V e r-^ inigte Laib ach cl Zeitung. __ ____ ''^ ^'^ F r e i t a g d e n i5. Oct, ober 1619. I n l a u d. ' L a i b a ch. '^ermög Dekret der hohen k. k. vereinten Hof-lanzley vom 23. Septemb. s. I. ist die durch die Beförderung des ehemaligen Gubernialselretars Franz Skcunperl zum Gul'ernialrathe erledigte gubernial Sctretärsstelle in Laibach dem ersten Kreistommisiär ^u Villach Franz Ritter v. Iatomini, dann die durch den To.dfall des Anton Schrey in Erledigung gekommene gubern. Sekretärsstelle dem dritten Krei«-kommissäv Bencdikt Mansuet v. Fradenek verliehen worden. Angekommene Schisse in Trieft vom 57. bis 28. Sept. Die ostevr. Brigantine, der Stern Dianens, von 220 Tonnen/ Capir. Anr. Nicolich, von Genua in 5^ Tagen leer, allf R. von A. di M. PaximHdi. Die sardin. Goelette, die glückliche Emanuele / von 92 T,, von Smyrna in 26 Tagen / mit Baum, und anderer Wolle, auf R» vo.n C. Caicalli. Die ionische Brigan., der Erdgeborne, v. nuT./v. Cocfu " 9 Tag., mit Leinsatnen, auf R. von David Dos- "^ Die englische Brigantine Trnon, von 1^0 T., Von Gibraltar in 2L TaZeil, mit Zucker und andern Waaren, auf R. von Orant Hepburn. Die engl. ^rigantinß Elisa, von 1^0 T., von London in 64 Tagen, mir Zucker und andern Waa,ren, auf N. von G. Moore. Das österr. Dampfboot, Kaiserinn Carolme, vonVenedig in »5 Stunden mir 2c>Nei- senden. Die span. Brigantine, der heil. Joseph, "0" '^l T., von Barcellona in 22 Tagen, leer, T., von Patrasso in 16 Tagen, mit Rosine,,, auf R. von Ant. Antonopulo. Der engl. ^chooner, John'^Ehlen, von 126 T., von Gibraltar in 55 Tagen, mit Zukev u»d Kaffeh, auf R. von Flescher David und Comp. Die amerik. Brigantine, die Dürftigkeit, von 170 T., von Li-vorno und Ancona in 22 Tagen, mit Kassel), auf N. von Collioud und Comp. Die österr. Brigantine Artaxerxes, von 5oo T., Capir. PH. Sopranich, von Genua in 27 Tagen, lcer, auf R. vo>! Spir. Giorgopulo. Die engl. Brigant. Schonbund, v. ,^o T. von Rio de. Janeiro in io5 Tag., mir Co^ lonialivaaren,, auf R. von Pel. Terni. Die österr. Brigantine Stephan, von 175T., Capit. Iac. Cova-cich.vcn Messina in 17 Tagen, mit Ohl und andern Waaren, aufN. von Aug. Gadina. Wien, den 7. Oktober. Der allerhöchste Hof ist von der nach Schl 0 si -Hof unternomrnenen Reise gestern Vormiuags im erwünschtesten Wohlseyn wieder in der k, t/ Hofburg allhicr eingetroffen. Se. taiserl. Hoheit der Erzherzog Joseph, Palatinlls von Ungarn, sind mit Ihrer durchlauch-tigstcni Gemahlin und Kindern, dem Erzherzog Stephan und der Erzherzoginn Hermine kk. HH-, vorgestern hlvr angelangt, und in der k. k. Hofburg ^ abgesüegeu. (ös". Beob.) 546 Ausland. '^5 Deutschland. In der fünf, und dreißigsten Sitzung der deut: schen Bundesversammlung am 20. v. M. gab der kaiserl. ^österreichische präsidircndc Herr Gesandte in Betreff der Gegenstände, welche zur InstruktionS-Einholung und der definitiven Bcschlußnahmc nach Wicdcrer-. öffnung der Sitzungen besonders ausgesetzt werden, Folgendes (§. 219) zu Protokoll: ^Bevor oie höbe Bundesversammlung ihre Vertagung ausspricht/ scheint es von hoher Wichtigkeit zur Beförderung der nöthigen Ausbildung und Befestigung des Bundes zu seyn, daß dieselbe aus ihren bisherigen Verhandlungen und den bei ihr gemachten Antragen diejenigen Punkte heraushebe, inA,nsehnng dcrcn cs vorzng ich wünschenswert!) ist, daß selbige über Instruktionender Regierungen in demMaaße eingeholet werden, daß bei der Wiedereröffnung derVundestags-sllnmgen ein jeder der Herren Bimdesgesandten mit hinreichender Authorisation versehen sey, damit defi: nitive Beschlüsse darüber verfassungsmäßig genonmlen werden können. In dieser Absicht'finde ich' mich von meinem allerhöchsten Hofe angewiesen. lolgcnde Ge-'genständc zu bezeichnen: 1) Eine permam'nteInstanz um den zu sichern^ und die zuiu gerichtlichen Wege geeigneten Streitig, keilen der Bundesstaaten unter einander zu schneller Entscheidung zu bringen. Hierbei dürfte von dem Ge> sicbtspunkte auszugehen seyn, daß aUe Streitsachen und Beschwerden zuvörderst an die Bundesversammlung gebracht, und zu deren Prüfung und Beurtheilung gestellt werden müßte, n wie ferne ,olche Politisch zu behandeln, und von ihr selbst schon zu er-, ledigen seyen, oder ob dieselben einer gerichtlichen Entscheidung bedürfen, um alsdann der deßhalb angeordneten permanenten Instanz, jedoch nurvon dem Bun-destagc. zugewiesen zn werden. Ebenfalls wurde der gerichtticke Sprnch, so wie er von dieler In'tanz an die Partheyen erlassen worden, wiederum dem Bm!-. destage mitzutheilen seyn , a!s welcher auch nur die etwa nöthigen Exekutionsmittel zu dessen Vollziehung »" zu verfügen haben würde. 2) Die Einführung c,ner definitiven Exekutionöordnung mit Bestimmung von ausreichenden kräftigen Mitteln, um »owohl die Ac^ schlüssc des Bundestags, als auch die Erkenntnisse der gerichtlicken Instanz in ungehinderte Vollziehung zu setzen. 5) Feststellung der völkerrechtlichen Verhältnis, se des Bnndes in Ansehung von .^rieg und Frieden. /.) Die Verhandlung über die Bundesfestungen zur Vcschlußnahme a^f das betreffende Gntachten der Militär - Kommission. 5) Die matrikularmaßigen Kon, tingentsteUungen zur weitern Prüfung der wegen arn gcblich zu großer Anstrengung im Frieden dagegen er, hobencn Beschwerden. 6) Die Erleichterung des Handels und Verkehrs zwischen den. verschiedenen Bun-d^vstaaten, um den Art. 19 der Bundcsaktc zur niög-lichftcn Ausführung,zu bring'n, so viel die vcrschie-denartigkcit der Lokalitäten, und besonders die Steu-ersistemc der einzelnen Vundcsstaaten solche zulassen können ^,ch trage daher darauf an, daß'mittelst eines heucc zu fassenden Beschlusses diese sechs Punkte zur Instruttions - Einholung geltellt, und die betreffenden Regierungen von ihren Vundesgesandten, ersuche wer-den mögen, sie gegen die Zeit der Wiedereröffnung der Vundestagssitzungcn mit so umfassenden ^nstruk-tionen zu versehen, daß alsdann über einen jeden der hier berührten Punlte baldthunlichst und mit möglick-stcr Vermeidung dcrNothwendigkeit, fernereInstruk« tionen einzuholen, abgestimmt und definitive Beschlüs« se gefaßt werden können." Hierauf wurde einhellig beschlossen: »daß die obet; angeführten sechs Gegenstände in der Art zur Instruk» tionscinholung gestellt werden, daß bei Wiedereröff? nuug des Bundestags nach den Ferien dieselben mu verweilt verhandelt und zu einer endlichen Beschluß' nähme gebracht werden." In derselben fünf und dreißigsten Sitzung der deutschen Bundesversammlung am 2c». d. M., wurde ferner von dem kaiserlich österreichischen präsidirenden-Hrn. Gciandtcn, hinsichtlich der Ausbildung und Befestigung dcä Bundes, und in Betreff provisorischer Maaßregeln zur nöthigen Ansrcchthaltun^ der innern Sicherheit und öffentlichen Ordnung im Vunoe N«H' stehendes (§. 220) zu Protokoll gcgcdcn: >.Die taiscrl. königl. Präsiolas- Gcsandschaft hat von ihrem allerhöchsten Hofe den Befehl erhalten, der Bundesversammlung die folgenden Eröffnungen zu machen. Se. kaiserl. Majestät glauben den Wunsch der sämmtlichen VundeSglieder zugleich mit ihrem eiZenen anszusprechen; indem Hie die Bundesversammlung auffordern, vor ihrer Vertagung ihre ganze Aufmerl» saintcit nnf die in cinem großen Theile von Deutsch* land herrschende unruhige Bewegung und Gährung der Gemüther zu richten, die Ursachen dieser bedenklich"' Erscheinung, die sich seit einigen Jahren von Tage zu Tags vernehmlicher ankündigt, zuletzt aber in un> verkennbaren Symptomen, in Rufruhr predigenden Schriften, in weit verbreiteten sträflichen Vcrdinduu-gen, selbst in einzelnen Gräueltbaten offenbaret hat, gründlich zu erforschen, und die Mittel, wodurch Ord'. nung und Ruhe, Ehrfurcht vor den Gesetzen, Vcr» trauen zu den Regierungen, allgemeine Zufrieden-hcit, und der ungestörte Genuß aller der Güte«, die der deutschen N.tion, unter dem Schutze eines dau^ erhaft verbürgten Friedens, nus der Hand ihrer Für» sten zu The. ä) Der Mißbrauch der Presse, und insbesondere oer nut den Zeitungen, Zeit-und Flugschriften bis-y" getriebene Unfug. > , ^ '^ Sr. Majestät angelegentlicher Wunsch, daß ^' ^undesversaiumlung si.^ unverzüglich mit diesen w'cdtigcn Gegenständen beschäftige, und die Präsidial-, ^'"ndschaft lst daher angewiesen, verschiedene sowohl aufdie h!cr angeführten Punkce, als aufdie Erneu» ^ung bitter Ceutral-Commlssiou, deren Bestimmung und Geich^ftftch im Verlaufe dieses Vortrags na!)er ergeben wird, Bezug habende Entwürfe zu Beschlüssen mit-u-. theNcn. Se. Majestät halten sich überzeugt, daß die Mit-, glieder dcs Bundes in diesen Entwürfen, ilud den sic begleitenden Bemerkungen, jene Grundsätze der Gerechtigkeit und Mäßigung, die Allerhöchstdenselbcn led^'rzeit zur obersten Richtschnur gedieut baden, wic-der finden, und daß die Gucgrsinntcn aller deutschen Länder Weder die reine u. wohlwollende Absicht, die Se. Majest. ben A^erhöchstihrcn Vorschlägen ausschließend geleitet hat, noch Allcrhöchstdero ausrichtige, herzliche und unabänderliche Theilnahme an dem Schicksale sammtl licher, durch den Bundcsvereiu zu gleichen Vortheilen, glciä'-n Pflichten und gleichen Anstrengungen berufe» nen Itaatcn verkennen werden. I. Ungewißheit überden Sinn dcsi5. Arti« ke l s der B u n dcöakte, und Mißdeu» tung desselben. Als die Erlauchten Stifter dos deutschen Vun» öes in dem Zeitpunkte der politischen Wiedcrgc« burt Deutschlands ihren Völkern in der Erhaltung oder Wiederherstellung ständischer Verfassungen ein Pfand ihrer Liebe und ihres Vertrauens zu geben be; schlössen, und zu diesem Ende den iZ.ArlikcsderBun» deöaktc unterzeichneten, sahen sie allerdings voraus, daß dieser Artikel nicht in allcn Bundesstaaten im glci» chen Umfange und gleicher Form würde vollzogen wer. ven rönnen. Die große Verschiedenheit der damaligen i.age der Bundeestaaten, von welchen einige ihre al- ,"! Ruandischen Verfassungen gan> oder zum Thei-. ^/ ^'behalten , anderere vorher besessenen ganz uer. loren, wieder andere^dergleichen Verfassungen nie ge^ ya:md waren, >nit Provinzen, worin sic von "licr) her bestanden, noch in hohem Grade vermehrt weiden mußte. d<6 ^" ^üctsicht hicranf habe« nicht allein die Stifter " -oundes. ftndcrn anch spater, in 0er ersten Pe« riode der Verhandlungen dcs bereits restebendonB'Ni destages die Bundeoflirsten jcder^cit Vedeiikcn gctra: gen, dem von vielen (Ä.'itcn geäußerten verschiedei.ti liä, auch a^n Vundest punct, auf welchen sie verfassungsmäßig gestellt waren, dergestalt verdunkelt., und die Grenze ihrer rechtmäßigen Wirksamkeit dergestalt verrückt, daß d.idurch die Regierungen selbst in der Erfüllung ihrer wesentlichsten Pflichten gestovt und geh'.ndert werden mußten. Die Grunds, welche die Bundesversammlung srüher bestimmt batien, auf das Verfassungäwescn, einzelner Nundesstaacen nicht unmittelbar einzuwirken, müssen )etzt höheren Rücksichten Platz machen. Wenn der deutsche Bund nicht zerfallen,^ wenn Deutschland nicbt allen Schrecknissen innerer Vpaltung, gesetzloser Willküt)r und unheilbarer Zerrüttung seines Rechts und Wohlstandes Preis gegeben werben soll, so muß cs für die wichtigste seinec Angeleaenbeite», für die Bildung seiner künftigen Verfassungen, eine scstc, gemeinschaftlich anerkannte Grundlage gewinnen. Es muß daher ein? der ersten und dringendsten Geschäfte der Bundesversammlung senn, zu einer gründlichen, auf alle Bunoesstaaten. in'welcher Lage sie sich auch gegenwärtig benndenmögen, anwendbaren, nichtvon allgemeinen Theorien oder fremden Austern, sondern von deutschen Begriffen, deutschem Nechte, und deut-, scher Geschichte abgeleiteten, vor allern aber der Auf-rechthalcung deo monarchischen Princip?, dem Deutschland nie ungestraft untreu werden darf, und der Auf-, rechthaltung" des Buudesvereines, als dor einzigen Stütze seiner Unabhängigteitund seines Friedens« voll; kommen angemessenen Auslegung und Erläuterung des, '3ten Artikels der Bundes^akte zu schreiten. Und so sehr auch dahin getrachtet werden muß, di^ landständischen Verfassungen in allen den Bundes-, Itaaten. wo sie nicht bereits ihre feste Eristtnz haben, vhnc weitern Aufenthalt, ja mit verdoppelter Tbätig-kett ins Werk zu richten, so wünschcnS'.vürdig, ist es zugleich, daß zur Verhütung neuer Mißverständnisse, mid zu mögliMer Erleichterung einer bevorstehenden endlichen Übereinkunft über d>.oVollziehung deö i5ten Artikels bei den jeltt in mehreren Vundesstaaten eingeleiteten, aufdieiandständischcn Verfassungen Vezug habenden Arbeiten keine Beschlüsse gcfa'-t werden mö-. .Hi>n , die mit den hier vorläufig ausgesprochenen An; luhtcn, und mit der von der Bundesversammlung , in kurzer Frist zu erwartenden näheren Erläuterung -jcncs Artikels auf irgend eine Weift in Widerspruch ständen. II. Befugnisse der Bundesversammlung, und. Mittel zur Vollziehung dcrsel-den. <52 liegt in dem Begriffe und Wesen d?s deutschen Bundcsvereines, daß die denselben rcpräsentirende Neborde m allem, was die Seldftcrhaltung und die wesentlichen Zwecke des Bundes, wie solche im 2ten Artikel derVundesakte ausgesprochen worden , angeht, die oberste Gesetzgebung in Deutschland constituire. Hieraus folgt, daß die Pescylnsse der B^udeövelsamM' lung, in fo fern sie die äußere und innere Sicherheit der Gesammtheit, die Unabhängigkeit und Unverletzt barkcit einzelner Mitglieder des VundeZ, und die von beiden unzertrennliche Aufrechthaltung der recht-lich bestehenden Ordnung zum Gegenstand.Naben, von allgemein verbindlicher Nrast seyn müssen, und daß der Vollziehung solcher Beschlüsse leine einzelne Gesetzgebung und kein Separatbeschluß entgegen stehen darf. Der Bestand und die Fortdauer des Bundes laßt sich ohne feste und strenge Aufrechthaltung dieses Grundsatzes nicht als möglich denken- Dcsscn weitere Entwickelung, so wie eine definitive Bestimmung dcr Befugnisse und Attribute des Bundestags, überhaupt, muß den fortgesetzten Berathungen über vollständige AnsdNdung und Festsetzung der gcsammtcn, durch den' Bund gestifteten Verhältnisse, vorbehalten bleiben. Unterdessen wird zum Voraus von allen weiten an" erkannt, daß, wie auch das Endresultat jener Berathungen au'öfallen möge, der an und sür sich beste, hende oberste Grundsatz ktinc Haltung , uud überhaupt die Gesetze und Beschlüsse des Bundes keine Gcwäbr-leistung ihrer Wirksamkeit haben können, wenn dec Bundesversammlung nicht die gemessene Disposino-l über die zu deren Vollziehung erforderlichen Mittel und Kräfte anvertraut wird/ Die Abfassung einer zweckmäßigen ErecutionZ - Ordnung muß daher einec der Haupcgegcnstände der vorhin gedachten Berathn!,!^ gen seyn-, und Se. Maj. Muhen bei Ihrcn sä'mm^ Uchen Bundesgenossen übe? das dringende,. Bedürfniß eines solchen Gesetzes die vollkommenste Übercinstim« . mang annehmen-zu tonnen. Da jedoch in der Zwischenzeit > die zur Handhab bung und Ausführung derjenigen Beschlüsse und '^7!aäß-, regeln , welche die inucrc Wchcrhclt Deutschlands nothwendigma'hen könnte, erforderlichen Mutel, dem Bundestage nil)t fchlen dürfen, so ist die kai'erl. königl. Präsidial-Ges.indlfchast beauftragt, den Entwurf ei« ner provisoris^en, nüt ausdrücklicher Beziehung auf den 2tcn Artikel der Bundcüatce abzufassenden'Exe« kutions - Ordnung zur unvcrweilten Prüsung un,d> Berathung vorzulegen. (Die Fortsetzung folgt.) Königreich Vor Niederlande. " , Ein königl. Beschluß vom »5. Sept. spricht den festen Willen der Regierung auo, den Gebrauch der französischen Sprache in den sndlichcn Provinzen des. Königreichs so viel möglich zu beschränken, und wie eH in der Einleitung heißt, die WiederherstcUnng der Nationalsprache, nämlich der stammändisch' h^,indi» schen, zu begünstigen. In Limburg. den beide«,Flan^ dern und Antwerpen soll die fiammändifche Sp,rack>e, vom ^. Jänner lli25 an die einzige gesetzliche Spca? chc seyn, und schon jetzt keine Behörde unter irgcnd einem Vorwaude eine französische Übersetzung einer in ftammändischer Sprache ausgefertigten slrkunde verlangen können, nnd nur der in Zulxnft Anspruch auf Anstellung haben, der i,er slammändischen Spra^ che mächtig ist. Die Arbeiten an deu Festungswerken von Namur schreiten rasch vorwärts; bald ist diese Stadt einer der fchest.sn Mtze des AöNlgnichH. (Wdr^) "Preußen,