oo yjj/J, ¿itc ' ' ' '...... sil UMI Separat-Abdruck aus den «Mittheil, des Musealvereines für Krain», 1896. Schloss und Herrschaft Flödnig in Oberkrain. Uie zwischen Krainburg und Stein sich erstreckende Alluvialebene der Save wird im Südosten in der Richtung Zwischenwässern-Vodice von einer Hügelkette durchzogen, die grösstentheils aus Thonschiefer besteht. Mitten aus dieser Kette ragt ein 514 m hoher Dolomitkegel empor, auf dessen Gipfel mächtige Ueberreste des alten Schlosses Flödnig1 stehen. 1 Wie sovielc andere Ruinen hat das Volk auch das alte Schloss Flödnig mit einem ganzen Sagenkreise umwoben. Man erzählt sich in dieser Gegend ungefähr Folgendes: « Vor vielen Jahren lebte in der mächtigen Burg, deren Ruinen so traurig in das heitere Himmelsblau hineinstarren, ein Kitter, der dem Spiele mit aller Leidenschaft fröhnte. — Da ihn das Glück dabei stets begünstigte, Hess er immer höhere Summen einsetzen. Seine Spielgenossen, welche grosse Summen verloren, zogen sich einer nach dem anderen zurück, und schliesslich blieb keiner mehr übrig, der gewagt hätte, ein Spiel mit dem Ritter aufzunehmen. Letzterer berief nun den leibhaften Teufel zu seinem Partner. Doch sein Glück nahm fetzt eine ganz andere Wendung. Ein Einsatz nach dem anderen gieng an den Teufel verloren, und in kurzer Zeit gerieth das ganze grosse Vermögen in die Hände des höllischen Spielgenossen. Doch die Leidenschaft des Ritters kannte keine Grenzen. Er setzte schliesslich seine eigene Seele und sein jüngstes Töchterchen aufs Spiel — und verlor auch dieses. Finster war die Nacht, und gewitterschwere Wolken thürmten sich am stellenlosen Himmel riesenhoch auf. Ein heulender Sturm, der mit dem Donner um die Wette dröhnte, machte die Grundfesten der Burg erzittern, und zischende, feurige Blitze erleuchteten die greuliche Finsternis. Als sich das Unwetter gelegt hatte, suchte man im Schlosse vergebens nach der jüngsten Ritterstochter. Sie war und blieb verschwunden. Beim Tagesanbrüche aber sah mau eine grauenhafte Schlange, die sich unweit des Schlosses den Berg hinabschlängelte. Im Spielsaale fand man den Ritter mit schwarzverbranntem Gesichte todl am Boden liegen. Als man ihn zu Grabe trug, ergriff die Träger und die Um- Von Vladimir Levec. ¿»'wy Es gibt wenige verhältnismässig niedere Berge, von denen man eine schönere Aussicht besonders über die prächtige Oberkrainer Alpcnwelt gemessen könnte, als von der erwähnten Ruine aus. Vom Snežnik, Javornik und den Billichgrazer Dolomitbergen an überblickt man die ganze Kette der Julischen Alpen mit dem Triglav, die Karawanken, die gesammtc Oberkrainer Ebene bis weit über Krainburg hinaus, namentlich aber die Sannthaler Alpen bis zur Menina Planina. Man kann mit blossem Auge bei heiterem Wetter 149 Kirchthürme erblicken, man verfolgt den Lauf der Save von Krainburg bis Zalog, sieht die grossen Dörfer und die dunklen Wälder Oberkrains. Die äussersten Grenzpunkte der Rundsicht sind ausser den erwähnten Bergspitzen die Kepa (Mittagskogel) in Oberkrain, der Kumberg in Unterkrain, die Heilige Alpe in Steiermark, während gegen Westen die stehenden eine entsetzliehe Angst iiber das gespensterhafte Geräusch, das aus dem Sarge drang. Der Sarg wurde niedergesetzt und geöffnet. Doch man erblickte nichts anderes darin, als die Schuhe des Ritters. Alles übrige hatte der Teufel geholt. — Von der Schlange aber, welche die verwunschene Ritterstochter sein soll, erzählt man sich, sie hüte am Russe des Beiges ungeheuere Goldschätze, welche in drei grossen Leintuchern eingebunden sind. — Ein Hirtenknabe, welcher sich im Quellwasser am Russe des Berges mehrere Tage hindurch wusch, aber eines Tages unterliess, seine Waschung vorzunehmen, erblickte plötzlich die Schlange, welche traurig zu ihm sprach: ,Hättest du dich, o Hirte, noch heute mit dem Quellwasser gewaschen, so hättest du mich erlöst und es wäre dir erlaubt worden, in jedes der Leintücher zu greifen und eine Hand voll Gold daraus zu entnehmen. So aber hast du unterlassen, dies zu thun und hast mein und dein Glück dadurch verwirkt. Der Baum, aus dessen Holze die Wiege für denjenigen wird verfertigt werden, der meine Erlösung bewirkt, ist kaum aus der Erde geschossen.' Mit diesen Worten verschwand sie und wurde nie mehr wieder gesehen.» Veröffentlicht haben diese Sage bereits F. H(aderlap) im «Koledar družbe sv. Mohora za leto 1879», S. 145-151, und der verstorbene Prof. Ivan Jenko in der «Zora» 1873, S. 185. Leider ist die Volkssage an letzterem Orte durch eigenmächtige Zusätze Jenko's entstellt. Literarisch verwertet wurde sie von J. Alešovec in seiner Erzählung: «Jama nad Dobrušo», Laibach, bei J. Giontini, 1894. 2. Aull. Billichgrazer Dolomiten und gegen Südosten theilweise der Grosskahlenberg den Ausblick versperren. Einige Minuten vom Fusse des Berges gegen Nordwesten entfernt steht mitten in der Ebene das neue Schloss Flödnig. Dieses ist ein Renaissancebau aus der Mitte des 17. Jahrhunderts. Der älteste Theil ist der mittlere Tract, wozu gegen Ende des 17. Jahrhunderts die beiden Seitenflügel kamen. Bemerkenswert sind die Frescomalereien am Plafond des Saales im ersten Stockwerke. Sie stammen etwa aus der Zeit Quaglias und stellen Gestalten aus der antiken Mythologie dar: Jupiter mit dem Blitz, Juno mit ihren Pfauen, Diana, Mars, Athene, Venus, Flora, Neptun, Helios u. a. An den Längswänden befinden sich allegorische Darstellungen der Sonne, des Mondes, des Morgen- und des Abendstcrnes. Zu erwähnen wären auch noch die beiden im Saale stehenden schönen Barocköfen. Von geringerem künstlerischen Werte sind die Malereien in der im rechten Flügel liegenden Kapelle. Sie stellen den hl. Franciscus in seiner Himmelsglorie und noch einige andere Heilige dar. Ihr Alter lässt sich annähernd bestimmen, da sie ja von der Hand desselben Malers stammen, von dem die mit der Jahreszahl 1748 versehenen Fresken in der hl. Lucienkirche zu Skaruöina herrühren. Nebenbei bemerkt, hat derselbe Künstler auch die Malereien in der St. Ulrichs-kapelle vor dem Pfarrhofe zu Flödnig hergestellt. Leider ist sein Name unbekannt. Im Stiegenhause und im Saale des zweiten Stockwerkes hängen Leinwandgemälde, meist Scencn aus der biblischen Geschichte darstellend, z. B. Delila, die Samson das Haar abschneidet; Judith mit dem Kopfe des Ilolophernes (im Empirecostüm, also stammt das Bild beiläufig aus der Zeit 1800 bis 1810); Eleasar und Rachel beim Brunnen; die Rettung Moses; dann eine Darstellung des Todes der hl. Rosa von Lima, dann ein hl. Hieronymus, eine Lucretia, eine Kleopatra u. a, l* Allein einen grösseren Wert als schöne italienische Arbeit (wahrscheinlich eine Copie) hat nur ein hl. Sebastian, während die übrigen Bilder minderwertig sind. Die ältesten Ansiedlungen in der Flödniger Gegend lassen sich schon in der prähistorischen Zeit verfolgen. Barth. Pečnik und Prof. Rutar fanden im Jahre 1893 auf dem Brecljev hrib (Specialkarte «Grad» 509 m) Spuren eines schönen Gradišče aus dem 6. oder 7. Jahrhunderte vor Christi. Die Gassen führten spiralen förmig auf den Gipfel, und an ihnen standen runde Hütten aus Flechtwerk, mit Lehm verstrichen und mit Farnkraut und Stroh bedeckt. Eine kleine Niederlassung war auch auf dem Sternov hrib, an dessen nördlichem Abhänge, nicht wTeit unter dem Gipfel, vor Jahren vom Gemeindevorsteher Anton Burger aus Ilraše Scherben verschiedener Urnen für verbrannte Leichen aus drei verschiedenen Epochen (von den einfachsten Formen bis zu schöneren) ausgegraben wurden. Also bestand dort lange Zeit hindurch eine Begräbnisstätte. Auch auf der Ruine (514 m) findet man Spuren prähistorischer Gräben und Wälle. — Das schönste Gradišče war jedoch auf dem Drnovški vrh oberhalb Repnje (487 m). Dort kennt man noch deutlich vier Terrassen, ober denen das befestigte Lager des Häuptlings stand. Aus der Römer zeit fand man bisher keine Spuren. Vermuthlich führte eine römische Strasse von Tacen unter dem Grosskahlenberge bei Pirnice vorbei nach Flödnig und weiter nach Krainburg.1 Der Name Flödnig kommt urkundlich zum erstenmal im Jahre 1136 vor. Da wird nämlich ein Wodalricus de F lcdin ich als Zeuge des Patriarchen Peregrin von Aquileia für die Abtei Moggio (Možnice) erwähnt.3 1 Den Bericht über die prähistorische und römische Zeit verdanke ich einer freundlichen Mittheilung des Herrn Professors Rutar. 2 Schumi, Urkunden!), f. Kr. I. 90. Um 1215' lebten Wergant (Bernhard) deVletnich und sein Schwiegersohn Rabo t o de Vlednich* Vom ersteren, der zwei Söhne, Berthold und Uschalk (Vlscalhus), hatte, erzählt Valvasor,8 er und seine beiden Söhne seien grosse Wohlthäter des Oberburger Stiftes gewesen.4 Die nächsten dieses Geschlechtes, die uns begegnen, sind Hainzo de Flednich im Jahre 12605 und sein Sohn Chunrat von Wie dni ch am 11. November 1300G und am 6. Jänner 1306.' Ein Bruder des letzteren ist wahrscheinlich jener Peterlinus de Vlednik, der am 9. Mai 1299 erwähnt wird.8 Dann 1 Valvasor (XI. 137) gibt zwar an, 1165 habe ein Ebald von Fiednick am zehnten Turnier in Zürich sammt vielen anderen Urämischen Adeligen theilgenommen. Er beruft sich hiebei auf Sebastian Münster als seinen Gewährsmann. In der «Cosmographey . . . be-schriben durch Sebastian um Münster um, Getruckt zu Basel durch Henrichum Petri Im jar MDLXIIII.» finden wir wirklich unter denjenigen Edlen, «die mit Marggraue Leupol den (sie!) von Oesterreich zu der schaw vfTgetragen haben», an erster Stelle einen Ebald von Fladeneck genannt. Allein es ist offenbar, dass wir es hier mit einem österreichischen Ministerialen zu thun haben, denn nur ein solcher konnte damals (1165!) mit dem Herzog von Oesterreich reiten. Valvasors übergrosser Patriotismus hat ihn dazu verleitet, den Ebald von Fladeneck für einen Ebald von Fiednick anzusehen. Die Notiz Münsters verdient überhaupt wenig Glauben, wenn er z. B. unter denjenigen, die mit Herzog (!) Ottokar von Steiermark zum Turnier erschienen sind, auch einen Hermann Grafen von Cilli nennt, und man wird mit denjenigen Stellen, an welchen Valvasor seine Kosmographie citiert, sehr vorsichtig umgehen müssen. Die Namen der am Turnier von 1165 erschienenen krainischen (?) Adeligen hat Valvasor durchwegs aus Münster, nicht aus archivalischen Quellen geschöpft, wie letzteres Dimitz (I. 163) vermuthet. 2 Schumi o. c. II. 21, 22. 3 1. c. 4 Vergl. auch Orožen, Stift Oberburg, S. 13. 5 Schumi o. c. II. 213. 6 Schumi, Arch. II. 247. 7 Urkunde im Archiv des deutschen Ritterordens in Wien. 8 1299, 9. Mai, Schloss Flödnig. Otto de Mumpareis (Montpreis) verleiht zu Lehen dem Lacker Bürger Petrus dem Silbersach und seiner Frau Ncdelka eine Hube zu St. Georgen (apud sanetum Georium) kommt am St. Thomastage (21. December) 1321 Meinhard von Flödnig vor.1 Der letzte des Geschlechtes ist nach Valvasor Günther, der nach der Aussage des eben genannten Chronisten um 1340 gelebt haben soll, meiner Meinung nach aber mindestens um 1330, wenn nicht schon früher, gestorben ist. Die Burg übergieng nach seinem Tode an die Montpreiser, und am 19. April 1332 verpfändeten Heinrich von Montpreis, seine Gattin Elsbeth und beider Erben die Feste Flödnig um 2000 Mark Silber an Friedrich Freiherrn von Seunek,2 der 1341 zum Cillicr Grafen erhoben wurde. Als Hauptmann der Cillier auf Flödnig und Burggraf daselbst erscheint am 24. Juni 1374 Otto von Thum.3 Wie lange er dieses Amt bekleidet, kann man nicht angeben, jedenfalls nicht über 1397 hinaus, denn am 6. December des genannten Jahres kommt Hansel von Mullnig als sein Nachfolger vor.4 Dieser Burggraf, der noch 1398 (Mittwoch nach St. Michael), 1399 (14. März), 1401 (Mittwoch nach Maria Himmelfahrt) und 1404 (Fastnachtsdienstag) erwähnt wird, stammt nach Parapats Meinung wahrscheinlich aus einem slovenischen Adels-geschlechte, das seinen Namen Mulnik oder Melnik der Zeitsitte gemäss verdeutschte. Der nächste Burggraf war Lien-hart der Igger, der am 25. Juni 1412 als Schiedsrichter über das von den Unterthanen zu Winklern, Nieder- weiche von ihm und seinen Vorfahren Petrus de Rechperch zu Lehen gehabt hat. Zeugen: Dominus Vlricus plebanus saneti Georii . . . ., Peterlinus de Vlednik u. s. w. Actum et datum in castro Vlcdnik in prima vespera Gordian i et Epimachi anno domini mee nonagésimo nono. (Orig.-Pergamcnturkunde mit an Pergamentstreifen angehängtem, theil-weise beschädigtem, rundem Wachssiegel des Ausstellers im k. k. Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien.) 1 Parapat im Let. Mat. Slov. 1874', S. 188. a Mitth. d. hist. Ver. f. Krain 1865, Si 62. 3 Valvasor, XI. 138, gibt zwar an, er sei landesfürstlicher Burggraf gewesen, allein es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Cillier einen Besitz, wie Flödnig, dem Landesfürsten überlassen hätten. Diesem fiel das Schloss meiner Meinung nach erst 1456 zu. 4 Let. Mat. Slov. 1876, S. 131. zalog und Lahovöe (Walchdorf) in dem Walde bei Komcnda beanspruchte Holzungs- und Waldrecht erscheint.1 Das Burggrafenamt verwaltete er nicht über das Jahr 1414, denn am Dienstag nach St. Johannes Bapt. 1414 erwähnt ihn Valvasor3 als Burggrafen zu Neuburg an der Kanker. Am 9. November 1456 fiel in Belgrad durch Meuchelmord der letzte Cillier, Ulrich II., und seine Besitzungen in Krain, also auch Flödnig, bekam Kaiser Friedrich III. Von der Zeit an haben wir in Flödnig landesfürstliche Burggrafen, und als erster kommt im Jahre 1462 Kaspar von Tscher-nembl vor, der sich mit seinem Bruder Georg, welcher Hauptmann zu Adelsberg und am Karst war, dem Wiener Entsatzheere beigesellte. Wegen der dadurch bewiesenen Treue und Anhänglichkeit an den Landesfürsten erhob Friedrich III. die 1 Flödniger Schlossarchiv, Abth. C (in einer Abschrift aus dem Jahre 1826). Das Schlossarchiv in Flödnig umfasst zwölf mit den Buchstaben A bis N bezeichnete Abtheilungen, und zwar enthält: A Urbarien u. ä.; B Pfandbriefe, Pflegsverschreibungen und Kaufbriefe; C Vergleiche, Sendschreiben, Inventaríen; I) Register und Ausweise über Rückstände an Steuern; E Acten über landesfürstliche Lehensstücke bei Flödnig; F Strasscnbau ; G Kaufrechtsgründe ; H Brückenbau; K Processe, namentlich über Zehent und Robot; L Franzosenzeitalter; M Varia (grösstenteils Schreibtischnotizen zur Geschichte von Flödnig); N Familienschriften der Freiherren von Lazarini. Einsicht ins Archiv erhielt ich durch die liebenswürdige Erlaubnis des Herrn Heinrich Baron Lazarini, wofür ich ihm an dieser Stelle meinen innigsten Dank ausspreche. Ich unterzog auch die zwar schon einmal (1826) geordneten, aber wieder in Unordnung gerathenen Archivmaterialien einer neuerlichen Sichtung und Zusammenstellung. 2 o. c. XI. 581. beiden Brüder zu seinen, des hl. römischen Reiches und seiner erblichen Fürstenthümer und Lande rechten Bannerherren verlieh ihnen das neu errichtete Erbschenkenamt und erlaubte ihnen, ihre Briefe mit rothem Wachs zu siegeln, was in damaliger Zeit nur dem Kaiser und den von ihm dazu privilegierten Personen zustand, während die Siegel der übrigen Leute grün oder schwarz waren.1 Erwähnt wird Kaspar von Tschernembl als kaiserlicher Pfleger zu Flödnig auch am 19. Jänner 1478.'^ Nach Tschernembl bekam das Schloss und das Burggrafenamt Kaspar L am berger, der spätere Hauptmann zu Lack, welcher als «Prefectus Castri Fletnich» am 24. September 1496 genannt wird.3 Dieser bekleidete sein Amt wahrscheinlich bis 1503. Nach ihm erhielt im September des 1 Dimitz, Gesch. Krains, I. 277. 2 1478, 19. Jänner, Graz. Kaiser Friedrich III. an Kaspar von Tschernöml, (k,) Pfleger zu Flödnig. «Lieber getrewer. Als die lewt vnd holden vnder dem grossen Kellenberg (d. h. Kahlenberg) gesessen in willen gehabt haben, die kirchen auf demselben perg zuzerichten vnd ze pawen, das du in aber nicht gestattet vnd darumb irn zewg genomen hast, emphelhen wir dir ernstlich vnd wellen, daz du die bemeltcn lewt vnd holden die berurt kirchen beuestigen zu der weer zurichten vnd pawen lassest vnd in daran kain irrung tust, auch den berürten genomen zewg an abganng widergebest vnd antwurttest, damit sy den zu weer derselben kirchen brauchen mugen. Daran tust du vnser ernstlich maynung. Geben zu Gretz an Montag vor Fabiani et Sebastiani. Anno Lxxvnj.» — K. k. Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien (Concept). Gedruckt im Archiv f. Kunde österr. Gcsch.-Quellen, III,, S. 133. — Es handelt sich im vorliegenden Briefe wahrscheinlich um die Erbauung des Tabors bei der Kirche auf dem Grosskahlenberge (vergl. die Worte «zu der weer zurichten»), wie ja überhaupt um jene Zeit herum (1470—1480), als ein Türkeneinfall dem anderen folgte es gab deren im genannten Decennium nicht weniger als vierzehn (cf. Fr. Levec, Die Türkeneinfälle in Krain und Istrien, S. 19—47) —, die meisten Tabore erbaut wurden. 3 Izvestja muz. dr. za Kr. III., S. 109. erwähnten Jahres der Urämische Vicedom Jörg von Egkh1 das Schloss sammt Maierhof, Baufeldern, Wiesen, dem halben Landgericht und 225 fl. Rh. Burghut von Kaiser Maximilian 1. für geliehene 1500 fl. Rh. pfleg- und satzweise.8 Er hatte die Herrschaft nicht einmal ein Jahr inne, denn am 14. April 1504 wurde sie an den kais. Hauptmann in Krain, Hans von Auersperg, Herrn von Schönberg, übertragen, nach dessen Tode sie seinen beiden Söhnen Goorg und Wolf Engelbrecht verpfändet wurde.:t Durch das grosse Erdbeben vom 24. und 26. März 1511 hat auch das Flödniger Schloss viel gelitten und ist ziemlich stark beschädigt worden. Allein verlassen wurde es damals 1 Georg von Egkh war ein Sohn Heinrichs von Egkh und seiner Gattin Margaretha von Hungersbach, der letzten ihres Stammes. Geboren 1462, war er 1498 Landesverweser, 1501 1511 Vicedom in Krain, seit 1511 kaiserl. Schatz- und Hofpfennigmeister, seit 1514 Hauptmann von Görz, wurde 1533 Vicecapitaneus von Tolmein und starb 1537 als kaiserl. Rath und Hauptmann zu Görz. In letzterer Stellung hat er auch thätig in den ersten venetianischen Krieg eingegriffen. Verheiratet war er mit Katharina von Liechtenstein zu Castelcron. Aus dieser Ehe stammen drei Söhne: Bonaventura, Hans Josef und Franz Josef. Georg von Egkh ist der Erbauer des Schlosses Egg bei Krain bürg. Im Jahre 1500 wurde ihm nämlich von Kaiser Maximilian I. Neuburg an der Kanker verliehen. Da es halb zerfallen war, baute er 1502 mit kaiserlicher Bewilligung in der Ebene ein Schloss, das er nach seinem Geschlechte benannte. Aus seiner Stellung als kaiserl. Schatz- und Hofpfennigmeister ist es erklärlich, dass er sich im Besitze mehrerer Schlösser in Krain befand, so hatte er z. B. seit 18. Juni 1507 Weixel-burg, seit 1514 die Aemter Kreuz, Primskau und Naklas inne, — Die Familie Egkh bekleidete das Erblandstabelmeisteramt von Krain. Valvasor, der dies auch berichtet, setzt hinzu (IX. 11), es sei unbekannt, wann ihnen dieses Amt verliehen worden. Früher hatte es die Familie Hun-gerspach inne und von dieser bekamen es nach ihrem Aussterben die Egkh, welche ja mit den Hungerspach verschwägert waren. (Kneschke, Deutsches Adelslexikon, s. v. Egg.) 2 Mitth. d. hist. Ver. f. Kr. 1865, S. 11, und Abschrift des Gedenkbuches Kaiser Maximilians I. im Schlossarchiv zu Flödnig. 3 1. c. noch nicht, wie z. B. Billichgraz.1 Bald darauf kam es in die Hände des berühmten Kriegshelden Hans Kazianer, der es von König Ferdinand am 29. November 1535 sammt dem Landgericht um 20.800 fl. Rh. und 100 fl. Baugeld käuflich erwarb, jedoch unter der Bedingung, dass der Kauf in eine Pfandschaft bis auf Wiedereinlösung übergeht, wenn der Wiederkauf nicht binnen zehn Jahren stattfindet.1 Da kam im September 1537 der unheilvolle Tag von Esseg, und ein Jahr darauf, am 27. October 1538, wurde Kazianer im Schloss Kostanjica an der Unna durch den Grafen Nikolaus von Zriny ermordet, seine Besitzungen aber fielen dem Landesfürsten zu, also auch Flödnig. Es wurde von Ferdinand am 10. Juni 1541 für die Schuld Kazianers, betragend 10.000 fl. Rh. sammt 2000 11. rückständige Zinsen, dem bereits oben erwähnten Wolf En gel brecht von Auers perg übertragen und verpfändet.3 Von diesem löste es mit Bewilligung des Landesfürsten am 20. Jänner 1547 Hans Josef von Egkh, der zweitgeborene Sohn des genannten krainischen Vicedoms Jörg von Egkh, um 12.000 fl. Rh. ein.4 Er vergab jedoch die Herrschaft pflegweise wieder weiter. Als solche Pfleger werden uns genannt, noch bevor Hans Josef von Egkh in den Besitz der Herrschaft gekommen war, am 26. October 1526 Andreas Ga 11,' etwa nach 1540 Franz von Rain und W i 1 he 1 m von Rattal" und 1547 Seifried Rasp. Des letzteren Pflegschaftsvertrag ist in mancher Beziehung merkwürdig.' Datiert ist er von Flödnig am St. Fortunatustag (21. April) 1547, unterschrieben von Seifried Rasp und seiner Frau Margareta geb. 1 Valvasor, XI. 33. 2 Mitth. 1865, p. 21. 3 Mitth. 1. c. * Mitth. 1865, p. 22. 5 Izvestja muz. društva za Kr., V. 116. a Vicedomarchiv, Fase. 44. 7 Das Original befindet sich im Archiv zu Kreutberg, eine 1827 verfertigte vidimierte Abschrift im Flödnigcr Archiv ß. von Dietrichstein, gesiegelt vom Bruder des Pflegers Wilhelm Rasp, Herrn zu Altenlack, der eine Agnes von Siegersdorf zur Frau hatte und einige Zeit Verweser des Bergwerkes Idria war. Der Vertrag gilt bis St. Georgen 1548, die Bestandsumme beträgt 575 fl. Rh. Ausserdem enthält der Vertrag folgende Bestimmungen: Der Pfleger darf keine Fehde anfangen, keinen Feind des römischen Königs ins Schloss aufnehmen, wohl aber muss er es dem Egkh und seinen Leuten immer öffnen. Falls der Egkh stirbt, darf Rasp nur seinen Erben das Schloss abtreten. Das Wildbret und die Fischerei muss er hegen. Wird das Schloss vom Landesfürsten eingelöst, was denn nicht zu hoffen ist, muss er es ausliefern und sich um den Bestand mit Egkh vergleichen. Gerathen die Eicheln, so soll er das «aasrecht» aufschreiben, abnehmen und verrechnen. Die eine Hälfte bekommt er, die andere Egkh. Wird ein Schatz gefunden, so gehört er Egkh. Er darf keinen Bauern seiner Hube entsetzen, auch niemandem einen Tausch der Huben, Aecker oder Wiesen gestatten. Wenn die Türken die Herrschaft überziehen, verbrennen und verderben würden, also er den ganzen Zins von den Unterthanen nicht erlangen könnte, so wird ihm der nicht eingebrachte Zins an der Bestandsumme abgezogen werden. Aufkünden kann er die Pflege dem Egkh oder umgekehrt dieser ihm 14 Tage vor oder nach St. Simon und Judas. Nach Seifried Rasp übernahm die Pflege 1549 Georg Schwab von LiecIttenberg, der Stammvater aller krai-nischen Lichtenberge, und behielt sie bis 1551.1 Dieser Georg Schwab hatte nach dem Erlöschen des Geschlechtes der Lichtenberge mit Bewilligung des Erzherzogs Karl ihren Namen und ihr Wappen angenommen. Später war er Verwalter von Michelstetten, wurde aber 1582 wegen seines lutherischen Glaubensbekenntnisses von den Klosterfrauen ab- 1 «Als ich in 49, 50 und Slisten Jarcn angetzogener Herrschafft Pfleger war» sagt er selbst. Flödniger Archiv K. gesetzt und sein Sohn Franz Christof Schwab von Lichtenberg, der unter seinen Brüdern der einzige katholisch geblieben war, an seine Stelle befördert.1 Georg Schwab besass 1584 Katzenberg bei Stein und Tuffstein im Moräutscher Boden, das noch lange nachher den Lichtenbergen gehörte. Unterdessen hatte Flödnig wieder den Besitzer gewechselt; von Hans Josef von Egkh übernahm es wahrscheinlich Kaspar Lamberger und von diesem am St. Matthiastage (24. Februar) 1550 Hans von Auerspcrg, Herr zu Schönberg und Hauptmann in Kram.3 Jedoch scheint es bald darauf wieder an Hans Josef von Egkh gekommen zu sein. Pfleger waren in dieser Zeit am 29. Juni 1554 laut einer Lacker Urkunde Toman Veider3 und 1558 Kaspar Reit ter.4 Von letzterem Jahre und von 1559 stammen die ältesten erhaltenen Urbarien der Herrschaft Flödnig. Die beiden zusammengebundenen Urbanen sind auf Papier in Folioformat halbbrüchig geschrieben und von einer Rubrical-notiz aus dem 18.Jahrhunderte als «uralte Flednigische urbaria» bezeichnet. Das erstere umfasst 87 Seiten und ist wahrscheinlich eine aus dem 17. Jahrhunderte stammende, jedoch an einigen Stellen schleuderhafte Abschrift des Originals. Laut desselben hatte die Herrschaft folgende Zinsbauern: In Vnter-Flednigkh (Flödnig): Wastian Brigandt; Sandt-Wall-wurg (St. Valburga): Wastian Woschiz (1559: Casbar Thomele); Drago-tsehein (Dragočajn): Gasbar Pregl, Caspar Jacun, Jurj Jurman; Mosaeh (Mose): Florian Supan, Philip Schebrey, Stcffan Klimwas, Primus, Pam-graz Korbitza, Pauel Nahod und stein (sie!) aiden (Eidam), Mathes Pess; Tressbaeh (Trboje): Achaz Supan, Clement Glade, Hannsehe Walzh, Achaz Sobell, Lienhart Juschina, Clement Wachl, Pauli Sorz, Gregor Knifitz, Ansehe Knifitz, Jcrnc Sobell, Gregor Wess, Peter Kaltschchitz (— Kalčič = Kavčič), Cassbar Jansche, des Jacoben Witiw, Werchardt Knifiz, Achaz Knifiz, Gregor Vess, Primus Jansche, Jerne Khnifiz, Jacob 1 cf. Izvestja, IV. 18. - Mitth. 1.865, S. 22. s Kos, Doneski k zgodovini Škofje Loke, S. 9, 1 Flödniger Archiv D. Fratscha; PatriaehstorfT (Podrcče) »: Ruedprecht Wetiz, Caspar Wetiz, Stcffan Kodiz (= Godec), Jacob Rosman, Jure Woschnizer, Primus Matschick; Am Rain (Breg): Thomas Supan, Jacob des Supan brueder, Hansche Teufl, Thomas Kopitsch, Alex Wetiz, Mathia Jantschiz, Clement des waize (?) aiden, Peter Ersehen, Peter Pollneck; An der Grueben (Jama): Andre Wetiz; Sanct Jörgen (St. Georgen): Mathia Supan, Peter Schallonay, Andre Dewelack, Thomas Wernard; Pressarr (Predaslje, denn im Urbar von 1626 steht an dieser Stelle Prerassl im Freithoff): Supan sambt seinem brueder, Jerne Supiz, Wlass Toporisqha, Simon Toporischa, Machl Schreschingkh, Andre Sebrey; Nalussaeh (Luze): Des Cristl Wittiw; Peuschadt (Pešata): Jury Supan, Jernne Supitsch, Wlass Kotscheuer, Jurey Makouez, Virich Vrbanez, Jury Zwiern, Christoff Vnmith, Jury Koltsche; Zirkhlaeh (Crklje): Andre Zwicrn; Poliza (Pšenična Polica oder Niederfeld und Praprotna Polica oder Oberfeld): Primus Suiian, Clement Kumber; Posehenigkh (Poženik): Michel Kumber; Walehouitseh (Lahovče): Jerne Welacher; Sanct Petersberg (Komenda)2: Gregor Vorster; Nider Sallog (Zalog): Jury Grundvesster; Prügkha (Moste): Jury des Juritsch, Martin Stebe, Spella des Andre wittiw; Seheiaeh (Žeje bei Moste); Peter Knifiz, Caspar des Philiphen Sohn, Lucas Knifiz, Jury Stebe, Mathia Sor; Suehodl (Suhodol): Jury Stöbe; Wodiz (Vodice): Supan, Vrban Traun, Wastian Kurtsche, Jacob Duiakh, Gregor Traun, Vrban Traun; Nasselll (Sclo): Wastian, Paul Cristan; Scharutschina (Skaruöina): Mathias Supan, Primus Nouackh, Stephan Nouakh, Jacob Weltschiz, Gregor Sor; Im Veldt (Polje): Mathias Sirnigkh; HofFern (Dvorjc bei Zirklach ?): Jurco Lauritsch, Jury Lauritsch, Jury Habad; Sappog (Zapoge): Andre Supan und Lienhard Golob seind Schwager, Lienhard Walckh, Peter Ruesl, Lucas Raiwez, Mathias Kotscheuer, Ambros Duiakh, Lucas Omcrssa; Taza (Tacen); Supan, Thomas Mathuzh, Primas Supan; Rozin (Rutzing): Mochor Korbiza, Jury Macho-ritsch; Niederbernegkh (Unterpirnitsch)3: Paulle Mahorz; Collenberg (wahrscheinlich Zavrh unter dem Grosskahlenberge): Lucan Kraguli, Vrban Watschnigkh, Luca Kopatsch, Lienhardt Matliuz; Im Sattl (auf dem Grosskahlenberge, jetzt Gorjanec): Martin Korbiza; Watsehin (walir- 1 Podrece schrieb man im Mittelalter Potrech, sprach aber das ch = c als ch (/) aus. Aus Potrech bildete man volksetymologisch Patriarch und hängte dorf an, also Patriarchsdorf. (Mittheilung des Herrn Archivars Koblar.) 2 St. Petersberg kann nichts anderes sein als Komenda, wo ja die Pfarrkirche St. Petri auf einem Hügel steht, 3 Pirnice (Ober- und Unterpirnitsch) heisst das Dorf erst im Urbar von 1674, früher wird immer Bern egkh u. ä. geschrieben. scheinlich Vikrce): Wastian Watnigkh; Oberbernegkh (Oberpirnitsch): Wastian Terschan, Wolfgang Teliban; Am Bayer (Virje bei Zwischenwässern): Paul Janscha, des Jury Tretter Wittiw; Crasehaeh (Hraše): Martin Pürger, Michael Kotscheuer, Jury Pollnickh, Primus Tschebull, Jury Stern; Jemenim (Imen bei IlraSe): Apollonia des Narobe Wittiw; SallatitSCh (Povodje laut Flödniger Archiv A", 4): Gregor Reboll; Stanasehitseh (Stanežiče): Mathes Simonitsch; Weberg (Jeprca): Jury Jereb; Raftaltsehaeh (Rafolce): Maria Fadiga und Mathias Fadiga, Jury des Larenzen Sun, Peter Vadiga; Wildenfeldt (Zlato Polje oder Goldenfdd): Wlasch des Reschekh Aidem uon (! recte und) simon sein söhn, Mathia des Wenedicten Sohn, Andre Jachsche, Laure Naradt; Klein Werdl (Studenec): Thomas Clabutschitsch; Gabrieh (Gabrovka): Matheus; Crägssen (Krašnja): Jury Supan, Michael Polcntschitsch, Mochar Plachit-nikh, Osswold des Mathuz Polatschiz aiden. Auf Seite 41 wiederholt sich das Urbar von Gregor Wess aus Trboje (Tressbach) angefangen beinahe wörtlich in derselben Schrift, nur mit einigen orthographischen Aenderungen, Bei St. Petersberg steht die Anmerkung: «Da selbst ist ein Worst; so das Aass gcradt, so gibt man von ainen jeden schwein, so darein getriben wird, zwey Schilling und wan man einen Vrbarsman ainen aichlpann daraus verkaufet, so gibt er darum jegliches Schilling. Der Paucr, so da selbst sizt, der thuet (= hütet) das Worst und ist aller Robath frey und des zins.» Dann heisst es beim Unterthanen Lucas Khnifiz aus Žeje: «L. K. hat noch ein hueben daselbst und dient dauon nichts, als dass er schuldig ist, dass heui, so den herrn Flednigkh 1 gehörig ist, einzubringen. Darzu gehert ihm die Robath zu Suhodoll, Prügkhl, Scheich auch von der Vo gtei acht ander robath ein jeder ein Tag, so man dass heui aufhebet und ainfart, ist auch um dass Forstfuetcr zwey fardt schuldig, und sonst allerlay Robath, so man das Schlos baut.» Statt Sallatitsch steht jetzt Dallatitsch, statt Wildenfeldt (schleuderhafte Schreibweise für Güldenfeld) das richtigere Hulldenfelldt, ebenso statt Pressarr — Prerassel. Auf Seite 70 ist wieder Kragssn und es folgen nach Oswaldt des Mathuz Polatschiz aiden noch folgende Zinsbauern: Jernne des Maroldt aiden, Martin des Stefan Sun, Jacob Gluschitz Jernne Pototschnigkh; Prickernitz (Prikrnica): Clement Supan, Andre Pangratz, zwey Khierssner samt der Wittiw, Steffan Jagsche, Lucann und Andre Sehorgan; Sotesskha (Soteska): Gregor Uudarin; Musehennigkh (Mošenik): Vrban Polanz; Vndern Puell (Unter -Tufstein ?): JuryJantschitz; 1 Entweder muss es heissen «den herrn auf Flednigkh» oder ist die Abschrift erst nach 1698 entstanden, als es bereits die Freiherren Flödnig gab. Sellitsch (Solo im Gerichtsbezirk Egg): Primuss Vpegkh, Laurc Gustar; Aphltrern (Egg ob Podpetsch)': Matheus Azepegkh; Groblaeh (Groblje): Peter Wischkuli; Gambling (Gameljni): des Peter Schneider Wittiw. Untersassen hatte die Herrschaft in: Flödnig, St. Val-burga, MoSe, Vodice, Zapoge, Hrase, Trboje, Oberpirnitsch, Skarucina, Moste. Das Urbar von 1559 ist beinahe gleichlautend und enthält nur sehr wenige Aenderungen. Im Urbar von 1558 kommt auch die Benennung mehrerer Gaben vor, die man in späteren Urbaren nicht mehr findet. Die Hubenbesitzer mussten nämlich ausser dem Hubenzins 15 kr. «Sambfardt» und 2 kr. «Pundgelt» reichen. Erstere war an Stelle der früheren Robot mit Saumpferden getreten; das Bundgeld war ein Strafgeld, welches den Únterthanen in Steiermark, Kärnten und Krain nach der Niederwerfung des Bauernaufstandes von 1515 (der grosse Bauernbund, daher Bundgeld) von Kaiser Maximilian I. am 7. August 1515 zum ewigen Angedenken auferlegt wurde. («Item dass ain Jed-licher Urbarsmann von seiner Hueben zu ewiger Gcdächt-nuss seinem Herren Jerlichen geb Zween oder drey Creutzer und dass solich Geldt in das Urbar geschrieben und der Pundt-Pfennink genennt wird.»)1 Am 7. October 1559 übernahm Andreas Nastran die Pflege Flödnigs auf ein Jahr, d. h. bis 25. October 1560. Die Hauptbestimmungen des Reverses2 sind ausser den bei Sei-fried Rasp erwähnten noch folgende: Er soll keine Ausstände der Unterthanen dulden, das Zinsgetreide auf Rechnung des Egkh verkaufen und das Geld ihm abführen; das Brennholz 1 cf. Valvasor, XI. 130. Darnach zu urtheilen, wäre das Urbar zur Zeit Valvasors abgeschrieben worden sein, weil zu seinen Zeiten Egg von seinem damaligen Besitzer Ferdinand Ernst Baron Abfaltern den Namen Abfaltrern oder Apfaltern erhielt. Wahrscheinlich ist die Abschrift jedoch jünger. Siehe voranstehende Anm. 2 Flödniger Schlossarchiv M. — Vgl. auch Fr. M. Mayer: Der i.-ö. Bauernkrieg des Jahres 1515. Wien 1883. S. 49. aus den Wäldern darf er nur mit Mass und Bescheidenheit nehmen, überhaupt soll er den Forst gut hegen; die Eichelmast im sogenannten «Stari borSt» bei Komenda («in dem forst zw Sanndt Peter») und im Wald unterhalb Flödnig behält sich Egkh vor, sonst gehört von den Eichelmast-, Straf- und Kirchweihstandgeldern sowie von der Schenkhäusersteuer immer ein Theil dem Pfleger. Ueberdies geniesst er das Baufeld, die Wiesen sammt der Robot, dann 309 Kannen Hafer; dafür muss er Egkh und seine Diener, wenn sie nach Flödnig kommen, verpflegen —- eine Mahlzeit wird um vier Kreuzer gerechnet —, sowie ihre Reitpferde mit Stroh und Heu versehen, dann die Oefen und Fenster im Schloss auf eigene Kosten erhalten, das Landgericht und die Kirchenrechnungen ordentlich führen. Bauen darf er nichts ohne des Kaisers oder des v. Egkh Bewilligung; die Felder soll er in gutem Zustand erhalten, und wo heuer Weizen geschnitten worden, keinen Haiden anbauen. Er ist auch verpflichtet, um 20 Kreuzer täglicher Vergütung die Geschäfte Egkhs zu besorgen, und muss die ihm anvertrauten Geheimnisse mit ins Grab nehmen. Unterdessen war Hans Josef von Egkh am 13. März 1560 in den Freiherrenstand erhoben und 1568 von Erzherzog Karl zum Landesverwalter in Krain ernannt worden. Ueber-haupt nahm Hans Josef von Egkh eine sehr angesehene Stellung ein. Er kommt zu wiederholtenmalen als Verordneter der Landschaft oder als ihr Abgesandter vor. So vertrat er, um nur einige Beispiele anzuführen, Krain 1555 bei dem wegen Abwehr der Türkeneinfälle einberufenen Ausschusstag in Olli und 1556 auf der in der gleichen Angelegenheit ausgeschriebenen Ausschussversammlung in Wien, befand sich als eifriger Anhänger der neuen Lehre 1560 im Ausschuss, der die Untersuchung führte, ob in Trubers Werken nichts der augsburgischen Confession zuwider sei und ob sie in die 1 Flödniger Schlossarchiv B. — Original auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift Nastrans. slovenische Sprache verständlich verdolmetscht sind (Dimitz II. 188 seq.). Wie gesagt, war er einer der ersten Kämpen für die neue evangelische Lehre, und als am 15. December 1564 der Ertass erschien, durch welchen Trüber aus der Heimat verbannt wurde, war er es, der nebst anderen krainischen Adeligen von den Ständen zu Erzherzog Karl und Kaiser Maximilian II. gesandt wurde, um zugunsten des vielgeprüften krainischen Reformators einzuschreiten. Ja, als 1575 der Landeshauptmann Herbart von Auersperg bei Budacki gefallen war, wurde in der Ausschussitzung vom 21. November 1575 der damalige Landesverweser Hans Josef Freiherr zu Egkh und Ilungerspach als zukünftiger Landeshauptmann in Vorschlag gebracht. Es war der Bischof von Laibach, Conrad Glusitsch, welcher erklärte, er wolle einige zu diesem Amt taugliche Personen, die dem Land nach dem Willen Gottes treulich vorstehen werden, nennen, und schlug primo loco den Freiherrn Hans Josef von Egkh vor. Bezeichnend genug für die damaligen Verhältnisse im Lande ist es, dass der Bischof an erster Stelle einen Protestanten in Vorschlag brachte und dass ihm andere geistliche Stände, z. B. der Abt zu Sittich, ohneweiters zustimmten. Die übrigen vom Bischof genannten Candidaten waren der Hofmarschall Weickhard Freiherr von Auersperg; Achatz Freiherr von Thum; Hans von Auersperg, Herr zu Schönberg; Hans Khisl zum Kaltenbrunn und Cos-mas Rauber zu Weincckh. Daraufhin erwiderte Adam Freiherr von Egkh im Namen seines kranken Vaters, dieser wäre gerne ins Landhaus gekommen und habe sich in einer Sänfte hcrabtragen lassen, allein dadurch sei er so sehr erschüttert worden, dass er das Bett hüten müsse. Deswegen habe er ihn, seinen Sohn, beauftragt, zu erklären, er wisse niemand, der geeigneter wäre für den Posten eines Landeshauptmannes, als Weickhard Freiherr von Auersperg. Letzterer ist dann auch wirklich Landeshauptmann geworden.1 1 Landtagsprotokoll Nr. 2, f. 165 u. 166. Verheiratet war Hans Josef Freiherr von Egkh in erster Ehe mit Martha von Madruzzi, welche ihm die Söhne Bartholomäus und Adam schenkte. Seine zweite, am 4. December 1559 zu Radmannsdorf mit Potenziana Freiin von Lam-bcrg geschlossene Ehe blieb kinderlos. Die vielen Geschäfte, die sich namentlich seit seiner Ernennung zum Landesverwalter häuften, zwangen ihn wohl, die Verwaltung von Flödnig seinem ältesten Sohne Bartholomäus, der nieder-österreichischer Regimentsrath war, zu übergeben. Flödnig war damals noch eine Pfandschillingsherrschaft und unterstand als solche seit 1564 der n.-ö.1 Hofkammer in Graz, die von Zeit zu Zeit Rechnungscommissäre aussandte mit der Aufgabe, die Verhältnisse zwischen dem Gutsherrn und den Unterthanen zu ordnen und Cameralurbarien anzulegen. Zwei solche Commissäre kamen im Juni 1569 nach Krainburg und forderten mit ihrem Briefe vom 18. Juni den Freiherrn Hans Josef von Egkh auf, ihnen das ihm bei Einantwortung der Herrschaft übergebene Urbar abzuliefern, worauf dieser am 20. Juni von Krainburg aus die Antwort ergehen liess, ein solches Urbar sei ihm nie übergeben worden und er könne ihnen also keines schicken. Am selben Tage erwiderte er auf ein ihm am 19. Juni überbrachtes Schreiben, betreffend das Inventar und den Bau («Gepeu») beim Schlosse und beim Maierhof, der damals an der Stelle des jetzigen Schlosses stand: das Inventar sei verloren gegangen, wahrscheinlich durch die Nachlässigkeit seiner Pfleger und Söhne; übrigens habe sich der Vorrath im Schlosse nicht vermehrt, sondern eher vermindert, besonders der des Pulvers. Auch einige Hackenbüchsen seien beim Kreutschiessen und, als der Erzherzog im April 1564 ins Land kam und zu seinen Ehren geschossen wurde, zersprungen, wie auch vieles andere im 1 Um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen, muss ich erwähnen, dass die Titulatur der Grazer Behörden für Innerösterreich von 1565 bis gegen das Jahr 1620 auch nieder österreichisch ist, so dass man zwei niederösterreichische Regierungen u. s.w. zu unterscheiden hat. Laufe der Zeit zugrunde gegangen sei. Was den Bau beim Schloss und beim Maierhof betreffe, hätten seine Söhne keine ordentliche Rechnung gehalten, weshalb er ihn auf eigene Kosten durch unparteiische Sachkundige schätzen lassen werde.1 Daraufhin wandten sich die Commissäre an Bartholomäus Freiherrn zu Egkh nach Flödnig am 25. August. Sie schickten ihm Weisungen für die Pfarrer zu St. Peter (Komenda) und zu Vodice, damit sie von der Kanzel herab verkünden, es sollen alle Unterthanen am kommenden Dienstag früh vor ihnen in Krainburg erscheinen. Den Pfarrern zu Krainburg und Unter-Flödnig — so hiess damals das Dorf im Gegensatz zum Schloss — haben sie diesen Befehl direct übersendet. Auch soll er einige namentlich angeführte Unterthanen nach Krainburg beordern. Am 27. August forderten sie von ihm, er soll einige Unterthanen zur Begleichung ihres Kaufrechtes nach Krainburg schicken und selbst zum Frühmahl heraufkommen. Auch möge er das Urbarium mitbringen, weil sie dessen zur Richtigstellung einiger vorgefallenen Irrungen bedürfen, und befehlen, dass die drei Forstfuttermasse, die zu Moste liegen, nach Krainburg gebracht werden. Es scheinen also schon damals Irrungen beim Forstfutter vorgekommen zu sein, besonders bezüglich der Quantität der Leistung. Deshalb wünschten die Commissäre die Masse zu sehen.2 Am 2. September verlangten sie wieder von Plans Josef Freiherrn zu Egkh einige Aufschlüsse. Er habe zwar angezeigt, dass die Tauben- und Vogelfänger von einem Fangortc («Thenn») jährlich acht Kreuzer zahlen, allein wie viel diese Gelder von allen solchen Orten zusammen betragen, habe er nicht gesagt. Dann habe er zwar erwähnt, dass die Unterthanen wegen Ehebruch, Gefecht, Gotteslästerung u. dergl. entweder mit Gefängnis oder mit Geldstrafen gestraft werden, 1 Viccdomarchiv, Fase. 44. 2 Flödniger Schlossarchiv rund M. allein die letzteren Strafen «in Peutl > habe er nicht speci-ficiert. Er soll ferner die Taxen von Geburts- und anderen Briefen angeben, ebenso, wie viel Zimmerholz aus dem Flöd-niger und St. Peter-Wald verkauft worden ist, wie viel er Aasoder Eichelgeld bekommen hat. Er soll alle Gewässer, in denen die Herrschaft das Fischereirecht hat, namentlich anführen und ferner anzeigen, wie es bisher mit der Abledigung der Erbholdschaft gehalten worden und betreffs einiger Zehent-und Robotsangelegenheiten Auskunft ertheilen. Sic verlangten auch einen ausführlichen Bericht, ob die Herrschaft bei anderen Pfarren ebenfalls solche Vogteigerechtsame hat, wie bei St. Peter; dann wollten sie wissen, wie viel Schenken im Landgericht sind und was sie dienen, wie viel die Krämer an Kirchweihtagen Standgeld geben und ob der Commendator zu St. Peter und der Pfarrer zu Vodice verpflichtet sind, für die Kirchtagsbehütung den Gerichtsdienern Speise und Trank zu reichen. Auch wollten sie Aufschluss haben über das Forst-recht des Pfarrers zu Vodice. Diesen Brief beantwortete der Freiherr am 10. September. Uebcr den ersten Punkt konnte er nichts Bestimmtes berichten; die Strafgelder betrugen nur 4—5 fl. Rh., weil die Leute wegen ihrer Armut meist mit Gefängnis gestraft wurden. Von den Briefen gibt jedermann soviel er will; wie viel 1 lolz verkauft worden, weiss er nicht, jedenfalls wenig, weil noch unter keinem Inhaber der Wald so gehegt wurde, wie unter ihm. Eichelgeld ist in den letzten drei Jahren bei 10, 15 und 35 fl. Rh. von beiden Forsten gefallen; von Gewässern kennt er die Save, die Gamling sammt ihrem Zu-fluss «Gratscheinza» und die Pešata. Bei Abledigung der Unterthanen werden gewöhnlich drei Thaler gegeben; Feldrobot leisten die näher gesessenen Unterthanen, die weiter entfernten nur Handrobot beim Bau; beim Abzug brauchen die Unterthanen auf den Huben nichts zu lassen, bei der Auffahrt müssen sie 12 ß, ein Viertel Wein und eine «Pagatschcn» geben. Jeder neue Commendator muss nach Flödnig 20 Ducaten reichen, sonst hat die Herrschaft bei keiner Pfarre im Gericht ein ähnliches Recht, sondern < die vom Capitl zu Laibach» haben Pfarrer und Vicare dahin gesandt, von denen die meisten kaum lesen können, die zehn Gebote Gottes nicht befolgen, geschweige denn, dass sie ihren Schäflein das Wort Gottes gepredigt und sie unterwiesen hätten, ja sie haben gegen das Verbot gehandelt und in Schenkhäusern Tänze und andere ähnliche Unzucht gehalten.1 Schenken sind im Gericht 12—15; Kirchtage sind zwar verboten, aber weil dies Verbot in anderen Gerichten nicht gehalten wird, kommen auf dieselben zwei bis drei Krämer mit seltsamer Ware, deren jeder dem Gerichtsdiener einen «Petagkhen» gibt. Der Pfarrer zu Vodice und der Commen-dator zu St. Peter sind verpflichtet, den Gerichtsdienern an Kirchtagen Speise und Trank zu reichen. Für die Beholzung muss der Pfarrer der Herrschaft jährlich vier Hühner, den Forstknechten aber für die Behütung des Waldes ein Star gemischten Getreides und 25 Eier geben. Allein, weil durch dieses Forstrecht der Wald sehr geschädigt wird, möge dem Pfarrer nur das von Hagel, Wind oder Schnee gefällte Holz zu nehmen erlaubt werden. Am 15. September unterbreitete Bartholomäus Freiherr von Egkh den Commissären ein Inventar des Schlosses Flödnig, welches ich dieser Abhandlung beizulegen gedenke, weswegen ich wohl hier nicht näher darauf einzugehen brauche. Unterdessen scheinen die Commissäre das neue reformierte Urbar hergestellt zu haben, da sie Hans Josef Freiherr zu Egkh am 21. September um eine Abschrift dessen ersuchte, um daraus die Steigerung und den Anschlag des Zinses und Zehentgetreides zu entnehmen. Allein, da sie ihm keine Copie schicken konnten, sandten sie ihm verschiedene Auszüge, worauf Egkh unterm 25. September erwiderte, er werde sich 1 Bei diesen Worten muss man erwägen, dass diese Schilderung katholischer Geistlichen aus der Feder eines der eifrigsten krainischen Protestanten geflossen und folglich vielleicht nicht von Gehässigkeit frei ist. schon mit diesen behelfen und ihnen noch vor ihrem «ver-ruckhen» seine Meinung über die Gefälle und Einkommen erklären. Dann stellte er den Antrag, alle Pfandinhaber an einem gelegenen Ort zu versammeln, damit dort über einen für alle gleichen Anschlag des Getreides Beschluss gefasst werden möge. Auf diesen Antrag sind die Commissäre kaum eingegangen. Am 14. November beschwerte sich Hans Josef Freiherr zu Egkh bei der n.-ö. Kammer wegen der Steigerung des Getreideanschlages. Die Commissäre hätten sich nur über den Getreidepreis der letzten sieben Jahre berichten lassen, dies seien jedoch gerade die theuersten gewesen. Einen Star Weizen verkaufe man um 6—13 Patzen. Wenn eine Schnitterin oder sonst eine Taglöhncrin abends vom Wirt oder der Wirtin ihren Lohn begehrt und ihr dafür 1/i Star Getreide mit Haiden gemischt angeboten wird, so nehme sie lieber vier Venediger Schillinge, d. i. zwei Kreuzer und zwei schwarze Pfennige. Auch Frischlinge, Lämmer, Hühner und Eier seien zu hoch angeschlagen; dann wären einige Gefälle als richtige* Einkommen angeführt, während sie doch unsicher seien. Im Anschlag werden 316 Star Laibacher Masses Forstfutter angeführt, allein soviel habe er nie absammeln lassen, sondern um etliche 100 Star weniger, und noch diese geben die Unterthanen mit grossem Unwillen, mit Schmähworten und Poltern, haben sogar vor Zeiten einige der absammelnden Diener todtgeschlagen, worauf sich kein Pfleger unterstehen wollte, mit seinen Dienern das Forstfutter abzufordern. Gleich nach diesen 316 Star stünden im Anschlag 13 fl. Rh, 21 kr. 2 schwarze Pfennige Forstfuttergeld, allein dieses werde nie eingebracht, denn die vier Diener zu Ross, welche das Forstfutter in ungefähr zwanzig Tagen absammeln, verzehren es gemächlich in dieser Zeit. Die Schenkhäusersteuer sei kein gewisses Gefälle, die Bussgelder tragen nur wenig, weil durch die neue Ordnung der Landgerichte diesen nur Maleflzsachen vorbehalten sind. Die Gefälle von nicht hubsässigen Unter- sassen, Mühlen, Schenken, Vogelfang, Fischerei u. dergl. verändern sich oft, besonders wenn der Türke ins Land fällt, raubt und plündert, alles verbrennt und die armen Leute gefangen wegführt. «Welche baide vnnd alle andere Strafen Gott der herr mit gnaden verhuetten welle!» ruft der Freiherr fromm und wehmüthig aus. Auf diese Eingabe antwortete die Kammer am 2. December. Der Getreideanschlag sei gar nicht zu hoch; alle angeführten Gefälle seien keinesfalls ungewiss, besonders die von den Untersassen und Mühlen, da es ja immer mehr von den ersteren gebe und zwei oder gar drei Mühlen entstehen, wenn eine verlassen werde. Schenken- und Bussgelder sind mit 55 fl. 12 kr. angeschlagen, was nicht ungerecht genannt werden kann, wenn man bedenkt, dass sie 1549 bereits 57 fl. 48 kr., 1550 aber 98 fl. 57 kr. betrugen. Laut dem beigefügten Summari-Anschlag habe die Herrschaft an Einkünften 1506 fl. 47 kr. 2 weisse und 1 schwarzen Pfennig, davon würden für Burghut und Unterhaltung des Schlosses und Maierhofes 303 fl. 13 kr. 2 schwarze und 2 weisse Pfennige abgezogen, folglich sei richtiges Einkommen 1203 fl. 33 kr. 2 weisse und 2 schwarze Pfennige; dieses ertrage, wenn dem Pfandschafter 6°/0 in Nutzung gelassen werden, die Pfandsumme 20.059 fl. 43 kr. Weil nun jetzt die Pfandsumme 16.000 fl. ausmache, so sei sie nur um 4059 fl. 43 kr. gesteigert worden. Am 3. December erwiderte Egkh den Commissären, die sich damals bereits in Wippach befanden, auf ihre Anfrage neuerdings, dass Flödnig über keine Pfarre die Vogtei ausübe, sondern dass das Domcapitel zu Laibach die Pfarrer und Vicarc eingesetzt habe; ob es jedoch das Recht dazu gehabt habe, wisse er nicht. Auch die Antwort aui das Schreiben der Kammer vom 2. December Hess nicht lange auf sich warten. Egkh schrieb am 6. December zurück, er habe nie in seinem Leben gern disputiert, allein die Steigerung widerspreche allen früheren Pfandverschreibungen. Auch sei ihm durch diese nie auferlegt worden, den zehnten Pfennig von den verkauften Gütern und Huben zu verrechnen. Die drei Ueberführen an der Save (nämlich zu Flödnig, Tacen und Črnuče) seien jetzt dem Aufschlagamte in Laibach incorporiert, allein die Fergen sind verpflichtet, den Inhaber von Flödnig, seine Diener, Boten und sein Getreide, wenn er es nach Laibach verkauft, frei überzuführen. Weil sie sich dies zu thun weigern, bittet der Freiherr, man möge es ins reformierte Urbar aufnehmen. Er betont die Verdienste seines Vaters, der als Hauptmann von Görz gar oft das Land vor den Venetianern geschützt habe. Auch er selbst sei schon öfters in den Landtagen und Ausschüssen für den Erzherzog eingetreten, weswegen es unbillig wäre, die ohnehin schon mehrmals gesteigerte Pfandsumme noch einmal zu steigern. Ueber diese Beschwerde Egkhs berichtete die Kammer am 8. December an Erzherzog Karl, der am 11. desselben Monats entschied, dass er an seinem früheren Entschluss und der den Commissären gegebenen Instruction nichts ändern wolle. Wohl aber bewilligte er, dass Egkh und seine Diener und Boten an den drei Ueberführen frei überführt werden, da ja doch nur seine (des Erzherzogs) armen Unterthanen, die hin und her geschickt werden, das Urfahrgeld entrichten müssten. Bei der gemachten Steigerung habe es zu verbleiben, sie betrage bei der Herrschaft Flödnig und den Aemtern Naklas und Primskau zusammen 13.567 fl. Diese sollten dadurch beglichen werden, dass Egkh die 1570 fällige Schuld Karls an Hans von Auersperg, im ganzen 12.000 fl., übernehme. Damit musste sich nun Hans Josef Freiherr zu Egkh, wenn auch wahrscheinlich sehr ungerne, zufriedengeben, und so wurde ihm am 24. April 1570 Flödnig vom Erzherzog neuerdings verpfändet, allein für eine Summe von 20.000 (1., während früher (1547) diese nur 12.000 fl. und seit 19. April 1560 nur 16.000 fl. betrug. Wegen seiner geleisteten treuen Dienste wurde ihm das Versprechen gegeben, dass seine Söhne Bartholomäus und Adam die Herrschaft ihr Lebenlang uneingelöst behalten sollen. Die Angelegenheiten waren jedoch damit noch nicht geordnet und die Streitigkeiten keineswegs völlig beigelegt. Es beschwerten sich nämlich mehrere Unterthanen über den gesteigerten Getreidezins — wie Egkh selbst gesteigert worden war, steigerte er auch seine Unterthanen —, worauf die n.-ö. Kammer an Egkh am 20. April 1571 den Befehl ergehen Hess, er möge den Zins etwas verringern oder auf andere grössere Huben übertragen. Habe er es gethan, soll er darüber an die Kammer und die Commissäre berichten. Diesen Bericht erstattete Egkh erst am 6. September 1571 von Laibach aus. Durch seine Amtsgeschäfte lange aufgehalten, sei er erst am 18. Juli nach Flödnig gegangen, allein an einem Fieber schwer erkrankt und bettlägerig geworden. «Gott der Herr schickh es weytter nach seinen göttlichen willen zum pessten!» ruft er aus. Er sei doch bemüht gewesen, den Beschwerden der Unterthanen abzuhelfen, indem er den Zins von kleineren Huben auf grössere übertrug, die ihn bisher nicht gereicht hatten. Dies nahm die Kammer am 25. September zur Kenntnis und forderte Egkh auf, einen gleichen Bericht an die Commissäre abzusenden. Er antwortete unterm 11. October, er werde dies demnächst thun und habe nur gezögert, weil die Commissäre nicht mehr im Lande waren. Wirklich schickte er ihnen schon am nächsten Tage Abschriften seiner Correspondenz mit der Kammer nach Wippach und sandte ihnen einige Tage später, am 16. October, auch das neue reformierte Urbar zu, damit sie die Veränderung der Zinssteigerung darin eintragen und es ihm dann wieder zufördern. Allein die Herren scheinen langsame Arbeiter gewesen zu sein, denn am 25. November musste Egkh die Zurücksendung des Urbars verlangen, damit er die Steuerregister herstellen könne. Iliemit endet die ganze im Laibacher Musealarchiv1 vorhandene Correspondenz unseres Hans Josef Freiherrn zu Egkh 1 Vicedomarchiv, Fase. 44. und Ilungerspach mit der n.-ö. Kammer in Graz und den Commissären, die, wie bereits erwähnt, damals in Wippach sich aufhielten. Uebrigens reichte Egkh auch bei den Ständen eine Klage des Inhalts ein, dass ihm die Commissäre gegen die bestehenden Landesfreiheiten Beschwerungen zugefügt hätten, worauf die Stände im Hofthaiding vom 24. October 1569 beschlossen, den erzherzoglichen Commissären die Supplication des Herrn von Egkh sammt den beiliegenden Schriften zu überschicken, die Landesgewohnheit und Ordnung, wie sie mit den Eigentümern und Pfandschaftern gehalten werden soll, anzuzeigen und sie zu bitten, diesfalls in einer ehrsamen Landschaft Freiheit nicht zu greifen, noch Herrn von Egkh oder andere Herren und Landleute dawider zu beschweren.1 Im Jahre 1571. wurde Hans Josef Freiherr zu Egkh zum Landesverweser in Krain ernannt uud übernahm wieder selbst die Verwaltung seiner Güter. Im selben Jahre kam als Pfleger nach Flödnig ein Sohn des oben erwähnten Seifried Rasp und ein Schwager des Freiherrn von Egkh, Namens Wolt Rasp. Sein von Laibach am St. Georgentage (24. April) 1571 datierter und bis St. Georgi 1572 geschlossener Pflegschaftsvertrag 2 bestimmt Folgendes: Der Pfleger soll die Herrschaft nach dem Ordinariurbar verwalten, über sein Gebaren, so oft es der Freiherr wünscht, Rechnung legen, das Zinsgetreide auf den Märkten zu Laibach, Stein, Lack oder Krainburg verkaufen und das hiefür erlangte Geld gegen Quittung dem v, Egkh abführen; die «armen Leutt» soll er nicht bedrücken; falls sich ein Unterthan über ihn beschwert, darf er ihn nicht strafen, sondern er muss vor dem Freiherrn zum Verhör erscheinen. Fehden und Kriege darf er keine anfangen, auch vom Schloss herab keinen Angriff unternehmen, keinen Feind des Landesfürsten oder des Freiherrn beherbergen, wohl aber zu jeder 1 Landtagsprotokoll Nr. 1, f. 298. Die Randnote sagt: «Das ein beschwerlich eingang, der zuvor nie gewesen ist». 2 Concept und Original im Flödniger Schlossarchiv R. Zeit diesen und dessen Leute, «es sey oben im gschloss oder herunden im Mayrhof», einlassen. Falls der Freiherr stirbt, «welches gott der hcrre verhuetten welle, doch steet es alles bey seinen göttlichen willen vnnd gnaden», darf er sowohl mit der Rechnung als auch mit der Abtretung der Herrschaft niemand anderem gewärtig sein, als dessen Sohne Bartholomäus. Wenn jedoch der Pfleger während des Jahres stirbt — «Gott der herre welle vnnser baider Leben lange Zeit fristen:» —, soll seine Habe inventiert und das Register seiner Witwe Magdalena Langenmantel übergeben werden, auch sollen seine Erben gegen gehörige Bürgschaft die Pflege bis ans Ende des Jahres führen. Das Brennholz für seinen Bedarf soll er mit Mass schlagen, auch sonst die Wälder schonen und nicht ohne Wissen des Freiherrn aushauen. Todtschläger und andere «Malafitzische Personen» soll er nicht in der Herrschaft dulden. Als Burghut und Amtmannsbesoldung bekommt er zu Ende des Jahres 40 fl. Rh., an sonstigen Einkünften den Frischlingszehent, 309 Kannen und ein Star Krainburger Masses Hafer, die Hälfte der Kapäuner, Hühner und Eier, das Fischereirecht, insoweit ein solches der selige Wesenpach, früher Pfleger zu Flödnig1, gehabt hat, das ganze Baufeld, alle Wiesen mit Ausnahme der Kle-menica (Clemeniza) und alle Aeckcr ausser eines Hanfackers, den er jedoch bearbeiten lassen muss. Ferner hat er die Gefälle von Krämern, Schenken, Tänzen, Tauben und Vogelfang, dann das Klag- und Pfandgeld, die Hälfte der Straf-und Aasrechtgelder. Auch kann er sich,ein Reitross beim Heu und Hafer des Freiherrn halten. Er soll einen Schlüssel zum Kirchengeld haben oder die Geldlade in seiner Verwahrung halten und sehen, dass das Geld daraus nicht unnütz verschwendet, sondern zum Wohl der Kirche angelegt werde. Die übrigen Bestimmungen stimmen mit denen der früher angeführten Verträge ganz überein. Wolf Rasp behielt die 1 Wahrscheinlich zwischen 1560 und 1570. Pflege noch bis 1575, nur musste er am 24. Jänner 1574 einen neuen Revers1 ausstellen, weil seine Einkünfte etwas geändert wurden. Er sollte von nun an nur ein Drittel der Strafgelder und ein Viertel des Aasrechtes bekommen; sonst wurden seine Einnahmen nicht geändert. Nach Wolf Rasp wird als Pfleger erwähnt Ulrich Arnold, und zwar am 25. März und 12. August 1578. Im nächsten Jahre (1579) starb Hans Josef Freiherr von Egkh, dieser biedere, rechtschaffene und hochangesehene Mann, der uns in seinem ganzen Wirken und Walten, namentlich jedoch in seinen Briefen als eine ungemein sympathische Erscheinung entgegentritt. Flödnig bekam sein Sohn Bartholomäus. Es wurden zwar Flödnig und die Aemter Naklas und Primskau, die auch im Besitze der Familie Egkh waren, am 1. April 1583 vom Erzherzog Karl an den krainischen Landeshauptmann Hans Ambros Grafen von Thum verpfändet, aber sie sollten den Erben des Bartholomäus, beziehungsweise Adam Freiherrn zu Egkh, noch zehn Jahre nach dem Absterben beider verbleiben und erst nach Ablauf dieser Zeit gegen Erlegung der Pfandsumme an die Egkh vom Grafen Thum an sich gezogen werden. Diesem sollten sie zwanzig Jahre und nach Verstreichung dieser Frist seinen Vettern Jobst Josef und Hans Ludwig, den Söhnen des Hofkriegsrathes Achaz Grafen von Thum, ihr Lebenlang gelassen werden. Weil sich jedoch die Inhabungsjahre der Familie Egkh noch weit hinaus erstrecken konnten und Thum fürchtete, das Ende derselben nicht mehr zu erleben, erhielt er am 24.Juli 1585 vom Erzherzog die Erlaubnis, sich mit den Freiherren zu Egkh zu vergleichen.2 Dies geschah auch, denn wir finden später im Besitze von Flödnig den aus der Ehe mit Elisabeth Khevenhüller stammenden Sohn des Bartholomäus Freiherrn zu Egkh, Namens Volkhardt. Für die Zeit von 1580—1626 fliessen die archi- 1 Original mit seiner eigenhändigen Unterschrift im Flödniger Schlossarchiv B. 2 Vicedomnrchiv 44, valischcn Quellen sehr spärlich und man kann wenig mehr als die Besitzerreihe von Flödnig angeben. Volkhardt, der, wegen seines evangelischen Glaubensbekenntnisses verfolgt, mit seiner Gemahlin und seinen Kindern nach Regensburg gieng, verpachtete Flödnig an Alexander Paradeiser auf Neuhaus und Gradisch, Erbland-Jägermeister von Kärnten. Bei seinem 1609 in Regensburg erfolgten Tode hinterliess er Flödnig seinem Sohne J ohann Paul F r e i h e r r n z u E g k h; da jedoch dieser minderjährig war, verwalteten für ihn die Herrschaft sein Vormund Adam von Hallegg und seine Mutter Katharina von Thannhausen. Paul Freiherr zu Egkh war es auch, der die von seiner Familie bisher nur pfandweise innegehabte Herrschaft Flödnig und die Ueberfuhr an der Save («an dem Fluss Saua») von Kaiser Ferdinand II., der, in die Wirren des dreissigjährigen Krieges verwickelt, viel Geld nöthig hatte und daher die meisten Pfandschaften verkaufte, am 28. März 1626 käuflich erwarb. Bei dieser Gelegenheit wurde auch ein neues Urbar für Flödnig, «in vnserrn Fürstenthumb (!) Crain gelegen», angefertigt. Bemerkenswert ist in diesem Urbar die Beschreibung der Flödniger Masse.1 Sic lautet: «Die hieuor geschribnen Flednickherischen Cassten-Zinnssmassen, darnach man alles Getraidt gehaufft raicht vnnd einnimbt, helt in dem schwären getraidt Ain vnnd zwaintzig vnnd ain halb viertl Kandl der alten Weinmass, welche viertl Kann dl voll, doch gestrichen in der abfächtung angefüllt vnd darnach gemessen worden. 1 Eine solche Beschreibung ist auch schon in einem Steuerregister der Herrschaft von 1571 (Vicedomarchiv 44) erhalten und lautet hier: «Die mass diser Herrschafft Flednickh ist zweyerlich. Ersstlich so thun oder machen drey khasstenschafT ain Laibacher Star vnd ain Achtl desselben. Die ander khasstenmass, darein man den harrecht weitz gibt, macht derselben schaff! ains ain viertl ains Laibacher Star vnd noch ain dritl weniger das viertl Star.» Das Haarecht Schafft diennt man auch gehaufft vnnd helt dasselb obgemelter alten Weinmass dreyzehen viertl. Aber in Habern helt die obgedacht Cassten Mass, auch gehauffter Mass, drey vnnd zwaintzig viertl. Wo in disem Vrbar Gern tischet steet, das ist weiss gemüschct, alls nämblichen Roggen vnnd Hiersch.» Im Gebrauche war auch Krainburger Mass, denn es wird gesagt: «Die Nachbarschafft am Rain diennen vom Mesner Heussl daselbst, auch einem Gärtlein vnnd ciainen Aeckherl, darauf man vngeuerlich ein Crainburger Pollo-nickh (= polovnik) Haiden säen mag, vierzehen Kreuzer.» Was das Mass für den Vogteihafer betrifft, lautet die Bestimmung: «Auf dises Schaff oder Mass geen dreussig vund ain halbs Viertl alte Weinmass voll, doch die Viertlkandl nit gehaufft, sonndern nur gestrichen.» Die Vogtleute, die in der Gegend gegen Stein zu sassen, gaben Steiner Mass. Der Unsch uldigenkindlei nhafer wurde in 10 oder 11 Star Krainburger Masses gereicht. «Summa hieuor geschribncs Forstfuetter thuet Neunhundert. ain vnnd dreussig Kerb, welchen Korb ain Jedcr Vndterthan gupfft oder gehaufft zu raichen schuldig, vnnd geet je auf ainen solchen gupfften Korb vier vnnd zwaintzig viertl vnnd ain Massl alter Weinmass, vnnd ist solche viertlkandl voll, doch gestrichen gemessen worden.» Ein eigenes Mass hatten beim Forstfutter die Dörfer: Nacolitschach (Koliievo) — helt diese Mass Sechs viertl ain dritl Weinmass —, Redomel (Radomlje; 11/4 Weinmass), Dobach oder Aich auch Jermenitza (Dob ; 9/4 Wm.), To pollach (Topolje ; ö/4 ~f~ a/s Wm.), lmouitza vnnd Kasessach (Imovica und Koseze; 10/l -j- 7a Wm.) und St. Ambrosienperg (Sv. Ambroz ; ein gestrichner Crainburger Pollenigg == polovnik). Interessant sind auch die besonderen Einkünfte und Rechte der Herrschaft: «Zu diser Herrschafft Flednigg gehört der Forst dabey vnnd daruinb, welcher der Fiednigger vnnd Pernegger Forst genant ist, vnnd dann ain Forst bey Sännet Peter. Vnnd nachdem der Herrschafft zuegehörige Vndter-thannen aines thaills sich aus solchen Forsten mit gebürlichem Zimmer- vnnd Prennholz zubehülzen haben, so wirdet Innen das Prennholz vonn dem ligenden Holz, so vom Schnee, Windt, Hagl vnnd dergleichen vmbgeschlagen vnnd gefölt oder erfault wirdt, durch ainen Forstner vmb gebürliche Bezallung, also auch wann ain vnderthann zu zimmern Holz bedarff, gleichfahls ain stehender Paumb von zween, drey, vier, fiinfif vnd bis in sechs pazen, nach gelegenheit eines Paumbs lenng vnnd grosse, ausgezaigt. Item, wann im Flednigger vnnd Sännet Peter Forst Aichel geratten vnnd die Vndterthannen Ire Schwein darein treiben, so sein die, welche nit in dem Gericht wohnnen, von ainem Schwein, das vber ein Jar alt ist, vier kreuzer vnnd vndter ainem Jar zween Kreuzer: die aber, so im Gericht wohnnen zu drey kreutzern vnnd sechs Pfennig zugeben schuldig. Allenthalben auf den Gründten vnnd Hueben, wo die gelegen sein Innhalt dises Vrbars, gehört das Lanndt-g er i cht1, auch Hoch vnnd Nidergericht geen Flednigg, vnnd von einem Dorff vndter Crainburg genant S ehr y au-zieh (Žrjavka) nach der Sau ab bis geen Tchernutsch (Črnuče), vonn T eher nutz aufwerts nach dem perg genant V r an sc h i z a, wie das der Traif gegen Flednigg werts ver-fecht, unzt gegen aincr hueben genant Milzech (Male deljee?) vndter Suchadol, von dannen aufwerts bis geen Prückh 1 (Moste), vnnd was daselbst geen Prickhl (Moste) gehörent ist, auch zum Creuz (Križ) bei Sännet Peter, zu St. Peter (Komenda) bis geen Vndter Sali a g (Zalog), Nassawitsch 1 Die Gerichtsstättc befand sich bei der jetzigen Muttergotteskapelle unter der Kirche zu St. Valburga. Die Kapelle heisst noch jetzt im Volksmunde «Krvavo znamenje». Auch an der Strasse gegen Laibach heisst gegenüber dem letzten Hause im Dorfe Flödnig (pri Šlagerju) eine Waldparcelle 'Na gavgah». (Nasovče) vnnd von danncn aufwerts gegen der Sau nach ainen Pfadt genant Naslameni widerumb geen Schryau-tzigkh vnd auf der Seiten der Sau geen Lagkh werts, was ainer mit ainem Hammer vonn dem Rain werfen mag.» Das Landgericht Flödnig umfasste also 94 '56 km3. «Vischwaidt geen Flednigg gehörig ist nämblich aul der Sau von Tchernutsch (Črnuče) auf bis zu dem Fall bei dem Dorff Krasst (Hrastje), auf ainen Pach genant Graffenbach (Knež-potok), so aus der Teinitz fleust, auf der Gambling bis zum Schennckhen (Sinkov Turn) vnnd was sonnst für wässer im Gericht sein, die gehören all zu diser llcrrschafft Flednigg. Wann ain Commendator bey Sännet Peter abstirbt, so hat der Aigenthumber der 1 lerrschafft Flednigg vonn Vogtobrigkheit wegen daselbst bey St. Peter die Sperr vnnd Inuentur, volgents ainem khonnfftigen Commendator wide-rumben die eröffnung vnnd einantworttung zu thuen. Dagegen ist derselb khonfftige Commendator dem Aigenthumber der Herrschafft Flednigg zwaintzig ducaten in golt alls ain Verehrung zugeben schuldig. Also auch hat die llcrrschafft Flednigg auf allen Kirchen in disem Fiednigger Gericht die Vogtobrigkheit. Item, so werden im Lanndtgericht zu diser llcrrschafft Flednigg gehörig Tauben vnnd andere Vögltheen ausgelassen, vonn deren Jedem gibt man zu der Herrschafft acht Kreuzer. Dann so werden die zu der Herrschafft gehörigen aigen-thumblichen vnnd sonnst anndere in disem Gericht wohn-nende Vnderthannen vnnd Vndersassen vmb Ehebruch, Gotts-lesterung, Gefecht, Rumor vnnd ander dergleichen Handlungen nach Gelegenheit Irer Verbrechung durch das Fledniggerisch Gericht in Peitl vnnd am Leib in der Fanckhnus gestrafft. Ferer sein alle die Jenigen, so in disem der Herrschafft Flednigg Lanndtgericht Tafern haben vnnd Weinschenckhcn, des Jars auf die Herrschafft Flednigg zu diennen schuldig, Jeder sonnderlich für sich selbs, vonn ainer Tafern acht Kreuzer. Item so sein die Gramer, wann Sy auf die Kirchtag, so in disem der I lerrschafft Flednigg Lanndtgericht gehalten werden, khommen vnnd darinnen faill halten, Jeder vonn ainem Stanndt zugeben schuldig ain Petackhen, das ist fünf weiss Pfennig. Item ain Jeder Vnndterthann zu Podretsch oder Patriarchsdorff für sich selbs sonnderlich ist zu Kirchtagszeiten von wegen der Kirchtagsbehuetung schuldig dem Gerichtsdienner zugeben ain Petackh.» (Ebenso die von Pešata einen Kreuzer, die von Krašnja zwei Kreuzer.) «Dessgleichen ist der Pfarrer zu Woditz zu Kirchtagszeiten denn Gerichtsdiennern Essen vnd trinckhen vnnd dann vonn wegen der Behülzung, so Er auss dem Fiednigger Forst hat, Järlichen zugeben schuldig in das Schloss Flednigg vier Hienner vnnd dem Forstner für Behuetung des Forsts ain Stär Gemüschet vnnd fünfvnndzwaintzig Ayr.» (Ebendasselbe muss zu Kirchtagszeiten der Commendator thun; wenn aber die Gaukirchtage eingestellt werden, so ist keines von den erwähnten Dörfern und Personen die Kirchtagsbehütungs-gelder, beziehungsweise Speise und Trank zu verabreichen schuldig.) V o g 11 e u t e hatte die T lerrschaft nach diesem Urbar in Podreče, St. Georgen, Suhodol, Predaslje, Ober- und Unterpirnitsch, Rutzing, Tacen und Zapoge; und zwar gehörten von diesen Vogtleuten 2 der Herrschaft Flödnig, 2 der Herrschaft Purgstall, 1 dem Gabriel Lamberg zum Rothenbüchel, 1 den Lambergen zu Reifnitz, 1 dem Wolf von Lamberg, 4 dem Stift Münkendorf, 16 dem Stift Michelstetten, 53 der Maltheser-Ritterordenscommenda St. Peter, 9 dem Bischof von Laibach, 3 dem Viccdomamt, 17 dem steierischen Kloster Stu-denitz, 2 der Stadt Krainburg, 1 der Kaplanci Lack, 2 dem Erhard von Hohenwart und 1 der Kirche in HraŠe. U ns ch ul d igenki n d 1 ei n h afer sammelte die Flödniger Herrschaft ab in St. Valburga, Dragočajn, Moše, Trboje, Zrjavka, Hülben, Winklern, Lahovče, Nasovče, Breg, Dragens- 3 dorff (Dragomclj ?), Klanec, Potok, Mlaka, Kaplja vas, Moste, Suhadol, Žeje, Lokarje, Vodice, Zapoge, Dornce, Dobruša, Rep nje, Polje, Skaručina, Povodje (Sallatysch), Tacen, Rutzing, Vikrče, Ober- und Unterpirnitsch, Vi rje, Zavrli, Hraše, Imen. Forsthafer bekam sie in Gameljni, Beričevo (Wiri-tschach), Widmayr im Lustat (Videm bei Lustthal?), Zaboršt, Zajelše (Selschen oder Erlach), Podgora, Peteline, Kamenica, Senožeti (Senasetschach oder an der vvisen), St. Helena, Dolsko, Vinje, Dolina, Osredek, Hrib, Klopce, Vrh (Nabürcha), Zagorica, Sv. Križ, Zalog, Zgornji und Spodnji Prekar, Sv. Miklavž, Drtija (Drittina oder Vderli), Cešnjice (Zresonitz oder Kerschen), Tufstein, Vrhpolje, Javorsica, Imenje, Stegne, Dole (Naduli), Lakoschinach (?), Selo, Zalog bei Moräutsch, Dvorje (Dobriach), St. Andrä, Kračice (Crashach), Gorica (Nagoritz), Nahudich (Na Hudem bei Radomlje), Na plessi oder an der Schulter (?), Na hlebich (?), Goričica (Goritschach), Peče, Pretrž, Podgoritschach (Podgorica zwischen Črnuče und Tersein?), Mo-šenik, Gabrije, Podorch (Pod Orecham oder Nuspaumb), Negastern (Negostranach), Na Goritschach (?), Kraxen, Koreno (Pod Coren oder Wurtzen), Brezovica, Lastzach (Laze?), Rakitovec, Lackach (Loke?),Prevalje(Napreoli), Nasellich (Na selili), Ratschi-tschuim (?), Studenec, Marcouim (?), Podrebrich (?), Nahribi (Hribi?), Natuschnim (?), Križ, Crklje, Križna gora, Dobabitz (Bobovek?), Ravne, Apno (Kalchsdorff), Šenturška gora, Grad, Dvorje, Moste, Laschiuasi (= v Laški vasi, wo?), Na dobraui oder am Hardt (?)Suhadol, Kaplja vas, Nasovče, Lahovče, Štefanja Gora und Možanica. Bis auf die letzten drei sind sämmtliche mit einem Fragezeichen bezeichnete Dörfer in den Gerichtsbezirken Egg 1 1666 heisst U dobraue (V dobravi) ein Acker in Bukov i ca bei Vodice, also ist liier vielleicht dies Dorf gemeint. Laška vas ist meiner Meinung nach Komenda, wo ja die Commendatur dem Mal-theserorden gehörte und viele Commendatoren wahrscheinlich Italiener (L a h i) waren. ob Podpctsch und Stein zu suchen. Vielleicht gelingt es jemand, der mit den dortigen Ortsverhältnissen vertrauter ist als der Verfasser, über die dunklen Punkte Aufklärung zu verschaffen. Auch sieht man aus diesem Urbar ganz deutlich, dass 1626 der Neubau des Schlosses noch nicht vorhanden war, sondern in St. Valburga an der Stelle des heutigen Schlosses noch der wahrscheinlich von Hans Josef Freiherrn zu Egkh in den Jahren 1569—1571 erbaute Maierhof sich befand. Bei der Aufzählung der Mühlen heisst es nämlich: «Lucan, des Petritsch Pangoll Sohnn, hat ain Müll gleich bei dem Mayrhof zu St. Waldburg an der Sau mit fünf Stainen, diennt dauon ain gülden zwantzig Kreutzer.* Auch wird das Dorf Flödnig in diesem Urbar noch Vndter-Flcdnick genannt, eine Bezeichnung, die ich das letztemal in einem Verzeichnisse der Flödniger Kaufrechtsbriefe vom 6. Jänner 1628 gefunden habe. Paul Freiherr zu Egkh war wie sein Vater, Grossvater und Urgrossvater ein Bekenner der augsburgischen Confession. Da kam am 1. August 1628 der für die Protestanten Krains verhängnisvolle Erlass Ferdinands II., entweder katholisch zu werden oder auszuwandern, und auch Paul Freiherr von Egkh mit seiner Frau Felicitas Freiin von Moscon, zwei Söhnen und drei Töchtern stand damals nebst der Blüte der krainischen Adelsfamilien auf der Proscriptionsliste und musste seine Heimat verlassen. Er blieb aber mit landesfürstlicher Bewilligung bis 1635 im Lande. Freilich war dies Kaiser Ferdinand II., der ja nicht einmal «eine lutherische Mücke in seinen Landen dulden wollte», bald unangenehm, und er suchte nach einem Grunde, um Paul von Egkh so schnell als möglich aus Innerösterreich hinauszubringen. Am 6. April 1634 erhielt der Vicedom Octavius Panizoll einen vom Statthalter Innerösterreichs, dem Bischof Reinold Scarlichi von Laibach, gefertigten kaiserlichen Erlass (dd. Graz 8. März 1634), durch welchen ihm aufgetragen wurde, Paul Freiherrn zu Egkh 3* auszufragen, ob er wirklich eine Liccnz habe, als ein «wissentlicher Emigrant» im Lande zu verbleiben, und ob er nicht unter dem Scheine, einen Präceptor zu halten, einen evangelischen Predicanten beherberge, der in der Religion Aergernis gegeben hatte. Der Vicedom erwiderte am 12. April, er habe den Freiherrn vorgerufen, welcher ihm sagte, er habe vor nicht langer Zeit. einen vom Kaiser eigenhändig gefertigten Pass bekommen und sich diese Liccnz vom Landesverwalter verlängern lassen. Den Präceptor halte er «allein für sein Jugent vnd zu kheinem andern verdächtigen Ende».1 Diese Vorladung und der erwähnte kaiserliche Erlass waren für den Freiherrn Paul von Egkh wohl ein sehr deutlicher Wink, möglichst bald aus Krain zu verschwinden, was er auch that. Er zog nach Nürnberg. Flödnig verkaufte er noch vor seiner Auswanderung 1635 (oder bereits 1634) dem Kanzler Ferdinands IL, Johann Bapt. Verda Grafen Verdenberg Vielleicht hat di eser Graf Verdenberg das neue Schloss in der Ebene erbaut; natürlich kann man für diese Behauptung keinen stichhältigen Beweis erbringen, allein sehr wahrscheinlich ist sie; denn Verdenberg war, namentlich seit er sich nach dem Tode Ferdinands II. vom öffentlichen Leben zurückgezogen hatte, ein baulustiger Herr. So baute er in Wien ein schönes Palais am Mehlmarkt und die Familiengruft bei St. Michael, dann auch ein Kapuzinerkloster zu Mödling u. a. (cf. Notizenblatt 1854, pag. 461.). Die Zeit, in die das Schloss seiner Bauart nach fällt, würde mit der Lebenszeit Verdenbergs ziemlich übereinstimmen. Valvasor (XI. 137) erzählt zwar, zu seinerzeit sei die Ruine schon seit vielen Jahren ein alt zerfallenes Gemäuer gewesen, allein auf dem Bilde von Flödnig sieht man doch noch sehr stattliche Ueberreste des alten Schlosses, dessen zweites Stockwerk damals noch stand. Die «vielen Jahre» Valvasors dürften sich wohl auf etwa fünfzig rcducieren lassen. 1 Vicedomarchiv 135. Graf Verdenberg starb in Wien am 16. September 1648 im Alter von 66 Jahren. Ihm folgte im Besitz der Herrschaft sein Sohn Ferdinand, der sie nach 1652 dem Grafen J o h a n n Herwart von Auersperg, Gen eral zu Karl -Stadt, verkaufte. Bestandinhaber von Flödnig war zur Zeit Auerspergs von 1660 —1670 Johann Stefan Wuttalitsch, wie es scheint, ein sehr gewaltthätiger und streitsüchtiger Mann. Er gerieth in Streit 1666 mit dem Laibacher Spital wegen eines auf dessen Aeckern zu Bukovica abgenommenen Zehents, ebenso mit Wolf Dietrich von Rasp auf Osterberg und Lustthal u. s. w. Graf Auersperg, der dreiundzwanzigste Grenzgeneral, starb 1668. Er war bei den Grenzbewohnern wegen seines leutseligen Wesens so beliebt, dass sie, wenn nach seinem Tode von ihm die Rede war, sagten: «Wie kannst du ihn ohne Weinen nennen oder doch nur seiner gedenken?»1 Um Flödnig und die Herrschaften Kreuz und Oberstein kaufen zu können, hatte er sich beim Agramer Capitel 30.000 fl. ausgeliehen. Ausserdem hinterliess er seiner Witwe Anna Elisabeth geb. Freiin Moscon beim Generaleinnehmeramte in Laibach eine Schuld von 23.000 fl. Wegen dieser wurden Kreuz und Oberstein in landschaftliche Execution gezogen. Um sich aus dieser Klemme zu helfen, machte die Gräfin beim Generaleinnehmer Hans von Fern bürg eine Anleihe von 40.000 fl. d. W., später aber, als ihre Söhne sich studienhalber in Graz aufhielten und sie diese mit Kost, Kleidung, Präceptoren, Bedienten, Ross und Wagen versehen musste und auch zur Führung eines Processes mit ihren Unterthanen zu Kreuz und Oberstein Geld brauchte, abermals eine von 10.000 fl. Als darauf noch ihre Herrschaft Samobor von Seite des Agramer Capitels mit Execution überzogen wurde, wandte sie sich wieder um 7000 oder 8000 fl. an Pernburg, dem sie für alle diese Darlehen am 1. Mai 1674 die Herrschaft 1 Valvasor XII. 58. Flödnig verpfändete. Eingeantwortet wurde sie ihm am 7. Mai 1674 von dem Bevollmächtigten der Gräfin Auersperg, Gabriel Eder und vom Verwalter Michael Sigismund Wrembs-feldt. Pernburg trug sich nach dem Bericht seines Zeitgenossen Valvasor1 mit dem Plane, ein neues viereckiges Schlossgebäude aufzuführen, das an jedem Eck mit einem Thurm versehen sein sollte, so «dass im Noth-Fall einer den Andren defendiren kann». Allein diese Idee kam nicht zur Ausführung, und Pernburg baute nur die beiden Flügel und das zweite Stockwerk, stellte jedoch nicht einmal dieses fertig. Gehindert wurde er daran wahrscheinlich durch den Bauernaufstand, der 1684 ausbrach, dessen Uranfänge man jedoch bis in die ersten Jahre des 17. Jahrhunderts zurückverfolgen kann.2 ' Valvasor XI. 138. 1 Die Herrschaft gerieth auch früher wiederholt in Streit mit den Unterthanen. 1573 beschwerte sich Hans Josef Freiherr zu Egkh und Hungerspach, dass der Flödniger Wald durch heimliches Aushacken von Seite der Unterthanen, aber auch durch Blitzschläge, Wind und Brand sehr gelichtet worden sei. Früher habe man viel Rothwild darin gesehen, jetzt sei beinahe keines mehr vorhanden. Man möge verbieten, dass die umliegenden Dörfer etwa vier oder fünf Jahre ihr Vieh in diesen Wald treiben. Dieses Verbot erliess Erzherzog Kar! am 18. Juni 1573 (Vicedomarchiv 70). Zehn Jahre später, 1583 und 1584, beanspruchten die Gemeinden zu Moste, Suhadol, Kaplja vas, Klanec, Potok, Breg, Nasovče, Mlaka und Gora das Waid- und Holzungsrecht im Stari boršt bei St. Peter («im alten Forsst gegen der Theiniz gelegen»). Zu Unter-suchungscommissären wurden Lucas von Sittich, Pfarrer zu Mannsburg, Georg Schwab von Liechtenberg zum Tuffstain, ehemaliger Flödniger Pfleger, Dr. Johann Grisäu (Križaj?), Landrath in Krain, und Jakob Khraus, Stadtschreiber in Stein, ernannt. — Adam von Haiegg bat 1615 um Einstellung des Aushackens des Flödniger Forstes durch die Unterthanen, und im Februar 1619 beschwerte sich Katharina von Thannhausen, dass trotz des Verbotes vom 18. Juni 1573 die Nachbarschaften von Flödnig und Hraše den Herrschaftswald Piauiza (Pijavica) verwüsten. Darauf erfloss von Graz aus am 28. August 1620 ein neuerliches Verbot und eine Wiederholung des Generalcs vom Jahre 1573. Paul Freiherr von Egkh hatte 1627 zur Bestreitung des Baufeldes einige Huben genau abschätzen lassen und sich um die Robot thcils auf 4, theils auf 5 11. verglichen. Allein dem widersetzten sich die Unterthanen und beschwerten sich bei der Landesobrigkeit, wurden aber am S.Juli 1627 vom Landesverwalter abgewiesen. Mit diesem Misserfolge natürlicherweise unzufrieden, wollten sie Abgeordnete an den Hof schicken. Da bat nun der Freiherr den Kaiser, sie nicht anzuhören, denn ihre Anklage sei ungegründet, da er «mehr glimpf vnd nachsehens an die handt genomben», als er verpflichtet wäre. Der Kaiser möge ihnen ein silentium per-petuum auferlegen und dem Landesverwalter befehlen, sie zum billigen Gehorsam zu zwingen. Es erfolgte darauf am 3. December 1627 eine Hof- und am 10. December eine i -ö. Regierungsverordnung, alle Unterthanen, die nach Graz kommen, unverschont einzusperren, bis die Rädelsführer und alle ihre Anhänger sich zum schuldigen Gehorsam bekennen. Geschieht dies nicht, so sollen sie durch gebürliche Zwangsmittel dazu angehalten werden. Nun gab es Ruhe bis 1660. Als im September dieses Jahres Leopold I. nach Laibach kam, um die Huldigung der krainischen Stände entgegenzunehmen, beschwerten sich die Unterthanen mündlich bei ihm und reichten dann noch zwei Beschwerdeschriften wegen allzuhoher Geldsteigerung Empfangsgelder, die früher zehn Thaler ausmachten, betrugen jetzt 50—100 fl. — und wegen Vermehrung der Robot, denn während sie früher nur zwölf Tage im Jahre Robot geleistet hätten, müssten sie jetzt dies beinahe täglich thun. Als darauf keine Antwort erfolgte, wiederholten sie ihr Gesuch Anfangs 1661. Dieses wurde am 3. Februar 1661 an die geheimen Räthe in Graz, von diesen am 19. Februar an die i.-ö. Regierung und von der am 21. Februar an die krainische Landeshauptmannschaft mit dem Bescheid geleitet, sie möge nach den früheren Generalresolutionen handeln und «denen Sachen recht zu thuen wissen». Bei der Ver- Handlung am 24. März 1661 vertrat die Herrschaft Wuttalitsch, und es kam zu einem Vergleiche, da die Unterthanen Treue gelobten und alles beim alten blieb. Neuen Streit brachte das Jahr 1684. Es beschwerten sich alle Unterthanen und besonders die Keuschler gegen Pern-burg, sie müssten die Robot zahlen und dann noch in natura leisten ; überdies würden sie fast zu alltäglicher Robot angehalten. Neben der gewöhnlichen Robot müssten sie (besonders die von Unterpirnitsch und Ilrase) noch Getreide, Kraut, Rüben, Stroh und Eicheln nach Laibach, zurück aber Wein führen. Erschienen sie aus erheblichen Ursachen nicht zur Robot, so würden sie ohneweiters gepfändet. Die Keuschler müssten das herrschaftliche Vieh auf die Kreuzeralm treiben und herunter auf dem Rücken Käse und Schmalz bringen, bei <ämen jedoch dafür abends statt der früher gewöhnlichen Speisung nur ein kleines Stück Brot. Sie beriefen sich hiebei auf das Cameralurbar von 1569. Am 9. Juli 1685 kam es vor dem Landesverwalter zur Verhandlung. Es erschienen die Unterthanen Matthäus Stern, Mathias Sorman, Georg Wasch], Matthäus Juvan, Marka Kotschan, Matthias Uran (Vran) und Michael Terzellius. Ihre Vertretung übernahm Dr. Zumerer. Sie wurden abgewiesen und dazu verhalten,, die vorher gebräuchliche Robot zu leisten. Die Steuer müsse vom ganzen Lande auf Verlangen des Landesfürsten gezahlt werden, weswegen das alte Cameralurbar keine Giltigkeit haben könne. Man müsse sich an das neueste von 1674 halten. Auch Pernburg wurde angewiesen, sich bei Strafe von 100 Ducaten genauestens an dieses Urbar zu halten, sowie ihm auch bei Strafe von weiteren 100 Ducaten verboten wurde, die Unterthanen bei Abschliessung von Heiratsverträgen, Verzichtbriefcn und dergleichen zur «Sauferei» zu zwingen. Er dürfe jedem Unterthanen bei solchen Gelegenheiten nur auf sein ausdrückliches Verlangen eine Mass Wein und nicht mehr geben. Auch solle er die Empfangs- und Abkaufsgelder nur mit Bescheidenheit abfordern. Die Unter- thanen möge er nicht ungebiirlichermassen bestrafen; sie hatten sich nämlich beschwert, dass sie für jede Kleinigkeit in Arrest gesetzt werden. Allein Pernburg scheint sich an diese Weisung nicht gehalten zu haben, denn die Unterthanen beschwerten sich neuerdings bei der i.-ö. Regierung über die «tyrannischen Procedurn» ihrer ungütigen Herrschaft, die sie nicht für Unterthanen, sondern für Leibeigene halte und nur mit Faustrecht regieren wolle. Viele wären bereits mit Weib und Kind von den Huben gezogen, und die, welche noch darauf sitzen, würden bald gezwungen sein, dasselbe zu thun, um wenigstens ihr Leben zu retten. Die Antwort der i.-ö. Regierung darauf war ein am 6. September 1685 ausgegangener Befehl an den Landes Verwalter Georg Sigismund von Gallenberg, bei Strafe von 500 Ducaten Pernburg neuerdings alle Bedrückungen zu verbieten. Allein 1686 hatten die Unterthanen wieder Gelegenheit über Pernburg sich zu beklagen. Sie seien bis auf das Mark ausgesogen, «ad succum et perum usque eneruiert»; die mehr als türkischen Proceduren Pernburgs und sein unmenschliches Verfahren treiben sie von Haus und Hof, ja sie miissten den Bettelstab nothwendig als Trost erwählen. Sie berufen sich wieder auf ihr altes Cameralurbar und fahren dann fort: «Ja, dieser unruehige Kopf dess II. von Pernburg verfolgt vnss mit dergleichen vnd mehreren Inconuentien auss einen angebohrn vnndt angeflambtcn Hässigkheit dergestalten, dass wür armbe Baursleuth kaumb des Lebens sicher sein, weniger dass wenig habende Häbere Brod vergunen, sondern auch dises ab-zuzwackhen gedenkhen thuet». Beschweren sie sich, so würden sie in Arrest gesteckt, wo sie beinahe vor Hunger sterben. Solch ein unchristliches Verfahren dringe durch die Wolken und schreie vor Gott dem Allerhöchsten um Rache. Nun — audiatur et altera pars ! Auch Pernburg legte nicht müssig die Hände in den Schoss, sondern erstattete über den Aufstand an den Landesverwaltcr Bericht. Die Unterthanen spinnen eine «rechte General Rebelion». Von den Rädelsführern verblendet, geben sie vor, vom Kaiser Freiheiten erhalten zu haben, rotten sich zusammen und wollen keine Steuern und keine Robot leisten. Ihre Beschwerden seien ganz grundlos, denn er habe sie so behandelt, wie seit vielen Jahren seine Vorgänger. Zum Verhör am 1. Juli sei niemand von ihnen erschienen, weil sie eben nichts nachweisen können. In ihrer Beschwerde seien nur Generalia enthalten, einen besondern Fall wissen sie nicht anzugeben. Gerade jetzt, zur Zeit der Heumahd, des Getreideschnittes und Anbaues des Heidens leisten sie keine Robot. Sie halten verbotene Zusammenkünfte und, nachdem man ihnen von den Kanzeln herab ein Patent verlesen hatte des Inhalts, sie mögen Pcrn-burg gerade so, wie seinen Vorgängern, allen Gehorsam leisten, beschlossen sie, jedermann, der eine höhere Gabe reicht, als sie im Cameralurbar verzeichnet ist, todtzuschlagen. Dann erzählt er: «In disem Jahr (1685) nun ist Hannss Petter von Cattin ins Landt khommen vnnd in der nachendt bey dem Herrn von Ruessenstain Freyherrn1 alss ein Laborant oder Alchimist sich aufgehalten, aber einen andern Weeg Gelt zu machen (weillen ihm sein Khunst fehlgeschlagen vnnd er die Leith vmb ctlich 1000 fl. angefihrt) ergriffen, ihnen Vnnderthanen derentwillen ein altes Hoff-Cammeralisches de anno 1569 aussgehendes Vrba-rium, welches auf die dismällige Pfandtschillings Inhaber gerichtet war, zuhanden gebracht, fürgewisen vnnd ihnen eingeschwazt, dass sie nit mehrers alss in demselben begriffen ist, fürohin zu raichen vnnd zu praestiren schuldig sein Sölten».2 Dieses Urbar kauften laut Aussage des Haupt- 1 Auf Schloss Strmol bei Zirklach. a Dieser Cattin war zweifelsohne ein französischer Agent, wie überhaupt um diese Zeit an verschiedenen Orten Oesterreichs Aufstände von vornehmen Ausländern angezettelt wurden, welche die damals klägliche Lage des durch den Druck ungewohnter Abgaben zur höchsten Erbitterung gebrachten Bauernstandes ausnützten, um Oesterreichs Aufmerksamkeit von auswärtigen Kriegsschauplätzen auf heimische Ver- rädelsführers Jakob Stare die Unterthanen, worauf sie alsbald mit ihren Widersetzlichkeiten anfiengen und gegen Pernburg ihre Anklage erhoben. Es sei Gefahr vorhanden, «dass dise Rebelionsflnmmen volgents widerumben nit mehr ergreiffe vnnd ein vnaussleschliche Brunnst erwecke». Am 22. Mai 1687 erfolgte eine kaiserliche Verordnung an den Landesverwalter mit der allgemeinen Wendung, er soll Gerechtigkeit ausüben. Nach Pernburgs Tode (1687) wurde die Empörung gegen seine Witwe in gleichem Masse fortgesetzt. Um endlich Ruhe zu haben, musstc man ein Exempel statuieren, und es wurde der Haupträdelsführer Jakob Stare vor den Thoren von Krainburg enthauptet, sowie auch 200 Karlstädter Grenzer nach Flödnig geschickt. Allein wohlweislich fügt die betreffende Verordnung bei: «Welche aber nit von denen Sichelbcrgerischen sein sollten » ; man befürchtete eben, die schwer zu bändigenden, zügellosen Uskokenscharen dürften mit den aufständischen Bauern gemeinsame Sache machen. Durch die beiden angeführten strengen Massregeln scheint die Empörung im Herbst 1688 niedergeworfen worden zu sein.1 Die Witwe Margaretha von Pernburg geb. von Khosel, die für ihre unmündigen Söhne Hans Adam und Franz Anton die Herrschaft Flödnig verwaltete, kaufte sie am 6. December 1689 von der Gräfin Auersperg und ihren Söhnen Wolf Jakob, Franz Anton und Dietrich um 83.780 fl. 27 kr. 1 Pfennig und verpachtete sie 1695 an den Vormund ihrer Söhne Hans Ludwig von Rasp, dessen Gemahlin Rosina Theresia laut Heiratsbriefes vom 24. September 1682 eine Tochter Pernburgs war, auf ein Jahr um 3000 fl. hältnisse abzulenken und seine Widerstandskraft zu brechen. Vergleiche H. 1. Bidermanns Abhandlung "Die Wiener Stadt-Bank» im Archiv für österr. Gesch., Bd. XX., S. 410—414. — Die Gerichtsverhandlung wegen Gattin und Ruessenstain fand am 21. Juni 1688 statt, wobei die Aussagen der Zeugen sehr belastend lauteten. Näheres siehe Beilage IV. 1 Flödniger Archiv A'. Am 5. September 1698 wurden die Brüder Hans Adam und Franz Antun Peer von Pernburg, deren erster Landrath, der zweite Jesuit war, in den Freiherrenstand erhoben und bekamen die Erlaubnis, ihren bisherigen Namen aufzugeben und sich nach der ihnen gehörigen Herrschaft Flödnig Freiherren von Flödnig zu nennen. Sie behielten jedoch ihr bisheriges Wappen, nämlich einen viergetheilten Schild mit einem Thurm im Herzen; rechts oben und links unten befindet sich ein aufrecht stehender, nach links gewendeter Bär (Bärenburg = Pernburg), der in der einen Pranke einen Apfel hält; links oben und rechts unten ist ein aufrecht stehender einköpfiger Adler zu sehen. Bisher hatten die beiden Brüder die Herrschaft gemeinsam besessen, nun aber bestimmten sie zu Flödnig am 25. September 1705, dass Hans Adam jene mit allen Schulden und Lasten übernehmen soll, während sich Franz Anton mit barem Geld zufrieden stellte; er schenkte bald darauf (9. October) seinen Antheil den Kindern seines Bruders. Hans Adam Freiherr von Flödnig war in erster Ehe vermählt mit Maria Theresia geb. Freiin Ottholekhin (Odelga?). Diese starb 1706. In ihrem Testamente vom 12. Mai des genannten Jahres bestimmte sie, ihr Leichnam möge bei den PP. Augustinern vor dem Spitalthor in Laibach in der Pernburgi-schen Gruft beigesetzt und für ihre Seelenruhe sollen 400Messen gelesen werden. Unter die armen Leute soll man an den di 'ei Tagen der Exequien je 50 fi. L. W. vertheilen. Den PP. Kapuzinern zu Laibach und Krainburg hinterliess sie je 50 11., der Bruderschaft der Todesangst Christi bei den Jesuiten in Laibach und in der Pfarrkirche zu Flödnig je 30 fl., der Kirche St. Floriani in Laibach als «ein hülff zu Auff-richtung eines Altars in der Capellen gedachter Kürchen, nemblichen der schmerzhafften vnnd wunderthättigen Muetter Gottes Maria> 50 fl. d. VV.1 Zu Universalerben ernannte sie 1 Der Altar stand damals bereits seit zwei Jahren, war aber wahrscheinlich noch nicht gezahlt, weswegen die Freiin 50 fl. als Aus- ihren Gemahl und ihre Kinder, die ihrem Vater 50 fl. und der Bruderschaft des Herzens Jesu hei den Klosterfrauen in Laibach 20 fl. auszahlen sollen. Als Zeugen sind unterschrieben Wolf Herwart Graf Lamberg und Karl Augustin Sebastian Freiherr von Ruessenstain (Musealarchiv 48/7). Hans Adam Freiherr von Flödnig blieb nicht lange Witwer, denn schon am 22. Jänner 1708 heiratete er «Kürhovii» die f reim Francisca Theresia Roden von Hüerzenau Diese überlebte ihren Gemahl, der schon gegen Ende 1724 starb, und verwaltete mit den Vormündern ihrer Kinder I lans Adam Grafen von Rasp und Wolf Adam Freiherrn von Erberg die Herrschaft, bis sie 1732 ihr Sohn Karl Josef Freiherr von Flödnig übernahm. Unterdessen hatte sie am 24. Juni 1728 eine neue Ehe geschlossen; sie heiratete den späteren Kriegscommissär Franz Anton Freiherrn von Moscon. In diesen Jahren gab es wieder neue Robotsweigerungen der Keuschler von St. Valburga, Flödnig, IlraSe und Vodice, die schon durch das landeshauptmannschaftliche Urtheil vom hilfe zur Aufrichtung des Altars hinterliess. Ober diesem Altar befindet sich ein mir unbekanntes Wappen (viergetheilter Schild, im linken oberen und rechten unteren rothen Felde ein aufrecht stehender Löwe, im rechten oberen und linken unteren blauen Felde eine Lilie [?]). Der Altar scheint vielleicht doch eine Stiftung und nicht aus den milden Gaben errichtet worden zu sein, die seit dem Beginne der Muttergottesverehrung in dieser Kirche (1694) zusammenflössen; denn welche Bedeutung hätte sonst das Wappen? Bisher nahm man nämlich letzteres an. In Vrhovec' Buch «Die wohll. Hauptstadt Laibach» muss auf S. 47, Zeile 22, nach den Worten «Seitenkapelle rechter Hand» die Jahreszahl 17U4 eingerückt werden. — Der zweite, in der linksseitigen Kapelle stehende Altar wurde 1738 erbaut, wie das auch das Chronographikon: vvlnerato Christo dolorvm viro pVrbVrato regl Vestro angibt. 3. August 1688 zur Leistung einer zweitägigen Robot in der Woche gezwungen worden waren. Sie weigerten sich bereits 1729 diese zu leisten, wurden durch ein neues Urtheil vom 5. Mai 1729 wieder dazu verpflichtet, wollten dagegen appellieren, Hessen jedoch die gesetzte Frist verstreichen, weshalb ihnen die Appellation von Seite der Landeshauptmannschaft am 13. April 1731 abgesprochen wurde. Natürlich wurde die Verweigerung der Robot fortgesetzt, weshalb die Landeshauptmannschaft durch 40 Mann des gerade auf dem Marsche nach Triest befindlichen Guido Stahrembergischen Regiments die in den Wäldern versteckten Rädelsführer aufsuchen und einen von ihnen, der gefangen wurde, aufs Laibacher Schloss setzen Hess. Diese Massregeln wurden von der i.-ö. Regierung vollinhaltlich durch das Decret vom 25. Aup ust 1731 genehmigt. Bemerkenswert ist in diesem Decret folgender Abschnitt: «Auss deinen (des Landeshauptmanns) Berichtschreiben vom 18. dits haben wür des mehrern gnedigst ersehen, was massen die zur Herrschaft Flednikh gehörige Keuschler zu Prästirung der wöchentlich ihrer Grundt-obrigkheit per Sententiam zuerkhenten zweitägigen Robbath ohneracht des hincingeschikht, ihnen in lingua natiua vorgelessenen Patents sich nicht bequemet.» Der Landeshauptmann bat auch um eine Compagnie regulärer Truppen, um die Halsstörrigkeit der aufständischen Keuschler zu brechen, allein dies wurde ihm nicht bewilligt; er wurde vielmehr durch das llofdecrct vom 4. September 1731 angewiesen, die Sache im ordentlichen Rechtswege zu erledigen. Dies war nun freilich etwas schwierig, denn die Unterthanen wurden immer rebellischer. Als nämlich der Sohn eines Rädelsführers, der Landrichter Josef Grillitz, auf der Herrschaft in Arrest gesetzt wurde, erstürmten sie nächtlicherweile das Schloss und setzten den Gefangenen auf freien Fuss. Trotzdem sie sich dann in die Wälder zurückzogen, gelang es der Herrschaft, zweier Rädelsführer, des Michael Stenouitz (Stenovec) oder Sidar und des Adam Kermesch (Krmez) oder Moriz, habhaft zu werden. Beide wurden aufs Laibacher Schloss geschickt. Stenovec entsprang jedoch von dort, was jedenfalls nicht dazu diente, die Unterthanen zu beruhigen. Karl Josef Freiherr von Flödnig sah sich gezwungen, um Anwendung der schärfsten Massregeln zu bitten, was auch durch die Hofverordnung vom 2. Juni 1733 gestattet wurde. Krmez starb 1735 im Gefängnis, Stenovec jedoch, der wieder eingefangen worden war, sass 73/4 Jahre im Gefängnisse und gelobte dann, die Robot zu leisten. Deshalb wurde er auf freien Fuss gesetzt. Nun gab es Ruhe bis 1757. Da beschwerten sich wieder die Keuschler zu Flödnig, «St.Opert» (Sentomprga = St.Valburga) und Hraäe wegen der zu leistenden Naturalrobot. Durch einen Revers, der ihnen «in Crainerischer Sprach» verdolmetscht wurde, verpflichteten sie sich am 13. März 1758 zur Leistung. — Neue Weigerungen entstanden 1781, und obwohl das Robotspatent vom 16. August 1782 zugunsten der Herrschaft erlassen wurde, processierten die Unterthanen doch weiter, wurden aber wiederholt mit ihren Hof beschwerden abgewiesen, worauf sie sich wirklich zur Leistung bequemten. Als jedoch 1797 die Franzosen in Krain einrückten, begannen die Renitenzen durch Aufwiegelung von Seite eines gewissen Krmez aus St. Valburga von neuem. Ich habe hier etwas vorgegriffen, um nicht die Schilderung der Empörung unterbrechen zu müssen. Karl Josef Freiherr von Flödnig hatte jedoch nicht nur mit den Keuschlern viele Anstände, sondern es begannen zu seiner Zeit 1735 auch die Streitigkeiten wegen der Leistung des Forst -f Utters. Was ist nun dieses schon früher öfters erwähnte Forstfutter? Zur Zeit, als noch in den Wäldern weit um Flödnig herum Wölfe sich aufhielten, wurden — wie die Forstholden in einer ihrer Beschwerdeschriften selbst erzählen — von der Herrschaft zu deren Vertreibung Jägersleute und Forsthunde an verschieden Orten gehalten. Zum Unterhalt der Hunde und der Jäger müssten die Unterthanen den Forsthafer oder das Forstfutter (pasji ali veliki oves) und das Forstgeld reichen. Das Forstrecht, dass in Innerösterreich überhaupt vorkommt, war also eine Abgabe in Getreide und Geld, die den Unterthanen gewisser Dominien zum Unterhalt der Förster, Jäger und Hunde auferlegt war.1 Da nun schon seit langer Zeit von der Herrschaft keine Hunde mehr gehalten wurden, so verweigerten die Forstholden die Reichung ihrer Gabe unter Berufung auf den Satz: cessante causa cessat effectus. Der Forsthafer wurde immer von einem des Schreibens Kundigen eingesammelt. Man gab ihm ein Reitpferd, einen bespannten Wagen, Papier, Federn, Bleistifte, Siegelwachs, Spagat und 20 fl. Die Absammlung geschah nach St. Lucas, St. Ursula oder nach Allerheiligen. Natürlich nahm der Collectant auch die betreffenden Masse und wenigstens 80 Säcke mit, von denen jeder einen alten Landmerling hielt. Wegen der grossen Strapazen, denen er ausgesetzt war, bekam er noch täglich 40 kr. Zuschuss. Aufgebrochen wurde um 7 Uhr früh; man gieng zuerst nach Gamling und in den Lustthaler Bezirk, von hier in den Moräutscher Boden, später nach Kraxen, darauf in den Aicher District, von wo man sich in die Steiner und Kreuzer Gegend wandte, dann in die Zirklacher Pfarre übergieng und über den St. Stefansund Moisesberg (Mozanica) durch Michelstätten nach Hause zurückkehrte. Während einzelne Forstfutterholdcn sich schon 1705 dem herrschaftlichen Collectanten widersetzten, begannen allgemeine Störungen erst 1735. Am 16. December dieses Jahres erfloss gegen die Gemeinden Gamling, Bericevo, Pod-borst, Zajeläe, Podgora, Peteline, Kamenica, Senozeti, St. Helena, Dolsko, Vinje, Dolina, Osredek, Hrib, Klopce, Vrh und Zagorica ein landeshauptmannschaftliches Urtheil, 1 Luschin, Österr. Reichsgeschichte 1. 206. den Forsthafer für das Jahr 1735 binnen vierzehn Tagen abzuführen. Dagegen erhoben die genannten Dörfer Vorstellungen, und nachdem drei Tagsatzungen bestimmt worden, aber nie zustande gekommen waren, wurde eine neue au den 24. November 1738 festgesetzt. Bei dieser erklärten die Forstholden, sie seien keine Flödniger Unterthanen und deswegen nicht zur Leistung dieser Abgabe verpflichtet, da sie ja von Seite Flödnigs kein Emolument mehr dafür erhalten. Solange der Standpunkt der Unterthanen ein solcher war, konnte natürlich vom Aufhören der Zwistigkeiten keine Rede sein. Zu den 1739 und in den nächsten Jahren ausgeschriebenen Tagsatzungen wollten sie nicht erscheinen, worauf sie am 10. Juni 1749 in contumaciam zur Abführung des seit 1735 rückständigen Forstfutters verurtheilt wurden; dennoch thaten sie ihre Schuldigkeit nicht, sondern reichten, mit der Execution bedroht, durch Dr. von Kappus am 19. August 1749 ein Gesuch um Cassierung des Urtheiles ein. Die bereits anberaumte Tagsatzung wurde auf unbestimmte Frist verschoben, endlich jedoch am 11. Jänner 1752 abgehalten. Das Contumazurtheil wurde aufgehoben, jedoch mussten die Forstholden ihre Gründe in einer neuen Tagsatzung darlegen, allein das Urtheil darüber blieb trotz aller Bemühungen der Herrschaft und ihres Vertreters Dr. von Schiller in suspenso. Was war wohl der Grund dieser eigen-thümlichen Behandlung? Wahrscheinlich waren es die Privatinteressen der Mitglieder der Landeshauptmannschaft und des Landrechtes, die grösstentheils Besitzer derjenigen Herrschaften waren, von deren Unterthanen die Herrschaft Flödnig das Forstfutter zu fordern hatte. Der Landeshauptmann Anton Josef Graf Auersperg besass Kreuz, der Landesverweser Benjamin Freiherr von Erberg Lustthal, Karl Grafen Lichtenberg, einem Beisitzer des Landrechtes, gehörte Tufstein, der mit demselben Amte bekleidete Jakob von Hohenwart war Besitzer von Gerlachstein, Franz Adam Graf Lamberg und Karl von Schweiger, beide ebenfalls Beisitzer des Land- 4 rcchtes, waren Eigenthümer von Egg ob Podpetsch, beziehungsweise Rutzing. Auch die Malteserrittercommenda zu St. Peter, das Laibacher Domcapitel und die beiden Klöster Münken-dorf und Michelstätten waren gegen Flödnig eingenommen und standen auf Seite ihrer Unterthanen. Endlich erfolgte am 6. März 1752 die Publication des obigen Urtheils; es war für die Herrschaft günstig ausgefallen. Die Forstholden appellierten dagegen, aber die Entscheidung verzögerte sich trotz aller Bemühungen der Herrschaft. Die Acten wurden 1753 von der i.-ö. Regierung an das i.-ö. Revisorium in causis privatorum und von diesem an das i.-ö. Revisorium in causis summi prineipis et commissorum geleitet. Als letzteres 1754 aufgehoben wurde, kamen sie an die oberste Justizhofstelle nach Wien.1 Unterdessen starb am 10. August 1755 Karl Josef Freiherr von Flödnig, nachdem ihm bereits am 5. März 1750 seine Gemahlin Anna Gräfin Barbo, die er am 3. Mai 1732 heimgeführt hatte, im Tode vorgegangen war. Cultur-geschichtlich interessant ist vielleicht in einiger Hinsicht das von den Commissären Wolf Daniel Freiherrn von Erberg und Rudolf von Raab zu Rauenheim am 16. März 1750 in Flödnig und tagsdarauf in Laibach nach ihr aufgenommene Verlassenschaftsinventar. In Flödnig war vorhanden an Barvermögen in Silber 20 fl. 12 kr. d. W. und in Gold 8 fl. 19 kr.; an Silberschmuck und Uhren: ein Strickbeutel mit einem silbernen «Körbl von Augspurger brob» (Augsburger Probe = getriebene Arbeit) und eine goldene Sackuhr von glatter Arbeit, 75 fl. d. W. wert; an Kleidern und Wäsche: zwei Hemden von Auracher und zehn von heimischer Leinwand, fünf Paar einfache und fünf Paar doppelte, sehr abgebrauchte «Täzl», ein Nachtzeug von gestreiftem groben Schleier, zwei abgetragene barchentne Leibchen, zwei geblümte Halstüchel aus Musselin und ein 1 Flödnigcr Archiv A* solches aus Leinwand, zwei blau geblümte Schürzen aus Musselin, eine von Cretonne-Leinwand und drei von grober Hausleinwand; vier abgetragene Hauben aus Schleier, drei weiss-blau gestreifte Schnupftücher und zwei halbseidene, zwei barchentne Corsetmieder, ein Mieder halb von rothem Sammt, halb von roth brochierter Garnitur, fünf Palatinen von verschiedenen Farben, ein «Haar-Buther Candusch», ein Reisehut von schwarzem Sammt und mit rothem Sammt gefüttert, ein schwarz - sammtner Coudron, ein schwarz aufgeputztes Mieder, ein schwarz-sammtner Appartementmantel mit rothem Sammt gefüttert und mit Crepinen eingefasst; ein Paar sammtne Winterstützel, eine Schachtel mit allerhand falschen Perlen, ein Reitkleid von bleifarbenem Balimit, wovon der Oberrock mit blauem Chagrain-Taffet gefüttert ist, ein gelb aufgeputzter Pelz und Rock, mit Hasenbalg gefüttert und mit Janoten ausgeschlagen, ein gestreift-taffetener Candusch und Rock, ein schwarz aufgeputzter Candusch und Rock, ein gestreift-atlassener Hauspelz, ein solcher Candusch und Rock «von gedruckter Conafass», ein solcher von gedruckter Cre-tonnc-Leinwand, ein solcher von gestreifter heimischer Cona-fass, ein Candusch und Rock aus Musselin mit Seide ausgenäht, ein conafasscner Candusch und Rock, ein flanellencr Unterrock, ein weiss-barchentner Unterrock, ein Colmanener (Dolman?) Pelz und Rock, ein cretonnenes mit Flanell gefüttertes Canduschel, ein Schlafrock von Linzer Leinwand mit Flanell gefüttert, ein Paar sehr abgetragene blauseidene Strümpfe und abgetragene Wintersocken, zwei Paar gelb-leinwandene Handschuhe, ein Paar schwedische Handschuhe, ein Paar Weiberstützel, ein Paar gelbe abgetragene Schuhe und Pantoffel, ein Paar Weiber - Schuhschnallen und eine Tabaksdose mit Perlmutter gefasst. (Die gute Dame scheint wohl eine eifrige Verehrerin des damals selbst in hohen Kreisen verbreiteten Schnupftabakes gewesen zu sein.) In Laibach an Schmucksachen: eine Haarnadel mit zwei grösseren und vier kleineren Rubinen, dann 22 theils grösseren, 4* thcils ganz kleinen Rauteln (geschätzt auf 80 fl.), eine Vorstecknadel mit zwei Rubinen und zehn Rauteln (15 fl.); an Bildern: mehrere Portraits, dann Darstellungen des Argus und Mercurius, der Dobilla und des Orpheus; an Kleidern: zwei Paar silbergestickte Schuhe, eine Haube mit drei Reihen niederländischer Spitzen, mehrere andere Hauben, Spitzenreste, vier Paar alte «Clag Mansetl», vierzehn Ellen violetter Bänder und 31 Ellen solcher, nur schmäler; ein Paar alte schlarene doppelte «Täzl», eine blau-atlassene Palatine, ein alter silberner Kleideraufsatz, drei alte Palatinen mit Silber, ein blau aufgeputzter, mit Seide gestickter und mit einem Silberspitzel eingefasster, stark abgetragener Unterrock und noch einige Kleinigkeiten. Der Grabstein des Freiherrn Karl Josef von Flödnig und seiner Gemahlin ist noch erhalten. Er ist auf dem Flödniger Pfarrkirchhof rechts von der Grabkapelle der Freiherren von Lazarini in der Friedhofsmauer eingemauert und trägt folgende Inschrift: 1792 Entworfen zur Erkenntlichkeit den gelicbtesten Aeltern Karl Freyherrn Floednick, krainerischen Land Rathe, so am 10. Augustmond 1.755 gestorben, liegend in angraenzender Grabstätte, dann Anna Gräfin Barbo welche am 5. März 1750 verbliechen ist. Vom Franzen von Assüs Freyherrn Floednick, k. k. Kämmrer, dann krainerischen Land Rathe, dessen Gemahlin Josepha von Hochenwart zur Auferbauung, dann ihren Kindern Joseph, Karl, Peregrina zur Nachahmung. Karj Josef Freiherr von Flödnig wurde von seiner Mutter Maria Theresia Freiin von Moscon, verw. Freiin von Flödnig, überlebt und diese kaufte Flödnig ex licitatione am 10. Mai 1756.1 Durch ihr Testament vom 23. October 1762 begründete sie auf Flödnig ein Fide'fcommiss cum praerogativa senii für ihren Enkel Franz Freiherrn von Flödnig und seine ganze männliche Descendenz, nach Aussterben dieser auch für seine weibliche Descendenz. Sollte Franz kinderlos sterben, so geht das Fide'fcommiss an seine älteren Brüder Johann Nepomuk und Jodocus über.2 Zum Gerhabcn ihrer Enkel ernannte sie ihren Gemahl, den Kriegscommissär Franz Anton Freiherrn von Moscon, allein da dieser vor ihr am 23. März 1763 starb, wählte sie zum Vormund und Testamentsexecutor Leopold Livius Schwab von Lichtenberg.3 Das von ihr errichtete Fide'icommiss wurde unter 13. Juli 1782 und 3. Juni 1784 allerhöchsten Orts für ungiltig erklärt, weil es zuwider der Normalresolution vom 22. Jänner 1762 ohne vorherige landesfürstliche Bewilligung auf ein Immobile gemacht wurde.4 Die Unmündigkeit des nunmehrigen Besitzers von Flödnig, Franz Freiherrn von Flödnig, scheint der damalige Coin-mendator zu St. Peter benützt zu haben, um der Herrschaft mehrere ihr zustehende, namentlich landesgerichtliche Rechte streitig zu machen, wie z. B. die Einhebung der Standgelder oder die Absammlung der sogenannten Landgerichtszungen (die Herrschaft hatte nämlich das Recht, an Kirchtagen von jedem geschlachteten Rindvieh die Zunge abzunehmen). Dann processierte er wegen der schon früher erwähnten 20 Ducaten, welche jeder neue Commendator der Herrschaft als Vogtei- 1 Muscalarchiv —. 7 2 Ersterer war damals Grenadierhauptmann im Infanterie-Regiment Graf Thürheimb und starb als pensionierter Oberstwachtmeister zu Prag am 18. März 1790 (krain. Landtafel); letzterer war Oberstwachtmeister im Deutsch-Banater Grenzregiment und starb am 12. Juli 1782. 3 Krain. Landtafel. 4 Krain. Landtafel. obrigkeit zu zahlen hatte*, verlor jedoch den Process.1 Auch yerbot er den Hafnern zu Mlaka, der Herrschaft noch weiterhin den Zins zu reichen. Franz Freiherr von Flödnig — nebenbei bemerkt, befinden sich drei Portraits von ihm im Laibacher Museum (Zimmer XVII. Nr. 9, 12 und 17; letzteres ist gemalt von Potocnik [«Stummerl» ] aus Kropp in Oberkrain) — wollte den von seinem Ur-grossvater begonnenen Bau des Schlosses, namentlich aber das zweite Stockwerk fertigstellen und trat deswegen mit dem Architekten Candido Zulliani in Verbindung. Der von diesem am 23. September 1763 verfasste Kostenüberschlag lautete auf 2967 (1. 57 kr. Auch verschönerte und vergrösserte er den Schlossgarten, er legte nämlich einen französischen Park an und pflanzte 1779 vor dem Schlosse auf dem Platze, wo früher die 1 läuser des Matthäus Koderman, Josef Knifiz und Georg Seitz standen, eine noch jetzt vorhandene prachtvolle Lindenallee. Die Forstfutterstreitigkeiten wurden auch unter ihm fortgesetzt. Von Wien kam am 13. Mai 1768 die Entscheidung, durch welche die früheren Urtheile zugunsten der Herrschaft bestätigt wurden. Allein die Forstfutterholden in den früher aufgezählten Gemeinden, zu denen sich jetzt noch die im Moräutscher Boden, namentlich zu Zalog, Prekär, St. Nicolai am Berg und Pece, dann die zu Radomlje («das Dorf habe sub hoc titulo nicht erfragen können», bemerkt der Forstfutter-collectant), Nasovce, Zirklach, Dvorje und Grad gesellten, weigerten sich dennoch, den Hafer abzuführen, wobei sie an 1 Die Reichung dieser Ducaten bildete seit jeher einen Zankapfel zwischen Flödnig und der Malteser-Ritterordenscommenda. Man lese nur die Correspondenz des Freiherrn von Egkh mit den Commissären (1569), so wird man sich davon überzeugen. Auch 1610 schrieben zwei solche Commissäre von Flödnig aus an den Commendator Gregor Khern, er möge ihnen die Angelegenheit mit den 20 Ducaten aufklären, allein er erwiderte, er dürfe ihnen darüber nichts aussagen, bis er nicht von seiner Ordensobrigkeit den diesbezüglichen Auftrag erhalte. (Vicedom-archiv 44.) ihren Dominien und Grundobrigkeiten vielfach Unterstützung fanden, wie dies aus dem Berichte des Flödniger Beamten Anton Schwager hervorgeht (ddto. 22. November 1768). Bei vielen Unterthanen steht die Bemerkung: «Diese samentliche Unterthanen sind den quaestionirten Ilabern zu reichen in-solang nicht erbiettig, bis selben ihre Obrigkeiten den Gehorsam zu leisten auftragen werden.» Der Pfarrer von Mannsburg verbot seinen Unterthanen zu Lustthal geradezu die Leistung des Forstfutters, und dasselbe thaten andere Grundobrigkeiten (Relation des Forstfuttercollectanten ddto. 20. November 1769). Die unmittelbaren Unterthanen der Herrschaft Flödnig thaten jedoch alle ihre Pflicht und Schuldigkeit. Es sind auch Briefe von benachbarten Gutsherren an Franz Freiherrn von Flödnig erhalten, in welchen jene sogar aus ihren Urbaren nachzuweisen suchen, dass die Huben, von denen Flödnig das Forstfutter fordert, gar nicht vorhanden sind, wie dies z. B. die Aebtissin des Klosters zu Bischoflack Maria Theresia Križaj (Chryschay) thut. Die Münkendorfer Aebtissin Bernardina Gräfin Batthyani lässt ihm durch seine Muhme, die Klosterfrau Sestertia Posarelli, sagen, sie wisse von dieser Abgabe nichts, erklärt sich aber doch bereit, die Bauern zu sich zu rufen und sie darüber auszufragen. Auch Karl Baron Lichtenberg beklagte sich sehr bitter über den allzu «raisonnablen» Vetter und machte namentlich vielfach Einwendungen wegen der Forstfuttermasse. Das Forstfutter mussten die Unterthanen nach dem Urtheil von 1768 also leisten, allein sie suchten der Reichung aus dem Wege zu gehen, indem sie eine Beschwerde betreffs der Masse und des eigentlichen Gehaltes des Haferkorbes einreichten. Gegen den für die Herrschaft ungünstig ausgefallenen Bescheid vom 10. Jänner 1770 appellierte diese an das Gubernium, welches entschied (ddto. Graz 9. August 1770), es werde dem Ansuchen der Forstholden Folge gegeben werden, wenn sie nachweisen, dass die von ihnen entrichteten 16 Mass mit den im Urbar von 1626 geforderten 24 Va übereinstimmen. Nach manchem I linundherstreiten wurden die alten Massereien durch eine Commission untersucht und auf den österreichischen Metzen reduciert. Darauf wurde 1786 ein neues Forsthaferurbar angelegt. Bei dieser Reduction der Masse waren die betheiligten Forstholden anwesend und unterzeichneten das aufgenommene Protokoll mit Kreuzzeichen. Aehnliche Processe hatte Flödnig bis 1780 auch mit den Vogtholden zu Hülben, Trboje, St. Peter, Žeje, Breg, Klanec, Kaplja vas, Olsevek, Potok, Gora und Nasovče wegen der ebenfalls bereits seit 1735 ausständigen Vogteigebür. Kaum waren diese Streitigkeiten beendigt, erhoben sich 1781 sämmtlicheUnterthanen wegen allzugrosser Bedrückungen. Der Hauptaufwiegler war ein gewisser Tag wer leer Lucas Drmastija aus St. Valburga. Er gieng sogar, um seine Hofbeschwerde, da er abgestiftet worden war, vorzubringen, dreimal nach Wien, und zwar 1781, dann «zur Zeit, als der Papst in Wien war», und 1783. Das letztemal wurde er gefangengenommen und von Landgericht zu Landgericht in seine Heimat geschoben. Dessenungeachtet gieng er 1786 noch ins Lager nach Pettau, wo es ihm gelang, bis zum Kaiser vorzudringen, der ihm gesagt haben soll: «Stehe nur auf, du wirst deine Sachen schon bekommen.» Darauf wurde er, nach Hause zurückgekehrt, ins Kreisamt gerufen, und dort hielt der Commissär Klavenau den Hofbefehl in der Hand, ihm seinen Besitz zurückzuerstatten; allein nach einer kurzen Besprechung, die der Commissär mit dem Freiherrn von Flödnig im Nebenzimmer hatte, sagte er ihm, Se. Majestät hätten die Abstiftung bestätigt. (Aussage des Drmastija im Flödniger Archiv K.) Die Ursachen des Aufstandes waren, wie gesagt, allzu-grosse Bedrückungen. Franz Freiherr von Flödnig hatte nämlich von seinen Unterthanen Abkaufs- und Empfangs-gelder erpresst, übermässige Heiratsbrieftaxen abgefordert und Robotsgelder unbilligerweise abgedrungen. Es wurde auf Hofbefehl (ddto. 20. November 1782) gegen ihn eine Untersuchung eingeleitet, welche ergab, dass der Freiherr die Summe von 6646 fl. 21 kr. 1 3 den Unterthanen zurückzahlen müsse. Ein Bruchstück des Gubernialberichtes vom 21. Jänner 1784 befindet sich im Flödniger Archiv (AT.). Wir erfahren hieraus, dass der Freiherr nicht nur zu grosse Geldleistungen von den Unterthanen abforderte, sondern sie auch auf unerlaubte Weise mit Ohrfeigen und Schlägen misshandelte. Ueberhaupt scheint er mit seinen Leuten nicht besonders glimpflich verfahren zu haben, denn manche beklagten sich über die von ihm erhaltenen Stockstreiche, so der herrschaftliche Amtmann Primus Zore und sein Weib Gertrud, oder die siebzigjährige Helena Kojnar, die er wegen angeblicher Verheimlichung des Recruten Martin Govekar mit dem Stock züchtigen Hess. Flödnig wurde 1783 sequestriert und die Administration itn April dieses Jahres Gregor Kautsch i t sch übergeben. Dies wurde vom Gubernium an den Hof berichtet, und Kaiser Josef II. erwiderte am 1. Juli 1784, dass die Administration so lange dauern solle, bis Franz Freiherr von Flödnig die Heftigkeit seines Temperamentes etwas gemässigt haben würde. Neue Streitigkeiten mit den Unterthanen brachte das Jahr 1789. Im Februar berichtete die Herrschaft, dass die laut kreisämtlichen Auftrages vom 5. Jänner 1789 am 31. Jänner vertheilten neuen Robotsausweise von 16 Suppämtern nicht angenommen und zurückgebracht wurden. Nur in Tacen, Gamling, Žeje, Pešata und Freithof (Britof bei Predaslje) wurden sie angenommen. Es mögen Abgesandte dieser 16 Suppämter zum Kreisamt vorgerufen und ihnen dort die Ausweise vertheilt werden oder soll ein Kreisbeamter nach Flödnig zur Austheilung geschickt werden. Unterm 1. März erfolgte vom Kreisamt auf diese Beschwerde die Antwort. Man dürfe die Verweigerung der Annahme für keine so ausserordentliche Widerspenstigkeit ansehen. Bis zur Vollendung der neuen Urbarialeinrichtung soll man sich an diese Ausweise halten und nur in einzelnen Fällen der Verweigerung, die vorgeschriebene Schuldigkeit zu thun, möge man die Unterthanen nach dem Strafpatent bestrafen. Jedenfalls soll die Herrschaft die 16 Suppämter vorrufen und ihnen bedeuten, dass sie sich bis zur Vollendung der neuen Einrichtung nach den Ausweisen richten sollen, sonst würden sie unnachsicht-lich gestraft werden. Diejenigen, die an der Echtheit der Ausweise zweifeln, sollen sich im Kreisamte die weitere Auskunft holen. Am 18. und 21. März wurden dann aus 21 Suppämtern1 je zwei Ausschussmänner vorgerufen und ihnen der Kreisamts-Erlass vorgelesen. Allein alle ausser Georg Jarec (jarz) in Vertretung von Gamling verweigerten die Annahme zum zweitenmal e. Den Höhepunkt erreichte jedoch die Widerspenstigkeit 1790 in Seebach (Zapoge). Die Seebacher wollten nämlich keine Urbarialgaben leisten und legten an die zur Pfändung erschienenen herrschaftlichen Knechte Hand an. Deswegen bat die Herrschaft um 14 Mann Militär, vor dem die Bauern überhaupt eine grosse Furcht hätten. Leider fehlen über den weiteren Verlauf der Insurrection alle Angaben, denn die früher im Flödniger Archiv darüber befindlichen Acten wurden 1851 aus dem betreffenden Fascikel (K. Nr. 3. f.) genommen und giengen wahrscheinlich verloren. Alle diese ewigen Processe und der Ausbau des Schlosses schwächten die Geldmittel des Freiherrn Franz von Flödnig, die ohnehin, da schon sein Vater die Herrschaft verschuldet hinterlassen hatte, nicht bedeutend gewesen sein mögen. Trotzdem er gleich seinem Vater viele Dominical-Aecker und -Wiesen, z. B. 1788 die Wiese Veliki Kobilnik (Gross-Kobilling), noch früher 1768—1773 in 41 Abtheilungen den Stari boršt bei St. Peter um 5289 fl. und 1780 die Alpe auf dem Ambrosiberg verkauft hatte, gerieth er mit 1. Mai 1792 in Concurs. Flödnig musste nun veräussert werden, und als Kauflustiger wird uns 1792 der Rittmeister Herr von Szögeny, der Besitzer von Lcopoldsruhe (das in der slovenischen 1 Nämlich: Flödnig, St. Valburga, Dragočajn, Trboje, Mose, Hraše, Zapoge, Vodice, Žeje, Prikrnica, Krašnja, Gamling, Skaručina, Tacen, 01 )er- und Unterpirnitsch, Podreče, Breg, Freithof, St. Georgen und Pešata. Sprache Cekinov grad, volksetymologisch für Szögenyjev grad heisst)1 bei Laibach, genannt; allein er scheint die Lust zur käuflichen Erwerbung von Flödnig verloren zu haben, denn am 19. November 17952 wurde zwischen Franz Freiherrn von Flödnig und Franz Freiherrn von Lazarini ein Kaufvertrag über die Herrschaft Flödnig abgeschlossen. Letzterer übernahm die ganze Concursmasse cum commodo et onere und hatte nur die Familienschriften, die Ahnenbilder und den Leib der heiligen Peregrina nach Laibach zu schicken. Die Freiherren von Flödnig übersiedelten nämlich in die Hauptstadt, wo ihnen in der Herrengasse das jetzt im Eigenthum der Versicherungsbank «Slavija» stehende Haus Nr. 12, welches die Freiin von Moscon von Karl Baron Valvasor gekauft hatte, gehörte. Franz Freiherr von Flödnig hatte aus seiner 1781 geschlossenen Ehe mit Josefa Crescentia von Hohenwart die Tochter Peregrina und die beiden Söhne Karl Josef und Karl Clemens. Ersterer war später k. k. Kämmerer und Gubernialrath in Laibach und starb am 23. Mai 1857. Er stiftete mit der Begründung, dass er die «Blindheit für eines der grössten Unglücke halte», für arme, hilfslose, insbesondere verwaiste Blinde, gebürtig aus Krain und vor allem aus der Pfarre Flödnig ohne Unterschied des Geschlechtes, die nach ihm benannte Blindenstiftung, die laut landesfürstlichen Willebriefes vom 3. November 1860, Z. 16.756, activiert wurde. Das Stiftungscapital beträgt derzeit 93.350 fl. Im Genüsse dieser Stiftung standen im Jahre 1895 im ganzen 11 Blinde, von denen 10 im Linzer Blindeninstitute, 1 in der Grazer Odilien-Blindenanstalt unterbracht waren. Karl Clemens wurde am 22. November 1782 um 8 Uhr früh im Schlosse Flödnig geboren und nachmittags getauft. 1 Vrhovec o. c., S. 192. 2 Dieses Datum trägt eine Abschrift des Kaufvertrages im Flödniger Archiv; eine zweite vidimierte Abschrift im Laibacher Musealarchiv gibt den 30. November, die krainische Landtafel den 13. November 1795 als Datum an. Das Original stand mir leider nicht zugebote. Seine Taufpathen waren Andreas Jereb und Urschula Merjasitz (Mrjasec), «beyde Betlers-Standes aus dem Dorf Flödnig», wie uns sein Taufschein berichtet (Musealarchiv 100). Er heiratete die Francisca Josefa Honorata Tahy v. Tah und Jarkö, Tochter des Gutsbesitzers Georg Tahy zu Allatyan bei lasz Bereny in Ungarn. Er verfiel 1819 in Wahnsinn. Von seiner Frau bekam er zwei Söhne Eduard (geb. 14. April 1813) und Adolf. Diese beiden erbten das Besitzthum ihrer Mutter; Eduard starb als Rittmeister des 12. Husaren-Regimentes i. R. am 26. Februar 1890; Adolf, der letzte seines Stammes, erstickte an einer Fischgräte im April 1894 im hohen Alter zu Budapest. Das ist das tragische Ende einer alten krainischen Adclsfamilic! Es wird hier wohl am Platze sein, einige Worte" über die Familie der Freiherren von Lazarini einzufügen. Diese Familie stammt, wenn wir Marian (Austria Sacra V. 326) trauen dürfen, aus Cypern1. Als 1570 und 1571 die beiden Hauptstädte dieser Insel, Nicosia und Famagosta, von den Türken eingenommen wurden, übersiedelte sie ins päpstliche Gebiet nach Mazzerata, wo sie mit dem Marchesat bekleidet wurde. Dann Hess sie sich in Bergamo nieder und wurde hier in den Reichsgrafenstand erhoben. Ein Sprosse dieser Fatnilie, Alexander von Lazarini, war bereits 1536 zu Trsat bei Fiume begütert und starb 1555; auch war ein Lazarini 1594 Truchsess am kaiserlichen Hofe. Jakob von Lazarini kam gegen das Ende des 16. Jahrhunderts nach Laibach, wo ihm 1591 ein Sohn, Franz, geboren wurde. Dieser ehelichte um 1642 Helena deFini, verwitwete Freifrau Haller von Hallerstein, die 1680 — zwei Jahre nach dem Tode ihres Gemahls durch Cession von ihrem Bruder Hieronymus de Fini die Herrschaften Jablanitz und Guteneck in Innerkrain erhielt. 1 Wahrscheinlicher dünkt es mir, dass die Familie aus Venedig stammt und zur Zeit, als Cypern von den Venezianern erobert wurde, dorthin sich begab. Sic überHess noch bei Lebzeiten 1686 Guteneck ihrem Sohne Vincenz, dem nach ihrem Tode 1692 auch Jablanitz zufiel. Vincenz von Lazarini erhielt am 6. Juni 1687 auch das Incolat in Krain. Er hatte zwei Söhne, Franz Peter und Adam Daniel; ersterer übernahm nach des Vaters Tode beide Herrschaften, am 8. Mai 1711 theilten sich jedoch die Brüder in den Besitz. Franz Peter bekam als der Aeltere Jablanitz, Adam Daniel Guteneck; da jedoch diese letztere Herrschaft weder einen Sitz noch eine Wohnung hatte — auch bei Valvasor (XI. 244) ist es auf dem Bilde schon als sehr zerfallene Ruine zu sehen —, so verpflichtete sich Franz Peter, sowohl seinem Bruder beim Schlossbaue durch drei Jahre mit Hand- und Fuhrrobot und 200 fl. jährlich beizustehen, als ihm auch während des Baues in Jablanitz Wohnung, Kost, Bedienung und zwei Reitpferde zur Verfügung zu stellen. Die Guteneck betreffenden Documente und Urkunden musste Franz Peter seinem Bruder ausliefern, leider giengen sie 1794 beim Brande des Schlosses mit in Rauch und Flammen auf; die die Familie betreffenden Acten blieben in Jablanitz. Franz Peter, der Begründer der Jablanitzer Linie, starb 1752 und hinterliess aus seiner 1708 mit Maria Anna Freiin von Raunach geschlossenen Ehe drei Söhne: Karl Leopold, Franz Karl und Adam Ludwig, Oberstwachtmeister (Major) im Infanterie-Regimente Freiherr von Moltke. Diese drei Brüder wurden am 10. November 1770 in den Freiherrenstand erhoben, während Adam Daniels von Lazarini Söhne: Franz Xaver, Pfarrer in Dornegg, Ignaz Gottfried, Georg Ludwig, Stadtpfarrer zu Gurkfeld, und Franz Jakob erst am 1. August 1771 das Baronat erhielten. Ihr Wappen wird im Adelsdiplom folgendermassen beschrieben: «Nemlich einen aufrecht stehenden vier gctheilten Schild, dessen hintere untere rothe Feidung mit zwey lincks schief liegenden silbernen Rosen beleget, in der vorderen oberen gleichfalls rothen Feidung aber ein rechts schreitender gekrönter goldener Low, mit offenen Rachen, ausgeschlagener Zunge und über sich gewundenen doppelten Schweife zu sehen ist. Ueber den Löwen liegen zwey lincks schief gelegte schmale silberne Streife und zwischen selben drey ebenfalls schief gelegte blaue Lilien. In dem vordem untern blauen Felde ist ein mit der Sachse einwärts gewendeter silberner Adlers Flug, und in dem hinteren oberen, auch blauen Felde stehen aufrecht gegen einander zwey gekrönte Schlangen in natürlicher Farbe. In dem silbernen Ilerz-Schildlein befindet sich ein mit einer goldenen Krone gekrönnter doppelter schwarzer Adler, mit ausgebreiteten Flügeln, ausgeschlagener Zunge und von sich gestreckten Krahlen. Auf dem Schilde stehen drey gekrönte ofene Turniers-Helme mit ihren goldenen Kleinodien. Auf dem mitlern gerade vorwerts stehenden Helm sind neben einander fünf schwarze Straussenfedern. Auf dem vordem lincks gekehrten Helm die schon beschriebenen zwo Schlangen, und auf dem hinteren rechts sehenden Helm der auch schon beschriebene, jedoch ganz aufrecht stehende goldene Low. Die Helm-Decken hangen beeder Seite roth, schwarz und silberfarb kunstmässig vermischt herab».1 Des früher erwähnten Ignaz Gottfried Sohn war jener Franz Freiherr von Lazarini, der 1795 Flödnig kaufte. Dadurch begründete er eine neue Hauptlinie des Geschlechts. Die Gutenecker Linie, von der sich ebenfalls 1795 auch die Zobelsperger abtrennte, starb 1857 mit Ferdinand Freiherrn von Lazarini, einem Enkel des obigen Ignaz, aus, während die übrigen drei Linien noch jetzt in zahlreichen Sprossen kräftig fortblühen. Viele Mitglieder dieser Familie haben in hohen militärischen Stellungen Leib und Leben für Oesterreich 1 Das frühere Ritterwappen der Lazarini unterscheidet sich vom oben beschriebenen freiherrlichen vor allem durch die ältere Form des Hauptschildes, dann durch die rot he Farbe des Herzschildes; ferner sind die drei Turniershelme, wie gewöhnlich bei älteren italienischen Wappen, aus goldener, nicht stahlblauer Farbe; auch die Ordnung der Straussfedern erinnert etwas an die alten Federbüsche. (Flödn. Archiv JV.) geopfert. Josef von Lazarini, Oberlieutenant im Leopold Daunischen Regimente, fiel 1741 bei Strigau; sein Bruder Ignaz, Lieutenant im Regimente Merzi, starb infolge erlittener Wunden bei Genua 1747; Vincenz von Lazarini, Grenadier-Oberlieutenant im Regimente Forgatsch, blieb sammt seinem Bruder Joachim, Grenadier-Oberlieutenant im Regimente Harrach, bei Prag am 6. Mai 1757 auf der Wahlstatt.1 Bei Hochkirch fielen am 14. October 1758 Johann Bapt. und Joachim Dismas Freiherren von Lazarini, beide Lieutenants im Regimente Harrach (jetzt Regiment Khevenhüller Nr. 7).2 Endlich starb am 22. März 1793 bei Bierbek in der Nähe von Löwen im ersten Coalitionskrieg eines tapferen Todes Jakob Freiherr von Lazarini, Oberstwachtmeister im Regimente des Feldmarschall-Lieutenants Jordisch.3 Er erstürmte Bierbek an der Spitze seines Bataillons, ohne nur einen Schuss zu thun. Haus für Haus musste mit dem Bajonnett dem Feinde entrissen werden, und neben den vielen Braven fand auch Lazarini den Heldentod an der Spitze der Seinen.4 Ein Bruder des letzteren war der bereits erwähnte Ludwig Freiherr von Lazarini, Stadtpfarrer zu Gurkfeld. Geboren zu Guteneck, studierte er bis 1745 am Jesuitengymnasium zu Fiume, dann als Zögling des Khlesl-schen Convicts in Wien durch vier Jahre Theologie, wurde am 6. September 1750 zum Geistlichen geweiht, als Pöniten-tiarius an der Stephanskirche angestellt und erlangte im September 1753 das Baccalauréat der Theologie. Später (1760) wurde er Pfarrer in Gurkfeld, und als solcher restaurierte er die Kirche in Haselbach, «quae speluncae similis>, und das Pfarrhaus in Gurkfeld, «quae ruinae proxima erat», aus eigenen Mitteln. Wegen dieser und anderer Verdienste bekam er am 5. September 1789 das Ehrencanonicat, nachdem er bereits am 1. September 1788 Dechant geworden war. 1 Marian 1. c. 2 Dimitz IV. 165. 3 Flödniger Archiv M. 4 Wurzbach, Biogr. Lexikon, XIV. 258. 6 4 Er starb am 23. März 1795 zu Gurkfeld. Der Pfarrkirche hinterliess er /.u Messenstiftungen 1000 fl. und zum Thurmbau 500 fl., der Vicariatskirche zu Gurkfeld, zu Cerklje und der Pfarrkirche des heil. Geistes in Gurkfeld für Kirchenbau je 500 fl., zur Gründung des Armeninstituts in Haselbach 300 fl. Er hinterliess auch eine sehr schöne Büchersammlung, die noch jetzt den Grundstock der Schlossbibliothek in Flödnig bildet. Der Erbe derselben war nämlich sein Neffe Franz Freiherr von Lazarini, der damalige Besitzer von Flödnig.1 Dieser hatte die Herrschaft in einer sehr unruhigen, kriegerischen Zeit übernommen, denn schon in das Jahr 1797 fällt die erste französische Invasion in Krain, von der auch Flödnig und seine Umgebung nicht verschont blieb. Als am 5. April die Franzosen von Zwischenwässern nach Krainburg marschierten und bei Zbilje eine Stunde rasteten, plünderten sie das Dorf gründlich aus. Leistete ihnen ein Unterthan Vorspann, so wurde ihm gewöhnlich das Pferd sammt dem Geschirr weggenommen. Einem Bauer in Breg bei Komenda wurde ein wertvoller Wallach einfach vom Felde weggeführt u. dergl. Während der französischen Herrschaft in Krain (1809—1813) war Maire von Flödnig anfangs der Besitzer J er a j, später der herrschaftliche Verwalter Drob nič; wenigstens kommt er als solcher in einem Actenstücke (ddto. 10. September 1812) vor, welches den Brückenbau in Virje bei Zwischen wässern (an dem Orte «na Suertschetschech» [= na Izvirčičih!] bei Zwischenwässern) betrifft. Dieser Drobnič, der früher Gerichtsverwalter in Veldes2 und seit 20. April 1802 Verwalter in Flödnig war, schrieb an Baron Lazarini, der vor den französischen Truppen 1809 nach Hörberg in Steiermark geflüchtet war, zwei sehr interessante Briefe über die damaligen Vorgänge in Krain (Flödniger Archiv L). Der erste 1 Flödniger Archiv N. 2 Ich habe ihn in Veldeser Urkunden als solchen zwischen den Jahren 1791 und 1799 gefunden. (ddto. Flödnig, 14. October 1809) lautet mit Hinweglassung minder bemerkenswerter Stellen': «Hochgebohrner Freyherr, gnädigst gebiethender Herr, Herr! Ich habe die Veränderung unseres harten Schicksals abgewartet, um Euer Gnaden — wenn nicht unsere Erlösung so doch die Erleichterung unserer Lage zu berichten; allein ich bin leider in dem Falle nichts günstiges schreiben zu können, vielmehr scheint der Zeitpunkt erst anzugehen, der uns den Krieg mit allem Druck wird füllen lassen. Von Gotsche und Fiume her entspann sich eine Bauern Jnsurekzion, welche äusserst schnell um sich greifft. In der Gegend von Pelland, Gotschee und Innerkrain fielen die Bauern über die zur Einbringung der Kriegskontribuzionen ausgesetzten Mili-taer Exekuzioncn uud Kriegskommissaers her und mordeten alles, was sich nicht durch Flucht retten konnte; Gasperini von Neustadtl fiel dabei. In der Herrschaft Auersperg, wohin sich einige Franzosen warfen, ist eine ordentliche Kapitulazion zu Stand gekommen. Die Franzosen streckten den Bauern das Gewehr und gaben sich für gefangen. Gestern Nachts rungen die Bauern Ilasberg in Planina um und bemächtigten sich der Kasse, nachdem sie zugleich auch Lebensmittel requerirten. Zu Soncg nahmen Bauern 100 Stück requerirte Ochsen weg, welche dahin auf die Weide gestellt wurden . . . . . . Auch ich bin heute Nachts allarmirt worden. Es kamen 5 Franzosen mit einem Tambour an und forderten einen Beamten mit nach Oberpirnitsch, der dort für 10 Offiziers und 200 Mann Anstalten zur Verpflegung zu treffen hätte; ich schickte den Tschopp, allein heute früh wurd das Dorf wie ausgeblindert und der Tschopp nebst 6 Oberpirnitschern 1 Ich lasse die Auszüge aus beiden Briefen hier wortgetreu und mit allen etwaigen orthographischen Unrichtigkeiten folgen. Stilisierung und Sprachfehler weisen an manchen Stellen deutlich auf die slovenische Muttersprache des Schreibers hin. Vergl. auch meine Notiz in den «Izvestja» IV., S. 215. mitabgeführt1. . . . Von dem Erfolge der Unter- und Inner-krainer Insurekizon habe ich keine weitern Nachrichten. Nur soviel weiss ich, dass alle Adelichen des Neustadtler Kreises einberufen wurden, sich binnen 3 Tagen so gewiss nach Laibach zu stellen, als sonst selbe als Aufwiegler des Volks angesehen und als solche nach den Kriegsgesetzen gerichtet werden. . . Die Requisizionen an Schanzarbeiten, Vorspann, Ochsen und Pferden dauern ununterbrochen fort. Täglich bekomme ich zu 4 und auch mehr Aufträge, weil man für alles nur die nächsten Werbbezirke beym Kopf nihmt . . . Den 30. 7ber war in Krainburg eine Pferdstellung und Flödnig verlor dabei 24 Pferde. Jedes Pferd, welches nicht gestellt worden, ist durch die Dragoner Ortschaftsweiss aufgesucht und konfiszirt und nebstdem der Eigenthümer zu einer Strafe von 24 fl. verhalten worden. Euer Gnaden 2 Mahrpferde waren selbst in der Stellung und auch schon wirklich angenommen, wenn ich solche nicht durch eine kleine Aufopferung gerettet hätte; das Reitpferd, die arme Wella, welche nun so gut aussiebet, muss so oft in die Gemein gerettet werden . . . Gott schicke uns bald den Frieden oder eine glückliche Wendung des etwa wieder ausgebrochenen Krieges, damit der Wein und die so gut eingebrachten Feldfrüchte nicht der Gefahr der Requisizion ausgesetzt würden . . . Der Herr Dr. Lusner ist seit 2 Tagen als Emigrant hier, er glaubt sich in Laibach bei gegenwärtigen Ereignissen nicht sicher, von dem eine Empfehlung folgt. P. S. . . . So eben kommen hiesige Unterthanen von Triest, die aussagen, dass das Innerkrain im vollen Aufstande begrieffen sey. Heute als den löten sind plessirte Franzosen in Laibach angekommen. Iiier in Oberkrain ist ausser dem Fall von Oberpernitsch noch alles ruhig. Der ausserordentliche 1 In Oberpirnitsch wurden während einer Execution die Beamten der Herrschaft Görtschach mit Steinen beworfen; auf die erstattete Anzeige hin erfolgte die harte Strafe. Druck hat die Unterthanen zur Verzweiflung gebracht. Ich halte die Leute mit Mühe zurück, weil jede Bewegung, solang der Krieg nicht entschieden ist, für die Gegend unglücklich wäre, und nur erst nach Uibergang der Insurgenten über den Saustrom die Anschliessung der hiesigen Bezirksinsassen von guten Erfolg werden wird.» Im zweiten Schreiben (ddto. Laibach 8. October 1813) berichtet DrohniC über die Capitulation des Laibacher Schlossberges und verschiedene Niederlagen der Franzosen, worauf er fortfährt: «Selbst hier in Flödnig fielen 6 Vorposten Gefechte vor und am 29. 7ber geschah auf der Flödniger Uiberfuhr der erste Uibergang1. Obschon von beyden Armeen umgegeben, so litt doch die Herrschaft nichts; dagegen ertrugen die Gemeinden unerschwingliche Requisizionen an Vivers zuerst für die Franzosen und für unsere braven Truppen. Zuerst äusserte sich Mangel an Wein und wenn der Uibergang nicht so plötzlich geschehen wäre: so hätte ich keinen Tropfen mehr im Keller . . . Alles wünscht bald die Ankunft eines Einrichtungs Hofkommissärs, um besonders die Ordnung bei den Unterthanen auf dem Lande wieder herzustellen; denn sie zahlen nichts und Zwangsmittel hat man gegenwärtig keine. Ihre Bossheit geht nun soweit, dass sie sich äussern: Nun haben wir keinen Herrn, behält uns der Kaiser, so wollen wir warten, was dieser verfügt, erobert uns wieder Franzoss: so zahlen wir ohnehin keine Gaben mehr. Der Prepelluch,2 der sich Euer Gnaden anempfehlt, befand sich in Flödnig durch 6 Wochen als Emigrand ...» Zur Erklärung und Ergänzung des ersten Absatzes dieses Briefes diene noch Folgendes: Am 27. August 1813 vertrieben die Oesterreicher — es war ein Bataillon Chasteler (jetzt Nr. 27) unter Oberst Paumgarten — den französischen 1 Nämlich der Oesterreicher. 2 War unter der österreichischen Regierung Werbebezirkscommissär in Flödnig. General Belotti aus Krainburg. Dieser zog sieb nach Zerstörung der Savebriicke am rechten Ufer entlang bis Zwischenwässern zurück, kam dann jedoch wieder nach Krainburg, das er im grössten Regen am 8. September verliess und über Flödnig und Komenda gegen Mannsburg marschierte. Bei Tersein traf er um 1 Uhr nachmittags mit den Oesterreichern zusammen, wurde im Kampfe verwundet und gefangen genommen. Die erste Frau des Freiherrn von Lazarini, Josefa geb. Freiin von Juritsch zum Strugg, die ihm am 22. October 1793 angetraut worden, erlebte diese Wirren nicht mehr; sie war am 11. Februar 1809 verschieden. Nach Beendigung der Franzosenkriege führte dann Baron Lazarini am 1. Mai 1814 seine zweite Gemahlin, Adelheid Mathilde Gräfin von Stürgkh, die beinahe 30 Jahre jünger war als er, heim. Um dieselbe Zeit (1810) gab es wieder Weigerungen wegen der Leistung der Naturalrobot und einige Jahre darauf neue Streitigkeiten wegen des Forstfutters. Es weigerten sich nämlich die im Bezirke der Herrschaft Kreutberg gesessenen Forstholden im Jahre 1819 unter dem Vorwande einer Missernte, den Hafer zu reichen. Im nächsten Jahre stellten sie die Behauptung auf, es sei ein allerhöchstes Patent vorhanden, durch welches alle dergleichen Abgaben für immer abgeschafft wurden. Diese Widersetzlichkeit wurde dem Kreisamte von der Herrschaft am 11. März 1821 angezeigt und um Hilfe gegen die Renitenten gebeten. Durch die Erledigung vom 14. Mai 1821 wurde die Herrschaft angewiesen, bei den Dominien der widerspenstigen Forstholden die Flüssigmachung der Rückstände zu erwirken. Dem Befehle wurde von allen Dominien entsprochen; nur die Herrschaft Kreutberg betonte in ihrem Berichte (ddo. 22. November 1821), das Absammeln des Forsthafers sei eine Zwangscollecte ohne jeglichen Rechtstitel; wahrscheinlich, weil der damalige Bezirks-commissär in Kreutberg, Namens Ratschitsch, mit einer Realität der Herrschaft Flödnig zur Zahlung von 5 kr. Forstgeld und fünf Körben Hafer verpflichtet war und sich seiner Schuldigkeit durch seinen falschen Bericht zu entledigen gedachte. Durch eine Kreisamtsverordnung vom 28. Jänner 1822 wurden die Forstholden einerseits, andererseits die Vertreter der Herrschaft Flödnig für den 5. März um 9 Uhr vormittags ins Kreisamt vorgeladen. — Weitere Acten über diese Renitenz fehlen im Flödniger Archiv (K.). — Das Forstrecht wurde 1848 ohne Entschädigung der Grundherren abgeschafft. Franz Xav. Freih. von Lazarini starb am 19. April 1832 und hinterliess die Herrschaft seinem Sohne Franz, der damals Concepts-Praktikant bei der Mailänder Delegation war. Die Ereignisse des Jahres 1848 blieben auch für Flödnig nicht ohne Folgen. Zunächst weigerten sich Ende März 1848, bald nach den aufregenden Sonnegger Tagen, die Unterthanen, die Brückenmaut an der 1844 erbauten und dem Freiherrn von Lazarini gehörigen Marien-Savebrücke bei Tacen zu entrichten, verwundeten den Mautner, warfen einige Brückenbalken ins Wasser und drohten mit einem Ueberfall auf das Schloss Flödnig. In dieser Bedrängnis wurde um Militärassistenz gpbeten, die sogleich kam und bis zum 3. April in Flödnig blieb. Hiemit waren jedoch die aufregenden Tage noch keineswegs vorüber. Der Streit drehte sich um die Rückzahlung des Requisitionsdarlehens von 1806 und 1809. Den Unterthanen hätten 3146 fl. 49 V* kr. C.-M. zurückgezahlt werden sollen, wogegen die Herrschaft bei der Hofkanzlei am l.März 1847 eine Beschwerde einreichte. Die Entscheidung blieb lange aus, wohl aber kam eine Hofentscheidung bezüglich eines anderen Darlehens aus denselben Jahren herab. (Vgl. meine Notiz in den «Izvestja». V., 47 und 48.) In der irrigen Anschauung, es sei dies die Erledigung des Hof-recurses, kamen am 30. Mai 1848 zwischen acht und neun Uhr morgens etwa achtzehn Bauern polternd und lärmend ins Schloss, beschimpften den Freiherrn von Lazarini und die Beamten, verlangten die sofortige Auszahlung des Darlehens und versicherten, in acht Tagen kämen fünfzigmal soviele wieder. In dieser kritischen Lage bat der Freiherr um Militärassistenz, und vom Kreisamt ergieng am 3. Juni der Befehl, zehn bis zwölf Mann nach Flödnig zu schicken. Am 6. Juni wurde in der Frühe dem Freiherrn von Lazarini gemeldet, es wären Aufwiegler in den Dörfern herumgegangen, um die Bauern aufzumuntern, an diesem Tage ja recht zahlreich im Schlosse zu erscheinen. Man dachte sogar an eine Verstärkung der Militärassistenz; wahrscheinlich hatte Baron Lazarini Eilboten nach Laibach geschickt, und der damalige Gouverneur Graf Weisersheim erwiderte ihm : « Mr. le Capitaine de Cercle B. M(acJ-Nfeven) viendra sitôt que possible à Flödnigg et sera suivi d'un détachement d'Infanterie de 20—30 hommes. IV. Mr. le Baron François de Lazarini.-» Dazu kam es allerdings nicht. Es versammelten sich zwar einige Bauern, Männer und Weiber, vor dem Schlosse, aber —- wie uns der damalige Flödniger Bezirkscommissär und spätere Reichsrathsabgeordnete und Bürgermeister von Laibach, Michael Ambrož, in den «Novice», 1848, S. 100, versichert — ohne Waffen und waren ganz ruhig. Ambrož setzte ihnen den Sachverhalt auseinander, worauf sie sich langsam zerstreuten. Baron Lazarini schrieb sofort nach Laibach, er brauche keine Militärassistenz mehr, und das bereits auf dem Wege nach Flödnig befindliche Militär kehrte denn auch wirklich vor dem Malitsch'schen I lause in Laibach um. Im Anschluss an die Ereignisse dieses Jahres wäre die 1850 erfolgte Aufhebung der Patrimonialgerichte zu erwähnen, der zufolge auch das Flödniger Gericht, welches seit 1845 in einem Nebengebäude des Schlosses unterbracht war, eingieng. Am 4. Juni 1860 starb Franz Xav. Felix Freiherr von Lazarini, der in erster Ehe mit Elisabeth Freiin von Schmidtburg, in zweiter Ehe mit Anna Gräfin von Brandis (seit 1840) vermählt war, und die Herrschaft übernahm sein ältester Sohn zweiter Ehe Heinrich Freiherr von Lazarini, der sie noch jetzt besitzt. Als des jüngsten, für die Geschichte Flödnigs bedeutungsvolleren Ereignisses wäre endlich des furchtbaren Erdbebens vom 14. April 1895 zu gedenken, das mit seiner gewaltigen Zerstörungskraft auch Flödnig nicht verschonte und dem Schlosse einen ziemlich erheblichen Schaden (gegen 12.000 fl.) zufügte, so dass dasselbe gründlich reconstruiert werden musste. Bei einem kurzen Rückblick auf die Geschicke Flödnigs kann man sich nicht verhehlen, dass sie vielfach mit denen von Männern verflochten sind, die theils als tapfere Kriegsleute, theils durch ihr stilles Wirken im Frieden mächtig in die Verhältnisse unserer Heimat eingegriffen haben, so dass deren Namen von der Nachwelt immer mit Dankbarkeit genannt werden. Ich erinnere nur an Hans Kazianer, eine Parallelnatur zu Wallenstein, an Hans Josef Freiherrn von Egkh und Hungersbach, den eifrigen Förderer des Protestantismus in Krain — merkwürdig genug, dass trotzdem die landesfürstliche Pfandschaft Flödnig in seinen Händen gelassen, ja sogar ruhig zugesehen wurde, wie er dieselbe an eifrige Bekenner der evangelischen Lehre (z. B. Georg Schwab von Liechtenberg) weiter verlieh —; ich erwähne den geachteten und beliebten General Herbart von Auersperg, und endlich den grossen Wohlthäter unseres Landes, den edlen Menschenfreund Karl Freiherrn von Flödnig. Zum Schlüsse fühle ich mich noch verpflichtet, allen Förderern meines Werkes, namentlich nochmals dem hoch-wohlgeborenen Herrn Heinrich Baron Lazarini für die freundliche Erlaubnis der Benützung des Schlossarchivs, dann den Herren Prof. S. Rutar und Archivar A. Koblar, ferner meinem Collegen stud. phil. Fr. Komatar für Nachrichten aus Wiener Archiven und allen übrigen Gönnern meiner Arbeit meinen innigsten Dank abzustatten. Graz, am Tage Maria Lichtmess 1896. IX ;v c Ii 1a Als die ersten Seiten meiner Abhandlung bereits im Drucke waren, stiess mir noch einiges auf, das ich hier nachtragen will. Es ist dies, um ein Wort Chmels zu gebrauchen, der beste Beweis, dass in der Geschichtsforschung kein Stillstand, wohl auch kein Abschluss. Zu Seite 7 ist zu erwähnen, dass noch vor Otto von Thum im Jahre 1356 ein Martin als Castellan erscheint. (Izvestja I. 24.) Zu Seite 8 ist nachzutragen, dass Graf Ulrich II. von Cilli Flödnig dem Rudolf Keuenhuler (wann, ist nicht bekannt) in Pflege gab. Ilicmit ist auch erwiesen, dass sich die Cillier bis 1456 im Besitze von Flödnig behaupteten, und es entfällt die Anmerkung 3 auf Seite 7. In der Unterredung, welche Kaiser Friedrich III. am 10. Februar 1457 mit den Rathen des letzten Cilliers hatte, wurde bestimmt, dass Keuenhuler bei Flödnig seinen Lebtag bleiben und dem Kaiser sowie dessen Erben gehorsam, treu und gewärtig sein soll. Auch muss er das Schloss immer zu des Kaisers Nothdurft offen halten (Oeffnungsvertragsclausel). So wurde denn am 30. Mai 1457 zu Laibach Keuenhuler Flödnig neuerdings in Pflege gegeben mit 40 Pfund Pfennig Besserung der gewöhnlichen Burghut. Würde ihn der Kaiser von Flödnig entsetzen, so soll er Goldenstein pflegweise bekommen. Letzteres kann dann der Kaiser um 1000 Pfund Pfennig schwarzer Münze von ihm lösen (Archiv für öst. Gesch. X. 203 u. XI. 142). Am 10. Juli 1458 beurkundet dann Kaiser Friedrich zu Wiener-Neustadt seinem Truchsess Kaspar von Tschernembl 1000 Pfund Pfennig schw. M. schuldig zu sein, die dieser ihm geliehen, da sie der Kaiser dem Rudolf Keuenhuler, nachdem er Flödnig abgetreten und Goldenstein pflegweise erhalten hatte, als Lösung verfallen war. Dafür gibt der Kaiser Flödnig dem Kaspar von Tschernembl pfleg- und satzweise mit Burghut und 40 Pfund Pfennig jährlicher Gült (Archiv für öst. Gesch. X. 215). Am 18. Juli 1458 tauschten dann beide die in Pflege bekommenen Schlösser so, dass Kaspar von Tschernembl Flödnig abtrat und dafür. Goldenstein erhielt (Archiv für öst. Gesch. II. 460. A. a. O. steht zwar «Schloss und Pflege zu Fladnitz», und man wäre versucht, an das steirische Fladnitz zu denken; allein allem Anscheine nach hat Muchar die für Flödnig öfters vorkommende Form F lad neck falsch gelesen und auf Fladnitz gedeutet). Lange war Keuenhuler nicht im Besitze von Flödnig, denn schon am 3. November 1461 erscheint wieder Kaspar von Tschernembl als kaiserlicher Pfleger daselbst (Archiv für öst. Gesch. X. 381). Falls sieh noch später Zusätze und Berichtigungen ergeben, werde ich sie bei Gelegenheit bekanntmachen. y, Beilage I. Reihenfolge der Pfleger und Verwalter von Flödnig. 1526 Andreas Gall. c. 1540 Franz von Rain und Wilhelm von Rattal. 1547-48 Seifried Rasp. 1549—51 Georg Schwab von Liech-tenberg. 1554 Toman Veider. 1558 Caspar Reitter. 1559—60 Andreas Nastran, c. 1565 Wesenpach. 1571—75 Wolf Rasp. 1578 Ulrich Arnold. 1581—83 Josef Oberhueber. 1585—90 Friedrich Schwab von Liechtenberg und Tuf-stein.2 1591 — 1606 Alexander Paradeiser. 1609—19 Adam Serabier. 1620 Stefan Durchenwald. 1633 Caspar Magaina.9 1636 Hannibal Bottoni. 1639—41 Michael Lyst. 1651—57 Johann Ferdinand Hof-mann von Hoffenthai. 1658—59 Michael Lyst. 1660—70 Johann Stefan Wutta-litsch. 1670—74 Michael Sigmund Wrembs-feldt. 1708—11 I7.;i .".:! 1733—36 1737—38 1739 1742 1745 1747 1749 1750 1751 — 55 1755 1756 1757—59 1759—62 1762-66 1767 1769 1771 1772 1773 1774 1783-89 1790 Seit 1802 Andreas Luschina. Franz Paul Skraber. Karl Sigmund Baptista. Johann Josef Kreiner. Josef Anton Urbas. Max Anton Schmutz. Matthias Grohauer. Philip]» Jacob Smuk. Franz Lorenz Merthl. Franz Anton Lucan. Johann Josef Kreiner. Peter Paul Glavar, Pfarrer zu Komenda.4 Petritsch. Karl Urbantschitsch. Ferdinand Utschan. Franz Xav. Paber. Cajetan Malitsch. Nicolaus Adam Reich. Philipp Jacob Smuk. Anton Josef Luschina. Michael Raphael Testoni. Anton Josef Luschina. Gregor Kautschitsch, Administrator der sequestrierten Herrschaft Flödnig. Jacob Prepeluh. Johann Drobnitsch. 1 Die Jahreszahlen bezeichnen die Jahre, in denen ich den Betreffenden in archivalischen Quellen als Pfleger genannt gefunden habe. 2 Wahrscheinlich ein Sohn des Georg Schwab. 9 Wird wohl mit jenem Caspar Magaina identisch sein, den Prof. Rutar in den «Mittheilungen des Musealvereins für Krain», VIII. 103, als Bestandinhaber von Luegg anführt. 4 Am 3. März 1755 schloss Karl Josef Freiherr von Flödnig mit dem Pfarrer P. P. Glavar einen Vertrag, demzufolge er diesem die Inspection über die Herrschaft Flödnig überlässt. Der Inspector muss dem Freiherrn von Flödnig für seine und des Bedienten Kost in zwei Raten jährlich 200 fl. d. W. und quatemberlich für deren Kleidung und Recreation 50 fl. d. W. auszahlen. (Krain. Musealarchiv 478.) Beilage II. Inventar des Schlosses Flödnig von 1569. Abschlifft der herrn commissarien zuegeschikht inucntarij der berrschafTt Flednigkh, was noch diser zeit fir gcschitz vnd altes haus-rats vorhanden, wie volgt. 1. Hakhen pixen sein noh 11, dieselben sein geschieht vnd alt, den alsofTt man zum khraittschissen oder anderer notturfft scheusst, zerbrehen sye (sollen sonnst sein 24). 2. (Fehlt in der Copie.) 3. Zw Trespah1 sein noh alte vnd znihtige hakhen pikhsen 2. 4. (Fehlt in der Copie.) 5. Khuprenne stein pixen nihts* aber woll ein khupferner merser. 6. Eisen terress pixen5 nihts (soll auh sein 1). 7. Mer puluer ist noh 2 lagl vnd ein vassl voll (soll sein 3 lagl vnd 3 vasl voll). 8. Mer sein der khugl noh bey 460. 9. Des pley ist noh bey 10 S" (soll sein ein platten vnd ein stukh pley). 10. Der mödl zum hakhen pixen 1 (sollen derselben sein 5). 11. Eisen ramen zum hakhen pixen — (sollen 4 sein), 12. Ein geschiffter (?) ramen zum puluer laden. 13. Das vässl mit hakhen-pixenkhugl ist noh vorhanden. 14. Die eisnen khetten zum geschitz ist niht vorhanden (soll sein I). 15. Die winten, damit man das geschitz hebt, ist niht vorhanden (soll auch sein 1), 16. Ein grosse seyll, damit man die gefangen in den turn hinab last, ist vorhanden. 17. Schweinspiess kheiner vorhanden (soll sein 1). 18. Torschpiess auh kheiner (sollen sein 3). 1 Jetzt Trboje. '2 Zwischen den Zeilen steht: ist verschriben 1. * d. h. Tarrassbiichsen. In der K hapel I ri,i 19. Rott atlesses messgwannt khciris (soll sein 1). 20. Schwarz zendless mesgwant 1 (ist auh 1). 21. Alltertieher geschieht 1. 22. Opferkhandellen 1 (sollen sein 2). 23. Sprenngkhessl kheiner (soll sein 1). 24. Khelh 1 (ist auh 1). 25. Rathen 1 (ist auh 1).'J 26. Allt messpieher sein 2 (manglt 1). 27. Leihter zu der mess sein 2. 28. Mcsspfeiten (?) vnd der vmbschlag zum alter ist niht vorhanden (sollen sein 4). 29. Himellpett sein 2. 30. Spannpeth sein 6 (sollen 10 sein). 31. Khindtspeth ist kheins (soll 1 sein). 32. Der allt tisch mit den spör ist vorhanden (ist auh 1). 33. Die allte zerbrohne vhr so nihts wert gewest, ist auff der nachperschafft vnd khirhpröbst daselbst begeren, dass sy ein vhr so jetzo im khirhturn zu Vnterflednikh ist vnd schlecht, zu.....mahl lassen, gegeben worden. (Ist 1 allte vhr verschriben vnd vorhanden.) 34. Khasten mass schaff ist 1 (ist auh 1 verschriben). 35. Vogtey mass pey S. Petter schaff ist 1. 36. Harreht mass schäffl 1. Mer khasten mass, daraus die ffednikher vnnterhanen das treid messen, vnd niht in dem inuentarj begriffen ist 1. 37. Allte Iäre laglen sein noh 6 (manglen 4). 38. Gemain tisch sein noh 2. 39. Päd wann 1. 40. Khrautzuber sein 1 (manglen 2). 41. Pottnig zum khraut ist 1. 42. Mer allt potnig zum khraut 1. 43. Weinvass ist noh 1. 44. Dass alt Vassl ist niht vorhanden. 45. Schmaltzkhibl ist 1. 1 Da die Kapelle nicht nur schlecht ausgestattet, sondern auch baufällig gewesen zu sein scheint, trugen die Commissäre 1569 Hans Jos. Freiherrn zu Egkh auf, die nothwendigen Verbesserungen vorzunehmen. Da er diesen Befehl nicht erfüllte, erhielt am 26. April 157 t der Vicedom die Weisung, ihn dazu anzuhalten (Vic.-A. ®). - Darunter steht durchstrichen : die sein beide vergalt. 46. Das gehaun steinen thor ist niht vorhanden (soll sein 1). 47. Die hiltzen Haschen ist auch niht vorhanden (soll sein l). 48. Der rädltrugen ist kheine vorhanden (sollen 12 sein). 49. Der truhen, darin man khalk tregt, sein 2 (manglt 1). 50. Der hiltzen jöher, darin die okhsen ziehen, sein noch etlih vorhanden. 51. Beschlagen wagen an die annizen ist zerprohen (soll sein 1). 52. Eisnen schauftl ist noh 1 (manglen 6). 53. Reithauen mit zweyen schneiden ist kheine (soll sein 3). 54. Reithauen yede mit ainer schneid vnd spiz ist kheine (sollen 2 sein). 55. Gespitzte khrampen ist nicht vorhanden (sollen 3 sein). 56. Mer reithauen mit einer schneid ist kheine (soll sein 1). 57. Eisnen steinprehhammer ist kheiner vorhanden (soll sein 1). 58. Allte haun ist 1 (soll sein 1). 59. Haun zum inerter rieren ist kheine (soll sein l). 60. Das eysen zum rädltruhen ist niht vorhanden (sollen 2 sein). 61. Gespitzte haun ist kheine (soll 1 sein). 62. Welisch preit haun ist kheine vorhanden (soll 2 sein). Rubricalnotiz: Copy auf der herren commissarien zuegeschikht inuentary, was noh fir gcschitz oder annder hausratt vorhanden, hab ich inen (laut copy) zuegeschickht den 15. september im 1569. jar. Die Rubricalnotiz sowohl als auch tlie hier in Klammern befindlichen Worte, die im Original Randbemerkungen sind, stammen von einer anderen Hand als das Inventar. Wahrscheinlich sind sie von Bartholomäus Freiherrn zu Egkh selbst hinzugefügt worden. Die Urschrift dieser Copie des den Commissären zugeschickten Inventars ist auf Papier in Schmalfolio geschrieben und befindet sich im Archiv zu Flödnig, Abth, C. 4. __£_ _t_ _«_ gjnquuE.wqDg qiwsSntuaiSax"9 o'jaianrare^ ¿til WJM6i imenuj Si¿i -»nnef '6i , jjopuajjoj 9691 jsqonç) * pirn jnilO-M^w'nz dde^x "n qi®H 'q^O T ,31 'sipuejg nz 'Butss^A n uinh.luoa '^iaoSoiq J"« ppjusqcuai uoa uuzid wpaoW 'qDsmnf uoa jwqpij uoa uyejq euuV Bi^IV -W'H Pun J^O zu300uui jssof utfbio eospuej ¿ uoa ja3p.*q3s |«M zuej.4 eqi;>qbs<[a CT»V V «OJ«V sujuiruuyoj-i 3mquub.«hds (oji ^ u, juapisejd qdeq«nbw eu!sses[ea oi9i «mwns^a jjopusuod jtfoqpqods tpsjunf pun qiOM pun JW(d U0A -sSuni^ -n ^ pun a.nqx T™^** P°n "°A U0A ^ 'SjaqsuaOQ .nn-vuDSiew jajsmrae-fl i^ji.* " U0A zitAOSoIO UOA u jjaqimj j.iaqpij ™ «FO „oamuÎ k o o 'sipama x euuV '"^l®?,"" upauj lSui3 zu^j WSpuejJ _ "z ^«TOM «SwiMpS pUEUIpj3, ElnSill *H Wf "»«d umpy zuB-tj VÏJUPH tJE5t K J 'II suu0[03 _r_ __ 9691 qnf g * Äraqusjqasri og¿i jsnSny gz 4 «najsn»^^^ .««jpgdv'oo* ^aqp^ ag«*) bduu3h patJjâsiS uueqof qiaqEsii3 tjuueqib^ uoa piubq uiKpy qosq 9S91 ibjv «i t i + 'ut«s LzLi ssncqspgug Sjaquaiqaaiq oiuaSjy iuueze^ -uaijbjqrç '"pis -usxrw-oqjeh 'js-iajiejdv uoa uoajej*) uoa uoa uoa uyejg -uaxB oqjey «iqasng uoAjei0 uoa uoa -"'HP-U Mi»q«sH3 PaHJ»°0 xunraa zuaou!A EJ0U03|3 pieq-iaqa J|»A\ Kjpqesj Euuy ue.yuojj j[0A\ Sjoag X 0UUOIOO (aaupEjiaq nz uajsja jap SunzíasjjojuaSuri s[e 5s; auuopj wup pun aip.ïiz sia1 ■qoeqq33^£ uoa .uaqiajj mpqpA\ pun qOEqqoaM uoa Ä jsnSny ' i|wddnç-p«jqi«un % mpq,^ uuEqof 'Azoico uoa qouupH • 1 ¡1 U3P UOA W ]onf ^ ■(9iun JöSlUppU) lUU^Z^q UOA J9p uinçqLuuj^^s ■HI aS^iiag 1 jsqursAO^j "6 , '3rupO|j yeqosjjajj jap «ranqiusâij «Snozjap 1 iiii.nïzû'j uo.v jjaijiaj^j qauuian ■ —.- -. _ 8181 ZJ-W 61 * -ofrgi jaqoiao oz ][qtruij3A zogi tjnf'Cï, •aœBpsuspjoznaiîjawis ■ja.tatuuiE* -, -, ___peh uoa jejq uoa uoa }th0 uyCj0 "^PAV ^ Si nus a sra3„y "o "i 'qiej£ qsy uoa uoa^h uoa 3 aOA}eio ,Ui„CJtps -o.i» «q UOA 'ja^a.mbm ^ , uijeio JsndBe uuish 411 q H punmSig -luaidsg -g „ '^opsuuïuiinei j, Eiuoiuy uuEqo]" EuiqEg uueqof bijepj uuEqof euejç zuei.j 'upisjsqj^h »"oi-í^md uoa jejq p|odo3-| Euuy- ^ uoa jejq ajjauuajj puEuip^aj J3>(BpunO f puniuSig III euuopo Beilage IV. Protokoll des Verhörs, welches am 21. Juni 1688 mit den Flödniger Unterthanen aufgenommen wurde, um zu erfahren, ob der Herr von Ruessenstein zu Strmol und der bei ihm wohnende Cattin die Unterthanen aufgewiegelt haben. Den 21, Juny 1688. Aus der Supp Ambtmannschaftt.' Gregor Khotter weiss nit, wer die Unterthanen auffgewiglet. Caspar Tschamer hat von dem enthaubten Jacob Stenoviz vnd dem Simon Hudamall gehört, dass der H. von Ruessenstein vnd der Cattin denen Unterthanen fürgetragen, dass sye Unterthanen ein andres vnd mehrers, als das alte cammerallische ihnen Unterthanen durch sye Hrn. gegeben Vrbarium vermag, zu raichen nit schuldig weren. Ambt Terbojah, Casper Suppan ist nit alda. Jury Stegan. Vom hören sagen soll der II. von Ruessenstein vnd der Cattin die Unterthanen verleittet haben. Podretschie. Jerny Scherbou. Er habe von denen von Pischatta vnd Woditz gehört, dass der H. von Ruessenstein ihnen guettes Herz gegeben vnd sy gesteiffet habe. Jury Jenkholle. Der enthaubte vnd der Hudamall habe ime vnd anderen erzellet, dass der H. von Ruessenstein vnd der Cattin ihnen Hoffnung gegeben, dass sye Vnterthanen insgesambt alles nach dem camerallischen Vrbario erhalten werden. Jury Rosman. Vom hören sagen soll der H. v. Ruessenstein vmb die nechst bey Stermoll gelegene Flednikherische Unterthanen geschikht 1 il. i. St. Valburga und Flödnig. vnd ihnen vorgesagt haben, dass sy ein gerechte Sach haben vnd alles erlangen vnd erhalten werden. Thomass Rosman. Ingleichen deponirt diser wie der vorige sein Gespan. Na Brcgo. Jacob Schinikh. Weiss nichtes zu sagen. Merthin Wallant. Von hören sagen bestattet, dass der H. von Ruessenstein die Leith verlaitet habe. Jerny Khokhel. So offt man ein Zuelaag von ime begert, so hat man selbe mit disem gefordert, dass nemblich der H, v. Ruessenstein gesagt habe, man solle die Zuelaag thuen, dan hernach alles erhalten werden wirdet. Die Forderung habe der alte Vess gethan. St. Georgen. Marthin Wresar. Der Suppan an der Pischatta habe ime erzellet, dass der H. von Ruessenstein vnd der Gattin ihnen die Versicherung gegeben, dass sye fürohin nach dem alten Vrbario gehalten werden sollen vnd der H. v. Pernburg darwider nit wirdet handlen derffen. Freythoff. Vrban Wothen vml Valenthin Kopriunikh deponiren von hören saagen. Na Scyach. Adam KhnifFez. Zu dem H. von Ruessenstein seye der Adam Conzilia vnd Andree Sorman öffters gangen vnd sich aldort sonders Zweiffei raths erholet, wie dan er Sorman vnd der Witschckh zu ihrne von Ruessenstein sich anstatt der alhero erscheinung begeben. Andree Sorman. Ist bey dem H. v. Ruessenstein ausser eines mahls nit gewesen, jedoch habe er von anderen gehört, dass er H. von Ruessenstein vnd der Gattin das Vrbarium den Unterthanen gegeben vnd ihnen versprochen, dass sy in Crafft solches Vrbarü die alte gerechtigkheit volständig erhalten werden. Gregor Witschekh. Hat zwar mit dem H. v. Ruessenstein nit Geredet, jedoch habe er gehört, dass die Unterthanen das Vrbarium zu Stermoll empfangen haben, ob aber dasselbe er II. oder der Cattin es hergegeben, khan er nit wissen. Lucass Sallokher. Weiss nichtes zu sagen. Mathia Petekh. Ingleichen nichtes. Sapposich. Matheuss Juvan vnd Mathia Jerman deponiren von andren gehört zu haben, dass der H. v. Ruessenstein gesagt habe, sye Unterthanen werden alles erhalten. Wodiz. Jerney Smolle. Das weiss er, dass das Vrbar zu Stcrmoll bekhomben worden, ob aber dasselbe der H. v. Ruessenstein oder jemandts anderer hergegeben, solches ist ime vnbewist. Pischatta. Mathia Jercb. Seine Benachbarte, so auf Stcrmoll öfftermallen durch den Cattin begert werden vnd entlieh auf das dritte Erfordern gleichwoll erschincn, erzellten ime, wassmassen der Cattin sye versichert, dass dieselben alles erhalten werden. Vnd als die Unterthanen nit allerdings sein Cattins Versprechen thrauen wollen, habe der H. von Ruessenstein darauff sich auff sein Prust geschlagen vnd sein Cattins Versprechen betheuert mit dergleichen Wortten: So wahr ich ein Herr bin, so werdet Ihr alles erhalten. Matheuss Ulrich. Der H. von Ruessenstein habe vmb den Hottscheuer zweymal geschikht vnd als er Hottscheuer auff das andermallige Erfordern gleichwoll erschinen, habe der Cattin das Vrbarium ime Hot-scheuer vnd sein Gespan zugeben sich erbotten mit vermelden, dass die Unterthanen alles darmit erhalten werden, vnd wie der Hotscheucr vnd sein Gespan nit allerdings thrauen wollen, versicherte der Cattin dieselben bey seiner Seell, dass er alles vnd iedes zu einem gewünschten Ende bringen wolle. Baldt darauff ist der Cattin von Stcrmoll abgezogen, derentwegen die Bauern sich zu dem II. von Ruessenstein verfuegt vnd die Abreiss des Cattins hoch bethauret, denen er II. von Ruessenstein geantwortet, es hindere nit, ob schon der Cattin daruon sich begeben, so seye aber er H. da, als welcher schon das Werkh ausführen wolle, worauff die Bauern zu selbem öffters khomben vnd sich seines Raths beholffen. Hraschach. Mathia Stern ist abwesendt. Weiss nichts. Moschach. Marthin Thomel ingleichen nichtes. Khraschina. Dise haben kheine Zuelaag gethan, wissen also nichtes zu deponiren. Prikherniz. Primus Remcz hat auch kein Zuelaag gethan vnd weiss auch nichtes. Pernitsch vnd Tazen. Andre Robass. Der Hotscheuer hat ime erzeilet, dass der von Ruessenstein, als die zu ihme khombne Hauern wegen des Cattins gethanen Versprechens zu zweiflflcn angefangen, gemeldet haben solle: Zumfahl der Cattin sein Versprechen nit haltet, so bin ich alda. Gregor Walthasar, Laure Draagel, Jansche Jensche, Oswaldt Schlappar vnd Jacob Petelinkher deponiren nur von hören sagen, Skharutschina. Mattheus Hiersehl hat auch nur gehört von andren. (Original auf Papier im Flödniger Archiv A\) E 11 d e. X^JyJZ l'.uchdruckerei Ig. v. Kleiumayr & Fed. Bamberg in Laibach. «r