--------------------->»n^ 14 ^W»------------------------------------- Freytag den 7. April 1626. Liebchen. ^6inst wehte de« Frühling Im blüthigcn Grün, Da wallte ich selig Mit Liebchen dahin. Da wallte ich selig Mit Liebchen am Arm', Das Herz schlug so womng^ So freudig und warm. Der Abend umsing un5 Mit lieblichem Duft Und flüsternde Küss« Durchwehten di« Luft. Wir spielten unschuldig Auf blumiger Au, Uns lachte der Himmel So rosig Und blau. Es murmelte munter Die Quelle entlang. Uns war ihr Geriesel ^. Ein süßer Gesang. Die Nachtigall seufzte Dann schmelzend und stillt Sie flötete leise Der Liebe Gefühl. Die Blümchen sie nickten Süßlächclnd unZ zu, Uns winkte die N»the Des Abends zur Ruh'.------------- Wohl spielt noch ein Lüftchen Im thauigen Grün, Doch flüstert's nur: »Armer! „Dem Liebchen ist hin!« Wohl murmelt die Quelle Die Auen entlang, Doch ist mir ihr Rieseln Rur Trauergesang! Lied, Sterne und Vlümchen Erinnern an Sie, Doch Sie ist geschieden, Und kehret ach, — nie.' Ad. v. Tfcha buschnigg. -------------" ^,,------------ Ueber das Wesen und die Vortheile, welche die Thnlnehmer an der wechselseitigen Brandschaden-Versicherungsanstalt, die in Stcper-mark und Illyrien einzuführen im Antrage lst, zu erwarten haben. Z«r Behelligung für jene Hausbesitzer, vorzüglich auf dem Lande, welche mit der Abgabe ihrer Bey. rrittöerllärungen bisher zögerten. Von Michael Pierwipfl, Pfa^er zu Fehring im Raabtlzalc. ». Wer der für Steyermark in Antrag gebrachten wechselseitigen Versicherung«- Gesellschaftbeyrritt, hat als Mitglied den Vortheil, daß seine Gebäude wehr werth, und, so zu sagen, unrerbremllich sil>d, indem er, 'wenn ihn eil, Brandschaden trifft, denselben vergütet erhält, und sein« abgebrannten Gebäude wie« der aufbauen kann. 2. Ein« Besitzung, deren Gebäude versichert ffnd, kann nach dem Tobe des Hausvaters als sicher« Hypo» thtk für die Witwe, oder di« unmündigen Kinder bey« beHallen werden, welche, ohne dieser Versicherung, weil weder die Grundobrigkeit, noch der Vormund (Gerhcb) dafür haften konnten, veräußert werden mußte, und — zwar öfters zum größten Nachtheil der hinter« laffenen Angehörigen. 3. Man bekömmt auf «ine solch< versicherte Be« hausung leichter Gelb geliehen: denn welch« Sicherheit hat wohl der Darleiher, wenn d«r Schuldner nichts, als seine Gebäude besitzt, Hie heute abbrennen tonnen, und ihn morgen zum Bettler machen? Meistens fallen solche verunglückt« Hauswirthe in die H^nde der Wucherer, die selb« oft gänzlich zu Grunde richten. H. Da nach geschehener Abschätzung des Brand» schadens die Halft« der Entschädigung in »4 Tagen, die ander« Hälfte in 6 Monathen vo>» der Direccion der Anstalt ausbezahlt wird: so kann der Verunglückte geschwind das Nöthigste herstellen, und bekommt auch des zum Wieberaufbaue «twa noch fehlende Geld leicht auf 6 Monathe zu leihen ; ohne welcher Entschädigung wegen Verzögerung der Herstellung der Gebäude, der Gewerbsmann sein Gewerbzu betreiben emelangeZeit hindurch aufgehalten wäre, und der Landmann, wee gen Mangel an Obdach für feine Erzeugnisse und Vieh, sehen müßte, wie selbe größtentheils verderben. 5. I>t festgesetzt morden, daß der jährlich« Bey. trag niemahls höher als 2a Je. von 10c» fi. classisicirten Gebaudewerch, wohl aber niederer ausfallen kann. Es ist daher einleuchtend, daß, je mehr Gebäudebesi« tzer sich vessichern lassen, destogeringerderjühilich« Aey» trag eines Jeden ausfallen wild. 6. Der durch die Beytrag» gebildete und vergro» ßerte Vorschuhfond gehört nicht etwa der Direction, sondern all«n Mitgliedern dieser Anstalt: daher, wenn selbe wieder aufhören sollte (was wohl nicht zu benten ist), so würbe der Vorschußfond unter die Mitglieder nach Verhältniß der Größ« d.'s Werthes ihrer verstcher-ten Gebäude vertheilt werden. 7. Eine solche wtchs.lfeitig« Brandschaden» Ver? sicherungs. Anstalt ist von «Uen übrigen Feuerschaden» Versicherungs-Gesellschaften wohl zu unterscheiden,' indem diese Anstalt auf keinen Geldgewinn berechnet ist; sondern eiszig und allein auf das Bewußtseyn der Unternehmer, denWohlstandihrerMitbürger versichert, erhalten und befördert zu haben; zu welchem Lnd'e sich auch solche edle Männer zur Direction erklären werden, di« nur aus Achtung für das Vaterland, und ihrer lieben und geehrten Mitbürger unentgeldlich biestm Geschäfte sich unterziehen. 3. Der jährliche Beytrag ist zwar eine scheinbare Steuer, die sich aber der Theilnehmer selbst aufleget, und wofür er die Entschädigung nach einem erlittenen Feuerunglück« erhält. Anbey steht es dem Beytretenden frey, feinen jährlichen Beytrag zu erhöhen, zu vermin« bern, ober durch Austritt ganz aufzuheben. Z. Der allgemein« Mangel an Gelb scheint zwar bey Vielen «in Hinderniß zum Beytritt zu seyn ; allein je größer die Noth und der Mangel an Gelb ist, de, sto nothwendiger und wohlthätiger ist eine solch« Hül. fe, die man sich nur durch «inen geringen jährlichen Beytrag verschaffen lann. »0. Der Beylretend« kann den Werth seines Ge. bäud«s hoch oder nieder angeben, wie er will; nur darf diese Angabe den wahren Werth des Gebäudes mcht übersteigen. 11. Die Erfahrung lehrt ferner, daß alle Absamm« lungen und freywilligen Beyträge von Zeit zu Zeit sich vermindern, und milhin nicht zureichen, davon das Nöthigste beyzuschaffen. Daher hört man von den m«i< sten Feuerverunglückten sagen: »Ich kann mich mein Leben hindurch nicht mehr von Schulden losmachen." Ich nehm- z. B. indem Raabthaledie sieben Bauer«, wirthschaften in Leiter! __. 55 — gen, daß sie sich mit diesem Betrage ganz würd«n g«, holfen haben. 12. Auch kommt noch zu bemerk,N/ daß der durch das Feuer Verunglückte von den übrigen Hülftquellen und von der Unterstützuug seiner guten Freunde und Bekannten nicht ausgeschlossen ist, wodurch er sich in seinen übrigen häuslichen Einrichtungen desto leichter wird behelfen können. 13. Eben sagte mir Einer: „Diese Anstalt ist wohl recht gut: denn, wenn ich zusammen rechn«, was ich den niil Brandbriefen herumgehenden Leuten, und bey der Abfammlung für solche Verunglückte her-geh«; fo betragt dieß b,y Weitem mehr, als was ich als höchsten Betrag Wahrlich an die Anstalt zu zah, len haite,»" ,H. Da die Assecusanzgesellschaft Denjenigen, welche bey entstandenem Feuer thätige Hülfe leisten, Belohnungen zusichert, unb jeder Theilnehmer, als 'Mitglied dieser Anstalt, denken muß: auch mein An» theil ist dabey; so wird Jeder auch mehr Aufmerksam, keit auf seine und seiner Nachbarn Gebäude beobachten, bey einem entstehenden Brande zu dessen Löschung und zur Hemmung dessen Verbreitung auf das Thätigst« mitwirken, wodurch bi< Feuersgefahren und die Brand» Unglücke im Ganzen sich vermindern, und di« zährli. chen Beytrag« geringer außfallen werden. ,5. Manbedenke ferner, daß z. B., wenn ich mich mit loo fi. in der zweyten Classe assecuriren lasse, wo »ch als höchsten jährlichen Beytrag etwa 2a kr. zu fahlen hatt«: so müßte ich wenigstens 3oo Jahre bey» tragen, bis das Capital ergänzt wäre; so aber, wenn ich mich heute afsecuriren lasse, und ich werde morgen burch Feuer verunglückt: so erhalte ich schon die Entschädigung von loa st. Und wie oft kann sich ein sol, ches Unglück durch diese Zeit ereignen? »6. Endlich, wenn d«r Beytretenk« durch viele Jahr« von einem Feuerunglücke befreyet war, so hat er Gott für dieses Glück zu danken, und sein jährli. cher Beytrag ist gewiß das schönste Opfer, welches er 1«in«m Vaterlande und seinen Mitbürgern gebracht hat. Damit daher eine so wohlthätige Anstalt recht bald zur Wirksamkeit gelangen tonne, sollen die Hau», blsitzer ungesäumt ihr» Beytrittserllärungen entweder bey ihlcn Bezirksobiigkeiten, ober bey den von der Landwirthschafls. Gesellschaft in jeder Filiale aufgestess. ten Commissären abgeben; denn nur, wenn so viele Hausbesitzer zur Theilnahme sich erklären, daß ihre zur Versicherung angegebenen Gebäude den Werth von zehn Millionen Gulden CM. erreichen, kann diese Anstalt ins Le^e,, treten. Jene, dlt sagen: ,Ich will mit meiner Beytrinserklarung warten, bis die Anstalt einmahl besteht," bedenken nicht, daß, wenn die meisten Hausbeüher dieselben Gesinnungen hegten, Hie Anstalt niemahlen zu Stande kommen würde. M i s c e l l e n. Am i. März verschied auf ihrem Gute Vnszka im Trrntschiner Cbmitat, im 79. Lebensjahre, anAlters«-schwache, die Gräfinn Susanne Benyowsky, Witwe des durch seine Abenteuer und Schicksale bekannt ge» wordenen Grafen Moritz August von Benyowsky. — Am 26. Februar war zu Gottingen da< fünf. zigiahrige Jubiläum dreyer berühmter Lehrer dieser Universität, der Professoren Blumenbach, Strohmeyer u>id Eichhorn, mit großer Feyerlichkeit begangen. Sie te in «in»m Zustand, der sn DurftiKkeit gränzt«, als sie am 24. Februar «Znen Vrier von dem Directsr der Ostindifchen Comvägni« zu London erhielt, in welchem ihr dieser mittheilte, daß em zu Calcutta verstorbener Onkel lhr ein« Erbschaft von drey Millionen Pfund Sterling (ungefähr pbanten überhäurt in großen Ehren gehalten. Auflas Höchste aber wirb der weiße Elephant verehrt. Werdort einen solchen entdeckt, »ird für «inen vom Glücke b«. sonders Begünstigten angesehen; er erhalt für diese Cut« deckung ei»« Krone von Silber und «in Stück Land, «h«n so groß in der Runde, al« di« Entfernung betragt, in welcher man das Geschrey des Elephanten noch vel. nehmen kann. Er und feine Familie sind, bis zum drit» ten Geschlecht, von allen Arten von Dienstbarleit, und ihr Land von allen Abgaben frey. Zu Klein, Waltersborf unweit Freiberg in Bach-sen, war am 3». Jan. d. I. die Frau eines Bergmanns v«n fünf Kindern (drey Knaben und zwey Mädchen), in dem Zeitraum« von sieben Munden glücklich ent, hunlen worden. Am 21. F»br. bemerkt« man in Inn s brück eine fül sie Mittagszeit seltene Naturerscheinung. Man er« blickte nähmlich zwischen »2 und » Uhr gegen Norden «inen schönen Regenbogen, welcher mit abwechselnder Verfinsterung eine Viertelstund« lang dauert«. In Vorkshire ist «ln Mann gestorben, der denjenigen seiner Verwandten zlim Universalerben eingesetzt hat, der sechs Fuß vier Zoll englisch Maß hat. Fehlt ei»,« Linie daran, so erhalt er keinen Pfennig. Zu Bordeaux lebt dermahl ein alter Mann, Cha'-sseliier be Montplaisir, welcher «in Prafervauv gegen den Biß wüthender Hunde als Familien. Geheimniß zu besitzen behauptet. Aufsein trinqendes Ansuchen, sein Mittel öffentlich alj wirksam beweisen zu können, er» laubttn ihm z,i Pari« die Departements Behörden der Seine, sich auf «ine ai, thentische Art von einem wüthenden Hund« beißen zu lassen. Dieß grschah; er «thielt. von einem als wüthend anerkannten Hnnde acht tief« Biff« an der linken Hand und Ar» ; seine Wunden wurden mit keinem glühenden Eisen gebrannt, er beftrich si, bloß mit einer Salb, vo» eigener Erfindung; darauf aß er ruhig «i„en für ihi, bereiteten Eyerk^chen. Er yerweilce hievauf noch zw<>!) Mo^aih, i„ Paris, ohne den mindesten Übeln Zufall ^l spüren, u»d reiite voll Zuversicht auf di« Wirksamkeit seineS MittclZ nach Bor« deau? zurück. Di« Lyoner Zeitung vom 20. Febr. enthält Fol< gendes : Ein so,!d«lbarer Gebrauch, welcher von so vie« le„ alten Gtwoh„h,iten, die abgeschafft sind, übrig ge» blieben, hat zu einem eben so lächerlichen als tadelns' werlhen Auftlitt Veralilassung gegeben, In rielen Dör» fern und selbst in mehreren kleinen Städten war «s Brauch , bafi we»n ein Mann sich von seinn' Frau hattt schlagen lassen, derselbe verkehrt auf einem Efts,'n d,^ Straßen umher geführt wurde. Ein Notar «mer tleinen Stadt eineS benachbarten Alronbissements hat vor kur» zem einen solchen Schimpferlitten. Das Complot war für den Fastnacht- Dienstag geschmiedet. An diesem Ta» ! ge wird der unglückliche Notar ergriffen, aük einen Esel gefttzt, und nicht allein vsr den Augen der ganzen Stadt/ , sondern auch einer großen Menge Landbewohner, h,'e l von einigen mitleidigen Personen z„ diesem Schcn>soi?l ' eingeladen waren, umher geführt. Ei ist Pflicht der ! städtischen Behörden, alle Maßregeln zu nehmen, durch ! welche solche Mißbrauche verhüthet werden. GedruSt bey Ignnz Nlvy« Edlen vvn Nleinmayr.