1 2el (Poltnina placana t gotoviiii.) Wer Leitung •vfchctsl »MKailM) MN«»l> ■•»crtlM «*» •»*«•« h*|. tdsrHiliitsrfl urb funolmrfl: ftrtrtnoro wUto 5it. b. Jrievbcn 21. - SlnKliibifliii<0ftt »ftben in b« venralinng g«?en BettchmiM biQiflftrt »ebsihtm mlgfßeflsennmranL BeiuptrifiW ?Cr dvt Qrlottb p„iirli»d'ift £i» Hf—( haidiäd'ig Sin 60—, «anMn« Sin 120—. Ktir ba» »u*Innb »»„prechende «Erhöhung. — Einzelne Nummern Tin l 2S Rummer 45 ^ Donnerstag, den 4. Juni 1925 | 50. Jahrgang Das läßt tief blicken. Trotz der R,de des Ministerpräsibenten PJu «nb geiabe vom Zeiipunkte bis fei Rebe an scheint bte innenpolitische Entwicklung rasch ans eine ,Be» stänbigiing" zwischen ben Radikalen nnb den Ra-diüanern hinanSznlanjen. Aubienz folgt ans Aubienz, Bespitchnng aus Besprrchung, nnb der Äugenblick ist vielleicht nahe, wo sich die beiden Gruppen, also Eerb n und Kroaten, die Hände zu jener „Ber ständigung- reichen werben, bie allein gemeint sein kann und bie anzunehme» bie Rabö aner reif genug sind. Die Polemik, die sich zwischen dem Haupt, orga» der Radikale» Partei, der B>ogiaber „Samo-uprava-, und der Zagreber .Rijrö', dem kroatischen Organe Sveiozar Priblievic', über die Tätigkeit dcS parlamentarische» EilqueteauSschusseS in Zagreb entsponnen hat, labt einen tiefen Einblick in das eigen!-liche Berhäitt.is zwischen den Radikalen und den Selbständigen Demokraten zu. Zum besseren Verständnis dieser interessanten AuSeinaudeisetzung, bie die Situation ungleich schärfer ableuchtet als alle „Kombinationen", sei baraus hingewiesen, daß Dr.Laza Markov c als ewir der besten Köpfe der Radikalen gilt; er war seinerzeit Justizminister und »st auch aus einet korru^tio »Sanschuldigung bekannt Dr. Boja Janji«! war vor seiner Ernennung »um Religion«, minister Generalsekretär der Radikalen Partei; er gilt auch heute noch alS intimer Berti aucntmann Pas^i' und als feine rechte Hand. Jedenfalls sind die beiden in vollstem Maße das, ivaS man Führer (pivaki) einer Panei nennen kann. ES ist mehr als bezeichnend, baß bie Selbständigen Demokraten gerade mit ihnen anbinden. Die Behauptung des Ljubljanaer „Jutro", daß die Phrasen über die .Verständigung" eine wahre Marter sür seine Nerven seien, gewinnt in diesem Lichte sehr an Wahrscheinlichkeit. Die „Samouprava" schreibt am 30. Mai unter der Ueberschrift „Der Zagreber Rjec zur Erwiderung" u. a. folgendes: Die Zagreber „R'jit' hat sich in ihrer Nummer vom 27. Mai in die Betrachtung der Frage der Beglaubigung der (:Hadif<) Mandate eingelassen unb bei biefex Gelegenheit, wie sie sagt, im Interesse bei historischen Wahrheit Daten darüber gebracht, wie man sich in der Skupschsina gelegentlich der Debatte über die Verifizierung der Mandate verhielt. Die „Rijcö" behaupte«, daß aus der gemeinsamen Sitzurg beider klube, die am 27. März nach der Rede PaulRaW abgehalten wurde, die Repräsentanten der Selbständigen Demokraten gegen die Annullierung der Rabic Manbaie gesprochen haben, unb bad ist richtig. Dann aber setzt bie „Rije<" hinzu: .Bei ben Rabikalen haben gerade jene Elemente, b e in Zagreb mit den enquetierten Rad.iianem srater-nisierten (z. B. Dr. Lazar Matfoeii und Dr. Boja Janj'c) und in welche die Rad iianer alle ihre Hoffnungen setzen, die Ansicht vertraten, daß die Radiciauer ohne Erbarmen alle aus dem Parlamente hinausgeworfen werden müßten. Herr Dr. Lazar Markovic schrieb, wie wir uns gut erinnern, in dieser Richtung in der „Samouprava" und auch sonst echauffierte er sich für eine derartige Lösung der Angelegenheit . . . Diese Einzelnen in der Radlkalcn Partei, die sich jetzt gebärden, als ob sie in Herrn Radii ve. liebt wären, verlangten damals das kommode Hinauswerfen der Raditianer aus dem Parlament". Und dann fügt die „R-jet* (zu allem Ueberfluß!) noch hinzu, daß diese einzelnen Radikalen durch ihr Benehmen nicht beweisen, daß sie gute Politiker sind! Wir wünschen festzustellen, daß die Zagreb« „R>lcc" in erster Linie wie gewöhnlich im Un-recht ist. besonders aber wenn sie Fragen über die Arbeit und die Gesichtspunkte einzelner radikaler Politiker behandelt. Wenn es in den Reihen der Radikalen Partei in Wirklichkeit zweierlei Ansichten über eine Sache vor ihrer Entscheidung gäbe, sicher ist. daß die Entscheidung, welche die Partei als Ganzes mit ihrem Ehes an der Spitze erbringt, von allen radikalen Abgeordneten einstimmig angenommen und durchgesührt werben wirb. DeSha b brauchte sich bie Zagreber „Rij.ü" auch aus politischen Bc» rechnungen nicht um diese Beziehungen zu kümmern. Eher wäre dem Zagreber Blatte zu empfehlen, b.;{j es sich um die Arbeit seines Freundes und R> daktemS Herrn tu;. Budisavljcv.c interessiert, der zusammen mit den anderen Mitgliedern der Enquete-kommlfsion den Bericht dcS EnqueieauSschusjeS unter-schrieben und aus der am 12. Mai in Zagreb abgehaltenen Sitzung dieses Autschuffes für bon Antrag gestimmt hat, wonach der Ei queteauSfchuß alle er-sorderlichen Berichte erschöpft habe und seine Arbeit beschließen könne. Denn eS wäre natürlich, daß, wenn die Zagreber ,Rij (' mit dem Bericht des EnqueteauSschusseS nicht zufrieden ist, sie sich mit ihrem Tadel zuerst an ihr Mitglied wendet und die radikalen Abgeordneten in Ruhe läßt, denn diese sind sür ihre Arbeit ihrem Klub und ihrer Partei verantwortlich und von dieser Seite können sie als wohldisziplinierte Mitglieder sowohl berechtigten als unberechtigten Tadel in Empfang nehmen. Wa« Herrn Dr. Laza Markoviö und Herrn Dr. Boja Janj ö anbelangt, ist es sonderbar, daß die Zagreber «Rijcö* nicht weiß oder nicht zu wissen vorgibt, wie deren Meinung über die Radic Mandate beschaffen war. Diese Meinung ist der ganzen Oeffentlichkeit bekannt, bekannt ist aber auch die Schreibweise der „Samouprava", die niemals so be schaffen ist, wie sie die „Zagreber- Rijci fälschlich hinstell:. Herr Dr. Laza Markov teien und Leugen einzuver» n hwkn. die Piotolclle zu füh'kn, die ausgegebenen Entscheidungen auszuarbeiten, Entscheidungen, SchiedS-urteile und R.kurfe zuzustellen, die Kootrollverzeichnffe der ei Iebi0ten und unn legten Akten zu führen u. s. w. In den Kreis» und BezirkSorten unter ö § 28, wo bat nicht notwendig ist, verrichtet die Pflicht d-S Kaozleichef» und die Arbeit &it den Avmeldungia der Piolosollführer bei G cht« o^er der P ästdent bet Gericht« in B zitttorien. § 30. DaS niedere Personal: Archivar, Pro-tokollsührer, R gistrator und die erforderliche Zahl von Abschreibern. Kanzleidebarstaitikel und Lokal« süi Kanzleien s:ellt die öril che Gemein debehirbe bei. Die genannten Bedienstelen stellt der betreffende Präsident des WohnungSgerichie« an. g 31. Höhere WohnungSgerichie werden er« richte», und zwar: X. für Errbien und die Wo'wodma in Beogr >>; V. für Kroaiiev, SIa»onien, Ly mien und Slowenien in Zag»»l; C. für Bosnien und Herzegowina, Erna gora und Lal»atien in Sarcj-wo. Jedet Gericht besteh« au« einer, nach B.daif aber auch au« «ehieren Abteilunze!-. § 32. Jede Abteilung ist zusa»»engesktzt au> drei Richtern, die d'plomierte Juristen sein möss'«'; sie werden vom Minister sür soziale Fürsorge au« den aktiven Slaa'«beamien oder Pensionisten heraus bestellt. D e Präsidenten der Gerichte unb olle Mit* glieder bestellt der Minister für soziale Fürsorge a: s der doppelten Z?hl der Kandidaten heraui, die vo« LerwaltungSgerich», daS seinen Sitz im Orte dc« höheren WohnungSgerichie« ha', vorge'chlagen werden. § 33. Da« erforderliche niedrigere Peifonal und die KanzleibedaifSartikel belasten daS Ministerin« für soziale Fürsorge. § 34. Die En lohnungen sür den Präsidenten, die Richter und ba« übiige Personal der Wohnung«« gerichte I. Instanz unb ihre Höhe veranlaßt der Mtnister für soziale Fü>. sorge auS ben Eivküost'n, bie au» der Erhebung der T x.n nach § 76 diese» Gesetzes gewonnen werden. § 35. D e Entlohnung für die Richter unb da« übrige Personal der höheren WohnungSgerichie veranlaßt ber Minister für soziale Fürsorge; diese dil» lohnung belastet dak Slaatibu^get. v. Borgehen ber WohnungSgerichie. § 36. Zuständig ist jene» Gericht. da> sür bal Gebiet zustän»ig ist, auf dem da» strittige Eigentum liegt. § 37. Entscheiden darf ein Richler nicht, der im Sireiisalle, über den entschieden wird, 1. besangen ist al» Verwandter einer Partei nach dem Blute bi» zum vierten oder du ch Ber-schwägerung bi» zum zweiten Glied; 2. weua er in diesem Streitfälle Sachder» st&ndiaer oder Zeuge war; 3 wenn er mit einer Partei in erwiesener Feindschaft lebt. Dea Gcunb der Ausschließung, ber in diesem Gesetz »oxativ angeführt ist, muß der R chler f.ldst dem Gerichte melden unb sich be» R'chleriS ent-halten; sonst zahlt er den Prozeßparteien die Kosten ihrer Klage beim ordentlichen Gerichte. § 38. Wenn die Partei eine Pir on ist, bie nicht t&V9 ist, persönlich I« Streitsalle auszutreten, oder rean die Partei M.,ffe oder juridi'che Person •ftt» s (Ulltt Rmn 45 ist, vrtreten R« vo» Gfetze bestimmte Vertreter oder Repräsentant». 8 39. Die Parteien dürfen vor dem Gerichte Vertreter haben. Diese müssen eine ordentliche voll, micht besitzen oder müßen vor dem Gerichte bevoll »ächt'gt werden. Ohne Vollmacht oertrit der M inn vollgültig die Frau und umgekehrt. volljährige Heimische — wäinliche und weid« liche Kinder — verireten da» abwesende Familie«-oberhaup' Z 40 Jede Klage oder Anmeldung ist schrift-lich oder mündlich; die mündliche wir') zu Protokoll genommen. § 41. Ja jeder Klage oder Anmeldung muß fei«: 1. Name und Vorname, Beruf und Aufenthaltsort (i> v iß« und Hansnumm'r) det Kläger« und d>S B'kiagten. 2. Wenn eine ausländische Masse, juridische Person oder eine P rson geklagt wird, die nicht im Ölte de« vermögen« lebt oder abwesend ist. muß derj nige bezeichnet sein, der den Beklagten vertritt. 3. Wa« mit der Klage ode der Anmeldung verlangt wird und auf welcher Gr ndlage. 4. ($i müssen Beweise namhaft gemacht werde«. W.'nn die Beweise Schriften sind, müssen sie im O.ig'val oder in der Abschift vorgelegt werde«. Aus Aufforderung müssen die Oigioale oder die Abschriften, beglaubigt vom Gerichte, vorgezeigt werden. Wenn die Beweise Z ugen sind, müss n ihre N>» » und Vorname», Beruf und Aufenthaltsort K 44. Die Klage weg«» Kündigung, AuSsi'd lung und weg»» d«r Höhe de« Mietzins«« wird i« zwei Exemplaren mit Beilage» vorgelegt. § 45. J:de Eingabe, Litte oder Klage, wird direkt dem G.richte üdergeben. Eine unvollständige Anmel»u«g muß da« G richt nach Empfang mittelst verhö « de« Kläger« abfüllen. Z 46 Aus jede so empfangene Bitte, Eingabe odnr «tage scheid« der Beamte, der dazu bevoll, mächiigt ist. mit Wirte« T ig. Monat und J,hrde« E»vfange» aus. wa« der Piäsident oder ser» Stell-Vertreter beglaubigt. § 47. Nich vorgelegter Anmeldung oder Klage wird m 3 Takten nach dem Elvpfang di Tagiatzung spätesten» an 10 Tage angesetzt. § 48 Zur Tagsatzung sind die Parteien, die Sachverständigen und die Zeugen zu laden. Gleichzeitig mit der Vorladung zur Tagsatzung ist dem Geklagten eine Abschrist der Klage mit den Beilagen zu übergeben. § 49. D e Borladung zur Tagsatzung ist gegen Rezepiß zuzustellen. Wenn die Partei nicht anwesend ist, ist sie seinen Hausleuten zu übergeben. Will die Partei die Vorladung nicht annehmen oder versteckt sie sich, so wird die Vorladung in Gegenwart zweier Zeugen an seine Wohnung asfichiert. § 60. Wer zur Tagsatzung nicht erscheinen kann, hat einen Bevollmächtigten zu schicken, da sonst angenommen wird, daß er nicht kommen wollte. Der Streitsall wird dann in seiner Abwesenheit nach den vorliegenden Angaben und Beweismitteln entschieden. Stellvertreter. Der Prvtvkolführer führt da« Pro tokoll. Der Präsident hat in erster Linie die Parteien über die Prinzipien de« Verfahren« zu belehren, nach denen die Verhandlung geleitet wird, und die« im Protokoll verzeichnen zu lassen. Der Präsident befragt die Parteien über alle«, wa« sür die Entscheidung notwendig ist. Der Protokollführer nimmt die Antworten der Streitteile in den kürzesten Zügen in da« Protokoll auf. Da« Protokokoll wird vom Präsidenten und vom Protokollführer beglaubigt. Der Präsident vernimmt und beeidigt die Z-ugen und die Sachverständigen. Die Streitteile sind ve> pflichtet auf die Fragen de« Vorsitzenden zu antworten, im gegenteiligen Falle werden sie al« nicht zur Verhandlung erschienen betrachtet. § 58. Wenn der Gegenstand genügend ausge-klärt ist, wird die Verhandlung geschlossen. Die Beratnng der Stichler ist geheim. .Da« Gericht fällt die Entscheidung nach seiner freien Ueberzeugung und auf Grund de» gesammelten BerveiSmaterial». In da» Protokoll wird die Entscheidung mit einer kurzen Begründung derselben eingetragen. Ein Separatvotum trägt der Richter unter dem Text der Entscheidung ein. Nachdem unter die Entscheidung Tag, Monat und Jahr und der Umstand eingetragen wird, daß die Entscheidung vom WohnnngSgericht I. Instanz gefällt wurde, unterschreiben die Richter und der Protokollführer das Protokoll. Darstellung fron Zähnen. die kohl bezn\ angefressen sind. Zahnschmerzen gehören zu den gräßlichsten Peinigungen, sind aber leicht zu verhüten, wenn die Zähne regelmäßig und richtig gereinigt werden. In den allermeisten Fällen rühren Zahnschmerzen von einem hohlen Zahn her. Das Hohlwerden der Zähne hat seine Ursache in Fäulnis- und Gärungsprozessen im Munde, da diese den ersten Anstoß zur gefürchteten Zahnfäule geben. Hieraus folgt klar, daß man Fäulnis- und Gärungsprozesse im Munde verhindern muß, wenn man seine Zähne vor Hohlwerden schützen will. Das erreicht man sicher, wenn man sich an antiseptische (fäulnisfeindliche) Mundspülungen mit Odol gewöhnt. Wir möchten aber nicht mißverstanden werden. Wir wollen nicht etwa ein Universalmittel gegen Zahnschmerzen anpreisen; Odol ist zur täglichen Reinhaltung und Pflege der Zähne bestimmt und kein Zahnschmerzmittel. Wir sagen nur, daß Zahnschmerzen in den allermeisten Fällen durch hohle Zähne hervorgerufen werden, und daß man das Hohlwerden der Zähne durch eine konsequente Mundpflege verhüten kann und vernünftiger Weise verhüten muß. Wichtig ist, daß die Mundpflege konsequent täglich und n\it einer wirklich antiseptischen Flüssigkeit vorgenommen wird. Die vielfach übliche Reinigung mit Zahnpulver oder Zahnpasta allein ist ungenügend, da die gefährlichsten Fäulnisherde (Rückseiten der Backenzähne, Zahnspalten) dabei unbehelligt bleiben. Als unbedingt sicher antiseptisch wirkend hat sich Odol bewährt. Odol reinigt Mund und Zähne von allen die Zähne zerfressenden Stoffen und Fäulnisprodukten. Wer konsequent morgens, mittags und abends den Mund mit Odol spült, ist gegen Fäulnis- und Gärungsprozesse ein für allemal gefeit. Wir raten deshalb eindringlichst und mit gutem Gewissen allen, die ihren Mund und ihre Zähne intakt erhalten wollen, sich an eine regelmäßige Mundpflege mit Odol zu gewöhnen. angegeben werde», ebenso die Unstände, über die st? Z'ugni» ablegen solle». 5. Der Beweis über die gezahlte Steuer (§ 26). § 42. Ja der Klage oder Anmeldung um die Zuteilung einer Wohnung müsse» außer dem, wa« im § 39 angeführt ist, btt Namen aller Familien-Mitglieder, ihr Alter, was sie dem Bittsteller find, wieviel Einnahme« der Bittsteller monatlich hat und wiev'el Einnahmen seine Familienmitglieder haben, eingeschrieben werden, und schließlich, eine wieviel-zimmerige Wohnung er anfordert. Wenn der Bittsteller die Wohnung bezeichnet, die er verlangt, muß er anführen, w^e groß der Mietzins für dies« Wohnung im Monat Juli 1914 wir, und witvitl er jetzt zu zahle» gewillt ist. Da« Wohnung«gerlcht führt ei» Verzeichn«« aller leer gewordenen Wohnungen und der Anmel» düngen für die Zuteilung. § 43. Ja der Kündigungsklage muß außer dem, was im § 4l angeführt ist, der Grund für die Kündigung angegeben sein und dafür müssen j Beweise vorgelegt werden. Da« Giricht beurteilt nach seiner Ueberzeugung, ob die Bedingungen für die Kündigung nach § 10, Punkt d), e) und f) gegeben find, ohne Rücksicht darauf, ob für diese Fälle die Strafklage bei der zuständigen Behörde eingereicht wurde. § 51. Eine Tagsatzung kann nur einmal ver tagt werden. § 52. Wegen neuer Beweismittel, die auf der Tagsayung vorgebracht werden, kann diese nicht vertagt werden. § 53. Wenn keine der beiden Parteien zur Tagsatzung erscheint, noch sich mit einer Eingabe meldet, so werden die Akten im Archiv hinterlegt und dürfen auf niemandes Ansuchen wieder in Verhandlung gezogen werden. § 54. Der Kläger hat bis zur Rechtskraft des Urteiles in jedem Momente das Recht, von der Klage zurückzutreten, worauf dann die Akten ausgehändigt — im Archiv hinterlegt w-rden. § 55. Die beiden Parteien können vor Gericht einen Vergleich schließen. Der Vergleich wird zu Protokokoll genommen und hat die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils. Ein vergleich kann nicht zum Nachteil oder ohne Einwilligung einer dritten interessierten Person geschlossen werden. § 56. Die Zeugen legen ihren Eid nach gt» machter Aussage ab. die Sachverständigen vor Abgabe ihre« Gutachten«, und zwar nur aus ver» langen einer oder beider Parteien. § .57. Da« Versahren bei der Tagsatzung ist mündlich und öffentlich in Gegenwart beider Parteien. Die Verhandlung leitet der Präsident oder sein Der Präsident verkündigt daS Urteil mit den Gründen sofort den Parteien und diese haben die Entgegennahme de« Urteils schriftlich zu bestätigen, welche Bestätigung der Präsident noch auf der Tagsatzung beglaubigt. Wenn ein Streitteil oder dessen Bevollmächtigter, die der Verhandlung beiwohnen, sich entfernen, ohne die Verkündigung de« Urteile« abzuwarten, so wird angenommen, daß ihnen da« Urteil am selben Tage verkündet wurde, wa« feiten« de« Gerichte« auch im Protokoll verzeichnet wird. Bei Verkündigung de« Urteil« hat der Vorsitzende den Parteien die Frist mitzuteilen, innerhalb welcher sie die Rechtsmittel gegen die Entscheidung ergreisen können. § 59. Einer Partei, die zur Verhandlung nicht erschienen ist und auch keinen Bevollmächtigten sandte, ist eine Abschrist des Urteiles samt den Gründen binnen drei Tagen nach UrteilSsällung auf die Weise, wie § 49 diese« Gesetzes vorschreibt, zuzustellen. § 60. Erklären beide Parteien nach Verkündi» gung des Urteils, mit diesem zufrieden zu sein, so hat daS Gericht da« Urteil sofort als rechtskräftig zu erklären. 8 61. Wenn sich die Notwendigkeit ergibt, bestimmt das Gericht nach seinem Gutachten einen bi» drei Sachverständige. Kumme 45 Cllltet Aetl»»g •fite 3 Sei der Auswahl derselben hat sich da« Ge< richt von den Fachkenntnisse«, der staatsbürgerlichen BerfügungSsähigkeit über ihr Vermögen und auch den moralischen Qualitäten leiten zu lassen. Die Sachverständigen nehmen den Augenschein vor und geben ihr Gutachten vor Gericht oder an Ort und Stelle de« strittigen Gute« ab. «ine Ablehnung der Sachverständigen kann, ausgenommen den Fall der Verwandschaft nach § 37, Punkt 1, nicht stattfinden. § 62. Wenn dem Gerichte ein Augenschein deS strittigen Gut S notwendig erscheint, darf eS einen solchen an Ort und Stelle vornehmen. Den Augenschein nimmt da» ganze Gericht oder em einzelner Richter vor. Ein einzelner Richter nimmt den Augenschein vor der Tagsatzung vor. Wenn das ganze Gericht den Augenschein vor-nimmt, kann der Streitsall auch an Ort und Stelle erledigt und dann weiter nach dem Gesetze vorgegangen werden. § 63. Wenn daS strittige Gut sich nicht am Standone des Gerichtes befindet, dars der Augen-schein auch im Wege der zuständigen Polizei (poltti-scheni bzw. Gemeindebthörde vorgenommen werden. 8 64. Gegen jede Entscheidung oder jede« Urteil be« WohnungSgerichie« I. Insten , kann, wenn im Gesetze nicht« anderes angeordnet ist. der Re-für« an da» OberwohnungSgericht ergr yen werden. Der Rekurs ist jenem Gerichte zu übergeben, welche« den Bescheid oder da» Urteil erbracht hat. Die Frist zur Ueberreichung deS Rekurses b<< trägt acht Tage von der Verkündigung de« Bescheide« oder des Urteile« an gerechnet. Der Tag der Verkündigung wird nicht mitgerechn t. Sin der Post gegen Retvurrezepisse übergebener Rekurs wird als an demselben Tage dem Wohnung«-gericht I. Instanz übergeben angesehen. Ist der Rekurs dem zuständigen Gerichte oder «iner anderen Behörde übergeben worden, so wird die Rechtzeitigkeit der Emreichung nach jenem Tage beurteil», an dem sie beim zuständigen WohnungSgerichie eingelangt und protokolliert wurde. Fällt der letzte Tag der Frist aui einen Sonn-oder Feiertag, so endtt die Frist am Tage nachdem Sonn oder Feiertage. Der Empfänger muß aus jedem Rekurse in Worten Tag. Monat und Jahr der Entgegennahme durch das Gericht verzeichnen, serner auch, ob der Rekurs persönlich oder im Wege der Post einge reicht wurde, ob gegen gewöhnliches oder Retour-rezipiß. Diese Angaben bestätigt der Präsident des Gerichtes durch seine Unterschrift. § 65. Nach Beurteilung der Tatsache, daß der Rekurs rechtzeitig eingereicht wurde, hat das Gericht binn n drei Tagen nach Ablaus der RekurSsrist die Akten mit einer beglaubigten Abschrift deS Urteiles dem OberwohnungSgericht zu senden, da» für die Erwägung und Entscheidung ve« Falle» kompetent ist. (Schluß solgt.) PoUNscht ttunöichun, Inlmw. Aie politische Situation. Am 23. Mai würbe der Obmann des kroati-scheu BauernNubs Paul Rad 6 vom König in Audienz empfangen, in welcher tx, wie die Blätter derichlen, den Herrscher bat, dieser möge dazu bei-tragen, daß die Hindernisse, die sich der Mitarbeit der Rad oianer entgegenstellen, weggeräumt und vor ollem die kroatischen Mandate verifiziert werden. Nach dieser Audie>z wurde Ministerpräsident Pasiö «in den Hof befohlen. Mau glaubt, daß daS Resul-ut dieser Audienz die Besprechung war, in die Herr Pai< am 3V. Mai mit dem Ab?. Paul Rad< ein« trai. Wie der Berichte, statte? de« Lj ibljanaer „Jutro" seinem Blatte fxnchtet, geht die Meinung Paiä' angeblich dahin, baß niemand i» die Zutamm n s tzunq ber Rezierung«meh,he>t eingreifen oder per. sönliche Fragen (s};ib«t>6) ausweise« bürse. Man müsse erst sehen, n»z« die Radiber die zuständige staatliche Polizeibehörde anhören. § 5. In Gasthäusern mit dem Recht aus Beherbergung vo« F-ernden (§ 16 , Ut. a. der Gewerbeordnung) dürien Reisende auch nach der Polizeistunde ausgn ommen werden. § 6. Übertretungen dieses Ei lasse« werden noch § 3 »er Miniüerialverordvung vom 3. April 1855; RGö. Nr. 62, mit «iner Straf« bi« 1000 Dinar ober mit Anest bi« zu 14 Tagen bestraf«. § 7. Der Sclaß tritt in Geltung ml dem Tage letnet Verlautbarung im „Amtsblatt des Ljublana«? und Mariborer Verwaltungsgebiets- und er-fetzt den Erlaß der Prooinzverwaltung für Slo-wenien vom 23 Jänn«r 1923, Nr. 3392, Amtsblatt 13 vom 6. Feber 1923, und den E l.ß des Ober» ae'van« des Ljubljanaer Berwallung«g«biets vom 22. August 1924. 19 480, Amttblatt 82 vom 110. August 1924. Todesfall. Am Sonntag brach in der Allee hinter dem Teubor Denkmal in Lj idljana Herr Wilhelm Tönnies, Ehef der bekannten Firma Tönvtes. vom Herzichlag getroffen tot zusammen. Gin Widerhall. Die Ausweisung von aus-ländischen A,deitskiäs>en, bie in ber htzten Zeit wieder aktuell geworben ist, hat nicht verfehlt, in Oesterreich und in Deutschland, wo bekanntlich eine große Zahl von südslawischen Staatsbürgern be-schäftigt ist, den entsprechenden Widerhall auszulösen. So hat vor einigen Tagen der österreichische Säge» ordnete Grailer eine parlamentarische Anfrage an die Wiener Regierung gerichtet, i« der er sich fcharf gegen die Bevorzugung fremder Arbeitssucher aus de» österreichische« ArbeitSmarkie wendete. Z« dieser Ansrage heißt es u. a : Da« Verhallen »er österreichischen Buodesregierung erscheint weder in den richtig interpretierten diessälligen Bestimmungen der Artikel 243 bis 247 des Abschnitte« II., Teil X, des Friedensvertrage«, noch viel weniger aber im Verhalten der verschiedenen SignaiarmSch e des Frie» densvkrtrages begründet. Au« dem vertragswidrigen Verhalten deS SHT-Staates habe» bie Abgeorbnete» Kummet 4s) /.» Uhr abends. olllllMs CIUsK wiederholt bie gortzeruyg nach Anwendung von Ra toi fioneti abgeleitet. Jvmer wurde aus Grund de« Einschreiten« der dste> reich schen Regierung sehen« Beogiafe Abhilfe zugesagt. T ctz b efer m>hfach g« gibttten E tätungen ist EHL vor wenigen Ti^en neuerlich ve,ttag«drüchig gewotden. indem fez« Ber» grader M>n st«rium für Sozialpolitik „ach einer M» teikung der Marburger staatlichen Hibeitimfp-Mon eine rücksichtslose Auitreibung österreichische» un» reich«deut!cher Arbeiter und Angestellter neuerlich an gtorfenet hat. I» Rumänien hat ba« Jnnenministe rium unb bie Generalvireklion der Siaottpolzei die einzelnen Arb«i'«inipkl o aie neuerlich beauftrag«, daß Hinsichtlich der Verweisung autttntiteferr Arbeit« träste ausschließlich ba« tutjiäni'che Wntfchast«intet,sf «aßgebeiife fein dars und daß bet auftretender Arbeit« lostgkeit bodenstänfeigir Arbeiter und Angestellter frembe Staatsbürger den rumänischen Aide»««art! zu räumen haben. Lud.r sind auf diesem S, biete jetoch nicht ou' traurige Kolgen von regierung« mäß'qen ll-tertaffungen, sondern auch solche gerodizu »olk»seindlichen Borg«he» 4 einzelner «tellen zu verzeichnen. In litzierer Z-it häufen sich feie Klagen au» den Keifen der zustä-digen Beiuftorganifa ionen, baß trrtz druckender Arbeittlofizkeit innerhalb der bodenständigen Arbeituehmerichaft vom österreichischen Wai derungSnmte an fremdstümmige «uSlä'.»er Ein reis-, und Aufen>hell«bew»lligungen erteilt werten, wodurch die heirschende Aibeiitlostgteil geradezu mut willig verschärft wird. Dies» Dulofamkett de» Wan derui g«awie« haben auch schon einige in aa«Iändisch m Besitze b finblich« Unternehmungen in O sterreich dazu benutzt, um einheimischen Arbeitern unb An-gest llien »u kündigen und an ihrer Stelle ausländische Arbeitet• äste einzustellen. D «sem die heimisch? W r> Schaft unb ba« soziale Zusammenleben gl« icher Weise gefährdenden Treiben muß raschest ein Ende gefth werden, von staatlichen Straßen- und W ldbachbauien w>rd auS Oc«isteierma>k g-meldet, »ah trotz des reichen Angelo'e« bodenständiger A,beilSloser wie einst z r Zeit wirtschaftlicher tzochkonjanktur italie. vifche Erd- uad Bauaibeiter in gtoßer Zahl heran, gezogen werben, wodurch die um ihre Arbeit«ge legenheit gebrachten bodenständigen Arbeitslosen in einen gefährlichen Zustand ber Bnbiiterung und Ei»päeung verletzt und die übrige Bevölkerung DTTmeibbaren Leistungen für di« auf solch? Art imme, schwieliger werdet d« A^beittlofenfärsorge viruNiili »erben. Intervention wegen der Arbeiter anaweisnngen. Wie der Ljadljanaer „Ja»o" berichte», toi och vm 2. Iani der österreichische <&e ianble ?»l>ffing-r be tn chke>t in unserem Staate bew ll>gt weide. Da« neue TLobnungegericht »n Mari bor ist tusammeugeiitz au«: O-erg« pan Dr. O-mar piikm. y r P ä'rden>, rKe^ietun0«Ufrci&c Dr. chter« B adl aet.ö e» alle Mitglieder d>« ÄohnungS^erichleS d«m O>era»fpa> Sr»ie au. Jubelfeier und Kabnenentbüllung de« Ärb«it«rg»sangv,reine« „Naprej". Zi den Pfiag»fei»rloge» fand in Cllj« die F««ec ce« itö-jÜQUgen Bestände« bi« Arbeitergejangoerelae« „R pc.j" strit. die »:> der Erihüllung einer Lereint, sah-e virbun»en war. «» Z^euag abend« warte dir Auhiei prtin Fiau Matte Jianzinaet vom jub < lietenden B rein ein wohlgelungen«« S a-.idchen q«> bracht. Am Pfi igsisonnia^ waroe aus dem D ckcv trg die Frhn'nenlhiillung vorge«>ommen, wcb i Tausende von Pnsonen anwesend waren. An d.r Fe,«r bet«ili^ten sich vor all»« die von ou«ivär« erschienene«, Äckrrgoereine und Adordnungen, da» ronier vollzähltg »e Ä fan, d*ieine „Frohsinn" (Mandat), .ivsboda" (Mirchor) .Tpogirfija' (Zig^eb). „Enalost" (Zagr b). „Hoobova' (ytatinlt) u iio. Ntch »er Kkier otd-e e sich der Festzug, der unter Biranirilr der Weikekcp lle au« Zago-j? durch die S>roßen d«r 5tr»t zum V reinSheim nach Ga bei je iv . vte ganze Berar stal:ung vollzog »ich unter Bewahrung einer geratezu musterhaften Or» nung und auß"ordentlich würoig. Samttag abend« fand >m Hotel „Un>o> " eine Liederlof l, am Lonniag nachmittag« in allen Räum-n de« Ho»l« ein Bolk«> fest MI « P oio'olle« der letzten Jahreiversammlun, i 2. Bericht di« Äu«ichufs S. 3. Ernennung von Ehren-Mitgliedern (Aonstivavr B. Hkrabar und Drekwr de« S!aai«museum» Lplit Dr. M. Abra» c) und von forn panstierenden Mitgliedern 4 Allfall g «. Vi»hprämierung in Breiter. Aus B. j ce wirb b,richten: Montag, den 25. Mai. wurde hier bie Btehpriim erung sür »a« heurige Jahr ad» g-hrliei . Der Aushieb war f>Hr stark. Oos 300 Kühen und Sälvtunen wurden 3^ prämiert. Der Bauer Schetinz ou« der Nachbar«gemeinde Z'kot e>hi>lt den 1. und 3 Prei» tm Betrage von 17^,0 Dinai'. . Von peinlichem Zwisch»nsäll»n mit de» Sleiikalen berichtet der Lj^bljanaer „Imro" in seiner Nummer vo» 3. Zuni, wie folgt: Hirne (2. Jan ) ereigneten sich mit »en Klerikalen zw.i p.inliche Jnzi»«nte. Vormittag« verursachte vor dem klertkal»n Klub eine Frau einen großen Skandal. Sie stellte sich vor der Tür de« 8lut* auf und besann zu schreien: »Schämt ch M tgljeber der Organisat'oa , Linao ". Itövlnn die einen kleineren Haushalt führen kann und auch die anderen Arbeiten Terrichtet, wird sofort bei gutem Gehalt aufgenommen. Adresse an £iga Eisler, Nalice. Bilauzbuchhalter Korrenpondent, deuueh, «loweninch, BQro-teiter, erfahrener Disponent mit langjähriger Praxis in iiank, Handel und Industrie mit gediegenem knui mitnnitchun Wi»»*n und organisatorinchen Fähigkeiten. Mt8-8«aatn-bürger, will seine gegenwtrtige Position Ter&ndtrD. Oefl. Zuschriften unter .Ver-l&ulich o0919~ an die Verwaltung d. BI. 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Von tiefstem Schmerze erfällt geben wir Nachricht vom Hinscheiden des besten Gatten, gütigsten Vaters, Schwiegervaters und Grossvaters, des Herrn Wilhelm Tönnies welcher am Pfiogstsonntag, den 31. Mai, im Alter von US Jahren, von einem plötzlichen, sanften Tode ereilt worden ist. Die sterblichen Ueberreste des teuren Verblichenen werden Mittwoch, den 3. Juni um '/,6 Uhr nachmittags nach feierlicher Einsegnung im Trauerhause, Ljubljana, Dunaj.«ka ceata 25, nach dem Friedhofe zum hl. Kreuz überführt und dortselbst in der Familiengruft beigesetzt. Die hl. Seelenmessen werden in mehreren Kirchen gelesen werden. Ljubljana und Linz, den 1. Juni 1925. Friedertke Tönnies. geb. Bürger, Gattin. Friederike Kienbauer, geb. Tönnies. In?. Gustav W. Tönnies Kinder. Oberstleutnant Anton Kienbauer, 8«hwieger»ohji. Käthellse, Kurt und Wilhelm Kienbauer, Enkel. ■Statt jeder besonderen Anzeig«. tfiucBtünur, fretaui.iebn ant Deiantttortlich« Lchriftletier. Fenn» Schauer. — Trult und Verlaz: tiereinZbachdnutern »Celeja' in