Nummer 19» Petlau, den 12. Mai 1895. T»; . , ...-—,, " ii i m.. ■■ /&', v- 1 ; fy> .--v i£: ®ettauer3eilun0 erscheint jeden Sonntag. Vierteljährig fl. 1.15, halbjährig Preis für Pettau mit Zustellung inS Haus: Vierteljährig fl. 1—, halbjährig fl. 2.—, ganzjährig fl-4 — ; mit Postversendung im Inlands: * fl. 2.30, ganzjährig fl. 4.50. — Einzelne Nummern 10 kr. Schriftleiter: Joses Felsner, Bahnhofgaffe 5. — Verwaltung und Verlag: W. Blanke, Buchhandlung, Hauptplatz Nr. 6. Handschriften werden nicht zurückgestellt, Ankündigungen billigst berechnet. — Beiträge sind erwünscht und wollen längstens bis Freitag jeder Woche eingesandt werden. Vertretung der „Pettauer Zeitung" für Graz und Umgebung bei: Ludwig von Schönhofer in Graz, Sporgaffe Nr. 5. Kalnoky und Banffy. Graf Kalnoky, der gemeinsame Minister des Äußeren und Baron Banffy, der ungarische Ministerpräsident sind wegen des Auftretens des päpstlichen Nuntius Monsignore Agliardi übereinandergerathen und haben beide der Krone ihre Demission an-geboten. Was der päpstliche Nuntius während seines Aufenthaltes in Ungarn gesprochen hat, dass sich der ungarische Ministerpräsident mit einem Male soenergisch in's Zeug legte und eineförmlicheKriegs-erklärung gegen den Vatikan losließ, das weiß heute überhaupt noch kein Mensch, nicht einmal der gemeinsame Minister des Äußeren selbst, da ihm Herr Baron Banffy bisher den geforderten aktenmäßigen Nachweis darüber, dass der apostolische Nuntius seine Rechte als Gesandter einer fremden Macht überschritten habe, nicht zugeschickt hat. Ist auch so ziemlich gleichgiltig, denn was seinerzeit dem italienischen Staatsangehörigen Franz Kossuth für billig erachtet worden ist, als er seine Rundreise durch die Länder der Stefanskone machte und auf jeder Csarda und in jeder Tanya seine Brandreden gegen die bestehende Verfassung der Monarchie losließ, — dasselbe muss wohl auch bei dem Vertreter des Papstes als recht gelten, umsomehr, als er über die neuesten kirchenpolitischen Gesetze, als römisch-katholischer Priester zu römisch-katholischen Priestern sprach, ein Publikum, welches sich über die Ansichten des Nuntius, insoweit dieselben mit der bestehenden Verfassung der Monarchie nicht übereinstimmen sollten, jedenfalls eher ein eigenes Urtheil zu bilden imstande ist, als die Zuhörerschaft des famosen Franz Koffuth. Wenn in der ganzen Sache von Taktlosigkeiten so ungemein viel gefaselt wird, — und das „Vaterland" sowie sein Abklatsch, das „Grazer Volksblatt", faseln wirklich sehr viel davon, — so kann ein vernünftiger Mensch in der ganzen Affaire nur eine aufgelegte Taktlosigkeit sinden und diese liegt darin, dass der ungarische Minister- Der Arqnebnsier. Erzählung aus der letzten Türkennoth Pettaus von I. Felsner. (Nachdruck verboten.) — „Nichts!" — sagte Gerd leiser, — „nichts, mein Wort darauf, das ich immer halte, so wahr nur Gott helfe, nichts! Gib mir die Papiere oder sage wo sie sind und du wirst blos als Dieb bestraft oder kriegst Gelegenheit zur Flucht! Rede der Wachtmeister kommt! Spute dich!" — Der Gefangene keuchte und stöhnte: Sie liegen in Eurem Schnappsacke! Der Lieutenant hat es so ungeordnet und deshalb mußten wir die Alte fast erdrosseln, ehe sie sagte, wo Euer Schnappsack läge! Das Geld daraus hat die Schwarze! Sie nahm es trotz meines Einredens." — „Und das Zeichen des Lieutenants, das Zeichen, Euer Freipaß? > ist er, rede, ich höre den Wachtmeister kommen," - drängte Gerd. — „Der Rothe hat ihn unter Präsident, von dem Inhalte des ersten „vertraulichen" Schreibens des Grafen Kalnoky in dieser Sache, in öffentlicher Sitzung Gebrauch gemacht hat. Eine solche Taktlosigkeit hätte den ungarischen Ministerpräsidenten Banffy, wenn der österreichische Kanzler anstatt Kalnoky Bismarck hieße, — trotz aller „Schwierigkeiten", — fliegen gemacht. Auch das ist bereits Nebensache, denn die Krone hat den Streit geschlichtet! Ein anderes Moment ist's, welches den Ministerzank urplötzlich in den Hintergrund drängt, dasür aber auf den judäomagyarifchen Größenwahn ein so grelles Licht wirft, dass es uns Cislei-thaniern förmlich die Augen blendet. Der Monarch, welcher die Demission seines Ministers des Äußeren nicht angenommen hat, hat an denselben solgendes Handschreiben gerichtet: „Lieber Graf Kalnoky! Indem ich Sie meines vollsten Vertrauens versichere und Ihre mir während einer langen Reihe von Jahren geleisteten treuen und erfolgreichen Dienste, auf deren Fortdauer ich Wert lege, dankbar anerkenne, finde ich mich nicht bestimmt, Ihrer am 2. ,;estell'rn Bitte um Enthebung von Ihrer Stelle als gemeinsamer Minister des Äußeren Folge zu geben. Wien, am 6. Mai 1895. Franz Josef." Dieses Allerhöchste Handschreiben hat nun wie die „N. F. P." sich aus Budapest berichten läßt, eine neue und schwere Complikation geschaffen! Das ungarische Ministerium will deshalb de-missioniren! Warum? Weil der Monarch der Dienste eines erprobten Staatsmannes nicht entrathen will, der der Monarchie seit einer Reihe von Jahren die ausgezeichnete Stellung unter den Staaten Europas geschaffen und erhalten hat, welche sie heute im europäischen Conzerte einnimmt. Oder gibt es vielleicht ein besseres Zeugnis für die Tüchtigkeit des gemeinsamen Ministers des Äußeren, als die lebhaften Worte der Befriedigung, welche von Rom und St. Petersburg, der Perücke. Das Schreiben des Lieutenants und den Brief des Paschas von Kanischa. Auch das Erkennungszeichen. — Ich rede die Wahrheit." — Der Wachtmeister kam an die Thüre und winkte Gerd, um ihm zuzuflüstern, dass seine Leute unmöglich zu wecken sind. Gerd nickte, — „führt mich zu dem Dritten Herr Commandant." — „Zu dem Besessenen? Der ist ruhig seit Ihr ihm den Teufel ausgetrieben. Die Wahrheit zu sagen, ich gehe nicht gerne in seine Nähe; man kann nicht wissen —". Gerd verbiss sein Lachen. — „Ich gehe allein, gebt mir Schlüssel und Laterne." — Gerd öffnete eine andere schwere Eisenthüre und trat in das feuchte niedere Gewölbe. Dort lag der, der den Besessenen gespielt, anscheinend schlafend, trotzdem er an Händen und Füßen gefesselt war. — „Bernd!" —flüsterte der Rottmeister in vlämischer Sprache. — „Rede, ich höre," — entgegnete dieser. — Gerd sagte ihm, was ihm der Spion verrathen und frug, ob er von Paris und Berlin gleichzeitig herübergerufen werden nach Österreich über das Verbleiben des Grafen Kalnoky in seinem Amte? Ja auf russischer Seite geht man sogar soweit, den Grafen Kalnoky als diejenige Person zu bezeichnen, welche allein imstande ist, die guten Beziehungen zwischen beiden Reichen aufrecht zu erhalten! Wer stellt dem Baron Banffy einen solchen Befähigungsnachweis für sein Amt aus? Die Linke des ungarischen Abgeordnetenhauses hat es ihm vor wenigen Tagen ausgestellt, indem der Sprecher in offener Sitzung dem Herrn überhaupt jede Befähigung für feine Stelle absprach! Wer ihn hält, das sind die Juden und der den Juden tributpflichtige Theil des Adels und die jüdisch-liberalen Zeitungen der Länder der h. Stefanskrone. Und diese Sorte erfrecht sich neuerdings zu frondiren, wie sie unter Wekerle srondirte, weil der Monarch seinen Minister des Äußeren nicht ziehen lassen will und ihm seiner, von aller Welt als vorzüglich anerkannten Dienste wegen belobt! — Was liegt daran, wenn zehn magyarische Ministerpräsidenten flöten gehen? Wenn damit die Stabilität der äußeren Politik des Kaiserstaates, seine geachtete Stellung und die guten Beziehungen zu den Nachbarstaaten aufrecht erhalten werden? Keine cisleithanische, aber auch keine kroatische, rumänische und slovakische Katze würde um Herrn Banffy weinen und höchstens nur eine Herde jüdisch-magyarischer Hähne nach ihm krähen. Gewiss, diese neuerliche, infolge des kaiserlichen Handschreibens an den Grafen Kalnoky entstandene Aufregung wirft ein so grelles Licht auf die politische Überhebung drüben, dass man wohl zu der Frage berechtigt ist, wie lange sich Cisleithanien derlei noch bieten läßt? Soll Cis-leithanien etwa die Kosten der Judenrezeption und der Civilehe tragen, wenn irgend ein magyarischer Chauvin Minister des Äußern wird, Rußland anrempelt und damit die Monarchie der Gefahr eines Krieges aussetzt oder wenigstens dem Zwange der Sicherung der Grenze mit dem gewissen erhöhten Friedensstande, der Millionen verschlingt, zu wahr geredet. — „Ja, — löse meine Fessel." — Gerd zerschnitt die Strickfessel und schob die Trümmer in sein Koller, während der Gefangene seine rothe Perücke lüftete und Gerd zwei ziemlich vergriffene Papiere reichte, die der Arquebusier öffnete und zum Licht der Laterne hielt. — „Es ist richtig Bernd. Jetzt noch eines; zum letzten Male will ich dir helfen; zum letzten Male. Hast du Geld?" — „Nein." — — „Die schwarze Gertraud hat meinen Schnappsack geleert; sie hat wieder Geld und wird es dem Unglücklichen zu- stecken, der dem Spielteufel alles opfert, Ehre und Leben. Sage ihr, er schicke dich um Geld zu ihr, er brauche es noch diese Nacht." — „Sie wird mir nicht glauben," — brummte der Gefangene in seiner Lage verharrend. — „Sie wird wenn du ihr die Parole und das Feldgeschrei sagst für die heutige Nacht. Sie selbst kennt es. denn mehr als einmal war sie bei ihm in der Verkleidung eines Officiers der Hohenlohischen." — Er flüsterte denen wir Österreicher 70 Perzent beitragen müssen. Dass Graf Kalnoky den Magyaren schon lange ein Dorn im Auge ist, soll gerade jeden Oesterreicher bewegen, Partei sür ihn zu nehmen. Die Deutschen und Slaven, wegen der Unterdrückung ihrer Connationalen in Ungarn, die Conservativen, Clerikalen und auch Christlich-Socialen wegen des juden-liberalen Vergewalti-gungs- und Ausbeutungssystems, wie es drüben praktizirt wird, wegen der Kirchengesetze und vieler anderer Dinge, die sie aus tiefster Seele hassen. Allein was geschieht? Es ist ganz unglaublich, dass es überhaupt geschehen kann! — Weil Graf Kalnoky m einem „vertraulichen" Schreiben das Auftreten des Nuntius taktlos nannte, fallen die clerikalen Blätter über ihm her und verurtheilen den streng katholischen Kalnoky noch mehr, als den calvinischenBanffy; weil er, der doch wahrlich auf Grund besserer Informationen das Auftreten des Nuntius nicht opportun fand, als den Abgeordneten Dipauli und Lichtenstein zu Gebote standen, ließen diese eine hochpolitische Interpellation, deren Spitze sich gegen Kalnoky richtet, im österreichischen Abgeordnetenhaus los! Es ist ein wundervoller Anblick, die ungarischen Juden und die österreichischen Patent-Katholiken der Fraktion Hohenwart und Lueger, in traulicher Einmüthigkeit an den Sturz des hochconservativen erzkatholischen Ministers Kalnoky arbeiten zu sehen, trotz der hohen Anerkennung, die der Monarch diesem seinen ausgezeichneten Diener zollt, der sicher mehr Verdienste um die Monarchie, den Frieden und um das Prestige der katholischen Kirche in Österreich hat, als der clericale Baron Dipauli, der christlich-sociale Prinz Lichtenstein und deren Verbündete, die liberalen Magyaro-Hebräer jenseits der Leitha, sie sich je erwerben werden. Was soll der Österreicher, der zugleich auch em guter Katholik ist, zu diesem Dreibunde sagen? wär der Staatsanwalt nicht sofort mit der Einleitung des objectiven Verfahrens bei der Hand, wir wüssten wohl die richtige Bezeichnung dafür. Gemeiiideraths-Sitzuilg am 8. Mai 1895. Für die ordentliche, öffentliche Gemeinderathssitzung am 8. Mai 1895 nachmittags 3 Uhr, standen folgende Punkte auf der Tagesordnung: 1. Verlesung des Gemeinderaths-Sitzungspro-tokolles vom 3. und 8. April 1895. 2. Vorlage der Protokollarerklärnng der Frau O. Kysela, betreffend den Verkauf der Schieße stätterealität an die Stadtqemeinde Pettau mit Antrag. 3. Mittheilung der Erhebnngsresultate betreffend die Anlagekvsten und die Ertragsfähigkeit der Anlage einer Waldbaumschule. 4. Ansuchen der Maria Straschill um Genehmigung des Val. Polauez als Stellvertreter' zur Ausübung des Schankgewerbes im Hause Nr. 98/99 Bahnhofgasse (Brauhaus). 5. Rücklegung der Gasthansconzession seitens der M. Hanswirth Nr. 195 in Pettau, Ansuchen des Fr. Heu um Übertragung der Conzesston von seinem Hause Nr. 6 auf's Haus der M. Hauswirth und Ansuchen des Blasius Kosel. um Verleihung der Konzession zur Ausübung des Gastgewerbes im Hause Nr. 6. 6. Eingabe der Genossenschaftsvorslehung der Fleischer in Pettau in Sachen des Hausierhandels mit Fleisch u. s. w. von Seite der Fleischer und Kleinviehstecher am Lande, mit Amtsvortrag und Bericht des Thierarztes hierüber. 7. Abgabe der Äußerung über das Ansuchen der Gemeinde Rann, betreffend die Abhaltung eines Wochenmarktes in Rann an jedem Donnerstage bezw. Mittwoche. 8. Anträge des Armenrathes. 9. Eingabe des Handelsgremium in Pettau wegen Herabsetzung der Marktgebühr für die hiesigen Handels- und Gewerbetreibenden. 10. Ansuchen der Vereinsleitung der sreiw. Feuerwehr in Pettau wegen Deckung eines allfälligen Defizites aus Anlass des abzuhaltenden Jubiläumsfestes ihres 25-jährigen Bestandes. 11. Antrag des Wirtschaftscomites betreffend das Anbot des H. Molitor für die Benützung der Wohnung und des Obstgartens der Adels-berger'schen Realität und das weitere Ansuchen desselben. 12. Mtttheilungen. 13. Allfälliges. 14. Vertrauliche Sitzung. Anwesend: Herr Bürgermeister Jos. Oruig und die Herren Gemeinderäthe H. Molitor, Jg. Roßmann. H. Strohmayer, B. Kohaut, I. SteMe, M. Ott, A. Sellinschegg, I. Kollenz, W. Blanke, C. Filaferro, F. Schmidt, I. Kasimir, H. Stary. Die Tagesordnung wurde wie folgt erledigt: Punkt 1. Die Sitzungsprotokolle vom 3. und 8. April d. I. werden verlesen und genehmigt. Punkt 2. Die Protokollar-Erkläruug der Frau Ottilie Kysela betreffend den Verkauf der Schießstätterealität wurde zur Verlesung gebracht. Da aber die neben dem Kaufpreise gestellten Bedingungen nicht acceptabel gefunden werden, wird der Anbot nach dem Sektionsantrage abgelehnt. Punkt 3. Über Bericht des Referenten, nach welchem die Anlage einer Waldbaumschule gemäß der von fachmännischer Seite eingeholten Gutachten auf ca. 600 fl., die jährliche Erhaltung der Baumschule ca. 200 fl. kosten würde und in Erwägung, dass das k. k. Ackerbau-Ministerium ein für allemal bloß 200 fl. Subvention zugesagt hat, in weiterer Erwägung, dass die ärarischen Waldbaumschulen Baumpflanzen unentgeltlich abgeben, daher aus einer neuzuerrichtenden Anlage, — abgesehen davon, dass dieselbe erst nach mehreren Jahren Setzlinge abgeben könnte, — ein Ertrag nicht zu erhoffen sei, wird das Projekt fallen gelassen. Punkt 4. (Vorsitzender übergibt den Vorsitz an den Herrn G.-R. Schmidt und entfernt sich während der Verhandlung über diesen Punkt aus dem Sitzungssaale). Über Antrag der Sektion wird der Fr. M. Straschill über ihr Ansuchen der V. Polauez als verrechnender Kellner für ihr Gast- und Schankgewerbe in der Bahnhofgaffe (altes Bräuhaus) Nr. 98/99 genehmigt. Punkt 5. Nach einer lebhaften Debatte wiri a) die Rücklegung der Gast- und Schankgeweck Conzession der Fr. M. Hauswirth Nr. 195 ij Pettau zur Kenntnis genommen; b) die Über tragung der Conzession des Hr. Franz Heu U seinem Hause Nr. 6 auf das der M. Hausck genehmigt und dem Blasius Kosel eine solch Conzession auf Haus Nr. 6 ertheilt. Dies, Sektionsantrag wurde mit 7 gegen 6 Stimm angenommen. Punkt 6. Über die Eingabe der Fleisch genossenschaft beantragt die Sektion, nach da thierärztlichen Gutachten die Regelung des FleP Verkaufes durch auswärtige Händler und Klm Viehstecher nach folgenden Modalitäten: 1. DerM-satz von Fleisch auf Bestellung und Abgabe oh Lagerung, ist zu gestatten. 2. Verkauf ohne Ä stelluug nur auf öffentlichen Standplätzen, zur Behufe einer genauen Controle, zu erlaub« 3. Der Verkauf von Rindfleisch ist nur « öffentliche Verkaufslocale zu beschränken. 4. A Kleinviehstecher sind zu beaufsichtigen und düch erst dann verkaufen, wenn entweder die von dei selben beigebrachten Beschauzettel coutrollirt ck das eingeführte Fleisch am Stande der Besch: unterzogen worden ist. Punkt 7. Die Äußerung auf das von k k. k. Bezirkshauptmannschaft Pettau rnitgethck Ansuchen der Gemeinde Rann um die Bewilligm zur Abhaltung von Wochenmärkten an Donner-tagen bezw. Mittwochen, sei nach dem Antre . der Section im negativen Sinne zu erstatte ' wird einstimmig angenommen. Punkt 8. Der Bericht des Armenrathes bl . züglich mehrerer Gesuche um Unterstützungen m ' zur Kenntnis genommen und den Anträgen de-selben zugestimmt. Über Initiativantrag des Ar« ^ Vaters I. Steudte wird den Eheleuten Perko m anerkannter dringender Hilssbedürstigkeit e» ^ momentane Unterstützung von 5 fl. zugesproch ^ Punkt 9. Der Eingabe des hiesigen Handels greminms wird insoferne entsprochen, als fi ' die einheimischen Handels- und Gewerbetreibeck ^ die Marktgebühr bis auf weiteres um 50°/y Heck ^ gesetzt und die Section beauftragt wird, W? Frage zu studieren und dem Gemeinderäthe^ < berichten. Punkt 10. Der „Freiwilligen Feuerwehr ^ in Pettau wird nach lebhafter Debatte anläsM ^ des Festes ihres 25-jährigen Bestehens, für k A Fall eines Defizites ein Garantiebetraa U 300 fl. zugestanden. Punkt 11. Nachdem Herr H. Molitor a> „ das Miethen der Wohnung in der Adelsbergk: : Realität verzichtet und ein zweites Anbot m, Jahresvermiethnng nicht annehmbar gesunk ^ wurde, wird es dem Stadtamte überlassen, dik ^ Wohnung zu den für die Gemeinde günstigst," ^' Bedingungen zu vergeben. Punkt 12. Mittheilungen: a) Präs.-Ecki ^ Sr. Excellenz des Statthalters von Steiermark 8 betreffend die Einleitung von Sammlungen ^ die durch das Erdbeben geschädigten Bewohn Krains. (Seitens der Gemeinde wird eine größc, wer Wohlthätigkeitsvorstellung geplant.) b) Mittheilw' vor dem Gefangenen einige Worte zu und sagte leise: „Jetzt weißt du Parole und Feldgeschrei und darauf hin wird dir die schwarze Hexe glauben. Noch eines, hier nimm meinen letzten Thaler Bernd, damit du nicht ohne Geld bist, wenn die Schwarze das gestohlene nicht mehr hätte, was wahrscheinlich ist. So, jetzt harre eine Weile, bis ich den Rumormeister im Gespräche fest habe, dann mache dich davon." — Damit warf Gerd die eiserne Thür zu, rasselte mit den Schlüsseln, als ob er die Thüre versperre und gieng in's Wachzimmer, wo er sich mit dem Wachtmeister der Stadtquardia bald in ein tiefes Gespräch über Teufelaustreiben und schwarze Kunst verwickelte. Eine Stunde darnach weckte er seine Leute und führte sie iu's Schloß zurück. — „Ihr seid lange geblieben Rottmeister," — sagte der Fähnrich finster. — „Ich hatte Euch mehr Mores zugetraut?" — Gerd legte anstatt aller Antwort das ihm ausgefertigte Papier des Stabtrichters vor Herrn van der Nöllen und er* zählte kurz was geschehen war. Nur feiner eigenen Sache erwähnte er nicht. — „Und Ihr seit) dessen sicher, bas§ die Gefangenen Kundschafter sind, Rottmeister van der Keerfbrook?" — frttg der junge Fähnrich ernst. — „Ich bin bessen sicher Herr Fähnrich und ich habe die Beweise." — Damit holte er bie dem rothen Gaukler, den er Bernd genannt, angenommenen Papiere aus seinem Wantms unb legte sie dem jungen Wacljkommanbanten vor, der sie bedächtig durchlas, ohne mit einer Wimper zu zucken. Als er aber die Unterschrift sah, fuhr er entsetzt in die Höhe und murmelte: „Es ist unmöglich! ei Teufel halten ihn fest; der Spielt» c . und ein Weib, schlimmer als der schlimmste L' Teufel, bie fchwarze Gertrud. Diese aber regicL . die Habsucht! Sie nimmt das Geld, das er |iL durch den schwersten Eibbruch verbient, denn er mit] L es ben Würfeln und Karten opfern." — 3)er Fähnrich winkte dem Rottmeister, ftcf] L J entfernen, dann stützte er den Kopf in bie p A und sann. Es toar richtig was Gerb gesagt, roL ein Spion unter ben Officieren des Regimen;: gj( dasselbe in ber ganzen christlichen Armee verschilf? würbe. Aber sollte er ben Angeber machen ? widerstrebte des ritterlichen jungen ÜÖZani | , Charakter. Unb doch musste er sich rafdj a n J Scheiben, bettn er sah ein, dass ber Rottmel t J auch darin recht hatte, dass ihm ber verrätljeri9 ' Officter rasch beseitigen würbe, so ober jo, k vsteierm.SparkassainGraz, dass das anlässlich des Regierungs-Jubiläums Sr. Majestät des Kaisers zu errichtende „Haus der Barmherzigkeit" jedenfalls in der Nähe der Hauptstadt errichtet werden wird, e) Dankschreiben des Herrn k. u. k. General-Majors Brinner, auf die ihm zugemittelte Gratulation zu seiner Beförderung. Punkt 13. Anträge: G.-R. Jg. Roßmann beantragt die eheste Beschotterung des Friedhof-weges, dann der Wege im Stadtparke, die Erhöhung der rechten Uferbarrisre an der Drau und das Neuaustreichen sämmtlicher Barrieren iin Stadtparke, an der Grajenabrücke und der Drauuferbarrieren. G.-R. Blanke urgirt das Wegschaffen des im Stadtparke seit dem letzten Markte noch deponirten Bauholzes, dann die Aufstellung der bereits bewilligten Laterne bei der Ecke der Bahnübersetzung. G.-R. Schmidt urgirt die Verlegung der Holzlagerplätze am Eingänge in die Stadt aus feuerpolizeilichen und Schönheitsrücksichten. G.-R. Jg. Roßmann stellt Anfrage betreffend den Tarif für die Benützung des Leichenwagens. Nachdem der Herr Vorsitzende zu diesen Anträgen, Urgenzen und Anfragen die bezüglichen Erklärungen resp. Antworten gegeben hat, wird die öffentliche Sitzung um halb 6 Uhr geschlossen. Punkt 14. Vertrauliche Sitzung. Wochenbericht. (Zur Kaiserreise nach pola.) Se. Majestät der Kaiser langte mittels Hosseparatzuq am 7. d. M. 10 Uhr 46 Min. vorm. am Bahnhofe in Graz ein, wo ein Aufenthalt von 5 Min. genommen wurde. Der Perron des Bahnhofes war nicht abgesperrt, sondern dem Publicum freigegeben worden. Schon um 10 Uhr fanden sich viele Hunderte Personen, zumeist im Festkleide, daselbst ein. Da ein offizieller Empfang nicht stattfand, so war nur Se. Excellenz der Herr Statthalter Freiherr von Kübek, Herr Regierungs-rath Polizei-Director Hölzl, Herr Stadtrath Ritter von Wiser und Herr Stationschef Nedwied am Bahnhofe anwesend. Eine freudige Bewegung gieiig durch das Publicum, als gemeldet ward, dass der Separat-Hofzug nahe. Fast geräuschlos glitt derselbe iu den Bahnhofraum. In dem Angenblick als Se. Majestät der Kaiser, Aller-höchstwelcher die Marschalluniform trug, am Fenster des Hofsalonwagens erschien, ertönten jubelnde Hochrufe. Die Damen schwenkten die Tücher und alles drängte nach vorwärts, um den cheliebten Monarchen zu seheu. Se. Majestät verließ elastischen Schrittes den Hofsalonwagen, gieng auf Se. Excellenz den Herrn Statthalter zu und conversierte mit demselben, währenddessen das Publikum wiederholt in stürmische Hochrufe ausbrach. — Das Aussehen Sr. Majestät des Kaisers ist ein vortreffliches. Als der Zug zur Fortsetzung der Fahrt bereit war und dies der Herr Generaladjutant General der Cavallerie Graf Paar Seiner Majestät dem Kaiser meldete, reichte Allerhöchstderselbe dem Herrn Statthalter Baron Kübeck die Hand und bestieg rasch den Hofsalonwagen, an dessen mittlerem Fenster Se. Majestät alsbald erschien und auf die abermals ausbrecheuden begeisterten Hochrufe mit huldvollst freundlichen Grüßen nach allen Seiten dankte. Als der Zug deu Bahnhof bereits verlassen hatte, hallten ihm noch brausende Rufe nach. — In Marburg traf der Hofseparatzug um 12 Uhr mittags ein. Der Kaiser stieg am Bahnhofe aus und beehrte die zu seinem Empfange erschienenen Funktionäre, den Bezirkshauptmann, den Landeshauptmann - Stellvertreter und den Bürgermeister mit Ansprachen. Der Kaiser wurde bei seiner Ankunft und Abfahrt mit brausenden „Hoch"-Rufen begrüßt. — In Laibach traf Se. Majestät nachmittags ein, wurde von den Behörden ehrfurchtsvoll empfangen und von der Bevölkerung enthusiastisch begrüßt. Der Monarch besichtigte sämmtliche Stadttheile, sprach sich befriedigt über die getroffenen Vorkehrungen aus und stellte eine weitere Staatshilfe in Aussicht. Am Wege zur Burg trat der Kaiser plötzlich in eines der Zelte, reichte einer darin wohnenden Frau die Hand, erkundigte sich nach ihrer Lage und tröstete sie. Den Damen, welche bei der Nothküche beschäftigt waren, sprach der Monarch den Dank für ihr patriotisches Wirken ans; besonders der Baronin Hein, der Frau des Landespräsidenten, die er auch in ihrer Baracke besuchte. Der Kaiser besah die zerstörten Spitäler, Kasernen u. s. w., dann besuchte er die Spitalsbaraken, belobte die Ärzte und besonders dle Barmherzigen Schwestern für ihren Mnth und ihre Aufopferung in der Schreckensnacht des Ostermontags. (Ernennung -es Statthalters Mm Ehrenbürger van Pettau.) Der Gemeinderath hat in seiner vertraulichen Sitzung vom 8. d. M. Se. Exzellenz den k. k. Statthalter in Steiermark, Guido Freiherrn von Kübeck zu Kübau, zum Ehrenbürger von Pettau „ernannt. (Zur Änöienz.) Über telegraphische Verständigung der kaiserlichen Cabinets-Kanzlei wird Herr Bürgermeister Josef Ornig am Montag den 13. d. M. 10 Uhr vorm. von Sr. Majestät dem Kaiser in Audienz empfangen werden und reist heute nach Wien ab. (ConM im Stadtpark am Dranqnai.) Der Verschönerungs- und Fremdenverkehrs-Verein veranstaltet heute Sonntag ein Concert durch die vollständige Kapelle des Pettauer Musik-Vereines unter Leitung ihres neuen Kapellmeisters Herrn Ernst Schmeißer. Zn diesem Conzerte haben die Karten des Musikfonds bereits Giltigkeit. Es ist dafür gesorgt, dass das p. t. Publikum kalte Speisen erhalten kann. Die Preise sind für einzelne Personen mit 20 kr., für ganze Familien mit 50 kr., für Militär bis zum Feldwebel mit 10 kr. festgesetzt. Im Falle ungünstigen Wetters wird das Concert für den nächsten Sonntag verschoben. Das Concert beginnt um 4 Uhr nachmittags und wenn der Tag seinen unmittelbaren Vorgängern gleicht, dürfte der Sonntagsnachmittag Cantate ein fröhlicher werden. (Verschönerungs- ^ .7.5^............2- und Frem-enverkehrs- Verem pettau.) Für den von diesem Vereine errichteten Musikfond zeigt sich eine rege Anteilnahme, bisher sind demselben über 60 Familien beigetreten. Enthebungs- und Eintritts-Karten für alle ans dem Musikfond bestrittenen, in diesem Jahre veranstalteten Musikaufführungen der Pettauer Musikvereins - Kapelle, sind bei Herrn Max Ott erhältlich; der Beitrag ist sür eine Person mit fl. 1.. für eine Familie bis 3 Personen mit fl. 2, dto. über 3 Personen mit fl. 3 festgesetzt. (Erotische Gäste.) Mit dem Nachtzuge vom ^ laugten hier? der Einbrecher- könig RiMs und sein Genosse Panarethos unter Bedeckung von 4 Sicherheitswachmänueru ans Triest an »nd wurden per Wagen in das Gefangenhaus des k. k. Bezirks-Gerichtes gebracht um dort internirt zu bleiben, bis sie seitens der ungarischen Sicherheitsbehörde übernommen werden Sie wurden nach Budapest weiter verschoben und zwar Ristics mit dem Abendzuge am Mittwoch ftlu Eomplice, der kränklich ist, am nächsten Tage' Ristics, der elegant gekleidet und eine Zigarre rauchend, zwischen seiner Escorte in einem, für das Publikum abgeschlossenen Raum des Bahnhofes den Zug erwartete, spottete über die riesige Ehrenbeglettung der Neugierigen. Er mag sich trösten, auch andere Leute fanden diese Neugierde, besonders des besseren Theiles des zarten Geschlechtes. für einen Urgauner recht sonderbar. Wegweiser. Ich meine nicht jene, in der Regel an Straßengabelungen stehenden Pfähle, an denen zwei, nach verschiedenen Richtungen ansgestreckte, bretterne Arme angenagelt sind, deren Hände zur Faust geballt, bereu stets zu lauge Zeigesinger in's Blaue hinein weisen, als wollten sie dein Wanderer sagen: „Gehe nur der Nase nach mein Lieber denn alle Wege führen nach Rom oder wenigstens zu emem Wirthshause." — Auch nicht von jenen steinernen Barrierestöcken will ich reden, auf denen irgend eine Zahl und daneben das Zeichen „km" eingemeiselt ist, denn sich nach denen zn orientiren rst meist ganz unmöglich. An den Armen der hölzernen Wegweiser haben Sonne und Regen die Schrift verbleicht und verwaschen, so dass sie unleserlich geworden ist und der Wind hat den Pfahl meist so schief geweht, dass der Wegweiser aussieht, als sei er gerade im Begriffe in Ohnmacht zu fallen oder total bekneipt jetzt und jetzt zu entgleisen. Kommt einmal ein verspäteter Zecher daran vorüber, der den auch wackelnden Kameraden stützen will, so fallen sicher beide zusammen in den Straßengraben. An den Kilometerzeigern ist die Orientirung noch unmöglicher, denn außer dem Straßeuaufsichtspersonale weiß kein Mensch ob die „130 km.", die etwa darauf eingemeiselt sind vom Nordpol herab oder vom Leuchtthurm „salvore" herauf, vom „Tref" weg oder vom »Grabe Attilas bei Haidrn" her. zu zählen sind. Mit derlei Räthselaufgaben zerbreche ich mir nie wenn die Sache, wie es der Stadtschreiber wollte, vor den General käme, der entscheiden sollte, ob die Gefangenen dem Kriegsgerichte ausgeliefert werden sollten oder nicht, dann würde auch die Thatsache festgestellt werden, dass sich der so tauge vergeblich gesuchte Spion in ber ©tobt fetöft befinde und Herr von Mailion würde feinen Augen-Mid zögern, den Rottmeister als solchen zu bezeichnen ititb bie Beweise dafür in feinem Ouartier suchen ju taffen, wo man die Berichte an den Pafcha non ^anifcha in seinem Schnappsacke finden mürbe. S)af3 in diesem Falle Gerb seine Beweise verlegen mürbe, mar natürlich. Als ber junge Mann noch sann, wie er sich als Miüoiffer der ganzen ®efchichte am besten verhalten könnte, siel ein 6c|u§ auf ber äußeren Ummallung bes Schloßes, der bie ganze Wache sofort auf die Beine brachte. Ser Fähnrich ließ das Detachement unter bk Stoffen treten mb schickte Gerb mit einer Rotte nach den Posten, um zu erfahren, welcher gefeuert fatte und aa3 bie Ursache war dazu. Der junge Rottmeister eilte nach ber oberen Etage unb nach bem 8ughäu8chen, welches heute noch an bem öorfpringenben Mauerwinkel über bem Arrestthurme zu sehen ist. Er fanb ben Posten, feine schwere Hacken&üchfe labenb: — „Was gibtä?" — frug er ben 2lrquebufier. — „Seht bort hinab auf bie Zugbrücke," — entgegnete ber Soldat, basZünb-fraut auf bie Pfanne feiner ungefchlachten Büchfe legenb. „Ich fah ben Menfchen nicht früher wegen des Schneesturmes, als bis ich ihn über ben Graben gehen hörte, benn ber kniefchte unter feinen Tritten. Da fah ich auch erst, bafs bie Zugbrücke nicht aufgezogen mar, benn wie iväre er fonst an’s Thor gekommen? Da rief ich hinab wie Vorschrift, ber aber ba unten steckte einen Schlüffe! tn’s Schloss beä Ausfallpförtels unb wollte öffnen. Ich schrie nochmal unb nochmal; vielleicht hatte er Anftänbe beim Schlöffe, benn er begann laut zu fluchen. Noch einmal rief ich, bann gab ich Feuer. Er brach zufammen, mälzte sich aber eine Weile unb jetzt liegt er still. Ich that nach meiner _________________vi -—io iuj mu, me £*!?'' Ä — berit^tetTTec Wert; @erb (te(j ben «Kann ablöfen unb nafmi thn mit zur Wache, wo berfelbe bem Fähnrich wteberholte, toas er bem Rottmeister gemelbet.___________ „Seht nach, aber gebraucht Vorsicht!" — gebot ber junge Ofsicier Gerb unb einen anberen Mann schickte er in's Schloß, ben Lieutenant m holen. Gerb gteng mit feiner Rotte zum Norbthore unb faitb bie Ausfallspforte gefchtofferr aber nicht versperrt. Er öffnete sie, von außen stack ber Schlüssel, bte Zugbrücke war niebergelaffen. Auf berfelben lag etn meufchliches Wefen, anfcheinenb tobt. Gerb befahl zweien feiner Leute, ben Menfchen auf* zuheben unb auf bie Woche zu tragen; mit ben anberen zog er bie Brücke auf unb bann sperrte er bas Ausfallsthürchen unb ließ eine Wache zurück. Als er aufs Wachzimmer kam, lag ber Ge-töbtete auf einer;$anf. Er trug bie Officiersuniform ber Hohenlohifchen. Gerb machte einen hastigen Griff in bas Gesicht bes Tobten unb legte Schnurr- den Kopf der „armen Reisenden" oder Radfahrer, für welche diese Kilometersteine hingestellt wurden. Wir haben dagegen bei uns daheim vielleicht nicht schönere, sicher aber zuverlässigere Wegweiser, welche Aufschriftstafeln seitens des Fremdenverkehrsvereines, oder gar einen nniformirten Führer, jetzt zu Beginn der Reifesaison, überflüssig machen. Fragt z. B. ein mit dem Abendzuge an-kommender Reisender gleich am Bahn Hofe um die „Herrengasse", so gibt man ihm den Rat, in den Omnibus des „Hotels Osterberger" einzusteigen, der ihn sicher dahinbringt, denn eine Beschreibung des Weges sei deshalb nicht leicht, weil sich die ältesten Leute der Stadt nicht erinnern, wo die „Bahnhofstraße" vom alten Speckthor weiter länft und in die „Bahnhofstraße" mündet und weil die „Bahnhofstraße" überhaupt ein idealer Begriff ist, den man uach Belieben deute« kann und weil die Alleebäume noch keine Hausnummern haben, welche die Straßenbezeichnung tragen und weil auch das nicht verläßlich wäre, da es manche Häuser mit zwei gleichen Nummern aber verschiedenen Straßen-bezeichnungen gibt. Dagegen wird niemand die Frage eines Fremden nach dem „Bahnhofe" in Verlegenheit bringen, gleichviel, in welchem Stadttheile diese Frage gestellt wird. Man sagt ganz einfach: „Gehen Sie nur dem nächstbesten Kinderwagerl nach und Sie kommen uufehlbar in die Bahnhofstraße." — „Danke! Ich komme wohl noch zum Zuge zurecht?" — „Hm, dem Eisenbahnfahrplane nack, haben Sie noch über eine halbe Stunde Zeit; aber dem Kinderwagen-Fahrplane nach kommen Sie bereits zu spät, außer Sie helfen der Duenna entweder anschieben, oder Sie gehen vor dem Wagen und kokettiren mit ihr, denn in diesem Falle fährt sie alle Welt über den Haufen, um nur rasch an's Ziel zu kommen." — „Ja aber das Kind, es kann doch nicht —" „Was, das Schnellfahren vertragen? Da irren Sie mein Herr! Unsere Pettauer Kinder sind daran gewöhnt, die vertragen ganz andere Dinge, z. B. den Kohlendampf der Locomotiven, das Pfeifen derselben, den dichten Straßenstaub der zufahrenden Wagen, den ungeduldigen Anrempler der zum Zuge eilenden Passanten und einen mehrstündigen Dauerklatsch ihrer Duennas, die auf der schattigen Bank im duftigen Grünen sitzen, während die Kleinen auch in Etwas sitzen, was leider nicht du — Pardon, empfehle mich!" Fragt so ein Fremder nach dem nächsten Wege von der Bahn zum „Gasthofe Reicher", so sagt man erst: „Hm, hm!" — denn die nächsten Wege haben keinen Namen. Dann sieht man sich die Fußbekleidung des Fragers an. Hat er Niederschuhe, so muss man ihn schon christlicher Weise durch die Stadt schicken; hat er Juchtenstiefel, so kann man ihn entweder über die Bahnübersetzung und Knebelbart vor den Fähnrich hin, dann sagte er ruhig: — „Es ist die schwarze Gertrud! Lasst das Collet öffnen, Ihr werdet sehen, dass ich recht habe! — Der junge Fähnrich schüttelte den Kopf und sagte tonlos: „Ich berühre sie nicht." — Da nestelte der Rottmeister das Collet des Todten auf, öffnete Unterkleid und Hemdkragen und wies auf die offene Brust. Es war die Brust eines Weibes und selbst die rauhen Soldaten wichen scheu zurück; der Tod ist unter allen Gestalten und in jeder Verkleidung ehrfurchtgebietend. Außen tönten Schritte. Lieutenant von Maillon trat ein und frug was geschehen sei, als er aber einen Blick auf die Todte warf, wankte er entsetzt zurück. Indessen dauerte die Aufregung nur einen Augenblick, er faßte sich und obwohl sein Auge an der Leiche haftete und sein Gesicht erdfahl schien, ließ er sich vom Fähnrich Bericht erstatten und hörte anscheinend ruhig zu. Als dieser zu Ende war, wandte sich der Officier an den Rottmeister, maß denselben mit verächtlichen Blicken und sagte mit schneidendem Hohne: „Euch oblag doch, das Thor zu visitiren bei den Ronden, Herr den neuen Weg zum Schießstadt-Park und unter der Bahn durch nach dem Stadtparke, oder durch die namenlose Gasse schicken. — „Sie gehen da durch die Straße mit dem neu aufgeworfenen Graben und der „Siebenbamerl-Allee", patschen weiter bis zum Stadtpark, überklettern hier die Bretterhaufen, promeniren dann im kühlen Schatten bis das Ding ein Ende hat, biegen um den alten Thurm und — da sind Sie." Fragt einer: „Mein Herr können Sie mir nicht sagen, wo das Local-Museum des nralten Petovium zu finden ist?" — dann ist die Antwort etwas komplizirt. Am besten ist's man überhört die Frage ganz; geht das aber nicht an, so sagt man bedauernd: „Ja mein Herr, das Loeal-Museum des alten Petovium, das müssen Sie theilweise im Grazer Joanneum, theilweise in Wien, in Privatsammlungen und bei verschiedenen Antiquitätenlandlern m aller Welt suchen. Das alte Richterschwert liegt im Rathhause hier, die verschiedenen „Handvesten" sind auch schon in festen Händen, das alte Stadtrecht liegt in der herzoglichen Bibliothek in Wolfenbüttel, das neue Stadtrecht ist zu sehr beschnitten und die Mosaikböden der einstigen Marmorpaläste liegen theilweise in Kisten verpackt, theilweise noch unter den Aeckern von Haidin vergraben," — denn man kann doch so einem neugierigen Fremden nicht zur „Natural-Verpflegs-Station" schicken? das wäre doch gegen alle Gastfreundschaft. Wie diese Fremden überhaupt schon sind, so wird sicherlich der eine oder der andere nach Ausflugsorten fragen, den schicke man um des Himmelswillen nicht nach Wurmberg, denn schon am Beginne der Straße dahin liegt ein so ungeheurer Misthaufen, dass dem Ausflügler aller Appetit vergleuge, je wieder nach Pettau zu kommen. Man schicke ihn auch nicht in den Volksgarten, denn wenn er die drei Maurer und vier Handlanger dort beim Schweizerhausbaue herumwimmeln sieht, so ist er imstande zu glauben, das sei der öffentliche Kinderspielplatz, wo die Großen einmal zur Abwechslung „Häuserlbaueu" spielen. Am besten ist's, man zeigt dem Fremden unsere „Volksbibliothek" und führt ihn durch die „Steiu-metz-, Schloß-, Minoriten- und Hebergasse", denn wenn er da nichts von dem Riesenanffchwnnge merkt, den Pettau zur Zeit der Hunnen gemacht hat, so ist er rein blind oder ein sehr übelwollendes Individuum. Ein solches aber soll der „Fremdenverkehrs-Verein" kurzweg zum Hauptportale unserer ehrwürdigen Stadtpfarrkirche führen, ihn mit der Nase zum Aufgange des Stadtthurmes drehen und sagen: „Sehen Sie Verehrter, hier, wo doch jeder Fremde zuerst herkommt, um Pe-toviums Alterthümer zu sehen, hier wird sogar noch antiker Schotter geklopft!" k. Rottmeister van der Keerkbrook? Wie konnte es kommen, dass Ihr es übersehen habt, dass die Zugbrücke niedergelassen war und — wie kommt dieses Weib da zum Schlüssel der Ausfallspforte, der doch hier in Eurem Zimmer verwahrt sein soll, Herr Fähnrich?" — wandte er sich an diesen. Der junge Mann zog die Stirne kraus. — „Wollt Ihr damit etwa sagen, das ich mit Spionen im Einverständnisse bin? Lieutenant de Maillon?" — frug er finster. — „Ei, wer spricht denn von Spionen Herr van der Rollen?" — lachte der Lieutenant cynisch frech nach der Todten deutend, — „diese da war eine sehr gefällige Dame und mehr als einmal nannte sie Euren Namen als den eines guten Bekannten. Ihr konntet von der Wache nicht zu ihr; — für ein verliebtes Weib gibt's aber wie ich sehe auch keine Zugbrücken und verrammelte Thore, um zum Liebsten zu kommen. Freilich hat dieser Strohkopf von Vlämen, der auf Schildwache stand, das nicht bedacht, sonst wäre er kaum so dumm gewesen seines Osficiers Liebchen niederzuschießen!" — „Ich hielt das Weib , für einen Spion, der Kundschaft holt!" — rief Das Hilfscomitö für Laibach und Umgebung sendet uns folgenden Aufruf zur Veröffentlichung, welchem Ansinnen wir gerne entsprechen. Aufruf! In der Osternacht hat ein furchtbares Erdbeben unsere blühende Landeshauptstadt Laibach und in weitem Umkreise ihre Umgebung heimgesucht. Schon der erste, nahe der Mitternacht erfolgte Erdstoß war von so entsetzlicher Gewalt, dass alle Häuser in ihren Grundfesten wankten und Menschenleben zum Opfer fielen; die weiteren zahllosen Stöße vollendeten das Werk der Zerstörung. Nach Millionen zählt der Schaden an den in Schutt sinkenden Gebäuden, das noch drohende wirtschaftliche Elend ist unabsehbar. Obdachlos sind Tausende, sie lagern in Zelten und Baracken, darunter Kinder im zartesten Alter und Schwerkranke. Die Bevölkerung steht dieser unheimlichsten aller Naturgewalten ohnmächtig gegenüber. Im Vertrauen auf Gott wird sie sich ausraffen, die gebrochene Kraft wieder finden, doch muss ihr auch die Hilfe der Mitmenschen in reichem Maße werden, wenn es ihr gelingen soll, die zerstörten Kirchen nnd Schulen aufzubauen, sich neue Heimstätten zu gründen und dadurch die Bedingungen ihrer wirtschaftlichen Wiederaufrichtung zu sichern. Seine Majestät unser gnädiger und gütiger Kaiser hat, wie so oft, so diesmal die erste reiche Gabe gespendet. Wir aber — noch immer auf bebender Erde stehend — erfüllt nur von dem einen Gedanken, unserer unglücklichen Bevölkerung Beistand und Rettung zu bringen, richten in dieser schweren und kummervollen Zeit einen Appell an die weite Welt des Mitleides und der Nächstenliebe und bitten um Hilfe! Laibach im April 1895. Das Hilfscomite für Laibach und Umgebung: Victor Baron Hein k. k. Landespräsident Ehrenpräsident. Otto Detela Peter Graßelli Landeshauptmann in Krain Bürgermeister von Laibach I. Stellvertreter. II. Stellvertreter. Dr. Äosef Kaöiö k. k. Hofrath Obmann. MKLN8M ä68 öMVMM8. ISgttvI, krause-, vampk- unci ^aunvubäävr von 10 Ilbr vor-mittag bis 7 UKr abenäs. VolIrsDampLbäävr von 1 bis 3 Ilbr Ng.ebmittg.Z8. VvIks-^Vamieubääer an "Uoebentagen von 9 bis 12 Mr NittaZ unä an 3onn- unä ^eiertaZen bis 4 Dbr naek-inittaZs. rablreiebem Lesuebe laäet ergebenst ein Die Vorstellung der abgelöste Arquebusier trotzig. — „Ha, ha, Spione hier im Schloß? Liegen nicht ringsum kaiserliche und Reichsvölker, du vlämischer Tölpl!" — höhnte der Lieutenant. — „Ein wallonischer Arquebusier hätte sicher nicht daran gedacht, dass man einem Spion den Schlüssel zum Thor gibt und ihm die Brücke niederläßt vom Schloße aus! Bringt die Todte nach der Arreststube der Wache, da sie hier nicht bleiben kann und die beiden Arrestanten mögen losgelassen sein, ich schenke ihnen den Rest ihrer Strafe, obgleich es zwei vlämische Arqnebusiere sind! Ihr Herr Fähnric! schreibt unterdessen den Bericht, wie er Eu^ am besten dünkt; eines liederlichen Weibes wegen sollt Ihr nicht büßen, doch seid ein andermal vorsichtiger!" — Der Fähnrich regte sich nicht; die cynische Frechheit, mit welcher der Lieutenant nicht nur die Todte da als ein liederliches Weibsbild brandmarkte, sondern noch mehr die Art wie er ihn mit derselben in Verbindung brachte, lähmte einen Moment jeden Gedanken in seinem Kopfe. (Schluß folgt.) Die Stadtgemeinde Pettau- verkauft aus der Adelsberger’schen Baumschule folgende Sorten Äpfelbäume: Annanas- Canada- Reinetten, Harbert- Bellefleur gelber, Gold - Parmänen zu 20, 30, 40, 50 und 60 kr., ferner: Kirschen, Pflaumen, Zwetschken Quitten u. Mostbirnen. Anweisungen erhältlich beim Obmann des Wirtschafts-Comite Rossmann. Zu beziehen durch jede Bachhandlang ist die preisgekrönte in 27. Auflage erschienene Schrift des Med.-Rath Dr. Müller über das kieie 2u86lläuv8 unter Louvert kür 60 LrsuLsr in kriekmarken. Läuarä Lvnäl, Lrauvsok^vsis. nlolit m 6d.i? bei Gebrauch der berühmten anerkannt Bestes im Gebrauch Billigstes bei Husteil, Heiserkeit, Katarrh u. Verschleimung; echt in Pak. L 20 kr. in der Niederlage bei H. Molitor, Apotheker in Pettau. Sicheren Erfolg1 bringen die hewahrten und hochgeschätzten K a i s e r’s Pfeffermünz-C a r a m e 11 e n bei Appetitlosigkeit, Magenweh und schlechtem verdorbenen Magen. In Pak. ä 20 kr. zu haben in der alleinigen Niederlage bei H. Molitor, Apotheker, Pettau. «^0KL vis tzivksoksts unä soLvsUsts ^rt, Knassn, IVlLnsvksttsn, klsmclsr, Kto. wit vsniA LliiLs VM' »o »rrkön «»« nvu H 2U starken, ist allsir» äisZsui^s mit Hklsvk's Voppvl-Slsi-Ikv, ^s<^r Vsrsuod kMrt 211 äausrnäsr LsvÄtLiurg. Üdsrall vorrätdis in Oartoos 2U 3, 10 unä so Lr. VsLer» L» ^ Plüß-Staufer-Litt ist das Allerbeste zum Kitten zerbrochener Gegenstände, wie Glas, Porzellan, Geschirr, Holz u. s. w. Nur acht in Gläsern zu 20 und 30 kr. bei Jos. Kasimir in Pettau. O ^8^0 r, " c-aq r-r 3 o 2 ^ A s 2- L Z.-q Z ' o X'A « S-« w L. 3 F 2 2. S' D >< vT'-'Z"?» Gedenket bei Westen- Spielen und Testamenten des Pettauer Verschönerungs- und Fremdenverkehrs-Vereines. 8HST" Wegen Auflösung einer Wirthschaft werden Donnerstag den 16. Mai am Ranner Harkte Yorkshire-Ferkel zum Verkauf kommen. In Gut Neustift stehen zum Verkauf: Zur Zucht ein-, zwei- und dreijährige Yorksliire - Säue sowie ein sehr schöner einjähriger Yorkshire-Eber aus den Erzherzog Albrecht’schen Stallungen, Ein zweieinhalb-jähriger Eber gleicher Race, Ein Murbodner Zuchtstier 2-jährig-, Murbodner Kühe und Kalbinen, Eine Rappstute sammt 14 Tage altem Fohlen. Franz Kaiser. § rühjahr- und Sommer-Saisons-Neuheiten in Sonnenschirmen, Handschuhen, berühmte Fabrikate, Hlltblumen, die im Preise wie Ausführung jede Concurrenz übertreffen, Cravatten, besonders die von uns neuangefertigte Eifel-Fa$on, Seiden- n. 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Mitglieder des gefertigten Vereines werden ersucht, bestelltes Kupfervitriol bis längstens 18. Mai um so gewisser zu beziehen, als sonst selbes ohne weitere Rücksicht weiter vergeben würde. Landw. Verein Pettau, 9. Mai 1895. Die Vorstellung. Jos. Kollenz PETTAU empfiehlt sein Lagrr in Gratiosa-Sonnen- und Regenschirmen, Sommerhandscliulien in Zwirn, Seide Flor und Rehleder-Imitation, Bändern, Spitzen, Hutblumen. Das bekannt beste Hausfrauen-strickgam farbig. Perlstrickgarn, weiss, wie auch Stick- u. Häckelgarne. (Sternmarke.) Mieder, nur gute Qualitäten. Damenwäsche u. Schürzen nebst sämmtlichen Schneiderzugeliör-Artikeln. Herren-Wäsche, Kragen (Fabrikat Zupancic), Touristen - Hemden, Turn-, Ruder- u. Radfahrerleibeln, Radfahrerstrümpfen, Badehosen. Neuste Cravatten, Hosenträger, Taschentüchel. 0OOOOOOO000OX Schuhmaren~9IieÖerlqge bei Brüder Slawitsch, Pettau. £)urtf) günftigen ©infauf ftnb mir in ber Sage, bie an* geführten ©orten ben X. 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Die Gewinne dieser vortheilhaften Geld-Lotterie, welche plangemäss nui 115,000 Loose enthält, sind folgende, nämlich: Der grösste Gewinn ist ev. 500,000 Mark, Prämie 300,000 Mark. 1 Gewinn ä 200,000 Mark 1 Gewinn ä 100,000 Mark 2 Gewinne ä 75,000 Mark 1 Gewinn ä 70,000 Mark 1 Gewinn ä 65,000 Mark 1 Gewinn ä 60.000 Mark 1 Gewinn ä 55,000 Mark 2 Gewinne ä 50,000 Mark 1 Gewinn ä 40,000 Mark 3 Gewinne ä 20,000 Mark 21 Gewinne ä 10,000 Mark 56 Gewinne ä 5000 Mark 106 Gewinne ä 3000 Mark 231 Gewinne ä 2000 Mark 812 Gewinne ä 1000 Mark 1415 Gewinne ä 400 Mark 20 Gewinne ä 300 Mark 132 Gewinne ä 200, 150 Mark 39755 Gewinne ä 155 Mark 8290 Gewinne ä 134, 100, 98 M. 6848 Gewinne ä 69, 42, 20 Mark im Ganzen 57,700 Gewinne und kommen solche in wenigen Monaten in 7 Abtheilungen zur sicheren Entscheidung. Der Hauptgewinn 1. Classe beträgt 50,000 M., steigt in der 2. CI. auf 55,000 M., in der 3. auf 60,000 M.. in der 4. auf 65,000 M., in der 5. auf 70,000 M., in der 6. auf 75,000 M., in der 7. auf 200,000 M. und mit der Prämie von 300,000 M. eventuell auf 500,000 M. Für die erste Gewinnziehung, welche amtlich festgesetzt, kostet das ganze Originallos nur Gulden 3.50, das halbe Originallos nur „ 1.75, das viertel Originailos nur „ —.90. Jeder der Betheiligten erhält von mir nach stattgehabter Ziehung sofort die amtliche Ziehungsliste unaufgefordert zugesandt. Verloosungs-Plan mit Staatswappen, woraus Einlagen und Vertheilung der Gewinne auf die 7 Classen ersichtlich, versende im Voraus gratis. Die Auszahlung und Versendung der Gewinngelder erfolgt von mir direct an die Interessenten prompt und unter strengster Verschwiegenheit. BGT* Bestellungen erbitte per Postanweisung oder auch gegen Nachnahme. ggC* Man wende sicli daher mit den Aufträgen der nahe bevorstehenden Ziehung halber sogleich, jedoch bis zum 22. Mai d. J. vertrauensvoll an Joseph Heckscher, Banquier und Wechsel - Comptoir in HAMBURG. Herren-, Damen- u. Kinder- empfiehlt für die Sommer-Saison © A. Gassner, Pettau, Minoritenplatz. vorLL2Si§6. Clavier-Fabrikant und beeideter Sachverständiger aus Graz, trifft nächster Tage hier ein und wird Aufträge für Clavierstimmungen, Reparaturen, eventuell Neuanschalfangen oder Umtausch entgegennehmen und zur vollsten Zufriedenheit zur Ausführung bringen. Aufträge wollen der Buchhandlung W. Blanke bekanntgegeben werden. ^WWGiÄG>G>GiOWGiGiGiO>GiGlS)iGiG Fremdenverkehrs-Verein Pettau. Möblirte Sommerwohnungen in nächster Nähe der Stadt werden zu miethen gesucht. Anträge nimmt Herr JoSBf Gspilfl entgegen. Kundmachung. Die diesjährige Hauptimpfung wird Samstag den 18. und Montag den 20. Mai d. J. von dem Stadtarzte Herrn Dr. von Metzler im Turnsaale der städt. Knabenvolksschule jedesmal zwischen 3 und 4 Uhr Nachmittag vorgenommen werden. Die Eltern der impfpflichtigen Kinder des Stadtgebietes Pettau werden im eigenen Interesse darauf aufmerksam gemacht, an den besagten Tagen mit den Impflingen am Impfsammelplatze zu erscheinen, weil gegen solche, welche ohne gerechtfertigte Entschuldigung einfach von der Impfung fernbleiben, wegen Nichtbefolgung des ämtlichen Auftrages strafweise vorgegangen werden müsste. Es erscheint umso nothwendiger, gerade gegenwärtig Kinder impfen zu lassen, da in den ersten Monaten des heurigen Jahres im politischen Bezirke Pettau mehrfach Fälle von echten Blattern vorgekommen sind und es daher auch sehr leicht möglich ist, dass diese bösartige Krankheit in die Stadt geschleppt wird, sodann die Ungeimpften der grössten Gefahr, von der Krankheit befallen zu werden, ausgesetzt sind. Stadtamt Pettau, am 9. Mai 1895. Der Bürgermeister: Josef Ornig. Fenster-Uerglasungen jeder Art, wie auch Bildereinrahmungen werden übernommen und billigst ausgeführt bei Jos. Kollenz Glas-, Porzellan-, Steingut-^und Spiegel-Niederlage. 0,0 ,0 jo jo jo jo j0 j0p j e> ojyjyjojo Kundmachung. Zufolge den am 1. Mai d. J. in Kraft getretenen Gesetzes über die Sonntagsruhe hat das gefertigte Gremium beschlossen, an Sonn- u. Feiertagen alle Geschäfte ohne Unterschied der Branche jon 7 Uhr Früh bis I Uhr mittags offen zu halten. Handelsgremium Pettau Ferdinand von Kottowitz Vorstand. ^Bestes gegen Wanzen,Flöhe, Küchenungeziefer,^ ? Motten, Parasiten auf Hausthieren rc. re. ^ Zacherlin Wll'kt 8tLUs16s18W6s'i>l! ^8toc>t6i — W!6 >(6!N zweites Mittel jederlei Jnsecten und wird darum auch in der ganzen Welt als einzig in seiner Art gerühmt und gesucht. Seine Merkmale sind: 1. die versiegelte Flasche, 2. der Name „Zacherl." Petta«: Joses Kasimir. Ignaz Behrbalk. Robert Joherl. V. Leposcha. Brüder Mauretter. V. Schulfink. Adolf Sellinschegg. Frieda«: Alois Martinz. Gonobitz: Georg Michay. Pöltschach: Ferdinand Jvanuä. A. P. Krautsdorfer. Anton Schmelz. W-Feistritz: F. Stiger L Sohn. Der Waschtag kein Schrecktag mehr! 8p>fr Bei Gebrauch der pstMtirttz» NoIir6ii-86ik6 wäscht man 100 Stück Wäsche in einem halben Tage tadellos rein und schön. Die Wäsche wird hiebei noch einmal so lange erhalten, als bei jeder anderen Seife. Bei Gebrauch der patentii'ttzii wird die Wäsche nur einmal, statt wie sonst dreimal gewaschen. Niemand braucht nunmehr mit Bürsteu zu waschen oder gar das schädliche Bleichpulver zu benutzen. Ersparnis von Zeit, Brennmaterial und Arbeitskraft. Vollkommene Unschädlichkeit bestätigt durch Attest des k. k. handelsgerichtlich bestellten Sachverständigen Herrn Dr. Adolf Jolles. Zu haben in allen größere» Spezerei- und Konsumgeschäften, sowie im I. Wiener Konsumverein und I. Wiener Hausfrauenverein. "M8 »aupl-Dspoi: Men, l., kenngs^e 6. Ueberzieher fl. 9, Loden-Anzüge fl. 16 (das Beste) Kameelhaar- Havelock fl. 9, Wettermäntel fl. 7, stets vorräthig bei Jacob Rothberger, k. u. k. Hof-Lieferant, Wien I., Stephansplatz Nr. 9. 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Versicherungsbestand Ende Dezember 1894: 179,106 Policen im: Kr. 593,553,368 Kapital und Kr. 2,133,431 Jahesrente. Neu beantragte Versicherungen im Jahre 1894: Kr. 60,140,25 Jahreseinnahme an Prämien und Zinsen 1894: Kr. 32,859, Ausgezahlte Kapitalien, Renten etc. seit 1857: Kr. 171,007, Dividende an die Versicherten überwiesen seit 1871: Kr. 38,162,054. Gesammtactiva Ende 1894: 197,295,879 Kronen. An Dividende erhalten, durch Abrechnung auf die im Jaln 1896 fälligen Prämien, die nach Plan B Versicherten aus 18! 48%, 1881:45%, 1882:42%, 1883:39%, 1884:36%, 1885:33 1886: 30% u. s. f. der 1894 gezahlten Jahresprämie. Die im Jahre 1895 neu eintretenden Versicherten beziehen ihre erste Dividende im Jahre 1897 bei Zahlung der dritten Jahresprämie Uebernahme der Kriegsgefahr und Mitversicherung der bedir gungsmässigen Befreiung von weiterer Prämienzahlung sowie de Gewährung einer Rente im Falle der Invalidität des Versichertet infolge Körperverletzung oder Erkrankung. 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Die eiuzelnen Bestimmungen dieser Verordnungen wurden von Amtswegen den beteiligten Genossenschaften, Gchilfenausschüsfen uud den übrigen Interessenten in ausreichender Weise bereits zugänglich gemacht, weshalb es als nicht nöthig erachtet wird, den Inhalt dieser ganzen Verordnungen im allgemeinen zu publizireu; es wird sich für den Fall von, in Hinkunft seitens der Betheiligten gewünschten einschlägigen Aufklärungen vielmehr empfehlen, über das für jeden Productious- oder Handelskreis Wiffenswerthe und über die für die Betheiligten Bezug habenden Spezialbestimmungen, welche ja auch in der Arbeitsordnung Aufnahme zu finden haben, im hierämtlichen Wege nochmals spezielle Weisungen und Aufklärungen einzuholen, um dieselben sohin in geeignetster Weise zur wirksamen Verbreitung zu bringen, damit sich die Vorschriften über die Sonntagsruhe recht bald einlebeu. Bemerkt wird zu den einzelnen Bestimmungen der berührten Verordnungen, dass es wohl selbstverständlich ist, dass die Bestimmung der Maximalerer der Sonntagsarbeit nicht die Verpflichtung enthält, diese Begünstigung voll und ganz auszunützen. Zu den Erlässen, welche an die hiesigen Genossenschaften bereits ergangen sind, wird der , Vollständigkeit halber noch die unter dem 2. Mai 1895 ausgegebene uud am 5. Mai 1895 in Wirksamkeit getretene Verordnuug der H. k. k. Statthalterei für Steiermark vom 1. Mai 1895, Nr. 57 L.-G.- und V.-B., mit welcher in Durchführung des Gesetzes vom 16. Jänner 1895 Nr. 21 des R.-G.-B. und der Ministerialverordnuug vom 24. April 1895, Nr. 58 des R.-G.-B., betreffend die Regelung der Sonntags- nnd Feiertagsruhe im Gewerbebetriebe, die gewerbliche Arbeit an Sonntagen bei einzelnen Kategorien von Gewerben gestattet wird, — vollinhaltlich veröffentlicht, wie folgt: 8 1. Nach dem Inhalte des Z 1, Artikel VII des oben bezogenen Gesetzes und des Z 7 der angeführten Ministerialverordnuug wurde die Feststellung der erforderlichen Ausnahmen von der Vorschrift der Sonntagsruhe hinsichtlich der folgenden Productionsgewerbe der politischen Landesbehörde übertragen, und zwar: a) Naturblumenbinder und -Händler; Friseure, Raseure und Perrückenmacher; e) Bäcker, ä) Zuckerbäcker, Kuchen- und Mandolettibäcker; 6) Fleischhauer, einschließlich der Pferdefleifchhauer und Wildprethändler; k) Fleischselcher und Wursterzeuger; Z) Molkereien, Milchmeier und Milch-verschleißer. Auf Gruud dieser Ermächtigung findet die Statthalterei anzuordnen wie folgt: a) Bei den Naturblumenbindern und -Händlern soweit die Sonntagsarbeit nicht schon im tz 2, Punkt 3 der bezeichnten Ministerialverordnnng bezüglich der Handelsgärtner geregelt ist, wird die Sonntagsarbeit im ganzen Lande gestattet, uud zwar: vom 1. Mai bis 31. October, von 6 Uhr Früh bis 4 Uhr Nachmittag; vom 1. November bis 30. April von 8 Uhr Früh bis 6 Uhr Nachmittag. b) Bei deu Friseuren, Raseuren und Perrückenmachern ist die Sonntagsarbeit gestattet: I. Im ganzen Lande: Während des Sommers, und zwar vom 1. Mai bis 31. October bis 3 Uhr Nachmittag; während des Winters, uud zwar vom 1. November bis 30. April deu ganzen Tag. II. Ausnahmsweise in einzelnen Orten und zwar den ganzen Tag: aa) In nachstehenden Cnrorten während der Cursaison: Im Bereiche der Bezirkshauptmaunschaft Bruck: «) In Kapfenberg, H in Mürzzuschlag. Im Bereiche der Bezirkshauptmannschaft Cilli: «) In Neuhaus, /S) in Römerbad, /) in Tüffer. Im Bereiche der Be-zirkshanplmannschaft Fewbach: In Gleichenberg. Im Bereiche der Bezirkshauptmannschaft Graz: «) In Toblbad, /?) in Frohnleiten. Im Bereiche der Bezirkshauptmannschaft Gröbming: In Aussee. Im Bereiche der Bezirkshauptmauuschaft Pettau: In Rohitsch-Sauerbruuu. Im Bereiche der Bezirkshauptmannschaft Weiz: In Radegund. bb) Im Wallfahrtsorte Maria-Zell während der Wallfahrtszeit. e) Beim Bäckergewerbe ist die Sonntags -arbeit zugestanden: I. Im ganzen Lande: ach die Erzeugung bis 10 Uhr Vormittag und von 10 Uhr Abend an; außerdem zwei Stunden während der Zeit der Sonntagsruhe zur nothwendigen Vorbereitung für das Zeuggebäck; bb) der Verschleiß den ganzen Tag. ' II. Ausnahmsweise ist im Wallfahrtsorte Maria-Zell während der Wallfahrtszeit und in den nachstehenden Cnrorten während der Cursaison: Gleichenberg, Rohitsch-Sauerbruuu, Ausfee, die Erzeugung bis Mittag und von 10 Uhr Abend an zugestanden. ä) Beim Gewerbe der Zuckerbäcker, Kuchen-Lebkuchen-) Mandolettibäcker und der in den Berechtiguugsumfaug der Zuckerbäcker fallenden Erzeugung von Gefrornem ist die Sonntagsarbeit gestattet: I. Im ganzen Lande: aa) die Erzeugung bis Mittag, jedoch hat sich diese auf die Herstellung jener Waaren zu beschränken, die nicht im Vorrath gehalten werden können, sondern für den Genuß frisch erzeugt werden müssen, bb) Der Verschleiß bis 6 Uhr Abend. II. Ausnahmsweise ist in nachbenannten Städten über 6000 Einwohner, als Graz, Marburg, Cilli, Leobeu, der Verschleiß deu ganzen Tag erlaubt. 6) H.) Beim Gewerbe der Fleischhauer und Wildprethändler ist die Sonntagsarbeit gestattet: I. Im ganzen Lande: as) Die Ausschrotuug, und bb) der Verschleiß bis 10 Uhr Vormittag. Bezüglich der Sänberuugsarbeiteu wird auf Art. III Punkt 1 des Gesetzes verwiesen. An Sonntagen, wenn selbe vor einem Normatage fallen sollten, ist die Ausschrotuug und der Verschleiß anch von 3 Uhr bis 5 Uhr Nachmittag zugeftandeu. II. Feruer ist ausnahmsweise beim Fleischhauergewerbe die Ausschrotuug und der Verschleiß von 3 Uhr bis 5 Uhr Nachmittag im Hinblicke auf die Bedürfnisse des Publikums gestattet: 1. Während der Cursaison in den Cnrorten: Bezirkshanptmannschaft Bruck: Kapfenberg, Mürzzuschlag; Bezirkshauptmannschaft Cilli: Neuhaus, Römerbad, Tüffer; Bezirkshauptmauuschaft Feldbach: Gleicheuberg. Bezirkshauptmaunschaft Graz: Doblbad, Eggenberg, Frohnleiten, Judendorf-Straßengel ; Bezirkshauptmaunschaft Gröbming: Aussee. Bezirkshauptmannschaft Pettau: Rohitfch - Sauerbruun. Bezirkshauptmaunschaft Weiz: Radegund. 2. Während des Sommers, und zwar vom 1. Mai bis 30. September, in den Sommerfrischen und Ausflugsorte»! von größerer Bedeutung, und zwar: Bezirkshauptmaunschaft Bruck: Aflenz, Tragöß; Bezirkshanptmannschaft Deutschlandsberg: Burgegg, Hollenegg, Glas- und Trahütten, St. Josef, Kotvogel, Jagernig, St. Oswald ob Eibiswald; Bezirkshanptmannschaft Graz: Deutsch-Feistritz, Peggau, Semriach, Ubel-bach, Gösting, Gratwein; Bezirkshauptmauuschaft Gröbmiug: Alt-Anffee, Grundlsee, Mitterndorf, Schladming, Steinach, Oeblarn; Bezirkshanptmannschaft Hartberg: Friedberg, Pöllau, St. Johann; Bezirkshauptmaunschaft Leobeu: Trofaiach, Eisenerz, Vordernberg, Radmer. Bezirkshauptmauuschaft Liezen: Liezen, Admont, Gstatterbodeu, Johnsbach, St. Gallen, Gams, Rottenmann, Wildalpen. Bezirkshauptmauuschaft Murau: Neumarkt, Pichlschloß, St. Lambrecht, Murau, Oberwölz, St. Peter. Bezirkshauptmauuschaft Voitsberg: Ligist. Bezirkshauptmannschaft Weiz: Anger, Passail, St. Ruprecht, Weiz. 3. Während der Wallfahrtszeit in Mariazell. 4. In jenen Pfarrorten im ganzen Lande, an Sonntagen, an welchen ein Jahrmarkt, Kirchweihtag, eine Mission, die Firmung u. dgl. stattfindet. ! L) Für Pferdefleischhauer ist die Sonntagsarbeit bezüglich der Ausschrotuug uud des Verschleißes bis 10 Uhr Vormittag gestattet. k) Beim Gewerbe der Fleischselcher und Wursterzeuger ist die Sonntagsarbeit zugestanden: I. Im ganzen Lande hinsichtlich der Erzeugung und des Verschleißes bis 10 Uhr Vormittag und an allen Orten mit Ausnahme von Graz außerdem von 6 Uhr bis 8 Uhr abends im Winter (vom 1. October bis 30. April) und 7 bis 9 Uhr abends im Sommer (vom 1. Mai bis 30. September) hinsichtlich des Verschleißes allein. II. Im Wallfahrtsorte Maria-Zell ist der Verschleiß während der Wallfahrtszeit den ganzen Tag gestattet. Bezüglich der Aufräumuugs- nnd Säuberungsarbeiten wird auf Artikel III, Puukt 1 des Gesetzes verwiesen. 8) der Molkerei im Curorte Rohitsch-Sauer-bruuu ist während der Cursaison der Betrieb und der Verschleiß von 5 Uhr Früh bis 11 Uhr Vormittag uud von 3 Uhr bis 7 Uhr Nachmittag erlaubt. 8 2. Im Hinblicke auf Artikel IX des Gesetzes wird bezüglich der Sonntagsarbeit im HanÄeLsgewerbe (inclusive Trödler uud Pfandleiher) angeordnet: In den Städten über 6000 Einwohner und zwar Graz, Marburg, Cilli, Leoben ist die Sonntagsarbeit im allgemeinen für alle Handelszweige von 6 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags gestattet. Ausnahmsweise wird jenen Besitzern von Handelsgewerben, welche mir Charcuterie und Delicatesfen führen, die Sonntagsarbeit von 8 Uhr Vormittag bis 12 Uhr Mittag im ganzen Jahre und im Sommer (d. i. vom 1. Mai bis 30. September) außerdem von 7 Uhr bis 9 Uhr Abend und in den übrigen Monaten von 6 Uhr bis 8 Abend zugestanden. Die Kastanienröster dürfen an Sonntagen von 12 Uhr Mittag bis 6 Uhr Abend ihr Gewerbe ausüben. Im Sinne des Abs. 4 des bezogenen Art. IX. wird in Graz gestattet, dass am Nikolaus-, Leouhardtage und den Calvarienberg-Märkten, falls selbe an einem Sonntage abgehalten werden sollten, die Obstund Südsrüchtenhändler ihre Waaren auf Ständchen von 6 Uhr Früh bis 4 Uhr Nachmittag verkaufen dürfen. In Cilli ist am Festtage des Landespatrons, insoferne er auf eineu Sonntag fällt, die Sonntagsarbeit für alle Handelsgewerbe von 6 Uhr Früh bis 4 Uhr Nachmittag gestattet. k) In allen übrigen Orten unter 6000 Einwohnern gelten im allgemeinen nachstehende Bestimmungen : 1. Die Sonntagsarbeit ist in den Handelsgewerben durchwegs von 7 Uhr früh bis 3 Uhr nachmittags zugestanden. Doch dürfen in diesen Handelsgewerben die Hilfsarbeiter nur höchstens in der Dauer von sechs Stunden verwendet werden. An nachstehenden Sonntagen wird der Betrieb der Handelsgewerbe sogar von 7 Uhr früh bis 5 Uhr Nachmittags gestattet, und zwar: An dem Sonntage, der mit dem Feste des Landespatrons zusammenfällt, an allen Sonntagen in der Fastenzeit, an Sonntagen, auf welche ein Jahrmarkt, eine Kirchweihe, die Firmung oder eine Mission fällt. 2. In nachstehenden Wallfahrtsorten ist während der Wallfahrtstage die Sonntagsarbeit den Händlern mit Wallfahrtsartikeln und Henen Händlern, die in Gewölben oder auf Ständchen ausschließlich Lebensmittel verkaufen, von 7 Uhr Früh bis 5 Uhr Nachmittag gestattet: Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg: Osterwitz, St. Anna, St. Anton, Wies; Bezirkshauptmannschaft Graz: Maria-Trost, Straßengel, Maria-Grün; Bezirkshauptmannschaft Gröbming: Maria Kumitz; Bezirkshauptmannschaft Hartberg: Fieberbründl, Pöllauberg; Bezirkshauptmannschaft Judenburg: Maria-Buch; Bezirkshauptmaunschaft Leibnitz: Frauenberg; Bezirkshauptmannschaft Lie-zen: Frauenberg; Bezirkshauptmannschaft Marburg: Dreifaltigkeit, Maria in der Wüste, Maria-Rast; Bezirkshauptmannschaft Murau: Maria-Schönanger; Bezirkshauptmannschaft Pettau: Maria-Neustift, Maria-Trost; Bezirkshauptmauuschaft Rann: Großer und Kleiner heiliger Berg, St. Rochus, Maria-Sand, Maria-Sagorje; Bezirkshauptmannschaft Voitsberg: Maria-Lankowitz; Bezirkshauptmannschaft Weiz: Weizberg, Heilbrunn. 3. Im Wallfahrtsorte Maria-Zell, Rasing und Heiligenbrunn für die oben bezeichnten Artikel: a) Im Markte Maria-Zell: aa) Vom 1. October bis 30. April von ^7 Uhr Früh bis 1/28 Uhr Nachmittag; bb) vom 1. Mai bis 30. September von 6 Uhr Früh bis 12 Uhr Mittag und 4 Uhr Nachmittag bis 8 Uhr Abend. b) In Rasing vom 1. Mai bis 30. September von 7 Uhr Früh bis 5 Uhr Nachmittag, in den übrigen Monaten von 7 Uhr Früh bis 3 Uhr Nachmittag. e) In Heiligenbrunn vom 1. Mai bis 30. September, für Einkaufbuden von 5 Uhr Früh bis 8 Uhr und 12 Uhr Mittag bis 7 Uhr Abends. 4. In nachstehenden Curorten während der Cnrsaison darf der Handelsbetrieb stattfinden und zwar: In Gleichenberg von 6 Uhr Früh bis 12 Uhr Mittag und 3 Uhr Nachmittag bis 7 Uhr Abend. In Aussee von 7 Uhr Früh bis 5 Uhr Nachmittag. In Radegund von 7 Uhr Früh bis 5 Uhr Nachmittag. In Rohitsch-Sauerbrunn von 7 Uhr bis 10 Uhr Vormittag und 3 Uhr bis 8 Uhr Abend. 5. In allen Sommerfrischen und Auflugs-orten ist während der Zeit vom 1. Mai bis 30. September der Obst- und Südfrüchtehandel von 7 Uhr Früh bis 5 Uhr Nachmittag jenen Händlern, welche nur diese Artikel führen, in Gewölben und anf Ständchen gestattet. 6. Auf Bahnhöfen während des Verkehres der Personenzüge ist der Handel mit Photographien und ähnlichen Erinuerungsgegenständen, ferner der Handel mit Alpenblumen und Obst im Ganzen durch 10 Stunden bei Tage zugestanden. 7. In Orten mit lebhaftem Touristenverkehr ist während der Zeit vom 1. Mai bis 30. September der Handel mit Photographien und dgl. von 7 Uhr Früh bis 5 Uhr Nachmittag gestattet. 8. Den Kastanienrösteru wird der Gewerbebetrieb von 9 Uhr Früh bis 5 Uhr Nachmittag nicht behindert. 8 3. Im ganzen Lande ist im Handelsgewerbe an dem dem Weihnachtsabende vorausgeheuden Sonntage und, wenn der Weihnachtsabend auf einen Sonntag fällt, auch an diesem Tage die Sonntagsarbeit durch 10 Stunden und zwar in den oben-bezeichneten Städten über 6000 Einwohner von 6 Uhr Früh bis 12 Uhr Mittag und 2 Uhr Nachmittag bis 6 Uhr abends , in allen übrigen Orten von 7 Uhr Früh bis 5 Uhr Nachmittag gestattet. 8 4. Übertretungen der Bestimmung dieser Kundmachung sind nach den Strafbestimmungen der Gewerbeordnung zu ahnden. Gleichzeitig werden der Vervollständigung wegen auch die nachstehenden Bestimmungen des Gesetzes vom 16. Jänner 1895, R--G.-B. Nr. 21 mitveröffentlicht, als: Artikel I. An Sonntagen hat alle gewerbliche Arbeit zu ruhen. Artikel II. Die Sonntagsruhe hat spätestens um 6 Uhr Morgens eines jeden Sonntags, und zwar gleichzeitig für die ganze Arbeiterschaft jedes Betriebes zu beginnen und mindestens 24 Stunden zu dauern. Artikel III. Von der Bestimmung des Artikels I und II sind ausgenommen: 1. Die an den Gewerbelocalen und Werks-Verrichtungen vorzunehmenden Säuberungs- und Jnsiandhaltungsarbeiteu, durch welche der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebes bedingt ist, und welche ohne wesentliche Störung des Betriebes oder ohne Gefahr für Leben und Gesundheit der Arbeiter an Wochentagen nicht verrichtet werden können; 2. die erforderliche Bewachung der Betriebsanlagen ; 3. die Arbeiten zur Vornahme der Inventur und zwar einmal im Jahre; 4. unaufschiebbare Arbeiten vorübergehender Natur, welche entweder aus öffentlichen, insbesondere sicherheitspolizeilichen Rücksichten oder in Nothfällen vorgenommen werden müssen; 5. die persönlichen Arbeiten des Gewerbeinhabers, insoweit dieselben ohne Verwendung eines Hilfsarbeiters und nicht öffentlich vorgenommen werden. Artikel IV. Gewerbetreibende, welche Arbeiter an Sonntagen zu Arbeiten der im Artikel II11, 2, 3 und 4 erwähnten Art verwenden, sind verpflichtet, ein Verzeichnis anzulegen, in welches für jeden einzelnen Sonntag die Namen der beschäftigten Arbeiter, der Ort und die Daner ihrer Beschäftigung, sowie die Art der vorgenommenen Arbeit einzutragen sind. Dieses Verzeichnis ist auf Verlangen der Gewerbebehörde, sowie dem Gewerbe-inspeetor vorzulegen. Bezüglich der im Artikel III, Punkt 3 und 4 erwähnten Arbeiten ist der Gewerbeinhaber überdies verpflichtet, von der Vornahme dieser Arbeiten noch vor Beginn derselben an die Gewerbebehörde die Anzeige zu erstatten. Wenn die Nothwendig-keit des Beginnes oder der Fortsetzung einer solchen Arbeit erst am Sonntag eintritt, so Midie Anzeige spätestens sofort nach Beendigung der-selben an die Gewerbebehörde erstattet werden Diese Anzeigen sind stempelfrei. Die Aufgabe dii Anzeige bei der k. k. Post gilt als Erstattung de! Anzeige an die Gewerbebehörde. In beiden FM hat die Gewerbebehörde zu prüfen, ob die g! setzlichen Voraussetzungen zur Vornahme dich Arbeiten vorhanden sind. Artikel V. Sofern die im Artikel III unter 1, 2 und 4 erwähnten Arbeiten die Arbeiter am A suche des Vormittags-Gottesdienstes hindern, sin! die Gewerbe-Inhaber verpflichtet, jedem bei dich Arbeiten beschäftigten Arbeiter an dem nächst-folgenden Sonntage jene freie Zeit zu lassen, welche ihm den Besuch des Vormittags-Gotter-dienstes ermöglicht. Wenn die im Artikel II unter 1, 2 und 4 bezeichnten Arbeiten länge-als drei Stunden dauern, ist den Arbeiten mindestens eine vierundzwanzigstündige Ruhest am darauf folgenden Sonntage, oder wenn die-mit Rücksicht auf den Betrieb nicht möglich ist an einem Wochentage, oder je eine sechsstündig! Ruhezeit an zwei Tagen der Woche zu gewähre» In den Artikeln VI, VII und IX, alism I sind die Ausnahmsbestimmuugen enthalten, welch in vorstehender Kundmachung und der Min.-Mc vom 24. April 1885 Nr. 58 R.-G.-B. ihr Ausführung fanden. Artikel IX, Absatz 7 und 8. An den Sonntagen ist den Arbeitern m Berücksichtigung ihrer Confession die zum Besuch des Vormittag-Gottesdienstes nöthige Zeit ein zuräumen. In den Stünden, während welche die Sonntagsarbeit für den Handelsbetrieb nick gestattet ist, müssen die Eingangsthüren zu de> für den Verkehr mit dem Publikum bestimmten Geschäftslokalitären geschlossen gehalten werden. Artikel X. In jenen Handelsgewerben, in welchen dem Personale die Sonntagsruhe von 12 Uhr mittags an nicht ohne Unterbrechung bis zur Geschäftseröffnung am nächsten Tage gewährt werden kann, ist diesem Personal im Wege der Abwechslung jeder zweite Sonntag ganz frei zu geben oder, falls dies nicht durchführbar ist, ein halber Wochentag als Ruhetag einzuräumen. Artikel XI. Soweit nach den Bestimmungen des ArtikelsIX der Betrieb der Handelsgewerbe an Sonntagen zu ruhen hat, dürfen auch jene Inhaber von Handels gewerben, welche keine Arbeiter beschäftigen, den Geschäftsbetrieb nicht ausüben, beziehungsweise die Eingangsthüren zu den für den Verkehr mit dm Publikum bestimmten Geschäftslokalen nicht offen halten. Artikel XII. Die Vorschriften über die Sonntagsruhe iin Handelsgewerbe finden auch auf den dem Pro-duetionsgewerbe zusteheudeu Veschleiß feiner Waren, soweit dieser Verschleiß nicht auf Grund der Artikel VI, beziehungsweise VII, besonders geregelt wird, feruer auf das Feilbieten im Umhelziehen (ß 60 der Gewerbeordnung) und auf den Marktverkehr Anwendung. Artikel XIV. An den Feiertagen ist den Arbeitern mit Berücksichtigung ihrer Confession die zum Besuche des Vormittag-Gottesdienstes nöthige Zeit ein zuräumen. Stadlamt Pettau- am 7. Mai 1895. Bürgermeister.