H m t 2 V l n t « ^° 74. Donnerstag ven 13. Uuny _________1838. Z. 7Z4. (3) 2ä 6,id. ?ii-. i2il6. Edict. Durch die mit allerhöchster Entschließung, vom 12. May 1828, erfolgte Ernennung des k. k. Görzer Stadt, und Landralhes, Peter vonBurlo, zum k. k. lnneröfterreickisch-küstenländischcn Appellationsrarhe , tst bey dem dortigen k. k. Stadt: und kandrechte, dann Criminalgerichte, eine Naihestclle mit dcm anklebenden Gehalte vun iHoo st. C. M. und dem Vorrückungsrechte, in dle höheren Besol« düngen von »duo ut.d 1L00 st., in Erledl-gusg gekommen. Dieles wüd mlt dem zur allgemeinen Kenntniß gebracht, baß alle Jene, welche sich um dlese Stelle zu bewerben gedenken, ihre dießfalligen gehörig belegten Gesuche mlt dem Zeugmsse über die vollständige Kenntniß der ttallemschen Sprache und der Erklärung, ob, und in welchem Grade sie in verwandtschaftlicher Verbindung mit dem dortigen Raths- und Amts-Personale stehen, bmnen v,er Wochen vom Tage der Ewschal-tung dieses Edictes in dle Wiener Zeitungs« Glätter, durch ihre Vorstande bey dem k. k. Görzer Stadt- und Landrechte einzubringen haben. — Vom k. k. mnerösterrnchlsch, kü-fienlandischen Appellationsgerichte. Klagenfurt am 28. May 1828. Z. 733* (3) ad Gab. Nr, 12324- A V V I S O. Si apre il eoncorso a' cinque vacant! posii di Pretore in Dalmazia qin appresso jndicatij cice: Nel circolo di Žara: Distretto di Sebenico} di I, classe^ con V ammo appuntamento di fioi'ini QOo; Di™ stretio di Knin, di I. classo fiorini goo; Distrelto di^Obbrovazzo, di II, dasse sio-rini 800; Nel Circolo di Spalato: Dislretio di Sign, di I. classe fiorini 900 j Distretto di Fort' Opus, di II. classe' fiorini 8c Oj Ciascum Preiore godra inollre il Tantaggia deli3 alloggio graluito, — Dovra cgni concorrente avero prescntato al proto-coilo di questo i. r. Governo alii quindici del venturo mese di luglio, col mezzo del-la competente autoritä s' egli einipiegato^ -la rispettiva Supplicazione^ corredata da document! in regola che diraostrino i di lui studj, servi^i, meriti, e conoscenza delle lingue ilaliana ed illirica e die con-tenga la dicliiarazione circa le parentele ed aflinita voluta dalla Governativa Notifica-zionc 10 lugUo 1827 N. 13275-3784. Dali' i. r» Governo della Dalmazia Za~ ra li 23 maggio 1828. DOMENIGO DE CATTANJ, I. R. Segretario di Governo. Z. /5ä- l^) ^ä Nr. 9971. Gubertlial- Ktlndmachung mehrerer Privilegien- Verleihungen und Vers langerungen, Erlöschungen und Beschreibungen. Verleihungen und Verlängerungen. Seine k. k. Majestät haben laut hohen Hof-kanzleydekrets vom 9. April l. I., Zahl 6110, das dem Karl Königshofev, in Verbindung mit latino auf eine Erfindung in der Essigerzeugung, vom 17. Februar 1823, und sub Gubernial-Nr. 112, kundgemachte, im Jahre 1624, aber in sein alleiniges Eigenthum übergangene 5jährige Privilegium mit allerhöchster Entschließung vom 24. März l. I., auf weitere drey Jahre zu verlangern gerw het. — Laut hohen Hofkanzleydekret vom i3. und 26. April l. I., Zahl 9216, und 8976/ habcn aber Seine k. k. Majestät nach den im allerhöchsten Patente vom 8. December 3620, enthaltenen Bestimmungen mit allerhöchsten Entschließungen vom 2. October v., und 28. März d. I., nachstehende Privilegien zu verleihen geruhet. — Erstens. Dem Franz Gindorff, Dreckslergesellcn, wohnhaft zu Wien in der Iagerzeile, Nr. ^3 / für die Dauer rrn drey Jahren, auf die Verbesserung in der Verfertigung der runden Arbeiten von Silber^ Gold und andern drehbaren Me- 532 tallen, vermittelst welcher die benannten Arbeiten durch eine dazu eigens verfertigte Maschine mit einer noch nicht Statt gefundenen Evsparung an Zeit und Kosten angeblich hergestellt werden können. — Z w e y t e n s. Dem Mathias Bauer, Zuckerbacker, wohnhaft zu Wien in der Alservorstadc, Nr. 235/. für die Dauer von fünf Jahren, auf die Verbesserung in der Erzeugung der Zuckerba^ ckerwaaren, vermöge welcher alle Gattungen Zuckerbackereim, Eonfecwren, eingesottene Früchte, Essenzen :c. n. nüt Beseitigung der bisher hiebey angewendeten Kupfergefaße erzeugt werden/ und somit von dem Grünspane ganz frey blsiben, der nach der allgemeinen Erfahrung der Gesundheit so schädlich ist. Itebrigens falle hiernach der Erzeugungspreis billiger als nach dem gewöhnlichen Verfahren aus. — Die medizinische Fakultät erklaret dle Ausübung dieses Privilegiums in Sanitätsrücksichten für unschädlich. — Drittens. Dem Johann Peter Prmceus (genannt Fürst) Hausinhaber und befugter Dchnurfabrckant, wohnhaft zu Wien im Alrlerchenfeld, Nr. 122, für die Dauer von drey Jahren, auf die Er-sindung einer Glöggelmaschme, worauf eme Schnur aus 10 Faden dergestalt geglöggclt werden könne, daß sie, aus was immer für einem Stoffe verfertigt, nicht im Mindesten von ihrer Form abwncht, wenn sic gleich irut kalten oder warmen Wasser durchnäht u,i) ausgespannt/ sodann wieder gctroclnct werden sollte, sich auch gar nichc mehr ausdehnen laßt, und ihre ursprüngliche gcfalllge Form stets beybehalt, was nach dcm dlsheri: gen Verfahren nicht Statt gefunden haben soll. Wendet man diese Ersinoung auf cmen Viereckigren Zwölfer, und auf cme 6lii(a iio-Maschine an, so nnrd vermöge derselben bey Bearbeitung von Gold-und Silberschnüren .bey 2.) pr. Cent. Gold oder Silber erspart, und die Schnüre gewinnen an Festigkeit und cm Schönheit der Form. — Viertens. Dem Joseph Winter, privil. Baumwottwaa-ren-Fabrikanten und Handelsmann, wohnhaft zu Wien bey Mariahilf, Nr. g, für die Dauer von Einem Jahre, auf die Entdeckung in der Erzeugung der Baumwollstoffe, wor-nach aus den bisher bekannten, auf dem gewöhnlichen Webcrstuhle mit allgemein üblichen Vorrichtungen ohne Beyhilft eines neuen Mechanismus verfertigten, ihm als Weber zu erzeugen zustehenden, sowohl glatten, ge; streiften, quadrillirren, als auch gemusterten Baumwollstoffcn-Streife, in iedem^angemnaß verfertiget werden, dtt entweder weiß oder gefärbt zu Kleidereinsetzen, Bordüren, Gar-nirungen oder andern beliebigen Zwecken nach Bedürfniß und Wahl der Kaufer zu verwenden, und äußerst wohlfeil schn sollen. — Fünften s. Dem Nicolaus Werner, bürgerl. Hutmacher, wohnhaft zu Wien, an der Laimgrube, Nr. n3, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Verbesserung in Verfertigung der Seiden-und Filz hüte, vermöge welcher itcns, dte Fllzhme nach einer besondern Methode angeblich besser verfertiget, und leichter und schneller gefärbt werden, mit Ersparung an Brenn- Materia!, und Erzielung einer größeren Dauerhaftigkeit und schönern Farbe der Hüte; 2tens, auf dieselbe Art wasserdichte Filze als Unterlage leichter und dauerhafter gemachr werden; 3tens, endlich mittelst Maschinen Seidenhüte so verfertigt werden, daß sie genau auf den Kopf passen, un3 eine schönere Form bekommen. Ueberhaupt aber werden a ZK Hüte wasserdicht und auf französische Art avpretirt, und ,Vl-lni jedem Regen widerstehen können. — ^? e ch s t e n s. Dem Carl Alberch, ehemahls Fabrikanten zu Paris, durch seinen Bevollmächtigen, Iaco.' Franz Hemberger, auf eins Verbesserung in der Salzsiederey auf fünf Jahre, jedoch gegen dem, daß durch die Ausübung dieses Privilegiums, das dem Staate vorbehaltene Dalzregale nicht beeinträchtiget werde, und dieselbe nur auf cine mit den bestehenden Gefallsvorschriftm vereinbarliche Weise Statt finden dürfte. — E r l ö sch u n g e n. — Laut hohem Hofkanzlep - Decrete vom 5., i5., 22. und 27. Äpnl l. I., Zahl 7187, 70^9, 6975, cMo, und 9269/ sind nachstehende Privilegien als erloschen crklärt worden: — 3) Das dm: Andreas Boden mir allerhöchster Entschließung vom 2. Iänmr 162^., auf- eine Verbesserung in der Erzeugung von Dpiri-t^ls, I^u6ui-, Nosogko und Essig, für dis Da.ler von fünf Jahren verliehene, mit Gu-bernial-Verordnung, Zahl 70, von 1824, kundgemachte 5jährige Privilegium. — k) Wegen ?Zerzicht!eistung das dem Anton Fröhlich, mir allerhöchster Entschließung vom iZ. Februar 1626, auf die Erfindung aus Erd-, äpftl Starke, Zucker, Rhum zu erzeugen, verliehene, mit Gubcrnial-Currende, Zahl«365, äs 1626, kundgemachte 5jährige Privilegium, c) Wegen Zurücklegung das dem Mechaniker Anton Kropatschek aus Reichcnau, mit allerhöchster Entschließung vom 21. Jänner 1626, mit Gubernial-Verlautbarung, Zahl I792, äe 1626, kundgemachte ojahrigö Privilegium, 533 auf die Erfindung neuer fechsarmigev Windräder, oder Windftügel. — 6. Wegen mangelnder Neuheit des Gegenstandes, dle dem Hocheker Carl, und Carl Greinitz, am 26. October 1L23, und 25. März iL25, auf eine Erfindung und Verbesserung der Nägel-Erzeugung mittelst Maschmcn verliehenen, mit Gubernial-Verlautbarung, Zahl 206 , 6« 182Z, und Z9 6e 1620, kundgemachte Privilegien. — e) Wegen Verzichtleistung, das dem Mathias Müller, Vater und Sohn, bürgerl. Instrumentenmacher zu Wien, nnt allerhöchster Entschließung vom iä- October 162^., verliehene, mit Gubernial-Verlautbarung, Zahl io9, äü 1L24/ kundgemachte 5jahrige Privilegium, auf die Verbesserung der ^!2vi»nn') und des mechanischen Notenpultes. — Beschreibungen erloschener Privilegien.— In Folge Hofkanzley-Decrete vom 18. und 28. April l. I., Zahl 9161, und 10080, werden nachstehende Beschreibungen erloschener Privilegien zur Kenntniß ^gebracht. — ») Walzwerk zur Erzeugung des Dtab-,Reif-, Wannen-, Gitter-und Rundcisens, und dts hiezu gehörigen Glühofens, von Alovs Joseph Sarwrv, zuNeuhlrtenberg inN.Oester. (privi-legirt am 21. October 1822), kundgemacht mit Gubermal-Verlautbarung , Zahl 172, äc 1622. — Dieses Walzwerk hat zwey Cylinder aus Gußeisen mit korrespondjrenden Einkerbungen (kreisförmigen Vertiefungen) je nachdem nun dies: Einkerbungen (wenn beyde Cylinder sich ^erüh^n) rund, viereckigt, oder oblang sind, erhalt das den Walzen zugebrachte Eisen eine oder die andere dieser vor-gezeichneten Formen. Der Glühofen besteht aus mehreren Abtheilungen, welche durch ein und dasselbe Feuer gcheitzt werden, wodurch dcr Vorcheil entsteht, daß das Eisen nach Er-fo rd e r niß »n v c rsch i ed e n e n T cm p e rat u rsg rad e n erhitzt werden kann. — !>) Reverberir - Ofen des ^Aloys Joseph Sartory, zu Neuhivten-berg in Nieder-Oesterr. (privilegirt am iI. März 1826), mit Gubn'nial- Verlautbarung, Zahl 7355, äe 1826, kundgemacht. — Dieser Ofen dient sowohl zum Schmelzen der Metalle, als auch zum Ausglühen derselben und zwar m der Art, daß die Hitze, welche sonst unbenützt entweicht, zur Erzeugung, yon Wasserdampfen'verwendet wird, um ei-ne Dampfmaschine in Betrieb zu erhalten.— Zu diesem Ende befinden sich ober dem Schmelz- oder Elühherd eine cder mehrere Reihen von Röhren, in welchen die Dampf-kntwicklung vor sich geht. — Eine besondere Vorrichtung an dem Ofen besieht aber darin, daß vermittelst eines beweglichen Rostes in dem Fcuerraume die Bleche gleichmäßig ausgeglüht werden können, indem der vom Feuer entferntere Theil des Rostes, worauf das auszuglühende Metall liegt, durch das Abwartssenken der Flamme mehr genähert wird. — c) Baumwolltaffet von Ignaz Hofmann, in Wien, (privilegirt am 14. April 1626), mit Gubermal-Verlautbarung, Zahl 5Lä-l, äe 1826, kundgemacht. — Dieses Gewebe wird wie Seidentaffei bearbeitet, und unterscheidet sich von letzteren bloß dadurch, daß statt Seide sowohl zur Kette als zum Eintrage Baumwollgarn verwendet wird. Der Baumwolltaffet empfiehlt sich durch Wohlfeil-hett und Dauerhaftigkeit der Farbe, daher derselbe vorzugsweise zu Regen-und Sonnenschirm anwendbar ist. — Laibach am 16. May 1826. Iojeph Canullo Freyherr v. Schmiddurg, Landes 3 Gouverneur. IohannSchneditz, k. f. Gubernialrath u.Protomedlkus. NrewämtliOe Verlautbaplmgen. Z. 7^- (2) Nr. 55gy. Nachdem mit der letzten Subarrenor-rungs - Verhandlung, der Artikel Heu, nur bis Ende August a. e. für die hiesige Garnison und Durchmarsche sicher gestellt wurde; so wird die Suharrendu'Ungs-Verhandlung für diesen Artikel auch für die übrigen zwey Monate, des Milltärjahrs 1828, nämlich pra September m October am 25. dieses, bey dlesem k. k. Krcisamte abgehalten werden. «— Das tägliche Heu - Erfordermß besteht: Für die Garnison m io3 Portionen a lo Pfund, für die Durchmärsche in 25 Portiomn a 10 Pfund, zusammen iII Portionen a 10 Pfund. Dle Bcdmgmssc sind : 1) Daß das Heu ohns üblen Geruch, von gut trocken eingebrachten ersten Schnitt sey, sohin in ic> oder L pfün-digen Gebunden nach dem vorkommenden Bee darf, an die k. k. Truppen abgegeben werden müsse. — 2.) Für das Heu-Dtpositormm, der nach dem Vchatzungsprelse von jahrlichen 5o fi. auf die Zeit der Benützung entfallende Mlttbzins pr. 6 st. 20 kr. zu bezahlen sey, endlich I.) Von dem zu dieser Verhandlung erscheinenden Individuum eine Cautwn von 60 fi. E. M. gefordert werde, welche der Los cal - Subarrendn'ungs - Eomnnffwn vor der Behandlung übergeben werden muß/ vm nur von dem Ersteher zurückbehalten, allen übrigen Offerenten aber sogleich zurückgegeben ZZ4 werden wird. ^Welches hlemit zur algemei' nen Kenntniß gebracht wird. K. K. Kreisamt Laibach am 12. Iuny »828. StaM- unv lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. 732. (2) , Nr. Ii/zo. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Victoria solloretto im eigenen Nahmen, und als Vormünderinn ihrer minderjährigen Kinder Eduard und Carolina Eol-lsretto, als bedmgt erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am Zo. April l. I. hierorts verstorbenen Franz Eollo» retto, bürgerlichen Kajfehsieder, die Tagsatzung auf den 7. July l. I. Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmet worden, bey welcher alle Je« ne, welche an diejen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widnaens sie die Folgen des §. 8>4, b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte jn Krain. Lalbach den 4. Iuny »826. Z. 72?. (3) Nr. 3i43. Von dem k. k. Stadt-und La ndrechte in Krain wird anmit bekannt gemacht: Es sey über das Gesuch des Georg Tschurn, hieror-tigen Weinschenken/ in die Ausfertigung der Amortisations-Edicte, rücksichtlich der von Matthaus Tschurn, für seinen Sohn Jacob Tschurn, an die Frauen Antonia v. Moitelle, und Elisabeths verwitwete v. Schegala, ausgestellten Cautions- Urkunde, clä«. 12. September 1.791 , pr. 2c)0o st. intabulirt auf das Haus Nr. 4/ in derTyrnau, und den Stadtwald antyeil Nr. io3, Nect. Nr. 71, gewilliget worden. Es haben demnach alle Jene/ welche auf gedachtes Cautions-Instrument, aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen, vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte so gewiß anzumelden und anhängig zu machen, als im Widrigen auf weiteres Anlangen des heutigen Bittstellers, Georg Tschurn, -die obgedachte Cautions-Urkunde nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für getödtet, kraft- und wirkungslos krklarr werden wird. Laibach den 4. Iuny 1826. Z.757. (l) Edict. Nr.MZg. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht, daß über Ansu» chen des Andreas Debcutz, als Sequesters des Martin Thomz, wider die Vormundschaft der Johann Podgraischcg'schen Kinder und Erben, m die Verpachtung der Heu-Abmäht des Dtadtwald-Antheiles Mappa, Nr. 1I7, Ze-williget, und der Tag zur Versteigerung auf den 26. dieses Monats, früh 10 Uhr, bey diesem Gerichte bestimmt worden sey. Wovon die Pachtlustigen mit dem verständiget werden, daß die Bedmgm'ffe in der dießortigen Registratur zur Einsicht offen stehen. Laibach den 14. Iunp 1828. Aemtliche ^erlautb^runZett. Z. 707. (I) Kundmachung der k. k. sseyermark-sch - illyrisch - küstenlan-dlschen Zollgefallön-Admmlssratlon, betreffend dle Verpachtung des Wemda;-Getrankaczis-und Flelschkreuzer, Gefalls, im lllvrisch - und küstenlandischen Gubermal- Gebiethe, für die Dauer vom i. November 1628, bis letzten October »629. — In Folqs Decrets der hohen k. k. allgemeinen Hofkammer vom 2H. May d. I., Z. !836l.l2l i2, nurd das Wem-daz-Getrankaczls, und Flelschkreuzer-Gefall, in dem Gebiethe des k. k. lllyrlsch- u.id küssen-landlschen Gubernlums, nach den bisher bestandenen Pachtdistricten um dieMltte des Monats July d. I., für die Dauer vl,m z. November 1828, bis letzten October 1629, unter den dermal bestehenden Bedingungen und Annahme der gegenwärtigen einjährigen Pachr-zmse zum Ausrufspren'e, im Wege der öffentlichen Versteigerung zur Verpachtung gebracht werden. — Dieses wird vorläufig nut dem Beyfatze zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Tage und Standpunkte der Versteigerungen, so wie dle hiebev anzunehmenden einjährigen Ausvufspreise nachträglich, Mlt« telst emer besonderen Verlautbarung werden bekannt gemacht werden, die Lultatlonsbedm-gungen aber bey der Administrations? Regi« stratur, bey den k. k. illyrisch- und küsten« landischen Kreisamtcrn, sämmtlichen Beznks» Obrigkeiten und k. k. Zolloberämtern emZese5 hen werden können. G::atz am Ii, Map 1828.