Allein, ein Herr Vorredner hat gesagt: „wenn nicht I Recht, so doch Billigkeit." Da man hoffte, der Billigkeit ■ diejenige Geltung zu verschaffen, welche man dem Rechte zu ; verschaffen unter den gegenwärtigen Umständen keine Aussicht hatte, so hat man sich in der Majorität auf diesen | billigen Antrag geeinigt. Daß das Verhältniß, in welchen: sich die Stadt Lai- j dach in Beziehung auf diese Zahlung befindet, ein anomales ist, wird jeder zugeben. Diejenigen Herren, welche den Antrag am lebhaftesten bekämpft haben, haben gesagt, die Stadt zahlt mehr, als sie zahlen sollte; allein das Verhältniß will man nicht ändern, und um dieses Verhältniß nicht ändern zu müssen, hat man Gründe aller Art ins Gefecht geführt, Gründe, welche zu den allcrcntlegenstcn, ; ja unerhörtesten gehören. Man möge mir vergeben, wenn mir cine Anecdote j einfällt von den hundert Gründen, mit welchen der Vor- I sicher einer kleinen Stadt sich vor seinem Fürsten entschuldigen wollte, warum er nicht mit Kanonen begrüßt wurde, j Der erste derselben war: „Weil wir keine Kanonen ! haben," worauf der Fürst bekanntlich antwortete: „Die übrigen erlasse ich Ihnen." Wenn von gegnerischer Seite als erster Grund angeführt worden wäre: „Wir sehen es zwar ein, aber wir wollen nicht," dann hätte ich den Herren alle übrigen Gründe erlassen. (Abg. Dr. Costa: Bravo, ausgezeichnet!) Allein ich glaube, daß der Landtag nicht in solcher Weise entscheiden soll und daß cs der Würde des Landtages angemessen wäre, wenn nicht schon strenges Recht, doch Billigkeit walten zu lassen, und ich empfehle daher die Annahme deö AnSschußantragcs. (Sehr gut. Dobro.) Präsident: Wünscht noch Jemand gegen den Antrag zu sprechen? Abg. Tr. Costa: Ich spreche gegen den Antrag, gleichzeitig aber auch gegen alle Diejenigen, welche gegen den Antrag gesprochen haben. Ich spreche gegen den Antrag, weil in der That, wie der Herr Vorredner bemerkt hat, der vorliegende Antrag ein blos willkürlicher ist, ein Versuch, eine strittige Sache im AuSglcichswege mit der Stadt Laibach auszugleichen. Es ist aber kein Antrag, der den Principien des Rechtes entsprechen würde. Ich selbst werde heute keinen eigenen Antrag stellen. Ich muß jedoch der Commune Laibach vorbehalten, jene Schritte einzuleiten, die sie für gut findet, oder ob sie die Beschlüsse deö Landtages annehmen will oder nicht. Ich habe nicht das Recht, hier für die Commune zu sprechen, denn ich sitze hier nicht als Repräsentant derselben, wie von der andern Seite erwähnt worden ist, sondern ich sitze hier, von den Landgemeinden gewählt, als Repräsentant derselben. Ich würde für die Commune Laibach nie das Wort ergriffen haben, wenn ich nicht die innigste Ueberzeugung von ihren Rechtsansprüchen hätte. Die Rechtsfrage ist eigentlich durch den vorjährigen Bericht der Mi-norität des Finanzausschusses und des LandcsauSschusses heuer so gründlich erörtert worden, daß darüber nichts mehr zu sage:: ist. Es muß in Erstaunen setzen, wie man sich fortwährend auf das Octroigefällc beruft, welches nicht mehr besteht, wie man gerade der Stadt Laibach das Recht, welches int Gesetze allen Gemeinden zusteht, nämlich Verzehrungssteucr-zuschlägc für ihre Bedürfnisse cinzuhcbcn, verkürzen und als Privilegium hinstellen will, als besonders gewidmet den Localwohlthätigkcitsanstalten. Ueber die Rechtsfrage läßt sich nichts mehr sagen, nur einige andere Momente möchte ich vor allem ins Gefecht führen, welche denn doch zeigen sollen, wie begründet der Antrag des Finanzausschusses ist. Zunächst ist cs unzweifelhaft, daß die Stadt Laibach und resp. die Steuerträger derselben zum Landesfonde, der im Ganzen nur 1,380.000 fl. durch Zuschläge bekommt, die sehr erkleckliche Summe von 165.000 fl. beitrügt, und, meine Herren, was bekommt denn die Stadt Laibach dafür von Landesfond? Werden vielleicht der Stadt Laibach zur Erhaltung ihrer Straßen Beitrüge gegeben, so wie sie in jeder Session sür alle Bezirke votirt werden, und namentlich für Untcr-krain? Hat die Stadt Laibach jemals in Folge mißlicher Verhältnisse an die Großmuth des Landtages appcllirt, hat sie vielleicht um einen Beitrag gebeten, wie wir den Untcr-krainern gegeben haben, und wie Heuer den Verunglückten vm: Strasische? Ist nicht die Stadt Laibach diejenige, welche umgekehrt bei allen denjenigen Fragen, wo cs sich um Beiträge handelt, Beiträge wirklich erheblicher Natur spendet? Hat sie nicht Denjenigen, welche durch die Nothlage in Unterstem in bedrückenden Verhältnissen waren, aus der Stadtcasse einen Beitrag geleistet? War sic nicht Diejenige, welche in einer offenbaren Landessachc, nämlich im heurigen Jahre, für das Alpenjäger-Corps einen bedeutenden Betrag, ein Viertel von dem, was der Landesfond beitrug, gegeben hat? Ist die Stadt Laibach überhaupt jemals vor den Landtag getreten und hat gebeten: Ich bitte, gebt mir etwas aus dem Landesfonde? Ist die Realschule nicht eine Landcsanstalt, und doch trügt die Stadtgemcinde ein Drittel der Kosten derselben? Und dann kommt man mit der Morastentsumpfung, als ob der Morast Eigenthum der Stadt Laibach und die Entsumpfung eine Sache derselben wäre! Die Entwässerung des Morastes, welcher eine Ausdehnung von 33.000 Joch hat, ist ein Vortheil für das ganze Land, denn das soll die Kornkammer für Kram werden, nicht aber für Laibach allein. Man wird doch nicht glauben, daß der Morast cnt-sumpft wird, damit die Stadt Laibach nicht den Morast-geruch hat! Wie kann man sagen, daß dem Lande etwas aufgeladen wurde, was nicht Landessachc war! Wenn die Entsumpfung nicht Laildessachc ist, ja, was soll denn dann Landessache sein? Das Beispiel von beut Moraste paßt nicht, wohl aber die Frage, wie kommt die Stadt Laibach dazu, für die Grundentlastung beitragen zn müssen, wenn es nicht das Verhältniß der Concurrenz ist? Wenn wir den Grundsatz festhalten, daß jede Gemeinde im Lande ihre armen Angehörigen unentgeltlich in das Spital schicken kann, warum soll die Stadt Laibach das Aschenbrödel sein, welches dieses Recht nicht auch gebrauchen kann? Meine Herren, ist das nicht offenbar Unrecht, und haben wir in diesem Saale ein Recht, ein Unrecht zu sanctioniren, weil cs vielleicht bis jetzt bestanden hat? Man beruft sich auf die Steuerüberbürdung, auf das Elend im Lande, und doch wäre ich froh, wenn ich sagen könnte, daß wir kein Elend, keine Steuerüberbürdung in der Stadt haben. Aber, meine Herren, wir wissen es, wie es hier steht. Wenn cs heute versucht worden ist, das Budget und die Finanzgebahrnng der Stadt Laibach hier anzuschwärzen, so kann ich dies mit Beruhigung zurückweisen und sagen: Laibach ist eine der wenigen Städte, welche bis jetzt keinen ! Kreuzer Zuschläge zu den directen Steuern hat, und warum? vitalen Nexus zwischen der Commune und dem Lande; ich weiß auch, daß große Unternehmungen nur durch gemeinsame Kraft ausgeführt werden können, und werde in derlei Falleil dem Aufgebote gemeinsamer Kräfte stets das Wort reden; allein in dem Maße, wie bei dieser Entsumpfung in den Landessäckel gegriffen wurde, finde ich kein billiges Verhältniß. Selbst seit der Zeit, als diese hohe Versammlung tagt, hat man es versucht, ganze Kirchthürme der hiesigen Filialen dem armen Lastthiere aufzubürden. Aber, meine Herren, der Landesfond, dieses geduldige Lastthier, keucht schon unter seiner Last, und der Kreuzer . des Landmannes ist wirklich schon etwas rar geworden. Ich ersuche Sic daher, diesen Lastträgern wenigstens keine unnöthigen Zahlungen aufzubürden, und die vorliegenden Antrüge des Landesausschusses sowohl, als der Majorität des Finanzausschusses einfach zurückzuweisen. (Lebhafter Beifall.) Präsident: Ich wollte den Herrn Redner nicht unterbrechen, erlaube mir aber von dem hohen Hause zu einer persönlichen Bemerkung das Wort zli erbitten. Der Herr Redner hat die Reinheit der Motive, welche den Landesausschuß bei der Fassung seines Beschlusses geleitet habcil, in einer Art und Weise in Zweifel gezogen, welche mich, als Präsidenten des Landesausschusses, zu einer Erwiderung zwingt. Die Mitglieder des Landesausschusses sind durch das Vertrauen des Landes in den Landtag und durch das Vertrauen des letzter« in den Landesausschuß berufen worden. Wir haben gewissenhafte Erfüllung unserer Pflichten angelobt, woraus folgt, daß unsern Beschlüssen nur reine Motive zu Grunde liegen dürfen. ES hat uns bei Fassung dieser Beschlüsse kein anderes Motiv geleitet, als jenes der reinsten und innigsten Ueberzeugung von Recht und Billigkeit, lind hiemit will ich, als Landeshauptmann und Präp-dent deS Landesausschusses diesen nicht gerechtfertigten Bor-wurf des Herrn Abg. Kromer mit ernstester Entschiedenheit zurückgewiesen haben! (Dobro! Bravo!) Ich bitte, wünscht noch Jemand das Wort? Abg. Freiherr V. Schlvisznigg: Als Obmann des Finanzausschusses finde ich mich be-müssigct, das Wort zu ergreifen, da der Antrag der Majorität, welcher ich auch beitrat, so hart angegriffen wurde. Es ist zunächst dem Landesausschusse — hierauf hat bereits das hohe Präsidium geantwortet, — mittelbar aber auch dein Finanzausschüsse der Vorwurf gemacht worden, warum sich nicht an die Landesregierung gewendet wurde, um über das städtische Octroi, dessen ursprügliche Bestimmung und die weiteren Phasen der Verwendung desselben Auskunft zu erhalten. Ich frage, warum und in welcher Weise hätte man sich eben an die Regierung wenden sollen um Aufklärung und um Commentirung derjenigen Acte, welche eben die Regierung dem Ausschüsse aus seine Bitten übergeben hatte? Alle jene Acten, welche über diese Verhältnisse Ausschluß geben, wurden dem Ausschüsse von der Regierung auf seine Bitte eingeantwortet. Hätte man nun die Regierung um die Erklärung derselben gebeten, so würde sie geantwortet haben, das steht in den Acten. Wir waren keinen Augenblick darüber im Zweifel, was der Sinn dieser Verordnung war, und es hätte sich durchaus kein Anlaß gegeben, von der Regierung etwas weiteres zu verlangen •— was sie auch zu geben nicht ini Stande gewesen wäre, — als den Wortlaut dieser Verordnung, airs welcher wir den Sinn abgeleitet haben, wie er im Ausschußberichte dargestellt ist. ES ist weiters gesagt worden, daß der Ausschuß nichts anderes sagte, als was im vorigen Jahre vorgebracht wurde, daß er nur dasselbe wiederholt hat. Darauf kann ich nur einfach erwidern, daß wir heuer auch nichts Neues zu hören bekommen haben. (Abg. Dr. Costa: Richtig!) Was im vorigen Jahre gesagt wurde, ist auch heute mit Ämplificationen und allerhand Verblümungcn vorgebracht worden, nämlich Voraussetzungen, die nicht bewiesen worden sind, einfacher Widerspruch der Thatsachen, welche von der anderen Seite angeführt wurden und worüber man auch keine Beweise beigebracht hat. Das, was neu vorgebracht wurde, sind einige statistische Daten, aus welchen Folgerungen gezogen wurden in Betreff des Besuches des Krankenhauses und des Verhältnisses, welches sich aus dem Vergleiche der Beiträge zum Krankenhause auf die einzelnen Steuerträger und Bezirke crgiebt. Solche Vergleiche, ohne die Richtigkeit der Daten im mindesten anzweifeln zu wollen, sind sehr gefährliche Sachen. Alan stellt dadurch jedes Concnrrenzwesen in Abrede. Das Concurrenzwesen besteht eben darin, daß mit gemeinschaftlichen Kräften, wie ein Vorredner gesagt hat, das jenige erreicht werden soll, was mit zersplitterten Kräften nicht erreicht werden kann. Wenn man aber in minutiöse Berechnungen eingeht, so könnte von Seite der Stadt Laibach geantwortet werden: warum will man gerade nur darüber die Berechnung an stellen, kvas an Krankenkostenbeiträgen ans die einzelnen Bezirke nach der Steuer entfällt? Ziehen wir auch die Straßen -concnrrenzkosten und namentlich auch die Grundentlastung in Rechnung! (Abg. Dr. Costa: Sehr richtig!) Wie kommt die Stadt Laibach dazu, für die Grund-entlastung so enorme Summen zu zahlen? Aus diesem wollen Sic ersehen, daß, wenn man einmal den Grundsatz der Concnrrenz angenommen hat, man nicht kleinlich daran mäkeln darf und womöglich den richtigen Grundsatz festhalten muß, daß zur Concnrrenz Alle gleich mäßig beitragen sollen, sonst hört jede Concnrrenz auf. Es kann nur in höchst seltenen Fällen eine Ausnahme gestattet seht. Als ein neuer Grund wurde angeführt: warum hat denn bic. Stadt so lange gezahlt? Es ist gesagt worden, cs wurde wiederholt und oft darüber geklagt, allein eö wurde nie darauf eingegangen. Ein gefährlicheres Argument als dieses könnte man im Landtage wohl nicht leicht vorbringen, wo wir leider dar über klagen müssen, daß oft wiederholte Klagen kein Gehör finden. (Abg. Dr. Costa: Sehr gut!) Wenn wir nun gegenüber Anderen diesen Grundsatz geltend machen, daß eine Klage, weil sie oft umsonst vorgebracht wurde, nicht mehr gehört werden soll, so könnte man auch diesen Grundsatz gegen uns anwenden (Abg. Dr. Costa: Sehr richtig!), und zwar nach dem Sprichworte: Mit demselben Maße, als du ausmißt, wird dir cingemesscn werden. Der Majorität des Finanzausschusses wurde ferner vorgeworfen, daß sie einen Antrag gestellt hat, der eigentlich ziemlich willkürlich ist. Ich gebe zu, daß dieser Antrag wirklich etwas willkürlich ist. Der gerechte Antrag wäre der gewesen, die Commune Laibach von jeder Beitragsleistung frei zu erklären. habe. Dieser Concurrenz - Modus bestand, wie ich bereits erwähnt habe, mit der Unterbrechung eines Jahres durch ganze Decennien; nur durch die provisorische Verordnung der Landesregierung vom 18. Mai 1850, Z. 430, trat eine kurze Unterbrechung ein, und in dieser provisorischen Verfügung findet der Landesausschuß ein Gesetz, das in voller Kraft besteht; aber jene definitive Verordnung der Landesregierung vom 31. Mai 1851, durch welche das frühere gesetzliche Cor.currenz-Verhältniß wieder Hergestellt wurde, diese will der Landesausschuß nicht als Gesetz gelten lassen. Ja, wo liegt hier die Consequenz? Das Provisorische, das früher erlassen wurde, soll als Gesetz gelten, daS Definitive, das später erlassen wurde, soll keine Gesetzes- j kraft haben! und ich frage nur: warum hat die Commune i bisher gezahlt, wenn weder ein contractliches Verhältniß noch das Gesetz sic hiezu verpflichtet hat? Die Landesvertretung hat die Wohlthätigkeitsanstalten! nur unter der Verpflichtung übernommen, das früher gesetz- I lich festgestellte Concurrenz-Verhältniß aufrecht zu erhalten; eilte weitere Verpflichtung liegt der Landesvertretung nicht , ob; sic will auf eine weitere, insbesondere der Commune gegenüber, nicht eingehen, weil letztere nach dem bisherigen Concurrenz - Modus durchaus nicht verkürzt, sondern nur j begünstigt ist. (Lachen im Centrum.) Sic lachen, meine Herren? Wäre vielleicht ein derlei Concurrenz-Verhältniß billiger, durch das sich die Commune sichern will, ungeachtet der Vortheile, die sie aus dem Spitale zieht, für ihre Kranken nicht einen Kreuzer mehr zu zahlen, als auf diese Kranken wirklich entfällt; während die Landbezirke alljährlich bedeutende Tangenten zahlen müßten, und zwar ohne Rücksicht, ob sic einen Kranken im Spitale haben, oder nicht? Das würde Ihnen freilich mehr taugen! Präsident: Ich bitte, Herr Abgeordneter, sich der Geschäftsordnung gemäß an den Präsidenten des hohen Hauses zu wenden. Abg. Kromer: Ich glaube, wenn eine derlei Bemerkung, die doch gewiß in der Billigkeit gegründet war, nur ein Lachen verursacht, so kann ich dein Lachen der Art entgegentreten, wie cs ein derlei Verhalten verdient. (Heiterkeit tut Centrum.) Und glauben Sie mir, meine Herren, von der Zeit an, als wir für die Commune die Verpflegskosten nur auf 2/5 der bisherigen Gebühr herabsetzen, von der Zeit an bckom-inctt wir eine doppelte Anzahl Kranker von der Commune ins Spital; dann wird man cs mit der Anweisung nicht so genau nehmen, dann wird Alles aus Regiments-Kosten ins Spital gehen. (Heiterkeit.) Wenn sohin schon der Antrag des Landeöausschusses sich in jeder Richtung als ungerechtfertigt und als unbegründet darstellt, so muß umsomehr der ganz unmotivirte. Antrag der Majorität des Finanzausschusses befremden, : der dahin geht: „Der hohe Landtag wolle beschließen: In Erwägung, daß den derzeitigen Leistungen der Stadtgemeinde Laibach an das hierortige Krankenhaus für ihre mittellosen Individuen weder ein besonderes Vertragsverhältniß, noch eine gesetzliche Bestimmung zu ; Grunde liegt, und diese Leistungen lediglich durch eine; administrative Verfügung (Statthalterci-Verordnnng vom 31. Mai 1851), welche jeden Rechtsgrundes entbehrt und mit den früheren in dieser Richtung erlassenen Regie-rungs - Verordnungen im vollsten Widersprüche steht — und nur in Anbetracht, daß wegen der günstigeren Lage der Stadt zu dem Krankenhause Rücksichten der Billig- | fett cs erheischen, daß für die Mchrbenützung desselben ein Mehrbetrag entrichtet werde, hat die Stadtcommune Laibach vom Beginne des Jahres 1867 für die zu ihr zuständigen, in dem hiesigen Landesspitale behandelten zahlungsunfähigen Kranken die Verpflegsgebühr mit 2/5 der jeweilig bestehenden Taxe zu entrichten." Es soll also darin vorerst anerkannt werden, daß es recht und billig sei, daß die Commune tnehr zahle, als nach dem Stcuergulden auf sie entfallen würde. Allein wird sic mehr zahlen, wenn sie für jeden in der Anstalt untergebrachten Kranken nur 2/3 zahlt? Werden diese 2 5 zu jener Quote zugeschlagen, welche die Coinmune nach dem Stcuergulden zu entrichten hat, so wird die Summe noch immer nicht so viel betragen, als jene Quote, welche für die in der Anstalt wirklich untergebrachten, der Commune angehörigen Kranken sich berechnet, schon gar dann nicht, wenn die Aufnahme in die Krankenanstalt unter laxeren Bedingungen gestattet wird, wie dies auch schon der Herr Abgeordnete Koren zisfermäßig nachgewiesen hat. Wo bleibt aber dann die Deckung für die weiteren Kosten, als: für das Sanitätspersonale, für Spitalsrequisiten, für die sonstigen Regie- und für die Adaptirnngskosten des Spitals? Diese soll das Land noch nebenbei tragen! Zudem ist es aber durchaus unrichtig, daß der jetzige Concurrenzmodus jeder gesetzlichen Begründung entbehrt, daß er eine willkürliche Verfügung der Regierung ist. Ich habe bereits gesagt: diese Verfügung bestand seit Decennien und gründet sich zuletzt auf die Verordnung der Landesregierung vom 31. Mai 1851, welche in des Landesgesetz aufgenommen ist und volle Gesetzeskraft hat. Wir sollten nun hier selbst erklären, daß der bisherige Concurrenzmodus weder in einem Contracts-Verhältnisse, noch in einem Gesetz gegründet sei, sondern daß dieser Modus nur durch eine willkürliche administrative Verfügung veranlaßt wurde, welche keinen RcchtSgrund für sich habe und allen früheren Verfügungen directe widerstreite. Ja, meine Herren, welche wären dann die Consequenzen eines derartigen Beschlusses? Die Conscquenzen wären, daß wir der Stadtcommune natürlich auch das ersetzen müßten, was sie an Verpflcgs-kosten für ihre Kranken bisher gezahlt hat. Denn wenn ich als Privatmann zur Ueberzeugung komme, es sei irgend Jemand verhalten worden, mir eine Zahlung zu leisten, zu der er weder contractlich noch gesetzlich verpflichtet war, auf welche ich sohin keinen Rechtstitel hatte, so finde ich mich gesetzlich und moralisch verpflichtet, ihm diese Zahlung zurückzustellen. Ich glaube nun, in dem gleichen Verhältnisse wäre auch die Landesvertretung , wenn sie einmal den Beschluß faßt, daß die Zahlung, welche bisher der Commune aufgebürdet wurde, wirklich ungesetzlich sei. Dann muß auch der Beschluß gefaßt werden, daß für die bisherigen Zahlungen, worauf wir kein Recht hatten, Restitution geleistet werden müsse. Das wäre die natürliche und logische Consequenz der Beschlußfassung nach dem hier vorliegenden Antrage. Meine Herren! Der Landesfond war vorzüglich zur Zeit, als er noch keine Vertretung hatte, wohl sehr oft ungebührlich ins Mitleid gezogen, er war daS geduldige Kameel, welches alle Lasten auf seinen Höcker nahm, die eben sonst Niemand tragen wollte. ES hat schon der Herr Abg. Mulley eines Beispiels erwähnt, daß wirklich so vorgegangen wurde, und ein gleiches Beispiel wurde uns in der diesjährigen Session geboten. Für die Entsumpfung des Laibacher Moorgrundes mußten wir int vergangenen Jahre allein 26.000 sl. aus dem Landessäckel zahlen. Ich verkenne nicht den innigen Debatte über den Be richt des Finanzausschusses betreffend die Regelung der Spitalökosten sür die nach Laibach zuständigen mittellosen Individuen. 247 nicht die Anzahl der Kranken, sondern nur die Anzahl der von jedem einzelnen Kranken in der Krankenanstalt zugebrachten Verpflcgstagc sei für die Kostcnfragc maßgebend, und er hat so das Verhältniß von 1: '/G entziffert. Ich frage aber, ans welcher Grundlage? Glaubt denn der Landcs-ausschuß, daß die Angehörigen des flachen Landes wirklich nur zum Zeitvertreibe ins Spital reisen, daselbst absichtlich länger verweilen, und so unnöthige Kosten verursachen? Ich sehe nicht ein, wie der Landesausschuß für die Kranken der Landbezirke eine durchschnittliche Mehrzahl der Verpflcgötage annehmen konnte. Zur thcilwciscn Beleuchtung dieses Nothankers hat wohl der Herr Repräsentant der Commune im vorigen Jahre die Behauptung aufgestellt: wenn man sich im Spitale halbwegs umgesehen hat, so muß man die Ueberzeugung gewonnen haben, daß zumeist nur die mcdicinischc Abtheilung von hiesigen Kranken besetzt, daß dagegen die chirurgische und die Irren-Abtheilung meist nur von den Angehörigen des Landes occupirt werden, und daß eben diese beiden Abtheilungen eine längere Behandlung erheischen. Der Herr Repräsentant der Commune scheint also gewissermaßen darauf hingedeutet zu haben, daß das Contingent der Halbpclzcr und Irren eigentlich doch nur vom Lande zuströme. Ich muß sagen, bei aller Achtung, die ich sür den gesunden Geist und für den geweckten Verstand der Stadtbevölkcrung habe, ist mir beim Lesen dieses Arguments unwillkürlich die etwas brusque Frage aufgetaucht, ob denn die Stadtcommunc wirklich gar keinen Narren aufzuweisen hat. (Große Heiterkeit.) Wie kommt cs auch, daß der Landcsausschnß die Kosten derjenigen, welche von den Zahlungsfähigen eingebracht werden, ausschließlich für die Commune in Anspruch nimmt und von jener Tangente abrechnet, welche die Commune alljährlich für das Spital leisten muß? Ist denn von den Landbewohnern, die ins Spital kommen, Niemand solvent? Wird von dieser Seite nie ein Ersatz geleistet? Haben insbesondere die Durchreisenden, die auf einige Tage ins Spital kommen, in der Regel die Mittel nicht, um die Zahlung sogleich zu leisten? Warum wird diese Zahlung dem Lande nicht verhältnißmäßig gut gerechnet ? Der vom Landesausschusse allegirte Ausweis der hiesigen Spitalsvcrwaltnng bietet aber zugleich den weiteren Beleg, daß das hiesige Spital von der Commune Laibach und vom Bezirke Umgebung Laibach mehr als zum Dritt-theil, dann, daß cs von der Commune mit dem Bezirke Umgebung Laibach, Stein und Egg mehr als zur Hälfte, uno daß cs von allen anderen 27 Bezirken nicht einmal zur Hälfte benützt wird. Allein darin, daß die 27 anderen Bezirke, welche das Spital zusammengenommen nicht einmal zur Hälfte benützen, dcßungeachtct alljährlich mindestens 7/10 der jährlichen Regiekosten decken, und einzelne sogar noch abgesonderte Spitäler unterhalten müssen, darin findet unser Landcsausschnß gar keine Uebcrbürdung; er findet lediglich die Commune überbürdet und will noch einen Theil der bisherigen Concurrcnz von der Commune ab und auf diese Bezirke wälzen. Ja natürlich! Wenn Paris zufrieden ist, bleibt Frankreich ruhig! Aber mit diesem Motto dient man durchaus nicht einer allseitig billigen und gerechten Vertretung. Der Landesausschuß ergeht sich weiter in eine Auszählung jener Sanitätskasten, die die Commune alljährlich ohnehin 511 bestreiten hat und die er in der enormen Höhe von 3719 fl. 50 kr. entziffert. Nun, ich glaube, dieses Argument seines schlicßlichcn Antrages hätte der Landesausschuß füglich umgehen sollen; es ist ja selbstverständlich, daß eine Landes- Hauptstadt für die Erhaltung der Sanität alljährlich doch einige Opfer bringen muß, und daß sie im Falle, wenn Epidemien oder Seuchen eintreten, im eigenen Interesse gezwungen ist, auch Nothspitäler zn errichten. Aber auch der Landmami läßt sich in der Regel nicht durch Wascnmcister behandeln (Heiterkeit), er hält sich gleichfalls seine Communalärzte, Bezirks-Chirurgen und Hebammen und muß, wenn Seuchen eintreten, nicht minder Nothspitäler errichten, wie die Commune. Man hat sich sogar darauf berufen, daß die Dienstherren auch die vierzehntägige Vcrpflcgungsgcbühr für ihre Dienstboten zahlen müssen. Das ist eine Anordnung der Dicnstbotcnordnnng, die den Dienstherrn in der Stadt ebensogut wie jenen auf dem Lande trifft. Allein wohin jenes Geld fließt, welches für erkrankte Dienstboten von Dienstgebern eingezahlt wird, diese Frage ließ der Landcsausschnß ganz unerörtert und unbeantwortet. Wohl aber hat er erwähnt, daß jene Zahlungen, welche von Zahlungsfähigen nachträglich eingebracht werden, der Stadtcassc zufließen, daß sie daher von jenen Kosten abzurechnen kommen, welche die Commune für das Spital jährlich ausweist. Der Landesausschuß bemerkt aber unter Einem, diese Beiträge seien sehr unbedeutend, denn in den letzten drei Jahren sei hieran nicht mehr als der Betrag per 151 fl. 20 kr. cingefloffen. Allein, woher der Landesausschuß diese Daten hat und wie er für deren Richtigkeit einstehen kann, davon ist keine Spur im Berichte, das sollten wir auf Treu und Glauben hinnehmen. Und auf Grund solch' unvcrläß-lichcr, allseitig manqnen Erhebungen kommt der Landesaus-schnß zum Schluffe, daß die Commune jährlich mit 3000 fl. überbürdet sei, und daß diese Uebcrbürdung gar keinen Rcchts-grund für sich habe, da sie nur auf einer willkürlichen administrativen Verfügung beruhe. Vorerst ist cs durchaus nicht richtig, daß die Commune jährlich gegen 3000 fl. mehr zahle, als auf ihre Angehörigen entfallen würde. Man rechne ab die Verpflcgskosten, welche von Zahlungsfähigen eingehen, man rechne ab die VcrpflegSkostcn, welche Dienstherren für ihre Dienstboten entrichten, man rechne endlich diejenigen Kranken ein, welche dem Lande zur Last gelegt werden, die aber als Dienstboten oder als Angehörige der Commune mir dieser zur Last fallen sollen, dann wird diese Ueberbürdung bei weitem nicht so groß ausfallen. Daß übrigens die Stadt eine kleine Ueberzahlung leistet, will ich gerne zugeben; allein cs ist auch recht und-billig, (Dr. Costa: Natürlich!) daß sic etwas mehr beitrage, als nach dem Steuergulden aus sic entfallen würde, denn sic hat dafür das Octroi und das an dessen Stelle getretene Ver-zehrungssteuer-Avcrsum, sie hat dafür alle Vortheile, welche ihr eben die Nähe des Spitals bietet. Es ist nach meiner Ansicht ein sehr schwacher Beleg, wenn man sich auf Institutionen anderer Kronlttnder berufen will, so lange man die thatsächlichen Grundlagen dieser Institutionen nicht kennt. So beruft sich der Landesausschuß auf das allgemeine Krankenhaus in Wien, wo für die Einheimischen geringere Verpflegsgebühren bezahlt werden, als für die Fremden. Der Landesausschuß hat aber darauf nicht gedacht, daß Wien nebstbei mehrere andere Spitäler zu erhalten hat, und daß die Commune Wien an Stcuerzuschlägen viel mehr einzahlt, als ganz Niederösterrcich zusammengenommen, daher diese Commune für eine solche Mehrzahlung füglich auch Vortheile ansprechen kann. (Dr. Costa: Merkwürdig!) Noch weniger ist es richtig, daß der bestehende Con-currenz-Modus nur einer willkürlichen administrativen Verfügung seinen Ursprung verdanke und keinen Rcchtsboden barmherzigen Brüder, und erst als diese 1811 fortzogen, wurde es als LocalMohlthätigkeitsanstalt übernommen, von dieser Zeit an aber war cs eben auch aus dem Octroi zu erhalten. Ich habe mich ans die von der hiesigen Cominunal-vcrtretung eingebrachte Denkschrift berufen und aus derselben nachgewiesen, daß das Octroigefälle wirklich diese Widmung hatte, und daß eben mit Rücksicht auf diese Wid-mung die Commune auch stets verhalten wurde, das hiesige Civilspital als Localanstalt ans dem Octroigefälle zu erhalten. Zwar hat der Herr Repräsentant der Commune die Beweiskraft der Denkschrift, die er doch eigenhändig gefertigt hat, dadurch abzuschwächen versucht, daß er vorbrachte, sein Vorgänger sei der Verfasser gewesen, und so könne er nicht gerade für jedes Wort der Denkschrift einstehen. Allein, welche Beachtung eine derlei Einwendung verdient, darüber kann sich jeder selbst sein Urtheil bilden. Ich habe mich weiter darauf berufen, daß im Jahre 1820 der Fortbezug dieses Gefälles für die Commune fraglich wurde und daß damals die Commnnalvcrtretnng mit der Vorstellung bittlich geworden sei, sie wäre nicht in der Lage, die Regiekosten des hiesigen Spitales fortzubestreiten, welche alljährlich beiläufig auf 9000 fl. sich beliefen, sie wäre noch weniger in der Lage, die Adaptirungs- und Er-weiternngskosten des Spitals, welche für dasselbe Jahr ans 20.000 fl. veranschlagt wurden, zu decken, wenn ihr das Octroigefälle entzogen würde. Sie bat daher eben zur möglichen Erfüllung dieser der Stadt obliegenden Verpflichtung um Belastung des Octroigcfällcs; und darüber hat die damalige Hofkanzlei am 30. Juli 1821, Z. 25230, die Entscheidung dahin erlassen, daß von der Einziehung dieses der Commune für ihre Loeal-Wohlthätigkeitsanstalten aus der Staatsrentc bewilligten Quantums so lange keine Rede sein könne, bis für diese WohlthütigkcitSanstalten in anderer Weise werde fürgesorgt worden sein. Endlich habe ich aus der Denkschrift und auS mehreren Verordnungen, die ich in meinem vorjährigen Vortrage angezogen habe, nachgewiesen, daß die Commune auch nach dieser Zeit und bis das Spital später als Landesanstalt erklärt wurde, fortgesetzt verhalten worden ist, die sämnrt-lichen Kosten des Spitals zu decken, und daß sodann, als das Spital eine Landesanstalt wurde, die Commune zur Bestreitung der Regiekosten vorerst nach dem Steuergulden beizutragen, nebstbei aber für die der Commune angehöri-gcn Kranken die Vcrpflegskoslcu noch besonders zu decken hatte, und daß dieses Verhältniß bis auf die Unterbrechung eines Jahres, welche in Folge einer provisorischen Verfügung eintrat, fortgesetzt aufrecht erhalten wurde. Und all' dem stellt der Landesausschnß heute wieder nichts, als eine einfache Negation entgegen. Er sagt einfach: Es war nicht so! Alan hat den derzeitigen Concurrenzmodus der Commune nicht etwa ans irgend einem Rcchtsgrundc oder einer contractmäßigen Verpflichtung, man hat ihn durch eine administrative Verfügung aufgebürdet, die jedes Rcchtsgrundes entbehrt und die mit allen früheren Verfügungen im wesentlichen Widersprüche steht. Ja, wo liegt denn der Beweis für diese Behauptung? Ist denn der Beweis des Gegentheils nicht durch die Denkschrift der Commune selbst, ist der Beweis des Gegentheils nicht durch die ganze bisherige Verhandlung gegeben? Liegt denn nicht der actenmäßige Beweis vor, daß die Commune seit Decennien fortgesetzt lamentirt, daß sie mit den Spitalskosten überbürdet sei? Das alles hat der Landes-ansschnß ganz ignorirt. Wäre cs dein LandcsanSschnssc wirklich darum zu thun gewesen, die reine Wahrheit zu erfahren, der Weg hiezu stand ihm offen! Er hätte sich an die hiesige Landesregierung wenden und fragen sollen, welche Bcwandtuiß cs eigentlich mit dem Octroigefälle und mit dein später an dessen Stelle getretenen Verzehrnngsstcucraversnm habe, und warum die Commune seit Decennien fortgesetzt verhalten wurde, bis das Spital als Landesanstalt erklärt worden ist, die sämmtlichen Kosten dieser Anstalt, und seither die Beiträge nach dem Steucrgulden und nebstbei noch die Kosten für ihre Angehörigen zu decken. Hätte der Ausschuß diesen Weg eingeschlagen, dann hätte er von der Landesregierung die actenmäßige Aufklärung bekommen, welche Bewandtniß es mit dem Octroi habe, welche Widmung dasselbe hatte, warum man die Commune fortgesetzt zur größeren Concnrrenz verhalten, und ob die bisherigen Verfügungen der Regierung lediglich willkürliche Maßregeln waren, oder ob sic in thatsächlichen Verhältnissen ihren rechtlich begründeten Boden haben. Allein diesen einzig sicheren Weg hat der Landesausschnß wohlweislich unterlassen; die Frage warum, mag ich nicht erörtern. Ueber die bisherige bezirksweise Benützung des hiesigen Spitals hat uns der Landesausschuß lediglich einen statistischen Ausweis der hiesigen Spitalsverwaltung vorgelegt. Präsident: Darf ich den Redner einen Augenblick unterbrechen? Es handelt sich nicht unreinen Antrag des Landesausschusses, wie so oft erwähnt wurde, sondern es handelt sich um einen Antrag de? Finanzausschusses, daher alle diese Rügen nur dem Finanzausschüsse gelten. jHeitcrkeit.) Allst. ülTomcv (fortfahrend): Erlauben zur Güte, ich werde auf den Antrag des Finanzausschusses ohnehin kommen; ich kann jedoch über den Bericht des Finanzausschusses nicht reden, eben weil dieser gar nichts enthält; der Bericht des Finanzausschusses beruft sich in Allem und Jeden: auf den Antrag deS LandeS-ausschnstes, daher ich diesen besprechen muß. Aus dem von der hiesigen Spitalsvcrwaltung vorgelegten statistischen Ausweise will der Landesausschuß den Beweis folgern, daß die Commune das Spital durchaus nicht unverhältnißmäßig und in fernem höheren Maße in Anspruch nehme, als beiläufig ihre durch Steuerzuschläge geleistete Dotationsquote beträgt. Allein das Unvcrhältniß-mäßige dieser Benützung hat bereits Herr Abgeordneter Koren ziffermüßig nachgewiesen. ES mag jedoch die Zisfcrn-gruppirnng den einzelnen Herrn Abgeordneten nicht ganz klar geworden sein; ich will sic daher kürzer und deutlicher fassen. Nach dem statistischen Ausweise befanden sich im letzten Trienninm im hiesigen Spitale int Ganzen 3281 Kranke (Abg. Debevec: Das haben wir schon gehört.) und von diesen waren der Commune angehörig 714 Kranke, also nahe */t des Gcsammtstandes. Nun concurrirt die Commune zur Erhaltung des Spitals nach dein Verhältnisse des Stcucr-gnldenS beiläufig mit Vs- Ich glaube daher, wenn man Vg Beitrag leistet und l4 Nutzen zieht, so ist das schon an sich ein ganz unverhältnißmäßigcr Nutzen. Allein wie mancher Kranke mag in diesem statistischen Ausweise dem Lande zugeschrieben worden sein, während er als Dienstbote, oder weil er die Angehörigkeit hierorts schon erlangte, doch nur der Commune angehört! Der Landesausschuß will zwar dieses grelle Mißvcr-hältniß in etwas dadurch bemänteln, daß er vorbringt, noch weiter fragen, warum haben Sie denn keine tabellarischen Verzeichnisse über die Landesumlagen eingebracht, warum keine solchen der entfernten Bezirke, die daran gar keinen Antheil nehmen? Ich wurde fragen, warum keine tabellarischen Verzeichnisse über die Umlagen bezüglich der Morastentfumpfung, bezüglich der Vertiefung des Grubcr-schcn Canals, des Zorn'schcn Canals, der Reinigung des Laibachslnsscs und des, man kann sagen, verschwenderisch gehandhabtcn Sperrwerkes? (Heiterkeit.) Hier sind die Interessen der Landgemeinden sehr wenig oder gar nicht vertreten, allein alle diese Einkünfte werden ohne Rücksicht als gute Prise genommen (vermehrte Heiterkeit), wenn auch das Land dadurch in ein sehr unverhältnißmäßiges, ungerechtes Mitleid gezogen wird. Weiter heißt es, es besteht gar kein Vertragsverhältniß, kein Rechtsprincip. Ja ich möchte wissen, warum dieselbe Verordnung, die zuletzt erlassen wurde, nicht in dieser Richtung maßgebend sein soll, nachdem sie gerade auf solchen Grundsätzen t er Billigkeit und des Rechtes beruht, daß derjenige, welcher einen größeren Nutzen von einer Anstalt hat, sich nicht über Unrecht beklagen kann, wenn ihm mehrere Lasten zu tragen aufgebürdet werden. Die Verordnung mag eine Ordonnanz, ein Willküraet oder was immer sein, sic ist rechtskräftig, und so lange wir uns zu einem geordneten Staate und nicht zu Nomaden bekennen wollen (große Heiterkeit), müssen auch solche Acte geachtet werden! Man muß Achtung haben vor dein Gesetze dadurch, daß man die Particularintercsscn den öffentlichen unterordnet. Weiters wurde vom Herrn Vorredner gesagt, daß der Landesfond ein Säckel der Armen ist. Ich sage, nicht nur der Armen, sondern auch der Aermsten unter den Armen, und ich würde wünschen, daß^ derlei freigebige Herren sich nur aus einige Tage in ein Steueramt begeben würden. Da würden sic sehen, wie schwer der Landbewohner diese Umlage zusammenbringt; ich würde wünschen, daß sic sich in die Hütten dieser bedrängten Landbewohner begeben, und sie würden das Elend sehen, wie karg die Leute leben, wie sie an Entbehrungen aller Art leiden, glcichsain die Abfälle verzehren, um aus dein Erlöse des Bessern derlei Umlagen zu tragen. Man hat vor einiger Zeit hier gesagt: „Ja, die Stadt-commune Laibach, als die erste, erhabenste (Heiterkeit), muß in der Entwicklung des Wohlthätigkcitssinnes vorangehen." Das war bei der Subvention für die Strasischaner. Damals war man mit dem Wohlthätigkeitssinnc hoch zu Roß, reich und groß, und heute ist man nieder, klein und arm und fleht mit einen Zehrpfennig bei den Landgemeinden, und zwar auf eine ganz ungebührliche Weise. Wo der Nutzen und Vortheil ist, dort soll man auch nicht darüber klagen, wenn ein mehrerer Aufwand eingefordert wird. Freilich heißt cs: Ja, die Stadtcommuue ist zu sehr mit Lasten überbürdet! Ich will das durchaus nicht ncgircn, ich will auch kein Censor Ihrer Vcrinögensgcbahrung sein, aber ich würde in dieser Beziehung glauben: Wer weiß, ob Sic Ihre Kräfte nicht allzusehr überspannen? Vor Kurzem sagte man, cS ist eine Anleihe von 100.000 fl. von Sr. Majestät bewilligt worden. Was war daö für ein Jubel, für ein Hosanna in der Höhe! und gleich später hat man aber wiederum gelesen, daß fast alle präliminirten Posten gleichsam schon vergriffen sind und daß neue Entdck-kungsgucllcn gesucht werden müssen. (Heiterkeit. — Dr. Costa: Zur Sache.) Ich würde glauben, darin liegt es, daß man sein eigenes Revier nun verläßt und sich auf ein fremdes Gebiet verlauft. Ich achte und schütze ebenso -den Wohlthätigkeitssinn, den man entwickelt, aber wenn er auf Prätension eines fremden Säckels geht, so hasse und verabscheue ich ihn. Ich glaube, daß es am Platze ist, der Stadtcommunc in Ansehung des Unrechtes, daß sic auf die Landesmittel einen Angriff macht, entgegenzutreten; ich hoffe und vertraue auf die Einsicht des hohen Hauses, daß es dies nicht wird durchgehen lassen. Ich muß mich daher für die Ablehnung des Finanzausschuß-Antrages aussprcchcu; ich war schon im Finanzausschüsse gegen denselben, habe dort schon meine Bedenken vorgebracht, bin aber in der Minorität geblieben, habe mir also erlaubt, meine Ansichten hier zur Darstellung zu bringen. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Nach einer Pause:) Wenn nicht . . . (Ruse: Für oder gegen? — Abg. Kromer und Dr. Costa melden sich zum Worte.) Dann muß ich dem Herrn Dr. Costa das Wort geben, da derselbe für den Antrag sich gemeldet hat. Abg. Dr. Costa: Ich bitte, ich spreche ebenfalls gegen den Antrag. Präsident: Gegen den Antrag? Abg. Tr. Costa: Ja! (Heiterkeit.) Präsident: Dann gebe ich dem Herrn Abg. Kromer das Wort, da sich derselbe zuerst gemeldet. Abg. Kromer: Im vorliegenden Berichte des Landcsausschusscs wird ein Coneurrenzmodus beantragt, nach welchem die Commune Laibach für die armen Stadtnngehörigen int Civilspitalc nie mehr als jene Quote zahlen soll, welche auf dieselben nach der Anzahl der Verpflegstage wirklich entfällt. Ein ähnlicher Coneurrenzmodus ist bereits in der vorjährigen Landtagssession von der damaligen Minorität des Finanzausschusses beantragt und nach allen Richtungen beleuchtet, aber auch nach allen Richtuugeu genügend' widerlegt worden. Der vorliegende Bericht des Landcsausschusscs enthält eigentlich nichts, als Excerpte aus dem vorjährigen Mino-ritätsberichte, ohne nähere Beweise, ohne neue Behelfe. Es müßte daher der heutige Antrag in Conscqucu; des vorjährigen Beschlusses schon aus diesem Grunde abgewiesen werden; indessen will ich in die Beleuchtung einiger Motive des vorliegenden Berichtes doch näher eingehen. Man behauptet vorerst, daß das Octroigcfälle und später das Vcrzchrungsstcucr-Avcrsum durchaus nicht die Widmung hatte, damit die Local-Wohlthätigkeitsanstaltcn zu erhalten, daß cs insbesondere zur Erhaltung des Spitals nicht bestimmt war, und beruft sich zum Beweise dessen vorzüglich aus den Umstand, daß zur Zeit der Einführung des Octroi das Spital als Local-Wohlthätigkcitsanstalt garnicht bestanden hat. Allein ich habe mich aus den Acteii der Landesregierung selbst überzeugt, daß das Octroigcfälle wirklich zur Erhaltung der Local-Wohlthätigkeitsanstaltcn und für die sogenannte politische Rechtspflege bestimmt war. Ob zur Zeit, als das Octroigcfälle eingeführt wurde, auch das Spital als Landes-Wohlthätigkeitsanstalt bereits bestanden hatodcr nicht, darauf kommt cs am Ende nicht an. Im Jahre 1809 war das hiesige Spital noch unter der Leitung der XV. Sitzung. Präsident: Es ist auch der Herr Abgeordnete Mulley gegen den Antrag zum Worte eingetragen. Ich finde mich daher zur Umfrage veranlaßt, ob Jemand der Herren für den Antrag zu sprechen wünscht, denn in diesem Falle käme dann erst Herr Mullcy zum Worte. (Abg. Gnttman meldet sich zum Worte.) Werden Herr Gnttman für den Antrag sprechen? Abg. Gnttman: Ich werde für denselben sprechen. nur ein Sechstel der Kranken von der Stadt ins Spital abgegeben werde. Wenn es nur ein Sechstel der Laibachcr Kranken int Spitale gibt, so glaube ich, ist der Antrag des Landes- und Finanzausschusses vollkommen gerechtfertiget, daß nämlich von denselben nur zwei Fünftel von der Gebühr, welche im Ganzen sonst zu zahlen wäre, bezahlt werden. Ich unterstütze sonach den Antrag des Landesausschusses und den von dem Finanzausschüsse heute gestellten Antrag und glaube, das hohe Haus wird in dieser Beziehung im vorliegenden Falle, wenn nicht Recht, doch wenigstens Billigkeit ergehen lassen. Präsident: Dann hat der Herr Abgeordnete Gnttman das Wort. Abg. Gnttman: Präsident: Abgeordneter Mulley hat das Wort. Abg. Mullcy: Ich habe bereits in der letzten Session den Antrag gestellt, daß diesem ebenso ungerechten als unbilligen Con-curreuzsysteme, gegenüber der Stadtcommune Laibach, Abhilfe geschaffen werde. Ich habe der Gründe sehr viele vorgeführt, und ich glaube, alle diese Gründe dürften dem hohen Hause noch in Erinnerung sein, daher ich mich nur aus einige wenige zu beziehen mir erlauben werde. Es ist Thatsache, daß bis in die neueste Zeit ein gerechtes Verhältniß in dieser Beziehung bestanden hat; es ist Thatsache, daß die hohe Regierung, als der Landesfond geschaffen wurde, in dieser Richtung der Stadtgemeinde Gerechtigkeit widerfahren ließ, und sie bezüglich dieser Spitalskosten jener Tangente enthob, welche ihr durch die allgemeine Umlage zur Last gefallen ist. Zu bedauern ist cs nur, 'daß die Regierung einen | festen Beschluß gleich im nächsten Jahre umgeändert hat, | von ihrer ganz richtigen Entscheidung abgegangen ist und j die Stadtgemeinde wieder in die Concurrenz cinbezogen hat. Der Bericht des Landesausschusses hat es schon aus- j geklärt, daß die Stadtgemeinde Laibach in dreifacher Rich- ! tung für die Kranken sorgt: In erster Beziehung, daß sic die volle Gebühr der Spitalskosten für die ihr zuständigen Kranken im Spitalej berichtigt; in zweiter Richtung mit dem Antheile, welcher ; bei der allgemeinen Steuerumlage ans sie entfällt; in dritter j Beziehung wurde hervorgehoben und ist Wahrheit, daß die j Stadtgemeinde außerdem noch viele Kranke, welche zu Hause ; ihre Pflege erhalten, bezüglich der Krankenkosten unterhält. | Meine Herren! Wenn drei Richtungen sind, in welchen die Stadtgemeinde für die Spitalskosten - Zahlung eintritt, dann glaube ich, hat sie zur Genüge geleistet, und cS würde fürwahr unbillig, ich würde sogar behaupten, ungerecht sein, wenn man ihr nicht in der einen oder andern Richtung eine Erleichterung verschaffen würde. Der Landesausschuß hat auf Grundlage der in der letzten Session in dieser Beziehung gestellten Anträge bereits ; einen Vermittlungs - Antrag gestellt. Auch in der letzten . Session gab cs Mitglieder im Ausschüsse, welche mindestens die Unbilligkeit dessen eingesehen haben, und sich schon bestimmt haben, einen Pauschalbeitrag festzusetzen, welcher der Stadtgemeindc in dieser Beziehung gut gerechnet werden sollte. Ich glaube, der Antrag, welchen soeben der Finanzausschuß gestellt hat, ist nur ein Echo jenes Antrages, welcher in jener Beziehung vermittelnd eingebracht worden ist, und: ich kann mich nicht der Ansicht anschließen, welche der Ab- i geordnete Koren ausgesprochen hat; sic beruht nicht aus einer ziffcrmäßig richtigen Supposition; wahr ist es, daß i Es ist wirklich auffallend und unangenehm zu vernehmen, wie rücksichtslos man gegen den Landesfond zieht, und wie man denselben nach allen Richtungen auszubeuten strebt. Wir haben im Laufe dieser Session demselben schon so viel Belastungen aufgebürdet, daß es wahrhaft in Frage gestellt bleibt, ob sich dies mit unseren Pflichten in Einklang bringen läßt und ob das Land schon diese Bürde zu ertragen im Stande ist. Wir wissen, daß das Land unter dem Drucke der Steuern seufzt, Gewerbe und Industrie liegen darnieder, die Ernteergebnisse sind sehr unerklecklich ausgefallen, die Militär- und Kriegsbedrängnisse sind kaum erst geschwunden, und wir thürmen Umlage auf Umlage auf! Der gegenwärtige Anspruch, meine Herren, geht auf circa jährlicher 3000 fl., oder zu Capital veranschlagt gegen 60.000 sl. Seine Begründung glaubt die Stadtcom-muue in der der früheren Session übergebenen Denkschrift darin zu finden, daß man die Wohlthätigkeitsanstalten als Landesanstalten erklärt hat, deren Subvention oder Fonds aus den Landesumlagen zu bestreiten wäre. Der zweite Punkt war, daß man die Ueberbürdung der Commune nach diesen tabellarischen Verzeichnissen dadurch darzustellen sich bestrebte, daß man sagte, daß von diesen, die Stadt betreffenden Mittellosen eine doppelte Gebühr, nämlich zuerst durch die übrigen, auf die Quote der Stadt mit ungefähr 156000 fl. wie ich glaube sich belaufenden Umlagen, zugleich aber auch durch Bezahlung der besonderen Verpflcgskostcn, mithin also gleichsam eine doppelte Zahlung geleistet werde. Was den ersten Punkt, meine Herren, betrifft, glaube ich, werden wir, wenn wir die historische Entwicklung durchgehen, von der ersten Entstehung an finden, daß das allgemeine Krankenhaus eine Localanstalt ist. Sie hat sich auch als solche von jeher bewährt, namentlich, wenn wir uns in einen näheren Einblick über deren Gebrauch und Benützung, über die Verwendung daselbst einlassen. Es ist allerdings wahr, daß von Seite der Bezirke hie und da Einzelne hineinkommen, wenn auch diese Zahl, wie daS tabellarische Vcrzeichniß sie darthut, in diesem Maße wirklich bestehen sollte. Allein ich erlaube mir die Frage zu stellen, wie schon früher mein Vorredner bemerkt hat, was sind das für Fremde? Es sind größtenthcils Dienstboten, die wirklich ihre Jugend, ihre Kraft hier verleben, dadurch in die Krankenanstalt kommen und zuletzt als abgenagte, sieche Alte dem Lande wieder zurück in die Armenversorgung gegeben werden, (Heiterkeit.) Aus den Namen allein, meine Herren, kommt es nicht an; freilich ist die Anstalt in neuester Zeit als Landesanstalt erklärt worden, aber in der ersten Zeit war sie nur eine Localanstalt. Weiter hat schon der Herr Vorredner die Unrichtigkeit dieser tabellarischen Verzeichnisse dargestellt, ich würde aber von allen übrigen 23 Bezirken aber 894 Kranke — weniger in das Spital unterbracht, wornach diesen letzter» 23 Bezirken, nebst den denselben zuständigen . . . 949 Kranken, noch für die andern 8 Bezirke widerrechtlich 894 Kranke zusammen . 1843 Kranke zur Last fallen. Wenn man aber annimmt, daß die Stadtcommunc Laibach die eigenen 714 Kranke selbst erhalten und zu den Verpfleg ungskosten der 2567 Kranken der übrigen Bezirke concurrirt hat, so vertheilt sich diese Krankenzahl nach Verhältniß der Steuervorschreibung: auf den Magistrat Laibach mit .... 294 Kranken ans den Bezirk Umgebung Laibachs mit . 192 „ auf die benachbarten 6 Bezirke mit . . . 639 „ und auf die übrigen 23 Bezirke mit . ^_1442 „ zusammen mit . 2567 Kranken und daraus ergibt sich, daß der Bezirk Umgebung Laibachs mit der Krankenzahl pr. 547 über die vcrhältnißmäßige Zahl pr. 192 mit .... 355 Kranken und die zunächst gelegenen 6 Bezirke mit der Krankenzahl pr. 1071 über die vcrhältnißmäßige Zahl pr. 639 mit..................... 432 „ zusammen mit . 787 Kranken zu wenig, der Magistrat Laibach aber mit 294 „ und die übrigen 23 Bezirke mit 493 zusammen mit . 787 Kranken zu viel belastet erscheinen. Wenn nun berücksichtigt wird, daß zu den übrigen Spitals - resp. Verwaltungskosten der Magistrat Laibach anstatt nach Verhältniß der Krankcnzahl mit 732 — nur nach Verhältniß der Steuervorschreibung mit circa 4/32 concurrirt , die entlegenen 23 Bezirke aber anstatt mit 10/32 mit ls/3o concurriren müssen, so ist wohl für die überbürdeten 23 Bezirke — keineswegs aber für die Stadtcommune Laibach, und zwar für diese umsoweniger ein Grund zur Beschwerde über die Ueberbürdung der Spitalskosten vorhanden , als unter der Zahl der Kranken aus den Land-bezirken — allenfalls die Umgebung Laibachs ausgenommen — nicht die eigentlichen Landbewohner, oder nur einige wenige derselben es sind, welche als Kranke in das Laibacher Spital aufgenommen wurden, sondern cS sind hauptsächlich nur die Dienstboten, welche die Laibacher Bewohner als solche benöthigen, sic von: Lande in ihre Dienste aufnehmen und bei deren Erkrankung aus Kosten des Landes in dem Spital unterbringen; wenn aber dieselben zum Dienste gänzlich untauglich geworden sind, werden sic in ihre Heimat zur Last der Landgemeinden entlassen. Aus der vorstehenden Nachweisung ist ersichtlich , daß bei ungleichmäßiger Benützung deö Laibacher Spitals die gleichmäßige Belastung des ganzen Landes für die Kosten desselben höchst ungerecht und unbillig, und daß deshalb eine Aenderung dieses Mißverhältnisses unerläßlich nothwendig erscheint. Ueber die Bemerkung, daß die Stadtcassc mit bedeutenden Auslagen für die Gehalte der Aerzte und Hebammen, für die Medicamente, Begräbnißkosten und Nothspitale be-lastet ist, sei es erlaubt, entgegen zu bemerken, daß derglei-cheu Soften auch aus dem flachen Laude die Bezirke und rücksicktlich die Gemeinden treffen, welche für diese nur,0 empfindlicher sind, als die wenigsten derselben ein Ernkommeu haben, oder ans irgend eine Unterstützung rechnen können, nebstdcm aber noch ihre Bewohner bei vorkommenden Krankheiten Mangel an genügender ärztlichen Hilfe und Pflege leiden müssen, ohne die Wohlthat des Spitals, welche den Laibacher Bewohnern stets zu Gebote steht, in Anspruch nehmen zu können. Endlich erlaube ich mir, den hohen Landtag auf den Umstand aufmerksam zu machen, daß die vorliegenden, vom Landes- und Finanzausschüsse gestellten Anträge, dahin lan tend, daß die Stadtcasse Laibach für ihre Kranken nur zwei Fünftel der zeitweilig bestehenden Vcrpslcgstaxc zu ent richten habe, einer richtigen Basis entbehren, und daß das diesfüllige Calcül aus einem Irrthum beruht. Die Anzahl der von der Stadtcoimnunc Laibach in den zum Maßstabe genommenen drei Jahren 1863 bis 1865 in dem Spital unterbrachten Kranken beträgt 714. Daher nach dem Verhältnisse zu zwei Fünftel 286 Kranke, und wenn man diese Zahl von der Gesammtkrankenzahl per 3281 in Abschlag bringt, so konuncn noch 2995 Kranke dem Landesfonde zur Last, welche nach Verhältniß der Steuervorschreibung auf die Stadtconunuue Laibach mit .... 844 Kranken, auf den Bezirk Umgebung Laibach mit . 225 „ auf die Bezirke Egg, Krainburg, Lack, Littai, Oberlaibach und Stein mit .... 745 „ und auf alle übrigen 23 Bezirke mit . . _J4581 „ zusammen . . 2995 Kranke entfallen; demnach hätte die Stadtcommune Laibach für 286 Kranke selbst und für 344 Kranke mittelst der Stcnerum-lage, zusammen für 630 Kranke, daher unter der Zahl ihrer Kranken per 714 für .... 84 Kranke, der Bezirk Umgebung Laibach für 225, daher unter seiner Krankcnzahl per 547 für .... 322 „ und die Bezirke Egg, Krainburg, Lack, Littai, Oberlnibach und Stein für 745 unter ihrer Krankcnzahl per 1071 für . . . 326 „ zusammen für . . 732 Kranke zu wenig, die übrigen 23 Bezirke aber für 1.681, daher über ihre Krankenzahl per 949 für .................... 732 Kranke zu viel zu concurriren! Daß die Landgemeinden, nebstdcm daß dieselben für die Stadtbewohner Laibachs ihre ans dem Lande aufgenommenen Dienstboten, wenn diese erkranken, über die Dauer von 14 Tagen im Spital aushalten müssen, noch einen Theil der Spitalskosten von den Laibacher Kranken zur Zahlung übernehmen sollten, werden die Laibacher Stadtbewohner sicher nicht fordern wollen, und eine derlei Zustimmung könnten die Herren Abgeordneten ihren Wählern gegenüber wahrlich nicht rechtfertigen. Da eö offenbar weder in der Absicht des löbl. llandes-ausschnsses, noch in der Absicht des löbl. Finanzausschusses liegt, der Stadtcommnne Laibach eine ungebührliche Begünstigung zugestehen und den Landbezirken eine widerrechtliche Belastung aufbürden zu wollen, so dürfte diese meine auf Thatsachen gegründete Darstellung genügen, den hohen Landtag dafür zu stimmen, daß die diesbezüglichen Anträge abgelehnt werden. Uebrigens hoffe ich, daß das in diesem Gegenstände bestehende und hier dargestellte Mißverhältniß dem künftigen Landtage den Anlaß geben werde, die diesfälligen Concur-renznormen nach Recht und Billigkeit zu ordnen, nämlich die Concurrcnzpflicht nach Anzahl der von jedem Bezirke im Spital aufgenommenen Kranken einzuführen, wodurch auch dem Begehren der Stadtcoimnunc Laibach werde Rechnung getragen werden. Ich werde daher für die vorliegenden Anträge nicht stimmen." landes hereinzubringenden Auslagen, gehören ferner auch noch in Folge der mit dem hohen Ministerialerlasse vom 23. December 1850, Z. 7043, genehmigten Statthaltcrci-Verordnung vom 18. Mai 1850, Z. 5617, die für arme Kranke des Kronlandcs Kram sowohl in dem Laibacher Krankenhause, als auch in den öffentlichen Krankenanstalten anderer Kronländer oder auswärtiger Staaten, mit welchen wegen unentgeltlicher Behandlung der beiderseitigen Kranken kein Rcciprocitätsverhältniß besteht, aufgelaufenen und weder von diesen Kranken noch von ihren Zahlungspflichtigen Verwandten eindringlichen Vcrpflcgsgebührcn nebst den übrigen nach den früheren gesetzlichen Bestimmungen im Wege der Krcisrcpartition hereinzubringenden, in den obigen Statt-haltcrcivcrordnnngcn vom 18. Mai 1850 sub lit. c bis f und in dein Statthaltcrcicrlassc vom 15. October 1850 bezeichneten Sanitätskasten, sowie in Gemäßheit der mit dem hohen Hofkanzlci - Erlasse vom 4. December 1844, Z. 38360, genehmigten Allerhöchsten Entschließung vom 30. November 1844, die Auslagen für die hiesige Zwangs-arbcitSanstalt. ‘ Statthalterei-Verordnung vom 31. Mai 1851. Modificirana des BB. Punktes des Statthaltereierlasscs vom IS. Mai 1850 in Betreff der Bestreitung der für arme Kranke der cLtadtgeineinde Laibach in fremden Krankenanstalten auflaufenden Berpflegskostcn. Der II. Punkt des Statthaltereierlass es vom 18. Mai 1850, welcher die Bestimmung enthält, daß die Stadtge-mcinde Laibach mit der aus sic entfallenden dircctcn Steuer-summe in die allgemeine Sanitätskostenumlage nicht cin-zubeziehen ist, wird hiemit dahin modisicirt, daß zwar die Stadtgemcinde Laibach wie bisher auch fortan die in dem hiesigen Krankenhause für ihre armen Kranken auflaufenden Verpflcgskosten selbst zu bestreiten hat, daß aber die für ihre armen Kranken in auswärtigen Krankenanstalten auShaftendcn VcrpflegSgcbührcn, welche weder von den Verpflegten selbst, noch von ihren Zahlungspflichtigen Verwandten hereingebracht werden können, in Uebereinstimmung mit der diesfälligen Anordnung dcS Gubernialcrlaffes vom 5tcn November 1842, Z. 26590, von der nunmehr an die Stelle der früheren Krcisconcurrcnz getretenen, zur Bestreitung der Landcsanlagen (zu denen zu Folge des Statthaltcrei erlasses vom 23. Mai 1851 nebst den Gensdarmcricbequar-ticrungs- und ZwangsarbcitShaus-Auslagcn auch die vom Lande zu tragenden Sanitätskasten gehören) bestimmten Landesconcurrenz, in welche auch die Stadtgemcinde Laibach nach Maßgabe der auf sic entfallenden dircctcn Steuersumme einbczogcn ist, zu bestreiten sind. Präsident: Die Debatte ist eröffnet. Es haben sich gegen den Antrag einschreiben lassen die Herren Abgeordneten Koren und Mulley. Der Herr Abg. Koren hat das Wort. Abg. Koren (liest): „Wenn man die Anzahl der in den Jahren 1863, 1864 und 1865 von den einzelnen Bezirken in die Laibacher Krankenanstalt aufgenommenen Individuen der Anzahl der Bevölkerung der einzelnen Bezirke entgegenstellt, so gelangt man zur Ueberzeugung, daß diese Anstalt nicht gleichmäßig vom ganzen Lande benützt wird, sondern, daß deren Wohlthat hauptsächlich nur den Bewohnern der Stadt Laibach und jenen der zunächst gelegenen Bezirke und Ortschaften — den Bewohnern der entlegenen Bezirke aber in seltenen Fällen zu statten kommt. Ich erlaube mir dieses nachstehend ziffer-mäßig nachzuweisen. Die Anzahl der in den drei Jahren 1863, 1864 und 1865 in das Laib ach er Spital aufgenommenen Individuen beträgt: aus der Stadtcommune Laibach .... 714 Kranke aus dem Bezirke Umgebung Laibachs . . 547 „ aus den Bezirken Egg, Krainburg, Lack, Littai, Oberlaibach und Stein..................1071 „ und aus allen übrigen 23 Bezirken . . . 949 „ zusammen . 3281 Kranke. Bei gleichmäßiger Benützung dieser Krankenanstalt cnt-stcle diese Krankenanzahl nach Verhältniß der Bevölkerung: aus den Magistrat Laibach mit 21522 Scelcnanzahl 144 Kranke auf den Bezirk Umgeb. Laibachs mit 35661 „ 239 „ auf die Bezirke Egg, Krainburg, Lack, Littai, Obcrlaibach und Stein mit . 127506 „ 852 „ und auf alle übrigen 23 Bezirke mit . 306153___________„________2046 „ zusammen ob . 490842 Scelcnanzahl 3281 Kranke. Daraus ergibt sich, daß von der Stadtcommnne Laibach mit 714 Kranken jeder 30., daher über die vcrhältniß-mäßige Zahl pr. 144 . . . 570 Kranke von dem Bezirke Umgeb. Laibachs mit 547 Kranken jeder 65., daher über die verhältnißmäßigc Zahl pr. 239 ............ 308 „ und von den Bezirken Egg, Krainburg, Lack, Littai, Oberlaibach und Stein mit 1071 Kranken jeder 119., daher über die ver- hältnißmäßige Zahl pr. 852 . 219 „__ zusammen . 1097 Kranke — m ehr, dagegen aber von allen übrigen 23 Bezirken mit 949 Kranken jeder 322., daher unter der verhältnißmäßtgen Zahl pr. 2046 1097 Kranke — weniger in das Spital aufgenommen wurden. Nach Verhältniß der Stcuervorschrcibung und rücksichtlich der Umlage für die Spitalskosten entfallen dagegen auf den Magistrat Laibach mit . auf den Bezirk 150450 fl. Steucrvorschreibung 376 Kranke Umgeb. Laibachs mit . auf die Bezirke Egg, Krainburg, Lack, Littai, Obcrlaibach 98650 „ 247 „ und Stein mit . . und ans die übrigen 326450 „ 815 „ 23 Bezirke mit . . 736980 „ 1843 „ zusammen mit . 1,312.530 fl. 3281 Kranke und nach diesem Verhältnisse wurden von dem Magistrate Laibach .... 338 Kranke von beut Bezirke Umgeb. Laibachs 300 „ von den Bezirken Egg, Krainburg, Lack, Littai, Oberlaibach und Stein.................... 256 „ zusammen . 894 Kranke — mchr Beantwortung bet vom Sibg. ©betec und Genossen gestellten Interpellation, den slovenischen Sprachunterricht betreffend. — Bericht des Finanzausschusses 941 betreffend tie Regelung der Spitalskosten für die nach Laibach zuständigen mittellosen Individuen. i derbesetzung einer am Gymnasium erledigten Lehrerstelle fac-tisch statt. Bei der gegenwärtigen Zusammensetzung des Lehrkörpers war jedoch dies nicht durchführbar. ' Die 4 des Slovenischen mächtigen Philologen des hiesigen Gymnasiums, wobei der Director mit eingerechnet ist, können nicht Jahraus Jahr ein in der I. und II. Classe (zusammen 4 Abtheilungen) mit der ermüdenden ersten Abrichtung beschäftiget werden. Cs geschieht, was imJuteresse des Unterrichtes möglich ist. Von den 27 Lehrgegenständen in den 4 Abtheilungen bcr I. und II. Classe sind 19 in den Händen von Lehrern, die des Slovenischen kundig sind, von den 8 übrigen entfallen 4 auf Mathematik, wobei das Slovenische nicht so nöthig ist, daß ohne dasselbe vielfache Mißverständnisse eintreten könnten. Diese Mißverständnisse sind aber nicht so erheblich, als sie von den Interpellanten geschildert werden. Es ist nicht leicht anzunehmen, daß ein logisch durchdachter Gedanke durch die Unbehilflichkeit des Schülers im deutschen Ausdrucke zum Unsinn werde, oder daß ein talentirter sloveni-scher Schüler dadurch im Fortkommen aufgehalten oder abgeschreckt werde, beim dann läge die Schuld nicht darin, daß ein Lehrer nicht daS Slovenische versteht, sondern in dem Mangel an persönlichem und pädagogischem Tacte, der die Antworten der Schüler nicht recht zu würdigen versteht. Jnsoferne von den Jnterplcllanten der Wunsch ausgedrückt wird, cs möge der slovenische Sprachunterricht nur durch geprüfte Lehrer ertheilt werden, erkennt die Landesbehörde diesen Wunsch für ganz gerechtsertiget, und es wird auch Sorge getragen, daß dies allmälig geschehe. Aber vorlüusig ist es schwer ausführbar, da absoluter Mangel an geprüften Lehrern, namentlich an Philologen, die für das Slovenische geprüft wären, besteht, was aber für die Vereinigung des Sprachstudiums in Einer Hand unerläßlich ist." Präsident: Wir kommen nun zum ersten Gegenstand der Tagesordnung: „Bericht des Finanzausschusses betreffend die Regelung der Spitalskosten für die nach Laibach zuständigen mittellosen Individuen". Ich bitte den Herrn Berichterstatter, den Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Dr. Bleiweis (liest): „In der 10. Sitzung des hohen Landtages wurde dem Finanzausschüsse der Antrag des Landesausschusses: „die Stadtcommune Laibach habe vom Beginne des Jahres 1867 für ihre zahlungsunfähigen Kranken im hiesigen Spitale die Verpflegsgebühr nur mit zwei Fünftel der jeweilig bestehenden Taxe zu entrichten," sammt dem Abünderungs-antrage des Herrn Abg. Guttman: „diese Erleichterung ber Stadteommune Laibach schon vom Jahre 1866 zukommen zu lassen," zur Vorberathung und Berichterstattung zugewiesen. Da der Gegenstand der Frage in der letzten Landtagssession in allen Beziehungen eingehend erörtert und der Landesausschuß in seinem, dem hohe Landtage in der lOtcn Sitzung erstatteten Berichte noch weitere Anhaltspunkte zur Entscheidung derselben an die Hand gegeben , so stellt bcr Finanzausschuß mit Bezug auf das Minoritätsvotum bcr letzten Session (stenographisches Protokoll pag. 425—429) und den Bericht des LaudeSausschnsses in bcr^ laufenden Session (stenographisches Protokoll pag. 154—158), unter Anschluß eines Auszuges der die Spitalsfrage berührenden k. k. Verordnungen) per vota majora nachstehenden Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen: In Erwägung, daß den derzeitigen Leistungen der Stadtgemeinde Laibach an das hierortige Krankenhaus für ihre mittellosen Individuen weder ein besonderes Vertragsverhältniß, noch eine gesetzliche Bestimmung zum Grunde liegt, und diese Leistungen lediglich durch eine administrative Verfügung (Statthalterei-Verordnung vom 31. Mai 1851), welche jeden RechtSgruudes entbehrt und mit den frühern in dieser Richtung erlassenen Regierungsverordnungen im vollsten Widersprüche steht, geregelt worden, und nur in Anbetracht, daß wegen der günstigeren Lage der Stadt zu dem Krankenhause Rücksichten der Billigkeit es erheischen, daß für die Mehrbenützung desselben ein Mehrbetrag entrichtet werde, hat die Stadt-commune Laibach vom Beginne des Jahres 1867 für die zu ihr zuständigen, in dem hiesigen Landesfpitale behandelten zahlungsunfähigen Kranken die Verpflegsgebühr mit zwei Fünftel der jeweilig bestehenden Taxe zu entrichten." S ch l o i ß n i g g m. p., Dr. Bl ei weis in. p., Obmann. Berichterstatter. Erlaß der k. k. Statthalterci für Ärain vom 18. Mai 1850. Provisorische Regulirung der Umlage der Sanitäts-auslagen im Kroiilandc .Utain. Durch den neuen Organismus der politischen Verwaltung ist die bis dahin bestandene frühere Kreisein-theilung gänzlich entfallen, und eö kann daher gegenwärtig in dem Kronlande Kram von einer kreisweisen Repartition gewisser Auslagen, d. i. von einer Umlage und Hereinbrin-gung derselben aus Grundlage der directeu Besteuerung der einzelnen Kreise, eben aus dem Grunde keine Rede mehr sein, weil eS keine solche Kreise mehr gibt. Hieraus ergibt sich daher auch die Nothwendigkeit, für eine andere den gegenwärtigen Verhältnissen entsprechende Modalität der Umlage und Einhebung der bisher durch die Repartition hereingebrachten Auslagen Sorge zu tragen. Da nun die Bestreitung dieser Sanitätsauslagen im Wege der kreisweisen Repartition nicht mehr thunlich ist, so wird nunmehr hierüber bis zur definitiven Regelung dieser Angelegenheit im Wege der Landesvertretung und Landesgesetzgebung nachstehende provisorische Verfügung getroffen : 1. Alle oben erwähnten Sanitätsanslagen sind im Wege einer gleichmäßigen Umlage auf alle directen Steuern (mithin auf die Grund-, Hausclassen-, Hauszins-, Erwerb-und Einkommensteuer) des ganzen KronlandeS Krain zu bedecken und hereinzubringen. 2. In diese Umlage ist jedoch die Stadtgemeinde Laibach mit der auf sie entfallenden directen Steuer summe aus dem Grunde nicht einzubeziehen, weil dieselbe alle für ihre entweder in der hiesigen oder in auswärtigen fremden Krankenanstalten behandelten armen Gemeindeglieder auflaufenden und aus keine andere Weise eindringlichen Verpflegsgebühren, so wie die übrigen oben erwähnten Sanitätsauslagen, insoweit sie dieselben betreffen, aus ihren eigenen Miteln bestreitet. Kundmachung der k. k. Statthalterci für Krain vom 23. Mai 1851. Ausschreibung der von Sr. Majestät mit Aller!,öchster Entschließung vom li). März 1831 bewilligten Landes-unilage auf alle directen Steuern zur Bestreitung der Kosten der Gensdarmeriebegnarticruiig, der Sanität und des Zwangsarbeitshauscs vom BcrwaltungS-jahrc 1831. In dieselbe Kategorie der Landesumlagen, das ist der durch Umlage auf alle directen Steuern des ganzen Kron- schaftlichen obligaten Lehrcurse über Ansuchen zu dispen-siren waren. Wiewol der neue Lehreurs nicht obligat ist, so darf doch erwartet werden, daß die nicht slovenische Jugend diesen Sprachcurs ans eigenem Antriebe und durch Einwirkung ihrer Eltern gerne besuchen und die ihr dargebotene Gelegenheit dankbar benützen werde, um eine Sprache zu erlernen, deren Nutzen ihr einleuchten muß. In der That sind am hiesigen Gymnasium in. die erste Abtheilung 52, in die zweite Abtheilung 36, daher im Ganzen 88 Schüler eingetreten, und cs befinden sich nunmehr unter 700 öffentlichen Schülern des Gymnasiums nur 6, darunter 1 Italiener und 5 Deutsche, deren Eltern sich nur vorübergehend in Laibach aufhalten, welche sich an keinem Lehrcurse in slovenischcr Sprache betheiligcn. Im vorigen Jahre waren dagegen 24 vom slovcni-schcn Sprachunterricht dispensirt, und ein großer Theil jener, welche diesen Unterricht in der gemeinschaftlichen slovenischen Classe genossen, machte wegen der mangelhaften Vorbildung nur sehr geringe Fortschritte. Dem Einwürfe in der Interpellation, daß auch Schüler von slovenischcr Zunge und Nationalität, für welche der slovenische Sprachunterricht in der allgemeinen Classe obligat ist, in den nicht obligaten Lehreurs für Nichtslovenen aufgenommen wurden, wird Wohl am besten durch Mittheilung der Modalitäten begegnet, welche von dem Lehrkörper bei der Aufnahme beobachtet wurden. Die Zuweisung in diesen Curs erfolgte nicht etwa nur über Wunsch der Schüler selbst, sondern auf Grund der abgegebenen Erklärung ihrer Eltern oder Vormünder und über eingehende Beurtheilung des Lehrkörpers, wobei die nachfolgenden Kategorien von Schülern in Betracht kamen: 1. Solche die gar keine Kenntniß dcS Slovenischen besitzen oder dispensirt waren; 2. die einige, aber sehr geringe Kenntniß deö Slovenischen besitzen ; 3. die in dieser Kenntniß wohl etwas vorgerückter sind, aber nicht genügende Sprachfertigkeit besitzen, um den slovenischen Unterricht in ihrer Classe mit Erfolg benützen zu können; und endlich 4. solche, deren Muttersprache nicht daö Slovenische ist, die jedoch schon so weit vorgeschritten sind, um in der allgemeinen Classe fortkommen zu können. Bon diesen blieben die meisten freiwillig in dieser allgemeinen Classe, einige wenige aber wurden bis zur Erwerbung gründlicherer Kenntniß, die sie alsdann zum Eintritte in die rein slovenische Abtheilung befähigen wird, einstweilen für den dentsch-slovenischen CurS bestimmt. Die Bestimmung, welcher Schüler bei der Wahl des Sprachcurses als Slovene oder Nichtslovene anzusehen sei, kann nach der Natur der Sache und im Sinne des § 20 des Organisationsentwurfcs für die Mittelschulen, wornach nicht die Schüler, sondern deren Eltern und Vormünder zu bestimmen haben, ob ihre Söhne oder Mündel eine der iw § 18 bezeichneten Sprachen zu erlernen haben, nur durch die Eltern und Vormünder der Schüler geschehen. Man kann es bei der Beurtheilung der Nationalität eines Schülers nicht aus Majoritätsbeschlüsse des Lehrkörpers ankommen lassen, der lediglich darüber zu wachen hat, daß keine vorsätzliche Umgehung der bezüglich der beiden Lehrcurse bestehenden gesetzlichen Bestimmungen stattfinde, und der auch bei der Aufnahme der Schüler ans didaktisch-pädagogischen Gründen die subjective Befähigung des Schülers für den einen oder den andern Sprachcurs sich vor Augen halten wird. In ähnlicher Weise wurde auch bei Aufnahme in den bei der Realschule eröffneten abgesonderten slovenischen Sprach-cnrs vorgegangen. Der in der Interpellation angezogene specielle Fall, daß ein Vater seinen Sohn zum Rücktritte in die obligate slovenische Abtheilung verhalten haben soll, betrifft einen Schüler der fünften Rcalclasse. Dieser Schüler trügt einen deutschen Namen und wurde, nachdem als dessen Muttersprache schon in den früheren Jahren die deutsche angegeben war, da er angeblich als Kind zuerst deutsch gesprochen, und zu Hanse überhaupt immer nur deutsch gesprochen wird, für den dentsch-slovenischen Curs bestimmt, trat aber später in Folge Einwirkung von anderer Seite in die rcin-slovenische Abtheilung ein. Die Gefahr, welche den Interpellanten vorschwebt, daß die Schüler, ihre slovenische Nationalität verleugnend, sich in den nicht-obligaten slovcnisch-deutschen Lehreurs einschreiben lassen, ist daher ebensowenig begründet, als die Bcsorg-niß, daß die einmal eingeschriebenen Schüler blos nach Laune oder Bequemlichkeit den letzter» Curs besuchen, da die Strenge der Schnlvorschristen für diesen gleichmäßig besteht. Im allgemeinen muß übrigens hinzugefügt werden, daß die gegenwärtige Einrichtung des dentsch-slovenischen Lehr-curses insoferne den Charakter eines Versuches hat, als nach dem Wortlaute des bezüglichen StaatsministerialerlaffeS erst die gewonnenen Erfahrungen weitere UrthcilSmomcnte darüber bieten werden, ob und unter welchen Modalitäten eine Vervollkommnung in der Beschaffenheit und in den Ergebnissen dieses Unterrichtes sich erzielen lassen werde. In der Interpellation wird auch zur besseren Erlernung der slovenischen Sprache in der allgemeinen Classe ein größeres Stundenmaß als das bisherige von zwei Stunden wöchentlich in Anspruch genommen. Hierüber wird bemerkt, daß mit dem Ministcrial-Erlasse vom 22. Juli 1860, Z. 10225, über die damals von dem Lehrkörper geschehene Anregung dieses Gegenstandes bedeutet wurde, es stehe der angetragenen Stundenvermehrung auf drei Stunden wöchentlich in der dritten und vierten Classe des Untergymnasiums grundsätzlich nichts im Wege, nur sei die Durchführung dieser Maßnahme durch den Umstand bedingt, daß die für diesen Unterricht eingeführten Lehr- und Lesebücher einen so reichlichen literarischen Stoff enthalten, daß damit auch ein reichlicheres Stundenmaß in einer der wahren Bildung förderlichen Weise für den Unterricht verwendet werden könne. Diese Voraussetzung ist aber seither nicht eingetroffen, daher hat das Staatsministerium laut Erlaß vom 25. Juli 1866, Z. 5712, über die neuerlich geschehene Anregung dieses Gegenstandes lediglich auf den obigen Erlaß ex 1860 hingewiesen. In dem bezogenen Erlasse hat aber das Staatsministerium eine Revision der slovenischen Lehrbücher für das Untergymnasium in der Richtung angeordnet, daß dieselben sowohl sachlich als formell eine der gegenwärtigen Entwicklung der Sprache angemessene Gestaltung erhalten, und es wird sich eine Commission von Fachmännern dieser Aufgabe unterziehen. Uebrigens ist die Angabe der Interpellanten, daß jetzt nur 20 bis 25 Stunden auf den slovenischen Sprachunterricht während eines Semesters fallen, nicht richtig, da ein regelmäßiges Semester, nur mit 20 Wochen angesetzt, doch die Zahl von mindestens 40 Stunden ergibt. Die Vereinigung des Sprachunterrichtes namentlich im Untergymnasium in einer Hand, sowie die Anwendung der slovenischen Sprache zur Nachhilfe beim deutschen Sprachunterrichte wird thunlichst angestrebt und bei jeder neuen Besetzung einer Lehrstelle darauf Rücksicht genommen werden. Dies" findet bei der soeben erfolgten Ausschreibung zur Wie- Interpellation des Abg. Svetec und Genossen wegen Besetzung der Lehrerstellen an der hiesigen Obcrrealschule. — Beantwortung der vom Abg. Svetec und OQQ Genossen gestellten Interpellation, den slovcnischen Sprachunterricht betreffend. ' bindend ist; daß man unter „entscheidende Stellen" nicht blos einzelne Worte oder Sätze, sondern alle jene Theile der Anssage versteht, durch welche der objective oder subjective Thatbestand hergestellt werden soll, daher sowohl die diesbezüglichen Angaben der Beschädigten und Zeugen, als auch die Geständnisse, Verantwortungen und Rechtfertigungen der Beschuldigten, so erlauben sich die Gefertigten unter ausdrücklicher Beziehung ans ihre in der 15. und 25. Sitzung der letzten Session gestellten Interpellationen und die in denselben entwickelten Gründe an die hohe Regierung die Anfrage zu stellen, ob sie gewillt sei, sich bei dem hohen Justizministerium dahin zu verwenden, daß 1. den hierländigen Gcrichtsbcamtcn die genaue Befolgung des erwähnten hohen Ministerialerlasses neuerdings eingeschärft, und 2. die Oberbchörden ausdrücklich angewiesen werden, die Befolgung zu überwachen. Klemenčič m. p. L. Svetec m. p. R o S m a n m. p. Dr. BleiwciS in. p. K oren in. p. Dr. Toman in. p. Debevec m. p. Horak in. p." (Zum k. k. Statthalter gewendet:) Ich habe die Ehre, diese Interpellation zu überreichen. (Ucbcrrcicht dieselbe.) K. k. Statthalter Freiherr u. Bach: Ich werde diese Interpellation, insoweit cs mir möglich sein wird, mich über die Grundhältigkeit dieser Thntnm-stände zu informirat, morgen beantworten. Präsident: Die zweite Interpellation, überreicht durch den Herrn Abgeordneten Svetec, lautet (liest): „Mit der Concursausschreibung der hohen !. k. Landes-bchörde cldo. 7. September l. I., Z. 8252, wurde an der hiesigen k. k. Obcrrealschule eine Lchrcrstcllc für darstellende Geometrie und Maschinenlehre ausgeschrieben und darin auch die Kenntniß der deutschen und slovcnischen Dprachc ausdrücklich gefordert.! __ Ungeachtet nun für diese Stelle ein mit den besten Zeugnissen versehener, vorzüglich befähigter Slovenc com-pctirt hat, wurde dieselbe dennoch dem Herrn Oppcl, welcher der slovcnischen Sprache gänzlich unkundig ist, verliehen. Diese Ernennung steht int vollen Widersprüche mit dem von Sr. Majestät so oft und so feierlich verkündeten Grundsätze der nationalen Gleichberechtigung, mit den so oft geäußerten Wünschen und Bestrebungen der slovcnischen Nation nach factischcr Verwirklichung der Gleichberechtigung und auch mit dem von der hohen k. k. Landesregierung in der Concursausschreibung selbst ausgesprochenen Bedürfnisse. Solches Vorgehen muß das Vertrauen zur Regierung mehr und mehr erschüttern. Solches Vorgehen, welches uns schon in der 15. und 24. Sitzung der letzten Session Anlaß zu wiederholten Interpellationen geboten hat, erklärt aber auch zu Genüge, wer schuld ist, daß uns slovcnische Lehrkräfte an unseren Anstalten fehlen. Die Gefertigten stellen daher an die hohe k. k. Landesregierung die Anfrage, ob sie gewillt sei: 1. 'bei dem hohen k. k. Staatsministerium eine entsprechende Vorstellung gegen diese Ernennung zu machen, und 2. unser Bedauern über dieselbe zur Kenntniß Sr. Excellenz des Herrn Staatsministcrs zu bringen. S v e t c c m. p. Klein cncic in. p. Dr. Bleiw eis ni. p. Rosm au m. p. Dr. Toman m. p. Z a g o r c c m. p. H o r a k m. p. Debevec w. p. (Zum k. k. Statthalter gewendet:) Ich habe die Ehre, diese Interpellation Sr. Excellenz zu übergeben. (Uebcrr eicht dieselbe.) K. k. Statthalter Freiherr u. Bach: Der Gegenstand, von dem hier die Rede ist, betrifft ausschließlich die Competenz der Executive, ich kann daher durchaus nicht versprechen, irgend einem der hier ausgedrückten Wünsche in der angedeuteten Weise gerecht zu werden, ich bin also auch nicht in der Lage, mich bezüglich dieser beiden Punkte auszusprechen. (Ucbcrrcicht dem Präsidenten die Interpellation.) Präsident: Diese Interpellation ist hiemit erledigt. Ich habe heute auf die Tische der hochverehrten Herren Abgeordneten vertheilen lassen: Bericht des Finanzausschusses über den Rechnungsabschluß des LandcSfondeS pro 1865. Bericht des Rechenschaftsberichts - Ausschusses über die Grundsteuersrage; und den Bericht des Straßen - Somite’s wegen Einreihung der Vigaun-Zirknizer Gcmcindcstraßc in die Concurrenzstraßen. K. k. Statthalter Freiherr v. Bach: Ich bitte um’S Wort. Ich werde die Ehre haben, die Interpellation zu beantworten, die vom Herrn Abgeordneten Svetec und Genossen über den slovcnischen Sprachunterricht der k. k. Lan-desbehörde übergeben wurde. (Liest:) „Die k. k. Landesbehörde theilt mit den Interpellanten die Ueberzeugung, daß cs für die stndircnde Jugend in Krain nur sehr nützlich sei, wenn sic sich die slovcnische Sprache gründlich aneignet. Die Landcsbehörde hat auch nicht verfehlt, in dieser Richtung wirksam zu sein. Sic hat, durch die Erfahrung belehrt, daß der bisherige gemeinschaftliche Sprachnnlcrricht für Slovencu und Nicht-slovenen dem gedeihlichen Ergebnisse desselben bedeutende Hindernisse in den . Weg lege, mit Genehmigung des k. k. Staatsministerinins (Erlaß vom 16. März 1866) sowohl am hiesigen Gymnasium als an der Realschule außer dem allgemeinen slovcnischen Lehrcurse einen abgesonderten Lehrcnrs dieser Sprache für Nichtslovcncu mit deutscher Unterrichtssprache in 2 Abtheilungen errichtet, welcher Lehrcnrs mit Beginn des laufenden Schuljahres eröffnet wurde. Weiters hat sic, um auch im allgemeinen slovcnischen Sprachcnrsc einen größeren Fortschritt der Schüler zu erzielen, das Geeignete eingeleitet, damit hiebei eine bessere Lehrmethode eingehalten werde, welche den literarisch-wissenschaftlichen Aufschwung der Sprache zu fördern und das Interesse der Schüler für diesen Lehrzweig zu steigern geeignet ist. Die Lehrkörper haben in dieser Richtung eingehende Aeußerungen erstattet, welche dem k. k. Staatsministerium vorgelegt und bezüglich der Ausführbarkeit der gemachten Vorschlüge nach aller Thnnlichkcit gewürdigt worden sind. Was anbelangt den slovcnischen Sprachcnrs für Nicht-slovcncn, so ist solcher nach den Bestimmungen des Staats-ministerialcrlasses vom 16. März 1866 nicht obligat, und es hat daher eine aus diesem Lehrcurse erhaltene Classcnnotc bei Gestaltung der allgemeinen Zengnißclassc wohl nach der günstigen, nicht aber nach der ungünstigen Seite hin einen Einfluß zu üben. Thatsächlich liegt hierin keine Neuerung bezüglich auf den Zutritt von Nichtslovencn zum slovcnischen Sprachunterrichte, weil nach der früheren Norm diese von dem gemein- non Note des k. k. Landes-General-Commando betreffend die Kaljer Straße. — Begründung der Dringlichkeit der Petition der OrtsgemeindcStopitsch-St.-Michael um eiue Subvention aus Landesmitteln. — Interpellation des Abg. Svetec und Genossen, den Iustizministerial-Erlaß vom 15. März 1862 betreffend. Ueberlassung des zur Schottcrgewinnung nöthigen Materiales zugesichert werden." Mit der Einleitung der diesbezüglichen weiteren Verhandlung wird der Landesausschuß beauftragt: „In Vollziehung dieses Beschlusses hat sich der Landesausschuß unter actenmäßigcr Darlegung des Standes dieser Straßenbau-Angelegenheit an das k. k. Landes-General-Commando in Agram mit der Anfrage gewendet, ob aus dein Militär-Aerar die für die Kaljer Straße für den Fall ihrer Einreihung unter die Concurrenz-straßen beanspruchten Subventionen gewährt werden wollen?" Das k. f. Landes-General-Commando in Agram hat mit Note vom 19. December 1866, Z. 11881, an den Landesausschuß folgende Antwort gerichtet: „Nachdem auch hicrseits die Bedeutung der zur Verbindung von Carlstadt mit Landstraß durch den Sichel-bnrger Militärgrenz-District projectirtcn Straße ebenso beurtheilt wird, wie dies nach dem Inhalte der geschützten Note vom 30. August l. I., Z. 1082, dortseitS der Fall ist, so beehrt sich das Gencralcommando zu Folge hohen Kriegsministerial-Rcscriptes vom 13. l. M., Abth. 10, Nr. 4347, auf die vorbezeichuete Note dicnstfrcund-lichst zu erwidern, daß in die mittelst dieser Zuschrift gestellten Bedingungen zum Ausbaue der gedachten Communication und zur Instandhaltung derselben im dortsci-tigeu Territorio vom Miltärgrenz-Aerare nicht eingegangen werden könne." Es entfällt demnach die Bedingung zur Einreihung der Kaljer Straße unter die Concurrenzstraßen, was der hohe Landtag zur gefälligen Kenntniß nehmen wolle. Es sind mir bei Beginn der Sitzung folgende Petitionen zugekommen: „Petition der Gemeinde Dole um Verwendung hohen Orts wegen Herabmindernng der Steuern," überreicht durch das Landtags-Präsidium. Ich gedenke diese Petition dem Petitionsauöschnsse zuzuweisen. Wenn keine Einwendung erfolgt, so ist mein Antrag genehmigt. Weiters die „Petition des Vereins der Aerzte in Kram zu Laibach bittet um geneigte Berücksichtigung der von dessen Leitung am 21. d. M. gemachten Eingabe bezüglich der Be-zirkswnndärztc und Bezirkshebammcu," überreicht durch daS Landtags-Präsidium. Wird ebenfalls dem PctitionsnuS-fchusic zugewiesen. Wenn keine Einwendung geschieht, so genehmiget das hohe Haus meinen Antrag. Durch den Herrn Abgeordneten v. Langer wurde überreicht die „Petition deS Vorstandes der Ortsgemeinde Stopic-St. Michael im Bezirke Rudolfswerth, welcher um Bewilligung einer Subvention ans Landesmitteln zur Abhilfe der in 20 Ortschaften der Pfarren Stopic und Maichan auS-gebrochcucn HuugerSnoth bittet." Diese Petition wird dem Finanzausschüsse zugewiesen, wenn keine Einwendung dagegen erhoben wird. Abg. b. Langer: Ich bitte mir daS Wort zu erlauben. Die mißlichen Verhältnisse, die in dieser Petition berührt werden und die gewiß durch die Behörden bereits der hohen Landesregierung zur Kenntniß gebracht wurden, find wirklich so dringender Art und nehmen in so erschreckender Weise zu, daß eine schnelle Abhilfe wohl sehr nothwendig sein wird und als sehr dringend anerkannt werden muß. Die traurigen Verhältnisse, die dort eingebrochen sind, haben ihren Ursprung theils in den Nachwehen der im vorigen Jahre dort geherrschten Hungersnoth, theils in dem Umstande, daß durch den Spätfrost vom 24. Mai d. I. die ganzen Halm- und Obstfrüchte in den dortigen Gegenden, sowie überhaupt im Lande verwüstet worden sind, ferner in den mehreren Feuersbrünsten, die in diesen Ortschaften int Laufe der letzen Jahre stattgefunden haben, und endlich am meisten noch durch das furchtbare Hagelwetter, welches, am 9. September am Abhänge des Uskokengebirges hinziehend, die Culturen in jenen Ortschaftcit so sehr verheert hat, daß alle Hirse, Haidefrüchte, Weingärten, kurz alles, was zur Fechsung Hoffnung gegeben hat, bis zur Unkenntlichkeit vernichtet worden sind. Die Bewohner dieser Ortschaften sind jetzt, wie ich mich vor Kurzem zur Zeit meinkr Anwesenheit 51t Hause mit eigenen Augen überzeugte, wirklich in drückenderer Lage, als int vorigen Jahre, denn tut vorigen Jahre konnten sic auf ausgiebige Aushilfe von Seite der hohen Regierung, der Landesvertretung und so vieler Privatwohlthüter rechnen, und haben auch wirklich viel bekommen; allein in diesem Jahre haben sic von allem, was von vorigen Jahren übrig geblieben war, und von der Fechsung der Vorjahre nichts mehr in den Speichern. Sie hatten im vorigen Jahre außer der Möglichkeit, aus dem Weine einen Erlös zu ziehen, der ihnen am Ende doch noch geblieben ist, um ihnen einige Unterstützung zu verschaffen, auch noch den Vortheil gehabt, daß tut vorigen Jahre die Nahrungsmittel billiger zu erkaufen waren, während Heuer, wie bekannt, diese zu einer schon lange nicht dagewesenen Theuerung gestiegen siitd. Ich glaube daher, nachdem diese Umstände wirklich einer dringenden Abhilfe bcnöthigcn, und nachdem wir schon mit Schlüsse der Session sind, diese Angelegenheit als dringend betrachten zu können, und bitte diese Petition als dringend zu behandeln und dieselbe dem Finanzausschüsse zur weitern Beschlußfassung zuzuweisen. Präsident: Wird der eben vernommene Dringlichkeitsantrag unterstützt? Ich bitte diejenigen Herren, welche denselben unterstützen, sich zu erheben. (Einige Mitglieder erheben sich.) Er ist hinreichend unterstützt. Wünscht Jemand der Herren über die Dringlichkeit das Wort? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so bitte ich jene Herren, welche den Gegenstand als dringlich anerkennen und die Erledigung desselben dem Finanzausschüsse zuzuweisen einverstanden sind, sich zu erheben. (Die Mehrzahl erhebt sich.) Der Antrag ist angenommen. ES wird daher diese Petition als DriuglichkcitSgcgcnstand dem Finanzausschüsse zur Erledigung zugewiesen. Es sind mir während der Sitzung nachstehende zwei Interpellationen an die hohe Landesregierung übergeben worden. Die erste lautet (liest): „DaS hohe f. k. Justizministerium hat mit Erlaß ddo. 15. Mürz 1862, Z. 865, Punkt 1, ausdrücklich angeordnet, daß die Gerichte in Fällen, in welchen sie mit Parteien, die ausschlicßig der slavischen Sprache kundig sind, zu verhandeln haben, die Verhöre der Angeschuldigten und die Vernehmungen der Zeugen in Strafsachen nach Thunlichkeit in slavischer Sprache aufzunehmen und wenigstens die entscheidenden Stellen der Aussagen der Beschuldigten oder der Zeugen in slavischer Sprache zu Protokoll zu bringen haben. Nun ist cs uns zuverlässig bekannt, und die hohe k. k. Landesregierung kann sich dessen durch die Einsicht der bei den hiesigen Strafgerichten erliegenden Acten selbst überzeugen, daß der erwähnte hohe Ministerialcrlaß von vielen Gerichtsbcamten gar nicht, von anderen aber ganz ungenügend in der Weise befolgt wird, daß sic hie und da ein slovcnischcs Wort oder einen sloveuischen Satz in den deutschen Text einklammern. Nachdem es aber wohl keinem Zweifel unterliegt, daß der erwähnte hohe Ministerialcrlaß für alle Gerichtsbeamteu Stenographischer Gericht der fünftes) n ten Sifjimg Des fuaiiüfdjcn CmiDtagcs zu Laibach am 28. December 1866. Anwesende: Vorsitzender: Cnrl v. Wurzbach, Landeshauptmann in Srnin.— Vertreter der Regierung: K. k. Statthalter Freiherr v. Bach; Landcsrath Roth. — Sämmtliche Mitglieder, mit Ausnahme Sr. fürstbischöflichcn Gnaden Dr. Widmer und der Herren Abgeordneten: Kapelle und Josef Rudcsch. —Schriftführer: Abgeordneter Franz Rudesch. Tagesordnung: 1. Bericht des Finanzausschusses, betreffend die Regelung der Spitalskosten für die nach Laibach zuständigen mittellosen Individuen. — 2. Bericht des Finanzausschusses über den Rechnungsabschluß des krainischen Landcsfondes pro I860. — 3. Bericht des zur Begutachtung des Rechenschaftsberichtes bestellten Ausschusses, betreffend die Grundsteuerfrage. — 4. Bericht des Petitionsausschusses. — 5. Begründung des vom Herrn Abgeordneten Dr. Toman gestellten Antrages auf Bestellung von Förstern. — 6. Bericht des Finanzausschusses über die Subvention der Obergurk-Großlupper Straße. üxginn lu'f Atzung 10 Uhr 30 Minute». ----:-S00^0---- Präsident: Ich constatire die Beschlußfähigkeit des hohen Hauses und eröffne die Sitzung. Der Herr Schriftführer wollen das Protokoll der letzten Sitzung vortragen. (Schriftführer Horak licSt dasselbe. — Nach der Verlesung:) Wird etwas gegen die Fassung des Protokolls erinnert? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so ist dasselbe vom hohen Hanse gc-nehmigt. Ich habe dem Hoheit Hause folgende Mitteilungen zu machen: Es ist nachstehende Zuschrift der k. k. privilegirten Südbahngescllschaft dclo. 15. December 1866 au die hiesige hohe Landesregierung gelangt. Sic lautet (liest): „Hochlöbliche k. k. Landesregierung! Die ergebenst gefertigte Gesellschaft hat in Gemäßheit der ihr vom hohen k. k. Handelsministerium ertheilten Weisung au die Ausführung der Bahnstrecke St. Pctcr-Finmc zuschreiten, zu welchem Behufe vorerst dieTracirungS-arbeiteu durchzuführen sind. Auf dieser Bahnstrecke, welche, von St. Peter ausgehend, in Kraiu Grundflächen bei den Ortschaften Prem, Dirnbach und Feistriz trifft und sodann die Richtung gegen Sappiailc im Küstenlande verfolgen soll, haben wir die Leitung der Tracirungsarbeiten 5V. Sitzung. 1. auf der Strecke St. Peter-Prem dem Ingenieur Victor von Wertheimstein mit dem Amtssitze in St. Peter; 2. auf der Strecke Prem-Bosgut dem Jngenier Eugen Seiner mit dem Amtssitze in Feistriz — übertragen. Diese Anordnungen erlauben wir uns, der hochlöblichen k. k. Landesregierung mit der ergebensten Bitte zur Kenntniß zu bringen, die betreffenden Localbehörden hievon verständigen und beauftragen zu wollen, den genannten zwei Ingenieuren und ihrem Hilfspersonale bei der Lösung ihrer Ausgabe die thunlichste Unterstützung angedeihen zu lassen." Diese Note wurde dem LandeSauSschusse von der k. k. Landesregierung mit dem Beifügen mitgetheilt, daß die k. k. Bezirksämter Feistriz und Adelsberg angewiesen worden seien, zur Förderung der erwähnten Tracirungsarbeiten den damit betrauten Organen die kräftigste Unterstützung angedeihcn zu lassen. Diesen Stand der Angelegenheit wolle der hohe Landtag gefälligst zur Wissenschaft nehmen. In der sechszehnten Sitzung der letzten Session hat der hohe Landtag den Beschluß gefaßt: „Die Kaljer Straße wird als Concurrcnzstraße nur unter der Bedingung erklärt, wenn von dem k. k. Militär-ärare ein entsprechender Betrag zu ihrer Vollendung und eine jährliche Subvention von 2000 fl. zu ihrer Erhaltung, ferner von der Domäne Landstraß die unentgeltliche - - ■