Nr. 714. kr. Kundmachung des kaiserl. königl. illyrischen Guberniums. e<^urch die gleichzeitige Veröffentlichung der Aufträge an die fünf Herren Kreishauptleute in Krain und Kärnten ist der Zweck und die Art der Wahlen für Abgeordnete zu der auf den 1. k. M. nach Frankfurt am Main berufenen constituirenden deutschen Natio¬ nal-Versammlung bekannt gegeben worden. Diejenigen, welche als Wahlcandidaten auftreten wollen, wer- den nun aufgefordert, sich in Bewerbung zu setzen und die geeigneten Schritte zu thun, damit das Volk die Candidaten kennen lernt und nicht ganz Unberufenen und Ungeeigneten seine Stimme gebe. Laibach am 17. April 1848. Leopold Graf v. Wclsersheimb, LandeS-Gouverneur. Kundmachung des kaiserl. königl. illyrischen Gubermums. -^)urch die gleichzeitige Veröffentlichung der Aufträge an die fünf Herren Kreishauptleute in Kram und Kärnten ist der Zweck und die Art der Wahlen für Abgeordnete zu der auf den 1. k. M. nach Frankfurt am Main berufenen constituirenden deutschen Natio¬ nal-Versammlung bekannt gegeben worden. Diejenigen, welche als Wahlcandidaten auftreten wollen, wer¬ den nun aufgefordert, sich in Bewerbung zu setzen und die geeigneten Schritte zu thun, damit das Volk die Candidaten kennen, lernt und nicht ganz Unberufenen und Ungeeigneten seine Stimme gebe. Laibach am 17. April 1848. Leopold Graf v. Welsersheimb, Landes-Gouverneur. Nr. 714. pr.