund, läge zur Bemessung dcr Caution zu dienen hat. — Die Arbeiten der erwähnten Strecke müssen im Frühjahre 1849 in Angriff genommen und in der Art fortgesetzt werden, daß mit Ablauf des gegenwärtigen Baujahres sämmtliche Einschnitte und Aufdämmungen und bei allen Mauerarbeiten die Fundirungen bewerkstelligt, alle übrigen Arbeiten aber mit Ende des Jahres »85U vollendet sind. — 2) Die auf einen l5Kreuzer Stämpel ausgefertigten Offerte müssen längstens bis 15, Februar 1849, Mittags um 12 Uhr, versiegelt und mit der Aufschrift: »Anbot zur Herstellung des Unterbaues der Staats-Eisenbahn üder den Semmering von Spital bis zum Haupttunnel" versehen, bei dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten in Wien, Herrngasse Nr. 2?, eingebracht werden. — 3) Jedes Offcrt muß dm Vor- und Zunamen des Offerenten und die Angabe seines Wohnortes enthalten. — Dcr Nachlaß an den Einheitspreisen ist in Pcrcenten, und zwar sowohl in Ziffern als Buchstaben anzugeben. Offerte, welche diesen Bedingungen nicht entsprechen oder andere Bedingungen enthalten, werden nicht beachtet werden. — 4) Der Offerent, welcher seine persönliche Fähigkeit zur Ausführung von derlei Bauten bei den Staatseisen bahnen nicht bereits dargethan hat, muß diese Fähigkeit auf eine glaubwürdige Art nachweisen Ferner hat derselbe ausdrücklich zu erklären, daß er die auf den Gegenstand dieser Kundmachung Bezug nehmenden Pläne, Norausmaße, Kostenüberschlage, Preistabellen, allgemeine und besondere Baubedingnisse und die Baubeschreibung eingesehen, selbe wohl verstanden habe, und sich genau darnach benehmen wolle, zu welchem Behufe er die erwähnten Documents noch vor der Ueberreichung des Offertes unterschrieben habe. —Die gedachten Behelfe werden bei der Ministerial-Bau-Sec-tion für die Staatseisenbahnen zu Wien in den vormittägigen Amtsstunden von 8 bis 2 Uhr zur Einsicht für die Offercnten bereit gehalten. - 5) Dem Offerte ist auch der Erlagsschem über daö bei dem k. k. Universal-Cameral-Iahlamte in Wien oder bei einem Provinzial-Cameral-Zahlamte erlegte Vadium mit 5 Percent von der obigen Bausumme beizuschließen. Daö Vadium kann übrigens in Barem oder in hiezu gesetzlich geeigneten österreichischen Staatspapieren nach dem Börsewerthe des dem Erlagstage vorausgehenden Tages (mit Ausnahme der nur im Nennwerthc» annehmbaren Obligationen der Verlosungs-Anlehen von dcn I. 1834 und 1839) erlegt werden. Auch können zu diesem Behufe gehörig nach dem §. 1374 deö a, b. G. B. versicherte, hypothekarische Verschreibungen, welche jedoch vorher in Beziehung auf ihre Annehmbarkeit von der k. k. Hof-und niederösterreichischen oder von einer Provinzial-Kammer-Procuratur geprüft und anstandlos befunden worden seyn müssen, beigebracht werden. — «) Die Entscheidung über daö Ergebniß der Con-currenz-Verhandlung wird nach Maßgabe der Annehmbarkeit der Offerte und der Verttauungöwür-digkeit deö Offerenten erfolgen. — Bis zu dieser Entscheidung bleibt jeder Offcrent vom Tage deö überreichten Anbotes für dasselbe, sowie auch dazu rechtlich verbunden, im Falle, alö sein Anbot angenommen wird, den Vertrag hienach abzuschließen. — 7. Das Vadium des angenommenen Anbotes wird alö Caution zurückbehalten werden, wenn der Unternehmer nicht etwa (was ihm gegen be. sonderes Einschreiten freisteht) die Calition in anderer, gesetzlich zulässiger Art bestellen will. — Die Vadien der nicht angenommenen Anbote werden sogleich den Offerenten zurückgestellt werden. — Von dem k k. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten. Wien am 13. Jänner 1849. Aemtliche Verlautbarung. 3. 184. (1) Nr. 10811. Von dem t. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es scy von die- < sem Gerichte auf Ansuchen der Laibachcr Spar-casse, gegen Hrn. Lorenz Premk, wegen 2«lw st. c. ^. «., in die öffentliche Versteigerung ^de5, dem Exequirten gehörigen, auf 3 »77 st 4^ kr. geschätzten, in der Gradischa-Vorstadt liegenden Hauses Nr. 63, sammt Obstgarten, Acker pei-(^,-^cjl und sonstigemZugehör gew.ll.gct^und hitzu drei Termine, und zwar: auf den 1^. manner, 19. Februar und 2«. März 1849, jedesmal 44 um IU Uhr Vormittags, vor diesem k. k Stadt« und Laodrechte mit dem Beisatze bestimmt worden, daß, wenn diese Realitäten weder bei der ersten noch zweiten Feilbietungs - Tagsatzung um den Schatzungsdetrag oder darüber an Mann gebracht werden konnten, selbe bei der dritten auch unter dem Schatzungsvetrage hintangegeben werden würden Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die dichfälligen Licitationsbedingnisse, wie auch die Schätzung in der dießlandrechtlichen Registratur zu den gewöhnlichen Amtsstunden, oder bei demExecutionsführers-Vertreler, Hrn l)r, Wurzbach, einzusehen und Abschriften davon zu verlangen. Laibach am 21. November 1648. Nr. 578. A n m erku n g. Bei der ersten Feildietung ist kcin Kauflustiger erschienen. Laibach am 23. Jänner 1849, Z 15» (3) Nro 1164 Kundmachung. Am 5, Februar l. I, Vormittags um IN Uhr, wird wegen Ausmittlung des Frachtlohnes zur Verführung eines Reserve-Vorrathes von 3i),«iw Metzm Hafer aus dem k. k. Militär-Verpstcgs - Magazin in Laibach nach Udine, eine öffentliche Behandlung bei diesem k. k, Kreisamte Statt finden. Die in Laibach :iit 30,NW Metzen zu behebende Frucht wird dergestalt einzutheilen seyn, daß solche vom Tage der erhaltenen Genehmigung mit 3WU Centn. oder vollen Sacken INtägig von dem Magazins-Orte behoben werde. — Hiczu werden Unternehmungslustige mit dem Bcifügcn eingeladen, daß jeder Concurrent sich über die Eigenschaften und Mittel zur Ausführung eines solchen Unternehmens und zu einer allfalligen Entschädigung des Aerars auszuweisen und überdieß eine Caution von 2WU fl. zu erlegen haben wird. — Die nähern Auskünfte können taglich bei dcm hierortigen k. k. Militär-HauptverpflcgZ-Magazine eingeholt werden, — K.K. Äreisamt Laibach am 23 Jänner 1849. Z. 177. (2) Nr. 467. Kundmachung. Nach dem neuen provisorischen Recrutirungs« Gesetze vom 5. December 1848 geschieht die Berufung zum Militär nunmehr durch das Loos, welches die Reihenfolge bestimmt, in welcher die Militärpflichtigen zu afsentiren sind. Zu diesem Ende wird die gesammte, diesem Stadtbezirke ungehörige Bevölkerung, und zwar für dermal, nach der yohcn Gubermal-Verordnung vom l8. Jänner 1849, Z. l3U5, vom angetretenen 20sten bis zum vollstreckten 3Ust strat der k. k. Provinzial-Hauptstadt Laibach am 27. Jänner 1849. Guttman m. i). Z. 167. (2) Nr. 483. Kundmachung Durch den am 24. Juli 1848 erfolgten Todfall der Handelsmanns-Witwe Frau Aloisia Carguiati ist die Johann Jacob Schilling'sche Stiftung, von jährlichen vierzig Gulden C. M., in Erledigung gekommen. — Diejenigen bürgerlichen Wltwen, welche auf diese Stiftung einen Anspruch zu machen gedenken, haben ihre dieß-fälligen, mit den gehörigen Zeugnissen, hinsichtlich ihrer bürgerlichen Abkunft, des Witwenstandes, dann eines frommen und stets ehrbaren Lebenswandels versehenen Gesuche bis Ende Februar l. I. bei dem gefertigten Stadtmagistrate zu überreichen. — Stadtmagistrat Laibach am 22. Jänner 1849. Z. 173. (2) Nr. 6l)ll. Kundmachung wegen Tabakmaterial-Verfracktung .. Von der k. k. sttiermarklsch , illyrischen La. meral-A»fällen « Verwaltung wird hiemit dc-kanitt gemach!, daß b.i derselben üder die Ver, frachluxg des Tab^kmaterialö und ander.r ^e falls« Gegenstände aus der k. k. Tabakfabrik und Verschleißmaqa^ine in Fürstenseld nach Klagen-fürt und Villach m Kärnten. und uon diese» beiden Ort.',, zurück nach Fürstenfeld, ln einer deiläuft>n jihrlicken Oewichtsmenge von 4300 5pl»rco: Centner nach Klag,ufurt, und von Vcl läufig 27W 3po,co-C niner nach Villach, bei eintretenden Unständen auch mehr oder wenlgrr, dann nach Bedarf auck Tabakmateriale, Geschirr, lere S'cke und sonstige Utensillen :c. uon Klagenfurc und Villach zurück nach Für stenf.ld, entweder für ein Jahr, d. i. vom l. Mul i8^9 diS Ende April »850, or er für Me Dauer eines Z.ilraumeS von z,vli oder dr i nacheinander folg.nleu Jahren, s. i. vom i. Ma, !8 »9 bis Ende April i^5,,o0rr bezl.hungs-welse dlsEnde April lU52(oieWahl des Zr>trau° mesivird sich ausdrücklich vorbehält,") ln Folge einr Loncurrenz Mittest schriftlicher Offerte .ln vertragsmäßig,s liebere,nkommen abgeschlossn werben wird; woz,, di^tnig.n, welche dl,f.b Tiansporta»schalt über»chmcn wollen, mit t>.m Beisätze aufgefordert werden, die verstellten An. dote (Office) mit dcr Aufschrift: ^Anboc zu, Tabakmaterial - Verfrachtung vou Fürstenfeld nach Klagcnfurt und Villach", lä ng sten s bis 2 3. Februar l 849 um 12 Uhr Bormittags 'm Bureau dö k. k. Hosralhcs^und Cameral. <Än Gratz, Klagenfurt und Laidach, dc^nn bei der k. k. T«bakfabrikö-üerw^ltung in Fülstettfeld zur Einsicht befind» lichen Eontracts Bedingungen zu fügen, und 3) welche mit Quiltunq über daS zur Sicher« stelluog ihres Anbots be, der k. k. Camera!-Vrfallrn-Ha^p-cass^ zu Gratz oder Wien, dei den Eannral-Bezirks Verwaltunqen in Kla» genfurt oder Lalbach, oder bei der 3a!>akfabriks-c.isse in Fürstenfeld eilegte, aus d,m off.rirten Frachtlohnsanbote des für ei» Jahr zu verfü'h« renown Material» Quantums einfallende zehn-percelUig^ V^dilim belegt s.yn w.rden. — Dle Off.'r^lnel, bleiben t?!s zur eifolgcen Entscheidung sür ih^e Anbote rechlso^r^indlich. nach erfolg« tcr Entscheldung wird aber das Allgeld (Vadium) denjenigen, deren Anbote nichr angenommen lvero.n, soglrich nach dem von der betreffenden N.hö'roe dießfills «efaßcen Beschlusse, zurück-^.st.llt; das deg Offerencen hingegen, dessen Ankot angenommen nxrdel, »vird, bis zum Or-lage der lä^utioll, welchc auf zehn Percent von c>cm bedungenen Frachtpreise des qanzen zu verführend.'« Mltterialquantums festgesetzt w>ro, 5urückuch>)lt.'c, werden. — Die lZaution ist binnen vlerz.hn Taqen, vom Tage an gerechnet, an welchem oem Mlndrstbirt.nden cie Annahme >eineö Offertes bekannt gemacht worden jVyn >vird, vollstäncig zu leisten, widri^ens ler ver< einten tsameral - Gefälltn - Verwaltung ftei. ll.'hen soll, cütweder daß eilegle Ang»lo ^Va« diuln) als dem Staatsschätze verfalle» einzu-,ithen, odir auf Gefahr und Kosten des durch oie Unterlassung d s bedungenen C^ulions Er« laqes verlragbbrüchig n Eolttrahencen ü^er die von ihm erstandene Lel'tuna, einen n^ur Tadakfabrik, und dem dortigen Tabak - Verschleiß > Magazine um d, tijlfallsgegenstande, w.lcke wahrend d,s odlgen Zeilraumes bei dcm ^lagenfurter od»r VlUacher Districtsverlaae erforderlich s.yn wtl« 0en, ^stehend in beiläufig jährlich z3OOSpo>-co« Centner für Klagenfurl, und in beiläufig 2700 Sporco-Centner für Villach, nach Um- A3 ständen auch lll.yr oder welliger, aus der k. k. Fü'rstenfelder Tadakfadrik und d,m dortigen 2a. bakverschlelßmag>izine nach Klagenfurt und Vll-lach, dann zurück, nach jedesmaliger von 0em V«rleqer in Klaaenfurc und Villach, oder von der Fü'rstcnfelder Tabakfabriks- o^er Verschleiß-magazinsuerwaltung acht und vierzig Stunden vorher erhaltene Aufforderung bei dem genannten Verschlelßmagazine in Ladung zu übernehmen, u>»d nach den erhaltenen Frachtbri fen un getheilt und unbeschädigt in einem Zuge an die Verlage in Klagensurt und VMach zu stellen. — 2) Macht sich 0er Contrast verbindlich, allen von Klagenfurt und Villach zur 3ilicksen-dung bestimmten Tadak und andere wie imiliei benannte GesäULgegenstanre gleichfalls unve. schädigt, und wie er ftloe ,u ^^ou,ig erhält, in das Tabakoerschlcißmagazin nach Fü'rstenfeld zu verführen; für den Fall aber, als in der Con N^ctsdauer die Mat.rlaloerführung von Fürst.ns'rld aus an einen ob«r den andern die, ser Orte, Klagenfurt oder Villach, aus was im« mer für einem Grunde ganz oder thellweise aus-hör^n, oder sonst auch aus was immer für einer Ursache ?ine Aenderung erleiden würde, ist der (iontrahent nlcht berechtiget, aus der dadurch ganz oder theilivcise hcrbelgefuhrten Crlöschung dieses VerfrachlungsgeschasteS ir gend einen ?lnspluch an das Acrar zu machen. — Jedem Transporte hat der Contrahtnt eine» verläßlichen Vlccuranten als Loter oder Schaf ftr bt'izugeoen, wacher sich nicht nur von der in der Ladung übernommenen Gtwichismenge und der Colli^nanzahl zu überzeugen, sondern auch bei den Auf« und Abladungen zugegen zu lVyn und darüber z" wachen hat, daß alle Wägen bei einander bleiben und sich nirgends zerstreuen. Wenn der Kontrahent zur Behebung der Frachtbeträge keinen besondern Bevollmächtigten oder Bestellten ernennen sollte, so ist er verpflichtet, eine schriftliche Erklärung abzugc» ben, worin er die vereinte (Kamera!« Verwal tung ermächtiget, an jene sein,r Fuhrleute, wel che das Gefallsgut contractmaßig überbracht haben, und welche den für die Verfrachtung bedungenen Frachtlohn gegen Produziruna, des Frachtbriefes anspricht, solchen auch auszah» len zu können. — Dabei wird noch auSdrück-lich erinnert, daß das Tabakmaleriale in Brief: sacken nur nach der Zahl der Sacke in Klagen, fürt und Villach übernommen werde, und daß der Concrahent sür einen in der Folge in den Briefsäcken entdeckten Äbganq zu hasten habe, weil ihn das in den BriefsäcktN befindliche Materiale nicht nach dem Gewichte oder nach der 'Zahl der Briefe und Packele, sondern nach der Anzahl der Sacke bestätiget wird; wogegen aber auch von Seite des Gefälls dle richtige Verpackung auf dle vorgeschriebene Art gcsche^ hen wird. — 3) Das zu Fürstenfeld, zu Klagenfurt und zu Villach in Ladung erhaltene Ta, bakmateriale, leeres Geschirr und andere G,. fäUsartlke! oder Gegenstände dürfen nlrgendb ohne erweisliche Nothwendigkeit ab- oder um. geladen werd,n, sond.-rn es muß in einem Zuge und in der in den Frachtbriefen jedesmal bestimmten Anzahl von zwölf Tagen von Fürstenfeld nach Klagenfurt, uno ..i vierzehn Tagen von Fürstcnfeld nach Villach um so ge-wlsser an den Ort s.iner Bestimmung gebracht werden, als im widrig.« Falle, und wenn ein Malerialtranöport langer ausbleiben soUte, solcher aus Kosten des l5oltt.ah,nt.'n aus>suchl, au seinen Bestimmungsort beföld^c und dle hierdurch aufgelaufenen Kosten tcm Contrahen-len zur L^st gebracht werten würden. - 4) Hat der Kontrahent für tine gute, gegen jede schlechte Witterung schützende Bedeckung seiner Frachtwagen auf eigene Kosten zu sorgen, weil ohne dieselbe keinem Fuhrmanne gestattet w,rd, aus dem Aufladungsorte adzufahrin. —5)Dem Tabakmateriale daif kein, fremde, demselben durch Geruch oder andere Eigenschaften nach-thellige Ware zugeladen werden, und es bleibt der Kontrahent sowohl dafür, alb jür jeden a»>, dern Schaden, welcher auf irgend eine Art durch seine eigene Schuld oder durchNachlässig-keit seiner Bestellten und Fuhrleute am Tabak-materiale oder an einem andern Gefä'llsgegen-stanoe zugefügt werden sollte, in der Alt ver? anlivortllch, oaß der ^lsatz >o^lr>ch durch Abzug von oenFrachtlohllsi'chlungen, in sofirn diese zureichen, geleistet werden muß. "- Dieser <3r» satz muß für das abgängige ooer entwendete Tabakmateriale in d,m tar>ff»äßigen Privat» consumentel'.preift, für das g<»nz unbrauchbar ge-'vord.ne Materiale ,n dem Hefällsgestehungs-pre>ft, und für das beschädigte, noch verwendbare Tabakmateriale aber in dem Umarveitungsspe« sendelrage geleistet werden. — Bei den Uten-silien. als Kisten Fassern, Tacken, Emballagen und andern Hefällserforoernissen lst d«.i2lli in^iules, d. h. solche Zufalle los>vrechen, welche zu verhindern oder zu ver meiden durchaus nicht in seiner Wacht gestanden »st, und wobei also weder «hm noch seinen Bestell ten oder seinen Fuhrleuten ein Versehen oder eine Nachlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Der dleßfalliae Beweis liegt dem Kontrahenten ob. — 6) Wird der erste und zweite «ZontractHpunct noch besonders dahin ausgedlhut, daß der Kontrahent verbunden bleibe, acht und vlerzig Ntun-oen nach der ihm, oder seinem Bestellten vom Fürstrnfel)er Verschlelßmagazin, oder von ei^ «em der Dl'stric:övcrlegcr in Klagcnfurt od»l Villach zugefertigten Aufforderung dle nach dem jedesmallgtn Bedarfe zur Verladung erforder« lichen Fuhren, wenn auch das zu verladend. Quantum keine ganze oder volle Fuhr betragen zsollle, zur Aufladung um so sicherer zu stellen, und dle empfangenen Ladungen in der in den Frachtbriefen bestimmten Zett an Oll und Stelle zu bringen, als sonst die Cameral'G,fällen« Verwaltung, ohne erst deßhalb mit dem Contra-tienlen Rücksprache zu pflegen, berechtiget seyn soll, die erforderlichen Fuhren um waS immer für einen Preis zu bringen, und sich wegen deß allenfalls ausgelegten höheren Frachllohnes, oder eines sonstigen aus clner Verzögerung dem Gefalle zugegangenen Schadens an die Caution des Conlrahenten, und wenn diese nicht hinrei« chend ware, an sein übriges Vermögen zu Hal» ten. — 7) Hat der Contrahent zur Sicherung des Gefälles, daß er alle aus diesem 6ontr«cce entspringenden Verbindlichkeiten erfüllen wolle, zehn P e rc en t von dem bedungenen Frachtpreise ve4 ganzen für em Jahr zu verführenden Material-Quantums del der Fertigung d iraltsbeomgmffezur Schadloöhaltung dts Aerartz geschmälert oder ganz vergriffen würde, acht Tage nach erhaltener amtlicher Berechnung und Aufforderung auf den ursprünglichen Bettclg zu ergangen, oder zu ersetzen hat; wiorigenS und so oft die Cautlon nicht hinreichen sollte, das Gefall bnechliget s,yn soll, auf das sämmtliche bewegliche und unbewegliche Vermögen deS lZonlrahlNttn zu gr»isen, welches derselbe zur wettern Sicherung des Contract.S für die ganze Dauer dctselben dem Gefalle mit dem Besugniß unschr«ivt, den Contract auf dasselbe aufKo-sten d.S Contrahcnten vormelk.n zu lassen. — Dagegen verbindet sich «) die t. k. steiermar k'sch-illyrische Camlral.äjefällen-Verwaltung, für jeden rlchlig und wohlerhalcen von Fürsten^ feld nach Klagenfurt und Villach, oder zurück "ach Fürstenfeld überkragten Sporco «(5>ntner Z abakmat.liale, oder andere GesäUSgegenstande, den Frachllohn, w>e derselbe nach Maßgade der llhaltcnln Qffelte contractmäß>g bedungo, werden wird, nach Abzug oec allfalligen Er^ sätze entweder in Fürstenfeld, oder bei den zwei Districts«Virlegtrn in Klagenfurt und Villach gleich bar auszahlen zu lassen. — 9) Ondlicd hat oer (zonlrayenl alle Weg° und Brücken-, mauche, so wie auch den cla^nmasngen Hläm-pel zu »inem Contractseremplar aus Eigenem zu destreiten, und überhaupt außerdem erwähnten Frachtlohne keine wle immer genteten Ansprüche an das Gefall zu machen. — Von der k. k. steiermarklsch-iUyrlschcN (5am ral Gefallen' Verwaltung. Gratz am 17. I inner !«/l9. Z. 176. (2) Nr. 535. Edict. Das k. k. Ministerium der Justiz hat mit hohem Erlasse vom 2«. December 1846, Z. 5U44, dem Herrn I),-. Anton Rudolph eine Advocate«-Stelle in Krain, mit dem Wohnsitze in Laibach, zu verleihen befunden, in welcher Eigenschaft derselbe den Eid vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte dcn !6. Jänner 1849 im Delegationßwege abgelegt hat. Laibach am 23. Jänner 1849. Z. 1?9. (2) Nr. !6l. Kundmachung. Da die Briefe aus Illyrien inlch Frankreich und umgekehrt unter den gegenwärtigen Coursoechältnifsen über Nitn, Berlin, n Wlrksamkelt bleiben. — K. K. illyriscke Oberpostoerwallnng. Laidach am 22.Jan. l8^9. Z. 175. (2) Nr. 249. Kundmachung. Am 19. Februar l. I., früh um 9 Uhr, wird im Versteigerungswege der Verkauf des alten Pfarrhofgebäudcs zu Prcska, sammt An- und Zugehör, m diesem Gebäude selbst vorgenommen werden. Der Ausrufspreis beträgt 5U0 si. C. M. - Dazu werden Kauflustige mit dem Anh ange eingeladen, daß die Beschreibung dieses Gebäudes und der dazu gehörigen Realitäten, so wie auch die Licitationsbedingnisse Hieramts eingesehen werden können. — K. K. Bezirkscommissariat Umgebung Laldachs am 25. Jänner 1849. Z. 154. (2) Nr?Il^ Edict. Von der Vogt- undBezirksobngkeitWippach wird hiermit kund gemacht, daß mit hoher Guber-nial-Verordnung vom 1U. Nov. v. I, Z. 25507, und löbl. Kreisamts-Intimate v. 27. Nov. v. I., 3.9685, die Veräußerung des alten Pfarrhofes zu Wippach, unter den im Protocolle v. 18. Febr. und «.August 1848 festgesetzten Beschränkungen bewilliget, und zur Vornahme die Licitations-Tagsatzung auf den 13. Februar d. I., Vormittags 10 Uhr, in dieser Amtskanzlei angeordnet sey; wovon Kauflustige mit dem Anhange verständigt werden, daß die näheren Bedingungen täglich hier-amts eingesehen werden können. — Vogt- und Bezirksobrigkeit Wippach am 1«. Jänner »849. 3. '70. (l) Nr.'wl? E d i c 4. Vom Nezi.ksgerichte Krupp wird hiemit bekannt gtmacht: C5 sey über Ansuchen des Maihias Mi' l)el«:ö von Coklovla Nr. 3. die erecurive Feilbleiuna der, dem Georg Ambroii« v. Aerelensdolf Nr. 5 gehörigen Psandrealitaten, als: 2) Der zu Berelensdorf »uli l^onsc. Nr. ,4 liegenden, im Grundbuchsarnie der Gült Oklughof uoi-kommenden 11 ',4 kr. Kauflechlshube, Nrct.Nr. 14 'i«, im gerichtlichen ^chatzungswelthe von !20 N. (^, M., und li) des in^Verlaia liegenden, im Grundbuche des Guces ^6lN6mlIiot' vorkommenden Weingartens, im gerichll. Schätzungsweilhe von 5 si , wegln schuldiger ,3 fi. 54 kr. >ß solche dn der dlilten Feilbielungs-T^^atzung auä) unier 0lM Schä'hungöwerlhe würden hlnlangegcben 'vel0eii. Dle Grundbuchserlracle, das, Sch.tzung.pl -tocoll und die öicitationtzbedingm'sse können hicrgenchts eingesehen weiden. Bezirksgericht Krupp am 19. Manner M9.