Imts-GMZlatt ^________zur Latbacher Zeitung. ^ŽN 117. Dinstag drn 30. September 18/l5. Gubernial - Verlautbarungen. Z. 16^7. (2)Nr. 256St. G. V. aäNr. 2^l'l6. Kundmachung des vctsteigerungöweisen Verkaufes der dem Religiol'öfonde gehörigen Urbarszinse, Zehente und Zeh.'ntstadel in, k. k. Landgerichtsbeznke Feloklrch. — Am ^2. October lk45 Vormittags von 9 bis l l Uhr werden in dem RachS-saalc des Stadtmagistrates zu Ftlokirch die dem Religionsfonde in Fußstapfen der Klöster Val-duna und Viktorsberg gehöngen Urbarszinse, Zehente und der Zehentstadel in Nankweil, mit Vorbehalt der Genehmigung der h.k. k. Staacs-guter « Veräus^llNlgs - Hufcommisslo», öfselltlich feilgeboten wclden. — Dlcsc (3nlien bestchen in solgeuoen : u) In Grund» und Urbalszinscn in den Eteutrdlstricten Frachscrn, Klaus, Rankweil, Eulz und Zlvischenwasser, bei '^2 Parteien, im B.tr^ge von 3l si. 10 kr. — K) in dem Zthenthauft in 3tankw.il mit '/ Mitmel Weinrc^'n, '/^ Mitmel Krautgarien und der sogcn^lnttsn Zeyentdünd von beiläufig 5 Mitmel Boden, Kat, Nr. 4036. — ^) Im Groß-, Klein- und Wein^h^nt in der We. meinde Rankweil und im Zeh,lttwein «us drn Gemeinden Sulz, Röthis und ^l^uö, dailn ^ 6) Im Novalzehent in N^nkweil. — Hinauf lasten: An ordinärer Rustic«lsteuer jährlich auf « Terminen oder ^ Ziele 2 fi. '^»^ kr. ^ An Domlnlkalst.u^r I6tt si. 25^/. kr., dann a« Wllstun^s- u»d Mc,lschcot,currenzsteuer im zchnlahrigetl Durchschnitte l3^ si 57', ^r - D.e auf d.m Zehe.te haftende 'Stroh.ülte zu Gu.Migter Versteigerung, so wie dem Mtistbi.tenc>s„, we»n die Natlsication nicht erfol.u, sogleich nach geschehener Verweigerung dersllben unverzinslich zurückgestellt werden. ^. 5 Der Ersteher der eingang6g<'nanl>len Bezüge und dcr Realität hat ein Drttlheil deg KaVsschillings vier Wochen nach erfolgter Genehmigung d»ö Vtlsttigerungsactes noch vor 9l6 Uebergübe zu berichtige», die andern zwei Drit> theile kann er gegen dem, daß er sie aus den erküuften Gerechtsamen und auf der Realität, mittelst vorschrifcmasiigcc Einverleibung der errichteten Kaufäul künde, in welcher d«für die versteigerten (3ntien «ls Spezial . Hypothek zu verschreiben kommen, in da6 Verfachduch der, betreffenden Gerichtsbeyörde in erster Pnsritat, auf den verknusten (5'ntien versichert, und mit jährlichen fünf vom Hundert i« Convent,onö-Münze, und in hal^jabrigen Raten verzinset, binnen fünf Jahren, vom Tage der Ueber, gäbe gerechnet, in fünf gleichen jährlichen Ratenzahlungen abtragen. — 6. Vom Tage der Uebergabe, welcher auf den 12. November 19 l5 bestimmt wiro, tr.tt der Kauser in den «ollen Genuß der vordezelchnetcn Gerechtsamen und des Zehenthauses, und cs wird ihm derGenuß für das ganze Mlitäriahr, in dcssen Laufe die Uebergabe geschieht, über. lassrn. — Dagegen hat aber auch der Käufer den Kaufschilling uon diesem Tage an, als mlt welchem er in den Genuß oer mchrderührten Gerechtigkeiten und deS Hauses trltt, und rücksichtlich vom l2. November I^l5, mit >vel> chem Tage die Uedergalße als faktisch erfolgt betrachtet wird, mit fünf vom Hundert in (äon. ventions-Münze zu verzinsen. — Die 5> Interessen müssen bis zu dem Tage, wo oie im ^>. ^ bedungene Zahlung der ersten Koufschillingsrate erfolgt, von dem ganze» Ka^fschill'nge, johin aber von dem jedesmal noch aushastendcn Kauf-schillingsrestc berechnet, und wlc im §, 5 oe° düngen wurde, in halbjahrigen Fristen von jenem Tage an berechnet, nnt welchem der Kaufer in dcn Genuß der berührten Gerechtsamen und des Hauses tritt, entrichtet werden. — 7. Der Zehcnt und das Zehcnlhaus sind gegenwärtig in der AN verpachtet, daß dle Pachter im Falle des Verkaufes mit (5nde oe6 Militärjahrcs, i» welchem der Verkauf erfolgt, vom Pachte adtrenn müssen. — ». ^ur Erleichterung jener Kaufölust.gen, welche bci der Versteigerung n.cht erfchemcn oder nicht öffentlich licitiren wollen, wird gestattet, vor oder während der Licitatlons-Verhandlung schriftliche Offerte einzusenden, oder solche dcr Licitationscommission zu übergeben. — Diese Offerte müssen aber u) die der Versteigerung ausgesetzten Entien, so wie sie in der Verstei-gerungs . Kundmachung angegeben sind, ">t Hlnwcisung auf die zur Versteigerung d.vftl. d,n festgefttztcn Zeit, nämlich T«g, Monat uno Jahr gehörig bezeichnen, und die Summe m Wiencrwahrung Conoentionsmünze, welche für die I»ezelckneten (5'ntien geboten wird, in einem einzigen, zugleich mit Ziffern und durch Norte aufgedrückten Betrage bestimmt angeben, i„, dem Offerte, welche nicht genau hiernach ver« f»ßt slnd, nicht berücksichtiget werden würden. I)) Vs muß darin ausdrücklich enthalten seyn, daß sich der Offerent allen jenen Licitations-Bedinglnssen unterwarfen »volle, welche in das ^icilatious ' Proiocoll aufgenommen sind, und vor dem Beginne der Versteigerung vorgelesen werden, c:) Das Offert muß mit dem in dem §. 2. näher bestimmten zehnpercentigcn Vadium des Auärufspr.isl>s belegt scyn, und cl) mit dem Tauf- und Familienname» dcö Ossorcntcn dann dem (Zharakter und Wohnort desselben, so wie, falls cr des Schreibens unkundig wäre, mit sciliem Kreuzzeichen und der Untelschrifr zweier Zeugen unterfertiget seyn. — Die ve» siegelten Offerte werden nach geschlossener münd. licher Versteigerung eröffnet werden. Uebersteigt dcr ln einem derlei Offerte gemachte Anbot den bei der mündlichen Versteigerung erzielten Bestbot, so wird dcr Offcrcnt sogleich als Bestbieter in das Licitalions » Protocol! eingetragen und hiernach behandelt weiden. — Sollte ein schriftliches Offert denselben Betrag ausdrücken, welcher bei der mündlicken Verstei« gerung als Bestbot erzielt wurde, so wird dem mündlichen Bestbieter der Vorzug eingeräumt werden. — Wofern jedoch mehrere schriftliche Offerte auf den gleichen Meistbetrag lauten, wird sogleich von der Licitations- Commission durch das Los entschieden werden, welcher Offe-rcnt als Bestbieter zu betrachten sn). -l). Die wcitcrn Bedingungen können zu den gewöhnlich"' Amtöstmidcn sowohl dahicr als auch dei oen k. k. Üandeöpräsidien und Kreis-amcern der benachbarten Provinzen eingesehen werden. - Innsbruck am 20. August 1855. Bon dcr k. k. Provinzial - Staatsgüter-Ver-außcrungs Commission für Tirol ».Vorarlberg. Iojcph Dlaler, f. k. Oub. uno Präsidial' Secretär. Ktavt - »mv lanorechtliche ^erlautbaiunaen. >; 16^0. (2) Nr. 351ii. ^ Edict. Vom k. k. Stadt« und Landrechte in Krain wird hicmit bekannt gemacht, daß dle V.rlaß-sahrn'sse nach dem fürstlich Aucrsperg'fchen Hofralh, Florian Webers, bestehend in einem Fortepiano, Wagen, Leibeökleidung, Leibes-, Tisch- und Bettwäsche, Gewehren, Zimmcrcin« 9l9 Nchtuna "»em Holzvorrathe, Büchern, mil eilVrncn Rcife" beschlagenen Blumenkübeln und «nderen O.^"st'"de.. , aw 23. October l. I. ...,d nöihigens^lä die Daraus folgenden Tage, ied^mal von 9 bis ,2 Uhr Vor-, >,»d von 3 bis^Nhr Nachm'ttagö, im Fürstenhofe am neuen Markcc lm 1. S^cke, qcgen sogleiche dare Be' »ahlung norden ueraußert werden. — Wozu die Kauflustigen zu erscheinen eingeladen werden. — Laibach am l3. September I8l5. Z. lbl6. (li) , Nr. i>5W. Vom k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey über Einschreite, peS Joseph Olobotschnig, gegen Mathias Tscherne, pol. 25 st. l6 kr. c. 5 c, in die executive ^erstelgerung verschiedener Zimmer« Einrichtungsslücke, auch Bcttgewandes und anderer Mobilien gewilliget, und zur Vornahme im Haust Nr. 2l auf der St. Petcrs-Vorstadt dr^i Tagsatzung.n, auf den 12, und 30. October, dann 17. November l. I Vol> mitlags von 8 biö l2, und Nachmittags ron 3 bi6 6 Uhr, mir dem Anhange bcstimml worden, daß die allenfalls bei der erttrn und zweiten Fcilbietungscagsahung nicht um oder über den Cchahungswerch an Mann gebrachten Gegcuställde drl der letzten Tafisal^ung auch untcr dem Schatzinigsbell-age l)!»,la,ige-ge^en werden würoen. — ilalbach am 13. Scptcmoer 1A45. Z, 1618. (3) Nr. 8992. Von dem k. k. Stadt- und Landrcchte in Krain wird bekannt: Es scy ron ditsem Gerichte auf ?lnsuchen der Erl'cn nach Lorenz Franz, il, die öffentliche Versteigerung dcS den Erben gehörigen, auf 600 ft. geschätzten, auf dcr Polana« Vorstadt liegenden Haui/s Nr. 77, dann dcs Morastanlh.ils «ud Map. Nr. 267 in N:»l:ovu .^^u^l^, im Werthe pr, 30 fl., und dcs Morastantheil.s ^«l) Map. Nr. AM in Nluu/n, im Wcrlhc pr. ^5 ft. »ewitti^et, und hi,zu die Tagsahung auf den 13-Oclud. l^'<5um lO UHr Vormitlags vor d>«? sem k.k. Btudt- und ^andrechle bestim'ttl worden. — Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die dicßfälligen izicisationsbeoingnisse, wie auch d,e Schätzung i« ^er dießla»drcchtlichen Registratur zu dcn gewöhnlichen AmtSstunden oder be» dem 1).. O.jiazh einzusehen «nd Alschrif-ttn davon zu verlang,«. - Laibach dcn !3. September 1845. Z. 16.7. (3) N<. 8)91' Vcn di,n k. k. Stadt, und ^tll.dcccdlt >n K a n nlld hit'nit oss^nllch bcka,nn gc, möcht: >3s stv r>on dlislm G^lchte Üder An-sllchc^ kcr k. k. Kall"lit^plocu'alur, ltoiniuu d>r Ioslpl) ulid Ge neuc-llchc freiwillige Vcrstelge'uli^. d^s deli Iosp'sch>,i M^ss li-,Kl chc,i, lmd S^itc-ls.Eliftuti^t, zu Kralnt'urg g^hörlgen, h^r „m allen Viarfle «nl^ <Ü<)l^. Z'lr. ä^ gcllt Tilgsahung auf den 3. Nol'.mbcr d. I. Fluh 9 Uhr vor tlift,n k, k. Stadt» uno ^a,id, rechte mit vcm Belsaye bcstunmt werden, daß dlese Ne>l>tät um bc'.i vllmmdcltcn Äusiufs» preis r'd4 — Wl> übrigens den Kauflustlgen f'il st»ht, d,e d>e^f' Felloi^lungsl'tt'ingnlsie, wle auch dlc Schäyung »n der dicßlanblechrlicken NcgistllUUl zu den gcwöl/nlicbcn Amtsstum'en cllizlislhen u>,d Aosch'iflen d^von zu nebmcn. — i!aib^ch am c), ^cptcmber lU^5- Vermischte Verlautbarungen. Z. »6,2 .2) Nr. ,c)'9. G d i c t DaS t. t Bozlrl^aericht Prein zu Fc'llliz niacht htilnit bcsaonl: (Zs sey ubcr At>sucl)et> t>e6 Aiuon Schniderschilsch juliiol-, von Felstriz, alü (Zcsslonäl ees 3^alh>c>s Scheit, von Glafenbrunn, rviecr Kaspar Slauz von Waazh, Uld. Nr. 5,3 mncllbä"igen, auf ^^5 st. ,5 ll. gerichtlich geschätzten Vltlllbube ge. w>Ni,zel. und es seue» zu deren Bolnahmc die Tag-sayungcn auf ocn 25. Oclcber, een 22. Novem^ der und tcn 2^. Decembir l. I., jcdeslnal Vor« mittags 9 Uhr in loco rc?! 5ltÄ« mil dem Bcisaye anbclaumt worden, dah diese Rcalilät bei der er« sien Ulid zweiten Fcildlcluxg nur um oder über den Sliählnigötrerlb, bei der drillen aber auch unter demselben hilualigegeben werde«» rrird. Der Gruntbuchsextsact, das Scha'yungllprosocosl und die Licil^lioil^bediiignisse kölioe» zu del» gewöhtili« chcn Anuöstunden in dieser Gcrichltsatizlei cinge» sehen werde«. K. K Bezirksgesicht Prem zu Fcistriz «in .6. August 'U45. Z. ,62». («) Nr. 1645. Minuendo« Licitalion. In Folge k. k< Krelsamtsverordnuligvom »6 v. M., Z. 9?55, wlld über vie zur Herstellung 920 des Pfarrhofes in Roob erforderlichen Meister. schoflen am 6, October d. 3 um 9 Uhr Vormit^ tags in dem Psasrhofe zu Rood t>>e vorschliftmä Hige Abstcigerung abgehalten wtl>en. Dazu werden Unlcrnehmungölustige mit dem Beisätze eingelaoen. dah tie Maurerarbeit auf .... «7 ft. 4» lr. » ZlMlncroiannsarl'eit auf . . 53 » ,4 » » T'scdlcialbeil auf .... 2,5^»» „ Scbmidarbcit auf . . . . »o » — » » Hafnerarbeit auf . . . . »« „ — » » Anstleicherarbcit auf ... » » 2» . die gesummten Meisterschaften daher auf........76 ft. 55 tr. veranschlagt sind. 6. K. Bezillscommissanat Aue.Sperg den i9. September »U45. Z. »626. (») Nr. I069 Oeffentliche Versteigerung. Am >4 October l«45, und allenfaUg die fol. genden Tage, werden mehrere, zu dem Verlasse deS v.'lftordenen Klämcrg Joseph Petsche von Altlag, gehörige Fahlnlssc, alt: »pfeice, Rll,d. und Bo«stcnvleh, «^chnucrreikzcuge, Wlllhschaflg. und HauScinllchtuuggstückc.Wnü, Wclnfäffel und andere Esscctesi. an die Mciftblclenden in loco lNl. laag gegen glclch bare Bezahlung vcränhert »vcrd»n. ^u dieser Llcxatien wcldcn Kauftust'gc hl«, mit öffentlich eingeladen. Beziltsgeiichl (Äotlschee am 24. Sept. »845. Z. 1624. (2) Nr. «225. Edict.. Das Bezirksgericht Neudegg macht hiemil bekannt : Man have auf Anlangen deö He>rn Dr. Johann Thomaon, Ouralor des mind. Joseph Wu'schbauer vo»l L^ibach. in die Ncassumirung der mit Besä'eid vom 20. Februar 1^44, Z ^4. pc.lo. schuloiger »oao ft. <:, 5. c. bewilligt gewese-nen. ad«l si,stnten execulioen Feildieiung der, dein Au^ustin Nlschnch von St, Ruprecht gehö'>geu Nc-alilälcn, näinlich cer, oer Her,schafl ^n St. Ruprecht; deü eben dieser Herlschasl 5ul> Nr. 85 bergmähigcn Wc'ngaltcns nebst Walda,,tdeiIÜ in Otrog; dann der dem Oute Olallacl) zub Ulh. Nr. 92 zinsbaren Mahlmühle sammt ^ugehor in St. Ruprecht, und dcü ccr Hcr,schafl N^sseofuh 5ud Ulb. Nr. 597 untertbä'Uge« Waloa»thc>lö in Globolu gewililgel, une zur Vornahme tie »euer« lichen TagsahUtlgcn auf ten 2,. October. ^.November und 2c>. December l, I., jedesmal früh um 9 Uhr in loco St. Ruprecht mit dem Beisahe angeordnet, daß besagte Rellliläle» bei der drit» ten Feilbiclungstagsatzung auch unter tcm Scha-hungt'svcslbe Ps 3^53 ft, hintclngegebe», werden. — Daö SchätzungöpsotocoN . die Licitalionöbc-dinginfse und Äruntduchsexlracle liegen hic^mts zur Ginsicht. BelittSgerichl NtUtegg am 2o. August »s45. Z »623. (2) Nr 2,g5 I d i c l. Vom gefertigten BezirlSgelichte wild h'emit bekannt gemacht, tah in der Executiongsache des Marlln Schurla von Seilendorf, Vormund der Franz und l.l'fula Schustelschi^hschen Kinder, als Legatare der sel. Maria Schouschger. gegen Franz Bochtc von llnlerlakouniz, wegen schuldigen Oa. pitalv pr. ,,u ft,, der 5 proc. Zinsen hievon seit 9. September lü^z, dann der, bereits auf 2. ft. ,3 lr, geniähiglen 6>'ecutionssosten. i» die exec«, llve Feilb'.lu.ig der. dem Schuldner gehöliaen. der ^er.schafc Ruperlshof 5ud Urd. Nr. .55 et »59 .^ dlenlNalcn, >n Unle.latounlh aeleaenen. ge.'chll.ch auf .7. ft..« rr. geschätzten Halbbube sammt ?ln. und Zug.hör, d.nn ies aus 27 fl. 6 lr. bewerteten V.eheS. als: . Oechscl, . ächwem, unb » ^>sch pl. 6 lr. gewiNiget, und hiezu »er 24. October, cer 25. November und der 24. December d. I,, jedeömal von 2 blö 5 Uhr Nachmittags in l«co der Rcaliläl mit dem Beisahe angeordnet mor. >en sey. tah nur bei eer dliltcn FcÜbielung diese Gegeoftände auch unter der Schätzung hitlla»ge. gebi,!l dckannt qemacht: (Ks h^be lvicel ch» Fra»,, Tscherne von Gollsctiee. BeooN"iä.vl'glen scincö Valtlv OcolgTsä>csnc, (Zcs. sionä'ü ceK Icscph Pclsche, eine Hl^geaus Zahlung einer Fordesung p^,, 24 ft., aus dem Schuldscheine ddo. 5 August .Ü36, sammi VcrzugSjlnsen und Ge> richlüloften, hiergelichlö angebracht und u„i rich, terlxle Hilfe gedeien, Diescö Bcil'lsgcr'cht. kein der Aufenthalt des Geklagten gänzlich unbekannt >st, U"t> ca cr sich auch auhel den k, k. Oilistaate,» aufhalten dürfte, hat lu scintl Vestlelu,^. jeooch auf seine Kosten und Ocfahr, ^en M'clacl Lockner von Goltschee als Orator aufgcstcNl, ""^ i«r Mündlichen Noth. durflshantlung eie Tagiatzung auf den 24. No. vcmber >Ü^5, r.m 9 Uhr Vormillags «».geordnet. D,ch lrild tem t^corg Falkner zu dem Ende erin. ntlt, damit er zu der Tagsahung entweder selbst erscheine, /^r dem genannten (Zurator seine Behelfe millhclle. oder einen andcrn Sachwalter elliennc, und ihn diesem Gerichte bekannt gebe, ubclbaupl in^ d>folgtcr Genehmigung, in Folge hicrämtlichcr Kundmachung vom 24. Juni 1845, Z. 4965, bis zum 14 August l. I. hier überreichter schriftlicher Offerte, eine wiederholte Con-currenz - Verhandlung durch schriftliche Offerte ausgeschrieben. — Zu d«sem Zwecke können die Plane, die Kostenüberschläge, mit Bezeichnung der Qualität und Quantität der Arbeiten, die Preistabelle für die verschiedenen Arbeitsgattungen, dann die allgemeinen und besonderen Bau-dcdingnijse und die Baubeschrcibung in dem Amts-ocale der k. k. General-Direction für die Staats- eisenbahnen zu Wien, Stadt Herrcngasse Nr. 27, täglich wahrend den gewöhnlichen Amtsstundcn eingesehen werden. — Im Allgemeinen werden folgende Bestimmungen festgesetzt: Der Unterbau, zu welchem jedoch die Stationsplatze und Gebäude, dann die Wa'chtcrhauser nicht gehören, wird in seiner Gesammtheit, das ist einschließlich aller dabei vorkommenden Arbeitsleistungen und Materialbeistellungcn, in der Art ausgeboten, daß derselbe entweder für die ganze Strecke von Steindruck bis Laibach Einem Unternehmer oder einer Unternehmungs - Gesellschaft, welche letztere von einem Bevollmächtigten reprascntirt werden muh, und deren Mitglieder sich jedenfalls solidarisch zu verpflichten haben, zur Ausführung überlassen werden kann; oder daß für jede der zwei Unterabtheilungen, in welche die obige Baustrcckc zerfallt, einzeln, nämlich für die 3 Meilen 37!>7 Klft. lange 'Abtheilung von Steinbrück bis Fischern, und ebenso für die weiteren 4 Meilen 133« Klft, lange Abtheilung von Fischern bis Üaibach, abgesonderte Anbote überreicht werden können. — 2. Die einzelnen Arbeiten und die dafür veranschlagten Kosten bestehen summarisch in Folgendem: l. Al'theilung. N UblyeUung. Von Tteindrut «on Fischern bis bis Fisch,l„. Laibach. ' st' !^ st. >kr. Cc»>'l>. Mllnzl. ,) An Erdbewegung und Felsensprengung........ «01,737 i 2 242,074 2 d) „ Stütz-, Parapet-, Graben-und Wandmauern .... «37,523 i> 13«,131 37 o) „ Brücken und Durchlassen nebst Schnccgallericn .... 149,125 53 2t7,000 21 ll) „ Maßregeln zur Erhaltung der bestehenden Communications 25,524 13 2,232 51 0) „ Flußrtgulirungs - und Uferschutzbautcn....... 4,812 43 Nli,?80 40 1) „ Tunnelbau sammt Fanden.......... 13l,253 10 34,228 50 k) ', SteimvurfeN zum Schutze der Stützmauern..... 70,WU 40 31,093 2U li) y Fangdammherstellung und Wasserschöpfcn bei Herstellung der Stützmauern............. ^<>5U _ ^00 — i) ^ Besamung der Böjchungen nebst Holzausrodungen . . . 2,lll8 2« l,847j 4 Zusammen ..... > 1«:!3,3I l j 1,l88j45 ""d im Ganzen für beide Abtheilungen........2.362,500 si. 1 kr. 6. M. ^^ zu bemerken kömmt, daß unter den obigen Kosten fü^ Brücken und Durchlässe nebst Schnee-gallenen I;,,. ^ ,,. Abtheilung, an Pauschalbe-l!"g"l '".Wasscrschöpfen nebst Fangdammherstellung bel der Brücke üder die Save 4500 si. ^. ^c.,uno bel der Brücke über die Laibach 1000 si. C. M. begnncn si^. ^. Die Kosten für den Bau der 3 Tunnels sammt Fanden werden mit- (Z. Amts-Vl. Nr. ..7. ,. 2o. Sept. .6^5) telst Pauschalsummen in den oben aufgeführten Betragen von »31,253 si. ,0 kr. 6. M. für die 2 Tunnels in der I. Bauabthcilung, und von 34,-^28 ss. 50 kr. C. M. für jenen in der ll. Bai-abtheilung. über vorläufigen Abzug deS Per-centen-Nachlasses vergütet. Bei diesen Vauhcr-stellnngcli kann eine Aenderung der Pauschalsummen nur in dem dreifachen Falle eintreten, wenn z 922 entweder die Tunntllängc abgeändert, oder eine Modification in der Bauart angeordnet würde, oder ein solches Gestein zuTage käme, welche dicEin-wölblmg dcr Tunnels unentbehrlich machen würde. In diesen Fällen wird eine Ausgleichung und zwar in dem ersten Falle nach Verhältniß der wirklichen Länge und der Pauschalsumme, in den letzteren zwei Fallen aber nach den Einheitspreisen der Preistadelle, jedoch nur bezüglich jener Theile, welche in ihrer Anlage einer Modification unterlagen, Statt finden. — Auch das Wasserschö-pfcn bei den Fundirungen der Brücken, Durchlässe und Stützmauern, und die Errichtung von Fcmgdämmen wird durch die nach dem genehmigten Projecte 'entfallende Pauschalsumme ron INF5U si. für die erste, und von 78!lI fl 45W si. und WW st. (5. M. für die II Vau-abtheilung nach Abzug des Percent",-Nachlasses vergütet. — Ferner wtrd festgesetzt, daß das cu-bische Maß des Mauerwerkes sowohl für die Stütz - und Wandmaucrn, als auch für die Brücken und Durchlässe, so wie für die Fundirungö-arbciten, mit Ausnahme der Fangdammherstellungen, dann des Wasjerjchö'pfens, nach den wirklichen Ergebnissen der Vausührung zu berechnen und auf Grundlage der Einheitspreise nach.geschehenem Percentenabzuge zu vergüten ist, und dasi bei jenen Strecken der.Bahn, welche nach der Projectslinie ausgeführt werden, die in den betreffenden Ucberschlägen hiefür ausgemittelten Ansätze in allem und jeden selbst da„n beizubehalten sind, wenn, ohne die Richtung d?r ^nie zu andern, die Niveauhöhe abgeändert wü^e, in welch' letzterem Falle nur das cubischc Maß der Erd- und FelscnardeitcN neu berechnet, d^ (^l^ttHg^ selbst aber auf Grundlage der für di^. betreffenden Strecken im Probte festgesetzten P^. «usgemittelt werden. — Diesem gemäß ^ird ^so in einem solchen Falle eine neue Erhebung der Erdcatego-rien und der Verführungs - Distanzen nur in jenen Strecken in Anwendung zu kommen haben, welche erst bei der Aussteckung behufs der Bauausführung einer Abänderung der '!'»:»<:) den Percenten - Nachlaß von den Pauschalbeträgen für das Wasserschöpfen bei den Fundi-rungsarbeiten und die Errichtung von Fangdämmen, dann für die .Tunnelbauten; ^) h?,/ P^-centcn - Nachlaß von den Einheitspreisen wenn letztere bei den Tunnelarbeiten in Anwendung kommen sollten. — Der Percenten-Nachlaß muß in Ziffern und Buchstaben ausgedrückt werden.__ Der Anbotsteller muß im Offerte ausdrücklich'erklären, daß er die allgemeinen und be/cmdercn Bau-beoingnisse, die Baubeschreibung und alle den Bau betreffenden Pläne und Kostenüberschläge cingejehen, dieselben wohl verstanden, und mit seiner Namensfertigung versehen habe, und die darin enthaltenen Bestimmungen genau erfüllen wolle. — Derjenige Anbotstellcr, welcher nicht schon Bauunternehmer für die Staatscisenbahnen ist, oder sich bei frühern Bauvcrsteigerungen über seine persönliche Fähigkeit zur Ausführung solcher Bauten ausgewiesen hat, soll auf glaubwürdige Art darthun, was für Bauten er bereits ausgeführt hat, und welche Mittel und Arbeitskräfte iym zur Herstellung des betreffenden Baues zu Gebote stehen. Endlich soll der Anbotstcller jcinen Vor- und Zunamen eigenhändig beisetzen, wie auch seinen Stand und Wohnort unter Beifügung des Datums angeben. — Jedem Offerte muß dle ämtliche Bestätigung des k. k. Uniuersal-Eameral-Zahlamteö zu Wien, oder eines Pro-vinzial - Zahlamtes beigefügt seyn, daß der Offc-rent das sünsprocentige Vadium von den oben angegebenen Ueberschlagssummen im Baren, oder in haftungsfreien österr, Staatspapicren, die nach dem Börsewcrthe des dem Erlagstage vorhergegangenen Tages zu berechnen sind, erlegt Habeoder derselbe muß "'", diesem Vadium angemes, scne, von der k. k. Hofkammcr-Procuratur odlr von einem Fiscalamte in der Provinz nach den §§ 23l) und 1374 des a. d. G. B. annehmbar erklärte Sicherstellung beischließen. Auf Offerte, welche diesen Erfordernissen nicht vollständig entsprechen, oder in welchen andere als die 923 festgesetzten Bedingungen gemacht werde», wird keine Rücksicht genommen. — 5) Unerreichte Offerte werden nicht mehr zurückgegeben , und der Anbotstcller bleibt rücksichtlich seines Anbotes vom Taae der Ueberreichung desselben bis zu der hier-iN'er erfolgttn Entscheidung verbindlich; die -Verpflichtung des Acrars aber beginnt erst von dem Tage, an welchem von Scite des k. k. Hofkammcr-Präsidnnns die Genehmigung des Offertes erfolgt. — Die überreichten Offerte werden an dem oben festgesetzten Tage von einer eigens hiezu bestimmten Commission entsiegelt, und hievon nur diejenigen beachtet, welche vorschriftsmäßig verfaßt und mit den nöthigen Behelfen versehen sind. Die Entscheidung über die eingelangten Offerte erfolgt von Seite des Präsidiums der k. k. allgemeinen Hofkammer, und es wird hiebei demjenigen Offerte der Vorzug gegeben werden, welches sich als das vortheilhasteste für das Aerar darstellt, vorausgesetzt , das; der Offerent auch vermöge seiner persönlichen Eigenschaft und Sachkcnnt-mß die erforderliche Bürgschaft gewährt. — 7. Nach erfolgtcr Genehmigung eines Anbotes wird der Ersteher davon unverzüglich verständigt und mit demselben der Vertrag abgeschlossen werden. Den übrigen Offercnten werden die erlegten Vadien und sonstigen Documente zurückgestellt und dicsclbcn dadurch dcr übernommenen Verbindlichkeit rüctsichtlich ihrcr Anbote cnlHobcn. Das von dem Eisteher des Baues erlegte Radium wird als Caution zurückbehalten; es ist demselben jedoch gestattet, die Caution auch auf eine andere gesetzliche Weise zu leisten. — 8. Wenn der Erstehcr des Baues zu der Zeit, die ihm bekannt gegeben werden wird, zum Abschlüsse des Vertrages und zur Uebernahme der zu leistenden Arbeiten weder in Person noch durch einen Bevollmächtigten erscheint, so steht cs dem Aerar frei, an dem erlegten Vadium einen Betrag von 50W st. C. M. abzuziehen, wobei derselbe ausdrücklich erklärt, daß er auf jede von ihm anzusuchende Mäßigung verzichte. Leistet er einer weiteren Aufforderung keine Folge, so ist das Acrar berechtigt, das für die Ausführung des -öau^ Erforderliche, ohne wettere Einvernehmung des Vaucrstchers, aus dessen Gefahr und dosten zu veranlasse wobei er dic vom Rechnungs-Departement der k. k. General- Direction ausgefertigte amtliche Kostenberechnung als eine öffent-l'che, vollen Beweis herstellende Urkunde anzuerkennen sich ve.Mchtet. - !>. Zur Vollendung der erwähnten Bauten mit Ausnahme des Tun- bis Ende Mai IttN, und fur dle Vollendung des Tunnelbaues bis chide August 1847 festgesetzt. —IU. Indem Falle, daß oer Unternehmer den Bau nicht in dcr vorgeschriebenen Zeit vollendet, trifft denselben, mit ausdrücklicher Begebung jeder anzusuchenden richterlichen Mäßigung, der Verlust dcr Hälfte einer Nate, von dem im nächstfolgenden K. bestimmten Betrage und er bleibl sür die Folgen der Verspätung verantwortlich. Außerdem steht es der k. k. General-Direction frei, die Vollendung des Baues auf seine Kosten und Gefahr durch wen immer und auf jede ihr geeignet scheinende Weise be-wcrksteUigen zu lassen, und den Ersatz der Auslagen, jene für die verlängerte Aufsicht nicht aufgenommen, autz dcr Caution und dem solistigen Vermögen des Unternehmers zu holen, welcher auch in diesem Falle die vom Rechnungs-Departement der k. k. General-Direction auszufertigende ämtliche Kostenberechnung als eine öffentliche, vollen Glauben verdienende Urkunde anzuerkennen sich verpflichtet. — 1l. Die Zahlung an den Unternehmer geschieht nach Maßgabe seiner Leistungen in Raten. Zu diesem Zwecke wird die mit Rücksicht auf den Pcrcentcn - Nachlaß sich darstellende Bausumme in vierzig gleiche Theile oder Raten getheilt, und dem Unternehmer in folgender Weise verabfolgt: Sobald der Bauunternehmer so viel Arbeit vollführt hat, daß dieselbe an Werth den für die erste Rate entfallenden Betrag um zwei Drittel übersteigt, erwirbt er sich den Anspruch auf die Bezahlung der ersten Rate. Die zweite Rate erhält er, wenn er die Summe von zwei und zwei drittel Raten ins Verdienen gebracht hat, und sofort mus; er jedesmal, wenn cs sich um cine Ratenzahlung handelt, um zwei Drittel mehr als diese beträgt, an Bauarbeit bewerkstelliget haben. Nach diesem Maßstabe erfolgt die Bezahlung bis zur vorletzten Rate Die Zahlung der vorletzten und letzten Rate wird dem Unternehmer erst dann geleistet, wenn die Collau-dirung und Finallicmidirung vor sich gegangen und die Genehmigung des k. k. Hofkammer-Prasidiums hierher erfolgt seyn wird. Hat der Unternehmer nach seiner Leistung einen Anspruch auf eine Ratenzahlung, so wird ihm von der k. k. Bauleitung, welche über die Leistungen desselben cin Baujournal zu führen angewiesen ist, ein Cer-tisicat ausgestellt, mit welchem er sich wegen der zu bewirkenden Geldanweisung an die k. k. General-Direction zu wenden hat. Sollten die Summen der erwähnten Ballten aus Ursache eingetretener Modifications geringer ausfallen, als veranschlagt wurde, so wird dieses bei der Ausstellung der Certificate in der Art berücksichtiget, 92l daß bis zur Collaudirung immer zwei von den vollen, im Eingänge dieseS §. erwähnten Raten rückständig bleiben muffen. — Würde aber die eine oder die andere dieser Summen überschritten, so steht es dem Unternehmer frei, um eine ^ (^onw» Zahlung einzuschreiten, die ihm nur gegen besondere Bewilligung deS k. k, Hofkammer-Präsidiums zu Theil werden kann. Aber auch in die-- stm Falle muß der Betrag von zwei Raten bis zur vollständigen Liquidirung zurückgehalten werden. — Von der k. k. General - l irection für die Staats-Eisenbahncn, — Wicn am 13. September 1645. Vermischte Verlautbarungen. 3 162 >. (2) Nr. »60a. G d i c t. Vom Bezirksgerichte Schnceberg wi,d hiemit betannt gemacht: Oö s.y üder Ansuch,n deS Ja cod Maroull) von ^rlb, gegen Georg Krainz von Radlet, in tie ereculwe Feildxlung dcr gegncr'» schen, der löbl. He.rscdafl -ttaolisUcg iul, U'b. Nr. 62^7, , Rllb>tlu»göl,l> Urb. Nr. 966 dienstbaren Ganzhube angebracht, worüber die Tagsatzung auf den 2!. November d. I. anberaumt worden ist. Das Gericht, dem der Aufenthalt der Geklagten unbekannt ist, und da sie aus den k. k. Eiblanden abwesend seyn könnten, hat ihnen auf ihre Grfahr und Kosten iil der Person dcs Matthäus Dolles von Landoll einen (5uraior bestell!, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der allgcnuinen Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Dessen werden sie zu den, Ende erinnert, daß sie allcnfals zur rechten Zeit selbst zu ^scheinen, oder dem (imator ihre Bchelie an Handen zu lassen, öd" sich ein«n andern Sachwalter zu bestellen, und d'c,cm Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt in alle rechtliche ordnungsmäßige Wege einzuschreiten wissen mögen, die sie zu ihrer Vertheidigung diens.un eiachien; widrigens sie sich die aus ihrer Aerabsäumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben werden. K. K. Bezirksgericht Senosetsch am 6. August 1845. Z. ,607. (3) G d i c t. Von dem l. s. Bezl,rsge,ichte Wallenberg w,rd allgemein kund gemacht: Og sey in der lZxe. cullonssache ter Ghelcute Franz und Maria nna Ber. var von ^'ole, g,gen A«l^.. >^osu vo>. ebenüa, in l-,e txeculive Fnlditlung der, tem Leitern aebö. llgen, der Herrschaft GaNcnbc,g suk Urd. Nr 237 tienssbaren ,)1. 4c, lr. an Lebenüludlsserung c. z. c. gerriNiget, und »ul Vornahme derselben beei Termin,, auf cen «5. August, »5. September und 2I October »L45, jtteSmal slüh 9 Uhr mit dem Unha"g» angeord» net, daß, falls dltse Realität weder bei der erste« noch zweiten Fcilbielung um oter über den Schä» hungSwerlh an Mann gebracht werden tonnte, bei ter drillen auch unter demselben hinlangegeb«« werden rrüroe. j?. K. Bezirksgericht Wellenberg am «,. Juli »U45. Anmerkung: Beider ersten Licitation wurde tein Allbot gemacht. Z. ,6l4- (2) Aufnahme eines geprüften hcr rschaftö beam ten. Auf e,ne Herrschaft m Ultters^pcrmark wod ein Iustljiär aufgenommen, welcher sich über dle nnt gutem Etfolge bcsta>idcliel, psilc« tisch.n Prüfungen uls E,ol. Utid <5r,mmal« tlchler, als ^ezlifscc»mm>ssar «lid Itchier in schrveren Pollzc» - UedertrllunglN , über Rcu< t!l,e lN dlisfs, GtscdäflS;svelge,i, über d,e voll« ständige Kcnntliiß der wl,'d>s>Dtn Sprache unt» e>lie tadellose Moral,lät ausrvtlfen und Coutlvli lcOlll, kann. (^el,05l5 ^)»iil)U!> erhal« ten unvtrehcllchte Dienljdewerber den Vo,^ug. Eompelenlen, wclche sich über obbesl)'0-tberie Erfoldtlmsse lcgol auSlvei'cn könlien, h^hsn sicb peisölillch oder m»t portof'eicn Gt-such n i" "erwel dsn rinweder an dle Herr-schaflli den Herrn Hcrlschafis^cMiN Anton Joseph Gebüsch, ,,1 l^,ay, H.ustadlqasse Haus Nr. l66, 2. Steck, wo «hncn auch o,e nnc dieser Stelle v^rdundenln Bezüge mttgelhnlt werden.