105 Amtsblatt zur Laioacher Zeitung Nr. 13. Dienstag den 20. Jänner 1874. M) Nr. 221. Forstwmmissärsstelle. Bei der l. k. Bezirlüyauptmannfchaft Pisino lst eine jür die Forslaujsicht systeuiistertc Forst, commissärsstelle zu besetzen. Mit dieser Stelle lst eine jährliche Bestallung von 800 ft., ein Reisepauschale von 300 ft. und ein Pauschale für Schreibrcquisitcn, Amtölocale und Wohnungsmiethe von 100 ft. verbunden. Bewerber um diesen Posten haben ihre forstliche Befähigung, ein Alter unter 40 Jahren, dann ihre Sprachlenntnissc nachzuweisen. Der Ioistcommissär bei jener Bezirkshauptmannschaft wird als öffentliches Organ in Eid und Pflicht genommen, hat jedoch nncht die An-Iprüche wirtlicher Staatsbeamten, und seine Bezüge laufen nur für die Dauer seiner Dienstleistung. Die gehörig instruierten Gesuche sind bis Ende Februar o. I. bei der Stattbalterei in Trieft einzubringen. Trirst, am 4. Jänner 1874. O. k. S'lalchalterei. (27^1) Staatsprüfung. Die nächste Prüsung auo der^taatorechnungo- Wissenschaft wird am 7. Februar 1874 abgehalten werden. Diejenigen, welche sich dieser Prüfung unterziehen wouen, haben ihre nach tztz 4, 5 und 8 des Petzes vom 17. November ' 1852 (R. G. Bl. "tr-1 vom Jahre 1853) verfaßten, vollkommen wstruierten Gesuche bis längstens 4. Februar 1874 .an den unterzeichneten Präses einzusenden und darin niSdesonoeie documcnticrt nachzuweisen, ob sie die ^orlejungcn über die BerrcchnungSkunde frequentiert, vder wenn sie dieser Gelegenheit entbehrten, durch welche HilsSmittel sie sich als Autodidakten die "forderlichen Kenntnisse angeeignet haben. Aiicht gehörig belegte Gesuche werden abschlc? 8H beschieden werden. Graz, am 17. Jänner 1874. ^läst« l>,r SlaalsprUiull gs^Commissio« sürdle V crrc ch l, >, ng « lu :, dt: Josef (salasanz ttlchtncgel "i s>., t. t. Slllllhllllkllilallj. (^^2) Nr. W. Adjunctenstelle. Bei dem l. t. Bezirtsgerlchlc in Egg ist eine Wemisierte MjunctensttUe mit der IX. Rangs-"asje und den damit aesetzlich verbundenen Beigen zu besetzm. Die Bewerber um diese Stelle, zu deren Erlangung jedenfalls auch die Kenntnis der lraiiw «Hen (jlovenischen) Sprache iu Wort und Schrist "lorderlich ist, haben ihre gehörig belegten Gesuche biö 5. Februar 1874 vel dem gefertigten Präsidium im vorschriftsmäßigen "ege zu überreichen. ' ^ ^aibach, am 16. Jänner 1874. ---------^ ^- Landesgerlchtspr.Mium. ^^ Nr. 353. Kuudmachllng. dorl l?" -"^'^ ^" "" ^- d. Mts zu Silber^ in^M "^? <^t.Michael S.opic, am 8. d. Mts. k ^7!' ^"^^"lj und am 14. d. Mts. in Goten, "udolfswerth und in der Ortschaft wotendorf ^.ueinde St. Michael Stopie a bq ^ ^ ^lußrevisionen die Rinderpest als er-A^n " ^"' so werden alle Berlehrsbe^ Uff 3" " "" '"""^"en Ortschaften Nachdem die Stadt Rudolfswerth, sowie die Gemeinde Snsenderg und St. Michael-Slopii in den Seuchengrenzbezirk einbezogen sind, fo bleiben die Bestimmungen des § 2? dcö Gcfctzes vom Juni 1868 ^. G. B. Nr. 118, noch in voller Wirksamkeit. K. k. Bezirlvhauptmannschaft Rudolfswerth, am 14. Jänner 1874. Dcr l, l. Vlz'llehlluptmmm. Vtel. (26—1) Nr. 333. Rinderpest. Mit Rücksicht auf die im Nachbarlande Kroatien herrschende Rinderpest und mit Rücksicht, daß in der yierbeznkigen Ortschaft Bistritz der Äusbruch dcr Rinderpest constatiett worden ist, wird als Seu-chengrenzbezirt im Einvernehmen mit den betheiligten l. k. Bezirkshauptmanlischasten erklärt: 1. Der ganze politifche- Bezirk Tschcrnembl bestehend aus den GerichtSbezirten Viötlllng und Tschernembl; 2. aus dem politischen Bezirke Rudolfswcrth die Gemeinden Tschermoschnitz, Pöllandl, Töplitz, Maichau, Cerovc und Iglenck; 3. aus dem politischen Bezirke Gottfchee die Gemeinden Nessellhal, Untcrdeuljchau, Graflinden und Mosel, und trcten mit heutigem Tage die Bestimmungen der §8 21 und 27 des Gcsehes vom 2U. Juni 186V betreffend die Hintauyallung und Unterdrückung der Rinderpest in Wirksamkeit. K. k. Beznlshauptm.innschaft Tfcherncmbl, am 16. Jänner 1874. (19—2) Nr. 21. Kundmachung der k. k. Slcucllocalcomlnijjlon Mach wegen Ueberrcichunft der Giukvmmen steuerveteuntnlfte pro Z^3^. Auf (Vrund des im )teichsstesetz blatte vom TR. Dezember Rws.< uu^ ter Nr. Rl»R veropentlichten Gehetzes vom <:s. Dezember R»7H, mit welchem das Ministerium zur 3ort crhebung der Hteuern und Atbttaben naeb Malgabe der gegenwärtlft ftil-tigen Vesteuerungsge»cve fur d,e^je»t vom l Gauner bls (^ude l^74 er maehtiget wurde, wird nacHfteheudes rundge»»°acht: Hur Ueberreichung der Bekeuut: niffe «ber das <^iusvmmen von ^au de»s- und 0>cwerbs, dann svnftlgen steuervstichtifteuNnterueymuufteUlvon ^pachtuusten und stente«, und endlich dcr Anzeigen über fteheude Iahresbe-zuste behufs dcr (^illtommenftcuerbe mefsuust pro >^?^ wird m,t Vezug auf deu hoheu iviinisterialerlafi vom ». Oktober «Dtt^,H. 4H^^3—H«^, die Frist bis l«wcliung auf deu K !lH des (^inkomlnenfteuczgcketzes eiugela den, ihre Kaffivue« und ructfichllich Anzeige« iunerhalb der obbezclchuc ten Frist be« dicser t. k. Steuerlocal commissio« zuverlässig zu überreiche«. Die gedruckten Vlaukete zu de« Fafflvuen und Anzeigen werde« hier amts unentgeltlich verabfolgt. Bezuglich deren Verfassung wird mit Hinwelsung auf K HH des <^in! tvmmensteuergefetzes bemerkt: j R. Bei den Bekenntnissen über daS Oiukommen der ersten Klaffe von Handels-, Kabrits und (Vcwerbs unter»»ehmungeu uud von Pachtungen find zur Ermittlung des durch? ,ch«ittlichen <^iuromme«s die ^in nahmen der Jahre R»7R, K^ss uud >»^«s uuter Beobachtung der KK <^Z und Z K des <^inromme«,leuer gesctzes zu Grunde zu legen. 3. Jene, welche ihre (bewerbe verpachtet haben, haben in ihren Be teu«t«lffeu die ^Pächter na„»haft zu «lache« und anzugeben, in wcl . em Htadtthcile uno «u welchem Haufe der rivatfasse«l oder den Verpstlchteten, von welchen dieselben au den L5e zugsberechligten auszuzahleu stnd, au zuzeigen. Diese Anzeige« habe« «ebst Bar gehaltc« dcr zvcdie»ftete»» auch die ocusclben aUenfaUs zutonlmcnde« Via turalbezuge zu enthalten. Andere Arten des nicht in snhendcn Jahres gebühre« vvrhiueiu bestimnlten ^in ron»««eus der zweite«» Elaste find von den ^teuerpstichtigcn auf gleiche ^rt w»e fur die ^rfte Hz laste vorgezr ichnet einzubetennen. 4. Die Bekenlltnisse über Hinsen u«d ^tc«ten der d»itte« SNaste Nud nach dem Stande des Htermogcns vonl HK. Dezember KD?is zu ver fasten. ^r tlal Hypothekar Anweifu»ge«, oie Finscn von Dienst, He»rats uno sonstigen wie in,n,er gcurtete« Bar cautiouen der <3ivil und Hltilltar Personen, die Zins»n von ^ptivatooli gatlonen, die Leibrenten, die ^jiusen von auf steuerfreien Hau»ern ve» nchcr tc« S^apitalie«, dann die ^illien von ^Pfandbriefen oder >2chui0ver»chrei bungeu der k. t. priv. allg. österre»cvi scheu Bodeucreditanstalr lc :c. Von der Fatierung ausgeuonlmeu sind nur dlV Zinsen von Htuais, öffentlichen Fonds u«d itänd.icye« Obligationen, bei welche»» vhnchin gleich uunlittelbar der <^inro,»»,»«c« Neucrabzug bei der betreffendc« ^luste gemacht wild. 5. Die Prüfung und Slichtigftel lung der Bcten«tu,fse u«d Auzc»grn, da«« die H encrbemcssung wild nach den bestehende« Vorschriste« erfolge«. Ucbcr allsäUige slecurse w«!d oie hocl)loblichc k k. Hinanzdilcctivn entscheiden. Laibach, am ZH. Jänner 1^74. K. t. Lteuerlocalcommisfion.