(Mbmher ^ Zeitung) Donnerst^Z ______ den 8. Grtoben 1829. TM i < n. Nnterm '. October d. I. ist hier folgendes Atterhcchsicö Patent erschienen: W„!> Frallz der Erste, von Gottes Gnaden Kaisti' von Oesterreich; König von Icruwwu, Ungarn, Böhmen, der Lom-di'.rdey und Vsnedig/vonDalmatim, Eroa-ticn, Slavonien, Galizien, Lodomerien u^d Illyrien; Erzherzog von Oesterreich; Herzog von Lothringen, Salzburg, Steycr, Kcn-nthcn, Kram, Ober- nud Nicd'r-Schlcsicn; Großfürst in Siebenbürgen; Markgraf in Mahren; gefürsieler Grüf von Habsburg nnd Tyrol :c^ :c. Seit Unserem Patente vom 22. Januar 1817, durch welches der allgemeine Tilgungs-Fond. für die verzinslich«? Staatsschuld gegründetund emgerich. tet wurde, ist dcr Tilgungs-Fond zu dem Besitze eines so beträchtlichen Vermögens und daraus ent« springenden Einkommens gelangt, daß Wir cö den Umständen angemessen finden> die Wirksamkeit desselben künftig auf dieseS Einkommen und einige besondere Zuflüsse zu beschränken, die dem Til« tzUngs'Fcudc bisher aus dem Staatsschätze zugewiesenen Beträge anderen Staatszwecken zuzuwen» den, -und in der gegenwärtigen Einrichtung der An. sialt diejenigen Abänderungen zu treffen, welche die Ordnung in dem Staatshaushalte, und das Wohl Unserer getreuen Unterthanen fordern« Wir finden daher Nachsiehendes festzusetzen: i. Der allgemeine Tilgungs - Fond soll von nun a,n seine Wirksamkeit der Einlösung und Til. Kung nur auf die ältere und neuere verzinsliche -Staatsschuld beschränken, und von jeder anderen Verwendung, insbesondere von der Zurückzahlung der Staats^Lotw-Anleihen, welche nach den eingegangenen Verpflichtungen in anderen Wegen be» deckt isi, enthoben werden. 2. Die Mittel des TilgungZfcndcs theilen sich in sein Vermögen und sein Eintcmmen. 2. Das Vermögen des Tilgungs. Fondes ist unveräußerlich, und nur von Zeit zu Zeit zur wirk» lichen Tilgung bestimmt. 4. Das unveräußerliche Vermögen dc5 allgemeinen Tilgungs' Fondes besieht: «) in denjenigen Staatsschuld-Verschreibungen, , welche ihm gleich bei seiner Einrichtung in , Folge des Patentes vom 22. Januar 18^ in -sein Eigenthum übergeben worden sind, und die er von jener Zeit bis letzten October 162g durch die ihm zugewiesenen Mittel für den Zweck der Tilgung eingelöset haben wird; dann 1 b) m denjenigen Staatsschuldverschreibungen, ^ welche er durch die KaufsäMngsgeldcr für die zum Behufe der Staatsschulden«Tilgung veräußerten Staatsgüter, die ihm fortan zugewiesen bleiben, an sich zu bringen in dem -Falle seyn wird. ,5. Das Einkommen 3es TilgungS-Fendcs bc-Fehct: ü) aus den Zinsen der in dem Vermögen des Tilgungs-Fondcs befindlichen Staatsschuldverschreibungen; ' b) aus denjenigen Überschüssen der Staatseinnahmen , welche demselben von Zeit zu Zeit zugewendet werden; endlich . ' 326 ' c) aus von der dem allgemeinen ^ Tilgungs-Fonde zugewiesenen zeitlichen Vcr-W wendung von Geld - Capitalien und Depo. 6. Wenn der Fass und die Nothwendigkeit ei« lies neuen Anleihens eintreten sollte, so wird für jedes solche Anleihen dem Tilgungs-Fonde eme el-gene Tilgungs-Quote als^besondcre Dotation vom Staate entrichtet werden, welche nicht geringer als mit Einem vom Hundert des Capitales bemessen werden darf, deren Betrag und Dauer jedoch in jedem solchen Falle besonders bestimmt werden wird. 7. Alles Einkommen des allgemeinen Til-aungs-Fondes, es mag ihm aus was immer für einer Quelle zustießen, ist zur regelmäßigen Einlösung der Zinsenschuld auf der öffentlichen Börse zu verwenden. Die oberste Leitung dieser Einlösung, so wie alle nach den Verhältnissen des öffentlichen Credits erforderlichen, sich darauf beziehenden Ver« fügungen, bleiben der Finanz-Verwaltung vorbehalten. 9. Wenn der Tilgungs-Fond mit seinem Em^ kommen eine Summe von Zinsen, welche eine Million Gulden jährlich betragen, und nach §. 4 nicht in sein unveräußerliches Vermögen aufzunehmen sind, eingelöset hat, so sind die diesen Zinsen cnt< sprechenden Staatsschuldverschrcibungen öffentlich zu vertilgen, und als erloschen anzusehen. 9. Dle in Unserem Patcntcvom 21. März 1L18 festgesetzte Bestimmung, das; von der in die Verlosung cinbezogcnen älteren Staatsschuld jährlich ein gleicher Eapitals-Betrag, wie dev durch die Bcrlo-sungaufden ursprünglichenZinscnfußzurü^geluor- te, ble^t auf- recht; eä tonnen jedoch auch zu dicser Tilgung die bereits im Bcschc desTilgunät^Fonl'eo l.-csindliHcn, eder ihm vomSc^atc zugewiesenen Schuldverschreibungen verwendet werden. 10. Der allgemeine Tilgungs-Fond hat fcrucr-bin eine seldstständige, unter Unseren besonnen Schutz gestellte Anstalt zu bilden, deren Gebahnmg einer eigenen Direction, nach. den in diesem Pa. tente vorgezcichneten Bcftunmungen, anvertrauet >st. 11. In der angesHlossenen Übersicht wird der gegenwärtige Stand des Vermögens, und des dar-auö hervorgehenden Einkommens des allgemeinen TllgunB-Fondes ersichtlich gemacht. Die dermal zur Prüfung der Operationen dieser Anstalt bestimmte Hof-Commission wird am Schlüsse drs 'Berwaltutigsjcihres mit der Direction des Tilgungs- FondcZ das Vermögen und Einkommen desselben nach den gegenwärtigen Bestimmungen erheben. Uns oie Resultate vorlegen, und den genauen St»n» zur allgemeinen Kenntniß bringen. 12. Für die Zukunft wird diese Commission jedes Mal unmittelbar nach dem Schlüsse eines Se-mesicrö des Verwaltungsjahrcs, d. i. mit letzten April'und letzten October in die Geschäftsführung und Operationen bei dem Tilgungö- Fonoe Einsicht nehmen. Uns darüber unmittelbar die Anzeige er-statten, und die Resultate in einer, deutlichen Uebersicht öffentlich bekannt machen. Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- un> Residenzstadt Wien, den 1. October im Eintausend Achthundert und neun und zwanzigsten. Unserer Neich? im sieben und dreißigsten Jahre. Franz. ' (5. 5.) Franz Graf v. Saurau, oberster Kanzler. Anton Ioh, Nep. Graf v. Mitrowsky, Frei!), v. Geislern, Hofkanzle». Hofkanzler. Philipp Ritter v. Stahl, Hofkanjler. Nach Sv. l. k. Avostol. Majestät höchfl eig,-nem Befehle: Franz Nadherny. F5 ra itkrei ^ Nachdem Messager des Ehambres hat man zu Havre durch das Pakctboot Franz I., das am 1. September New-Pork verließ, Nachrichten von der spanischen Expedition gegen Merico crhal, tt'n. Die zu Neu - Orleans angekommene Goelette Eclipse, die am 19. Juli Morgens von Tampico abgegangen war, meldete, daß im Augenblick ihrer Abfahrt Tampico von ci>",n Linienschiff- einer Fregatte und zwei Korvetten blockirtworden sei, oie zu der spanischen Escadre aus der Havannah gehörten. Man wußte nichts von dcn Transportschiffen mit den Truppen. Der Eommandant von Tampico hatte, noch ehe die feindlichen Schisse vor der Stadt Anker gclvorfen, den Befehl erhalten, sich zu einem kräftigen Widerstände zu rüsten. D',e Regierung hatte eine außerordentliche Auftage von 5o Millio« ncn Dollars zur Zahlung und Unterhaltung dcrAr« 527 mee ausgeschrieben, und befohlenza,oc»« Mann nach Tampico, sioou nach Eampesche und einevcr« hältnißmaßigc Zahl von Soldaten nach andern be« drohte»: Puncten zu schicken. Ein zu Tampico erwarteter Geldtransport war am 19. Julius noch nicht daselbst angekommen, und wahrscheinlich von der Regierung bei der Nachricht von der Blockade zu« rückgehalten worden. Die amerikanische Fregatte Constellation hat zu Havre den ncuen Gesandten der Vereinigten Staaten bei dem französischen Hofe, Hrn. RiveZ, ans Land gesetzt. Die Konstellation ist sodann nachdem mittelländischen Mttre bestimmt, wohin sic den zum Oberbefehlshaber 5" dortigen nordamerikanischen Eöcadre ernannten Commodore Bedel bringt. Nach dem Aviso de Toulon hat die Regierung He Entwaffnung von ^> lieinen Kriegsschissen, wo. von 19 oder 2« dcm Hasels von Toulon angehären, befohlen. >Gs sind fast insgesammt Briggs und Omeletten, nur die Aviso-Briggs sind ausgenommen. (Mg. Z.) Am I". September rooMe die Herzoginn von Berry nacd Nizza dcm König und der Königinn von Neapel incognito entgegenreisen. (Qest. B.) Lissabon, 9. Sept. Don Miguel ist nicht mehr so thätig und kriegerisch gesinnt wie früher. Er erscheint selten zu Lissabon, hält keine Inspecti'onen mehr wrdcr bci den See- noch bei Hen Landtruppen, «nd theilt seine Zeit zwischen den Freuden der Jagd, der Tafel und andern Zerstreuungen. 5lürzlich wohn° tc cr einem von dcr Marquisinn v. Borba aufihrem i'andhause von Bcnjardin gegebenen Feste hei, wo mehrere Ho^ute eine portugiesische Komödie auf. führten. Die Miguclistcn glauben nicht mehr, daß der unglückliche Versuch gegen Terceira, aussen, wie sie sagen, schon von den drei Hauptmächten gsl faßten Entschluß der Anerkennung Don Miguels einstießen könnte, besonders seit sie die Abreise der Dona Maria da Gloria nach Brasilien als gewiß erfahren haben. —.Man schreibt aus Angola, daß sich die Einwohner zu Gunsten Don PPro's aufgo. lehnt hätten, und der Gouverneur differ portugiesischen Besitzung, Nicolaus Dabrcu Eastcllo Bran-co, der sich widersetzt habe, dabai umgekommen sci. — Endlich k.^nn man dem Publicum das traurig' Resultat des Angriffs gegen Terceira nicht mc^r verbergen; seit zwei Tagen kehrt die Expedition rer-einzclt in den Tajo zurück. Die Truvpcn la.d.n traurig und unzufrieden, und klagen üder erlitten Bcschlvcldcn/ Schcn sind'Abtheilungen me^ercr Regimenter in ihre vorigen Quartiere zurückgekehrt. Man hat zu St. Michael nur die Verwundeten, einige Bataillons zur Vertheidigung der Insel und zwei oder drei Briggi zur Beobachtung von Tercel« ra zurückgelassen. Die Zurückgekommenen schätze» den erlittenen Verlust auf mehr alö 120« an Todten und Gefangenen. Auch gingen fast alle kleinen Lan« dungsfahrzcugc zu Grunde. Die hiesige Mumzipa-lität ist besonders von diesem unerwarteten Schlage sehr betroffen; sie hatte schon 200 Dutzend Raketen zur Feier der Einnahme von Tcrceira gekauft, und alle Anstalten zu einer großen Illumination gemacht. (Mg. Z.) Gsmannischcs Neich. Uebcr die Bedingungen des Friedens waren zu Konstantinopel verschiedene Gerüchte verbreitet. DaK Glaubwürdigsie scheint zu seyn: die Plcrtc soll an Kriegskosten Entschädigung 25, (nach einer andern Version 3o) Millionen Silbcrrubel an Rußland entrichten, wozu ihr ein z-wanzigjähriger Termin gelassen wird, während dessen die Fürstenthü--mcr und die Festung Silisiria im Besitz von Ruß. land bleiben sollen. Dic bereis in der Akjcrmaner Convention, zu deren vollständiger Erfüllung die Pforte sich neuerdings verpflichtet, siipulirte Schadloshaltung russischer Unterthanen, deren Summe sich auf 4ä Millionen türkischer Piaster bcläuft, soll in drei Terminen entrichtet werden; nach Bezahlung der ersten Rate ziehen sich die russischen Heere an den Balkan, nach Bezahlung der zweiten über den Balkan, und nach Entrichtung der dritten über die Donau zurück. Die Festungen Akhalzik und Akhalkalati, wie auch Poti und Anapa in Asien werden an Rußland abgetreten. In Europa sollen die Festungen Turnn, Kale, Giurgows, und Braila (am linken Donau. Ufer) geschleift, und nicht wieder aufgebaut werden. Die fünf bis» her von Serbien getrennten Districte sollen mit dieser Provinz vereinigt werden, und gleiche Vorrechte wie diese