Razprave in gradivo, Ljubljana, april 1976, št. 7—8 Memorandum der Karntner Slowenen zur Schulirage Priloga 2 204 Razprave in gradivo, Ljubljana, april 1976, št. 7—8 Andie Österreiehisehe Bundesregierung „ Besorgt über die verworrenen Schulverhältnisse, die durch den Erlaß des Herrn Landeshauptmannes von Kärnten vom 22. September 1958 hervorgerufen wurden, schen wir uns veranlaßt, mit dieser Denkschrift an’ dic Usterrcichische Bundesregierung heranzutreten. Die Republik Osterreich hat durch die Unterzeichnung und Ratifikation des Österreichischen Staatsver- trages im Artikel 7 die Verpflichtung zur Wahrung der nationalen, kulturellen und wirtschaftlichen Rechte, der slowenischen Minderheit in Kärnten übernommen. Der Herr Bundeskanzler hat anläßlich der Ratifika- tion des Staatsvertrages ausdrücklich betont: »Ich muß aber betonen, daß die Abstimmung über den Staatsver- trag auch die Verantwortung für jeden einzelnen Paragraphen in sich trägt. Mit Reservationen für den einen oder anderen Paragraphen zu kommen und sich hinterher auszureden — das ist keine Art, den Staatsvertrag zu genchmigen. Ich ımuß betonen, daß bei der Abstimmung über diesen Staatsvertrag jeder Abgeordnete, der dafür stimmt, auch für alle Artikel und Paragraphen scin Votum ausspricht, daß sich keiner ausreden kann, sonst stimme er gegen den Staatsvertrag.« Es wurde also auch der Artikel 7 des Staatsvertrages ohne jeden Vorbehalt angenommen, das heißt sei- nem gesamten Inhalte und Umfange nach. Interpretation des Artikel 7 Für die richtige Interpretation der Bestimmungen des Artikel 7 ist es notwendig, kurz seine Entstehungs- geschichte zu betrachten. Zweifellos wurde der Usterreichische Staatsvertrag als Resultat einer ‚Reihe von Kompromissen zwischen den vier Großmächten und der Republik Osterreich geschlossen. Zu den entschei- densten Vereinbarungen über den Österreichischen Staatsvertrag gehört wohl der Beschluß der vier Groß- mächte vom 20. Juni 1949, der folgende Fragenkomplexe des Staatsvertrages einer Lösung zuführte: 1.) wurden die Grenzen von 1938 bestätigt; 2.) wurde die Einigung hinsichtlich des Deutschen Eigentums erzielt; 3.) wurden die Schutzbestimmungen für die slowenische Minderheit in Kärnten und Steiermark und für die kroatische Minderheit im Burgenland beschlossen. Die Einigung über diese drei Fragenkomplexe war die Vorbedingung, die dann schließlich in einer gün- stigen internationalen Situation zur Wicderherstellung der Unabhängigkeit und Selbständigkeit Usterreichs führte. Der Versuch, den Abschluß des Staatsvertrages ohne Berücksichtigung dieser Fragenkomplexe zu er- reichen, der sogenannte Kurzvertrag, ging fehl. Jede Teilfrage dieser Einigung spielte im Verlaufe der Befreiung und Erneuerung eine gleich wichtige Rolle, da die Einigung über cine Frage erst zur Finigung über die andere führte, In Anbetracht ihrer Wichtigkeit war insbesondere die Frage des Mindorheitenschutzgesetzes Gegen- stand 'gründlicher Beratungen zwischen den Vertretern der vier Großmächte und Österreichs in den folgen- den zwei Monaten des Jahres 1949. Die österreichischen Vertreter haben bei diesen Beratungen mitgewirkt und zu jeder Bestimmung separat auch die Einwilligung gegeben, wie dies der damalige österreichische De- legierte und Außenminister Dr. Karl Gruber ausdrücklich bekundet. Kärnten und Burgenland sind Länder mit verschiedenen Traditionen und auch die Lage der sloweni- schen und der kroatischen Minderheiten war zur Zeit der Beratungen und Beschlußfassung über die Formu- lierung des Artikel 7 verschieden. Die wichtigste Sonderheit für Kärnten war das zweisprachige Schulwesen nach der Verordnung aus dem Jahre 1945, während die Situation im Burgenland eine andere war. Beide Re- gelungen aber waren nach den Erklärungen des österreichischen Vertreters zweckentsprechend, jede für ihr Gebiet. Die Kärntner Regelung der zweisprachigen Schule bezeichnete Außenminister Dr. Karl Gruber auf der Londoner Konferenz.sogar ausdrücklich als vorbildliche Lösung. Die Vertreter der vier Großmächte ha- ben deshalb gemeinsam mit dem Vertreter Üsterreichs als Grundlage der Minderheitenschutzbestimmungen die damals bestehende Regelung in ‚Kärnten und im ‚Burgenland genommen. Der Artikel 7 wurde derart formuliert, daß er sowohl die Regelung in Kärnten als auch die im Burgen- land umfaßte. Beide Regelungen werden durch den Artikel 7 noch erweitert hinsichtlich der Errichtung von Mittelschulen und der Schulaufsichtsbehörde. Die Zweisprachigkeit wird auf das gesamte öffentliche Leben ausgedehnt und der slowenischen bzw. kroatischen Sprache der Charakter einer zweiten ‚Amtssprache zuct- kannt. Schon damals aber sahen sie auch voraus, daß gegen die Zuerkennung einer derartigen Gleichberech- tigung der Minderheit undemokratische Elemente Sturm laufen und versuchen werden, die eig are zu revidieren. Für diesen Fall haben sich die Verfasser des Staatsvertrages keineswegs auf den Standpunkt Razprave in gradivo, Ljubljana, april 1976, št. 7—8 205 einer formaldemokratischen Anerkennung des Willens der Gegner dieses erreichten Kompromisses gestellt, — derlei Gegner fehlen auch nicht bei allen anderen Staatsvertragsbestimmungen! — sondern haben dic erzielte Einigung mit einer besonderen Bestimmung geschützt (Art. 7 $ 5), die die Tätigkeit, die darauf I slowenischen bzw. kroatischen Bevölkerung die Rechte und ihre Art als Minderheit zu nchmen, ietet. Der Widerstand der undemokratischen Elemente gegen ‚das zweisprachige Schulwesen in Kärnten ist also nichts Neues oder Unvorhergeschenes, das die I,age derart verändern würde, daß eine Revision der durch den Staatsvertrag sanktionierten einverständlichen Regelung berechtigt wäre. . Auch die übrigen Bestimmungen des Artikel 7, insbesondere die konsequente Einführung der slowe- nischen Sprache als Amtssprache zusätzlich zum Deutschen in den Verwaltungs- und Gerichtsbezirken Kärn- tens mit slowenischer und gemischter Bevölkerung, die zweisprachigen Aufschriften, eine angemessene Teilnahme der Slowenen an den kulturellen, Verwaltungs- und Gerichtseinrichtungen, worauf wir noch immer warten, sind eine logische Ergänzung des zweisprachigen Schulwesens, das dadurch eine noch größere, eine noch stärkere, natürliche Begründung im täglichen Leben erfährt. Wir weisen daher erneut darauf hin, daß der Artikel 7 des Staatsvertrages eine Ganzheit bildet und als Ganzes seiner Lösung zugeführt werden muß. Dann wird auch die zweisprachige Schule in einem an- deren, zweckentsprechenderem Lichte erscheinen. Die Kärntner Slowenen haben im Sinne dieser Interpre- tation in ihrem Memorandum zum Artikel 7 des Staatsvertrages vom 11. 10. 1955 daher auch die Beibe- haltung und konsequente Durchführung der Verordnung über das zweisprachige Schulwesen vom 3. 10. 1945 in der Fassung vom 31. 10. 1945 gefordert. Wenn wir im Folgenden konkret zur Schulfrage Stellung nehmen, so deshalb, weil uns die letzten Ereignisse auf dem Gebiete des zweisprachigen Schulwesens in Kärnten dazu zwingen. Wie sah die zweisprachige Schule in Wirklichkeit aus? Die Verordnung vom 3. 10. 1945 in der Fassung vom 31. 10. 1945 sicht in den ersten drei Schulstufen für den Gesamtunterricht beide Landessprachen verpflichtend vor. Ab der vierten Schulstufe kann aber von ciner zweisprachigen Schule überhaupt nicht mehr gesprochen werden, da Deutsch die alleinige Un- terrichissprache ist, das Slowenisch aber wird nur mehr in vier, ab der 5. Schulstufe nur mehr in drei Wochenstunden als Unterrichtsgegenstand geführt. (Siche Anhang Nr. 5.) Entsprechend der Verordnung aus dem Jahre 1945 müßte dieser Unterricht an 107 Volksschulen er- teilt werden, Tatsächlich aber wurde dic Verordnung an 3 Schulen überhaupt nicht durchgeführt, an wei- teren 12 Schulen aber im Laufe der Jahre praktisch nicht berücksichtigt, ohne daß die zuständige Schulbe- hörde auf die Durchführung der Verordnung bestanden hätte. Es mag sein, daß bei-diesem System da und dort von nur deutschsprechenden Kindern eine Anyas- sung verlangt wird, doch darf es nicht überschen-werden, daß eine solche aber auch von slowenischen Kindern, die ohne Kenntnis der deutschen Sprache in die Schule kommen, gefordert wird. Der Grundsatz der gemeinsamen Erziehung der Jugend eines Schulortes ist aber zweifellos der gegenseitigen Anpassung wert, Bei Berücksichtigung dieser Tatsache ergibt sich für alle acht Schulstufen zusammen das Resultat, daß die zweisprachige Schule zu zwei Drittel deutsch und nur zu einem Drittel slowenisch ist und daher von einer Slowenisierung oder gar von einer Vergewaltigung der Mehrheit durch die Minderheit keine Rede sein kann. Hicbei sei noch bemerkt, daß auch in Südtirol die deutsche Sprache, also die Sprache der Min- derheit, auch für die Italiener Pflichtgegenstand ist. Die Schulverordnung aus dem Jahre 1945 hat sich bewährt Die Verordnung über das zweisprachige Schulwesen in Kärnten umfaßt 107 Schulen des Gebietes mit slowenischer und gemischter Bevölkerung. Außenminister Dr. Gruber hat bei den Staatsvertragsverhand- lungen in Moskau ausdrücklich erklärt, daß sich der Großteil der von der Verordnung betroffenen Ge- meinden für die Einführung der zweisprachigen Schule entschieden hat. Tatsächlich wurde diese Schul- regelung im Jahre 1945 fast widerrlandalos angenommen, wobei allerdings bemerkt werden muß, daß sie in Schulsprengeln mit überwiegend deutscher Bevölkerung in der Umgebung von Klagenfurt und an der Sprachengrenze niemals durchgeführt worden ist. In der Tat wurde die Verordnung über das zweispra- chige Schulwesen nur in 90 Schulsprengeln ınchr oder minder in Geltung gesetzt. "Wir stellen fest, daß sie sich überall dort, wo sie tatsächlich durchgeführt wurde, das heißt dort, wo die Lehrer am Platze waren, nach dem Zeugnis zahlreicher unbefangener Zeugen voll bewährt hat. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Bericht des englischen Erzichungsbevollmächtigten Mister 206 o Razprave in gradivo, Ljubljana, april 1976, št. 7—8 Carling, auf den Bericht des Landesschulrates für Kärnten an das Bundesministerium für Unterricht aus dem Jahre 1946, auf die Enquete des Amtes der‘ Kärntner Landesregierung am 6. 10. 1953 und auf die l.chrerkonferenz vom 8. 9. 1950. (Anhang Nr. 6.) Es gab auch keine Unzufriedenheit oder Widerspenstigkeit gegen den zweisprachigen Unterricht und es hatte den Anschein, daß die nach dem Jahre 1945 eingeschlagene Schulpolitik wirklich der Beginn ciner neuen Ära in der Minderheitenpolitik sei. Das beweisen zahlreiche Erklärungen der österreichischen Poli- tiker sowohl in Wien als auch in Kärnten und viele Pressestimmen der beiden Regierungsparteien in den Jahren von 1945 bis zur Gründung des »Kärntner Schulvercines Südmark« im Jahre 1955. (Anhang Nr. 10) Deutsch-nationale Vorarbeit zum Erlaß vom 22. September 1958 Wie cs sich aus der in der Anlage angeschlossenen Dokumentensammlung ergibt, hat den »Papier- krieg« im Zusammenhang mit den Abmeldungen auf Grund des Erlasses des Landeshauptmannes von Kärnten vom 22. 9. 1958 der »Kärntner Heimatdienst« übernommen. Es ist daher auch notwendig, der Entstchungsgeschichte dieses »Dachverbandes« nachzugehen. Die zweisprachige Schule wurde im Jahre 1945 auf Grund der Verordnung vom 3, 10. 1945 eingeführt und wären mit dieser neuen Errichtung alle Parteien cinverstanden. Auch die Bevölkerung Südkärntens hat dieser Verordnung Rechnung getragen und haben die Schulkinder ordnungsgemäß den vorgesehenen Unterricht besucht. Erst nach dem Jahre 1948 sind fallweise Unterschriftensammlungen und dergleichen Aktionen eingeleitet worden und fallen diese Erscheinungen mit dem Wiederaufleben und der Erneuerung deutsch-nationaler Organisationen zusammen. Bereits vor dem Jahre 1938 hat sich in Kärnten der »Schulverein Südmark« zum Ziele gesetzt, das slowenische Element in Kärnten zum Verschwinden zu bringen. Da nach dem Jahre 1945 vorerst die Grün- dung solcher Vereine nach dem verlorenen Krieg nicht möglich war, hat man den Zeitpunkt des Ab- schlusses des Osterreichischen Staatsvertrages abgewartet, um diese Vereine, die ausdrücklich gegen das slowenische Element gerichtet waren, wiederum ins Leben zu rufen. Auf der Gründungsversammlung der Proponenten des Kärntner »Schulvereines Südmark« in der Kammer der gewerblichen Wirtschaft in ‚Kla- genfurt am 19. Mai 1955, also 4 Tage nach der Unterfertigung des Staatsvertrages, wurde zweifelsfrei er- klärt, daß man die Absicht hat, die traditionsgemäße Arbeit des chem. »Schulvereines Südmark« fortzusetzen (Siche Anhang Nr. 10). Wie diese traditionsgemäße Arbeit ausgeschen hat, wurde der Bevölkerung im allge- meinen bereits durch das Buch »Auslandsorganisationen, Tatsachen aus Aktenberichten der 5. Kolonne«, Verfasser Heinz Pol, der dieses Buch im Auftrag der Regierung der Vereinigten Staaten (USA) geschrieben hat. zur Genüge beleuchtet und nicht zuletzt diesbezüglich auf den in der Dokumentensammlung befindlichen Bericht des Landesschulrates für Kärnten an das Bundesministerium für Unterricht aus dem Jahre 1946 verwiesen. (Anhang 6.) Die Organisationen der Kärntner Slowenen haben daher sofort nach der Gründung des »Kärntner Schulvereines Südmark« bei der Sicherheitsdirektion für Kärnten den Antrag auf Auflösung dieses Ver-- eines unter Berufung auf & 5 des Artikels 7 des Üsterreichischen Staatsvertrages gestellt, doch hat die Sicherheitsdirektion für Kärnten erklärt, daß diesem Antrag mangels gesetzlicher Handhabe nicht statt- zegeben werden könne. (Anhang 11). Auch eine Eingabe beim Bundesministerium für Inneres in Wien führte zu keinem greifbaren Resultat. sm z Durch dieses Vorgehen wurde der »Schulverein Siidmark« weiter ermutigl, »scine traditionsgemäße Tätigkeit« fortzusetzen. Gemeinsam mit gleichgesinnten Verbänden, wie dem »Bund der Windischen« sowie der »Kärntner Landsmannschaft«, haben sie sich dann, um insbesondere für die Abschaffung der zweispra- chigen Schule in Südkärnten Sorge zu tragen, zum »Kärntner Heimatdienst« zusammengeschlossen und wird nunimehr von diesem »Dachverband« cine Monatszcitschrift unter dem Titel »Die Kärntner Landsmann- schaft — Mitteilungsblatt der Heimatverbände Kärntens« herausgegeben. Obwohl diese Zeitschrift in ieder Nummer offen gegen die slowenische Minderheit Hetze betreibt, haben es weder die Staatsanwaltschaft Klagenfurt noch dic Sicherheitsdircktion als Vereinsbehörde für notwendig erachtet, die Auflösung dieser Dachorganisation zu bewirken, obwohl verfassungsmäßig gemäß $ 5 des Artikels 7 des Usterrcichischen Staatsvertrages (lie notwendige Handhabe dazu gegeben wire. In dieser Dachorganisation mit den einzelnen Zweckverbänden fungieren als leitende Personen zum Großteil auch jene Leute, die im Jahre 1941 und später für die Verfolgung der Kärntner Slowenen und insbe- sondere deren Aussiedlung Sorge getragen haben. Diese haben in den verschiedenen Dörfern Ortsgruppen gegründet und lokale Vertrauensleute gesammelt und bereits in den Jahren nach 1945 ‚mehrfach Streik- parolen herausgegeben, um den zweisprachigen Unterricht in den Volksschulen zu sabotieren. Obwohl bereits mit dem Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht vom 21. 11. 1956, ZI. 93.887, Schulstreiks verboten und mit Strafe bedroht wurden, hat der »Kärntner Heimatdienst« gemeinsam mit dem Landtagsabgeordneten und Regierungsrat Dr. Mayerhofer, Vorsitzenden der UVP-Fraktion im Kärnt- ner Landtag, sowie Dr. Valentin Einspieler in seiner Eigenschaft als Obmann des »Bundes der Windischen« die Bevölkerung zum Schulstreik aufgefordert und wurde eine solche Streikaktion auch im Juli 1958 ge- Razprave in gradivo, Ljubljana, april 1976, št. 7—8 207 startet, Üs haben im Bezirk Völkermarkt jedoch von 13 Schulen nur an 7 Schulen, im Bezirk Villach-I,and von 25 zweisprachigen Schulen an 5 und im Bezirk Klagenfurt-Länd in keiner einzigen Schule solche Schul- streiks stattgefunden. Selbst an jenen Schulen, an welchen Schulstreiks durchgeführt wurden, sind diese his an! Bleibung nur in unzulänglichem Ausmaße durchgeführt worden und es kann mit Fug und Recht gesagt wenden, daß dieser im ‚Juli 1958 provozierte Schulstreik kläglieh in Sande verlaufen int. (Auhang Nr. 12.) ., a haben jedoch der »Kiirniner Heimatdienste und die angeschlossenen Orjanisationen diesex Krgebnis nicht zur Kenntnis genommen, sondern vielmehr in der Presse dauernd gegen dic zweisprächige Schule los- kezogen und im ührigen jeden, der an den Schulstreiks nicht teilgenommen hat, als Verräter bezeichnet um] insbesondere zum Ausdruck gebracht, daß nur jene heimallreu wären, die sieh ihnen ungeschlossen haben, In einem haben sie auch über ihre wirtschaftlichen Organisationen und dic ihren Verbänden iun- geschlossenen Gewerbetreibenden und Industriellen auf die Bevölkerung Südkärntens einen massiven Druck ausgeübt und schließlich beschlossen, im Herbst 1958 den Schulstreik Vortinsetien, Auf Grund dieser massiven Drohungen sahen sich die Organisationen der Kärntner Slowenen ge- zwungen, in Klagenfurt am 19. 7, 1958 eine Pressekonferenz abzuhalten und auf die Abwegigkeit des Schul- streiks hinzuweisen, In der Diskussion hat sich auch der FPO-Gemeinderat' der Landeshauptstadt Klagen- furt Alfons Vallon zu Wort gemeldet und schließlich sinngemäß erklärt: »Was im Juli nicht gelungen ist, wird bei einer besseren Organisation im Herbst gelingen.« Es sind in der Folge der »Kärntner Heimatdienst« und dic- ihm angeschlossenen ee anes nicht müßig geblieben und es hat die Hetze gegen das zwei- sprachige Schulwesen fast täglich in irgendeiner Form in der Presse Niederschlag gefunden. Offenbar hoffte man, daß durch die geschaffene gespannte Atmosphäre zu Schulbeginn 1958 der proklamierte Schul- streik lückenlos durchgeführt werden würde; in Wirklichkeit erfaßte er aber mehr oder minder wiederum nur 15 Schulen. (Anhang 13.) Obwohl durch ‘den Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht für den Landesschulrat die Handhabe zum Einschreiten gegen diese Streikparolen gegeben war und im übrigen selbst im Erlaß darauf verwiesen wurde, daß die Streikparole den Tatbestand der Aufwiegelei nach $ 305 SıG. darstellt, hat es der Landes- schulrat in keiner Weise für notwendig gefunden, einzuschreiten. Der Schulstrcik war fur den 29. 9., 30. 9. und I, 10. 1958 vorgeschen und es haben in der Zeit zuvor zahlreiche Versammlungen des »Kärntner Heimatdienstes« stattgefunden (die jedoch von der Bevölkerung kaum besucht wurden), um bei dem Schul- streik ein greifbarcs Resultat zu erzielen. Die Organisationen der Kärntner Slowenen haben sich auf Grund dieser Streikparolen an den Herrn ‚Bundeskanzler und an ‘den Herrn Bundesminister für Unterricht sowie an den Herrn Landeshauptmann von Kärnten gewandt und ersucht, auf Grund des seinerzeitigen' Erlasses vom 21. 11. 1956 den Streikhetzern Einhalt zu gebieten. Der Herr Landeshauptmann von Kärnten hat jedoch erklärt, daß er keine Möglichkeit sche, den Streikparolen Einhalt zu gebieten, daß cs sich seiner Meinung nach bei den Schulstreiks um ein demokratisches Mittel der Eltern handelt, ihre Wünsche durchzusetzen. Derselben Ansicht dürfte auch der Ministerrat und das Bundesministerium für Unterricht gewesen sein, das selbst wohl das Einlangen der Eingaben der Organisationen der Kärntner Slowenen bestätigte, jedoch verabsäumte, gegen den »Kärnt- ner Heimatdienst« vorzugehen. (Anhang Nr. 17.) Die Bevölkerung hat sich während dieser Versammlungswelle durchaus sachlich verhalten und es war damit zu rechnen, daß dieser 3. Schulstreik im wesentlichen im Sande verlaufen wird. Trotzdem hat jedoch der Landeshauptmann von Kärnten am 22. 9. 1958 sich bemüßigt geschen, auf dem Erlaßwege eine Än- derung‘ des verfassungsmäßigen Zustandes zu schaffen. In ‘dieser Atmosphäre war zweifellos das Vorgehen aa a Na von Kärnten kein taugliches Mittel, um eine Befriedung der beiden Volksteile erbeizuführen. Der Erlaß des Landeshauptmannes von Kärnten vom 22. 9.1958 Regelung des zweisprachigen durch ein Definitivum abgelöst werden würde. Die Hoflnung Unterrichtes in Kämmten. ERLASS des Landeshauptmannes als Vorsitzenden des Landes- sehulrates ZE LSR - 4337/58 vom 22. 9. 1958 Als Lamderhauj und V der (les Landesschul rates für Kirwien hin jeh verpflichtet, für einen ung und wirkungswollen Unterricht an «den Volks und Hauptschulen des Landes Sorge zu trage. Diewa Ziel encheint durch die Unruhe, die unter der Elternschaft des gemischisprachigen Ge bictes entstanden Ist, gefährden, Die Schulverordnung der Provisorischen Kärntner Lande segierung vom Jahre 1945 ist inderungsbedirftig. Vor 13 Jahren, durfte man der. Meinung sein, daß durch den damak binnen "kurzer Zeit er s dicecs Prorisorium bald hat sich als Irrtum erwiesen, Österreich mußte mchr als 10 Jahre ‚aul den Staatsverurag warten und als dieser endlich abgeschlowen wurde, konnten trotz der Hoffnungen Kärntens die Mcuim- mungen der Schulverordnung nicht durch ein österreichisches Gesetz ersetzt werden. Wir atehen am Beginn des dritten Schul- jahres nach Abschluß des Staatrertrages und cs hat-nicht den Anschein, datt die G: geb in kurser Zeit ru cinem Hewiltat gelangen wird. Die von der Kürntner Lamlesregierung ‚einstimmig gefar« derten Voraussetzungen — cine Nefragung zur Feststellung der Minderheit und dic Obcrmahme der durch die neue Schul- regelung etwa enwichenden Mehrkowen durch den Hund — sind nicht geschaffen worden, cin Vorschlag, die Zahl der zwei- sprachigen Schulen ru vermindern, kann nicht zur Durchführung gelangen. Die Lage erfı aber eine rasche Entscheidung. Razprave in gradivo, Ljubljana, april 1976, št. 7—8 Nadi 87 dar Schul- und Unterrichtordnung vom 29. 9. 190%, REM. Ir. 159 ex 1905 sind für dic Befreinng von Lehr- gegenständen die Bericksuchnibelürden zustänlig, Ober die dort genammten kehigogenstame hinans hat das IMunlevninivtei Hum ba Untenjaha mle CalaHi vom EX, 8, 117, ZL 32,000/4/12/17, dic Vadercicki mu Elanpex hulen Hr mg von einem verbinllichen der Pflichtschnlzeit. Als durch die Ungarn- ec cin ähnliches Problem auftauchte, wurde dies eben- tamali wahren Falls ine Krlaiwege geregelt. Reide Beispiele zcigen, dab zur Ie hebnng von Schwicrigkeiten Erläse verwendet wurden. Auch in Kärnten ist derzeit eine solche Situation. Wem die Erziehung der Kärnıner lugend am Ierren liegt, der kann weder einen Schul- atreik noch die Schließung von Schulen wünschen. Mein Erlaß schafft eine Lösung, die es ohne Zwang ermöglicht, eine end- gültige gesetzliche Regelung abruwarten. „Ich sche mich darum veranlaßı, die Bezirksschulbehörden der von der Shulverordnung aus 1945 betroffenen Gebiete anzuweisen, Anträge der Erzichungsberechtigten um Befreiung vom Unterricht in der slowenischen Sprache raschestena zu er« ledigen. Solche Gesuche sind bei den drtlich zusišudigen Schul- teitmngen einzubringen und bis aplitentens 7, Oktober 195% den Hezir kva bulhehii den zu übermitteln. Iiehei kann nur die frele perdulivhe Hatuhriduna der Erziehungaberechitigica maßgehward sein, Eine. Hecinflssang durch dav Lehrpersonal Ist zu unter Jasen, Wer ako will, dab sein Kind weiterhin zwecisprachlgen Unterricht wie bisher erhält, hat gar nichts ru tun, wer dies nicht wünscht, reicht seinen Antrag cin, Damit bleiben alle Rechte der Minderheit gewahrt, ohne daß jemand gezwungen wird, sein Kind an einem Unterricht teilnehmen zu lassen, der als Belastung emnfunden wird, Dieser ErlaD gilt sowohl für Volks wie für Hauptschulen, und zwar »0 lange, als nicht durch die Geseugebung eine gültige und verbindliche Re gelung getroffen wird,” Klagenfurt, am 22. Scptember 1958. Der Land F als Vorsitzender des Land. Ferdinand Wedenig ch. Ein Erlaß ohne rechtliche Fundierung Der Erlaß des Landeshauptmannes von Kärnten vom 22. September 1958 sieht die Abmeldung vom Slowenischunterricht vor und beruft sich dabei auf die Schul- und Unterrichtsordnung aus dem Jahre 1905, $ 27, und auf den Flauptschulerlaß vom 18. 8. 1947. (Anhang Nr. 2 und Nr. 9.) Die Schulverordnung aus dem Jahre 1945 regelt das Pflichtschulwesen und hat den Charakter eines Verfassungsgesetzes. Dies hat auch der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis ausgesprochen. (Siehe Anhang Nr. 8.) Eine Änderung dieser Schulverordnung sowohl für den Einzelnen als auch für die Ge- samlheit der betroffenen Subjekte, kann nur durch die in der Verfassung vorgeschene Prozedur erfolgen. Es handelt sich somit bei der Schulverordnung aus dem Jahre 1945 um eine Verfassungsbestimmung, die nach den einschlägigen Bestimmungen des BVG nur durch eine paktierte Gesetzgebung abgeändert oder neu geregelt werden kann. Es ist daher der Landeshauptmann von Kärnten als Vorsitzender des Landes- schulrates in keiner Weise ermächtigt, im Erlaßwege einen verfassungsmäßig geschützten Zustand de facto zu ändern. Ganz abgeschen davon ist der Hinweis auf den $ 27 der Schul- und Unterrichtsordnung "aus dem Jahre 1905, auf den sich Herr Landeshauptmann von Kärnten in seinem Erlasse vom 22. 9. 1958 stützt, rechtsirrig, da es sich im $ 27 des vorerwähnten Gesetzes lediglich um die Befreiung von Fertigkeiten handelt, wobei im übrigen auch nur cine Befrejung auf Grund des ärztlich festzustellenden mangelhaften Gesundheitszustandes des Kindes möglich ist. Nicht anders verhält es sich beim Hinweis des Herrn Landes- hauptmannes von Kärnten auf den Erlaß Nr. 2 vom 18. 8. 1947 (Fremdsprachenunterricht an Haupt- schulen). Es handelt sich nämlich beim Fremdsprachenerlaß nur um Hauptschulen, wobei im einzelnen Icdiglich an die Befreiung vom Fremdsprachenunterricht wegen völliger Unbegabung des Schulkindes gedacht ist. Anteopsborcektigt ist nach diesem Erlaß im einzelnen lediglich der Lehrkörper, wobei das Gesuch vom Bezirksschulrat zu erledigen ist. Weder nach den gesetzlichen Bestimmungen noch nach dem vorhin erwähnten Erlaß ist eine Be- freiung von der Unterrichtssprache vorgeschen. Da Slowenisch nach der Verordnung für das zweisprachige Schulwesen aus deyı Jahre 1945 Unterrichtssprache ist, kann daher im Erlaßwege eine anderslautende Regelung nicht herbeigeführt werden, Es ist daher ein Erlaß, der cine andere Regelung. trifft, cinem Verlassungsbruch gleichzusetzen und daher auch die übergeordnete Behörde von Amts wegen verpflichtet, die entsprechenden Schritte einzu- leiten, um clie. Einhaltung der österreichischen Verfassung zu gewährleisten. Nicht zuletzt sei darauf verwiesen, daß Erlässe uud Verordnungen nur den Zweck haben, Gesetze zu interpretieren bzw. für deren Durchführung Normen zu schaffen. Es kann jedoch weder durch eine Ver- ordnung noch durch einen Erlaß ein Gesetz aufgehoben werden, weshalb dem Herrn Landeshauptmann von Kärnten auch die Legitimation zur Änderung der Schulverordnung aus dem Jahre 1945 fehlt. Es kann ja keinem Zweifel unterliegen, daß der Erlaß vom 22. 9. 1958 eine grundsätzliche Änderung der Ver- ordnung aus dem Jahre 1945 und nicht zuletzt auch des Reichsvolksschulgesetzes aus dem Jahre 1869 dar- stellt, da durch den Erlaß 1958 der Schulbesuch von Pflichtgegenständen dem elterlichen Ermessen an- heimgestellt wird. Nach dem .Reichsvolksschulgesetz ist aber der Schulbesuch in allen Gegenständen Pflicht und kann daher schon gar nicht die Befreiung von der Unterrichtssprache im Erlaßwege bewirkt werden. Dies. sind nur einige Hinweise, um darzu:un, wie unhaltbar die rechtliche Fundierung des Erlasses vom 22. 9. 1958 ist, Razprave in gradivo, Ljubljana. april 1976, št. 7—8 2 Die Zahlen sprechen Amtlich wurden nur die folgenden Gesamtergebnisse der Abmeldeaktion vom Slowenischunterricht bekanntgegeben: Bezirk Hermagor: Von 517 Schülern wurden 500 abgemeldet. Bezirk Klagenfurt-Land: Von 2585 Schülern wurden 1953 Schüler abgemeldet, 632 Schüler werden den Slowenischunterricht weiter besuchen. Bezirk Villach-Land: Von 4469 verpflichteten Schülern wurden 4003 abgemeldet, somit verbleibt ein Rest von 466 Schülern. Bezirk Völkermarkt: Von 5021 verpflichteten Schülern wurden 3976 abgemeldet und 1045 Schüler sollen den Slowenischunterricht auch weiter besuchen. Der Landesschulrat für Kärnten hat keine Detailzahlen über die Ergebnisse der Abmeldung vom Slo- wenischunterricht für die einzelnen Schulen veröffentlicht. Laut Erlaß vom 27. 10. 1958, ZI. 4964/58 ist den Schulleitungen ausdrücklich verboten, diese Ergebnisse bekanntzugeben. (Anhang Nr. 30.) Dem Landesorgan der Freiheitlichen Partei Österreichs »Kärntner Nachrichten« konnten wir aber für die Bezirke Klagenfurt-Land und Völkermarkt einige Zahlen entnehmen. Die Zahlen wurden von amt- licher Seite weder bestätigt noch dementiert. Sie ermöglichen jedoch einen approximativen Vergleich mit dem amtlich geführten Stand in den zweisprachigen Schulen im Schuljahre 1955/56, wobei noch zu be- merken ist, daß in dem letzten die slowenischsprachigen Kinder nur zum Teil erfaßt sind, weil sie ledig- Ich sei den unüberprüften, einseitigen Aufzeichnungen der Lehrer gelegentlich der Schülereinschreibung eruhen. BEZIRK KLAGENFURT-LAND Schuljahr 1955/56 Schuljahr 1958/58 Gemeinde Schulsprengel en Deutsche | SI ni tenege | Abgerneldet | Nicbubg | Feistritz i. Ros. Feistritz 100 8 19 93 80 13 Biirental 14 1 13 17 17 — Suetschach 63 36 27 58 45 13 Ferlach Ferlach 328 304 24 353 327 26 Kappel/Drau 128 116 12 128 111 17 Waidisch 29 18 11 33 10 23 Grafenstein Grafenstein 182 167 15 165 163 2 Keutschach Keutschach 108 43 65 103 30 73 Köttmannsdorf Köttmannsdorf 149 101 48 162 137 25 Ludmannsdorf Ludmannsdorf 143 23 130 168 93 15 Maria Rain Maria Rain 59 50 9 68 67 1 Goltschach 27 li 17 3 30 1 Mieger" Mieger 92 16 76 99 86 13 Radsberg Radsberg 55 5 50 53 22 sl St. Margarcthen i. R. St. Margarethen 98 39 59 121 103 18 Schiefling/See Schiefling 152 72 80 163 128 35 Unterferlach Glainach 49 19 30 26 18 8 Weizelsdorf St. Johann i. R. 61 11 55 56 26 30 Windisch Bleiberg Windisch Bleiberg 39 1 38 39 6 33 Loibltal 24 4 20 24 2 22 Zell Zell 75 — 15 87 1 86 Zell-Winkel 32 2 30 30 1 30 ") Die „Volkszeitung“ vom 18, 10. 1958, Seite 15, schreib „Mieger: ‚Volk cheid'. Eme b rk Entuciciduog Uafen die Ehem am 7, Oktober, Von 99 Schilem wurden 86 vom i Zwangs sch gemeldet. 86% der Eltern enuchicden sich also volik beeinflußt für die d he L prache. Diers Ergebnis ie deshalb weil in fast allen Familien Miegers das uralte ehrwürdige Windisch goprodhen wird.” 14 Razprave in gradivo 210 Razprave in gradivo, Ljubljana, april 1976, št. 7—8 BEZIRK VOLKERMARKT | Sehuljahr 1956/56 | Sehuljahr 1958/69 Gemeinde Schulsprengel en Deutsche | Slowenen nee, Abgemelder| Nichtabgem. Bleiburg Bleiburg 164 122 42 151 121 30 Diex Diex m7 42 55 89 85 4 Grafenbach 44 25 19 36 35 1 Eberndorf Eberndorf 192 129 63 189 157 32 Kühnsdorf 164 144 20 188 174 14 Edling 100 22 78 112 85 27 Eisenkappel Eisenkappel ; 223 141 82 235 162 73 Feistritz b. Bleiburg St. Michael 160 27 133 156 56 100 Gallizien Gallizien 89 67 22 98 95 3 Möchling 63 17 46 54 51 3 Abtei 19 l 18 19 16 3 Globasnitz Globasnitz 157 23 134 187 55 132 Griffen Griffen 268 222 46 258 258 — Greutschach 54 29 25 49 43 6 Haimburg Haimburg 154 114 so 147 136 li Leifling Neuhaus 46 9 37 58 36 22 Bach 45 4 4 32 26 6 Loibach Loibach 105 29 76 105 63 42 St. Margarethen 40 6 34 47 — 47 Moos HI. Grab 89 9 80 87 28 59 Kömelgupf 20 = 20 25 — 25 Rinkenberg 66 15 51 52 17 35 Ruden Ruden 100 80 20 93 RB 5 Untermitterdorf 63 39 24 63 49 14 Lippitzbach 14 13 1 19 17 2 St. Kanzian St. Kanzian 190 126 64 176 153 23 St. Primus 94 2 92 98 62 36 St. Peter a.Wallersb. St. Peter 151 77 74 140 110 30 Schwabegg Schwabegg 63 4 59 53 17 36 Sittersdorf Sittersdorf 103 40 63 123 99 24 St. Philippen 61 3 58 70 58 12 Tainach Tainach 127 112 15 141 132 9 Vellach Bad Vellach 20 3 17 15 4 11 Ebriach 55 — 85 42 3 sy Remschenig 12 — 12 15 3 12 Leppen Sl — 51 50 — 50 Waisenberg St. Margareten 56 42 14 55 52 3 St. Michael 47 46 1 52 52 — Mittertrixen so 69 11 73 60 13 Klein St. Veit 64 64 — 56 56 — St. Georgen 47 47 — 43 42 1 Die Abmeldungen — keine demokratische Entscheidung Nach dem oben Gesagten ist der Widerstand gegen die zweisprachige Schule in erster Linie und fast ausschließlich das Resultat der Tätigkeit der deutschnationalen Organisationen gegen die im Staatsvertrag gewährleistete Gleichberechtigung der slowenischen Minderheit in Kärnten. Die. Berufung des Landeshaupt- mannes im Erlaß auf den Widerstand gegen die Schulregelung aus dem Jahre 1945 ist daher genau so un- berechtigt, wie der Erlaß selbst an und für sich nicht das geeignete‘ und zweckentsprechende Mittel dar- Razprave in gradivo, Ljubljana, april 1976, št. 7—8 211 stellt, die Verwirrung in der Kärntner Schulfrage zu beenden. Durch den Erlaß sind nämlich nicht die Streikhetzer gestraft worden, sondern jene, die sich für die gesetzliche Regelung und damit für das friedliche Zusanmenleben beider Völker im Lande einsetzten. „Es ist nur zu verständlich, daß damit diese Organisationen nur noch mehr ermutigt wurden und ohne jedwede Rücksicht auf staatsvertragliche und vefassungsmäßige Bestimmungen gegen die Gleichbercchtigung der slowenischen Minderheit im allgemeinen und gegen die Verordnung über das zweisprachige Schulwesen im besonderen zu Felde zogen. Unter Ausnützung der Zeit unmittelbar vor dem 10. Oktober wurde auf Grund der schon vorher geschaffenen slowenenfeindlichen Psychose die Propaganda für die Abmeldungen mit Parolen aus dem Jahre 1920 geführt. Das in Kärnten von nationalen Kreisen so mißbrauchte Wort von der »Hcimattreue« wurde wiederum zum Hauptschlager. Wer seine Kinder vom Zweisprachenunterricht abmeldete. wurde zum »Heimattreuen«, wer sie nicht abmeldete, zum »Nichtheimattreuen«, also zum Staats- und Hochverräter, bzw. Titoisten, der in Kärnten nichts zu suchen hätte, gestempelt. So wurde auf Versammlungen, wie zum Beispiel in St. Kanzian im Jauntal am 2. 10. 1958 vom Obmann der in Abmeldezeit nur zu diesem Zweck gegründeten Elternvereinigung Maier offen erklärt, daß alle, die ihre Kinder auch Slowenisch unterrichten lassen wollen, auswandern können, man würde ihnen sogar eine Schnellzugskarte 1. Klasse kaufen, um sie möglichst rasch zu befördern, während in der Versammlung in Eberndorf am 28. 9. 1958 der UVP Abgeordnete und Obmann des Bundes der Windischen Dr. Valentin Einspieler und der Sckretär des Kärntner Heimatdienstes Direktor Heribert Jordan sprachen. Erster vertrat als Mittelschullchrer für Slowenisch die Theorie der windischen Sprache und bezeichnete die Leute, die die Kinder abmelden werden, als »heimattreu«, die übrigen als Stantsfcinde. Direktor Jordan als zweiter Redner sprach mit aller Schärfe gegen die Slowenen, die er einfach als Titoisten, Kommunisten und Panslawisten abtat, gegen die alle hci- mattreuen Deutschen und Windischen insbesonders jetzt gegen die »Schandverordnung« von 1945 zum Kampf antreten müssen. Der Ernst solcher Ausfälle und Drohungen ist erst recht verständlich, wenn man bedenkt, daß vor der Nazizeit immer wieder ähnliche Erklärungen abgegeben wurden, die dann in der Zeit der Gewalt- herrschaft des Nationalsozialismus mit der Aussicdlung und Vertreibung von über 300 slowenischen Fa- milien aus Kärnten ihre Verwirklichung fanden. Oder wie soll man sonst die Begebenheit in St. Jakob i. Rosental verstehen? Die Frau eines dort ansässigen slowenischen Arztes wurde telefonisch angerufen, ob sie Abmeldungsformulare für ihre schulpflichtigen Kinder benötige. Auf ihre Antwort, daß sie solche nicht bräuchte, da sie nicht die Absicht hätte, ihre Kinder vom zweisprachigen Unterricht abzumelden, erklärte der Anrufer: »Danke schön, ich wollte Sie nur aufmerksam machen, damit Sie zu gegebener Zeit keine Ausrede haben!« : Der Ernst wird noch dadurch unterstrichen, daß diese Drohungen vielfach von denselben Leuten aus- gesprochen werden, die an der Aussiedlung der Kärntner Slowenen Schuld tragen. Bekanntlich hat der Prozeß gegen den Hauptschuldigen Alois Maier-Kaibitsch erwiesen, daß die Aussiedlung vom sogenannten Ortsdreieck, das ist Ortsgruppenleiter—Bürgermeister—Ortsbauernführer, ausgegangen war, von denen je- doch niemand zur Verantwortung gezogen wurde. Im Gegenteil wurde sogar Alois Maier-Kaibitsch, der als Hauptschuldiger an der Aussiedlung nach dem Kriegsverbrechergesetz zum lebenslänglichen Kerker verurteilt wurde, schon vor Jahren amnestiert, während z. B. Hauptmann K. Fritz, obwohl der ehemalige Bundespräsident Dr. Karl Renner in einem Schreiben an die Kärntner Slowenen persönlich die Zusiche- rung gab, daß dieser vor das Gericht gestellt werden wird, niemals zur Verantwortung gezogen wurde Wenn nun solche Leute heute sich wiederum aktiv gegen die -Rechte der slowenischen Minderheit betätigen, ist die Verängstigung der Generation, dic das fa und die Unbill der Aussiedlung am eigenen Leibe verspürt hat, mchr als verständlich. Diese Leute bilden aber das Gros der deutschnationalen Orga- nisationen, die die gesamte Organisation und den gesamten »Papierkrieg« der- Abmeldeaktion übernahmen. Von diesen Organisationen wurden vervielfältigte Abmeldeformulare an die‘ Erziehungsberechtigten ver- teilt und auch gleich eingesammelt, so daß sich der Landeshauptmann gezwungen sah, für die Abmeldungen die Stempelpflicht einzuführen und die persönliche Abgabe dieser durch die Trzichungsberechtigten oder zumindest dureh die Kinder bei «den Sehntleitungen vorzuschreiben. Daraufhin wurden von den Organi- tionen zum Großteil auch die Stempelkosten getragen une die Abmelleformulare den Erziehungsberech- tigten schon mit Stempeln verschen zur Unterschrift vorgelegt. (Anhang Nr. 19.) Aber ganz abgesehen von diesem speziellen Gesichtspunkt der Aussiedlung ist eine der IMaupthedin- gungen für eine wirklich demokratische Lösung einer Strcilfrage durch Befragung der Bevölkerung, daß sich alle Befragten wirtschaftlich, sozial, kulturell und psychologisch tatsächlich in der gleichen Lage be- finden müssen. In Kärnten jedoch von einer wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und psychologischen Gleichstellung der Deutschen und Slowenen zu sprechen, ist abwegig. Die deutsche Sprache hat in Kärnten acit jeher eine privilegierte und dominierende Position inne, Ebenso sind die Deutschen in Kärnten sowohl wirtschaftlich als auch im kulturellen und politischen Leben in einer beherrschenden Stellung. Die Kärntner Slowenen hingegen haben scit jeher sowohl bezüg- lich ihrer Muttersprache als auch im wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Belangen nur eine unter- geordnete Position. Dabei wurde von nationalistischen deutschen Kreisen seit jeher und wird nicht zuletzt auch im momentanen Schulstreit der Kampf um die Erhaltung dieser im Laufe der Geschichte erworbenen priyilegierten Position als deutsch-nationaler Abwehrkampf gegen das Vordringen der Slowenen bezeichnet, 14? 212 Razprave in gradivo, Ljubljana, april 1976, št. 7—8 während in Wirklichkeit nur der Kampf der slowenischen Minderheit um ihre Lebensrechte den Charakter eines Abwehrkampfes gegen die Entnationalisierung hat. Der Kampf: um dic nationalen Rechte der Kärnt- ner Slowenen ist zudem in vieler Hinsicht, dies wird auch von sozialistischer Seite zugegeben, geradezu Ein sozialer und wirtschaftlicher Kampf. In Anbetracht dieser Verhältnisse ist es daher nicht verwunderlich, daß bei einem Teil der Slowenen ein Gefühl der Minderwertigkeit gegenüber den Deutschen entstand und daß auch die slowenische Sprache, nicht zuletzt durch eine unduldsame Schulerzichung, als minderwertig betrachtet wurde und wird. Gerade dieses psyhologisehe Moment, noch besonders genahrl durch die vorher erwähnte Hetze der deutschnatio- nalen Organisationen. muß sich natürlich hei jeder Abstimmung für die Interessen der slowenischen Min- derheit äußerst negativ auswirken. Es wäre daher weder chrlich noch aufrichtig, wenn man sich diesen Tatsachen verschlicßen und sie nicht anerkennen wollte. Unter diesen Aspekten mußte sich der Erlaß des Landeshauptmannes von Kärnten vom 22. 9. 1958 von’vornherein gegen die Slowenen auswirken und kön- nen die’ Abmeldungen vom zweisprachigen Unterricht keine demokratische Entscheidung darstellen. „Tatsächlich wurde bei der Propaganda für die Abmeldung vom zweisprachigen Unterricht diese poli- tisch, wirtschaftlich, sozial, kulturell und psychologisch untergeordnete Position der Kärntner Slowenen von den chauvinistischen Organisationen in jeder Hinsicht ausgenützt: a) Landeshauptmann Ferdinand’ Wedenig war sich dieser Tatsache scheinbar bewußt, da er schon in seinem Erlaß eine Beeinflussung der Erziehungsberechtigten durch die Lehrerschaft verboten hat. Trotzdem haben DDENOHTER auch die Lehrer offen ihre Stellung dazu benutzt, um möglichst viele Abmeldungen zu erreichen. Wir verweisen dabei nur auf Kappel an der Drau, wo Schuldirektor Polzer Viktor den Kindern die Abmeldeformulare verteilte und nach dem Stempelerlaß die Abmeldungen den Kindern nicht ausfolgte, sondern lediglich den Auftrag erteilte, die Kinder hätten den Stempel von 6 S zu bringen. Ebenso hat sich im Schulsprengel Göriach die Lehrerin Perchinig Anna o/fen in die Abmeldeaktion eingeschaltet. Der Lehrer Plankenauer Heinz in Ludmannsdorf erklärte den Kindern, die nicht abgemeldet wurden, daß sie in die benachbarte Schule nach -Köttmannsdorf werden gehen müssen, die anderen Kinder aber inzwischen Rodeln und Spielen werden. Der Schuldirektor Kraßnitzer Franz in St. Niklas an der Drau glaubte mit der Mitteilung, daß nur zwei Erziehungsberechtigte ihre Kinder noch nicht. abgemeldet haben, zu erreichen, daß das Slowenische yöllig aus seiner Schule verschwinde, Weitere Beeinflussungen der Erzichungberech- tigten durch die Lehrer sind uns aus Rosseg und Velden bekannt, um von den Lehrern, die versteckt Pro- paganda für die Abmeldung gemacht hatten, überhaupt zu schweigen. b) Vor der Gendarmerie und vor Gerichten hat der einfache Mensch seit jeher eine ge- wisse Scheu und will mit ihnen nichts zu tun haben. Es ist daher kaum verwunderlich, daß sich diesen bei ihrer Werbung für die Abmeldung vom Slowenischunterricht kaum jemand ernstlich zu widersetzen ge- traute. Es ist im Gegenteil sogar auffallend, daß dort, wo sich die Gendarmeric-, Zoll- und Gerichts- organe in die Aktion einschalteten, besonders viele Abmeldungen erfolgten. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Schulsprengel Sittersdorf und St. Philippen, wo der Rayonsinspektor Andreas Moser besonders eifrig warb und in einem Falle sogar für einen Erziehungsberech- tigten — wohl in seiner Gegenwart — die Abmeldung unterfertigte, weiters auf den Schulsprengel Roscgg, wo der Gendarmeriebeamte Pichler und der Gerichtsbeamte Steiner den Eindruck erwecken wollten, daß der gesamte Staatsapparat die Abmeldung vom Slowenischunterricht forciere. In gleicher Weise warben für die Abmeldung vom Slowenischunterricht im Schulsprengel Eisenkappel und in der Umgebung die Gendar- merichenmten Kovajnik und Reiter, in Kappel an der Drau der Gendarm Klas, in Ledenitzen der Gendar- mericbeamte Koreimann und der Zollwachbeamte Hauser und im Schulsprengel Goriačh der Gendarmeric- bcamte B. Schauhach, während in Ycistritz an der Gail sich der Zollwachobervevisor Leo Schasf schon bei den angekündigten Schulstreiks und später bei der Abmeldung besonders bemühte, Es sei nur nebenbei be- merkt, daß Leo Scharf auch als Obmann der Ortsgruppe der »Südmark« fungiert. Von den Exekutiv- und Gerichtsorganen müßte man doch eine zumindestens neutrale Einstellung, wenn schon nicht das Eintreten für das Recht und die geltenden Gesetze, erwarten. c) In Südkärnten gelten jedoch scheinbar andere Gesichtspunkte, daauchBundes-undLandesan- gestellte ungehindert sich an den, letzten Endes gegen die Rechte der Kärntner Slowenen gerichteten, Abmeldcaktionen beteiligen konnten. Wenn man feststellen muß, daß sich an dieser Aktion sowohl Exekutivorgane als auch Gerichtsbeamte sowie Gemeidcangestellte (in den Schulsprengeln Gallizien, wo der Gemeidesckretär Christian Markoutz die Abbmeldeformulare in der Dienstzeit ausfüllte, im Schulsprengel Köttmannsdorf, wo sich der Gemcinde- sekretar Valentin Moswitzer besonders aktiv belciligte, und im Šchulsprengel Ludmannsdorf, wo der dor- tige Bürgermeister seinen Binfluß bei der Werbung für die Abmeldung ausnützte), Postbeamte (wie der Postvorstand Paul Schlemitz und der Postbote Josef Kelich in Weizelsdorf) und Bundesbahn-Bedienstete (wie Lautmann und Sommeregger in Ledenitzen) beteiligten, hat man fast den Eindruck, daß auch heute noch der Appell des chemaligen Landeshauptmannes Dr. Lemisch, an der Germanisierung ‚der Slowenen mitzuwirken, gilt. Das sprechendste Beispiel dafür ist wohl die Tatsache, daß sich das Bezirks uam Klagenfurt als Erziehungsberechtigter das Recht anmaßte, das von ihm betreute auBerehčliche ind Olga Ternjak vom Besuch des Slowenischunterrichtes abzumelden und trotz des Widerspruches der Großmutter, Razprave in gradivo, Ljubljana, april 1976, št. 7—8 213 bei der das Kind in slowenischer Umgebung lebt, - dic Mutter ist in der Sehwciz — bci der Abmeldung be- hirrte. Nur nebenbei sci hiezu noch bemerkt, daß hei dieser Abmeldung auch der Lehrer des Kindes in Kött- mannsdorf mitwirkte. (Anhang Nr. 3.) d) Am schlimmsten aber wirkte sich ohne Zweifelder wirtschaftliche Druck aus. Dieser wur- de (derart massiv ausgeübt, daß dies selbst ein Teil der österreichischen Presse zugeben mußte. Großgrund- besitzer und Industrielle, Kaufleute und Gewerbetreibende nützten ihre Mächtpositionen aus, um die von ihnen abhängigen slowenischen Kleinhauern, Keuschler, Pächter, Länd-, Holz- und Industriearbeiter zur Ab- meldung vom zweisprachigen Unterricht zu bewegen. Aus der Vielzahl von Beispielen wirtsch“ftlichen Druckes seien hier nur einige konkrete Beispiele angeführt: Der Großgrundbesitz in Südkärnten ist fast ausschließlich in deutschen Händen. Dieser hat sich auch fast ausnahmslos in die Propaganda für die Abmeldung vom zweisprachigen Unterricht eingeschaltet. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Großgrundbesitzer und Bürgermeister von Bleiburg Hermann von Mettnitz, der sogar im Rundfunk gegen die zweisprachige Schule sprach und den Bleiburger Schulstreik verteidigte. Scin Verwalter Ing. Schick warb aktiv für den Schulstreik und für die Abmeldungen vom Slowe- nischunterricht. Daß dabei die wirtschaftliche Position des Großgrundbesitzers und Industriellen, der als Hauptabnehmer der Kartoffelernte von den Kleinbauern der Umgebung fungiert, eine Rolle spielte, ist selbstverständlich. In ähnlicher Weise übte die Machtposition des Großgrundbesitzes die Firma Leitgeb durch ihren Förster Pleiner in Gorentschach/Ruden aus. Dort gibt es nur Kleinbauern und Arbeiter, die über keine Waldungen verfügen und daher das Wort eines Försters gewichtig nehmen. Ebenso haben die wenigen Großbauern in diescm Gebiete den kleinen Keuschlern damit gedroht, daß sie für diese keine Arbeit mit dem Traktor mehr leisten werden, wenn sie ihre Kinder nicht vom Slowenischunterricht abmelden werden. In St. Philippen warben für die Abmeldung der Förster Johann Juritsch und der Angestellte Josef Pollaschek der Gutsverwaltung Rosenberg. In Eisenkappel und in der Umgebung von Fiisenkappel bearbeitete die Eltern Josef Tomaschitz, der An- gestellte des Grafen Thurn, der dort große Waldungen besitzt und viele Wald- und Sägearbeiter, aber auch andere kleinere Besitzer beschäftigt, die dadurch alle von ihm wirtschaftlich abhängig sind. Im Rosental hat der Großgrundbesitzer Maresch große Besitzungen. Was der wirtschaftliche Druck ausmacht, ist wohl am besten am Beispiel des Schulsprengels Bärental ersichtlich. Dort hat für die Abmel- dung vom Slowenischunterricht der Förster der Gutsverwaltung Maresch Kranewetter geworben. Obwohl dort die Erzichungsberechtigten überwiegend Slowenen sind und die Kinder im vorschulpflichtigen Alter kaum cin Wort Deutsch sprechen, erfolgte die Abmeldung in der Schule vom Slowenischunterricht hundert- prozentig.Dics ist nur dadurch verständlich, daß sämtliche Leute dort vom Großgrundbesitzer Maresch Liegen- schaften gepachtet haben und auch als Arbeiter vollständig in wirtschaftlicher Abhängigkeit stehen. ‚Diesen Fall griff sogar die sozinlistische Tageszeitung in Kärnten auf und wurden dann von der Staatspelizei Erhe- bungen gepflogen; allerdings nur mit dem Erfolg. daß die Leute noch mehr eingeschüchtert wurden. Dieser Fall ist umso bezeichnender, weil der dortige Schulleiter vor dem Problem stand, wie die Kinder zu unter- richten und diesbezügliche Weisungen von der Schulbchörde einholte mit der Begründung, daß manche abgemeldete Kinder in der deutschen Unterrichtsprache dem Unterricht nicht folgen können. Ohne Zwei- fel ist dies ein krasses Beispiel, wie die »Freiwilligkeit« bei der Abmeldung tatsächlich aussicht, Nicht weniger aktiv waren die Industriellen in Südkärnten. So versuchten die ‚Arbeiter der Firma Glawar in Loibach und zwar Simon Grilz in St. Georgen und Anton Grobelnik in Unterart, die Unter- schriften der Iiltern auf bereits gestempelte und vorgeschriebene Abmeklungsformulare zu gewinnen, Su- wohl von diesen, wie auch vom Arbeiter Rupitz des Ziegeleibesitzers Ullmann in St. Margarethen bei Völ- kermarkt erzählt: man, daß sie von ihren Firmen für diese Aktion frei bekommen haben und sogar bezahlt worden sind. In Feistritz im Rosental sind die meisten Arbeiter von der Firma Jungfer, die die bekannten Baren- batterien erzeugt, abhängig. Es ist verständlich, wenn sich daher die Leute von den Angestellten dieser Fir- ma Josef Jakopitsch, Betriebsrat Ferdinand Inzko und Johann Andrejäif, die sowohl in der Fabrik als auch außerhalb derselben für die Abmeldung warben, beeinflussen ließen. Derlei Beispiele des wirtschaftlichen Druckes könnten noch und noch angeführt werden. Es gibt noch zahlreiche Beispiele offener Beeinflussung, während der versteckte Druck noch viel stärker war. Nicht unerwähnt sei in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß hei allen diesen Aktionen vor allem die Zugewanderten in das gemischtsprachige Gebict tätig waren. Die Zugewanderten sind auch zum Groß- teil Funktionäre der vorher genannten deutschnationalen Organisationen, So z. B. fungiert in der Eltern- vereinigung in St. Kanzian im Jauntal der Sudetendeutsche Karl Hönk, chemaliges Mitglied der NSDAP und SS und persönlicher Freund Hitlers, der während des Krieges zum SS-Obersturmführer avanciert ist: in Bleiburg der schon erwähnte Ing. Schick, in Feistritz an der Gail der Zollwachoberrevisor Leo Scharf und die weiteren Funktionäre der »Südmark« Wilmann, Bodner und Fuchs, in Rosegg der vor zwei Jahren zugewanderte Gerichtsbeamte Steiner. — Auch hier könnten zahlreiche weitere Namen angeführt werden. Dazu muß erwähnt werden, daß sich alle diese Organisationen bzw. deren Funktionäre gar nicht "für die Abmeldung der nur deutschsprachigen Kinder bemühten, sondern im Gegenteil war «s ihnen von vorn- 214 Razprave in gradivo, Ljubljana, april 1976, št. 7—8 herein nur darum zu tun, die wirtschaftlich abhängigen Slowenen, deren Nationalbewußtsein infolgedessen nicht ausgeprägt ist, für die Abmeldung vom zweisprachigen Unterricht zu gewinnen. — Der Zweck ist klar: Es soll die Zahl der slowenischen Minderheit derart heruntergedrückt werden, daß die Durch- führung des Art. 7 des Staatsvertrages für die in Südkärnten noch verbliebenen slowenischen »Sprach- inseln« gegenstandslos wäre. Andererseits ist es mehr als eine Ironie, wenn der eifrigste Widersacher des zweisprachigen Schul- wesens, der UVP-Landtagsabgeordnete und Regierungsrat Dr. Wolfgang Mayrhofer, seine eigenen Kinder nach der erfolgten Abmeldung wieder zum Slowenischunterricht anmeldete. Dies ist wohl der sprechend- ste Beweis dafür, daß die Parolen von der Nutzlosigkeit der slowenischen Sprache eben nur Parolen sind, die politische Ziele verfolgen. Soweit die Herren persönlich betroffen sind, wollen sie die Wohltat des Erlernens der slowenischen Sprache den eigenen Kindern nicht vorenthalten. Es geht diesen Leuten eben nicht um den Schutz der deutschsprachigen Kinder vor der Slowenisierung durch den Zwangsunterricht und auch nicht um eine demokratische Lösung, sondern es geht ihnen einzig und allein darum, den Kärnt- ner Slowenen ihre Eigenschaft und ihre Rechte als Minderheit zu nehmen, wobei dieser Kampf auf dem Rücken der Jugend und sogar der Kinder ausgetragen werden soll. Unter diesen Umständen von einer demokratischen Entscheidung zu sprechen ist wirklich mehr als ab- wegig. Die Kinder, die nicht abgemeldet worden sind, sind denn auch nachweislich fast ausschließlich Kinder von mehr oder minder wirtschaftlich und sozial unabhängigen mittleren Bauern und der wenigen selbständigen Gewerbe- und Handelstreibenden slowenischer Volkszugehörigkeit und hat daher diese Zahl mit der zahlenmäßigen Stärke der slowenischen Minderheit nichts zu tun. Diese Zahl besagt lediglich, wie- viele Erziehungsberechtigte in Kärnten wirtschaftlich und sozial unabhängig sind, um dem politischen, wirtschaftlichen und psychologischen Druck Stand zu halten. Die Entscheidung bzw. die Abmeldungen sind aber auch aus rein formellen Gründen undemokratisch. Die Abmeldungen konnten die Schüler in die Schule bringen, ohne daß es kontrolliert werden konnte, ob die Erzichungsberechtigten wirklich selbst und ohne Druck und Beeinflussung ihre Unterschrift gaben. Es ist auch cin Beispiel aus St. Jakob im Rosental bekannt, daß man dem Herrn Schuldirektor der Volks- schule ein ganzes Paket solcher Abmeldungen am letzten Tag einfach in den Briefkasten warf. Wir wissen nicht, ob auch diese Abmeldungen in der Zahl der Abgemeldeten enthalten sind. Die Abmeldungen er- folgten weiters ohne jede Begründung, ebenso:cdie Erledigung der Abmeldungsansuchen, weshalb die Be- stimmung über die Iintscheidung durch die Bezirksschulbehörde im Erlaß von vornherein cine Farce war, Es ist uns auch nicht bekannt, daß irgendeine Abmeldung durch die Bezirksschulbchörde zurückgewiesen worden wäre. Auf diese Weise waren Unregelmäßigkeiten und verschiedenen Machenschaften ohne jede Reklamationsmöglichkeit Tür und Tor geöffnet. Angesichts dieser Tatsache ist es somit zumindest unsachlich die Abmeldungen vom Zweisprachen- unterricht nach dem Erlaß des Landeshauptmannes vom 22. 9. 1958 als demokratische‘ Lösung. zu bezeichnen. Dies beweisen am besten die in letzter Zeit sich häufenden Widerrufe der Abmeldungen und die neuerlichen Anmeldungen der Kinder zum zweisprachigen bzw. Slowenisch-Unterricht, die von Leuten erfolgen, die erst nachträglich das dunkle Spiel der deutschnationalen Kreise durchschaut haben — eine Tatsache, die sogar zwei neue Verordnungen des Landesschulrates für Kärnten notwendig machte. Die pädagogische Seite des Erlasses vom 22. 9. 1958 Mit dem Erlaß des Landeshauptmannes von Kärnten vom 22. 9. 1958 wurden die Eltern Südkärntens zum »unbeeinflußten und freiwilligen« Entscheid aufgerufen und aufgefordert; auf der anderen Seite wur- de auf die gleichen Eltern, wie dies bereits dargestellt wurde, von Seiten der Verwaltungsbehörden und auch von der wirtschaftlichen Seite her der massivste Druck ausgeübt, um eine möglichst hohe Zahl von Abmeldungen zu erreichen. Obwohl diese Abmeldungen zum Großteil nur durch den Druck seitens ver- schiedener Verwaltungsorgane und der Wirtschaftskreise zustandegekommen sind, wurden diese von den Bezirkshauptmannschaften in ihrer Eigenschaft als Bezirksschulräte zur Kenntnis genommen und auch die Abmeldungen selbst bescheidmäßig erledigt. Der Durchführungserlaß, welchen der Landeshauptmann von Kärnten auf Grund des Erlasses vom 22. 9. 1958, am 27. 10. 1958 erließ, versucht nun der neuen Situation gerecht zu werden, schafft jedoch in Wirklichkeit eine Unzahl von Schultypen und bildet demnach jeder Schulbereich für sich ein Unikum. Im übrigen ergibt sich jedoch aus dem Durchführungserlaß vom 27. 10. 1958 zweifelsfrei die Tatsache, daß auch viele Kinder abgemeldet wurden, die die deutsche Sprache entweder überhaupt nicht oder zumin- dest nur schr mangelhaft beherrschen. Dadurch allein schon scheinen auch die Pressebehauptungen, daß die Minderheit die Mehrheit vergewaltigt, widerlegt, zumal es in einem solchen Falle undenkbar wäre, daß Kinder abgemeldet werden, die dem deutschen Unterricht nicht folgen können. (Anhang Nr. 30.) Razprave in gradivo, Ljubljana, april 1976, št. 7—8 215 Im Pkt. 3) des Durchführungserlasses vom 27, 10. 1958 heißt es, daß Kinder, die der deutschen Spra- che nicht mächtig sind oder diese nur mangelhaft beherrschen, in der dem Kind eigenen Mundart zu unterweisen sind,-um dem Kind die deutsche Sprache und den Lehrstoff beizubringen. Daraus ergibt sich schon, daß man das »Slowenische« einfach als Mittel zum Zweck machen wollte, jedoch auf der anderen Seite »das Kind« nicht beim richtigen Namen nennen will, Man hat es nämlich beschämt unterlassen, im Erlaß selbst auszuführen, daß man Kinder, die dem deutschen Unterricht nicht folgen können. in der slowenischen Mundart unterrichten möge, um ihnen die deutsche Sprache und den vorgeschriebenen Lehr- stoff beizubringen. Es soll demnach ‚der Lehrer das Kunstwerk zustandebringen, in deutscher Sprache Kinder zu. unterrichten, die dieser Sprache überhaupt noch nicht mächtig sind. Allein daraus ergibt sich schon, daß die Abmeldungen zum Großteil den sprachlichen Verhältnissen in Südkärnten widersprechen: Wenn wir daher die pädagogische Seite des Erlasses vom 22. 9. 1958 bzw. den Durchführüngserlaß vom 27. 10. 1958 anschneiden wollen, müssen wir feststellen, daß der Durchführungserlaß des Landesschul- rates für Kärnten allen pädagogischen Weisungen zuwiderläuft. Der Lehrer. hätte nämlich insbesondere nach dem Darchführungserla die Verpflichtung, die slowenische Mundart lediglich zum Zwecke der Ger- manisierung zu verwenden, da er ja bei Kindern, die von den Eltern abgemeldet wurden, jedoch der deutschen Sprache nicht mächtig sind, verpflichtet ist, diesen in ihrer eigenen Mundart die deutsche Sprache beizubringen. Auf der anderen Seite wird jedoch in einem dem Lehrer die Weisung erteilt, daß er auf der Tafel kein slowenisches Wort aufschreiben dürfe und daß auch im Schulheft cin solches nicht aufzuscheinen hat. Demgegenüber hat man jedoch zuvor die Lehramtskandidaten bei Besuch der 5 Jahrgänge. an der Lehrerbildungsanstalt in Klagenfurt angehalten, daß sie sorgfältigst jede Stunde im so- genannten »Stundenbild« vorzubereiten haben und daß diesem Studenbild das Tafelbild und in der Folge das Heftbild des Schülers zu entsprechen haben. Der Lehrer ist daher durch diese widersprechenden An- weisungen vor cin Dilemma gestellt, mit dem er wohl nicht fertig werden kann. Nicht zuletzt verweisen wir auf einen Auszug aus einem Artikel der »Kärntner Landeszeitung«, in welchem ebenfalls zur Frage der zweisprachigen Schule in pädagogischer Hinsicht Stellung genommen wird. (Anhang Nr, 4.) Die Befürchtungen, die Schüler würden.durch das Auflassen der zweisprachigen Schule in zwei feind- liche Lager gespalten, haben sich nach dem Erlaß des Landeshauptmannes von Kärnten vom 22. 9. 1958 bereits bewahrheitet. Die Aufspaltung der. Schulklassen nach nationalen Gesichtspunkten hat es mit sich gebracht, daß sich wie z, B. in Loibach bei Bleiburg nicht nur die Kinder schon gegenseitig mit dis- kriminierenden Bezeichnungen wie Serben, Tchuschen, Titoisten und dergleichen belegen (diese Bezeich- nungen werden für die Kinder, die nicht abgemeldet wurden, gebraucht), sondern es ist.in anderen Orten sogar zwischen erwachsenen Personen zu schwersten Auscinandersetzungen gekommen. (Anhang Nr. 26.) Schließlich sei auch hier nochmals darauf verwiesen, daß verschiedene Lehrer den Erlaß vom 22. 9. 1958 zum Anlaß genommen haben, um in pädagogischer Hinsicht auf die Kinder und die Erzichungs- berechtigten dahingehend einzuwirken, daß die Abmeldung von Schulkindern in einer’ möglichst großen Zahl erfolgte. So wurde z. B. in Velden am Wörthersee von Seiten der Lehrer den Eltern geraten, Ab- meldungen vorzunchmen, da es ja ohnehin keinen Lehrer gäbe, der der slowenischen Sprache mächtig wäre. — InLudmannsdorfz.B. hat der Lehrer Plankenauer Heinz erklärt, daß die Kinder, die sich vom slo- wenischen Unterricht nicht abmelden, nach Köttmannsdorf in den Slowenischunterricht gehen wer- den müssen. Ludmannsdorf befindet sich von Köttmannsdorf ca. 6 km entfernt und wollte daher der Lehrer durch diese Bemerkung erreichen, daß möglichst viele Kinder abgemeldet werden. — Nicht zu- letzt sei auch hier auf den Fall-Bärental. verwiesen. Dort besuchen die einklassige Schule 17 Kinder, von denen nur I Kind nach der amtlichen Schulstatistik aus dem Jahre 1956 der deutschen Sprache mächtig »ist. Abgemeldet wurden nunmehr nach dem Erlaß vom 22. 9. 1958 alle Schulkinder, so daß der Gesamt- unterricht in deutscher Sprache zu erfolgen hat. Daß solche Verhältnisse nuch in pädagogischer Hinsicht untragbar sind, liegt auf der Hand. Der Lehrer hat schließlich 8 Schulstufen zu meistern und dazu noch mit Kindern, die in der vorgeschrichenen Unterrichtasprache nicht zu Hause sind, wobei er sich zwar. des dem Kinde eigenen Dialektes bedicnen darf, auf der Tafel und im Heft hingegen nur dem Kinde unverstiindliche. Worte aufgesehricben werden. Eines der .Hauptargumente von Seiten der Nichtpädagogen gegen die 2-sprachige Schule-war immer wieder, daß den Kindern in den zweisprachigen Schulen die deutsche Sprache nicht entsprechend heige-- bracht wird. Allein aus dem Durchführungserlaß vom 27. 10..1958 ergibt sich aber schon die Grund- losigkeit dieser Behauptung, daß nämlich z. B. ao der 4. Schulstufe an Stelle von 4 bzw. 8 Wochenstunden Slowenisch nicht, wie man vielleicht erwartet hätte, Deutschstunden angeordnet wurden, sondern vielmehr eine Stunde Rechnen und. eine.Stunde Zeichnen, der Rest hingegen schulfrei gegeben wurde. Es hat demnach zu einer Änderung der Verhältnisse in pädagogischer Hinsicht kein wie immer ge- arteter Anlaß bestanden und sei nicht zuletzt auf die Erklärung des Herr Unterrichtsministers Dr. 'Drimmiel in der Budgetdebatte- 1958 verwiesen, in welcher dieser erklärte, dab der Lernerfolgedurch den zweisprächigen „Unterricht. in keiner Weise: beeinträchtigt werde.. 216 Razprave in gradivo, Ljubljana, april 1976, št. 7—8 Zusammenlassend soll folgendes festgehalten werden: as siowezische bzw, gemischtsprachige Gebict:wurde durch dic Schulverordnung des Jahres 1945 ferizelent und bildete als geltendes Gesetz die Grundlage lür die Abfassung des Artikel 7 des Staatsveriruges, lžic in der Schulverordnung verankerte Zweisprachigkeit sollte durch die weiteren Bestimmungen des Art. 7 auch anf die anderen lebenswichtigen Gebiete ausgedehnt werden, um der Minderheit als Ganz- heit ilıre Existenz zu sichern. Durch den Erlaß des Landeshauptmannes von Kärnten vom 22. 9, 1958 ist aber de facto cine neuc Lage geschaffen worden, die dieser Tatsache nicht Rechnung trägt und der Durchführung der Bestim- mungen des Art. 7 nicht nur auf dem Schulscktor, sondern auch auf anderen Gebieten vorgreift, Der Verlauf der Abmeldeaktion hat eindeutig gezeigt, daß sich in Kärnten die deutschaatisnaien Elemente in der Minderheitenpolitik wieder eine dominierende Rolle verschaffen konnien und cine Aimo- sphäre gegen die slowenische Minderheit zu schaffen verstanden haben, in der cine den ‚objektiven Tat- sachen entsprechende Feststellung der Minderheit unmöglich ist. Es hat sich dabei auch gezeigt, daR der Verwaltungsapparat selbst von deutschnationalen Elementen durchsetzt ist und deswegen keineswegs gc- Signet erscheint, den tatsächlichen Stand der Minderheit zu ermitteln. Eine Ermittlung der Minderheit ist aber gar nicht notwendig, da bei der Abfassung des Art..7 des Staatsvertrages allen daran Beteiligten die Stärke und das Gebiet der Minderheit genau bekannt waren. Wenn es nämlich irgend welche Zweifel darüber gegeben. hätte, dann hätte dies von den zustäntligen Stellen in Wien und Klagenfurt schon damals vorgebracht und geltend gemacht werden müssen. So aber hat sich die österreichische Delegation damals ausdrücklich auf die bestehende Verordnung über das zweisprachige Schulwesen berufen und sic als vorbildlich bezeichnet. Es ist wohl kaum anzunchinen, daß die Östereichische Regierung Verpflichtungen übernommen hätte, deren Inhalt und Umfang sie nicht genau kannte. Aus diesem Grunde ist aber der Erlaß des Landeshauptmannes vom 22. 9, 1958 nichts anderes als cin Vorgehen, das darauf abzielt, die durch den Staatsvertrag übernommenen Verpflichun- gen gegenüber der Minderheit einzuschränken oder gar zu beseitigen, indem die Minderheit durch Auf- spaltung in Slowenen und Windische künstlich dezimiert wird. Wir verwahren uns daher ausdrücklich gegen diese wissenschaftlich unhaltbare, von der parteipolitischen Ebene hineingetragene Aufspaltung der slowenischsprechenden Bevölkerung Südkärntens in Nationalslowenen und Windische, wohei die er- sten Staatsfeinden und die letzteren Heimattreuen gleichgesetzt werden. Wir sind der Meinung, daß die Treue zu Österreich nicht mit der chebaldigsten Eindcutschung indentifiziert werden kann, Nun aber erfordert der derzeitige unhaltbare und ungesetzliche Zustand eine möglichst baldige brauch- bare endzültige gesetzliche Regelung des gesamten Artikel 7 des Staatsvertrages. Eine solche ist jedoch so lange nicht möglich, solange man bei der Lösung auf der von den deutschnationalen Kreisen Kärniens pro- pagierten äußerst individualistischen nationalen Theorie, die wie oben dargelegt, auch die Möglichkeit der Anwendung von Gewaltmethoden in sich schließt und alle objektiven Merkmale außer acht liBt, heharrt und «die Tätigkeit der vorne genannten Organisationen gegen die Eigenschaft und die Rechte der slowenischen Minderheit duldet. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Stellungnahme der Tiroler Landesregierung zum Minderheitenfeststellungsgesetz hin, die auch die Wichtigkeit und Bedeutung der objektiven Merkmale betont. (Siche Anhang Nr. 23.) Um den im Staatsvertrag enthaltenen rechtlichen und sachlichen Status wieder herzustellen, erachten wir folrende Maßnahmen als dringend: Bu 1. Der Artikel 7 des Österreichischen Staatsvertrages bildet, wie anfangs ausgeführt, eine Einheit und muß in einem durchgeführt bzw. verwirklicht werden. 2. Der verfassungswidrige Erlaß des Landeshauptmannes von Kärnten vom 22. 9. 1958 und der Durch- führungserlaß vom 27. 10. 1958 sind aufzuheben und der zweisprachige Unterricht nach der Verordnung aus dem Jahre 1945 grundsätzlich beizubehalten, wobei wir auf unsere Vorschläge in der Eingabe vom 20. 1. 1958 an den Präsidenten des Nationalrates Dr. Felix Hurdes hinweisen, . - In der Überzeugung, daß eine zufricdenstellende Losung aller Minderheitenfragen nur im' Zusam- mienwirken mit der betroffenen Minderheit gefunden werden kann, bringen wir als Vertretung der slo- wenischen Minderheit in Kärnten erneut unsere Bereitschaft zum Ausdrucke, bei der Realisierung des Artikel 7 des Stantsvertrages loyal mitarbeiten zu wollen, Kingenfurt, den 15. Noveniber 1958. Für: Narodni svet koroških Slovencev Zveza slovenskih organizacij na Koroškem Rat der Kärntner Slowenen Zentralverband slowenischer Organisationen in Kärnten janko Janežič e. h, Dr. Josef Tischler e, h. Janko Ogris e. h. Dr. Franz Zwitter c Ju Obmannstellvertreter Obmann Obmannstellvertreter Obmann Razprave In gradivo, Ljubljana, april 1976, št. 7—8 AN HISTORIAT DER KARNTNER VOLKSSCHULE Neben der „Lateinischen Schule", die die höhere Nildung zu vermitteln hattc, bestand «lie österreichasche Volksschule bis IRIB unter der Bezeichnung „Deutsche Schule", Von einer slowenischen Schule in Kärnten känn nur in der Zeit nach der Märzrevolution IR4R bis ca. 1870 gesprochen wer- den, Im Jahre 1868 galı es in Kärnten 24 slowenische und 70 sto- wenisch.deutsche Schulen. In den, letzteren war auf den ersten Schulstufen Slowenisch die Unterrichtssprache, auf den oheren Schulstufen hielten sich die slowenische und die deutsche Spra- che das Gleichgewicht, Im Jahre 1856 hat das zuständige Staatsmanisterium den Landeshchorden die Weisung erteilt, in slowenischen Gemeinden lie Einführung der deutschen Sprache in «er Volksschule „mit Festhaltung des Grundsatses, daß der Religiensunterricht in der alowenischen Sprache zu erteilen, dagegen aber in den übrigen Gegenständen die deutsche und die slowenische Sprache gleich- mäßig zu betrachten ist”, zu handhahen. (Erlaß vom 29, 6, 1856, No. 3956/C. U. ex 1864) (LG, und Visl. 1867, 5/19) Mit den Reichsvolksschulgesetz vom 14. Mai 1869 hat sich auf dem Schuigebicie «die Lage für die Slowenen wesentlich ver- schlechtert, zumal der & A des Reichsvolksschulgesctzes ru einem Kautschukparagraphen in dem Hängen der regicaenden deut schen Mehrheit im Lande wurde, Dic ungeklirte Lage aber wurde durch den Artikel NIN der Staatsyerfassung geschaffen, der wohl von der Gleichberechtigung aller Sprachen der Monarchie spricht, für die zwei- und mehr- »prachigen Kronländer aber keine eindeutigen Bestimmungen bringt, so daß (die sprachliche Mehrheit der sprachlichen Minder- heit diktieren konnte, Mit Erlaß vom 14. 7. 1872, ZI. 1842 und vom 2. 8. 1875, ZI. 1249 wurde praktisch in Kärnten die slowenische Schule liqui- diert und die utraquistische Schule geschaffen, Diese sah das Slo- wenische nur mehr als Hilfssprache für die Erlernung des Deut- schen vor. Mit Erlaß des Landesschulrates für Kärnten vom Il, 4. 1877, ZI, 867 wurden Ouinguennalrulagen jenen Lehrern ge währt, die iım Unterrichte der di hen Sprache | di Er- folge aufruweisen hatten. In der Zeit von 1875 bis 1891 bestand für die utraquistische Schule überhaupt kein Lehrplan, so daß es dem Lehrer überlaw sen blieb, nach eigenen Ermessen zu Unterrichten, soweit nicht die Quinquennalrulagen maßgebend waren. »DIE ÖSTERREICHISCHE. PFLICHTSCHULE« Hofrat Viktor Duss, 1. Teil (Seite 52, $ 27) Befrciungen von der Teilnahme am Unterricht in den ver- bindlichen Lehrgegenständen Gesang und Zeichnen, vom Turnen bei Knaben und von den weiblichen Handarbeiten bei Mädchen, dann von den Arheiten im Schulgarten, wenn sic nicht als Frei- gegenstand eingeführt sind,.können, von der im dritten Absatz DR. LEMISCH 1920 Rade 'des Landesverwesers Ir, Arthur Lemisch in der Kew. aitzung des Kärhtner Landtages am 25. Novcinher 1920: „Nur ein Menschenalter haben wir Zeit, diese Verführten zum K keufl in der L di einer Gene ration muß das Erzichungrwerk vollendet sein. Das werden nicht 217 ITANG Zuhlline Meschwerden der jmlitischen und der Schulgemein- den des Kärntner Unterlandes an den Landesschulrat in Klagen- furt, an den Reichsrat in Wien und andere Schulbehörden »pre- chen eine beredie Sprache. Der Landesschulrat für Kärnten hat nun im Jahre 1891 cinen Lehrplan für die utraquistischen Schu- len erlassen, wonach das Slowenische. in den ersten wei Schul- jahren die Unterrichtssprache zu sein hahe, ab dem 3. Schuljahr aber ist das Slowenische unverbindlicher Unterrichtsgegenstand, Die Durchführungsbestimmung ru diesem Erlaü aber besagt: „{. und 2. Schuljahr) Lese- und Sprachübungen. An- gr und S gehend von der B h der Gegenstande : aus der Umg gebung des Kindern An diesen in slowenischer Sprache behandelten Anschauungsstolf knüpfen sich systematisch geordnete deutsche Sprechübungen behufs Finfüh- rung in die deutsche Sprache an. Einühung der Laute und deren Zeichen in slowenischer md deutscher Schreib» und Druckschrift. Langsanıcs, Jautrichtiges Lesen mit Beachtung der Silbentrennung und der Satzzeichen; planmäßiz geleitete Übungen im Abschrei- ben und im Nicderschreiben leichter im Anschauungsunterricht gewonnener Sätschen; Besprechung des Lesestoffes. Memoricren und Veriragen passender Murterstücke.” d für die K N ist wohl die Tatsache, daß in der Zeit von 1874 bis 1892 beim Kärntner Lan- deschulrat, 41 Schulbeschwerden von der slowenischen Seite cin gereicht worden, im Reichsrat waren cs deren 107 und bei anderen für die Schullragen zuständigen Stellen 55. Dicse An- suchen und Beschwerden sind größtenteils überhaupt nicht erle- digt worden, oder zog sich die Erledigung auch über ein Jahr- zchnt hinaus, wie x B. gerade SL Jakob i. R. Im Jahre 1927 gab es in Kärnten 86 utraquistische Schulen mit 205 Klassen. (Siehe Dokument Nr, 27.) Praktisch ist die utraquistische Schule schon 1938 über einen Lehrerbeschluß und theoretisch 1941 über behördliche Weisung aufgehoben worden. Der Wescnsrug der Vcrhitnise an der utraquistischen Schule war wohl auch die Tatsache, daß cin und dicselbe Lese- fibel über 40 Jahre im Gebrauch war, daß es an anderen Lehr- befalien Dete pv: fehlte. Aber auch dieser schon sowieso be- h richt wurde von Jahr zu Jahr noch pekiirat. Bervits imeHerbst 1934 war es schon so wcit, daG der Landesschulrat für Kärnten dem Bundesministerium (dr Vnter- richt einen Bericht unterbreitete, der besagt, da0 nur mehr an 7 Schulen der Unterricht im Sinne der Verordnung vom Jahre 1891 gelührt werde. des $ 201 der Schul- und Unterrichuordnung erwähnen Aus nahme abgesehen, nur mit Rücksicht auf den Arztlich fest- gestellten Gesundheitstustand des Kindes bewilligt werden, wenn das Kind an dem betreffenden Lehrgegenstande nicht einmal in einem beschränkten Maße tcilnehmen kann, Ansuchen um derartige Befreiung sind in der Regel gleich bei der Anıncldung (des Kindes zur Aufnahme in die Volksschule nı stellen und vom Schulleiter der Betirkmchulbehörde zur Entscheidung vorzulegen. die Behörden und Regierungen machen können, das Kämtner Volk selbst muß es besorgen; Haus, Schule und Kirche müssen sich am Hcilungswerk betciligen. Was die öffentliche Verwaltung hinsichtlich der Schule tun kann, wird sie tun, und ıwar bei aller Rücksichtnahme auf die durch Jen Friedensrertrag geschützte Minoritit Was aber dic ehrlich. ıler Reinigung ex öffentlichen Geistes bei tragen kann, une von jenem widerkärntnerischen Denken zu‘ befreien, der dem Lante so unheilvelle Wunden geschlagen, day mu die kirchliche Gewalt besnrgen, wir können nur raten und fördern. Die Kultur des deutschen Volkes hat Kärnten zur süd- lichen Mark gemacht, die Kultur Mitteleuropas gegenüber süd: »KARNTNER LANDESZEVTUNG« von 18. 12, 1953 Nr. 49, See 3 „Die Einführung der zweisprachigen Schule in Kärnten war das Mcschreiten eines neuen Weges Wer es jemals miterlebt hat, was dar baulenter, wenn in einem Ort Schulen verschiedener Sprachen geführte werden, kann das Aufleben eines solchen Systems nicht wünschen, Obcrall wo (lies vor sich geht, beginnen schon die Kinder beim Nachhausegchen aus der Schule einander VERORDNUNG der Prov. Kärntner Landesregierung vom 3, Oktober 1945 zur Neugestaltung der zwcisprachigen Volkuchulca im südlichen Gebiete Kärntens (In der Fawıng des Reschluses vom $1. Okto- ber 1945). A. Im südlichen Gebiete des Landes Kärnten bestehen rwci- sprachige Volksschulen. Der Unterricht wird hier in den ersten drei btufi ich in der M prache des Kindes erteilt, stoch wird die zweite Landessprache auch schon vom hulbeginn am in mind sechs Woch den gepflegt. Auf der vierten Schulstufe erfolgt der Übergang zur deutschen Unterrichtssprache, die nun bis zum Schluß der Schulpflicht ver- bleibt, Dancben werden zal der vee o sesale vier ung in drei Woch in geg Der Religionsunterricht ist ausschließlich im da M prach dcs Kindes ru erteilen. Auf den ersten drei Schulstufen wird der Gesamtunterricht zur Hälfte in deutscher und slowenischer Sprache erteilt. Hier sind zum Sprachunterricht auch der Sachunterricht, Lesen und Schreiben m zählen. n Zweisprachige Volkmehulen alnıl zu führen in den nach- sichenden Gemeinden (nach der Verirkseintellung am 1. länner 1938): dcs politischen Berirkes H fan und Vorderberg. des polltischen Mezirkea Villach: Feistelte a, d. Gnil, Hehen- hura, Eimmerulorf, Arwoldsteln, Finkenwcin, Marla Gali, Lede. nliren, Moveag, Lind o, Veklen, Wernberg, Kdatenberg, Veklen, Augslorf um! 81. Jakob I. HR. des politischen Nezirkes Klogenfurt-Land: St, Martin am Techelsherg, Sehlefling, Oberdbrfi, Ludmannulori, Kenuchach, Viktring, Köitmannsdorf, Marla Rain, Ehental, Radsherg, Mieger, Grafenstein, Hdrtendorf, Poggeradorf, St, Thomas a, Zeisehberg, Maria Wörth, Feistrhtr i. R., Windisch Dieiberg, Weizelsdorf, Unterferlach, St. Margarethen |. R., Zell und tebe des p Berirkes Volk alle den mit izmakne von Pustril. gor: Egg, G hach, St. Ste- die aus Ip ha ben in den Haupt- und Mittelschulen der genannten Gemeinden sowie in Hermagor, Villach und Klagenfurt den Slowenisch Razprave in gradivo, Ljubljana, april 1976, št. 7—8 licher Hyperkultur soll es und wird es auch schaffen, mitzu- helfen, dad Kärnten ungetcilt bleibt. Mit deutscher Kultur und Kärntner Gemütlichkeit wollen wir, wenn Schule und Kirche das ihre tun, in einem Mensıhen- alter die uns vorgestreckte Arbeit geleistet haben.’ <„Kämitner Landsmannschaft" von 15. Dezember 1N20, Nr, 85, S. 2) zu beschimpfen und zu prügeln, In Kärnten wollte man nirgends zwei hica Schulen nel inander haben, a man entschlo0 sich, dic Kinder im ıweisprachigen Gebiet beide Lan- dessprachen lernen zu Jagen, ohne Rücksicht auf die Nationali- tät, au der sich die Eltern bekennen. Oberall dort, wo die Lehrer am Platze sind und von Seiten des Elternhauses der Erlernung der zweiten Sprache kein Widerstand entgegengesctit wird, sind die Ergebnisse der higen Schule h.” unterricht im Ausmaß. von drei Wochenstunden verbindlich zu besuchen. c An Lehrbiichern sind eine Lesefibci in deutscher und slowc- nischer Sprache, eine deutsche und eine slowenische Sprachlibel, ein Naked für die ersten drei Schulstufen In deutscher und f ein sl isches Lesehuch für die Mittel- stufe und eines (dr dic Oberstule zu verlassen und herausru« geben. Außerdem werden ein eigener Lehrplan und Stolfver- tellungspläne für jede Schulgattung verfertigt. D. Als Lehrkräfte an der Unter- und Mittelstufe sind alle Lehrer und Lehrerinnen Kärntens heranzusichen, die die not- digen Kenntnisse In der h besitzen, und, solange ihre Zahl nicht genügt, auch die poe Kärnten zuge d Leh Bei der A g der Lehrkräfte im gemischtsprachigen Gebiet im der Vertreter der $löwenen im Landtage ru hören. E. Für die vorhandenen Lchrkrüfte der zweisprachigen Volks schulen werden Ausbildungskurse zur Einführung In den zwei- sprachigen Unterricht abgehalten und kleine Arheitsgemein- schaften eingerichtet. An den Lehrerbiklungenstalten Ist Unter- richt in slowenlicher Sprache mit drel Wochenstunden zu er- tellen. Im vierten Jahrgang wird die Fremdsprachmetodik als neues Fach mit rwei Wochenstunden eingelührt. ‚Als Leiter der rwelspruchigen Volkachulen sind. tehrkredfic annistellen, dle die slowenische Sprache beherrschen, In gleicher Weise werden dic rwelsprachigen Sehulen von Inapektorcn be- treut, die für die zweite Landcuprnehe Jehrbefihigi sind, SchlleD- neh jat nuch dem Landenchulinspektor für Volksschulen elu der als Ref und Sachbearbeiter beirustellen. 6. Obericistungen der ‚Lehrkräfte an zweisprachigen Schulen sind eigens zu entlohnen. Die Schülersahl der einzelnen Klassen soll fünfsig nicht überschreiten. H. Diese Verordnung tritt mlt ihrer Verlantbarung ia Kraft Razprave in gradivo, Ljubljana, april 1976, št. 7—8 219 ‚its dem Bericht des Landesschulratex für Kärnten an das Bundesministerium für Unterricht aus dem Jahre 196 entneh- men wir; „Ein kleiner Teil der Bevälkerung des doppelsprachigen Ge- bietes, der besonders aus chemaligen Nationaksotialisten bestcht, versucht durch verschiedene Maßnahmen den rweisprachigen Un- terricht zu unterbinden. So wurde beispielsweise in der G sle Gallizien ein Schulstreik inszeniert, der allerdings nach einer Woche zusammenbrach. Aus zahlreichen Gemeinden langen bei der Landesregierung Eingaben, belegt mit Unterschriften ein, die sich gegen die Einführung des zweisprachigen Unterrichtes wen- den, Es konnte festgestellt werden, daß dahinter stets ehemalige Nationalsorlali in wirtschaftlich Position schen. Die Kirniner Landesregierung hat in allen diesen Fällen dem Verkingen nicht stattgegeben und besteht auf der strikten Durchführung der Veroralnung. Die Gegner behaupten, die Durchilkirung. der Verordnung käme einer Slowenisierung «des zweisprachigen Gebletes gleich. Dicacr Geist atanımt nicht erst aus der Nazizeit, sondern ist Ule. sen Datums und wurde durch die deutschnationale Bewegung nach Südkärnten getragen, Seit etwa 1890 wurde in Kärnten Sturm gegen die utraquistische Schule gelaufen. Der Verein Süd- mark, der Deutsche Schulverein, deutschnationale Turn- und Ge- sangsvercine entwickelten ihre Tätigkeit in dieser Richtung, wel- che in der Narizeit das Gaugrenzland und der Kärntner Heimat bund unter Führung Maier-Kaibitsch's in verstärktem Maße übernahmen." EINE HISTORISCHE LANDTAGSSITZUNG Der Kämtner Landtag fordert einmütig das ungeteilte Kärnten. „Volkszeitung vom 29. Jänner 1917, Nr, 23, Selte 1/2. „Klagenfurt, 28, Jänner. In der ernsten Stunde, in der dic österreichische Delegation in London weilt, um für die Unteil- barkeit des Kärntner Landes einzutreten, trat in Klagenfurt zu felerlicher Sitzung der Kärntner Landtag zusammen." „Der Landtagspräsid Sereinigg eröflt die Festsiuung und erinnert in seiner Ansprache an die Ereignisse in Kärnten nach dem ersten Weltkrieg, die Volksabstimmung, und verwies auf das friedliche Nebeneinanderleben der beiden Landesstämtne. Er sprach von der nationalsozialistischen Eroberungspolitik, de- ren erstes Opfer Österreich wurde, und wies darauf hin, daß die Kärntner deutscher Zunge unter der nationalsozialistichen Ge- waltherrschaft genau so litten wie die Slowenen. Der Vernich- tungskrieg gegen die slowenischen Kämtner Landsleute wurde auf Iefchl der Berliner Stellen begonnen, wobei man sich darüber heklagt hat, dan die Österreicher dazu zu weich und ru objektiv wären. De Vernichtungskrieg führten dic Rencgaten Maicr- Kaibitsch, führten Reichsd he und äterische Österreicher. Wir erwärien, daß ihre Verbrechen ihre Sühne finden werden, Niemals kann OÖ) ich dafür lich ht werden.” Der Herr Landeshauptmannstellvertreier Hans Ferlitsch sprach für den in London wellenden Landeshauptmann Ferdi- nand Wedenig und gab namens der Landesregierung folgende Erklärung ab: „Die nach den B gen der Bundes und Land, fassung frei gewählte Kärntner Landesregierung ist sich vom ersten Tage ihrer Wirksamkeit an bewußt gewesen, welch be deutungsrolle Aufgabe gerade die Lösung der Slowenenirage in Kärnten dorstellt, Folgende Tatbestinde Ingen kler wor 1. Wiederg hung an den geale« 2, Wlederelnfi ug des sl lschen U, k Schulen, an Jen „Ein kleiner Teil der Lehrerschaft des zweisprachigen Ge- bietes nimmt gegen die Einführung des zweisprachigen Unter- richtes cine zblehnende Haltung cin, Seit etwa 1890 wurde im gemishuprachigen Gehicte eine Politik der nationalen Unver söhnlichkeit verfolgt. Leider Wehen sich schr häufig die Lehrer ddr mili h An der Lehrerbildung lt schon d. sic durch die zu dieser Halı der Unduldumkej ber den St erzogen. Sehiiler 24 dem doppelsprachigen Gebict standen derart unter Druck, Mb sie sich fürch sh als ihre pP Darauf ist es auch zurückzuführen, daß "die Annnchlougen für den slowenischen Kurs van Jahr zu Jahr zurückgingen, so daß er während des 1. Weltkrieges aufzelassen werden mußte. Scit 1890 ging die Zahl der utraquistischen Schulen durch „Deutscherkl& rung" zurück, In der nationalszialistischen Zeit wurde diew Schultype vollkommen ahgeschalft. Das Ergebnis dieser Schulpe» Nik war, dab dic Kinder der Kärntner Slowenen weder ihre Muuiersprache noch die (deutsche Surache vollkommen be« herrschten, Diesem Unmtanses beiienen sich nun hesonders die slowenischen Aktivisten politischen Kampf, Die Schulaufsichtsbeamten, besonders der jrovisarische In- spektor für das zweisprachige Schulwesen, bemühen sich nun, durch Vorträge in den Lehrerarbeitsgemeinschaften eine erträg- liche Atmosphäre zu schallen. Leider finden sie in dieser Hin- sicht bei anderen öffentlichen Dienststellen wenig Verständnis So läDt beispielsweise die Swatspolizei den Inspektor für zwei- sprachige Schulen in sciner vortragenden Tätigkeit durch unbe lchrbare Lehrer und Lehrerinnen beobachten, welche dann rol: kommen entstellte Berichte liefern.” ten Bi 4 haf [Bas Dritte Reich hat die Minderheitenschulen zerschlagen und jeden Lehrernachwuchs verhindert. Wir haben nach Schwei- zer Vurbild in einem bestimmten Gebiet des Lande in allen Ge- meinden, wo auch nur ein kleiner Bruch der Bevölkerung slo ist, cin rweisprachi, ein geführt und fragen das Kind nicht, ob deutsch oder slowenlsch, sondern fordern die Erlernung beider Sprachen von jedem Schü- ler. Wir sind der Oberzeugung, daß dies zum Vorteil der Völker ist, die unser Land bewohnen Wenn es uns unmöglich war, unter den Erschwernissen der heutigen Zeit in knapp eineinhalb Jal- ren zu dem erwünschten Ziele zu gelangen, so muß jeder Ein- sichtige verstehen, daß mehr nicht durchzuführen war. Die Un- terlassungen von sieben Jahren können in der heutigen Zeit nicht mit einem Schlage durchgeführt werden. 3. Koalitionsfreiheit der Slowenen. 4. Entnationalisierung wird nicht geguldet. 5. Recht auf Muttersprache. Keincın österreichischen Staatsbürger ist cs verwehrt, „ich bei Gericht und den Nchörden der Muttersprache zu bedienen, die er beherrscht, hier können keine Schwierigkeiten auftauchen.” Präsident der ÖVP Hermann Gruber erklärte in diesem Zu- sammenhange: „Die OVP stche aul dem Standpunkt der abso- luten Gleichheit zwischen Deutschen und Slovenca in Kärnten. Es darf in der Ich: dlung auf politisch haftlich itureli ialem Gebiete und praktisch keine Un- hiede geben. Ein andere Grundsatz wäre auch unvereinbar mit dem Charakter der Einheit des Landes Kärnten. Die Volks partei erklärt, daß sie such in Zukunft streng darüber wachen werde, dad an diesem Grundsatz nichts geändert, er in jeder Hinsicht restlos angewandt wirl, Lamlcahzupimannastellserireier Slerke erklirt namena der SPO, duli jede Abaleht elner Entnatlonallaicrung aul das schwer sie bekämpft wird,” DER UNTERRICHTSMINISTER ANTWORTET Die Abgeordneten des VAU stellten an den Unterrichtsnini- ster eine Anfrage bezüglich der zweisprachigen Schule in Kärn- ten. Der Unterrichtsminister Dr. Hurdes gab nun folgende schrift liche Antwort auf die gestellte Frage : „Die Schulverordnung wurde am 3. 10. 1945 von der provi- sorischen Landesregierung beschlossen, somit zu einer Zeit, als die Zuständigkeit der Rundesregierung noch nicht nach Kärnten reichte, Erst nach dem Beschluß des Alliierten Rates vom 20. 10, 1913 fiel Kärnten wicıler unter die Z ligkeit der Mund gierung in Wien. Die Britische Newtrungsmacht in Kärnten aber vertrat den Standpunkt, daß die Nundesregierung erst dann lür die Rritische Nesatzungsone zuständig wurde, als die obige Tat- sache veröffentlicht wurde, das geschah am 1, Februar 1916.” Der Unterrichtsminister führt weiter aus: „Der Verfassungtgerichtshof hat mit seinem Erkenntnis vom 8. November 1948 in der Sache der zweisprachigen Schule der Verordnung Gescizeskraft zuerkannt. Weil somit die Schul ordnung Gescteeskraft hat, ist ihre Änderung nur mit einem österreichischen Gesetz möglich, nicht aber durch eine Verord- nung. Weil aber das gültige Gesetz die Schule betrifft, ist seine Anderung nach der Verlassung durch den Landtag nicht mč- >Verordnungsblatt für das Schulwesen in Känten« Jahrgang 1951, Jänner/Februar 1951, Stück I/II Seite 4, Erlaß Nr. 2 FREMDSPRACHUNTERRICHT AN HAUPTSCHULEN (ME Z. 78.165-IV/18/50 vom 27. 12. 1950) nAus konkretem AnlaD findet sich das BMTU. bestimmt, pe riglich des Fremdsp iehtes an Hauptshulen folg Bestimmungen neuerdings in Erinnerung zu rufen: Le. Vdg. des BMIU, vom 18. 10. 1946, ZI. 28.520-TV/12 (prov. Lehrplan für die Hauptschulen) ist nur im 1. Klassenzug der Unterricht in ge; ‚Fremdsprache verpflichtend. Es ist demnach der Fremd icht in den 2. Kl in Hinkunft ausnahmslos als nicht verbindlicher Gegenstand zu führen und EIN HORT DER HEIMATTREUEN Gründung des „Kärntner Schulvereines Südmark” Im Festsaal der Handelskammer in Klagenfurt fand am Donnerstag, den 19. Mai, die Gründungsversammlung des „härnt- ner Schulvereines Südmark” statt. Der Verein wird die Tradi-. tion des früheren „Deutschen Schulvereines Südmark” fortsetzen. Seine Hauptziele sind die Wahrung der Rechte der beimat- trapa Bevolkcrung und dic ‚Errichtung von Schulen und Kin- Die S und die . Ausschußmitglieder einstimmig gewählt. Bei der Grindungr versammlung sprachen Dr. Walter Lakomy, Handelskammer- direktor L R., und der Bauer Josef Hus aus Feisritz i. R. Außerdem meldeten sich Direktor Auswald vom „Alpenländi- schen Kokarrekeni Grar” und Gemeinderat Vallon zum Wort. Die „E fer Säng de” unter, Chorkiter Sichler um- Razprave in gradivo, Ljubljana, april 1976, št. 7—8 glich, sondern nur einvernehmlich durch einen Beschluß des Landtages und des Nationalrates.” Auf die zweite Frage des VdU, ob es dem Verfassungspe- richtshof ınöglich wäre, die genannte Verordnung, die nach dem ersten Erkenntnis Gesctzeskraft hat, als ungesetrlich zu bereich» nen und zu ändern, stellte der Verfassungsgerichtshof fest, daD er ‚nicht EAN ist, weil es sich in diesem Falle um eine Ver- g der ht h und der Verf: richtshof nur zuständig | ist über Gesetze zu entscheiden, die von den österreichischen Behörden erlassen wurden, Auf die dritte Frage des VdU, ob der Minister bereit sci, An- gen liber Elternbefragung zu „ stellt der Minister fest, daß für cine solche Elternbefragung keine gesetrlichen Grundlagen vorhanden sind. Der Minister stellt in seiner Antwort ausdrücklich fest, daß diese Frage sowohl cine politische als auch eine pädagogische sei, eig Regelung der Echulliage in Kärnten si nach Ansicht der g ig von dentlicher politixher Wichligkcit, weil diese Frage im Einvernehmen mit den Vertretern der Slo- sam; des Landes und des Staates gelöst werden müsse. All das di i sowohl in politischer als del: nina VALE; te V auch in pädagogischer Hinsicht. Bei dieser Beantwortung der VdU-Antrage stellte der Mini- ter ausdrücklich fest, daß er die Antwort im Namen der Bun- desregierung erteilt habe, B, der Öffentlichkeit gegenüber auch als solcher zu bezeichnen. Ferner wird darauf hingewiesen, daß It. Erl. vom 18. 8. 147, ZI. 32.000-IV/12, Hauptschüler, die wegen völliger Unbegabung den Forderungen des Lehrplanes in der yerbindlichen Fremdsprache nicht genügen, auf Grund einca Antrages des Lehr- körpers durch ‚den Bezirksschulrat vom Besuche dieses Geren- standes befreit werden können. Vom Fremdsprachunterricht befreite Schüler müssen die durch den Ausfall der Fremdsprachstunden gewonnene Unter- richtsteit durch einen verstärkten Unterricht in der Unterrichts sprache-und Mathematik ausfüllen, Dieser Unterricht wird durch Stillarbeit erteilt. Für die zweckdienliche Förderung die ser Schüler mit Hille der audit sind se: Fachlehrer für u Math p "und (Z1, 491/51 /Lschr.) rahmte die Tagung mit heimatlichen Liedern. Der Ausschuß des „Kärntner Schulvereines Südmark” setst sich wic folgt rusam- men: Obmann Dr. Walter Lakomy, Handelskammerdircktor i. R., weiter Alex Elsenwenger, Klagenfurt, Direktor Heri- bert Jordan, Klagenfurt, Alois Kaplaner, Klagenfurt, Dr. Einspieler, Ludmannsdori, Hans Glantschnig, Haim- burg, Dipl-Ing. Hermann v. Metnitz, Bleiburg, Valentin Deutschmann jun. Grafenstein, Frau Wilma Jobst, Völ- kermarkt, Albin Petschnig, MarisElend, Frans Kraigber, Feistritz i. R., Josef Hus, Reßnig bei Ferlach, Dir. Andreas Fischer, Nötsch, R. Lutschounig, Maria-Rain, Dipl.-Ing. Kleinberger, Klagenfurt. „Volkszeltung” Nr. 117 vom 22. Mai 1955, Selte 4. „Allgemeine Bauernzeltung”, Nr. 21 vom 28. Mal 1955, Selte 7, Razprave in gradivo, Ljubljana, april 1976, št, 7—8 11 SICHERHEITSDIREKTION für das Bundesland Kärnten Gesch.-Zeichen: 1-589/ 1/56 KLAGENFURT, den 21, I, 19%6 Bein: Antrag auf Verbot des Vereines „Käminer Schulverein Slklimark'", An den Zentralverband Slowenischer Organisationen in Kärnten Klagenfurt Gasometergasse 10 (Verordnungsblatt für das Schulwesen in Kärnten, November /Dezember hg St. KU, Seite 85) Nr. 67 SCHULSTREIK (LSR. ZI. 7892/56) Das Bumloaministerium für Unterricht hat mit dem Erlasse 2. 93.887-.12/1956 von 21. November 1956 im Gegenstände fol- gendes mitgeteilts Das Bundesministerium für Unterricht hält es aus einem b di Anlaß (Schulstreik) für erforderlich, auf die Bestim- mungen der 55 13 und 14 des Reichsschulpflichtgeseues vom 6. 7. 1938, RGDI. Nr. 1,5. 799, in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Reichsschulpflichtgesewes vom 16. Mai 1941, ERKLARUNG DER VERTRETER DER KARNTNER SLOWENEN auf der Pressekonferenz am 19. Juli 1958 in Klagenfurt Der Rat der K und der band der Zu dortiger Eingabe vom G. 10. 1955 wird mitgeteilt. dad nach durchgeführier Prüfung der vorgelmachten Vmsände durch die Tätigkeit des Vereines „Kärntner Sahulverrin Süd mark" mit dem Sitz in Klagenfurt keine Verletrung der Kevtime mungen des Artikels 7 des Staatswerirages gegeben eruhcimt, Es bestcht somit kein Anlaß zu einer vercimbchürdlichrn Mal- nahme gegen Jen genannten Verein, Der Sicherheitsdirektor: Dr. Odlasek e. h RGBI. Nr, 1, S, 282, und die Bestimmungen ,Zu $ 13" Abs | und „Zu $ 14” der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichsschulpflichigesetzies vom 7. 3. 1939, RGRI, Nr, |, S. 438, in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Reichsschulpflichtgesetzcs vom 16. 5, 1941, RGBL. Nr, J, S, 283, zu verweisen. Darnach ist die vorsätzliche oder lalırläsige Ver. letzung der Schulpflichtbestimmungen cbenso wic die Anstiltung hicru über Antrag des Schulleiters strafbar. Gegebenenfalls kann sogar eine gerichtliche Verfolgung gemäß $ 65 STG, stattfinden, solerne nicht etwa gar $ 65 STG. anzuwenden wäre. Das Bundesministerium für Unterricht empfiehlt, hierüber bei passender Gelegenheit auch die Eltern in geeigneter Weise aufzuklären, Abgeschen davon, daß der Großteil der Mevölkerung gegen eine nationale Hetze und gegen eine Aufspaltung der Ortschaft ist, ist für den Schulsteeik in diesen len, wo der Zwei Oanienitit kaum durchgeführt wurde, wahrlich kein Grund den. Die g bat denn daran auch kaum Anteil Slowenischen Organisationen in Kärnten erachten es angesichts der tendenriilsen Beriehterstattung In einem Teil der Prewe über den wgenannten Sehulsircik gegen das „Zwängslawenisch” für notwendig, «ie Öffenslichkeit über die wahren legebenheiten um «len erwillinien Schulstreik zu unterrichten, Mekannilich soll nach der Verordnung der Kämuner Landes regierung über das zweisprachige ‚Schulwesen vom Oktober 145 in Kärnten an 107 Schulen in den unteren drei Schulstufen der Unterricht je zur IHällte in der deutschen und slowenischen Un- terrichtuprache erteilt werden, wührend al der 4. Schuluufe und an den Huanptschulen dleses Gehictes 4 bzw, 3 Sinnen Sie wenisch für alle Kinder als Pflichtgegenstand vorgeschricben sind, Tatsächlich wurde jedoch an 8 Schulen der Zweisprachen- unterricht nach dieser Verordnung überhaupt, niemals einge- führt, während er an 12 Schulen später auf kaltem Wege einfach wieder abgeschafft wurde. Heute wird an 80 Schulen mehr oder minder nach der Verordnung vom Oktober 1945 unterrichtet. Das ist die tatsächliche Lage. Trotedem wird immer wieder von ciner Gefahr der Sloweni- siening gerprochen und wurde an insgesamt 12 Schulen gegen diese sogar der leizte Schulstreik Inszeniert, Wie sicht es nun mit dem Slowenlschunterricht an diesen Schulen auf? In St Georgen am Weinberg wird z. D. Slowenisch über- haupt nicht unterrichtet; in Thörl last nicht, in St Margarethen am Tellerberg findet man z. D. auf 30 Heftseiten der zweiten Schulstufe 5% Seiten Siowenisch, in Görlach auf der zweiten Schulstufe in einem Helft 14 Zeilen, in einem anderen Helı ganız 4 Zeilen. Und nicht viel anders sicht es an den anderen Schulen aus, wo gestreikt wurde. genommen. Der Streik ist vielmehr auwchlicßlich von cinigen wenigen Leuten, dic den Ausführungen des Kamltagalgeorineten und Regierungsbeamten Dr. Wolfgang en: in Bleibtrg horch« tem, gegang Auf der sog lung šu Rleiburg waren 10-12 Leute anwesend, die dann im Namen von 299 Schülern den Schulstreik 'ausriefen und daru noch das ge- samte zweisprachige Gebict”aufforderten. Der Großteil der El- tern der Mleiburger Schüler wußte gar nichts davon und schickte dic Kinder am nächuen Tag In der Früh zur Schule, Ent am Schulweg an der Nrlicke vor dens Hause des Nürgermeisters Met- nitz vom im Dienste des Herrn Meitnitz stehenden Ing. Schick und in Ebersdorf von einem anderen Mann, hörten die Kinder vom Schulstreik und von der Behauptung, daß kein Unterricht stattfände, Trotz Pressemeldungen und Rundfunkaussendungen über den Aufruf der Bleiburger- Elternrereinigung hat die unmittel- bare Uingebung von Dieiburg davon kaum Notiz genommen, und nur an 7 von 43 zweisprachigen Schulen des Bezirkes Väl- kermarkt und zwar vor allem in den Randgebicten nördlich von Völkermarkt sowie in Kühnsdorf und Oberloibach kam es im Verlaufe zum Streik, wobei in Kühnsdorf von 171 Sch® lern 70 Schüler, in Oberloibach ron 98-50, in Haimburg von 41—15, in Makrt Griffen von 252 Schülern 125 anwesend waren. Scibst da also ist der Schulstreik mur teilweise gelungen. Im Bezirk Klagenfart-Land hat sich am Schulstreik über haupt kein Schulsprengel beteiligt. Im Beurk Villach-Land war von 25 rweisprachigen Schulen an 5 Schulen eine Streikbewegung, wobel lediglich la Godere dorf, Thörl Maglern und Göriach der Schulstreik b Razprave in gradivo, Ljubljana, april 1976, št. 7—8 Formen annahm. Dabei muß nochmals festgestellt werden, dat an diesen Schulen das Slowenische kaum zu Worte kommt. la Fcistria a. d, Gail sind am 1, Juli ca 4556 der Schüler zum Unterricht, am 2. Iuli «lie Hälfte, am 3. tuli ungefähr 60% erschienen und am 4. Juli fehlten gar nur mehr ungefähr 15% der Schüler. Somit ein eindentiger Neinsager der Eltern und Schüler und dies, obwohl sogar ein Zellbeamter für den Dleihur- ger Aufıuf warb. In Latschach haben rwei Drittel der Schüler am Unterricht teilgenommen, wenn wir berücksichtigen, daß am 3. Juli 2 Klas sen auf einem Schulausflug waren, der ja genau so obligatorisch ist wie der Unterricht. Auch in Görisch haben am 1. Strciktag sämtliche Schüler am Schulausflug teilgenommen. Das sind die tatsächlichen Zahlen vom „Unmsichgreifen” und von der „Ausweitung" des Schulstreikes und dies trotz des Auf- rufes, ırotz des berechnend ausgewählten Zeitpunktes am Ende des Schulj; , trotz off g und trotz der „Ungefährlichkeit dieser Demonstration, weil kein Mensch in Kämten daran denkt, dagegen einzuschreiten” — Wir stellen fest, daß fast durchwegs Ircınde, zugewandeite Personen sich für den Streik einsetzten und an einigen Schulen sogar die Lehrer erklärten, die Kinder bräuchten iu den näch- sten Tagen nicht in die Schule kommen. Bruck an der Mur, G, 9. 1958 An dic Österreichische Bundesregierung in Wien I. Ballhausplaız Die Vertreter des Kroatischen Kulturvereines im Burgenlanı, des Rates der Ki Si uni des Z Iverbandes slo- wenischer Organisationen in Kärnten müssen auf ihrer heutigen Beratung in Bruck an der Mur neuerdings feststellen, daß im Gegensatz m den öffentlichen Erklärungen, der Staatsvertrag vom 15, Mal 1955 sei zur Gänze erfüllt, der Artikel 7 noch nicht rea- lisiert ist. Hingegen duldet man, daß vor allem in Kärnten Organisa- Uonen eine Täugkelt entfalten, die das friedliche Zusanunenle- REPUBLIK ÖSTERREICH — Bundeskanzleramt — ZI. 7685-PrM /58 Resolution, betreffend Realbicrung des Artikels 7 des Staatsverirages. An die Leitung des Zentralverbandes slowenischer Organi- satlonen in Kärmten in Klagenfurt REPUBLIK ÖSTERREICH — Bundeskanzleramt — ZI. 7684-PrM /58 Telegramm, betreffend Regelung der Schullrage in Kimtcn Aa die Leitung des Rates der Kärntner Slowenen und des Zentralverbandes slowenischer Organisationen in Kärnten in Klageniur: Das Prialdium des Bundeskanzleramtes bestätigt das Einlan- 14 15 16 Wir stellen weiters insbesondere fest, daß die Sprache der Eltern md der Schüler im gesamten Zwcisprachigen Gebict den Organimtoren des Schulstreikes cine Abfuhr ertellt hat, wie sie sie nicınals erwartet hatten. Wenn daher zum Schluß des Streikes die den Streik unten “ützenle Presse und neuerdings die „Salrburger Nachrichten” wie einem umilasenden Schulstreik zu Beginn des nächsten Schul- jahres drohen, dann sci schou heute fesigestellt, daD der even inelle Streik genau so wenig Jen „spontanen Willen” der Eltern darstellen wird, wie beim gegenständlichen Streik von einem „'pontanen Schritt” der Bevölkerung gesprochen werden kann, Wenn mit einem erneuten Schulstreik zu Beginn des Schuljahres gedroht wird, so geht diese Drohung ausschließlich von Leuten und Kreisen aus, die in Kärnten nicht den Frieden zwischen den beiden Landesvölkern wollen und aus diesem Grunde auch die gemeinsame Erziehung der Jugend, das gegenseitige Sichkennen- und Verstchenlernen in der zweisprachigen Schule und die Ver- mittlung beider Sprachen unterbinden wollen. Aus diesen Erwä- ‚gungen ist die Zwcisprachenverordnung entstonden, hat sich überall dort, wo sie durchgeführt wurde, bewährt und gerade der Verlauf des Schulstreikes beweist, daß die Bevölkerung in ihrer überwältigenden Mehrheit sie gut heit. ben beider Volksteile untergräbt und nach 5 5 des Artikels 7 ver- boten ist, Die sofortige Realisierung des Artikels 7 des Staatsvertrages erscheint daher im Interesse einer friedlichen Entwicklung drin- gend geboten. Wir ersuchen die’ Österreichische Bundesregierung nachdrück- lich, dafür Sorge zu, tragen, daß die gewizgebenden Körper- halten die Durchführungsgesctze im Sinne unserer Vorschläge und Eingaben ehest beschließen und daß bereits im Haushalts» plan für das Jahr 1959 die entsprechenden finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Kroatischer Kulturverein Rat der Kärntner Slowenen Zentralverband slowenischer Organisationen in Kärnten Das Pi IH des Hindeskanzi sa Ri mil das Ebnlungen der »eltena dica Zentralverlanikn alowenischer Organisationen In Kärnten gemeinam mit dem Hat der Krnt- ner Slowenen -und mit dem Kroatischen Kulturverein In Jure gcaland an dic Bundesregierung gerichtete Eingabe, betre(fend Realisierung des Artikels 7 des Staauvertrages, mit dem Beifü- . gen, daß der Ministerrat in der 'Siung am 9. September 1958 hicvon Kenntnis genommen hat. gen des an die Bundesregierung gerichteten Telegrammes vom 7. September 1958, betreffend Regelung der Schulfrage, mit dem Beifügen, .daß der Ministerrat in der Siuung am 9. Septem- ber 1958 hievon Kenntnis genonunen hat. Die Eingabe wird unter einem dem Bundesministerium [Ur Unterricht bekanntgegeben. Es wird darauf verwiesen, daß sich die Regierungsvorlage, be treffend ein Minderheitenschulgeseiz in Kärnten, bereits in par- lamentarischer Behandlung befindet. 16. September 1958. Für sen Bundeskanzler: Chaloupka Razprave In gradivo, Ljubljana, april 1976, št. 7—8 Die Eingahe wird untee elnem dem Dundeskantleranit — Aug wärtige Angelegenhelten — sowie dem Bundesministerium für Un- terricht zwecks Irüfung übersendet. Klagenfurt, 22. September 1958 Au «den Herrn Bundesminister für Unterricht Dr. Heinrich Drimmei in Wien I Minoritenplate 5. Für den 20. ums 30. September »owle 4 Oklobes l J. berciten die im Hei vercini Org: dings ci- nen Schulsteeik vor, der das gesanıte . Gebiet der rweisprachigen Schule, nach der Meldung der „Unterkärntner Nachrichten” so- Kar ganz Kärnten erfassen will, Diese Aktion bt cin MiObrauch der Schuljugend zu politi- schen Zwecken, Umso verwunderlicher erscheint es, dal die ver- antwortlichen Behörden bis heute diese Aktionen dulden. Wir kala schon WAREN darauf Hlagorittra, daß bei den in den Schul ten Schulsreiks zum, Schul- schluß und zum Schulbeginn: Erwachsene, ja sogar amtliche Or- ganc als Streikposten schulwillige Kinder vom Schulbesuch ab- An die Österreichliche Bundesregierung Wien Im Z h mit dem Vorschlag der K Lan- lesregi 5 vom 5. September und dem A iben des Herrn B für Ui I vom 6. Septemb 1958 LANDESSCHULRAT FÜR KARNTEN in Klagenfurt Zahl: 4485/58 Klagenfurt, den 26. 9, 1958 Refreiung vom Unterricht in Jer skuowenischen Sprache. Zur Durchführung des Erlanses des Landeshauptmanneı von Kärnten, Ferdinand Wedenig, als Vorsitienden des Landesschul- raıcı, ZI. LSR. 4337/58 vom 22. 9, 1958 werden den merne? ržten folg zur gegehen: 4. Die Gesuche um Befreiung vom Unterricht in der ılo wenischen Sprache müssen In schrlfUicher Ausfertigung, die vom Erzichungsberechtlgien eigenhändig gerelchnet und mit der vor- Klagenfurt, den 29. 9. 1958 Der Landeshauptmann von Kärnten Zahl: LH-15/15/58 Artikel 7, Staatsvertrag. 1.) An den d der ü in Kärnten, Klagenfurt, Garometergasse 10, 2) An den Rat der Kärntner Siowenen, Klagenfuri, RT Viktringerring 28. Den Erhalt des do. Schreibens vom 12. 9. 1958, betreffend dle steli hme Ihrer 'Organkaık u kündigten . Schul- MB: pe “ 16, September 1958. Für den Bundeskanzler: Chaloupka hielten, ohne dalür rur Verantwortung gezogen worden zu sin. Die bodenständige Bevölkerung Südkärntens ist am friedli- chen Zusammenleben beider Volksteile interemiert und erwartet dasselbe auch von anderen in diesem Gebiete lebenden Terölke rungskreisen, insbesondere auch von der dort tätigen Jeamien- schaft Falls die verantwortlichen Landes und Bundesbehörden nicht gewillt sind, den ung: lichen Hand) Einhalt zu g ist die bodenständige Bevölkerung nicht bereit, ihre Kinder suf die Barrikaden zu schicken, andererseits aber Ich enthlomen zur Selbsthilfe zu schreiten. Daher fordern wir die verantwortlichen Landes und Bundes behörden auf, über Preme und Rundlunk unrweidculig die Be- völkerung dahingehend in Kenntnis mu setzen, daß cs sich beim Schulstreik um eine Gesetzwidrigkeit handelt und daß sowohl die Organisationen, als auch alle Personen, die sich am Streik beiei- ligen, nach den Gesetzen zur Verantwortung gen werden. Rat der K 1 ia! 10 Organisationen io Kärnten verweisen wir nochmals auf unsere, die Schule betrelfenden L> sungsvorschläge vom 20, Jänner 1938 und erschien im Interesse des Friedens im Lande um cine Regelung der Schulfrage in die sem Sinne. Rat der Kärntner Slowenen. Zentralverband slowenischer Organisationen in Kärnten. godanboara SEDEM: VeR/ S JE venačkča, Mi: ba den: ema ns b sta oder in demen Vertretung durch die seiner Ertiehung anver- trauten Schüler bis zum 7. Oktober 1. ]. abgegeben werden. 2. Unzulässig ist die ih der Anträge, möge die gesammelte Vorlage von weicher Seite Immer erfolgen. 8. Die Anträge sind von den Schulleitungen unrerzüglich den zuständigen Beilrkmchulbehönden bis spätestens 7. Oktober 1958 zur Enuscheldung zu übermitieln. 4 Alle Schulleitungen sind von diesem Erlame unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für den Vorsitzenden: Dr. Kristler ch. streik, bestätige ich. Ich habe das Schreiben matksuligkeiöhalber dem Bundesminl: für U: icht zur K iš und weiteren Veranlassung rugeleitet, Bemerken möchte ich, daß die Kärntner Landesregierung in einem Schaktreik ein untaugliches Mittel sicht, verschiedene ich habe aber keinerlei Möglichkeit, einen solchen Schulstreik zu verhindern, da die Eltern darin ein demokratisches Mittel schen, ihre Wünsche durchzusetzen. Der Landeshauptmann, Wedenig e.h. Razprave in gradivo, Ljubljana, april 1976, št. 7—8 Ma alle Österreichische Bundesregiening *. 11. d. Hera Dumderkanzlers Ing. Julius Raab in Wien I. Mallhausplatz In der Anlage übersenden wir der Österreichischen Bimuler- fegierung die von über 600 Dekgierten aus allen Orten Süd- Die Dekegierten aus allen Orten Südkärntens, versanımelt auf einer gemeinsamen Versammlung des Rates der Kärntner Slowenen und des Zentralverbandes sl iseher Organi in Kärnten, haben dic Lage der slowenischen Bevölkerung in Kärnten nach dem Erlaß des Landeshaupimannes vom 22. 9. 1958 überprüft und nachstehende Resolution an die Dundes und Landesregierung beschlossen: LA Mit groBer Besorgnis stellen wir die Zale fest, dad die Dehörden den chauvinistisch der unlaklämen deutschen Organisationen, die im „Kärntner IHei- mätdienst” vereinigt sind, nachgegeben und damit einen schwe- zen Schlag der nach dem Kriege begonnenen Politik des fricd- lichen Zusammenlebens der beiden Völker im Lande versetit haben. 2 Mit Entrüstung protestieren wir gegen die Verletzung des Verfassungsgesetzes und fordern, daß die, Bundesregierung im Sinne des Art. 139 des Rundcsverfassungsgesetzes beim Verlas sungsgerichuhof den Antrag stellt, den verfassungswidrigen Er- lab vom 72, September 1958 für ungültig zu erhlären. 3, Die slowenische Sprache Ist nach dem Staatsvertrag In den Verwaltunge mul Gerlchinbericken Kürntens mit alnwer nischer oder gemischter Bevblkering ravlizlich zum Deutschen als Amtmprache zugelauen und kann deswegen nicht Fremil- aprache sein. Es Ist Pflicht aller Zugewanderten In diesem Ge- hict, daD sic belice Amtssprachen auf diesen Gebiete lernen, wie dica nuch Pflicht der einheimischen Bevölkerung Ist. DIE STELLUNGNAHME DER TIROLER LANDES. REGIERUNG (Aus „Nerichte und Infonnatinnen”, Meft 637 vom 3. 10, 1958.) Andererseits bemerkt die Tiroler Landesregierung in ihrer Außerung zum Kärntner Entwurf die Auffassung, daD die objektiven Merkmale auch von Bedeutung sind, zum Best dann, wenn eine Personengruppe sich aus bestimmten den — etwa oder parteip — nicht zur slowenischen Minderheit bekennt. Die oberösterreichi- sche Landesregierung macht in ihrer Äußerung auch ein weiteres Redenken gegen den Kärntner Entwurf in dieser Richtung geltend, nämlich dagegen, daß das Bekenntnis nur von den zum Landtag Wahlberechtigten abgelordert wird, wäh- REPUBLIK ÖSTERREICH — Bundeskanzleramt — ZI. 8352-PrM /58 Eingabe betreffend Schulstreik in Kämten An die Leitung des Zentralverbandes slomwenischer Organisa- onen in Kärnten Klagenfurt Das Präsidium des Bundeskanzleramies bestätigt das Einlan- gen der gemeinsamen Eingabe des Zentralverbandes slowenischer Organisationen In Kärnten und des Rates der Kärntner Slowe- 22 23 24 Afirutens auf der gemelnsamen Veraaminlung den Buten «ler Kärntner Slowenen und der Zentralverbandeca slowenluher Orga nisationen in Kirnten am 30, September 1058 In Klagenfurt, I schlosene Resolution zur Kenntnisnahme und der darin gefor- derten Veranlassung. Klagenfurt, den I. Oktober 1958. Im Gegenteil aber müssen wir feststellen, daD bei den ver- fassungswidrigen Unterschriftenaktionen nach Weisungen natio listischer Organi vor allem zugewanderte Fremde mit- tun, unter ihnen auch Staatsbeamte und sogar Sicherheitsorgane, und.auf diese Art einen Druck auf unseren wirtschaftlich zu- rückgesetzten und sozial abhängigen Menschen ausüben. 4. Unter diesen Umständen und angesichts der undemokra« tischen Methoden müssen wir schun von vornherein den wie immer gearteten Resultaten der unkontrollierbaren und un- k Nierten Abmeldungen jede Gültig absprechen und erklären, daß wir keine Lösung anerkennen werden, die nicht auch »die Vorschläge der Minderheit berücksichtigt Wir ver- langen, daß endlich die zahlreichen bekannten Organisationen, deren Tätigkeit darauf abzielt und auch tatsächlich in der Richtung entfaltet wird, der slowenischen Bevolkerung ihre Eigenschaft und ihre Rechte als Minderheit zu nehmen, ver boten werden. Wir betonen, daß wir im Fordern der Rechte, die uns nach der V g und dem trag zuk so lange nicht nachlasen werden, bis die Regierung wisichlich dic Gleichberechtigung der Kärntner Slowencn im ce unrer Vormhliige für le Verwirklichung der Iratinimungen dea Art, 7 len Ktnmaveriengen anerkennen und verwirklichen wird. Kingenfurt, am 30, September 1038, (Übersetzung der am 30, 9. 1958 vom fiber 600 Delegierten aus allen Orien Stidkirniens beschlossenen Resolutim.) rend nicht wahlberechtigte Minderjährige selbstredend auch den Schutz des Art, 7 StV. genießen (Anspruch auf Elementarunter- richt in ihrer Sprache), also nicht durch das Nekenntnis ihrer Er- zichungsberechtigten cinem bestinniten Volksun zugewiesen werden können, da es doch gerade um ihre Lebementwicklung als Angehürige einer Volksgruppe geht Ganz laßt sich aho von den objektiven Merkmalen nicht absehen. Das Problem ist schr vielgestalüg und gar nicht leicht zu lösen. ‚Eine Lösung kann wohl nur durch ein in der kühleren Atmokphäre der Bundes- kompetent erlassenes Bundesgesetz gefunden werden, bei dem vom Bekenntnisprinzip auszugchen ist, bei dem aber ein Re- klamationsverlahren offenbar mit den Tawachen und dem Bel nicht in Einklang ,ru gebnisse reridierbar macht, nen vom 22. September 1958, betrellend Schulstrcik in den ge- mischisprachigen Gebieten des Dundeslandes Kirnten, mit dem Beifogen, daß der. Ministerrat in der Sitzung am 25. Sepicmber 1958 hievon Kenntnis genommen hat. Die Eingabe wird unter einem dem Bundesministerium für Unterricht rwecks Prüfung übersendet. 2. Oktober 1958. Für den Bundeskantler: Chaloupka Razprave in gradivo, Ljubljana, april 1976, št. 7—8 25 REPUBLIK ÖSTERREICH — Bundeskanzleramt — Z1. 8592-PrM /1958 Raalution, beirelfend diverse .For« derungen (ler Käniner Siowenen. An die Leitung des Zentralverllandes slowenischer Organisa- tionen in Kärnten Klagenfurt Da Präsidium des Dundeskanzleramtes bestätigt auftragsge- mäß das Einlangen der seitens des Zentralverbandes und des Ra« tea der Kärnıner Slowcnen gemeinsam an den Herrn Bundes- kanıler gerichteten Eingabe vom 1. Oktober 1958 sowie deı der »Die Neue Zeit« vom 1. 10. 1958, Nr. 224, DIE »DREI GERECHTEN« AUF DER LOIBLSTRASSE Störfeuer auf die Durchführung des Erlasses zur Be- freiung vom zweisprachigen Unterricht Klagenfurt, 30. September (NZ). Gemäß dem’ ErlaD vom 22. September über die Möglichkeit der Befreiung vom zweisprachigen Unterricht im Wege der unbceinflußten Entschei- dung der Erzichungsberechtigten laufen die entsprechenden An- wäge bei der Schulbehörde ein. Die Behörde hat dafür gesorgt, daß alle Erzichungsberechtigten mit dem Inhalt des Erlasses vertraut gemacht werden. So haben die Kinder in den betroffenen Schulen auf An- leitung der Lehrer das in ihre Helte geschrieben, was ihre Eltern über den Erlaß wissen müssen. Obcrraschend hat nun der so genannte „Heimatdienst” cin Rundschreiben erlassen, im dem die Funktionäre u. a. anfgelardert werden, die Anwäge zu und gi den itungen ru iibergi die die Anzahl der "abgegebenen Anträge zu bescheinigen hätten. Schablonenanträge Streng genommen maßt sich hier der Heimatdienst Amts