ImtL'MNlatt ______zur Lai bach er Zeitung. ___ .W H2. ______Wsnnerssas Sen 8. April______ 18ÜI. E5nver,Ual- Verlautbarungen. Z, 45o. (1) Nr. 66go. Verlautbarung des k. k. il lyrischen Gubernrums. — Bestimmung der Amortlfationsfrist für die Ta« lons der zur Zurückzahlung aufgekündigten Staatsschuldcnverfchreibungen. -" Nachdem nm Guberntal' Circulare vvm 22. Jänner 162H, Z. 720, bekannt gemachten hohen Hofdecrele Hal die Amorllfattonsfrlst füt d»e ten Staats« schuwenverschrcibungen belgegebenen Talons oder Anweisungen auf neue Zinsen,Coupons immer erst vor dem Zeitpunkte des letzten, mit dem Talon zugleich ausgegebenen Zinsen-Coupons zu laufen. — Die allgemeine Hofkammer ist jedoch mit der k. k. obersten Iustizstelle übereingekommen, m Ansehung der m Verlust gerathenen, zur Zurückbezahlung aufgekündigt ten, mit Talons versehenen Obligationen dle Amortifattunsfrist für den Talon, ohne Rück» sicht auf den Termin des letzten zugleich aus, gegebenem Coupon, so nm für die Obligation auf ein Jahr, sechs Wochen, drei Tage, vom Verfallstage des Capitals, oder wenn dieser Tag bereits verstrichen wäre, von der Ausfertigung des Edictes an gerechnet, festzusetzen, wor-nach die Amortisirungs , Erklärung des in Verlust gerathenen T«lon zugleich nnt jener der Obligation erfolgen, und die Zahlung nach dieser Erklärung mit Rücksicht auf di« etwa abgangigen Coupons vor sich gehen kann, und es bel der Amott,fnnng der zu aufgekündigten Obligationen gehörigen Talons von der Bestimmung des im Eingänge elwahnten Eircu. lars in Folge herabgelangten hohen H^stam-mer«Präsid»alschreibens vom 12. v. M , Zahl 5966, abzukommen hst. — Laibach am 20. März ,841. In Abwesenheit Sr. Excellenz de5 Herrn Landes-Gouvernkurs: Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, Vice-Präsident. Friedrich Ritter v. Kreizberg, k. k. Gubernlalrath. 3. M. (D Nr. /iZQZ' Edict des k. k. inneröst. küst. NppeNationsgericht^ Bei dem k. k. innerösterr. küstenhand-Appellations- und Criminal'Obergenchr? ist eine Rathsstelle mit dem sistemlsirten Gehalte von 2c»c»ofi. C-M. und dem Worrückungsrechs te in die höhere Gchaltsclaffe von 25oc>fi. m Erledigung gekommen,. Dieses wird mit dem Beisatze zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Bewerber um diese Rathsstelle ihre ge» hörig belegten C,mpetenzgesuche, in welchen sie sich auch über ihre Sprachkenntnisse auszuweisen haben, binnen H Wochen, von dem Tage der Einschaltung dieses Evictcs in die Wiener Zettungsblätter, bel diesem k. k. Appellationsund Criminal-Obergerichte im vorgeschriebenen Wegz m»t der Erklärung, ob und in wcl« chem Grade sie mit den Beamten desselben verwandt oder verschwägert ftpen, zu überreichen haben. Klagenfurt am 26. März l84l. Areisämtltche Verlautbarungen. Z. 446. (1) Nr. 5012. Verlautbarung des k. k. Kreisamtes zu Laibach. Die Ueberreichung der Hausbeschreibungen und HausZinZbekenntniffe für die Zeitperiode von Georgi 1841 bis dahin 1842 betreffend.— Zur Bemessung der Hauszinssteuer für das Militarjalir 1842. sind die vorgeschriebenen HauZbefchreidungen und Hauszinsfassionen, für die Zinszeit von Gcorgi 1841 bis Georgi 1842, bei dem hierortigen k. k. Kreisamte in den unten festgefetzten Terminen in den gewöhnlichen Amtsstunden einzureichen. — EK werden demnach sämmtliche Hauseigenthümer und Haus-admintstratoren der Prov. Hauptstadt Laibach und ihrer Vorstädte aufgefordert, sich bei Abfassung dieser Hausbeschreibungen und Zinsöe-kcnntnisse auf das Genaueste nach der denselben bekannt gemachten Belehrung vom 26. Iunk 1320 zu benehmen, so wie dieselben vor ihrer 236 Fertigung und Ueberreichung der sorgfaltigsten Prüfung zu unterziehen, und zwar: n) ob die Bestandtheile des Hauses genau und vollständig aufgenommen sind; d) Ob die jährlichen Miethzinse mit Einschluß jener von den Kramläden uud Standchen in den Worhäusern genau und gewissenhaft aufgeführt erscheinen; «) ob Hje eingestellten Zinsposten von sämmtlichen Wohnparteien, in Ansehung der Richtigkeit des Zinsertrages, gehörig gefertiget seyen, und 6) ob alle auf die Verfassung der Zinsfassionen erlassenen Vorschriften pünktlich beachtet sind. — Zugleich wird bemerkt, daß in Folge hohen Hofkanzlei-Decretes vom 7. Juli 1840, Z. 20001, Gubernial - Intimat v. 24. Juli 1840, Z. 18051, auch die Feuerlösch - Requisiten - Depo-sitorien und die Fleischbänke in die HauszinS-steuer einzubeziHen, mithin auch in die Hau6-znisdekenntnisse aufzunehmen seyen; da für dieselben, wenn sie auch keinen wirklichen Zinsertrag abwerfen, doch im Wege der Purification em angemessenes ZinserA'ägniß ausgemittelt werden soll. — Die NnterfertigunZ sowohl der Wohnparteien al6 Her Hauseigenthümer hat, wenn sie schreibenskündig sind, m der Regel eigenhändig zu geschehen, widrigens haften sclbe für die Angaben ihrer vorgeblichen Ge-waltträger. Die Namcnsfettigerder des Schrei- bens unkundigen Parteien, welche diesen Letzteren stets den vom Hauseigenthümer oder dessen Gcwaltträger in dem Zinsbekenntnisse angesetzten Zins im Betrage.anzugeben haben, bleiben für da.Z beizusetzende KrmzZcichen verantwortlich, wobei noch bemerkt wird, daß dieft Na-, mensfertiger nie aus der Familie oder Dienerschaft des Hauseigenthümers seyn dürfen. Bci den ,schreibensunkündiKen Hauseigenthümern aber muß das von ihnen eigenhändig beigesetzte Kreuzzeichen außer dem Namensferbiger noch v„o.n einem zweiten schreibenskündigen Zeugen bestätiget werd.en. — Uebrigens wird.erwartet, daß die Hauseigenthümer die selbst benutzten, und die an ihre Anverwandten, Hausadmissi-stratoren und Hausmeister überlassenen Wohnungen, mit den Zinsen der übrigen Wohnungen, in ein billiges Ebenmaß setzen werden, um den lästigen ämtlichen Ausmittlungen und Lo-c«lrevisionen zu begegnen^ wobei bemerkt wird, daß jene Bestandtheile, welche der Hauseigen-thümer selbst benutzt, der bestehenden Vorschrift gewaß, in dem nämlichen Betrage, in welchem er sie wahrscheinlicher Weise vermiethen würde, wenn er sie nicht selbst benutzte, in Anschlag zu bringen sind. — Zur Ueberreichung dieser Eingaben werden folgende peremtorische Termine festgesetzt: Für die innere Stadt: Der 1. Mai d. I. für die Häuser von Conscriptions-Nr. 4 bis inclusive 40, „ ^ « « ,l « „ „ ,, H « „ 82, ,, 4. „ « » « „ ,, „ 83 „ „ 117, ,» 5. „ „ „ „5, ^ ^ ^^8 « „ 1v/, „ ^' « " « „ « „ „ 168 „ „ 205, „ "» « « ,» « „ « « 206 „ „ 2,47, " ^- „ « „ « ,, „ « 248 „ „ 28^, " ^' ,? ,» " ",, „ ,, « 285 « „ 31^-. Für die Vorstadt St. Peter: Der 21. Mai d. I. für die Häuser von Conscriptions - Nr. 1 bis inclusive 40, " ^^' ^ ,, « " », ,, « 81 ?, „ ^20, ,? 1^' „ « „ „ „ „ « 121 „ „ 1'N. Für die Kapuziner-Vorstadt: Der 16. Mai d. I. für die Häuser von Conscriptions-Nr. H bis inclusive 40, , » 17' „ „ » „ „ „ « 41 „ „ 80. Für die Gradischa-Vorstadt: Der 18. Mai d. I. für die Häuser von Conscriptions-Nr. 1 bis inclusive 40, " 1^' ?» « ?, ?» 7» n ,» 41 „ " 76. Für die Polana-Vorstadt: Der 21. Mai d. I. für die Häuser von Conscriptions-Nr. 1 bis inclusive Ä5, „ 22. n „ ,, « ?, « „46 ,, „ 37. Für die Karlstädter-Vorstadt und Hühnerdorf: Der 24. Mai d. I. für die Häuser von Conscriptions - Nr. 1 bis inclusive 24, der erstem, und der letztern Vorstadt 1 „ „ 26. — 237 -l , Für b i e T y r n am - V o r st ad t.- Dsr 25. Mai d. I. für die Häuser von Conscriptions-Nr. 1 bis inclusive 40, „ 26. ^, ?» H, „ ?, ^, n 41 „ n 80. Für den Carolinen-Grun d? Der 27. Wai d. I. für die Häuser von Conscriptions-Nr. 5 bis inclusive 25. Für die Krakau-Vorstadt: Der 28. Mai d. I. für die Häuser von Conscriptions-Nr< 1 bis inclusive 4(), ,, 29. 7? „ „ „ n n ?i 41 ^, „ 75. Einfache Erklärungen, daß sich der Stand Ait dem vorigen Jahre nicht geändert hat, wer-Qen nicht angenommen. Wer diese Termine nicht auf das Pünktlichste zuhält, verfallt in die im §. 29 der Belehrung für die Hauseigenthümer vorgeschriebene Behandlung, von der das Kreisamt, weil es oaZ Totale in der.vorgeschriebenen Zeit hohen Orts vorlegen muff, nicht abweichen wirb,, wobei noch die Circular-Berordnung vom 20. Jänner 1829, Z. 13131, !in Erinnerung gebracht wird, vermög welcher auch jeneHauseig,mthümer,, welche wegen neuen Bauführungen steuerfreie Jahre genießen,, die HausbeschreibunZ und Zinsbekenntnisse einzu-.reichen haben. — Zur uHeren AuMärmig des >im Eingänge dieser Verlautbarung vorkommenden Wortlautes, von Georgi Z.841 bis dahin 1842, wird den Hauselgenthümern bemerkt, daß für jene Wohnungen, wofür sie für die verstrichene Georgizeit noch keine bestimmten Parteien haben, die Zinsen der gegenwärtigen Parteien anzugeben, die Wohnungen aber m Z. 4Z3. (1) Nr. 3869. In Folge hoher Gubevnial« Verordnung vom.5. März l. I-, Z. 5250, wird wegen der Adaptirung jener Localitäten im Sitticher Hofe, welche früher von der k. k. Kammerprocuratur besetzt war^n, zur Benützung des k. k. Stadt-und Landr1 Reconstruction zweier Stützmauer^ Herstellung einer Lei- F^ l ^ , stenmauer, 9 Stück Parapete,. Beistellung 94 Stück ^I <- ^ neuer unt? Versetzung 41 alter Randsteine . W8 22 -N.-^ 2 " Regulirung einer 263" langen- Strassenstrecks zwischen Di- "^A '^ sianzzetchen II3 - 6 ^ . . . . 1894 25 ^- 3 — Errichtung von Banquette«, und Abtragung von Koch- ^^ ^ dämmen-IV 8 — 1O . . . . . 3712 ^D 4 ^> Reubau zweier Canale II H — 5 ... 713 4 "^. 5 Q Herstellung 9 Stück Durchlässe am NaskouzbeM 1585 15'^ ^« 6° Herstellung 2 Stück Durchlässe in Loitsch . . 196 26 «" Z ! 7 Herstellung 2 Stück Durchlasse am Garzhareuzberge 138 16 «^ " ! K Reconstrmtionen' und Herstellungen von Stütz-, Wand- Q D 3 und Leistenmauern,, Parapeten, Beistellung neuer und Z <-,^ ! ^ Versetzung alter Randsteine . . . . 4011 22 Z " K i 9 ^ Herstellung 2 neuer, Verlängerung und Reparatur alle» 3 Z 5s j ^ Durchlässe ....... 172 18 FZ c3 i !10 55 Errichtung von Banquetten, Abtragung von KotHWmmen ^ ^ " und Gräbenschneidung..... 543 tzi ^ ^3 ^11 ^ Herstellung an Wand- und Leisteftmauern, Parapeten ^iD^ 3 und Randsteinen...... 1210 — ey 2 A ! 12 Z Herstellung und Reparatur an Canälen . . 160 41 -3^5 V!»- «^ c?^» ^ > 13 ^ Herstellung an Stütz- und Leistenmauern, Parapeten und c^ ^. ' I 3» Randsteinen ....... 776 39 ^.^^ ' L^14 3 Herstellung an Brücken, Canälen und Durchlassen 160 26 ZZ.^ 815 ^ Erhöhung und Regulirung der Straffe bei Dornegg, mdeu ^^^ > l Länge von153°5'm lll7-K . . . 2687 52'/- ^ ^ l e 16 I Herstellung an Leisieumauem und Randsteinen . 1370 19^4 .^N ' «,17 ^ Reparaturen an Brücken und Canälen . . . 361 23 ^ Z.«- ^ «'18 Z BehebungverschiedenerElementarschadenimDistanzliZ« ^K - N ^ UI14 ...... '. . 362 7 ^^^ K. K. Straßencommiffariat Melsberg am 24. März 1341.